DE10123724A1 - Fahrbare Vorrichtung - Google Patents
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Abstract
Zur erhöhten Variabilität einer fahrbaren Vorrichtung (1) mit einem Tragrahmen (10), zumindest einer daran befestigbaren Funktionseinheit (z. B. 31) in Modulform, und zumindest einem Verbindungsmittel (100), wird vorgeschlagen, daß der Tragrahmen (10) stangenförmig ausgebildet ist und eine Anzahl von Bohrungen (11) aufweist, wobei das zumindest eine Modul (20, 30, 40, 50, 200) in Form einer Hülse entlang der Längsachse (L) des Tragrahmens (10) über diesem verschiebbar ist und zumindest eine Bohrung und zumindest eine Funktionseinheit (z. B. 31) aufweist, sowie mit wenigstens einem Verbindungsmittel (100) am Tragrahmen (10) auswechselbar befestigt ist.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine fahrbare
Vorrichtung, welche aus einem Tragrahmen, daran befestigbaren
Funktionseinheiten in Modulform und Verbindungsmitteln besteht.
Auf dem Gebiet der fahrbaren Vorrichtungen für Kinder sind viele
verschiedenen Typen bekannt, z. B. Dreiräder, kettenangetriebene
Kleinfahrzeuge in Autoform oder sog. "Seifenkisten". Darüber
hinaus sind noch eine Vielzahl an Vorrichtungen bekannt, mit
denen Eltern ihre Kinder schieben bzw. ziehen können,
beispielsweise Dreiräder, bei denen die Eltern den
Tretmechanismus abstellen können und die Kinder auf dem Dreirad
sitzend mittels einer ansteckbaren Stange schieben können. Als
weitere Form einer gezogenen fahrbaren Vorrichtung seien
Fahrradanhänger aufgeführt. Diese Anhänger sind so gestaltet,
daß sie an einem Fahrrad befestigt werden können und die Kinder
in dem Anhänger sitzen können. All diesen fahrbaren
Vorrichtungen haftet jedoch der Nachteil an, daß sie nicht
ausreichend variabel sind. Zwar besteht bei den derzeit
erhältlichen Dreirädern die Möglichkeit, daß Eltern diese
schieben können, aber insgesamt betrachtet ist die
Variationsmöglichkeit sehr gering.
Weiterhin ist von Nachteil, daß die meisten dieser fahrbaren
Vorrichtungen auf eine bestimmte Altersklasse beschränkt sind
und die Eltern für ihre Kinder nach wenigen Jahren neue
Fahrzeuge kaufen müssen. So fahren Kinder beispielsweise mit
drei Jahren ein kleines Plastikauto, steigen dann später auf ein
Dreirad um, um dann wiederum z. B. eine "Seifenkiste" zu
bevorzugen. Daneben besitzen die meisten Kinder mehrere fahrbare
Vorrichtungen, wodurch eine große Lagerfläche benötigt wird. Die
in früher Kindheit benötigten fahrbaren Vorrichtungen stehen
dann meist ungenutzt in irgendeinem Lagerraum. Dies trifft
insbesondere auch auf Rodel, Anhänger oder Kinderwagen zu, deren
Funktionalität abhängig von der Altersstufe des Kindes ist.
Ein Ansatz zum Lösen dieses Problems findet sich in der
DE-A-42 18 187. Diese Schrift beschreibt einen Basisrahmen eines
Allround-Fahrradanhängers. Dieser Basisrahmen besteht aus
Hohlprofilen, die zwei gegenüberliegende Achsstummel verbinden.
Der Rahmen bildet somit zugleich die Achse der Räder. Auf diesem
Achsrahmen sind dann handelsübliche Fahrrad-Schalenkindersitze
oder Transportbehälter zum Gebrauch von Gepäck aufsteckbar.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Überrollbügel und eine
Zugdeichsel anzubringen. Dadurch ist eine gewisse Variabilität
gegeben, da beispielsweise zwei Kindersitze angebracht werden
können. Hauptnachteil dieses Basisrahmens ist jedoch, daß trotz
einer gewissen Umbaubarkeit lediglich ein Fahrradanhänger zur
Verfügung gestellt wird, der beispielsweise nicht von einem
Kinderfahrradanhänger auf einen Rodel oder eine Seifenkiste
umgestellt werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine fahrbare
Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die die oben geschilderten
Nachteile vermeidet. Insbesondere soll eine fahrbare Vorrichtung
geschaffen werden, die äußerst variabel und platzsparend ist
sowie vielfältige Anwendungsmöglichkeiten zuläßt, insbesondere
als gezogene, geschobene und selbstfahrende Vorrichtung
verwendbar und kompakt zerlegbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst, durch eine fahrbare Vorrichtung nach
Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße fahrbare Vorrichtung besteht aus einem
Tragrahmen, zumindest einer daran befestigbaren Funktionseinheit
in Modulform und zumindest einem Verbindungsmittel, wobei der
Tragrahmen eine Längsholm- bzw. Stangenform aufweist und
vorzugsweise als Aluminium-Strangpreßprofil hohl gestaltet ist.
Weiterhin weist der Tragrahmen eine Vielzahl von Bohrungen auf,
die den Tragrahmen quer zur Längsachse durchdringen. Das
zumindest eine Modul hat dabei die Form einer Klammer bzw. Hülse
und ist entlang der Längsachse des Tragrahmens über diesen
verschiebbar. Weiterhin weist auch das Modul Bohrungen auf, die
mit den Bohrungen des Tragrahmens zur Deckung gebracht werden
können, wobei an dem Modul zumindest eine Funktionseinheit
fixiert ist.
Der Tragrahmen und die auswechselbaren Module sind mittels eines
Verbindungsmittels, insbesondere jeweils eines Steckbolzens über
die Bohrungen verbindbar. Als Funktionseinheit werden hier
sämtliche Elemente bezeichnet, die zum Betrieb einer fahrbaren
Vorrichtung geeignet sind. Beispielhaft seien hier angeführt:
Sitzschalen, Fahrradsitze, Räder, Aufstützvorrichtungen, Zug-
und Schiebevorrichtungen, Segel, Kufen oder ähnliche Bauteile.
Diese Module sind einfach beliebig an- und abbaubar, wobei der
Rahmen und die Module im zerlegten Zustand nur einen geringen
Platzbedarf aufweisen, so daß diese in einem Rucksack oder einer
Tasche von den Eltern mitgeführt werden können, insbesondere bei
Spaziergängen. Im Bedarfsfalle kann das Kind, das z. B. nicht
mehr weiter spazieren will, in den entsprechend schnell
aufgebauten Anhänger gesetzt und gezogen werden.
Der Hauptvorteil der vorliegenden fahrbaren Vorrichtung ist
dessen annähernd unbegrenzte Variabilität. So können die Module
mit ihren Funktionseinheiten beliebig kombiniert werden und
beliebig auf dem Tragrahmen angeordnet werden. Beispielsweise
kann zuerst ein Kinderwagensitz auf dem Tragrahmen montiert
werden, in späteren Jahren kann dieser durch eine Sitzschale
ersetzt werden. Ferner kann beispielsweise ein derartig
zusammengesetzter Kinderwagen sowohl geschoben werden als auch
beispielsweise als Fahrradanhänger benutzt werden. Hierfür
braucht lediglich das Modul mit der Schiebevorrichtung gegen ein
Modul mit der Zugvorrichtung ausgetauscht werden und evtl. der
Kinderwagenaufsatz entlang des Tragrahmens zur
Schwerpunktoptimierung verschoben werden. Später können dann
auch Tretlager angebracht werden, so daß das Kind die fahrbare
Vorrichtung selbst bewegen kann. Weiterhin ist von Vorteil, daß
zeitweilig auf einfache Weise auch Gepäckträger aufgesetzt
werden können, was besonders vorteilhaft ist, wenn die Eltern
mit dem Kind zum Einkaufen gehen.
Ein weiterer Vorteil ist, daß der Schwerpunkt der fahrbaren
Vorrichtung beliebig gewählt und verändert werden kann. So ist
beispielsweise ein nahe des Drehpunktes gelegener Schwerpunkt
vorteilhaft, wenn die fahrbare Vorrichtung gezogen werden soll,
da dadurch eine gute Kurvenstabilität gewährleistet ist.
Andererseits ist bei der Verwendung als schiebendes Fahrzeuges
die Verlagerung des Schwerpunktes weg von der Schiebevorrichtung
von Vorteil, da hierdurch die Beweglichkeit der fahrbaren
Vorrichtung verbessert ist. Durch die Gestaltung der fahrbaren
Vorrichtung in der Form eines Tragrahmens und darauf
verschiebbaren Modulen, ist eine große Stabilität bei großer
Funktionalität gewährleistet. Weiterhin ist von Vorteil, daß die
fahrbare Vorrichtung mit der Größe der Kinder quasi "mitwachsen"
kann, beispielsweise der Abstand zwischen einem aufgebauten Sitz
und einem Tretlager oder einem Lenkrad an die Körpergröße
angepaßt werden kann.
Es ist vorzugsweise vorgesehen, daß die fahrbare Vorrichtung
mehrere Module aufweist. Diese Module sind beliebig kombinierbar
und zueinander anordenbar. Als mögliche Funktionseinheiten seien
beispielhaft genannt: Rollen, Räder, Kufen, Sitz, Liegekorb,
Gepäckkiste, Fußstützen, Schubstange, Zugdeichsel, Stützfuß,
Kettenantrieb, Überrollbügel, Schirm, Segel oder Bremsen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher
erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen fahrbaren
Vorrichtung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die fahrbare Vorrichtung der
Fig. 1;
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Tragrahmens in perspektivischer Ansicht; und
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Moduls.
Gemäß Fig. 1 und 2 weist eine fahrbare Vorrichtung 1 einen
Tragrahmen 10 mit holm- bzw. stangenförmiger Gestalt und entlang
seiner Längsachse L verteilten Bohrungen 11 auf. Die Bohrungen
11 durchdringen den Tragrahmen 10, so daß darin Steckbolzen
einschiebbar sind. Ebenso können federbelastete Rastbolzen zur
formschlüssigen Verankerung vorgesehen sein. Weiterhin sind für
die fahrbare Vorrichtung 1 eine Anzahl von auf dem Tragrahmen 10
befestigten Modulen vorgesehen. Sämtlichen Modulen ist
gemeinsam, daß sie eine Hülse aufweisen und entlang der
Längsachse L des Tragrahmens 10 verschiebbar sind. Weiterhin
weisen die Module jeweils eine Funktionseinheit auf, die an den
Modulen fixiert sind. Die allgemeine Gestalt eines Moduls wird
anhand der Fig. 4 näher erläutert.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 wird z. B. ein Modul 20
eingesetzt, welches einen Stützfuß 21 trägt. Weiterhin wird ein
Modul 30 eingesetzt, welches einen ggf. auch zusammenlegbaren
Sitz 31 trägt. Darüber hinaus weist die fahrbare Vorrichtung 1
ein Modul 40 auf, an dem als Funktionseinheit zwei über eine
Achse 42 gelagerte Rollen 42 vorgesehen sind. Ferner ist als
weiteres Modul das Modul 50 vorgesehen, welches eine Schubstange
51 aufweist. Die Schubstange 51 ist im Ausführungsbeispiel der
Fig. 1 als Teleskopstange gestaltet, damit diese kompakt
verstaut werden kann. Aus Fig. 1 wird weiterhin ersichtlich, daß
die fahrbare Vorrichtung 1 Verbindungsmittel 100 aufweist, die
Tragrahmen 10 und die Module 20, 30, 40, 50 usw. verbinden und
in ihrer Position fixieren. Als Verbindungsmittel 100 werden
beispielsweise Steckbolzen oder Feder-Rastbolzen eingesetzt.
Darüber hinaus können auch Schrauben mit Muttern verwendet
werden oder Klammern oder Klappverschlüsse. Aus Fig. 1 ist
weiterhin ersichtlich, daß die Module 20, 30, 40 und 50 jeweils
nur eine Bohrung 11 überdecken und für die Fixierung
beanspruchen können (Module 20, 40, 50), aber zur besonders
stabilen Verankerung auch mehrere Bohrungen 1 überdecken können
(Modul 30).
Die Draufsicht der Fig. 2 macht die Anordnung und
Verschiebbarkeit der Module noch deutlicher. Entlang des
Tragrahmens 10 sind eine Anzahl an Bohrungen 11, gestrichelt
dargestellt, vorgesehen. Die Module 20, 30, 40 und 50 sind auf
diesem Tragrahmen mit ihren entsprechenden Funktionseinheiten
durch Überschieben montiert. Diese können daher beliebig
ausgetauscht und zueinander verschoben werden.
In Fig. 3 ist ein Tragrahmen 10 gesondert dargestellt. Der
Tragrahmen 10 weist eine Längsachse L und eine holm- bzw.
stangenförmige Grundform auf. Vorzugsweise ist der Tragrahmen 10
in Art eines Vierkantrohres hohl gestaltet. Der Querschnitt des
Tragrahmens 10 kann, wie im Ausführungsbeispiel der Fig. 3,
eckig, insbesondere rechteckig oder quadratisch gestaltet sein;
er kann jedoch auch einen ovalen Querschnitt aufweisen. Um eine
gute Auflagefläche der Module zu gewährleisten, ist ein im
Querschnitt rechteckiger Tragrahmen 10 bevorzugt. Der Tragrahmen
10 weist entlang seiner Längsachse L eine Vielzahl an Bohrungen
11 auf. Es ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Bohrungen 11 den
Tragrahmen 10 horizontal durchdringen, also in den Seitenflächen
12 und 13 angeordnet sind, wobei auch eine vertikale Ausrichtung
durch die Ober- bzw. Unterflächen 14 und 15 möglich ist. Auf
diese Weise wird zum einen die Montage erleichtert, als auch die
Stabilität der Verankerung erhöht. Für die Montage der fahrbaren
Vorrichtung werden die entsprechenden Module auf den Tragrahmen
10 aufgeschoben und entlang seiner Längsachse L verschoben. Die
Bohrungen 11 des Tragrahmens 10 werden mit den Bohrungen des
jeweiligen Moduls zur Deckung gebracht. Anschließend wird das
jeweilige Modul auf dem Tragrahmen 10 mittels eines
Verbindungsmittels 100 in Bolzenform fixiert.
Fig. 4 zeigt einen Grundaufbau eines Moduls 200. Das Modul 200
besteht aus einem hülsenförmigen Grundkörper 201. Dieser ist auf
den Tragrahmen 10 (angedeutet durch die gestrichelte Linie) auf-
und verschiebbar. Der Grundkörper 201 weist dementsprechend eine
Gestalt auf, die (mit geringer Spielpassung) an die Grundform
des Tragrahmens 10 angepaßt ist. Wird z. B. ein rechteckiger
Tragrahmen 10 verwendet, so muß die Gestalt des Grundkörpers 201
ebenfalls rechteckig sein. Weiterhin weist der Grundkörper 201
zumindest eine Bohrung 202 auf. Ist der Grundkörper 201 länger
gestaltet, so daß dieser mehrere Bohrungen 11 des Tragrahmens 10
überdeckt, so sind vorzugsweise mehrere Bohrungen 202 im
gleichen Rastermaß vorgesehen, insbesondere auch um einen
besonders stabilen Halt des Moduls auf dem Tragrahmen 10 zu
gewährleisten. In Analogie zu den Bohrungen des Tragrahmens 10
sind die Bohrungen des Moduls 200 auf den Seitenflächen 203 und
204 vorgesehen. Sind die Bohrungen 11 des Tragrahmens 10 auf
dessen Oberfläche 13 bzw. Unterfläche 14 vorgesehen, so sind die
Bohrungen des Moduls 200 selbstverständlich entsprechend auf der
Oberfläche 205 bzw. der Unterfläche 206 vorgesehen.
Weiterhin weist jedes Modul 20, 30, 40, 50 usw. eine
Funktionseinheit auf. Diese Funktionseinheit kann, wie im
Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2, fest mit dem
entsprechenden Modul 20, 30, 40 und 50 verbunden sein. Das Modul
200 der Fig. 4 sieht jedoch vor, daß die Funktionseinheit
auswechselbar ist. Hierfür weist das Modul 200 eine
Steckvorrichtung 210 auf. Auf diese Steckvorrichtung 210 kann
mittels eines entsprechenden Gegenstückes (angedeutet durch die
strichpunktierte Linie 300) eine Funktionseinheit aufgesetzt
werden. Die Funktionseinheit kann je nach Notwendigkeit auch
fixiert werden, beispielsweise über Stecker, Splinte, Schrauben
oder andere Befestigungsmittel. Ein derartiges Universalmodul
200 ist aus produktionstechnischen Gründen vorteilhaft, da
lediglich ein oder zwei Modulgrundformen vorgesehen sein müssen,
und die Funktionseinheiten als korrespondierende Einzelteile
hergestellt werden können. Auch für den Anwender bringt dies
vielfältige Vorteile mit sich, da er beispielsweise lediglich
eine gewisse Anzahl an klammer- bzw. hülsenförmigen Modulen 200
vorrätig haben muß und aufgrund der vielen Funktionseinheiten
eine nahezu unbegrenzte Kombinationsmöglichkeit zur
Zusammenstellung eines individuellen Kinderfahrzeuges besitzt.
Claims (6)
1. Fahrbare Vorrichtung mit einem Tragrahmen, zumindest einer
daran befestigbaren Funktionseinheit in Modulform, und
zumindest einem Verbindungsmittel,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Tragrahmen (10) stangenförmig ausgebildet ist und eine
Anzahl von Bohrungen (11) aufweist, wobei das zumindest
eine Modul (20, 30, 40, 50, 200) in Form einer Hülse
entlang der Längsachse (L) des Tragrahmens (10) über diesem
verschiebbar ist und zumindest eine Bohrung (202) und
zumindest eine Funktionseinheit (21, 31, 42, 51) aufweist,
sowie mit wenigstens einem Verbindungsmittel (100) am
Tragrahmen (10) auswechselbar befestigt ist.
2. Fahrbare Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die fahrbare Vorrichtung (1) mehrere Module (20, 30, 40,
50, 200) aufweist, wobei die jeweilige Funktionseinheit
(21, 31, 41, 51) insbesondere aus Rollen, Rädern, Kufen,
Sitzen, Kisten, Fußstützen, Schubstangen, Zugdeichseln,
Stützfüßen, Kettenantrieben, Überrollbügeln, Schirmen oder
Bremsen wählbar ist.
3. Fahrbare Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die fahrbare Vorrichtung (1) ein Modul (200) aufweist,
deren Funktionseinheit (21, 31, 42, 51) auswechselbar ist,
insbesondere in Form einer Steckverbindung (210/300).
4. Fahrbare Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Tragrahmen (10) hohl ausgebildet ist.
5. Fahrbare Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Tragrahmen (10) im Querschnitt rechteckig oder oval
gestaltet ist und insbesondere aus einem Aluminium-
Strangpreßprofil besteht.
6. Fahrbare Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bohrungen (11) in den Seitenflächen (12, 13) des
Tragrahmens (10) und die zumindest eine Bohrung (202) in
den Seitenflächen (203, 204) des Grundkörpers (201) des
Moduls (200) angeordnet sind.
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|---|---|---|---|
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