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DE10123724A1 - Fahrbare Vorrichtung - Google Patents

Fahrbare Vorrichtung

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DE10123724A1
DE10123724A1 DE10123724A DE10123724A DE10123724A1 DE 10123724 A1 DE10123724 A1 DE 10123724A1 DE 10123724 A DE10123724 A DE 10123724A DE 10123724 A DE10123724 A DE 10123724A DE 10123724 A1 DE10123724 A1 DE 10123724A1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B7/00Carriages for children; Perambulators, e.g. dolls' perambulators
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Abstract

Zur erhöhten Variabilität einer fahrbaren Vorrichtung (1) mit einem Tragrahmen (10), zumindest einer daran befestigbaren Funktionseinheit (z. B. 31) in Modulform, und zumindest einem Verbindungsmittel (100), wird vorgeschlagen, daß der Tragrahmen (10) stangenförmig ausgebildet ist und eine Anzahl von Bohrungen (11) aufweist, wobei das zumindest eine Modul (20, 30, 40, 50, 200) in Form einer Hülse entlang der Längsachse (L) des Tragrahmens (10) über diesem verschiebbar ist und zumindest eine Bohrung und zumindest eine Funktionseinheit (z. B. 31) aufweist, sowie mit wenigstens einem Verbindungsmittel (100) am Tragrahmen (10) auswechselbar befestigt ist.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine fahrbare Vorrichtung, welche aus einem Tragrahmen, daran befestigbaren Funktionseinheiten in Modulform und Verbindungsmitteln besteht.
Auf dem Gebiet der fahrbaren Vorrichtungen für Kinder sind viele verschiedenen Typen bekannt, z. B. Dreiräder, kettenangetriebene Kleinfahrzeuge in Autoform oder sog. "Seifenkisten". Darüber hinaus sind noch eine Vielzahl an Vorrichtungen bekannt, mit denen Eltern ihre Kinder schieben bzw. ziehen können, beispielsweise Dreiräder, bei denen die Eltern den Tretmechanismus abstellen können und die Kinder auf dem Dreirad sitzend mittels einer ansteckbaren Stange schieben können. Als weitere Form einer gezogenen fahrbaren Vorrichtung seien Fahrradanhänger aufgeführt. Diese Anhänger sind so gestaltet, daß sie an einem Fahrrad befestigt werden können und die Kinder in dem Anhänger sitzen können. All diesen fahrbaren Vorrichtungen haftet jedoch der Nachteil an, daß sie nicht ausreichend variabel sind. Zwar besteht bei den derzeit erhältlichen Dreirädern die Möglichkeit, daß Eltern diese schieben können, aber insgesamt betrachtet ist die Variationsmöglichkeit sehr gering.
Weiterhin ist von Nachteil, daß die meisten dieser fahrbaren Vorrichtungen auf eine bestimmte Altersklasse beschränkt sind und die Eltern für ihre Kinder nach wenigen Jahren neue Fahrzeuge kaufen müssen. So fahren Kinder beispielsweise mit drei Jahren ein kleines Plastikauto, steigen dann später auf ein Dreirad um, um dann wiederum z. B. eine "Seifenkiste" zu bevorzugen. Daneben besitzen die meisten Kinder mehrere fahrbare Vorrichtungen, wodurch eine große Lagerfläche benötigt wird. Die in früher Kindheit benötigten fahrbaren Vorrichtungen stehen dann meist ungenutzt in irgendeinem Lagerraum. Dies trifft insbesondere auch auf Rodel, Anhänger oder Kinderwagen zu, deren Funktionalität abhängig von der Altersstufe des Kindes ist.
Ein Ansatz zum Lösen dieses Problems findet sich in der DE-A-42 18 187. Diese Schrift beschreibt einen Basisrahmen eines Allround-Fahrradanhängers. Dieser Basisrahmen besteht aus Hohlprofilen, die zwei gegenüberliegende Achsstummel verbinden. Der Rahmen bildet somit zugleich die Achse der Räder. Auf diesem Achsrahmen sind dann handelsübliche Fahrrad-Schalenkindersitze oder Transportbehälter zum Gebrauch von Gepäck aufsteckbar. Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Überrollbügel und eine Zugdeichsel anzubringen. Dadurch ist eine gewisse Variabilität gegeben, da beispielsweise zwei Kindersitze angebracht werden können. Hauptnachteil dieses Basisrahmens ist jedoch, daß trotz einer gewissen Umbaubarkeit lediglich ein Fahrradanhänger zur Verfügung gestellt wird, der beispielsweise nicht von einem Kinderfahrradanhänger auf einen Rodel oder eine Seifenkiste umgestellt werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine fahrbare Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die die oben geschilderten Nachteile vermeidet. Insbesondere soll eine fahrbare Vorrichtung geschaffen werden, die äußerst variabel und platzsparend ist sowie vielfältige Anwendungsmöglichkeiten zuläßt, insbesondere als gezogene, geschobene und selbstfahrende Vorrichtung verwendbar und kompakt zerlegbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst, durch eine fahrbare Vorrichtung nach Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße fahrbare Vorrichtung besteht aus einem Tragrahmen, zumindest einer daran befestigbaren Funktionseinheit in Modulform und zumindest einem Verbindungsmittel, wobei der Tragrahmen eine Längsholm- bzw. Stangenform aufweist und vorzugsweise als Aluminium-Strangpreßprofil hohl gestaltet ist. Weiterhin weist der Tragrahmen eine Vielzahl von Bohrungen auf, die den Tragrahmen quer zur Längsachse durchdringen. Das zumindest eine Modul hat dabei die Form einer Klammer bzw. Hülse und ist entlang der Längsachse des Tragrahmens über diesen verschiebbar. Weiterhin weist auch das Modul Bohrungen auf, die mit den Bohrungen des Tragrahmens zur Deckung gebracht werden können, wobei an dem Modul zumindest eine Funktionseinheit fixiert ist.
Der Tragrahmen und die auswechselbaren Module sind mittels eines Verbindungsmittels, insbesondere jeweils eines Steckbolzens über die Bohrungen verbindbar. Als Funktionseinheit werden hier sämtliche Elemente bezeichnet, die zum Betrieb einer fahrbaren Vorrichtung geeignet sind. Beispielhaft seien hier angeführt: Sitzschalen, Fahrradsitze, Räder, Aufstützvorrichtungen, Zug- und Schiebevorrichtungen, Segel, Kufen oder ähnliche Bauteile. Diese Module sind einfach beliebig an- und abbaubar, wobei der Rahmen und die Module im zerlegten Zustand nur einen geringen Platzbedarf aufweisen, so daß diese in einem Rucksack oder einer Tasche von den Eltern mitgeführt werden können, insbesondere bei Spaziergängen. Im Bedarfsfalle kann das Kind, das z. B. nicht mehr weiter spazieren will, in den entsprechend schnell aufgebauten Anhänger gesetzt und gezogen werden.
Der Hauptvorteil der vorliegenden fahrbaren Vorrichtung ist dessen annähernd unbegrenzte Variabilität. So können die Module mit ihren Funktionseinheiten beliebig kombiniert werden und beliebig auf dem Tragrahmen angeordnet werden. Beispielsweise kann zuerst ein Kinderwagensitz auf dem Tragrahmen montiert werden, in späteren Jahren kann dieser durch eine Sitzschale ersetzt werden. Ferner kann beispielsweise ein derartig zusammengesetzter Kinderwagen sowohl geschoben werden als auch beispielsweise als Fahrradanhänger benutzt werden. Hierfür braucht lediglich das Modul mit der Schiebevorrichtung gegen ein Modul mit der Zugvorrichtung ausgetauscht werden und evtl. der Kinderwagenaufsatz entlang des Tragrahmens zur Schwerpunktoptimierung verschoben werden. Später können dann auch Tretlager angebracht werden, so daß das Kind die fahrbare Vorrichtung selbst bewegen kann. Weiterhin ist von Vorteil, daß zeitweilig auf einfache Weise auch Gepäckträger aufgesetzt werden können, was besonders vorteilhaft ist, wenn die Eltern mit dem Kind zum Einkaufen gehen.
Ein weiterer Vorteil ist, daß der Schwerpunkt der fahrbaren Vorrichtung beliebig gewählt und verändert werden kann. So ist beispielsweise ein nahe des Drehpunktes gelegener Schwerpunkt vorteilhaft, wenn die fahrbare Vorrichtung gezogen werden soll, da dadurch eine gute Kurvenstabilität gewährleistet ist. Andererseits ist bei der Verwendung als schiebendes Fahrzeuges die Verlagerung des Schwerpunktes weg von der Schiebevorrichtung von Vorteil, da hierdurch die Beweglichkeit der fahrbaren Vorrichtung verbessert ist. Durch die Gestaltung der fahrbaren Vorrichtung in der Form eines Tragrahmens und darauf verschiebbaren Modulen, ist eine große Stabilität bei großer Funktionalität gewährleistet. Weiterhin ist von Vorteil, daß die fahrbare Vorrichtung mit der Größe der Kinder quasi "mitwachsen" kann, beispielsweise der Abstand zwischen einem aufgebauten Sitz und einem Tretlager oder einem Lenkrad an die Körpergröße angepaßt werden kann.
Es ist vorzugsweise vorgesehen, daß die fahrbare Vorrichtung mehrere Module aufweist. Diese Module sind beliebig kombinierbar und zueinander anordenbar. Als mögliche Funktionseinheiten seien beispielhaft genannt: Rollen, Räder, Kufen, Sitz, Liegekorb, Gepäckkiste, Fußstützen, Schubstange, Zugdeichsel, Stützfuß, Kettenantrieb, Überrollbügel, Schirm, Segel oder Bremsen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen fahrbaren Vorrichtung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die fahrbare Vorrichtung der Fig. 1;
Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Tragrahmens in perspektivischer Ansicht; und
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Moduls.
Gemäß Fig. 1 und 2 weist eine fahrbare Vorrichtung 1 einen Tragrahmen 10 mit holm- bzw. stangenförmiger Gestalt und entlang seiner Längsachse L verteilten Bohrungen 11 auf. Die Bohrungen 11 durchdringen den Tragrahmen 10, so daß darin Steckbolzen einschiebbar sind. Ebenso können federbelastete Rastbolzen zur formschlüssigen Verankerung vorgesehen sein. Weiterhin sind für die fahrbare Vorrichtung 1 eine Anzahl von auf dem Tragrahmen 10 befestigten Modulen vorgesehen. Sämtlichen Modulen ist gemeinsam, daß sie eine Hülse aufweisen und entlang der Längsachse L des Tragrahmens 10 verschiebbar sind. Weiterhin weisen die Module jeweils eine Funktionseinheit auf, die an den Modulen fixiert sind. Die allgemeine Gestalt eines Moduls wird anhand der Fig. 4 näher erläutert.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 wird z. B. ein Modul 20 eingesetzt, welches einen Stützfuß 21 trägt. Weiterhin wird ein Modul 30 eingesetzt, welches einen ggf. auch zusammenlegbaren Sitz 31 trägt. Darüber hinaus weist die fahrbare Vorrichtung 1 ein Modul 40 auf, an dem als Funktionseinheit zwei über eine Achse 42 gelagerte Rollen 42 vorgesehen sind. Ferner ist als weiteres Modul das Modul 50 vorgesehen, welches eine Schubstange 51 aufweist. Die Schubstange 51 ist im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 als Teleskopstange gestaltet, damit diese kompakt verstaut werden kann. Aus Fig. 1 wird weiterhin ersichtlich, daß die fahrbare Vorrichtung 1 Verbindungsmittel 100 aufweist, die Tragrahmen 10 und die Module 20, 30, 40, 50 usw. verbinden und in ihrer Position fixieren. Als Verbindungsmittel 100 werden beispielsweise Steckbolzen oder Feder-Rastbolzen eingesetzt. Darüber hinaus können auch Schrauben mit Muttern verwendet werden oder Klammern oder Klappverschlüsse. Aus Fig. 1 ist weiterhin ersichtlich, daß die Module 20, 30, 40 und 50 jeweils nur eine Bohrung 11 überdecken und für die Fixierung beanspruchen können (Module 20, 40, 50), aber zur besonders stabilen Verankerung auch mehrere Bohrungen 1 überdecken können (Modul 30).
Die Draufsicht der Fig. 2 macht die Anordnung und Verschiebbarkeit der Module noch deutlicher. Entlang des Tragrahmens 10 sind eine Anzahl an Bohrungen 11, gestrichelt dargestellt, vorgesehen. Die Module 20, 30, 40 und 50 sind auf diesem Tragrahmen mit ihren entsprechenden Funktionseinheiten durch Überschieben montiert. Diese können daher beliebig ausgetauscht und zueinander verschoben werden.
In Fig. 3 ist ein Tragrahmen 10 gesondert dargestellt. Der Tragrahmen 10 weist eine Längsachse L und eine holm- bzw. stangenförmige Grundform auf. Vorzugsweise ist der Tragrahmen 10 in Art eines Vierkantrohres hohl gestaltet. Der Querschnitt des Tragrahmens 10 kann, wie im Ausführungsbeispiel der Fig. 3, eckig, insbesondere rechteckig oder quadratisch gestaltet sein; er kann jedoch auch einen ovalen Querschnitt aufweisen. Um eine gute Auflagefläche der Module zu gewährleisten, ist ein im Querschnitt rechteckiger Tragrahmen 10 bevorzugt. Der Tragrahmen 10 weist entlang seiner Längsachse L eine Vielzahl an Bohrungen 11 auf. Es ist vorzugsweise vorgesehen, daß die Bohrungen 11 den Tragrahmen 10 horizontal durchdringen, also in den Seitenflächen 12 und 13 angeordnet sind, wobei auch eine vertikale Ausrichtung durch die Ober- bzw. Unterflächen 14 und 15 möglich ist. Auf diese Weise wird zum einen die Montage erleichtert, als auch die Stabilität der Verankerung erhöht. Für die Montage der fahrbaren Vorrichtung werden die entsprechenden Module auf den Tragrahmen 10 aufgeschoben und entlang seiner Längsachse L verschoben. Die Bohrungen 11 des Tragrahmens 10 werden mit den Bohrungen des jeweiligen Moduls zur Deckung gebracht. Anschließend wird das jeweilige Modul auf dem Tragrahmen 10 mittels eines Verbindungsmittels 100 in Bolzenform fixiert.
Fig. 4 zeigt einen Grundaufbau eines Moduls 200. Das Modul 200 besteht aus einem hülsenförmigen Grundkörper 201. Dieser ist auf den Tragrahmen 10 (angedeutet durch die gestrichelte Linie) auf- und verschiebbar. Der Grundkörper 201 weist dementsprechend eine Gestalt auf, die (mit geringer Spielpassung) an die Grundform des Tragrahmens 10 angepaßt ist. Wird z. B. ein rechteckiger Tragrahmen 10 verwendet, so muß die Gestalt des Grundkörpers 201 ebenfalls rechteckig sein. Weiterhin weist der Grundkörper 201 zumindest eine Bohrung 202 auf. Ist der Grundkörper 201 länger gestaltet, so daß dieser mehrere Bohrungen 11 des Tragrahmens 10 überdeckt, so sind vorzugsweise mehrere Bohrungen 202 im gleichen Rastermaß vorgesehen, insbesondere auch um einen besonders stabilen Halt des Moduls auf dem Tragrahmen 10 zu gewährleisten. In Analogie zu den Bohrungen des Tragrahmens 10 sind die Bohrungen des Moduls 200 auf den Seitenflächen 203 und 204 vorgesehen. Sind die Bohrungen 11 des Tragrahmens 10 auf dessen Oberfläche 13 bzw. Unterfläche 14 vorgesehen, so sind die Bohrungen des Moduls 200 selbstverständlich entsprechend auf der Oberfläche 205 bzw. der Unterfläche 206 vorgesehen.
Weiterhin weist jedes Modul 20, 30, 40, 50 usw. eine Funktionseinheit auf. Diese Funktionseinheit kann, wie im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2, fest mit dem entsprechenden Modul 20, 30, 40 und 50 verbunden sein. Das Modul 200 der Fig. 4 sieht jedoch vor, daß die Funktionseinheit auswechselbar ist. Hierfür weist das Modul 200 eine Steckvorrichtung 210 auf. Auf diese Steckvorrichtung 210 kann mittels eines entsprechenden Gegenstückes (angedeutet durch die strichpunktierte Linie 300) eine Funktionseinheit aufgesetzt werden. Die Funktionseinheit kann je nach Notwendigkeit auch fixiert werden, beispielsweise über Stecker, Splinte, Schrauben oder andere Befestigungsmittel. Ein derartiges Universalmodul 200 ist aus produktionstechnischen Gründen vorteilhaft, da lediglich ein oder zwei Modulgrundformen vorgesehen sein müssen, und die Funktionseinheiten als korrespondierende Einzelteile hergestellt werden können. Auch für den Anwender bringt dies vielfältige Vorteile mit sich, da er beispielsweise lediglich eine gewisse Anzahl an klammer- bzw. hülsenförmigen Modulen 200 vorrätig haben muß und aufgrund der vielen Funktionseinheiten eine nahezu unbegrenzte Kombinationsmöglichkeit zur Zusammenstellung eines individuellen Kinderfahrzeuges besitzt.

Claims (6)

1. Fahrbare Vorrichtung mit einem Tragrahmen, zumindest einer daran befestigbaren Funktionseinheit in Modulform, und zumindest einem Verbindungsmittel, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (10) stangenförmig ausgebildet ist und eine Anzahl von Bohrungen (11) aufweist, wobei das zumindest eine Modul (20, 30, 40, 50, 200) in Form einer Hülse entlang der Längsachse (L) des Tragrahmens (10) über diesem verschiebbar ist und zumindest eine Bohrung (202) und zumindest eine Funktionseinheit (21, 31, 42, 51) aufweist, sowie mit wenigstens einem Verbindungsmittel (100) am Tragrahmen (10) auswechselbar befestigt ist.
2. Fahrbare Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die fahrbare Vorrichtung (1) mehrere Module (20, 30, 40, 50, 200) aufweist, wobei die jeweilige Funktionseinheit (21, 31, 41, 51) insbesondere aus Rollen, Rädern, Kufen, Sitzen, Kisten, Fußstützen, Schubstangen, Zugdeichseln, Stützfüßen, Kettenantrieben, Überrollbügeln, Schirmen oder Bremsen wählbar ist.
3. Fahrbare Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die fahrbare Vorrichtung (1) ein Modul (200) aufweist, deren Funktionseinheit (21, 31, 42, 51) auswechselbar ist, insbesondere in Form einer Steckverbindung (210/300).
4. Fahrbare Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (10) hohl ausgebildet ist.
5. Fahrbare Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragrahmen (10) im Querschnitt rechteckig oder oval gestaltet ist und insbesondere aus einem Aluminium- Strangpreßprofil besteht.
6. Fahrbare Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen (11) in den Seitenflächen (12, 13) des Tragrahmens (10) und die zumindest eine Bohrung (202) in den Seitenflächen (203, 204) des Grundkörpers (201) des Moduls (200) angeordnet sind.
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