DE10123688A1 - Fixationszahn - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Flexfolienkontaktanordnung für Automobilanwendungen oder dergleichen, bei dem ein Auflagebereich vorgesehen ist, auf dem eine Flexfolie aufliegen kann, und ein gegenüberliegender Zahn, der zum Einstechen in die Flexfolie ausgebildet ist. Hierbei ist vorgesehen, daß der Zahn mit einem Formschlußteil ausgebildet ist, um einen formschlüssigen Eingriff des durch die Flexfolie gedrungenen Zahnes beim Auflagebereich vorzusehen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Flexfolienkontak
tanordnung nach dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruches.
Flexfolien sind dünne Kunststoffolien, auf welchen eine oder
mehrere metallische Leiterbahnen angebracht sind. Diese Flex
folien zeichnen sich durch ihr geringes Gewicht und aufgrund
des dünnen Materials durch ihre Flexibilität aus. Bei ent
sprechend breiter Leiterbahn-Auslegung sind die Folien nicht
nur zur Daten-Signalübertragung, sondern auch zur Energiever
sorgung von Verbrauchern wie LEDs usw. einsetzbar. Dabei ist
es auch schon bekannt, an den Enden der Flexfolien Kontak
tanordnungen vorzusehen, an welchen die Flexfolie kontaktiert
wird.
Das im Vergleich zu herkömmlichen Kabeln, auch Flachbandka
beln geringe Gewicht macht die Verwendung von Flexfolien im
Automobilbereich besonders attraktiv.
Problematisch ist bei Einsatz von Flexfolienleitern im Auto
mobilbereich jedoch die Notwendigkeit, Übergänge am Leiteren
de zu Verbrauchern, Bussen, Spannungsversorgungen usw. zu
schaffen, die auch unter den ungünstigen Bedingungen ständig
wechselnder Temperaturen, Vibrationen usw. eine dauerhaft si
chere Kontaktierung gewährleisten, die überdies eine leichte
Verbindbarkeit und eine unproblematische Lösung der Verbin
dung etwa im Reparaturfall bei zugleich niedrigem Gewicht der
Anordnung gewährleistet.
In der DE 100 26 406.9 desselben Anmelders wird vorgeschla
gen, dass bei einer Flexfolienkontaktanordnung für Automobi
lanwendungen oder dergl. mit zumindest einem Kontaktelement,
das eine Kontaktstiftaufnahmekammer und einen Flexfolienkon
taktbereich aufweist, vorgesehen ist, dass der Flexfolienkon
taktbereich durch einen mit der Kontaktstiftaufnahmekammer
einstückig verbundenen Auslegerarm gebildet ist, der einen
von der Kontaktstiftaufnahmekammer beabstandeten Auflagebe
reich zum Kontaktieren der Leiterfolienbahn umfaßt.
Diese Anordnung ergibt problemfrei gute elektrische Kontakte
und lässt sich leicht montieren. Um die bereits gute Vibrati
onsfestigkeit, Kontaktierung usw. noch weiter zu verbessern
und überdies ein versehentliches Herausgleiten einer Flexfo
lie aus der Kontaktanordnung während der Montage und derglei
chen besonders gut zu vermeiden, wurde des weiteren schon
vorgeschlagen (DE 100 48 728), dass bei einer Flexfolienkon
taktanordnung für Automobilanwendungen oder dergl. mit zumin
dest einem Kontaktelement, das eine Kontaktstiftaufnahmekam
mer und einen Flexfolienkontaktbereich aufweist, wobei der
Flexfolienkontaktbereich durch einen mit der Kontaktstiftauf
nahmekammer einstückig verbundenen Auslegerarm gebildet ist,
der einen von der Kontaktstiftaufnahmekammer beabstandeten
Auflagebereich zum Kontaktieren der Leiterfolienbahn umfaßt
und bei dem Auflagebereich am Auslegerarm zumindest eine
Zahnspitze zum Einstechen in die Flexfolie vorgesehen ist.
Dabei wurde bereits vorgeschlagen, daß die Flexfolie durch
einen ein in diese einstechenden Zahn noch weiter fixiert
wird. Das Einstechen verhinderte einerseits, dass die Flexfo
lie ohne weiteres herausgezogen werden kann, und anderer
seits, dass sie seitlich verrutscht, was zu einer Verpolung
bestimmter Leitungen gegeneinander führen kann.
Die Zahnspitze der vorbekannten Anordnung sollte typischer
weise zumindest in die Flexfolien-Grundfolie eindringen und
diese zumindest deformieren, bevorzugt aber durchstechen. Es
wurde erwähnt, daß die Zahnspitze einstückig mit dem Ausle
gerarm aus Metallblech herausgestanzt und umgebogen sein kann
und als bevorzugt angegeben, die Zahnspitze vom Auflagebe
reich so weit zu beabstanden, dass sie in einen leiterbahn
freien Flexfolienbereich einsticht. Dies sollte verhindern,
dass die Leiterbahn zerstört wird und Abweichungen von den
elektrischen Sollwerten auftreten. Überdies wurde so bereits
die Gefahr einer Lagentrennung, also einer Trennung von
Grundfolie und Leiterbahn, verhindert. Um das Einstechen in
einen leiterbahnfreien Flexfolienbereich gewährleisten zu
können, ist als besonders bevorzugt angegeben gewesen, daß
die Zahnspitze seitlich in einem geeigneten Abstand neben dem
Auflagenbereich angeordnet ist.
Es wurde auch schon vorgeschlagen, den Auflagenbereich an ei
ner Stelle engster Annäherung des gekrümmt auslegbaren Ausle
gerarms zur Flexfolie vorzusehen; in einem solchen Fall war
es besonders bevorzugt, wenn die Zahnspitze distal vom Aufla
gebereich vorgesehen ist, also weiter weg von der Kontakt
stiftaufnahmekammer. Dies sollte bewirken, dass zunächst der
Auflagebereich in Kontakt mit der Flexfolie gedrückt wird,
sich dann gegebenenfalls eine am Auflagebereich vorgesehene
Aufrauhung durch die Flexfolienisolierung über der Leiterbahn
durchgraben bzw. durchscheuern kann und erst nach Einsetzen
dieses Prozesses die Zahnspitze fixierend in die Flexfolie
hineingedrückt wird.
Es war als möglich angegeben, die Zahnspitze allgemein
schwertförmig auszugestalten, und zwar mit einer parallel zum
Auslegerarm bzw. zur Leiterbahn größeren Breite als quer zum
Auslegerarm bzw. zur Leiterbahn. Dies sollte ein fixierendes
Langloch am Durchstich, das zur beschädigungsfreien Kraftauf
nahme gegen Verschieben besonders geeignet ist.
Es war überdies als möglich und bevorzugt angegeben, den Aus
legerarm federnd auzugestalten ist. In einem solchen Fall be
sitzt die Zahnspitze bevorzugt eine Länge, die auch bei fe
derndem Nachgeben des Auslegerarms ein Absenken des unteren
Zahnspitzenendes unterhalb der Flexfolie gewährleistet. In
Verbindung mit einer gebogenen Ausführung des Auslegerarms
bewirkt dabei zugleich die federnde Ausgestaltung des Ausle
gerarms eine stärkere Bewegungsaufnahme zwischen Flexfolie
und Kontaktanordnung bzw. von Kontaktende und Steckerstift.
Es war als besonders bevorzugt angegeben, wenn der Ausle
gerarm eine zur festen Verbindung mit der Leiterbahn ausge
bildete Kontaktfläche aufweist. Die feste Verbindung kann da
bei durch Auflöten der Kontaktfläche auf die Leiterbahn ge
schehen oder unter Verwendung einer aufgerauht ausgebildeten
Kontaktfläche, die durch ihre Aufrauhung so die Leiterbahni
solierung durchdringt und/oder sich in die Leiterbahn ein
gräbt. Dazu kann die Aufrauhung eine Höhe von zumindest 0,1 mm
besitzen. Hierbei ist besonders vorteilhaft, dass die Kon
taktfläche am Auslegerarmende angeordnet ist. Dies ermöglicht
es, das gesamte Kontaktelement aus einem einzigen Stanz-
Prägeteil einstückig herzustellen, wobei lediglich im Bereich
der Kontaktfläche eine unterschiedliche Ausbildung für die
Präge- oder Lötversion erforderlich ist. Auf diese Weise ist
ein besonders einfacher und kostengünstiger Werkzeugbau mög
lich, einfach, indem Wechselteile zur Gesamtprägeform bereit
gestellt werden.
Obwohl die vorbekannten Flexfolienkontaktierungen gute elek
trische und mechanische Stabilitäten ergaben und insbesondere
im Automobilbereich bereits gegenüber anderen Steckersystemen
gute Kontaktierungen ergaben, besteht der Wunsch, die beste
henden bereits guten Anordnungen weiter zu verbessern, um
sich insbesondere in sehr kritischen Anwendungen bewähren zu
können.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Neues
für die gewerbliche Anwendung bereitzustellen.
Die Lösung dieser Aufgabe wird in unabhängiger Form bean
sprucht. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteran
sprüchen angegeben.
Gemäß einem ersten wesentlichen Aspekt der Erfindung ist so
mit bei einer Flexfolienkontaktanordnung für Automobilanwen
dungen oder dergleichen, bei dem ein Auflagebereich vorgese
hen ist, auf dem eine Flexfolie aufliegen kann, und ein ge
genüberliegender Zahn, der zum Einstechen in die Flexfolie
ausgebildet ist, vorgeschlagen, daß der Zahn mit einem Form
schlußmittel ausgebildet ist, um einen formschlüssigen Ein
griff des durch die Flexfolie gedrungenen Zahnes beim Aufla
gebereich vorzusehen.
Diese Ausbildung, bei der ein formschlüssiger Eingriff er
zielt wird, ist insbesondere vorteilhaft, weil durch den
Formschluß ein Lösen des Zahnes und/oder eine Bewegung des
selben, insbesondere eine nur geringe Hin- und Herbewegung
unterbunden werden kann, die sich andernfalls negativ auf die
Langzeitstabilität der Flexfolie auswirkt.
Bevorzugt ist, wenn die Flexfolienkontaktanordnung so ausge
bildet ist, dass die Zahnspitze zum selbsttätigen Durchstoßen
der Flexfolie gebildet ist. Andernfalls kann z. B. eine Vor
stanzung der Folie erfolgen, was aber in der Regel uner
wünscht ist.
Die Zahnspitze kann insbesondere zum Ein- bzw. Durchstechen
in einen leiterfreien Flexfolienbereich ausgebildet sein. So
sind die auf die Zahnspitze wirkenden Kräfte geringer, was
vorteilhaft bei der Montage ist und bei gleicher Material
stärke zu niedrigeren Fehlerquoten führt. Die Zahnspitze kann
aber unmittelbar seitlich neben dem Bereich des elektrischen
Kontaktes zwischen Flexfolie und Kontaktelement gebildet
sein. Dies stellt sicher, daß die Fixierungswirkung sich be
sonders positiv auf die elektrischen Eigenschaften der Flex
folienkontaktanordnung auswirkt.
Beim Auflagebereich kann eine Ausnehmung vorgesehen sein,
durch welche der Zahn stoßen kann. Dies gewährleistet, daß
der Zahn nur durch die dünne Flexfolie stoßen muß und dann in
und/oder mit der Ausnehmung in Formschluß treten kann.
Der Zahn kann eine Einkerbung aufweisen, die am Auflagebe
reich verrastbar ist. In diesem Fall wird der Formschluß
durch die Verrastung erzielt.
In eimer besonders bevorzugten Variante sind der Auflagebe
reich und der Zahn an einem jeweiligen Auslegerarm vorgese
hen, der jeweils eine Krümmung zur Flexfolie hin aufweist,
wobei die Zahnspitze distal vom Auflagebereich vorgesehen
ist. Dies erlaubt es, insbesondere, wenn der Auslegerarm fe
dernd ausgestaltet ist, eine derartige Nachgiebigkeit der mit
einander in Eingriff tretenden Elemente zu erreichen, daß bei
Formschluß ein Druck auf die Flexfolie ausgeübt wird.
Es ist möglich und bevorzugt, wenn die Zahnspitze allgemein
parallel zum Auslegerarm eine größere Breite als allgemein
quer zu diesem besitzt. Diese schwertartige Ausbildung ergibt
bei leichtem Eindringen eine gute Fixierung gegen seitliches
Verschieben der Flexfolie.
Kostenmäßige Vorteile werden erreicht, wenn die Anordnung
einstückig ist.
Es kann an der Flexfolienkontaktanordnung die Kontaktfläche
zum Durchdringen einer Leiterbahnisolierung und/oder Eingra
ben in die Leiterbahn aufgerauht und/oder mit Querrippen ver
sehen sein. Dies verbessert die Kontaktierung weiter. Die
Aufrauhung oder Querrippe kann zumindest 0,1 mm Höhe besitzen.
Die Erfindung wird in folgendem nur beispielsweise anhand der
Zeichnung beschrieben, wobei auf die Beschreibung der beiden
Anmeldungen DE 100 26 406.9 und DE 10 04 8728 Bezug genommmen
wird. Diese sind durch Bezugnahme vollumfänglich eingeglie
dert. Es zeigt nur beispielhaft
Fig. 1a eine Flexfolienkontaktanordnung gemäß der
vorliegenden Erfindung von unten
Fig. 1b eine Flexfolienkontaktanordnung gemäß der
vorliegenden Erfindung von der Seite;
Fig. 2a die Flexfolienkontaktanordnung entspre
chend Fig. 1 in offenem Zustand;
Fig. 2b die Flexfolienkontaktanordnung entspre
chend Fig. 1 in geschlossenem Zustand oh
ne Flexfolie;
Fig. 2c die Flexfolienkontaktanordnung entspre
chend Fig. 1 in Zustand mit Flexfolie
Fig. 3a-d Varianten der Erfindung für verschiedene
Kontaktierungsaufgaben;
Fig. 4 eine weitere Flexfolienkontaktanordnung.
Nach Fig. 1 weist eine allgemein mit 1 bezeichnete einstückig
durch Stanz- und Biegevorgänge hergestellte Flexfolienkontak
tanordnung 1 für Automobilanwendungen oder dergleichen an ih
rem Flexfolienkontaktende 2 einen Auflagebereich 3 auf, auf
dem eine Flexfolie 4 (Fig. 2), die elektrisch zu kontaktieren
ist, aufliegen kann, sowie einen gegenüberliegender Zahn 5,
der zum Einstechen in die Flexfolie 4 (Fig. 2) ausgebildet
ist. Am Zahn 5 ist ein später detaillierter zu beschreibendes
Formschlußmittel 6 vorgesehen, um einen formschlüssigen Ein
griff des durch die Flexfolie gedrungenen Zahnes beim Aufla
gebereich vorzusehen. Die Ausbildung des vom Flexfolienkon
taktende 2 abgewandten Bereiches 7 ist abhängig davon, zu was
für einem Leiter eine elektrische Verbindung hergestellt wer
den soll und ist daher in Fig. 1 nicht näher ausgeführt. Ein
zelne Beispiele hierfür sind aber in Fig. 3 explizit erkenn
bar.
Das Flexfolienkontaktende 2 ist an einem federnden Ausle
gerarm 2a gebildet, der auf den Flexfolienkontaktbereich 4a
hin zu einem Kontaktbereichsbogen 2b gekrümmt und in dessen
Nähe mit einer geprägten Querrippenstruktur von etwa 0,1 mm
Höhe versehen ist, die zum Eindringen durch die Flexfolieni
solierung hirneichend scharf ausgebildet ist. Distal vom Kon
taktbereichsbogen 2b ist der Auslegerarm 2a verbreitert, wo
bei er im Bereich seiner Verbreiterung 2c eine allgemein
rechteckige Ausnehmung 2d aufweist.
Der Auflagebereich 3 für die Flexfolie ist auf der Seite des
federnden Auslegerarm 2a gebildet durch den Kontaktbereichs
bogen 2b und die Verbreiterung 2c.
Der Zahn 5 ist gleichfalls an einem federnden Auslegerarm 8a
gebildet, der wiederum auf den Flexfolienkontaktbereich 4a
hin zu einem Kontaktbereichsbogen 8b gekrümmt und in der Nähe
des Flexfolienkontaktbereiches 4a' mit einer geprägten Quer
rippenstruktur von etwa 0,1 mm Höhe versehen ist, die zum Ein
dringen durch die Flexfolienisolierung ausgebildet ist. Di
stal vom Kontaktbereichsbogen 8b ist der Zahn 5 vorgesehen.
Der Zahn ist nun mit einer Einkerbung 5a versehen und dabei
derart gestaltet, daß bei federnd gegeneinander gedrückten
Auslegerarmen 2a, 8a die Einkerbung 5a in die Ausnehmung 2d
dringt. Die Einkerbung 5a ist so geformt, daß sich dabei eine
Verrastung in der Ausnehmung 2d ergibt.
Die Anordnung wird verwendet wie folgt:
Zunächst wird eine Flexfolie zwischen den beiden Auslegerar men 2a, 8a angeordnet, die eine Leiterbahn im Bereich der Aufrauhungen besitzt, aber nahe des Zahnes 5 bzw. der Ver breiterung 2c und der allgemein rechteckigen Ausnehmung 2d leiterbahnfrei ist. Dann werden die Auslegerarmen 2a, 8a auf einader zu bewegt. Hierbei graben sich die Querrippen an den Kontaktbereichsbögen 2b, 8b durch die über den Leiterbahnen vorgesehenn Isolierungen und stellen so den elektrischen Übergang zwischen der metallischen Flexfolienkontaktanordnung und der Flexfolie her.
Zunächst wird eine Flexfolie zwischen den beiden Auslegerar men 2a, 8a angeordnet, die eine Leiterbahn im Bereich der Aufrauhungen besitzt, aber nahe des Zahnes 5 bzw. der Ver breiterung 2c und der allgemein rechteckigen Ausnehmung 2d leiterbahnfrei ist. Dann werden die Auslegerarmen 2a, 8a auf einader zu bewegt. Hierbei graben sich die Querrippen an den Kontaktbereichsbögen 2b, 8b durch die über den Leiterbahnen vorgesehenn Isolierungen und stellen so den elektrischen Übergang zwischen der metallischen Flexfolienkontaktanordnung und der Flexfolie her.
Nun stößt der Zahn 5 bei weiterem Zusammenpressen der Ausle
gerarme durch den leiterbahnfreien Bereich der Flexfolie 4
und dringt in die Ausnehmung 2d ein, worauf es zur Verrastung
der Einkerbung 5a in der Ausnehmung 2d kommt, also zu einem
formschlüssigen Eingriff. Dabei wirken durch den formschlüs
sigen Eingriff Kräfte, die die Auslegerarme gegeneinander und
gegen die Flexfolie pressen und so für sehr guten elektri
schen Kontakt sorgen.
Es ist nicht zwingend, daß für den Zahn 5 und dessen Einker
bung eine Ausnehmung vorgesehen wird; gegebenenfalls ist auch
eine Einrastung am Auslegerarmrand möglich.
Fig. 3 zeigt die Ausbildung einer erfindungsgemäßen Kontak
tanordnung für eine Vielzahl unterschiedlicher Anwendungen.
Die Anordnung von Fig. 3a dient dazu, zwei Flexfolien mitein
ander zu verbinden. Dargestellt ist die bevorzugte Variante,
bei welcher für beide Flexfolien die erfindungsgemäße Ausbil
dung vorgesehen ist.
Die Anordnung von Fig. 3b dient dazu, eine Flexfolie mit ei
ner Litze bzw. einem Draht zu verbinden. Zu diesem Zweck ist »
die für die Flexfolienkontaktierung vorgesehene Seite erfin
dungsgemäß ausgebildet, während auf der anderen Seite her
kömmliche Crimpzungen zum Vercrimpen einer Litze vorgesehen
sind.
Die Anordnung von Fig. 3c dient dazu, eine Flexfolie mit ei
nem Kontaktelement des Systems 0,64 zu verbinden, wie z. B.
grundlegend in der unter Bezug genommenen DE 100 26 406.9 be
schrieben.
Die Anordnung von Fig. 3d dient dazu, eine Flexfolie mit ei
nem vorgegebenen Kontaktstecker zu verbinden und so einen
Übergang zu einem anderen System zu schaffen.
Fig. 4 zeigt eine Flexfolienkontaktanordung, bei welcher kein
verrastender Zahn vorgesehen wird, sondern ein die Flexfolie
durchdringnder Zahn, der nach dem Durchdringen der Folie
durch eine Ausnehmung beim Auflagebereich dringt und dann um
gebogen wird. Dies kann bei entsprechender Ausgestaltung des
die gezeigte Flexfolienkontaktanordung aufnehmenden Gehäuses
durch Schließen eines auf den Zahn einwirkenden Gehäusedec
kels oder bei automatisierter Montage in Montatgeautomaten
mittels geeignet geformter Crimp- bzw. Umlegewerkzeuge ge
schehen. Hier ergibt sich der Formschluß durch das Anliegen
des umgebogenen Zahnendes auf dem gegenüberliegenden Feder-
Arm nahe des Auflagebereiches.
Es kann im übrigen in einer Variante, bei der eine Vielzahl
von Kontaktelementen in einem einzigen Gehäuse untergebracht
sind, auch vorgesehen werden, dass nicht an jedem Kontaktele
ment Zähne und/oder erfindungsgemäße Zähne vorgesehen sind.
Claims (15)
1. Flexfolienkontaktanordnung für Automobilanwendungen oder
dergleichen, bei dem ein Auflagebereich vorgesehen ist,
auf dem eine Flexfolie aufliegen kann, und ein gegen
überliegender Zahn, der zum Einstechen in die Flexfolie
ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zahn mit einem Formschlußmittel ausgebildet ist,
um einen formschlüssigen Eingriff des durch die Flexfo
lie gedrungenen Zahnes beim Auflagebereich vorzusehen.
2. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspitze zum
Durchstoßen der Flexfolie gebildet ist.
3. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspitze
zum Einstechen in einen leiterfreien Flexfolienbereich
ausgebildet ist.
4. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspitze
unmittelbar seitlich neben dem Bereich elektrischen Kon
taktes gebildet ist.
5. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, daß beim Auflagebereich
eine Ausnehmung vorgesehen ist, durch welche der Zahn
stoßen kann.
6. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahn zur Er
zielung eines formschlüssigen Eingriffes eine Einkerbung
aufweist, die am Auflagebereich verrastbar ist.
7. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Auflagebereich
und der Zahn an einem jeweiligen Auslegerarm vorgesehen
sind, der jeweils eine Krümmung zur Flexfolie hin auf
weist, wobei die Zahnspitze distal vom Auflagebereich
vorgesehen ist.
8. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnspitze all
gemein parallel zum Auslegerarm eine größere Breite als
allgemein quer zu diesem besitzt.
9. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslegerarm
federnd ausgestaltet ist.
10. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einstückig
ist.
11. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Zahn und der ge
genüberliegende Bereich, an welchem der formschlüssige
Eingriff mit dem Zahn erfolgt, nachgiebig zueinander an
geordnet sind, insbesondere derart, daß bei formschlüs
sigen Eingriff ein Druck auf die Flexfolie ausgeübt
wird.
12. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktflä
che zum Durchdringen einer Leiterbahnisolierung und/oder
Eingraben in die Leiterbahn aufgerauht und/oder mit
Querrippen versehen ist.
13. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufrauhung oder
Querrippe zumindest 0,1 mm Höhe besitzt.
14. Flexfolienkontaktanordnung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktele
ment aus einem Stanz-Prägeteil einstückig hergestellt
ist.
15. Flexfolienkontaktanordnung nach dem vorhergehenden An
spruch, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von
Kontaktelementen vorgesehen ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001123688 DE10123688A1 (de) | 2001-05-16 | 2001-05-16 | Fixationszahn |
| EP01113123A EP1182736A3 (de) | 2000-05-29 | 2001-05-29 | Verbindungsanordnung für Flexfolien |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001123688 DE10123688A1 (de) | 2001-05-16 | 2001-05-16 | Fixationszahn |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10123688A1 true DE10123688A1 (de) | 2002-12-05 |
Family
ID=7684915
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001123688 Ceased DE10123688A1 (de) | 2000-05-29 | 2001-05-16 | Fixationszahn |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10123688A1 (de) |
Citations (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE2357900A1 (de) * | 1972-11-29 | 1974-05-30 | Amp Inc | Elektrisches kontaktorgan zum anschluss an flachkabel |
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| DE3019687C2 (de) * | 1979-05-25 | 1985-06-27 | Thomas & Betts Corp., Raritan, N.J. | Klammer zum Aufklemmen auf ein Flachkabel |
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2001
- 2001-05-16 DE DE2001123688 patent/DE10123688A1/de not_active Ceased
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|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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