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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Preß-Schweißverbindung zwischen einem
metallischen Leiter mit ursprünglich
kreisförmigem
Querschnitt, einem über
einen Längsabschnitt
des metallischen Leiters gewickelten metallischen Draht, und einer über wenigstens
einem Teil des bewickelten Längsabschnittes
angeordneten metallischen Hülse.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Spulenelement mit einem
Spulenkörper
und einer auf den Spulenkörper
aufgewickelten Wicklung aus einem leitenden Draht, wobei an dem
Spulenkörper zwei
leitende Stifte gelagert sind und wobei die Enden des leitenden
Drahtes jeweils mittels einer Preß-Schweißverbindung mit dem jeweiligen
leitenden Stift verbunden sind.
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Ferner
betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen
einer Preß-Schweißverbindung,
mit den Schritten:
- a) Positionieren einer Anordnung
aus einem metallischen Leiter mit kreisförmigem Querschnitt, einem über einen
Längsabschnitt
des metallischen Leiters gewickelten metallischen Draht, und einer über wenigstens
einen Teil des bewickelten Längsabschnittes
geschobenen metallischen Hülse
zwischen zwei Elektroden einer Preß-Schweißvorrichtung; und
- b) Zusammenpressen der Elektroden mit der dazwischen positionierten
Anordnung in einer Preßrichtung
und Anlegen einer elektrischen Spannung an die Elektroden, so daß ein Schweißstrom durch
die zusammengepreßte
Anordnung fließt.
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Schließlich betrifft
die vorliegende Erfindung eine Preß-Schweißvorrichtung mit zwei Elektroden, von
denen wenigstens eine in einer Preßrichtung beweglich ausgebildet
ist und zwischen denen eine Anordnung aus einem metallischen Leiter
mit kreisförmigem
Querschnitt, einem über
einen Längsabschnitt
des metallischen Leiters gewickelten metallischen Draht, und einer über wenigstens
einen Teil des bewickelten Längsabschnittes
geschobenen metallischen Hülse
positioniert werden kann, um an der Anordnung eine Preß-Schweißverbindung
auszubilden, indem die Anordnung zwischen den Elektroden zusammengedrückt und
mit einem Schweißstrom beaufschlagt
wird, wobei die Elektroden flache Stirnseiten aufweisen.
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Eine
Preß-Schweißverbindung,
ein Spulenelement, ein Verfahren zum Herstellen einer Preß-Schweißverbindung
sowie eine Preß-Schweißvorrichtung
der obengenannten Art sind jeweils bekannt aus der
DE 197 31 885 A1 .
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In
dieser Druckschrift wird eine gattungsgemäße Preß-Schweißverbindung dazu verwendet,
die Drahtenden einer Magnetspule mit leitenden Stiften zu verbinden,
wobei die Magnetspule in einem Magnetventil einer Einspritzanlage
eines Verbrennungsmotors Verwendung findet.
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Um
die Preß-Schweißverbindungen
nach ihrer Herstellung zu schützen,
sind die Stifte zusammen mit dem gewickelten Längsabschnitt und den Hülsen teilweise
in axiale Vertiefungen von Vorsprüngen eingeführt und in diesen gehalten,
wobei der Spulenkörper,
die Spulen und jene Vorsprünge
außen
durch eine Umspritzung beispielsweise aus Kunststoff geschützt sind.
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Aus
GERLING, H.: Urformen, Umformen. Braunschweig (u. a.): Westermann,
1965, S. 40, 41 u. 61 ist bekannt, daß sich biegsame Werkstoffe
plastisch umformen lassen und daß man bei elektrischen Stauchmaschinen
den Rohling durch elektrischen Strom an der Stauchstelle erwärmen kann,
um die erwärmte
Stelle anschließend
wulstartig zu stauchen oder in eine Form zu pressen.
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Das
Dokument
US 5,191,710 offenbart
eine Vorrichtung zum Umformen eines abisolierten Drahtendes in eine
kreisförmige Öse, die
durch Preß-Schweißen als
einstückiges
Anschlußelement ausgebildet
werden kann.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, gegenüber diesem
Stand der Technik eine verbesserte Preß-Schweißverbindung, ein verbessertes Spulenelement,
ein verbessertes Verfahren zum Herstellen einer Preß-Schweißverbindung
sowie eine verbesserte Preß-Schweißvorrichtung
anzugeben, mit dem Ziel, die Abmessungen der Preß-Schweißverbindung zu minimieren.
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Diese
Aufgabe wird bei der eingangs genannten Preß-Schweißverbindung erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß die
Schweißverbindung
im Querschnitt etwa die Form eines Quadrats besitzt.
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Bei
dem eingangs genannten Spulenelement wird diese Aufgabe dadurch
gelöst,
daß die Preß-Schweißverbindungen
solche Preß-Schweißverbindungen
sind, die im Querschnitt etwa die Form eines Quadrats besitzen.
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Bei
dem eingangs genannten Verfahren wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der weitere Schritt
vorgesehen wird, zwischen den Schritten a) und b) die Anordnung
in einer Richtung quer zur Preßrichtung
zwischen wenigstens zwei nicht-leitenden Einspannelementen einzuspannen,
so daß die Schweißverbindung
im Querschnitt etwa die Form eines Quadrats besitzt.
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Bei
der eingangs genannten Preß-Schweißverbindung
wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
daß wenigstens
zwei nicht elektrisch leitende Einspannelemente mit flachen Stirnseiten
vorgesehen sind, von denen wenigstens eines in einer Einspannrichtung beweglich
ausgebildet ist, die senkrecht verläuft zu der Preßrichtung,
und zwischen denen die Anordnung einspannbar ist, bevor sie zwischen
den Elektroden zusammengedrückt
wird.
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Die
Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
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Durch
den Gedanken, die noch nicht preß-verschweißte Anordnung vor dem Zusammenpressen
der Elektroden zwischen zwei nicht leitenden Einspannelementen einzuspannen
und erst anschließend
die Elektroden zusammenzupressen, lassen sich Schweißverbindungen
mit im Querschnitt etwa der Form eines Quadrats herstellen.
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Diese
Art der Schweißverbindung
hat den Vorteil, daß der
maximale Außendurchmesser
der Preß-Schweißverbindung
deutlich kleiner sein kann als der maximale Außendurchmesser im Falle der Preß-Schweißvorrichtung
des Standes der Technik.
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Denn
im Stand der Technik gemäß der
DE 197 31 885 A1 wird
die Anordnung lediglich zwischen den zwei Elektroden preß-geschweißt, mit
dem Ergebnis, daß die
Preß-Schweißverbindung
einen etwa elliptischen Querschnitt erhält. Der maximale Außendurchmesser
des elliptischen Querschnittes ist deutlich größer als der maximale Außendurchmesser
der erfindungsgemäßen Preß-Schweißverbindung.
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Folglich
läßt sich
die erfindungsgemäße Preß-Schweißverbindung
in Löcher
kleineren Durchmessers einführen,
so daß insgesamt
eine Miniaturisierung erzielt wird.
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Das
Quadrat weist vier ausgeprägte
Ecken auf.
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Unter
einer ausgeprägten
Ecke soll im vorliegenden Zusammenhang verstanden werden, daß die Ecke
nicht nur eine Unregelmäßigkeit
aufgrund des Herstellungsprozesses ist bei an sich gewünschter abgerundeter
Form, sondern vielmehr eine bewußt gestaltete Ecke. Andererseits
soll dies aber auch bedeuten, daß die Ecke nicht spitzwinklig
im eigentlichen geometrischen Sinne sein muß, sondern herstellungsbedingt
leicht abgerundet geformt sein kann.
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Ferner
ist es von Vorzug, wenn die Hülse
ursprünglich
einen hohlzylindrischen Querschnitt aufweist.
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Zwar
ist es generell auch denkbar, eine hohlquaderförmige Hülse vorzusehen. Es hat sich
jedoch gezeigt, daß eine
hohlzylindrische Ausgestaltung zu zuverlässigeren Schweißverbindungen
führt.
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Die
Herstellung der Preß-Schweißverbindung
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw.
mittels der erfindungsgemäßen Preß-Schweißvorrichtung
verwendet wenigstens zwei nicht-leitende Einspannelemente, um zu
erreichen, daß die
zu schweißende
Anordnung beim Zusammenpressen nicht seitlich ausweicht. Hierdurch
kann eine quadratische Form mit einem vergleichsweise kleinen maximalen
Außendurchmesser
erzielt werden.
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Es
versteht sich, daß die
Formgebung der Elektroden einerseits und der Einspannelemente andererseits
so ist, daß die
zu der zu verschweißenden Anordnung
weisenden Stirnseiten jeweils flach ausgebildet sind und rechtwinklig
zueinander stehen. Bei einer konkaven Ausgestaltung der Elektroden
und der Einspannelemente ließe
sich der Außendurchmesser
der Preß-Schweißverbindung
noch weiter minimieren. Andererseits ist die Herstellung von planen
Elektroden und Einspannelemente etwas kostengünstiger, und durch die Tatsache,
daß die
Stirnseiten der Elektroden plan sind, können lokale Stromdichtemaxima
und/oder Funkenüberschläge vermieden
werden.
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Insgesamt
ist es von Vorzug, wenn von den zwei Einspannelementen eines feststeht
und das andere beweglich ausgebildet ist.
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Auf
diese Weise läßt sich
eines der Einspannelemente als Anschlag zur Positionierung der zu verschweißenden Anordnung
nutzen.
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Von
besonderem Vorzug ist es dabei, wenn von den zwei Elektroden ebenfalls
eine feststeht und die andere beweglich ausgebildet ist, wenn ferner
die feststehende Elektrode und das feststehende Einspannelement
jeweils eine Stirnseite aufweisen, die unter einem Winkel zueinander
angeordnet sind, und wenn ferner die Anordnung im Schritt a) so
positioniert wird, daß sie
an den beiden Stirnseiten anliegt.
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Hierdurch
können
die beiden Stirnseiten als Positionieranschläge verwendet werden. Ferner
sind die Herstellungskosten der Preß-Schweißvorrichtung verringert.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ist für
das bewegliche Einspannelement ein mechanischer Anschlag vorgesehen,
so daß die
Einspannung der Anordnung wegbegrenzt ist.
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Dies
hat den Vorteil, daß zu
starke Einspannkräfte
auf die Anordnung vermieden werden können. Es ist von besonderem
Vorzug, wenn der mechanische Anschlag verstellbar ist, um das Preß-Schweißverfahren
optimieren zu können.
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Ferner
ist es von Vorzug, wenn die Elektroden im Schritt b) mit einer vorbestimmten
Kraft zusammengedrückt
werden und kein mechanischer Anschlag zwischen den Elektroden vorgesehen
ist.
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Hierdurch
wird erreicht, daß während des Schweißvorganges
immer eine hinreichend große Preßkraft vorhanden
ist, um eine gute Fügeverbindung
der verschiedenen Elemente zu erzielen.
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Insgesamt
versteht sich, daß die
Anpreßkraft der
zwei Elektroden größer sein
kann als im Stand der Technik, da ein seitliches Ausweichen der
Anordnung aufgrund der Einspannelemente verhindert wird. Insofern
kann auch die Verbindungsfestigkeit insgesamt gesteigert werden.
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Es
versteht sich, daß die
vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der
nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht einer Anordnung, an der eine
Preß-Schweißverbindung
gemäß der vorliegenden
Erfindung auszuführen
ist;
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2 eine
schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II von 1;
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3 eine
schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Preß-Schweißvorrichtung;
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4 eine
schematische Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Preß-Schweißverbindung;
und
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5 eine
schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Spulenelementes.
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In 1 ist
eine Anordnung, an der eine erfindungsgemäße Preß-Schweißverbindung auszuführen ist,
generell mit 10 bezeichnet.
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Die
Anordnung 10 beinhaltet einen metallischen Leiter 12,
beispielsweise in Form eines Metallstiftes oder eines dickeren Metalldrahtes.
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Ferner
beinhaltet die Anordnung 10 einen metallischen Draht 14,
der über
einen Längsabschnitt
des metallischen Leiters 12 um diesen herumgewickelt ist,
wobei wenigstens eine, vorzugsweise jedoch mehrere Windungen erzielt
werden.
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Schließlich beinhaltet
die Anordnung 10 eine metallische Hülse 16, die nach der
Art einer Spielpassung über
den Längsabschnitt
geschoben ist, an dem der metallische Draht 14 um den metallischen
Leiter 12 gewickelt ist.
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In 2 sind
die Abmessungen der Anordnung 10 gezeigt.
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Im
vorliegenden Fall weist der metallische Leiter 12 einen
Außendurchmesser
dsa von etwa 1 mm auf. Der Innendurchmesser
dhi der metallischen Hülse 16 beträgt etwa
1,4 mm, und der Außendurchmesser
dha der metallischen Hülse 16 beträgt etwa 1,6
mm.
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Der
Durchmesser des metallischen Drahtes 14 beträgt etwa
0,2 mm.
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Es
versteht sich jedoch, daß diese
Maßangaben
lediglich beispielhaft zu verstehen sind.
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Von
Vorteil ist es jedoch, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Wandstärke der
Hülse 16 etwa
halb so groß ist
wie der Durchmesser des metallischen Drahtes 14.
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Die
Anordnung 10 wird zur Herstellung einer Preß-Schweißverbindung 50 (siehe 4)
in einer Preß-Schweißvorrichtung
positioniert, die in 3 generell mit 30 bezeichnet
ist.
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Die
Preß-Schweißvorrichtung 30 beinhaltet eine
feste Elektrode 32 und eine bewegliche Elektrode 34.
Die bewegliche Elektrode 34 ist entlang einer Preßrichtung 36 hin-
und herbeweglich.
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Die
zwei Elektroden 32, 34 sind an unterschiedliche
Pole einer Spannungsversorgung 38 angeschlossen. Die Spannungsversorgung 38 dient
dazu, zum richtigen Zeitpunkt eine elektrische Spannung an die zwei
Elektroden 32, 34 anzulegen.
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Die
Preß-Schweißvorrichtung 30 beinhaltet ferner
ein festes Einspannelement 40 sowie ein bewegliches Einspannelement 42.
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Das
bewegliche Einspannelement 42 ist in einer Einspannrichtung 44 hin-
und herbeweglich, die senkrecht verläuft zu der Preßrichtung 36.
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Es
versteht sich, daß die
Elektroden 32, 34 aus einem metallischen geeigneten
Material bestehen. Die Einspannelemente 40, 42 bestehen
hingegen aus einem elektrisch nicht-leitenden Material, vorzugsweise
aus einer Keramik.
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In 3 ist
die Preß-Schweißvorrichtung 30 in
einer geöffneten
Position gezeigt, bei der die bewegliche Elektrode 34 von
der festen Elektrode 32 weg bewegt ist, und bei der das
bewegliche Einspannelement 42 von dem festen Einspannelement 40 weg
bewegt ist.
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Man
erkennt, daß die
feste Elektrode 32 und das feste Einspannelement 40 in
Nachbarschaft zueinander angeordnet sind, derart, daß ihre jeweiligen flachen
Stirnseiten einen rechten Winkel zueinander bilden.
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Die
Anordnung 10 wird zur Herstellung der erfindungsgemäßen Preß-Schweißverbindung
in den Winkelbereich zwischen den Stirnseiten der festen Elektrode 32 und
des festen Einspannelementes 40 positioniert, so, daß die Anordnung 10 an
den Stirnseiten dieser beiden Elemente anliegt, wie es in 3 gezeigt
ist.
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Anschließend wird
die Anordnung 10 in Einspannrichtung 44 eingespannt,
indem das bewegliche Einspannelement 42 auf das feste Einspannelement 40 zu
bewegt wird.
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Zur
Erzielung einer geeigneten Einspannung ist ein mechanischer Anschlag 46 vorgesehen,
der den Weg des beweglichen Einspannelementes 42 begrenzt.
Der Anschlag 46 ist verstellbar ausgebildet, um die Preß-Schweißvorrichtung 30 in
bezug auf das Einspannverhalten optimieren zu können.
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Man
erkennt in 3, daß die Einspannelemente 40, 42 in
der geöffneten
Position der Preß-Schweißvorrichtung 30 um
eine Distanz a1 voneinander beabstandet
sind.
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Durch
den Anschlag 46 sind die Einspannelemente 40, 42 nach
dem Zusammenfahren um eine Distanz a2 voneinander
beabstandet, die nur etwas größer ist
als die Breite der beweglichen Elektrode 34. Folglich kann
die bewegliche Elektrode 34 auch im Einspannzustand zwischen
die zwei Einspannelemente 40, 42 eingefahren werden.
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Zum
Herstellen der Preß-Schweißverbindung
wird nun die bewegliche Elektrode 34 mit einer bestimmten
Kraft F nach unten gegen die Anordnung 10 gedrückt. Sobald
beide Elektroden 32, 34 an der Hülse 16 der
Anordnung 10 anliegen, ist ein elektrischer Stromkreis
geschlossen, und es kann bei Anlegen einer Spannung an die Elektroden 32, 34 ein Strom
fließen.
Durch die Einspannelemente 40, 42 und die Elektroden 32, 34 wird
ein nahezu vollständig eingegrenzter
Raum gebildet, so daß die
Anordnung 10 in keine Richtung ausweichen kann.
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Sofern
es sich bei dem metallischen Draht 14 um einen lackisolierten
Draht handelt, wie er häufig zur
Wicklung von Spulen verwendet wird, ist folgende Vorgehensweise
zu empfehlen. Dabei erfolgt nämlich das
Anpressen der beweglichen Elektrode 34 zunächst auf
einem vergleichsweise niedrigen Niveau, und es wird eine relativ
niedrige Spannung angelegt, so daß ein geringer Strom fließt. Dieser
Strom führt zunächst dazu,
daß die
Lackisolierung verdampft, eine Schweißverbindung wird jedoch noch
nicht hergestellt.
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Zeitlich
hiernach wird die Anpreßkraft
F erhöht,
und die Spannung der Spannungsversorgung 38 gesteigert.
Durch die große
Kraft F wird gewährleistet,
daß eine
vollständige
Anlage der metallischen Elemente der Anordnung 10 aneinander
erfolgt, also der Hülse 16 an
der Außenseite
des gewickelten Drahtabschnittes 14, und der Innenseite
des gewickelten Drahtabschnittes 14 an dem Außenumfang des
metallischen Leiters 12.
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Durch
den hohen Strom erwärmt
sich die Anordnung 10 insgesamt, und es bildet sich eine Preß-Schweißverbindung,
wie sie schematisch in 4 im Querschnitt dargestellt
ist.
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Man
erkennt, daß durch
das vierseitige Einwirken der Elektroden 32, 34 bzw.
der Einspannelemente 40, 42 ein im Ergebnis etwa
quadratischer Querschnitt entsteht. Die Breite der so herge stellten Preß-Schweißverbindung
entspricht etwa der Einspannbreite a2. Die
Höhe h
ist etwa genauso groß wie die
Breite a2.
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In 4 ist
schematisch angedeutet, daß an der
Außenseite
weiterhin Material 16' der
ursprünglich
hohlzylindrischen Hülse 16 vorhanden
ist, und im Inneren Material 12' des ursprünglich im Querschnitt kreisförmigen metallischen
Leiters 12. Dazwischen ist ein nicht näher definierbarer Bereich 14' vorgesehen,
der zum einen darauf hinweist, daß dieser Bereich im wesentlichen
Material des gewickelten Abschnittes des metallischen Drahtes 14 enthält. Durch den
Preß-Schweißvorgang
ist jedoch eine stoffschlüssige
Verbindung zwischen diesen drei Elementen erzielt worden, so daß man insgesamt
von einer etwa einstückigen
Ausgestaltung der Preß-Schweißverbindung 50 ausgehen
kann.
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Es
versteht sich, daß der
maximale Außendurchmesser
der Preß-Schweißverbindung 50 der Diagonale
des Quadrates mit der Seitenlänge
a2 entspricht.
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Experimente
haben ergeben, daß bei
einer Anordnung 10 mit den obengenannten Abmessungen der
maximale Außendurchmesser
etwa 1,9 mm beträgt,
entsprechend einer Seitenlänge
a2 von etwa 1,35 mm des quadratischen Querschnittes.
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Durch
Nachrechnen läßt sich
herausfinden, daß die
Querschnittsfläche
der Preß-Schweißverbindung 50 etwa
1,81 mm2 beträgt, wohingegen die Querschnittsfläche der
Anordnung 10 etwa 2,01 mm2 beträgt. Durch
den Preß-Schweißvorgang
sind insbesondere Leerräume
beispielsweise aufgrund des kreisförmigen Querschnittes des metallischen
Drahtes 14 nicht mehr vorhanden.
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In 5 ist
eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Spulenelementes
generell mit der Bezugsziffer 60 versehen.
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Das
Spulenelement 60 weist einen angenähert hohlzylindrischen Spulenkörper 62 aus
Kunststoff auf, auf dessen Außenumfang
eine Wicklung 64 aus einem lackisolierten Draht 14 gewickelt
ist.
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An
einer Stirnseite weist der Spulenkörper 62 zwei nicht
näher bezeichnete
Ansätze
auf, an denen zwei metallische Stifte 66 gelagert sind.
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Die
Drahtenden der Wicklung 64 sind über nicht näher dargestellte Schlitze in
dem Spulenkörper 62 zu
den hervorstehenden Stiften 66 geführt und abschnittsweise um
diese herumgewickelt. Zur Herstellung einer festen elektrisch leitenden
Verbindung wurde anschließend
eine Preß-Schweißverbindung 50 vorgenommen,
wie es in 5 schematisch zu erkennen ist.
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Aufgrund
des kleinen maximalen Außendurchmessers
der Preß-Schweißverbindung 50 läßt sich
eine vorab gefertigte Abdeckkappe (nicht gezeigt) auf die in 5 gezeigte
Anordnung aufsetzen, die die Preß-Schweißverbindungen 50 und
gegebenenfalls den Außenumfang
der Wicklung 64 abdeckt und schützt, derart, daß lediglich
noch die Enden der Stifte 66 hervorstehen. Diese Abdeckung kann
dann für
die Preß-Schweißverbindungen 50 Löcher mit
einem Innendurchmesser von nicht mehr als 2,1 mm aufweisen.
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Obgleich
die Erfindung anhand ausgewählter
und derzeit bevorzugter Ausführungsbeispiele
beschrieben worden ist, versteht sich, daß verschiedene Modifikationen
vorgenommen werden können.
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Beispielsweise
kann auch nicht-lackisolierter Draht 14 vorgesehen werden.
In diesem Fall ist es nicht notwendig, vor dem eigentlichen Preß-Schweißvorgang
einen Vorabschritt durchzuführen,
bei dem die Lackisolierung verdampft wird.
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Ferner
ist es denkbar, nicht hohlzylindrische Hülsen 16 sondern beispielsweise
hohlquaderförmige
Hülsen
vorzusehen. Auch ist es denkbar, daß der Draht 14 im
Querschnitt nicht kreisförmig
sondern eckig ist. Auch der metallische Leiter 12 kann
theoretisch eine andere Querschnittsform als eine Kreisform besitzen.
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Ferner
ist das erfindungsgemäße Preß-Schweißverfahren
nicht auf die Anwendung bei Spulenelementen beschränkt. Vielmehr
ergibt sich eine Vielzahl von weiteren Anwendungsfällen, bei
denen eine möglichst
kompakte und zuverlässige
Verbindung zwischen einem vergleichsweise dicken metallischen Leiter
und einem hierum zu wickelnden metallischen Draht zu erzielen ist.