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DE10123636B4 - Press-Schweißverbindung, Verfahren zum Herstellen einer Press-Schweißverbindung sowie Press-Schweißvorrichtung - Google Patents

Press-Schweißverbindung, Verfahren zum Herstellen einer Press-Schweißverbindung sowie Press-Schweißvorrichtung Download PDF

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DE10123636B4 DE2001123636 DE10123636A DE10123636B4 DE 10123636 B4 DE10123636 B4 DE 10123636B4 DE 2001123636 DE2001123636 DE 2001123636 DE 10123636 A DE10123636 A DE 10123636A DE 10123636 B4 DE10123636 B4 DE 10123636B4
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Abstract

Preß-Schweißverbindung (50) zwischen einem metallischen Leiter (12') mit ursprünglich kreisförmigem Querschnitt, einem über einen Längsabschnitt des metallischen Leiters (12') gewickelten metallischen Draht (14'), und einer über wenigstens einem Teil des bewickelten Längsabschnittes angeordneten metallischen Hülse (16'), dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißverbindung (50) im Querschnitt etwa die Form eines Quadrats besitzt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Preß-Schweißverbindung zwischen einem metallischen Leiter mit ursprünglich kreisförmigem Querschnitt, einem über einen Längsabschnitt des metallischen Leiters gewickelten metallischen Draht, und einer über wenigstens einem Teil des bewickelten Längsabschnittes angeordneten metallischen Hülse.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Spulenelement mit einem Spulenkörper und einer auf den Spulenkörper aufgewickelten Wicklung aus einem leitenden Draht, wobei an dem Spulenkörper zwei leitende Stifte gelagert sind und wobei die Enden des leitenden Drahtes jeweils mittels einer Preß-Schweißverbindung mit dem jeweiligen leitenden Stift verbunden sind.
  • Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer Preß-Schweißverbindung, mit den Schritten:
    • a) Positionieren einer Anordnung aus einem metallischen Leiter mit kreisförmigem Querschnitt, einem über einen Längsabschnitt des metallischen Leiters gewickelten metallischen Draht, und einer über wenigstens einen Teil des bewickelten Längsabschnittes geschobenen metallischen Hülse zwischen zwei Elektroden einer Preß-Schweißvorrichtung; und
    • b) Zusammenpressen der Elektroden mit der dazwischen positionierten Anordnung in einer Preßrichtung und Anlegen einer elektrischen Spannung an die Elektroden, so daß ein Schweißstrom durch die zusammengepreßte Anordnung fließt.
  • Schließlich betrifft die vorliegende Erfindung eine Preß-Schweißvorrichtung mit zwei Elektroden, von denen wenigstens eine in einer Preßrichtung beweglich ausgebildet ist und zwischen denen eine Anordnung aus einem metallischen Leiter mit kreisförmigem Querschnitt, einem über einen Längsabschnitt des metallischen Leiters gewickelten metallischen Draht, und einer über wenigstens einen Teil des bewickelten Längsabschnittes geschobenen metallischen Hülse positioniert werden kann, um an der Anordnung eine Preß-Schweißverbindung auszubilden, indem die Anordnung zwischen den Elektroden zusammengedrückt und mit einem Schweißstrom beaufschlagt wird, wobei die Elektroden flache Stirnseiten aufweisen.
  • Eine Preß-Schweißverbindung, ein Spulenelement, ein Verfahren zum Herstellen einer Preß-Schweißverbindung sowie eine Preß-Schweißvorrichtung der obengenannten Art sind jeweils bekannt aus der DE 197 31 885 A1 .
  • In dieser Druckschrift wird eine gattungsgemäße Preß-Schweißverbindung dazu verwendet, die Drahtenden einer Magnetspule mit leitenden Stiften zu verbinden, wobei die Magnetspule in einem Magnetventil einer Einspritzanlage eines Verbrennungsmotors Verwendung findet.
  • Um die Preß-Schweißverbindungen nach ihrer Herstellung zu schützen, sind die Stifte zusammen mit dem gewickelten Längsabschnitt und den Hülsen teilweise in axiale Vertiefungen von Vorsprüngen eingeführt und in diesen gehalten, wobei der Spulenkörper, die Spulen und jene Vorsprünge außen durch eine Umspritzung beispielsweise aus Kunststoff geschützt sind.
  • Aus GERLING, H.: Urformen, Umformen. Braunschweig (u. a.): Westermann, 1965, S. 40, 41 u. 61 ist bekannt, daß sich biegsame Werkstoffe plastisch umformen lassen und daß man bei elektrischen Stauchmaschinen den Rohling durch elektrischen Strom an der Stauchstelle erwärmen kann, um die erwärmte Stelle anschließend wulstartig zu stauchen oder in eine Form zu pressen.
  • Das Dokument US 5,191,710 offenbart eine Vorrichtung zum Umformen eines abisolierten Drahtendes in eine kreisförmige Öse, die durch Preß-Schweißen als einstückiges Anschlußelement ausgebildet werden kann.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, gegenüber diesem Stand der Technik eine verbesserte Preß-Schweißverbindung, ein verbessertes Spulenelement, ein verbessertes Verfahren zum Herstellen einer Preß-Schweißverbindung sowie eine verbesserte Preß-Schweißvorrichtung anzugeben, mit dem Ziel, die Abmessungen der Preß-Schweißverbindung zu minimieren.
  • Diese Aufgabe wird bei der eingangs genannten Preß-Schweißverbindung erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schweißverbindung im Querschnitt etwa die Form eines Quadrats besitzt.
  • Bei dem eingangs genannten Spulenelement wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Preß-Schweißverbindungen solche Preß-Schweißverbindungen sind, die im Querschnitt etwa die Form eines Quadrats besitzen.
  • Bei dem eingangs genannten Verfahren wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der weitere Schritt vorgesehen wird, zwischen den Schritten a) und b) die Anordnung in einer Richtung quer zur Preßrichtung zwischen wenigstens zwei nicht-leitenden Einspannelementen einzuspannen, so daß die Schweißverbindung im Querschnitt etwa die Form eines Quadrats besitzt.
  • Bei der eingangs genannten Preß-Schweißverbindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß wenigstens zwei nicht elektrisch leitende Einspannelemente mit flachen Stirnseiten vorgesehen sind, von denen wenigstens eines in einer Einspannrichtung beweglich ausgebildet ist, die senkrecht verläuft zu der Preßrichtung, und zwischen denen die Anordnung einspannbar ist, bevor sie zwischen den Elektroden zusammengedrückt wird.
  • Die Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Durch den Gedanken, die noch nicht preß-verschweißte Anordnung vor dem Zusammenpressen der Elektroden zwischen zwei nicht leitenden Einspannelementen einzuspannen und erst anschließend die Elektroden zusammenzupressen, lassen sich Schweißverbindungen mit im Querschnitt etwa der Form eines Quadrats herstellen.
  • Diese Art der Schweißverbindung hat den Vorteil, daß der maximale Außendurchmesser der Preß-Schweißverbindung deutlich kleiner sein kann als der maximale Außendurchmesser im Falle der Preß-Schweißvorrichtung des Standes der Technik.
  • Denn im Stand der Technik gemäß der DE 197 31 885 A1 wird die Anordnung lediglich zwischen den zwei Elektroden preß-geschweißt, mit dem Ergebnis, daß die Preß-Schweißverbindung einen etwa elliptischen Querschnitt erhält. Der maximale Außendurchmesser des elliptischen Querschnittes ist deutlich größer als der maximale Außendurchmesser der erfindungsgemäßen Preß-Schweißverbindung.
  • Folglich läßt sich die erfindungsgemäße Preß-Schweißverbindung in Löcher kleineren Durchmessers einführen, so daß insgesamt eine Miniaturisierung erzielt wird.
  • Das Quadrat weist vier ausgeprägte Ecken auf.
  • Unter einer ausgeprägten Ecke soll im vorliegenden Zusammenhang verstanden werden, daß die Ecke nicht nur eine Unregelmäßigkeit aufgrund des Herstellungsprozesses ist bei an sich gewünschter abgerundeter Form, sondern vielmehr eine bewußt gestaltete Ecke. Andererseits soll dies aber auch bedeuten, daß die Ecke nicht spitzwinklig im eigentlichen geometrischen Sinne sein muß, sondern herstellungsbedingt leicht abgerundet geformt sein kann.
  • Ferner ist es von Vorzug, wenn die Hülse ursprünglich einen hohlzylindrischen Querschnitt aufweist.
  • Zwar ist es generell auch denkbar, eine hohlquaderförmige Hülse vorzusehen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß eine hohlzylindrische Ausgestaltung zu zuverlässigeren Schweißverbindungen führt.
  • Die Herstellung der Preß-Schweißverbindung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. mittels der erfindungsgemäßen Preß-Schweißvorrichtung verwendet wenigstens zwei nicht-leitende Einspannelemente, um zu erreichen, daß die zu schweißende Anordnung beim Zusammenpressen nicht seitlich ausweicht. Hierdurch kann eine quadratische Form mit einem vergleichsweise kleinen maximalen Außendurchmesser erzielt werden.
  • Es versteht sich, daß die Formgebung der Elektroden einerseits und der Einspannelemente andererseits so ist, daß die zu der zu verschweißenden Anordnung weisenden Stirnseiten jeweils flach ausgebildet sind und rechtwinklig zueinander stehen. Bei einer konkaven Ausgestaltung der Elektroden und der Einspannelemente ließe sich der Außendurchmesser der Preß-Schweißverbindung noch weiter minimieren. Andererseits ist die Herstellung von planen Elektroden und Einspannelemente etwas kostengünstiger, und durch die Tatsache, daß die Stirnseiten der Elektroden plan sind, können lokale Stromdichtemaxima und/oder Funkenüberschläge vermieden werden.
  • Insgesamt ist es von Vorzug, wenn von den zwei Einspannelementen eines feststeht und das andere beweglich ausgebildet ist.
  • Auf diese Weise läßt sich eines der Einspannelemente als Anschlag zur Positionierung der zu verschweißenden Anordnung nutzen.
  • Von besonderem Vorzug ist es dabei, wenn von den zwei Elektroden ebenfalls eine feststeht und die andere beweglich ausgebildet ist, wenn ferner die feststehende Elektrode und das feststehende Einspannelement jeweils eine Stirnseite aufweisen, die unter einem Winkel zueinander angeordnet sind, und wenn ferner die Anordnung im Schritt a) so positioniert wird, daß sie an den beiden Stirnseiten anliegt.
  • Hierdurch können die beiden Stirnseiten als Positionieranschläge verwendet werden. Ferner sind die Herstellungskosten der Preß-Schweißvorrichtung verringert.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist für das bewegliche Einspannelement ein mechanischer Anschlag vorgesehen, so daß die Einspannung der Anordnung wegbegrenzt ist.
  • Dies hat den Vorteil, daß zu starke Einspannkräfte auf die Anordnung vermieden werden können. Es ist von besonderem Vorzug, wenn der mechanische Anschlag verstellbar ist, um das Preß-Schweißverfahren optimieren zu können.
  • Ferner ist es von Vorzug, wenn die Elektroden im Schritt b) mit einer vorbestimmten Kraft zusammengedrückt werden und kein mechanischer Anschlag zwischen den Elektroden vorgesehen ist.
  • Hierdurch wird erreicht, daß während des Schweißvorganges immer eine hinreichend große Preßkraft vorhanden ist, um eine gute Fügeverbindung der verschiedenen Elemente zu erzielen.
  • Insgesamt versteht sich, daß die Anpreßkraft der zwei Elektroden größer sein kann als im Stand der Technik, da ein seitliches Ausweichen der Anordnung aufgrund der Einspannelemente verhindert wird. Insofern kann auch die Verbindungsfestigkeit insgesamt gesteigert werden.
  • Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Anordnung, an der eine Preß-Schweißverbindung gemäß der vorliegenden Erfindung auszuführen ist;
  • 2 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II von 1;
  • 3 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Preß-Schweißvorrichtung;
  • 4 eine schematische Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Preß-Schweißverbindung; und
  • 5 eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Spulenelementes.
  • In 1 ist eine Anordnung, an der eine erfindungsgemäße Preß-Schweißverbindung auszuführen ist, generell mit 10 bezeichnet.
  • Die Anordnung 10 beinhaltet einen metallischen Leiter 12, beispielsweise in Form eines Metallstiftes oder eines dickeren Metalldrahtes.
  • Ferner beinhaltet die Anordnung 10 einen metallischen Draht 14, der über einen Längsabschnitt des metallischen Leiters 12 um diesen herumgewickelt ist, wobei wenigstens eine, vorzugsweise jedoch mehrere Windungen erzielt werden.
  • Schließlich beinhaltet die Anordnung 10 eine metallische Hülse 16, die nach der Art einer Spielpassung über den Längsabschnitt geschoben ist, an dem der metallische Draht 14 um den metallischen Leiter 12 gewickelt ist.
  • In 2 sind die Abmessungen der Anordnung 10 gezeigt.
  • Im vorliegenden Fall weist der metallische Leiter 12 einen Außendurchmesser dsa von etwa 1 mm auf. Der Innendurchmesser dhi der metallischen Hülse 16 beträgt etwa 1,4 mm, und der Außendurchmesser dha der metallischen Hülse 16 beträgt etwa 1,6 mm.
  • Der Durchmesser des metallischen Drahtes 14 beträgt etwa 0,2 mm.
  • Es versteht sich jedoch, daß diese Maßangaben lediglich beispielhaft zu verstehen sind.
  • Von Vorteil ist es jedoch, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Wandstärke der Hülse 16 etwa halb so groß ist wie der Durchmesser des metallischen Drahtes 14.
  • Die Anordnung 10 wird zur Herstellung einer Preß-Schweißverbindung 50 (siehe 4) in einer Preß-Schweißvorrichtung positioniert, die in 3 generell mit 30 bezeichnet ist.
  • Die Preß-Schweißvorrichtung 30 beinhaltet eine feste Elektrode 32 und eine bewegliche Elektrode 34. Die bewegliche Elektrode 34 ist entlang einer Preßrichtung 36 hin- und herbeweglich.
  • Die zwei Elektroden 32, 34 sind an unterschiedliche Pole einer Spannungsversorgung 38 angeschlossen. Die Spannungsversorgung 38 dient dazu, zum richtigen Zeitpunkt eine elektrische Spannung an die zwei Elektroden 32, 34 anzulegen.
  • Die Preß-Schweißvorrichtung 30 beinhaltet ferner ein festes Einspannelement 40 sowie ein bewegliches Einspannelement 42.
  • Das bewegliche Einspannelement 42 ist in einer Einspannrichtung 44 hin- und herbeweglich, die senkrecht verläuft zu der Preßrichtung 36.
  • Es versteht sich, daß die Elektroden 32, 34 aus einem metallischen geeigneten Material bestehen. Die Einspannelemente 40, 42 bestehen hingegen aus einem elektrisch nicht-leitenden Material, vorzugsweise aus einer Keramik.
  • In 3 ist die Preß-Schweißvorrichtung 30 in einer geöffneten Position gezeigt, bei der die bewegliche Elektrode 34 von der festen Elektrode 32 weg bewegt ist, und bei der das bewegliche Einspannelement 42 von dem festen Einspannelement 40 weg bewegt ist.
  • Man erkennt, daß die feste Elektrode 32 und das feste Einspannelement 40 in Nachbarschaft zueinander angeordnet sind, derart, daß ihre jeweiligen flachen Stirnseiten einen rechten Winkel zueinander bilden.
  • Die Anordnung 10 wird zur Herstellung der erfindungsgemäßen Preß-Schweißverbindung in den Winkelbereich zwischen den Stirnseiten der festen Elektrode 32 und des festen Einspannelementes 40 positioniert, so, daß die Anordnung 10 an den Stirnseiten dieser beiden Elemente anliegt, wie es in 3 gezeigt ist.
  • Anschließend wird die Anordnung 10 in Einspannrichtung 44 eingespannt, indem das bewegliche Einspannelement 42 auf das feste Einspannelement 40 zu bewegt wird.
  • Zur Erzielung einer geeigneten Einspannung ist ein mechanischer Anschlag 46 vorgesehen, der den Weg des beweglichen Einspannelementes 42 begrenzt. Der Anschlag 46 ist verstellbar ausgebildet, um die Preß-Schweißvorrichtung 30 in bezug auf das Einspannverhalten optimieren zu können.
  • Man erkennt in 3, daß die Einspannelemente 40, 42 in der geöffneten Position der Preß-Schweißvorrichtung 30 um eine Distanz a1 voneinander beabstandet sind.
  • Durch den Anschlag 46 sind die Einspannelemente 40, 42 nach dem Zusammenfahren um eine Distanz a2 voneinander beabstandet, die nur etwas größer ist als die Breite der beweglichen Elektrode 34. Folglich kann die bewegliche Elektrode 34 auch im Einspannzustand zwischen die zwei Einspannelemente 40, 42 eingefahren werden.
  • Zum Herstellen der Preß-Schweißverbindung wird nun die bewegliche Elektrode 34 mit einer bestimmten Kraft F nach unten gegen die Anordnung 10 gedrückt. Sobald beide Elektroden 32, 34 an der Hülse 16 der Anordnung 10 anliegen, ist ein elektrischer Stromkreis geschlossen, und es kann bei Anlegen einer Spannung an die Elektroden 32, 34 ein Strom fließen. Durch die Einspannelemente 40, 42 und die Elektroden 32, 34 wird ein nahezu vollständig eingegrenzter Raum gebildet, so daß die Anordnung 10 in keine Richtung ausweichen kann.
  • Sofern es sich bei dem metallischen Draht 14 um einen lackisolierten Draht handelt, wie er häufig zur Wicklung von Spulen verwendet wird, ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen. Dabei erfolgt nämlich das Anpressen der beweglichen Elektrode 34 zunächst auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau, und es wird eine relativ niedrige Spannung angelegt, so daß ein geringer Strom fließt. Dieser Strom führt zunächst dazu, daß die Lackisolierung verdampft, eine Schweißverbindung wird jedoch noch nicht hergestellt.
  • Zeitlich hiernach wird die Anpreßkraft F erhöht, und die Spannung der Spannungsversorgung 38 gesteigert. Durch die große Kraft F wird gewährleistet, daß eine vollständige Anlage der metallischen Elemente der Anordnung 10 aneinander erfolgt, also der Hülse 16 an der Außenseite des gewickelten Drahtabschnittes 14, und der Innenseite des gewickelten Drahtabschnittes 14 an dem Außenumfang des metallischen Leiters 12.
  • Durch den hohen Strom erwärmt sich die Anordnung 10 insgesamt, und es bildet sich eine Preß-Schweißverbindung, wie sie schematisch in 4 im Querschnitt dargestellt ist.
  • Man erkennt, daß durch das vierseitige Einwirken der Elektroden 32, 34 bzw. der Einspannelemente 40, 42 ein im Ergebnis etwa quadratischer Querschnitt entsteht. Die Breite der so herge stellten Preß-Schweißverbindung entspricht etwa der Einspannbreite a2. Die Höhe h ist etwa genauso groß wie die Breite a2.
  • In 4 ist schematisch angedeutet, daß an der Außenseite weiterhin Material 16' der ursprünglich hohlzylindrischen Hülse 16 vorhanden ist, und im Inneren Material 12' des ursprünglich im Querschnitt kreisförmigen metallischen Leiters 12. Dazwischen ist ein nicht näher definierbarer Bereich 14' vorgesehen, der zum einen darauf hinweist, daß dieser Bereich im wesentlichen Material des gewickelten Abschnittes des metallischen Drahtes 14 enthält. Durch den Preß-Schweißvorgang ist jedoch eine stoffschlüssige Verbindung zwischen diesen drei Elementen erzielt worden, so daß man insgesamt von einer etwa einstückigen Ausgestaltung der Preß-Schweißverbindung 50 ausgehen kann.
  • Es versteht sich, daß der maximale Außendurchmesser der Preß-Schweißverbindung 50 der Diagonale des Quadrates mit der Seitenlänge a2 entspricht.
  • Experimente haben ergeben, daß bei einer Anordnung 10 mit den obengenannten Abmessungen der maximale Außendurchmesser etwa 1,9 mm beträgt, entsprechend einer Seitenlänge a2 von etwa 1,35 mm des quadratischen Querschnittes.
  • Durch Nachrechnen läßt sich herausfinden, daß die Querschnittsfläche der Preß-Schweißverbindung 50 etwa 1,81 mm2 beträgt, wohingegen die Querschnittsfläche der Anordnung 10 etwa 2,01 mm2 beträgt. Durch den Preß-Schweißvorgang sind insbesondere Leerräume beispielsweise aufgrund des kreisförmigen Querschnittes des metallischen Drahtes 14 nicht mehr vorhanden.
  • In 5 ist eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Spulenelementes generell mit der Bezugsziffer 60 versehen.
  • Das Spulenelement 60 weist einen angenähert hohlzylindrischen Spulenkörper 62 aus Kunststoff auf, auf dessen Außenumfang eine Wicklung 64 aus einem lackisolierten Draht 14 gewickelt ist.
  • An einer Stirnseite weist der Spulenkörper 62 zwei nicht näher bezeichnete Ansätze auf, an denen zwei metallische Stifte 66 gelagert sind.
  • Die Drahtenden der Wicklung 64 sind über nicht näher dargestellte Schlitze in dem Spulenkörper 62 zu den hervorstehenden Stiften 66 geführt und abschnittsweise um diese herumgewickelt. Zur Herstellung einer festen elektrisch leitenden Verbindung wurde anschließend eine Preß-Schweißverbindung 50 vorgenommen, wie es in 5 schematisch zu erkennen ist.
  • Aufgrund des kleinen maximalen Außendurchmessers der Preß-Schweißverbindung 50 läßt sich eine vorab gefertigte Abdeckkappe (nicht gezeigt) auf die in 5 gezeigte Anordnung aufsetzen, die die Preß-Schweißverbindungen 50 und gegebenenfalls den Außenumfang der Wicklung 64 abdeckt und schützt, derart, daß lediglich noch die Enden der Stifte 66 hervorstehen. Diese Abdeckung kann dann für die Preß-Schweißverbindungen 50 Löcher mit einem Innendurchmesser von nicht mehr als 2,1 mm aufweisen.
  • Obgleich die Erfindung anhand ausgewählter und derzeit bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben worden ist, versteht sich, daß verschiedene Modifikationen vorgenommen werden können.
  • Beispielsweise kann auch nicht-lackisolierter Draht 14 vorgesehen werden. In diesem Fall ist es nicht notwendig, vor dem eigentlichen Preß-Schweißvorgang einen Vorabschritt durchzuführen, bei dem die Lackisolierung verdampft wird.
  • Ferner ist es denkbar, nicht hohlzylindrische Hülsen 16 sondern beispielsweise hohlquaderförmige Hülsen vorzusehen. Auch ist es denkbar, daß der Draht 14 im Querschnitt nicht kreisförmig sondern eckig ist. Auch der metallische Leiter 12 kann theoretisch eine andere Querschnittsform als eine Kreisform besitzen.
  • Ferner ist das erfindungsgemäße Preß-Schweißverfahren nicht auf die Anwendung bei Spulenelementen beschränkt. Vielmehr ergibt sich eine Vielzahl von weiteren Anwendungsfällen, bei denen eine möglichst kompakte und zuverlässige Verbindung zwischen einem vergleichsweise dicken metallischen Leiter und einem hierum zu wickelnden metallischen Draht zu erzielen ist.

Claims (9)

  1. Preß-Schweißverbindung (50) zwischen einem metallischen Leiter (12') mit ursprünglich kreisförmigem Querschnitt, einem über einen Längsabschnitt des metallischen Leiters (12') gewickelten metallischen Draht (14'), und einer über wenigstens einem Teil des bewickelten Längsabschnittes angeordneten metallischen Hülse (16'), dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißverbindung (50) im Querschnitt etwa die Form eines Quadrats besitzt.
  2. Preß-Schweißverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (16) ursprünglich einen hohlzylindrischen Querschnitt aufweist.
  3. Spulenelement (60) mit einem Spulenkörper (62) und einer auf den Spulenkörper (62) aufgewickelten Wicklung (64) aus einem leitenden Draht, wobei an dem Spulenkörper (62) zwei leitende Stifte (66) gelagert sind und wobei die Enden des leitenden Drahtes jeweils mittels einer Preß-Schweißverbindung (50) mit dem jeweiligen leitenden Stift (66) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Preß-Schweißverbindungen (50) jeweils eine Preß-Schweißverbindung (50) nach einem der Ansprüche 1 oder 2 sind.
  4. Verfahren zum Herstellen einer Preß-Schweißverbindung (50), mit den Schritten: a) Positionieren einer Anordnung (10) aus einem metallischen Leiter (12) mit kreisförmigem Querschnitt, einem über einen Längsabschnitt des metallischen Leiters (12) gewickelten metallischen Draht (14), und einer über wenigstens einen Teil des bewickelten Längsabschnittes geschobenen metallischen Hülse (16) zwischen zwei Elektroden (32, 34) einer Preß-Schweißvorrichtung (30); und b) Zusammenpressen der Elektroden (32, 34) mit der dazwischen positionierten Anordnung (10) in einer Preßrichtung (36) und Anlegen einer elektrischen Spannung an die Elektroden (32, 34), so daß ein Schweißstrom durch die zusammengepreßte Anordnung (10) fließt, gekennzeichnet durch den weiteren Schritt a1), zwischen den Schritten a) und b) die Anordnung (10) in einer Richtung (44) quer zur Preßrichtung (36) zwischen wenigstens zwei nicht leitenden Einspannelementen (40, 42) einzuspannen, so daß die Schweißverbindung (50) im Querschnitt etwa die Form eines Quadrats besitzt.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß von den zwei Einspannelementen (40, 42) eines (40) feststeht und das andere (42) beweglich ausgebildet ist.
  6. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß von den zwei Elektroden (32, 34) eine (32) feststeht und die andere (34) beweglich ausgebildet ist, daß die feststehende Elektrode (32) und das feststehende Einspannelement (40) jeweils eine Stirnseite aufweisen, die unter einem rechten Winkel zueinander angeordnet sind, und daß die Anordnung (10) im Schritt a) so positioniert wird, daß sie an den beiden Stirnseiten anliegt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4–6, dadurch gekennzeichnet, daß für das bewegliche Einspannelement (42) ein mechanischer Anschlag (46) vorgesehen ist, so daß die Einspannung der Anordnung (10) wegbegrenzt ist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 4–7, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektroden (32, 34) im Schritt b) mit einer vorbestimmten Kraft zusammengedrückt werden und kein mechanischer Anschlag zwischen den Elektroden (32, 34) vorgesehen ist.
  9. Preß-Schweißvorrichtung (30) mit zwei Elektroden (32, 34), von denen wenigstens eine (34) in einer Preßrichtung (36) beweglich ausgebildet ist und zwischen denen eine Anordnung (10) aus einem metallischen Leiter (12) mit kreisförmigem Querschnitt, einem über einen Längsabschnitt des metallischen Leiters (12) gewickelten metallischen Draht (14), und einer über wenigstens einen Teil des bewickelten Längsabschnittes geschobenen metallischen Hülse (16) positioniert werden kann, um an der Anordnung (10) eine Preß-Schweißverbindung (50) auszubilden, indem die Anordnung (10) zwischen den Elektroden (32, 34) zusammengedrückt und mit einem Schweißstrom beaufschlagt wird, wobei die Elektroden (32, 34) flache Stirnseiten aufweisen, gekennzeichnet durch wenigstens zwei nicht elektrisch leitende Einspannelemente mit flachen Stirnseiten (40, 42), von denen wenigstens eines (42) in einer Einspannrichtung (44) beweglich ausgebildet ist, die senkrecht verläuft zu der Preßrichtung (36), und zwischen denen die Anordnung (10) einspannbar ist, bevor sie zwischen den Elektroden (32, 34) zusammengedrückt wird.
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