DE10122113A1 - Falzapparat - Google Patents
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Abstract
In einem Falzwerk sind die Seitenwände so ausgeführt, daß sie einander gegenüberliegende Ausnehmungen aufweisen. In diese Ausnehmungen können zusätzliche Bearbeitungselemente eingeführt werden, die die Variabilität des Falzwerkes erhöhen. Besonders vorteilhaft ist es, in die Ausnehmungen der Seitenwände des Falzwerkes ein Bearbeitungselement vorzusehen, welches schwenkbar gelagert ist und eine Ausführwalze aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Falzwerk für eine Falzmaschine, das eine Mehrzahl von Walzen,
insbesondere Falzwalzen, sowie Seitenwände aufweist, an denen die Walzen beidseitig
gelagert sind.
Ein derartiges Falzwerk ist beispielsweise aus der DE 31 47 064 bekannt. Dabei ist
zwischen zwei Seitenwänden eine Mehrzahl von Falzwalzen angeordnet, mit deren Hilfe
ein einlaufendes Falzprodukt gefalzt wird. Am Ausgang des Falzwerkes ist darüber hinaus,
wie bei Falzwerken üblich, eine sogenannte Ausführwalze angeordnet, die das gefalzte
Produkt aus dem Falzwerk ausführt bzw. der nächsten Bearbeitungsstation zuführt. Der
Ausführwalze vorgelagert ist üblicherweise ein Messerwellenpaar, mit dessen Hilfe ein
Zuschnitt oder eine Perforierung des Falzproduktes erreicht werden kann. In dieser
bekannten Anordnung ist also dem Messerwellenpaar in Papierlaufrichtung eine
Ausführwalze nachgeordnet, die neben dem bloßen Zweck des Ausführens der
Falzprodukte auch dazu benutzt werden kann, eine Ritz-, Schneide- oder
Perforiereinrichtung zu tragen.
Derartige Falzmaschinen haben jedoch den Nachteil, dass sie, bedingt durch den festen
Einbau der Ausführwalzen in die Gehäusewände, nicht verändert werden können, sodass
eine Anpassung des Falzwerkes auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse nur schwer
möglich ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Variabilität eines Falzwerkes zu
steigern.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale gemäß Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der
nachgeordneten Ansprüche.
Das Vorsehen von Ausnehmungen in den Seitenwänden des Falzwerkes, die zur Aufnahme
eines Bearbeitungselementes geeignet sind, hat eine Reihe von Vorteilen; denn damit wird
es nun möglich, am Ausgang des Falzwerkes individuelle Bearbeitungsstationen
vorzusehen. In den Ausnehmungen können unterschiedliche Einsätze angebracht werden,
die den jeweiligen Anforderungen entsprechen.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die beiden Ausnehmungen in den
Seitenwänden einander gegenüber angebracht und weisen eine im wesentlichen gleiche
Form auf. Zwischen den Ausnehmungen der Seitenwände wird ein Einsatz angebracht, der
in Papierlaufrichtung schwenkbar ist. Sofern das Bearbeitungselement eine Ausführwalze
ist, lässt sich diese durch einfache Schwenkung in Papierlaufrichtung ausklappen. Dies
erleichtert den Zugang zu den dahinterliegenden Messerwellen erheblich, sodass deren
Bestückung leicht geändert werden kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Einsatz ein weiteres
Messerwellenpaar auf. Dieses sogenannte nachgelagerte Messerwellenpaar erhöht die
Variabilität der Bearbeitungsmöglichkeit erheblich. Sofern dem zweiten, nachgelagerten
Messerwellenpaar eine weitere Ausführwalze nachgeordnet werden soll, ist es besonders
vorteilhaft, den Einsatz selbst wiederum beidseitig, d. h. in der Ebene beider Rahmenteile
mit einer Ausnehmung zu versehen, die ihrerseits wiederum das nachfolgende Anbringen
eines zusätzlichen Bearbeitungselementes ermöglicht. Durch die Verwendung von
Einsätzen mit Ausnehmungen ist es entsprechend möglich, das Falzwerk modular
aufzubauen und den zunehmend unterschiedlichen Kundenbedürfnissen Rechnung zu
tragen.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind Gegenstand der
nachfolgenden Figuren sowie deren Beschreibungsteilen.
Es zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine schematisch perspektivische Ansicht des Rahmenteiles des
erfindungsgemäßen Falzwerkes,
Fig. 2 eine schematisch perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Falzwerkes mit
schwenkbarem Einsatz,
Fig. 3 eine Seitenansicht mit schwenkbarem Einsatz,
Fig. 4 eine Seitenansicht mit einer nachgelagerten doppelten Messerwelle,
Fig. 5 eine Seitenansicht mit einem ersten Einsatz mit nachgelagerter doppelter
Messerwelle und einem zweiten schwenkbaren Einsatz mit einer Ausführwalze,
Fig. 6 einen Querschnitt mit Getriebeplatte,
Fig. 7 eine schematische Seitenansicht mit Getriebeplatte.
In Fig. 1 ist schematisch in perspektivischer Ansicht ein Ausschnitt eines
erfindungsgemäßen Falzwerkes 10 gezeigt. Das Falzwerk 10 weist zwei einander
gegenüberliegende Seitenwände 12 und 14 auf, an denen eine Mehrzahl von Walzen
drehbar gelagert ist, von denen die Messerwellen 16 und 18 gezeigt ist. Die beiden
Seitenwände 12 und 14 sind mit jeweils einer Ausnehmung 15, 17 versehen, so daß
beidseitig in die jeweilige Ausnehmung passend ein Bearbeitungselement eingefügt werden
kann. Obwohl die Form der Ausnehmungen 15 und 17 unterschiedlich sein kann, ist es
vorteilhaft, wenn die Form der einander gegenüberliegenden Ausnehmungen gleich ist.
In Fig. 2 ist schematisch perspektivisch das erfindungsgemäße Falzwerk mit einem
eingesetzten Bearbeitungselement 20 gezeigt. Das Bearbeitungselement 20 weist dabei
zwei Seitenwände 22 und 24 auf, die in die Ausnehmungen 15 und 17 der Seitenteile 12
und 14 eingesetzt sind. Im vorliegenden Beispiel weist die Bearbeitungsstation eine
sogenannte Ausführwalze 26 auf, die das Papier in Papierlaufrichtung A ausführt und
gegebenenfalls einer weiteren Bearbeitungsstation zuführt. Wie in Fig. 1 bereits gezeigt
liegen hinter der Ausführwalze 26, also entgegen der Papierlaufrichtung, weitere Walzen,
insbesondere die Messerwalzen 16 und 18, bei denen es erforderlich ist, die Bestückung in
regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Erfindungsgemäß
ist es daher besonders vorteilhaft, die Bearbeitungsstation 20 so an den Rahmenteilen 12
und 14 des Falzwerkes zu befestigen, dass diese durch eine einfache Schwenkbewegung
weggeklappt werden kann, so daß nach dem Wegschwenken der Zugang zu den
Messerwellen 16 und 18 freigegeben wird.
In der schematischen Seitenansicht in Fig. 3 ist die Seitenwand 14 eines
erfindungsgemäßen Falzwerkes 10 gezeigt. In der Seitenwand 14 ist die Ausnehmung 17
vorgesehen, in welche das Bearbeitungselement 20 um die Achse 28 schwenkbar
eingebracht ist. Das Bearbeitungselement 20 weist eine Seitenwand 24 auf, die so geformt
ist, daß sie in der Ausnehmung 17 Platz findet. Weiterhin ist in dem Bearbeitungselement
20 eine Ausführwalze 26 vorgesehen. Exemplarisch sind drei Schwenkpositionen S1, S2
und S3 des Bearbeitungselementes 20 gezeigt. Dabei repräsentiert die Schwenkposition S1
die vollständig in das Falzwerk eingebrachte Bearbeitungsstation 20. In dieser Position läßt
sich die Bearbeitungsstation auch fest mit dem Walzwerk verbinden. Insbesondere zum
Freigeben des Zuganges zu dem Messerwellenpaar 16, 18 läßt sich die Bearbeitungsstation
20 um die Achse 28 in Papierlaufrichtung, z. B. in die beiden Position S2 und S3
schwenken. Dabei kann eine Rasterung vorgesehen werden, die das Bearbeitungselement
20 in definierten Rasterabständen zwischen der Schwenkposition S1 und S3 hält.
Außerdem kann das Element 20 auch mit Hilfe eines rasterlosen Mechanismus geschwenkt
werden, der insbesondere ein Arretieren in den Schwenkpositionen S1 und S3 zuläßt.
Sobald das Bearbeitungselement 20 in die Rasterposition S3 ausgeschwenkt ist, ist der
Zugang zu dem Messerwellenpaar 16 und 18 frei.
Damit bietet das erfindungsgemäße Falzwerk den besonderen Vorteil, daß die Bestückung
an den Messerwellen leicht geändert werden kann bzw. auch für andere Arbeiten ein
erleichterter Zugriff möglich ist. Nach den Einstellarbeiten an dem Messerwellenpaar 16
und 18 wird die Arretierung des Bearbeitungselementes 20 wieder ausgerastet und das
Bearbeitungselement wieder von der Position S3 in die Position S1 zurück geschwenkt.
Das Bearbeitungselement wird in dieser Position arretiert, insbesondere verschraubt und
der Antrieb der Ausführwalze 26 wieder aktiviert. Dies kann beispielsweise dadurch
erfolgen, daß die Ausführwalze 26 mit einem seitlichen Zahnrad versehen ist, welches in
seinen Eingriffen positioniert wird.
Neben dem schwenkbaren Bearbeitungselement 20 kann das erfindungsgemäße Falzwerk
auch eine Traverse 30 aufweisen. Auf diese Traverse 30 werden üblicherweise
Zusatzelemente wie beispielsweise Abstreifer und Lichttaster aufgebracht. Vorteilhafter
Weise wird die über dem Bearbeitungselement 20 liegende Traverse 30 ebenfalls
schwenkbar ausgestattet, so daß auch mit dem Schwenken der Traverse 30 die
Einstellarbeiten an den Messerwellen und an der Traverse selbst erleichtert werden können.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist das erfindungsgemäße Falzwerk in
Seitenansicht in Fig. 4 gezeigt. In der Seitenwand 14 des Falzwerkes ist ein
Messerwellenpaar 16 und 18 drehbar gelagert, sowie eine Ausnehmung 17 vorgesehen, in
welche ein Bearbeitungselement 32 eingesetzt ist, das eine Seitenwand 34, sowie ein
Messerwellenpaar 36, 38 aufweist. Darüber hinaus ist in der Bearbeitungsstation 32 eine
Ausführwalze 40 vorgesehen, die dazu dient, den aus dem Falzwerk auslaufenden
Papierbogen auszuführen. Die Seitenwand 34 des Bearbeitungselementes 32 ist so geformt,
daß sie in die Ausnehmung 17 der Seitenwand des Falzwerkes eingeführt und dort arretiert
werden kann. Sie kann hierzu insbesondere einen Vorsprung aufweisen, der in die
Ausnehmung 17 eingreift. Mit einem derartig ausgestalteten Bearbeitungselement 32 läßt
sich die Variabilität des Falzwerkes deutlich steigern, da das nachgelagerte
Messerwellenpaar 36 und 38 zusätzliche Bearbeitungselemente aufnehmen können, mit
denen zusätzliche Nuten, Ritzen oder Perforierungen eingebracht werden können. Darüber
hinaus ergibt sich in dieser Konstellation der Vorteil, daß sich das Bearbeitungselement 32
je nach Bedarf auch noch nachträglich an das Falzwerk anbringen läßt. Um den Abstand
zwischen den Messerwellen des zweiten nachgelagerten Messerwellenpaares 36, 38
einstellen zu können, kann eine zusätzliche nachträglich, einzubauenden
Walzenspalteinstellvorrichtung (nicht gezeigt) vorgesehen werden.
Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Falzwerkes ist in Seitenansicht in
Fig. 5 gezeigt. Eine Seitenwand 14 des Falzwerkes weist eine Ausnehmung 17 auf, in
welcher ein Bearbeitungselement 42 eingebracht ist, dessen Seitenwand 44 so geformt ist,
daß sie in die Ausnehmung 17 eingeführt und dort arretiert werden kann. Das
Bearbeitungselement 42 weist zwei nachgelagerte Messerwellen 36 und 38 auf, die, wie in
den vorhergehenden Beispielen bereits beschrieben, die Variabilität des Falzwerkes
deutlich steigern. In der Seitenwand des Bearbeitungselementes 42 ist weiterhin eine
Ausnehmung 46 vorgesehen, in welche wiederum ein weiteres Bearbeitungselement 20,
bevorzugt schwenkbar eingebracht werden kann. Ein solches modular aufgebautes
erfindungsgemäßes Falzwerk kann den jeweiligen Bedürfnissen optimal angepaßt werden,
da es im Prinzip möglich ist, eine beliebige Anzahl von Bearbeitungsstationen 42
nacheinander vorzusehen, von denen jede ein nachgelagertes Messerwellenpaar 36, 38
trägt. Am Ausgang des Falzwerkes wird bevorzugt in die Ausnehmung 46 des letzten
Bearbeitungselementes 42 ein um die Schwenkachse 28 drehbar gelagertes
Bearbeitungselement 20 eingebracht, welches eine Ausführwalze 26 aufweist.
Zur Optimierung des Antriebes eines Falzwerks ist es bereits bekannt, wie in Fig. 6
gezeigt, eine Getriebeplatte 48 vorzusehen. Hierzu wird der Schaft 21 der Falzwalze 19
über eine Kupplung 50 mit einer Antriebswelle 51 verbunden, die ihrerseits über eine
Lagerung ortsfest mit einer Getriebeplatte 48 verbunden ist. Durch eine Getriebeplatte 48
hindurchgeführt. Über das außen anliegende Zahnrad 52 kann die Falzwalze 19 angetrieben
werden.
Wie in Fig. 7 gezeigt, sind auf der Getriebeplatte 48 eine Vielzahl von Bohrungen
vorgesehen, durch die die Falzwalzen 52a-52j über ineinandergreifende Zahnräder
angetrieben werden können. Da jede der Falzwalzen 52a-52j über eine Kupplung,
beispielsweise eine Kreuzscheibenkupplung, mit der Getriebeplatte 48 verbunden ist, ist es
möglich, über die Kupplungen die veränderlichen Achs-Einstellabstände zwischen den
Falzwalzen und Messerwellen zu kompensieren. In Hinblick auf den Antrieb ist das
Messerwellenpaar 54 an denselben Antrieb 56 gekoppelt wie die Falzwalzen 52a-52j, die
üblicherweise über einen Zahnräderzug verbunden sind. Erfindungsgemäß wird die
Getriebeplatte 48 nun so ausgeführt, dass die in den Seitenwänden modular und/oder
schwenkbar vorgesehenen Messerwellen 16 und 18 sowie die schwenkbar angeordnete
Ausführwalze 26 außerhalb der Getriebeplatte 48 angeordnet sind. Der Antrieb für die
außerhalb der Getriebeplatte liegenden Wellen und Walzen kann mit einem Bänder-,
Ketten- oder Zahnriemenantrieb erfolgen, der ein Kopplungselement 60, insbesondere ein
Kopplungszahnrad beispielsweise in Richtung des angegebenen Pfades direkt antreibt. Das
Kopplungszahnrad 60 steht dabei unmittelbar in Wirkverbindung mit einem
Antriebszahnrad für die Messerwelle 18, das seinerseits wiederum die übrigen Zahnräder
der Walzen und Wellen des Moduls antreiben kann. Damit ist gewährleistet, dass die
Messerwellen 54, 16 und 18 synchron zueinander angetrieben werden. Außerdem wird
durch diese Konstruktion ermöglicht, dass die Vorteile der Verwendung einer
Getriebeplatte, auch bei der erfindungsgemäßen modularen Bauweise Verwendung finden
können. Den synchronen bzw. aufeinander abgestimmten Antrieb der Walzen im Grundteil
des Falzwerkes und der Walzen im Modul- bzw. Schwenkteil des Falzwerkes kann man
allerdings auch dadurch erzielen, dass jeweils eigene Antriebe vorgesehen werden, die über
eine Steuereinheit miteinander gekoppelt bzw. aufeinander abgestimmt werden. So kann
beispielsweise für den Antrieb des Messerwellenpaares 54 und der Falzwalzen 52a-52j ein
eigener Antrieb verwendet werden, während die Messerwellen 16, 18 und die schwenkbare
Ausführwalze 26 zusammen oder jede für sich von einem eigenen Antrieb angetrieben
wird, der dann bevorzugt als steuerbarer Servomotor ausgeführt ist. Die Abstimmung des
Gesamtantriebs kann dann über eine eigene Antriebssteuerung erfolgen, die auch in die
Gesamtmaschinensteuerung integriert sein kann.
Das erfindungsgemäße Falzwerk kann in einer oder mehrere Kombinationen der in den
Beispielen der in den Fig. 1-7 dargestellten Ausführungsmöglichkeiten in einer
Falzmaschine vorgesehen werden, sodass die Variabilität der Falzmaschine erheblich
gesteigert, sowie die Zugänglichkeit zu den Messerwellen bzw. nachgelagerten
Messerwellenpaaren erheblich vereinfacht wird. Damit vereinfacht sich auch die
Einstellbarkeit des Messerwellenpaares erheblich.
Die einzelnen Walzen werden üblicherweise durch Zahnräder angetrieben, wobei die
Enden der Walzen selbst als Zahnräder ausgeführt sein können, die entweder ineinander
greifen oder über Zwischenzahnräder verbunden sind. Das Ein- und Auskoppeln der
Antriebe der Walzen erfolgt somit üblicherweise durch das Ausheben des Zahnrades aus
dem Eingriff.
10
Falzwerk
12
Seitenwand,
14
Seitenwand
15
Ausnehmung
16
Messerwelle
17
Ausnehmung
18
Messerwelle
19
Falzwalze
20
Bearbeitungselement
21
Schaft
22
Seitenwand
24
Seitenwand
26
Ausführwalze
28
Schwenkachse
30
Traverse
32
Bearbeitungsstation
34
Seitenwand
36
nachgelagerte Messerwelle
38
nachgelagerte Messerwelle
40
Ausführwalze
42
Bearbeitungselement
44
Seitenwand
46
Ausnehmung
48
Getriebeplatte
50
Kupplung
51
Antriebswelle
52
Zahnrad
52
a-
52
j Falzwalzen
54
Messerwellenpaar
56
Antrieb
58
Bänderantrieb
60
Kopplungselement
A Papierlaufrichtung
S1 Schwenkposition
S2 Schwenkposition
S3 Schwenkposition
A Papierlaufrichtung
S1 Schwenkposition
S2 Schwenkposition
S3 Schwenkposition
Claims (17)
1. Falzwerk, das eine Mehrzahl von Walzen, insbesondere Falzwalzen und Messerwellen
(16, 18), sowie Seitenwände (12, 14) aufweist, an denen die Walzen drehbar gelagert
sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass jede der beiden Seitenwände (12, 14) des Falzwerkes eine Ausnehmung (15, 17)
aufweist, wobei die Ausnehmungen (15, 17) einander so gegenüber liegen, dass ein
Bearbeitungselement (20, 32, 42) aufgenommen und mit dem Falzwerk verbunden
werden kann.
2. Falzwerk nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die einander gegenüber liegenden Ausnehmungen (15, 17) gleiche Form haben.
3. Falzwerk nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bearbeitungselement (20, 32, 42) eine Walze, insbesondere eine
Ausführwalze (26) aufweist.
4. Falzwerk nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Walze eine Messerwellen (36, 38) ist.
5. Falzwerk nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bearbeitungselement (20, 32, 42) weiterhin eine Ausführwalze (26) aufweist,
die der Messerwelle (36, 38) in Papierlaufrichtung (A) nachgeordnet ist.
6. Falzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bearbeitungselement (20) in der Ausnehmung (15, 17) der Seitenwände (12,
14) in Papierlaufrichtung schwenkbar angeordnet ist.
7. Falzwerk nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bearbeitungselement (20) in mehreren Schwenkpositionen (S1, S2, S3)
arretierbar ist.
8. Falzwerk nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bearbeitungselement (42) zwei Seitenwände (44) aufweist, die jeweils eine
Ausnehmung (46) aufweisen, die so einander gegenüber liegen, dass in den
Ausnehmungen des Bearbeitungselementes (42) ein weiteres Bearbeitungselement
(20) aufgenommen und mit dem ersten Bearbeitungselement (42) fest verbunden
werden kann.
9. Falzwerk nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass das weitere Bearbeitungselement (20) schwenkbar in dem ersten
Bearbeitungselement (42) angebracht ist.
10. Falzwerk nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bearbeitungselement (20, 32, 42) eine über der Ausführwalze (26)
angebrachte Traverse (30) aufweist, die schwenkbar ist und zusätzliche Elemente,
insbesondere einen Abstreifer oder Lichttaster aufnehmen kann.
11. Falzwerk nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bearbeitungselement (20) in der nicht geschwenkten Position (S1) durch eine
zusätzliche Kopplungseinrichtung z. B. eine Schraube mit dem Rahmen fest
verbunden ist.
12. Falzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens zwei Falzwalzen (52a-52j) vorgesehen sind, die durch eine
Getriebeplatte (48) hindurch angetrieben werden und dass das
Bearbeitungselement (20, 32, 42) so angeordnet ist, dass es außerhalb der
Getriebeplatte (48) gelagert ist.
13. Falzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Bearbeitungselement (26, 32, 42) mit dem Antrieb (56) der Falzwalzen
(52a-52j) gekoppelt, insbesondere mechanisch gekoppelt ist.
14. Falzwerk nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kopplung des Antriebes über einen Band-, Riemen- oder Kettenantrieb (58)
erfolgt.
15. Falzwerk nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Kopplung des Antriebes über eine Steuereinrichtung erfolgt.
16. Falzwerk nach einem der Ansprüche 3 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Walzen des Bearbeitungselementes (20, 32, 42) ein Zahnrad aufweisen und in
dem Falzwerk wenigstens ein weiteres Zahnrad vorgesehen ist, in welches das Zahnrad
der Walze des Bearbeitungselementes (20, 32, 42) eingreift.
17. Falzmaschine, die wenigstens ein Falzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 16
aufweist.
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Publications (1)
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|---|---|---|---|
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