DE10121560A1 - Abbundanlage - Google Patents
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Abstract
Eine Abbundanlage mit Fördermechanismus für ein an Bearbeitungsstationen zu positionierendes und zu behandelndes Werkstück wird im Vergleich zu den bisher notwendigen Baulängen wesentlich kompakter, und daß bei spürbarer Steigerung nicht nur der Durchsatzgeschwindigkeit, sondern sogar auch der Positioniergenauigkeit bzw. des Bearbeitungsvorschubes eines zu bearbeitenden Werkstückes, indem auf den herkömmlichen Schleppwagen für Transport und Positionierung des Werkstückes verzichtet wird. Statt dessen wird das in Transportrichtung über die Arbeitstische sich erstreckende längliche Werkstück nun - jedenfalls hinter der eingangsseitigen Säge - für seinen Transport und für seine Positionierung jeweils am Eingang und am Ausgang von Bearbeitungsstationen zwischen Paaren von Walzen oder darüber verlaufenden Mitnehmern und Anlagebänder eingeklemmt. Zur Wegmessung erhält es ein über den Meßaufnehmer unendlich umlaufendes Meßband schlupffrei streckenweise auf seine Werkstück-Oberfläche aufgepreßt, das aber dazwischen in den Werkzeugbereichen jeweils in hohem Bogen davon abgehoben ist; wenn nicht wenigstens eines der vom Werkstück kraftschlüssig mitgenommenen Anlagebänder zugleich als Meßband dient. Das Meßband ist vorzugsweise synchron zum Werkstück, aber über eine Schlupfkupplung aus dem Werkstück-Antrieb oder mittels eines eigenen Antriebs beschleunigt, um das Meßband möglichst kraftneutral im Reibschluß vom Werkstück mitnehmen zu lassen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Abbundanlage gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1, wie sie Gegenstand der DE 199 20 006 A1 ist. Deshalb wird in
Ergänzung vorliegender Erfindungsbeschreibung voll-inhaltlich auf jene
Beschreibung, insbesondere auch in Verbindung mit der dortigen Zeichnung,
Bezug genommen.
Abbundanlagen gattungsgemäßer Art sind auch in der DE 42 14 057 A1 näher
beschrieben, und detaillierter noch in der Firmendruckschrift "SCHMIDLER
Abbundanlagen Qualität setzt Maßstäbe" (undatiert; erschienen 1994). Sie
dienen der konstruktionsgerechten Profilierung von Werkstücken wie Brettern
und vor allem Balken für den zimmermannsmäßigen Holzbau; auf die in der
Firmendruckschrift gezeigten Beispiele von dafür profilierten Holzbalken wird
verwiesen.
Die in der Praxis anzutreffenden Abbundanlagen weisen typisch zwischen ihren
funktional in die Anlage integrierten passiven (also nicht selbst das Werkstück
antreibenden) Einförder- und Ausförder-Rollenbahnen am Anfang bzw. am Ende
der Anlage hinter einer eingangsseitigen Säge wenigstens eine
Bearbeitungsstation auf. Bei der handelt es sich vorzugsweise um eine
Universal-Fräsmaschine mit verschwenkbaren Walzen und Fingerfräsern sowie
gegebenenfalls mit einem zusätzlichen, quer dazu sowie quer zur Werkstück-
Transportrichtung orientierten Konturenfräser. Unter Umständen folgt als weitere
Bearbeitungsstation innerhalb dieser Maschinenzone noch eine Gruppierung aus
Horizontal- und Vertikalbohrern. Etwaige Abstände zwischen
aufeinanderfolgenden Bearbeitungsstationen sind durch Vorschubbetten in Form
von Tischen oder von ebenfalls passiven Übergabe-Rollenbahnen niveaugleich
überbrückt. Längs der Säge und der ihr folgenden Maschinenzone einschließlich
längs der am Anfang und am Ende in die Anlage integrierten Rollenbahnen
verläuft eine, als hinterer Anschlag und als Längsführung dienende, anlagenfeste
Leiste.
Der Werkstück-Transport in eine vorgegebene Bearbeitungsposition relativ zum
Werkzeug einer Bearbeitungsstation erfolgt bei den bekannten SCHMIDLER-
Abbundanlagen bisher mittels eines reibkraftschlüssig und deshalb
werkstückschonend gegen die Werkstück-Oberfläche angelegten
Schleppschuhes am unteren Ende eines das Werkstück unter spitzem Winkel
vom Anfang zum Ende der Abbundanlage nachschleppenden Schwenkarmes.
Der Arm wird von einem Transportwagen her auf die Oberfläche des Werkstücks
herabgeschwenkt. Dafür ist der Arm so hoch über dem Vorschubbett an den
Wagen angelenkt, daß bei dessen Verfahren nach Art einer Laufkatze längs
einer über die gesamte Länge der Abbundanlage sich erstreckenden Schiene
keine Kollision mit Bearbeitungswerkzeugen und deren Halterungen auftreten
kann. Aus diesen geometrischen Vorgaben resultiert ein langer Andruck-
Hebelarm, also ein recht großer in Transportrichtung gemessener Abstand
zwischen dem Schleppschuh und seinem Transportwagen.
Das Verfahren des Transportwagens längs der Fahrschiene, parallel zum
Vorschubbett über alle Bearbeitungsstationen und auch noch über die
beiderseits in diesen Verfahrweg integrierten Rollenbahnen hinweg, bedingt die
große Baulängen der herkömmlichen Abbundanlagen. Denn der Verfahrweg
muß so lang sein, daß auch das längste für die Bearbeitung in Betracht
kommende Werkstück (wie insbesondere ein Balken von mindestens acht, aber
auch bis zu zwölf Metern Länge) in die Säge eingefördert, dann durch die
Maschinenzone hindurch transportiert und danach wieder ganz aus deren letzter
Bearbeitungsstation herausgezogen worden ist, ehe es von der Ausförder-
Rollenbahn quer zu seiner Vorschub und Längsrichtung in einen Querförderer
abgeliefert werden kann. Diese Handhabung bedingt die Bau- und
dementsprechend Installationslängen für eine herkömmliche Abbundanlage in
der typischen Größenordnung von 30 Metern und mehr, also entsprechend hohe
Installationskosten. Diese Handhabung bedeutet aber auch, nach Abliefern eines
fertig bearbeiteten Werkstückes an der Ausförderrollenbahn am Ende der
Anlage, einen relativ hohen Zeitbedarf für das Zurückfahren des Schlepp-
Wagens mit nun angehobenem Andruckarm über die gesamte Anlagen-
Baulänge hinweg bis zur Übernahmeposition für das auf der Einförderrollenbahn
vor oder schon hinter der Säge unterdessen bereitgelegte Folgewerkstück, also
ganz zurück vom Ende bis zum Anfang der Abbundanlage.
Die Bearbeitungs-Positionierung des Werkstückes mittels des Schleppschuhes
erfolgt aus einer zentralen Programmsteuerung nach Maßgabe einer
Wegmessung, die am Transportwagen längs der gesamten Länge seiner sich
über die Abbundanlage hinweg erstreckenden Schiene vorgenommen wird.
Erforderlichenfalls wird der Vorschub im Zuge der Positionierbewegung noch um
einen direkt zwischen Werkstück-Oberfläche und Schleppschuh gemessenen
Schlupf korrigiert (wie in der DE 42 37 048 A1 näher beschrieben).
In der jeweiligen Bearbeitungsposition, in der ein bestimmter Bereich des
Werkstücks für ein Werkzeug zugänglich ist, erfolgt derzeit mit hydraulischen
Spannstempeln ein Andruck sowohl horizontal gegen die anlagenfeste Leiste zur
rückwärtigen Längsführung wie auch vertikal auf das Vorschubbett. Dieses im
Zuge der Bearbeitungsfolge sehr häufig vorkommende Einspannen und Lösen
des Werkstückes benötigt in der Summe der unterschiedlichen
Bearbeitungspositionen längs des Werkstückes eine recht lange Zeitspanne,
während der keine Bearbeitung erfolgen kann.
Abgesehen von diesem unproduktiven Energie und Zeitbedarf wirft die zwischen
Anfang der Einförder- und Ende der Ausförder-Rollenbahnen über den gesamten
Verfahrweg des Schleppwagens messende Länge der herkömmlichen
Abbundanlage in der Praxis das Problem auf, daß solche Anlagenabmessungen
in schon bestehenden Werkhallen oft gar nicht unterbringbar sind. Die
betriebsnotwendigen Hallenmaße müssen regelmäßig durch ge
nehmigungsrechtlich problematische und zumeist auch unschöne da oft
behelfsmäßige lokale Anbauten verlängert werden, um darin nachträglich eine
herkömmliche Abbundanlage vollständig unterbringen, witterungsgeschützt
betreiben und mit Transportfahrzeugen bedienen zu können. Denn die
konstruktionsbedingte Einbeziehung der Einförder und Ausförderrollenbahnen in
den Betriebsbereich des gesteuerten Vorschubes durch die ganze
Abbundanlage hindurch bedingt, daß Ladefahrzeuge in der Halle verkehren
müssen, was an sich aus verschiedenen Gründen (Unfallgefahr,
Abgasbelästigung, Verkehrsraumerfordernisse) besser vermieden werden sollte.
Aus diesen Überlegungen heraus liegt vorliegender Erfindung die technische
Problemstellung zugrunde, eine kompaktere, nämlich insbesondere kürzer
bauende Abbundanlage zu erstellen, die zugleich für eine besonders präzisere
Positionierung der nacheinander zu bearbeitenden Werkstücke ausgerüstet
werden kann.
Diese Aufgabe wird noch nicht dadurch gelöst, daß etwa gemäß der
DE 42 08 233 A1 die herkömmliche Transporteinrichtung, mit ihrem über die
gesamte Länge der Anlage verfahrbaren Positionierwagen für die
Schleppeinrichtung, vor der eingangsseitigen Kappsäge um eine zusätzliche
aber nur dem Nachschub zur Säge, noch nicht einer maßgenauen Posi
tionierung dienende Fördereinrichtung ergänzt wird. Die ist dort längs der selben
Schiene wie der eigentliche Positionierwagen verfahrbar, wenn sie nicht aus
einem umlaufenden Fördermittel besteht. Durch solch eine zusätzliche, nicht
positionierende Fördereinrichtung am Beschickungs-Anfang wird die
Abbundanlage insgesamt natürlich nicht kürzer, und die Positionierung des
Werkstückes mittels der herkömmlichen, sich unverändert anschließenden
Schleppeinrichtung natürlich auch nicht genauer.
Dagegen ist die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe durch die Merkmale
des Hauptanspruches gelöst. Danach wird das Werkstück für seinen Vorschub
an seinen einander gegenüberliegenden vertikalen Seitenbereichen möglichst
großflächig, nämlich über eine möglichst große Länge, zwischen zueinander
parallelen Reihen oder Folgen von gleichlaufenden Walzen bzw. um diese
herumlaufenden Bändern eingeklemmt. Im Falle von Mitnahme-Bändern enden
diese vorzugsweise jeweils vor einem Bearbeitungsbereich, um Kollisionen mit
den dort im Raum verschwenkbaren und an das Werkstück ansetzenden
Werkzeugen zu vermeiden. Beiderseits solcher jeweiligen Lücke in der Folge der
Mitnahmebänder werden diese synchron bewegt. Die weitere Mitnahme des
Werkstücks erfolgt somit beiderseits einer Unterbrechung schlupffrei und ohne
Versatz. Der drehstarr getrieblich gekoppelte Antrieb von Walzen kann über Keil-
oder vorzugsweise Zahnriemen erfolgen. Dafür ist wenigstens ein reversierbarer
Antriebsmotor vorgesehen, der parallel zur Ansteuerung der
Bearbeitungsstationen aus einem zentralen Rechner programmgesteuert wird.
Die eine dieser beiden zueinander parallel sich erstreckenden Walzen oder
Bänder-Reihen dient nun, anstelle der bisherigen Queranschlag und
Längsführungsleiste bei der herkömmlichen SCHMIDLER-Abbundanlage, als
parallel zur Transportrichtung vorzugsweise anlagenfest installierte
Längsführung. Die andere, also parallel dazu verlaufende zweite Reihe paßt sich
- nämlich in ihrem Querabstand zu jener Längsführung - der Werkstück breite an,
indem sie sowohl während der Transportbewegung wie auch beim Positionieren
- und dann auch noch im Stillstand während des Bearbeitens - das Werkstück quer
zu dessen Längs und Transportrichtung horizontal gegen die erst erwähnte
Reihe andrückt.
Anders als die Laufschiene für den herkömmlichen Werkstück-Vorschub mittels
des Schleppschuh Transportwagens brauchen also diese anlagenfesten
seitlichen Transportwalzen oder -bänder sich nicht auch noch wesentlich vor der
ersten und hinter der letzten Bearbeitungsstation, über diese hinaus, über die
gesamte Länge von Einförder und Ausförder-Rollenbahnen zu erstrecken.
Dadurch entfallt mit dieser erfindungsgemäßen Lösung an der Abbundanlage
nun nicht nur der ganz erhebliche apparative Aufwand für Aufbau und Betrieb
des Schleppwagens einschließlich seiner Schienenführung; sondern es erübrigt
sich jetzt auch fast völlig derjenige Teil der gesamten Anlagen-Baulänge, der
bisher die Summe aus den Einförder und den Ausförder-Rollenbahnen
ausmachte - und damit immerhin etwa zwei Drittel der gesamten Baulänge
herkömmlicher Abbundanlagen. Und weil nun der über dem Werkstück störende
Schleppwagen mit seiner Laufschiene entfallen ist, kann jetzt eine echte
Vierseiten-Bearbeitung vorgenommen werden, etwa ein Kettenstemmer auch
von oben an einem Holzbalken angesetzt werden.
Vor der Säge und hinter der Maschinenzone der nun im Vergleich zu den
bisherigen Installationsabmessungen extrem kurzbauenden Abbundanlage sich
etwa noch anschließende, nun separat antreibbare Rollenbahnen für den
Balkenzu und -abtransport sind nicht mehr Bestandteile der eigentlichen
Abbundanlage, weil gesteuerter und gemessener Werkstück-Vorschub nun nur
noch zwischen den Walzen bzw. Bändern für den Balkenvorschub aber nicht
mehr jenseits dieser, also nicht mehr im Verlauf von eingangsseitigen und
ausgangsseitigen Rollenbahnen vorkommt. Solche zusätzlichen Rollenbahnen
können deshalb jetzt als lose Beistellteile bereitgestellt werden, die nur noch
bedarfsweise vor und hinter der Anlage angeordnet und dann wieder beiseite
geschoben werden. So ist es insbesondere möglich geworden, einzelne Rollen-
Gestelle z. B. nach dem Öffnen von Hallentoren erforderlichenfalls - nämlich je
nach der aktuell zu erwartenden maximalen Werkstücklänge - in Verlängerung
der nun extrem kompakten da kurzbauenden Abbundanlage lose vor die Säge
und hinter die letzte der Bearbeitungsstationen zu schieben. Das erlaubt also
nicht nur kleinere, im wesentlichen auf den Durchmesser des Kreissägeblattes
zuzüglich der Maschinenzone beschränkte Werkhallen; sondern das
Herausragen der während der Arbeit separat beigestellten, mobilen
Rollenbahnen-Gestelle aus der dafür dann geöffneten Halle fördert auch die
Anlieferung und das Abholen der Werkstücke auf einem die Halle umgebenden
Verkehrsweg, ohne mit dem Lastkraftwagen oder mit einem Stapler dafür erst in
die Halle hineinfahren zu müssen.
Der Vorschub des Werkstücks in Transportrichtung, ein für das genaue
Positionieren gegebenenfalls erforderlicher Rückhub und eine etwa erforderliche
vorübergehende Transportrichtungsumkehr (um z. B. einen bestimmten
vorneliegenden Bereich des Werkstücks noch einmal an einer rückwärtigen
Station bearbeiten zu können; oder um nach seiner Fräs-Bearbeitung ein
Restwerkstück mittels der Kappsäge abzuschneiden) erfolgt erfindungsgemäß
also, ebenso wie das positionsgenaue Festlegen des Werkstücks an der gerade
erreichten Bearbeitungsstation, mittels des Fördermechanismus in Form Walzen-
Paaren, deren Rotationsachsen vertikal zum Förderbett orientiert sind. Über die
Walzen verlaufen bevorzugt noch Transport oder Positionier-Bänder mit ihren
gegenüber Holz besonders reibkraftschluß-griffigen Oberflächen. Der
gegenseitige horizontale Abstand zwischen den Walzen, gemessen quer zur
Längserstreckung des dazwischen transportierten Werkstücks, stellt sich
selbsttätig ein, indem das auf dem Tisch liegend fortzubewegenden Werkstück
mit seinen Seitenwänden zwischen den Walzen oder Bändern eingeklemmt wird.
Dieses seitliche Einspannen des dann zwischen den Walzen oder Bändern über
das Vorschubbett hinweg von einer Bearbeitungsstation zur nächsten gleitenden
Werkstückes bleibt nicht nur für den Transportvorgang selbst und danach zum
Positionieren, sondern auch anschließend noch, während der mechanischen
Bearbeitung des Werkstücks, aufrechterhalten.
Ein in einer Bearbeitungsstation vorgesehener Fräser ist vorzugsweise - bis auf
seine Querverfahrbarkeit - stationär in der Anlage installiert, weil die vierte
Bearbeitungsachse, die für längs der Transportrichtung verlaufende Profile
erforderlich ist, nun nicht mehr durch Längsverfahren des Fräsers am fest
eingespannten Werkstück vorbei realisiert werden muß, sondern viel
zeitsparender und maßgenauer durch Vorschub des Werkstückes zwischen den
Walzen bzw. Bändern am ortsfest arbeitenden Fräswerkzeug vorbei realisiert
werden kann.
Nach der stationären Festlegung in der jeweiligen Bearbeitungsstation wird das
noch zwischen den Walzen oder parallelen Bändern eingespannte Werkstück
durch einfache Antriebssteuerung sofort weiterbefördert. Somit entfällt nicht nur
der bisherige apparative Aufwand für die Installation und Steuerung von
insbesondere hydraulisch zu betätigenden Spann-Stempeln in jeder
Bearbeitungsstation, sondern auch noch der Zeitbedarf für das Wechselspiel
deren Spann und Lösevorgänge in den aufeinanderfolgenden Bearbeitungs
stationen. Auch entfällt nun der erhebliche Zeitbedarf für das Zurückfahren des
Schleppwagens über die ganze Länge der bisher infolge Einbeziehung der
Rollenbahnen in den Schleppbereich sehr langen Abbundanlage, nämlich zur
Übernahme des Folgewerkstückes vor oder nach der eingangsseitig installierten
Säge. Um das Folgewerkstück schon der Kappsäge für einen Restholz-
Stirnschnitt zuführen zu können, wenn das aktuell in Bearbeitung befindliche
Werkstück noch gar nicht abgeliefert wurde, werden die Transportwalzen oder
-Bänder vor der Säge getrennt von den in der Folge dann synchron
angetriebenen Abschnitten hinter der Säge betrieben. Das eröffnet auch die
Möglichkeit, etwa für ein wesentlich stärkeres Folge-Werkstück die Einführbänder
schon weiter zu öffnen, während das hier bereits passierte vorangegangene
schmalere Werkstück weiter vom in der Abbundanlage noch zur Bearbeitung fest
zwischen den Walzen eingespannt ist. Dieser überlappende Werkstück-
Transport mittels voneinander unabhängig gesteuerter Einfuhr- und Mitnahme
Bänder bei bzw. nach Beginn der Anlage erbringt eine spürbare Ersparnis an
Durchlaufzeit durch die ohnehin nun schon kürzer bauende Abbundanlage.
Während der Werkstück-Bewegung erfolgt eine Weg oder Positionsmessung
relativ zur Abbundanlage unmittelbar auf der Werkstück-Oberfläche. Dafür kann
ein Meßband vorgesehen sein, das über wenigstens einen Teil der
Werkstücklänge und somit großflächig gegen das Werkstück anliegt und sodann
über einen analog oder digital arbeitenden Meßaufnehmer verläuft, dessen
Bewegung an den Rechner der zentralen Antriebssteuerung gemeldet wird. Ein
solches angeschmiegt mitlaufendes System arbeitet besonders zuverlässig
- zumal im Vergleich zu einem lediglich örtlich über dem Werkstück abrollenden
Meßrad.
Statt des bisherigen Meßrades ist also nun ein integrales oder gegliedertes,
manschettenförmig unendliches Meßband vorgesehen, das innerhalb der
Abbundanlage über eine möglichst lange Strecke in Bewegungsrichtung griffig
schmiegsam gegen eine der Oberflächen des Werkstücks angelegt wird,
schließlich wieder abgehoben wird und als über Rückführrollen umlaufende
Schlaufe zum Aufsetzbereich am Werkstück zurückgeführt wird. Der schlupffreie
da innige Oberflächenkontakt kann erforderlichenfalls noch mittels separater
Andruckelemente (etwa Rollen oder Gleitschuhe) gestützt werden, die unter
Zwischenlage des Meßbandes z. B. von oben, von unten oder von einer Seite her
elastisch gegen den Werkstück andrücken. Bei Bearbeitungsstationen, wo
wegen der Kollisionsgefahr mit Bearbeitungswerkzeugen die Mitnahmebänder
unterbrochen sind, kann das Meßband etwa mittels Stützrollen vom Werkstück
abgehoben, über die Bearbeitungszone hinweggeführt und danach wieder auf
die Werkstückoberfläche aufgedrückt werden. Die gute (da über einen insgesamt
längeren Teil der Werkstücklänge verteilte) Haftkopplung des schmiegsam
biegsamen aber doch in Längsrichtung dehnungssteifen Meßbandes erlaubt
dabei eine lockere Schlaufenführung, die sich aber dennoch gegenüber dem
Werkstück praktisch schlupffrei bewegt.
Es muß keineswegs jede der beiden zueinander parallelen Reihen von Walzen
bzw. sie umschlingenden Transportbändern aktiv angetrieben werden. Es ist
apparativ sogar vorteilhafter, nur die eine Reihe (vorzugsweise die nicht quer
zum Werkstück verstellbare) motorisch anzutreiben und die andere infolge ihrer
kraftschlüssigen Anlage gegen das vortransportierte Werkstück zur
Längsführung antriebslos mitlaufen zu lassen. Dadurch entfallen etwaige
antriebsseitige Gleichlaufprobleme zwischen den Bändern beiderseits des Werk
stückes; und vor allem kann dann wenigstens eines dieser seinerseits vom
Werkstück schlupffrei mitgenommenen Bänder - anstelle eines gesondert
darüber angeordneten und etwa von oben auf das Werkstück aufzudrückenden
Meßbandes - unmittelbar als Meßband zum Erfassen des Werkstück-Vorschubs
relativ zur Anlage dienen.
Die Funktionszuverlässigkeit solch eines im Reibschluß vom - anderweitig
angetriebenen Werkstück mitgenommenen Meßbandes ist in der Praxis
erwiesen. Probleme können höchstens noch bei extrem glatten (etwa lackierten
oder überfrorenen) Werkstück-Oberflächen unter extremer (positiver oder
negativer) Beschleunigung des Werkstückvorschubes auftreten, indem dann das
Meßband vorübergehend durchrutscht; oder bei sehr langen Werkstücken, die in
der Praxis nie durchgehend ganz gerade gesägt sind und deshalb mit ihrem
ausbiegenden Längenbereich vom Meßband hinter dem Transportband abheben
können. Das Meßband kann dann vorübergehend stehenbleiben, bis es wieder
reibschlüssig anliegend vom Werkstück mitgenommen wird; was für den
Prozessor bis dahin aber schon zu einer scheinbar zu großen Bearbeitungslänge
führte.
Als Abhilfe gegen solche ohnehin selten zu erwartenden Schlupferscheinungen
zwischen Werkstück und Meßband ist nun in Weiterbildung der Erfindung noch
vorgesehen, das Meßband nicht erst über die Reibschluß-Kopplung zum
Werkstück mit diesem synchron zu bewegen, sondern gewissermaßen
kraftneutral mit dem Werkstück mitlaufen zu lassen und dadurch
vorübergehende Unterbrechungen der Meßbewegung infolge Schlupfes zu über
brücken. Dazu kann das Meßband direkt aus dem Transportantrieb für das
Werkstück also parallel zu diesem - angetrieben werden; allerdings nicht starr
(wie das Werkstück), sondern z. B. über eine etwa magnetische oder
mechanische Rutschkupplung. Diese Maßnahme bewirkt, daß der Oberflächen-
Reibschluß bei ungestörtem Bewegungsablauf nur geringfügig zur Bewegung
des Meßbandes beitragen muß, weil der trägheitsbehaftete Massetransport des
Meßbandes nun im wesentlichen - fast vollständig - aus dem Antrieb für das
Werkstück und somit synchron zu diesem erfolgt. Wenn das Werkstück
vorübergehend vom Meßband abhebt, bleibt letzteres nun nicht mehr stehen,
sondern es wird wie das Werkstück selbst weiterhin angetrieben, wodurch zwar
vorübergehend nicht die tatsächliche Werkstückbewegung sondern diese nur
mittelbar erfaßt wird, aber wenigstes im Meßergebnis keine Lücke auftritt.
Andererseits dreht die Rutschkupplung im Antriebszweig zum Meßband durch,
wenn das Werkstück einmal relativ zu seinem Antrieb (also zur Bewegung des
Transportbandes) eine Verschiebung erfährt. Diese Verschiebung wird dann
aufgrund des Reibschlusses zum Werkstück vom Meßband mitgemacht, mit der
Folge, daß trotz solchen antriebsseitigen Schlupfes kein Meßfehler entsteht
sondern weiterhin die tatsächliche Bewegung des Werkstückes gegenüber der
Anlage für die Bearbeitungspositionierung erfaßt wird. Mit anderen Worten wird
der aktive Antrieb des Meßbandes infolge der Rutschkupplung gewissermaßen
wirkungslos, wenn in der Transportbewegung des Werkstückes relativ zu
dessem Antrieb eine Abweichung auftritt. Diese Abweichung von der Vorschub-
Steuerung in der Anlage führt aber zu keinem Meßfehler, weil das Meßband
dann zwar über die Rutschkupplung vom Werkstück-Antrieb entkoppelt ist aber
doch noch im Reibschluß starr an das Werkstück gekoppelt bleibt, so daß
weiterhin die tatsächliche Bewegung des Werkstückes relativ zur Anlage vom
Meßband erfaßt wird.
Alternativ zur erwähnten Rutsch oder Schlupfkupplung für den Antrieb des
Meßbandes aus dem Werkstück-Antrieb heraus parallel und synchron zum
Werkstück kann das Meßband auch mittels eines gewissermaßen kurzschluß-
oder blockierfesten eigenen Aggregates (wie eines Drehmagnetmotors oder
eines Hydromotors) in seiner Bewegung synchron zum Werkstück wenigstens so
weit kinetisch unterstützt werden, daß vom Werkstück das dagegen anliegende
Meßband praktisch kraftneutral mitgeschleppt wird. Das erbringt den zusätzlichen
Vorteil, daß das gewünschte Drehmoment für die Bewegung des Meßbandes
bereits unmittelbar vor Einsetzen der Transportbewegung des Werkstückes
wirksam ist und so dann bei Transportbeginn kein Versatz-Meßfehler mehr
auftreten kann.
Andererseits kann in Fällen, in denen die Meßgenauigkeit einmal nicht relevant
ist, der Werkstück-Durchsatz durch die Anlager beschleunigt werden, indem das
griffig anliegende Meßband von seinem eigenen Antrieb her ein erhöhtes
Drehmoment erfährt und so als Hilfstransportmittel zur Werkstückbewegung
beiträgt.
Jedenfalls ist eine erfindungsgemäße Abbundanlage mit Fördermechanismus für
ein an Bearbeitungsstationen zu positionierendes und zu behandelndes langes
Werkstück im Vergleich zu den bisher notwendigen Baulängen wesentlich
kompakter, nämlich ohne Verzicht auf eingeführte Bearbeitungsmöglichkeiten auf
nur noch etwa 15% der bisherigen Länge reduzierbar und deshalb nun auch
komplett kapselbar (und das bei spürbarer Steigerung nicht nur der
Durchsatzgeschwindigkeit sondern sogar auch der Positioniergenauigkeit bzw.
des Bearbeitungsvorschubes eines zu bearbeitenden Werkstückes), indem auf
den herkömmlichen Schleppwagen für Transport und Positionierung des
Werkstückes verzichtet wird. Statt dessen wird das in Transportrichtung über dis
Arbeitstische sich erstreckende Werkstück nun - jedenfalls hinter der Säge - für
seinen Transport ebenso wie für seine Positionierung zwischen Paaren parallel
wirkender Mitnehmerbänder eingeklemmt, von denen wenigstens eine Reihe
angetrieben ist und das Werkstück so kraftschlüssig mitnimmt.
Zur Wegmessung erhält es dabei ein auch über einen Weg-Meßaufnehmer
unendlich umlaufendes Meßband in der Bewegungsrichtung schlupffrei
streckenweise auf eine seiner Werkstück-Oberflächen aufgepreßt, wobei direkt
wenigstens eines der als Anschlagführung dienenden Bänder vom Werkstück
schlupffrei kraftschlüssig mitgenommen als das Meßband dienen kann; mit
Entlastung dieser kraftschlüssigen Kopplung durch einen zum Werkstück-
Transport synchronen Antrieb des Meßbandes etwa aus dem Werkstück-
Vorschub über eine Rutschkupplung oder mittels eines eigenen blockierfesten
Antriebs, um das Meßband möglichst kraftneutral im Reibschluß vom Werkstück
mitnehmen zu lassen.
Claims (12)
1. Abbundanlage mit angetriebenem Fördermechanismus zum Bewegen eines
Werkstückes von einer Bearbeitungsstation zur nächsten und zum
Positionieren des zu bearbeitenden Werkstückes an den
Bearbeitungsstationen, dadurch gekennzeichnet, daß das auf dem
Maschinentisch einer Bearbeitungsstation aufliegende Werkstück quer zu
seiner Längserstreckung seitlich zwischen in Transportrichtung quer zur
Auflage orientiert achsparallel aufeinanderfolgend wenigstens zum Teil
motorisch angetriebenen Walzen oder diese umschlingenden Bändern für
kraftschlüssige Mitnahme reibschlüssig eingeklemmt ist.
2. Abbundanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Aufeinanderfolge von Walzen als anlagenfester Anschlag dient, gegen den
das Werkstück von einer dagegen quer verlagerbaren parallelen Reihe von
Walzen andrückbar ist.
3. Abbundanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine der beiden zueinander parallelen Linien von Walzen auf
Schlitten quer zur Transportrichtung motorisch verlagerbar ist.
4. Abbundanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein als unendliche Manschette über einen
Meßaufnehmer umlaufendes Meßband mit einem Teil seiner Länge über
einen Teil der in Längsrichtung sich erstreckenden Oberfläche des
Werkstücks sich abwälzend reibkraftschlüssig verbunden ist.
5. Abbundanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß elastisch
gelagerte Andrückelemente (Rollen oder Schuhe) vorgesehen sind, die unter
Zwischenlage des Meßbandes das Werkstück gegen die Ebene von
Maschinentischen oder gegen eine Reihe von Walzen bzw. gegen diese
umschlingende Bänder andrücken.
6. Abbundanlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Meßband in Bereichen der Bearbeitungsstationen vom Werkstück abgehoben
ist.
7. Abbundanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine der beiden Reihen von Walzen motorisch
angetrieben und die andere dazu parallel orientierte Reihe als infolge
kraftschlüssiger Anlage des vorantransportierten Werkstückes mitlaufender
Anschlag ausgelegt ist, der zugleich als über einen Meßaufnehmer
umlaufendes Meßband einer Vorschubmessung des Werkstückes gegenüber
der ortsfesten Abbundanlage dient.
8. Abbundanlage nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Meßband synchron mit dem Werkstück über eine Schlupfkupplung
aus dem Werkstück-Antrieb oder über einen eigenen Antrieb bewegt wird.
9. Abbundanlage nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß der eigene Meßband-Antrieb auch zur Unterstützung
des Werkstück-Transportes einsetzbar ist.
10. Abbundanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Bearbeitungsstationen auch noch unter Werkzeug-
Eingriff in das Werkstück quer zur Transportrichtung des Werkstücks durch
die Anlage verfahrbar sind.
11. Abbundanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Walzen zum Bewegen des Werkstückes auch noch
unter Werkzeug-Eingriff in das Werkstück antreibbar sind.
12. Abbundanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die an ihrem Anfang vor einer Säge gelegenen Walzen
unabhängig von den hinter der Säge folgenden Walzen antreibbar und quer
zur Transportrichtung einstellbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20007999U DE20007999U1 (de) | 2000-05-06 | 2000-05-06 | Abbundanlage |
| DE10121560A DE10121560A1 (de) | 2000-05-06 | 2001-05-03 | Abbundanlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10121560A1 true DE10121560A1 (de) | 2001-11-08 |
Family
ID=7941018
Family Applications (2)
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|---|---|---|---|
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Family Applications Before (1)
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|---|---|---|---|
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Country Status (1)
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|---|---|
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Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102012000606B4 (de) | 2012-01-14 | 2020-09-24 | Hans Hundegger | Holzbearbeitungsanlage |
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2000
- 2000-05-06 DE DE20007999U patent/DE20007999U1/de not_active Expired - Lifetime
-
2001
- 2001-05-03 DE DE10121560A patent/DE10121560A1/de not_active Ceased
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE20007999U1 (de) | 2000-11-02 |
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Legal Events
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