DE10121525A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von mit Wiederverschlußstreifen ausgestatteten Beutelpackungen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von mit Wiederverschlußstreifen ausgestatteten BeutelpackungenInfo
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Abstract
Eine an sich bekannte Schlauchbeutelmaschine (10) stellt aus einer heißsiegelfähigen Packstoffbahn (20) Beutelpackungen (1) her. Die Beutelpackungen (1) weisen jeweils nahe ihrer oberen Quernaht (2) ein wiederverschließbares Band (5) in Form eines Klettverschlusses auf. Der Schlauchbeutelmaschine (10) ist eine Einrichtung (30) zum Aufbringen der wiederverschließbaren Bänder (5) auf die Packstoffbahn (20) vorgeschaltet. Diese Einrichtung (30) weist u. a. eine Übernahme- und Siegelwalze (32) auf, die die von einer Rolle (22; 22a) abgetrennten Bänder (5) auf die Packstoffbahn (20) aufsiegelt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, den Bahnabschnitt (24; 24a), von dem die wiederverschließbaren Bänder (5) abgetrennt werden, parallel zur Förderrichtung (26) der Folienbahn (20) mit der Folienbahn (20) in Deckung zu bringen und quer zur Förderrichtung (26) vom Bahnabschnitt (24, 24a) abzutrennen. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht bei der Verwendung von Klettverschlüssen eine hohe Leistung und gute Präzision.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von mit
Wiederverschlußstreifen ausgestatteten Beutelpackungen nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1, wie es aus dem
DE-GM 29 80 8817 bekannt ist. Bei dem bekannten Verfahren
werden als Wiederverschlußstreifen sogenannte "Zipper-
Streifen" verwenden, das sind Wiederverschlußstreifen, die
aus zwei unterschiedlich geformten Elementen bestehen, die
formschlüssig ineinander eingreifen. Dabei werden die in
Rollenform bevorrateten Wiederverschlußstreifen jeweils quer
zur Förderrichtung der Folienbahn der Folienbahn
zugefördert. Nachteilig dabei ist, daß während des
Vorschubes der Folienbahn um eine Beutellänge ein
Wiederverschlußstreifen mit einer Länge gefördert werden
muß, der der späteren Beutelbreite entspricht. Dadurch ist
die Leistung sowie die Genauigkeit in Bezug auf die
Längentoleranz des Wiederveschlußstreifens bei nach dem
bekannten Verfahren arbeitenden Vorrichtungen, die
Wiederverschlußstreifen quer zur Folienbahnrichtung
zufördern, beschränkt.
Weiterhin ist es aus der DE 38 24 753 C2 an sich bekannt,
anstelle von Wiederverschlußstreifen, die aus
unterschiedlich geformten Elementen wie beispielsweise bei
dem "Zipper-Streifen" bestehen, auch klettverschlußartige
Verschließelemente an den Beutelinnenwandungen vörzusehen.
Jedoch ist es auch bei der Vorrichtung gemäß der
DE 38 24 753 C2 vorgesehen, die Wiederverschlußelemente quer
zur Folienbahnrichtung zuzuführen. Neben der beschränkten
Leistung sowie der Längentoleranzen der
Wiederverschlußstreifen bei den bekannten Vorrichtungen
infolge des Quertransports beziehungsweise der Querzuführung
der Wiederverschlußstreifen ist ferner auch als nachteilig
anzusehen, daß infolge der neben der Packstoffbahn
vorgesehenen Zuführeinrichtungen für die
Wiederverschlußstreifen die bekannten Vorrichtungen in
diesem Bereich relativ breit bauen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen von mit
Wiederverschlußstreifen ausgestatteten Beutelpackungen mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat den
Vorteil, daß bei der Verwendung von als Klettverschlüssen
ausgebildeten Wiederverschlußstreifen eine sehr hohe
Leistung und eine hohe Genauigkeit in Bezug auf die Länge
der Wiederverschlußstreifen erzielbar ist. Dies wird
erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, daß die
als Rolle bevorrateten Wiederverschlußstreifen parallel zur
Förderrichtung der Folienbahn der Folienbahn zugeführt
werden, wobei für jeden Beutel von der Rolle nur ein
Abschnitt der Länge, der der Höhe eines Wiederverschlusses
entspricht, gefördert werden muß. Ein derartig kurzer
Abschnitt läßt sich jedoch sehr schnell und auch sehr
präzise fördern, wodurch die angesprochenen Vorteile erzielt
werden können. Die Leistung der Anlage ist somit im
Wesentlichen von der Leistung der förderbaren
Folienbahnabschnitte für die Beutelpackungen abhängig.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens zum Herstellen von mit Wiederverschlußstreifen
ausgestatteten Beutelpackungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Eine Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen
Verfahrens hat den Vorteil, daß sie im Bereich der
Aufbringvorrichtung der Wiederverschlußstreifen auf die
Folienbahn sehr schmal baut, da sie seitlich insbesondere
keine Zuführeinrichtungen für die Wiederverschlußstreifen
benötigt.
Die Verwendung einer kombinierten Übernahme- und Siegelwalze
hat den Vorteil, daß sie vorrichtungstechnisch relativ
einfach aufgebaut ist und daher zuverlässig arbeitet. Durch
die Verwendung mehrerer Halteflächen für jeweils einen
Wiederverschlußstreifen, die um jeweils 180° zueinander
versetzt an der Übernahme- und Siegelwalze angeordnet sind,
läßt sich eine besonders hohe Leistung der Vorrichtung
erzielen, da dann gleichzeitig ein Wiederverschlußstreifen
von der die Wiederverschlußstreifen bevorrateten Bahn
abgetrennt und ein Wiederverschlußstreifen auf die
Packstoffbahn aufgesiegelt werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung 9
dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Beutelpackung mit Klettverschluß in
Seitenansicht,
Fig. 2 eine Vorrichtung zur Herstellung von Beutelpackungen
nach Fig. 1 in einer vereinfachten Seitenansicht,
Fig. 3 die Anordnung einer Packstoffbahn und einer
einschichtigen Bahn für die Verschlußstreifen in
perspektivischer Ansicht,
Fig. 4 eine gegenüber der Fig. 3 abgewandelte Anordnung
mit einer zweischichtigen Bahn für die
Wiederverschlußstreifen ebenfalls in perspektivischer
Ansicht und
Fig. 5 einen Ausschnitt aus der Fig. 2 in perspektivischer
Ansicht zur Verdeutlichung der Ausbildung der Übernahme- und
Siegelwalze.
Die in der Fig. 1 dargestellte, an sich bekannte
Schlauchbeutelpackung 1 weist eine obere Quernaht 2, eine
untere Quernaht 3 sowie eine mittig in einer Seitenfläche
verlaufende Längsnaht 4 auf. Etwas unterhalb der oberen
Quernaht 2 ist ein wiederverschließbares Band 5 in Form
eines Klettverschlusses an der Innenseite der
Schlauchbeutelpackung 1 angeordnet. In Abänderung der in der
Fig. 1 dargestellten Schlauchbeutelpackung 1 kann die
Schlauchbeutelpackung auch einen sogenannten Block- oder
Klotzboden aufweisen, oder aber als sogenannter
Seitenfaltenbeutel ausgebildet sein.
Als wiederverschließbares Band 5 beziehungsweise
Klettverschluß ist vorzugsweise ein aus thermoplastischem
Material bestehendes Band mit einer Vielzahl von kleinen
Noppen o. ä. vorgesehen, welche sich durch Gegeneinanderlegen
und Zusammenpressen miteinander verzahnen und dadurch die
Schlauchbeutelpackung 1 verschließen. Ferner sind die der
Beutelinnenseite zugewandten Flächen des Bandes 5 mit der
Schlauchbeutelpackung 1 vorzugsweise durch Ansiegeln fest
verbindbar. Das wiederverschließbare Band 5 weist eine Höhe
h von beispielsweise 8-12 mm sowie eine Breite b auf, die
über die gesamte Breite der Schlauchbeutelpackung 1 reicht.
Das Herstellen einer derartigen Schlauchbeutelpackung 1
erfolgt auf einer in der Fig. 2 dargestellten, an sich
bekannten Schlauchbeutelmaschine 10. Die
Schlauchbeutelmaschine 10 weist eine Formschulter 11 und ein
mit der Formschulter 11 verbundenes Form- und Füllrohr 12
auf. Unterhalb der Formschulter 11 sind eine
Längsnahtsiegelbacke 13 zum Bilden der Längsnaht 4 am Form-
und Füllrohr 12, sowie eine Vorzugseinrichtung in Form
zweier gegenüberliegender Vorzugsbänder 14 angeordnet, wovon
jedoch nur ein Vorzugsband 14 in der Fig. 2 sichtbar ist.
Unterhalb des Form- und Füllrohrs 12 befindet sich weiterhin
eine Quernahtsiegeleinrichtung 15 mit zwei gegeneinander
sowie auf- und abbeweglichen Schweißbacken 16, 17 zum Bilden
der Quernähte 2 und 3.
Mittels der soweit beschriebenen Schlauchbeutelmaschine 10
läßt sich aus einer heißsiegelfähigen und in Form einer
Rolle 19 bevorrateten Packstoffbahn 20 ein mit der Längsnaht
4 versehener Packstoffschlauch 21 formen, der über das Form-
und Füllrohr 12 mit einem Füllgut, insbesondere mit einem
trockenen und stückigem Nahrungsmittel wie Chips oder
ähnlichem befüllt wird. Der so befüllte Packstoffschlauch 21
wird von der Quernahtsiegeleinrichtung 15 in einzelne
Schlauchbeutelpackungen 1 unterteilt, welche durch eine in
den Schweißbacken 16, 17 integrierte und nicht dargestellte
Trenneinrichtung vom Packstoffschlauch 21 vereinzelt werden.
Weiterhin werden im Bereich der Quernahtsiegeleinrichtung 15
auch die wiederverschließbaren Bänder 5 gegeneinander
gedrückt.
Der Vorzug des Packstoffschlauchs 21 erfolgt im
dargestellten Ausführungsbeispiels taktweise beim Bilden der
Quernähte 2, 3 durch Absenken der gegeneinander verfahrenen
Schweißbacken 16, 17. In Abänderung des dargestellten
Ausführungsbeispiels kann die Schlauchbeutelmaschine 10
selbstverständlich auch als kontinuierlich arbeitende
Schlauchbeutelmaschine ausgebildet sein.
Die wiederverschließbaren Bänder 5 werden vor dem Einlauf
der Packstoffbahn 20 in die Schlauchbeutelmaschine 10 auf
der Seite, die später die Beutelinnenseite ausbildet, in
gleichmäßigen Abständen a, die jeweils einer Beutellänge
entsprechen, auf die Packstoffbahn 20 aufgebracht. Die
wiederverschließbaren Bänder 5 werden dabei als Rolle 22,
22a bevorratet.
Bei der in der Fig. 3 dargestellten Anordnung ist auf der
Rolle 22 das wiederverschließbare Band 5 einlagig
aufgewickelt, so daß die der Packstoffbahn 20 abgewandte
Oberseite 23 die Klettstruktur aufweist, während die der
Packstoffbahn 20 zugewandte Unterseite mit der Packstoffbahn
20 verbindbar ist. Weiterhin weist die Rolle 22 eine Breite
B auf, die der doppelten Breite b der Schlauchbeutelpackung
1 entspricht. Falls jedoch eine Schlauchbeutelpackung mit
sogenannten Seitenfalten hergestellt werden soll, so ist die
Breite B größer als die doppelte Breite b der
Schlauchbeutelpackung mit Seitenfalten, da aus dem Material
der Rolle 20 auch noch die Seitenfalten, welche in die
Schlauchbeutelpackung hineinragen, gebildet werden müssen.
Erfindungswesentlich ist, daß der mit der Packstoffbahn 20
in Deckung gebrachte Bahnabschnitt 24 der abgespulten Rolle
22 parallel zur Längs- beziehungsweise Förderrichtung 26 der
Packstoffbahn 20 verläuft. Ferner ist beidseitig des
Bahnabschnitts 24 jeweils ein Abstand 1 zum Rand der
Packstoffbahn 20 ausgebildet, der der Breite der Längsnaht 4
der Schlauchbeutelpackung 1 entspricht. Beim Fördern der
Packstoffbahn 20 um den Abstand a, der einer Beutellänge
entspricht, wird der Bahnabschnitt 24 lediglich um einen Weg
h, der der Höhe des wiederverschließbaren Bandes 5 an der
Schlauchbeutelpackung 1 entspricht, gefördert. Als
Fördereinrichtung kommt beispielsweise ein nicht
dargestellter Walzenvorzug in Frage, der servomotorisch
angetrieben eine sehr hohe Präzision in Bezug auf die
Vorzugslänge ermöglicht.
Die in der Fig. 4 dargestellte Anordnung unterscheidet sich
von der Anordnung nach Fig. 3 dadurch, daß die Rolle 22a
eine Breite B' aufweist, die der Breite b der
Schlauchbeutelpackung 1 entspricht. Im dargestellten Fall
ist der Bahnabschnitt 24a mittig oberhalb der Packstoffbahn
20 ausgerichtet, so daß der randseitige Abstand zur
Packstoffbahn 20 jeweils gleich groß ist. Je nach
Längsnahtform kann dies jedoch auch anders sein. Bei der
Rolle 22a beziehungsweise dem Bahnabschnitt 24a besteht das
wiederverschließbare Band 5 aus zwei Schichten 6, 7, die mit
ihren miteinander zusammenwirkenden Seiten gegeneinander
gelegt sind. Während die Unterseite der einen Schicht 6 mit
der Oberseite 23 der Packstoffbahn 20 verbindbar ist, wird
die Unterseite 27 der anderen Schicht 7 erst nach dem Bilden
des Packstoffschlauchs 21 von der entsprechend angepassten
Quernahtsiegeleinrichtung 15 mit den verschlußbandfreien
Abschnitten der Packstoffbahn 20 verbunden.
Zum Abtrennen eines Abschnittes des wiederverschließbaren
Bandes 5 von der Rolle 22, 22a und zum Verbinden desselben
mit der Packstoffbahn 20 dient eine in den Fig. 2 und 5
näher dargestellte Einrichtung 30. Diese Einrichtung 30
weist auf der dem Bahnabschnitt 24, 24a abgewandten
Unterseite der Packstoffbahn 20 eine quer zur Förderrichtung
26 der Packstoffbahn 20 ausgerichtete, auf- und abbewegliche
Schweißbacke 31 auf. Diese Schweißbacke 31 wirkt mit einer
Übernahme und Siegelwalze 32 zusammen, die in einer
Drehachse 33 drehbar gelagert ist. Die Schweißbacke 31 und
die Übernahme- und Siegelwalze 32 weisen jeweils mindestens
eine Breite auf, die der Breite B, B' der Rolle 22, 22a
entspricht. Sollen beiden Rollen 22, 22a auf ein und
derselben Schlauchbeutelmaschine 10 verarbeitet werden, so
weist die Übernahme- und Siegelwalze 32 die Breite B der
Rolle 22 auf. Ferner ist die Drehachse 33 lotrecht oberhalb
der Schweißbacke 31 sowie parallel und senkrecht zur
Förderrichtung 26 der Packstoffbahn 20 angeordnet. Der
Durchmesser der Übernahme- und Siegelwalze 32 entspricht in
etwa dem Abstand zwischen dem Bahnabschnitt 24, 24a und der
Packstoffbahn 20.
Die Übernahme- und Siegelwalze 32 weist zwei eben
ausgebildete Halteflächen 34, 35 auf, deren Breite x jeweils
der Breite h des von dem Bahnabschnitt 24, 24a abgetrennten
wiederverschließbaren Bandes 5 entspricht. Die beiden
Halteflächen 34, 35 sind um 180° zueinander versetzt an der
Übernahme- und Siegelwalze 32 angeordnet. In den
Halteflächen 34, 35 münden jeweils Saugbohrungen 36, die mit
einer der jeweiligen Haltefläche 34, 35 zugeordneten Bohrung
37, 38 kommuniziert, welche wiederum mit einer nicht
dargestellten Unterdruckquelle verbunden sind. Auf der dem
Bahnabschnitt 24, 24a zugewandten Seite ist vor der
jeweiligen Haltefläche 34, 35 eine Stufe 39 ausgebildet. Die
Kante 40 beim Übergang von der Haltefläche 34, 35 in die
Stufe 39 wirkt mit einem auf- und abbeweglichen Trennmesser
42 zusammen, welches das wiederverschließbare Band 5 vom
Bahnabschnitt 24, 24a abtrennt.
Das Anbringen der wiederverschließbaren Bänder 5 auf die
Packstoffbahn 20 geschieht wie folgt:
Beim Fördern der Packstoffbahn 20 um einen Abstand a in
Förderrichtung 26 wird der Bahnabschnitt 24, 24a um eine der
Höhe h des Bandes 5 entsprechende Länge gefördert, wobei der
Abschnitt nach dem Fördern in Deckung mit der jeweiligen
Haltefläche 34, 35 der Übernahme- und Siegelwalze 32
angeordnet ist. Sobald der Fördertakt des Bahnabschnitts 24,
24a abgeschlossen ist, wird das Trennmesser 42 nach unten
bewegt, wobei der Abschnitt des wiederverschließbaren Bandes
5 an der Kante 40 von dem Bahnabschnitt 24, 24a abgetrennt
wird. Infolge der Verbindung der Saugbohrungen 36 mit der
Vakuumquelle wird der Abschnitt des wiederverschließbaren
Bandes 5 bei der nachfolgenden Drehung der Übernahme- und
Siegelwalze 32 um 180° an der Übernahme- und Siegelwalze 32
festgehalten. Sobald das wiederverschließbare Band 5 in
Deckung mit der Packstoffbahn 20 gebracht ist (Fig. 5) ist
vorzugsweise auch die Förderung der Packstoffbahn 20 um die
Länge a abgeschlossen. Nunmehr wird die Schweißbacke 31 nach
oben in Richtung der Übernahme- und Siegelwalze 32 bewegt,
wobei unter Einwirkung von Wärme und Druck das
wiederverschließbare Band 5 mit der Packstoffbahn 20
verbunden wird.
Während des Verbindens des wiederverschließbaren Bandes 5
mit der Packstoffbahn 20 wird gleichzeitig auf der
gegenüberliegenden Seite der Übernahme- und Siegelwalze 32
das nächste wiederverschließbare Band 5 vom Bahnabschnitt
24, 24a abgetrennt.
Sobald das Aufsiegeln des wiederverschließbaren Bandes 5 auf
die Packstoffbahn 20 erfolgt ist, wird die Übernahme- und
Siegelwalze 32 wiederum um 180° zum Anbringen des nächsten
wiederverschließbaren Bandes 5 verdreht, währenddessen die
Packstoffbahn 20 um den Abstand a weitergefördert wird.
Ergänzend wird erwähnt, daß die Förderung der Bahnabschnitte
24, 24a sowohl in Richtung der Förderrichtung 26 der
Packstoffbahn 20, als auch entgegengesetzt erfolgen kann.
Wesentlich ist nur, daß die Förderung der Bahnabschnitte 24,
24a parallel zur Förderrichtung 26 der Packstoffbahn 20
erfolgt.
Claims (8)
1. Verfahren zum Herstellen von mit Wiederverschlußstreifen
(5) ausgestatteten Beutelpackungen (1), bei dem auf eine
ebene, heißsiegelfähige Packstoffbahn (20) in gleichmäßigen
Abständen (a) jeweils ein Wiederverschlußstreifen (5)
aufgebracht und mit der Packstoffbahn (20) vorzugsweise
durch Siegeln verbunden wird, worauf anschließend die
Packstoffbahn (20) zu einem Schlauch (21) geformt und mit
einem Füllgut befüllt wird, wobei der Schlauch (21) mittels
einer Längs- (4), einer Bodenquernaht (3) und oberhalb des
Wiederverschlußstreifens (5) einer Kopfquernaht (2)
verschlossen wird und wobei zuletzt die einzelnen
Beutelpackungen (1) von dem Schlauch (21) abgetrennt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß die als Rolle (22; 22a)
bevorrateten Wiederverschlußstreifen (5) als Klettverschluß
ausgebildet sind, daß die Wiederverschlußstreifen (5) in
Längsrichtung der Packstoffbahn (20) der Packstoffbahn (20)
zugeführt und mit dieser in Überdeckung gebracht werden, daß
beim Vorzug der Packstoffbahn (20) um eine
Schlauchbeutellänge (a) der Bahnabschnitt (24; 24a) mit den
Wiederverschlußstreifen (5) um eine der Höhe (h) des
Wiederverschlußstreifens (5) entsprechende Länge gefördert
wird und daß von dem Bahnabschnitt (24; 24a) der Rolle (22;
22a) ein der Höhe (h) des Wiederverschlußstreifens (5)
entsprechender Abschnitt quer zur Längsrichtung bzw.
Förderrichtung (26) der Packstoffbahn (20) abgetrennt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wiederverschlußstreifen (5) auf der Rolle (22)
einschichtig aufgewickelt sind und daß der jeweilige
Wiederverschlußstreifen (5) über die gesamte Breite der
Packstoffbahn (20), mit Ausnahme jeweils eines randseitigen,
die spätere Längsnaht (4) der Beutelpackung (1) ausbildenden
Bereichs, aufgebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rolle (22a) zwei gegeneinander in Wirkverbindung gelegte
Seiten des Wiederverschlußstreifens (5) aufweist, daß der
jeweilige Wiederverschlußstreifen (5) eine der Breite (b)
der Beutelpackung (1) entsprechende Breite (B') hat, wobei
die beiden in Verlängerung des Wiederverschlußstreifens (5)
angeordneten klettverschlußfreien Randbereiche der
Packstoffbahn (20) jeweils mindestens eine Breite aufweisen,
die der halben Länge des Wiederverschlußstreifens (5) und
der Breite (1) der späteren Längsnaht (4) entspricht und daß
der mit der Packstoffbahn (20) gegenüberliegende und
zunächst nicht verbundene Bereich des
Wiederverschlußstreifens (5) anschließend beim Bilden der
Quernähte (3, 4) der Beutelpackung (1) mit den
klettverschlußfreien Randbereichen der Packstoffbahn (20)
vorzugsweise durch Siegeln verbunden wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Packstoffbahn (20) und der
Bahnabschnitt (24; 24a) mit den Wiederverschlußstreifen (5)
zumindest im Bereich einer Einrichtung (30) zum Aufbringen
der Wiederverschlußstreifen (5) auf die Packstoffbahn (20)
jeweils taktweise gefördert werden.
5. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, mit einer Vorrichtung (10) zum Herstellen
von Beutelpackungen (1) und einer der Vorrichtung (10)
vorgeschalteten Einrichtung (30) zum Aufbringen von in
Rollenform bevorrateten Wiederverschlußstreifen (5) auf eine
heißsiegelfähige Packstoffbahn (20), wobei die Einrichtung
(30) eine Trenneinrichtung (42) zum Abtrennen jeweils eines
Wiederverschlußstreifens (5) von einem Bahnabschnitt (24;
24a) der Rolle (22; 22a) und eine Siegeleinrichtung (31) zum
Verbinden des Wiederverschlußstreifens (5) mit der
Packstoffbahn (20) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trenneinrichtung (42) den Wiederverschlußstreifen (5) quer
zur Förderrichtung (26) der Packstoffbahn (20) abtrennt und
daß eine Vorzugseinrichtung für den Bahnabschnitt (24; 24a)
vorgesehen ist, deren Vorschub pro Fördertakt der Höhe (h)
eines Wiederverschlußstreifens (5) der Beutelpackung (1)
entspricht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trenneinrichtung (42) mit einer zwischen dem
Bahnabschnitt (24; 24a) mit den Wiederverschlußstreifen (5)
und der Packstoffbahn (20) angeordneten Übernahme- und
Siegelwalze (32) zusammenwirkt, deren Breite (B; B')
mindestens der Breite des Bahnabschnitts (24; 24a)
entspricht, daß die Übernahme- und Siegelwalze (32) um eine
parallel und senkrecht zur Förderrichtung (26) der
Folienbahn (20) verlaufende Drehachse (33) drehbar ist und
eine Einrichtung (34 bis 38) zum Halten des von dem
Bahnabschnitt (24; 24a) jeweils abgetrennten
Wiederverschlußstreifens (5) zwischen einer Abtrennposition
und einer Siegelposition aufweist und daß der
Wiederverschlußstreifen (5) in der Siegelposition mit einer
Schweißbacke (31) ausgerichtet ist, wobei die Schweißbacke
(31) zum Ansiegeln des Wiederverschlußstreifens (5) auf der
Packstoffbahn (20) in Richtung der Übernahme- und
Siegelwalze (32) bewegbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Übernahme- und Siegelwalze (32) wenigstens eine eben
ausgebildete Haltefläche (34, 35) für den abgetrennten
Wiederverschlußstreifen (5) ausgebildet ist, welche zum
Halten des Wiederverschlußstreifens (5) in der Haltefläche
(34, 35) mündende Saugöffnungen (36) aufweist, die mit einer
Unterdruckquelle verbunden sind und daß vor der Haltefläche
(34, 35) auf der dem Bahnabschnitt (24; 24a) zugewandten
Seite ein Absatz (40) ausgebildet ist, der mit dem
Trennmesser (42) zusammenwirkt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere Halteflächen (34, 35) an der Übernahme- und
Siegelwalze (32) vorgesehen sind, wovon jeweils zwei
Halteflächen (34, 35) um 180° zueinander versetzt angeordnet
sind.
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| DE10121525A DE10121525A1 (de) | 2001-05-03 | 2001-05-03 | Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von mit Wiederverschlußstreifen ausgestatteten Beutelpackungen |
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| DE10121525A DE10121525A1 (de) | 2001-05-03 | 2001-05-03 | Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von mit Wiederverschlußstreifen ausgestatteten Beutelpackungen |
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Family Applications (1)
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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