DE10121471A1 - Oberflächendotierte wirkstoffhaltige Pflaster - Google Patents
Oberflächendotierte wirkstoffhaltige PflasterInfo
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Abstract
Selbstklebendes, oberflächendotiertes, wirkstoffhaltiges Matrixplaster zur kontrollierten Abgabe von Wirkstoffen an die Haut mit einer absorbierenden, selbstklebenden Matrix, wobei der Wirkstoff in gelöster oder flüssiger Form auf die für den Haut- oder Wundkontakt vorgesehene Seite der Matrix aufgebracht ist.
Description
Die Erfindung betrifft oberflächendotierte wirkstoffhaltige Pflaster.
Wirkstoffhaltige Pflaster für die transdermale Applikation sind vielfach in der Literatur und in
Patenten beschrieben.
Die transdermalen Pflastersysteme können beispielsweise nach ihrem Aufbau unterschieden
werden.
Bei den membrankontrollierten transdermalen therapeutischen Systemen befindet sich ein
separates Wirkstoffreservoir zwischen einer äußeren undurchlässigen Deckschicht und einer
semipermeablen Steuermembran, die die Freisetzung des Wirkstoffes in die Haut kontrolliert
und mit einer zusätzlichen klebenden Schicht zur Hautfixierung verbunden ist.
Da die einzelnen Komponenten dieser kompliziert aufgebauten Systeme sorgfältig
aufeinander abgestimmt werden müssen, ist die Herstellung aufwendig.
Bei den matrixgesteuerten Systemen wird ein inhärentes Wirkstoffreservoir durch eine
homogene Verteilung des Wirkstoffs in einer Polymermatrix oder einer Gelmatrix aufgebaut.
Idealerweise besitzt dabei die Polymer- oder Gelmatrix selbstklebende Eigenschaften, so
daß die Matrix nicht durch zusätzliches Aufbringen einer Adhäsionsschicht auf der Haut
fixiert werden muß. Im einfachsten Fall befindet sich die wirkstoffhaltige Matrix zwischen
einer mit ihr fest verankerten Abdeckschicht und einer abziehbaren Trennschicht.
Üblicherweise wird der Wirkstoff durch Lösen, Dispergieren, Suspendieren, Extrudieren,
Kneten, Mischen oder ähnliche Verfahren, teilweise bei erhöhter Temperatur, in die Polymer-
oder Gelmatrix homogen eingemischt.
In der EP 0 219 762 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung wirkstoffhaltiger, wasserlöslicher
Folien auf der Basis Stärke, Gelatine, Glycerin und/oder Sorbit sowie gegebenenfalls
natürlicher und/oder synthetischer Harze und Gummen für orale Verabreichung beschrieben.
Dabei werden mit Walzen-Auftragsverfahren wirkstoffhaltige wäßrige Beschichtungen auf die
besagten Folien mit konstanter Schichtdicke aufgebracht. Die Wasserlöslichkeit dient dem
Zweck, daß sich die Folie bei der späteren Anwendung im Magensaftmilieu löst oder quillt.
In der EP 0 353 972 A1 wird über ein Adhäsionspflaster mit einer diskontinuierlichen
Klebmasseschicht auf der Basis Acrylat oder Kautschuk in Form von geometrischen
Punktmustern, die auch Wirkstoffe enthalten können, berichtet.
Die DE 32 02 775 A1 beschreibt ein Adhäsionspflaster, das durch die Bedruckung einer
Klebfläche mit Wirkstoffsegmenten im Siebdruckverfahren hergestellt wird. Zwar ist ein
derartiges Pflaster wirtschaftlich herstellbar, weist aber in der Lagerstabilität durch die
Möglichkeit des Wirkstoffes, über längere Zeiträume in die Klebmatrix zu migrieren,
Nachteile auf.
Dies ist insbesondere für die behördliche Zulassung als Arzneimittel von Bedeutung.
Zur Verbesserung der Lagerstabilität der Wirkstoffpflaster wird in EP 0 170 010 A1 das
Verfahren der Siebdruckbeschichtung durch das Aufbringen separater Wirkstoff- und
Klebstoffsegmente verändert. Dabei wird das Verfahren durch Verwendung zweier synchron
laufender, aufeinander abgestimmter Siebdruckwalzen aufwendiger.
Ein ähnlicher Ansatz zur räumlichen Trennung von Wirkstoff und Klebmassesegmenten wird
in EP 0 170 821 A1 umgesetzt. Dort ist beschrieben, daß sich zwischen Wirkstoffsegmenten
und Klebstoffschicht ein Trennfilm befindet, der die Interaktion zwischen Wirkstoff und
Klebmasse vermeidet. Trennfilm und Wirkstoff werden im Tiefdruck- oder
Siebdruckverfahren nacheinander aufgebracht. Dabei müssen die Applikationsparameter für
die Verteilung in der Fläche und in der Höhe sorgfältig ausgewählt werden, um eine
ausreichende Homogenität zu erreichen.
Weiterhin stehen die Wirkstoffsegmente jeweils ca. 160 µm über der Klebstoffschicht. Durch
einen derartigen separaten Aufbau haben sowohl Wirkstoff als auch Klebstoff nur
punktuellen, d. h. diskontinuierlichen und damit jeweils keinen vollflächigen Hautkontakt, denn
beide sind immer räumlich voneinander getrennt. Damit stellt ein solches Adhäsionspflaster
bezüglich der Klebstoffeigenschaften und der Arzneimittelwirkung auf die Hautfläche
bezogen einen Kompromiß und somit kein optimales System dar.
In WO 89/07429 A1 ist ein transdermales therapeutisches System beschrieben, welches aus
einem Mehrschichtlaminat besteht, zusammengesetzt aus einer wirkstoffundurchlässigen
Deckschicht, einer Klebstoffschicht, einer Adsorberschicht und einer weiteren
Klebstoffschicht, die zur Fixierung auf der Haut dient. Zur Herstellung dieses Systems wird
der Wirkstoff in flüssiger Form mit Hilfe eines Druckverfahrens auf die flexible
Adsorberschicht, bevorzugt eine Vliesschicht, die bereits mit der ersten Klebschicht und der
Deckschicht verbunden ist, aufgebracht. Anschließend wird die zweite Klebschicht
hinzulaminiert. Die mit Wirkstoff beladene Zwischenschicht dient nur vorübergehend als
Depot, da der Wirkstoff solange in die angrenzenden Klebstoffschichten, die für den Wirkstoff
durchlässig sind, migriert, bis sich ein Gleichgewicht eingestellt hat.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster zur
kontrollierten Abgabe von Wirkstoffen an die Haut und/oder in die Wunde zur Verfügung zu
stellen, welches selbstklebend ist und welches wirtschaftlich herstellbar ist.
Gelöst wird die Aufgabe durch ein Matrixpflaster, wie es im Anspruch 1 dargelegt ist. Die
Untersprüche umfassen vorteilhafte Varianten des Erfindungsgegenstands.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind selbstklebende, oberflächendotierte
wirkstoffhaltige Matrixpflaster zur kontrollierten Abgabe von Wirkstoffen an die Haut oder in
die Wunde mit einer absorbierenden, selbstklebenden Matrix, wobei der Wirkstoff in gelöster
oder flüssiger Form auf die für den Haut- oder Wundkontakt vorgesehene Seite der Matrix
aufgebracht ist, und zwar derart, daß die selbstklebenden Eigenschaften nach der
Applikation erhalten bleiben.
Für das Aufbringen des Wirkstoffs eignen sich prinzipiell Beschichtungsverfahren,
insbesondere Druckverfahren, wie beispielsweise das Accugravurverfahren oder das
Flexodruckverfahren, des weiteren als besondere Form des Tiefdrucks das
Siebdruckverfahren.
Weiter vorteilhaft sind kontaktfreie Sprühverfahren.
Besonders hervorzuheben ist, daß bei der Applikation der Wirkstoff oberflächig auf eine
klebende Schicht gebracht wird, dabei in flüssiger oder gelöster Form in die Polymermatrix
eindringt und sich dort bis zur Einstellung eines Gleichgewichtes verteilt und nach
Abdampfen eines eventuell vorhandenen Lösungsmittels im Polymerträger verbleibt. Die
selbstklebenden Eigenschaften der dotierten Polymermatrix stellen sich danach wieder ein.
In einer weiteren möglichen vorteilhaften Ausführungsform wird das Lösungsmittel nach der
Applikation der Wirkstofflösung nur teilweise abgedampft, weil die Restmenge des in der
Polymermatrix verbleibenden Lösungsmittels die Wirkstofffreisetzung bei der Anwendung
des wirkstoffhaltigen Pflasterproduktes vorteilhaft steuert, d. h. begünstigen, beschleunigen
oder verzögern kann.
Besonders vorteilhaft erweist sich diese Verfahren für Wirkstoffe, die sich gegenüber
reaktiven Polymersystemen, wie die Polyurethanreaktion, nicht inert verhalten und somit mit
bekannten Verfahren nach dem Stand der Technik nicht herstellbar sind.
Als Trägerschicht eignen sich absorbierende, selbstklebende Polymere, vorzugsweise
Polyurethane, auch in geschäumter Form, die zusätzlich Füll- oder Hilfsstoffe, wie
absorbierende Materialien oder Penetrationsbeschleuniger, enthalten können.
Der Wirkstoff kann bei flüssigen oder aufgeschmolzenen Wirkstoffen direkt oder mit einem
Vehicel besonders schonend aufgebracht werden. Als Vehicel dienen geeignete
Lösungsmittel für die Wirkstoffe, wie beispielsweise Alkohole und Aceton, sowie Wasser
oder andere. Die Lösungen können mit Penetrationsenhancern oder Viskositätshilfsmitteln
modifiziert werden. Der Wirkstoff kann auch direkt in einem geeigneten Enhancer eingesetzt
werden. Der Druck- oder Beschichtungsvorgang kann mehrfach wiederholt werden.
Als Wirkstoffe finden eine Vielzahl von Stoffgruppen Verwendung, so beispielsweise
ätherische Öle, hautpflegende kosmetische Zusatzstoffe, pharmazeutisch wirksame
Substanzen oder Antiseptika.
Transdermale Therapeutische Systeme, welche mit ätherischen Ölen und deren
Bestandteilen (zum Beispiel Eucalyptusöl, Pfefferminzöl, Campher, Menthol) dotiert sind,
besitzen einen langfristigen, therapeutischen Effekt bei Erkältungskrankheiten,
Kopfschmerzen und weiteren Indikationen.
Unter ätherischen Ölen sind aus Pflanzen gewonnene Konzentrate bekannt, die als
natürliche Rohstoffe hauptsächlich in der Parfüm- und Lebensmittelindustrie eingesetzt
werden und die mehr oder weniger aus flüchtigen Verbindungen bestehen, wie zum Beispiel
echte ätherische Öle, Citrusöle, Absolues, Resinoide.
Oft wird der Begriff auch für die noch in den Pflanzen enthaltenen flüchtigen Inhaltsstoffe
verwendet. Im eigentlichen Sinn versteht man aber unter ätherischen Ölen Gemische aus
flüchtigen Komponenten, die durch Wasserdampfdestillation aus pflanzlichen Rohstoffen
hergestellt werden.
Echte ätherische Öle bestehen ausschließlich aus flüchtigen Komponenten, deren
Siedepunkt überwiegend zwischen 150 und 300°C liegen. Anders als zum Beispiel fette Öle
hinterlassen sie deshalb beim Auftupfen auf Filterpapier keinen bleibenden durchsichtigen
Fettfleck. Ätherische Öle enthalten überwiegend Kohlenwasserstoffe oder monofunktionelle
Verbindungen wie Aldehyde, Alkohole, Ester, Ether und Ketone.
Stammverbindungen sind Mono- und Sesquiterpene, Phenylpropan-Derivate und
längerkettige aliphatische Verbindungen.
Bei manchen ätherischen Öle dominiert ein Inhaltsstoff (zum Beispiel Eugenol in Nelkenöl
mit mehr als 85%), andere sind wieder äußerst komplex zusammengesetzt. Oft werden die
organoleptische Eigenschaften nicht von den Hauptkomponenten, sondern von Neben- oder
Spurenbestandteilen geprägt, wie zum Beispiel von den 1,3,5-Undecatrienen und Pyrazinen
im Galbanum-Öl. Bei vielen der kommerziell bedeutenden ätherischen Öle geht die Zahl der
identifizierten Komponenten in die Hunderte. Sehr viele Inhaltsstoffe sind chiral, wobei sehr
oft ein Enantiomer überwiegt oder ausschließlich vorhanden ist, wie zum Beispiel
(-)-Menthol im Pfefferminzöl oder (-)-Linalylacetat im Lavendelöl.
In einer vorteilhaften Ausführungsform enthält die Matrix 0,1 bis 20 Gew.-%, besonders 1 bis
10 Gew.-%, ätherische Öle, die insbesondere aus der Gruppe Eucalyptusöl, Pfefferminzöl,
Kamillenöl, Campher, Menthol, Citrusöl, Zimtöl, Thymianöl, Lavendelöl, Nelkenöl,
Teebaumöl, Cajeputöl, Niaouliöl, Kanukaöl, Manukaöl, Latschenkieferöl gewählt sind.
Citrusöle sind ätherische Öle, die aus den Schalen von Citrusfrüchten (Bergamotte,
Grapefruit, Limette, Mandarine, Orange, Zitrone) gewonnen werden, oft auch Agrumenöle
genannt.
Citrusöle bestehen zu einem großen Teil aus Monoterpen-Kohlenwasserstoffen,
hauptsächlich Limonen (Ausnahme: Bergamottöl, das nur ca. 40% enthält).
Unter Campher versteht man 2-Bornanon, 1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on, siehe
untere Abbildung.
Pfefferminzöle sind durch Wasserdampfdestillation aus Blättern und Blütenständen
verschiedener Pfefferminze-Sorten gewonnene ätherische Öle, gelegentlich auch solche aus
Mentha arvensis.
Menthol hat drei asymmetrische C-Atome und kommt demzufolge in vier diastereomeren
Enantiomerenpaaren vor (vgl. die Formelbilder, die anderen vier Enantiomeren sind die
entsprechenden Spiegelbilder).
Die Diastereomeren, die destillativ getrennt werden können, werden als Neoisomenthol,
Isomenthol, Neomenthol [(+)-Form: Bestandteil des japanischen Pfefferminzöls] und Menthol
bezeichnet. Wichtigstes Isomer ist (-)-Menthol (Levomenthol), glänzende, stark
pfefferminzartig riechende Prismen.
Menthol erzeugt beim Einreiben auf der Haut (besonders an Stirn und Schläfen) infolge
Oberflächenanästhesierung und Reizung der kälteempfindlichen Nerven bei Migräne
und dergleichen ein angenehmes Kältegefühl; tatsächlich zeigen die betreffenden Stellen
normale oder erhöhte Temperatur. Diese Wirkungen besitzen die anderen Isomeren von
Menthol nicht.
Des weiteren können der Matrix vorteilhaft hautpflegende, kosmetische Zusatzstoffe
zugesetzt sein, besonders zu 0,2 bis 10 Gew.-%, ganz besonders zu 0,5 bis 5 Gew.-%.
Erfindungsgemäß können die hautpflegenden, kosmetischen Zusatzstoffe (eine oder
mehrere Verbindungen) sehr vorteilhaft gewählt werden aus der Gruppe der lipophilen
Zusatzstoffe, insbesondere aus folgender Gruppe:
Acetylsalicylsäure, Atropin, Azulen, Hydrocortison und dessen Derivaten, zum Beispiel Hy drocortison-17-valerat, Vitamine und Provitamine, zum Beispiel Ascorbinsäure und deren Derivate, Vitamin A, Vitamin A-Palmitat, Vitamine der B- und D-Reihe, sehr günstig das Vitamin B1, das Vitamin B12, das Vitamin D1, das Provitamin B5, die Pantothensäure aber auch Bisabolol, ungesättigte Fettsäuren, namentlich die essentiellen Fettsäuren (oft auch Vi tamin F genannt), insbesondere die gamma-Linolensäure, Ölsäure, Eicosapentaënsäure, Docosahexaënsäure und deren Derivate, Chloramphenicol, Coffein, Prostaglandine, Thymol, Campher, Extrakte oder andere Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft, zum Beispiel Nachtkerzenöl, Borretschöl oder Johannisbeerkernöl, Fischöle, Lebertran aber auch Cerami de und ceramidähnliche Verbindungen und so weiter.
Acetylsalicylsäure, Atropin, Azulen, Hydrocortison und dessen Derivaten, zum Beispiel Hy drocortison-17-valerat, Vitamine und Provitamine, zum Beispiel Ascorbinsäure und deren Derivate, Vitamin A, Vitamin A-Palmitat, Vitamine der B- und D-Reihe, sehr günstig das Vitamin B1, das Vitamin B12, das Vitamin D1, das Provitamin B5, die Pantothensäure aber auch Bisabolol, ungesättigte Fettsäuren, namentlich die essentiellen Fettsäuren (oft auch Vi tamin F genannt), insbesondere die gamma-Linolensäure, Ölsäure, Eicosapentaënsäure, Docosahexaënsäure und deren Derivate, Chloramphenicol, Coffein, Prostaglandine, Thymol, Campher, Extrakte oder andere Produkte pflanzlicher und tierischer Herkunft, zum Beispiel Nachtkerzenöl, Borretschöl oder Johannisbeerkernöl, Fischöle, Lebertran aber auch Cerami de und ceramidähnliche Verbindungen und so weiter.
Vorteilhaft ist es auch, die Zusatzstoffe aus der Gruppe der rückfettenden Substanzen zu
wählen, beispielsweise Purcellinöl, Eucerit® und Neocerit®.
Besonders vorteilhaft werden der oder die Zusatzstoffe ferner gewählt aus der Gruppe der
NO-Synthasehemmer, insbesondere wenn die erfindungsgemäßen Zubereitungen zur Be
handlung und Prophylaxe der Symptome der intrinsischen und/oder extrinsischen Hautalte
rung sowie zur Behandlung und Prophylaxe der schädlichen Auswirkungen ultravioletter
Strahlung auf die Haut dienen sollen.
Bevorzugter NO-Synthasehemmer ist das Nitroarginin.
Weiter vorteilhaft werden der oder die Zusatzstoffe gewählt aus der Gruppe, welche
Catechine und Gallensäureester von Catechinen und wäßrige beziehungsweise organische
Extrakte aus Pflanzen oder Pflanzenteilen umfaßt, die einen Gehalt an Catechinen oder
Gallensäureestern von Catechinen aufweisen, wie beispielsweise den Blättern der
Pflanzenfamilie Theaceae, insbesondere der Spezies Camellia sinensis (grüner Tee).
Insbesondere vorteilhaft sind deren typische Inhaltsstoffe (wie zum Beispiel Polyphenole
beziehungsweise Catechine, Coffein, Vitamine, Zucker, Mineralien, Aminosäuren, Lipide).
Catechine stellen eine Gruppe von Verbindungen dar, die als hydrierte Flavone oder
Anthocyanidine aufzufassen sind und Derivate des "Catechins" (Catechol, 3,3',4',5,7-
Flavanpentaol, 2-(3,4-Dihydroxyphenyl)-chroman-3,5,7-triol) darstellen. Auch Epicatechin
((2R,3R)-3,3',4',5,7-Flavanpentaol) ist ein vorteilhafter Zusatzstoff im Sinne der vorliegenden
Erfindung.
Vorteilhaft sind ferner pflanzliche Auszüge mit einem Gehalt an Catechinen, insbesondere
Extrakte des grünen Tees, wie zum Beispiel Extrakte aus Blättern der Pflanzen der Spezies
Camellia spec., ganz besonders der Teesorten Camellia sinenis, C. assamica, C. taliensis
beziehungsweise C. irrawadiensis und Kreuzungen aus diesen mit beispielsweise Camellia
japonica.
Bevorzugte Zusatzstoffe sind ferner Polyphenole beziehungsweise Catechine aus der
Gruppe (-)-Catechin, (+)-Catechin, (-)-Catechingallat, (-)-Gallocatechingallat, (+)-Epicatechin,
(-)-Epicatechin, (-)-Epicatechin Gallat, (-)-Epigallocatechin, (-)-Epigallocatechingallat.
Auch Flavon und seine Derivate (oft auch kollektiv "Flavone" genannt) sind vorteilhafte
Zusatzstoffe im Sinne der vorliegenden Erfindung. Sie sind durch folgende Grundstruktur
gekennzeichnet (Substitutionspostitionen angegeben):
Einige der wichtigeren Flavone, welche auch bevorzugt in erfindungsgemäßen
Zubereitungen eingesetzt werden können, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt:
In der Natur kommen Flavone in der Regel in glycosidierter Form vor.
Erfindungsgemäß werden die Flavonoide bevorzugt gewählt aus der Gruppe der Substanzen
der generischen Strukturformel
wobei Z1 bis Z7 unabhängig voneinander gewählt werden aus der Gruppe H, OH, Alkoxy-
sowie Hydroxyalkoxy-, wobei die Alkoxy- beziehungsweise Hydroxyalkoxygruppen verzweigt
und unverzweigt sein und 1 bis 18 C-Atome aufweisen können, und wobei Gly gewählt wird
aus der Gruppe der Mono- und Oligoglycosidreste.
Erfindungsgemäß können die Flavonoide aber auch vorteilhaft gewählt werden aus der
Gruppe der Substanzen der generischen Strukturformel
wobei Z1 bis Z6 unabhängig voneinander gewählt werden aus der Gruppe H, OH, Alkoxy-
sowie Hydroxyalkoxy-, wobei die Alkoxy- beziehungsweise Hydroxyalkoxygruppen verzweigt
und unverzweigt sein und 1 bis 18 C-Atome aufweisen können, und wobei Gly gewählt wird
aus der Gruppe der Mono- und Oligoglycosidreste.
Bevorzugt können solche Strukturen gewählt werden aus der Gruppe der Substanzen der
generischen Strukturformel
wobei Gly1, Gly2 und Gly3 unabhängig voneinander Monoglycosidreste darstellen. Gly2
beziehungsweise Gly3 können auch einzeln oder gemeinsam Absättigungen durch Wasser
stoffatome darstellen.
Bevorzugt werden Gly1, Gly2 und Gly3 unabhängig voneinander gewählt aus der Gruppe der
Hexosylreste, insbesondere der Rhamnosylreste und Glucosylreste. Aber auch andere
Hexosylreste, beispielsweise Allosyl, Altrosyl, Galactosyl, Gulosyl, Idosyl, Mannosyl und Ta
losyl sind gegebenenfalls vorteilhaft zu verwenden. Es kann auch erfindungsgemäß vor
teilhaft sein, Pentosylreste zu verwenden.
Vorteilhaft werden Z1 bis Z5 unabhängig voneinander gewählt aus der Gruppe H, OH, Me
thoxy-, Ethoxy- sowie 2-Hydroxyethoxy-, und die Flavonglycoside haben die Struktur
Besonders vorteilhaft werden die erfindungsgemäßen Flavonglycoside aus der Gruppe,
welche durch die folgende Struktur wiedergegeben werden:
wobei Gly1, Gly2 und Gly3 unabhängig voneinander Monoglycosidreste darstellen. Gly2
beziehungsweise Gly3 können auch einzeln oder gemeinsam Absättigungen durch Wasser
stoffatome darstellen.
Bevorzugt werden Gly1, Gly2 und Gly3 unabhängig voneinander gewählt aus der Gruppe der
Hexosylreste, insbesondere der Rhamnosylreste und Glucosylreste. Aber auch andere
Hexosylreste, beispielsweise Allosyl, Altrosyl, Galactosyl, Gulosyl, Idosyl, Mannosyl und Ta
losyl sind gegebenenfalls vorteilhaft zu verwenden. Es kann auch erfindungsgemäß vor
teilhaft sein, Pentosylreste zu verwenden.
Besonders vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung ist, das oder die Flavonglycoside
zu wählen aus der Gruppe α-Glucosylrutin, α-Glucosylmyricetin, α-Glucosylisoquercitrin, α-
Glucosylisoquercetin und α-Glucosylquercitrin.
Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist α-Glucosylrutin.
Erfindungsgemäß vorteilhaft sind auch Naringin (Aurantiin, Naringenin-7-rhamnoglucosid),
Hesperidin (3',5,7-Trihydroxy-4'-methoxyflavanon-7-rutinosid, Hesperidosid, Hesperetin-7-O-
rutinosid). Rutin (3,3',4',5,7-Pentahydroxyflyvon-3-rutinosid, Quercetin-3-rutinosid, Sophorin,
Birutan, Rutablon, Taunitin, Phytomelin, Melin), Troxenitin (3,5-Dihydroxy-3',4',7-tris(2-
hydroxyethoxy)-flavon-3-(6-O-(6-deoxy-α-L-mannopyranosyl)-β-D-glucopyranosid)),
Monoxerutin (3,3',4',5-Tetrahydroxy-7-(2-hydroxyethoxy)-flavon-3-(6-O-(6-deoxy-α-L-manno
pyranosyl)-β-D-glucopyranosid)), Dihydrorobinetin (3,3',4',5',7-Pentahydroxyflavanon),
Taxifolin (3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavanon), Eriodictyol-7-glucosid (3',4',5,7-
Tetrahydroxyflavanon-7-glucosid), Flavanomareïn (3',4',7,8-Tetrahydroxyflavanon-7-
glucosid) und Isoquercetin (3,3',4',5,7-Pentahydroxyflavanon-3-(β-D-Glucopyranosid).
Vorteilhaft ist es auch, dem oder die Zusatzstoffe aus der Gruppe der Ubichinone und
Plastochinone zu wählen.
Ubichinone zeichnen sich durch die Strukturformel
aus und stellen die am weitesten verbreiteten u. damit am besten untersuchten Biochinone
dar. Ubichinone werden je nach Zahl der in der Seitenkette verknüpften Isopren-Einheiten
als Q-1, Q-2, Q-3 usw. oder nach Anzahl der C-Atome als U-5, U-10, U-15 usw. bezeichnet.
Sie treten bevorzugt mit bestimmten Kettenlängen auf, zum Beispiel in einigen
Mikroorganismen u. Hefen mit n = 6. Bei den meisten Säugetieren einschließlich des
Menschen überwiegt Q10.
Besonders vorteilhaft ist Coenzym Q10, welches durch folgende Strukturformel
gekennzeichnet ist:
Plastochinone weisen die allgemeine Strukturformel
auf. Plastoschinone unterscheiden sich in der Anzahl n der Isopren-Reste und werden
endsprechend bezeichnet, zum Beispiel PQ-9 (n = 9). Ferner existieren andere Plastochinone
mit unterschiedlichen Substituenten am Chinon-Ring.
Auch Kreatin und/oder Kreatinderivate sind bevorzugte Zusatzstoffe im Sinne der
vorliegenden Erfindung. Kreatin zeichnet sich durch folgende Struktur aus:
Bevorzugte Derivate sind Kreatinphosphat sowie Kreatinsulfat, Kreatinacetat,
Kreatinascorbat und die an der Carboxylgruppe mit mono- oder polyfunktionalen Alkoholen
veresterten Derivate.
Ein weiterer vorteilhafter Zusatzstoff ist L-Carnitin [3-Hydroxy-4-(trimethylammonio)-
buttersäurebetain]. Auch Acyl-Carnitine, welche gewählt aus der Gruppe der Substanzen der
folgenden allgemeinen Strukturformel
wobei R gewählt wird aus der Gruppe der verzweigten und unverzweigten Alkylreste mit bis
zu 10 Kohlenstoffatomen sind vorteilhafte Zusatzstoffe im Sinne der vorliegenden Erfindung.
Bevorzugt sind Propionylcarnitin und insbesondere Acetylcarnitin. Beide Entantiomere
(D- und L-Form) sind vorteilhaft im Sinne der vorliegenden Erfindung zu verwenden. Es kann
auch von Vorteil sein, beliebige Enantiomerengemische, beispielsweise ein Racemat aus
D- und L-Form, zu verwenden.
Weitere vorteilhafte Zusatzstoffe sind Sericosid, Pyridoxol, Vitamin K, Biotin und
Aromastoffe.
Die Liste der genannten Zusatzstoffe beziehungsweise Zusatzstoffkombinationen, die in den
erfindungsgemäßen Zubereitungen verwendet werden können, soll selbstverständlich nicht
limitierend sein. Die Zusatzstoffe können einzelnen oder in beliebigen Kombinationen
miteinander verwendet werden.
Sodann können der Matrix des wirkstoffhaltigen Matrixpflasters pharmazeutisch wirksame
Substanzen zugesetzt sein, vorzugsweise bis zu 40 Gew.-%, besonders zu 0,01 bis 25 Gew.-%,
ganz besonders zu 0,1 bis 10 Gew.-%.
Typische Wirkstoffe sind - ohne den Anspruch der Vollständigkeit im Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu erheben:
Weitere, für die Wundheilung förderliche Wirkstoffs, wie Dexpanthenol (Panthenol) bzw. die
entsprechenden D- und L-Isomere oder Silbersulfadiazin, können ebenfalls eingesetzt
werden.
Unter Dexpanthenol kennt der Fachmann den internationalen Freinamen für das
wundheilend wirkende D-(+)-2,4-Dihydroxy-N-(3-hydroxypropyl)-3,3-dimethyl-butyramid
(Panthenol) mit der Formel
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des Matrixpflasters findet als Wirkstoff
Dexpanthenol Verwendung, ganz besonders in gelöster Form (zum Beispiel Wasser oder
Alkohole).
Direkt eingesetzt werden kann auch D-Panthenol 75 L (Roche). Es handelt sich um eine
Lieferform von D-Panthenol gelöst in Wasser (75%), stabilisiert mit L-Lacton, Viskosität 541 cP
bei 25°C, pharmazeutische Qualität.
Die Auftragsmenge des Dexpanthenols pro Matrixpflaster beträgt insbesondere 5 bis 10000 µg
pro cm2, bevorzugt 50 bis 1000 µg pro cm2. Dies entspricht einem Dexpanthenolgehalt in
der Matrix bei einem Flächengewicht des bevorzugt eingesetzten Polyurethanträgers mit
500 g/m2 = 50 mg/cm2 von 0,01 bis 20%, bevorzugt 0,1 bis 2%.
Daneben können auch hyperämisierende Wirkstoffe wie natürliche Wirkstoffe des Cayenne-
Pfeffers, Capsicumextrakte oder synthetische Wirkstoffe wie Nonivamid,
Nicotinsäurederivate, bevorzugt Bencylnicotinat oder Propylnicotinat, genannt werden
beziehungsweise Antiphlogistika und/oder Analgetika.
Beispielhaft seien Capsaicin
Nonivamid
Nicotinsäurebenzylester
genannt.
Von besonderer Bedeutung unter den Wirkstoffen sind die Desinfektionsmittel
beziehungsweise Antiseptika hervorzuheben, so daß deren Verwendung in der Matrix
nochmals betont werden soll.
Als Desinfektionsmittel werden Stoffe bezeichnet, die zur Desinfektion, d. h., zur Bekämp
fung pathogener Mikroorganismen (zum Beispiel Bakterien, Viren, Sporen, Klein- und Schim
melpilze) geeignet sind und zwar im allgemeinen durch Anwendung an der Oberfläche von
Haut, Kleidung, Geräten, Räumen, aber auch von Trinkwasser, Nahrungsmitteln, Saatgut
(Beizen) und als Bodendesinfektionsmittel.
Besonders lokal anzuwendende Desinfektionsmittel, zum Beispiel zur Wunddesinfektion,
werden auch als Antiseptika bezeichnet.
Besonders vorteilhaft erweist sich der Erfindungsgegenstand bei Wirkstoffen, die chemisch
reaktive Funktionalitäten aufweisen, wie beispielsweise Carboxyl- oder Hydroxylgruppen, die
bei sonst üblichen Dotierverfahren durch Mischen der Wirkstoffe mit den Komponenten des
reaktiven Polyurethansystems die Reaktion nachteilig beeinflussen und stören können. Zu
diesen Wirkstoffen zählen beispielsweise Ibuprofen, Lidocain, Salicylsäure, Ascorbinsäure,
Dexpanthenol, Menthol sowie wäßrige oder alkoholische Extrakte der Kamille, Hamamelis,
Ringelblume, Pfefferminzöl oder anderen ätherischen Ölen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Matrix sind dieser Superabsorber
zugesetzt.
Sodann enthält die Matrix in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform einen
insbesondere hydrophilen Füllstoff auf der Basis von Cellulose sowie seinen Derivaten,
deren mittlere Korngröße im Bereich von 20 bis 60 µm liegt, denn bei der Auswahl der
Füllstoffe wurde überraschenderweise gefunden, daß sich insbesondere Füllstoffe auf der
Basis Siliziumdioxid oder von Cellulose eignen, wobei letztere eine isotrope Gestalt besitzen
und bei Kontakt mit Wasser nicht zum Quellen neigen. Dabei sind besonders Füllstoffe mit
einer Partikelgröße von kleiner gleich 100 µm geeignet.
Der Einsatz hydrophiler Füllstoffe in einer unpolaren Matrix ist in der Literatur bekannt.
Explizit für den Einsatz in transdermal therapeutischen Systemen werden Sie in EP 0 186 019 A1
beschrieben. Hier allerdings lediglich bis zu einer Konzentration von 3 bis 30 Gew.-%,
ohne daß Details zu diesen Füllstoffen erwähnt werden. Die Erfahrung zeigt, daß
Systeme mit einem Füllstoffgehalt von über 30 Gew.-% deutlich an Klebrigkeit verlieren und
hart und spröde werden. Dadurch verlieren sie die grundlegende Anforderung an ein
transdermal therapeutisches System.
Bevorzugt werden Füllstoffe auf der Basis von mikrokristalliner oder amorpher Cellulose in
wesentlich höheren Konzentrationen eingesetzt, ohne daß eine negative Beeinflussung der
klebtechnischen Eigenschaften eintritt, insbesondere wenn sie eine isotrope Gestalt mit einer
Partikelgröße von nicht größer als 100 µm besitzen. Höhere Gehalte an Füllstoffen sind zur
Verbesserung der Trageeigenschaften insbesondere bei lange andauernder und
wiederholter Anwendung wünschenswert.
Des weiteren sind der Matrix vorzugsweise permeationsfördernde Inhaltsstoffe im
Konzentrationsbereich bis zu 30 Gew.-% zugesetzt, bevorzugt 5 bis 15 Gew.-%.
Dazu zählen beispielsweise lipophile Lösungsvermittler/Enhancer wie Ölsäuredecylester,
Isopropylmyristat und -palmitat (IPM und IPP), 2-Octyldodecanol usw.
Besonders vorteilhaft besteht die Matrix aus Polyurethan.
Geeignete Polyurethane sind Gegenstand der DE 196 18 825 A1, in der hydrophile,
selbstklebende Polyurethan-Gele offenbart werden, die bestehen aus
- a) 2 bis 6 Hydroxylgruppen aufweisenden Polyetherpolyolen mit OH-Zahlen von 20 bis 112 und einem Ethylenoxid (EO)-Gehalt von ≧ 10 Gew.-%,
- b) Antioxidantien,
- c) in den Polyolen a) löslichen Wismut-(III)-Carboxylaten auf Basis von Carbonsäuren mit 2 bis 18 C-Atomen als Katalysatoren sowie
- d) Hexamethylendiisocyanat,
mit einem Produkt der Funktionalitäten der Polyurethan-bildenden Komponenten a) und d)
von mindestens 5,2, wobei die Katalysatormenge c) 0,005 bis 0,25 Gew.-%, bezogen auf
das Polyol a) beträgt, die Menge an Antioxidantien b) im Bereich von 0,1 bis 1,0 Gew.-%,
bezogen auf Polyol a) liegt und ein Verhältnis von freien NCO-Gruppen der Komponente d)
zu den freien OH-Gruppen der Komponente a) (Isocyanatkennzahl) im Bereich von 0,30 bis
0,70 gewählt wird.
Es werden bevorzugt 3 bis 4, ganz besonders bevorzugt 4-Hydroxylgruppen aufweisende
Polyetherpolyole eingesetzt mit einer OH-Zahl im Bereich von 20 bis 112, bevorzugt 30 bis
56. Der Ethylenoxidgehalt liegt bei den erfindungsgemäß eingesetzten Polyetherpolyolen bei
vorzugsweise ≧ 20 Gew.-%.
Die Polyetherpolyole sind als solche an sich bekannt und werden zum Beispiel durch
Polymerisation von Epoxiden, wie Ethylenoxid, Propylenoxid, Butylenoxid oder
Tetrahydrofuran, mit sich selbst oder durch Anlagerung dieser Epoxide, vorzugsweise von
Ethylenoxid und Propylenoxid - gegebenenfalls im Gemisch untereinander oder separat
nacheinander - an Starterkomponenten mit mindestens zwei reaktionsfähigen
Wasserstoffatomen, wie Wasser, Ethylenglykol, Propylenglykol, Diethylenglykol,
Dipropylenglykol, Glyzerin, Trimethylolpropan, Pentaerythrit, Sorbit oder Succrose,
hergestellt. Vertreter der genannten, zu verwendenden höhermolekularen
Polyhydroxylverbindungen sind zum Beispiel in High Polymers, Vol. XVI, "Polyurethanes,
Chemistry and Technology" (Saunders-Frisch, Interscience Publishers, New York, Bd 1,
1962, S. 32-42) aufgeführt.
Als Isocyanatkomponente wird monomeres oder trimerisiertes Hexamethylendiisocyanat
oder durch Biuret-, Uretdion-, Allophanatgruppen oder durch Prepolymerisierung mit
Polyetherpolyolen oder Mischungen von Polyetherpolyolen auf Basis der bekannten
Starterkomponenten mit 2 oder < 2 reaktionsfähigen H-Atomen und Epoxiden, wie
Ethylenoxid oder Propylenoxid einer OH-Zahl von ≦ 850, bevorzugt 100 bis 600,
modifiziertes Hexamethylendiisocyanat eingesetzt. Bevorzugt ist der Einsatz von
modifiziertem Hexamethylendiisocyanat, insbesondere durch Prepolymerisierung mit
Polyetherdiolen der OH-Zahl 200 bis 600 modifiziertes Hexamethylendiisocyanat. Ganz
besonders bevorzugt sind Modifizierungen des Hexamethylendiisocyanats mit
Polyetherdiolen der OH-Zahl 200-600, deren Restgehalt an monomeren
Hexamethylendiisocyanat unter 0,5 Gew.-% liegt.
Als Katalysatoren kommen für die erfindungsgemäßen Polyurethangele in den wasserfreien
Polyetherpolyolen a) lösliche Wismut(III)-Carboxylate auf Basis linearer, verzweigter,
gesättigter oder ungesättigter Carbonsäuren mit 2 bis 18, vorzugsweise 6 bis 18 C-Atomen
in Frage. Bevorzugt sind Bi(III)Salze verzweigter gesättigter Carbonsäuren mit tertiären
Carboxylgruppen, wie der 2,2-Dimethyl-Octansäure (zum Beispiel Versatic-Säuren, Shell).
Gut geeignet sind Zubereitungen dieser Bi(III)Salze in überschüssigen Anteilen dieser
Carbonsäuren. Hervorragend bewährt hat sich eine Lösung von 1 mol des Bi(III)Salzes der
Versatic 10-Säure (2,2-Dimethyloctansäure) in einem Überschuß von 3 mol dieser Säure mit
einem Bi-Gehalt von ca. 17%.
Es werden die Katalysatoren bevorzugt in Mengen von 0,03 bis 0,1 Gew.-%, bezogen auf
das Polyol a), eingesetzt.
Als Antioxidantien kommen für die erfindungsgemäßen Polyurethan-Gele insbesondere
sterisch gehinderte phenolische Stabilisatoren, wie BHT (2,6-Di-tert.butyl-4-methylphenol),
Vulkanox BKF (2,2 min -Methylen-bis-(6-tert.-butyl-4-methyl phenol) (Bayer AG), Irganox
1010 (Pentaerythrityl-tetrakis-[3-(3,5-ditert.-butyl-4-hydroxyphenyl)-propionat]), Irganox 1076
(Octadecyl-3-(3,5-ditert.-butyl-4-hydroxyphenyl)-propionat) (Ciba-Geigy) oder Tocopherol
(Vitamin E) in Betracht. Bevorzugt werden solche vom Typ des α-Tocopherol eingesetzt.
Die Antioxidantien werden bevorzugt in Mengen von 0,15 bis 0,5 Gew.-%, bezogen auf das
Polyol a), eingesetzt.
Die Isocyanatkennzahl (Verhältnis der bei der Reaktion eingesetzten freien NCO-Gruppen zu
den freien OH-Gruppen) der erfindungsgemäßen Polyurethan-Gelmassen liegt je nach der
Funktionalität der eingesetzten Isocyanat- und Polyolkomponenten im Bereich von 0,30 bis
0,70, bevorzugt im Bereich von 0,45 bis 0,60. Die für eine Gelbildung erforderliche
Isocyanatkennzahl kann sehr einfach nach der folgenden Formel abgeschätzt werden:
f: Funktionalität der Isocyanat- oder Polyolkomponente
Je nach angestrebter Klebrigkeit oder Elastizität des Gels kann die tatsächlich zu
verwendende Isocyanatkennzahl um bis zu + 20% von dem berechneten Wert abweichen.
Die erfindungsgemäßen Polyurethan-Gelmassen werden hergestellt nach üblichen
Verfahren, wie sie beispielsweise beschrieben sind in Becker/Braun, Kunststoff-Handbuch,
Bd. 7, Polyurethane, S. 121 ff, Carl-Hauser, 1983.
Weiter vorzugsweise kommen Polyurethane zum Einsatz, wie sie in der EP 0 665 856 B1
offenbart sind.
Die hydrophilen Polyurethangelschäume sind demnach erhältlich aus
- 1. einem Polyurethangel, welches
- A) 25-62 Gew.-%, vorzugsweise 30-60 Gew.-%, besonders bevorzugt 40-57 Gew.-%, bezogen auf die Summe aus (A) und (B), eines kovalent vernetzten Polyurethans als hochmolekulare Matrix und
- B) 75-38 Gew.-%, vorzugsweise 70-40 Gew.-%, besonders bevorzugt 60-43 Gew.-%, bezogen auf die Summe aus (A) und (B) einer oder mehrerer in der Matrix durch Nebenvalenzkräfte fest gebundenen Polyhydroxylverbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht zwischen 1000 und 12000, vorzugsweise zwischen 1500 und 8000, besonders bevorzugt zwischen 2000 und 6000, und einer mittleren OH-Zahl zwischen 20 und 112, vorzugsweise zwischen 25 und 84, besonders bevorzugt zwischen 28 und 56, als flüssigem Dispersionsmittel, wobei das Dispersionsmittel im wesentlichen frei ist an Hydroxylverbindungen mit einem Molekulargewicht unter 800, vorzugsweise unter 1000, besonders bevorzugt unter 1500, sowie gegebenenfalls
- C) 0 bis 100 Gew.-%, bezogen auf die Summe aus (A) und (B), an Füll- und/oder Zusatzstoffen enthält,
- a) einem oder mehreren Polyisocyanaten,
- b) einer oder mehreren Polyhydroxylverbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht zwischen 1000 und 12000, und einer mittleren OH-Zahl zwischen 20 und 112,
- c) gegebenenfalls Katalysatoren oder Beschleunigern für die Reaktion zwischen Isocyanat- und Hydroxylgruppen sowie gegebenenfalls
- d) aus der Polyurethanchemie an sich bekannten Füll- und Zusatzstoffen,
gehorcht, in welcher X ≦ 120, vorzugsweise X ≦ 100, besonders bevorzugt X ≦ 90 ist und die Kennzahl K bei Werten zwischen 15 und 70 liegt, wobei die angegebenen Mittelwerte von Molekulargewicht und OH-Zahl als Zahlenmittel zu verstehen sind, - 2. einem Wasser absorbierenden Material und
- 3. einem nichtwäßrigen Schäumungsmittel.
Die Polyurethangele können aus den an sich aus der Polyurethanchemie bekannten
Ausgangsverbindungen nach an sich bekannten Verfahren hergestellt werden, wie sie zum
Beispiel in DE 31 03 499 A1, DE 31 03 500 A1 und EP 0 147 588 A1 beschrieben werden.
Wesentlich ist jedoch, daß bei der Auswahl der gelbildenden Komponenten die oben
definierten Bedingungen eingehalten werden, da sonst anstelle von selbsthaftenden Gelen
klebfreie, elastische Gele erhalten werden.
Bevorzugte Polyhydroxylverbindungen sind Polyetherpolyole, wie sie in den oben genannten
Offenlegungsschriften ausführlich genannt sind.
Als Polyisocyanatkomponenten sind sowohl (cyclo)aliphatische als auch aromatische
Isocyanate geeignet. Bevorzugte (cyclo)aliphatische Polyisocyanate sind 1,6-Hexamethylen
diisocyanat sowie dessen Biurete und Trimerisate bzw. hydrierte Diphenylmethandiisocyanat
("MDI")-Typen. Bevorzugte aromatischen Polyisocyanate sind solche, die durch Destillation
erhalten werden, wie MDI-Gemische aus 4,4'- und 2,4'-Isomeren oder 4,4'-MDI, sowie
Toluylendiisocyanat ("TDI")-Typen.
Die Diisocyanate können insbesondere zum Beispiel aus der Gruppe der unmodifizierten
aromatischen oder aliphatischen Diisocyanate oder aber aus durch Prepolymerisierung mit
Aminen, Polyolen oder Polyetherpolyolen gebildeten modifizierten Produkten gewählt
werden.
Die Polyurethanmasse kann ungeschäumt, geschäumt, ungefüllt oder mit zusätzlichen
Füllstoffen, wie beispielsweise Superabsorbern, Titandioxid, Zinkoxid, Weichmachern,
Farbstoffen etc. eingesetzt werden. Weiterhin können auch Hydrogele in halbfester bis fester
Form mit aktiven Bestandteilen für die zentrale Zone verwendet werden.
Die Polyurethan-Gele können gegebenenfalls aus der Polyurethan-Chemie an sich bekannte
Zusatzstoffe enthalten, wie zum Beispiel Füllstoffe und Kurzfasern auf anorganischer oder
organischer Basis, Metallpigmente, oberflächenaktive Substanzen oder flüssige Streckmittel
wie Substanzen mit einem Siedepunkt von über 150°C.
Als organische Füllstoffe seien beispielsweise Schwerspat, Kreide, Gips, Kieserit, Soda,
Titandioxid, Ceroxid, Quarzsand, Kaolin, Russ und Mikrohohlkugeln genannt.
An organischen Füllstoffen können zum Beispiel Pulver auf Basis von Polystyrol,
Polyvinylchlorid, Harnstoff-Formaldehyd und Polyhydrazodicarbonamid eingesetzt werden.
Als Kurzfasern kommen zum Beispiel Glasfasern von 0,1-1 mm Länge oder Fasern
organischer Herkunft, wie zum Beispiel Polyester- oder Polyamidfasern, in Frage.
Metallpulver, wie zum Beispiel Eisen oder Kupferpulver, können ebenfalls bei der Gelbildung
mitverwendet werden. Um den Gelen die gewünschte Färbung zu verleihen, können die bei
der Einfärbung von Polyurethanen an sich bekannten Farbstoffe oder Farbpigmente auf
organischer oder anorganischer Basis verwendet werden, wie zum Beispiel Eisenoxid- oder
Chromoxidpigmente, Pigmente auf Phthalocyanin- oder Monoazo-Basis. Als
oberflächenaktive Substanzen seien zum Beispiel Cellulosepulver, Aktivkohle und
Kieselsäurepräparate genannt.
Zur Modifizierung der Hafteigenschaften der Gele können gegebenenfalls Zusätze von
polymeren Vinylverbindungen, Polyacrylaten und sonstigen in der Klebstoff-Technik üblichen
Copolymeren bzw. auch Klebemittel auf Naturstoffbasis bis zu einem Gehalt von 10 Gew.-%,
bezogen auf das Gewicht der Gelmasse, zugegeben werden.
Bevorzugte Wasser absorbierende Materialien sind als Superabsorber bekannte Wasser
absorbierende Salze von Polyacrylaten und deren Copolymeren, insbesondere die Natrium- oder
Kaliumsalze. Sie können unvernetzt oder vernetzt sein und sind auch als
Handelsprodukte erhältlich. Insbesondere sind solche Produkte geeignet, wie sie in der
DE 37 13 601 A1 offenbart werden und auch Superabsorber der neuen Generation mit nur noch
geringen Anteilen an austrockenbarem Wasser und hohem Quellvermögen unter Druck.
Bevorzugte Produkte sind schwach vernetzte Polymerisate auf der Basis
Acrylsäure/Natriumacrylat. Solche Natrium-polyacrylate sind als Favor T (Chemische Fabrik
Stockhausen GmbH, Deutschland) erhältlich.
Weitere Absorber, zum Beispiel Carboxymethylcellulose und Karaya, sind ebenfalls
geeignet.
Der Schäumungsgrad läßt sich durch die eingearbeiteten Mengen an Schäumungsmittel in
weiten Grenzen variieren.
Weiter vorzugsweise weist die Matrix eine Dicke auf von 10 bis 3000 µm, ganz besonders 30
bis 1000 µm.
Weiterhin kann die Matrix auf der haut- beziehungsweise wundabgewandten Seite mit einem
Trägermaterial eingedeckt sein, beispielsweise bestehend aus Folien (zum Beispiel aus
PUR, PE oder PP), Vliesen, Geweben, Schäumen, metallisierte Folien, Verbundstoffe,
Baumwolle etc.
Beispielsweise ist ein metallocen-Polyethylen-Vliesstoff geeignet.
Der metallocen-Polyethylen-Vliesstoff weist vorzugsweise folgende Eigenschaften auf:
- - ein Flächengewicht von 40 bis 200 g/m2, insbesondere von 60 bis 120 g/m2, und/oder
- - eine Dicke von 0,1 bis 0,6 mm, insbesondere von 0,2 bis 0,5, und/oder
- - eine Höchstzugkraft-Dehnung längs von 400 bis 700% und/oder
- - eine Höchstzugkraft-Dehnung quer von 250 bis 550%.
Sodann können als Trägermaterialien bekannte Vliese eingesetzt werden, die mechanisch
verfestigt sind, und zwar durch das Übernähen mit separaten Fäden oder durch das
Vermaschen.
Im ersten Falle ergeben sich die Vlies-Faden-Nähgewirke. Zur Herstellung dieser wird ein
Faservlies vorgelegt, das beispielsweise quergetäfelt sein kann und mittels separater Fäden
in Fransen- oder Trikotlegung übernäht wird.
Diese Vliese sind unter dem Namen "Maliwatt" (von der Firma Malimo) oder Arachne
bekannt.
Bei der zweiten Art der Verfestigung wird ebenfalls vorzugsweise ein quergetäfeltes Vlies
vorgelegt. Während des Verfestigungsvorganges ziehen Nadeln aus dem Vlies selbst Fasern
heraus und formen sie zu Maschen, wobei in Fransenlegung Nähte entstehen. Dieses Vlies-
Nähgewirke ist unter dem Namen "Malivlies", ebenfalls von der Firma Malimo, verbreitet.
Eine Übersicht über die verschiedenen Arten der mechanisch verfestigten Faservliesstoffe ist
dem Artikel Kaschierung von Autopolsterstoffen mit Faservliesen" von G. Schmidt, Melliand
Textilberichte 6/1992, Seiten 479 bis 486, zu entnehmen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß als Trägermaterialien sich alle starren
und elastischen Flächengebilde aus synthetischen und natürlichen Rohstoffen eignen.
Bevorzugt sind Trägermaterialien, die so eingesetzt werden können, daß sie Eigenschaften
eines funktionsgerechten Verbandes erfüllen. Beispielhaft sind Textilien wie Gewebe,
Gewirke, Gelege, Vliese, Laminate, Netze, Folien, Schäume und Papiere aufgeführt. Weiter
können diese Materialien vor- beziehungsweise nachbehandelt werden. Gängige
Vorbehandlungen sind Corona und Hydrophobieren; geläufige Nachbehandlungen sind
Kalandern, Tempern, Kaschieren, Stanzen und Eindecken.
Des weiteren kann zwischen der Matrix und dem Trägermaterial eine Klebemasse
beschichtet sein, und zwar auf Basis von PUR, Acrylaten oder Kautschuk.
Schließlich kann die Matrix und/oder das mit der Klebemasse beschichtete Trägermaterial,
wenn die Matrix nicht vollflächig auf dem Trägermaterial vorhanden ist, mit dem üblichen
Trennpapier eingedeckt sein.
Das erfindungsgemäße Matrixpflaster kann jede beliebige Form aufweisen, wobei eine
regelmäßige Form wie rechteckig, quadratisch, kreisrund oder oval bevorzugt wird.
Im folgenden seien beispielhaft bevorzugte Ausführungsformen des Erfindungsgegenstands
sowie mehrere Figuren beschrieben, ohne damit die Erfindung unnötig einschränken zu
wollen.
Es wurden verschiedene Polyurethanträger mit Wirkstofflösungen beschichtet.
Unter Rühren wurden 100 g Dexpanthenol 75 L (Roche) und 900 g Ethanol gemischt. Die
Lösung enthält 7,5 Gew.-% Dexpanthenol.
Unter Rühren werden 220 g Ibuprofen in 728 g Ethanol gelöst. Nach Erhalt einer klaren
Lösung werden 52 g Wasser hinzugemischt. Die Lösung enthält 22 Gew.-% Ibuprofen.
Unter Rühren werden 220 g Salicylsäure in 880 g Ethanol gelöst. Die Lösung enthält 22 Gew.-%
Salicylsäure.
Unter Rühren werden 57 g Ibuprofen und 18 g Carbopol 941 (BF Goodrich) in 925 g Ethanol
gelöst. Die Lösung enthält 5,7 Gew.-% Ibuprofen. Die Viskosität beträt 4 dPas.
Unter Rühren werden 135 g Salicylsäure und 8 g Carbopol 941 in 857 g Ethanol gelöst. Die
Lösung enthält 13,5 Gew.-% Salicylsäure. Die Viskosität beträt 2,5 dPas.
Unter Rühren werden 124 g Nonivamid und 34 g Carbopol 941 in 631,5 g Ethanol und 210,5 g
Wasser gelöst. Die Lösung enthält 12,4 Gew.-% Ibuprofen. Die Viskosität beträt 3 dPas.
Ungeschäumte und geschäumte Polyurethanträger wurden nach Dekaschierung des
Trennpapiers auf der klebenden Seite mit Wirkstofflösung 1 bis 6 beschichtet. Nach
Durchlaufen eines Trockenkanals wurde die Beschichtungsseite mit einem Trennpapier oder
einer Trennfolie abgedeckt und zu einem Ballen aufgewickelt. Die ein- oder
mehrfachbedruckte Bahn wurde in Einzelpflaster beliebiger Größe aufgeteilt und in eine
diffusionsdichte Primärverpackung, beispielsweise ein PE/Aluminium/Papierverbundmaterial,
eingeschweißt.
Tabelle 1 zeigt an den Beispielen 1 bis 6 die Ergebnisse der Analysen.
Eine Polyurethanschicht mit einem Auftragsgewicht von 380 g/m2 wurde hergestellt. Die
Polyurethanschicht wurde mit einem 100 µm-Handrakel mehrfach beschichtet. Zwischen den
Beschichtungsschritten wurde bis zur Gewichtskonstanz getrocknet. Nach der Beschichtung
wurden die Klebkraft auf Stahl im Vergleich zum unbeschichteten Muster bestimmt. Die
Ergebnisse sind in Tabelle 4 dargestellt. Nach der Beschichtung und anschließender
Trocknung stellt sich die Klebkraft wieder auf das ursprüngliche Niveau zurück.
Die Freisetzung von Dexpanthenol wurde an einem Muster, das nach dem Verfahren
entsprechend dem Beispiel 1 hergestellt wurde, untersucht. Das Produkt hatte einen
Dexpantheolgehalt von 20,6%.
Es wurden 5 Proben von je 3,8 cm2 Fläche mit einer gepufferten physiologischen
Kochsalzlösung (PBS pH = 7,2) als Freisetzungsmedium umspült. Die
Dexpanthenolkonzentration im Medium wurde mittels HPLC bestimmt und daraus die relative
Freisetzung bezogen auf den Ausgangsgehalt der Proben bestimmt.
Nach 5 h betrug die Freisetzung 94,5% mit einer relativen Standardabweichung von 5,4%.
Die Fig. 1 verdeutlicht eine bevorzugte geometrische Form des Matrixpflasters, wie er
insbesondere für Blasenpflaster zum Einsatz kommt.
Das Pflaster weist eine kreisrunde Form (Durchmesser 100 mm) auf, besteht aus einer
Polyurethan-Matrix 2, die sich zum Rand hin abschrägt. Die Polyurethan-Matrix 2 schrägt
sich zunächst gleichmäßig ab und läuft in einem 20 mm breiten Ring aus, bei dem die Dicke
konstant beibehalten wird. Die Polyurethan-Matrix 2 ist mittig im wesentlichen halbkonvex
ausgeformt, ist demgemäß einer halbkonvexen Linse vergleichbar.
Die Dicke der Polyurethan-Matrix 2 beträgt in der Mitte 2,3 mm und am Rande 0,7 mm.
Schließlich ist die Polyurethan-Matrix 2 mit einem silikonisierten Papier 1 eingedeckt, um
eine Verschmutzung oder Kontamination der Matrix 2 zu vermeiden.
Die Fig. 2 verdeutlicht eine weitere bevorzugte geometrische Form des Matrixpflasters.
Das Pflaster weist eine ellipsoide Form (Länge der Achsen 42 mm beziehungsweise 68 mm)
auf, besteht aus einer Polyurethan-Matrix 2, die sich zum Rand hin abschrägt. Die
Polyurethan-Matrix 2 schrägt sich zunächst gleichmäßig ab und läuft in einem ungefähr 11 mm
breiten Ring aus, bei dem die Dicke konstant beibehalten wird. Die Polyurethan-Matrix 2
ist mittig im wesentlichen halbkonvex ausgeformt, ist demgemäß einer halbkonvexen Linse
vergleichbar.
Die PU-Matrix 2 ist auf der hautabgewandten Seite mit einer PE-Folie 3 eingedeckt.
Die Dicke der Polyurethan-Matrix 2 samt PE-Folie 3 beträgt in der Mitte 1,6 mm und am
Rande 0,3 mm.
Schließlich ist die Polyurethan-Matrix 2 mit einem silikonisierten Papier 1 eingedeckt, um
eine Verschmutzung oder Kontamination der Matrix 2 zu vermeiden.
Die Fig. 3 verdeutlicht eine weitere bevorzugte geometrische Form des Matrixpflasters.
Das Pflaster weist eine ellipsoide Form auf (Länge der Achsen 110 mm beziehungsweise 65 mm),
besteht aus einer Polyurethan-Matrix 2, die sich zum Rand hin abschrägt. Die
Polyurethan-Matrix 2 ist im wesentlichen halbkonvex ausgeformt, ist demgemäß einer
halbkonvexen Linse mit einer Länge der Achsen von 72 mm beziehungsweise 34 mm
vergleichbar.
Die PU-Matrix 2 ist auf der hautabgewandten Seite mit einer PE-Folie 3 eingedeckt, die mit
der Klebeschicht 4 auf Polyurethan-Basis, die IPP enthält, vollflächig beschichtet ist. In der
hier gezeigten Ausführungsform des Pflasters ist die gesamte Peripherie der Klebeschicht 4
nicht mit der Polyurethan-Matrix 2 bedeckt. Es ergeben sich auf diese Weise zwei
konzentrische Zonen chemisch unterschiedlicher Klebemassen 2, 4, welche sich hinsichtlich
Haftvermögen, Absorptionsvermögen und Polstereigenschaft unterscheiden.
Die Dicke der Polyurethan-Matrix 2 samt PU-Folie 3 und Klebeschicht 4 beträgt in der Mitte
1,3 mm und am Rande 0,15 mm.
Schließlich ist die Polyurethan-Matrix 2 mit einem silikonisierten Papier 1 eingedeckt, um
eine Verschmutzung oder Kontamination der Matrix 2 zu vermeiden.
Die Fig. 4 verdeutlicht eine weitere bevorzugte geometrische Form des Matrixpflasters.
Das Pflaster weist eine kreisrunde Form auf (Durchmesser 100 mm), besteht aus einer
geschäumten Polyurethan-Matrix 2, die sich zum Rand hin abschrägt. Die Polyurethan-
Matrix 2 ist im wesentlichen halbkonvex ausgeformt, ist demgemäß einer halbkonvexen
Linse mit einem Durchmesser von 60 mm vergleichbar.
Die PU-Matrix 2 ist auf der hautabgewandten Seite mit einer PU-Folie 3 eingedeckt, die mit
der Klebeschicht 6 auf Acrylat-Basis vollflächig beschichtet ist. In der hier gezeigten
Ausführungsform des Pflasters ist die gesamte Peripherie der Klebeschicht 6 nicht mit der
Polyurethan-Matrix 2 bedeckt. Es ergeben sich auf diese Weise zwei konzentrische Zonen
chemisch unterschiedlicher Klebemassen 2, 6, welche sich hinsichtlich Haftvermögen,
Absorptionsvermögen und Polstereigenschaft unterscheiden.
Die Dicke der Polyurethan-Matrix 2 samt PU-Folie 3 und Klebeschicht 6 beträgt in der Mitte
1,5 mm und am Rande 0,1 mm.
Schließlich ist die Polyurethan-Matrix 2 mit einem silikonisierten Papier 1 eingedeckt, um
eine Verschmutzung oder Kontamination der Matrix 2 zu vermeiden.
Die Fig. 5 verdeutlicht eine weitere bevorzugte geometrische Form des Wundverbands.
Das Pflaster weist eine quadratische Form auf, wobei die Ecken des Quadrats abgerundet
sind (Durchmesser des Quadrats 50 mm), besteht aus einer wasserdampfdurchlässigen
geschäumten Polyurethan-Matrix 2, die sich zum Rand hin abschrägt. Die Polyurethan-
Matrix 2 ist im wesentlichen halbkonvex ausgeformt und kreisrund, ist demgemäß einer
halbkonvexen Linse mit einem Durchmesser von 33 mm vergleichbar.
Die PU-Matrix 2 ist auf der hautabgewandten Seite mit einer PU-Folie 3 eingedeckt, die mit
der Klebeschicht 6 auf Kautschuk-Basis vollflächig beschichtet ist. In der hier gezeigten
Ausführungsform des Pflasters ist die gesamte Peripherie der Klebeschicht 6 nicht mit der
Polyurethan-Matrix 2 bedeckt. Es ergeben sich auf diese Weise zwei konzentrische Zonen
chemisch unterschiedlicher Klebemassen 2, 6, welche sich hinsichtlich Haftvermögen,
Absorptionsvermögen und Polstereigenschaft unterscheiden.
Die Dicke der Polyurethan-Matrix 2 samt PU-Folie 3 und Klebeschicht 6 beträgt in der Mitte
1,5 mm und am Rande 0,1 mm.
Schließlich ist die Polyurethan-Matrix 2 mit einem silikonisierten Papier eingedeckt, um eine
Verschmutzung oder Kontamination der Matrix 2 zu vermeiden.
In der Fig. 6 sind drei weitere Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Matrixpflasters
gezeigt, und zwar im Querschnitt.
In der ersten Ausführungsform der drei besteht das Matrixpflaster aus drei einzelnen
Schichten. Die dotierte Wundauflage aus Polyurethan 2, die Matrix 2, ist auf der wund-
beziehungsweise hautabgewandten Seite mit einem Trägermaterial 8 vollflächig eingedeckt.
Als Trägermaterial 8 finden beispielsweise Polymerfolien, Vliese, Gewebe sowie deren
Kombinationen Verwendung sowie Folien oder textile Materialien aus Polymeren wie
Polyethylen, Polypropylen und Polyurethan oder auch Naturfasern.
Auf der wund- beziehungsweise hautzugewandten Seite ist die selbstklebende Matrix 2 mit
einem Trennpapier 1 vollflächig eingedeckt.
In der zweiten Ausführungsform des Matrixpflasters weist die Matrix 2 im Zentrum des
Pflasters eine relativ hohe Schichtdicke auf, während sie im Randbereich des Pflasters dünn
ausgeformt sind.
In der dritten Ausführungsform befindet sich zwischen der Matrix 2 und dem Trägermaterial 8
eine zusätzliche, vollflächig auf das Trägermaterial 8 aufgetragene Klebebeschichtung 9.
Anders als bei den Matrixpflastern gemäß erster und zweiter Ausführungsform erstreckt sich
hier die Matrix 2 nicht über die gesamte Fläche des Trägermaterials 8. Im Randbereich des
Trägermaterials 8 ist keine Matrix 2 aufgetragen.
Claims (10)
1. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster zur kontrollierten
Abgabe von Wirkstoffen an die Haut mit einer absorbierenden, selbstklebenden Matrix,
wobei der Wirkstoff in gelöster oder flüssiger Form auf die für den Haut- oder
Wundkontakt vorgesehene Seite der Matrix aufgebracht ist.
2. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wirkstoff in der Matrix bis zur Einstellung eines
Gleichgewichtes verteilt ist und nach Abdampfen eines eventuell vorhandenen
Lösungsmittels in der Matrix verbleibt.
3. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster nach den
Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wirkstoff durch Druckverfahren
wie das Accugravurverfahren, das Flexodruckverfahren oder das Siebdruckverfahren
aufgebracht wird.
4. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster nach den
Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wirkstoff durch kontaktlose
Sprühverfahren aufgebracht wird.
5. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster nach den
Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrix aus Polyurethan in
geschäumter oder ungeschäumter Form besteht.
6. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster nach den
Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß als Wirkstoffe Verwendung finden
ätherische Öle, hautpflegende kosmetische Zusatzstoffe, pharmazeutisch wirksame
Substanzen und/oder Antiseptika.
7. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster nach den
Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrix 0,1 bis 20 Gew.-%,
bevorzugt 2 bis 10 Gew.-%, eines Wirkstoffes enthält.
8. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster nach Ansprüchen 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Matrix permeationsfördernde Inhaltsstoffe im
Konzentrationsbereich von 1,0 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 10 bis 25 Gew.-% zugesetzt
werden.
9. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster nach Ansprüchen 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrix eine Dicke aufweist von 10 bis 3000 µm,
ganz besonders 30 bis 1000 µm.
10. Selbstklebendes, oberflächendotiertes wirkstoffhaltiges Matrixpflaster nach Ansprüchen 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrix als Wirkstoff Dexpanthenol enthält,
insbesondere in einer Auftragsmenge pro Matrixpflaster von 5 bis 10000 µg pro cm2,
ganz besonders bevorzugt 50 bis 1000 µg pro cm2.
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