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DE10120368A1 - Gebäude oder Gebäudeteil - Google Patents

Gebäude oder Gebäudeteil

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DE10120368A1
DE10120368A1 DE2001120368 DE10120368A DE10120368A1 DE 10120368 A1 DE10120368 A1 DE 10120368A1 DE 2001120368 DE2001120368 DE 2001120368 DE 10120368 A DE10120368 A DE 10120368A DE 10120368 A1 DE10120368 A1 DE 10120368A1
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building
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walls
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Jan Forster
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/02Structures consisting primarily of load-supporting, block-shaped, or slab-shaped elements
    • E04B1/04Structures consisting primarily of load-supporting, block-shaped, or slab-shaped elements the elements consisting of concrete, e.g. reinforced concrete, or other stone-like material

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  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Abstract

Es wird ein Gebäude oder Gebäudeteil mit Doppelwandelementen aus Betonfertigplatten vorgeschlagen, mit im wesentlichen parallel verlaufenden und voneinander beabstandeten Wänden, bei welchen die einzelnen Wände insbesondere mittels Wandgitterträger miteinander verbunden sind. Für mindestens eine der Wände sind Anschlußelemente zur Verbindung mit einer weiteren Wand oder einem Deckenelement zur Bildung eines Gebäudes vorgesehen. Weiter schlägt die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles mit Doppelwandelementen aus Betonfertigplatten, mit im wesentlichen parallel verlaufenden und voneinander beabstandeten Wänden, vor, bei welchen die einzelnen Wände der Doppelwandelemente mittels Wandgitterträger miteinander verbunden sind. Eine Wand wird mittels Anschlußelementen mit einer weiteren Wand oder einem Deckenelement zur Bildung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles verbunden.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gebäude oder einen Gebäudeteil mit Doppelwandelementen aus Betonfertigplatten sowie ein Verfahren zur Her­ stellung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles mit Doppelwandelementen aus Betonfertigplatten. Die Doppelwandelemente weisen dabei im wesentlichen parallel verlaufende und voneinander beabstandete Wände auf, bei welchen die einzelnen Wände mittels Wandgitterträger miteinander verbunden sind.
Bekannte Doppelwandelemente werden üblicherweise entsprechend den Erfordernissen des Gebäudes aufgestellt und provisorisch, beispielsweise mittels Stützen justiert. Anschießend wird Ortbeton in die Hohlräume zwi­ schen die voneinander beabstandeten Wänden eingefüllt. Nach dem Abbin­ den des Betons werden fest miteinander verbundene Wände erhalten, wel­ che dauerhaft ein Gebäude bilden. Wird das Gebäude nicht mehr benötigt, so muß es in herkömmlicher Weise abgerissen werden. Die einzelnen Dop­ pelwandelemente werden hierbei zerstört.
Für Gebäude, welche zeitlich befristet benötigt werden, ist es bekannt, bei­ spielsweise Wohncontainer zu verwenden. Derartige Wohncontainer werden je nach Größe der einzelnen Räume aneinandergestellt und bilden somit Bo­ den, Wand und Decke des Raumes. Die Lebensdauer dieser Wohncontainer ist relativ kurz, insbesondere bei einem Einsatz, welcher hohen Belastungen ausgesetzt ist. Nachteilig ist darüber hinaus, daß die Wohnqualität in den Wohncontainern relativ gering ist, da bezüglich Schall- und Wärmeschutz nur geringe Möglichkeiten bestehen ohne einen unangemessenen Aufwand zu betreiben. Weiterhin ist nachteilig, daß die Entsorgung eines Wohncontainers äußerst aufwendig ist, da ein Wohncontainer aus einer Vielzahl von Materia­ lien besteht, welche sorgfältig getrennt werden müssen, um die Kosten für die Entsorgung niedrig zu halten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nunmehr oben genannte Nachteile zu vermeiden und einen Wohnraum zu schaffen, welcher insbesondere zeit­ lich befristet genutzt werden kann und je nach Bedarf mit geringem Aufwand abgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann.
Die vorliegende Erfindung wird gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß Doppelwandelemente aus Betonfer­ tigplatten beabstandete Wände aufweisen, welche insbesondere mittels Wandgitterträgern miteinander verbunden sind. In mindestens einer der Wände sind Anschlußelemente vorgesehen, mit welchen die Verbindung des Doppelwandelementes mit einer weiteren Wand- bzw. Doppelwandelement oder einem Deckenelement erfolgt. Durch die Verbindung dieser Wand-, Doppelwand- oder Deckenelemente miteinander wird ein Gebäude bzw. ein Gebäudeteil geschaffen. Wird das Gebäude oder Gebäudeteil nicht mehr benötigt, so werden die einzelnen Wand- oder Deckenelemente durch Tren­ nung an den Anschlußelementen wieder voneinander gelöst und können ein­ zeln transportiert oder entsorgt werden. Durch die Anordnung der An­ schlußelemente in dem Wandelement wird eine feste Verbindung zwischen verschiedenen Flächenelementen erzeugt. Die Anschlußelemente stützen sich dabei an der Wand des Doppelwandelementes ab und weisen nach au­ ßen hin eine Gestaltung bzw. ein Material auf, welches geeignet ist mit einem weiteren Anschlußelement verbunden zu werden.
Zur Erzeugung einer stabilen, tragfähigen Wand des Doppelwandelementes ist eine Wandbewehrung vorgesehen. Die Wandbewehrung verstärkt die ein­ zelnen Betonfertigplatten, so daß einerseits ein stabiler Transport der Dop­ pelwandelemente erfolgen kann und andererseits eine große Festigkeit er­ zielt wird.
Vorteilhafterweise werden die Anschlußelemente miteinander verschweißt. Durch das Verschweißen entsteht eine Verbindung, über welche Schubkräfte übertragbar sind. Hierdurch ist es möglich ein stabiles Gebäude zu schaffen.
An einzelnen Knotenstellen kann es vorteilhaft sein, wenn die Anschlußele­ mente miteinander verschraubt sind. Eine derartige Verbindung kann beson­ ders einfach wieder gelöst werden.
Ist das Anschlußelement in die Betonfertigplatte eingegossen, so ist eine be­ sonders vorteilhafte und kräftige Verbindung des Anschlußelements mit der Betonfertigplatte erreicht.
Vorteilhafterweise ist das Anschlußelement mit dem Wandgitterträger und/oder der Wandbewehrung verbunden. Durch diese Verbindung, welche insbesondere durch einen Draht, welcher über das Anschlußelement und den Wandgitterträger oder die Wandbewehrung gewickelt ist, oder durch ei­ ne Verschweißung geschaffen ist, kann ebenfalls eine besonders wider­ standsfähige Einleitung der Kräfte über das Anschlußelement in die Wand des Doppelwandelementes eingeleitet werden.
Um die Doppelwand besonders dauerhaft auszubilden, insbesondere auch zu ermöglichen, daß die Doppelwand des öfteren verwendet werden kann, ist es vorteilhaft, wenn die Wandgitterträger zwischen den Wänden korrosions­ geschützt, beispielsweise feuerverzinkt sind oder aus Edelstahl ausgebildet sind. Hierdurch wird vermieden, daß die Festigkeit der Doppelwand durch Korrosion der Wandgitterträger im Laufe der Zeit eingeschränkt wird. Sind die Wandgitterträger zwischen den Wandelementen korrosionsgeschützt oder aus Edelstahl ausgeführt, so wird eine deutlich längere Nutzungsdauer der Doppelwandplatten erzielt als ohne Korrosionsschutz.
Ist das Anschlußelement an der Stirnseite einer Wand des Doppelwandele­ mentes angeordnet, so ist die stirnseitige Verbindung mit einer weiteren Wand besonders einfach durchzuführen. Für einen T-förmigen Stoß ver­ schiedener Wände kann es auch vorteilhaft sein, daß das Anschlußelement auf der Fläche der Wand angeordnet ist. Vorteilhafterweise verläuft das An­ schlußelement über die gesamte Länge der Wand bzw. über den Bereich, an welchem eine weitere Wand angesetzt werden soll. Oft ist es aber auch aus­ reichend, wenn das Anschlußelement nur abschnittsweise angeordnet ist.
Ist zwischen den Anschlußelementen zweier Wände und/oder Deckenele­ mente ein Zwischenstück angeordnet, so ist die Verbindung der Anschluße­ lemente miteinander besonders einfach, insbesondere mit ein oder zwei Schweißnähten, durchzuführen.
Ist zwischen den Anschlußelementen und/oder Stirnflächen von Wänden und/oder Deckenelementen ein Mörtelbett angeordnet, so wird eine beson­ ders hohe Festigkeit der Verbindung erzielt.
Um Wärmedehnungen auszugleichen ist vorteilhafterweise zwischen den Anschlußelementen und/oder Stirnflächen von Wänden und/oder Dec­ kenelementen eine elastische Zwischenfuge angeordnet.
Sind die Anschlußelemente über das Zwischenstück miteinander verbunden, insbesondere miteinander verschweißt, so ist eine lagegenaue Anordnung der Teile zueinander und eine gute Verbindung miteinander geschaffen.
Für eine besonders kräftige, formschlüssige Verbindung der Anschlußele­ mente mit der Wand ist vorgesehen, daß die Anschlußelemente Kopfbolzen aufweisen, welche in den Wand- oder Deckenelementen verankert sind.
Zur Erzielung besonderer Eigenschaften der Doppelwände ist vorgesehen, daß der Hohlraum zwischen den beabstandeten Wänden mit einem insbe­ sondere schüttfähigen Material ausgefüllt wird. Besonders vorteilhaft ist es für Wände, welche im Außenbereich vorgesehen sind, daß Dämmaterial in den Hohlraum eingefüllt ist. Als Füllmaterial für den Hohlraum kann Sand und/oder Kies verwendet werden, was eine besonders gute Schalldämmung bewirkt.
Wird in den Hohlraum Schaumglasgranulat oder Blähtonkugeln eingefüllt, so wird hierdurch eine besonders hohe thermische Dämmung geschaffen.
Bei dem Verfahren zur Herstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles mit Doppelwänden aus Fertigteilplatten werden mehrere Doppelwände oder Doppelwände mit Deckenbauteilen mittels Anschlußelementen miteinander verbunden. Hierdurch ist es möglich, Gebäude oder Gebäudeteile mit derar­ tigen Bauteilen zu schaffen, die nach Ablauf einer vorgesehenen Nutzungs­ zeit wieder an den Anschlußelementen getrennt werden können.
Werden die Wände über darin angeordnete Anschlußelemente miteinander verbunden, insbesondere miteinander verschweißt werden, so wird eine be­ sonders feste Verbindung erzielt.
Besonders vorteilhaft für die Nutzung des Gebäudes ist es, wenn der Hohl­ raum zwischen den Wänden eines Doppelwandelementes mit Füllmaterial, insbesondere Dämmaterial aufgefüllt wird.
Vorteilhafterweise wird der Hohlraum nach dem Verbinden mehrerer Dop­ pelwandelemente mit dem Dämmaterial aufgefüllt. Dies erleichtert die Hand­ habung der Bauteile beim Aufbau und ermöglicht eine individuelle Füllung der Hohlräume je nach Bedarf.
Werden nach dem Auffüllen der Hohlräume Deckenelemente mit den Dop­ pelwandelementen verbunden, insbesondere verschweißt oder verschraubt, so kann die Befüllung der Hohlräume sehr einfach erfolgen.
Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Abbau eines Gebäudes oder Gebäudeteiles mit Doppelwandelementen aus Betonfertigplatten, mit im we­ sentlichen parallel verlaufenden und voneinander beabstandeten Wänden, sind die einzelnen Wände der Doppelwandelemente insbesondere mittels Wandgitterträger miteinander verbunden. Die Doppelwandelemente und/oder Deckenelemente werden an Anschlußelementen, an denen sie mit einer weiteren Wand oder einem Deckenelement zur Bildung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles verbunden sind, getrennt und können somit weitgehend bruchfrei rückgebaut werden. Dies ergibt den besonderen Vorteil, daß die Teile wiederverwendet werden können oder sortiert entsorgt werden können.
Bei dem Verfahren zum Abbau eines Gebäudes oder Gebäudeteiles werden die Doppelwände an den Anschlußelementen voneinander getrennt. Befindet sich eine Füllung in den Hohlräumen der Doppelwände, so kann diese durch Anheben der Doppelwand entfernt werden, wodurch die Füllung der Doppel­ wand aus dem Hohlraum an der Unterseite der Doppelwand entnommen werden kann bzw. selbständig aus der Doppelwand fließt. An einem neuen Einsatzort der Elemente kann eine neue oder andersartige Füllung der Hohl­ räume erfolgen.
Die Doppelwandelemente können vorteilhafterweise nach dem Trennen für ein weiteres Gebäude verwendet werden.
Die Doppelwandelemente können nach dem Trennen für ein weiteres Ge­ bäude wieder eingesetzt werden und mit Füllmaterial aufgefüllt werden.
Ist die Korrosion bereits weit fortgeschritten, so kann das Doppelwandele­ ment nach dem Trennen für ein weiteres Gebäude mit Beton aufgefüllt wer­ den und somit in herkömmlicher Weise verwendet werden.
Weitere Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden Ausführungsbei­ spielen beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Gebäude;
Fig. 2 einen Grundriß eines erfindungsgemäßen Gebäudes;
Fig. 3 eine Detaildarstellung eines Traufknotens;
Fig. 4 eine Schnittdarstellung der Verbindung eines Doppelwandele­ mentes mit einem Fundament;
Fig. 5 eine Seitenansicht der Fig. 4.
In Fig. 1 ist eine Schnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Gebäudes gezeigt. Doppelwandelemente 1 bilden jeweils die Seitenwände der einzel­ nen Räume des Gebäudes. Die Doppelwandelemente 1 sind im Erdgeschoß mit einer Decke 2 verbunden. Die jeweiligen Elemente der Decke 2 liegen auf Wänden 3 der Doppelwandelemente 1 auf. Sie bestehen im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einer Filigranplatte 4, auf welcher ein schwimmen­ der Estrich 5 aufgebracht wurde. Der Estrich 5 kann in einem Ausführungs­ beispiel der Erfindung in die Fugen zwischen den Doppelwandelementen 1 und der Decke 2 hineinlaufen und somit eine formschlüssige Verbindung schaffen. Hierdurch wird eine zusätzliche Stabilität des Plattenverbundes erzeugt.
Auf den Doppelwandelementen 1 der ersten Etage des Gebäudes liegt eine Dachdecke 6 auf. Die Dachdecke 6 ist eine Elementdecke mit verschweißten Stößen. Sie bildet dadurch eine schubfeste Scheibe für die Bauwerksaus­ steifung. Die Decke überspannt freitragend die Räume und wird durch ein­ betonierte Spezialgitterträger mit ausbetonierten Druckgurten 7 biegesteif gemacht. Auf den oberen Druckgurt 7 sind Pfettensparren 8 angeordnet, auf welchen sich wiederum ein Blech 9 befindet zur Abdeckung des Gebäudes.
Die Doppelwandelemente 1 weisen einen Hohlraum zwischen ihren Wänden 3 auf. Der Hohlraum wird erfindungsgemäß nach dem Aufbau der Doppel­ wandelemente mit Füllmaterial ausgefüllt. Je nach Bedarf können unter­ schiedliche Füllmaterialien zur Anwendung kommen. Wichtig ist jedenfalls, daß das Füllmaterial in den Hohlraum zwischen die Wandgitterträger einge­ bracht werden kann. So ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel das Füllmaterial der Außenwand als Dämmaterial ausgeführt. Das Dämmaterial, welches beispielsweise aus Schaumglasgranulat, Blähtonkugeln oder ande­ ren thermische Dämmaterialien bestehen kann, sorgt dafür, daß eine opti­ male Wärmedämmung des Gebäudes erfolgt. An den Stößen zwischen den Decken 2 und den Doppelwandelementen 1 ist aufgrund der geringeren Ausdehnung des Hohlraums der Einsatz anderer Dämmaterialien mit einer höheren Dämmwirkung möglich. Eingesetzt werden können hierbei bei­ spielsweise Polyurethan-Dämmungen, welche bei einer geringeren Dicke vergleichbare Dämmwerte, wie die in den übrigen Hohlräumen eingesetzten Dämmaterialien aufweisen.
Für die Dämmung der Innenwände ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Sand-Kies-Gemisch verwendet, welches als Schalldämmaterial 11 einge­ setzt wird. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn das Gebäude beispielsweise als Schulgebäude eingesetzt wird, um hier eine ausreichende Schalldäm­ mung zwischen den einzelnen Räumen zu bewirken.
Die Doppelwandelemente 1 des Erdgeschosses sitzen auf einem Fundament 14 auf. Der Boden des Erdgeschosses besteht aus einer Wärmedämmung 12 und einer darauf angeordneten Stahlbetonplatte 13. Es wird hiermit eine ausreichend dicke Wärmedämmung gegen das Erdreich hin erzielt.
Auf der Elementdecke der Dachdecke 6 wird eine lose Schüttung aus Schaumglasgranulat oder Blähtonkugeln angeordnet, um einen Wärme­ schutz für das Gebäude zu bieten.
Die Verbindung der einzelnen Bauelemente miteinander wird in den folgen­ den Ausführungen näher beschrieben. Ein wesentliches Kriterium der Ver­ bindungen ist, daß einerseits eine feste Verbindung der einzelnen Bauele­ mente erfolgt. Andererseits ist es aber auch erforderlich, daß gewisse Wär­ medehnungen, welche durch die Erhitzung oder Abkühlung der Außenhaut des Gebäudes im Vergleich zu den inneren Wänden entstehen können, ab­ gefangen werden. Hierzu ist neben den später noch beschriebenen ver­ schweißten Verbindungsstellen vereinzelt auch vorteilhaft und teilweise so­ gar erforderlich, daß elastische Zwischenfugen zwischen einzelnen Bauele­ menten eingefügt werden.
Die Dämmaterialien, welche in die Hohlräume eingebracht werden, werden vorteilhafterweise verdichtet. Hierdurch wird eine spätere Setzung des Mate­ rials verhindert und eine über den Nutzungszeitraum gleichbleibende Däm­ mung erzielt.
In Fig. 2 ist ein Grundriß eines Gebäudeteiles dargestellt, welches aus er­ findungsgemäßen Doppelwandelementen 1 zusammengesetzt ist. In den Doppelwandelementen 1 sind je nach Bedarf Fenster 16 oder Türen 17 vor­ gesehen. An einem der Doppelwandelemente 1 ist darüber hinaus ein Waschbecken 18 mit einer entsprechenden Wasserzuleitung 19 vorgesehen. Die Installation kann in dem Doppelwandelement 1 bereits vor dem Zusam­ menbau der einzelnen Doppelwandelemente 1 vorbereitet sein, so daß die Endmontage an der Baustelle sehr schnell erfolgen kann. Außerdem ist das Doppelwandelement 1 bei einem erneuten Zusammenbau für ein anderes Gebäude zusammen mit dessen Installationseinrichtung einsetzbar.
In den Bereichen, in welchen die Doppelwandelemente 1 als Außenwand des Gebäudes eingesetzt werden, ist eine Wärmeisolierung 10 vorgesehen. Das Isoliermaterial ist als Schüttgut ausgebildet und wird nach dem Aufstel­ len der Doppelwandelemente 1 in die Hohlräume zwischen die Wände 3 ein­ gefüllt. Die Doppelwandelemente 1, welche im Inneren des Gebäudes vorge­ sehen sind, weisen als Füllmaterial Schalldämmung auf. Es wird hier bei­ spielsweise ein Sand-Kies-Gemisch in die Hohlräume eingefüllt, welches für eine wirkungsvolle Schalldämmung zwischen den einzelnen Räumen sorgt. Das Gebäude ist durch eine derartige Ausstattung ideal als behelfsmäßiges Schulgebäude einsetzbar, da es äußerst widerstandsfähig ist und individuell auf den jeweiligen Bedarf eingerichtet werden kann.
Die Stöße der einzelnen Doppelwandelemente 1 werden an den Anschluße­ lementen miteinander verschweißt. Alternativ kann auch eine Verbindung zwischen den verschiedenen Doppelwandelementen 1 durch Verschraubung oder durch ein dünnes Mörtelbett erfolgen, welches an den Stirnflächen der Wände 3 der Doppelwandelemente 1 angebracht wird. An einzelnen Berei­ chen, in denen insbesondere Spannungen durch Wärmedehnungen sehr stark sein können, kann vorgesehen werden, daß eine elastische Zwischen­ fuge zwischen zwei Doppelwandelementen 1 eingefügt ist. Hierdurch können die Wärmedehnungen aufgefangen werden, ohne daß es zu wesentlichen Verspannungen des Gebäudes führt.
In Fig. 3 ist eine Detaildarstellung eines Traufknotens gezeigt. Auf einem Doppelwandelement 1 liegt die Dachdecke 6 auf. Die Dachdecke 6 besteht aus zwei Gurten 7, welche mittels Gitterträgern 29 beabstandet sind. Zumin­ dest in dem unteren Gurt 7 ist eine Bewehrung 27 vorgesehen, welche eine zusätzliche Festigkeit der Dachdecke 6 bringt. Der Hohlraum zwischen den beiden Gurten 7 kann mit Dämmaterial ausgefüllt sein. Auf dem oberen Gurt 7 ist die Pfettensparre 8 angeordnet, auf welcher sich das Blech 9 als wet­ terfeste Abdeckung befindet. In dem unteren Gurt 7 ist ein Anschlußelement 24 einbetoniert. Das Anschlußelement 24 ist über Kopfbolzen 25 mit dem Beton des Gurtes 7 verankert. Das Anschlußelement 24 besteht aus Stahl und ist somit schweißfähig.
In dem Doppelwandelement 1, welches aus den beiden Wänden 3 besteht, ist in dem Hohlraum zwischen den beiden Wänden 3 ein Wärmedämmaterial 10 eingefüllt. Die beiden Wände 3 sind mittels Wandgitterträger 28 vonein­ ander beabstandet und weisen eine ausreichende Festigkeit auf. Die Wand­ gitterträger 28 können korrosionsgeschützt, beispielsweise verzinkt sein. Es ist auch eine Ausführung der Wandgitterträger 28 in Edelstahl möglich. Hier­ durch wird eine besonders langlebige Konstruktion geschaffen. Zu berück­ sichtigen ist aber jeweils, daß die Konstruktion des Gebäudes derart ist, daß ein Rückbau nach einer gewissen Zeit erfolgen soll, so daß es üblicherweise ausreichend ist die Wandgitterträger 28 in herkömmlicher Ausführung auszu­ bilden. Im Bedarfsfall können in den Wänden 3 Inspektionsöffnungen vorge­ sehen sein, durch welche die Wandgitterträger 28 hinsichtlich ihrer Korrosion regelmäßig überprüft werden können.
Das Anschlußelement 24 der Dachdecke 6 wirkt mit einem Anschlußelement 23 des Doppelwandelementes 1 zusammen. Das Anschlußelement 23 ist an der Stirnseite der Wand 3 einbetoniert. Es besteht gemäß diesem Ausfüh­ rungsbeispiel aus einem u-förmigen Eisen, welches mittels Kopfbolzen 25 in der Wand 3 verankert ist. Die Kopfbolzen 25 sind darüber hinaus mit einer Bewehrung 27 der Wand 3 verbunden, so daß hier eine zusätzliche Festig­ keit des Anschlußelements 23 in der Wand 3 erhalten wird. Zwischen dem Anschlußelement 23 und dem Anschlußelement 24 ist ein Zwischenstück 30 angeordnet. Das Zwischenstück 30, welches gemäß dem vorliegenden Aus­ führungsbeispiel aus einem Stahldraht besteht, dient einer gewissen Beab­ standung der beiden Anschlußelemente 23 und 24. Die Anschlußelemente 23 und 24 sind über das Zwischenstück 30 miteinander verschweißt. Der Abstand in dem Anschlußstück 23 und 24 ist mit einem Mörtelbett 31 aus­ gefüllt. Hierdurch entsteht eine zusätzliche kraft- und formschlüssige Verbin­ dung zwischen der Dachdecke 7 und dem Doppelwandelement 1. Die Iso­ lierschicht 10, welche zwischen den Wänden 3 des Doppelwandelementes 1 vorgesehen ist, kann üblicherweise aus Schüttgut bestehen. Im Bereich, in welchem der Gurt 7 an die äußere Wand 3 angrenzt, ist für eine optimale Wärmedämmung nicht genügend Platz vorhanden. Es ist deshalb vorgese­ hen in diesem Bereich eine andere Dämmung 1 W vorzusehen, welche eine höhere Dämmwirkung als das Schüttmaterial aufweist. Als geeignet hat sich hierfür eine eingelegte Polyurethan-Dämmung erwiesen.
In Fig. 4 ist die Anordnung eines Doppelwandelementes 1 auf einem Fun­ dament 14 dargestellt. Eine Wand 3 des Doppelwandelementes 1 weist an ihrer Stirnseite ein Anschlußelement 23' auf. Das Anschlußelement 23', wel­ ches ein u-förmiges Stahlprofil ist, ist mit Kopfbolzen 25' in der Wand 3 ver­ ankert. Als zusätzliche Befestigung der Wand 3 dient die Bewehrung 27, welche mit dem Anschlußelement 23' über die Kopfbolzen 25' verbunden ist. Im Fundament 14 ist ein weiteres Anschlußelement 32 vorgesehen, welches ebenfalls mit Kopfbolzen 33 in dem Fundament 14 eingelassen ist.
Zur Verbindung der Wand 3 mit dem Fundament 14 ist das Anschlußelement 23' mit dem Anschlußelement 32 über ein Zwischenstück 30 verschweißt. Das Zwischenstück 30, welches ein Eisenstab ist, eignet sich sehr gut zum Verschweißen mit den Stahlteilen der Anschlußelemente 23' und 32. Außer­ dem ist ein späteres Trennen der Schweißnähte sehr einfach möglich, indem. beispielsweise das Zwischenstück 30 durchtrennt wird. Um eine flächige und formschlüssige Verbindung zwischen der Wand 3 und dem Fundament 14 zu erhalten, ist ein Mörtelbett 31 vorgesehen, auf welchem die Wand 3 im we­ sentlichen ruht.
Aus Fig. 5 ist eine Seitenansicht der Darstellung der Fig. 4 zu entnehmen. Es ist daraus ersichtlich, daß die Anschlußelemente 23' und 32 nicht über die komplette Länge der Wand 3 hinweg verlaufen, sondern relativ kurz im Ver­ gleich zu der Länge der Wand 3 ausgebildet sind. Dies ist üblicherweise, ins­ besondere in. Verbindung mit dem Mörtelbett 31 ausreichend für eine gute Verbindung der Doppelwandelemente 1 mit dem Fundament 14. Aus der vorliegenden Darstellung ist außerdem zu entnehmen, daß pro Anschluße­ lement 23' bzw. 32 jeweils zwei Kopfbolzen 25' bzw. 33 vorgesehen sind. Hierdurch ist eine ausreichend gute Verankerung der jeweiligen Anschluße­ lemente in ihren Bauteilen bewirkt.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbei­ spiele beschränkt. Entsprechende gezeigte Verbindungen sind selbstver­ ständlich auch zwischen zwei Doppelwandelementen 1 möglich. Die An­ schlußelemente sind dabei entweder nur an einer Wand 3 oder an beiden Wänden 3 des Doppelwandelementes 1 anordenbar. Anstelle der festen Fu­ ge, wie sie mittels des Zwischenstücks 30 dargestellt wurde, kann auch eine elastische Fuge geschaffen werden, um Wärmedehnungen auszugleichen.
Der wesentliche, aber nicht einzige Vorteil der vorliegenden Erfindung be­ steht darin, daß weitgehend herkömmliche Doppelwandelemente verwendet werden können, um ein Gebäude zu schaffen, welches mit geringem Auf­ wand nach einer entsprechenden Nutzungszeit nahezu zersörungsfrei wieder rückgebaut werden kann, wobei die einzelnen Bauteile weitgehend wieder­ verwendet werden können. Auch bei einer Vernichtung der Bauteile ist eine Trennung der Bauteile, insbesondere der Dämmaterialien mit den Doppel­ wandelementen sehr einfach möglich, so daß auch die Entsorgung kosten­ günstig erfolgen kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die rückgebau­ ten Doppelwandelemente auch für den Einsatz in herkömmlichen Verwen­ dungen der Doppelwandelemente verwendet werden können. Dies bedeutet, daß die in dem erfindungsgemäßen Gebäude verwendeten Doppelwandele­ mente für weitere Gebäude eingesetzt werden können, in welchen sie an­ schließend mit Beton vergossen werden. Eine möglicherweise eingetretene Korrosion der Wandgitterträger ist in diesem Fall unbedeutend. Die Kosten für das erfindungsgemäße Gebäude sind durch die Wiederverwendung der Bauteile somit weiter reduzierbar.

Claims (27)

1. Gebäude oder Gebäudeteil mit Doppelwandelementen aus Betonfertig­ platten, mit im wesentlichen parallel verlaufenden und voneinander beab­ standeten Wänden, bei welchen die einzelnen Wände insbesondere mit­ tels Wandgitterträger miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeich­ net, daß in mindestens einer der Wände Anschlußelemente zur Verbin­ dung mit einer weiteren Wand oder einem Deckenelement zur Bildung ei­ nes Gebäudes vorgesehen sind.
2. Gebäude oder Gebäudeteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Wand des Doppelwandelementes eine Wandbe­ wehrung aufweist.
3. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Anschlußelemente zweier Doppelwande­ lemente und/oder eines Doppelwandelementes und eines Deckenele­ mentes miteinander verschweißt sind.
4. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Anschlußelemente zweier Doppelwande­ lemente und/oder eines Doppelwandelementes und eines Deckenele­ mentes miteinander verschraubt sind.
5. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement in die Betonfertigplatte eingegossen ist.
6. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement mit dem Wandgitterträ­ ger und/oder der Wandbewehrung verbunden, insbesondere verdrahtet oder verschweißt ist.
7. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Wandgitterträger zwischen den Wande­ lementen korrosionsgeschützt oder aus Edelstahl sind.
8. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement an der Seitenfläche ei­ ner Wand des Doppelwandelementes angeordnet ist.
9. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement an der Stirnseite einer Wand des Doppelwandelementes angeordnet ist.
10. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß zwischen den Anschlußelementen zweier Wände und/oder Wand und Deckenelement ein Zwischenstück angeord­ net ist.
11. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß zwischen den Anschlußelementen und/oder Stirnflächen von Wänden und/oder Deckenelementen ein Mörtelbett an­ geordnet ist.
12. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß zwischen den Anschlußelementen und/oder Stirnflächen von Wänden und/oder Deckenelementen eine elastische Zwischenfuge angeordnet ist.
13. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Anschlußelemente über das Zwischen­ stück miteinander verbunden, insbesondere miteinander verschweißt sind.
14. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Anschlußelemente mit Kopfbolzen in der Wand und/oder den Deckenelementen verankert sind.
15. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß in den Hohlraum zwischen die beabstandeten Wände Füll-, insbesondere Dämmmaterial eingefüllt ist.
16. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß in den Hohlraum zwischen die beabstandeten Wände Sand und/oder Kies eingefüllt ist.
17. Gebäude oder Gebäudeteil nach einem der vorherigen Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß in den Hohlraum zwischen die beabstandeten Wände Schaumglasgranulat oder Blähtonkugeln eingefüllt ist bzw. sind.
18. Verfahren zur Herstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles mit Dop­ pelwandelementen aus Betonfertigplatten, mit im wesentlichen parallel verlaufenden und voneinander beabstandeten Wänden, bei welchen die einzelnen Wände der Doppelwandelemente mittels Wandgitterträger mit­ einander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wand mit­ tels Anschlußelementen mit einer weiteren Wand oder einem Dec­ kenelement zur Bildung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles verbunden wird.
19. Verfahren nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände über darin angeordnete Anschlußelemente miteinander ver­ bunden, insbesondere miteinander verschweißt werden.
20. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß der Hohlraum zwischen den Wänden eines Doppelwandele­ mentes mit Füllmaterial, insbesondere Dämmmaterial aufgefüllt wird.
21. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß der Hohlraum nach dem Verbinden mehrerer Doppelwandele­ mente mit dem Dämmmaterial aufgefüllt wird.
22. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß nach dem Auffüllen der Hohlräume Deckenelemente mit den Doppelwandelementen verbunden, insbesondere verschweißt oder ver­ schraubt werden.
23. Verfahren zum Abbau eines Gebäudes oder Gebäudeteiles mit Doppel­ wandelementen aus Betonfertigplatten, mit im wesentlichen parallel ver­ laufenden und voneinander beabstandeten Wänden, bei welchen die ein­ zelnen Wände der Doppelwandelemente insbesondere mittels Wandgit­ terträger miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelwandelemente und/oder Deckenelemente an Anschlußelementen, an denen sie mit einer weiteren Wand oder einem Deckenelement zur Bildung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles verbunden sind, getrennt werden und somit weitgehend bruchfrei rückgebaut werden können.
24. Verfahren nach dem vorherigen Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelwandelemente, nach dem Trennen voneinander, angehoben und das darin befindliche Füllmaterial entleert wird.
25. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Doppelwandelemente nach dem Trennen für ein weiteres Gebäude verwendet werden.
26. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Doppelwandelemente nach dem Trennen für ein weiteres Gebäude wieder mit Füllmaterial aufgefüllt werden.
27. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Doppelwandelemente nach dem Trennen für ein weiteres Gebäude mit Beton aufgefüllt werden.
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