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DE10120366A1 - Kunststoffverpackung mit mindestens einer versiegelten Noppe - Google Patents

Kunststoffverpackung mit mindestens einer versiegelten Noppe

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Publication number
DE10120366A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
packaging
knob
sealing material
plastic packaging
plastic
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10120366A
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf Fux
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Convenience Food Systems Wallau GmbH and Co KG
Original Assignee
Convenience Food Systems Wallau GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Convenience Food Systems Wallau GmbH and Co KG filed Critical Convenience Food Systems Wallau GmbH and Co KG
Priority to DE10120366A priority Critical patent/DE10120366A1/de
Priority to AT02735254T priority patent/ATE332855T1/de
Priority to PCT/EP2002/004140 priority patent/WO2002087992A1/de
Priority to EP02735254A priority patent/EP1385755B1/de
Priority to US10/475,738 priority patent/US7322473B2/en
Priority to DE50207502T priority patent/DE50207502D1/de
Publication of DE10120366A1 publication Critical patent/DE10120366A1/de
Priority to NO20034772A priority patent/NO20034772L/no
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/10Container closures formed after filling
    • B65D77/20Container closures formed after filling by applying separate lids or covers, i.e. flexible membrane or foil-like covers
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    • B65D77/2068Means for reclosing the cover after its first opening
    • B65D77/2072Mechanical means
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    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kunststoffverpackung aus einer Verpackungsmulde und einer Deckelfolie, wobei die Deckelfolie im Siegelbereich mindestens teilweise peelbar an die Verpackungsmulde gesiegelt ist und die Deckelfolie oder die Verpackungsmulde mindestens eine Noppe und die Verpackungsmulde oder die Deckelfolie komplementär dazu mindestens eine Aussparung aufweist, durch die die Noppe(n) beim Verschließen der Kunststoffverpackung gesteckt wird bzw. werden, wobei mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe mit einem Siegelmaterial versehen ist oder vorzugsweise mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe und der Randbereich der komplementären Aussparung mit einem Siegelmaterial verbunden sind, das beim erstmaligen Öffnen der Verpackung beschädigt wird. DOLLAR A Ferner betrifft die vorliegende Erfindung Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verpackungen.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kunststoffverpackung aus einer Verpackungsmulde und einer Deckelfolie, wobei die Deckelfolie im Siegelbereich mindestens teilweise peelbar an die Verpackungsmulde gesiegelt ist und die Deckelfolie oder die Verpackungsmulde mindestens eine Noppe und die Verpackungsmulde oder die Deckelfolie komplementär dazu mindestens eine Aussparung aufweist, durch die die Noppe(n) beim Verschließen der Kunststoffverpackung gesteckt wird bzw. werden, wobei mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe mit einem Siegelmaterial versehen ist oder vorzugsweise mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe und der Randbereich der komplementären Ausspaarung mit einem Siegelmaterial verbunden sind, das beim erstmaligen Öffnen der Verpackung beschädigt wird.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung Verfahren zur Herstellung der erfindungs­ gemäßen Verpackungen.
Verpackungsgüter, insbesondere Lebensmittel, werden heutzutage immer öfter in Kunststoffverpackungen zum Verkauf angeboten. Diese Kunststoffverpackungen weisen eine Verpackungsmulde, in der sich das Verpackungsgut befindet und eine Deckelfolie auf. Die Deckelfolie ist an die Verpackungsmulde gesiegelt. Da das Verpackungsgut nach dem Öffnen oftmals nicht sofort verbraucht wird, ist es von Vorteil, wenn die Verpackung nach dem Öffnen wiederverschließbar ist.
Es hat deshalb in der Vergangenheit nicht an Versuchen gefehlt, wiederverschließ­ bare Verpackungen zur Verfügung zu stellen. Beispielhaft seien hier nur die EP 0 564 695, DE 39 25 746, EP 0 386 490, DE 39 41 183, EP 0 408 516, WO 97/05023, EP 0 716 986, EP 0 595 368, EP 0 579 262, EP 0 506 295, EP 0 427 513, EP 0 427 512, EP 0 385 565, EP 0 381 329 oder EP 0 379 927 genannt, in denen entweder Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung einer wiederverschließbaren Verpackung und/oder die wiederverschließbare Verpackung selbst gelehrt werden.
Alle in den oben genannten Veröffentlichungen offenbarten, wiederverschließbaren Verpackungen haben entweder den Nachteil, daß sie aufwendig herzustellen und/oder nur schlecht wiederverschließbar sind.
Die deutsche Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen DE 198 59 042.3 lehrt eine mit Noppen versehene Kunststoffverpackung aus einer Verpackungsmulde und einer Deckelfolie, wobei die Deckelfolie im Siegelbereich mindestens teilweise peelbar an die Verpackungsmulde gesiegelt ist und die Deckelfolie oder die Verpackungsmulde mindestens eine Noppe und die Verpackungsmulde oder die Deckelfolie komplementär dazu mindestens eine Aussparung aufweist, durch die die Noppe gesteckt wird, so daß die Kunststoffverpackung nach dem Öffnen wiederverschließbar ist.
Als nachteilig erweist sich bei den mit Noppen versehenen Kunststoffverpackungen, daß der Verbraucher der verschlossenen Verpackung meist nicht entnehmen kann, inwieweit die Verpackung sich noch im ungeöffneten Originalzustand befindet oder, ob die Verpackung bereits geöffnet worden ist. Der Verbraucher geht bei original verschlossenen Verpackungen im allgemeinen von einem unversehrten Produktinhalt aus. Insbesondere mit Noppen versehenene Kunststoffverpackungen für verderbliche Lebensmittel verunsichern den Verbraucher.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine mit mindestens einer Noppe versehene Kunststoffverpackung zur Verfügung zu stellen, die die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Bereitstellung einer Kunststoffverpackung aus einer Verpackungsmulde und einer Deckelfolie, wobei die Deckelfolie im Siegelbereich mindestens teilweise peelbar an die Verpackungsmulde gesiegelt ist und die Deckelfolie oder die Verpackungsmulde mindestens eine Noppe und die Verpackungsmulde oder die Deckelfolie komplementär dazu mindestens eine Aussparung aufweist, durch die die Noppe(n) beim Verschließen der Kunststoffverpackung gesteckt wird bzw. werden, wobei mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe mit einem Siegelmaterial versehen ist oder vorzugsweise mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe und der Randbereich der komplementären Ausspaarung mit einem Siegelmaterial verbunden sind, das beim erstmaligen Öffnen der Verpackung beschädigt wird.
Eine Verpackungsmulde im Sinne der Erfindung ist jede dem Fachmann geläufige Verpackungsmulde, die aus einer, vorzugsweise für die Verpackung von Lebensmitteln üblichen, thermoplastischen und formstabilen Ein- oder Mehrschichtfolie hergestellt wurde.
Die Folie muß an mindestens einer ihrer beiden Oberflächen eine Siegelschicht aufweisen, die peelfähig ist. Als Siegelschicht wird vorzugsweise eine Mischung aus LDPE (Low Density Polyethylen) und einem Polybutylen verwendet. Die Mischung enthält vorzugsweise 15 bis 30 Gew.-%, besonders bevorzugt 20 bis 28 Gew.-% Polybutylen. Vorzugsweise weist das Polybutylen einen Schmelzindex (MFI) im Bereich von 0,3 bis 2,0 g/10 min (190°C und 216 kg gemäß ASTM 1238) auf.
Besonders bevorzugt wird die Verpackungsmulde aus einer mehrschichtigen Folie mit einer geschäumten Trägerfolie, vorzugsweise einer geschäumten Polyolefinfolie, besonders bevorzugt Polypropylenfolie, hergestellt.
Ganz besonders bevorzugt wird die Verpackungsmulde aus einer Folie hergestellt, wie sie in der Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen des Deutschen Patentamtes 198 40 046.2 offenbart ist. Diese Patentanmeldung wird hiermit als Referenz eingeführt und gilt somit als Teil der Offenbarung.
Die thermogeformten, vorzugsweise tiefgezogenen Verpackungsmulden, werden nach dem Befüllen mit dem Verpackungsgut mit einer dem Fachmann geläufigen, vorzugsweise tiefziehbaren Deckelfolie verschlossen. Als Deckelfolien eignen sich insbesondere Mehrschichtfilme mit einer Gassperrschicht aus Ethylenvinylalkoholcopolymer, vorzugsweise aus Polyethylenterephtalat(PET)/Haftvermittlerschicht/Polyethylen/ Haftvermittlerschicht/Ethylen-Vinylalkoholcopolymer/Haftvermittlerschicht/­ Polyethylen, wobei die Polyethylenterephtalatschicht durch Polypropylen ersetzt sein kann.
Sofern die Deckelfolie der erfindungsgemäßen Verpackung die Aussparung aufweist, kann sie auch als Gassperrschicht SiOx aufweisen. Vorzugsweise ist dann die Deckelfolie aus PET/SiOx/Haftvermittler/Polyethylen aufgebaut.
Die Deckelfolie wird erfindungsgemäß an die Verpackungsmulde im Siegelbereich gesiegelt, wobei die Deckelfolie mindestens teilweise peelbar an die Verpackungs­ mulde gesiegelt wird. Für die peelfähige Siegelung wird die Deckelfolie bei einer Temperatur von 130°C bis 150°C, vorzugsweise von 135 bis 145°C, und einem Druck von 3 bis 8 × 105 N/m2, vorzugsweise von 4,0 bis 5,0 × 105 N/m2 an die Verpackungsmulde gesiegelt. Sofern die erfindungsgemäßen Verpackungen einen nicht peelbaren, d. h. fest gesiegelten Teilbereich des Siegelbereiches aufweisen sollen, so wird die feste Siegelung vorzugsweise bei einer mindestens 10°C höheren Temperatur und vorzugsweise dem zweifachen Druck durchgeführt im Vergleich zur peelbaren Siegelung. Eine feste Siegelung im Sinne der Erfindung ist eine Siegelung, bei der die Ablösekraft der Deckelfolie um mindestens das Fünffache höher sein muß als im Bereich der peelbaren Siegelung.
Der Siegelbereich an der Verpackungsmulde befindet sich vorzugsweise auf einer waagerechten Ebene, vorzugsweise oberhalb des Verpackungsgutes und erstreckt sich vorzugsweise auf dieser Ebene um das gesamte Verpackungsgut herum. Bei einer vieleckigen Kunststoffverpackung kann die Deckelfolie an vorzugsweise mindestens einer Seite dieses Vielecks mit der Verpackungsmulde fest gesiegelt, während die Deckelfolie in dem verbleibenden Siegelbereich peelfähig mit der Verpackungsmulde gesiegelt ist. Bei einer runden Verpackung kann vorzugsweise 5-­ 25% des Siegelbereiches mit einer festen Siegelung versehen sein.
Erfindungsgemäß weist die Verpackungsmulde oder die Deckelfolie mindestens eine Aussparung auf, die sich vorzugsweise auf der waagerechten Ebene oberhalb des Verpackungsgutes befindet. Die Aussparung kann eine beliebige Form und Größe haben, die jedoch mit der Form der Noppe kompatibel sein muß. Vorzugsweise ist die Aussparung näherungsweise kreisförmig mit einem Durchmesser von 3 bis 12 mm, vorzugsweise von 4 bis 9 mm. Die Aussparung wird vorzugsweise in die Verpackungsmulde oder die Deckelfolie gebohrt oder gestanzt, wobei Stanzen besonders bevorzugt ist.
Ebenfalls erfindungsgemäß weist die Deckelfolie oder die Verpackungsmulde mindestens eine Noppe auf, die zur Aussparung in der Verpackungsmulde oder die Deckelfolie komplementär angeordnet ist und deren Form mit der Form der Aussparung so kompatibel sein muß, daß sie durch die Aussparung gesteckt werden kann und dort verbleibt. Vorzugsweise hat die Noppe näherungsweise die Form eines Zylinders, dessen Durchmesser vorzugsweise von 3 bis 12 mm und dessen Länge vorzugsweise von 3 bis 15 mm, besonders bevorzugt 4 bis 8 mm, beträgt. Ganz besonders bevorzugt ist der Durchmesser der Noppe ≦ dem Durchmesser der näherungsweise kreisförmigen Aussparung.
Vorzugsweise wird/werden die Noppe(n) bzw. die Aussparung(en) näher am Außenrand der Kunststoffverpackung angeordnet als der Siegelbereich.
Sofern ein fester Siegelbereich vorhanden ist, werden die Noppe(n) bzw. die komplementäre(n) Aussparung(en) vorzugsweise so an der Kunststoffverpackung angebracht, daß sie außerhalb des Bereichs der festen Siegelung, bevorzugt diametral gegenüber liegen. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß die Deckelfolie gespannt und dann mit dem/den Noppenverschlüssen fest jedoch wieder lösbar verbunden werden kann.
In einer bevorzugten Verpackungsform weist die Deckelfolie die Aussparung(en) und die Verpackungsmulde die Noppe(n) auf.
Vorzugsweise kann die erfindungsgemäße Kunststoffverpackung zusätzliche Mittel zur Wiederverschließung der Verpackung aufweisen. Solche Mittel sind vorzugsweise ein Reißverschluß, wie z. B. in der EP 0 621 197 A1 offenbart, eine Dichtlippe, ein Schnappverschluß, wie in der EP 0 427 512 offenbart oder ein Klettverschluß wie in der Parallelanmeldung mit dem internen Aktenzeichen CH 8006 offenbart ist. Diese Veröffentlichungen bzw. die Parallelanmeldung werden hiermit als Referenz eingeführt und sind somit Teil der Offenbarung.
Bei den erfindungsgemäßen Verpackungen ist mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe mit einem Siegelmaterial versehen, vorzugsweise mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe und der Randbereich der komplementären Ausspaarung mit einem Siegelmaterial verbunden, das beim erstmaligen Öffnen der Verpackung beschädigt wird.
Die durch das erstmaligen Öffnen der Verpackung verursachte Beschädigung des Siegelmaterials wird vorzugsweise als ein Bruch und/oder durch zumindestens teilweises Abfallen von mindestens einem Teil des Siegelmaterials und/oder durch eine Deformation mindestens eines Teils des Siegelmaterials ausgeführt, wobei die Beschädigung vorzugsweise ohne technische Hilfsmittel erkennbar ist.
Eine Beschädigung, die ohne technische Hilfsmittel erkennbar ist, ist eine Beschädigung, die ohne weiteres zu sehen und/oder zu erfühlen. Fühlbare Beschädigungen sind insbesondere für sehbehinderte Konsumenten von großem Vorteil.
In einer bevorzugten Ausführungsform unterscheidet sich die Farbe des Siegelmaterials von der Farbe der Kunststoffverpackung. Besonders bevorzugt sind deutliche bzw. krasse Farbunterschiede, beispielsweise Weiß und Schwarz oder Gelb und Rot.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist ein beschädigtes Siegelmaterial eine vom unbeschädigten Siegelmaterial unterschiedliche Textur auf, die insbesondere von sehbehinderten Kunden leicht zu erfühlen ist.
In einer noch weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Oberfläche des Versiegelungsmaterials eine andere Farbe auf als das Siegelmaterial selbst, wobei eine Beschädigung des Siegelmaterials zur Sichtbarmachung des von der Versiegelungsoberfläche andersfarbigen Versiegelungsmaterials führt.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform weist das Siegelmaterial bei der Anbringung an die Verpackungsnoppe selbst eine ausreichende Adhesionskraft auf, die die Befestigung an einer Noppe, vorzugsweise an einer Noppe und dem Randbereich einer komplementären Ausspaarung, die Lagerung und den üblichen Transport der Kunststoffverpackung gewährleistet, wobei das erstmalige Öffnen der Kunststoffverpackung zumindestens ein teilweises Abtrennen oder eine Deformation, vorzugsweise einen Bruch und besonders bevorzugt das vollständige Abtrennen des Siegelmaterials von der Kunststoffverpackung bewirkt.
Eine solche ausreichende Adhesionskraft kann gegebenenfalls unter Anlösen mit einem lösungsmittel und/oder Erwärmen realisiert werden.
In einer wiederum anderen bevorzugten Ausführungsform finden als Siegel­ materialien natürliche oder synthetische Wachse oder Kunststoffe Verwendung. Besonders bevorzugt sind Kunststoffe, die unter Lufteinfluß und/oder Wärme und/oder Strahlung so härten, daß das Siegelmaterial derart spröde wird, daß es leicht zu beschädigen ist.
Vorzugsweise sind die Siegelmaterialien selbstklebend. Besonders bevorzugt sind hierbei Siegelmaterialien, die im erhitzten Zustand selbstklebend sind.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden Siegelmaterialien mittels eines Klebematerials auf mindestens eine Noppe, vorzugsweise mindestens eine Noppe und den Randbereich der komplementären Aussparung aufgebracht.
Ganz besonders bevorzugt sind Versiegelungsmaterialien, die derart spröde sind, daß sie beim erstmaligen Öffnen der Verpackung brechen.
Vorzugsweise sind die mit Noppen versehen erfindungsgemäßen Verpackungen wiederverschließbar.
Besonders bevorzugt werden in der erfindungsgemäßen Verpackung Lebensmittel, vorzugsweise feste, besonders bevorzugt frische oder gekochte Fleisch- oder Wurstwaren, verpackt.
Die erfindungsgemäße Kunststoffverpackung wird vorzugsweise hergestellt, indem die Verpackungsmulde durch Tiefziehen einer Folie gebildet wird. Danach oder gleichzeitig wird eine Aussparung in der Verpackungsmulde angebracht, vorzugsweise durch Stanzen, oder durch Thermoverformung eine Noppe gebildet. In dem folgenden Verfahrensschritt wird die Verpackungsmulde gegebenenfalls befüllt und dann eine Deckelfolie auf die Verpackungsmulde gesiegelt, wobei vor dem Siegeln gegebenenfalls ein Gasaustausch zur Verlängerung der Haltbarkeit des Lebensmittels in der Verpackung vorgenommen wird.
Danach oder gleichzeitig mit dem Siegeln wird vorzugsweise durch Thermoverformung der Deckelfolie mindestens eine Noppe hergestellt oder mindestens eine Aussparung ausgestanzt. Die Herstellung einer Noppe erfolgt vorzugsweise mit einem Stempel oder mit Druckluft, mit dem/mit der das zu verformende Material durch die Aussparung gedrückt wird.
Nachdem das Produkt in der Verpackung verschlossen ist wird mindestens auf eine Noppe, vorzugsweise auf eine Noppe und den Randbereich der komplementären Aussparung ein Siegelmaterial aufgebracht.
Die erfindungsgemäßen Verpackungen ermöglichen es dem Verbraucher schnell und zweifelsfrei den Originalverpackungszustand ihres Produkts zu erkennen. Insbesondere bei ursprünglich luftdicht verpackten und nach dem erstmaligen Öffnen wiederverschlossenen Lebensmittelverpackungen kann der Verbraucher aus der Unversehrtheit oder Beschädigung des Siegelmaterials auf den Zustand des Verpackungsinhalts schließen, ohne das Produkt selbst in Augenschein zu nehmen oder eingehend zu untersuchen.
Mit einer erfindungsgemäßen durch mindestens eine Noppe wiederverschließbare Kunststoffverpackung ist es möglich, eine einmal geöffnete Verpackung gut und doch wieder lösbar zu verschließen. Das Verschließen bzw. Öffnen ist für den Benutzer leicht durchführbar. Die Kunststoffverpackung ist einfach und kostengünstig herzustellen.
In einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung auch die Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kunststoffverpackungen. Erfindungsgemäß umfassen solche Verfahren die folgenden Schritte:
  • 1. die Herstellung einer Verpackungsmulde durch Thermoverformen aus einer Folie, und entweder
  • 2. das Anbringen mindestens einer Aussparung in der Verpackungsmulde, vorzugsweise durch Stanzen,
  • 3. gegebenenfalls das Befüllen der Verpackungsmulde,
  • 4. die Versiegelung einer Deckelfolie an die Verpackungsmulde und
  • 5. die Herstellung einer komplementären Noppe durch Thermoverformung der Deckelfolie, oder
  • 6. Formung mindestens einer Noppe in dem Randbereich der gemäß 1. gebildeten Verpackungsmulde und
  • 7. Aufbringen in die Deckelfolie vor oder beim Versiegeln mit der Verpackungsmulde mindestens eine komplementäre Verpackung aufgebracht wird,
    wobei mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe mit einem Siegelmaterial versehen ist oder vorzugsweise mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe und der Randbereich der komplementären Ausspaarung mit einem Siegelmaterial verbunden sind, das beim erstmaligen Öffnen der Verpackung beschädigt wird.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Fig. 1 bis 3 erläutert. Die Erläuterungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein.
Fig. 1 zeigt eine mit Noppen versehene Kunststoffverpackung.
Fig. 2 zeigt eine weitere mit Noppen versehene Kunststoffverpackung.
Fig. 3 zeigt Ausschnitte der erfindgungsgemäßen Kunststoffverpackung vor und nach dem Öffnen.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Kunststoffverpackung 1, die aus einer Verpackungsmulde 2 und einer Deckelfolie 3 besteht. Die Verpackung weist einen Siegelbereich 4 auf, der waagerecht angeordnet ist und sich um die gesamte Verpackungsmulde 2 herum erstreckt. In diesem Siegelbereich 4 ist die Deckelfolie 3 an die Verpackungsmulde 2 gesiegelt, wobei die Deckelfolie in dem schwach gepunkteten Abschnitt des Siegelbereiches 4 peelbar an die Verpackungsmulde gesiegelt ist, während sie in dem stark gepunkteten Abschnitt des Siegelbereiches 4 fest an die Verpackungsmulde gesiegelt ist. Bei Öffnen wird die Deckelfolie nur an drei Seiten von der Verpackungsmulde abgezogen und bleibt im Abschnitt der festen Siegelung mit dieser verbunden. Die Deckelfolie, eine halbsteife Polyethylenterephtalat/EVOH/Polyethylen-Polybutylen-Folie, weist zwei näherungsweise zylinderförmige Noppen auf, die eine Länge von 4 mm und einen Durchmesser von 7 mm haben. Die Noppen 5 sind durch Thermoverformung mit einem Stempel in die Deckelfolie geprägt worden. Die Verpackungsmulde 2 weist zwei näherungsweise kreisförmige Aussparungen 6 auf, die den Noppen 5 gegenüberliegend angeordnet sind und einen Durchmesser von 7 mm haben.
Der Fachmann erkennt, daß die Noppen 5 bzw. Aussparungen 6 auch an anderen Stellen der Kunststoffverpackung angeordnet und/oder neben den dargestellten zwei noch weitere Noppen/Aussparungen vorhanden sein können.
Der Fachmann erkennt ferner, daß neben den Noppen noch weitere Wiederverschließungsmittel an der Verpackungsmulde bzw. der Deckelfolie angeordnet sein können.
Nach dem Öffnen der Deckelfolie kann die Verpackung wieder verschlossen werden, indem die Noppen 5 in die Aussparungen 6 gedrückt werden und dort verbleiben, bis die Deckelfolie wieder abgezogen und die Noppen damit aus den Aussparungen gezogen werden.
Fig. 2 stellt eine Kunststoffverpackung 1 gemäß Fig. 1 dar, wobei jedoch die Noppen 5 in der Verpackungsmulde 4 und die Aussparung 6 in der Deckelfolie 3 ausgeführt sind.
Fig. 3A bis F zeigen Ausschnitte der erfindungsgemäßen Kunststoffverpackung vor und nach dem Öffnen in Seitenansicht.
Legende der Fig. 3A-F
7 Randbereich der zur Noppe
5
komplementären Aussparung
8 Siegelbereich einer Verpackungsmulde oder Deckelfolie
5 Noppe im Siegelbereich einer Verpackungsmulde oder Deckelfolie
9 Siegelmaterial an einer Noppe
5
oder Siegelmaterial an einer Noppe
5
und dem Randbereich der zur Noppe komplementären Aussparung
Fig. 3A zeigt eine Noppe 5, von der ein Teilbereich mit Siegelmaterial 9 versehen ist.
Fig. 3B zeigt eine Noppe 5, von der ein Teilbereich mit Siegelmaterial 9 versehen ist, wobei das Siegelmaterial eine Verbindung zwischen der Noppe 5 und dem Randbereich der zur Noppe komplementären Aussparung 7 bildet.
Fig. 3C zeigt den Gegenstand von Fig. 3A, nachdem das Siegelmaterial 9 durch Bruch beim erstmaligen Öffnen einer Verpackung 1 beschädigt wurde.
Fig. 3D zeigt den Gegenstand von Fig. 3B, nachdem das Siegelmaterial 9 durch Bruch beim erstmaligen Öffnen einer Verpackung 1 beschädigt wurde.
Fig. 3E zeigt den Gegenstand von Fig. 3A, nachdem das Siegelmaterial 9 durch Deformation beim erstmaligen Öffnen einer Verpackung 1 beschädigt wurde.
Fig. 3F zeigt den Gegenstand von Fig. 3B, nachdem das Siegelmaterial 9 durch Deformation beim erstmaligen Öffnen einer Verpackung 1 beschädigt wurde.

Claims (16)

1. Kunststoffverpackung (1) aus einer Verpackungsmulde (2) und einer Deckelfolie (3), wobei die Deckelfolie (3) im Siegelbereich (4) mindestens teilweise peelbar an die Verpackungsmulde gesiegelt ist und die Deckelfolie (3) oder die Verpackungsmulde (2) mindestens eine Noppe (5) und die Verpackungsmulde (2) oder die Deckelfolie (3) komplementär dazu mindestens eine Aussparung (6) aufweist, durch die die Noppe(n) beim Verschließen der Kunststoffverpackung gesteckt wird bzw. werden, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe (5) mit einem Siegelmaterial (9) versehen ist oder vorzugsweise mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe (5) und der Randbereich der komplementären Ausspaarung (7) mit einem Siegelmaterial (9) verbunden sind, das beim erstmaligen Öffnen der Verpackung beschädigt wird.
2. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschädigung ein Bruch, ein zumindestens teilweises Abfallen und/oder eine Deformation des Siegelmaterials (9) ist.
3. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschädigung ohne technische Hilfsmittel erkennbar ist.
4. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegelmaterial (9) eine Farbe aufweist, die von der Farbe der Kunststoffverpackung (1) verschieden, vorzugsweise deutlich verschieden ist.
5. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegelmaterial (9) selbst eine Farbe und die Oberfläche des Siegelmaterials (9) eine andere Farbe aufweist, wobei das erstmalige Öffnen der Kunststoffverpackung (1) die Öberflächenfarbe des Siegelmaterials (9) derart beschädigt, daß die Farbe des darunterliegenden Siegelmaterials (9) sichtbar wird.
6. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegelmaterial (9) eine ausreichende Adhesionskraft aufweist, die die Befestigung an einer Noppe (5), vorzugsweise an einer Noppe (5) und dem Randbereich einer komplementären Aussparung (7), die Lagerung und den üblichen Transport der Kunststoffverpackung gewährleistet, wobei das erstmalige Öffnen der Kunststoffverpackung (1) zumindestens ein teilweises Abfallen und/oder eine Deformation, vorzugsweise einen Bruch und besonders bevorzugt das vollständige Abfallen des Siegelmaterials (9) von der Kunststoffverpackung (1) bewirkt.
7. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegelmaterial (9) ein natürlicher oder synthetischer Wachs oder ein Kunststoff ist, vorzugsweise ein Kunststoff, der unter Lufteinfluß und/oder Wärme und/oder Strahlung so härtet, daß das Siegelmaterial (9) derart spröde wird, daß es durch Öffnen der Verpackung (1) leicht zu beschädigen ist.
8. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegelmaterial (9) selbstklebend ist, vorzugsweise selbstklebend im erhitzten Zustand ist.
9. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegelmaterial (9) auf mindestens eine Noppe (5), vorzugsweise mindestens eine Noppe (5) und den Randbereich der komplementären Aussparung (7) mit einem Klebematerial aufgebracht wird.
10. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Siegelmaterial (9) spröde ist und bei dem erstmaligen Öffnen der Kunststoffverpackung (1) bricht.
11. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (1) wiederverschließbar ist, vorzugsweise wiederverschließbar durch das Einführen mindestens einer Noppe (5) in eine Aussparung (6) ist.
12. Kunststoffverpackung (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelfolie (3) aus einer thermoformbaren Folie aus Polyethylenterephtalat oder Polypropylen ggf. mit einer Ethylenvinylalkohol­ copolymersperrschicht und Polyethylen aufgebaut ist und die Verpackungsmulde (2) aus einer geschäumten Polyolefin-Folie, vorzugsweise einer geschäumten Polypropylen-Folie, als Basisschicht mit ggf. einer Gassperrschicht und einer peelbaren Siegelschicht aufgebaut ist.
13. Kunststoffverpackung (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Siegelbereich (4) vollständig peelbar ist.
14. Kunststoffverpackung (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seite bzw. 5-25% des Siegelbereichs fest gesiegelt ist.
15. Kunststoffverpackung (1) gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Noppe(n) (5) und entsprechenden Aussparung(en) (6) außerhalb des festen Siegelbereiches befinden.
16. Verfahren zur Herstellung einer Kunststoffverpackung gemäß einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß:
  • 1. die Verpackungsmulde durch Thermoverformen aus einer Folie hergestellt, entweder
  • 2. mindestens eine Aussparung in der Verpackungsmulde angebracht, vorzugsweise gestanzt,
  • 3. die Verpackungsmulde gegebenenfalls befüllt,
  • 4. eine Deckelfolie an die Verpackungsmulde gesiegelt und
  • 5. die komplementäre Noppe durch Thermoverformung der Deckelfolie hergestellt wird, oder
  • 6. mindestens eine Noppe in dem Randbereich der gemäß 1. gebildeten Verpackungsmulde geformt und
  • 7. in die Deckelfolie vor oder beim Versiegeln mit der Verpackungsmulde mindestens eine komplementäre Verpackung aufgebracht wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe (5) mit einem Siegelmaterial (9) versehen ist oder vorzugsweise mindestens ein Teilbereich mindestens einer Noppe (5) und der Randbereich der komplementären Ausspaarung (7) mit einem Siegelmaterial (9) verbunden sind, das beim erstmaligen Öffnen der Verpackung beschädigt wird.
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