DE10120309C2 - Hygieneartikel - Google Patents
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
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- A47K—SANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Hygieneartikel für Wasserklosetts zum Schutz der
Toilettenschüssel vor anhaftenden Exkrementrückständen und zur Vermeidung von durch
die Defäkation entstehendem Spritzwasser.
Ein Problem des täglichen Lebens bei der Benutzung der Toilette stellt die Verschmutzung
der Toilettenschüssel durch Exkrementreste dar, die nicht nur eine visuelle und geruchliche
Belästigung, sondern zudem auch ein hygienisches Problem darstellen. Die Exkrement
reste werden üblicherweise durch Reinigungsmittel in Verbindung mit vermehrtem Was
serverbrauch, infolge mehrfachen Spülens, beseitigt, was zu einem erhöhten Wasserver
brauch und zu einer Belastung der Umwelt führt. Ferner wird zur Beseitigung besagter
Exkrementreste in der Regel eine Toilettenbürste verwendet, die ebenfalls gründlich ge
spült werden muß, um die bereits oben erwähnten Geruchs und Hygieneprobleme zu ver
meiden. Außerdem stellt die bei der Defäkation unvermeidliche Spritzerbildung in Rich
tung des Toilettenbenutzers durch im Toilettensiphon stehendes Wasser eine sehr störende
und insbesondere unhygienische Nebenerscheinung dar.
Im Stand der Technik wurden bereits einige Lösungsversuche zur Vermeidung dieser
Probleme vorgestellt.
So wird in DE 198 44 864 A1 zur Vermeidung der unerwünschten Spritzer beim Defäkieren
durch in der Toilettenschüssel stehendes Wasser ein Duftschaum im Sinne eines Dämp
fungsmittels eingesetzt, der vor der Benutzung der Toilette auf das im Siphon stehende
Wasser aufgesprüht wird. Es ist jedoch zu erwarten, daß ein Spritzen durch einen derartigen
Schaum nicht ausreichend verhindert werden kann. Ferner können auf diese Weise
Exkrementrückstände in der Toilettenschüssel nicht vermieden werden.
Die Patentschriften EP 1 000 578 A1, DE 37 03 396 A1, DE 295 17 288 U1 und DE 18 06 745 A offen
baren flache, zweidimensionale Hygienepapiere in unterschiedlichen Größen und Ausge
staltungen, die vor der Benutzung der Toilette in die Toilettenschüssel gelegt werden.
Durch die ebene Ausgestaltung dieser Papiere decken diese jedoch lediglich die Fläche des
in der Toilettenschüssel stehenden Wassers ab, so daß ein Schutz der Toilettenschüssel vor
Exkrementrückständen nicht gewährleistet ist. Ferner besteht die Gefahr, daß die Ränder
des Papiers, sobald dieses durch das Auftreffen der Exkremente beschwert wird, nach oben
klappen, so daß bei jeder weiteren Belastung nichtsdestotrotz Wasserspritzer an den
Rändern nach oben gelangen können. Des weiteren sind derartige Papiere durch ihre ebene
Form relativ starr, so daß auch die Gefahr besteht, daß das Papier bei Belastung reißt, weg
klappt oder durch das Gewicht mit nach unten gedrückt wird und somit seine Funktion
einbüßt.
Die Patentschriften FR 2 618 062 A1, GB 1 339 675 und GB 1 291 292 offenbaren Schutz
vorrichtungen zur Vermeidung des Kontakts mit der Toilettenschüssel, die aus einem
oberen Teil zum Abdecken der Toilettenbrille und aus einem unteren kegelförmigen Teil
besteht, der ohne Berührung mit den Toilettenschüsselwänden in der Schüssel hängt. Diese
Ausgestaltungen haben jedoch den erheblichen Nachteil, daß sie aufgrund ihrer Auflage
auf der Toilettenbrille einer erhöhten Gefahr des Reißens bei plötzlicher Belastung durch
herabfallende Fäkalien ausgesetzt sind. Um dieses Reißen aufgrund der freihängenden
Konstruktion zu vermeiden, wurde in der in FR 2 618 062 A1 beschriebenen Vorrichtung am
unteren Ende eine Öffnung angebracht, durch die hindurch die Exkremente in den Siphon
fallen können. Dadurch ist der Benutzer der Toilette jedoch wiederum der Gefahr der
Spritzer ausgesetzt.
Ein weiterer Ansatz, die Toilettenschüssel vor Anschmutzungen zu schützen, wird in
GB 2 111 549 A offenbart. Hier besteht die Lösung in einem runden, flachen Papier, aus dem
ein Segment ausgeschnitten wird, um es anschließend in Trichterform zu bringen. Dies be
deutet jedoch, daß vor jeder Benutzung der Toilette das Papier zunächst in Form gebracht
werden muß. Um das Papier in der Trichterform zu halten, muß es entweder gefaltet werden,
wobei es fraglich ist, ob eine derartige Befestigung den gegebenen Beanspruchungen
genügt und sich nicht wieder löst, oder verklebt werden, was einen umständlichen, arbeits
aufwendigen Schritt bedeutet. Ferner entspricht die trichterartige Form dieses Papiers nicht
den für gewöhnlich verwendeten Formen gängiger Toilettenschüsseln, so daß unter der
Belastung ein Zusammenklappen der Konstruktion zu befürchten ist, was wiederum zu
Verschmutzungen der Beckenwände und Spritzern führt.
Die europäische Patentanmeldung EP 0 349 468 A1 offenbart schließlich eine beutelartige
Schutzvorrichtung für WC-Schüsseln, die oben geöffnet ist und unten einen Boden besitzt.
Der Beutel liegt in Form eines Kegels, eines Kegelstumpfes oder eines Pyramidenstumpfes
vor. Diese Schutzvorrichtung liegt auf dem Rand der WC-Schüssel oder auf der
Toilettenbrille auf und hängt ohne Berührung mit den Schüsselwänden in der Schüssel.
Diese Ausgestaltung hat wiederum eine geringere Stabilität und eine erhöhte Reißgefahr
zur Folge. In einer bevorzugten Ausführungsform soll der Beutel zudem in Bodennähe
eine umlaufende Sollbruchstelle besitzen, die einerseits dazu führen soll, daß der Beutel
beim Fortspülen leichter auseinanderbricht, und andererseits dem Benutzer ermöglicht,
gegebenenfalls den Boden vor der Verwendung zu entfernen. Reißt der Beutel jedoch
bereits während der Anwendung an dieser Stelle oder entfernt der Benutzer den Boden vor
der Anwendung, so kann es wiederum zu Verschmutzungen der Beckenwände und zu
Spitzern kommen.
Aufgrund der aufgeführten Nachteile der im Stand der Technik beschriebenen Lösungen
zur Vermeidung von Anschmutzungen der Toilettenschüssel sowie durch die Defäkation
verursachtes Spritzwasser besteht daher nach wie vor der Bedarf nach praktikablen und
effektiven Vorrichtungen, um die genannten Probleme zu vermeiden.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher eine Hygienevorrichtung für Wasserklo
setts zum Schutz der Toilettenschüssel vor anhaftenden Exkrementrückständen und zur
Vermeidung von durch die Defäkation entstehendem Spritzwasser.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird gelöst durch einen Hygieneartikel zum Schutz von
Toilettenschüsseln vor Exkrementrückständen und zur Vermeidung von durch die Defä
kation verursachtes Spritzwasser, wobei der Hygieneartikel eine glockenartige dreidimensionale
Form mit einem ersten oberen Teil, der eine obere Öffnung hat, und mit einem
zweiten unteren Teil, der einen Boden hat, aufweist, wobei der Durchmesser des ersten
oberen Teils größer ist als der Durchmesser des zweiten unteren Teils.
Der Vorteil dieses Hygieneartikels mit glockenartiger Form besteht darin, daß dieser mit
seinen Seitenwänden die Wände einer Toilettenschüssel vor Anschmutzungen schützt und
der Boden des Hygieneartikels Exkremente auffängt, so daß diese nicht direkt in das in der
Toilettenschüssel stehende Wasser fallen können, wodurch Toilettenschüsselwasser
spritzer, die einen Benutzer berühren könnten, praktisch vollkommen vermieden werden.
Sobald ein Benutzer seine Defäkation beendet hat, kann der erfindungsgemäße Hygiene
artikel zusammen mit den Exkrementen über die Spülung entsorgt werden. Somit können
sowohl die für den Benutzer der Toilette äußerst unangenehmen und insbesondere unhy
gienischen Folgen von Toilettenschüsselwasserspritzer vermieden werden, der Wasserverbrauch
durch mehrmaliges Spülen zum Entfernen anhaftender Verschmutzungen gesenkt
werden, als auch der Verbrauch von Reinigungsmitteln erheblich eingeschränkt werden.
Der erfindungsgemäße glockenförmige Hygieneartikel ist bevorzugt so ausgebildet, daß
die äußeren Wandungen des ersten oberen Teils des Hygieneartikels, dessen obere Öffnung
in Richtung Toilettenbrille zeigt, die Innenwandungen der Toilettenschüssel kontaktiert
und der zweite untere geschlossene Teil, d. h. der Boden, des Hygieneartikels mit dem
Wasserspiegel des im Siphon stehenden Wassers in Kontakt steht.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist der untere, mit der Wasseroberfläche des im
Siphon stehenden Wassers in Kontakt stehende Teil des erfindungsgemäßen Hygiene
artikels flexibel. Dies ist vorteilhaft, da so der Hygieneartikel bei Belastung des Bodens
seine Form im wesentlichen beibehält. Die Formstabilität wird zusätzlich durch die, zu
mindest teilweise, an den Innenwänden der Toilettenschüssel anliegenden Außenwände
und/oder Faltungen des Hygieneartikel gewährleistet. Die Formstabilität wird beispiels
weise durch Adhäsionskräfte, bedingt durch Feuchtigkeit an den Toilettenschüsselinnen
wandungen, noch erhöht.
Durch die glockenartige Form lassen sich somit die beschriebenen Nachteile des Standes
der Technik vermeiden. Insbesondere wird ein Wegklappen, Reißen und/oder ein durch die
Beschwerung bedingtes Untergehen des Hygieneartikels verhindert, wie es etwa bei
flachen Papieren zu erwarten ist. Ferner ist auch ein Einfallen bzw. Zusammenklappen,
wie bei trichterförmigen Ausführungen, oder eine Beschädigung, insbesondere Reißen, wie
bei freihängenden Konstruktionen infolge einer Belastung durch Fäkalien, nicht zu
erwarten.
Höhe, Tiefe, Durchmesser und Wandstärke des erfindungsgemäßen Hygieneartikels sind
so gewählt, daß er zur Verwendung bei einer Vielzahl auf dem Markt erhältlicher Toilet
tenschüsseln einsetzbar ist. Es versteht sich von selbst, daß eine Herstellung des erfin
dungsgemäßen glockenformartigen Hygieneartikels in verschiedenen Größen ohne
weiteres möglich ist, wobei die glockenartige Form den Konturen des Toilettenschüssel
innenraums möglichst gut angepasst ist. Geeignet sind beispielsweise Hygieneartikel,
deren erster und/oder zweiter Teil eine im wesentlichen ovale Glockenform aufweisen. Der
Hygieneartikel ist vorzugsweise einstückig ausgebildet, kann aber auch mehrteilig ausge
bildet sein, beispielsweise aus einem oberen ersten Teil und einem unteren zweiten Teil.
Die Formulierung "Glockenform" bedeutet im Sinne dieser Erfindung, daß der Hygiene
artikel einen ersten oberen Teil aufweist, der eine Öffnung in Richtung zur Toilettenbrille
hat, und einen zweiten unteren Teil, der nach unten in Richtung Toilettenwasserspiegel
weist und einen Boden hat, wobei der Durchmesser des ersten oberen Teils größer ist als
der Durchmesser des zweiten unteren Teils des Hygieneartikels.
Die Höhe des ersten oberen Teils des Hygieneartikels macht von zwischen 5 cm-55 cm,
vorzugsweise 10 cm-50 cm, weiter bevorzugt 15 cm-45 cm, außerdem bevorzugt 20 cm
-30 cm und besonders bevorzugt 25 cm-30 cm, aus.
Die Höhe des zweiten unteren Teils des Hygieneartikels macht von zwischen 5 cm-55 cm,
vorzugsweise 10 cm-50 cm, weiter bevorzugt 15 cm-45 cm, außerdem bevorzugt
20 cm-30 cm und besonders bevorzugt 25 cm-30 cm, aus.
Die Gesamthöhe des Hygieneartikels vom Boden des zweiten unteren Teils bis zur oberen
Öffnung des ersten oberen Teils setzt sich additiv aus der Höhe des ersten oberen Teils und
des unteren Teils des Hygieneartikels zusammen.
Der Durchmesser des ersten oberen Teils des Hygieneartikels und/oder die obere Öffnung
des ersten Teils des Hygieneartikels beträgt vorzugsweise von zwischen 10 bis 50 cm,
bevorzugt 15 bis 40 cm, weiter bevorzugt 20 bis 35 cm und besonders bevorzugt 20 bis 30 cm
auf.
Der Durchmesser des zweiten unteren Teils des Hygieneartikels und/oder der Boden des
zweiten unteren Teils des Hygieneartikels beträgt vorzugsweise von zwischen 3 bis 15 cm,
bevorzugt 4 bis 10 cm und besonders bevorzugt 6 bis 8 cm.
Der zweite untere Teil des Hygieneartikels ist vorzugsweise schlauchförmig ausgebildet.
Der erste obere Teil ist bauchartig bzw. schüsselförmig und ist auf dem unteren Teil
angeordnet. Insgesamt weist der Hygieneartikel eine glockenartige Form auf.
Der Boden des zweiten unteren Teils des Hygieneartikels ist vorzugsweise geschlossen, er
kann aber auch Löcher aufweisen.
In Abhängigkeit des verwendeten Materials weisen die erfindungsgemäßen Hygieneartikel
eine Wandstärke von 0,01 bis 2 mm, bevorzugt 0,05 bis 1,5 mm, mehr bevorzugt 0,1 bis 1 mm,
besonders bevorzugt 0,02 bis 0,08 mm, auf.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Wandstärke des Bodens wenigstens um den
Faktor 1,5 dicker als die Wandungen des Hygieneartikels.
Das für den erfindungsgemäßen Hygieneartikel eingesetzte Material sollten wasserlöslich
sein. Vorzugsweise sollte das Material nach kurzer Zeit in Wasser zerfallen, damit nicht
die Gefahr einer Verstopfung des Abflusses nach dem Spülen entsteht.
Dementsprechend sind beispielsweise Materialien aus Papier, die üblicherweise für Toilet
tenpapier oder Küchenkrepp eingesetzt werden, erfindungsgemäß verwendbar. Erfindungs
gemäß geeignete Materialien sollten flexibel sowie eine geringe Steifigkeit aufweisen. Ins
besondere sind saugfähige Materialien von Vorteil, da diese die Haftung des Hygiene
artikels an der feuchten Schüsselwand durch Adhäsion begünstigen und somit zur Stabilität
der Abdeckung beitragen.
Vorzugsweise ist das für den Hygieneartikel verwendete Material saugfähig.
Bevorzugt ist, wenn ein für den Hygieneartikel verwendetes Material, bezogen auf das
Gesamtgewicht des Hygieneartikels, wenigstens die 10 fache, vorzugsweise die 50 fache,
und bevorzugt mehr als die 100 fache Menge an Wasser aufnehmen kann.
Zur Erhöhung der Wasseraufnahmefähigkeit lassen sich Acrylpolymere, Polyhydroxy
polymere sowie insbesondere alle Polymere, die zur Wasseraufnahme bei Windeln einsetz
bar sind, verwenden. Der erfindungsgemäße Hygieneartikel kann einen oder mehrere der
vorgenannten Verbindungen aufweisen, wobei ein Mehrschichtenaufbau bevorzugt wird.
Weitere geeignete Materialien können ausgewählt sein aus der Gruppe umfassend Cellu
lose, auf Cellulose basierende Materialien, wie Papier, vorzugsweise Krepppapier, Faser
stoffe und Zellstoffe, etc.. Es sind aber auch wasserlösliche Kunststoffe, wie z. B. Poly
vinylalkohol, oder Mischungen aus verschiedenen Materialien verwendbar.
Die erfindungsgemäßen Hygieneartikel können bezüglich der Materialien auf vielfältige
Weise gestaltet werden. So können sie aus einer oder mehreren Lagen des Materials be
stehen oder z. B. unterschiedlich gestaltete Oberflächen aufweisen, also z. B. glatt, struk
turiert oder beschichtet sein, so daß beispielsweise das Abgleiten der Fäkalien von den
Wänden nach unten erleichtert wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Hygieneartikels be
steht darin, diesen mit einer Vielzahl kleiner Löcher zu versehen, um eine Abpufferung des
Hygieneartikels bei Belastung zu bewirken, und so ein Spritzen von in der Toiletten
schüssel stehendem Wasser, Urin oder ein Reißen des Papiers zu vermeiden. Infolge einer
derartigen, die Stabilität erhöhenden Ausgestaltung kann weiterhin die Dicke des für die
Hygieneartikel verwendeten Materials reduziert und damit Material eingespart werden.
Die Größe der Löcher ist so gewählt, daß sie gerade groß genug sind, um bei Eintauchen
ein wenig Wasser durchzulassen und so den Abpufferungseffekt zu erzielen, aber klein
genug sind, daß kein unerwünschtes Spritzwasser erzeugt wird. Die Größe der Löcher
hängt auch von dem eingesetzten Material ab, z. B. von dessen Quellfähigkeit. Bevorzugte
Lochgrößen können in einem Bereich von 0,01 cm bis 1 cm, bevorzugt 0,05 cm bis 0,5 cm,
besonders bevorzugt 0,1 cm bis 0,3 cm, liegen.
Die Löcher können über den gesamten Hygieneartikel verteilt sein oder nur auf einen
bestimmten Teil beschränkt werden, z. B. den schmalen auf dem Wasser aufliegenden Teil
des glockenförmigen Hygieneartikels. Des weiteren können die Löcher auch unterschied
lich dicht über den erfindungsgemäßen Hygieneartikel verteilt werden. Durchschnittliche
Verteilungsdichten betragen 0 bis 2500 Löcher/cm2, bevorzugt 0,5 bis 100 Löcher/cm2,
mehr bevorzugt 1 bis 25 Löcher/cm2, besonders bevorzugt 2 bis 10 Löcher/cm2. Es können
aber auch 5 Löcher/cm2 sein.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Hygieneartikel
Falten auf. Vorzugsweise weist der erste obere und/oder zweite untere Teil ≧ 5,
vorzugsweise ≧ 10, bevorzugt ≧ 20, weiter bevorzugt ≧ 30, noch bevorzugter ≧ 50,
besonders bevorzugt ≧ 100 horizontale und/oder vertikale Falten auf. Die Anzahl der
Falten kann aber wesentlich mehr als 100 ausmachen. Vertikale Falten sind gegenüber
horizontalen Falten bevorzugt. Durch eine vertikale Faltung von Außenflächen des Hygie
neartikels lässt sich dessen Stabilität erhöhen. Vorzugsweise weist der erste obere Teil des
Hygieneartikel Falten auf.
Der Durchmesser des oberen ersten Teils des Hygieneartikels sollte so gewählt werden,
daß die oberen vertikalen Faltenöffnungen von der Toilettenbrille überdeckt werden, so
daß Exkremente nicht in den Zwischenraum zwischen Toiletteninnenwandung und
Außenwandung des Hygieneartikels gelangen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Hygieneartikel Öffnungen im
zweiten unteren Teil, etwa in Höhe des Bodens, auf. Die Öffnungen sind vorzugsweise in
einem Abstand von bis zu 3 cm, gemessen vom Boden, an den Außenwandungen des
zweiten Teils des Hygieneartikels angeordnet. Diese Öffnungen dienen als Flüssigkeits
auslaß, beispielsweise von Urin, um ein Spritzen von Flüssigkeit, die in den Hygieneartikel
gelangt ist, zu verhindern, indem die Flüssigkeit durch die Öffnung(en) abgeführt wird.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, das Material des Hygieneartikels zu behandeln. So
kann es z. B. von Vorteil sein, das Material mit Desinfektionsmitteln und/oder Reinigungs
mitteln zu tränken, um gleichzeitig eine Reinigung der Toilette zu erzielen. Ebenso ist eine
Behandlung des Materials mit Geruchsstoffen denkbar.
Um eine sichere Nutzung des Hygieneartikels bei Nacht zu gewährleisten, kann dieser eine
Lumineszenz aufweisen. Stoffe mit Lumineszenz sind im Stand der Technik bekannt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist die Beschichtung des erfindungsgemäßen
Hygieneartikels mit adhäsionsfördernden Stoffen, die die Adhäsion des Hygieneartikels an
der Toilettenschüsselwand begünstigen, sich aber gleichzeitig beim Spülen wieder von der
Wand lösen. Denkbare adhäsionsfördernde Stoffe wären hierbei wasserlösliche Klebstoffe
wie Leime.
Eine weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung stellt die Verwendung des erfin
dungsgemäßen Hygieneartikels zum Schutz von Toilettenschüsseln vor Exkrementrück
ständen dar.
Der erfindungsgemäße Hygieneartikel wird vor der Benutzung in die Toilettenschüssel ein
gelegt, wobei das Einlegen so erfolgt, daß die äußere Oberfläche des Bodens des zweiten
unteren Teils in Richtung Wasserspiegel zeigt, und gegebenenfalls den Wasserspiegel
kontaktiert. Die Außenwandungen des ersten oberen Teils kontaktieren vorzugsweise die
Toilettenschüsselinnenwände. Es ist erfindungsgemäß aber nicht erforderlich, daß die
Außenwandungen des ersten oberen Teils die Innenwandungen der Toilettenschüssel be
rühren. Wichtig ist, daß der erste obere Teil des Hygieneartikel und die Öffnung so aus
gestaltet sind, daß der Hygieneartikel zur Aufnahme von Exkrementen geeignet ist. Nach
beendeter Defäkation wird der Hygieneartikel zusammen mit den darin enthaltenen Exkre
menten durch Betätigung der Toilettenspülung entsorgt.
Ein weitere Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung des erfindungs
gemäßen Hygieneartikels zur Vermeidung von Spritzwasser, das durch in das in der Toilet
tenschüssel stehende Wasser fallende Fäkalien entsteht, indem der erfindungsgemäße
Hygieneartikel wie oben beschrieben in die Toilettenschüssel eingelegt wird.
Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Schutz von Toilet
tenschüsseln vor Exkrementrückständen sowie ein Verfahren zur Vermeidung von durch
Defäkation verursachtes Spritzwasser durch Auslegen der Toilettenschüssel mit dem
erfindungsgemäßen Hygieneartikel wie oben beschrieben.
Claims (12)
1. Hygieneartikel zum Schutz von Toilettenschüsseln vor Exkrementrückständen und
zur Vermeidung von durch die Defäkation verursachtem Spritzwasser, wobei der Hygienear
tikel einen ersten oberen Teil, der eine obere Öffnung hat und einen zweiten unteren Teil,
der einen Boden hat, aufweist, und der Durchmesser des ersten oberen Teils größer ist als
der Durchmesser des zweiten unteren Teils, und wobei der zweite untere Teil des Hygiene
artikels schlauchförmig ausgebildet ist und der erste obere Teil bauchartig bzw. schüsselför
mig und auf dem unteren Teil angeordnet ist, so daß der Hygieneartikel insgesamt eine
glockenartige Form aufweist.
2. Hygieneartikel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des zweiten unteren Teils des Hygieneartikels,
bei Einsatz in einer Toilette, den Wasserspiegel des im Siphon stehenden Wassers kontak
tiert und/oder der erste obere Teil des Hygieneartikels wenigstens eine Innenwandung der
Toilettenschüssel kontaktiert.
3. Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste obere Teil des Hygieneartikels einen Durchmesser
von zwischen 10 bis 50 cm, bevorzugt 15 bis 40 cm, weiter bevorzugt 20 bis 35 cm und be
sonders bevorzugt 20 bis 30 cm aufweist.
4. Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite untere Teil einen Durchmesser von zwischen 3
bis 15 cm, bevorzugt 4 bis 10 cm und besonders bevorzugt 6 bis 8 cm aufweist.
5. Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des ersten oberen Teils des Hygieneartikels von
zwischen 5 cm-55 cm, vorzugsweise 10 cm-50 cm, weiter bevorzugt 15 cm-45 cm,
außerdem bevorzugt 20 cm-30 cm und besonders bevorzugt 25 cm-30 cm ausmacht.
6. Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des zweiten unteren Teils des Hygieneartikels von
zwischen 5 cm-55 cm, vorzugsweise 10 cm-50 cm, weiter bevorzugt 15 cm-45 cm,
außerdem bevorzugt 20 cm-30 cm und besonders bevorzugt 25 cm-30 cm ausmacht.
7. Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hygieneartikel aus einem Material besteht, das saug
fähig und/oder in Wasser löslich ist.
8. Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandungen und/oder der Boden des Hygieneartikels
mehrere Materiallagen aufweisen.
9. Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Material ausgewählt ist aus der Gruppe umfassend Cel
lulose, auf Cellulose basierende Materialen, wie Papier, vorzugsweise Krepppapier, Faser
stoffe und Zellstoffe, wasserlösliche Kunststoffe und/oder Mischungen davon.
10. Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hygieneartikel Löcher und/oder Falten aufweist.
11. Verwendung des Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 10 zum Schutz von
Toilettenschüsseln vor Exkrementrückständen und durch Defäkation verursachtem Spritz
wasser.
12. Verfahren zum Schutz von Toilettenschüsseln vor Exkrementrückständen und durch
Defäkation verursachtem Spritzwasser,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hygieneartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 10 vor
der Defäkation in eine Toilettenschüssel eingebracht wird, wobei der Boden des zweiten
unteren Teils des Hygieneartikels in Richtung Wasserspiegel zeigt und der erste obere Teil
eine obere Öffnung zur Aufnahme von Exkrementen aufweist, und der Hygieneartikel nach
Beendigung der Defäkation zusammen mit den Exkrementen durch Betätigung der Toilet
tenspülung entsorgt wird.
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