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DE10118390A1 - Vorrichtung zum Andrücken beleimter Laschen oder von Klebestreifen - Google Patents

Vorrichtung zum Andrücken beleimter Laschen oder von Klebestreifen

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Publication number
DE10118390A1
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DE
Germany
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edge
folding
folding boxes
folding box
edges
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10118390A
Other languages
English (en)
Inventor
Harald Braun
Thomas Wys
Klaus Emmrich
Walter Baur
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG
Rovema GmbH
Original Assignee
Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG
Rovema GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG, Rovema GmbH filed Critical Rovema Verpackungsmaschinen GmbH and Co KG
Priority to DE10118390A priority Critical patent/DE10118390A1/de
Publication of DE10118390A1 publication Critical patent/DE10118390A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B50/00Making rigid or semi-rigid containers, e.g. boxes or cartons
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B50/00Making rigid or semi-rigid containers, e.g. boxes or cartons
    • B31B50/60Uniting opposed surfaces or edges; Taping
    • B31B50/62Uniting opposed surfaces or edges; Taping by adhesives
    • B31B50/626Arrangements for permitting the glue to set

Landscapes

  • Making Paper Articles (AREA)

Abstract

Bei einer Vorrichtung zum Andrücken beleimter Laschen von Faltschachteln (1) oder von Klebestreifen (26) an Faltschateln (1), mit einer Transporteinrichtung (8) zum Heranführen der Faltschachteln (1) an eine Andrückeinrichtung (12), wird vorgeschlagen, das die Breite (13) der Transporteinrichtung (8) kleiner als die Breite (14) der zu transportierenden Faltschachteln (1) ist, so dass die parallel zur Transportrichtung (15) verlaufenden Kanten (16) der Faltschachteln (1) seitlich über die Transportrichtung (8) ragen, wobei an jeder dieser vier Kanten (16) einer Faltschachtel (1) jeweils eine Vertikalrolle (17) zum Belasten einer an eine Kante (16) reichenden ersten Randfläche (18) der Faltschachtel (1) vorgesehen ist, und senkrecht zu den Vertikalrollen (17) jeweils eine Horizontalrolle (19) zum Belasten einer an eine Kante (16) reichenden zweiten Randfläche (20) der Faltschachtel (1) vorgesehen ist, wobei die Vertikalrollen (17) und die Horizontalrollen (19) dazu bestimmt sind, mit ihrer Matelfläche (21) über die Randflächen (18, 20) zu rollen, um derart einen hohen Druck im Bereich der Kanten (16) der Faltschachteln (1) aufzubringen. Dieser hohe Druck ist dazu geeignet, einen zwischen den Laschen befindlichen Leim sehr gut zu verpressen und damit zu verteilen oder Klebestreifen (26) sicher auf die Faltschachteln (1) zu kleben.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Andrücken beleimter Laschen von Faltschachteln oder von Klebestreifen an Faltschachteln, mit einer Transporteinrichtung zum Heranführen der Faltschachteln an eine Andrückeinrichtung.
Es ist bekannt, die Laschen einer Faltschachtel mit Leim zu versehen und gegeneinander zu klappen, um derart die Faltschachtel zu verschließen. Das Verschließen passiert z. B. durch ein Vorbeibewegen der Faltschachtel an einer Schiene, wobei eine zunächst abstehende Lasche in Folge eines immer geringer werdenden Abstandes zwischen der Faltschachtel und der Schiene auf eine boden- oder stirnseitige Fläche der Faltschachtel geklappt wird. Die Schiene hält sodann die Lasche in dieser Position, bis die Klebwirkung des Leims ausreicht, um die Lasche derart zu fixieren.
Des weiteren sind Spender für Klebestreifen bekannt. Jeweils ein Klebestreifen ist dazu vorgesehen, über eine Kante einer Faltschachtel geklebt zu werden, um derart eine Lasche der Faltschachtel am Faltschachtelkörper zu befestigen.
Die bekannten Vorrichtungen haben den Nachteil, dass sie nicht zur Aufbringung eines relativ hohen Druckes an einer Lasche geeignet sind. Da eine Faltschachtel in der Regel aus Pappe gefertigt wird, gibt eine Wandung der Faltschachtel bei erhöhtem Druck nach, was zu einer Schädigung bzw. Deformierung dieser Wandung führen kann. Somit kann nur ein relativ geringer Druck auf eine Lasche der Faltschachtel oder eine Wandung der Faltschachtel ausgeübt werden. Ein geringer Druck ist jedoch nicht dafür ausreichend, einen zwischen die Laschen gebrachten Leim durch Druck relativ großflächig zu verteilen.
Ein bekannter Spender für Klebestreifen nutzt die Andrückkraft einer rotierenden Bürste, um einen Klebestreifen über eine Kante einer Verpackung zu kleben. Die Borsten der Bürste biegen sich durch, währenddessen die Bürste an der Kante rotiert. Ein relativ hoher Druck kann hierbei nicht auf den Klebestreifen gebracht werden, um diesen in abgeknickter Form über die Kante zu kleben. Der relativ niedrige Druck kann dazu führen, dass ein Klebestreifen nicht vollflächig an der Verpackung anhaftet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu finden, welche sowohl eine relativ hohe Druckaufbringung auf beleimte und zu verklebende Laschen einer Faltschachtel, als auch auf über eine Kante geklebte, abgeknickte Klebestreifen ermöglicht.
Gelöst ist die Aufgabe gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1. Danach ist die Breite der Transporteinrichtung kleiner als die Breite der zu transportierenden Faltschachteln, so dass die parallel zur Transportrichtung verlaufenden Kanten der Faltschachteln seitlich über die Transporteinrichtung ragen, ist an jeder dieser vier Kanten der Faltschachtel jeweils eine Vertikalrolle zum Belasten einer an eine Kante reichenden ersten Randfläche der Faltschachtel vorgesehen, und ist senkrecht zu jeder Vertikalrolle jeweils eine Horizontalrolle zum Belasten einer an die Kante reichenden zweiten Randfläche der Faltschachtel vorgesehen, wobei die Vertikalrollen und die Horizontalrollen dazu vorgesehen sind, mit ihrer Mantelfläche über die Randflächen zu rollen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat den Vorteil, dass sie zum Aufbringen eines relativ hohen Druckes auf eine Faltschachtel geeignet ist. Dabei können entweder beleimte Laschen gegeneinander gedrückt werden, um die Laschen miteinander zu verkleben, oder ein über eine Kante geklebter, abgeknickter Klebestreifen kann in sicherer Weise vollflächig gegen die Faltschachtel gedrückt werden. Der Druck kann relativ hoch sein, da die Druckaufbringung jeweils an einer Kante der Faltschachtel erfolgt. Dort ist die Stabilität der Faltschachtel relativ hoch. Da die Räder ihren Druck senkrecht zueinander auf die Kantenregionen ausüben, hält jeweils ein Rad die Kante gegen die Deformationskraft des anderen Rades. Die Faltschachteln werden an den Rädern vorbeibewegt, währenddessen die Räder über die Faltschachteln rollen. Dabei wird entweder ein Leim durch den hohen Druck gleichmäßig zwischen den Laschen verteilt oder abgewinkelte Klebestreifen werden fest gegen die Faltschachteln gedrückt, um derart Laschen zu befestigen oder Spalte zwischen den Laschen dicht zu verschließen. In Folge des lediglich linienförmig von den Rädern aufgebrachten Druckes ist dieser an der Kontaktlinie zwischen einem Rad und der Faltschachtel oder dem Klebestreifen besonders hoch.
Weitere, vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 8 beschrieben.
Sind an jeder der vier Kanten mindestens zwei, vorzugsweise drei Vertikalrollen (Anspruch 2) bzw. Horizontalrollen (Anspruch 3) vorgesehen, so ist die Druckaufbringung effektiver, da sie gleichzeitig auf eine relativ große Randfläche erfolgt. Die Begriffe Vertikalrolle und Horizontalrolle sind so zu verstehen, dass diese Rollen im Regelfall senkrecht zueinander angeordnet sind, da Faltschachteln in der Regel rechte Winkel in ihren Ecken aufweisen. Dabei ist aber nicht gemeint, dass die Rollen zwingend horizontal oder vertikal ausgerichtet sind.
Ist mindestens eine der Vertikalrollen oder der Horizontalrollen mittels einer Feder senkrecht zu ihrer Drehachse abgefedert (Anspruch 4), so lässt sich ihre auf einen Randbereich auszuübende Kraft und damit der Druck durch eine Federvorspannung einstellen. Je nach Anwendungszweck kann derart der Druck zum Verpressen von Leim oder zum Andrücken eines Klebestreifens eingestellt werden.
Die Faltschachteln werden sicher und ortsgenau an der Andrückeinrichtung gehalten, wenn analog Anspruch 5 an der Transporteinrichtung eine Vielzahl an Halterungen zum Halten der Faltschachteln vorgesehen ist. Dabei hält jeweils eine Halterung eine Faltschachtel. Die Halterungen sind derart an der Transporteinrichtung vorgesehen, dass sie die Funktion der Andrückeinrichtung nicht stören.
Ist in Transportrichtung vor der Andrückeinrichtung eine Station zum Spenden von Klebestreifen an die Faltschachteln vorgesehen (Anspruch 6), so können die gespendeten Klebestreifen anschließend angedrückt werden. Dieses zusätzliche Andrücken ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Umwelteinflüsse oder spezielle Faltschachtelgeometrien ein sicheres Anbringen erschweren. Zum Anbringen eignet sich insbesondere ein Streifenspender, der gegen eine parallel zur Transportrichtung ausgerichtete Kante der Faltschachteln bewegbar ist (Anspruch 7). Er kann z. B. einen Klebestreifen mittels Unterdruck halten. Für rechtwinklige Faltschachteln ist es von Vorteil, wenn der Streifenspender gemäß Anspruch 8 eine Aufnahme zum Halten bzw. Aufnehmen rechtwinklig vorgeknickter Klebestreifen aufweist.
Im folgenden wird die Erfindung an Hand Ausführungsbeispiele darstellender Figuren beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 in einer perspektivischen Darstellung eine Faltschachtel, welche bodenseitig verschlossen ist, und deren kopfseitige Laschen, die als Seitenlaschen, vordere Stirnlasche und hintere Stirnlasche ausgeführt sind, nach oben stehen;
Fig. 2 in einer perspektivischen Darstellung den Gegenstand der Fig. 1, jedoch mit überall umgeklappten und beleimten Laschen, an einer Andrück­ einrichtung, an der jeweils drei Horizontalrollen und drei Vertikalrollen über die Randflächen von vier parallel zur Transportrichtung der Faltschachtel ausgerichtete Kanten der Faltschachtel rollen, um den Leim gleichmäßig über die Seitenlaschen zu verteilen;
Fig. 3 in einer perspektivischen Darstellung eine über zwei Federn abgefederte Horizontalrolle bzw. Vertikalrolle;
Fig. 4 in einer Seitenansicht eine verschlossene Faltschachtel an einer Station zum Spenden rechtwinklig vorgeknickter Klebestreifen auf vier Kanten der Faltschachtel, sowie
Fig. 5 in einer Seitenansicht die mit den Klebestreifen versehene Faltschachtel der Fig. 4 an einer nachfolgenden Andrückeinrichtung, an welcher die Klebestreifen mittels Horizontalrollen und Vertikalrollen gegen die Faltschachtel gepresst werden.
Eine Faltschachtel 1 hat eine Vorderwand 2, eine Rückwand 3 und zwei gegenüberliegende Seitenwände 4, 5 (Fig. 1). Sowohl im Bereich des Bodens 6 als auch im Bereich des Kopfes 7 der Faltschachtel 1 sind Laschen an diesen Wänden vorgesehen. Seitenlaschen 9 sind schwenkbar mit den Seitenwänden 4, 5 verbunden. An der Vorderwand 2 sind vordere Stirnlaschen 10 angelenkt. Mit der Rückwand 3 sind zwei hintere Stirnlaschen 11 verbunden. Die Laschen werden kopfseitig und bodenseitig vorbeleimt und dann umgelegt. Die Faltschachtel 1 ist befüllt und soll nach dem Verschließen im Bereich ihres Kopfes 7 und ihres Bodens 6 verpresst werden, damit sich der Leim auf den Laschen gleichmäßig und sehr dünn verteilt, und er schneller, sicherer und dichter klebt.
Zum Andrücken der Laschen wird die Faltschachtel 1 mittels einer Transporteinrichtung 8 einer Andrückeinrichtung 12 zugeführt (Fig. 2). Die Breite 13 der Transporteinrichtung 8 ist kleiner als die Breite 14 der transportierten Faltschachtel 1. Somit ragen die parallel zur Transportrichtung 15 verlaufenden Kanten 16 der Faltschachtel 1 seitlich über die Transporteinrichtung 8 hinaus. An jeder dieser vier Kanten 16 sind jeweils drei Vertikalrollen 17 zum Belasten einer an die Kanten 16 reichenden ersten Randfläche 18 der Faltschachtel 1 vorgesehen. Senkrecht zu den Vertikalrollen 17 sind jeweils drei Horizontalrollen 19 zum Belasten von vier an die Kante 16 reichenden Randflächen 20 der Faltschachtel 1 vorgesehen. Die Vertikal­ rollen 17 und die Horizontalrollen 19 rollen mit ihrer Mantelfläche 21 über die Randflächen 18, 20, um den Leim zwischen den Laschen in den Randbereich an den Kanten 16 zu drücken und derart eine bestmögliche Leimverteilung zu erreichen. Dadurch, dass die Rollen an einer Kante 16 senkrecht zueinander stehen, können sie dort einen sehr hohen Druck auf die Faltschachtel 1 ausüben, ohne die Faltschachtel 1 zu schädigen. Die Faltschachtel 1 wird mittels einer Halterung 22 an der Transporteinrichtung 8 während der Druckaufbringung gehalten.
Die Vertikalrollen 17 und die Horizontalrollen 19 können mittels Federn 23 senkrecht zu ihrer Drehachse 24 abgefedert werden (Fig. 3), um durch eine Federvorspannung einen konstanten Druck auf die Randflächen 18, 20 zu bringen.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel ist in Transportrichtung 15 vor der Andrückeinrichtung 12 eine Station 25 zum Spenden von Klebestreifen 26 an die Faltschachteln 1 vorgesehen (Fig. 4). Die Station 25 weist vier gegen jeweils eine parallel zur Transportrichtung 15 ausgerichtete Kante 16 der Faltschachteln 1 bewegbare Streifenspender 27 auf. An jedem Streifenspender 27 ist eine Aufnahme 28 zum Aufnehmen eines rechtwinklig vorgeknickten Klebestreifens 26 vorgesehen. Die Aufnahmen 28 werden gegen die Kanten 16 bewegt, um die Klebestreifen 26 auf eine Faltschachtel 1 zu kleben. Danach wird die Faltschachtel 1 zu einer Andrückeinrichtung 12 weitertransportiert (Fig. 5). Dort rollen Vertikalrollen 17 und Horizontalrollen 19 über die abgewinkelten Klebestreifen 26, um diese fest gegen die Faltschachtel 1 zu drücken, und in gleicher Weise wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 2 zwischen den Laschen der Faltschachtel 1 befindlichen Leim zu verpressen. Wegen der kantenseitig angebrachten Klebestreifen 26 kann der Leim dabei nicht nach außen dringen und es ist ein Kantenschutz mittels klebefähiger Kunststofffolie für die Faltschachtel 1 erreicht. 1 Faltschachtel
2 Vorderwand
3 Rückwand
4, 5 Seitenwand
6 Boden
7 Kopf
8 Transporteinrichtung
9 Seitenlasche
10 vordere Stirnlasche
11 hintere Stirnlasche
12 Andrückeinrichtung
13 Breite von 8
14 Breite von 1
15 Transportrichtung
16 Kante
17 Vertikalrolle
18 erste Randfläche
19 Horizontalrolle
20 zweite Randfläche
21 Mantelfläche
22 Halterung
23 Feder
24 Drehachse
25 Station zum Spenden von Klebestreifen
26 Klebestreifen
27 Streifenspender
28 Aufnahme für 26

Claims (8)

1. Vorrichtung zum Andrücken beleimter Laschen von Faltschachteln (1) oder von Klebestreifen (26) an Faltschachteln (1), mit einer Transporteinrichtung (8) zum Heranführen der Faltschachteln (1) an eine Andrückeinrichtung (12), dadurch gekennzeichnet, dass die Breite (13) der Transporteinrichtung (8) kleiner als die Breite (14) der zu transportierenden Faltschachteln (1) ist, so dass die parallel zur Transportrichtung (15) verlaufenden Kanten (16) der Faltschachteln (1) seitlich über die Transporteinrichtung (8) ragen, dass an jeder dieser vier Kanten (16) einer Faltschachtel (1) jeweils eine Vertikalrolle (17) zum Belasten einer an eine Kante (16) reichenden ersten Randfläche (18) der Faltschachtel (1) vorgesehen ist, und dass senkrecht zu den Vertikalrollen (17) jeweils eine Horizontalrolle (19) zum Belasten einer an die Kante (16) reichenden zweiten Randfläche (20) der Faltschachtel (1) vorgesehen ist, wobei die Vertikalrollen (17) und die Horizontalrollen (19) dazu vorgesehen sind, mit ihrer Mantelfläche (21) über die Randflächen (18, 20) zu rollen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder der vier Kanten (16) mindestens zwei, vorzugsweise drei Vertikalrollen (17) vorgesehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder der vier Kanten (16) mindestens zwei, vorzugsweise drei Horizontalrollen (19) vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, dass mindestens eine der Vertikalrollen (17) oder der Horizontalrollen (19) mittels einer Feder (23) senkrecht zu ihrer Drehachse (24) abgefedert ist.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, dass an der Transporteinrichtung (8) eine Vielzahl an Halterungen (22) zum Halten der Faltschachteln (1) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, dass in Transportrichtung (15) vor der Andrückeinrichtung (12) eine Station (25) zum Spenden von Klebestreifen (26) an die Faltschachteln (1) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Station (25) mindestens einen gegen eine parallel zur Transportrichtung (15) ausgerichtete Kante (16) der Faltschachteln (1) bewegbaren Streifenspender (27) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Streifenspender (27) eine Aufnahme (28) zum Aufnehmen rechtwinklig vorgeknickter Klebestreifen (26) aufweist.
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