DE10118659A1 - Spulstelle einer Textilmaschine - Google Patents
Spulstelle einer TextilmaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine mit einer Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der durch einen Meßkopf (7) laufenden Fadenlänge und mit einer Auswerteeinrichtung zum Kumulieren durchgelaufener Fadenlängen. Die Spulstelle weist eine Einrichtung zum Bestimmen von Fadenlängen auf, die im Rahmen eines Fadenverbindungsvorgangs eliminiert werden. Die Auswerteeinrichtung ist so eingerichtet, daß sie die eliminierten Fadenlängen von der aus der durch den Meßkopf (7) gelaufenen Fadenlänge hergeleiteten Gesamtlänge des Fadens (2) subtrahiert. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Spulstelle ist an Spulmaschinen oder Spinn-Spulmaschinen einsetzbar und ermöglicht eine präzise Einhaltung vorgegebener Fadenlängen für Kreuzspulen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Spulstelle einer Textilmaschine
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekanntlich sind wesentliche Kostensenkungen möglich,
beispielsweise in der Webereivorbereitung, wenn die
vorgegebenen Fadenlängen des auf die Kreuzspulen
aufgewickelten Garns möglichst exakt eingehalten werden
können. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Kreuzspulen
gemeinsam auf ein Gatter aufgesteckt, abgezogen und geschärt
oder gezettelt werden. Je größer die Abweichungen in den
Fadenlängen sind, desto größer können die Unterschiede
zwischen den auf den Kreuzspulen verbleibenden Restgarnmengen
sein. Bei hochwertigem Fadenmaterial führt dies zu nicht
tolerierbaren Verlusten durch erhebliche Abfallmengen oder zur
Notwendigkeit von aufwendigem und zeitraubendem Umspulen der
Garnreste. Es ist üblich, an Kreuzspulen herstellenden
Textilmaschinen die aufgewickelte Fadenlänge aus den
Umdrehungen der Kreuzspule oder der Antriebswalze für die
Kreuzspulen herzuleiten. Durch Faktoren, wie Schlupf oder
Changierbewegung, können erhebliche Ungenauigkeiten bei der
Detektion der Fadenlänge beziehungsweise der
Fadengeschwindigkeit auftreten.
Um derartige Ungenauigkeiten zu vermeiden, werden
Vorrichtungen und Verfahren eingesetzt, mit denen der laufende
Faden berührungslos gemessen und der Fadengeschwindigkeit
proportionale Signale erzeugt werden können. Die
beispielsweise mit einem Laufzeitkorrelator ermittelte
Geschwindigkeit kann zur Lauflängenbestimmung eines
Textilfadens ausgewertet werden.
Die CH 669 777 A5 beschreibt zum Beispiel ein Verfahren und
eine Vorrichtung zur berührungslosen Längenmessung eines
Fadens, wobei ein Fadenabschnitt beleuchtet wird, dessen
Abbildung mittels eines einen Raster aufweisenden optischen
Korrelatorsystems mit mindestens einem fotoelektrischen
Detektor in ein elektrisches Gegentaktsignal gewandelt wird,
welches eine der Geschwindigkeit proportionale Frequenz
enthält, nach Trennung von Gleichtaktanteilen und Störsignalen
die Periodendauer des Signals jeweils einmal während eines
Abtastintervalles konstanter Zeitdauer gemessen wird, sofern
das Signal einen Mindestamplitudenwert überschreitet und aus
den einzelnen, durch Reziprokwertbildung ermittelten
Längenmeßwerten die Länge bestimmt wird. Ein der
Fadengeschwindigkeit proportionales Signal wird durch
Abbildung eines Fadenabschnittes auf einem Gitter und
fotoelektrischer Umwandlung berührungslos erzeugt. Das Signal
wird mit festen Abtastintervallen abgetastet und die
Teilfadenlänge für jedes Abtastintervall ermittelt. Aus der
Summation der Teillängen ergibt sich die Fadenlänge.
Das in der DE 43 27 587 A1 offenbarte Verfahren arbeitet mit
einem Laufzeitkorrelator. Dabei wird an mindestens einer
Referenzspulstelle die Geschwindigkeit des laufenden Fadens
gemessen, daraus der Mittelwert gebildet und dieser Mittelwert
der Geschwindigkeit für die übrigen Spulstellen als
Vorgabewert für die Spulgeschwindigkeit zugrunde gelegt. Für
die Ermittlung der Produktionsleistung soll durch die direkte
Ermittlung der Spulgeschwindigkeit am laufenden Faden der
Einfluß von Störfaktoren, die bisher die Genauigkeit der
Ermittlung der Produktionsleistung beeinträchtigt haben,
vermindert oder eliminiert werden. Der Einsatz einer
derartigen Meßeinrichtung zur Ermittlung der
Spulgeschwindigkeit am laufenden Faden nur an einer oder an
wenigen Spulstellen einer Kreuzspulen herstellenden
Textilmaschine bezweckt gegenüber der Anordnung derartiger
Meßeinrichtungen an allen Spulstellen eine erhebliche
Einsparung. Mit wenigen Referenzspulstellen oder sogar nur
einer einzigen Referenzspulstelle bei einer Vielzahl von
Spulstellen der Spulmaschine kann allerdings keinesfalls
sichergestellt werden, daß jede auf dieser Spulmaschine
fertiggestellte Kreuzspule eine Garnlänge aufweist, die für
eine Verwendung in der Webereivorbereitung genügend präzise
mit der vorgegebenen Garnlänge übereinstimmt. Die auch an
Referenzspulstellen immer noch auftretenden Längenabweichungen
zwischen der erfaßten beziehungsweise der ermittelten
produzierten Garnlänge und der tatsächlich auf der Kreuzspule
aufgewickelten Garnlänge sind im Vergleich zur
Produktionsleistung marginal und können daher bei der
Ermittlung der Produktionsleistung der gesamten Spulmaschine
ohne weiteres vernachlässigt werden. Für die präzise
Einhaltung einer Garnlängenvorgabe sind diese
Längenabweichungen nicht mehr tolerierbar. Hohen Ansprüchen an
die Übereinstimmung von vorgegebener Garnlänge und der
Garnlänge, die tatsächlich auf der betreffenden Kreuzspule
aufgewickelt ist, genügt eine gemäß der DE 43 27 587 A1
ausgebildete Spulmaschine somit nicht.
Die gattungsbildende DE 42 25 842 A1 zeigt eine Vorrichtung
zum Messen der Geschwindigkeit von Textilfäden an einer
Wickeleinrichtung. Die Wickeleinrichtung dient der Herstellung
von Kreuzspulen, wobei die Drehung der Kreuzspule mittels
Friktionswirkung von einer Antriebswalze erzeugt wird. Eine
Laufzeitkorrelator-Schaltung mit zwei in festem Abstand in
Bewegungsrichtung des laufenden Textilfadens hintereinander
angeordneten Meßpunkten, an denen berührungslos gemessen wird,
und ein weiterer Signalgeber sind miteinander verbunden. Der
Signalgeber detektiert die Rotationsbewegung der Antriebswalze
und gibt Signale proportional der Fadengeschwindigkeit ab.
Diese Signale werden dem Laufzeitkorrelator zur
Bereichsvorgabe für das Einrasten des Regelkreises auf das
richtige Totzeitmaximum (Maximum der Korrelationsfunktion für
die Laufzeit des Fadens vom ersten zum zweiten Meßpunkt =
Totzeit) zugeleitet. Dadurch kann die hohe Meßgenauigkeit des
Laufzeitkorrelators ohne erheblichen Aufwand an
Rechenkapazität auch bei sich ändernden Fadengeschwindigkeiten
genutzt werden. Die mit Hilfe des Laufzeitkorrelators
ermittelte Geschwindigkeit kann über einen Integrator
unmittelbar zur kumulativen Lauflängenbestimmung eines
Textilfadens ausgewertet werden.
Die zum Stand der Technik genannten Druckschriften beschreiben
Möglichkeiten, die Garngeschwindigkeit präzise zu ermitteln.
Die Übereinstimmung der auf eine Kreuzspule aufgewickelten
Garnlänge mit der vorgegebenen Garnlänge sowie im Vergleich
der Kreuzspulen untereinander ist jedoch trotz einer
Längenmessung mit den oben beschriebenen Vorrichtungen und
Verfahren für höchste Ansprüche an die Genauigkeit immer noch
unzureichend.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Einhaltung vorgegebener
Fadenlängen für Kreuzspulen zu verbessern.
Diese Aufgabe wird mit einer Einrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
An einer erfindungsgemäß ausgebildeten Spulstelle werden die
eliminierten Fadenlängen von der Gesamtlänge des Fadens, die
aus der durch den Fadensensor gelaufenen Fadenlänge
hergeleitet ist, subtrahiert, um das so ermittelte
Gesamtergebnis nahe an den tatsächlichen Wert zu bringen. Dies
erhöht deutlich die Genauigkeit, mit der vorgegebene
Fadenlängen einer Kreuzspule eingehalten werden können, und
führt zu einer besseren Ausnutzung der Möglichkeiten, die eine
Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der durch einen
Fadensensor laufenden Fadenlänge eröffnet.
Um sicherzustellen, daß zum Beispiel von einer Kreuzspule die
erforderliche Kettfadenlänge in jedem Fall abgezogen werden
kann, wird die vorgegebene Garnlänge üblicherweise merklich
größer als die erforderliche Garnlänge gewählt. Damit soll für
den Fall vorgesorgt werden, daß zu dem Zeitpunkt, an dem die
durch die Längenmessung bestimmte Garnlänge die vorgegebene
Garnlänge erreicht und der Aufwickelvorgang beendet wird, die
tatsächlich auf der Kreuzspule aufgewickelte Garnlänge
niedriger als die vorgegebene Garnlänge ist und sich dadurch
nicht für die gewünschte Verwendung eignet. Bei der
üblicherweise aus Sicherheitsgründen reichlich bemessenen
zugeschlagenen Garnlänge muß der gravierende Nachteil in Kauf
genommen werden, daß beispielsweise in der Webereivorbereitung
große Garnmengen als Restgarn auf den Spulen bleiben. Durch
die deutlich verbesserte Genauigkeit, mit der an einer
erfindungsgemäß ausgebildeten Spulstelle vorgegebene
Fadenlängen einer Kreuzspule eingehalten werden können, kann
der Sicherheitszuschlag bei der Garnlängenvorgabe sehr gering
bemessen werden. Dies führt zu einer signifikanten
Verminderung der Restgarnmengen auf den Kreuzspulen.
Weist die Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der laufenden
Fadenlänge einen berührungslos arbeitenden Meßkopf mit zwei in
Bewegungsrichtung des laufenden Fadens hintereinander
angeordneten Meßpunkten sowie einen Laufzeitkorrelator zur
Verarbeitung der detektierten Meßwerte auf, ist eine besonders
hohe Genauigkeit bei der Messung der Garngeschwindigkeit und
dem Bestimmen der laufenden Fadenlänge erzielbar.
Erhält der Laufzeitkorrelator zur Bereichsvorgabe für das
richtige Einrasten des Regelkreises Signale, die über einen
Winkelsensor generiert werden, der der Aufnahme der
Umfangsgeschwindigkeit einer Antriebswalze für die Kreuzspule
dient, kann flexibel auf Geschwindigkeitsänderungen reagiert
werden, ohne daß ein hoher Rechenaufwand mit daraus folgender
hoher Rechenzeit erforderlich ist. Das Einrasten in ein
Nebenmaximum und damit das Generieren eines falschen
Geschwindigkeitswertes kann vermieden werden.
Vorteilhaft weist die Einrichtung zum Bestimmen von
Fadenlängen einen Fadenendensensor auf, der an einem
Saugelement angeordnet ist und der bei Vorhandensein eines
mittels des Saugelementes von der Oberfläche der Kreuzspule
abgesaugten Fadenendes ein Startsignal generiert. Die
Auswerteeinrichtung ist so eingerichtet, daß sie aus dem
Startsignal und den Signalen des Winkelsensors die von der
Kreuzspule wieder abgewickelte Fadenlänge bestimmt. Die
Bestimmung der eliminierten Fadenlänge gelingt auf diese Weise
exakt.
Bevorzugt weist die Spulstelle im Fadenlauf ein Mittel zur
Fadenzugkraftregelung auf. Mit einer derartigen
Fadenzugkraftregelung werden Längeschwankungen des
aufgewickelten Fadens, die von unterschiedlichen
Fadenzugkräften verursacht werden, außerdem weitgehend
vermieden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die
Auswerteeinrichtung so eingerichtet, daß beim Hochlauf der
Wickeleinrichtung mindestens während der Anfangsphase des
Hochlaufs die Fadenlängenbestimmung für die auf die Kreuzspule
aufgewickelte Fadenlänge ausschließlich aufgrund der über den
Winkelsensor generierten Signale erfolgt. Eine
Fadenlängenbestimmung nur aufgrund dieser Signale kann dann
beendet werden, wenn beim Hochlauf eine vorgegebene Drehzahl
der Kreuzspule überschritten oder ein vorgegebener
Beschleunigungswert bei der Rotationsbewegung der Kreuzspule
unterschritten wird. Damit werden in der Hochlaufphase der
Rotation der Kreuzspule mögliche Probleme vermieden, die
dadurch entstehen können, daß mit der anfangs relativ großen
Zeitdifferenz der Signale von beiden Meßpunkten auch das zur
Korrelation zu speichernde Datenvolumen sehr groß ist.
Mögliche kurzzeitig auftretende Verfälschungen der bestimmten
Längenwerte während des relativ kurzen Hochlaufs sind minimal
und tolerierbar, wohingegen der erforderliche Rechenaufwand
für die Fadenlängenbestimmung während des Hochlaufs erheblich
reduziert ist.
Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung läßt sich auf einfache,
aber wirkungsvolle Weise eine außerordentlich gute
Übereinstimmung von vorgegebener Fadenlänge und tatsächlich
aufgewickelter Fadenlänge erreichen. Die Erfindung macht nun
bei der Bestimmung der auf einer Kreuzspule aufgewickelten
Garnlänge die Meßgenauigkeit eines Korrelationsverfahrens mit
Hilfe eines Laufzeitkorrelators in vollem Umfang nutzbar.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand eines
Ausführungsbeispieles, dargestellt in den Figuren, näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Spulstelle an einer Spulmaschine
in vereinfachter Darstellung,
Fig. 2 die Spulstelle der Fig. 1, nachdem beide Fadenenden in
die Fadenverbindeeinrichtung eingelegt sind.
Die Fig. 1 zeigt eine Spulstelle, bei der der Fadenlauf des
Fadens 2 zwischen der Ablaufspule 3 und der als Kreuzspule 4
ausgebildeten Auflaufspule aufgrund eines von einem Reiniger 5
detektierten Garnfehlers unterbrochen ist. Die
Fadenunterbrechung wurde mittels einer Schneideinrichtung 6
vorgenommen. Der Fadenlauf des Fadens 2, der während des
Spulbetriebs eingenommen ist, ist teilweise gestrichelt
dargestellt. Der von der Ablaufspule 3 abgezogene Faden 2
passiert während des Spulvorgangs die geregelte
Fadenbremse 31, den Reiniger 5, die Schneideinrichtung 6 sowie
einen als Meßkopf 7 ausgebildeten Fadensensor und wird in der
Wickeleinrichtung 34 auf den in der Darstellung der Fig. 1 im
Uhrzeigersinn rotierenden Wickelkörper 8 der Kreuzspule 4
aufgewickelt. Die Antriebswalze 12 treibt mittels
Friktionswirkung die Auflaufspule 4 an, wobei die
Antriebswalze 12 in der Darstellung der Fig. 1 zum Aufwickeln
des Fadens entgegen dem Uhrzeigersinn rotiert. Die
Kreuzspule 4 wird von einem Spulenhalter 9 getragen, der
schwenkbar am Maschinengestell 10 gelagert ist. Eine
Steuereinrichtung 11 umfaßt eine Auswerteeinrichtung für die
Meßwerte des Meßkopfes 7 sowie einen Laufzeitkorrelator und
ist zum Kumulieren durchgelaufener Fadenlängen eingerichtet.
Ein derartiger Meßkopf 7 in Verbindung mit einem
Laufzeitkorrelator ist beispielsweise aus der DE 42 25 842 A1
bekannt und dort näher erläutert. Die vorteilhafte Ausbildung
der Vorrichtung zur Messung der Fadengeschwindigkeit gemäß der
DE 42 25 842 A1 wird an der Spulstelle 1 eingesetzt.
Die Steuereinrichtung 11 weist ein Modul auf, um die
vorgegebene Garnlänge zu speichern und die vorgegebene
Garnlänge und die kumulierte Garnlänge miteinander zu
vergleichen. Erreicht die kumulierte Garnlänge den
vorgegebenen Wert, wird der Wickelvorgang beendet, die
Kreuzspule 4 abtransportiert und ein neuer Wickelvorgang
gestartet.
Wird vom Reiniger 5 ein unzulässiger Garnfehler detektiert,
wird die Schneideinrichtung 6 aktiviert und der Faden 2
unterbrochen. Die durchlaufende Fadenlänge wird aus den vom
Meßkopf 7 generierten Signalen nur so lange ermittelt, bis das
Fadenende den Meßkopf 7 erreicht. Das Fadenende des
sogenannten Oberfadens wird auf die Kreuzspule 4 aufgewickelt.
Nun wird die Mündung 15 eines Saugrohres 16 der Umfangsfläche
des Wickelkörpers 8 zugestellt. Von der Steuereinrichtung 11
wird ein hier aus Vereinfachungsgründen nicht dargestelltes
Ventil angesteuert, das Saugrohr 16 mit Unterdruck
beaufschlagt und an der Mündung 15 eine Saugströmung erzeugt.
Das Saugrohr 16 ist dabei über das Drehgelenk 17 und die
Leitung 18 mit dem Saugkanal 19 und über den Saugkanal 19 mit
der zentralen Unterdruckquelle 20 der Spulmaschine verbunden.
Die Richtung der Saugströmung ist durch den Pfeil 21
angedeutet. Das auf der Umfangsfläche des Wickelkörpers 8
liegende Fadenende 22 wird in das Saugrohr 16 eingesaugt. Die
Kreuzspule 4 wird dabei langsam in Gegenrichtung des
Uhrzeigersinnes gedreht. Nimmt die Kreuzspule 4 bei dieser
Rotation eine Winkelstellung ein, bei der das auf der
Umfangsfläche des Wickelkörpers 8 liegende Fadenende 22 in den
Wirkbereich der Mündung 15 des Saugrohres 16 gelangt ist, wird
das Fadenende 22 bei erfolgreichem Ansaugversuch in das
Saugrohr 16 eingesaugt. Erreicht das Fadenende dabei im
Saugrohr 16 den Fadenendensensor 23, wird nur noch eine
bestimmte Fadenlänge von der Kreuzspule 4 abgezogen und in das
Saugrohr 16 eingesaugt. Diese Fadenlänge wird detektiert,
wobei die Detektion der von der Ablaufspule 4 wieder
abgezogenen Fadenlänge auf an sich bekannte Weise anhand der
in Richtung des Pfeiles 32 gerichteten Rotation der
Antriebswalze 12 erfolgt. Die Rotation der Antriebswalze 12
wird durch ein Polrad 13 und einen Winkelsensor 14 gemessen.
Das Festsetzen von Einflußgrößen, die der Ermittlung der
bestimmten abzuziehenden Fadenlänge dienen, kann dabei auf die
zum Beispiel in der DE 196 40 184 A1 oder in dem
entsprechenden US-Patent Nr. 5,862,616 beschriebene Weise
vorgenommen werden. Die Länge des von der Kreuzspule 4
abgezogenen und vom Saugrohr 16 eingesaugten Fadenendes wird
von der kumulierten Fadenlänge, die den Meßkopf 7 durchlaufen
hat, subtrahiert. Der Abstand des Fadenendensensors 23 von der
Mündung 15 des Saugrohres 16 sowie der bei der Schwenkbewegung
des Saugrohres 16 durch die Mündung 15 zurückgelegte Weg
beziehungsweise die entsprechenden Fadenlängen sind bekannt
und in der Steuereinrichtung 11 hinterlegt und werden bei der
Bestimmung der eliminierten Fadenlänge herangezogen.
Das untere Fadengreiferrohr 24 fängt das von der Ablaufspule 3
abgespulte Fadenende, den sogenannten Unterfaden, mittels der
Ansaugöffnung 25 und legt dieses durch eine Schwenkbewegung in
die als Spleißeinrichtung 26 ausgebildete
Fadenendeverbindungseinrichtung ein. Das Drehgelenk 27, um das
das Fadengreiferrohr 24 geschwenkt werden kann, ist als
Anschluß an eine Leitung 28 ausgebildet, die in den
Saugkanal 19 mündet. Im Anschluß an diese in der Fig. 1
dargestellte Situation schwenkt das Saugrohr um das
Drehgelenk 17 nach unten und legt den Oberfaden in die
Spleißeinrichtung 26 ein. Das Fadenende 22 wird bei der
Schwenkbewegung des Saugrohres 16 durch eine
Klemmvorrichtung 29 festgehalten.
Die Fig. 2 zeigt das Saugrohr 16 in der Position, die es nach
der Schwenkbewegung nach unten einnimmt, vor dem Abtrennen der
Fadenenden 22 und 33 durch die Schneideinrichtung 30. Die
Länge des von der Ablaufspule 4 wieder abgewickelten
Fadenendes 22 ist durch die Auswerteeinrichtung von der
kumulierten Länge des aufgewickelten Fadens 2 wieder
subtrahiert worden. Das Fadenende 33 hat den Meßkopf 7 noch
nicht durchlaufen und ist somit auch nicht in der kumulierten
Länge des aufgewickelten Fadens enthalten.
Nach der erfolgten Fadenverbindung wird der Spulvorgang
fortgesetzt. Dabei wird auch die Bestimmung der durch den
Meßkopf 7 durchlaufenden Fadenlänge und die Kumulierung des
auf die Kreuzspule 4 aufgelaufenen Fadens fortgesetzt.
Erreicht die kumulierte Länge einen für die Kreuzspule 4
vorgegebenen Wert, wird der Wickelvorgang beendet, die volle
Kreuzspule 4 abtransportiert und ein neuer Wickelvorgang
gestartet. Sowohl nach einem Spulenwechsel wie nach einer
Fadenunterbrechung wird beim Hochlaufen der Rotation der
Kreuzspule 4 die Länge des auf die Kreuzspule 4 auflaufenden
Fadens anhand der Rotation der Antriebswalze 12 bestimmt und
nicht aus der Auswertung der Meßwerte des Meßkopfes 7.
Spätestens, wenn die Drehzahl der Antriebswalze 12 die
Betriebsdrehzahl erreicht hat, werden der ermittelten
Fadenlauflänge wieder die Meßwerte des Meßkopfes 7 zugrunde
gelegt.
Das Erfassen des Fadens und der Fadenverbindungsvorgang sind
beispielsweise aus der DE 196 14 184 A1 bekannt, der weitere
Erläuterungen entnommen werden können. Die
Spleißeinrichtung 26 umfaßt eine Schneideinrichtung 30 zum
Abtrennen der beiden vom Saugrohr 16 und vom
Fadengreiferrohr 24 eingesaugten Fadenenden 22 und 33.
Derartige Schneideinrichtungen sind bekannt und üblich und
daher hier aus Vereinfachungsgründen nicht im einzelnen
dargestellt. Mit der Schneideinrichtung 30 werden die beiden
Fadenenden 22, 33 abgetrennt, wobei das abgetrennte
Fadenende 22 des Oberfadens den detektierten Garnfehler
umfaßt.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die Ausführung
beschränkt, die in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist. Der
Antrieb, die Lagerung und die Halterung von Vorrichtungsteilen
sowie die Steuerung und Verknüpfung erfolgt, soweit hier nicht
näher erläutert, entsprechend dem Stand der Technik, wie er
zum Beispiel aus den zitierten Druckschriften und dem dort
angeführten bekannten Stand der Technik hervorgeht.
Claims (6)
1. Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine
mit einer Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der durch
einen Fadensensor laufenden Fadenlänge und einer
Auswerteeinrichtung zum Kumulieren durchgelaufener
Fadenlängen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spulstelle (1) eine Einrichtung zum Bestimmen von
Fadenlängen aufweist, die im Rahmen eines
Fadenverbindungsvorgangs eliminiert werden, und daß die
Auswerteeinrichtung so eingerichtet ist, daß sie die
eliminierten Fadenlängen von der aus der durch den
Fadensensor gelaufenen Fadenlänge hergeleiteten Gesamtlänge
des Fadens (2) subtrahiert.
2. Spulstelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der laufenden
Fadenlänge einen berührungslos arbeitenden Meßkopf (7) mit
zwei in Bewegungsrichtung des laufenden Fadens (2)
hintereinander angeordneten Meßpunkten sowie einen
Laufzeitkorrelator zur Verarbeitung der detektierten
Meßwerte aufweist.
3. Spulstelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Laufzeitkorrelator einen Regelkreis umfaßt, der sich auf ein
Totzeitmaximum abgleicht, daß die Spulstelle (1) eine
Wickeleinrichtung (34) mit einem Winkelsensor (14) aufweist,
der der Aufnahme der Umfangsgeschwindigkeit einer
Antriebswalze (12) für die Kreuzspule (4) dient und über den
Signale generiert werden, die angenähert proportional der
Fadengeschwindigkeit sind, und daß die Signale dem
Laufzeitkorrelator zur Bereichsvorgabe für das Einrasten des
Regelkreises auf das richtige Totzeitmaximum zuleitbar sind.
4. Spulstelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Bestimmen von
Fadenlängen einen Fadenendensensor (23) aufweist, der an
einem Saugelement angeordnet ist und der bei Vorhandensein
eines mittels des Saugelementes von der Oberfläche der
Kreuzspule (4) abgesaugten Fadenendes ein Startsignal
generiert, und daß die Auswerteeinrichtung so eingerichtet
ist, daß sie aus dem Startsignal und den Signalen des
Winkelsensors (14) die von der Kreuzspule (4) wieder
abgewickelte Fadenlänge bestimmt.
5. Spulstelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im Fadenlauf eine Einrichtung zur
Fadenzugkraftregelung angeordnet ist.
6. Spulstelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung so eingerichtet
ist, daß beim Hochlauf der Wickeleinrichtung (34) mindestens
während einer ersten Hochlaufphase die Längenmessung für die
auf die Kreuzspule (4) aufgewickelte Fadenlänge nur aufgrund
der über den Winkelsensor (14) generierten Signale erfolgt.
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