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DE10118659A1 - Spulstelle einer Textilmaschine - Google Patents

Spulstelle einer Textilmaschine

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Publication number
DE10118659A1
DE10118659A1 DE10118659A DE10118659A DE10118659A1 DE 10118659 A1 DE10118659 A1 DE 10118659A1 DE 10118659 A DE10118659 A DE 10118659A DE 10118659 A DE10118659 A DE 10118659A DE 10118659 A1 DE10118659 A1 DE 10118659A1
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DE
Germany
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thread
length
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winding unit
lengths
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Withdrawn
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DE10118659A
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English (en)
Inventor
Andreas Krueger
Christian Sturm
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Oerlikon Textile GmbH and Co KG
Original Assignee
W Schlafhorst AG and Co
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine mit einer Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der durch einen Meßkopf (7) laufenden Fadenlänge und mit einer Auswerteeinrichtung zum Kumulieren durchgelaufener Fadenlängen. Die Spulstelle weist eine Einrichtung zum Bestimmen von Fadenlängen auf, die im Rahmen eines Fadenverbindungsvorgangs eliminiert werden. Die Auswerteeinrichtung ist so eingerichtet, daß sie die eliminierten Fadenlängen von der aus der durch den Meßkopf (7) gelaufenen Fadenlänge hergeleiteten Gesamtlänge des Fadens (2) subtrahiert. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Spulstelle ist an Spulmaschinen oder Spinn-Spulmaschinen einsetzbar und ermöglicht eine präzise Einhaltung vorgegebener Fadenlängen für Kreuzspulen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Spulstelle einer Textilmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekanntlich sind wesentliche Kostensenkungen möglich, beispielsweise in der Webereivorbereitung, wenn die vorgegebenen Fadenlängen des auf die Kreuzspulen aufgewickelten Garns möglichst exakt eingehalten werden können. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Kreuzspulen gemeinsam auf ein Gatter aufgesteckt, abgezogen und geschärt oder gezettelt werden. Je größer die Abweichungen in den Fadenlängen sind, desto größer können die Unterschiede zwischen den auf den Kreuzspulen verbleibenden Restgarnmengen sein. Bei hochwertigem Fadenmaterial führt dies zu nicht tolerierbaren Verlusten durch erhebliche Abfallmengen oder zur Notwendigkeit von aufwendigem und zeitraubendem Umspulen der Garnreste. Es ist üblich, an Kreuzspulen herstellenden Textilmaschinen die aufgewickelte Fadenlänge aus den Umdrehungen der Kreuzspule oder der Antriebswalze für die Kreuzspulen herzuleiten. Durch Faktoren, wie Schlupf oder Changierbewegung, können erhebliche Ungenauigkeiten bei der Detektion der Fadenlänge beziehungsweise der Fadengeschwindigkeit auftreten.
Um derartige Ungenauigkeiten zu vermeiden, werden Vorrichtungen und Verfahren eingesetzt, mit denen der laufende Faden berührungslos gemessen und der Fadengeschwindigkeit proportionale Signale erzeugt werden können. Die beispielsweise mit einem Laufzeitkorrelator ermittelte Geschwindigkeit kann zur Lauflängenbestimmung eines Textilfadens ausgewertet werden.
Die CH 669 777 A5 beschreibt zum Beispiel ein Verfahren und eine Vorrichtung zur berührungslosen Längenmessung eines Fadens, wobei ein Fadenabschnitt beleuchtet wird, dessen Abbildung mittels eines einen Raster aufweisenden optischen Korrelatorsystems mit mindestens einem fotoelektrischen Detektor in ein elektrisches Gegentaktsignal gewandelt wird, welches eine der Geschwindigkeit proportionale Frequenz enthält, nach Trennung von Gleichtaktanteilen und Störsignalen die Periodendauer des Signals jeweils einmal während eines Abtastintervalles konstanter Zeitdauer gemessen wird, sofern das Signal einen Mindestamplitudenwert überschreitet und aus den einzelnen, durch Reziprokwertbildung ermittelten Längenmeßwerten die Länge bestimmt wird. Ein der Fadengeschwindigkeit proportionales Signal wird durch Abbildung eines Fadenabschnittes auf einem Gitter und fotoelektrischer Umwandlung berührungslos erzeugt. Das Signal wird mit festen Abtastintervallen abgetastet und die Teilfadenlänge für jedes Abtastintervall ermittelt. Aus der Summation der Teillängen ergibt sich die Fadenlänge.
Das in der DE 43 27 587 A1 offenbarte Verfahren arbeitet mit einem Laufzeitkorrelator. Dabei wird an mindestens einer Referenzspulstelle die Geschwindigkeit des laufenden Fadens gemessen, daraus der Mittelwert gebildet und dieser Mittelwert der Geschwindigkeit für die übrigen Spulstellen als Vorgabewert für die Spulgeschwindigkeit zugrunde gelegt. Für die Ermittlung der Produktionsleistung soll durch die direkte Ermittlung der Spulgeschwindigkeit am laufenden Faden der Einfluß von Störfaktoren, die bisher die Genauigkeit der Ermittlung der Produktionsleistung beeinträchtigt haben, vermindert oder eliminiert werden. Der Einsatz einer derartigen Meßeinrichtung zur Ermittlung der Spulgeschwindigkeit am laufenden Faden nur an einer oder an wenigen Spulstellen einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine bezweckt gegenüber der Anordnung derartiger Meßeinrichtungen an allen Spulstellen eine erhebliche Einsparung. Mit wenigen Referenzspulstellen oder sogar nur einer einzigen Referenzspulstelle bei einer Vielzahl von Spulstellen der Spulmaschine kann allerdings keinesfalls sichergestellt werden, daß jede auf dieser Spulmaschine fertiggestellte Kreuzspule eine Garnlänge aufweist, die für eine Verwendung in der Webereivorbereitung genügend präzise mit der vorgegebenen Garnlänge übereinstimmt. Die auch an Referenzspulstellen immer noch auftretenden Längenabweichungen zwischen der erfaßten beziehungsweise der ermittelten produzierten Garnlänge und der tatsächlich auf der Kreuzspule aufgewickelten Garnlänge sind im Vergleich zur Produktionsleistung marginal und können daher bei der Ermittlung der Produktionsleistung der gesamten Spulmaschine ohne weiteres vernachlässigt werden. Für die präzise Einhaltung einer Garnlängenvorgabe sind diese Längenabweichungen nicht mehr tolerierbar. Hohen Ansprüchen an die Übereinstimmung von vorgegebener Garnlänge und der Garnlänge, die tatsächlich auf der betreffenden Kreuzspule aufgewickelt ist, genügt eine gemäß der DE 43 27 587 A1 ausgebildete Spulmaschine somit nicht.
Die gattungsbildende DE 42 25 842 A1 zeigt eine Vorrichtung zum Messen der Geschwindigkeit von Textilfäden an einer Wickeleinrichtung. Die Wickeleinrichtung dient der Herstellung von Kreuzspulen, wobei die Drehung der Kreuzspule mittels Friktionswirkung von einer Antriebswalze erzeugt wird. Eine Laufzeitkorrelator-Schaltung mit zwei in festem Abstand in Bewegungsrichtung des laufenden Textilfadens hintereinander angeordneten Meßpunkten, an denen berührungslos gemessen wird, und ein weiterer Signalgeber sind miteinander verbunden. Der Signalgeber detektiert die Rotationsbewegung der Antriebswalze und gibt Signale proportional der Fadengeschwindigkeit ab. Diese Signale werden dem Laufzeitkorrelator zur Bereichsvorgabe für das Einrasten des Regelkreises auf das richtige Totzeitmaximum (Maximum der Korrelationsfunktion für die Laufzeit des Fadens vom ersten zum zweiten Meßpunkt = Totzeit) zugeleitet. Dadurch kann die hohe Meßgenauigkeit des Laufzeitkorrelators ohne erheblichen Aufwand an Rechenkapazität auch bei sich ändernden Fadengeschwindigkeiten genutzt werden. Die mit Hilfe des Laufzeitkorrelators ermittelte Geschwindigkeit kann über einen Integrator unmittelbar zur kumulativen Lauflängenbestimmung eines Textilfadens ausgewertet werden.
Die zum Stand der Technik genannten Druckschriften beschreiben Möglichkeiten, die Garngeschwindigkeit präzise zu ermitteln. Die Übereinstimmung der auf eine Kreuzspule aufgewickelten Garnlänge mit der vorgegebenen Garnlänge sowie im Vergleich der Kreuzspulen untereinander ist jedoch trotz einer Längenmessung mit den oben beschriebenen Vorrichtungen und Verfahren für höchste Ansprüche an die Genauigkeit immer noch unzureichend.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Einhaltung vorgegebener Fadenlängen für Kreuzspulen zu verbessern.
Diese Aufgabe wird mit einer Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
An einer erfindungsgemäß ausgebildeten Spulstelle werden die eliminierten Fadenlängen von der Gesamtlänge des Fadens, die aus der durch den Fadensensor gelaufenen Fadenlänge hergeleitet ist, subtrahiert, um das so ermittelte Gesamtergebnis nahe an den tatsächlichen Wert zu bringen. Dies erhöht deutlich die Genauigkeit, mit der vorgegebene Fadenlängen einer Kreuzspule eingehalten werden können, und führt zu einer besseren Ausnutzung der Möglichkeiten, die eine Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der durch einen Fadensensor laufenden Fadenlänge eröffnet.
Um sicherzustellen, daß zum Beispiel von einer Kreuzspule die erforderliche Kettfadenlänge in jedem Fall abgezogen werden kann, wird die vorgegebene Garnlänge üblicherweise merklich größer als die erforderliche Garnlänge gewählt. Damit soll für den Fall vorgesorgt werden, daß zu dem Zeitpunkt, an dem die durch die Längenmessung bestimmte Garnlänge die vorgegebene Garnlänge erreicht und der Aufwickelvorgang beendet wird, die tatsächlich auf der Kreuzspule aufgewickelte Garnlänge niedriger als die vorgegebene Garnlänge ist und sich dadurch nicht für die gewünschte Verwendung eignet. Bei der üblicherweise aus Sicherheitsgründen reichlich bemessenen zugeschlagenen Garnlänge muß der gravierende Nachteil in Kauf genommen werden, daß beispielsweise in der Webereivorbereitung große Garnmengen als Restgarn auf den Spulen bleiben. Durch die deutlich verbesserte Genauigkeit, mit der an einer erfindungsgemäß ausgebildeten Spulstelle vorgegebene Fadenlängen einer Kreuzspule eingehalten werden können, kann der Sicherheitszuschlag bei der Garnlängenvorgabe sehr gering bemessen werden. Dies führt zu einer signifikanten Verminderung der Restgarnmengen auf den Kreuzspulen.
Weist die Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der laufenden Fadenlänge einen berührungslos arbeitenden Meßkopf mit zwei in Bewegungsrichtung des laufenden Fadens hintereinander angeordneten Meßpunkten sowie einen Laufzeitkorrelator zur Verarbeitung der detektierten Meßwerte auf, ist eine besonders hohe Genauigkeit bei der Messung der Garngeschwindigkeit und dem Bestimmen der laufenden Fadenlänge erzielbar.
Erhält der Laufzeitkorrelator zur Bereichsvorgabe für das richtige Einrasten des Regelkreises Signale, die über einen Winkelsensor generiert werden, der der Aufnahme der Umfangsgeschwindigkeit einer Antriebswalze für die Kreuzspule dient, kann flexibel auf Geschwindigkeitsänderungen reagiert werden, ohne daß ein hoher Rechenaufwand mit daraus folgender hoher Rechenzeit erforderlich ist. Das Einrasten in ein Nebenmaximum und damit das Generieren eines falschen Geschwindigkeitswertes kann vermieden werden.
Vorteilhaft weist die Einrichtung zum Bestimmen von Fadenlängen einen Fadenendensensor auf, der an einem Saugelement angeordnet ist und der bei Vorhandensein eines mittels des Saugelementes von der Oberfläche der Kreuzspule abgesaugten Fadenendes ein Startsignal generiert. Die Auswerteeinrichtung ist so eingerichtet, daß sie aus dem Startsignal und den Signalen des Winkelsensors die von der Kreuzspule wieder abgewickelte Fadenlänge bestimmt. Die Bestimmung der eliminierten Fadenlänge gelingt auf diese Weise exakt.
Bevorzugt weist die Spulstelle im Fadenlauf ein Mittel zur Fadenzugkraftregelung auf. Mit einer derartigen Fadenzugkraftregelung werden Längeschwankungen des aufgewickelten Fadens, die von unterschiedlichen Fadenzugkräften verursacht werden, außerdem weitgehend vermieden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Auswerteeinrichtung so eingerichtet, daß beim Hochlauf der Wickeleinrichtung mindestens während der Anfangsphase des Hochlaufs die Fadenlängenbestimmung für die auf die Kreuzspule aufgewickelte Fadenlänge ausschließlich aufgrund der über den Winkelsensor generierten Signale erfolgt. Eine Fadenlängenbestimmung nur aufgrund dieser Signale kann dann beendet werden, wenn beim Hochlauf eine vorgegebene Drehzahl der Kreuzspule überschritten oder ein vorgegebener Beschleunigungswert bei der Rotationsbewegung der Kreuzspule unterschritten wird. Damit werden in der Hochlaufphase der Rotation der Kreuzspule mögliche Probleme vermieden, die dadurch entstehen können, daß mit der anfangs relativ großen Zeitdifferenz der Signale von beiden Meßpunkten auch das zur Korrelation zu speichernde Datenvolumen sehr groß ist. Mögliche kurzzeitig auftretende Verfälschungen der bestimmten Längenwerte während des relativ kurzen Hochlaufs sind minimal und tolerierbar, wohingegen der erforderliche Rechenaufwand für die Fadenlängenbestimmung während des Hochlaufs erheblich reduziert ist.
Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung läßt sich auf einfache, aber wirkungsvolle Weise eine außerordentlich gute Übereinstimmung von vorgegebener Fadenlänge und tatsächlich aufgewickelter Fadenlänge erreichen. Die Erfindung macht nun bei der Bestimmung der auf einer Kreuzspule aufgewickelten Garnlänge die Meßgenauigkeit eines Korrelationsverfahrens mit Hilfe eines Laufzeitkorrelators in vollem Umfang nutzbar.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand eines Ausführungsbeispieles, dargestellt in den Figuren, näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Spulstelle an einer Spulmaschine in vereinfachter Darstellung,
Fig. 2 die Spulstelle der Fig. 1, nachdem beide Fadenenden in die Fadenverbindeeinrichtung eingelegt sind.
Die Fig. 1 zeigt eine Spulstelle, bei der der Fadenlauf des Fadens 2 zwischen der Ablaufspule 3 und der als Kreuzspule 4 ausgebildeten Auflaufspule aufgrund eines von einem Reiniger 5 detektierten Garnfehlers unterbrochen ist. Die Fadenunterbrechung wurde mittels einer Schneideinrichtung 6 vorgenommen. Der Fadenlauf des Fadens 2, der während des Spulbetriebs eingenommen ist, ist teilweise gestrichelt dargestellt. Der von der Ablaufspule 3 abgezogene Faden 2 passiert während des Spulvorgangs die geregelte Fadenbremse 31, den Reiniger 5, die Schneideinrichtung 6 sowie einen als Meßkopf 7 ausgebildeten Fadensensor und wird in der Wickeleinrichtung 34 auf den in der Darstellung der Fig. 1 im Uhrzeigersinn rotierenden Wickelkörper 8 der Kreuzspule 4 aufgewickelt. Die Antriebswalze 12 treibt mittels Friktionswirkung die Auflaufspule 4 an, wobei die Antriebswalze 12 in der Darstellung der Fig. 1 zum Aufwickeln des Fadens entgegen dem Uhrzeigersinn rotiert. Die Kreuzspule 4 wird von einem Spulenhalter 9 getragen, der schwenkbar am Maschinengestell 10 gelagert ist. Eine Steuereinrichtung 11 umfaßt eine Auswerteeinrichtung für die Meßwerte des Meßkopfes 7 sowie einen Laufzeitkorrelator und ist zum Kumulieren durchgelaufener Fadenlängen eingerichtet. Ein derartiger Meßkopf 7 in Verbindung mit einem Laufzeitkorrelator ist beispielsweise aus der DE 42 25 842 A1 bekannt und dort näher erläutert. Die vorteilhafte Ausbildung der Vorrichtung zur Messung der Fadengeschwindigkeit gemäß der DE 42 25 842 A1 wird an der Spulstelle 1 eingesetzt.
Die Steuereinrichtung 11 weist ein Modul auf, um die vorgegebene Garnlänge zu speichern und die vorgegebene Garnlänge und die kumulierte Garnlänge miteinander zu vergleichen. Erreicht die kumulierte Garnlänge den vorgegebenen Wert, wird der Wickelvorgang beendet, die Kreuzspule 4 abtransportiert und ein neuer Wickelvorgang gestartet.
Wird vom Reiniger 5 ein unzulässiger Garnfehler detektiert, wird die Schneideinrichtung 6 aktiviert und der Faden 2 unterbrochen. Die durchlaufende Fadenlänge wird aus den vom Meßkopf 7 generierten Signalen nur so lange ermittelt, bis das Fadenende den Meßkopf 7 erreicht. Das Fadenende des sogenannten Oberfadens wird auf die Kreuzspule 4 aufgewickelt. Nun wird die Mündung 15 eines Saugrohres 16 der Umfangsfläche des Wickelkörpers 8 zugestellt. Von der Steuereinrichtung 11 wird ein hier aus Vereinfachungsgründen nicht dargestelltes Ventil angesteuert, das Saugrohr 16 mit Unterdruck beaufschlagt und an der Mündung 15 eine Saugströmung erzeugt. Das Saugrohr 16 ist dabei über das Drehgelenk 17 und die Leitung 18 mit dem Saugkanal 19 und über den Saugkanal 19 mit der zentralen Unterdruckquelle 20 der Spulmaschine verbunden. Die Richtung der Saugströmung ist durch den Pfeil 21 angedeutet. Das auf der Umfangsfläche des Wickelkörpers 8 liegende Fadenende 22 wird in das Saugrohr 16 eingesaugt. Die Kreuzspule 4 wird dabei langsam in Gegenrichtung des Uhrzeigersinnes gedreht. Nimmt die Kreuzspule 4 bei dieser Rotation eine Winkelstellung ein, bei der das auf der Umfangsfläche des Wickelkörpers 8 liegende Fadenende 22 in den Wirkbereich der Mündung 15 des Saugrohres 16 gelangt ist, wird das Fadenende 22 bei erfolgreichem Ansaugversuch in das Saugrohr 16 eingesaugt. Erreicht das Fadenende dabei im Saugrohr 16 den Fadenendensensor 23, wird nur noch eine bestimmte Fadenlänge von der Kreuzspule 4 abgezogen und in das Saugrohr 16 eingesaugt. Diese Fadenlänge wird detektiert, wobei die Detektion der von der Ablaufspule 4 wieder abgezogenen Fadenlänge auf an sich bekannte Weise anhand der in Richtung des Pfeiles 32 gerichteten Rotation der Antriebswalze 12 erfolgt. Die Rotation der Antriebswalze 12 wird durch ein Polrad 13 und einen Winkelsensor 14 gemessen. Das Festsetzen von Einflußgrößen, die der Ermittlung der bestimmten abzuziehenden Fadenlänge dienen, kann dabei auf die zum Beispiel in der DE 196 40 184 A1 oder in dem entsprechenden US-Patent Nr. 5,862,616 beschriebene Weise vorgenommen werden. Die Länge des von der Kreuzspule 4 abgezogenen und vom Saugrohr 16 eingesaugten Fadenendes wird von der kumulierten Fadenlänge, die den Meßkopf 7 durchlaufen hat, subtrahiert. Der Abstand des Fadenendensensors 23 von der Mündung 15 des Saugrohres 16 sowie der bei der Schwenkbewegung des Saugrohres 16 durch die Mündung 15 zurückgelegte Weg beziehungsweise die entsprechenden Fadenlängen sind bekannt und in der Steuereinrichtung 11 hinterlegt und werden bei der Bestimmung der eliminierten Fadenlänge herangezogen.
Das untere Fadengreiferrohr 24 fängt das von der Ablaufspule 3 abgespulte Fadenende, den sogenannten Unterfaden, mittels der Ansaugöffnung 25 und legt dieses durch eine Schwenkbewegung in die als Spleißeinrichtung 26 ausgebildete Fadenendeverbindungseinrichtung ein. Das Drehgelenk 27, um das das Fadengreiferrohr 24 geschwenkt werden kann, ist als Anschluß an eine Leitung 28 ausgebildet, die in den Saugkanal 19 mündet. Im Anschluß an diese in der Fig. 1 dargestellte Situation schwenkt das Saugrohr um das Drehgelenk 17 nach unten und legt den Oberfaden in die Spleißeinrichtung 26 ein. Das Fadenende 22 wird bei der Schwenkbewegung des Saugrohres 16 durch eine Klemmvorrichtung 29 festgehalten.
Die Fig. 2 zeigt das Saugrohr 16 in der Position, die es nach der Schwenkbewegung nach unten einnimmt, vor dem Abtrennen der Fadenenden 22 und 33 durch die Schneideinrichtung 30. Die Länge des von der Ablaufspule 4 wieder abgewickelten Fadenendes 22 ist durch die Auswerteeinrichtung von der kumulierten Länge des aufgewickelten Fadens 2 wieder subtrahiert worden. Das Fadenende 33 hat den Meßkopf 7 noch nicht durchlaufen und ist somit auch nicht in der kumulierten Länge des aufgewickelten Fadens enthalten.
Nach der erfolgten Fadenverbindung wird der Spulvorgang fortgesetzt. Dabei wird auch die Bestimmung der durch den Meßkopf 7 durchlaufenden Fadenlänge und die Kumulierung des auf die Kreuzspule 4 aufgelaufenen Fadens fortgesetzt. Erreicht die kumulierte Länge einen für die Kreuzspule 4 vorgegebenen Wert, wird der Wickelvorgang beendet, die volle Kreuzspule 4 abtransportiert und ein neuer Wickelvorgang gestartet. Sowohl nach einem Spulenwechsel wie nach einer Fadenunterbrechung wird beim Hochlaufen der Rotation der Kreuzspule 4 die Länge des auf die Kreuzspule 4 auflaufenden Fadens anhand der Rotation der Antriebswalze 12 bestimmt und nicht aus der Auswertung der Meßwerte des Meßkopfes 7. Spätestens, wenn die Drehzahl der Antriebswalze 12 die Betriebsdrehzahl erreicht hat, werden der ermittelten Fadenlauflänge wieder die Meßwerte des Meßkopfes 7 zugrunde gelegt.
Das Erfassen des Fadens und der Fadenverbindungsvorgang sind beispielsweise aus der DE 196 14 184 A1 bekannt, der weitere Erläuterungen entnommen werden können. Die Spleißeinrichtung 26 umfaßt eine Schneideinrichtung 30 zum Abtrennen der beiden vom Saugrohr 16 und vom Fadengreiferrohr 24 eingesaugten Fadenenden 22 und 33. Derartige Schneideinrichtungen sind bekannt und üblich und daher hier aus Vereinfachungsgründen nicht im einzelnen dargestellt. Mit der Schneideinrichtung 30 werden die beiden Fadenenden 22, 33 abgetrennt, wobei das abgetrennte Fadenende 22 des Oberfadens den detektierten Garnfehler umfaßt.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die Ausführung beschränkt, die in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist. Der Antrieb, die Lagerung und die Halterung von Vorrichtungsteilen sowie die Steuerung und Verknüpfung erfolgt, soweit hier nicht näher erläutert, entsprechend dem Stand der Technik, wie er zum Beispiel aus den zitierten Druckschriften und dem dort angeführten bekannten Stand der Technik hervorgeht.

Claims (6)

1. Spulstelle einer Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine mit einer Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der durch einen Fadensensor laufenden Fadenlänge und einer Auswerteeinrichtung zum Kumulieren durchgelaufener Fadenlängen, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulstelle (1) eine Einrichtung zum Bestimmen von Fadenlängen aufweist, die im Rahmen eines Fadenverbindungsvorgangs eliminiert werden, und daß die Auswerteeinrichtung so eingerichtet ist, daß sie die eliminierten Fadenlängen von der aus der durch den Fadensensor gelaufenen Fadenlänge hergeleiteten Gesamtlänge des Fadens (2) subtrahiert.
2. Spulstelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum hochgenauen Bestimmen der laufenden Fadenlänge einen berührungslos arbeitenden Meßkopf (7) mit zwei in Bewegungsrichtung des laufenden Fadens (2) hintereinander angeordneten Meßpunkten sowie einen Laufzeitkorrelator zur Verarbeitung der detektierten Meßwerte aufweist.
3. Spulstelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Laufzeitkorrelator einen Regelkreis umfaßt, der sich auf ein Totzeitmaximum abgleicht, daß die Spulstelle (1) eine Wickeleinrichtung (34) mit einem Winkelsensor (14) aufweist, der der Aufnahme der Umfangsgeschwindigkeit einer Antriebswalze (12) für die Kreuzspule (4) dient und über den Signale generiert werden, die angenähert proportional der Fadengeschwindigkeit sind, und daß die Signale dem Laufzeitkorrelator zur Bereichsvorgabe für das Einrasten des Regelkreises auf das richtige Totzeitmaximum zuleitbar sind.
4. Spulstelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Bestimmen von Fadenlängen einen Fadenendensensor (23) aufweist, der an einem Saugelement angeordnet ist und der bei Vorhandensein eines mittels des Saugelementes von der Oberfläche der Kreuzspule (4) abgesaugten Fadenendes ein Startsignal generiert, und daß die Auswerteeinrichtung so eingerichtet ist, daß sie aus dem Startsignal und den Signalen des Winkelsensors (14) die von der Kreuzspule (4) wieder abgewickelte Fadenlänge bestimmt.
5. Spulstelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Fadenlauf eine Einrichtung zur Fadenzugkraftregelung angeordnet ist.
6. Spulstelle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinrichtung so eingerichtet ist, daß beim Hochlauf der Wickeleinrichtung (34) mindestens während einer ersten Hochlaufphase die Längenmessung für die auf die Kreuzspule (4) aufgewickelte Fadenlänge nur aufgrund der über den Winkelsensor (14) generierten Signale erfolgt.
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