DE10118652A1 - Kathodenstrahlröhre - Google Patents
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Abstract
Für eine Kathodenstrahlröhre wird zur Verringerung der Kapazitäten der Elektroden des Strahlsystems die Gitter 1-Elektrode als flaches Blechteil ausgeführt und mechanisch/galvanisch von einer Zentrieranordnung für eine Kathodenträgeranordnung getrennt mit einer für alle Elektroden des Strahlsystems gemeinsamen Tragstruktur verbunden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Kathodenstrahlröhre nach dem Oberbegriff des Pa
tentanspruchs 1.
Der Aufbau eines Strahlsystems einer Kathodenstrahlröhre mit einer Elektro
denfolge Kathode, Gitter1 und Gitter2 sowie ggf. weiteren Elektroden, insbe
sondere einer Fokuselektrode und einer Anode, ist gebräuchlicher Stand der
Technik, wobei häufig die Gitter2-Elektrode in zwei separaten, in Elektronen
strahlrichtung beabstandete Elektroden Gitter21 und Gitter22 auf unterschiedli
chen Potentialen unterteilt ist.
Die Abbildungseigenschaften einer bildgebenden solchen Elektronenstrahlröhre
hängen maßgeblich von der bei einem gegebenen Röhrenaufbau maximal
möglichen Hell-Dunkel-Umtastgeschwindigkeit der Strahlintensität ab, die wie
derum bestimmt ist durch die maximale Modulationsfrequenz der zur Strahlin
tensitätssteuerung modulierten Elektrodenspannung. Die Modulationsfrequenz
ist insbesondere begrenzt durch die für die modulierte Elektrodenspannung
wirksame Kapazität. Bei der ursprünglich üblichen Kathodensteuerung zur
Steuerung der Strahlintensität wird lediglich die Elektrodenspannung der Ka
thode gegen Bezugspotential moduliert. Die Gitter1-Elektrode liegt auf kon
stantem Potential.
Höhere Modulationsfrequenzen können durch die Gegentaktsteuerung erreicht
werden, bei welcher die Elektrodenspannungen der Kathode und der Gitter1-
Elektrode im Gegentakt moduliert werden, wobei die maximalen Spannungs
werte der Elektrodenspannungen gegen Bezugspotential jeweils geringer sind
als die zur gleichen Helligkeitsdynamik erforderliche Kathodenspannung bei der
reinen Kathodensteuerung. Typisch sind beispielsweise maximale Span
nungsamplituden für Gitter1 und Kathode von -50 V bzw. + 50 V bei der Ge
gentaktsteuerung gegenüber 100 V bei der Kathodensteuerung.
Eine weitere Möglichkeit der Strahlintensitätssteuerung liegt in der reinen Git
ter1-Steuerung, bei welcher die Elektrodenspannung der Gitter1-Elektrode mo
duliert wird und die Kathode auf konstantem Potential liegt.
Aus der DE 198 57 800 A1 ist eine derartige Kathodenstrahlröhre mit einer eine
Kathodenträgeranordnung umgebenden Gitter1-Hülse, deren der Gitter2-
Elektrode zugewandte Elektrodenfläche eine Aussparung aufweist, welche
durch eine topfförmige über den Rand der Aussparung aufgewölbte Blende mit
einer zentralen Strahlöffnung überbrückt ist.
Die EP 0 809 853 B1 zeigt eine Kathodenstrahlröhre zur Erzeugung von drei
getrennten Elektronenstrahlen. Eine gemeinsame Gitter1-Steuerelektrode ist
topfförmig ausgebildet und die drei Kathodenanordnungen sind in dem Gitter1-
Topf gehalten, welcher seinerseits mit Glasstäben einer mit nachfolgenden
Elektroden gemeinsamen Tragstruktur fest verbunden ist.
Aus der DE 30 10 807 ist eine Kathoden-Gitteranordnung bekannt, bei welcher
eine Elektrodengruppe aus Kathode, erstem Steuergitter und zweitem Steuer
gitter als fest verbundene Baugruppe vorgefertigt ist, welche eine Montage
platte zur Befestigung der Baugruppe an mit weiteren Elektroden einer Elektro
nenkanone gemeinsamen Glasstäben umfaßt.
In der DE 196 30 200 A1 ist eine Kathodenstrahlröhre beschrieben, bei deren
Strahlsystem ein Sandwich-Teilmodul mit erstem und zweitem Steuergitter zwi
schen keramischen Scheiben über einen keramischen Distanzring mit einer
Halterung einer Kathodenträgeranordnung verbunden ist.
Es zeigt sich in der Praxis, daß die mehrfache Anwendung der Verbindung ke
ramischer Bauteile untereinander und mit metallischen Bauteilen zu einem
komplexen Elektrodenmodul durch die verschiedenen Verbindungstechniken
aufwendig und nicht zufriedenstellend ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kathodenstrahl
röhre mit weiter verbessertem Aufbau des Strahlsystems anzugeben.
Die Erfindung ist im Patentanspruch 1 beschrieben. Die Unteransprüche ent
halten vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Die Erfindung verringert gegenüber der aus DE 198 57 800 A1 bekannten Ka
thodenstrahlröhre insbesondere die Kapazität zwischen sich radial gegenüber
stehenden metallischen Flächen von Gitter1 als erstem Steuergitter und Katho
de sowie zwischen Gitter1 und einer typischerweise das Strahlsystem umge
benden, auf Massepotential liegenden metallischen Abschirmung.
Die Ausführung des ersten Steuergitters, nachfolgend auch Gitter1-Elektrode
genannt, als flache metallische Scheibe, insbesondere als Blechteil ermöglicht
in für Elektroden eines solchen Strahlsystems an sich bekannter Weise eine
gegenüber z. B. metallisierten keramischen Elektrodenträgern kostengünstige
Herstellung mit hoher Präzision und Reproduzierbarkeit. Durch die vom zweiten
Steuergitter selbsttragend getrennte Halterung in der Tragstruktur entfallen
Fertigungsvorgänge mit extra Verbindungstechniken. Die relative Ausrichtung
der mehreren Elektroden, vorzugsweise einschließlich Fokuselektrode und An
ode, kann vorteilhafterweise in einem Schritt, insbesondere durch Einschmel
zen äußerer Abschnitte, Haltestege etc. der Elektroden in Glasstäbe der ge
meinsamen Tragstruktur erfolgen.
Die Gitter1-Elektrode weist vorteilhafterweise wie an sich bekannt eine Ausspa
rung auf, welche durch eine Blende geringerer Materialstärke, insbesondere
eine topfförmig aufgewölbte Blende überspannt ist. Die Höhe der Gitter1-
Elektrode ist vorzugsweise geringer als 20%, insbesondere geringer als 10%
ihres größten Durchmessers oder in absolutem Maß geringer als 2,5 mm, ins
besondere geringer als 1,5 mm.
Während bei der aus der DE 198 57 800 A1 bekannten Anordnung die Seiten
wände des Gitter1-Topfs als Zentrierung für eine Kathodenträgeranordnung
dienen können, erfolgt eine derartige Zentrierung bei der erfindungsgemäßen
Kathodenstrahlröhre vorteilhafterweise mittels einer separaten Zentrieranord
nung, in welcher die Kathodenträgeranordnung in Richtung der Strahlachsen
verschiebbar geführt ist. Die Zentrieranordnung ist vorteilhafterweise unabhän
gig von dem ersten Steuergitter an der gemeinsamen Tragstruktur der mehre
ren Elektroden fixiert. Die Zentrieranordnung kann in einer ersten vorteilhaften
Ausführungsform als kreiszylindrische Hülse, insbesondere metallisch auf kon
stantem Potential liegend ausgeführt sein. Die Zentrieranordnung kann auch
reduziert sein auf wenigstens drei polar verteilte Einzelführungen.
Zur Einstellung des Abstands zwischen Kathode und erstem Steuergitter ist
vorzugsweise in der Kathodenträgeranordnung ein isolierendes Distanzelement
zwischen einem Kathodenträger und dem ersten Steuergitter eingefügt. Die
Kathodenträgeranordnung stützt sich vorteilhafterweise unter einer geringen
Federvorspannung gegen das erste Steuergitter ab. Das erste Steuergitter
kann, ggf. zusätzlich zu der topfförmigen Aufwölbung einer Strahlblende in ei
ner Aussparung, im radialen Verlauf eine Stufe oder Rampe in Strahlrichtung
aufweisen, welche formstabilisierend wirken kann.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch eingehend veranschaulicht. Da
bei zeigt
Fig. 1 einen Aufbau eines Strahlsystems nach der Erfindung
Fig. 2 einen Ausschnitt aus dem Strahlsystem nach Fig. 1
Das in Fig. 1 skizzierte Strahlsystem umfaßt als Elektroden eine Kathode KA,
ein erstes Steuergitter G1, auch als Gitter1 bezeichnet, eine zweite Steuergit
teranordnung, auch als Gitter2 bezeichnet, welche in zwei Gitter-Teilelektroden
mit einer kathodenferneren Teilelektrode G22 und einer dem ersten Steuergit
ter G1 zugewandten Teilelektrode G21 aufgeteilt ist. Im folgenden ist mit zwei
tem Steuergitter nur das Gitter G21 bezeichnet.
Mehrere, vorzugsweise drei regelmäßig um die Strahlachse angeordnete Hal
testäbe HS, vorzugsweise aus Glas, dienen als gemeinsame Tragstruktur für
die Elektroden G22, G21 und G1 sowie ggf. weiteren Elektroden des Strahlsy
stems wie z. B. einer Fokuselektrode FO und einer Anode AN. Die metallischen
Elektroden werden in einer Montage-Hilfseinrichtung in präziser gegenseitiger
Ausrichtung gehalten und mit ihren Außenrändern, über radial nach außen ge
richtete Haltefahnen HF o. ä. in die Haltestäbe HS eingeschmolzen und sind
dann über die Tragstruktur in ihren gegenseitigen Positionen fixiert. Die Fig. 2
zeigt den in Fig. 1 markierten Ausschnitt in detaillierterer Darstellung.
Wesentliches an der erfindungsgemäßen Elektronenstrahlröhre gegenüber
dem Stand der Technik mit vollmetallischem Gitter1, z. B. nach DE 198 57 800 A1
oder EP 0 809 853 B1, ist die flache Ausführung der Gitter1-Elektrode G1
als ebene oder vorzugsweise gestufte metallische Scheibe, insbesondere als
Blechteil. Die Gitter1-Elektrode ist dadurch galvanisch von einer Zentrierein
richtung für die Kathodenanordnung entkoppelt und zeigt in der flachen Ausfüh
rung eine vorteilhaft geringe Kapazität gegen die Kathodenhülse und gegen
eine typischerweise das Steuerelektrodensystem umgebende, auf Massepo
tential liegende Abschirmung. Zugleich ist eine solche Gitter1-Elektrode als
Blechteil kostengünstig und mit reproduzierbar hoher Präzision herstellbar. Die
Höhe H1 der Gitter1-Elektrode beträgt vorteilhafterweise weniger als 20%, ins
besondere weniger als 10% des größten Durchmessers D1 dieser Elektrode
(H1 < 0,2 D1) und/oder weniger als 2,5 mm, insbesondere weniger als 1,5 mm.
Eine Kathodenträgeranordnung, in welcher die Kathode gehalten ist, ist inner
halb einer Zentrieranordnung, welche z. B. als kreiszylindrische Zentrierhülse
ZH ausgeführt ist, gehalten und dabei vorteilhafterweise in geringem Maß in
Strahlrichtung verschiebbar geführt und vorzugsweise unter dem Einfluß einer
Federkraft in Richtung der Strahlachse an der Gitter1-Elektrode G1 anliegend.
Die Kathodenträgeranordnung kann beispielsweise wie skizziert eine Träger
scheibe TR, mit welcher die Kathodenhülse KH mit der Kathode KA und der
ggf. vorhandenen Kathodenheizung HE fest verbunden ist, und einen Distanz
ring DR zwischen Trägerscheibe TR und Gitter1 enthalten. Im skizzierten Bei
spiel sind noch ein Adapterring AR als Zwischenstück zwischen dem Innen
durchmesser der Zentrierhülse ZH und dem kleineren Durchmesser der Trä
gerscheibe TR sowie eine Stützhülse SH vorhanden, über welche eine von ver
schränkten Laschen LA aufgebrachte Federkraft in Richtung der Strahlachse
auf Trägerscheibe TR und Distanzring DR als schwache Andruckkraft an die
Gitter1-Elektrode G1 übertragen wird. Eine Federkraft kann auch durch eine
separate Druckfeder aufgebracht werden. Durch eine solche Federkraft ist eine
hohe Konstanz des achsialen Abstands von Kathode KA zu der Strahlblende
SB1 gewährleistet, ohne daß thermisch bedingte mechanische Spannungen
zwischen Gitter1 und Kathode auftreten. Die Hülse SH kann in anderer Ausfüh
rung auch fest mit der Zentrierhülse verschweißt werden, insbesondere mittels
Laserschweißen. Ein sicheres Anliegen des Rings DR an der Gitter1-Elektrode
kann beispielsweise durch eine zusätzliche Federanordnung zwischen SH und
TR oder allein durch die Elastizität der Gitter1-Elektrode nach anfänglichem
Andrücken des Trägerrings TR bzw. des Distanzrings DR bei der Montage ge
geben sein.
Die Gitter1-Elektrode G1 ist vorzugsweise in ihrem radialen Verlauf in der Wei
se nicht eben ausgeführt, daß sich der achsiale Abstand zu der zweiten Steuer
elektrode G21 mit zunehmendem Abstand vergrößert, bevorzugt in Form we
nigstens einer Stufe. Vorzugsweise sind die Abschnitte der Elektrode vor und
nach einer solchen Stufe im wesentlichen eben mit senkrecht zur Strahlachse
SA liegenden Ebenen.
Eine günstige solche Stufe kann durch eine aus der DE 198 57 800 A1 an sich
bekannte topfförmige Aufwölbung einer zentralen Strahlblende SB1 gegeben
sein. Eine vorteilhafte Ausführungsform sieht eine von der Strahlblende ge
trennte Stufe ST im radialen Verlauf der Gitter1-Elektrode zwischen einem in
nenliegenden Ringabschnitt und einem außenliegenden Ringabschnitt GR12
vor. Eine solche Stufe ST liegt vorteilhafterweise in einem Radiusbereich von
maximal ± 20% des größten Elektrodenradius D1/2 um die Anlagefläche der
Kathodenträgeranordnung an der Gitter1-Elektrode und erhöht die mechani
sche Stabilität der flachen Gitter1-Elektrode gegen eine vorzugsweise gegebe
ne lichte Andrückkraft, mit welcher die Kathodenträgeranordnung achsial gegen
die Gitter1-Elektrode gedrückt ist.
Die Zentrieranordnung ist vorzugsweise mechanisch unabhängig von der Git
ter1-Elektrode eigenständig mit der gemeinsamen Tragstruktur, z. B. den Hal
testäben HS verbunden ist und bei metallischer Ausführung galvanisch von der
Gitter1-Elektrode getrennt ist. In der Fig. 2 ist eine solche Zentrieranordnung
als kreiszylindrische Metallhülse vorgesehen, die vorteilhafterweise auf kon
stantem Potential, insbesondere Massepotential der Kathodenstrahlröhre liegt.
Die kreiszylindrische Form ist wegen der einfachen und präzis herstellbaren
Geometrie bevorzugt, aber nicht zwingend. Die Zentrieranordnung kann bei
spielsweise auch mehrere getrennte, polar um die Strahlachse verteilt ange
ordnete Einzelführungen mit zur Strahlachse parallelen Führungsflächen auf
weisen. Bei metallischer Ausführung der Führungsflächen ist durch eine solche
Segmentierung die Fläche, welche die Kapazität der Kathodenhülse gegen eine
solchen Zentrieranordnung bestimmt, gegenüber einer geschlossenen kreiszy
lindrischen Form reduziert. Die Zentrieranordnung kann auch nichtmetallisch
ausgeführt sein.
Die Gitter1-Elektrode und die Kathode sind vorzugsweise mit getrennt, insbe
sondere im Gegentakt modulierten Steuerspannungen beaufschlagt. Zuführung
zu den einzelnen Elektroden sind in den Figuren der Übersichtlichkeit halber
nicht eingezeichnet.
Die Ausführung der Gitter1-Elektrode als flache vollmetallische Scheibe ermög
licht eine kostengünstige und mit hoher Präzision reproduzierbare Herstellung
einer mechanisch stabilen Elektrode, insbesondere als Blechteil, mit einer
vorteilhaft geringen Kapazität in dem Strahlsystem der Kathodenstrahlröhre.
Ein nicht ebener Verlauf an der Stufe ST kann z. B. durch Tiefziehen eines
ebenen Blechs erzeugt werden.
Die vorstehend und die in den Ansprüchen angegebenen sowie die den Abbil
dungen entnehmbaren Merkmale sind sowohl einzeln als auch in verschiedener
Kombination vorteilhaft realisierbar. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebe
nen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen fachmännischen
Könnens in mancherlei Weise abwandelbar.
Claims (14)
1. Kathodenstrahlröhre mit einem Elektrodensystem, in welchem in Strahl
richtung beabstandet wenigstens eine Kathode (KA), ein erstes Steuer
gitter (G1) und ein zweites Steuergitter (G21) in einer isolierenden ge
meinsamen Tragstruktur (HS) in definierten relativen Positionen gehalten
sind, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Steuergitter (G1) als eine
flache metallische Scheibe ausgeführt und selbsttragend getrennt von
dem zweiten Steuergitter in der Tragstruktur gehalten ist.
2. Kathodenstrahlröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Höhe (H1) des ersten Steuergitters (G1) geringer ist als 20% insbesonde
re geringer als 10% seines größten Durchmessers (D1).
3. Kathodenstrahlröhre nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe des ersten Steuergitters geringer ist als 2,5 mm, insbeson
dere geringer als 1,5 mm.
4. Kathodenstrahlröhre nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das erste Steuergitter (G1) in radialer Richtung einen Stu
fenverlauf mit wenigstens einer Stufe (ST) und beidseitig der Stufe Flä
chenabschnitte (GR11, GR12) aufweist, welche im wesentlichen eben
sind.
5. Kathodenstrahlröhre nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das erste Steuergitter (G1) aus einem Außenring (GR11,
GR12, ST) mit einer Aussparung um die Kathode und einer die Ausspa
rung überspannenden Strahlblende (SB1) zusammengesetzt ist, wobei die
Materialstärke der Strahlblende geringer ist als die des Außenrings.
6. Kathodenstrahlröhre nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Strahlblende (SB1) topfförmig ausgebildet ist.
7. Kathodenstrahlröhre nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Außenring in radialer Richtung eine Stufe (ST) aufweist.
8. Kathodenstrahlröhre nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stufe (ST) mit zunehmendem Radius von dem zweiten Steuergitter (G21)
weg gerichtet ist.
9. Kathodenstrahlröhre nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß eine die Kathode tragende Kathodenträgeranordnung unter
Federspannung gegen das erste Steuergitter abgestützt ist.
10. Kathodenstrahlröhre nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kathodenanordnung in einer Zentrieranordnung (ZH) in Strahlrichtung
verschiebbar geführt ist.
11. Kathodenstrahlröhre nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Steuergitter (G1) unabhängig von der Kathodenträgeran
ordnung oder der Zentrieranordnung in der Tragstruktur gehalten ist.
12. Kathodenstrahlröhre nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Tragstruktur mehrere am Außenumfang des zwei
ten und ersten Steuergitters, der Kathodenträgeranordnung und ggf. wei
terer Elektroden um die Strahlachse verteilt angeordnete, im wesentlichen
parallel zur Strahlachse verlaufende Haltestreben umfaßt.
13. Kathodenstrahlröhre nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß Kathode und erstes Steuergitter mit getrennt gegen
Masse modulierbaren Steuerspannungen beaufschlagbar sind.
14. Kathodenstrahlröhre nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Elektrodensystem von einer auf Massepotential
liegenden Abschirmung umgeben sind.
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