DE10117159A1 - Schutzbehälter für einen plattenförmigen Datenträger - Google Patents
Schutzbehälter für einen plattenförmigen DatenträgerInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schutzbehälter für einen plattenförmigen Datenträger mit einem kreisförmigen Umriß mit einer Grundplatte und einer Deckplatte, die einen von Seitenwänden begrenzten Aufnahmeraum für den Datenträger zwischen sich einschließen, der über einen in einer Stirnseite des Schutzbehälters vorgesehenen Einschubschlitz zugänglich ist. In den Seitenwänden sind Führungen für den Datenträger derart ausgebildet, daß dieser zumindest mit Abstand von der Grundplatte im Schutzbehälter gelagert ist, wobei in der Deckplatte eine sich in die einschubseitige Stirnseite öffnende Ausnehmung zur Erfassung des Datenträgers ausgebildet ist. Aufgabe der Erfindung ist es, einen derartigen Schutzbehälter so weiterzuentwickeln, daß die Aufnahme von Booklets oder sonstigen Einlagen unter Beibehaltung der Vorteile eines derartigen Schutzbehälters möglich ist. Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Führung (5) in den den Einschubschlitz (6) beidseitig begrenzenden Seitenwänden (3) in einem Bereich kurz hinter dem Rand des Einschubschlitzes (6) Unterbrechungen (11) aufweist, wodurch ein Zugang für den Einschub eines Booklets (13) oder einer sonstigen Einlage in den zwischen der Führung (5) und der Grundplatte (1) gebildeten Raum (12) geschaffen ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schutzbehälter für
einen plattenförmigen Datenträger mit einem kreisförmigen Umriß,
z. B. eine CD oder DVD, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiger Schutzbehälter ist aus DE 42 21 127 C2 und DE 198 39 242 A1
bekannt. Er hat gegenüber den üblicher, weit ver
breiteten Schutzbehältern, die aus mindestens zwei, meistens je
doch aus drei scharnierartig aneinandergefügten Teilen bestehen,
den Vorteil, daß er wesentlich kostengünstiger herstellbar ist.
Ein weiterer, nicht unwesentlicher Vorteil liegt darin, daß der
umrißseitige Rand des Datenträgers in der den Aufnahmeraum rand
seitig begrenzenden Führung geführt ist. Diese Führung gewähr
leistet, daß der Datenträger im Schutzbehälter mit Abstand von
der Grundplatte gelagert ist. Dadurch werden Beschädigungen sei
ner Datenträgerseite verhindert. Bei entsprechender Ausbildung
der Führung, z. B. als V-Nut, ist der Datenträger nach seinem
Einschieben in den Schutzbehälter nicht nur von der Grundplatte
beabstandet, sondern auch von der Deckplatte, so daß auch ein
Einschieben des Datenträgers mit nach oben weisender Datenträ
gerseite unschädlich ist. Die Führung kann so ausgelegt sein,
daß sie leichte Klemmkräfte am Umfang des Datenträgers ausübt.
Dadurch ist ein sicherer Halt des Datenträgers im Schutzbehälter
gewährleistet. Allerdings ist eine derartige Klemmkraft nicht
erforderlich, wenn andere Maßnahmen, wie z. B. eine in der DE 198 39 244 A1
offenbarte Verschlußeinrichtung, vorgesehen sind.
Ein wesentlicher Nachteil der bekannten gattungsgemäßen
Schutzbehälter ist darin zu sehen, daß sie kein Booklet oder
ähnliche Einlagen aufnehmen können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die bekann
ten hier einschlägigen Schutzbehälter mit sehr einfachen Mitteln
so weiterzuentwickeln, daß die Aufnahme von Booklets oder sons
tiger Einlagen unter Beibehaltung der eingangs erwähnten Vortei
le möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Schutzbehäl
ter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Aufgrund der Unterbrechung der Führung in den beiden den
Einschubschlitz begrenzenden Seitenwänden ist auf sehr einfache
Weise die Möglichkeit geschaffen worden, den Raum unterhalb des
Datenträgers, der ohnehin von der Grundplatte beabstandet im
Schutzbehälter gelagert ist, für die Einlage eines Booklets oder
sonstiger Einlagen zu nutzen. Dabei behindern diese Unterbre
chungen weder das Einschieben noch das Herausnehmen oder die
Lagerung des Datenträgers im Schutzbehälter. Natürlich kann
dieses "Aufbewahrungsprinzip" auch "verdoppelt" werden, indem
auch der Raum zwischen der Deckplatte und dem Datenträger als
Aufbewahrungsraum für ein Booklet genutzt wird. Auch dieser Raum
wäre dann über die Unterbrechungen beschickbar.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen. Die Erfindung wird nachstehend anhand
von Ausführungsbeispielen näher erläutert. In der dazugehö
rigen Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen perspektivischen Blick von schräg o
ben auf einen Schutzbehälter nach einem
ersten Ausführungsbeispiel,
Figur. 2 eine Draufsicht auf die Darstellung gemäß
Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorderansicht des Schutzbehälters,
Fig. 4 einen Schnitt A-A gemäß Fig. 2,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung eines
Schutzbehälters in einer zweiten Ausfüh
rungsform der Erfindung,
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung einer
dritten Ausführungsform des Schutzbehäl
ters,
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer vierten
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung einer
fünften Ausführungsform der Erfindung, und
Fig. 9 eine perspektivische Darstellung einer
sechsten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
Der in den Fig. 1 bis 4 gezeigte Schutzbehälter hat einen
rechteckförmigen Grundriß und weist eine Grundplatte 1 und eine
Deckplatte 2 auf, die über Seitenwände 3 auf drei Seiten mitein
ander verbunden sind. Der Schutzbehälter kann einstückig oder
mehrstückig hergestellt sein. Er besteht aus glasklarem Kunst
stoff. Zwischen der Grundplatte 1 und der Deckplatte 2 ist ein
U-förmiger Aufnahmeraum für einen plattenförmigen Datenträger
mit einem kreisförmigen Umriß - nachstehend wird beispielsweise
von einer CD 4 ausgegangen - gebildet, der randseitig von einer
Führung 5 begrenzt ist, die die Form einer V-förmigen Nut hat.
Der Aufnahmeraum ist über einen in einer Stirnseite des Schutz
behälters gebildeten Einschubschlitz 6 zugänglich. Auf der Seite
dieses Einschubschlitzes 6 hat die Grundplatte 1 eine kreisseg
mentförmige Aussparung 7, deren Rand 8 als zum Aufnahmeraum der
CD 4 hin ansteigende Schräge ausgebildet ist. Aufgrund dieser
Ausbildung des Randes 8 ist auf der Grundplatte eine Erhebung 9
(Fig. 4) gebildet. An seinen an die Seitenwände 3 angrenzenden
Enden steigt die Schräge des Randes 8 bis zum unteren Rand der
Führung 5 an, was am besten aus Fig. 4 hervorgeht. Des weiteren
ist der Rand 8 konkav ausgebildet, d. h. die Erhebung 9 hat an
den Enden des Randes 8 ihre größte Höhe und fällt dann von bei
den Seiten zur Mitte hin ab (Fig. 3). Diese Ausbildung des Ein
schubschlitzes 6 erleichtert das Einschieben einer CD 4 in den
Schutzbehälter und sorgt gleichzeitig dafür, daß die nach unten
weisende Datenträgerseite der CD 4 nicht beschädigt wird, da nur
der Randbereich der CD 4 mit dem Schutzbehälter in Berührung
kommt. Die CD 4 wird vollständig in den Aufnahmeraum eingescho
ben, so daß sie etwa auf der Hälfte ihres Umfangs in der Füh
rungs-Nut 5 geführt ist. Diese Einschubposition ist beispiels
weise in Fig. 2 mit dünnen gestrichelten Linien angedeutet. Die
Führungen 5 sind so dimensioniert, daß ein leichter Klemmdruck
auf die CD 4 ausgeübt wird, so daß diese sicher in dem Schutzbe
hälter gelagert wird. In dieser Position hat die CD 4 weder Kon
takt mit der Deckplatte 2 noch mit der Grundplatte 1, wie am
besten aus der Darstellung gemäß Fig. 4 hervorgeht. Um die Ent
nahme der CD 4 aus dem Schutzbehälter zu erleichtern, ist in der
Deckplatte eine U-förmige Aussparung 10 vorgesehen, die sich zur
Seite des Einschubschlitzes 6 hin öffnet und etwa im mittigen
Bereich der CD 4 endet. Diese Aussparung 10 erleichtert das Ein
schieben, insbesondere aber das Herausschieben der CD 4 aus dem
Schutzbehälter.
Wie insbesondere aus Fig. 2 in Verbindung mit Fig. 4 hervor
geht, weist die Führung 5 Unterbrechungen 11 auf, die etwa im
Bereich der Erhebung 9 beginnen. Diese Unterbrechungen 11 bilden
einen Zugang für einen unterhalb der Führungen 5 im Schutzbehäl
ter vorgesehenen Raum 12, der sich zwischen den den Einschub
schlitz 6 begrenzenden Seitenwänden 3 und zwischen der Erhebung
9 und der dem Einschubschlitz 6 gegenüberliegenden Seitenwand 3
erstreckt. Dieser Raum 12 dient der Aufbewahrung eines Booklets
13, welches einer CD 4 in aller Regel immer beigefügt ist und
welches in den Fig. 2 und 4 durch dünne gestrichelte Linien an
gedeutet ist. Zum Einlegen des Booklets 13 in den Raum 12 wird
das Booklet 13 in die Führungen 5 des Einschubschlitzes 6 einge
steckt und an seinem freien Ende leicht nach oben gedrückt. Da
durch taucht das vordere Ende des Booklets 13 in die Unterbre
chungen 11 ein, und es kann vollständig in den Raum 12 einge
schoben werden. Um dieses Einschieben zu erleichtern, schließt
sich an die Erhöhung 9 eine zum Raum 12 hin abfallende Schräge
14 an, die in ihren Randbereichen bis in die V-förmigen Nuten
der Führungen 5 reicht. Diese Schräge 14 erleichtert auch das
Herausschieben des Booklets 13 aus dem Raum 12. Dazu ist zuvor
die CD 4 aus dem Schutzbehälter herauszuschieben. Das Booklet 13
kann dann über die Aussparung 10 der Deckplatte 2 mit einem Dau
men ergriffen und aus dem Schutzbehälter herausgeschoben werden.
Bei in den Schutzbehälter eingelegtem Booklet 13 wird dieses
durch die Erhebung 9 gegen ein ungewolltes Herausrutschen gesi
chert.
Das in Fig. 5 gezeigte Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich von dem vorstehend erläuterten lediglich dadurch, daß es
von dessen rechteckiger Grundrißform abweicht, indem der Schutz
behälter an dem dem Einschubschlitz 6 gegenüberliegenden Ende
die Rundung der CD 4 aufnimmt. Ein in den Raum 12 eingeschobenes
Booklet 13 müßte dann natürlich die abgerundere Form des Grund
risses aufnehmen.
Während bei den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 1 bis 5
die CD 4 durch Klemmwirkung im Schutzbehälter gehalten wird, ist
in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 eine Klemmwirkung durch
entsprechende Dimensionierung der Führungen 5 nicht vorgesehen.
Dafür sind in den U-förmigen Nuten der Führungen 5 in den sich
an den Einschubschlitzen 6 anschließenden Seitenwänden 3 Feder
zungen 15 angeordnet, die beim Einschieben der CD 4 nachgeben
und so ein vollständiges Einschieben der CD 4 in den Schutzbe
hälter ermöglichen und dann die eingeschobene CD 4 durch Klemm
wirkung festhalten.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 ist eine Klemmwir
kung der Führungen 5 ebenfalls nicht vorgesehen, d. h. die CD 4
kann sich im Schutzbehälter in den Führungen 5 frei nach vorn
und hinten bewegen. Um ein Herausrutschen der CD 4 aus dem
Schutzbehälter zu vermeiden, ist im Bereich des Einschubschlit
zes 6 in eine der seitlichen Führungen 5 eine Federzunge 16 an
geordnet. Bei dieser Lösung kann die CD 4 zur Entnahme also
schon ein ganzes Stück aus dem Schutzbehälter hinausragen. Da
durch kann die Aussparung 10 in der Deckplatte 2 kürzer ausge
führt werden als bei den vorhergehenden Ausführungsbeispielen.
Weitere Lösungen, um ein Herausfallen der CD 4 aus dem
Schutzbehälter zu vermeiden, sind in den Fig. 8 und 9 darge
stellt.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 ist ein Klappdeckel
17 mit dem Schutzbehälter verbunden. Dieser Klappdeckel 17 kann
auf den Schutzbehälter aufgeklappt werden, so daß der Einschub
schlitz 6 abgedeckt ist. Der Klappdeckel 17 kann aus Pappe be
stehen, so daß diese Lösung ohne zerbrechliche Scharnierelemente
auskommen kann. Der Klappdeckel 17 gestattet eine hohe Individu
alisierung der CD-Außenhülle. Bei Bedarf kann der Klappdeckel 17
durch Abreißen vom Schutzbehälter entfernt werden.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 wird ein Schuber 18
zum Abdecken des Einschubschlitzes 6 benutzt. Dafür wird der
Schuber 18 vollständig über den Schutzbehälter geschoben. Wenn
der Schuber 18 um 180° gedreht wird, wird aus einer gesicherten
Aufbewahrungsposition eine frei zugängliche Position. Dies kann
weiter in Richtung eines schnellen Zugriffs optimiert werden,
wenn der Schuber 18 schlitz- und kreissegmentförmige Ausnehmun
gen 7, 10 wie der Schutzbehälter aufweist. Auch in diesem Falle
kann der Schuber 18 aus Pappe bestehen.
Claims (8)
1. Schutzbehälter für einen plattenförmigen Datenträger mit ei
nem kreisförmigen Umriß mit einer Grundplatte und einer
Deckplatte, die einen von Seitenwänden begrenzten Aufnahme
raum für den Datenträger zwischen sich einschließen, der ü
ber einen in einer Stirnseite des Schutzbehälters vorgesehe
nen Einschubschlitz zugänglich ist, wobei in den Seitenwän
den Führungen für den Datenträger ausgebildet sind, derart,
daß dieser zumindest mit Abstand von der Grundplatte im
Schutzbehälter gelagert ist, wobei in der Deckplatte eine
sich in die einschubseitige Stirnseite öffnende Ausnehmung
zum Erfassen des Datenträgers ausgebildet ist, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Führung (5) in den den Einschubschlitz
(6) beidseitig begrenzenden Seitenwänden (3) in einem Be
reich kurz hinter dem Rand des Einschubschlitzes (6) Unter
brechungen (11) aufweist, wodurch ein Zugang für den Ein
schub eines Booklets (13) oder einer sonstigen Einlage in
den zwischen der Führung (5) und der Grundplatte (1) gebil
deten Raum (12) geschaffen ist.
2. Schutzbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Grundplatte (1) am Einschubschlitz (6) eine kreisseg
mentförmige Aussparung (7) aufweist, wobei der dadurch ge
bildete, bogenförmige Rand (8) derart abgeschrägt ist, daß
dieser in Einschubrichtung des Datenträgers (4) bis auf das
Niveau der Führung (5) ansteigt.
3. Schutzbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die durch die Abschrägung des Randes (8) auf der Grundplatte
(1) gebildete Erhöhung (9) vom Beginn der beidseitigen Un
terbrechungen (11) der Führung (5) in einer Schräge (14) auf
das Niveau der Grundplatte (1) abfällt.
4. Schutzbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Führung (5) die Form einer V-
Nut besitzt.
5. Schutzbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß in der Führung (5) Federzungen
(15, 16) angeordnet sind.
6. Schutzbehälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß Vorkehrungen für einen Verschluß
des Einschubschlitzes (6) geschaffen sind.
7. Schutzbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
dieser Verschluß durch einen auf den Schutzbehälter auf
schiebbaren Schuber (18) gebildet ist.
8. Schutzbehälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Verschluß des Einschubschlitzes (6) durch einen an den
Schutzbehälter angelenkten Klappdeckel (17) gebildet ist.
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