DE10117866A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Charakterisierung und/oder zum Nachweis eines Bindungskomplexes - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Charakterisierung und/oder zum Nachweis eines BindungskomplexesInfo
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Abstract
Ein Verfahren zur Charakterisierung und/oder zum Nachweis eines Bindungskomplexes weist folgende Schritte auf: DOLLAR A Bereitstellen eines ersten Bindungspartners und eines Konjugats aus einem zweiten und einem dritten Bindungspartner und Bereitstellen eines vierten Bindungspartners, DOLLAR A Bilden einer Verkettung der Bindungspartner, wobei der erste Bindungspartner mit dem zweiten Bindungspartner einen Probenkomplex und der dritte Bindungspartner mit dem vierten Bindungspartner einen Referenzkomplex ausbildet, DOLLAR A Aufbringen einer Kraft an die Verkettung, die zur Trennung des Probenkomplexes oder des Referenzkomplexes führt und DOLLAR A Bestimmen, welcher der beiden Bindungskomplexe getrennt wurde.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Charakterisierung und/oder
zum Nachweis eines Bindungskomplexes, insbesondere mittels Unterscheidung molekularer
Trennkräfte durch einen differentiellen Krafttest
Nicht-kovalente Wechselwirkungen zwischen Molekülen beruhen auf der atomaren
Interaktion von Bindungspartnern durch Wasserstoffbrücken, ionische, hydrophobe und van
der-Waals Kräfte. Schwache Wechselwirkungen sind Größenordnungen geringer als
kovalente Bindungen, die durch chemische Reaktionen gebildet oder gelöst werden.
Nicht-kovalente Wechselwirkungen zwischen Bindungspartnern mit einem hohen Grad an
selektiver Bindeeigenschaft sind die Voraussetzung für die molekulare Erkennung, die man
sich in der chemischen Analytik und der Diagnostik zu Nutze macht. Im Folgenden werden
solche Wechselwirkungen als spezifische Wechselwirkungen bezeichnet. Bei den Verfahren
zum Nachweis oder der Charakterisierung biochemischer Moleküle handelt es sich meistens
um Bindetests.
Ein Bindetest basiert auf der Ausbildung eines Bindungskomplexes durch die spezifische
Wechselwirkungen eines Liganden mit einem Rezeptor und dem Nachweis dieses Komplexes.
Bei diagnostischen Bindetest kommt es darauf an, eine bekannte Substanz in einer Probe
nachzuweisen:
- - Die Identität einer Probesubstanz zu bestimmen
- - Eine Probesubstanz in einem komplexen Probegemisch nachzuweisen
- - Varianten einer Probesubstanz zu unterscheiden
- - Die Konzentration einer Probesubstanz zu bestimmen
Bei Bindetests für die Entwicklung neuer Diagnostika oder Therapeutika kommt es darauf an,
zu einem bestimmten Bindungspartner einen passenden, noch unbekannten zweiten
Bindungspartner zu finden, d. h.:
- - Aus einer Vielzahl von Probesubstanzen diejenige zu identifizieren, die an einen bestimmten Rezeptor bindet
- - Die Bindungskonstante der Probesubstanz zum Rezeptor zu bestimmen
- - Weitere Bindungseigenschaften wie die Rate der Assoziation (on rate) oder der Dissoziation (off rate) zu bestimmen
In der Immunodiagnostik handelt es sich bei den Rezeptoren i. d. R. um Antikörper oder
Antikörperderivate, mit denen Antigene von Proteinen, niedermolekulare Substanzen aber
auch Viren und ganze Zellen nachgewiesen werden können.
In der molekularen Diagnostik spricht man bei dem Rezeptor von einer Sonde, die aus einer
Nukleinsäure wie DNA oder RNA besteht und mit der Nukleinsäuren in einer Probe
nachgewiesen werden.
Der verbreitetste immunodiagnostische Test ist der enzyme linked immunosorbent assay
(ELISA) Beim ELISA wird ein erster Antikörper auf einer Oberfläche immobilisiert. Er
bindet selektiv ein Antigen eines zugegebenen Probegemischs über eine erste Bindestelle
(Epitop). Ein zweiter Antikörper, der mit einer Markierung versehen ist und der sich in freier
Lösung befindet bindet an ein zweites Epitop des Antigens. Bei einem Separationsschritt,
wird die Fraktion des markierten Antikörpers abgetrennt, die nicht an das Antigen gebunden
hat. Die auf der Oberfläche zurückbleibenden Sandwich-Komplexe aus erstem Antikörper,
Antigen und zweitem Antikörper werden anhand der Markierung nachgewiesen. An die
Markierung vermag i. d. R. ein Enzym zu binden, das mittels Bildung eines Farbstoffes das
Signal entwickelt. Der Farbstoff ist letztlich das Maß für die Menge des Antigens in der
untersuchten Probe.
Ein typischer molekulardiagnostischer Test ist die Southern-Hybridisierung. Sie beruht auf
der Wechselwirkung eines bekannten Nukleinsäuremoleküls, der Sonde, zu einer
komplementären Nukleinsäure eines Probengemischs. Die Probe wird auf einer Oberfläche
immobilisiert und die markierte Sonde zugegeben. Bei geeigneten Puffer- und
Temperaturbedingungen binden die Sondenmoleküle an komplementäre Sequenzen der Probe.
Nach Separation der nicht gebundenen Sonde werden die gebildeten Nukleinsäureduplexe aus
Sonde- und Probemolekülen mittels der Markierung quantifiziert.
Bei der reversen Southern-Hybridisierung, die Grundlage für die hoch parallele
Nukleinsäureanalyse auf miniaturisierten Sondenanordnungen (DNA microarrays) ist, werden
die Sondenmoleküle auf der Oberfläche gebunden und markierte Probemoleküle in freier
Lösung zugegeben.
ELISA und Southern-Hybridisierung haben gemeinsam, daß das Bindeereignis durch eine
Markierung nachgewiesen wird und daß einer der Bindepartner auf einer Oberfläche
gebunden wird. Eine weitere Eigenschaft, die sie mit allen gängigen Bindetest gemeinsam
haben besteht darin, daß man Bindeeigenschaften zweier Bindungspartner zueinander auf der
Basis der Größe der Bindungsenergie im resultierenden Bindungskomplex charakterisiert.
Die chemische Wechselwirkung zwischen zwei Bindungspartnern läßt sich anhand
verschiedener Modelle beschreiben. Das klassische theoretische Gerüst ist die
Thermodynamik. Für die Entwicklung der Thermodynamik war ausschlaggebend, daß es
lange nicht möglich war molekulare Wechselwirkungen an einzelnen Molekülen zu messen.
Deshalb beschreibt sie die Wechselwirkung von Teilchen auf der Basis makroskopisch
meßbarer Größen. Hieraus resultiert das Konzept der Bindungsenergie, die als die zum Lösen
einer Bindung erforderliche Energie definiert ist. Die Bindungsenergie zweier
Bindungspartner zueinander kann über die Messung der Konzentrationen von freien und
gebundenen Bindungspartnern über die Gleichgewichtskonstante abgeleitet werden.
Ein grundlegend anderes Konzept zur Charakterisierung molekularer Wechselwirkung wurde
durch die Kraftmessung, z. B. mit dem Atomic Force Microscope, an einzelnen Molekülen
ermöglicht. Die Kräfte, die zwischen den Atomen zweier Bindungspartnern ausgebildet
werden, können experimentell durch die aufzuwendende Trennkraft bestimmt werden. Aus
der Ratenabhänigkeit der Trennkräfte kann unter bestimmten Voraussetzungen das
Bindungspotential eines Bindungskomplexes rekonstruiert werden. Im Gegensatz zu einer
Charakterisierung eines Bindekomplexes anhand seiner Bindungsenergien, ist der Zerfall des
Komplexes bei einer Kraftmessung nicht durch die thermische Anregung sondern durch einen
manipulativen Eingriff bedingt.
Zur Erläuterung des Bindungspotentials, wird hier ein stark vereinfachtes Bindungsmodell
beschrieben.
Ein Bindungskomplex ist nicht alleine durch seine Bindungsenergie charakterisiert. Er besitzt
auch eine für ihn charakteristische Aktivierungsbarriere welche seine Binde- und
Zerfallswahrscheinlichkeit bestimmt. Auch besitzt jeder Bindungskomplex eine definierte
räumliche Struktur. Eine diese Struktur beschreibende charakteristische Größe ist die
Bindungslänge oder Potentialweite. Diese Größen lassen sich in folgendem einfachen Modell
des Bindungspotentials zusammenfassen, das in Fig. 1 dargestellt ist.
Im gebundenen Zustand sitzt der Ligand im Minimum des Potentials. Um den Komplex
aufzubrechen muß der Ligand über die Potentialbarriere aus der Bindungstasche bzw. aus dem
Bindungspotential herausgezogen werden. Die dazu nötige Kraft ist bestimmt durch die
Ableitung des Potentials (Steigung).
Dem mechanischen Aufbrechen ist ein spontaner Zerfall des Komplexes durch thermische
Aktivierung überlagert. Dieser spontane Zerfall ist abhängig von der Aktivierungsbarriere ΔG.
Eine an den Komplex angelegte Kraft erniedrigt die noch zu überwindende
Aktivierungsbarriere. Bei jeder anliegenden Kraft besitzt der Komplex damit eine gewisse
Wahrscheinlichkeit innerhalb einer bestimmten Zeit zu zerfallen. Die Kraft, bei der ein
Komplex tatsächlich zerfällt, hängt daher auch davon ab, wie schnell die Kraft angelegt wird.
Steigert man die angelegte Kraft kontinuierlich mit einer festen Kraftrate r bis der Komplex
zerfällt, erhält man folgende mittlere Trennkraft für den Komplex in Abhängigkeit von der
angelegten Kraftrate:
Bestimmt man unter verschiedenen Kraftraten jeweils die mittlere Trennkraft, läßt sich daraus
die für den Bindungskomplex charakteristische Bindungsweite Δx und die Zerfallsrate kzerfall
des Komplexes bestimmen.
Das Messen von Trennkräften stellt daher einen neuen Zugang zur Charakterisierung von
Bindungskomplexen dar.
Obwohl die große Mehrheit der Bindetests selektive Wechselwirkungen auf der Basis von
Bindungsenergien nachweist, gibt es Beispiele für Methoden die sich die Vorteile der
charakteristischen Trennkräfte der Bindungskomplexe zu eigen machen.
Das erste Beispiel für eine solche Vorrichtung ist der "surface force apparatus" (SFA) der
1976 von Israelachvili entwickelt wurde (Patent US 5861954, 1999, Israelachvili). Mit diesem
Apparat können Adhäsionskräfte zweier Molekülschichten zueinander gemessen werden. Jede
der Probesubstanzen wird hierzu auf ein zylindrisch gebogenes Glimmerblättchen
aufgebracht, die im Idealfall in nur einem Punkt in Berührung gebracht werden. Durch eine
genau kontrollierte Bewegung der Glimmeroberflächen zueinander werden Kräfte zwischen
den molekularen Schichten angelegt. Mißt man die Bewegung der Oberflächen zueinander in
Abhängigkeit der angelegten Kraft, so erhält man eine Aussage über die Adhäsionskräfte
zwischen den beiden molekularen Schichten.
Bei der zweiten Methode zur Messung molekularer Kräfte handelt es sich um das "atomic
force microscope" (AFM). Mit dem AFM gelang die erste Bestimmung der Trennkraft einer
schwachen Wechselwirkung eines biologischen Rezeptor-Ligand-Paares, dem Biotin-
Streptavidin-System (E.-L. Florin, V. T. Moy and H. E. Gaub, Science 264, 415 (1994)).
Im Gegensatz zum SFA werden beim AFM keine makroskopischen Oberflächen in Kontakt
gebracht. Die Spitze eines AFM ist nur wenige Nanometer groß und kann sich an ihrem Ende
im Idealfall auf ein einzelnes Atoms zuspitzen. Im Bestfall kann man zwischen einer AFM
Spitze und einer zweiten Oberfläche einzelnes Molekül, z. B. einen DNA-Doppelstrang,
aufhängen. Wird die Spitze nun von der Oberfläche weggezogen, so kommt es zur Spannung
des Moleküls und zur Verbiegung des AFM-Cantilervers, die bei bekannter Federkonstante
des Cantilevers eine Messung der molekularen Bindekräfte erlaubt.
Eine Abwandlung der AFM-Methode, die in Richtung diagnostischer Anwendung zielt wird
in Patent US 5992226; Lee et al. beschrieben. Hier ist die Probe satt auf einer flachen
Oberfläche zwischen einem spitz auslaufenden Vorsprung und der AFM-Spitze gebunden,
bzw. einer Oberfläche auf dem AFM-Cantilever gebunden wird.
Eine dritte Methode zur Charakterisierung molekularer Kräfte basiert auf der Verwendung
mikroskopisch kleiner magnetischer Kugeln. Man bindet einen Rezeptor auf einer
magnetischen Kugel und läßt diesen mit einem Liganden, der wiederum an einer Oberfläche
gebunden ist, einen Bindungskomplex bilden. Setzt man die Magnetkugel einem definiertem
magnetischen Feld aus, so kann man eine definierte Zugkraft an den Bindungskomplex
zwischen Kugel und Oberfläche anlegen. Beobachtet man die Position der Magnetkugel in
Richtung der Zugkraft, während man diese variiert bis es zur Trennung des
Bindungskomplexes kommt, so kann man die Trennkraft bestimmen, die benötigt wird um
Rezeptor und Ligand auseinanderzureißen.
Der Nachweis von Trennkräften mit Magnetkugeln leitet sich von einem immunologischen
Sandwichtest ab, bei dem die Kräfte nur zur Separation von ungebundenen und gebundenem
Ligand eingesetzt werden (Patente US 5445970 und US 5445971, 1995, Rohr). Ein
weitergehender Ansatz sieht eine Feinabstimmung der Zugkräfte vor, so daß prinzipiell
schwache spezifische Bindungen eines Antigens zu einem Antikörper von starken
unterschieden werden können (Patent WO 9936577, 1999, Lee).
Bei der vierten Methode handelt es sich um eine Kraftmessung mit "optischen Pinzetten"
(Optical Tweezers). Die Grundlagen dieser Technik gehen auf Arthur Ashkin zurück. Die
Ausübung der Zugkraft wird hier durch die Bewegung eines stark fokussierten Laserstrahls
ausgeübt, der einen mikroskopischen Partikel einfangen und bewegen kann.
Eine Anwendung der Optical Tweezers zur Kraftmessung für diagnostische Zwecke wurde
durch Kishore beschrieben. (Patent US 5620857, 1997, Kishore et al.)
Die fünfte Methode beruht auf der Adhäsion eines elastischen Stempels (Conformal Pillar),
der mit einer Probesubstanz beschichtet ist zu einer Oberfläche, die mit einer Sonde
beschichtet ist. Beim wieder Ablösen des Stempels von der Oberfläche können Trennkräfte
gemessen werden, die der Identifikation der Probe dienen (Patent EP 0962759; 1999,
Delamarche et al.). Bindungskomplexe anhand von Trennkräften statt an Bindungsenergien zu
charakterisieren bringt einige bedeutende Vorteile. Über die Potentialweite der Bindung erhält
man einen neuen unabhängigen Parameter zur Charakterisierung der Bindung, der es erlaubt
verschiedene Bindungsmodi, die gleiche Bindungsenergien besitzen voneinander zu
unterscheiden. Dies gilt insbesondere für die Unterscheidung von unspezifischen von
spezifischen Bindungen bei Proteinen, sowie für die Diskriminierung zwischen
Nukleinsäureduplexen, die vollständig komplementär sind bzw. Fehlpaarungen aufweisen.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, das Assoziationsraten und Dissoziationsraten bestimmt
werden können, was mit herkömmlichen Bindetests schwierig ist.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren und eine Vorrichtung
bereitzustellen, das bzw. die einen einfachen Test ermöglicht.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Patentansprüche gelöst.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es die beschriebenen Vorteile von Bindetests,
die auf der Unterscheidung von Trennkräften beruhen für ein breites Anwendungsfeld und die
kommerzielle Nutzung zugänglich zu machen, was durch den bisherigen Stand der Technik
nicht möglich war.
Die Erfindung hat Vorteile gegenüber herkömmlichen Kraftdiskriminierungsmethoden. Die
herkömmlichen Methoden der molekularen Kraftmessung sind Weiterentwicklungen von
Methoden, die ursprünglich einem völlig anderen Zweck dienten. Der SFA wurde für
Oberflächenkräfte, AFM für die Abbildung von Oberflächen, Magnetkugeln für die
Separation von Molekülen und die Conformal Pillar Methode zum Strukturieren von
Oberflächen entwickelt.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist einen Krafttest bereitzustellen, der
Bindeeigenschaften eines Bindungskomplexes durch simultanes testen vieler nicht
kooperativer Einzelereignisse testen kann.
Bei Methoden mit magnetischen Kugeln (magnetic beads) erhält man i. d. R. Trennkräfte, die
auf mehreren kooperativen Ereignissen beruhen, da mehrere Bindungskomplexe an einer
Kugel befestigt werden.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist ein Krafttest, bei dem die Trennung des
Bindungskomplexes und die Detektion des Ergebnisses zeitlich getrennt sind (einmalig). Dies
resultiert in einem einfachen apparativen Aufbau und einer hohen Flexibilität bei der Auswahl
der Detektionsmethode.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist ein Krafttest, der keinen komplexen
apparativen Aufbau erfordert und dessen Durchführung keine Experten erfordert. Dies ist
vergleichbar mit conformal pillar.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist ein Krafttest, der eine hohe parallele
Messung vieler verschiedener Proben ermöglicht.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist ein Krafttest, bei dem Zugkräfte realisierbar
sind, die weit über dem der Optical Tweezers und dem der magnetischen Kugeln liegen.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist eine schnellere Bindungskinetik der
Bindepartner bereitzustellen, als sie bei einem Verfahren wie dem ELISA möglich ist, bei
dem die Kinetik durch die Diffusionsgeschwindigkeit der in freier Lösung befindlichen
Reaktionspartner limitiert ist.
Im Gegensatz zu den beschriebenen Methoden handelt es sich bei der vorliegenden Erfindung
um eine Technik, die von Anfang an für die Bestimmung von Bindungspotentialen
konzeptioniert wurde, und die gegenüber dem Stand der Technik bedeutende Vorteile bietet.
Der Surface Force Apparatus von Israelachvili ist nicht für die Analyse von Biomolekülen
geeignet. Der apparative Aufbau ist ausgesprochen komplex und teuer und schon deshalb für
diagnostische Anwendungen kaum geeignet. Eine parallele Messung verschiedener
Substanzen ist nicht beschrieben und dürfte nur schwer zu verwirklichen sein.
Der Hauptvorteil des Atomic force Microscope ist seine hohe Kraftauflösung. Der komplexe
apparative Aufbau führt jedoch zu hohen Anschaffungskosten und auch die Handhabung, die
einen Experten erfordert, macht dieses Gerät ungeeignet für eine Nutzung außerhalb der
Grundlagenforschung. Eine weitere Einschränkung besteht darin, das ein statistisch
gesichertes Meßergebnis eine Vielzahl von sequentiellen Experimenten erfordert und deshalb
mit einem großen Zeitaufwand verbunden ist. Auch hinsichtlich einer der wichtigsten
Anforderungen an ein diagnostisches Meßverfahren, der parallelen Messung vieler
verschiedener Probesubstanzen, hat das AFM eine inhärenten Nachteil.
Der Einsatz von magnetischen Kugeln ist problematisch hinsichtlich der Ausübung von
Kräften. Praktikable Partikelgrößen und Feldstärken erlauben keine Kräfte, die imstande
wären einen DNA-Duplex auseinander zu ziehen, was diese Methode von dem Einsatz in der
molekularen Diagnostik ausschließt. Die selbe Problematik gilt für die Verwendung von
Optical Tweezers. Die realisierbaren Zugkräfte liegen hier deutlich unter 100 pN und sind
somit viel zu gering um einen DNA-Duplex testen zu können.
Die Conformal-Pillar-Methode verwendet kleine Stempelchen, die mit einem der
Bindungspartner beschichtet sind und die gleichzeitig als Lichtleiter zur Detektion der
Ablösung des Stempelchens von der zweiten Oberfläche dienen. Die Miniaturisierung der
Stempelchen ist somit limitiert, da sie mindestens die Abmessung der Wellenlänge des
verwendeten Lichtes haben müssen. Ein weiterer Nachteil der Conformal Pillar besteht darin,
daß das Zerreißen der Bindungskomplexe nicht unabhängig, d. h. kooperativ erfolgt, was zu
einer Verschlechterung der Meßstatistik führt.
Die vorliegende Erfindung vereinigt mehrere Eigenschaften auf sich, die in dieser Weise
keine herkömmliche Methode aufweisen kann
Ein einfacher und günstiger apparativen Aufbau
Eine einfache Handhabung
Eine hohe Kraftauflösung bei simultaner Messung einer Vielzahl von Bindeereignissen
Nicht limitierte Zugkraft
Nicht kooperatives simultanen Testen vieler Bindungskomplexe
Ein einfacher und günstiger apparativen Aufbau
Eine einfache Handhabung
Eine hohe Kraftauflösung bei simultaner Messung einer Vielzahl von Bindeereignissen
Nicht limitierte Zugkraft
Nicht kooperatives simultanen Testen vieler Bindungskomplexe
Die Möglichkeit viele gleichartige Probenkomplexe während eines Meßvorganges
gleichzeitig zu testen, wobei das Ergebnis für jeden Komplex unabhängig von den anderen
Komplexen ausfällt, also nicht-kooperativ ist, ist als einer der Hauptvorteile der Erfindung
anzusehen. Bei den beschriebenen Methoden mit dem conformal pillar oder mit magnetischen
Kugeln handelt es sich stets um kooperative Ereignisse, da eine Trennung einiger der
Komplexe sich auf die Trennwahrscheinlichkeit der verbleibenden Komplexe auswirkt. Die
Information über die Einzelereignisse geht dabei verloren.
Die zur Beschreibung der Erfindung verwendeten Begriffe werden folgendermaßen definiert:
Aufhängung: Verbindung eines Bindungspartners mit einer Halteeinrichtung.
Bindeeigenschaften: Verhältnis zweier Bindungspartner zueinander wie: keine Bindung; Bindungsaffinität; Bindungsmodus.
Bindungskomplex: Komplex aus mehreren Bindepartnern; Molekülen oder Körpern oder Körpern und Molekülen die miteinander in Wechselwirkungen stehen und die durch eine Zugkraft getrennt werden können.
Bindungspartner: Bestandteil eines Bindungskomplexes, der durch Zugkräfte von einem anderen Bindungspartner getrennt werden kann. Bindungspartner können spezifisch oder unspezifisch miteinander wechselwirken. Die Wechselwirkung ist nicht-kovalent.
Biomoleküle: Moleküle die aus biologischen Systemen gewonnen werden bzw. künstliche Moleküle die solchen aus biologischen Systemen gleichen.
Konjugat: Verbindung von zwei Bindungspartnern.
Verbindung: Verbindungselement eines Konjugats.
Referenzkomplex: Bindungskomplex mit einer bekannten Trennkraft.
Ligand: Einer der Bindungspartner eines spezifischen Bindungskomplexes.
Mittlere Trennkraft: Arithmetrisches Mittel der Trennkräfte mehrerer gleichartiger Bindungskomplexe, deren individuelle Trennkraft aufgrund der thermischen Anregung variiert.
Probe (target): Molekül, Polymer, usw. das einen Probenkomplex ausbilden kann.
Probenkomplex: Bindungskomplex der zu charakterisieren/nachzuweisen ist. Entweder handelt es sich um zwei bekannte Bindungspartner, deren Bindungseigenschaften bestimmt werden sollen oder es handelt sich um einen bekannten Bindungspartner. Es kann sich um eine unbekannte oder eine bekannte Trennkraft handeln.
Rezeptor: Einer der Bindungspartner eines spezifischen Bindungskomplexes.
Separation: Bindungspartner die keinen Bindungskomplex eingegangen sind von solchen absondern, die einen Bindungskomplex eingegangen sind.
Spezifische Wechselwirkung: Molekulare Wechselwirkung zwischen zwei Bindungspartnern eines Bindungskomplexes, die sich durch ein hohes Maß an molekularer Erkennung auszeichnet.
Trennkraft (unbinding force): maximal nötige Kraft um einen Bindungskomplex mechanisch zu trennen.
Verkettung: lineare Anordnung eines ersten Bindungspartners, der an einen zweiten Bindungspartner eines Konjugats bindet und eines dritten Bindungspartners der Bestandteil des Konjugats ist und der einen vierten Bindungspartner bindet.
Aufhängung: Verbindung eines Bindungspartners mit einer Halteeinrichtung.
Bindeeigenschaften: Verhältnis zweier Bindungspartner zueinander wie: keine Bindung; Bindungsaffinität; Bindungsmodus.
Bindungskomplex: Komplex aus mehreren Bindepartnern; Molekülen oder Körpern oder Körpern und Molekülen die miteinander in Wechselwirkungen stehen und die durch eine Zugkraft getrennt werden können.
Bindungspartner: Bestandteil eines Bindungskomplexes, der durch Zugkräfte von einem anderen Bindungspartner getrennt werden kann. Bindungspartner können spezifisch oder unspezifisch miteinander wechselwirken. Die Wechselwirkung ist nicht-kovalent.
Biomoleküle: Moleküle die aus biologischen Systemen gewonnen werden bzw. künstliche Moleküle die solchen aus biologischen Systemen gleichen.
Konjugat: Verbindung von zwei Bindungspartnern.
Verbindung: Verbindungselement eines Konjugats.
Referenzkomplex: Bindungskomplex mit einer bekannten Trennkraft.
Ligand: Einer der Bindungspartner eines spezifischen Bindungskomplexes.
Mittlere Trennkraft: Arithmetrisches Mittel der Trennkräfte mehrerer gleichartiger Bindungskomplexe, deren individuelle Trennkraft aufgrund der thermischen Anregung variiert.
Probe (target): Molekül, Polymer, usw. das einen Probenkomplex ausbilden kann.
Probenkomplex: Bindungskomplex der zu charakterisieren/nachzuweisen ist. Entweder handelt es sich um zwei bekannte Bindungspartner, deren Bindungseigenschaften bestimmt werden sollen oder es handelt sich um einen bekannten Bindungspartner. Es kann sich um eine unbekannte oder eine bekannte Trennkraft handeln.
Rezeptor: Einer der Bindungspartner eines spezifischen Bindungskomplexes.
Separation: Bindungspartner die keinen Bindungskomplex eingegangen sind von solchen absondern, die einen Bindungskomplex eingegangen sind.
Spezifische Wechselwirkung: Molekulare Wechselwirkung zwischen zwei Bindungspartnern eines Bindungskomplexes, die sich durch ein hohes Maß an molekularer Erkennung auszeichnet.
Trennkraft (unbinding force): maximal nötige Kraft um einen Bindungskomplex mechanisch zu trennen.
Verkettung: lineare Anordnung eines ersten Bindungspartners, der an einen zweiten Bindungspartner eines Konjugats bindet und eines dritten Bindungspartners der Bestandteil des Konjugats ist und der einen vierten Bindungspartner bindet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Beispielen und der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 ein vereinfachtes Bindungspotential eines Bindungskomplexes,
Fig. 2 das Prinzip des differentiellen Krafttest. Nach der Ausübung einer Zugkraft auf das
Konjugat aus B1 und B2, kommt es zum Zerreißen von B1 falls F1 < F2 oder zum Zerreißen
von B2 falls F1 < F2,
Fig. 3 die Unterscheidung zwischen unspezifischen Wechselwirkungen mit einem Körper und
spezifischen Wechselwirkungen mit einem Bindungspartner,
Fig. 4 die Unterscheidung eines vollständig gepaarten Nukleinsäureduplexes von einem
unvollständig gepaartem,
Fig. 5 die simultane Ausführung eines vergleichen Krafttests an fünf unabhängigen,
gleichartigen Bindungskomplexen im Sandwichformat. Die Probe verfügt in diesem Fall über
die Bindungspartner BP2 und BP3. Die Probe ist mit einer Markierung versehen. Da F1 < F2
ist, zerreißen überwiegend die Bindungskomplexe B2, und
Fig. 6 die simultane Ausführung eines vergleichenden Krafttests an fünf unabhängigen,
gleichartigen Bindungskomplexen im Captureformat. Die Probe verfügt in diesem Fall an die
Oberfläche 1 gebunden. Das Konjugat aus R1 und R2 ist mit einer Markierung versehen. Da
F1 < F2 ist, zerreißen überwiegend die Bindungskomplexe B2.
Fig. 7 zeigt einen Stempelapparat, der zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
geeignet ist. Eine genauere Beschreibung findet sich im Experimentellen Beispiel 1.
Fig. 8 zeigt Darstellungen einer Unterlage (8A) und eines Stempels (8B) nach einem Krafttest
zum Vergleich der Komplexe Biotin/Streptavidin und Iminobiotin/Streptavidin (siehe
Experimentelles Beispiel 1).
Fig. 9 zeigt Darstellungen je einer Unterlage (9A und 9C) und eines Stempels (9B und 9D)
nach Krafttests zum Vergleich zweiter DNA-Duplexe (siehe Experimentelles Beispiel 2). Fig.
9A zeigt die Unterlage bei Experiment 2a, Fig. 9B zeigt den Stempel bei Experiment 2a, Fig.
9C zeigt die Unterlage bei Experiment 2b, Fig. 9D zeigt den Stempel bei Experiment 2b.
Fig. 10 zeigt die Ergebnisse der Auswertung von Unterlage und Stempel nach einem
Kraftvergleich, wobei ein DNA-Duplex mit einem identischen Duplex (10C und D) und
einem weiteren Duplex (10A und B) verglichen wurde (siehe Experimentelles Beispiel 2).
10A: Unterlage bei Experiment 2a; 10B: Stempel bei Experiment 2a; 10C: Unterlage bei
Experiment 2b; 10D: Stempel bei Experiment 2b. Es handelt sich jeweils um Ausschnitte von
Fluoreszenzprofilen.
- 1. Erster Bindungspartner BP1
- 2. Zweiter Bindungspartner BP2
- 3. Dritter Bindungspartner BP3
- 4. Vierter Bindungspartner BP4
- 5. Bindungskomplex 1 (B1)
- 6. Bindungskomplex 2 (B2)
- 7. Konjugat aus B1 und B2
- 8. Konjugat des zweiten Bindungspartners BP2 und des dritten Bindungspartners BP3
- 9. Aufhängung des ersten Bindungspartners BP1
- 10. Aufhängung des vierten Bindungspartners BP4
- 11. Verbindung des zweiten Bindungspartners BP2 und des dritten Bindungspartners BP3
- 12. Vektor der Zugeschwindigkeit
- 13. Oberfläche 1
- 14. Oberfläche 2
- 15. Probe
- 16. Probe mit dem zweiten Bindungspartner BP2 und dem dritten Bindungspartner BP3
- 17. Aufhängung der Probe
- 18. Markierung
Bei der vorliegenden Erfindung handelt es sich um eine Methode, die gegenüber den
herkömmlichen Krafttests ein gänzlich unterschiedliches Prinzip der Bestimmung von
Trennkräften aufweist.
Ein differentieller Krafttest besteht aus zwei Bindungskomplexen, die miteinander verkettet
sind. Beim Anlegen einer Kraft, die über den Trennkräften der beiden Bindungskomplexe
liegt, kommt es zum Zerreißen eines der beiden Bindungskomplexe. Der Bindungskomplex
mit der höheren Trennkraft bleibt dabei intakt. Kennt man die Trennkraft eines der beiden
Bindungskomplexe, so kann man auf diese Weise darauf schließen, ob die Trennkraft des
zweiten Bindungskomplexes größer oder kleiner als die des ersten ist. Der differentielle
Krafttest kann für eine Vielzahl von diagnostischen Anwendungen verwendet werden. Die
Erfindung eignet sich insbesondere als Methode zum diagnostischen Nachweis oder zur
Charakterisierung der Bindeeigenschaften von biochemischen Molekülen bzw. Molekülen mit
einem hohen Grad an spezifischer molekularer Erkennung.
Bei der vorliegenden Erfindung erfolgt die Charakterisierung von Bindeeigenschaften von
Bindungspartnern auf Basis der Trennkraft, die für das Trennen ihres Bindungskomplexes
notwendig ist.
Zur Charakterisierung der Trennkraft F1 die für die Trennung eines Bindungskomplexes B1
(5) aufgewendet werden muß, durch den Vergleich mit der bekannten Trennkraft F2 die zur
Trennung eines zweiten Bindungskomplexes B2 (6) aufgewendet werden muß. Beide
Bindungskomplexe sind zu einem Konjugat verbunden an dessen beiden Seiten man eine
Zugkraft anlegt. Hervorzuheben ist, daß die Zugkraft auf die beiden seriell angeordneten
Bindungskomplexe gleich groß ist. Überschreitet die Zugkraft einen Wert, der über dem einer
der Trennkräfte (F1 oder F2) liegt, so kommt es zur Trennung der Bindepartner desjenigen
Bindungskomplexes dessen Trennkraft geringer ist. Kommt es z. B. zur Trennung des
Bindungskomplexes B1 so folgt daraus, daß F1 < F2 war. Wurde B2 getrennt, so folgt daß F1 <
F2 war. Fig. 2 zeigt das Prinzip des Krafttests.
Bei dem Bindungskomplex B1 (5) handelt es sich in der Regel um einen Probenkomplex, d. h.
einen Bindungskomplex, dessen Bindungseigenschaften charakterisiert werden sollen oder bei
dem ein Bindungspartner über eine bekannte Bindeeigenschaft mit einem anderen
Bindungspartner nachgewiesen werden soll. Es kann sich jedoch auch um eine undefinierte,
unspezifische Wechselwirkung zwischen zwei Bindungspartnern oder zwischen einem
Bindungspartner und einem Körper handeln.
Bei B2 (6) handelt es sich i. d. R um einen Referenzkomplex, d. h. um einem
Bindungskomplex dessen Bindeeigenschaften, insbesondere eine Trennkraft, bekannt sind.
Bei dem vorhergehend beschriebenen Prinzip handelt es sich nicht um eine "Messung" im
engeren Sinne, sondern vielmehr um ein "Lehren". Nach der Deutschen Industrienorm
beschreibt der Begriff "Lehren" ein Prüfverfahren, bei dem der zu prüfende Gegenstand mit
der einer bekannten Größe eines anderen Gegenstandes verglichen wird. In diesem Sinne wird
auch bei der vorliegenden Erfindung die Trennkraft des Bindungskomplexes B1 mit einer
zweiten bekannten Trennkraft verglichen. Beim "Messen" handelt es sich hingegen um ein
Prüfverfahren, bei dem die zu bestimmende Größe einen konkreten Zahlenwert auf der
Meßskala ergibt. Dies entspricht dem Sachverhalt einer Kraftmessung mit dem AFM oder mit
einer der anderen Methoden des Standes der Technik.
Die Besonderheit der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß jedem zu testenden
Probenkomplex eine Kraftlehre im nanoskopischen Maßstab, der Referenzkomplex
zugeordnet ist. Jeder Probenkomplex wird unabhängig getestet, das Ergebnis vieler Einzeltest
ergibt schließlich das Meßergebnis. Eine Besonderheit, die aus diesem Prinzip folgt, ist die
Möglichkeit die Trennung der Bindungskomplexe und die Detektion zeitlich getrennt
ausführen zu können.
Die Erfindung berücksichtigt insbesondere die thermische Anregung. Aus dem anfangs
erörterten Modell der molekularen Wechselwirkung (Fig. 1) ist es ersichtlich, daß die
Trennkraft, die benötigt wird um den Bindungskomplex B1 bzw. einen weiteren
Bindungskomplex B2 zu trennen variiert, da die Wechselwirkung zwischen den
Bindungspartnern einer thermischen Anregung unterliegt. Deshalb wird gemäß der
vorliegenden Erfindung der Vergleich der beiden Bindungspaare vorzugsweise mehrere Male
durchgeführt, um einen statistisch gesicherten Mittelwert, die mittlere Trennkraft, bilden zu
können, der besagt ob F1 < F2 oder F1 < F2 ist. Dies geschieht indem man viele gleichartige
Bindungskomplexe gleichzeitig der gleichen Trennkraft aussetzt und bestimmt wieviel der
Bindungspartner von B1 und wieviel von B2 getrennt wurden.
Die Erfindung berücksichtigt zusätzlich oder alternativ die Kraftratenabhängigkeit. Ein
wichtiger Parameter für die Ausführung eines differentiellen Krafttests ist die Rate der
angelegten Zugkraft, da die Trennkräfte F1 und F2 bei verschiedenen Kraftraten stark variieren
können. Um einen differentiellen Krafttest nach dem oben beschriebenen Prinzip
reproduzierbar wiederholen zu können ist darauf zu achten, mit nur einer bestimmten
Kraftrate zu arbeiten.
Die Kraftrate ist bestimmt durch die Geschwindigkeit der Zugkraft und die Elastizität des
Konjugats der beiden Bindungskomplexe samt der Aufhängung des ersten Bindungspartners
BP1 und des vierten Bindungspartners BP4.
Je nach Anwendung des differentiellen Krafttests kann man die Kraftrate auch bewußt
variieren um eine bestimmte Information über einen Bindungskomplex zu erhalten.
Ein zentrales Problem von Bindetests bei denen ein erster Bindungspartner auf einer
Oberfläche immobilisiert wird, ist das unspezifische Hintergrundsignal. Das unspezifische
Hintergrundsignal wird durch Moleküle des zweiten Bindungspartner verursacht, die in freier
Lösung zugegeben wurden und unspezifisch an die Oberfläche gebunden haben. Es kommt
somit zu einer Überlagerung des spezifischen Signals, derjenigen Moleküle des zweiten
Bindepartner, die spezifisch an den ersten Bindungspartner gebunden haben. Da unspezifische
und spezifische Wechselwirkungen mit ähnlich große Bindungsenergien binden können, ist es
schwierig sie durch einen Bindetest, der auf der Diskriminierung von Bindeenergien beruht zu
unterscheiden.
Fig. 3 zeigt einen differentiellen Krafttest zur Unterscheidung von unspezifischer und
spezifischer Bindung. Das Konjugat aus BP2 und BP3 bindet unspezifisch an der Oberfläche
und spezifisch mit dem an der Oberfläche immobilisierten Bindungspartner BP1 mit dem er
den Bindungskomplex B1 ausbildet. BP4 bildet mit BP3 einen Bindungskomplex B2. Für eine
bestimmte Kraftrate ist die Trennkraft F2 des Bindepaars B2 größer als die unspezifische
Trennkraft des Komplexes zur Oberfläche. Die spezifische Trennkraft F1 von BP2 und BP1 ist
jedoch größer als F2. Nach dem Anlegen der Zugkraft kommt es deshalb zur Abtrennung des
unspezifisch gebundenen Komplexes, jedoch nicht des spezifisch gebundenen.
Ein wesentliches Problem bei der Unterscheidung von Nukleinsäuresequenzvarianten durch
eine reverse Southern-Hybridisierung besteht darin, Nukleinsäureprobemoleküle, die an die
immobilisierte Sonde gebunden haben dahingehend zu unterscheiden, ob sie vollständig
komplementär gebunden haben oder eine Einzelbasenfehlpaarung aufweisen. Bei einem Test
mit nur einer bestimmten Sonde von ca. 15-25 Basenpaaren können
Einzelbasenfehlpaarungen von vollständigen Paarungen auch aufgrund der Bindungsenergien
unterschieden werden. Hierzu führt man die Hybridisierung nahe der Schmelztemperatur des
vollständig gepaarten Komplexes durch. Unter diesen Bedingungen ist die Fehlpaarung
instabil. Bei einer Anordnung mehrerer, Sonden verschiedener Sequenz, wie es bei einer
reversen Hybridisierung meist der Fall ist, besteht diese Möglichkeit jedoch nicht.
Fig. 4 zeigt eine Unterscheidung einer vollständigen Basenpaarung von einer
Einzelbasenfehlpaarung
Dissoziationsraten (off rates) zweier Bindungspartner eines Probenkomplexes können
bestimmt werden, wenn man einen Probenkomplex gegen mehrere Referenzkomplexe mit
verschiedenen Trennkräften bei verschiedenen Kraftraten testet.
Die Ausführungen der Erfindung erfolgt mit folgenden Mitteln:
Das Ausüben von Zugkräften auf den Konjugat der beiden Bindungskomplexe B1 und B2
kann auf sehr unterschiedliche Weise bewerkstelligt werden, wobei es nicht darauf ankommt
von welcher Natur die angelegte Kraft ist.
Bei der bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei der Zugkraft um einen
mechanischen, makroskopischen Zug. Hierzu wird das Konjugat aus B1 und B2 zwischen
zwei Körpern befestigt und diese voneinander wegbewegt, bis es zur Trennung des
Komplexes kommt. Die Körper können nanoskopisch klein sein, wie es etwa bei dem
Cantilever eines AFM's der Fall ist. Es kann sich jedoch ebenso um makroskopisch große
Oberflächen handeln.
Im zweiten Fall werden die Zugkräfte durch magnetische Partikel hervorgerufen, die am
Konjugat (7) aus B1 und B2 befestigt sind und auf die ein magnetisches Feld einwirkt. Es
kann sich um zwei verschiedene Partikel handeln, die jeweils an einem Ende des Komplexes
befestigt sind und die in einem Fall diamagnetisch im anderen Fall paramagnetische
Eigenschaften haben.
In einem dritten Fall nutzt man die Möglichkeit das Konjugat aus B1 und B2 mit großen
Molekülen oder Polymeren zu verbinden und mittels deren Widerstand in einem
Flüssigkeitsstrom Zugkräfte aufzubauen. Dynamische Zugkräfte lassen sich aufbauen, wenn
das Konjugat aus B1 und B2 zwischen Partikel gebunden wird, in die sich Schallwellen,
insbesondere Ultraschall einkoppeln lassen.
In einem vierten Fall nutzt man den Einfluß eines elektrischen Feldes auf geladene Moleküle,
wie dies etwa bei einem elektrophoretischen Verfahren der Fall ist. Das Konjugat aus B1 und
B2 wird hierzu zumindest an einem Ende mit einem geladenen Molekül, vorzugsweise einem
vielfach geladenen Polymer verbunden. Werden beide Enden mit einem geladenen Molekül
verknüpft, so handelt es sich um gegensätzlich geladene Moleküle.
In einem fünften Fall erfolgt das Aufbringen der Kraft durch eine Verkürzung eines Polymers,
das die Aufhängungen der Bindungspartner BP1 und BP2 bzw. der Verbindung zwischen BP2
und BP3 bildet. Die Verkürzung beruht dabei auf einer Konformationsänderung des Polymers,
die durch eine Veränderung des chemischen Milieus, z. B. den pH-Wert oder einer
Salzkonzentration verursacht wird.
Die Kraftrate mit der an einem Molekül gezogen wird, wird durch zwei Parameter bestimmt.
Zum einen ist es die Federkonstante der Aufhängungen zwischen der Bindungspartner BP1
und BP4 bzw. die Federkonstante der Verbindung zwischen BP2 und BP3, zum zweiten ist es
die Ziehgeschwindigkeit. Um die Kraftrate zu variieren, wählt man entweder andere
Federkonstante oder eine andere Ziehgeschwindigkeit.
Die bevorzugte Ausführung zur Variation der Federkonstante einer Aufhängung oder eines
Konjugats erfolgt durch die Variation der Länge eines Polymers, das die Aufhängung bzw. die
Verbindung bildet.
Die Detektion hat den Zweck zu bestimmen, welche der beiden Bindungskomplexe eines
Konjugats aus B1 und B2 nach dem Anlegen einer Zugkraft getrennt wurden. Dies kann
indirekt oder direkt geschehen.
Ein indirekter Nachweis richtet sich auf einen freien Bindungspartner BP, der vor dem
Anlegen der Zugkraft Teil eines Bindungskomplexes B war. Dies erreicht man durch Zugabe
einer Sonde, die gegen den freien Bindungspartner gerichtet ist. Kommt es z. B. zur Trennung
des Bindungskomplexes B1, so können BP1 oder/und BP2 nachgewiesen werden.
Beim direkten Nachweis weist man nach, in welche der beiden Zugrichtungen das Konjugat
der Bindungspartner BP1 und BP2 nach dem Zerreißen hin verlagert wurde. Zu diesem
Zweck wird das Konjugat aus BP1 und BP2 mit einer Markierung versehen.
Zum Nachweis, welcher der Bindungskomplexe getrennt wurde, können auch zwei
verschiedene Markierungen eingesetzt werden. Vorzugsweise wird dazu das Konjugat aus
zweitem und drittem Bindungspartner, der zweite Bindungspartner oder der dritte
Bindungspartner mit einer ersten Markierung versehen, und der erste oder der vierte
Bindungspartner mit einer zweiten Markierung versehen, wobei die zweite Markierung von
der ersten Markierung verschieden ist.
In einer Ausführungsform wird dann die Trennstelle detektiert, indem man die Menge an
erster Markierung ermittelt, die an eine der Halteeinrichtungen gebunden ist, die Menge an
zweiter Markierung ermittelt, die an dieselbe Halteeinrichtung gebunden ist, und die
ermittelten Werte miteinander vergleicht und/oder zueinander in Beziehung setzt. Aus dem
Verhältnis der Mengen an erster und zweiter Markierung, die beispielsweise an Stempel oder
Unterlage gebunden sind, kann eine Aussage über das Ausmaß der Trennung von Proben-
bzw. Referenzkomplex getroffen werden.
Zum Nachweis der Sonde der indirekten oder der Markierung der direkten Detektion können
verschiedenste Methoden des Stand der Technik herangezogen werden. Bei der bevorzugten
Ausführungsform handelt es sich bei der Markierung um ein fluoreszierendes Molekül. Hier
kann auch FRET (Fluorescence Resonance Energy Transfer) zum Einsatz kommen, indem
man die beiden Bindungspartner eines Bindungskomplexes mit zwei verschiedenen
Fluorophoren versieht, zwischen denen ein Resonanztransfer stattfindet. Bei der Trennung der
beiden Fluorophore geht das Fluoreszenzsignal verloren. Eine weitere Abwandlung besteht
darin, einen der beiden Bindungspartner eines Bindungskomplexes mit einem Fluorophor zu
versehen, den anderen mit einem Molekül, das die Fluoreszenz des Fluorophor auslöscht
(quenching). Beim Trennen der Bindungspartner wird die Auslöschung des Fluorophors
aufgehoben, es kommt also zu einer Verminderung des Signals. Als bevorzugte Fluorophore
kommen nanoskalige, kolloidale Halbleiterpartikel (quantum dots) zur Anwendung. Weitere
Möglichkeiten sind die radioaktive Markierung, die Markierung mit einem Affinitätsmarker
an dem ein Enzyms bindet, welches das Signal verstärkt, die Chemolumineszenz,
elektrochemische Markierungen oder die Massenspektroskopie.
Der hier beschriebene differentielle Krafttest kann für ein weites Spektrum von Proben
eingesetzt werden. Bevorzugt handelt es sich dabei um Proteine, im allgemeinen Antikörper,
Antigene, Haptene oder um natürliche und künstliche Nukleinsäuren. Es kann jedoch auch um
Viren, Phagen, Zellbestandteile oder ganze Zellen handeln. Des weiteren kommen auch
komplexbildende Substanzen wie Chelatoren in Betracht.
Ein Bindungspartner eines Referenzkomplexes kann selbst Bestandteil einer Probe sein, wie
es beim Sandwichformat der Fall ist. Ein Referenzkomplex kann im Prinzip aus den gleichen
Bestandteilen aufgebaut sein, wie ein Probenkomplex.
Die Verbindung der Bindungspartner BP2 (2) und BP3 (3) zu einem Konjugat (8) kann
erfolgen bevor es zur Wechselwirkung von BP2 und BP3 mit BP1 oder BP4 kommt.
Alternativ kann das Konjugat aus BP2 und BP3 auch erst gebildet werden, nach dem eine
Interaktion mit BP1 und BP4 eingetreten ist.
Bei der ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bei der das Konjugat aus B1 und
B2 zwischen zwei Oberflächen befestigt wird, wird die Zugkraft durch einen mechanisch,
makroskopischen Zug angelegt, die Detektion erfolgt direkt über eine Markierung.
Diese Ausführungsform wird hier an den beiden Formaten erörtert, die sich auch durch alle
anderen Ausführungsformen verwirklichen lassen, dem Sandwich- und dem Capture-Format:
Beim Sandwichformat des differentiellen Krafttests (Fig. 5) handelt es sich bei dem Konjugat aus BP2 und BP3 um die Probe (15). Ein Bindungspartner BP2 (2) der Probe ist spezifisch für einen Bindungspartner BP1 (1), der auf der ersten Oberfläche (13) gebunden ist. Ein weiterer Bindungspartner BP3 (3) ist spezifisch für einen den Bindungspartner BP4 (4), der auf der zweiten Oberfläche (14) gebunden ist. Bringt man die beiden Oberflächen in Kontakt, so kommt es zur Interaktion der Probe mit BP1 und BP4 wodurch die Oberflächen (13, 14) mittels der entstandenen Bindungskomplexe B1 und B2 verknüpft werden. Zieht man die Oberflächen nun auseinander, so bricht bevorzugt jener der beiden Bindungskomplexe, der die geringere Trennkraft aufweist. Die Probe haftet derjenigen Oberfläche an, zu der noch ein intakter Bindungskomplex besteht.
Beim Sandwichformat des differentiellen Krafttests (Fig. 5) handelt es sich bei dem Konjugat aus BP2 und BP3 um die Probe (15). Ein Bindungspartner BP2 (2) der Probe ist spezifisch für einen Bindungspartner BP1 (1), der auf der ersten Oberfläche (13) gebunden ist. Ein weiterer Bindungspartner BP3 (3) ist spezifisch für einen den Bindungspartner BP4 (4), der auf der zweiten Oberfläche (14) gebunden ist. Bringt man die beiden Oberflächen in Kontakt, so kommt es zur Interaktion der Probe mit BP1 und BP4 wodurch die Oberflächen (13, 14) mittels der entstandenen Bindungskomplexe B1 und B2 verknüpft werden. Zieht man die Oberflächen nun auseinander, so bricht bevorzugt jener der beiden Bindungskomplexe, der die geringere Trennkraft aufweist. Die Probe haftet derjenigen Oberfläche an, zu der noch ein intakter Bindungskomplex besteht.
Beim Captureformat des differentiellen Krafttests (Fig. 6) wird die Probe (15) auf der ersten
Oberfläche (13) immobilisiert. Die Probe verfügt über den ersten Bindungspartner BP1 (1),
der spezifisch für den zweiten Bindungspartner BP2 (2) ist. BP2 ist mit BP3 (3) zu einem
Konjugat verbunden, wobei BP3 einen vierten Bindungspartner BP4 bindet, der auf der
zweiten Oberfläche (14) gebunden ist.
Man bringt beide Oberflächen in Kontakt, wodurch es zur Interaktion von BP1 mit BP2
kommt. Zieht man die Oberflächen nun auseinander, so bricht bevorzugt der schwächere der
beiden Komplexe, d. h. entweder der Komplex aus BP1 mit BP2 oder der Komplex aus BP3
mit BP4. Die Verteilung des Konjugats aus BP2 und BP3 zwischen den beiden Oberflächen
wird bestimmt und gibt Aufschluß darüber, welcher der beiden Komplexe der stabilere war.
Die Anbindung der Probe (15) im Captureformat kann kovalent oder über schwache
Wechselwirkungen erfolgen.
Die bevorzugte Vorrichtung zur Ausführung der vorliegenden Erfindung besteht aus:
- a) Einem Verbrauchsmittel, das aus zwei Oberflächen zur Bindung der Reaktionspartner besteht
- b) Den Bindungspartnern, die auf den Oberflächen gebunden sind
- c) Einer Vorrichtung um die beiden Oberflächen in Kontakt zu bringen und sie wieder zu trennen, nachdem es zur molekularen Interaktion der Bindungspartner gekommen ist.
- d) Einer Markierung des Konjugats der Bindungspartner BP2 und BP3, anhand dessen n Verteilung zwischen den beiden Oberflächen bestimmt werden kann
- e) Einer Vorrichtung zur Detektion der Markierung
Das Experiment zeigt, daß durch einen differentiellen Krafttest die Unterschiede in der
Trennkraft der Komplexe Biotin/Streptavidin und Iminobiotin/Streptavidin bestimmt werden
können.
Biotin- und Iminobiotin werden an einer Unterlage gebunden. Fluoreszenzmarkiertes
Streptavidin wird an die immobilisierten Haptene gebunden. Ein Stempel, der mit Biotin
beschichtet ist, wird so an die Unterlage angenähert, daß das am Stempel gebundene Biotin
das über die Haptene an die Unterlage gekoppelte Streptavidin binden kann. Anschließend
wird der Stempel wieder entfernt. Zum Schluß wird bestimmt welcher Anteil des
Streptavidins vom Iminobiotin der Unterlage auf das Biotin des Stempels und welcher Anteil
des Streptavidins vom Biotin der Unterlage auf das Biotins des Stempels übertragen wurde.
Beim Trennen der Oberflächen muß sich eine der beiden Bindungen lösen. Der Ligand bleibt
dabei entweder am Stempel oder der Unterlage gebunden, je nachdem welche der Bindungen
mechanisch stabiler ist.
Es wurde ein mikrostrukturierter Stempel aus PDMS (Polydimethylsiloxan) gefertigt. Die
Strukturen bestanden dabei aus Stempelfüßchen von ca. 100 × 100 µm, die durch
Vertiefungen von ca. 25 µm Breite und 1 µm Tiefe getrennt wurden. Das in Kontakt bringen
des Stempels und der Unterlage setzt voraus, daß der dazwischen befindliche Puffer
verdrängt wird. Dies ist bei glatten Flächen nur äußerst schwierig bzw. langsam möglich.
Die im Stempel befindlichen Rillen gewährleisten den schnellen Abfluß des Puffers und
einen vollständigen Kontakt der Stempelfüße mit der Unterlage.
Ein weiterer Vorteil der Mikrostruktur besteht darin, daß auf der Unterlage spiegelbildlich
zu den Stempelrillen keine Moleküle "weggestempelt" werden. Der Intensitätswert der
verbleibenden "Gitter" repräsentiert die Dichte der Moleküle vor dem Stempeln und kann
bei der Auswertung somit als Referenzwert herangezogen werden.
Zur Fertigung des mikrostrukturierten Stempels wurde ein Ansatz aus einer 1 : 10 Mischung
von Silikonelastomer und Vernetzungsreagenz (Sylgard 184, Dow Corning) nach
mehrfachem Entgasen auf einen entsprechend strukturierten Silikonwafer gegossen und für
24 h bei RT inkubiert. Nach der Polymerisierung wurde die strukturierte Oberfläche des
Stempel bei 1 mbar in einem Plasmaofen für 15 s einem H2O-Plasma ausgesetzt. Die
oxidierte Oberfläche wurde mit 3% Aminosilan (3-Aminopropyldimethyl-ethoxysilan;
ABCR, Karlsruhe) in 10% H2O und 87% Ethanol für 30 min inkubiert. Die silanisierte
Oberfläche wurde mit Reinstwasser gewaschen und mit Stickstoff trocken geblasen.
An die Aminogruppen des Silans wurde ein bifunktionales PEG angebunden dessen eines
Ende über eine durch NHS aktivierte Carboxygruppe, das andere über eine Biotingruppe
verfügte. 20 µl einer Lösung mit 2 mg/100 µl NHS-PEG-Biotin (Shearwater, Huntsville)
wurden unter einem Deckglas für 1 h auf einem Stempel mit einer Fläche von 1 cm2
inkubiert. Es wurde mit Reinstwasser gewaschen und mit Stickstoff trocken geblasen.
Ein Glasobjektträger wurde durch 100 minütige Behandlung mit gesättigter KOH-
Ethanollösung gereinigt. Die gereinigte Oberfläche wurde mit 3% Aminosilan (3-
Aminopropyldimethyl-ethoxysilan; ABCR, Karlsruhe) in 10% H2O und 87% Ethanol für
30 min inkubiert. Die silanisierte Oberfläche wurde mit Reinstwasser gewaschen und mit
Stickstoff trocken geblasen. An die Aminogruppen des Silans wurde ein bifunktionales
PEG angebunden dessen eines Ende über eine durch NHS aktivierte Carboxygruppe, das
andere über eine t-Boc geschützte Aminogruppe verfügte (NHS-PEG-NH-tBoc,
Shearewater, Huntsville). Anschließend wurde die tBoc Schutzgruppe mit Trifluor
Essigsäure abgespalten. Biotin und Iminobiotin (Sigma, St. Louis) wurden aus einer PBS
Lösung (Phosphate Saline Buffer; Sigma) mit einer Konzentration von 5 mg/ml mit
5 mg/ml EDC (1-Ethyl-3-(3-Dimethylamino-propyl)carbiimide; Sigma) und 5 mg/ml NHS
(N-hydroxysuccinimid; Sigma, St. Louis) an die Aminogruppen des entschützten PEGs
angebunden. Die Unterlage wurde in einer gesättigten H2O-Atmoshäre für 1 h inkubiert,
mit Reinstwasser gespült und mit Stickstoff trocken geblasen. Die Unterlage mit den
immobilisierten Haptenen wurde mit 0,1 mg/ml Alexa-Fluor®-546-Streptavidin-Konjugat
inkubiert, mit Reinstwasser gespült und mit Stickstoff trocken geblasen.
Die Stempelprozedur kann mit einem einfachen Apparat erfolgen wie er beispielsweise in
Fig. 7 dargestellt ist. Die Apparatur besteht aus einer Bodenplatte (1), zwei
Führungsstangen (2), einem Stempelschlitten (3), einer Stempelkopfpolsterung (4), dem
Stempelkopf (5) und der Stempelpolsterung (6) (siehe Fig. 7). Die Bodenplatte, die
Führungsstangen und der Stempelschlitten können aus Metall gefertigt sein. Das
Stempelkopfpolster kann aus einem Schaumgummi und der Stempelkopf aus Plexiglas
bestehen. Der Stempel ist quadratisch und hat die Fläche von einem cm2 und eine Dicke
von 1 mm. Das Stempelposter hat die gleichen Abmessungen, ist jedoch auf beiden Seiten
glatt und besteht z. B. aus einem besonders weichen PDMS.
Zum Stempeln wird die Unterlage auf die Bodenplatte und der Stempel auf das
Stempelpolster gelegt. Beide werden mit Puffer bedeckt. Der Schlitten wird in die
Führungsstangen eingeführt und solange per Hand abgesenkt, bis der Stempel mit der
Unterlage in Kontakt kommt. Das Trennen erfolgt ebenfalls per Hand.
Das Stempelkopfpolster hat die Funktion den Stempelkopf beim Aufsetzen des Stempels in
eine exakt parallele Position zur Unterlage zu bringen. Das Stempelpolster dient dazu
geringe Unebenheiten zwischen Stempel und Unterlage auszugleichen.
Die Oberflächen wurden so einander angenähert, daß das auf dem Stempel gebundene
Biotin mit dem Streptavidin der Unterlage interagieren kann. Nach einer Inkubationszeit
von 30 min wurden die Oberflächen voneinander getrennt.
Stempel und Unterlage wurden mit einem Laser-Scanner (Perkin Eimer GeneTac LS IV)
nach dem Marker Alexa-Fluor®-546 abgescannt.
- 1. Der Unterschiedliche Übertrag von Biotin bzw. Iminobiotin nach Biotin spiegelt die unterschiedliche mechanische Stabilität der Streptavidin-Hapten Komplexe wieder. Der Übertrag von Biotin auf Biotin liefert eine 50% Referenz, aus der die Dichte der Kopplungsereignisse im angenäherten Zustand bestimmt werden kann.
- 2. Es werden 15% des an Biotin gebundenen Streptavidins von dem Biotin beschichteten Stempel mitgenommen. Die Effizienz der Kopplung während des Stempelns liegt daher bei 30%. Von Iminobiotin auf Biotin werden 30% übertragen. Die Streptavidin-Biotin Bindung ist also stärker als die Streptavidin-Iminobiotin Bindung, so daß beim Trennen von Stempel und Unterlage das Streptavidin stets am Biotin gebunden bleibt während sich die Bindung zum Iminobiotin löst.
Fig. 8A und 8B zeigen eine Darstellung der Unterlage bzw. des Stempels nach dem
Stempeln. Messungen mit dem AFM-Kraftspektrometer ergaben für das Rezeptor-Ligand
Paar Biotin/Avidin 160 pN ± 20 pN und 85 ± 15 für Iminobiotin/Avidin (Florin, E. L., Moy V.
T. and Gaub H. E. Science 15. April 1994, Vol. 264, pp. 415-417: "Adhesion Forces Between
Individual Ligand-Receptor Pairs"). Der Kraftvergleich zwischen Biotin/Streptavidin und
Iminobiotin/Streptavidin kommt qualitativ zu dem Ergebnis. Auf der Unterlage in Fig. 8A
erkennt man, daß auf den Iminobiotin-Spots der linken Reihe wesentlich weniger Streptavidin
gebunden wurde als auf den Biotin-Spots der rechten Reihe. Diese Bild ist spiegelbildlich auf
dem Stempel in Fig. 8B wieder zu finden, wobei die Spots der linken Reihe, bei denen eine
Verkettung der Art Biotin/Streptavidin/Biotin statt fand, deutlich weniger Streptavidin auf
den Stempel übertragen wurde als bei der rechten Reihe, die einer Verkettung
Iminobiotin/Streptavidin/Biotin entspricht.
Das Experiment zeigt, daß durch einen differentiellen Krafttest die Trennkräfte zweier DNA-
Duplexe verglichen werden können. In diesem Beispiel handelt es sich bei Duplex 1 um einen
20 Basenpaare langen Doppelstrang, bei Duplex 3 um einen 30 Basenpaare langen
Doppelstrang.
Oligonukleotid 1 (= Oligo1) wird terminal an einer Unterlage gebunden. Oligonukleotid 2
(= Oligo2) wird mit Oligo1 hybridisiert, wobei ein Probekomplex gebildet wird.
Oligonukleotid 3 (= Oligo3) wird mit Oligo2 hybridisiert, wobei ein Referenzkomplex gebildet
wird. Oligo1 und Oligo2 sind mit unterschiedlichen Fluorophoren markiert. Oligo3 ist mit
einem Biotin markiert. Ein Stempel, der mit Streptavidin beschichtet ist wird auf die
Unterlage mit den drei hybridisierten Oligos aufgepreßt. Dabei kommt es zur Bindung des
Biotin von Oligo3 an das Streptavidin des Stempels. Der Stempel wird entfernt, wobei es in
einer Verkettung von Oligo1 mit Oligo2 und Oligo3, entweder zum Zerreißen des
Probekomplexes oder des Referenzkomplexes kommt.
Beim Probenkomplex handelt es sich um einen DNA-Duplex von 20 bp. Der
Referenzkomplex besteht aus einem DNA-Duplex von 30 bp, von denen 20 mit denen des
Probenkomplexes identisch sind. Als Referenz wird ein zweites Experiment durchgeführt, bei
dem Proben- und Referenzkomplex 20 bp lang sind und den gleichen GC-Gehalt aufweisen.
Da die Effizienz, mit der Verkettungen über die Biotin-Streptavidin-Bindung gebildet werden
beim Stempeln nur bedingt kontrollierbar ist, kann man sich bei dem Krafttest nicht darauf
beschränken nur Oligo2 zu markieren, um mittels dem Ausmaß seiner Anreicherung auf der
Stempeloberfläche das Verhältnis der Trennkräfte von Proben- und Referenzkomplex zu
berechnen. Man benötigt eine zweite Markierung an Oligo3. Bestimmt man anhand der
beiden Markierungen, wieviel Oligo2 im Verhältnis zu Oligo3 auf dem Stempel angereichert,
bzw. auf der Unterlage abgereichert wurde, so erhält man ein Maß dafür, ob Oligo2 eine
größere Trennkraft zu Oligo1 oder Oligo3 aufweist.
Es ist darauf zu achten, daß bei einer Fluoreszenzmarkierung der Oligos keine Verfälschung
des Meßergebnisses durch eine Fluoreszenz-Resonanz-Transfer (FRET) zwischen den
Markierungen stattfindet. Da ein geringes Ausmaß von FRET zwischen den Markierungen
einer Verkettung oft unvermeidlich ist, ist darauf zu achten, daß die Markierungen innerhalb
einer Verkettung bei Experiment und Referenzexperiment den gleichen Abstand voneinander
haben.
- 1. Beschichtung der Unterlage:
Als Unterlage wurden mit Aldehydgruppen funktionalisierte Glas-Objektträger (Telechem, Atlanta: Superaldehyde Slides) verwendet. Als Passivierung gegen die Absorption des Streptavidins des Stempels wurde an die Glasoberfläche kovalent Polyethylenglykol (PEG) angebunden. Dazu wurden 2 mg bifunktionales PEG (Shearwater, Huntsville; Molekulargewicht = 3400 g/mol) mit je einer terminalen Amino- und einer terminalen Carboxygruppe, in 100 µl PBS (Phosphate Saline Buffer; Sigma, St. Louis) gelöst und unter einem Deckglas für 2 h auf dem Objektträger inkubiert. Die aus der Reaktion der Amino- mit den Aldehydgruppen resultierenden Schiffbasen wurden für 5 min mit einer 1%igen NaBH4-Lsg reduziert. Daraufhin wurde die Unterlage mit Reinstwasser gewaschen und mit einem ölfreien Stickstoffstrahl trocken geblasen. - 2. Anbindung von Oligo1:
Oligo1 verfügt am 5'-Ende über eine Amino-Markierung und einen Spacer aus 10 Adeninen. Die weiteren 20 Basen bilden mit Oligo2 den Probenkomplex. Mehrere Tropfen von je 1 µl einer Mischung aus 25 µM Oligo1 mit 5 mg/ml EDC (1-Ethyl-3-(3- Dimethylamino-propyl)carbiimide; Sigma, St. Louis) und 5 mg/ml NHS (N-hydroxy succinimid; Sigma, St. Louis) in PBS (Phosphate Saline Buffer; Sigma, St. Louis) wurden auf die beschichtete Unterlage gespottet. Die Unterlage wurde in einer gesättigten H2O- Atmoshäre für 1 h inkubiert, mit 0,2% SDS (Sodiumdodekylsulfat; Sigma St. Louis) gewaschen, mit Reinstwasser gespült und mit Stickstoff trocken geblasen. - 3. Hybridisierung:
Die Oligos 2a und 2b verfügen über eine Cy3®-Markierung (Cyanine3, Amersham- Pharmacia Biotech) am 5'-Ende. Oligo3 verfügt über eine Cy5®-Markierung (Cyanine5, Amersham-Pharmacia) am 5'-Ende (alle Oligos von metabion, Martinsried).
5 µl einer Mischung aus Oligo2a (1 µM) und Oligo3 (2 µM) in einem Citrat-Puffer (pH = 7,2) mit 750 mM NaCl wurden unter einem Deckglas über die Spots des angebunden Oligo1 gegeben. Der Hybridisierungsansatz wurde in einer gesättigten H2O-Atmoshäre bei 80°C für 15 min inkubiert, dann bei Raumtemperatur (RT) 30 min ankühlen lassen. Die Unterlage wurde einmal mit 15 mM NaCl/O,2% SDS und ein zweites mal mit 15 mM NaCl bei Raumtemperatur gewaschen und in 15 mM NaCl aufbewahrt. Ebenso wurde bei dem Referenzexperiment verfahren, wobei Oligo2a gegen Oligo2b ausgetauscht wurde. - 4. Beschichtung des Stempels:
Es wurde ein mikrostrukturierter Stempel aus PDMS (Polydimethylsiloxan) gefertigt. Die Strukturen bestanden dabei aus Stempelfüßchen von ca. 100 × 100 µm, die durch Vertiefungen von ca. 25 µm Breite und einem µm Tiefe getrennt wurden. Hierzu wurde ein Ansatz aus einer 1 : 10 Mischung von Silikonelastomer und Vernetzungsreagenz (Sylgard 184, Dow Corning) nach mehrfachem Entgasen auf einen entsprechend strukturierten Silikonwafer gegossen und für 24 h bei RT inkubiert. Nach der Polymerisierung wurde die strukturierte Oberfläche des Stempel bei 1 mbar in einem Plasmaofen für 15 s einem H2O- Plasma ausgesetzt.
Die oxidierte Oberfläche wurde mit 3% Aminosilan (3-Aminopropyldimethyl-ethoxysilan; ABCR, Karlsruhe) in 10% H2O und 87% Ethanol für 30 min inkubiert. Die silanisierte Oberfläche wurde mit Reinstwasser gewaschen und mit Stickstoff trocken geblasen. An die Aminogruppen des Silans wurde ein bifunktionales PEG angebunden dessen eines Ende über eine durch NHS aktivierte Carboxygruppe, das andere über eine Biotingruppe verfügte. 20 µl einer Lösung mit 2 mg/100 µl NHS-PEG-Biotin (Shearwater, Huntsville) wurden unter einem Deckglas für 1 h auf einem Stempel mit einer Fläche von 1 cm2 inkubiert. Es wurde mit Reinstwasser gewaschen und mit Stickstoff trocken geblasen. Auf die nun biotinylierte Oberfläche wurde 0,1 mg/ml Streptavidin (Sigma) in PBS gegeben und für 30 min inkubiert. Es wurde mit Reinstwasser gewaschen und mit Stickstoff trocken geblasen. - 5. Stempeln:
Ein frisch präparierter Stempel und eine Unterlage wurden mit einer Lösung von 15 mM NaCl unter einem Druck von 400 g/cm2 auf die Flecken mit den angebundenen Oligos (Oligo1 + Oligo2 + Oligo3) gepreßt. Nach 30 min wurde der Stempel sehr langsam abgehoben. Unterlage und Stempel wurden mit Reinstwasser gewaschen und mit Stickstoff trocken geblasen. - 6. Stempel und Unterlage wurden mit einem Zweifarb-Laser-Scanner (Perkin Eimer GeneTac LS IV) nach den Markern Cy3 und Cy5 abgescannt. Um eine Vergleichbarkeit der Meßergebnisse zu gewährleisten wurden die Stempel von Experiment und Referenzexperiment sowie die Unterlagen von Experiment und Referenzexperiment mit gleichen Laserintensitäten gescannt.
Für jedes Experiment wurde der Stempel und die Unterlage ausgewertet.
Durch Subtraktion der Intensitäten der gestempelten Flächen von den Intensitäten der nicht
gestempelten Rillen wurden die Differenzen ΔCy3Unt und ΔCy5Unt gebildet. Aus den beiden
Differenzen für Experiment A (Oligo2a) wurde der Quotient QAUnt = ΔCy3Unt/ΔCy5Unt, aus
den Differenzen für Experiment B (Oligo2b) der Quotient QBUnt = ΔCy3Unt/ΔCy5Unt
gebildet. Als Maß für den Unterschied der Abreicherung von Oligo2a bzw. Oligo2b wurde
der Quotient QUnt = QAUnt/QBUnt gebildet.
Durch Subtraktion der Intensitäten der Rillen, auf die keine Oligos übertragen wurden von
den Intensitäten der Stempelflächen wurden die Differenzen ΔCy3St und ΔCy5St gebildet. Aus
den beiden Differenzen für Experiment A (Oligo2a) wurde der Quotient QASt = ΔCy3St/
ΔCy5St, aus den Differenzen für Experiment B (Oligo2b) der Quotient QBSt = ΔCy3St/ΔCy5St
gebildet. Als Maß für den Unterschied der Anreicherung von Oligo2a bzw. Oligo2b auf dem
Stempel wurde der Quotient QSt = QASt/QBSt gebildet.
Für die Unterlage von Experiment 2b ergab sich der Wert QBUnt = 0,36 ± 0,08 für die
Unterlage von 2a QAUnt = 0,69 ± 0,09. Hieraus ergab sich QUnt = QAUnt/QBUnt = 1,92.
Für den Stempel von 2b ergab sich QBSt = 0,61 ± 0,08, für den Stempel von 2a QASt = 1,20 ±
0,08. Hieraus ergab sich QSt = QASt/QBSt = 1,97.
Bei Experiment 2a handelte es sich um einen Kraftvergleich eines 30 bp-Duplex auf der Seite
des Stempels und einen 20 bp-Duplex auf Seite der Unterlage. Betrachtet man das Ergebnis zu
2a (QAUnt = 0,69, QASt = 1,2) isoliert, so läßt sich keine Aussage darüber treffen, ob einer der
beiden Duplexe stabiler war, bzw. welcher der beiden beim Trennen des Stempels von der
Unterlage häufiger zerriß als der andere. Eine solche Aussage aus Experiment 2a allein wäre
nur möglich, wenn man aus den gemessenen Fluoreszenz-Intensitäten die tatsächlichen
Stoffmengen an Cy3 und Cy5 berechnen könnte. Da beim vorliegenden Experiment
entsprechende Eichwerte nicht vorliegen, soll zu dem Kraftvergleich des 30 bp-Duplex mit
dem 20 bp-Duplex in Experiment 2a der Kraftvergleich des 20 bp-Duplex mit einem weiteren
20 bp-Duplex in Experiment 2b als Referenz herangezogen werden.
Die Quotienten aus Experiment 2a und Referenzexperiment 2b ergeben für die Unterlage QUnt
= QAUnt/QBUnt = 1,92 und für den Stempel QSt = QASt/QBSt = 1,97. Dies bedeutet, daß auf
der Unterlage 2a etwa 2 mal so viel Cy3-markierter Oligo weggestempelt wurde wie bei 2b
und daß auf den Stempel etwa 2 mal so viel Cy3-markierter Oligo übertragen wurde wie bei
2b.
Für eine geeichte Messung, bei der die Fluoreszenzintensitäten direkt proportional zu den
Stoffmengen von Cy3 und Cy5 ausfallen würden, würde man beim Referenzexperiment 2b
aufgrund der gleichen Stabilität der beiden 20 bp-Duplexe ein QBUnt = 0,5 und ein QBSt = 0,5
erwarten. Der hier ermittelte QBUnt = 0,36 ist gegenüber dem bei einer geeichten Messung zu
erwartenden Ergebnis um den Faktor 1,39 zu klein. Korrigiert man QBUnt um diesen Faktor
auf 0,5, so erhält man für die Korrektur von Experiment 2a
QAUntkorr. = QAUnt × 1,39 = 0,69 × 1,39 = 0,96.
Bei der Korrektur der Werte für die Stempel erhält man analog:
QBStkorr. = 0,5
QBSt = 0,61 = 1,22 × 0,5
QAStkorr. = QASt/1,22 = QASt = 1,20/1,22 = 0,98
Hieraus kann geschlossen werden, daß es bei Experiment 2a zu einer Abreicherung des
Oligo2a von der Unterlage bzw. einer Anreicherung von Oligo2a auf dem Stempel von ca.
97% kommt.
Fig. 9A und 9B zeigen eine Darstellung der Unterlage bzw. des Stempels nach dem
Stempeln bei Experiment 2a. Fig. 9C und 9D zeigen eine Darstellung der Unterlage bzw. des
Stempels nach dem Stempeln bei Experiment 2b.
Fig. 10A bis 10D zeigen das Ergebnis der Auswertung von Unterlage und Stempel nach
Kraftvergleich mit Oligonukleotid 2a bzw. Oligonukleotid 2b. Es handelt sich um Ausschnitte
von Fluoreszenzprofilen. Der Verlauf der Profile wird durch den Pfeil in Fig. 9C angedeutet.
Die Maxima der Graphen entsprechen den hellen Gitterlinien, die nicht gestempelte Bereiche
repräsentieren. Die zwischen den Peaks liegenden Minima entsprechen den dunklen
Quadraten, von denen in Folge des Kontakts mit dem auf den Stempelfüßchen gebundenen
Streptavidins Oligos weggestempelt wurden.
QSt und QUnt ergaben, daß der Duplex zwischen Oligo2a und Oligo3 eine mindestens 50%
größere Trennkraft aufweist als der Duplex zwischen Oligo2b und Oligo3.
Claims (90)
1. Verfahren zur Charakterisierung und/oder zum Nachweis eines Bindungskomplexes, mit
den Schritten:
Bereitstellen eines ersten Bindungspartners und eines Konjugats aus einem zweiten und einem dritten Bindungspartner und Bereitstellen eines vierten Bindungspartners Bilden einer Verkettung der Bindungspartner, wobei der erste Bindungspartner mit dem zweiten Bindungspartner einen Probenkomplex und der dritte Bindungspartner mit dem vierten Bindungspartner einen Referenzkomplex ausbildet,
Aufbringen einer Kraft an die Verkettung, die zur Trennung des Probenkomplexes oder des Referenzkomplexes führt und
Bestimmen welcher der beiden Bindungskomplexe getrennt wurde.
Bereitstellen eines ersten Bindungspartners und eines Konjugats aus einem zweiten und einem dritten Bindungspartner und Bereitstellen eines vierten Bindungspartners Bilden einer Verkettung der Bindungspartner, wobei der erste Bindungspartner mit dem zweiten Bindungspartner einen Probenkomplex und der dritte Bindungspartner mit dem vierten Bindungspartner einen Referenzkomplex ausbildet,
Aufbringen einer Kraft an die Verkettung, die zur Trennung des Probenkomplexes oder des Referenzkomplexes führt und
Bestimmen welcher der beiden Bindungskomplexe getrennt wurde.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei zunächst das Konjugat aus dem zweiten und dritten
Bindungspartner bereitgestellt wird und anschließend der Probenkomplex und/oder der
Referenzkomplex gebildet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei zunächst der Probenkomplex und/oder der
Referenzkomplex gebildet wird und anschließend das Konjugat durch Verbinden des
zweiten und dritten Bindungspartners bereitgestellt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, mit den Schritten Immobilisieren des ersten
Bindungspartners an einer ersten Halteeinrichtung, Immobilisieren des vierten
Bindungspartners an einer zweiten Halteeinrichtung, Herstellen des Probenkomplexes
durch In-Kontakt-Bringen des immobilisierten ersten Bindungspartners mit dem zweiten
Bindungspartner, Herstellen des Referenzkomplexes durch In-Kontakt-Bringen des
immobilisierten vierten Bindungspartners mit dem dritten Bindungspartner, Annähern der
ersten und zweiten Halteeinrichtung, wobei der zweite und dritte Bindungspartner
miteinander in Wechselwirkung treten können.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der erste Bindungspartner und der
vierte Bindungspartner gleich sind.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei es sich bei dem ersten und dem
zweiten Bindungspartner um einen Liganden und einen Rezeptor handelt, die spezifisch
aneinander binden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der Probenkomplex auf einer
unspezifischen Wechselwirkung beruht.
8. Verfahren nach Ansprüche 1 bis 7, wobei der Referenzkomplex auf einer spezifischen
oder einer unspezifischen Wechselwirkung beruht.
9. Verfahren nach Ansprüche 1 bis 8, wobei mindestens einer der Bindungspartner
vorzugsweise des Probenkomplexes ein Körper ist.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei mindestens einer der
Bindungspartner des Probenkomplexes ein Biomolekül ist.
11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der erste und/oder zweite
Bindungspartner an einer ersten bzw. zweiten Halteeinrichtung befestigt werden, die
vorzugsweise jeweils einen Körper aufweisen.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, wobei mindestens ein Körper eine
makroskopisch große Oberfläche aufweist, mit der vorzugsweise mehrere
Probenkomplexe und/oder Referenzkomplexe verbindbar sind.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, wobei mindestens ein Körper
nanoskopisch klein ist, vorzugsweise ausgewählt aus einer Gruppe, die Partikel,
magnetische Partikel, paramagnetische Partikel, diamagnetische Partikel, Kolloide,
Moleküle, geladene Moleküle, Polymere, und vielfach geladene Polymere aufweist.
14. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Kraft zur Trennung der
Verkettung durch einen makroskopischen Zug aufgebracht wird.
15. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Kraft durch ein
magnetisches Feld aufgebracht wird.
16. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Kraft durch eine
hydrodynamische Strömung aufgebracht wird.
17. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Kraft durch Einkoppeln
von Schallwellen, vorzugsweise Ultraschallwellen aufgebracht wird.
18. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Kraft durch Aufbringen
elektrostatischer Kräfte aufgebaut wird.
19. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Kraft durch molekulare
Konformationsänderungen von Aufhängungen und/oder der Verbindungen aufgebracht
wird.
20. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei eine Kraft unter Einhaltung
einer bestimmten Kraftrate angelegt wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, wobei das Einstellen der Kraftrate über die
Ziehgeschwindigkeit erfolgt, mit der die Halteeinrichtungen getrennt werden.
22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, wobei das Einstellen der Kraftrate über die
Federkonstante der Verkettung mit ihren Anbindungen erfolgt.
23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei das Einstellen der Federkonstante über die Variation
der Länge eines Polymers aus dem die Anbindungen der Liganden bzw. die Verbindung,
die die Rezeptoren verbindet, erfolgt.
24. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei ein Probenkomplex und/oder
ein Referenzkomplex mindestens einen Bestandteil aufweist, der ausgewählt wird aus
einer Gruppe, die niedermolekulare Substanzen, Polymere, Proteine, Antikörper,
Antigene, Haptene, natürliche oder künstliche Nukleinsäuren, Partikel, Viren, Phagen,
Zellen, Zellbestandteile und/oder komplexbildende Substanzen wie Chelatoren aufweist.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, mit den Schritten Immobilisieren des
ersten Bindungspartners an einer ersten Halteeinrichtung, Immobilisieren des vierten
Bindungspartners an einer zweiten Halteeinrichtung, Bereitstellen eines Konjugats aus
dem zweiten und dritten Bindungspartner, das die Probe darstellt, wobei der zweite
Bindungspartner an den ersten Bindungspartner binden kann und der dritte
Bindungspartner an den vierten Bindungspartner binden kann, Annähern der ersten und
der zweiten Halteeinrichtung, wobei die Bindungspartner der Probe mit den beiden
anderen zugeordneten Bindungspartnern in Wechselwirkung treten können.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24, mit den Schritten Immobilisieren des
ersten Bindungspartners, der die Probe darstellt, an einer ersten Halteeinrichtung,
Immobilisieren des vierten Bindungspartners an einer zweiten Halteeinrichtung,
Bereitstellen eines Konjugats aus dem zweiten und dem dritten Bindungspartner, wobei
der zweite Bindungspartner an die Probe binden kann, und der dritte Bindungspartner an
den vierten Bindungspartner binden kann, Annähern der ersten und der zweiten
Halteeinrichtung, wobei die zugeordneten Bindungspartner in Wechselwirkung treten
können.
27. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche mit dem Schritt, Markieren des
Probenkomplexes und/oder des Referenzkomplexes, vorzugsweise mindestens eines
Bindungspartners und indirekte oder direkte Detektion der Trennstelle, die sich nach dem
Aufbringen der Kraft ergibt.
28. Verfahren nach Anspruch 27, wobei das Konjugat aus zweitem und drittem
Bindungspartner, der zweite Bindungspartner oder der dritte Bindungspartner mit einer
ersten Markierung versehen werden, und der erste oder der vierte Bindungspartner mit
einer zweiten Markierung versehen werden, die von der ersten Markierung verschieden
ist.
29. Verfahren nach Anspruch 28, wobei die Detektion der Trennstelle dadurch erfolgt, daß
man die Menge an erster Markierung ermittelt, die an eine der Halteeinrichtungen
gebunden ist, die Menge an zweiter Markierung ermittelt, die an dieselbe
Halteeinrichtung gebunden ist, und die ermittelten Werte miteinander vergleicht und/oder
zueinander in Beziehung setzt.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, wobei die Markierung durch
fluoreszierende Moleküle erfolgt.
31. Verfahren nach Anspruch 30, wobei ein Bindungspartner eines Bindungskomplexes mit
einem ersten Fluorophor und der zweite Bindungspartner mit einem zweiten Fluorophor
versehen ist, zwischen denen ein Fluoreszenz Resonanz Transfer (FRET) stattfindet.
32. Verfahren nach Anspruch 30, wobei ein Bindungspartner eines Bindungskomplexes mit
einem Fluorophor und der zweite Bindungspartner mit einem Molekül versehen ist, der
die Fluoreszenz des Fluorophors auslöscht (quenching).
33. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, wobei es sich bei der Markierung um
fluoreszierende nanoskopische Halbleiterpartikel (quantum dots) handelt.
34. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, wobei es sich um eine radioaktive
Markierung handelt.
35. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, wobei es sich bei der Markierung um ein
Enzym oder einen Affinitätsmarker handelt, an den ein Enzym binden kann, das durch
eine Reaktion einen Signalstoff entwickelt.
36. Verfahren nach Anspruch 35, wobei an die Trennung eines Komplexes die Aktivierung
eines Enzyms gekoppelt ist, welches ein detektierbares Signal entwickelt.
37. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, wobei es sich bei der Markierung um ein
Molekül der Elektrolumineszenz, ein elektrochemisch detektierbares Molekül oder um
eine Massenmarkierung handelt, die durch Massenspektroskopie nachgewiesen werden
kann.
38. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 37, wobei das Verfahren während eines
Meßvorgangs an vielen gleichartigen Verkettungen durchgeführt wird.
39. Verfahren nach Anspruch 38, wobei nur eine Art Verkettung bei nur einer Kraftrate
getestet wird, wobei die Verkettung stets den gleichen Probenkomplex und stets den
gleichen Referenzkomplex beinhaltet.
40. Verfahren nach Anspruch 39, wobei nur eine Art Verkettung bei verschiedenen
Kraftraten getestet wird, wobei die Verkettung stets den gleichen Probenkomplex und
stets den gleichen Referenzkomplex beinhaltet.
41. Verfahren nach Anspruch 38, wobei verschiedene Verkettungen bei nur einer Kraftrate
getestet werden, wobei die Verkettungen stets den gleichen Probenkomplex aber
verschiedene Referenzkomplexe mit verschiedenen Trennkräften beinhaltet.
42. Verfahren nach Anspruch 38, wobei verschiedene Verkettungen bei verschiedenen
Kraftraten getestet werden, wobei die Verkettungen stets den gleichen Probenkomplex
aber verschiedene Referenzkomplexe mit verschiedenen Trennkräften beinhalten.
43. Verfahren nach einem der Ansprüche 40 bis 42, wobei die Verkettungen seriell an nur
einem Ansatz getestet werden.
44. Verfahren nach einem der Ansprüche 40 bis 42, wobei die verschiedenen Verkettungen
bzw. Kraftraten in separaten Ansätzen vorzugsweise parallel getestet werden.
45. Vorrichtung zur Charakterisierung und/oder zum Nachweis eines Bindungskomplexes,
mit:
einem ersten Bindungspartner und einem Konjugat aus einem zweiten und einem dritten Bindungspartner und einem vierten Bindungspartner,
einer Einrichtung zum Verketten der Bindungspartner, wobei der erste Bindungspartner mit dem zweiten Bindungspartner einen Probenkomplex und der dritte Bindungspartner mit dem vierten Bindungspartner einen Referenzkomplex ausbildet,
einer Einrichtung zum Aufbringen einer Kraft an die Verkettung, die zur Trennung des Probenkomplexes oder des Referenzkomplexes führt und
einer Einrichtung zum Bestimmen welcher der beiden Bindungskomplexe getrennt wurde.
einem ersten Bindungspartner und einem Konjugat aus einem zweiten und einem dritten Bindungspartner und einem vierten Bindungspartner,
einer Einrichtung zum Verketten der Bindungspartner, wobei der erste Bindungspartner mit dem zweiten Bindungspartner einen Probenkomplex und der dritte Bindungspartner mit dem vierten Bindungspartner einen Referenzkomplex ausbildet,
einer Einrichtung zum Aufbringen einer Kraft an die Verkettung, die zur Trennung des Probenkomplexes oder des Referenzkomplexes führt und
einer Einrichtung zum Bestimmen welcher der beiden Bindungskomplexe getrennt wurde.
46. Vorrichtung nach Anspruch 45, wobei zunächst das Konjugat aus dem zweiten und
dritten Bindungspartner bereitgestellt wird und anschließend der Probenkomplex
und/oder der Referenzkomplex gebildet wird.
47. Vorrichtung nach Anspruch 45, wobei zunächst der Probenkomplex und/oder der
Referenzkomplex gebildet wird und anschließend das Konjugat durch Verbinden des
zweiten und dritten Bindungspartners bereitgestellt wird.
48. Vorrichtung nach Anspruch 47, wobei der erste Bindungspartner an einer ersten
Halteeinrichtung immobilisiert ist, der vierte Bindungspartner an einer zweiten
Halteeinrichtung immobilisiert ist, der zweite Bindungspartner mit dem ersten
Bindungspartner den Probenkomplex bildet, und der dritte Bindungspartner mit dem
vierten Bindungspartner den Referenzkomplex bildet, und mit einer Einrichtung zum
Annähern der ersten und der zweiten Halteeinrichtung, wobei der zweite und der dritte
Bindungspartner in Wechselwirkung treten können.
49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 48, wobei der erste Bindungspartner und
der vierte Bindungspartner gleich sind.
50. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 49, wobei es sich bei dem ersten und dem
zweiten Bindungspartner um einen Liganden und einen Rezeptor handelt, die spezifisch
aneinander binden.
51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 49, wobei der Probenkomplex auf einer
unspezifischen Wechselwirkung beruht.
52. Vorrichtung nach Ansprüche 45 bis 51, wobei der Referenzkomplex auf einer
spezifischen oder einer unspezifischen Wechselwirkung beruht.
53. Vorrichtung nach Ansprüche 45 bis 52, wobei mindestens einer der Bindungspartner
vorzugsweise des Probenkomplexes ein Körper ist.
54. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 53, wobei mindestens einer der
Bindungspartner des Probenkomplexes ein Biomolekül ist.
55. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 54, wobei der erste und/oder zweite
Bindungspartner an einer ersten bzw. zweiten Halteeinrichtung befestigt werden, die
vorzugsweise jeweils einen Körper aufweisen.
56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 53 bis 55, wobei mindestens ein Körper eine
makroskopisch große Oberfläche aufweist, mit der vorzugsweise mehrere
Probenkomplexe und/oder Referenzkomplexe verbindbar sind.
57. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 53 bis 56, wobei mindestens ein Körper
nanoskopisch klein ist, vorzugsweise ausgewählt aus einer Gruppe, die Partikel,
magnetische Partikel, paramagnetische Partikel, diamagnetische Partikel, Kolloide,
Moleküle, geladene Moleküle, Polymere, und vielfach geladene Polymere aufweist.
58. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 57, wobei die Krafteinrichtung zur
Trennung der Verkettung eine Einrichtung zum Aufbringen eines makroskopischen Zugs
aufweist.
59. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 58, mit einer Einrichtung zum Aufbringen
von magnetische Kräften.
60. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 59, mit einer Einrichtung zum Aufbringen
von hydrodynamischen Kräften.
61. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 60, mit einer Einrichtung zum Einkoppeln
von Schallwellen, vorzugsweise Ultraschallwellen.
62. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 61, mit einer Einrichtung zum Aufbringen
von elektrostatischen Kräften.
63. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 62, mit einer Einrichtung zum Bewirken
von molekularen Konformationsänderungen von Aufhängungen und/oder der
Verbindungen.
64. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 63, wobei die Kraft unter Einhaltung einer
bestimmten Kraftrate angelegt wird.
65. Vorrichtung nach Anspruch 64, mit einer Einrichtung zum Einstellen der Kraftrate,
vorzugsweise der Ziehgeschwindigkeit, mit der die Halteeinrichtungen getrennt werden.
66. Vorrichtung nach Anspruch 64 oder 65, wobei die Kraftrate über die Federkonstante der
Verkettung mit ihren Anbindungen einstellbar ist.
67. Vorrichtung nach Anspruch 66, wobei die Federkonstante über die Variation der Länge
eines Polymers aus dem die Anbindungen der Liganden bzw. die Verbindung, die die
Rezeptoren verbindet, einstellbar ist.
68. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 67, wobei ein Probenkomplex und/oder ein
Referenzkomplex mindestens einen Bestandteil aufweist, der ausgewählt wird aus einer
Gruppe, die niedermolekulare Substanzen, Polymere, Proteine, Antikörper, Antigene,
Haptene, natürliche oder künstliche Nukleinsäuren, Partikel, Viren, Phagen, Zellen,
Zellbestandteile und/oder komplexbildende Substanzen wie Chelatoren aufweist.
69. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 68, wobei der erste Bindungspartner an
einer ersten Haltevorrichtung immobilisiert ist, der vierte Bindungspartner an einer
zweiten Halteeinrichtung immobilisiert ist, ein Konjugat aus dem zweiten und dritten
Bindungspartners besteht, das die Probe darstellt, wobei der zweite Bindungspartner an
den ersten Bindungspartner binden kann und der dritte Bindungspartner an den vierten
Bindungspartner binden kann, und mit einer Einrichtung zum Annähern der ersten und
der zweiten Halteeinrichtung, wobei die Bindungspartner der Probe mit den beiden
anderen zugeordneten Bindungspartnern in Wechselwirkung treten können.
70. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 68, wobei der erste Bindungspartner, der
die Probe darstellt, an einer ersten Halteeinrichtung immobilisiert ist, der vierte
Bindungspartner an einer zweiten Halteeinrichtung immobilisiert ist, ein Konjugat aus
dem zweiten und dem dritten Bindungspartner besteht, wobei der zweite Bindungspartner
an die Probe binden kann, und der dritte Bindungspartner an den vierten Bindungspartner
binden kann, und mit einer Einrichtung zum Annähern der ersten und der zweiten
Halteeinrichtung, wobei die zugeordneten Bindungspartner in Wechselwirkung treten
können.
71. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 70 mit einer Markierung an dem
Probenkomplex und/oder dem Referenzkomplex, vorzugsweise mindestens einem
Bindungspartner und einer Einrichtung zum indirekten oder direkten Detektieren der
Trennstelle, die sich nach dem Aufbringen der Kraft ergibt.
72. Vorrichtung nach Anspruch 71 mit einer ersten Markierung an dem Konjugat aus dem
zweiten und dritten Bindungspartner und einer zweiten Markierung an dem ersten oder
vierten Bindungspartner, wobei die zweite Markierung von der ersten Markierung
verschieden ist.
73. Vorrichtung nach Anspruch 71 oder 72, wobei die Markierung durch fluoreszierende
Moleküle erfolgt.
74. Vorrichtung nach Anspruch 73, wobei ein Bindungspartner eines Bindungskomplexes mit
einem ersten Fluorophor und der zweite Bindungspartner mit einem zweiten Fluorophor
versehen ist, zwischen denen ein Fluoreszenz Resonanz Transfer (FRET) stattfindet.
75. Vorrichtung nach Anspruch 73, wobei ein Bindungspartner eines Bindungskomplexes mit
einem Fluorophor und der zweite Bindungspartner mit einem Molekül versehen ist, der
die Fluoreszenz des Fluorophors auslöscht (quenching).
76. Vorrichtung nach Anspruch 71 oder 72, wobei es sich bei der Markierung um
fluoreszierende nanoskopische Halbleiterpartikel (quantum dots) handelt.
77. Vorrichtung nach Anspruch 71 oder 72, wobei die Markierung radioaktiv ist.
78. Vorrichtung nach Anspruch 71 oder 72, wobei die Markierung ein Enzym oder einen
Affinitätsmarker aufweist, an den ein Enzym binden kann, das durch eine Reaktion einen
Signalstoff entwickelt.
79. Vorrichtung nach Anspruch 78, wobei an die Trennung eines Komplexes die Aktivierung
eines Enzyms gekoppelt ist, welches ein detektierbares Signal entwickelt.
80. Vorrichtung nach Anspruch 71 oder 72, wobei es sich bei der Markierung um ein
Molekül der Elektrolumineszenz, ein elektrochemisch detektierbares Molekül oder um
eine Massenmarkierung handelt, die durch Massenspektroskopie nachgewiesen werden
kann.
81. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 80, mit vielen gleichartigen Verkettungen,
an denen der Meßvorgang durchgeführt wird.
82. Vorrichtung nach Anspruch 81, wobei nur eine Art Verkettung bei nur einer Kraftrate
getestet wird, wobei die Verkettung stets den gleichen Probenkomplex und stets den
gleichen Referenzkomplex beinhaltet.
83. Vorrichtung nach Anspruch 81, wobei nur eine Art Verkettung bei verschiedenen
Kraftraten getestet wird, wobei die Verkettung stets den gleichen Probenkomplex und
stets den gleichen Referenzkomplex beinhaltet.
84. Vorrichtung nach Anspruch 81, wobei verschiedene Verkettungen bei nur einer Kraftrate
getestet werden, wobei die Verkettungen stets den gleichen Probenkomplex aber
verschiedene Referenzkomplexe mit verschiedenen Trennkräften beinhaltet.
85. Vorrichtung nach Anspruch 81, wobei verschiedene Verkettungen bei verschiedenen
Kraftraten getestet werden, wobei die Verkettungen stets den gleichen Probenkomplex
aber verschiedene Referenzkomplexe mit verschiedenen Trennkräften beinhalten.
86. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 83 bis 85, wobei die Verkettungen seriell an nur
einem Ansatz getestet werden.
87. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 83 bis 85, wobei die verschiedenen Verkettungen
bzw. Kraftraten in separaten Ansätzen vorzugsweise parallel getestet werden.
88. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 45 bis 87, wobei die Trennkräfte der
Referenzkomplexe so gewählt sind, daß sich die Trennkraft des Probenkomplexes
näherungsweise bestimmen läßt.
89. Kit zum Nachweis eines Bindungskomplexes zum Durchführen eines Verfahrens nach
mindestens einem der Ansprüche 1 bis 44.
90. Kit zum Nachweis eines Bindungskomplexes mit den Einrichtungen nach mindestens
einem der Ansprüche 45 bis 88.
Priority Applications (8)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|---|
| WO2005010211A1 (en) * | 2003-07-28 | 2005-02-03 | Yissum Research Development Company Of The Hebrew University Of Jerusalem | Optical detection of analytes by use of semiconductor nanoparticles |
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