DE10117642A1 - Vorrichtung zur Bestimmung des Füllstande eines Füllguts in einem Behälter - Google Patents
Vorrichtung zur Bestimmung des Füllstande eines Füllguts in einem BehälterInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Bestimmung des Füllstands eines Füllguts (2) in einem Behälter (1). DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit optimierten Abstrahleigenschaften vorzuschlagen. DOLLAR A Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Antenne (10) einen Hohlleiter (12) und ein dielektrisches Füllmaterial (13) aufweist, wobei das dielektrische Füllmaterial (13) zumindest zwei sich verjüngende bzw. getaperte Abschnitte (14, 15) besitzt und wobei die Verjüngungs- bzw. Taperwinkel (phi¶1¶, phi¶2¶) der beiden getaperten Abschnitte (14, 15) voneinander verschieden sind.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Bestimmung des
Füllstands eines Füllguts in einem Behälter über ein Laufzeitverfahren.
Laufzeitverfahren, beispielsweise das Pulsradarverfahren und das
Frequenzmodulations-Dauerstrichradarverfahren (FMCW-Radar), nutzen die
physikalische Gesetzmäßigkeit aus, wonach die Laufstrecke gleich dem
Produkt aus Laufzeit und Ausbreitungsgeschwindigkeit ist. Im Falle der
Füllstandsmessung entspricht die Laufstrecke dem doppelten Abstand
zwischen Antenne und Oberfläche des Füllguts. Das Nutzechosignal, also das
an der Oberfläche des Füllguts reflektierte Signal, und dessen Laufzeit
werden anhand der sog. Echofunktion bzw. der digitalisierten Hüllkurve
bestimmt. Die Hüllkurve repräsentiert die Amplituden der Echosignale als
Funkton des Abstandes "Antenne - Oberfläche des Füllguts". Der Füllstand
selbst wird aus der Differenz zwischen dem bekannten Abstand der Antenne
zum Boden des Behälters und dem durch die Messung bestimmten Abstand
der Oberfläche des Füllguts zur Antenne berechnet.
Zum gerichteten Senden von elektromagnetischen Wellen mittels einer
Antenne werden bevorzugt Moden angeregt, deren Abstrahlcharakteristik eine
ausgeprägte Vorwärtskeule aufweist. Diese Eigenschaft weist der in Rund
hohlleitern ausbreitungsfähige transversal-elektrische TE11-Mode auf. In
Abhängigkeit von den Abmessungen der als Rundhohlleiter dienenden
Antenne gibt es einen Frequenzbereich, in dem der TE11-Mode der einzige
ausbreitungsfähige Mode ist. Oberhalb dieses Frequenzbereichs sind auch
höhere für das gerichtete Senden von Mikrowellen weniger gut geeignete
Moden, z. B. der TM01-Mode, ausbreitungsfähig.
Darüber hinaus breiten sich Meßsignale in Koaxialleitern im transversal-
elektromagnetischen Mode dispersionsfrei aus. Dieser Mode eignet sich
daher natürlich besonders gut zum Transport von Wellenpaketen bzw. von
elektromagnetischen Wellen, die eine gewisse Frequenz-Bandbreite
aufweisen. Pulsförmige Meßsignale (Pulsradar) erfahren praktisch keine
Verbreiterung, und bei linear frequenzmodulierten Meßsignalen (FMCW-
Radar) wird eine Linearitätsabweichung weitgehend vermieden. Weiterhin ist
dafür Sorge zu tragen, daß bei der Einspeisung der Meßsignale auf den
Hohlleiter einer Antenne keine höheren Moden angeregt werden.
Um einerseits eine Trennung zum Prozeß hin zu erreichen, d. h. um die
empfindlichen Komponenten der Einkopplung bzw. der Elektronik des
Füllstandsmeßgeräts vor Verschmutzungen/Ablagerungen und sonstigen
negativen Umgebungseinflüssen am Einbau- bzw. Meßort zu schützen, und
um sicherzustellen, daß bei der Einspeisung der Meßsignale auf die Antenne
möglichst nur der gewünschte Mode angeregt wird, muß eine Antenne folglich
eine spezielle Ausgestaltung aufweisen.
Aus der DE 196 29 593 ist eine Antenne bekannt geworden, bei der die
Meßsignale über einen Sendedraht eingekoppelt werden, der durch die
Rückwand eines zylindrischen Hohlleiters geführt ist. Der zylindrische Hohl
leiter weitet sich in Abstrahlrichtung konisch auf und ist so dimensioniert, daß
nur der gewünschte Mode, insbesondere der TE11-Mode, angeregt wird und
sich nachfolgend ausbreiten kann. In dem Hohlleiter ist ein dielektrisches
Material vorgesehen, das im Bereich des aufgeweiteten Hohlleiters in
Abstrahlrichtung der Meßsignale getapert ist. Hierdurch wird der Übergang der
Meßsignale auf den Lufthohlleiter optimiert. Diese Ausgestaltung hat darüber
hinaus den Vorteil, daß sich bildendes Kondensat an der Spitze des
getaperten dielektrischen Materials problemlos abtropfen kann. Handelt es
sich bei dem dielektrischen Material beispielsweise um PTFE, so muß der
Hohlleiter bei einer Betriebsfrequenz von ca. 6 GHz einen Durchmesser von
25 mm aufweisen, wenn die Anregung des TE11-Modes sichergestellt sein
soll.
Bei Temperaturen oberhalb von 250°C kann Teflon nicht mehr als
Füllmaterial für eine Hornantenne verwendet werden. Bei Applikationen im
Hochtemperaturbereich kommen vielmehr Keramiken, beispielsweise
Aluminiumoxid, zum Einsatz. Beträgt die Betriebsfrequenz des Füllstands
meßgerät z. B. 26 GHz, so hat ein mit Aluminiumoxid gefüllter Hohlleiter
beispielsweise nur noch einen Durchmesser von 2,5 mm. Es versteht sich von
selbst, daß eine Kondensatbildung bzw. eine Ansatzbildung an dem
dielektrischen Material nunmehr einen wesentlich größeren Einfluß hat als bei
den bekannten Antennen mit einem ca. 10-fach größeren Durchmesser.
Um die Ansatzempfindlichkeit zu reduzieren, ist es bereits bekannt geworden,
den Hohlleiter stärker aufzuweiten. Damit nun keine Energieanteile in höhere,
nicht erwünschte Moden eingespeist werden, beginnt die Taperung des
dielektrischen Materials erst in einem vorgegebenen Mindestabstand von der
Rückwand des Hohleiters. Durch diesen Mindestabstand wird sichergestellt,
daß die höheren Feldanteile, die unerwünschter Weise bei der Einspeisung
der Meßsignale auf den Hohlleiter angeregt wurden, bei Austritt aus der
Antenne wieder abgeklungen sind. Der Mindestabstand läßt sich übrigens aus
der gewünschten Dämpfung für die höheren Moden, dem Durchmesser des
Hohlleiters und der Dielektrizitätskonstanten des jeweils verwendeten
dielektrischen Füllmediums bestimmen. Darüber hinaus darf der Taper des
Füllmaterials einen gewissen Grenzwinkel nicht übersteigen. Nur unterhalb
dieses Grenzwinkels ist es möglich sicherzustellen, daß nur ein relativ
geringer Energieanteil in höhere Moden eingekoppelt wird.
Ein weiteres Problem zeigt sich, wenn der Übergang vom gefüllten Hohlleiter
in Luft als einfache Spitze gestaltet ist. Hier treten innerhalb der Taperspitze
Resonanzen auf.
Hinzu kommt, daß die Ausbreitungsgeschwindigkeiten in Keramik und Luft
sehr stark voneinander abweichen. Als Folge der unterschiedlichen
Ausbreitungsgeschwindigkeiten zeigen sich starke Feldverzerrungen, die
auch als Hybridmoden bezeichnet werden. Beim Auftreten von Hybridmoden
werden bis zu 50% der Energie in Moden überführt, die nicht die gewünschte
Abstrahlcharakteristik mit der ausgeprägten Vorwärtskeule aufweisen. Dieser
Effekt ist natürlich in hohem Maße unerwünscht, da er die Meßgenauigkeit
des Füllstandsmeßgeräts erheblich vermindert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit optimierten
Abstrahleigenschaften vorzuschlagen.
Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gelöst, die die folgenden
Komponenten aufweist: eine Signalerzeugungseinheit, die hochfrequente
Meßsignale erzeugt, eine Sende-/Empfangseinheit, die die Meßsignale über
eine Antenne in Richtung auf das Füllgut, also in Abstrahlrichtung, aussendet,
und die die an der Oberfläche des Füllguts reflektierten Meßsignale empfängt,
und eine Auswerteeinheit, die anhand der Laufzeit der Meßsignale den
Füllstand in dem Behälter ermittelt. Die Antenne besteht aus einem Hohlleiter
und einem in dem Hohlleiter angeordneten dielektrischen Füllmaterial, wobei
das dielektrische Füllmaterial zumindest zwei sich verjüngende bzw. getaperte
Abschnitte aufweist und wobei die Verjüngungs- bzw. Taperwinkel der beiden
getaperten Abschnitte voneinander verschieden sind. Als Verjüngungs- bzw.
Taperwinkel ist hierbei der Winkel zwischen der größeren Stirnfläche und der
Seitenwand des Pyramiden- oder Kegelstumpfes definiert.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist der Hohlleiter in dem Endbereich, der entgegen der Abstrahlrichtung der
Meßsignale liegt, zumindest teilweise durch eine Rückwand abgeschlossen.
Weiterhin ist vorgesehen, daß der Hohlleiter in dem Endbereich, der entgegen
der Abstrahlrichtung der Meßsignale liegt, zumindest teilweise durch eine
Rückwand abgeschlossen ist und daß der in Abstrahlrichtung der Meßsignale
liegende Endbereich des Hohlleiters kontinuierlich und/oder stufenförmig
aufgeweitet ist.
Je nach Ausgestaltung des Hohlleiters als Rund- oder Rechteckhohlleiter
besitzt zumindest einer der beiden in Abstrahlrichtung der Meßsignale
getaperten Abschnitte des dielektrischen Füllmaterials die Form eines
Kegelstumpfes oder eines Pyramidenstumpfs.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung weist der erste Abschnitt des dielektrischen Füllmaterials relativ
zur Abstrahlrichtung gesehen eine erste Stirnfläche und eine zweite
Stirnfläche auf, wobei die zweite Stirnfläche des ersten Abschnitts im
wesentlichen die gleichen Abmessungen wie die erste sich anschließende
Stirnfläche des zweiten Abschnitts hat.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor,
daß das dielektrische Füllmaterial den Hohlleiter zumindest teilweise ausfüllt.
Hierbei ragen die beiden getaperten Abschnitte des dielektrischen Füll
materials im wesentlichen frei in den aufgeweiteten Hohlleiter hinein.
Insbesondere schließt sich die in Abstrahlrichtung der Meßsignale ange
ordnete Stirnfläche des ersten Abschnitts unmittelbar an das dielektrische
Füllmaterial an, das im Hohlleiter angeordnet ist.
Um eine optimale Einkopplung der Meßsignale zu erzielen, ist das dielektri
sche Füllmaterial auch in dem nicht aufgeweiteten Bereich des Hohlleiters
getapert. Vorteilhafterweise ist das dielektrische Füllmaterial übrigens ein
einstückiges, separates Teil, das so ausgebildet ist, daß es formschlüssig in
den Hohlleiter der Antenne eingesetzt werden kann.
Bevorzugt handelt es sich bei dem dielektrischen Füllmaterial um ein hoch
resistentes Material, z. B. um ein keramisches Material. Insbesondere sei an
dieser Stelle Aluminiumoxid als dielektrisches Füllmaterial genannt.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und
Fig. 2 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung im
Längsschnitt.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vor
richtung. Ein festes oder flüssiges Füllgut 2 ist in einem Behälter 1 gelagert.
Zur Bestimmung des Füllstandes dient das Füllstandsmeßgerät, das in einer
Öffnung 5 im Deckel 4 des Behälters 1 montiert ist.
Über die Antenne 10 werden in der Signalerzeugungs-/Sendeeinheit 6; 7
erzeugte Sendesignale, insbesondere Mikrowellen, in Richtung der
Oberfläche 3 des Füllguts 2 abgestrahlt. An der Oberfläche 3 werden die
gesendeten Signale zumindest teilweise als Echosignale reflektiert. Diese
Echosignale werden in der Empfangs-/Auswerteeinheit 8; 14 empfangen und
ausgewertet. Mittels der Sende-/Empfangsweiche 9 werden im gezeigten
Beispiel die Sendeeinheit 6 und die Empfangseinheit 7 voneinander
entkoppelt. Bei Verwendung einer Sendeeinheit 6 und einer Antenne zum
Senden und einer Antenne zum Empfangen, die mit der Empfangseinheit 8
verbunden ist, kann die Sende-/Empfangsweiche 9 selbstverständlich
entfallen.
In Fig. 2 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung im
Längsschnitt zu sehen. Die Antenne 10 ist im gezeigten Fall übrigens über ein
Außengewinde 23 in der Öffnung 5 im Deckel 4 des Behälters 1 festge
schraubt.
Die Antenne 10 besteht aus einem Rundhohlleiter 12 und einem dielek
trischen Füllmaterial 13, das den Hohlleiter 12 zumindest teilweise ausfüllt.
Der Hohlleiter 12 besteht aus einem nicht aufgeweiteten Bereich 22, der
entgegen der Abstrahlrichtung der Meßsignale durch eine Rückwand 16
abgeschlossen ist, und einem in Richtung auf das Füllgut 2 weisenden
aufgeweiteten Bereich 21. Das dielektrische Füllmaterial 13 ist im gezeigten
Fall einstückig ausgebildet und besteht bei Hochtemperaturanwendungen
bevorzugt aus Aluminiumoxid. Selbstverständlich können auch andere
hochtemperaturbeständige Materialien, insbesondere Keramiken, zum Einsatz
kommen. Im Niedertemperaturbereich kann das dielektrische Füllmaterial 13
natürlich auch ein Kunststoff sein.
Das dielektrische Füllmaterial 13 weist neben dem stufigen Endbereich 24 ein
zylindrisches Zwischenstück 25 auf. In Abstrahlrichtung schließen sich an das
zylindrische Zwischenstück 25 ein erster getaperter Abschnitt 14 und einer
zweiter getaperter Abschnitt 15 an. Die Stirnflächen zweier aneinander
grenzender Abschnitte 24, 25, 14, 15 sind jeweils im wesentlichen gleich
dimensioniert. Erfindungswesentlich hierbei ist es, daß die beiden Taperwinkel
ϕ1, ϕ2 des ersten getaperten Abschnitts 14 und des zweiten getaperten
Abschnitts 15 voneinander verschieden sind. Insbesondere ist der Taper
winkel ϕ1 des ersten getaperten Abschnitts 14 kleiner als der Taperwinkel ϕ2
des zweiten getaperten Abschnitts 15. Beispielsweise beträgt der Taperwinkel
ϕ1 ca. 40°.
In Fig. 2 ist eine günstige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Antenne 10
dargestellt: Sowohl bei dem ersten getaperten Abschnitt 14 als auch bei dem
zweiten getaperten Abschnitt 15 handelt es sich um Kegelstümpfe.
Selbstverständlich könnte je nach Frequenzbereich und Bandbreite der
Meßsignale der zweite getaperte Abschnitt 15 auch eine Kegelform bzw. eine
Pyramidenform aufweisen.
Wie bereits gesagt, füllt das dielektrische Füllmaterial 13 sowohl den nicht
aufgeweiteten Bereich 22 als auch den aufgeweiteten Bereich 21 des
Hohlleiters 12 nur teilweise aus. Aus dem Einkoppelbereich - in der Fig. 2
nicht gesondert dargestellt - erfolgt eine Anpassung an den mit dielektrischem
Material 13 gefüllten nicht aufgeweiteten Bereich 22 des Hohlleiters über
einen gestuften Endbereich 24. Der mit dielektrischem Material 13 gefüllte
Hohlleiter 12 ist über den Taper aufgeweitet. Die Dimensionierung ist so
gewählt, daß unerwünschte Moden möglichst nicht angeregt werden. Der
Übergangsbereich 14, 15 von dem dielektrischen Material 13 in dem aufge
weiteten Bereich 21 des Hohlleiters 21 in Luft ist gleichfalls getapert und weist
zumindest zwei getaperte Abschnitte 14, 15 auf. Bevorzugt liegt die erste
Stirnfläche 17 des ersten getaperten Abschnitts 14 in der Ebene, ab der sich
der Hohlleiter 12 in Abstrahlrichtung aufzuweiten beginnt. Erfindunggsgemäß
sind die Taperwinkel ϕ1, ϕ2 der beiden getaperten Abschnitte 14, 15
voneinander verschieden.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist auch der zweite getaperte
Abschnitt 15 kegelstumpfförmig ausgebildet, besitzt also bevorzugt keine
Taperspitze. Hierdurch lassen sich Resonanzen, die sich innerhalb einer
Taperspitze leicht ausbilden, effektiv vermeiden. Darüber hinaus ist die
Ausbildung des zweiten getaperten Abschnitts 15 als Kegelstumpf
(Pyramidenstumpf) besonders dann von großem Nutzen, wenn als
dielektrisches Füllmaterial 13 eine Keramik verwendet wird. Wie bereits an
vorhergehender Stelle beschrieben, sind die Ausbreitungsgeschwindigkeiten
von elektromagnetischen Wellen in keramischem Material sehr unter
schiedlich. Als Folge der unterschiedlichen Ausbreitungsgeschwindigkeiten
treten Feldverzerrungen auf, die auch als Hybridmoden bezeichnet werden.
Diese Hybridmoden weisen nicht die gewünschte Abstrahlcharakteristik mit
ausgeprägter Vorwärtskeule auf. Da bei Auftreten von Hybridmoden die
Meßgenauigkeit des Füllstandsmeßgeräts erheblich vermindert wird, versteht
es sich von selbst, daß Hybridmoden in hohem Maße unerwünscht sind.
Die Einkopplung der Meßsignale auf den Hohlleiter 12 erfolgt über einen in
der Fig. 2 nicht gesondert dargestellten Sendedraht. Der Sendedraht kann
entweder durch die Rückwand 16 oder die Seitenwand des Hohlleiters 12
geführt sein.
1
Behälter
2
Füllgut
3
Oberfläche des Füllguts
4
Behälterdeckel
5
Öffnung
6
Signalerzeugungseinheit
7
Sendeeinheit
8
Empfangseinheit
9
Sende-/Empfangsweiche
10
Antenne
11
Auswerteeinheit
12
Hohlleiter
13
dielektrisches Füllmaterial
14
erster getaperter Abschnitt
15
zweiter getaperter Abschnitt
16
Rückwand des Hohlleiters
17
erste Stirnfläche des ersten getaperten Abschnitts
18
zweite Stirnfläche des ersten getaperten Abschnitts
19
erste Stirnfläche des zweiten getaperten Abschnitts
20
zweite Stirnfläche des zweiten getaperten Abschnitts
21
aufgeweiteter Bereich des Hohlleiters
22
nicht aufgeweiteter Bereich des Hohlleiters
23
Einschraubteil
24
getaperter Endbereich
25
zylindrisches Zwischenstück
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Bestimmung des Füllstands eines Füllguts (2) in einem
Behälter (4) mit einer Signalerzeugungseinheit (6), die hochfrequente
Meßsignale erzeugt, mit einer Sende-/Empfangseinheit (7, 8), die die
Meßsignale über eine Antenne (10) in Richtung auf das Füllgut (2), also in
Abstrahlrichtung, aussendet, und die die an der Oberfläche (3) des Füllguts
(2) reflektierten Meßsignale empfängt, und mit einer Auswerteeinheit (11), die
anhand der Laufzeit der Meßsignale den Füllstand in dem Behälter (1)
ermittelt,
wobei die Antenne (10) einen Hohlleiter (12) und ein dielektrisches Füllmaterial (13) aufweist,
wobei das dielektrische Füllmaterial (13) zumindest zwei sich verjüngende bzw. getaperte Abschnitte (14, 15) aufweist und
wobei die Verjüngungs- bzw. Taperwinkel (ϕ1, ϕ2) der beiden getaperten Abschnitte (14, 15) voneinander verschieden sind.
wobei die Antenne (10) einen Hohlleiter (12) und ein dielektrisches Füllmaterial (13) aufweist,
wobei das dielektrische Füllmaterial (13) zumindest zwei sich verjüngende bzw. getaperte Abschnitte (14, 15) aufweist und
wobei die Verjüngungs- bzw. Taperwinkel (ϕ1, ϕ2) der beiden getaperten Abschnitte (14, 15) voneinander verschieden sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
wobei der Hohlleiter (12) in dem Endbereich, der entgegen der
Abstrahlrichtung der Meßsignale liegt, zumindest teilweise durch eine
Rückwand (16) abgeschlossen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
wobei der Hohlleiter (12) in dem Endbereich, der entgegen der Abstrahlrichtung der Meßsignale liegt, zumindest teilweise durch eine Rückwand (16) abgeschlossen ist und
wobei der in Abstrahlrichtung der Meßsignale liegende Endbereich des Hohlleiters (12) kontinuierlich und/oder stufenförmig aufgeweitet ist.
wobei der Hohlleiter (12) in dem Endbereich, der entgegen der Abstrahlrichtung der Meßsignale liegt, zumindest teilweise durch eine Rückwand (16) abgeschlossen ist und
wobei der in Abstrahlrichtung der Meßsignale liegende Endbereich des Hohlleiters (12) kontinuierlich und/oder stufenförmig aufgeweitet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3,
wobei zumindest einer der beiden Abschnitte (14, 15) des dielektrischen
Füllmaterials (13) die Form eines Kegelstumpfes oder eines Pyramiden
stumpfs aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
wobei der erste Abschnitt (14) des dielektrischen Füllmaterials (13) relativ zur Abstrahlrichtung gesehen eine erste Stirnfläche (17) und eine zweite Stirnfläche (18) aufweist und
wobei die zweite Stirnfläche (18) des ersten Abschnitts (14) im wesentlichen die gleichen Abmessungen aufweist, wie die erste sich anschließende erste Stirnfläche (19) des zweiten Abschnitts (15).
wobei der erste Abschnitt (14) des dielektrischen Füllmaterials (13) relativ zur Abstrahlrichtung gesehen eine erste Stirnfläche (17) und eine zweite Stirnfläche (18) aufweist und
wobei die zweite Stirnfläche (18) des ersten Abschnitts (14) im wesentlichen die gleichen Abmessungen aufweist, wie die erste sich anschließende erste Stirnfläche (19) des zweiten Abschnitts (15).
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 5,
wobei das dielektrische Füllmaterial (13) den Hohlleiter (12) zumindest
teilweise ausfüllt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 5,
wobei die beiden getaperten Abschnitte (14, 15) des dielektrischen
Füllmaterials (13) im wesentlichen frei in den aufgeweiteten Bereich (21) des
Hohlleiters (12) hineinragen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
wobei die in Abstrahlrichtung der Meßsignale angeordnete zweite Stirnfläche
(18) des ersten Abschnitts (14) sich unmittelbar anschließt an das
dielektrische Füllmaterial (13), das den nicht aufgeweiteten Teil des
Hohlleiters (12) zumindest teilweise ausfüllt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, 7 oder 8,
wobei das dielektrische Füllmaterial (13), das in dem nicht aufgeweiteten Teil
des Hohlleiters (13) angeordnet ist, entgegen der Abstrahlrichtung der
Meßsignale getapert ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
wobei es sich bei dem dielektrischen Füllmaterial (13) um ein hoch resistentes
Material, insbesondere um Aluminiumoxid, handelt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 10,
wobei das dielektrische Füllmaterial (13) einstückig ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2001117642 DE10117642B4 (de) | 2001-04-09 | 2001-04-09 | Vorrichtung zur Bestimmung des Füllstands eines Füllguts in einem Behälter |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE2001117642 DE10117642B4 (de) | 2001-04-09 | 2001-04-09 | Vorrichtung zur Bestimmung des Füllstands eines Füllguts in einem Behälter |
Publications (2)
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