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DE202005008528U1 - Messgerät der Prozessmesstechnik mit einer Parabolantenne - Google Patents

Messgerät der Prozessmesstechnik mit einer Parabolantenne Download PDF

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DE202005008528U1
DE202005008528U1 DE200520008528 DE202005008528U DE202005008528U1 DE 202005008528 U1 DE202005008528 U1 DE 202005008528U1 DE 200520008528 DE200520008528 DE 200520008528 DE 202005008528 U DE202005008528 U DE 202005008528U DE 202005008528 U1 DE202005008528 U1 DE 202005008528U1
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Abstract

Messgerät (1) der Prozessmesstechnik mit einer in einen Behälter (12) hineinragenden Parabolantenne (2), die ein hochfrequentes Messsignal (14) aussendet und empfängt, dadurch gekennzeichnet, dass die Parabolantenne (2) aus einem Parabolreflektor (3) und einem Hohlleiter (8) besteht, der mittig in den Parabolreflektor (3) mündet und derart hakenförmig gebogen ist, dass ein am Ende des Hohlleiters (8) angebrachter Sendekegel (9) im Brennpunkt (10) des Parabolreflektors (3) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Messgerät der Prozessmesstechnik mit einer in einen Behälter hineinragenden Parabolantenne, die ein hochfrequentes Messsignal aussendet und empfängt.
  • Solche Messgeräte werden häufig in der Automations- und Prozesssteuerungstechnik eingesetzt, um die Prozessvariable 'Füllstand' in einem Behälter zu ermitteln. Von der Anmelderin werden beispielsweise Messgeräte unter dem Namen Micropilot produziert und vertrieben, welche nach dem Laufzeit-Messverfahren arbeiten und dazu dienen, einen Füllstand eines Mediums in einem Behälter zu bestimmen und/oder zu überwachen. Bei der Laufzeit-Messmethode werden beispielsweise Hochfrequenzimpulse bzw. Radarwellenimpulse über eine Antenne ausgesendet, und die an der Mediumsoberfläche reflektierten Echowellen werden nach der abstandsabhängigen Laufzeit des Signals wieder empfangen. Aus der Zeitdifferenz zwischen dem Aussenden des Hochfrequenzimpulses und dem Empfang des reflektierten Echosignals lässt sich der Abstand des Messgerätes zu der Mediumsoberfläche ermitteln. Unter Berücksichtigung der Geometrie des Behälterinnern wird dann der Füllstand des Mediums als relative oder absolute Größe ermittelt. Das so genannte FMCW-Verfahren (Frequency Modulated Continuous Waves) ist in diesem Zusammenhang mit dem obigen Messprinzip der Füllstandsmessung und der obigen Vorrichtung ebenfalls ausführbar.
  • Parabolantennen werden in der Prozessmesstechnik meist dann eingesetzt, wenn es aufgrund von gestörten und beengten Prozessraumverhältnissen, z.B. hohe, schmale Behälter, in denen Einbauten, Rührwerke oder Behälterwände ein Störsignal erzeugen und somit das Füllstands-Echosignal im Gesamtmesssignal überdecken können, oder ungünstige Messbedingungen, z.B. zu niedrige oder schwankende Dielektrizitätswerte des Mediums, schlechte Reflektionseigenschaften, starke Oberflächendynamik, schwierig wird, den exakten Füllstand eines Mediums zu bestimmen. Diese nachteiligen Bedingungen zur Ermittlung des Füllstandes durch eine berührungslose Messmethode können durch die starke Fokussierung der Messsignale und durch die bessere Abstrahlcharakteristik einer Parabolantenne verbessert werden. Durch die gute Richtcharakteristik bzw. Bündelung der Messsignale durch eine Parabolantenne wird erreicht, dass möglichst viel der ausgesendeten und reflektierten Leistung bzw. Energie der Messsignale wieder empfangen und ausgewertet werden kann.
  • Der Einsatz von Parabolantennen in der Prozessmesstechnik ist aus der DE 197 03 246 C2 bekannt. In dieser Schrift werden verschiedene Mechaniken vorgestellt, die ein Auffalten und Schließen eines mechanisch veränderbaren Parabolreflektors ermöglicht. Die Einspeisung der Messsignale im Brennpunkt des Parabolreflektors erfolgt nach dem Cassegrain-Prinzip mit einem Subreflektor. Allerdings wird in diesem Patent keine Ausgestaltung der Einspeisung über einen hakenförmig gebogenen Hohlleiter mit hermetisch abdichtendem Sendekegel beschrieben.
  • In der US 3 740 755 B wird der Aufbau einer Parabolantenne mit einem hermetisch abschließenden Radom beschrieben, dessen Einspeisung über einen hakenförmig gebogenen Hohlleiter mit einem Horn, welches sich am Ende des Hohlleiters im Brennpunkt des Parabolreflektors befindet, erfolgt.
  • In keiner dieser Schriften wird jedoch ein Messgerät der Prozessmesstechnik zur Ermittlung des Füllstandes mit einer Parabolantenne aus einem Parabolreflektor und einem hakenförmig gebogenen Hohlleiter, in den im Brennpunkt des Parabolreflektors hermetisch dichtend ein Sendekegel eingesetzt ist, beschrieben.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Messgerät der Prozessmesstechnik mit einer in einen Behälter hineinragenden Parabolantenne zu schaffen, die eine optimierte Abstrahlcharakteristik und ein verbessertes Signal/Rausch-Verhältnis aufweist.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Parabolantenne, bestehend aus einem Parabolreflektor und einem Hohlleiter, der mittig in den Parabolreflektor mündet und derart hakenförmig gebogen ist, dass ein am Ende des Hohlleiters angebrachter Sendekegel im Brennpunkt des Parabolreflektors angeordnet ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung wird vorgeschlagen, dass der Hohlleiter in einer Ebene mindestens zweifach gebogen ist, so dass der Hohlleiter einen kleinstmöglichen Abschattungsbereich auf dem Parabolreflektor ausbildet.
  • Eine zweckmäßige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Messgeräts besteht darin, dass der Hohlleiter so ausgestaltet ist, dass sich das Messsignal monomodig im Hohlleiter ausbreitet.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung schlägt vor, dass der Hohlleiter zumindest teilweise mit einem mikrowellendurchlässigen Material ausgefüllt ist.
  • Eine sehr vorteilhafte Variante der erfindungsgemäßen Lösung ist darin zu sehen, dass der Sendekegel aus mikrowellendurchlässigem Material gefertigt und gasdicht in den Hohlleiter eingesetzt ist.
  • Gemäß einer günstigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird angeregt, dass das mikro-wellendurchlässige Material, das den Hohlleiter zumindest teilweise ausfüllt, und der Sendekegel einteilig ausgeführt sind.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung ist es, dass der Hohlleiter hermetisch abgeschlossen ist.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung schlägt vor, dass der Sendekegel mittels zumindest eines Dichtelements im Hohlleiter eingesetzt ist.
  • Gemäß einer günstigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird angeregt, dass die ausgebildete Form des Sendekegels den Wellenwiderstand des Übergangs vom Hohlleiter auf den Prozessraum anpasst.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung der Erfindung ist darin zu sehen, dass der Parabolreflektor zumindest eine Ausnehmung aufweist, durch die der hakenförmig gebogene Hohlleiter hindurch passt und die insbesondere in einem Abschattungsbereich des Hohlleiters auf dem Parabolreflektor liegt.
  • In den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen der Erfindung sind zur besseren Übersicht und zur Vereinfachung Bauteile oder Bauteilgruppen, die sich in ihrem Aufbau und/oder in ihrer Funktion entsprechen, mit gleichen Bezugszeichen versehen. Es zeigt:
  • 1 : eine schematische Schnittdarstellung des gesamten Messgeräts der Prozessmesstechnik mit Parabolantenne in einem Behälter,
  • 2 : einen Längsschnittansicht der Parabolantenne mit einer Einkoppeleinheit und Befestigungselement,
  • 3 : eine perspektivische Darstellung der Parabolantenne mit einer Einkoppeleinheit und Befestigungselement, und
  • 4 : eine Darstellung einer Draufsicht auf den Parabolreflektor der Parabolantenne.
  • In 1 wird ein Anwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Parabolantenne 2 in einem Prozessmesssystem dargestellt. Das Messgerät 1 in der 1, das über einen Flansch bzw. Stutzen 20 auf einen Behälter 12 montiert ist, ermittelt beispielsweise nach der Laufzeit-Messmethode den Füllstand 16 eines Mediums 15 bzw. eines Füllguts in dem Behälter 12.
  • Die Vorrichtung bzw. das Messgerät 1 beinhaltet Messumformer 17 mit einer in 1 nicht explizit gezeigten Sende-/Empfangseinheit, in der die Messsignale 14 erzeugt werden und durch eine Einkoppeleinheit 7 in einen Hohlleiter 8 eingekoppelt werden. Die in den Hohlleiter 8 eingekoppelten Messsignale 14 werden durch das mikrowellendurchlässige Material des Sendekegels 9 hindurch in Richtung des Parabolreflektors 3 abgestrahlt. An diesem Parabolreflektor 3 werden die Messsignale 14 reflektiert und durch die Formgebung des Parabolreflektors 3 in den Messraum 13 mit einer vorbestimmten Abstrahlcharakteristik abgestrahlt. Meist wird eine Abstrahlcharakteristik der Messsignale 14 mit einer ebenen Wellenfront angestrebt, jedoch ist dies durch physikalische Einflüsse und bauliche Maßnahmen der Parabolantenne 2 nicht möglich, wodurch meist nur keulenförmige Abstrahlcharakteristiken mit einem kleinen Abstrahlwinkel erreicht werden. Die in den Messraum 13 ausgesendeten Messsignale 14 werden an einer beliebigen Oberfläche im Behälter 12 oder an einer Oberfläche des Mediums 15 reflektiert und nach einer bestimmten Laufzeit wieder von der Sende-/Empfangseinheit empfangen. Über die Laufzeit der Messsignale 14 wird der Abstand zwischen Messgerät 1 und der Oberfläche des Mediums 15 bestimmt. Mit Kenntnis der geometrischen Verhältnisse des Behälters 12 kann damit der Füllstand 16 des Mediums 15 im Behälter 12 ermittelt werden. Die an einer beliebigen Oberfläche im Behälter 12 reflektierten Messsignale 14 treten in den Echosignalen als Störsignale auf, die die Auswertung des Füllstands aus dem somit gestörten Echosignal erschweren können, wenn diese nicht mehr exakt erkannt werden kann. Über die Justagevorrichtung 21, insbesondere ein Kugelelement, kann eine Ausrichtung hin zur Produktoberfläche, z.B. bei Schüttkegelbildung und Abzugstrichterbildung des Mediums 15 im Behälter 12 oder schrägen Stutzen 20 am Behälter 12, vorgenommen werden, oder es können Störechos im Echosignal durch Einbauten im Behälter 12 durch eine spezielle Ausrichtung der Parabolantenne 2 verringert werden.
  • Eine im Messumformer 17 implizit enthaltene, aber in 1 nicht explizit gezeigte Regel-/Auswerteeinheit hat die Aufgabe, das empfangene, reflektierte Echo der Messsignale 14 auszuwerten, indem das Messsignal 14 durch eine Signalverarbeitung und spezielle Signalauswertungsalgorithmen weiter verarbeitet wird und daraus die Laufzeit bzw. der Füllstand 16 bestimmt wird.
  • Über die Versorgungsleitung 19 kann das Messgerät 1 mit der benötigten Energie versorgt werden. Die Regel-/Auswerteeinheit kommuniziert über einen Buskoppler und einen Feldbus 18 mit einer entfernten Kontrollstelle und/oder mit weiteren Messgeräten 1, die nicht explizit gezeigt sind. Eine zusätzliche Versorgungsleitung 19 zur Energieversorgung des Messgerätes 1 entfällt, wenn es sich bei dem Messgerät 1 um ein so genanntes Zweileiter-Messgerät handelt, dessen Kommunikation und Energieversorgung über den Feldbus 18 ausschließlich und gleichzeitig über eine Zweidrahtleitung stattfindet. Die Datenübertragung bzw. Kommunikation über den Feldbus 18 erfolgt beispielsweise nach dem CAN-, HART-, PROFIBUS DP-, PROFIBUS FMS-, PROFIBUS PA-, oder FOUNDATION FIELDBUS- Standard.
  • In 2 ist die erfindungsgemäße Parabolantenne 2 im Wesentlichen bestehend aus einer Einkoppeleinheit 7, Parabolreflektor 3, einem Hohlleiter 8 und einem Sendekegel 9 gezeigt. Die Messsignale 14 bzw. hochfrequenten Signale werden in der hier nicht dargestellten Sende-/Sendeempfangseinheit erzeugt, empfangen und signaltechnisch vorverarbeitet. Über ein Einkoppelelement 7 werden diese Messsignale 14 in einen Hohlleiter 8 und über den Sendekegel 9 in Richtung des Parabolreflektors 3 in den Prozessraum 13 des Behälters 4 abgestrahlt. Die reflektierten Messsignale 14 bzw. Echosignale werden entgegengesetzt auf dem gleichen Wege wieder von der Sende-/Sendeempfangseinheit empfangen und vorverarbeitet.
  • Die Normalform des Parabolreflektors 3 besteht aus einem rotationssymmetrischen Gebilde, dessen Schnittbild eine Parabel zeigt. Der Erreger bzw. Sendekegel 9 mit dem darin beinhalteten Brennpunkt 10 des Parabolreflektors 3 befindet sich beispielsweise in der Rotationsachse bzw. Mittelachse 23. Bei dieser Normalform des Parabolreflektors 3 gibt es ein Problem, wenn der Erreger bzw. Sendekegel 9 genau zwischen Paraboleflektor 3 und dem zu messendem Objekt liegt. So wirft der Erreger bzw. Sendekegel 9 und der Hohlleiter 8 im Wellenleiterbereich 30 einen Schatten auf den Parabolreflektor 3. Dieser Abschattungsbereich 6 auf dem Parabolreflektor 3 kann somit zur Reflektion und Bündelung der ausgesendeten und empfangenen Messsignale 14 nicht mehr verwendet werden. Dieses Problem kann dadurch gelöst werden, dass der Erreger aus der Rotationsachse 23 zum Rand 4 des Parabolreflektors 3 verschoben wird. Dadurch verändern sich auch die geometrischen Zusammenhänge des Einfallswinkels der Messsignale 14 zwischen dem Parabolreflektor 3 und dem Sendekegel 9, aufgrund dessen die Normalform des Parabolreflektors 3 dahingehend korrigiert werden muss. Bei der erfindungsgemäßen Parabolantenne 2 mit gebogenem Hohlleiter 8 ist die Ausgestaltung so ausgeführt, dass ein möglichst kleiner Abschattungsbereich 6 auf dem Parabolreflektor 3 entsteht. Gegenüber der Parabolantenne 2 mit einer so genannten Cassegrain Einspeisung mit Subreflektor existieren somit die Vorteile der erfindungsgemäßen Parabolantenne 2 darin, dass aufgrund der größeren nutzbaren Fläche des Parabolreflektors 3 und keiner verlustbehafteten Reflektion am Subreflektor die Messdynamik und somit das Signal-Rausch-Verhältnis erhöht wird. Außerdem ist die störende Ansatzbildung des Mediums 15 an der Einspeisung mit dem flachwinkligen, großflächigen Subreflektor größer als an dem schmalen, steilwinkligen Sendekegel 9.
  • Die zuvor genannten Hohlleiter 8 werden beispielsweise im Frequenzbereich von 2 GHz bis zu 200 GHz zur Übertragung von elektrischen Bandpasssignalen höherer Leistung eingesetzt, da bei einer Übertragung mit einer Koaxialleitung in diesen Frequenzbereichen die Dämpfung und die damit verbundenen Verzerrungen der Messsignale 14 zu groß werden. Hohlleiter 8 sind somit Bandpass-Übertragungssysteme, d.h. der Wellenleiter überträgt erst ab einer gewissen unteren Grenzfrequenz, die von den Querschnitts-Abmessungen des Hohlleiters 8 abhängt. Auch nach oben gibt es eine Grenze für den Betrieb, die dadurch zustande kommt, dass ab einer gewissen oberen Grenzfrequenz zusätzlich zu dem ausbreitungsfähigen Grundwellentyp noch weitere Wellentypen angeregt werden können, die eine eindeutige Signalübertragung verhindern würden. Der zu Leitungszwecken bevorzugte TEM-Wellenmode ist in dem Hohlleiter 8 nicht ausbreitungsfähig, etwa wie in anderen Arten von HF-Leitungen, z.B. Koaxialleitung, Streifenleitung und Mikrostreifenleitung. Es entstehen jedoch Grundwellentypen, die je nach Bedingungen einzeln oder auch gemischt angeregt werden können. Die Wellenmoden, bei denen die elektrischen Feldstärkekomponenten transversal zur Ausbreitungsrichtung verlaufen, die aber in Ausbreitungsrichtung magnetische Feldstärkekomponenten besitzen, werden TE- Wellenmoden oder H-Wellenmoden genannt. Und Wellenmoden, bei denen die magnetischen Feldstärkekomponenten transversal zur Ausbreitungsrichtung verlaufen, die aber in Ausbreitungsrichtung elektrische Feldstärkekomponenten besitzen, werden TM- Welle oder E-Wellen genannt. Über die Einkoppeleinheit 7 werden die Messsignale 14 in einen Hohlleiter 8 eingekoppelt, der so ausgestaltet ist, dass sich bevorzugt im Wellenleiterbereich 30 ein TE01-Wellenmode der Messsignale 14 ausbildet. Dieser Wellenmode hat den Vorteil, dass sich das Messsignal 14 nahezu ungestört und ungedämpft bzw. ohne Beeinflussung durch die Randeffekte der Seitenwand im Hohlleiter 8 ausbreiten kann und somit kaum gedämpft wird. Die Dämpfung der Wellen bzw. Messsignale 14 erfolgt hierbei über Wandstromverluste. Der Hohlleiter 8 ist beispielsweise als ein Rundhohlleiter bzw. Kreishohlleiter mit zumindest einem Einkoppelbereich 29 und einem Wellenleiterbereich 30 aufgebaut. Der Einkoppelbereich 29 des Hohlleiters 8 in den über das Einkoppelelement 7 die Messsignale 14 eingekoppelt werden, ist in seiner Dimension bzw. dessen Durchmesser etwas größer ausgelegt als der Hohlleiter 8 im Wellenleiterbereich 30. Aufgrund der geringeren Dimensionierung des Hohlleiters 8 im Wellenleiterbereich 30, z.B. bei einem luftgefüllten Hohlleiter 8 mit einem Durchmesser von ungefähr 8 mm bei 26 GHz, ist der Hohlleiter 8 monomodig ausgelegt bzw. es kann sich nur der gewünschte Grundmode, z.B. TE01, im Hohlleiter 8 ausbreiten. Mittels der monomodigen Ausgestaltung des Hohlleiters 8 haben die in einer Ebene 25 gebogene Bereiche des Hohlleiters 8 keinen Einfluss auf die Ausbreitung der Welle bzw. des Messsignals 14 im Hohlleiter 8. Die Durchführung des Hohlleiters 8 durch den Parabolreflektor 3, sowie der Sendekegel 9 sind einander gegenüberliegend auf der Mittelachse 23 des Parabolreflektors 3 angeordnet. Der Hohleiter 8 im Wellenleiterbereich 30 ist beispielsweise in einer Ebene 25 mit einem ersten Radius 26 in eine Richtung und beabstandet mit einem zweiten Radius 27 in entgegengesetzter Richtung so gebogen, dass der Hohlleiter 8 auf einer Nebenachse 24 zu liegen kommt, die einen bestimmten Abstand zur Mittelachse 23 hat. Über eine weitere Biegung des Hohlleiters 8 in der Ebene 25 mit einem dritten Radius 28 wird das Ende des Hohlleiters 8 mit dem eingesetzten Sendekegel 9 wieder auf die Mittelachse 23 in entgegengesetzter Abstrahlrichtung zurück geführt, so dass der Brennpunkt 10 des Parabolreflektors 3 an entsprechender Position im Sendekegel 9 zu liegen kommt. Der Sendekegel 9 ist mittels zweier Dichtelemente 11, z.B. zweier O-Ringen, hermetisch abdichtend in den Hohlleiter 8 eingesetzt. Der Abstand der Mittelachse 23 zu der Nebenachse 24, die Längen und Abstände der geraden Stücke des gebogenen Hohlleiters 8 und die Radien 26, 27, 28 sind so ausgestaltet, dass der gebogene Hohleiter 8 einen möglichst kleinen Abschattungsbereich 6 der aktiven Reflektorfläche auf dem Parabolreflektor 3 erzeugt.
  • Im Übergang von der Einkoppeleinheit 7 auf den Einkoppelbereich 29 des Hohlleiters 8, beim Übergang vom luftgefüllten Hohlleiter 8 auf den Sendekegel 9 im Wellenleiterbereich 30, sowie beim Übergang vom Sendekegel 9 auf den freien Prozessraum 13 sind an der Einkoppeleinheit 7 und/oder am Sendekegel 9 insbesondere Anpasselemente, z.B. eine Kegelspitze oder eine Stufenpyramide, ausgestaltet, um eine gute Anpassung von dem dielektrischen, mikrowellenleitenden Material auf den beispielsweise mit Luft gefüllten Hohlleiter 8 und umgekehrt zu gewährleisten. Desweiteren wird an beiden Enden im Einkoppelbereich 29 des Hohlleiters 8 der Wellenwiderstand vom vorhergehenden oder in den folgenden Bereich demgemäß angepasst, dass der Durchmesser kontinuierlich verengt wird und sich somit beispielsweise eine Horn- bzw. Trichterform des Hohlleiters 8 in diesen Bereichen ergibt. Durch die Anpassung im Einkoppelbereich 29 des Hohlleiters 8 wird vermieden, dass schon in diesem Einkoppelbereich 29 das eingespeiste Messsignal 14 anteilig zurückreflektiert und somit gedämpft wird. Der Einkoppelbereich 29 und/oder der Wellenleiterbereich 30 des Hohlleiters 8 kann auch teilweise oder vollständig von einem oder einem Gemisch aus mikrowellenleitendem, dielektrischem Material, z.B. PEEK, PTFE und weiteren HF tauglichen Materialien ausgefüllt sein. Eine weitere Art, den gebogenen Wellenleiter herzustellen ist es, mittels eines Spritzguss-Verfahrens einen gebogenen Stab oder ein gebogenes Rohr aus einem mikrowellendurchlässigen Material mit geringen Dämpfungseigenschaften herzustellen und dieses mit einer metallischen oder mikrowellenleitenden Beschichtung zu versehen. Der Parabolreflektor 3 wird beispielsweise durch ein herkömmliches Tiefziehverfahren aus einem Metallblech hergestellt. Desweiteren ist es aber auch möglich den Parabolreflektor 3 aus einem nicht leitfähigen, dielektrischen Kunststoffmaterial, insbesondere im Spritzgussverfahren herzustellen, und diesen parabelförmigen Träger mit einer leitfähigen Spiegelschicht, z.B. aus einem Metall, zu beschichten.
  • Ein Maß für die Anpassung des Wellenwiderstandes bei Übergängen des Materials oder der Geometrie ist der Welligkeitsfaktor s oder das Stehwellenverhältnis VSWR, das aus den Amplituden von hin- und rücklaufender Welle bestimmt wird. Leistungen lassen sich bei etwa 1 GHz besser messen als Spannungen, wodurch in der Höchstfrequenztechnik meist das Leistungsstehwellenverhältnis (PSWR) angewendet wird. Ein Messsignal 14 das von einem Material in ein zweites Material bzw. in eine zweite Substanz übergeht, zeigt drei physikalische Phänomene: Transmission, Reflexion und Absorption. Der Betreiber und der Hersteller eines freiabstrahlenden Messgerätes 1 der Prozessmesstechnik zur Ermittlung des Füllstandes 16 möchte zur Erzielung maximaler Reichweite möglichst viel elektrische Energie von der Messsignal 14 erzeugenden Sende-/Empfangseinheit über die Antenne bzw. Parabolantenne 2 in den Prozessraum 13 abstrahlen. Daraus lässt sich folgern, dass die Transmission zwischen Sende-/Empfangseinheit und Antenne 2 maximal sein sollte, die Reflexion und die Absorption jedoch minimal sein sollte.
  • Das Stehwellenverhältnis (engl. standing wave ratio, SWR) gibt das Verhältnis zwischen Maximal- und Minimalwert einer stehenden Welle an einem Übergang zwischen zwei verschiedenen Medien bzw. eines Messsignals 14 bei Materialübergängen an. Ein schlechtes Stehwellenverhältnis resultiert in der Regel daraus, dass Sende-/Empfangseinheit, Einspeisungskabel, Einkoppeleinheit 7, Hohlleiter 8, Sendekegel 9 und Parabolreflektor 3 eines Messgeräts 1 nicht optimal aufeinander abgestimmt und angepasst sind. Die Impedanzen der einzelnen Komponenten sind nicht gleich, dadurch entstehen Reflexionen, und ein Teil der Leistung läuft zurück. Die Parabolantenne 2 mit der Einspeisung durch den gebogenen Hohleiter 8 weist ein optimales Stehwellenverhältnis auf.
  • Die Parabolantenne 2 ist über einen Stutzen, einen Flansch oder eine Einschraubung 20 auf den Behälter 12 montiert. Die Ausrichtung der Abstrahlrichtung der Parabolantenne 2 wird über eine Justagevorrichtung 21, z.B. Drehkeilflansche, Kugelelementverstellvorrichtung, vorgenommen. Über den Messumformeransatzstutzen 22 wird die Parabolantenne 2 mit dem Messumformer 17 mechanisch verbunden und dessen Elektronik kontaktiert elektrisch durch einen Leiter, z.B. Koaxialstecker, oder direkt das Einkoppelelement 7.
  • In 3 ist eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Parabolantenne 2 gezeigt. In dieser Ansicht ist die Ausnehmung 5 im Parabolreflektor 3 zu sehen, die aus diesem Grund angebracht wurde, falls der Parabolreflektor 3 aufgrund einer beispielsweise kleinen Öffnung des Flansches oder Stutzens 20 nicht hindurch passt und somit erst nach der Flanschmontage über eine zweite größere Öffnung im Behälter 12, z.B. ein so genanntes Mannloch, zusammen montiert werden kann.
  • In 4 ist eine Draufsicht auf den Parabolreflektor 3 mit dem Rand 4 gezeigt. An dem Parabolreflektor 3 ist ein Rand 4 ausgebildet, so dass ein sich bildender Ansatz des Mediums 15 an diesem Rand 4 besser abtropfen kann. Insbesondere wird durch die rechtwinklige Abbiegung des Randes 4 eine definierte Randbedingung für die Reflektion des Parabolreflektors 3 geschaffen. Die Ausnehmung 5 im Parabolreflektor 3 ist so ausgestaltet, dass der gebogene Hohlleiter 8 im Wellenleiterbereich 30 durchgeführt werden kann. Im Parabolreflektor 3 wurde ein möglicher Abschattungsbereich 6 eingezeichnet, so dass der aktive Reflektionsbereich 31 des Parabolreflektors 3 ohne Rand 4 und Abschattungsbereich 6 erkennbar ist.
  • 1
    Messgerät
    2
    Parabolantenne, Antenne
    3
    Parabolreflektor
    4
    Rand
    5
    Ausnehmung
    6
    Abschattungsbereich
    7
    Einkoppeleinheit
    8
    Hohlleiter
    9
    Sendekegel
    10
    Brennpunkt
    11
    Dichtelement
    12
    Behälter
    13
    Prozessraum
    14
    Messsignale
    15
    Medium
    16
    Füllstand
    17
    Messumformer
    18
    Feldbus
    19
    Versorgungsleitung
    20
    Flansch, Stutzen, Einschraubung
    21
    Justagevorrichtung
    22
    Messumformeransatzstutzen
    23
    Mittelachse, Rotationsachse
    24
    Nebenachse
    25
    Ebene
    26
    erster Radius
    27
    zweiter Radius
    28
    dritter Radius
    29
    Einkoppelbereich
    30
    Wellenleiterbereich
    31
    aktiver Reflektionsbereich

Claims (10)

  1. Messgerät (1) der Prozessmesstechnik mit einer in einen Behälter (12) hineinragenden Parabolantenne (2), die ein hochfrequentes Messsignal (14) aussendet und empfängt, dadurch gekennzeichnet, dass die Parabolantenne (2) aus einem Parabolreflektor (3) und einem Hohlleiter (8) besteht, der mittig in den Parabolreflektor (3) mündet und derart hakenförmig gebogen ist, dass ein am Ende des Hohlleiters (8) angebrachter Sendekegel (9) im Brennpunkt (10) des Parabolreflektors (3) angeordnet ist.
  2. Messgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlleiter (8) in einer Ebene (25) mindestens zweifach gebogen ist, so dass der Hohlleiter (8) einen kleinstmöglichen Abschattungsbereich (6) auf dem Parabolreflektor (3) ausbildet.
  3. Messgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlleiter (8) so ausgestaltet ist, dass sich das Messsignal (14) monomodig im Hohlleiter (8) ausbreitet.
  4. Messgerät nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlleiter (8) zumindest teilweise mit einem mikrowellendurchlässigen Material ausgefüllt ist.
  5. Messgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sendekegel (9) aus mikrowellendurchlässigem Material gefertigt und gasdicht in den Hohlleiter (8) eingesetzt ist.
  6. Messgerät nach einem der Ansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass das mikrowellendurchlässige Material, das den Hohlleiter (8) zumindest teilweise ausfüllt, und der Sendekegel (9) einteilig ausgeführt sind.
  7. Messgerät nach einem der Ansprüche 1, 2, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlleiter (8) hermetisch abgeschlossen ist.
  8. Messgerät nach Anspruch 1, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Sendekegel (9) mittels zumindest eines Dichtelements (11) im Hohlleiter (8) eingesetzt ist.
  9. Messgerät nach Anspruch 1, 5, 6 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die ausgebildete Form des Sendekegels (9) den Wellenwiderstand des Übergangs vom Hohlleiter (8) auf den Prozessraum (13) anpasst.
  10. Messgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Parabolreflektor (3) zumindest eine Ausnehmung (5) aufweist, durch die der hakenförmig gebogene Hohlleiter (8) hindurch passt und die insbesondere in einem Abschattungsbereich (6) des Hohlleiters (8) auf dem Parabolreflektor (3) liegt.
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