DE10116180C2 - Kartoffelerntemaschine - Google Patents
KartoffelerntemaschineInfo
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Classifications
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01D—HARVESTING; MOWING
- A01D33/00—Accessories for digging harvesters
- A01D33/10—Crop collecting devices, with or without weighing apparatus
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Description
Die Erfindung betrifft eine mehrreihig arbeitende, selbstfahrende, Kartoffelernte
maschine, die das Erntegut in großvolumige Aufnahmebehälter übergibt.
Aus der DD 122 626 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung bekannt, die die
Einhaltung einer vorgegebenen konstanten Fallhöhe von Schüttgütern bei der
Übergabe zum Beispiel von einer Kartoffelerntemaschine auf ein Transportfahrzeug
ermöglichen. Das beschriebene Verfahren dient dazu, die Übergabe von Kartoffeln
vom Erntefahrzeug auf ein mitfahrendes Begleitfahrzeug bei Kompensation der
durch die Bodenunebenheiten entstehenden Höhenunterschiede zu ermöglichen. Die
dazu vorgeschlagene Anordnung ist vergleichsweise aufwendig, da die
stochastischen Schwankungen der Fallhöhe des Erntegutes durch unterschiedliche
Rahmenbewegungen des Erntefahrzeuges und des Transportfahrzeuges aufgrund der
Bodenebenheiten kompensiert werden müssen.
In der DE 87 13 765 U1 wird ein Hackfruchtaufnehmer vorgeschlagen, bei dem der
Höhenförderer in geringer Höhe über den Tank hinweggeführt werden kann, um eine
bessere und gleichmäßigere Füllung des Tankes zu ermöglichen. Dazu weist der
Hackfruchtaufnehmer, insbesondere Rübenaufnehmer, ein Höhenförderwerk (2) mit
daran schwenkbar angeordnetem, oberem Förderteil (8) auf. Dieses Förderteil (8)
kann zwischen einer im wesentlichen waagerechten Stellung und einer im
wesentlichen mit der Längsachse des Höhenförderers (2) fluchtenden Ebene
geschwenkt werden. Aufgabe der Erfindung ist eine schonende Behandlung der
Rüben beim Befüllen des Tanks. Dies steht jedoch im unmittelbaren Widerspruch
zur kippbaren Anordnung des Hackfruchttankes (6) auf der Erntemaschine.
So würde es beim Entleeren des großvolumigen Hackfruchttankes durch Kippen
zwangsläufig zu einer extremen mechanischen Belastung des Erntegutes und zu
massiven Beschädigungen der Hackfrüchte kommen. Für den
Durchschnittsfachmann ist bekannt, dass bei der Ernte bzw. der Aufnahme von
Rüben, insbesondere Zuckerrüben, wesentlich geringere Anforderungen an die
mechanische Belastung des Erntegutes zu stellen sind, als bei der Ernte bzw. der
Aufnahme gerodeter Kartoffeln, insbesondere Saat- oder Speisekartoffeln. So würde
die in der DE 87 13 765 U1 als vorteilhaft und schonend deklarierte Fallhöhe der Rüben
von einer waagerechten Stellung des schwenkbaren Endes des Höhenförderers auf
den Boden des Tanks beim Umschlag von Speise- oder Pflanzkartoffeln dazu führen,
dass die so behandelten Kartoffeln nicht mehr den an sie gestellten
Qualitätsanforderungen (Aussehen, Lagerfähigkeit) gerecht würden. Auch findet
gemäß der kennzeichnenden Merkmale der DE 87 13 765 U1 keine gleichmäßige
(Normal-) Verteilung des Erntegutes im Inneren des Tanks statt. So wird
vorgeschlagen, dass der Abgabepunkt des Höhenförderers etwa in der Mitte des
Tanks angeordnet ist. Aufgrund der Masse der geernteten Futter- oder Zuckerrüben
und der vergleichsweise großen Fallhöhe kann mit dieser Methode im Wesentlichen
realisiert werden, dass die aufgenommenen Rüben aufgrund der kinetischen Energie
selbstständig auf dem sich bildenden Schüttkegel bis in die Randzonen des
großvolumigen Bunkers gelangen. Diese Verfahrensweise ist im Vergleich zu
bekannten Vorrichtungen an Zuckerrübenerntemaschinen, wie z. B. beim Einsatz
von vergleichsweise aggressiven Schneckenförderern, als schonend zu betrachten,
genügt jedoch nicht den technologischen Anforderungen beim Umschlag von
Kartoffeln. Die daneben in der DE 87 13 765 U1 beschriebene Möglichkeit der
Bewegung des Höhenförderers über die waagerechte Stellung hinaus nach oben dient
aus Sicht des Durchschnittsfachmanns ausschließlich der Schaffung des notwendigen
Raumbedarfs, um ein kollisionsfreies Kippen (Entleeren) des gefüllten Großtanks zu
ermöglichen.
Die DE 199 33 589 A1 lehrt eine Vorrichtung zum Einfüllen von abgeerntetem
Porree in einen Transportbehälter. Darin wird unter anderem angeregt, dass die
seitlich auskragende Anordnung des Transportbehälters (7) auf einer Stellfläche (15)
alternativ gelöst werden könnte durch eine Anordnung des Behälters unmittelbar auf
der selbstfahrenden Erntemaschine. Der erfinderische Grundgedanke der DE 199 33 589 A1
geht davon aus, dass sich stets nur ein Transportbehälter am oder gegebenenfalls
auf der Erntemaschine befindet. Eine kurzzeitige Unterbrechung des Ernteprozesses
für das Abstellen des befüllten Transportbehälters und die nachfolgende Aufnahme
eines leeren Transportbehälters ist unabdingbar. Der Transportbehälter nach der DE 199 33 589 A1
dient ausschließlich der Aufnahme und dem Transport des Erntegutes bis
zu einer Sammelstelle.
Aus der DE 89 08 916 U1 ist eine Vorrichtung zum Roden von Wurzelfrüchten bekannt,
bei der der Bunker ein von der Vorrichtung abkoppelbarer Container ist, damit das
Erntegut das Gewicht der Vorrichtung nicht erhöht. Nach der Beschreibung ist die
offenbarte Vorrichtung nicht für Kartoffeln geeignet, da das Erntegut aus großer
Fallhöhe auf den Containerboden trifft, wodurch es zu Beschädigungen kommen kann,
die die Lagerbarkeit von Kartoffeln herabsetzen würde. Dies ist nur bei Früchten, die
wie Zuckerrüben alsbald weiterverarbeitet werden, unbedeutend. Zudem verfügt die
beschriebene Maschine nicht über die für die Kartoffelernte notwendigen
Hauptbaugruppen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, die
Nachteile des Standes der Technik zu eliminieren und eine Kartoffelerntemaschine zu
schaffen, die das Erntegut unter Vermeidung von Quetschungen oder Beschädigungen
direkt in die für die Lagerung vorgesehenen Behälter füllt, wodurch Umschlagprozesse
eingespart werden und wobei durch schonende Behandlung des Ernteguts einem
vorzeitigen Verderb während der Lagerung vorgebeugt wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Hauptanspruchs.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den rückbezogenen Unteransprüchen dargelegt.
Die erfindungsgemäße Lösung ist eine mehrreihig arbeitende, selbstfahrende Kartoffel
erntemaschine, die das Erntegut in zwei oder mehrere großvolumige Aufnahmebehälter
übergibt, die für die Langzeitlagerung der Kartoffeln geeignet sind und die direkt und
abnehmbar auf der Kartoffelerntemaschine angeordnet sind, wobei das Erntegut mittels
verstellbarer Fördereinrichtungen und Verteileinrichtungen in eine Position über dem
Aufnahmebehälter transportiert und aus minimaler Höhe in den Aufnahmebehälter
übergeben wird.
Die erfindungsgemäße Kartoffelerntemaschine speichert das Erntegut in größeren
Mengen selbst, so dass es nicht mehr nötig ist, dass wie bei bekannten Lösungen die
Kartoffelerntemaschine während des Erntevorgangs ständig von einem Transportfahr
zeug begleitet wird, das die Kartoffeln aufnimmt. Zudem kann der Ernteprozess ohne
technologische Unterbrechungen quasi kontinuierlich durchgeführt werden.
Bei der Variante mit Bunkern wird deren Inhalt diskontinuierlich an ein Transportfahr
zeug übergeben, wenn das Fassungsvermögen des oder der Bunker erschöpft ist. Bei der
Variante mit Lagerbehältern werden die Behälter samt Erntegut auf ein Transportfahr
zeug umgeladen, wenn sie gefüllt sind.
Die zweite Variante hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Kartoffeln nicht noch einmal
bewegt werden müssen, wodurch eine Rationalisierung des gesamten Ernte-, Umschlag-
und Lagerungsprozesses erzielt wird und darüber hinaus das Erntegut schonender
behandelt und eine erhöhte Ausbeute erzielt wird.
Die Kartoffelerntemaschine ist vorteilhaft in zwei Funktionssektionen unterteilt.
Die Funktionssektion A beinhaltet eine vordere Lenkachse und eine hintere Stützachse,
das Fahrerhaus und die für eine Kartoffelerntemaschine bekannten Funktionsbaugrup
pen Krautschläger, Dammaufnahmevorrichtung, Absiebvorrichtung, Krautabscheider
vorrichtung, Höhenförderer, Kluten- bzw. Steintrennbaugruppe, einen Handverlesear
beitsplatz und ein Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende.
Die Funktionssektion B ist nach dem bekannten Aufsattelprinzip mit der Funktionssek
tion A verbunden und in einem Drehpunkt über der hinteren Stützachse der Funktions
sektion A drehbar angelenkt. Sie besteht aus einem Rahmen mit mindestens einer
angetriebenen Achse, dem Motor und einem mit dem Rahmen verbundenen Zwischen
rahmen, auf dem unterschiedliche Behälter angeordnet werden können, die die
geernteten Kartoffeln während des Rodevorganges aufnehmen.
Dabei kommen vorzugsweise die Behältervarianten Rollbodenbunker oder Großraum-
Lagerkiste zur Anwendung.
Der Motor einschließlich der zugehörigen energetischen Systeme (Hydraulik, Elektrik)
kann wahlweise in der Funktionssektion A oder B eingeordnet sein.
In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und Bodenverhältnissen können die
Laufräder aller Achsen angetrieben und/oder lenkbar sein.
Durch die konstruktive Gliederung der Kartoffelerntemaschine in zwei Funktionssekti
onen kann bei Instandsetzungen die funktionsfähige Sektion weiter genutzt werden.
Die Funktionssektion A mit den üblichen Baugruppen für die Aufnahme des Erntegutes
kann gegebenenfalls im Solobetrieb mit Transportfahrzeugen für die konventionelle
Ernte von minderwertigen Kartoffeln genutzt werden.
Nach dem Befüllen der Behälter mit den geernteten Kartoffeln erfolgt die Übergabe
dieser Behälter auf ein Transportfahrzeug. Bei der Variante mit Rollbodenbunker
werden die gesammelten Kartoffeln auf das Transportfahrzeug übergeben. Bei der
Variante mit Großraum-Lagerkisten werden die gefüllten Behälter mit einem auf der
Erntemaschine installierten Ladekran auf das Transportfahrzeug übergeben. Letztere
Variante hat den Vorteil, dass die gefüllte Großraum-Lagerkiste ohne weitere
Bewegung der beschädigungsempfindlichen Kartoffeln in ein Kartoffellagerhaus
eingestellt werden kann.
Die Aufnahme des Erntegutes erfolgt mit Hilfe der Baugruppen der Funktionssektion A
in bekannter Weise. Nach der manuellen Korrektur fehlgeleiteter Kartoffeln oder
Beimengungen auf dem Handverlesearbeitsplatz werden die Kartoffeln über das
Verleseband mittels einer beweglich angeordneten Übergabeeinheit in den ersten
Rollbodenbunker bzw. Großraum-Lagerbehälter gefördert.
Um die Stoßbelastung der geförderten Kartoffeln zu minimieren, wird die beweglich
angeordnete Übergabeeinheit zunächst bis zum Boden des zu befüllenden Behälters
abgesenkt. Die Adaption der Übergabeeinrichtung an die Höhe des Bodens des
Behälters bzw. an die jeweilige Höhe des Kartoffelschüttkegels erfolgt manuell oder in
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung mittels einer automatischen Fallhöhen
anpassungseinrichtung.
Die Fallhöhenanpassungseinrichtung erfasst über einen Berührungssensor oder einen
berührungslosen Sensor den aktuellen Füllstand der Großraum-Lagerkiste. Kommt es
bei zunehmendem Füllstand der Großraum-Lagerkiste zur Berührung des Berührungs
sensors mit den Kartoffeln bzw. wird der eingestellte Sollwert des Abstands des
berührungslosen Sensors zu den Kartoffeln unterschritten, so wird die Höhe des Endes
des Bunkerbefüllbandes über einen Regelkreis und die zur Höhenverstellung
vorgesehenen Elemente automatisch angepasst, so dass die Kartoffeln stets möglichst
nahe über dem sich bildenden Kartoffelschüttkegel das Bunkerbefüllband verlassen.
Zur optimalen Befüllung des Behälters mit Kartoffeln kann am Ende der Übergabeein
richtung eine Vorrichtung zur gleichmäßigen Verteilung des Ernteguts vorgesehen sein.
Dadurch wird verhindert, dass die Kartoffeln alle in dem gleichen, eng begrenzten
Bereich des Behälters auftreffen, wodurch eine Entmischung von Erntegut und
zwangsläufig mitgeführtem Erdreich vermieden wird. Anderenfalls würde sich in
diesem Bereich des Auftreffens eine Anhäufung von in der Regel feuchter Erde bilden,
die sich beim Auftreffen der Kartoffeln von diesen löst. Damit wäre in dem Behälter
eine Fäulnisquelle vorhanden, die insbesondere beim direkten Befüllen von Großraum-
Lagerkisten unbedingt vermieden werden muss, da die Kartoffeln in diesen über längere
Zeiträume gelagert werden und an diesen Stellen eine wesentlich schlechtere Belüftung
der Lagerkartoffeln erfolgt.
Nach dem Abschluss des Befüllvorgangs des ersten Rollbodenbunkers oder Großraum-
Lagerbehälters beginnt das Befüllen des nächsten, ebenfalls auf der Maschine
installierten Behälters. Dazu wird das Bunkerbefüllband in eine solche Stellung bewegt,
dass eine Bewegung bzw. ein Austausch der auf der Maschine befindlichen Behälter
nicht behindert und der Erntevorgang der Kartoffelerntemaschine nicht unterbrochen
wird.
Dann wird die beweglich angeordnete Übergabeeinheit über den nächsten Behälter
geschwenkt und dort bis zum Boden des zu befüllenden Behälters abgesenkt. Um eine
möglichst große Anzahl von Behältern installieren und befüllen zu können, kann außer
der Schwenkbarkeit der Übergabeeinheit auch eine Beweglichkeit der Behälter
vorgesehen sein, so dass der jeweils zu befüllende Behälter zunächst in eine für die
Übergabeeinheit gut erreichbare Position gebracht werden kann, bevor die Übergabe
einheit in den Behälter hineingeschwenkt wird und das Befüllen beginnt.
Sind alle Behälter gefüllt, so wird ihr Inhalt auf ein Transportfahrzeug übergeben oder
sie werden auf ein Transportfahrzeug umgeladen und durch leere Behälter ersetzt.
Kommen Rollbodenbunker zum Einsatz, so werden diese durch dafür an der
Kartoffelerntemaschine vorgesehene Hubeinrichtungen angehoben. Anschließend
werden die Kartoffeln über die Rollböden zur Seite der Maschine befördert, wo sie auf
ein bereitstehendes Transportfahrzeug bzw. in Lagerkisten auf diesem Fahrzeug fallen.
Anschließend werden die geleerten Bunker wieder abgesenkt und die Ernte kann
fortgesetzt werden.
Kommen Großraum-Lagerkisten zum Einsatz, so besteht ein Vorteil darin, dass die
Kartoffeln vor ihrer Einlagerung nicht noch einmal umgeschlagen werden müssen. In
diesem Fall werden daher die auf der Maschine lösbar installierten Behälter mitsamt
ihrem Inhalt mit Hilfe eines zu der Maschine gehörigen oder von außen bereitgestellten
Ladekrans auf ein bereitstehendes Transportfahrzeug umgeladen und anschließend
durch leere Großraum-Lagerkisten ersetzt. Danach kann die Ernte fortgesetzt werden.
Anhand von Ausführungsbeispielen wird die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 Kartoffelerntemaschine mit den beiden Funktionssektionen A und B
Fig. 2 Kartoffelerntemaschine mit den hauptsächlichen Funktionsbaugruppen
Fig. 3 Kartoffelerntemaschine mit Raupenfahrwerk
Fig. 4 Kartoffelerntemaschine mit 2 großen Rollbodenbunkern (Draufsicht) und
Transportfahrzeug
Fig. 5 Kartoffelerntemaschine mit 2 großen Rollbodenbunkern (Seitenansicht)
Fig. 6 Befüllvorrichtung für zwei Rollbodenbunker in einer Beladestellung
Fig. 7 Befüllvorrichtung für zwei Rollbodenbunker in einer anderen Beladestel
lung
Fig. 8 Befüllvorrichtung für zwei Rollbodenbunker in der Bunkerentleerposition
Fig. 9 Kartoffelerntemaschine mit Großraum-Lagerbehältern und Ladekran
(Draufsicht)
Fig. 10 Kartoffelerntemaschine mit Großraum-Lagerbehältern und Befüllvorrich
tung
Fig. 11 Kartoffelverteilvorrichtung - Verteilvariante 1
Fig. 12 Kartoffelverteilvorrichtung - Verteilvariante 2
Fig. 13 Kartoffelverteilvorrichtung - Verteilvariante 3
Fig. 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau der erfindungsgemäßen Kartoffelerntemaschine
in einer Draufsicht. In Fig. 2 ist die gleiche Maschine in einer Seitenansicht dargestellt.
Die Maschine besteht aus den Funktionssektionen A und B.
Die Funktionssektion A besteht aus einer vorderen Lenkachse (1) und einer hinteren
Stützachse (2), dem Fahrerhaus (3) und den Funktionsbaugruppen Krautschläger (4),
Dammaufnahmevorrichtung (5), Absiebvorrichtung (6), Krautabscheidervorrichtung
(7), Höhenförderer (8), Kluten- bzw. Steintrennbaugruppe (9), einem Handverlesear
beitsplatz (10) und einem Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende
(11).
Die Funktionssektion B ist nach dem Aufsattelprinzip mit der Funktionssektion A
verbunden und in einem Drehpunkt (12) über der hinteren Stützachse (2) der
Funktionssektion A drehbar angelenkt. Sie besteht aus einem Rahmen mit einer
angetriebenen hinteren Triebachse (13), dem Motor (14) und einem mit dem Rahmen
verbundenen Zwischenrahmen (15), auf dem unterschiedliche Behälter angeordnet
werden können, die die geernteten Kartoffeln während des Rodevorganges aufnehmen.
Fig. 3 zeigt eine Variante der bevorzugten Ausführungsform, bei der die vordere
Lenkachse (1) und die hintere Stützachse (2) der Funktionssektion A durch ein
Raupenfahrwerk ersetzt sind. Diese Variante ist besonders vorteilhaft einzusetzen, wenn
die Bodenverdichtung minimiert werden soll oder wenn das Erdreich in der Zeit vor der
Ernte aufgrund hoher Niederschlagsmengen viel Feuchtigkeit aufgenommen hat.
In Fig. 4 ist die erfindungsgemäße Kartoffelerntemaschine in der Variante mit Roll
bodenbunkern (16) in der Draufsicht und in Fig. 5 in einer Seitenansicht dargestellt.
Zur Sammlung der geernteten Kartoffeln bei dieser Variante werden mindestens zwei
Rollbodenbunker (16) bekannter Bauart auf der Maschine hintereinander angeordnet.
Nach der Handkorrektur der fehlgeleiteten Kartoffeln bzw. Beimengungen auf dem
Handverlesearbeitsplatz (10) werden die Kartoffeln zur Befüllung des ersten
Rollbodenbunkers (16) über das Verleseband mit beweglich angeordnetem Überga
beende (11) in diesen gefördert.
Die im Interesse geringer Stoßbelastung der Kartoffeln erforderliche kontinuierliche
Anpassung der Fallhöhe der Kartoffeln von der Kartoffelverteilvorrichtung zum Boden
des Bunkers bzw. zum Kartoffelschüttkegel erfolgt in der bevorzugten Ausführungs
form durch eine Vorrichtung zur automatischen Fallhöhenanpassung (21). Diese
Vorrichtung ist am Bunkerbefüllband (22) befestigt und erfasst über einen Berührungs
sensor den aktuellen Füllstand des Bunkers. Kommt es bei zunehmendem Füllstand des
Bunkers zur Berührung des Sensors mit den Kartoffeln, so wird die Höhe des Endes des
Bunkerbefüllbandes (22) über einen Regelkreis und die zur Höhenverstellung
vorgesehenen Elemente automatisch angepaßt, so dass die Kartoffeln stets möglichst
nahe über dem sich bildenden Kartoffelschüttkegel (20) das Bunkerbefüllband (22)
verlassen.
Nach Abschluss des Befüllvorganges für den ersten Rollbodenbunker (16) bleibt das
Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) in der oberen Befüllstel
lung, und es wird das Bunkerbefüllband (22) über die Bewegung des Zylinders 1 (23),
die kurze Koppel (24) und die lange Koppel (25) von der in Fig. 6 dargestellten
Beladestellung A (26) in die Beladestellung B (27) unter das Verleseband mit
beweglich angeordnetem Übergabeende (11) geschwenkt.
Das Bunkerbefüllband (22) wird über eine Auslegerkonstruktion (28) gehalten und
geführt. Die Auslegerkonstruktion (28) besteht aus dem Pfosten (29) und dem Ausleger
(30). Die Auslegerkonstruktion (28) ist beidseitig am Verleseband mit beweglich
angeordnetem Übergabeteil (11) und Bunkerbefüllband (22) angeordnet und wird über
den Pfosten (29) fest mit dem Hauptrahmen der Funktionssektion A der
Kartoffelerntemaschine verbunden.
Der Ausleger (30) wird zur Befüllung des zweiten Rollbodenbunker (16) mittels des
Zylinders 2 (31) bewegt. Die Kartoffeln gelangen jetzt in den zweiten Rollbodenbunker
(16), und dieser wird analog zum ersten gefüllt.
Dieser Befüllvorgang erfolgt wie beim ersten Rollbodenbunker (16) über eine
automatische Fallhöhenanpassung (21), die sicherstellt, dass die Kartoffeln mit einer
niedrigen Fallhöhe auf den Bunkerboden bzw. auf die schon abgelegten Kartoffeln
übergeben werden.
Nach Abschluss des Befüllvorganges für den zweiten Rollbodenbunker (16) wird die
Kartoffelförderung gestoppt und anschließend, wie in Fig. 7 dargestellt, das Bunkerbe
füllband (22) von der Beladestellung C (32) in die Beladestellung D (33) geschwenkt.
Da die beiden Rollbodenbunker (16) zur Übergabe der Kartoffeln auf ein Transport
fahrzeug (18) mittels der beiden Bunkerzylinder (36), wie in Fig. 8 dargestellt, von der
Bunkerposition a (34) in die Bunkerposition b (35) gebracht werden müssen, ist es
erforderlich, die Auslegerkonstruktion (28) mit dem Bunkerbefüllband (22) in die
Bunkerentleerposition (37) zu bringen.
Nach dem Entleeren der beiden Rollbodenbunker (16) werden diese wieder in die
Bunkerposition a (34) gebracht, das Bunkerbefüllband (22) in die Beladestellung A (26)
zurückgeschwenkt und das Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende
(11) in den Rollbodenbunker (16) in die untere Befüllstellung abgesenkt.
Der Befüllvorgang kann erneut beginnen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kartoffelern
temaschine werden die Kartoffeln direkt in eine Anzahl auswechselbar auf der
Maschine installierter standardisierter Großraum-Lagerkisten gefüllt. In Fig. 9 ist die
erfindungsgemäße Kartoffelerntemaschine in der Variante mit Großraum-Lagerkisten in
der Draufsicht dargestellt, Fig. 10 zeigt die gleiche Maschine in einer Seitenansicht.
Zur Sammlung der geernteten Kartoffeln bei der Maschine der bevorzugten Ausfüh
rungsform wird der Zwischenrahmen (15) der Funktionssektion B mit einem
Drehgestell (38) ausgerüstet, welches vier Großraum-Lagerkisten (17) aufnimmt. Die
Großraum-Lagerkisten (17) werden nacheinander gefüllt, ohne dass der Rodevorgang
der Erntemaschine unterbrochen werden muss. Nach dem Befüllen der ersten
Großraum-Lagerkiste (17) wird durch Drehen des Drehgestells (38) an der Befüllstelle
(39) eine leere Großraum-Lagerkiste (17) bereitgestellt.
Nach der Handkorrektur der fehlgeleiteten Kartoffeln bzw. Beimengungen auf dem
Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) werden die Kartoffeln auf
ein Ablageband (40) übergeben. Dieses Ablageband (40) ist an einer beweglichen
Hubarmkonstruktion befestigt, die aus einem Ständer (41), einer Koppel (42) und einem
Arm (43) besteht. Der Ständer (41) ist beidseitig neben dem Verleseband mit beweglich
angeordnetem Übergabeende (11) angeordnet und wird fest mit dem Hauptrahmen der
Funktionssektion A der Kartoffelerntemaschine verbunden. Die Koppel (42) ist drehbar
am Ständer (41) gelagert und wird über Hydraulikzylinder (44) bewegt. Der Arm (43)
ist an der Koppel (42) drehbar angeordnet und nimmt das Ablageband (40) am
Abgabeende auf, so dass dieses über die bewegliche Hubarmkonstruktion in
Abhängigkeit vom Befüllstand in der Großraum-Lagerkiste (17) nach oben bzw. nach
unten bewegt werden kann.
Zur optimalen Verteilung der Kartoffeln in den Behältern und zur Vermeidung einer
Entmischung von Erntegut und mitgeführtem Erdreich und der daraus resultierenden
Entstehung einer Fäulnisquelle werden die Kartoffeln vom Bunkerbefüllband (22) an
eine in Fig. 11 dargestellte Kartoffelverteilvorrichtung (46) weitergegeben. Diese ist
annähernd pyramidenförmig ausgebildet, so dass ankommende Kartoffeln über die
Abrollflächen (47) über den gesamten Boden des Rollbodenbunkers (16) verteilt
werden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kommt statt der Kartoffelverteilvor
richtung (46) ein in Fig. 12 dargestellter rotierender Verteilkegel (48) zum Einsatz.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird statt der Kartoffelverteilvorrich
tung (46) ein in Fig. 13 dargestellter Trichter mit rotierendem Auslauf (49) verwendet.
Der rotierende Verteilkegel (48) und der Trichter mit rotierendem Auslauf (49) haben
die gleiche Funktion wie die Kartoffelverteilvorrichtung (46).
An einer Parallelogrammführung (45), die am Abgabeende des Ablagebandes (40)
drehbar geführt wird, ist die Kartoffelverteilvorrichtung (46), der rotierende Verteilke
gel (48) oder der Trichter mit rotierendem Auslauf (49) so befestigt, dass diese bei
Aufwärtsbewegung des Ablagebandes (40) stets horizontal ausgerichtet ist.
Der rotierende Verteilkegel (48) und der Trichter mit rotierendem Auslauf (49) haben
die gleiche Funktion wie die Kartoffelverteilvorrichtung (46).
Zum Abschluss des Befüllvorganges der Großraum-Lagerkiste (17) ist es möglich - im
Interesse eines maximalen Befüllgrades - die Kartoffelverteilvorrichtung (46), den
rotierenden Verteilkegel (48) oder den Trichter mit rotierendem Auslauf (49) mit einem
Stellorgan (50) aus der horizontalen Lage herauszuschwenken.
Die im Interesse geringer Stoßbelastung der Kartoffeln erforderliche kontinuierliche
Anpassung der Fallhöhe der Kartoffeln von der Kartoffelverteilvorrichtung (46) zum
Boden der Großraum-Lagerkiste (17) bzw. zum Kartoffelschüttkegel (20) erfolgt in
gleicher Weise wie bei der Ausführungsform mit Rollbodenbunkern.
Der Wechsel von einem gefüllten zu einem leeren Behälter erfolgt dergestalt, dass die
gesamte Anordnung der auf der Funktionssektion B angebrachten Großraum-
Lagerkisten (17) um die Drehachse des Drehgestells (38) rotiert wird, so dass der
nächste zu befüllende Behälter in den Bereich des Endes des Ablagebands (40) gelangt
und anschließend befüllt werden kann.
Sind alle auf der Maschine installierten Großraum-Lagerkisten (17) gefüllt, so werden
die gefüllten Behälter mitsamt ihrem Inhalt unter Verwendung des zu diesem Zweck
ebenfalls an der Kartoffelerntemaschine angebrachten Ladekrans (19) vom Drehgestell
(38) gehoben und auf einem bereitgestellten Transportfahrzeug abgestellt. Danach
werden ebenfalls mit Hilfe des Ladekrans (19) leere Großraum-Lagerkisten (17) auf die
Kartoffelerntemaschine gehoben, auf dem Drehgestell (38) befestigt und anschließend
die Ernte fortgesetzt.
A Funktionssektion A
B Funktionssektion B
B Funktionssektion B
1
Vordere Lenkachse
2
Hintere Stützachse
3
Fahrerhaus
4
Krautschläger
5
Dammaufnahmevorrichtung
6
Absiebvorrichtung
7
Krautabscheidervorrichtung
8
Höhenförderer
9
Kluten- bzw. Steintrennbaugruppe
10
Handverlesearbeitsplatz
11
Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende
12
Kopplungseinrichtung (Drehpunkt)
13
Hintere Triebachse
14
Motor
15
Zwischenrahmen
16
Rollbodenbunker
17
Großraum-Lagerkiste
18
Transportfahrzeug
19
Ladekran
20
Kartoffelschüttkegel
21
Automatische Fallhöhenanpassung
22
Bunkerbefüllband
23
Zylinder
1
24
Kurze Koppel
25
Lange Koppel
26
Beladestellung A
27
Beladestellung B
28
Auslegerkonstruktion
29
Pfosten
30
Ausleger
31
Zylinder
2
32
Beladestellung C
33
Beladestellung D
34
Bunkerposition a
35
Bunkerposition b
36
Bunkerzylinder
37
Bunkerentleerposition
38
Drehgestell
39
Befüllstelle
40
Ablageband,
41
Ständer
42
Koppel
43
Arm
44
Hydraulikzylinder
45
Parallelogramm
46
Kartoffelverteilvorrichtung
47
Abrollflächen
48
Rotierender Verteilkegel
49
Rotierender Auslauf
50
Stellorgan
Claims (25)
1. Mehrreihig arbeitende, selbstfahrende Kartoffelerntemaschine, die das Erntegut
in großvolumige Aufnahmebehälter übergibt, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens zwei großvolumige Aufnahmebehälter, die für die Langzeitlagerung
der Kartoffeln geeignet sind, direkt und abnehmbar auf der
Kartoffelerntemaschine angeordnet sind, und das Erntegut mittels verstellbarer
Fördereinrichtungen und Verteileinrichtungen in eine Position über dem
Aufnahmebehälter transportiert und aus minimaler Höhe in den
Aufnahmebehälter übergeben wird.
2. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kartoffelerntemaschine in zwei Funktionssektionen A und B unterteilt ist,
wobei die Funktionssektion B mit der Funktionssektion A verbunden ist und auf
ihr unterschiedliche Behälter angeordnet werden können.
3. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahmebehälter auf der Kartoffelerntemaschine angeordnete, anhebbare
und mittels Rollboden entleerbare Rollbodenbunker sind.
4. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahmebehälter stapelbare Großraum-Lagerkisten sind.
5. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahmebehälter auf der Kartoffelerntemaschine beweglich angeordnet
sind.
6. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahmebehälter drehbar oder schwenkbar angeordnet sind.
7. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Aufnahmebehälter axial verschiebbar angeordnet sind.
8. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Funktionssektionen A und/oder B auf einem Raupenfahrwerk angeordnet
sind.
9. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Anpassung der Fallhöhe der Kartoffeln von der Kartoffelverteilvorrichtung
zum Boden der Großraum-Lagerkiste bzw. zum Kartoffelschüttkegel über eine
Vorrichtung zur Fallhöhenanpassung realisiert wird.
10. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Erfassung des Füllstandes des Aufnahmebehälters über einen
Berührungssensor erfolgt.
11. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Berührungssensor den Abstand zwischen der Verteileinrichtung und dem
Boden des Aufnahmebehälters bzw. dem Kartoffelschüttkegel mit optischen,
pneumatischen und/oder mechanischen Mitteln detektiert.
12. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung zur Fallhöhenanpassung am Bunkerbefüllband angeordnet ist.
13. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die verstellbare Fördereinrichtung aus einem Verleseband mit beweglich an
geordnetem Übergabeende (11) und einem Bunkerbefüllband (22) besteht.
14. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Bunkerbefüllband (22) über eine Auslegerkonstruktion (28) gehalten
und geführt wird.
15. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass
dass die Auslegerkonstruktion (28) aus einem Pfosten (29) und einem Ausleger
(30) besteht, wobei die Auslegerkonstruktion (28) beidseitig am Verleseband mit
beweglich angeordnetem Übergabeende (11) und Bunkerbefüllband (22)
angeordnet und über einen Pfosten (29) mit dem Hauptrahmen der
Funktionssektion A der Kartoffelerntemaschine verbunden ist.
16. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, dass
nach Abschluss des Befüllvorganges das Verleseband mit beweglich
angeordnetem Übergabeende (11) in die obere Befüllstellung verfahrbar und das
Bunkerbefüllband (22) über die Bewegung eines Zylinders (23), eine kurze
Koppel (24) und eine lange Koppel (25) unter das Verleseband mit beweglich
angeordnetem Übergabeende (11) schwenkbar ist.
17. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, dass
die abnehmbaren Aufnahmebehälter auf einem Drehgestell (38) angeordnet sind,
das auf einem Zwischenrahmen (15) der Funktionssektion B gelagert ist.
18. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 13 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Erntegut über das Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende
(11) auf ein Ablageband (40) übergeben wird, wobei das Ablageband (40) an
einer beweglichen Hubarmkonstruktion befestigt ist, die aus einem Ständer (41),
einer Koppel (42) und einem Arm (43) besteht, wobei der Ständer (41) beidseitig
neben dem Verleseband angeordnet und fest mit dem Hauptrahmen der
Funktionssektion A der Kartoffelerntemaschine verbunden ist.
19. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Koppel (42) drehbar am Ständer (41) gelagert und über einen
Hydraulikzylinder (44) bewegbar ist.
20. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kartoffelverteileinrichtung im wesentlichen kegel- oder pyramidenförmig
ausgebildet ist, so dass die ankommenden Kartoffeln gleichförmig über die
Abrollflächen (47) verteilt werden.
21. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kartoffelverteileinrichtung als rotierender Verteilkegel (48) ausgebildet ist.
22. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kartoffelverteileinrichtung als Trichter mit rotierendem Auslauf (49) aus
gebildet ist.
23. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kartoffelverteilvorrichtung, der rotierende Verteilkegel (48) oder der
Trichter mit rotierendem Auslauf (49) an einer Parallelogrammführung (45) am
Abgabeende des Ablagebandes (40) drehbar derart geführt ist, dass diese bei
Aufwärtsbewegung des Ablagebandes (40) im wesentlichen horizontal
ausgerichtet ist.
24. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kartoffelverteilvorrichtung, der rotierende Verteilkegel (48) oder der
Trichter mit rotierendem Auslauf (49) nach Abschluss des Befüllvorganges des
Aufnahmebehälters mit einem Stellorgan (50) aus der horizontalen Lage
wegschwenkbar ist.
25. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die auf der Kartoffelerntemaschine angeordneten Aufnahmebehälter mit einem
an der Funktionssektion A oder B angeordneten Ladekran (19) abnehmbar sind.
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2001
- 2001-03-23 DE DE2001116180 patent/DE10116180C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE10116180A1 (de) | 2002-10-10 |
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