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DE10116180C2 - Kartoffelerntemaschine - Google Patents

Kartoffelerntemaschine

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Publication number
DE10116180C2
DE10116180C2 DE2001116180 DE10116180A DE10116180C2 DE 10116180 C2 DE10116180 C2 DE 10116180C2 DE 2001116180 DE2001116180 DE 2001116180 DE 10116180 A DE10116180 A DE 10116180A DE 10116180 C2 DE10116180 C2 DE 10116180C2
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DE
Germany
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potato
potato harvester
harvester according
belt
potatoes
Prior art date
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Application number
DE2001116180
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English (en)
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DE10116180A1 (de
Inventor
Knut Scheibe
Siegfried Firus
Adolf Belter
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SCHOEPSTAL MASCHB GmbH
Original Assignee
SCHOEPSTAL MASCHB GmbH
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Publication date
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Priority to DE2001116180 priority Critical patent/DE10116180C2/de
Priority to EP02006465A priority patent/EP1266556A3/de
Publication of DE10116180A1 publication Critical patent/DE10116180A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE10116180C2 publication Critical patent/DE10116180C2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D33/00Accessories for digging harvesters
    • A01D33/10Crop collecting devices, with or without weighing apparatus

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvesting Machines For Root Crops (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine mehrreihig arbeitende, selbstfahrende, Kartoffelernte­ maschine, die das Erntegut in großvolumige Aufnahmebehälter übergibt.
Aus der DD 122 626 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung bekannt, die die Einhaltung einer vorgegebenen konstanten Fallhöhe von Schüttgütern bei der Übergabe zum Beispiel von einer Kartoffelerntemaschine auf ein Transportfahrzeug ermöglichen. Das beschriebene Verfahren dient dazu, die Übergabe von Kartoffeln vom Erntefahrzeug auf ein mitfahrendes Begleitfahrzeug bei Kompensation der durch die Bodenunebenheiten entstehenden Höhenunterschiede zu ermöglichen. Die dazu vorgeschlagene Anordnung ist vergleichsweise aufwendig, da die stochastischen Schwankungen der Fallhöhe des Erntegutes durch unterschiedliche Rahmenbewegungen des Erntefahrzeuges und des Transportfahrzeuges aufgrund der Bodenebenheiten kompensiert werden müssen.
In der DE 87 13 765 U1 wird ein Hackfruchtaufnehmer vorgeschlagen, bei dem der Höhenförderer in geringer Höhe über den Tank hinweggeführt werden kann, um eine bessere und gleichmäßigere Füllung des Tankes zu ermöglichen. Dazu weist der Hackfruchtaufnehmer, insbesondere Rübenaufnehmer, ein Höhenförderwerk (2) mit daran schwenkbar angeordnetem, oberem Förderteil (8) auf. Dieses Förderteil (8) kann zwischen einer im wesentlichen waagerechten Stellung und einer im wesentlichen mit der Längsachse des Höhenförderers (2) fluchtenden Ebene geschwenkt werden. Aufgabe der Erfindung ist eine schonende Behandlung der Rüben beim Befüllen des Tanks. Dies steht jedoch im unmittelbaren Widerspruch zur kippbaren Anordnung des Hackfruchttankes (6) auf der Erntemaschine.
So würde es beim Entleeren des großvolumigen Hackfruchttankes durch Kippen zwangsläufig zu einer extremen mechanischen Belastung des Erntegutes und zu massiven Beschädigungen der Hackfrüchte kommen. Für den Durchschnittsfachmann ist bekannt, dass bei der Ernte bzw. der Aufnahme von Rüben, insbesondere Zuckerrüben, wesentlich geringere Anforderungen an die mechanische Belastung des Erntegutes zu stellen sind, als bei der Ernte bzw. der Aufnahme gerodeter Kartoffeln, insbesondere Saat- oder Speisekartoffeln. So würde die in der DE 87 13 765 U1 als vorteilhaft und schonend deklarierte Fallhöhe der Rüben von einer waagerechten Stellung des schwenkbaren Endes des Höhenförderers auf den Boden des Tanks beim Umschlag von Speise- oder Pflanzkartoffeln dazu führen, dass die so behandelten Kartoffeln nicht mehr den an sie gestellten Qualitätsanforderungen (Aussehen, Lagerfähigkeit) gerecht würden. Auch findet gemäß der kennzeichnenden Merkmale der DE 87 13 765 U1 keine gleichmäßige (Normal-) Verteilung des Erntegutes im Inneren des Tanks statt. So wird vorgeschlagen, dass der Abgabepunkt des Höhenförderers etwa in der Mitte des Tanks angeordnet ist. Aufgrund der Masse der geernteten Futter- oder Zuckerrüben und der vergleichsweise großen Fallhöhe kann mit dieser Methode im Wesentlichen realisiert werden, dass die aufgenommenen Rüben aufgrund der kinetischen Energie selbstständig auf dem sich bildenden Schüttkegel bis in die Randzonen des großvolumigen Bunkers gelangen. Diese Verfahrensweise ist im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen an Zuckerrübenerntemaschinen, wie z. B. beim Einsatz von vergleichsweise aggressiven Schneckenförderern, als schonend zu betrachten, genügt jedoch nicht den technologischen Anforderungen beim Umschlag von Kartoffeln. Die daneben in der DE 87 13 765 U1 beschriebene Möglichkeit der Bewegung des Höhenförderers über die waagerechte Stellung hinaus nach oben dient aus Sicht des Durchschnittsfachmanns ausschließlich der Schaffung des notwendigen Raumbedarfs, um ein kollisionsfreies Kippen (Entleeren) des gefüllten Großtanks zu ermöglichen.
Die DE 199 33 589 A1 lehrt eine Vorrichtung zum Einfüllen von abgeerntetem Porree in einen Transportbehälter. Darin wird unter anderem angeregt, dass die seitlich auskragende Anordnung des Transportbehälters (7) auf einer Stellfläche (15) alternativ gelöst werden könnte durch eine Anordnung des Behälters unmittelbar auf der selbstfahrenden Erntemaschine. Der erfinderische Grundgedanke der DE 199 33 589 A1 geht davon aus, dass sich stets nur ein Transportbehälter am oder gegebenenfalls auf der Erntemaschine befindet. Eine kurzzeitige Unterbrechung des Ernteprozesses für das Abstellen des befüllten Transportbehälters und die nachfolgende Aufnahme eines leeren Transportbehälters ist unabdingbar. Der Transportbehälter nach der DE 199 33 589 A1 dient ausschließlich der Aufnahme und dem Transport des Erntegutes bis zu einer Sammelstelle.
Aus der DE 89 08 916 U1 ist eine Vorrichtung zum Roden von Wurzelfrüchten bekannt, bei der der Bunker ein von der Vorrichtung abkoppelbarer Container ist, damit das Erntegut das Gewicht der Vorrichtung nicht erhöht. Nach der Beschreibung ist die offenbarte Vorrichtung nicht für Kartoffeln geeignet, da das Erntegut aus großer Fallhöhe auf den Containerboden trifft, wodurch es zu Beschädigungen kommen kann, die die Lagerbarkeit von Kartoffeln herabsetzen würde. Dies ist nur bei Früchten, die wie Zuckerrüben alsbald weiterverarbeitet werden, unbedeutend. Zudem verfügt die beschriebene Maschine nicht über die für die Kartoffelernte notwendigen Hauptbaugruppen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, die Nachteile des Standes der Technik zu eliminieren und eine Kartoffelerntemaschine zu schaffen, die das Erntegut unter Vermeidung von Quetschungen oder Beschädigungen direkt in die für die Lagerung vorgesehenen Behälter füllt, wodurch Umschlagprozesse eingespart werden und wobei durch schonende Behandlung des Ernteguts einem vorzeitigen Verderb während der Lagerung vorgebeugt wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Hauptanspruchs. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den rückbezogenen Unteransprüchen dargelegt.
Die erfindungsgemäße Lösung ist eine mehrreihig arbeitende, selbstfahrende Kartoffel­ erntemaschine, die das Erntegut in zwei oder mehrere großvolumige Aufnahmebehälter übergibt, die für die Langzeitlagerung der Kartoffeln geeignet sind und die direkt und abnehmbar auf der Kartoffelerntemaschine angeordnet sind, wobei das Erntegut mittels verstellbarer Fördereinrichtungen und Verteileinrichtungen in eine Position über dem Aufnahmebehälter transportiert und aus minimaler Höhe in den Aufnahmebehälter übergeben wird.
Die erfindungsgemäße Kartoffelerntemaschine speichert das Erntegut in größeren Mengen selbst, so dass es nicht mehr nötig ist, dass wie bei bekannten Lösungen die Kartoffelerntemaschine während des Erntevorgangs ständig von einem Transportfahr­ zeug begleitet wird, das die Kartoffeln aufnimmt. Zudem kann der Ernteprozess ohne technologische Unterbrechungen quasi kontinuierlich durchgeführt werden.
Bei der Variante mit Bunkern wird deren Inhalt diskontinuierlich an ein Transportfahr­ zeug übergeben, wenn das Fassungsvermögen des oder der Bunker erschöpft ist. Bei der Variante mit Lagerbehältern werden die Behälter samt Erntegut auf ein Transportfahr­ zeug umgeladen, wenn sie gefüllt sind.
Die zweite Variante hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Kartoffeln nicht noch einmal bewegt werden müssen, wodurch eine Rationalisierung des gesamten Ernte-, Umschlag- und Lagerungsprozesses erzielt wird und darüber hinaus das Erntegut schonender behandelt und eine erhöhte Ausbeute erzielt wird.
Die Kartoffelerntemaschine ist vorteilhaft in zwei Funktionssektionen unterteilt.
Die Funktionssektion A beinhaltet eine vordere Lenkachse und eine hintere Stützachse, das Fahrerhaus und die für eine Kartoffelerntemaschine bekannten Funktionsbaugrup­ pen Krautschläger, Dammaufnahmevorrichtung, Absiebvorrichtung, Krautabscheider­ vorrichtung, Höhenförderer, Kluten- bzw. Steintrennbaugruppe, einen Handverlesear­ beitsplatz und ein Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende.
Die Funktionssektion B ist nach dem bekannten Aufsattelprinzip mit der Funktionssek­ tion A verbunden und in einem Drehpunkt über der hinteren Stützachse der Funktions­ sektion A drehbar angelenkt. Sie besteht aus einem Rahmen mit mindestens einer angetriebenen Achse, dem Motor und einem mit dem Rahmen verbundenen Zwischen­ rahmen, auf dem unterschiedliche Behälter angeordnet werden können, die die geernteten Kartoffeln während des Rodevorganges aufnehmen.
Dabei kommen vorzugsweise die Behältervarianten Rollbodenbunker oder Großraum- Lagerkiste zur Anwendung.
Der Motor einschließlich der zugehörigen energetischen Systeme (Hydraulik, Elektrik) kann wahlweise in der Funktionssektion A oder B eingeordnet sein.
In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und Bodenverhältnissen können die Laufräder aller Achsen angetrieben und/oder lenkbar sein.
Durch die konstruktive Gliederung der Kartoffelerntemaschine in zwei Funktionssekti­ onen kann bei Instandsetzungen die funktionsfähige Sektion weiter genutzt werden. Die Funktionssektion A mit den üblichen Baugruppen für die Aufnahme des Erntegutes kann gegebenenfalls im Solobetrieb mit Transportfahrzeugen für die konventionelle Ernte von minderwertigen Kartoffeln genutzt werden.
Nach dem Befüllen der Behälter mit den geernteten Kartoffeln erfolgt die Übergabe dieser Behälter auf ein Transportfahrzeug. Bei der Variante mit Rollbodenbunker werden die gesammelten Kartoffeln auf das Transportfahrzeug übergeben. Bei der Variante mit Großraum-Lagerkisten werden die gefüllten Behälter mit einem auf der Erntemaschine installierten Ladekran auf das Transportfahrzeug übergeben. Letztere Variante hat den Vorteil, dass die gefüllte Großraum-Lagerkiste ohne weitere Bewegung der beschädigungsempfindlichen Kartoffeln in ein Kartoffellagerhaus eingestellt werden kann.
Die Aufnahme des Erntegutes erfolgt mit Hilfe der Baugruppen der Funktionssektion A in bekannter Weise. Nach der manuellen Korrektur fehlgeleiteter Kartoffeln oder Beimengungen auf dem Handverlesearbeitsplatz werden die Kartoffeln über das Verleseband mittels einer beweglich angeordneten Übergabeeinheit in den ersten Rollbodenbunker bzw. Großraum-Lagerbehälter gefördert.
Um die Stoßbelastung der geförderten Kartoffeln zu minimieren, wird die beweglich angeordnete Übergabeeinheit zunächst bis zum Boden des zu befüllenden Behälters abgesenkt. Die Adaption der Übergabeeinrichtung an die Höhe des Bodens des Behälters bzw. an die jeweilige Höhe des Kartoffelschüttkegels erfolgt manuell oder in einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung mittels einer automatischen Fallhöhen­ anpassungseinrichtung.
Die Fallhöhenanpassungseinrichtung erfasst über einen Berührungssensor oder einen berührungslosen Sensor den aktuellen Füllstand der Großraum-Lagerkiste. Kommt es bei zunehmendem Füllstand der Großraum-Lagerkiste zur Berührung des Berührungs­ sensors mit den Kartoffeln bzw. wird der eingestellte Sollwert des Abstands des berührungslosen Sensors zu den Kartoffeln unterschritten, so wird die Höhe des Endes des Bunkerbefüllbandes über einen Regelkreis und die zur Höhenverstellung vorgesehenen Elemente automatisch angepasst, so dass die Kartoffeln stets möglichst nahe über dem sich bildenden Kartoffelschüttkegel das Bunkerbefüllband verlassen.
Zur optimalen Befüllung des Behälters mit Kartoffeln kann am Ende der Übergabeein­ richtung eine Vorrichtung zur gleichmäßigen Verteilung des Ernteguts vorgesehen sein. Dadurch wird verhindert, dass die Kartoffeln alle in dem gleichen, eng begrenzten Bereich des Behälters auftreffen, wodurch eine Entmischung von Erntegut und zwangsläufig mitgeführtem Erdreich vermieden wird. Anderenfalls würde sich in diesem Bereich des Auftreffens eine Anhäufung von in der Regel feuchter Erde bilden, die sich beim Auftreffen der Kartoffeln von diesen löst. Damit wäre in dem Behälter eine Fäulnisquelle vorhanden, die insbesondere beim direkten Befüllen von Großraum- Lagerkisten unbedingt vermieden werden muss, da die Kartoffeln in diesen über längere Zeiträume gelagert werden und an diesen Stellen eine wesentlich schlechtere Belüftung der Lagerkartoffeln erfolgt.
Nach dem Abschluss des Befüllvorgangs des ersten Rollbodenbunkers oder Großraum- Lagerbehälters beginnt das Befüllen des nächsten, ebenfalls auf der Maschine installierten Behälters. Dazu wird das Bunkerbefüllband in eine solche Stellung bewegt, dass eine Bewegung bzw. ein Austausch der auf der Maschine befindlichen Behälter nicht behindert und der Erntevorgang der Kartoffelerntemaschine nicht unterbrochen wird.
Dann wird die beweglich angeordnete Übergabeeinheit über den nächsten Behälter geschwenkt und dort bis zum Boden des zu befüllenden Behälters abgesenkt. Um eine möglichst große Anzahl von Behältern installieren und befüllen zu können, kann außer der Schwenkbarkeit der Übergabeeinheit auch eine Beweglichkeit der Behälter vorgesehen sein, so dass der jeweils zu befüllende Behälter zunächst in eine für die Übergabeeinheit gut erreichbare Position gebracht werden kann, bevor die Übergabe­ einheit in den Behälter hineingeschwenkt wird und das Befüllen beginnt.
Sind alle Behälter gefüllt, so wird ihr Inhalt auf ein Transportfahrzeug übergeben oder sie werden auf ein Transportfahrzeug umgeladen und durch leere Behälter ersetzt.
Kommen Rollbodenbunker zum Einsatz, so werden diese durch dafür an der Kartoffelerntemaschine vorgesehene Hubeinrichtungen angehoben. Anschließend werden die Kartoffeln über die Rollböden zur Seite der Maschine befördert, wo sie auf ein bereitstehendes Transportfahrzeug bzw. in Lagerkisten auf diesem Fahrzeug fallen. Anschließend werden die geleerten Bunker wieder abgesenkt und die Ernte kann fortgesetzt werden.
Kommen Großraum-Lagerkisten zum Einsatz, so besteht ein Vorteil darin, dass die Kartoffeln vor ihrer Einlagerung nicht noch einmal umgeschlagen werden müssen. In diesem Fall werden daher die auf der Maschine lösbar installierten Behälter mitsamt ihrem Inhalt mit Hilfe eines zu der Maschine gehörigen oder von außen bereitgestellten Ladekrans auf ein bereitstehendes Transportfahrzeug umgeladen und anschließend durch leere Großraum-Lagerkisten ersetzt. Danach kann die Ernte fortgesetzt werden.
Anhand von Ausführungsbeispielen wird die Erfindung näher erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 Kartoffelerntemaschine mit den beiden Funktionssektionen A und B
Fig. 2 Kartoffelerntemaschine mit den hauptsächlichen Funktionsbaugruppen
Fig. 3 Kartoffelerntemaschine mit Raupenfahrwerk
Fig. 4 Kartoffelerntemaschine mit 2 großen Rollbodenbunkern (Draufsicht) und Transportfahrzeug
Fig. 5 Kartoffelerntemaschine mit 2 großen Rollbodenbunkern (Seitenansicht)
Fig. 6 Befüllvorrichtung für zwei Rollbodenbunker in einer Beladestellung
Fig. 7 Befüllvorrichtung für zwei Rollbodenbunker in einer anderen Beladestel­ lung
Fig. 8 Befüllvorrichtung für zwei Rollbodenbunker in der Bunkerentleerposition
Fig. 9 Kartoffelerntemaschine mit Großraum-Lagerbehältern und Ladekran (Draufsicht)
Fig. 10 Kartoffelerntemaschine mit Großraum-Lagerbehältern und Befüllvorrich­ tung
Fig. 11 Kartoffelverteilvorrichtung - Verteilvariante 1
Fig. 12 Kartoffelverteilvorrichtung - Verteilvariante 2
Fig. 13 Kartoffelverteilvorrichtung - Verteilvariante 3
Fig. 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau der erfindungsgemäßen Kartoffelerntemaschine in einer Draufsicht. In Fig. 2 ist die gleiche Maschine in einer Seitenansicht dargestellt. Die Maschine besteht aus den Funktionssektionen A und B.
Die Funktionssektion A besteht aus einer vorderen Lenkachse (1) und einer hinteren Stützachse (2), dem Fahrerhaus (3) und den Funktionsbaugruppen Krautschläger (4), Dammaufnahmevorrichtung (5), Absiebvorrichtung (6), Krautabscheidervorrichtung (7), Höhenförderer (8), Kluten- bzw. Steintrennbaugruppe (9), einem Handverlesear­ beitsplatz (10) und einem Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11).
Die Funktionssektion B ist nach dem Aufsattelprinzip mit der Funktionssektion A verbunden und in einem Drehpunkt (12) über der hinteren Stützachse (2) der Funktionssektion A drehbar angelenkt. Sie besteht aus einem Rahmen mit einer angetriebenen hinteren Triebachse (13), dem Motor (14) und einem mit dem Rahmen verbundenen Zwischenrahmen (15), auf dem unterschiedliche Behälter angeordnet werden können, die die geernteten Kartoffeln während des Rodevorganges aufnehmen.
Fig. 3 zeigt eine Variante der bevorzugten Ausführungsform, bei der die vordere Lenkachse (1) und die hintere Stützachse (2) der Funktionssektion A durch ein Raupenfahrwerk ersetzt sind. Diese Variante ist besonders vorteilhaft einzusetzen, wenn die Bodenverdichtung minimiert werden soll oder wenn das Erdreich in der Zeit vor der Ernte aufgrund hoher Niederschlagsmengen viel Feuchtigkeit aufgenommen hat.
In Fig. 4 ist die erfindungsgemäße Kartoffelerntemaschine in der Variante mit Roll­ bodenbunkern (16) in der Draufsicht und in Fig. 5 in einer Seitenansicht dargestellt.
Zur Sammlung der geernteten Kartoffeln bei dieser Variante werden mindestens zwei Rollbodenbunker (16) bekannter Bauart auf der Maschine hintereinander angeordnet. Nach der Handkorrektur der fehlgeleiteten Kartoffeln bzw. Beimengungen auf dem Handverlesearbeitsplatz (10) werden die Kartoffeln zur Befüllung des ersten Rollbodenbunkers (16) über das Verleseband mit beweglich angeordnetem Überga­ beende (11) in diesen gefördert.
Die im Interesse geringer Stoßbelastung der Kartoffeln erforderliche kontinuierliche Anpassung der Fallhöhe der Kartoffeln von der Kartoffelverteilvorrichtung zum Boden des Bunkers bzw. zum Kartoffelschüttkegel erfolgt in der bevorzugten Ausführungs­ form durch eine Vorrichtung zur automatischen Fallhöhenanpassung (21). Diese Vorrichtung ist am Bunkerbefüllband (22) befestigt und erfasst über einen Berührungs­ sensor den aktuellen Füllstand des Bunkers. Kommt es bei zunehmendem Füllstand des Bunkers zur Berührung des Sensors mit den Kartoffeln, so wird die Höhe des Endes des Bunkerbefüllbandes (22) über einen Regelkreis und die zur Höhenverstellung vorgesehenen Elemente automatisch angepaßt, so dass die Kartoffeln stets möglichst nahe über dem sich bildenden Kartoffelschüttkegel (20) das Bunkerbefüllband (22) verlassen.
Nach Abschluss des Befüllvorganges für den ersten Rollbodenbunker (16) bleibt das Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) in der oberen Befüllstel­ lung, und es wird das Bunkerbefüllband (22) über die Bewegung des Zylinders 1 (23), die kurze Koppel (24) und die lange Koppel (25) von der in Fig. 6 dargestellten Beladestellung A (26) in die Beladestellung B (27) unter das Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) geschwenkt.
Das Bunkerbefüllband (22) wird über eine Auslegerkonstruktion (28) gehalten und geführt. Die Auslegerkonstruktion (28) besteht aus dem Pfosten (29) und dem Ausleger (30). Die Auslegerkonstruktion (28) ist beidseitig am Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeteil (11) und Bunkerbefüllband (22) angeordnet und wird über den Pfosten (29) fest mit dem Hauptrahmen der Funktionssektion A der Kartoffelerntemaschine verbunden.
Der Ausleger (30) wird zur Befüllung des zweiten Rollbodenbunker (16) mittels des Zylinders 2 (31) bewegt. Die Kartoffeln gelangen jetzt in den zweiten Rollbodenbunker (16), und dieser wird analog zum ersten gefüllt.
Dieser Befüllvorgang erfolgt wie beim ersten Rollbodenbunker (16) über eine automatische Fallhöhenanpassung (21), die sicherstellt, dass die Kartoffeln mit einer niedrigen Fallhöhe auf den Bunkerboden bzw. auf die schon abgelegten Kartoffeln übergeben werden.
Nach Abschluss des Befüllvorganges für den zweiten Rollbodenbunker (16) wird die Kartoffelförderung gestoppt und anschließend, wie in Fig. 7 dargestellt, das Bunkerbe­ füllband (22) von der Beladestellung C (32) in die Beladestellung D (33) geschwenkt. Da die beiden Rollbodenbunker (16) zur Übergabe der Kartoffeln auf ein Transport­ fahrzeug (18) mittels der beiden Bunkerzylinder (36), wie in Fig. 8 dargestellt, von der Bunkerposition a (34) in die Bunkerposition b (35) gebracht werden müssen, ist es erforderlich, die Auslegerkonstruktion (28) mit dem Bunkerbefüllband (22) in die Bunkerentleerposition (37) zu bringen.
Nach dem Entleeren der beiden Rollbodenbunker (16) werden diese wieder in die Bunkerposition a (34) gebracht, das Bunkerbefüllband (22) in die Beladestellung A (26) zurückgeschwenkt und das Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) in den Rollbodenbunker (16) in die untere Befüllstellung abgesenkt.
Der Befüllvorgang kann erneut beginnen.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kartoffelern­ temaschine werden die Kartoffeln direkt in eine Anzahl auswechselbar auf der Maschine installierter standardisierter Großraum-Lagerkisten gefüllt. In Fig. 9 ist die erfindungsgemäße Kartoffelerntemaschine in der Variante mit Großraum-Lagerkisten in der Draufsicht dargestellt, Fig. 10 zeigt die gleiche Maschine in einer Seitenansicht.
Zur Sammlung der geernteten Kartoffeln bei der Maschine der bevorzugten Ausfüh­ rungsform wird der Zwischenrahmen (15) der Funktionssektion B mit einem Drehgestell (38) ausgerüstet, welches vier Großraum-Lagerkisten (17) aufnimmt. Die Großraum-Lagerkisten (17) werden nacheinander gefüllt, ohne dass der Rodevorgang der Erntemaschine unterbrochen werden muss. Nach dem Befüllen der ersten Großraum-Lagerkiste (17) wird durch Drehen des Drehgestells (38) an der Befüllstelle (39) eine leere Großraum-Lagerkiste (17) bereitgestellt.
Nach der Handkorrektur der fehlgeleiteten Kartoffeln bzw. Beimengungen auf dem Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) werden die Kartoffeln auf ein Ablageband (40) übergeben. Dieses Ablageband (40) ist an einer beweglichen Hubarmkonstruktion befestigt, die aus einem Ständer (41), einer Koppel (42) und einem Arm (43) besteht. Der Ständer (41) ist beidseitig neben dem Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) angeordnet und wird fest mit dem Hauptrahmen der Funktionssektion A der Kartoffelerntemaschine verbunden. Die Koppel (42) ist drehbar am Ständer (41) gelagert und wird über Hydraulikzylinder (44) bewegt. Der Arm (43) ist an der Koppel (42) drehbar angeordnet und nimmt das Ablageband (40) am Abgabeende auf, so dass dieses über die bewegliche Hubarmkonstruktion in Abhängigkeit vom Befüllstand in der Großraum-Lagerkiste (17) nach oben bzw. nach unten bewegt werden kann.
Zur optimalen Verteilung der Kartoffeln in den Behältern und zur Vermeidung einer Entmischung von Erntegut und mitgeführtem Erdreich und der daraus resultierenden Entstehung einer Fäulnisquelle werden die Kartoffeln vom Bunkerbefüllband (22) an eine in Fig. 11 dargestellte Kartoffelverteilvorrichtung (46) weitergegeben. Diese ist annähernd pyramidenförmig ausgebildet, so dass ankommende Kartoffeln über die Abrollflächen (47) über den gesamten Boden des Rollbodenbunkers (16) verteilt werden.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kommt statt der Kartoffelverteilvor­ richtung (46) ein in Fig. 12 dargestellter rotierender Verteilkegel (48) zum Einsatz.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird statt der Kartoffelverteilvorrich­ tung (46) ein in Fig. 13 dargestellter Trichter mit rotierendem Auslauf (49) verwendet.
Der rotierende Verteilkegel (48) und der Trichter mit rotierendem Auslauf (49) haben die gleiche Funktion wie die Kartoffelverteilvorrichtung (46).
An einer Parallelogrammführung (45), die am Abgabeende des Ablagebandes (40) drehbar geführt wird, ist die Kartoffelverteilvorrichtung (46), der rotierende Verteilke­ gel (48) oder der Trichter mit rotierendem Auslauf (49) so befestigt, dass diese bei Aufwärtsbewegung des Ablagebandes (40) stets horizontal ausgerichtet ist.
Der rotierende Verteilkegel (48) und der Trichter mit rotierendem Auslauf (49) haben die gleiche Funktion wie die Kartoffelverteilvorrichtung (46).
Zum Abschluss des Befüllvorganges der Großraum-Lagerkiste (17) ist es möglich - im Interesse eines maximalen Befüllgrades - die Kartoffelverteilvorrichtung (46), den rotierenden Verteilkegel (48) oder den Trichter mit rotierendem Auslauf (49) mit einem Stellorgan (50) aus der horizontalen Lage herauszuschwenken.
Die im Interesse geringer Stoßbelastung der Kartoffeln erforderliche kontinuierliche Anpassung der Fallhöhe der Kartoffeln von der Kartoffelverteilvorrichtung (46) zum Boden der Großraum-Lagerkiste (17) bzw. zum Kartoffelschüttkegel (20) erfolgt in gleicher Weise wie bei der Ausführungsform mit Rollbodenbunkern.
Der Wechsel von einem gefüllten zu einem leeren Behälter erfolgt dergestalt, dass die gesamte Anordnung der auf der Funktionssektion B angebrachten Großraum- Lagerkisten (17) um die Drehachse des Drehgestells (38) rotiert wird, so dass der nächste zu befüllende Behälter in den Bereich des Endes des Ablagebands (40) gelangt und anschließend befüllt werden kann.
Sind alle auf der Maschine installierten Großraum-Lagerkisten (17) gefüllt, so werden die gefüllten Behälter mitsamt ihrem Inhalt unter Verwendung des zu diesem Zweck ebenfalls an der Kartoffelerntemaschine angebrachten Ladekrans (19) vom Drehgestell (38) gehoben und auf einem bereitgestellten Transportfahrzeug abgestellt. Danach werden ebenfalls mit Hilfe des Ladekrans (19) leere Großraum-Lagerkisten (17) auf die Kartoffelerntemaschine gehoben, auf dem Drehgestell (38) befestigt und anschließend die Ernte fortgesetzt.
Übersicht verwendeter Bezugszeichen
A Funktionssektion A
B Funktionssektion B
1
Vordere Lenkachse
2
Hintere Stützachse
3
Fahrerhaus
4
Krautschläger
5
Dammaufnahmevorrichtung
6
Absiebvorrichtung
7
Krautabscheidervorrichtung
8
Höhenförderer
9
Kluten- bzw. Steintrennbaugruppe
10
Handverlesearbeitsplatz
11
Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende
12
Kopplungseinrichtung (Drehpunkt)
13
Hintere Triebachse
14
Motor
15
Zwischenrahmen
16
Rollbodenbunker
17
Großraum-Lagerkiste
18
Transportfahrzeug
19
Ladekran
20
Kartoffelschüttkegel
21
Automatische Fallhöhenanpassung
22
Bunkerbefüllband
23
Zylinder
1
24
Kurze Koppel
25
Lange Koppel
26
Beladestellung A
27
Beladestellung B
28
Auslegerkonstruktion
29
Pfosten
30
Ausleger
31
Zylinder
2
32
Beladestellung C
33
Beladestellung D
34
Bunkerposition a
35
Bunkerposition b
36
Bunkerzylinder
37
Bunkerentleerposition
38
Drehgestell
39
Befüllstelle
40
Ablageband,
41
Ständer
42
Koppel
43
Arm
44
Hydraulikzylinder
45
Parallelogramm
46
Kartoffelverteilvorrichtung
47
Abrollflächen
48
Rotierender Verteilkegel
49
Rotierender Auslauf
50
Stellorgan

Claims (25)

1. Mehrreihig arbeitende, selbstfahrende Kartoffelerntemaschine, die das Erntegut in großvolumige Aufnahmebehälter übergibt, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei großvolumige Aufnahmebehälter, die für die Langzeitlagerung der Kartoffeln geeignet sind, direkt und abnehmbar auf der Kartoffelerntemaschine angeordnet sind, und das Erntegut mittels verstellbarer Fördereinrichtungen und Verteileinrichtungen in eine Position über dem Aufnahmebehälter transportiert und aus minimaler Höhe in den Aufnahmebehälter übergeben wird.
2. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartoffelerntemaschine in zwei Funktionssektionen A und B unterteilt ist, wobei die Funktionssektion B mit der Funktionssektion A verbunden ist und auf ihr unterschiedliche Behälter angeordnet werden können.
3. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebehälter auf der Kartoffelerntemaschine angeordnete, anhebbare und mittels Rollboden entleerbare Rollbodenbunker sind.
4. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebehälter stapelbare Großraum-Lagerkisten sind.
5. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebehälter auf der Kartoffelerntemaschine beweglich angeordnet sind.
6. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebehälter drehbar oder schwenkbar angeordnet sind.
7. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmebehälter axial verschiebbar angeordnet sind.
8. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionssektionen A und/oder B auf einem Raupenfahrwerk angeordnet sind.
9. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpassung der Fallhöhe der Kartoffeln von der Kartoffelverteilvorrichtung zum Boden der Großraum-Lagerkiste bzw. zum Kartoffelschüttkegel über eine Vorrichtung zur Fallhöhenanpassung realisiert wird.
10. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassung des Füllstandes des Aufnahmebehälters über einen Berührungssensor erfolgt.
11. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Berührungssensor den Abstand zwischen der Verteileinrichtung und dem Boden des Aufnahmebehälters bzw. dem Kartoffelschüttkegel mit optischen, pneumatischen und/oder mechanischen Mitteln detektiert.
12. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zur Fallhöhenanpassung am Bunkerbefüllband angeordnet ist.
13. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die verstellbare Fördereinrichtung aus einem Verleseband mit beweglich an­ geordnetem Übergabeende (11) und einem Bunkerbefüllband (22) besteht.
14. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Bunkerbefüllband (22) über eine Auslegerkonstruktion (28) gehalten und geführt wird.
15. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass dass die Auslegerkonstruktion (28) aus einem Pfosten (29) und einem Ausleger (30) besteht, wobei die Auslegerkonstruktion (28) beidseitig am Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) und Bunkerbefüllband (22) angeordnet und über einen Pfosten (29) mit dem Hauptrahmen der Funktionssektion A der Kartoffelerntemaschine verbunden ist.
16. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass nach Abschluss des Befüllvorganges das Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) in die obere Befüllstellung verfahrbar und das Bunkerbefüllband (22) über die Bewegung eines Zylinders (23), eine kurze Koppel (24) und eine lange Koppel (25) unter das Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) schwenkbar ist.
17. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die abnehmbaren Aufnahmebehälter auf einem Drehgestell (38) angeordnet sind, das auf einem Zwischenrahmen (15) der Funktionssektion B gelagert ist.
18. Kartoffelerntemaschine nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Erntegut über das Verleseband mit beweglich angeordnetem Übergabeende (11) auf ein Ablageband (40) übergeben wird, wobei das Ablageband (40) an einer beweglichen Hubarmkonstruktion befestigt ist, die aus einem Ständer (41), einer Koppel (42) und einem Arm (43) besteht, wobei der Ständer (41) beidseitig neben dem Verleseband angeordnet und fest mit dem Hauptrahmen der Funktionssektion A der Kartoffelerntemaschine verbunden ist.
19. Kartoffelerntemaschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppel (42) drehbar am Ständer (41) gelagert und über einen Hydraulikzylinder (44) bewegbar ist.
20. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartoffelverteileinrichtung im wesentlichen kegel- oder pyramidenförmig ausgebildet ist, so dass die ankommenden Kartoffeln gleichförmig über die Abrollflächen (47) verteilt werden.
21. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartoffelverteileinrichtung als rotierender Verteilkegel (48) ausgebildet ist.
22. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartoffelverteileinrichtung als Trichter mit rotierendem Auslauf (49) aus­ gebildet ist.
23. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartoffelverteilvorrichtung, der rotierende Verteilkegel (48) oder der Trichter mit rotierendem Auslauf (49) an einer Parallelogrammführung (45) am Abgabeende des Ablagebandes (40) drehbar derart geführt ist, dass diese bei Aufwärtsbewegung des Ablagebandes (40) im wesentlichen horizontal ausgerichtet ist.
24. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartoffelverteilvorrichtung, der rotierende Verteilkegel (48) oder der Trichter mit rotierendem Auslauf (49) nach Abschluss des Befüllvorganges des Aufnahmebehälters mit einem Stellorgan (50) aus der horizontalen Lage wegschwenkbar ist.
25. Kartoffelerntemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Kartoffelerntemaschine angeordneten Aufnahmebehälter mit einem an der Funktionssektion A oder B angeordneten Ladekran (19) abnehmbar sind.
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