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DE10116696C5 - Polsterelement mit Bezug - Google Patents

Polsterelement mit Bezug Download PDF

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DE10116696C5 DE2001116696 DE10116696A DE10116696C5 DE 10116696 C5 DE10116696 C5 DE 10116696C5 DE 2001116696 DE2001116696 DE 2001116696 DE 10116696 A DE10116696 A DE 10116696A DE 10116696 C5 DE10116696 C5 DE 10116696C5
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Abstract

Polsterelement mit einem Bezug, der einen Kern aus elastischem Material, vorzugsweise aus einem Schaumstoff, überdeckt und an diesem durch einen Profilkörper befestigt ist, wobei
– die Oberfläche des Kerns zumindest eine schlitzartige Ausnehmung aufweist, deren vom Bezug wegweisendes Ende in eine Nut im Kern mündet oder bis zur Unterseite des Kerns durchgeht,
– am Bezug innenseitig ein Rand eines Materialstreifens befestigt ist, an dessen gegenüberliegendem Rand der formstabile Profilkörper angeordnet ist,
– der formstabile Profilkörper zumindest teilweise durch die Ausnehmung durchgesteckt ist und den Bezug am Kern befestigend das Kernmaterial hintergreift,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Profilkörper (04, 16) einstückig aus Kunststoff hergestellt ist, wobei der Profilkörper (04, 16) aus einem sich in der Ausnehmung (05) erstreckenden und eine bestimmte Eigensteifigkeit aufweisenden Schaft (06, 17) und einem am Ende des Schafts (06, 17) mittels eines Filmscharniers (07) schwenkbar angelenkten Kippelement (08, 16) besteht, und wobei die...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Polsterelement mit Bezug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Polsterelemente der Eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden beispielsweise bei der Verpolsterung der Sitze von Kraftfahrzeugen verwendet. Diese Polsterelemente weisen einen elastischen Kern auf, der vorzugsweise aus Schaumstoff hergestellt sein kann, wobei die Oberfläche des Kerns vollständig oder teilweise von einem Bezug, beispielsweise aus Stoff, Leder oder ähnlichem überdeckt wird. Bei der Herstellung des Kernmaterials können beispielsweise Polyurethan-Schäume eingesetzt werden.
  • Zur Befestigung des Bezugs am Kern sind aus dem Stand der Technik verschiedene Befestigungstechniken bekannt. Beispielsweise ist es bekannt, in den Kern Schnüre oder Drähte einzuschäumen, an denen dann am Bezug befestigte Verankerungselemente eingehängt beziehungsweise eingeklipst werden können.
  • Aus der DE 19 815 838 ist eine Befestigungstechnik bekannt, bei der am Bezug ein widerhakenförmiger Profilkörper befestigt ist. Dieser widerhakenförmige Profilkörper kann zur Befestigung des Bezugs in eine am Kern vorgesehene Nut eingesteckt werden, so dass sich die Widerhakenarme in der Nut an das Kernmaterial anlegen und ein Zurückziehen des Profilkörpers dadurch ausschließen.
  • Nachteilig an dieser Befestigungstechnik ist es, dass auch wenn die Widerhakenarme an den Schaft des Profilkörpers angelegt werden eine relativ breite Ausnehmung im Kern erforderlich ist, um den Profilkörper in die Nut einführen zu können. Außerdem sind beim Zusammendrücken der Widerhakenarme bestimmte Montagekräfte aufzubringen, was für das Montagepersonal eine Erschwernis darstellt. Nachteilig ist es auch, dass die widerhakenförmig ausgebildeten Profilkörper bei der Demontage des Bezuges nur schwer aus der Nut zurückgezogen werden können.
  • Die EP 0 403 815 B1 beschreibt eine Befestigungstechnik, bei der am Bezug eine textile Annähfahne angenäht ist. Am freien Ende der Annähfahne ist ein Einzugstab mit zwei sich seitlich erstreckenden Profilschenkeln befestigt, die zur Befestigung des Bezuges durch eine schlitzförmige Öffnung im Polsterelement durchgesteckt werden und an der Unterseite seitlich abgespreizt zur Anlage kommen.
  • Nachteilig an dieser Befestigungslösung ist es, dass der Einzugstab aufgrund der fehlenden Eigensteifigkeit der textilen Annähfahne nur schwierig durch die schlitzförmige Öffnung im Polsterelement durchgesteckt werden kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein neues Polsterelement mit Bezug vorzuschlagen, das die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile vermeidet.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Polsterelement nach der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Erfindungsgemäß ist der Profilkörper einstückig aus Kunststoff hergestellt, beispielsweise durch Extrudieren, Spritzgießen oder Formpressen eines Kunststoffprofils.
  • Erfindungsgemäß weist der Profilkörper zur Befestigung des Bezuges am Kern einen Schaft und ein am Ende des Schafts schwenkbar angelenktes Kippelement auf. Die Anlenkung des Kippelements am Schaft wird durch ein Filmscharnier realisiert.
  • Bei der Montage des Profilkörpers muss der Profilkörper mit dem abgeklappten Kippelement durch die Ausnehmung durchgesteckt werden. Die Montage wird erfindungsgemäß erheblich dadurch vereinfacht, dass der Schaft des Profilkörpers eine bestimmte Eigensteifigkeit aufweist.
  • Dadurch ist gewährleistet, dass das Montagepersonal den Schaft am zum Bezug weisenden Ende fassen und durch die Ausnehmung im Kern durchschieben kann.
  • Im montierten Zustand erstreckt sich der Schaft des Profilkörpers zumindest ein Stück weit in die Ausnehmung, wobei die Arme des Kippelements sich vom Anlenkpunkt nach außen erstrecken und dadurch den Profilkörper beziehungsweise den Bezug befestigend das Kernmaterial hintergreifen. Zur Montage des Profilkörpers kann das Kippelement relativ zum Schaft verschwenkt werden, so dass sich beide Arme in Richtung der Ausnehmung erstrecken. Der erste Arm des Kippelements kann dabei am Schaft zur Anlage gebracht werden, so dass nur eine sehr geringe lichte Weite in der Ausnehmung erforderlich ist, um den Profilkörper durchzustecken. Der zweite Arm des Kippelements erstreckt sich ausgehend vom Anlenkpunkt über den Schaft in Richtung der Ausnehmung hinaus und kann, falls die Ausnehmung bis zur Unterseite des Kerns durchgeht, bei der Montage von der Unterseite des Kerns aus gefasst und durchgezogen werden. Insbesondere bei durchgehenden Ausnehmungen ergibt sich also durch das überstehende Kippelement eine zusätzliche Montageerleichterung.
  • Bei Überschreitung einer bestimmten Eigensteifigkeit des Schaftes kann der Sitzkomfort durch den Schaft beeinträchtigt werden. Um dem entgegen zu wirken, ist erifndungsgemäß im Schaft ein Gelenkabschnitt, der beispielsweise von einem gummiartigen Kunststoff gebildet wird, vorgesehen. Der Gelenkabschnitt verbindet dabei zwei Abschnitte hoher Eigensteifigkeit miteinander. Während der Montage werden die zum Durchschieben des Profilkörpers erforderlichen Montagekräfte im wesentlichen in der Körperebene des Schafts übertragen, so dass der Gelenkabschnitt nicht abknickt.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist das Kippelement einen im wesentlichen ebenen Querschnitt auf. Dadurch kann gewährleistet werden, dass das Kippelement bei der Montage sehr eng an den Schaft angelegt wird, so dass nur eine geringe lichte Breite in der Ausnehmung zum Durchstecken des Profilkörpers erforderlich ist.
  • Alternativ dazu kann das Kippelement eine Profilierung aufweisen, insbesondere gewölbt ausgebildet sein. Die Orientierung der Wölbung wird dabei so gewählt, dass die seitlichen Kanten des Kippelements gegen den Kern gerichtet sind.
  • Erfindungsgemäß ist zwischen dem Bezug und dem Profilkörper ein Materialstreifen, vorgesehen der den Profilkörper mit dem Bezug verbindet. Dieser Materialstreifen kann nach einer bevorzugten Ausführungsform vom Schaft selbst gebildet werden. Dazu wird die dem Kippelement gegenüberliegende Seite des Schafts am Bezug befestigt, beispielsweise angenäht, so dass der Profilkörper unmittelbar mit dem Bezug verbunden ist.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Gelenkabschnitt auf Zug zumindest geringfügig elastisch verformbar ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Gelenkabschnitt von einem gummiartigen Kunststoff gebildet wird. Durch die elastische Verformbarkeit des Gelenkabschnitts kann der Gelenkabschnitt auf Zug vorgespannt werden, so dass nach der Montage des Profilkörpers eine zumindest geringfügige Vorspannung auf den Bezug wirkt und diesen dadurch um den Kern spannt.
  • Die Herstellung des Profilkörpers, insbesondere eines Profilkörpers mit Gelenkabschnitt, kann vorteilhaft durch Koextrusion von zwei Kunststoffen oder durch ein Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren realisiert werden. Beispielsweise kann ein Kunststoff mit relativ hoher Eigensteifigkeit zusammen mit einem gummiartigen Kunststoff zu einem Strangprofil extrudiert oder Formkörper spritzgegossen bzw. formgepresst werden.
  • Um die Montage des Profilkörpers weiter zu vereinfachen, kann am Schaft des Profilkörpers ein Führungselement vorgesehen werden. Dieses Führungselement kommt bei der Montage an den Wandungen des Kerns in der Ausnehmung führend zur Anlage, so dass der Profilkörper in der gewünschten Richtung durch die Ausnehmung durchgesteckt werden kann.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das Führungselement widerhakenartig ausgebildet, wobei die Widerhaken derart angeordnet sind, dass sie beim Zurückziehen des Schafts in das Kernmaterial eingreifen.
  • Die Befestigung des Profilkörpers am Kern kann noch weiter verbessert werden, wenn zwischen dem Kern und dem Kippelement ein Unterlegelement angeordnet wird. Das Unterlegelement übernimmt dabei die Funktion einer Unterlegscheibe und verteilt die vom Kippelement ausgehenden Haltekräfte großflächig in das Kernmaterial.
  • Die Montage des Profilkörpers wird weiterhin dadurch erleichtert, wenn die Außenseite des Profilkörpers eine reibungsarme Oberfläche aufweist, so dass die beim Durchstecken des Profilkörpers durch die Ausnehmung auftretenden Reibungskräfte reduziert werden.
  • Die Gestalt des Profilkörpers längs der Ausnehmung kann erfindungsgemäß unterschiedlich sein. Es ist denkbar, dass der Profilkörper als dreidimensionales Einzelelement ausgebildet ist und sich nur abschnittsweise über die Länge der Ausnehmung erstreckt. In diesem Falle werden am Bezug mehrere separate Profilkörper hintereinander vorgesehen, die jeweils einzeln am Kern befestigt werden.
  • Alternativ dazu kann der Profilkörper auch als Strangprofil ausgebildet sein.
  • Aufgrund ihrer Formgebung ist die Verformbarkeit von Profilkörpern quer zu ihrer Längsachse stark eingeschränkt. Um die Verformbarkeit quer zur Längsachse zu erhöhen können am Profilkörper Ausnehmungen vorgesehen werden, die den Profilkörper bereichsweise unterbrechen und dadurch eine Verformung ermöglichen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Polsterelement während der Montage eines Bezuges in einem schematisch dargestellten Querschnitt;
  • 2 das Polsterelement gemäß 1 nach der Montage in einem schematisch dargestellten Querschnitt;
  • 3 eine zweite Ausführungsform eines Polsterelements in einem schematisch dargestellten Querschnitt;
  • 4 ein Profilkörper in einer schematisch dargestellten seitlichen Ansicht;
  • 5 den Profilkörper gemäß 4 in einer schematisch dargestellten Ansicht von oben.
  • Das in 1 im Querschnitt dargestellte Polsterelement 01 weist einen aus Schaumstoff hergestellten Kern 02 und einen den Kern auf der Oberseite überdeckenden Bezug 03 auf.
  • Zur Befestigung des Bezuges 03 am Kern 02 ist auf der Innenseite des Bezuges 03 ein Profilkörper 04 angenäht. Der Profilkörper 04 wird in eine am Kern 02 vorgesehene durchgehende Ausnehmung 05 von oben eingesteckt und kann mit seiner nach unten gerichteten Seite auf der Unterseite des Kerns das Kernmaterial hintergreifend zur Anlage gebracht werden. Da der Profilkörper 04 mit seinem Schaft 06 direkt am Bezug 03 angenäht ist, ist ein separater Materialstreifen zur Verbindung des Profilkörpers 04 mit dem Bezug 03 nicht erforderlich.
  • In 1 ist das Polsterelement 01 während der Montage des Profilkörpers 04 dargestellt. Der Profilkörper 04 wird vom Schaft 06 und einem daran mittels eines Filmscharniers 07 angelenkten Kippelement 08 gebildet. Zur Montage des Profilkörpers wird das Kippelement 08 soweit nach oben verschwenkt, bis der eine Arm 09 des Kippelements am Schaft 06 zur Anlage kommt. Zugleich ragt der zweite Arm 10 des Kippelements 08 über den Schaft 06 nach unten hinaus.
  • Aufgrund der Eigensteifigkeit des Schafts 06 kann der Profilkörper 04 in einfacher Weise durch die Ausnehmung 05 durchgesteckt werden, bis beide Arme 09 und 10 auf der Unterseite des Kerns 02 aus der Ausnehmung 05 austreten und das Kippelement 08 in eine horizontal verlaufende Position zurückgeschwenkt werden kann.
  • In 2 ist das Polsterelement 01 nach der Montage des Profilkörpers 04 dargestellt. Das Kippelement 08 hintergreift mit seinen Armen 09 und 10 das Material des Kerns 02 und verhindert dadurch ein Zurückziehen des Profilkörpers 04. Im Ergebnis wird dadurch der Bezug 03 mit dem Kern 02 dauerhaft verbunden. Werden auf den Bezug 03 Ausziehkräfte aufgebracht, beispielsweise beim Einsitzen einer Person auf einen Fahrzeugsitz, wird der Profilkörper 04, wie in 2 schematisch angedeutet, soweit nach oben gezogen, bis die daraus resultierenden Haltekräfte zwischen Kern 02 und Kippelement 08 gerade den Ausziehkräften entsprechen. Nach Wegnahme der Ausziehkräfte entspannt sich der Kern 02 wiederum, wodurch der Profilkörper 08 nach unten gezogen wird und dadurch den Bezug 03 erneut über dem Kern 02 spannt.
  • Der Profilkörper 08 ist einstückig aus zwei Kunststoffen hergestellt, wobei das Filmscharnier 07 durch eine entsprechende Wahl des Querschnitts gebildet wird. Der Schaft 06 des Profilkörpers weist einen oberen Abschnitt 11 und einen unteren Abschnitt 12 auf, die jeweils aus dem gleichen Kunststoff mit hoher Eigensteifigkeit wie das Kippelement 08 hergestellt sind. Zwischen den Abschnitten 11 und 12 ist ein Gelenkabschnitt 13 vorgesehen, der die Abschnitte 11 und 12 gelenkig miteinander verbindet. Der Gelenkabschnitt 13 wird von einem gummielastischen Kunststoff gebildet der bei der Herstellung des Profilkörpers 04 zusammen mit dem Kunststoff hoher Eigensteifigkeit koextrudiert wird.
  • Das Kippelement 08 ist im wesentlichen eben ausgebildet, so dass es bei der Montage eng an den Schaft 06 angelegt werden kann. Zur Erhöhung der Haltekräfte sind an den Enden der Arme 09 und 10 geringe Kantenvorsprünge angeformt, die widerhakenartig am Material des Kerns 02 in Eingriff kommen können.
  • Aufgrund der elastischen Verformbarkeit des Gelenkelements 13 und der nach der Montage des Profilkörpers 04 auf den Schaft 06 wirkenden Zugkräfte ergibt sich eine bestimmte Vorspannung des Schafts 06, durch die Maßtoleranzen ausgeglichen werden können.
  • 3 zeigt eine zweite Ausführungsform 15 eines erfindungsgemäßen Polsterelements, dass wiederum einen Kern 02 mit durchgehender Ausnehmung 05 und einen Bezug 03 aufweist. Der bei der Ausführungsform 15 am Bezug 03 befestigte Profilkörper 16 wird wiederum von einem Schaft 17 und einem Kippelement 18 gebildet. Am Schaft 17 ist zur Führung des Profilkörpers 16 während der Montage ein widerhakenförmig ausgebildetes Führungselement 20 einstückig angeformt. Das Führungselement 20 stützt den Schaft 17 während der Montage gegenüber den Wandungen des Kerns 02 in der Ausnehmung 05 ab und vermeidet dadurch ein abkippen des Schafts 17 im Gelenkelement 19.
  • Bei der Ausführungsform 15 ist zwischen der Unterseite des Kerns 02 und dem Kippelement 18 ein Unterlegelement 21 angeordnet, das die auf den Kern 02 vom Kippelement 18 ausgehenden Haltekräfte großflächig auf das Kernmaterial verteilt. Durch den Einsatz des Unterlegelements 21 können die Abmaße des Kippelements 18 relativ klein gewählt werden, da eine ausreichende Kraftverteilung auf das Material des Kerns 02 gewährleistet ist.
  • In 4 ist der Profilkörper 04 mit dem Schaft 06 und dem Arm 10 des Kippelements 08 in seitlicher Ansicht dargestellt. Im Schaft 06 sind keilförmige Ausnehmungen 22 in äquidistanten Abständen angebracht, so dass der Profilkörper 08 nach oben und unten verformbar ist, wodurch die Montage erheblich erleichtert wird.
  • 5 stellt den Profilkörper 04 mit den Ausnehmungen 22 in Ansicht von oben dar. Auch in den Armen 09 und 10 des Kippelements 08 sind jeweils in äquidistanten Abständen paarweise Ausnehmungen 23 angebracht, so dass der Profilkörper auch nach rechts beziehungsweise links umgebogen werden kann. Um den Profilkörper 04 entlang seiner Längsachse durch die Ausnehmungen 22 und 23 nicht zu sehr zu schwächen sind die Ausnehmungen 22 und 23 jeweils zueinander versetzt am Profilkörper 04 angeordnet.

Claims (14)

  1. Polsterelement mit einem Bezug, der einen Kern aus elastischem Material, vorzugsweise aus einem Schaumstoff, überdeckt und an diesem durch einen Profilkörper befestigt ist, wobei – die Oberfläche des Kerns zumindest eine schlitzartige Ausnehmung aufweist, deren vom Bezug wegweisendes Ende in eine Nut im Kern mündet oder bis zur Unterseite des Kerns durchgeht, – am Bezug innenseitig ein Rand eines Materialstreifens befestigt ist, an dessen gegenüberliegendem Rand der formstabile Profilkörper angeordnet ist, – der formstabile Profilkörper zumindest teilweise durch die Ausnehmung durchgesteckt ist und den Bezug am Kern befestigend das Kernmaterial hintergreift, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (04, 16) einstückig aus Kunststoff hergestellt ist, wobei der Profilkörper (04, 16) aus einem sich in der Ausnehmung (05) erstreckenden und eine bestimmte Eigensteifigkeit aufweisenden Schaft (06, 17) und einem am Ende des Schafts (06, 17) mittels eines Filmscharniers (07) schwenkbar angelenkten Kippelement (08, 16) besteht, und wobei die Eigensteifigkeit gewährleistet, dass der Schaft am zum Bezug weisenden Ende gefasst und durch die Ausnehmung geschoben werden kann, und wobei das zweiarmige Kippelelement (08, 16) bei der Montage derart verschwenkbar ist, dass die Arme (09, 10) sich in Richtung der Ausnehmung (05) erstrecken, der erste Arm (09) dabei am Schaft (06, 17) zur Anlage kommen kann und der zweite Arm (10) über den Schaft (06, 17) in Richtung der Ausnehmung (05) hinausragt, wobei der Schaft (06, 17) zumindest zwei Abschnitte (11, 12) hoher Eigensteifigkeit aufweist, die durch jeweils einen Gelenkabschnitt (19, 19) miteinander verbunden sind.
  2. Polsterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kippelement (08, 18) im Querschnitt im wesentlichen eben ausgebildet ist.
  3. Polsterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kippelement im Querschnitt eine Profilierung aufweist, insbesondere gewölbt ausgebildet ist, wobei die seitlichen Kanten des Kippelements gegen den Kern gerichtet sind.
  4. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Bezug (03) weisende Seite des Schafts (06, 17) den am Bezug (03) befestigbaren Materialstreifen bildet.
  5. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkabschnitt (13, 19) auf Zug zumindest geringfügig elastisch verformbar ist.
  6. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (04, 16) aus zwei oder mehr Kunststoffen durch Coextrusion, Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren oder Spritzpressverfahren hergestellt ist.
  7. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Schaft (17) ein Führungselement (20) angeordnet ist, das in der Ausnehmung (05) an der Wandung des Kerns (02) führend zur Anlage kommen kann.
  8. Polsterelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (20) widerhakenartig ausgebildet ist.
  9. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Kern (02) und dem Kippelement (18) ein Unterlegelement (21) angeordnet ist.
  10. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenseite des Profilkörpers (04, 16) eine reibungsarme Oberfläche aufweist.
  11. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper als dreidimensionales Einzelelement ausgebildet ist, das sich nur abschnittsweise über die Länge der Ausnehmung erstreckt, wobei am Bezug mehrere separate Profilkörper hintereinander vorgesehen sind.
  12. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (04) als Strangprofil ausgebildet ist, das sich im wesentlichen über die gesamte Länge einer Ausnehmung (05) erstreckt.
  13. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilkörper (04) im Bereich des Kippelements (08) durch paarweise symmetrisch zur Symmetrieebene des Profilkörpers (04) angeordnete, insbesondere keilförmige, Ausnehmungen (23) unterbrochen ist.
  14. Polsterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Bezug (03) zugewandte Längskante des Schafts (06) bereichsweise durch insbesondere keilförmige Ausnehmungen (22) unterbrochen ist.
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