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DE10116571B4 - Arbeitsstromtüröffner - Google Patents

Arbeitsstromtüröffner Download PDF

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DE10116571B4
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DE
Germany
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door opener
current door
locking element
working current
electromagnet
Prior art date
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Application number
DE10116571A
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Inventor
Xaver Mayer
Manfred Faißt
Peter Kerndl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
IST Systems GmbH
Original Assignee
IST Systems GmbH
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Publication date
Application filed by IST Systems GmbH filed Critical IST Systems GmbH
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Publication of DE10116571A1 publication Critical patent/DE10116571A1/de
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
    • E05B47/0046Electric or magnetic means in the striker or on the frame; Operating or controlling the striker plate
    • E05B47/0047Striker rotating about an axis parallel to the wing edge
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B15/00Other details of locks; Parts for engagement by bolts of fastening devices
    • E05B15/02Striking-plates; Keepers; Bolt staples; Escutcheons
    • E05B15/0205Striking-plates, keepers, staples
    • E05B15/024Striking-plates, keepers, staples adjustable
    • E05B15/0245Movable elements held by friction, cooperating teeth, or the like
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
    • E05B2047/0072Operation
    • E05B2047/0073Current to unlock only

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  • Closing And Opening Devices For Wings, And Checks For Wings (AREA)

Abstract

Arbeitsstromtüröffner mit einer in der Schließstellung an einem Veniegelungselement (8) anliegenden und mittels eines Elektromagneten (10) entriegelbaren Falle (5), die entriegelt in eine Offenstellung gegen eine Federkraft verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse (7) des Arbeitsstromtüröffners (1) entlang einer gemeinsamen Mittelachse in einer Reihe hintereinander die Falle (5), das Veniegelungselement (8), der Anker (9) und der Elektromagnet (10) so angeordnet sind, dass Falle (5), Veriegelungselement (8) und Anker (9) parallel verlaufende Schwenkachsen haben.

Description

  • In Schließeinrichtungen für Haustüren oder dergleichen werden häufig elektrisch betätigbare Türöffner verwendet, die in einen am Türrahmen angebrachten Beschlag einsetzbar sind. Zum Öffnen der Türe wird der Türöffner bestromt, wodurch eine Entriegelung der Falle erfolgt, so dass diese zum Öffnen der Türe gegen die Kraft einer Feder verschwenkt werden kann. Da die Entriegelung dann erfolgt, wenn ein Arbeitsstrom fließt, werden derartige Türöffner als Arbeitsstromtüröffner bezeichnet.
  • Ein derartiger Arbeitsstromtüröffner ist aus der EP 0 851 077 A1 bekannt. Aus den Zeichnungen dieser Druckschrift ist der verhältnismäßig komplizierte Aufbau eines solchen bekannten Arbeitsstromtüröffners ersichtlich, der nicht nur aus vielen Einzelteilen besteht, sondern auch aufwendig in der Montage ist. Der zur Mittelachse asymmetrische Gesamtaufbau stellt dabei für die Verwendung in links oder rechts angeschlagenen Türen einen weiteren Nachteil dar.
  • Die DE 257508 beschreibt einen elektrischen Türöffner, dessen Anker einen mittels einer Feder vorgespannten Winkelhebel bei Bestromung des Elektromagneten frei gibt, so dass der Winkelhebel mit einer Nase f einen an der Falle angreifenden Stützhebel h in eine Entriegelungsposition drückt. Dieser bekannte Türöffner besteht aus vielen Einzelteilen und hat einen asymmetrischen Aufbau.
  • Auch bei Türöffnern gemäß der FR 827810 A und der WO 86/02690 A1 liegen asymmetrische Anordnungen von Falle und Elektromagneten vor, die jeweils aus einer großen Anzahl von Einzelteilen bestehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Arbeitsstromtüröffner zu schaffen, der aus möglichst wenigen Teilen besteht sowie einfach und schnell zu montieren ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erhält man durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale. Ein im Arbeitsstromtüröffner angeordneter Anker greift direkt an einem Verriegelungselement an, welches in der Schließstellung verhindert, dass die Falle, in welche die Türfalle des Türschlosses eingreift, zum Öffnen der Türe verschwenkt werden kann. Durch Bestromung des Elektromagneten wird der Anker beispielsweise mit der Netzfrequenz von 50Hz periodisch gegen eine Federkraft angezogen, wobei der Anker das Veniegelungselement aus der Entriegelungsposition verschwenkt und die Falle zum Öffnen der Türe frei gibt. Der erfindungsgemäße Arbeitsstromtüröffner besteht somit lediglich aus vier Funktionsteilen, nämlich der Falle, einem verschwenkbaren Verriegelungselement, einem verschwenkbaren Anker und dem Elektromagneten. Wie bei herkömmlichen Arbeitsstromtüröffnern sind zur Erzeugung einer Federkraft Federelemente vorgesehen, die den Anker, das Verriegelungselement und die Falle mittels Federkraft in die Schließposition verschwenken. Dabei kann es sich um Spiralfedern oder um Druck- oder Zugfedern handeln.
  • Besonders vorteilhaft ist es, die vier Hauptfunktionselemente im Gehäuse des Arbeitsstromtüröffners so anzuordnen, dass die Schwenkachsen von Falle, Verriegelungselement und Anker parallel zueinander verlaufen. Dadurch lässt sich ein insgesamt symmetrischer Aufbau bezüglich der Querschnittsebene entlang der Mittelachse erreichen. Ein derart aufgebauter Arbeitsstromtüröffner lässt sich dann problemlos für links oder rechts angeschlagene Türen verwenden, auch wenn noch zusätzliche Mikroschalter in seitlichen Gehäuseverlängerungen untergebracht werden müssen. Da der gesamte Verriegelungsmechanismus hinter der Falle bzw. hinter dem Fallengrundkörper, und nicht seitlich, untergebracht ist, ergibt sich für die Gesamtanordnung eine sehr geringe Gesamtbreite, die nur unwesentlich größer ist, als die Breite der Falle.
  • Die Falle besitzt vorzugsweise an ihrer Rückseite eine Rastkante, die in der Schließstellung von einer Verriegelungskante des Verriegelungselements untergriffen wird. Bei geschlossener Türe liegt meistens eine zumindest geringe Öffnungskraft an der verriegelten Falle an, die diese gegen die Verriegelungskante verspannt. Durch die pulsierende Betätigung des Elektromagneten mit Wechselstrom oder mit einem periodisch unterbrochenen Gleichstrom, wird die Verriegelungskante vom Anker quasi vibrierend in die Entriegelungsposition gerüttelt. Dieser Vorgang läuft selbstverständlich sehr schnell ab, so dass eine kurze Betätigung des Arbeitsstromtüröffners zum Entriegeln ausreicht.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform besitzt das Verriegelungselement ein Querstück, an dem die Rastkante und vorzugsweise auch eine dazu parallel verlaufende Nut ausgebildet sind. In die Nut greift der plattenförmige Anker ein, der ebenso wie das Vemegelungselement mit an Bügeln abstehenden Lagerzapfen ausgerüstet ist. Zwischen den Bügeln mit den Lagerzapfen verbleibt ein freier Raum, in den die Rückseite der Falle in der geöffneten Stellung einschwenken kann. Diese Maßnahmen ergeben einen äußerst kompakten Gesamtaufbau mit geringer Breite und geringer Einbautiefe.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Beschlags mit elektrisch betätigbarem Arbeitsstromtüröffner und eines Türschlosses, welches in ein nicht dargestelltes Türblatt einsetzbar ist,
  • 2 die Ansicht des erfindungsgemäßen Arbeitsstromtüröffners bei einseitig offenem Gehäuse,
  • 3 die Falle, das Entriegelungselement und den Anker des Arbeitsstromtüröffners von 2,
  • 4 bis 6 den Querschnitt des Arbeitsstromtüröffners von 2 in unterschiedlichen Arbeitspositionen,
  • 7 und 8 eine erste Variante der Lagerung von Verriegelungselement und Anker und
  • 9 und 10 eine zweite Variante der Lagerung von Verriegelungselement und Anker.
  • In 1 sind zwei Beschläge dargestellt, von denen der eine einen elektrische betätigbaren Arbeitsstromtüröffner 1 und der andere ein Türschloss 2 mit einer Schlossfalle 3 aufweist. Die Darstellung zeigt den grundsätzlichen Aufbau, wie er auch bei herkömmlichen elektrischen Türöffnern verwendet wird. An dem dargestellten Türöffner 1 ist das Aufschraubstück 4 der Falle 5 mit dem Anschlag 6 ersichtlich. Bei geschlossener Türe liegt die Schlossfalle 3 am Anschlag 6 des Aufschraubstücks 4 an und drückt in der Regel mit geringer Kraft seitlich gegen den Anschlag 6. Wird der Arbeitsstromtüröffner 1 bestromt, so bewirkt dies eine Entriegelung der Falle 5, so dass diese gegen die Kraft einer Feder von der Schlossfalle 3 zum Öffnen der Türe verschwenkt werden kann. Mittels Federkraft wird die Falle 5 wieder in ihre Ausgangsposition (Schließposition) nach dem Öffnen der Türe verschwenkt.
  • Der erfindungsgemäße Arbeitsstromtüröffner 1 ist in 2 von seiner oberen Breitseite aus dargestellt. In seinem Gehäuse 7, welches aus Darstellungsgründen oben offen ist, befinden sich die Falle 5, ein Verriegelungselement 8, ein als Platte ausgebildeter Anker 9 und ein Elektromagnet 10. Die Falle 5 besteht aus einem Fallengrundkörper 11 und einem mit dem Fallengrundkörper 11 verschraubten Aufschraubstück 12, an dem der Anschlag 6 (1) ausgebildet ist.
  • Mit unterbrochenen Linien sind seitliche Verbreiterungen des Gehäuses 7 angedeutet, in denen beispielsweise Mikroschalter angeordnet werden können, über die die Schließstellung oder die Offenstellung der Falle an ein Überwachungssystem in Form von entsprechenden elektrischen Signalen gemeldet werden können.
  • In 3 sind die Falle 5, das Verriegelungselement 8 und der Anker 9 im Abstand zueinander dargestellt. Das Aufschraubstück 12 ist in unterschiedlichen Positionen am Fallengrundkörper 11 montierbar, wobei eine Riffelung 13 sicher verhindert, dass sich die Montageposition des Aufschraubstücks 12 nachträglich verändert.
  • An der Falle 5 ist rückseitig eine Rastkante 14 ausgebildet, unter die eine am Verriegelungselement 8 ausgebildete Verriegelungskante 15 greift. In 4 ist der Verriegelungszustand dargestellt, wo Rastkante 14 und Verriegelungskante 15 in Anlage sind.
  • An dem Verriegelungselement 8 ist rückseitig eine Nut 16 ausgebildet, in die der Anker 9 mit seiner unteren Schmalseite 17 mit Spiel eingreift. Am Verriegelungselement 8 und an dem als Platte ausgebildeten Anker 9 stehen nach oben seitliche Bügel 18 bis 21 ab, an deren abstehenden Enden Lagerzapfen 22 bis 25 angeformt sind.
  • Nachfolgend wird nun anhand von 4 bis 6 die Funktion des Arbeitsstromtüröffners erläutert.
  • Die Darstellung von 4 zeigt den Arbeitsstromtüröffner in der Schließstellung, wobei die Rastkante 14 und die Verriegelungskante 15 die Falle 5 verriegeln, dass diese nicht um ihre Schwenkachse 26 zum Öffnen der Türe verschwenkt werden kann. Die Lagerzapfen 22 bis 25 (3) liegen in am Gehäuse 1 vorgesehenen Aussparungen 27, 28 ein.
  • In 5 ist durch Bestromung des Elektromagneten 10 der Anker 9 in die Entriegelungsposition verschwenkt und hat dabei das Verriegelungselement 8 so weit verschwenkt, dass sich die Rastkante 14 und die Verriegelungskante 15 nicht mehr berühren. Die Falle 5 lässt sich nun in Pfeilrichtung 29 in die Offenstellung verschwenken, wie sie in 6 dargestellt ist.
  • Am Anker 9 kann eine hier nicht dargestellte Druckfeder oder eine Spiralfeder oder dergleichen vorgesehen sein, die den Anker 9 bei abgeschaltetem Elektromagneten in die Verriegelungsposition von 4 verschwenkt. An der Falle 5 können entsprechende Federelemente angreifen, die hier ebenfalls nicht dargestellt sind.
  • In den 7 bis 10 sind das Verriegelungselement 8 und der Anker 9 in anders ausgebildeten Lageröffnungen eingesetzt, die als separate Lagerschlitze 30, 31 oder als gemeinsame Lagerkammer 32 ausgebildet sein können. 7 und 9 zeigen dabei die Schließstellung während 8 und 10 die Entriegelungsposition (Offenstellung) zeigen.

Claims (7)

  1. Arbeitsstromtüröffner mit einer in der Schließstellung an einem Veniegelungselement (8) anliegenden und mittels eines Elektromagneten (10) entriegelbaren Falle (5), die entriegelt in eine Offenstellung gegen eine Federkraft verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse (7) des Arbeitsstromtüröffners (1) entlang einer gemeinsamen Mittelachse in einer Reihe hintereinander die Falle (5), das Veniegelungselement (8), der Anker (9) und der Elektromagnet (10) so angeordnet sind, dass Falle (5), Veriegelungselement (8) und Anker (9) parallel verlaufende Schwenkachsen haben.
  2. Arbeitsstromtüröffner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der vom Elektromagneten (10) betätigbare Anker (9) an dem der Schwenkachse abgewandeten verschwenkbaren Ende des Verriegelungselements (8) in eine parallel zur Schwenkachse verlaufende Nut (16) eingreift und bei Bestromung des Elektromagneten (10) das Veniegelungselement (8) in eine die Falle (5) entriegelnde Entriegelungsposition verschwenkt.
  3. Arbeitsstromtüröffner nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (7) und die in ihm angeordneten Funktionselemente des Arbeitsstromtüröffners (1) einen zu dessen entlang der Mittelachse verlaufenden Querschnittsfläche symmetrischen Aufbau haben.
  4. Arbeitsstromtüröffner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rückseite der Falle (5) eine Rastkante (14) ausgebildet ist, unter die in der Schließstellung eine Verriegelungskante (15) des Verriegelungselements (8) eingreift.
  5. Arbeitsstromtüröffner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anker (9) als eine Platte mit angeformten, die Schwenkachse des Ankers bildenden Lagerzapfen (24, 25) ausgebildet ist, die in am Gehäuse (7) des Arbeitsstromtüröffners (1) vorgesehene Lageröffnungen (28) einliegen.
  6. Arbeitsstromtüröffner nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerzapfen (24, 25) an von der Platte abstehenden Bügeln (20, 21) angeordnet sind.
  7. Arbeitsstromtüröffner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Veniegelungselement (8) ein Querstück mit Rastkante (15) hat, an dessen beiden Enden jeweils ein Bügel (18, 19) mit Lagerzapfen (22, 23) absteht.
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