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DE10115310A1 - Bakteriophagen-Präparation - Google Patents

Bakteriophagen-Präparation

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DE10115310A1
DE10115310A1 DE10115310A DE10115310A DE10115310A1 DE 10115310 A1 DE10115310 A1 DE 10115310A1 DE 10115310 A DE10115310 A DE 10115310A DE 10115310 A DE10115310 A DE 10115310A DE 10115310 A1 DE10115310 A1 DE 10115310A1
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DE
Germany
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bacteriophages
bacterial
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composition
medicament
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Withdrawn
Application number
DE10115310A
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English (en)
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A Danelia Nodar
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Nodar Adaniela
Original Assignee
Nodar Adaniela
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Publication date
Application filed by Nodar Adaniela filed Critical Nodar Adaniela
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Priority to AU2002304792A priority patent/AU2002304792A1/en
Priority to PCT/EP2002/003464 priority patent/WO2002076483A2/de
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zusammensetzung, umfassend Bakteriophagen und Endotoxine sowie ein Arzneimittel, welches eine solche Zusammensetzung enthält und die Verwendung dieses Arzneimittels zur Bekämpfung von bakteriellen Erkrankungen, Pilzbefall oder/und Entzündungen. Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann weiterhin auch als Reinigungs- oder/und Desifektionsmittel eingesetzt werden.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zusammensetzung, umfassend Bakteriophagen und Endotoxine sowie ein Arzneimittel, welches eine solche Zusammensetzung enthält und die Verwendung dieses Arzneimittels zur Bekämpfung von bakteriellen Erkrankungen oder/und Entzündungen. Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann weiterhin auch als Reinigungs- oder/und Desinfektionsmittel eingesetzt werden.
In den letzten Jahren wird das Auftreten von Resistenzen zunehmend bei vielen pathogenen Mikroorganismen, wie beispielsweise Bakterien beobachtet. Bakterien, wie beispielsweise Staphylokokken, Streptokokken, Pneumokokken u. dgl. bilden zunehmend Resistenzen gegenüber herkömmlichen Antibiotika aus. Problematisch dabei ist insbesondere, dass die Bakterien oftmals nicht nur eine Resistenz gegen ein bestimmtes Antibiotikum ausbilden, sondern gegenüber einer Vielzahl verschiedenartigster Antibiotika beständig werden. Diese Multiresistenz führt dazu, dass Infektionen durch multiresistente pathogene Mikroorganismen mit vielen bekannten Antibiotika nicht mehr behandelt werden können bis hin zu einer Untherapierbarkeit mit Antibiotika. Dies hat zur Folge, dass Infektionen, die vor dem Auftreten einer Resistenz oder Multiresistenz von Bakterien mit herkömmlichen Antibiotika bekämpft werden konnten, nunmehr nicht mehr mit Antibiotika therapiert werden können und im schlimmsten Fall zum Tod des Patienten führen. Beispielsweise zeigte sich, dass auch bei Einsatz von Antibiotika in der Chemotherapie zunehmend die bei einer Chemotherapie auftretenden bakteriellen Entzündungen aufgrund von Multiresistenzen der Bakterien schwer oder gar nicht zu bekämpfen sind.
Eine Multiresistenz von Bakterien wurde bereits gegenüber vielen bekannten Antibiotikaklassen beobachtet, beispielsweise bei Kohlehydrat- Antibiotika, makrocyclischen Lactonen, Cienonen, Aminosäuren- Antibiotika, Peptid-Antibiotika, N-haltigen heterocyclischen Antibiotika, O- haltigen heterocyclischen Antibiotika, alicyclischen Antibiotika und aromatischen Antibiotika.
Um auch resistente bzw. multiresistente Bakterien bekämpfen zu können, werden immer neue Antibiotikaklassen entwickelt. Die Entwicklung von neuen Antibiotika ist jedoch arbeits- und zeitaufwendig und es ist zu befürchten, dass pathogene Mikroorganismen über kurz oder lang auch gegenüber neu aufgefundenen Antibiotika eine Resistenz oder Multiresistenz entwickeln werden.
Ein besonders großes Problem stellen multiresistente Bakterien in Krankenhäusern dar, wobei hier das Auftreten von resistenten oder multiresistenten Bakterien besonders oft beobachtet wird, und Infektionen mit solchen Bakterien, sofern sie nicht sofort therapiert werden können, zu einer weiteren Schwächung der Patienten führen.
DE 198 28 596 A1 beschreibt ein Arzneimittel zur Behandlung von bakteriellen Erkrankungen, welches polyvalente Bakteriophagen als Wirkstoff enthält. Polyvalente Bakteriophagen sind in der Lage, verschiedene Bakterienstämme zu lysieren, unabhängig davon, ob diese Bakterien gegen Antibiotika resistent oder multiresistent sind. Auf diese Weise ist eine wirksame Bekämpfung auch resistenter Bakterienstämme möglich.
WO 98/51318 beschreibt pharmazeutische Zusammensetzungen, die ein self-replizierendes Mittel gegen einen heterologen pathogenen Organismus umfassen, beispielsweise Bakteriophagen, die spezifisch gegen einen bestimmten heterologen pathogenen Organismus gerichtet sind.
EP 0 414 304 beschreibt wässrige antibakterielle Zusammensetzungen zur Bekämpfung von unerwünschten Bakterien, welche ein nicht ionisches oberflächenaktives Mittel, ein neutrales Salz und Bakteriophagen enthalten.
Eine Aufgabe der Erfindung war es, neue Zusammensetzungen bereitzustellen, die insbesondere eine verbesserte Wirkung bei der Behandlung von pathogenen Organismen aufweisen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Zusammensetzung umfassend
  • a) Bakteriophagen und
  • b) Endotoxin.
Bakteriophagen, oft auch Phagen genannt, sind Viren, welche Bakterien befallen und insbesondere Viren, welche Bakterien spezifisch befallen, d. h. den Wirt, beispielsweise ein Säugetier und insbesondere einen Menschen, nicht befallen. Eine Infektion von Bakterien oder anderen pathogenen Mikroorganismen durch virulente Phagen führt zum lytischen Zyklus und damit letztendlich zur Lyse und Zerstörung der Bakterien. Der lytische Zyklus beginnt mit der Adsorption des Phagen an die Bakterienzelle. Der Phage oder seine Nukleinsäuren dringen in das Wirtsbakterium ein und veranlassen dessen synthetische Maschinerie phagenspezifische Proteine und Nukleinsäuren zu synthetisieren. Phagenspezifische Proteine sind beispielsweise frühe Proteine, wie Regulatorproteine und katalytische Proteine sowie späte Proteine, wie etwa Capsidproteine und Lysozym. Nach dem Zusammenbau neuer Phagen (Virionen) aus Proteinen und Nukleinsäuren wird mit Hilfe des Lysozyms die Bakterienzellwand aufgelöst (Lyse) und die neuen Phagen werden freigesetzt. Neben dem lytischen Zyklus ist auch eine Infektion von Bakterien durch Phagen über den lysogenen Weg möglich.
Endotoxine sind Bakterientoxine, die im Gegensatz zu den Exotoxinen nicht von lebenden Bakterien ausgeschieden werden, sondern erst durch Autolyse freigesetzt werden. Beispiele für Endotoxine sind die in der äußeren Membran von gramnegativen Bakterien verankerte hitzestabile Lipopolysaccharid (LPS)-Fraktion der Zellmembran. Lipopolysaccharide bestehen aus dem Lipid A, dem Kernpolysaccharid, sowie einer O- spezifischen Kette, wobei für die toxische Wirkung von Lipopolysacchariden das Lipid A verantwortlich gemacht sind. Endotoxine sind bei allen Enterobacteriaceae, z. B. Salmonella (Typhus), Shigella (Ruhr) und vielen anderen gramnegativen Keimen zu finden. Im weiteren Sinne werden im Cytoplasma lokalisierte Proteintoxine gramnegativer Bakterien ebenfalls als Endotoxine bezeichnet, so z. B. Toxine von Vibrio cholerae (Choleratoxin), die Bakteriocine (z. B. Colicine) oder die von Bacillus thuringiensis gebildeten Gamma-Endotoxine, das sind Polypeptid-Kristalle.
Es wurde nun überraschenderweise festgestellt, dass durch die kombinierte Verabreichung von Bakteriophagen und Endotoxinen eine zusammenwirkende und gegebenenfalls sogar synergistische Wirkung, insbesondere bei der Wundheilung erzielt wird. Dies wird darauf zurückgeführt, dass viele entzündliche Erkrankungen, wie beispielsweise der diabetische Fuß, auf drei Vorgängen basieren, nämlich einer Veränderung der Gefäße, einer Veränderung von Nervenleitungen sowie einer Infektion. Durch die Gabe von Bakteriophagen kann die Infektion bekämpft werden, wodurch der Gesamtheilungsprozess in Gang gesetzt wird. Es wurde nun festgestellt, dass die zusätzliche Gegenwart von Endotoxinen eine positive Wirkung auf den Gesamtheilungsprozess ausübt. Diese positive Wirkung beruht möglicherweise auf den immunstimulatorischen Eigenschaften von Endotoxinen. Endotoxine stimulieren Mediatoren, insbesondere Cytokine, des Immunsystems. Eine Folge davon ist die Produktion von Interleukin-1 und Kachektin (Tumor- Nekrose-Faktor).
Bisher wurde jedoch davon ausgegangen, dass die immunstimulierende Wirkung von Endotoxinen für den Organismus eines Patienten nachteilige Folgen, wie etwa eine Temperaturerhöhung (Fieber) und zahlreiche weitere pathophysiologische Wirkungen hervorruft, wobei es bei Freisetzung hoher Endotoxindosen sogar zu einem irreversiblen Endotoxinschock kommen kann. Aus diesem Grund waren Endotoxine bisher in pharmazeutischen Zusammensetzungen, wie etwa zur Bekämpfung von Bakterien unerwünscht. Da davon ausgegangen wurde, dass Endotoxine für einen Heilungserfolg eher schädlich und zumindest unwichtig sind, wurden bisher zur Anwendung nur Endotoxin-freie Präparate in Betracht gezogen.
Im Gegensatz dazu wurde nun überraschenderweise festgestellt, dass Endotoxine in Kombination mit Bakteriophagen eine positive Wirkung auf den Heilungserfolg haben.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung weist bevorzugt mindestens 105, insbesondere mindestens 106, mehr bevorzugt mindestens 107 und bevorzugt bis zu 1010, mehr bevorzugt bis zu 109 und am meisten bevorzugt bis zu 108 Bakteriophagen pro ml Gesamtvolumen der Zusammensetzung auf. Es ist aber auch möglich, Konzentratzusammensetzungen bereitzustellen, welche einen höheren Anteil an Bakteriophagen, beispielsweise bis zu 1020 Bakteriophagen pro ml Gesamtvolumen aufweisen. Weiterhin kann es für einige Anwendungen vorteilhaft sein, Zusammensetzungen einzusetzen, die einen geringeren Gehalt an Bakteriophagen, beispielsweise mindestens 10, mindestens 100 oder mindestens 1000 Bakteriophagen pro ml Gesamtvolumen aufweisen.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthalten weiterhin bevorzugt mindestens 0,05 ng, insbesondere mindestens 5 ng und mehr bevorzugt mindestens 10 ng Endotoxin pro ml Gesamtvolumen der Zusammensetzung. Der Endotoxingehalt kann beliebig groß sein, beträgt aber bevorzugt bis zu 100.000 ng, mehr bevorzugt bis zu 10.000 ng und am meisten bevorzugt bis zu 1000 ng pro ml Gesamtvolumen der Zusammensetzung. Der Endotoxingehalt kann beispielsweise mittels des Limulus-Amoebocyt-Lysat-Testes in einer Probe nachgewiesen werden.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann spezifische, monovalente Phagen enthalten, die in der Lage sind, nur einen spezifischen Bakteriumtyp zu infizieren und zu lysieren. Bevorzugt ist die erfindungsgemäße Zusammensetzung aber gleichzeitig gegen mehrere Bakterien wirksam, beispielsweise durch einen Gehalt an mehreren verschiedenen monovalenten Bakteriophagen oder/und einen Gehalt an einem oder mehreren polyvalenten Bakteriophagen. Polyvalente Bakteriophagen sind in der Lage, verschiedene Bakterientypen zu infizieren und zu lysieren.
Bevorzugt werden Bakteriophagen eingesetzt, die einen oder mehrere der folgenden Bakterientypen infizieren bzw. lysieren können: Enterobacteriaceae, z. B. die Vertreter Proteus, insbesondere P. vulgaris, Salmonealla, Yersinia, insbesondere Y. pestis, Enterocolitica (Enterokolitiden), Vibrio, Enterobacter, Escherichia, insbesondere E. coli, Micorococcaceae, Staphylokokken, insbesondere S. aureus, S. epidermidis und andere.
Weitere Beispiele für erfindungsgemäß einsetzbare Phagen sind Lysteriaphagen, insbesondere Listeriaphagen A511, B054, Klebstellaphagen, insbesondere Klebstellaphagen K11, Klebsiella pneumonia-Bakteriophagen, Staphylokokkusphagen, insbesondere Staphylokokkusphagen der Gruppe II, Hefe L-A-Virus, ScVL1, ScVLa, K1- Killervirus, K2-Killervirus, Chlamydiaphagen, wie etwa Chp 1 (Storey et al., Gen. Virol. 70 (1989), 1321-1327), Bazillusphagen, wie etwa phi 20 (Inal et al., Curr. Microbiol. 32 (1996) 171-175), CP54 (Mol. Mikrobiol., Virosol. 137 (1989) 14-19) und Tg13ant (Mol. Gen. Mikrobiol. 55 (1991), 28-31), Salmonellaphagen, insbesondere des Typs 4 und Typs 8 (Zentralbl. Bakteriol. 285 (1997), 379-388) und die Phagen 13a, 14b, 23, 8 und 2 (Singer et al., Avian, Dis. 36 (1992) 324-333) sowie Vibriocholeraphagen, insbesondere der Vibriocholeraphage 0139.
Insbesondere werden Phagen eingesetzt, die in der Lage sind, einen der folgenden Wirte zu infizieren und gegebenenfalls zu lysieren: Listeriae, Klebsiellae, Streptokokken, Staphylokokken, Pneumokokken, Moraxellae, Legionellae, Vibrio, Edwardstellae, Yersiniae, Escherichiae, Haemophilus influenza, Proteus, Heliobacter, Salmonaellae, Chlamydiae, Aeromonas salmonicida, Renibacterium salmoninarum, Candida albicans, Leishmania, Trichomonas vaginalis, Giardia lamblia, Cryptosporidium parvum, Plasmodium falciparum, Entamoeba histolytica, Pneumocystis carinii, Tryanosama rhodesiense/gambiense, Trypanosoma cruzi und andere. Beispiele von speziellen Bakterien aus diesen Klassen, die bevorzugt infiziert werden, sind Listeriae monocytogenesor, Klebstelle (K.) ozaenae, K. rhinoscleromatis scleromatis, K. pneumoniae, Staphylococcus aureus, Yersinia ruckeri, Renibacterium salmoninaram, Vibrio anguillarum, Vibrio cholerae, Vibrio salmonicida, Vibrio viscosus, Edwardstella ictalari aber auch Pilze, wie etwa die Hefe-Candida-albicans oder Protozoen, wie etwa Leishmania, sowie auch Chlamydien, wie etwa Chlamydia pneumoniae, Chlamydia trachomatis und Chlamydia psittaci, Moraxella catarrhalis und Salmonella enteritides.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann Bakteriophagen des virulenten Typs oder/und des lysogenen Typs enthalten.
Besonders bevorzugt ist eine Zusammensetzung, welche Bakteriophagen, beispielsweise als Gemisch oder als multivalente Bakteriophagen enthält, die in der Lage sind, wenigstens Staphylokokkus, Streptokokkus, E. coli, Pseudomonas und Proteus zu infizieren und zu lysieren.
Weiterhin bevorzugt werden Bakteriophagen eingesetzt, welche gegen Klebstella, Enterococcus oder/und Acinetobacter Bakterien wirksam sind.
Eine weitere bevorzugte Zusammensetzung, welche auch als IntestiPhag bezeichnet wird, umfasst Salmonelosephagen, Staphylokokkusphagen, Streptokokkusphagen sowie Proteusphagen. Eine weitere, Coli-Proteus genannte bevorzugte Zusammensetzung umfasst eine Mischung aus E. coliphagen und Proteusphagen und wird z. B. bei Enterkolitis oder Kolpitis eingesetzt. Weitere bevorzugte Zusammensetzungen in der Humanmedizin umfassen Phagen gegen Streptococcen, Staphylococcen, Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa, Proteus, Acinetobacter und Klebsiela oder gegen Staphylococcen, Streptococcen, Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa und Proteus oder gegen Staphylococcen und Escherichia coli oder gegen Proteus und Escherichia coli oder gegen Pseudomonas au. Die obigen Mischungen sind insbesondere zur Anwendung in der Humanmedizin geeignet. Zur Anwendung in der Veterinärmedizin sind Intestiphag, Yersiniaphag und Salmonellephag bevorzugt.
Während es möglich ist, gentechnisch modifizierte Bakteriophagen einzusetzen, wird erfindungsgemäß bevorzugt Bakteriophagen-Wildtyp eingesetzt.
Da der Bekämpfungsmechanismus von pathogenen Organismen von Bakteriophagen sich grundsätzlich von dem von Antibiotika unterscheidet, erfolgt die Infektion und Lyse unabhängig davon, ob die Vertreter eines Bakterienstamms eine Resistenz oder Multiresistenzen gegen Antibiotika ausgebildet haben.
Weiterhin wurde festgestellt, dass Bakteriophagen und insbesondere die erfindungsgemäße Zusammensetzung bei geeigneter Wahl der Phagen auch gegen Pilze und insbesondere gegen Pilzbefall wirksam ist.
Die erfindungsgemäße Zusammensetzung kann neben den genannten Inhaltsstoffen Bakteriophagen und Endotroxin weitere Inhaltsstoffe enthalten, insbesondere ein Träger- oder Lösungsmittel, wie etwa Wasser oder eine Salzlösung, insbesondere eine physiologische Kochsalzlösung. Daneben ist es auch möglich, der Zusammensetzung weitere Wirkstoffe hinzuzufügen, um eine für bestimmte Anwendungen weiter verbesserte Wirksamkeit zu erzielen oder Formulierungshilfsstoffe, um eine für eine vorgesehene Anwendung geeignete Konsistenz oder/und Beschaffenheit zu erzielen.
Da Bakteriophagen eine Spezifität für heterologe, insbesondere pathogene Mikroorganismen aufweisen, während sie den Wirt solcher Mikroorganismen, z. B. einen Menschen, nicht infizieren, ist die erfindungsgemäße Zusammensetzung insbesondere auch als Arzneimittel geeignet. Die Erfindung umfasst deshalb weiterhin ein Arzneimittel, welches eine erfindungsgemäße Zusammensetzung enthaltend Bakteriophagen und Endotoxin umfasst.
Das Arzneimittel ist insbesondere zur Behandlung von Wirbeltieren, wie etwa Vögeln, Fischen und Säugetieren, bevorzugt für die Behandlung von Menschen vorgesehen. Es kann somit sowohl in der Humanmedizin als auch in der Veterinärmedizin eingesetzt werden.
Mit dem erfindungsgemäßen Arzneimittel bzw. der erfindungsgemäßen pharmazeutischen Zusammensetzung kann eine positive Wirkung auf den Gesamtheilungsprozess von vielen bakteriellen oder entzündlichen Erkrankungen erreicht werden, selbst wenn Bakterien oder andere pathogene Mikroorganismen beteiligt sind, die gegenüber herkömmlichen Antibiotika eine Resistenz oder Multiresistenz ausgebildet haben. Darüber hinaus kann das erfindungsgemäße Arzneimittel erfolgreich zur Behandlung von Pilzbefall oder/und Pilzerkrankungen eingesetzt werden.
Das erfindungsgemäße Arzneimittel kann sowohl ambulant als auch stationär in Krankenhäusern eingesetzt werden, wobei es gerade bei letzterer Anwendung aufgrund der in Krankenhäusern befindlichen multiresistenten Bakterien besonders vorteilhaft ist. Das Arzneimittel eignet sich sowohl zum Einsatz in der Intensiv- und Transplantationsmedizin als auch bei symptomatischen Behandlungen.
Da bei Bakteriophagen, insbesondere vom virulenten Typ, die infizierte Bakterienzelle dazu genutzt wird, eine Vielzahl weiterer wirksamer Bakteriophagen zu erzeugen, kann eine wirksame Bekämpfung der Bakterien durch weiteres Eindringen der freigesetzten Bakteriophagen in andere Bakterienzellen und Lyse derselben erfolgen, wodurch eine Verstärkung der gewünschten Bakterienbekämpfung gerade in Anwesenheit von zu bekämpfenden Bakterien erreicht wird.
Das erfindungsgemäße Arzneimittel eignet sich sowohl für eine Behandlung als auch für eine Prophylaxe von bakteriellen Erkrankungen oder Entzündungen oder Pilzerkrankungen, insbesondere aufgrund der sehr geringen damit verbundenen Nebenwirkungen. Aufgrund des Wirkmechanismuses, der eine Vervielfältigung der aktiven Bakteriophagen erst bei Auftreten einer Infektion des Wirtes mit einem entsprechenden Bakterium oder Pilz beinhaltet, ist es möglich, prophylaktisch geringe Mengen an Bakteriophagen und Endotoxinen zu verabreichen, die den Wirtsorganismus nicht schädigen, die aber bei Auftreten von zu bekämpfenden Bakterien oder Pilzen in kurzer Zeit vervielfacht werden. Bei akuten Infektionen ist die Verabreichung hoher Dosen an Bakteriophagen möglich, da diese den pathogenen Mikroorganismus selektiv lysieren, ohne den Wirtsorganismus, z. B. einen Säuger, zu schädigen.
Das erfindungsgemäße Arzneimittel kann für verschiedene Anwendungen formuliert werden, beispielsweise zur topischen, intravenösen, intestinalen, oralen, rektalen, intramuskulären, subkutanen oder intraperitonalen Anwendung. Bevorzugt wird das erfindungsgemäße Arzneimittel zur äußerlichen Anwendung, beispielsweise als Spülung, Bewässerung, Verband oder Tamponierung formuliert oder zur örtlichen Anwendung, beispielsweise zur Anwendung unter der Haut, für eine Innenhöhlenanwendung oder eine intramuskuläre Anwendung.
Beide Anwendungen gegen Pilz- oder/und Infekterkrankungen sind äußere Anwendungen, beispielsweise als Salbe, Gel oder Lösung sowie orale Anwendungen, beispielsweise in eine Zahnpasta inkorporiert oder als Lösung zum Gurgeln bevorzugt.
Die jeweilige Konzentration an Bakteriophagen und Endotoxin kann an die beabsichtige Anwendung angepasst werden. So enthalten beispielsweise Arzneimittel zur topischen Anwendung bevorzugt mindestens 10 ng Endotoxin, während zur intravenösen Verabreichung vorgesehene Arzneimittel bevorzugt 0,05 ng bis 0,1 ng Endotoxin enthalten.
Die Art der Formulierung kann ebenfalls an die beabsichtige Applikationsart angepasst werden. Das erfindungsgemäße Arzneimittel kann beispielsweise als Lösung, als Spray, als Spülflüssigkeit, als Injektion, als Dragee, Kapsel etc. formuliert werden, wobei in Abhängigkeit der Trägerstoffe sowohl feste, flüssige als auch gelartige Formulierungen möglich sind.
Die Behandlung eines Patienten mit dem erfindungsgemäßen Arzneimittel erfolgt im Allgemeinen über einen Zeitraum von ca. 3 bis 7 Tagen, wobei bereits nach 24 Stunden in den meisten Fällen ein merklicher Effekt zu erkennen ist. Die Dosis richtet sich nach der Art der Erkrankung und Anwendung, umfasst aber üblicherweise eine ein- bis mehrmalige, z. B. bis dreimalige Verabreichung der Arzneimittels pro Tag. Für topische Anwendungen können beispielsweise mit dem erfindungsgemäßen Arzneimittel getränkte Kompressen aufgebracht werden. Bei großen Wunden kann auch eine kontinuierliche tropfenweise Aufbringung vorteilhaft sein.
Das erfindungsgemäße Arzneimittel enthält gegebenenfalls pharmazeutisch geeignete Hilfs- oder/und Trägerstoffe. Bevorzugt enthält sie Wasser, eine Salzlösung, insbesondere eine Kochsalzlösung oder eine Sodalösung. Besonders bevorzugt wird als Träger eine physiologische Kochsalzlösung, beispielsweise eine Phosphat-gepufferte physiologische Kochsalzlösung mit einem pH von 7 bis 7,8, vorzugsweise von 7,3 bis 7,5 verwendet.
Das erfindungsgemäße Arzneimittel weist bevorzugt eine örtliche antibakterielle Wirkung auf und kann zur Wundreinigung von Eiter eingesetzt werden.
Neben den genannten Wirkstoffen Bakteriophagen und Endotoxin kann das erfindungsgemäße Arzneimittel weitere Wirkstoffe enthalten, die jeweils an die zu behandelnde Erkrankung und Anwendungsform angepasst sein können. Beispielsweise kann das erfindungsgemäße Arzneimittel zusätzlich herkömmliche Antibiotika, Immunrepressiva oder/und Cytostatika aufweisen.
Das erfindungsgemäße Arzneimittel ist insbesondere zur Behandlung oder/und Prophylaxe von bakteriellen oder/und entzündlichen Erkrankungen geeignet, wie etwa Erysipel, Nasen-Oberlippenfurunkel, Otitis externa, Perichondritis der Ohrmuscheln, Otitis media, Mastoiditis, Septumabszess, Sinusitis acuta purulenta, Nosokomiale sinusitis, orbitale Komplikationen einer Sinusitis, rhinogenem Hirnabszess, Mundbodenphlegome, Tonsilitis, Peritonsillarabszess, Endokarditis-Prophylaxe bei HNO-Operationen, Pharyngitis, Epiglotis, Rhynopharyngitis, Laryngitis, Tracheitis, bakterielle HNO-Infektionen, diabetischem Fuß, Decubitus, Verbrennungen, chronischen Wunden, Osteomyelitis, Hauterkrankungen, Hautabszess, Furunkel, Karbunkel, Sykosis, sonstiger Dermatitis, bakteriellen Harnwegsinfektionen, akuter und chronischer Cystitis, Prostatitis, bakteriellen Urogenitaltraktinfektionen, vaginalen Infektionen, bakteriellen Infektionen, posttraumatischer Osteitis, chronischer Osteomyelitis, Infektspeudarthrosen, Knochendefekten mit Fistelung, Kniegelenksempyem oder/und TEP-Lockerung bei Infekt.
Von besonderer Bedeutung ist die Behandlung oder/und Prophylaxe von Lungenentzündungen, Tuberkulose, Malaria, Leishmaniose und Gonorrhöe, da von diesen Erkrankungen weltweit zahlreiche Menschen betroffen sind.
Zur Anwendung in der Urologie erfolgt bevorzugt eine Einnahme per os, wobei die Phagen in Blut und Urin diffundieren und mit dem Urin ausgeschieden werden, sodass urologische und nephrologische Erkrankungen erfolgreich behandelt werden können. Bei Infekterkrankungen erfolgen bevorzugt äußere Anwendungen, beispielsweise in Form einer Salbe, eines Gels oder einer Lösung oder orale Anwendungen, beispielsweise in Form einer Zahnpasta oder zum Gurgeln.
Besonders bevorzugt wird das erfindungsgemäße Arzneimittel zur Behandlung von diabetischen Ulcerationen, insbesondere diabetischem Fuß eingesetzt. Zur Behandlung des diabetischen Fußes werden bevorzugt Lösungen, beispielsweise als Spray oder in Form von getränkten Kompressen auf die infizierten Bereiche aufgebracht. Üblicherweise ist eine Menge von etwa 20 bis 40 ml Zusammensetzung mit einem Gehalt von mindestens 105 Bakteriophagen pro ml und mindestens 5 ng Endotoxin bei dieser Anwendungsart ausreichend.
Weiterhin werden bevorzugt Lungenentzündungen, verursacht durch Pneumokokken, Meningitis und intestinale Erkrankungen bekämpft.
Durch intravenöse Verabreichung des erfindungsgemäßen Arzneimittels kann auch eine Sepsis erfolgreich behandelt werden.
Das erfindungsgemäße Arzneimittel zeichnet sich insbesondere durch folgende vorteilhafte Eigenschaften aus:
  • - größere Ansiedlungen von Mikroorgansimen können lysiert werden;
  • - Reproduktion bei entsprechender Mikroflora;
  • - spezifische lytische Aktivität;
  • - auch Antibiotika-resistente Stämme können lysiert werden;
  • - es besteht die Möglichkeit zur Erweiterung des lytischen Spektrums (z. B. im Zusammenhang mit phagoresistenten Stämmen) mittels Selektion;
  • - relativ niedrige Häufigkeit der Entwicklung phargoresistenter Mikroorganismen;
  • - Möglichkeit der Anwendung mehrerer Phagen und auch der kombinierten Anwendung zusammen mit anderen medikamentösen Präparaten;
  • - Möglichkeit einer Anwendungskombination mit Antibiotika, wobei die Behandlung beispielsweise mit dem erfindungsgemäßen Arzneimittel begonnen werden kann und mit Antibiotika abgeschlossen wird, die Behandlung mit Antiobiotika angefangen werden kann und im Falle der Bildung oder Feststellung antibiotischer Resistenz mit dem erfindungsgemäßen Arzneimittel abgeschlossen wird oder die Behandlung gleichzeitig mit dem erfindungsgemäßen Arzneimittel und Antibiotika durchgeführt werden kann;
  • - keine bekannten Nebenwirkungen;
  • - Unschädlichkeit für den Wirt;
  • - es gibt keine Altersbegrenzung.
Aufgrund der genannten Vorteile kann das erfindungsgemäße Arzneimittel mit großem Erfolg für die Behandlung, Prophylaxe oder/und Sanation eingesetzt werden.
Das erfindungsgemäße Arzneimittel liefert einen erfolgreichen Infektionsschutz durch Bakteriophagen, ein reduziertes Risiko post­ operativer Wundinfektionen, eine Vermeidung infektionsbedingter längerer Liegedauer, günstige Kosten in der Kurzzeitanwendung, keine Nebenwirkungen und keine Hervorrufung von Allergie bei gleichzeitig breiter Erregerabdeckung, beispielsweise Abdeckung der üblicherweise vorkommenden Grundstämme.
Neben der Verwendung als Arzneimittel kann die erfindungsgemäße Zusammensetzung auch in anderen Bereichen verwendet werden, in denen eine Bekämpfung von Bakterien oder pathogenen Mikroorganismen erwünscht ist. Die Erfindung umfasst deshalb auch die Verwendung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung als Reinigungs- oder/und Desinfektionsmittel. Es wurde festgestellt, dass eine Zusammensetzung, welche Bakteriophagen und Endotoxine enthält, auch zur Desinfektion von Räumen, Oberflächen und/oder Geräten, insbesondere zur Desinfektion in Krankenhäusern oder/und Arzneimittelpraxen eingesetzt werden kann. Bei der Verwendung als Reinigungs- oder/und Desinfektionsmittel wirkt sich der Vorteil der Bakteriophagen gegenüber herkömmlichen Antibiotika, nämlich die Möglichkeit einer Bekämpfung auch Antibiotika-resistenter Mikroorganismen, besonders gut aus. Insbesondere Krankhauserreger sind oftmals mit herkömmlichen Desinfektionsmitteln oder Antibiotika nicht mehr bekämpfbar, können aber mit den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen abgetötet werden. Bei der Verwendung als Reinigungs- oder/und Desinfektionsmittel enthält die Zusammensetzung neben den Bakteriophagen und Endotoxinen bevorzugt lediglich Wasser, eine Kochsalz- oder eine Sodalösung, insbesondere eine physiologische Kochsalzlösung.
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können durch Zusammengeben einer Bakteriophagen-Präparation, die auf übliche Weise, wie im Stand der Technik beschrieben ist (z. B. in DE 198 28 569 A1) und einer Endotoxin enthaltenden Zusammensetzung erhalten werden.
Bevorzugt wird jedoch bei der Herstellung unmittelbar eine Zusammensetzung gebildet, welche bereits Bakteriophagen und Endotoxine enthält. Hierzu werden Bakterienstämme, die auch später bekämpft werden sollen, mit den entsprechenden Phagen infiziert und unter Bedingungen gehalten, bei denen eine vollständige Lyse der Bakterienstämme erzielt wird. Anschließend wird eine Filtration der Phagolysate unter Bedingungen durchgeführt, bei denen die Bakteriophagen und Endotoxine in der gewonnenen Fraktion verbleiben, während unerwünschte Bestandteile und Bakterienreste abgetrennt werden. Eine solche Abrennung kann beispielsweise durch Filtration mit einem Filter mit einem Porendurchmesser von mindestens 0,3 µm, mehr bevorzugt mindestens 0,4 µm und bis zu 3 µm, mehr bevorzugt bis zu 2 µm und besonders bevorzugt bis zu 1,5 µm erzielt wurden, beispielsweise mit einem 0,45 µm oder einem 1,2 µm Porenfilter, durch den die gewünschten Bestandteile Bakteriophagen und Endotoxine durchdringen können. Ein auf diese Weise hergestelltes Kombinationspräparat kann ohne weitere Aufreinigung oder Isolierung der Bakteriophagen unmittelbar verwendet werden.
Die Erfindung wird durch die folgenden Beispiele weiter erläutert.
Beispiele Beispiel 1 Vorbereitung zur Herstellung
Als Rohstoffe für das Präparat wurden Phagenrassen und Bakterienstämme eingesetzt.
Zunächst werden Bakterienstämme aus Patienten isoliert, die die entsprechende ethiologische Krankheit aufweisen. Dann erfolgt ein Aussuchen oder Screening von Bakterienstämmen oder Phagen für die Herstellung der Präparate.
Die Bakterienstämme oder Phagen werden einmal pro Quartal morphologisch, serologisch und biochemisch geprüft.
Bakterienstämme oder Phagen, die morphologisch, serologisch oder biochemisch nicht übereinstimmen, werden verworfen. Die Bakterienstämme oder Phagen werden in trockenem Milieu oder auf entsprechenden Flüssig- oder Festnährboden aufbewahrt. Die Phagen können aus der Umwelt (Abwässer, Wasserreservoir) sowie aus entzündlichem Exsudat, Eiter oder Kot ausgesondert (gewonnen) werden. Die Phagorassen müssen virulente Phagen enthalten, die vollständig die entsprechenden Bakterienstämme lysieren können. Isolierte Phagen werden auf die Empfindlichkeit zu Mikrobenkeimen getestet. Im Fall schwacher Empfindlichkeit können Phagen mittels Phagenpassage (Adaptation) in Gegenwart von Bakterienstämmen angereichert werden. Nach hinreichender Aktivität werden Mutterphagen (Ausgangsphagen) in Gefäße steril überführt und bei +2 bis 10°C aufbewahrt.
Beispiel 2 Herstellung eines Kombinationspräparates enthaltend Bakteriophagen und Endotoxine
In einen Nährboden werden Mutterphagen wie in Beispiel 1 erhalten und entsprechende Bakterienstämme zusammen vermischt, wobei eine volle Lysis der Bakterienstämme angestrebt wird. Die vollständige Lyse wird experimentell festgestellt. Die Inkubation der Kultur wird z. B. bei 37°C 16 bis 18 Stunden lang durchgeführt, wobei während dieser Zeit eine totale Lysis erzielt wird. Zur Kontrolle dienen nur Bakterienstämme ohne Phagen. Die Kulturen ohne vollständige Lysis werden verworfen. Anschließend werden die gewünschten Bestandteile, insbesondere Phagen und Endotoxine durch Abtrennung unerwünschter Bestandteile der Phagolysate z. B. durch Filtration durch einen Filter mit einem Porendurchmesser von 0,45 µm gewonnen. Das Präparat kann ohne weitere Reinigungsschritte direkt abgefüllt und verwendet werden, wobei das Präparat bevorzugt in Ampullen abgefüllt wird. Falls gewünscht, kann noch eine Kontrolle der hergestellten Präparate erfolgen.
Jede Präparatcharge wird auf physische Eigenschaften, Sterilität, Toxizität, biologische Aktivität, insbesondere Bakteriophagen- und Endotoxingehalt sowie Exotoxingehalt geprüft und quantifiziert und zertifiziert.
Beispiel 3 Ausführungbeispiele Beispiel 3.1 Applikation und Spülung
Bei einer Verletzung der Mundhöhlenschleimhaut, der Zunge oder/und der Lippen wird das gemäß Beispiel 2 hergestellte Präparat örtlich in Form der Applikation und als Spülung angewendet. Die Spülung wird mehrmals am Tag, vorteilhafterweise nach vorheriger gründlicher Reinigung des Wundbereiches mit 3 bis 5% Natriumhydrogencarbonat durchgeführt. Die Applikation der Schleimhaut wird vorteilhafterweise unter Verwendung des flüssigen gemäß Beispiel 2 hergestellten Präparats und 0,5% Novocain- Lösung durchgeführt (z. B. 1 ml 0,5% Novocain + 3 ml erfindungsgemäßes Präparat). Die Applikation wird jeden Tag bis zur Liquidation des pathologischen Herdes vorgenommen, wobei die Dauer der einzelnen Behandlungen jeweils 5 bis 10 Minuten beträgt.
3.2 Benetzung/Bewässerung einer Eiterwunde
Nach einem chirurgischen Eingriff wird die mit 3 bis 5% Natriumhydrogencarbonat behandelte Wunde mit 3 bis 5 ml des gemäß Beispiel 2 hergestellten Präparates je nach Umfang des geschädigten Gewebes bewässert und in der Wunde wird eine Drainage mit Tampons belassen, welche mit dem erfindungsgemäßen Kombinationspräparat getränkt sind. Eine Bewässerung der Wunde und Einführung der Tampons in die Wunde wird für 3 bis 6 Tage wiederholt.
Für eine Bewässerung einer Eiterwunde kann das gemäß Beispiel 2 hergestellte Präparat erfolgreich in Form eines Sprays angewendet werden. Die Bewässerung einer Eiterwunde mit einem Spray bietet im Vergleich zu Tampons den Vorteil, dass kein zusätzlicher Verband benötigt wird und dass mit Hilfe des Sprays auch Teile der Wunde behandelt werden, die mit einem Tampon nicht erreicht werden können.
3.3 Innenhöhlenanwendung
Bei Abszessen kann das gemäß Beispiel 2 hergestellte Präparat in die Innenhöhle des Eiterherds nach Absaugen des Eiters mittels Punktion eingefüllt werden. Günstigerweise ist die eingeführte Menge an Präparat etwas geringer als die Menge an abgesaugtem Eiter.
3.4 Anwendung in Form von Inhalation
Bei schwerem Verlauf von Entzündungs- und Eiterprozessen in der Nasen- Rachenhöhle sind Komplikationen, wie etwa Pneumonie oder Lungendestruktion nicht selten. In einem solchen Fall wird eine Inhalation mit dem gemäß Beispiel 2 hergestellten Präparat erfolgreich eingesetzt, wobei das Zerstäuben mit Hilfe eines herkömmlichen Inhalators erfolgt. Das Präparat wird dazu in ein Inhalationsglas gegeben und der Elektroaufwärmer bis zu einer Temperatur von 36 bis 38°C erwärmt. Die Dauer der Inhalation beträgt üblicherweise 5 bis 10 Minuten, wobei 5 ml des erfindungsgemäßen Präparats eingesetzt werden. Ein Behandlungszyklus umfasst üblicherweise 10 Inhalationen, wobei etwa 3 Inhalationen pro Tag durchgeführt werden.

Claims (13)

1. Zusammensetzung, umfassend
  • a) Bakteriophagen und
  • b) Endotoxin.
2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens 105, insbesondere mindestens 106 Bakteriophagen pro ml Gesamtvolumen der Zusammensetzung enthält.
3. Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens 0,05 ng, insbesondere mindestens 10 ng Endotoxin pro ml Gesamtvolumen der Zusammensetzung enthält.
4. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Wildtyp-Bakteriophagen enthält.
5. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Bakteriophagen des monovalenten Typs, Bakteriophagen des polyvalenten Typs oder/und Gemische von Bakteriophagen des polyvalenten oder/und des monovalenten Typs enthält.
6. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Trägermittel Wasser oder/und eine Salzlösung, insbesondere eine Kochsalzlösung enthält.
7. Arzneimittel, enthaltend eine Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gegebenenfalls zusammen mit pharmazeutisch geeigneten Hilfs- oder/und Trägerstoffen.
8. Arzneimittel nach Anspruch 7 zur topischen, intravenösen, oralen, rektalen, intramuskulären, subkutanen, intraperetonalen oder intestinalen Verabreichung.
9. Arzneimittel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass es als Trägerstoff eine physiologische Kochsalzlösung enthält.
10. Verwendung einer Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 zur Herstellung eines Arzneimittels für die Behandlung oder/und Prophylaxe von bakteriellen Erkrankungen, Pilzbefall oder/und Entzündungen.
11. Verwendung nach Anspruch 10 zur Herstellung eines Arzneimittels für die Behandlung oder/und Prophylaxe von Lungenentzündung, Tuberkulose, Malaria, Leishmaniose, Gonorrhoe, Erysipel, Nasen- Oberlippenfurunkel, Otitis externa, Perichondritis der Ohrmuscheln, Otitis media, Mastoiditis, Septumabszess, Sinusitis acuta purulenta, Nosokomiale sinusitis, orbitale Komplikationen einer Sinusitis, rhinogenem Hirnabszess, Mundbodenphlegome, Tonsilitis, Peritonsillarabszess, Endokarditis-Prophylaxe bei HNO-Operationen, Pharyngitis, Epiglotis, Rhynopharyngitis, Laryngitis, Tracheitis, bakterielle HNO-Infektionen, diabetischem Fuß, Decubitus, Verbrennungen, chronischen Wunden, Osteomyelitis, Hauterkrankungen, Hautabszess, Furunkel, Karbunkel, Sykosis, sonstiger Dermatitis, bakteriellen Harnwegsinfektionen, akuter und chronischer Cystitis, Prostatitis, bakteriellen Urogenitaltraktinfektionen, vaginalen Infektionen, bakteriellen Infektionen, posttraumatischer Osteitis, chronischer Osteomyelitis, Infektspeudarthrosen, Knochendefekten mit Fistelung, Kniegelenksempyem oder/und TEP-Lockerung bei Infekt.
12. Verwendung nach Anspruch 11 bei diabetischem Fuß.
13. Verwendung einer Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 als Reinigungs- oder/und Desinfektionsmittel.
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