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DE10115009A1 - Anordnung und Verfahren zur Herstellung eines Industriebodenbelags oder Fahrbahnbelags - Google Patents

Anordnung und Verfahren zur Herstellung eines Industriebodenbelags oder Fahrbahnbelags

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DE10115009A1
DE10115009A1 DE10115009A DE10115009A DE10115009A1 DE 10115009 A1 DE10115009 A1 DE 10115009A1 DE 10115009 A DE10115009 A DE 10115009A DE 10115009 A DE10115009 A DE 10115009A DE 10115009 A1 DE10115009 A1 DE 10115009A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anordnung zur Herstellung eines Industriebodenbelags oder eines Fahrbahnbelags, insbesondere im Bereich von Tankstellen, wobei die Belagoberfläche im wesentlichen von der Oberseite von insbesondere miteinander abdichtend verbundenen Platten (2) gebildet wird, die sich auf einem Untergrund (1) abstützen. An der Unterseite der Platten (2), insbesondere im Bereich der Ecken und/oder Kanten der Platte (2), sind Stützelemente (3) angeordnet, durch die ein bestimmter Abstand zwischen dem Untergrund (1) und der Unterseite der Platten (2) sicherbar ist. Der Zwischenraum (6) zwischen Untergrund (1) und der Unterseite der Platten (2) ist mit einer plastisch verarbeitbaren und härtbaren Formmasse (7) verfüllt.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung und ein Verfahren zur Herstellung eines Industriebodenbelags oder Fahrbahnbe­ lags nach dem Oberbegriff der unabhängigen Hauptansprüche.
Derartige Belagkonstruktionen werden insbesondere, jedoch keineswegs ausschließlich, überall dort verwendet, wo umweltgefährdende Stoffe, beispielsweise Öl oder Benzin, verschüttet und auf den Bodenbelag gelangen können. Beispielsweise der Bodenbelag im Bereich von Tank­ stellen ist in dieser Hinsicht besonders gefährdet, so dass derartige Belagkonstruktionen hier häufig Verwendung finden. Durch den Einsatz von vorgefertigten Platten, die zur Herstellung des Belags pflasterartig nebeneinander angeordnet werden, ist es möglich, die Platten selbst mit einfachen Mitteln flüssigkeitsdicht auszubilden. Die einzelnen Platten können dann zur Herstellung einer flüssigkeitsdichten Belagoberfläche miteinander abdichtend verbunden werden. Diese Art der Konstruktion hat den Vorteil, dass der Bodenbelag bei später erforderlichen Änderun­ gen durch Anheben der Platten geöffnet werden kann, so dass das Aufreißen einer geschlossenen Belagsdecke, beispielsweise aus Beton, bei Umbauten nicht erforderlich ist.
Die einzelnen Platten müssen sich zur Bildung der Belagoberfläche auf einem Untergrund abstützen. Als Untergrund kann beispielsweise eine Tragschicht aus Schotter oder Frostschutzsplit dienen, die ausreichend verdichtet ist. Von größter Bedeutung für die Haltbarkeit des Belages ist eine vollflächige Auflage der einzelnen Platten. Liegen nämlich die Platten nicht vollflächig auf, so müssen die an der Oberseite in die Platte übertragenen Kräfte, beispielsweise beim Überfahren eines schweren Lastwagens, freitragend in den Untergrund eingeleitet werden, wodurch in der Platte erhebliche Zug- und Druckspannungen entstehen, die zu Spannungsrissen führen können. Um eine vollflächige Auflage der Platten zu gewährleisten, wird bei den üblichen Belagkonstruktionen vor der Verlegung der Platten ein Feinplanum, beispielsweise Sand, auf dem Untergrund aufgebracht und flächig abgezogen, so dass die Platten anschließend vollflächig auf dem Feinplanum verlegt werden können. Eine derartige Bodenkonstruktion ist beispielsweise in der EP 0 445 341 B1 beschrieben.
Nachteilig an dieser bekannten Bodenkonstruktion ist es, dass das höhen­ gerechte Abziehen des Feinplanums eine hohe handwerkliche Sorgfalt erfordert und deshalb Zeit- und kostenintensiv ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die einzelnen Platten unterschiedliche Gefälle aufweisen sollen, da in diesen Fällen das Feinplanum für jede einzelne Platte separat höhengerecht abgezogen werden muss.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung und Verfah­ ren zur Herstellung derartiger Anordnungen vorzuschlagen, mit denen Industriebodenbeläge oder Fahrbahnbeläge in einfacher Weise herstellbar sind.
Diese Aufgabe wird durch eine Anordnung bzw. durch Verfahren nach der Lehre der unabhängigen Hauptansprüche gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung liegt insbesondere darin, dass an den Ecken und/oder den Kanten der Platten Stützelemente ange­ ordnet werden, durch die ein bestimmter Abstand zwischen dem Unter­ grund und der Plattenunterseite sicherbar ist. Das heißt, durch Auflegen der Platten auf die Stützelemente kann in einfacher Weise eine lagerich­ tige Anordnung der Platten oberhalb des Untergrundes erreicht werden. Soweit ein bestimmtes Gefälle der einzelnen Platten gewünscht wird, können Stützelemente unterschiedlicher Höhe eingesetzt werden, so dass sich durch entsprechende Neigung der einzelnen Seitenkanten der Platten in einfacher Weise das gewünschte Gefälle ergibt. Die freitragende Auflage der Platten auf die Stützelemente während des Plattenverlegens ist im Hinblick auf die Bildung von Spannungsrissen unkritisch, da die Platten während der Montage nicht belastet werden, so dass allein das Eigengewicht einen Spannungszustand verursacht. Der Zwischenraum zwischen Untergrund und Plattenunterseite wird erfindungsgemäß mit einer plastisch verarbeitbaren und härtbaren Formmasse verfüllt. Durch die plastische Verarbeitbarkeit der Formmasse wird gewährleistet, dass die Formmasse den Zwischenraum im wesentlichen vollständig ausfüllt und keine Hohlräume verbleiben. Durch die anschließende Aushärtung der Formmasse wird dann im Ergebnis eine Auflage der Plattenunterseite gewährleistet, in die die von oben eingeleiteten Kräfte vollflächig in den Untergrund übertragen werden können.
Durch die Verwendung der erfindungsgemäßen Anordnung gelingt es bei der Herstellung des Bodenbelags, auch große Platten, z. B. mit einer Kantenlänge von 3 m mal 5 m, vollflächig verlegen zu können, was bei der bisher üblichen Verlegung im Sandbett aufgrund der damit verbunde­ nen Gefahr von Unebenheiten und der damit verbundenen Rissbildung nicht möglich war.
An welcher Stelle der Unterseite der Platten die einzelnen Stützelemente angeordnet sind, ist erfindungsgemäß prinzipiell gleichgültig. Werden jeweils zumindest zwei Platten auf einem gemeinsamen Stützelement abgestützt, beispielsweise dadurch, dass das Stützelement im Bereich der Ecken und/oder Kanten der Platten angeordnet ist und dabei seitlich übersteht, kann in einfacher Weise ein im wesentlichen höhengleicher Kantenübergang an der Oberseite der Platten gewährleistet werden.
Alternativ dazu kann auch jede einzelne Platte durch zumindest drei, insbesondere vier Stützelemente unabhängig von benachbarten Platten auf dem Untergrund abgestützt werden. Dadurch kann beim Verlegen der Platten jede einzelne Platte separat ausgerichtet werden.
Besonders vorteilhaft ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Anord­ nung, wenn der herzustellende Bodenbelag ein bestimmtes Gefälleprofil aufweisen soll, da durch Verwendung unterschiedlich hoher Stützele­ mente die Platten in einfacher Weise entsprechend dem jeweils ge­ wünschten Gefälle anordenbar sind. Durch Anordnung der verschiedenen Platten mit unterschiedlichem Gefälle kann im Prinzip jedes beliebige Gefälleprofil auch auf größeren Bodenbelagsflächen in einfacher Weise hergestellt werden.
Der Bodenbelag besteht erfindungsgemäß aus Platten, vorzugsweise Betonplatten. Insbesondere Stahlbetonplatten sind aufgrund ihrer hohen mechanischen Festigkeit geeignet. Selbstverständlich sind aber auch andere Plattenmaterialien bzw. Kombinationen anderer Plattenmateria­ lien, wie beispielsweise Metall, Kunststoff oder Pressgut, denkbar.
Als Formmasse kann jeder Werkstoff eingesetzt werden, der während der Verarbeitung plastisch formbar ist und anschließend ausgehärtet werden kann. Aufgrund der hohen erzielbaren mechanischen Festigkeit und des relativ geringen Preises ist insbesondere Beton, Mörtel oder ähnliches als Formmasse geeignet.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sollte die Höhe der Stützelemente, durch die der Abstand zwischen der Unterseite der Platten und dem Untergrund bestimmt wird, in einem Bereich von 5 cm bis 15 cm liegen. Stützelemente mit einer Höhe zwischen 5 cm und 10 cm haben sich als besonders geeignet erwiesen, da damit zum einen eine ausreichend dicke Schicht der Formmasse hergestellt werden kann und zugleich der Verbrauch an Formmasse zur Verfüllung des Zwischenrau­ mes nicht übermäßig groß ist. Die Platten sollten vorzugsweise eine Kantenlänge von 1 m bis 5 m, insbesondere eine Kantenlänge von 2 m bis 4 m, aufweisen. Ob die Platten dabei quadratisch, rechteckig oder in einer anderen Form ausgebildet sind, ist erfindungsgemäß gleichgültig.
Um das Auflegen der Platten auf die Stützelemente möglichst exakt durchführen zu können, sollten die Stützelemente auf dem Untergrund setzungsfrei verlegt werden. Dazu können die einzelnen Stützelemente beispielsweise nach ihrer höhenmäßigen Ausrichtung mit Beton, Mörtel oder Sand zumindest horizontal am Untergrund fixiert werden, so dass sich die Stützelemente beim Auflegen der Platten nicht verschieben können.
Zur Herstellung der Stützelemente können alle Materialien verwendet werden, die eine ausreichend hohe mechanische Festigkeit bieten. Zum Beispiel können Gehwegplatten, Pflastersteine oder Betonformsteine als Stützelemente eingesetzt werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Stützelemente höhenverstellbar sind, so dass zur höhenrichtigen Aus­ richtung eine Verstellmöglichkeit gegeben ist. Beispielsweise sind Stützelemente denkbar, deren oberes Stützteil mit einer Gewindespindel auf einem Basisteil abgestützt ist, so dass das Stützteil durch Verdrehen der Gewindespindel relativ zum Basisteil in der Höhe verstellt werden kann.
Damit die im Zwischenraum zwischen Platte und Untergrund vorhandene Luft entweichen kann und zudem der Zwischenraum wirklich vollständig mit der Formmasse ausfüllbar ist, können zwischen benachbarten Platten Fugen vorgesehen werden, die vorzugsweise eine Breite zwischen 0,5 cm und 3 cm aufweisen. Die Luft bzw. überschüssige Formmasse kann durch die Fugen zwischen den Platten nach oben gedrückt werden, so dass die überschüssige Menge der Formmasse nur über relativ kurze Fließwege verdrängt werden muss.
Nach der Aushärtung der Formmasse kann die Fuge zwischen benachbar­ ten Platten in an sich bekannter Weise flüssigkeitsdicht abgedichtet werden, beispielsweise durch Vergießen mit einer aushärtbaren Dichtmas­ se.
Zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Anordnung sind zwei alternati­ ve Verfahren besonders geeignet. Zunächst werden jeweils die Stützele­ mente auf dem Untergrund angeordnet, so dass durch die obere Auflage­ fläche der Stützelemente die höhenrichtige Anordnung der Platten defi­ niert wird. Beim ersten Verfahren wird anschließend auf die herzustellen­ de Fläche gerade soviel plastische Formmasse aufgebracht, dass das Niveau der Formmasse zumindest geringfügig, insbesondere 1 mm bis 2 mm, oberhalb der Oberseite der Stützelemente verläuft. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Stützelemente vollständig von der noch plastischen Formmasse umschlossen sind. Auf dieses Bett der plastischen Formmasse werden anschließend die Platten von oben derart aufgelegt, dass die Unterseite lagerichtig auf den Stützelementen zur Anlage kom­ men kann. Aufgrund ihres Eigengewichts bzw. durch Anwendung entspre­ chend geeigneter Arbeitsmittel sinken die Platten dabei so weit in die plastische Formmasse ein, bis sie auf den Stützelementen zur Anlage kommen. Durch die zumindest geringfügige Verdrängung der Formmasse ist gewährleistet, dass die Formmasse vollflächig an der Unterseite der Platte zur Anlage gelangt. Zuletzt härtet die Formmasse aus, so dass sich ein mechanisch hochbelastbarer Bodenbelag ergibt. Falls erforderlich, werden anschließend die Fugen zwischen den einzelnen Platten flüssig­ keitsdicht verschlossen.
Alternativ zu diesem Verfahren kann nach der Anordnung der Stützele­ mente auf dem Untergrund sofort mit der Verlegung der Platten auf den Stützelementen begonnen werden. Dabei wird zwischen den Platten und dem Untergrund ein Hohlraum gebildet. Nach der Verlegung einer bzw. mehrerer Platten wird in diesen Hohlraum gerade soviel plastische Formmasse eingefördert, beispielsweise mit einer Mörtel- oder Beton­ pumpe eingepresst, dass der Hohlraum im wesentlichen vollständig ausgefüllt wird. Nach der Aushärtung der Formmasse ergibt sich auch bei diesem Verfahren ein mechanisch hoch belastbarer Bodenbelag.
Nachfolgend wird die Erfindung beispielhaft anhand von Zeichnungen, die eine Ausführungsform darstellen, näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Ausschnitt aus einem erfindungsgemäßen Bodenbe­ lag in schematisch dargestellter Ansicht von oben;
Fig. 2 den Bodenbelag gemäß Fig. 1 im Querschnitt entlang der Schnittlinie I-I.
Gemäß der in Fig. 1 dargestellten Konstruktion wird auf einem Unter­ grund 1, beispielsweise einem verdichteten Schotterbett, der gewünschte Bodenbelag durch pflasterartige Anordnung von Platten 2 hergestellt. Zwischen dem Untergrund 1 und den Platten 2 sind jeweils vier Stützele­ mente 3 vorgesehen, die jeweils im Bereich der Ecken der Platten 2 angeordnet sind.
Der Aufbau des Bodenbelags ist aus dem in Fig. 2 dargestellten Quer­ schnitt ersichtlich. Die Fahrbahnoberfläche 4 wird von der Oberseite 5 der nebeneinander angeordneten Platten 2 gebildet. Durch die Stützele­ mente 3 wird ein definierter Abstand zwischen dem Untergrund 1 und der Unterseite der Platten 2 gesichert, so dass sich je nach Abmessung der einzelnen Stützelemente 3 ein Zwischenraum 6 ergibt. Dieser Zwischen­ raum ist vollständig mit einer plastisch verarbeitbaren und härtbaren Formmasse 7, beispielsweise Beton, ausgefüllt.
Zwischen benachbarten Platten 2 ist jeweils eine Fuge 8 vorgesehen, durch die überschüssige Formmasse 9 verdrängt werden kann. Nach der Aushärtung der Formmasse 7 wird die Fuge 8 mit einer elastisch härtba­ ren Dichtmasse 10 vergossen, so dass die Platten flüssigkeitsdicht mit­ einander verbunden sind.

Claims (16)

1. Anordnung zur Herstellung eines Industriebodenbelags oder eines Fahrbahnbelags, insbesondere im Bereich von Tankstellen, wobei die Belagoberfläche im wesentlichen von der Oberseite von insbesondere miteinander abdichtend verbundenen Platten gebildet wird, die sich auf einem Untergrund abstützen, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite der Platten (2), insbesondere im Bereich der Ecken und/oder Kanten der Platte (2), Stützelemente (3) angeordnet sind, durch die ein bestimmter Abstand zwischen dem Untergrund (1) und der Unterseite der Platten (2) sicherbar ist, wobei der Zwischen­ raum (6) zwischen Untergrund (1) und der Unterseite der Platten (2) im wesentlichen vollständig mit einer plastisch verarbeitbaren und härtbaren Formmasse (7) verfüllt ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Platten auf einem gemeinsamen Stützelement ab­ gestützt sind.
3. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine Platte (2) durch zumindest drei, insbesondere vier, Stützelemente (3) unabhängig von benachbarten Platten (2) auf dem Untergrund (1) abgestützt ist.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Platte gegenüber einer Horizontalebene ein be­ stimmtes Gefälle, insbesondere eine Gefälle von 0,2% bis 8%, auf­ weist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Platten ein unterschiedliches bestimmtes Gefälle aufweisen.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (2) in der Art von Betonplatten, insbesondere Stahl­ betonplatten, ausgebildet sind.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass als Formmasse (7) Beton, Mörtel oder ähnliches verwendet wird.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (3) eine Höhe von 5 cm bis 15 cm, insbesonde­ re eine Höhe von 5 cm bis 10 cm, aufweisen.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Platten (2) eine Kantenlänge von 1 m bis 5 m, insbesondere eine Kantenlänge von 2 m bis 4 m, aufweisen.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (3) am Untergrund (1) befestigt sind, insbe­ sondere mit Beton, Mörtel oder Sand zumindest horizontal am Unter­ grund (1) fixiert sind.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente (3) höhenverstellbar ausgebildet sind.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen benachbarten Platten (2) eine Fuge (8), insbesondere eine Fuge mit einer Breite von 0,5 cm bis 3 cm, vorgesehen ist, durch die überschüssige Formmasse (7) aus dem Zwischenraum (6) zwischen dem Untergrund (1) und der Unterseite der Platte (2) austreten kann.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Fuge (8) zwischen benachbarten Platten flüssigkeitsdicht ab­ dichtbar ist.
14. Verfahren zur Herstellung einer Anordnung nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die Stützelemente (3) auf dem Untergrund (1) angeordnet werden,
gerade soviel plastische Formmasse (7) auf der herzustellenden Flä­ che aufgebracht wird, dass das Niveau der Formmasse (7) zumindest geringfügig, insbesondere 1 mm bis 2 mm, oberhalb der Oberseite der Stützelemente (3) verläuft,
die Platten (2) unter Verdrängung eines Teils der plastischen Form­ masse (7) auf den Stützelementen (3) angeordnet werden,
die Formmasse aushärtet.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite der plastischen Formmasse (7) vor dem Auflegen der Platte (2), beispielsweise unter Verwendung eines Rechens, strukturiert wird.
16. Verfahren nach, dadurch gekennzeichnet, dass
die Stützelemente (3) auf dem Untergrund (1) angeordnet werden,
die Platten (2) unter Bildung eines Zwischenraums (6) zwischen Untergrund (1) und der Unterseite der Platten (2) auf den Stützele­ menten (3) angeordnet werden,
gerade soviel plastische Formmasse (7) in den Zwischenraum (6) eingefördert, insbesondere eingepresst, wird, dass der Zwischenraum (6) im wesentlichen vollständig ausgefüllt ist,
die Formmasse (7) aushärtet.
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