DE10115451A1 - Anhängerkupplung - Google Patents
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Abstract
Eine Anhängerkupplung (10) umfasst einen in einem Kupplungskörper (12) geführten Kupplungsbolzen (16). Eine Aufwerfeinheit (18) sichert unter Federvorspannung (26) den in das Lumen einer Zugöse (20) eingerückten Kupplungsbolzen (16) und kann mittels einer Betätigungseinheit (28) in eine Haltestellung überführt werden, in der sie den Kupplungsbolzen (16) in seiner ausgerückten Stellung hält. Eine Auslöseeinheit (22) folgt unter Federvorspannung (24) der ausfahrenden Zugöse (20), wobei ein an der Auslöseeinheit (22) angeordnetes Auslöseelement (30) dem Kupplungsbolzen (16) ausweicht. Bei der durch das Einfahren der Zugöse (20) hervorgerufenen gegenläufigen Bewegung der Auslöseeinheit (22) überträgt das Auslöseelement (30) hingegen auf den Kupplungsbolzen (16) ein Lösemoment im Sinne einer Aufhebung der Haltefunktion zwischen Aufwerfeinheit (18) und Kupplungsbolzen (16).
Description
Die Erfindung betrifft eine Anhängerkupplung, umfassend einen Kupplungs
körper, einen Kupplungsbolzen, der in dem Kupplungskörper zwischen einer
eingerückten Stellung gegebenenfalls mit Durchgriff durch eine Zugöse und
einer das Aus- und Einfahren der Zugöse aus dem bzw. in den Kupplungs
körper erlaubenden ausgerückten Stellung verschiebbar geführt ist, eine
Aufwerfvorrichtung mit einem Aufwerfelement, das durch erste Federmittel
in Richtung auf eine Sicherungsstellung vorgespannt ist, in welcher es den
Kupplungsbolzen in seiner eingerückten Stellung sichert, und mit einer
Betätigungseinheit, mittels derer das Aufwerfelement entgegen der
Wirkung der ersten Federmittel in eine Haltestellung überführbar ist, in
welcher es den Kupplungsbolzen in der ausgerückten Stellung hält, eine
Auslösevorrichtung mit einer Auslöseeinheit, die durch zweite Federmittel
in Richtung auf eine der ausgefahrenen Zugöse entsprechende Kupplungs
bereitschaftsstellung vorgespannt ist und beim Einfahren der Zugöse von
dieser entgegen der Wirkung der zweiten Federmittel in eine der ein
gefahrenen und durch den Kupplungsbolzen gesicherten Zugöse entspre
chende Kupplungsstellung überführbar ist, wobei die Auslöseeinheit beim
Einfahren der Zugöse ein Lösemoment im Sinne einer Aufhebung der
Haltefunktion zwischen Aufwerfelement und Kupplungsbolzen überträgt.
Derartige Anhängerkupplungen sind beispielsweise aus der EP 0 146 116 A1
und der EP 0 149 453 A1 bekannt. Bei diesen Anhängerkupplungen
wirkt ein Auslösehebel der Auslösevorrichtung mit der Betätigungswelle,
auf der der Aufwerfhebel der Aufwerfvorrichtung angeordnet ist, in der
Weise zusammen, dass beim Einfahren der Zugöse in den Kupplungskörper
von dem Auslösehebel auf den Aufwerfhebel ein Lösemoment im Sinne
einer Aufhebung der Haltefunktion zwischen dem Aufwerfhebel und dem
Kupplungsbolzen übertragen wird. Die im oberen Teil der Anhängerkupplung
untergebrachte Betätigungsmechanik kann daher nicht in dem
gewünschten Maße gekapselt, d. h. vor äußeren Einflüssen geschützt,
ausgebildet sein, da neben den ohnehin erforderlichen Durchtrittsöffnungen
für den Kupplungsbolzen und die Betätigungswelle auch eine Öffnung für
den Durchtritt des Auslösehebels vorgesehen sein muss. Hinsichtlich dieser
letzteren Öffnung kommt erschwerend hinzu, dass sie ein Verschwenken
des Auslösehebels zulassen muss. Sie muss daher erheblich größer
bemessen sein, als es dem Querschnitt des Auslösehebels entspricht, so
dass durch den jeweils durch den Auslösehebel nicht ausgefüllten Bereich
dieser Öffnung Schmutz und sonstige Verunreinigungen in den Bereich der
Betätigungsmechanik gelangen können, was deren Funktionstauglichkeit
und -zuverlässigkeit beeinträchtigt.
Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, eine Anhängerkupplung der
eingangs genannten Art bereitzustellen, d. h. eine Anhängerkupplung, bei
der die Freigabe des Kupplungsbolzens aus dessen ausgerückter und durch
die Aufwerfvorrichtung gehaltener Stellung beim Einfahren der Zugöse
durch eine Auslösevorrichtung herbeigeführt wird, derart auszubilden, dass
ihre Betätigungsmechanik einem geringeren Verschmutzungsrisiko
unterliegt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anhängerkupplung der
eingangs genannten Art gelöst, bei welcher die Auslöseeinheit eine
Basiseinheit und ein an dieser Basiseinheit angeordnetes Auslöseelement
umfasst, welches bei der durch die zweiten Federmittel bewirkten
Bewegung in Richtung der Kupplungsbereitschaftsstellung dem Kupplungs
bolzen ausweicht, bei der durch das Einfahren der Zugöse bewirkten
Bewegung in Richtung der Kupplungsstellung hingegen auf den Kupplungs
bolzen das Lösemoment überträgt. Erfindungsgemäß wirkt die Auslöse
einheit unmittelbar auf den Kupplungsbolzen ein und hebt diesen beim
Einfahren der Zugöse so weit an, dass er von dem Aufwerfelement
aufgrund dessen Verschwenken unter der Wirkung der ersten Federmittel
freigegeben wird und schwerkraftbedingt in seine eingerückte Stellung
fallen kann. Aufgrund dieser unmittelbaren Einwirkung der Auslöseeinheit
auf den Kupplungsbolzen braucht die Auslöseeinheit nicht in den Bereich
der Betätigungsmechanik einzugreifen, sondern kann ausschließlich in
einem für die Einführung der Zugöse vorgesehenen Höhenbereich ange
ordnet sein. Daher kann auf eine für die Auslöseeinheit vorgesehene
Öffnung, in dem die Betätigungsmechanik umkapselnden Kupplungskörper
bereich verzichtet werden, was die Gefahr eines Eintritts von Schmutz oder
sonstiger Verunreinigungen in diesen Bereich zumindest reduziert, wenn
nicht gar vollständig ausschließt.
Wenn im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung von einer Höhen
richtung die Rede ist, so ist damit die Verstellrichtung des Kupplungs
bolzens gemeint, wobei die ausgerückte Stellung des Kupplungsbolzens
oberhalb dessen eingerückter Stellung angeordnet ist. Entsprechend wird
unter der horizontalen Richtung eine zu dieser Höhenrichtung im Wesent
lichen orthogonal verlaufende Haupteinführrichtung für die Zugöse
verstanden. Dabei ist selbstverständlich klar, dass die Zugöse grundsätzlich
auch in zu dieser Haupteinführrichtung schräg verlaufenden Richtungen in
den Kupplungskörper eingeführt werden kann.
Grundsätzlich ist es zwar möglich, die Basiseinheit der Auslösevorrichtung
linear verschieblich auszubilden. Zur Erzielung einer einfachen und
verschmutzungsunanfälligen Kinematik wird jedoch vorgeschlagen, dass die
Basiseinheit einen Schwenkhebel umfasst, der an dem Kupplungskörper um
eine Schwenkachse verschwenkbar angelenkt ist.
Bei beengten Raumverhältnissen, insbesondere Raumverhältnissen, bei
denen die für die Verschwenkung eines einzigen Schwenkhebels erforder
liche Bauhöhe nicht zur Verfügung steht, wird vorgeschlagen, dass die
Basiseinheit einen ersten Schwenkhebel umfasst, der an dem Kupplungs
körper um eine erste Schwenkachse verschwenkbar angelenkt ist, sowie
einen zweiten Schwenkhebel, der an dem ersten Schwenkhebel um eine
zweite Schwenkachse schwenkbar angelenkt ist, welche von der ersten
Schwenkachse vorzugsweise im Abstand angeordnet ist. In diesem Fall
dient der erste Schwenkhebel hauptsächlich dazu, für eine Verlagerung der
zweiten Schwenkachse des zweiten Schwenkhebels in horizontaler
Richtung auf den Kupplungsbolzen zu bzw. von diesem weg zu sorgen.
Bei dieser Doppelhebel-Ausführung können zwischen den beiden Schwenk
hebeln dritte Federmittel vorgesehen sein, welche den zweiten Schwenk
hebel relativ zu dem ersten Schwenkhebel in Richtung der Kupplungs
bereitschaftsstellung der Auslöseeinheit vorspannen. Zusätzlich kann der
erste Schwenkhebel auch dazu genutzt werden, in der Kupplungsbereit
schaftsstellung ein am Kupplungskörper vorgesehenes und der Erleich
terung des Einführens der Zugöse dienendes Kupplungsmaul in einer
Zugösen-Auffangstellung zusichern, vorzugsweise durch Eingriff in eine am
Kupplungsmaul vorgesehene Ausnehmung.
Besonders günstige kinematische Verhältnisse ergeben sich, wenn die
Schwenkachse bzw. die erste Schwenkachse unterhalb der Höhenposition
der unteren Fläche des Kupplungsbolzens in dessen ausgerückter Stellung
angeordnet ist, vorzugsweise unterhalb der Höhenmitte einer Einführ
öffnung des Kupplungskörpers für die Zugöse, da dann die Zugöse unter
besonders günstigen Hebelverhältnissen an dem Auslösehebel angreifen
kann.
Um gewährleisten zu können, dass der Schwenkhebel bzw. die beiden
Schwenkhebel beim Herausziehen der Zugöse aus dem Kupplungskörper
unter der Wirkung der zweiten und gewünschtenfalls auch der dritten
Federmittel ohne Weiteres den Kupplungsbolzen passieren können, wird
vorgeschlagen, dass der Abstand des freien Endes des Schwenkhebels von
der Schwenkachse bzw. der Abstand des freien Endes des zweiten
Schwenkhebels von der ersten Schwenkachse in jedem Schwenkzustand
der Basiseinheit kleiner ist als der Abstand zwischen der Schwenkachse
bzw. der ersten Schwenkachse und dem dieser Schwenkachse nächst
gelegenen Punkt des Kupplungsbolzens in dessen ausgerückter und durch
den Aufwerfhebel gehaltener Stellung.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann das Auslöseelement ein
Klinkenelement sein, das durch vierte Federmittel in eine über die
Basiseinheit in Richtung des Kupplungsbolzens vorspringende Auslöse
stellung vorgespannt ist, in welcher es bei Überführung der Auslöseeinheit
in die Kupplungsstellung gesichert ist. Dabei ist es grundsätzlich wiederum
möglich, das Klinkenelement nach Art des Schnappriegels einer Tür
linearverschieblich an der Basiseinheit anzuordnen. Erfindungsgemäß wird
jedoch vorgeschlagen, dass das Auslöseelement eine Schwenkklinke ist,
wobei diese Schwenkklinke durch Zusammenwirken einer an ihr vorge
sehenen Anschlagfläche mit einer Gegenanschlagfläche der Basiseinheit in
der Auslösestellung gesichert ist.
Bei der erfindungsgemäßen Anhängerkupplung bildet die Basiseinheit der
Auslösevorrichtung aufgrund der Wirkung der zweiten Federmittel eine
Spielausgleichsvorrichtung für ein Spiel der Zugöse in horizontaler
Richtung, Diese Spielausgleichsvorrichtung sorgt dafür, dass die Zugöse
mit ihrem anhänger-fernen Abschnitt am Kupplungsbolzen anliegt, und
dämpft beim Übergang vom Zugbetrieb zum Schubbetrieb das Auflaufen
des Anhängers und einen damit durch die Zugöse auf den Kupplungsbolzen
ausgeübten Schlag.
Neben diesem horizontalen Spielausgleich kann die Basiseinheit der
Auslösevorrichtung der erfindungsgemäßen Anhängerkupplung aber auch
einen Spielausgleich in Höhenrichtung bzw. vertikaler Richtung bereit
stellen, und zwar vorzugsweise dadurch, dass eine zum Eingriff mit der
Zugöse bestimmte Anlagefläche der Basiseinheit derart gestaltet ist, dass
die Basiseinheit bei Eingriff mit der Zugöse auf diese eine nach unten
gerichtete Kraft ausübt.
Da nicht alle Zugösen die gleiche Größe aufweisen, genauer gesagt bei
gleichem Lumen der Zugöse einen unterschiedlichen Außendurchmesser
oder/und eine unterschiedliche Höhe aufweisen, und insbesondere in der
Schweiz größere Zugösen ("größer" im vorstehend erläuterten Sinn) ein
gesetzt werden als beispielsweise in der Ländern der Europäischen Union,
insbesondere Deutschland, andererseits es aber gewünscht ist, dass Zug
maschinen mit Anhängern jeglicher Herkunft verwendet werden können, ist
es ferner von Vorteil, wenn die Anlagefläche derart gestaltet ist, dass die
Basiseinheit auf Zugösen unterschiedlicher Größe eine nach unten gerich
tete Kraft ausübt.
Grundsätzlich können die vorstehend angesprochenen ersten bis vierten
Federmittel von jeder beliebigen Federart gebildet sein, solange sie nur die
ihnen zugewiesene Federwirkung ausüben können. Im einfachsten Fall
können die ersten Federmittel oder/und die zweiten Federmittel oder/und
die dritten Federmittel oder/und die vierten Federmittel eine Drehfeder
umfassen. Diese Drehfedern können im einfachsten Fall um die jeweiligen
Schwenkachsen herum angeordnet sein.
Zusätzlich oder alternativ können die zweiten Federmittel hydraulische
oder/und pneumatische Federmittel umfassen, welche vorzugsweise zudem
Dämpfungsfunktion haben. Beispielsweise können sie eine Gasfeder mit
hydraulischer Dämpfung umfassen. Alternativ ist es jedoch auch möglich,
dass die zweiten Federmittel eine Schraubenfeder, vorzugsweise eine
Schraubendruckfeder umfassen.
In Weiterbildung dieser zusätzlichen oder alternativen zweiten Federmittel
kann vorgesehen sein, dass die zweiten Federmittel einenends an der
Auslöseeinheit, vorzugsweise dem Schwenkhebel bzw. dem ersten
Schwenkhebel, und andernends am Kupplungskörper angreifen, oder dass
die zweiten Federmittel einenends an der Auslöseeinheit, vorzugsweise
dem Schwenkhebel bzw. dem ersten Schwenkhebel, und andernends an
dem Aufwerfhebel angreifen. In beiden Fällen ist es kinematisch vorteilhaft,
wenn der Angriffspunkt der zweiten Federmittel an der Auslöseeinheit
derart gewählt ist, dass sich in deren Kupplungsstellung ein großer
Hebelarm ergibt, während sich in deren Kupplungsbereitschaftsstellung ein
vergleichsweise kleiner Hebelarm ergibt. Hierdurch kann sichergestellt
werden, dass bei eingefahrener Zugöse die zweiten Federmitteln einen
wirksamen Spielausgleich sowohl in horizontaler als auch in vertikaler
Richtung bereitstellen, während sie das Einführen der Zugöse nicht oder
nur in geringem Maße behindern.
Im erstgenannten Fall, d. h. wenn die zweiten Federmitteln andernends am
Kupplungskörper angreifen, können die zweiten Federmittel beispielsweise
auf der der Auslöseeinheit abgewandten Seite der Zugöse in deren Ver
längerung, d. h. im Wesentlichen horizontal angeordnet und im Kupplungs
körper aufgenommen sein. Alternativ ist es jedoch auch möglich, die
zweiten Federmitteln außerhalb des Kupplungskörpers anzuordnen, wobei
sie dann auf Seiten der Auslöseeinheit mit einem Hebelarm zusammen
wirken, der auf einer die bzw. die erste Schwenkachse bildenden Schwenk
welle der Auslöseeinheit angeordnet ist.
Das Gleiche gilt auch dann, wenn die zweiten Federmitteln im letzt
genannten Fall andernends an dem Aufwerfhebel angreifen. Ferner kann
zwischen dem Aufwerfhebel und dem mit diesem verbundenen Teil ein
Freilaufmechanismus vorgesehen sein und können gewünschtenfalls ferner
an dem Kupplungskörper Anschlagmittel für das mit dem Aufwerfhebel
verbundene Teil vorgesehen sein, so dass in der Haltestellung des
Aufwerfhebels eine Kraftübertragung von den zweiten Federmitteln auf den
Aufwerfhebel unterbunden ist. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass
auf den Aufwerfhebel in dessen Haltestellung von den zweiten Federmitteln
keine Kraft ausgeübt wird, er aber in seiner Sicherungsstellung nicht nur
durch die ersten Federmitteln, sondern auch durch die zweiten Federmittel
gesichert wird.
Die Erfindung wird im Folgenden an Ausführungsbeispielen anhand der
beigefügten Zeichnung näher erläutert werden. Es stellt dar:
Fig. 1a bis 1f schematische Seitenansichten einer ersten Aus
führungsform einer erfindungsgemäßen Anhänger
kupplung, welche zur Erläuterung von deren Aufbau
und Funktion dienen;
Fig. 2 eine Ansicht ähnlich Fig. 1a der Anhängerkupplung
gemäß Fig. 1a bis 1f, jedoch bei Einsatz einer
schweizer Zugöse;
Fig. 3 und 4 Ansichten ähnlich Fig. 1a weiterer erfindungsgemäßer
Ausführungsformen;
Fig. 5a und 5b Ansichten ähnlich Fig. 1a und 1c einer weiteren
erfindungsgemäßen Ausführungsform; und
Fig. 6a und 6b Ansichten ähnlich Fig. 1a und 1d einer weiteren
erfindungsgemäßen Ausführungsform.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Anhängerkupplung allgemein mit 10
bezeichnet. Sie umfasst einen Kupplungskörper 12 mit einem Kupplungs
maul 14, das gemäß Fig. 1a fest mit dem Kupplungskörper 12 verbunden
ist, an diesem aber auch um eine parallel zur Höhenrichtung bzw. vertikalen
Richtung V parallel verlaufende Achse schwenkbar angeordnet sein kann,
wie dies beispielsweise bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6a und 6b der
Fall ist.
In dem Kupplungskörper 12 ist ein Kupplungsbolzen 16 zwischen einer in
Fig. 1a dargestellten, eingerückten Stellung und einer in Fig. 1c
dargestellten ausgerückten und durch einen Aufwerfhebel 18 gehaltenen
Stellung im Wesentlichen in vertikaler Richtung V verlagerbar aufge
nommen. In der eingerückten Stellung gemäß Fig. 1a durchgreift der
Kupplungsbolzen 16 eine Zugöse 20 eines nicht dargestellten Anhängers,
so dass dieser mit dem ebenfalls nicht dargestellten Zugfahrzeug in
Nachlaufverbindung steht.
An dem Kupplungskörper 12 ist ferner ein Auslösehebel 22 um eine in
Querrichtung Q verlaufende Schwenkachse S1 schwenkbar gelagert. Der
Auslösehebel 22 ist dabei mittels einer lediglich in Fig. 1a gezeigten
Drehfeder 24 in Fig. 1a entgegen dem Uhrzeigersinn vorgespannt, so dass
er in dem in Fig. 1a dargestellten gekuppelten und gesicherten Zustand der
Anhängerkupplung 10 eine Kraft K auf die Zugöse 20 ausübt, die sowohl
eine vertikal nach unten gerichtete Kraftkomponente KV als auch eine
horizontal nach hinten, d. h. in Fig. 1a nach links, gerichtete Kraft
komponente KH aufweist. Auf diese Weise kann der Auslösehebel 22
sowohl ein vertikales als auch ein horizontales Spiel der Zugöse 20 relativ
zum Kupplungsbolzen 16 ausgleichen.
Nachzutragen ist noch, dass auch der Aufwerfhebel 18 mittels einer nicht
im Einzelnen dargestellten Drehfeder 26 in Fig. 1a entgegen dem Uhr
zeigersinn in die in Fig. 1a dargestellte Sicherungsstellung vorgespannt ist,
in welcher sein freies Ende 18a einer Haltefläche 16a des Kupplungs
bolzens 16 gegenüber liegt und diesen somit in der eingerückten Stellung
sichert.
Im Folgenden soll nun die Funktion der Anhängerkupplung 10 näher
erläutert werden:
Zum Abkuppeln des Anhängers vom Zugfahrzeug wird zunächst ein in Fig. 1b schematisch gestrichelt dargestelltes Betätigungselement 28, beispielsweise ein Handbetätigungshebel oder ein fernbetätigbares Kraftgerät, in Richtung des Pfeils P um die Schwenkachse S2 des Aufwerfhebels 18 verschwenkt. Dabei wird der Kupplungsbolzen 16 durch Zusammenwirken eines Zapfens 16b mit dem freien Ende 18a des Aufwerf hebels 18 angehoben und somit derart ausgerückt, dass die Zugöse 20 nach hinten, d. h. in Fig. 1b nach links, aus dem Kupplungskörper 12 herausgezogen werden kann, wie dies in Fig. 1c dargestellt ist.
Zum Abkuppeln des Anhängers vom Zugfahrzeug wird zunächst ein in Fig. 1b schematisch gestrichelt dargestelltes Betätigungselement 28, beispielsweise ein Handbetätigungshebel oder ein fernbetätigbares Kraftgerät, in Richtung des Pfeils P um die Schwenkachse S2 des Aufwerfhebels 18 verschwenkt. Dabei wird der Kupplungsbolzen 16 durch Zusammenwirken eines Zapfens 16b mit dem freien Ende 18a des Aufwerf hebels 18 angehoben und somit derart ausgerückt, dass die Zugöse 20 nach hinten, d. h. in Fig. 1b nach links, aus dem Kupplungskörper 12 herausgezogen werden kann, wie dies in Fig. 1c dargestellt ist.
Gemäß Fig. 1c befindet sich der Kupplungsbolzen 16 bereits in der
ausgerückten und durch den Aufwerfhebel 18 gesicherten Stellung, in
welcher der Zapfen 16b formschlüssig in einer Vertiefung 18a1 des freien
Endes 18a des Aufwerfhebels 18 liegt. Da der Auslösehebel 22 gemäß Fig.
1c nicht mehr durch die Zugöse 20 gehalten wird, verschwenkt er unter
der Wirkung der Drehfeder 24 in Fig. 1c entgegen dem Uhrzeigersinn, so
dass eine auf dem freien Ende 22a des Auslösehebels 22 um eine Achse
S3 schwenkbar gelagerte Auslöseklinke 30 mit ihrem dem Kupplungsbolzen
16 zugewandten Ende 30a mit diesem in Eingriff gelangt. Aufgrund des
Eingriffs des Kupplungsbolzens 16 mit der Auslöseklinke 30 wird die
Auslöseklinke 30 in Fig. 1c im Uhrzeigersinn verschwenkt, und zwar unter
Spannen einer nicht im Einzelnen dargestellten Drehfeder 32.
Die Drehfeder 32 ist schwächer ausgebildet als die Drehfeder 24. Daher
kann sich der Auslösehebel 22 an dem Kupplungselement 16 vorbei in die
in Fig. 1d dargestellte Stellung bewegen, in welcher die Auslöseklinke 30
unter der Wirkung der Drehfeder 32 bereits wieder in ihre Ursprungs
stellung zurückgekehrt ist, in der das andere freie Ende 30b der Auslöse
klinke 30 an einer Anschlagfläche 22b des Auslösehebels 22 anliegt. Der
Kupplungsbolzen 16 befindet sich gemäß Fig. 1d nach wie vor in seiner
ausgerückten und durch den Aufwerfhebel 18 gehaltenen Stellung.
Fährt nun gemäß Fig. 1e erneut eine Zugöse 20 in den Kupplungskörper 12
ein, so wird der Auslösehebel 22 durch die Zugöse 20 in Fig. 1e im
Uhrzeigersinn verschwenkt, bis die Auslöseklinke 30 mit der unteren Fläche
16c des Kupplungsbolzens 16 in Anlage tritt. Beim weiteren Einführen der
Zugöse 20 hebt die Auslöseklinke 30, die aufgrund des Formschlusses
zwischen ihrem Ende 30b mit der Fläche 22b des Auslösehebels 22 nicht
ausweichen kann, den Kupplungsbolzen 16 geringfügig an, so dass der
Eingriff des Zapfens 16b mit dem freien Ende 18a des Aufwerfhebels 18
aufgehoben wird. Infolge dessen beginnt der Aufwerfhebel 18, unter der
Wirkung der Drehfeder 26 in Fig. 1e entgegen dem Uhrzeigersinn zu
verschwenken, und unterstützt das Einrücken des Kupplungsbolzens 16 in
das Lumen der Zugöse 20, wie dies in Fig. 1f dargestellt ist. Am Ende
dieser Bewegung ergibt sich wiederum die eingerückte und durch den
Aufwerfhebel 18 gesicherte Stellung des Kupplungsbolzens 16, wie sie in
Fig. 1a dargestellt ist.
Da der Auslösehebel 22 sich vollständig in einem der Öffnung 14a des
Kupplungsmauls 14 entsprechenden Höhenabschnitt A der Anhänger
kupplung 10 befindet, und insbesondere seine Schwenkachse S1 unterhalb
des unteren Endes dieser Einführöffnung 14a angeordnet ist, und da ferner
der Auslösehebel 22 unmittelbar auf den Kupplungsbolzen 16 einwirkt, um
auf diesen beim Einführen der Zugöse 20 gemäß Fig. 1e ein Lösemoment
zu übertragen, braucht bei der Anhängerkupplung 10 in einem Abschnitt
12a des Kupplungskörpers, in dem bei den Anhängerkupplungen des ein
gangs diskutierten Standes der Technik eine Durchtrittsöffnung für den
Auslösehebel vorgesehen war, keine derartige Durchtrittsöffnung vorge
sehen zu sein. Somit kann die gesamte, den Aufwerfhebel 18 umfassende
Betätigungsmechanik der Anhängerkupplung 10 gekapselt und somit
verschmutzungsunauffällig im Kupplungskörper 12 untergebracht sein.
Fig. 2 dient lediglich zur Erläuterung des Umstands, dass die im
Wesentlichen konkav ausgebildete Anlagefläche 22c des Auslösehebels 22
erfindungsgemäß derart gestaltet ist, dass der Auslösehebel 22 auch auf
größere Typen von Zugösen 20' eine Kraft K ausüben kann, die sowohl
eine vertikal nach unten gerichtete Kraftkomponente KV als auch eine
horizontal nach hinten gerichtete Kraftkomponente KH aufweist. Somit kann
der Auslösehebel 22 auch für die Zugöse 20' sowohl ein horizontales als
auch ein vertikales Spiel dieser Zugöse ausgleichen.
Gemäß Fig. 3 kann zusätzlich oder alternativ zu der Drehfeder 24 eine
weitere Federeinrichtung vorgesehen sein, die auf den Auslösehebel 22
einwirkt. Und zwar umfasst diese weitere Federeinrichtung im Aus
führungsbeispiel gemäß Fig. 3 eine Gasfeder 40, vorzugsweise eine
Gasfeder mit hydraulischer Dämpfung. Die Gasfeder 40 ist auf der der
Zugöse 20 abgewandten Seite des Auslösehebels 22 in der Verlängerung
der mit der Zugöse 20 verbundenen Deichsel des Anhängers, d. h. im
Wesentlichen in horizontaler Richtung H angeordnet und wirkt mit ihrer
Kolbenstange 42 auf den Auslösehebel 22 ein. Nachzutragen ist noch,
dass die Gasfeder 40 innerhalb des Kupplungskörpers 12 angeordnet sein
kann.
Nachzutragen ist noch, dass die weitere Federeinrichtung auch von einem
üblichen hydraulischen Dämpfer gebildet sein kann, wie er beispielsweise
aus der DE 29 12 277 A1 bekannt ist, die zur Ergänzung der Offenbarung
hiermit in Bezug genommen wird.
Gemäß der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform kann die weitere
Federeinrichtung aber auch von einer Gasfeder 44 gebildet sein, die
außerhalb des Kupplungskörpers 12 angeordnet ist, und sich einenends an
einem Hebel 46 abstützt, der auf der Schwenkachse 51 des Auslösehebels
22 befestigt ist, und sich andernends am Kupplungskörper 12 abstützt.
Dabei ist bei der Dimensionierung darauf zu achten, dass der wirksame
Hebelarm des Hebels 46 in der in Fig. 4 dargestellten eingerückten und
durch den Aufwerfhebel 18 gesicherten Stellung des Kupplungsbolzens 16
möglichst groß ist, d. h. dass der Winkel zwischen Achse der Gasfeder 44
und dem Hebel 46 vorzugsweise annähernd 90° beträgt. In diesem Fall
kann die Gasfeder 44 für einen optimalen Spielausgleich sowohl in
horizontaler als auch in vertikaler Richtung sorgen.
Schließlich ist es gemäß Fig. 5a und 5b auch möglich, dass sich die
weitere Federeinrichtung, die in der Ausführungsform gemäß Fig. 5a und
5b wiederum von einer Gasfeder, nämlich der Gasfeder 48, gebildet ist,
einenends am Auslösehebel 22 bzw. dem mit diesem verbundenen Hebel
46 und andernends am Aufwerfhebel 18 bzw. einem mit diesem verbun
denen Hebel 50 abstützt. Hierdurch ist es möglich, dass die Gasfeder 48
über den Hebel 50 auf den Aufwerfhebel 18 in der eingerückten und durch
den Aufwerfhebel gesicherten Stellung des Kupplungsbolzens 16 eine Kraft
ausübt, die die Wirkung der Drehfeder 26 unterstützt und den Kupplungs
bolzen 16 in seiner Haltestellung sichert. Wird der Aufwerfhebel 18 unter
dem Einfluss des Betätigungselements 28 verschwenkt, so gelangt der
Hebel 50 gemäß Fig. 5b in Eingriff mit einem am Kupplungskörper 12
vorgesehenen Anschlag 52, so dass er beim weiteren Verschwenken des
Aufwerfhebels 18 mittels des Betätigungselements 28 nicht mit diesem
weiter verschwenken kann, was durch Vorsehen eines Freilaufmecha
nismus 54 zwischen Aufwerfhebel 18 und Hebel 50 ermöglicht wird.
Dieser Freilaufmechanismus 54 stellt somit sicher, dass die Gasfeder 48
auf den Aufwerfhebel 18 in dessen Haltestellung keine Kraft ausüben kann,
welche der Ausübung eines Lösemoments auf den Kupplungsbolzen 16
durch den Auslösehebel 22 gleichkäme.
In Fig. 6a und 6b ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungs
gemäßen Anhängerkupplung 110 dargestellt, welche im Wesentlichen den
vorstehend diskutierten Ausführungsformen entspricht. In Fig. 6a und 6b
sind daher analoge Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen wie in den
Fig. 1a bis 1f, 2 bis 4, 5a und 5b, jedoch vermehrt um die Zahl 100.
Darüber hinaus wird die Ausführungsform gemäß Fig. 6a und 6b im
Folgenden nur insoweit beschrieben werden, als sie sich von den
vorstehenden Ausführungsformen unterscheidet, auf deren Beschreibung
hiermit ansonsten ausdrücklich verwiesen sei.
Die Anhängerkupplung 110 unterscheidet sich von den vorstehend
beschriebenen Ausführungsformen hauptsächlich dadurch, dass der
Auslösehebel 122 als Doppelhebel ausgebildet ist mit einem ersten
Schwenkhebel 160, der an dem Kupplungskörper 112 um die Schwenk
achse S1 schwenkbar angebracht ist, und einem zweiten Schwenkhebel
162, der an dem ersten Schwenkhebel 160 um eine Schwenkachse S4
schwenkbar angebracht ist. Die Auslöseklinke 130 ist in diesem
Ausführungsbeispiel an dem zweiten Schwenkhebel 162 um die Schwenk
achse S3 schwenkbar angebracht. Der erste Schwenkhebel 160 wird
mittels einer nicht im Einzelnen gezeigten Drehfeder 124 in Fig. 6a
entgegen dem Uhrzeigersinn relativ zum Kupplungskörper 112 vorge
spannt, während der zweite Schwenkhebel 162 relativ zum ersten
Schwenkhebel 160 mittels einer ebenfalls nicht dargestellten Drehfeder
164 in Fig. 6a entgegen dem Uhrzeigersinn vorgespannt ist. Die
Schwenkachsen S1 und S4 weisen einen vorbestimmten Abstand D
voneinander auf (siehe Fig. 6b).
Diese Doppelhebelanordnung mit beabstandeten Schwenkachsen hat den
Vorteil, dass auch dann, wenn für den Auslösehebel 122 nur wenig
Bauhöhe zur Verfügung steht, die vorstehend insbesondere anhand der Fig.
1a bis 1f beschriebene Kinematik aufgrund der Verlagerung der Schwenk
achse S4 infolge des Verschwenkens des ersten Schwenkhebels 160
realisiert werden kann. Daher sei dies bezüglich auf die Beschreibung der
Funktionsabläufe gemäß Fig. 1a bis 1f verwiesen.
Der erste Schwenkhebel 160 übernimmt bei der Ausführungsform gemäß
Fig. 6a und 6b darüber hinaus die Aufgabe, das um die vertikale Achse V
verschwenkbare Kupplungsmaul 114 durch Eingriff des freien Endes 160a
des ersten Schwenkhebels 160 in eine Ausnehmung 114b des Kupplungs
mauls 114 in einer zentrierten Stellung zu sichern, welche vorzugsweise im
Wesentlichen der Fahrtrichtung des Zugfahrzeugs, an den die Anhänger
kupplung 110 angeordnet ist, entspricht.
Selbstverständlich ist auch die Anhängerkupplung 110 für die Verwendung
von Zugösen 20, 20' verschiedener Größe geeignet. Darüber hinaus
können zusätzlich oder alternativ zur Drehfeder 124 auch weitere
Federeinrichtungen vorgesehen werden, welche in Anordnung und Funktion
der Gasfeder 40 gemäß Fig. 3, der Gasfeder 44 gemäß Fig. 4 bzw. der
Gasfeder 48 gemäß Fig. 5a und 5b entsprechen, wobei diese Gasfedern bei
Übertragung auf die Ausführungsformen gemäß Fig. 6a und 6b auf den
ersten Schwenkhebel 160 bzw. ein mit diesem verbundenes Teil einwirken.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Eine Anhängerkupplung 10 umfasst einen in einem Kupplungskörper 12 geführten Kupplungsbolzen 16. Eine Aufwerfeinheit 18 sichert unter Federvorspannung 26 den in das Lumen einer Zugöse 20 eingerückten Kupplungsbolzen 16 und kann mittels einer Betätigungseinheit 28 in eine Haltestellung überführt werden, in der sie den Kupplungsbolzen 16 in seiner ausgerückten Stellung hält. Eine Auslöseeinheit 22 folgt unter Federvorspannung 24 der ausfahrenden Zugöse 20, wobei ein an der Auslöseeinheit 22 angeordnetes Auslöseelement 30 dem Kupplungsbolzen 16 ausweicht. Bei der durch das Einfahren der Zugöse 20 hervorgerufenen gegenläufigen Bewegung der Auslöseeinheit 22 überträgt das Auslöse element 30 hingegen auf den Kupplungsbolzen 16 ein Lösemoment im Sinne einer Aufhebung der Haltefunktion zwischen Aufwerfeinheit 18 und Kupplungsbolzen 16.
Eine Anhängerkupplung 10 umfasst einen in einem Kupplungskörper 12 geführten Kupplungsbolzen 16. Eine Aufwerfeinheit 18 sichert unter Federvorspannung 26 den in das Lumen einer Zugöse 20 eingerückten Kupplungsbolzen 16 und kann mittels einer Betätigungseinheit 28 in eine Haltestellung überführt werden, in der sie den Kupplungsbolzen 16 in seiner ausgerückten Stellung hält. Eine Auslöseeinheit 22 folgt unter Federvorspannung 24 der ausfahrenden Zugöse 20, wobei ein an der Auslöseeinheit 22 angeordnetes Auslöseelement 30 dem Kupplungsbolzen 16 ausweicht. Bei der durch das Einfahren der Zugöse 20 hervorgerufenen gegenläufigen Bewegung der Auslöseeinheit 22 überträgt das Auslöse element 30 hingegen auf den Kupplungsbolzen 16 ein Lösemoment im Sinne einer Aufhebung der Haltefunktion zwischen Aufwerfeinheit 18 und Kupplungsbolzen 16.
Claims (19)
1. Anhängerkupplung (10; 110), umfassend
einen Kupplungskörper (12; 112),
einen Kupplungsbolzen (16; 116), der in dem Kupplungs körper (12; 112) zwischen einer eingerückten Stellung gegebenenfalls mit Durchgriff durch eine Zugöse (20; 120) und einer das Aus- und Einfahren der Zugöse (20; 120) aus dem bzw. in den Kupplungskörper (12; 112) erlaubenden ausgerückten Stellung verschiebbar geführt ist,
eine Aufwerfvorrichtung mit einem Aufwerfelement (18), das durch erste Federmittel (26) in Richtung auf eine Sicherungs stellung vorgespannt ist, in welcher es den Kupplungsbolzen (16; 116) in seiner eingerückten Stellung sichert, und mit einer Betätigungseinheit (28), mittels derer das Aufwerf element (18) entgegen der Wirkung der ersten Federmittel (26) in eine Haltestellung überführbar ist, in welcher es den Kupplungsbolzen (16; 116) in der ausgerückten Stellung hält,
eine Auslösevorrichtung mit einer Auslöseeinheit (22), die durch zweite Federmittel (24; 124) in Richtung auf eine der ausgefahrenen Zugöse (20; 120) entsprechende Kupplungs bereitschaftsstellung vorgespannt ist und beim Einfahren der Zugöse (20; 120) von dieser entgegen der Wirkung der zweiten Federmittel (24; 124) in eine der eingefahrenen und durch den Kupplungsbolzen (16; 116) gesicherten Zugöse (20; 120) entsprechende Kupplungsstellung überführbar ist, wobei die Auslöseeinheit beim Einfahren der Zugöse (20; 120) ein Lösemoment im Sinne einer Aufhebung der Haltefunktion zwischen Aufwerfelement (18) und Kupplungsbolzen (16; 116) überträgt,
dadurch gekennzeichnet, dass die Auslöseeinheit eine Basiseinheit (22, 122) und ein an dieser Basiseinheit (22; 122) angeordnetes Auslöseelement (30; 130) umfasst, welches bei der durch die zweiten Federmittel (24; 124) bewirkten Bewegung in Richtung der Kupplungsbereitschaftsstellung dem Kupplungsbolzen (16; 116) ausweicht, bei der durch das Einfahren der Zugöse (20; 120) bewirkten Bewegung in Richtung der Kupplungsstellung hingegen auf den Kupplungsbolzen (16; 116) das Lösemoment überträgt.
einen Kupplungskörper (12; 112),
einen Kupplungsbolzen (16; 116), der in dem Kupplungs körper (12; 112) zwischen einer eingerückten Stellung gegebenenfalls mit Durchgriff durch eine Zugöse (20; 120) und einer das Aus- und Einfahren der Zugöse (20; 120) aus dem bzw. in den Kupplungskörper (12; 112) erlaubenden ausgerückten Stellung verschiebbar geführt ist,
eine Aufwerfvorrichtung mit einem Aufwerfelement (18), das durch erste Federmittel (26) in Richtung auf eine Sicherungs stellung vorgespannt ist, in welcher es den Kupplungsbolzen (16; 116) in seiner eingerückten Stellung sichert, und mit einer Betätigungseinheit (28), mittels derer das Aufwerf element (18) entgegen der Wirkung der ersten Federmittel (26) in eine Haltestellung überführbar ist, in welcher es den Kupplungsbolzen (16; 116) in der ausgerückten Stellung hält,
eine Auslösevorrichtung mit einer Auslöseeinheit (22), die durch zweite Federmittel (24; 124) in Richtung auf eine der ausgefahrenen Zugöse (20; 120) entsprechende Kupplungs bereitschaftsstellung vorgespannt ist und beim Einfahren der Zugöse (20; 120) von dieser entgegen der Wirkung der zweiten Federmittel (24; 124) in eine der eingefahrenen und durch den Kupplungsbolzen (16; 116) gesicherten Zugöse (20; 120) entsprechende Kupplungsstellung überführbar ist, wobei die Auslöseeinheit beim Einfahren der Zugöse (20; 120) ein Lösemoment im Sinne einer Aufhebung der Haltefunktion zwischen Aufwerfelement (18) und Kupplungsbolzen (16; 116) überträgt,
dadurch gekennzeichnet, dass die Auslöseeinheit eine Basiseinheit (22, 122) und ein an dieser Basiseinheit (22; 122) angeordnetes Auslöseelement (30; 130) umfasst, welches bei der durch die zweiten Federmittel (24; 124) bewirkten Bewegung in Richtung der Kupplungsbereitschaftsstellung dem Kupplungsbolzen (16; 116) ausweicht, bei der durch das Einfahren der Zugöse (20; 120) bewirkten Bewegung in Richtung der Kupplungsstellung hingegen auf den Kupplungsbolzen (16; 116) das Lösemoment überträgt.
2. Anhängerkupplung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit einen Schwenkhebel
(22) umfasst, der an dem Kupplungskörper (12) um eine Schwenk
achse (S1) verschwenkbar angelenkt ist.
3. Anhängerkupplung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Basiseinheit (122) einen ersten
Schwenkhebel (160) umfasst, der an dem Kupplungskörper (12) um
eine erste Schwenkachse (S1) verschwenkbar angelenkt ist, sowie
einen zweiten Schwenkhebel (162), der an dem ersten Schwenk
hebel (160) um eine zweite Schwenkachse (S4) schwenkbar ange
lenkt ist, welche von der ersten Schwenkachse (S1) vorzugsweise
im Abstand (D) angeordnet ist.
4. Anhängerkupplung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass dritte Federmittel (164) vorgesehen
sind, welche den zweiten Schwenkhebel (162) relativ zu dem ersten
Schwenkhebel (160) in Richtung der Kupplungsbereitschaftsstellung
der Auslöseeinheit (122) vorspannen.
5. Anhängerkupplung nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse (S1) bzw. die erste
Schwenkachse (S1) unterhalb der Höhenposition der unteren Fläche
(16c) des Kupplungsbolzens (16) in dessen ausgerückter Stellung
angeordnet ist, vorzugsweise unterhalb der Höhenmitte einer Ein
führöffnung (14a) des Kupplungskörpers (12) für die Zugöse (20).
6. Anhängerkupplung nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des freien Endes des
Schwenkhebels (22) von der Schwenkachse (S1) bzw. der Abstand
des freien Endes des zweiten Schwenkhebels (162) von der ersten
Schwenkachse (S1) in jedem Schwenkzustand der Basiseinheit (22;
122) kleiner ist als der Abstand zwischen der Schwenkachse (S1)
bzw. der ersten Schwenkachse (S1) und dem dieser Schwenkachse
(S1) nächstgelegenen Punkt des Kupplungsbolzens (16) in dessen
ausgerückter und durch den Aufwerfhebel (18) gesicherter Stellung.
7. Anhängerkupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Auslöseelement ein Klinken
element (30; 130) ist, das durch vierte Federmittel (32) in eine über
die Basiseinheit (22; 122) in Richtung des Kupplungsbolzens (16;
116) vorspringende Auslösestellung vorgespannt ist, in welcher es
bei Überführung der Auslöseeinheit (22; 122) in die Kupplungs
stellung gesichert ist.
8. Anhängerkupplung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass das Auslöseelement (30; 130) eine
Schwenkklinke ist, wobei diese Schwenkklinke durch Zusammen
wirken einer an ihr vorgesehenen Anschlagfläche (30b) mit einer
Gegenanschlagfläche (22b) der Basiseinheit (22) in der Auslöse
stellung gesichert ist.
9. Anhängerkupplung nach einem der Ansprüche 3 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schwenkhebel (160) in der
Kupplungsbereitschaftsstellung ein am Kupplungskörper (112)
vorgesehenes und der Erleichterung des Einführens der Zugöse (120)
dienendes Kupplungsmaul (114) in einer Auffangstellung sichert,
vorzugsweise durch Eingriff in eine an dem Kupplungsmaul (114)
vorgesehene Ausnehmung (114b).
10. Anhängerkupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine zum Eingriff mit der Zugöse (20,
20') bestimmte Anlagefläche (22c) der Basiseinheit (22) derart
gestaltet ist, dass die Basiseinheit (22) bei Eingriff mit der Zugöse
(20 20') auf diese eine nach unten gerichtete Kraft (K) ausübt.
11. Anhängerkupplung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagefläche (22c) derart
gestaltet ist, dass die Basiseinheit (22) auf Zugösen (20, 20')
unterschiedlicher Größe eine nach unten gerichtete Kraft (K) ausübt.
12. Anhängerkupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Federmittel (26) oder/und
die zweiten Federmittel (24; 124) oder/und die dritten Federmittel
(32) oder/und die vierten Federmittel (164) eine Drehfeder umfassen.
13. Anhängerkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Federmittel hydraulische
oder/und pneumatische Federmittel (40; 44; 48) umfassen, welche
vorzugsweise zudem Dämpfungsfunktion haben.
14. Anhängerkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Federmittel eine
Schraubenfeder, vorzugsweise eine Schraubendruckfeder umfassen.
15. Anhängerkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Federmittel (40; 44)
einenends an der Auslöseeinheit (22), vorzugsweise dem Schwenk
hebel bzw. dem ersten Schwenkhebel, und andernends am Kupp
lungskörper (12) angreifen.
16. Anhängerkupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Federmittel (48) einen
ends an der Auslöseeinheit (22), vorzugsweise dem Schwenkhebel
bzw. dem ersten Schwenkhebel, und andernends an dem Aufwerf
hebel (18) angreifen.
17. Anhängerkupplung nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, dass der Angriffspunkt der zweiten Feder
mittel (40; 44; 48) an der Auslöseeinheit (22) derart gewählt ist,
dass sich in deren Kupplungsstellung ein großer Hebelarm ergibt,
während sich in deren Kupplungsbereitschaftsstellung ein ver
gleichsweise kleiner Hebelarm ergibt.
18. Anhängerkupplung nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, dass der Angriffspunkt der zweiten
Federmittel (48) am Aufwerfhebel (18) derart gewählt ist, dass sich
in dessen Sicherungsstellung ein großer Hebelarm ergibt, während
sich in dessen Haltestellung ein vergleichsweise kleiner Hebelarm
ergibt.
19. Anhängerkupplung nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Aufwerfhebel (18) und
einem mit diesem verbundenen Teil (50) ein Freilaufmechanismus
(54) vorgesehen ist und dass gewünschtenfalls ferner an dem
Kupplungskörper (12) Anschlagmittel (52) für das mit dem
Aufwerfhebel (18) verbundene Teil (50) vorgesehen sind, so dass in
der Haltestellung des Aufwerfhebels eine Kraftübertragung von den
zweiten Federmitteln (48) auf den Aufwerfhebel (18) unterbunden
ist.
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|---|---|---|---|
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