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DE10114768A1 - Subcutan implantierbare Dialyseporteinrichtung - Google Patents

Subcutan implantierbare Dialyseporteinrichtung

Info

Publication number
DE10114768A1
DE10114768A1 DE10114768A DE10114768A DE10114768A1 DE 10114768 A1 DE10114768 A1 DE 10114768A1 DE 10114768 A DE10114768 A DE 10114768A DE 10114768 A DE10114768 A DE 10114768A DE 10114768 A1 DE10114768 A1 DE 10114768A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
port
cannula
port housing
port device
catheter
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10114768A
Other languages
English (en)
Inventor
Florian Krug
Ulrich Muender
Joerg Kuhlemann
Manfred Schoen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Steco System Technik & Co GmbH
Original Assignee
Steco System Technik & Co GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Steco System Technik & Co GmbH filed Critical Steco System Technik & Co GmbH
Priority to DE10114768A priority Critical patent/DE10114768A1/de
Publication of DE10114768A1 publication Critical patent/DE10114768A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Subkutan implantierbare Porteinrichtung mit einem Portgehäuse (1), in dem eine Konnektionskammer (18) mit einem Adaptionskonus (20) ausgebildet ist, dessen flacher Konuswinkel dem konischen Vorderende (23) einer Verweilkanüle (22) angepaßt ist, so daß durch Eindrücken der Kanüle (22) in den Adaptionskonus (20) die Verweilkanüle durch Reibschluß in dem Portgehäuse fixiert wird.

Description

Es sind subcutan implantierbare Dialyseporteinrichtungen für die kontinuierliche oder inter­ mittierende Blutentnahme und/oder Blutzufuhr bei der Dialyse bekannt, die mit verschiede­ nen Nachteilen behaftet sind. So haben Auswertungen von Implantationen gezeigt, dass eine Positionierung von Fixationselementen im Bereich der Porteinrichtung nicht zweckmäßig sind, da die allgemeinen Implantationstechniken keinen Zugang zu diesen Bereichen erlau­ ben.
Bei den derzeitig in der Dialysepraxis verwendeten Portsystemen kann die Dialyse nur unter Verwendung von aufwendigen und kostspieligen Spezialkanülen erfolgen, wodurch wegen des dadurch bedingten Aufwandes diese Portsysteme keine große Verbreitung finden.
In der klinischen Praxis entstehen mitunter Problemsituationen durch die Zweiteilung von Port- und Kathetersicherung. Da die Kathetersicherung grundsätzlich in Abhängigkeit vom Katheterdurchmesser nur eine geringe Bauteilgröße aufweist, kann dieses gesonderte Bauteil bei seiner intraoperativen Handhabung "vom Tisch fallen" und somit unsteril und unbrauch­ bar werden. Als Lösung dieser Problematik wird standardmäßig die Kathetersicherung in doppelter Anzahl für den geschilderten Notfall dem Implantationsset beigelegt. Des weiteren sind mitunter spezielle Instrumente für die Anbringung der Kathetersicherung notwendig, deren Handhabung ebenfalls problembehaftet ist.
Schließlich ist der korrekte Sitz der Kathetersicherung in montiertem bzw. angeschlossenem Zustand bei keinem derzeitig bekannten System visuell kontrollierbar, sondern nur durch ent­ sprechende, intraoperative Zugprüfung, bei der der Katheter zerstört oder teilweise gelöst werden kann, wodurch postoperativ ein Systemversagen mit hoher Patientenbeeinträchtigung auftreten kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Dialyseporteinrichtung der eingangs angege­ benen Art so auszubilden, dass sie ohne zusätzlichen Aufwand unter Verwendung von han­ delsüblichen und preisgünstigen Standardkanülen, die nach Möglichkeit in der Dialysepraxis bereits vorhanden sind, anwendbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass eine handelsübliche Venenverweilkanüle bzw. eine Braunüle durch konische Adaption in der Porteinrichtung in ihrer Lage gesichert wird, ergibt sich ein einfacher Aufbau ohne zu­ sätzliche Einrichtungen und damit eine kostengünstige Anwendung.
Beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Porteinrichtung mit Stabilisationsbügeln,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Porteinrichtung in Fig. 1,
Fig. 3 eine Stirnansicht der Porteinrichtung von oben in Fig. 1,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch die Porteinrichtung nach Fig. 1,
Fig. 5 einen Längsschnitt entsprechend Fig. 4 mit eingesetzter Braunüle,
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine abgewandelte Ausführungsform,
Fig. 7 eine Seitenansicht der implantierten Porteinrichtung nach Fig. 6,
Fig. 8 eine Draufsicht auf eine abgewandelte Ausführungsform einer Porteinrichtung,
Fig. 9 eine Seitenansicht der Porteinrichtung nach Fig. 8,
Fig. 10 eine Stirnansicht von oben in Fig. 8,
Fig. 11 eine Draufsicht auf eine Duo-Dialyseporteinrichtung,
Fig. 12 eine Seitenansicht,
Fig. 13 eine Stirnansicht von oben in Fig. 11,
Fig. 14 einen Längsschnitt durch eine Kathetersicherungshülse,
Fig. 15 einen um 90° versetzten Längsschnitt durch die Kathetersicherungshülse nach Fig. 14,
Fig. 16 eine Stirnansicht von oben in Fig. 14,
Fig. 17 eine Draufsicht auf einen Katheteranschluß,
Fig. 18 eine Seitenansicht von links in Fig. 17,
Fig. 19 einen Längsschnitt durch den Katheteranschluß nach Fig. 17,
Fig. 20 einen um 90° versetzten Längsschnitt,
Fig. 21 eine Draufsicht auf eine andere Ausgestaltung der Porteinrichtung,
Fig. 22 eine Seitenansicht, und
Fig. 23 eine Stirnansicht von oben in Fig. 21.
Fig. 1 bis 3 zeigen ein zylindrisches Portgehäuse 1, das durch Zerspanung von Rundmaterial oder durch Gießen hergestellt werden kann und vorzugsweise aus Titan besteht, wobei auch andere Werkstoffe wie Kunststoff oder Keramik Anwendung finden können. Das Portgehäuse 1 ist rotiationssymmetrisch auf dem Außenumfang und weist in Richtung auf einen Kathete­ ranschluß 25 einen sich verjüngenden Abschnitt 1' auf. Auf gegenüberliegenden Seiten sind an dem Portgehäuse 1 Stabilisationsbügel 2 angebracht, die sich in der Draufsicht nach Fig. 1 etwa vom vorderen Rand des Portgehäuses etwa U-förmig zum hinteren, verjüngten Ende 1' des Portgehäuses 1 erstrecken, wobei sie in der Seitenansicht nach Fig. 2 etwa eine L-Form haben, so dass in der Seitenansicht der Fig. 2 die Stabilisationsbügel von der rechten Seite des Portgehäuses 1 zur linken Seite über dessen Längserstreckung verlaufen. Die Stabilisations­ bügel 2 auf den beiden Seiten des Portgehäuses 1 haben bei diesem Ausführungsbeispiel ei­ nen kreisrunden Querschnitt und sie bilden in der Draufsicht und in der Stirnansicht eine etwa trapezförmige Außenkontur der Porteinrichtung, durch die die Gewebespannung der darüber­ liegenden Haut bei der Implantation entlastet wird. Durch die ergonomische Formgebung der Stabilisationsbügel 2 ist die Lage der implantierten Porteinrichtung jederzeit für den Anwen­ der zum Zwecke der Punktion erkennbar. Des weiteren ermöglichen die offenen Bereiche 3 zwischen Bügeln 2 und Portgehäuse 1 eine bindegewebige Einscheidung zur postoperativen Sekundärfixation der Porteinrichtung. Zur operativen Primärfixation sind die katheterseitigen Bereiche bzw. Enden der Stabilisationsbügel 2 vorgesehen, die mit nicht resorbierbarem Nahtmaterial umschlungen werden können, wie dies Fig. 6 und 7 zeigen. Bei 32 ist eine Naht­ fixation in Fig. 6 und 7 wiedergegeben, die der gewünschten Handhabung durch die klini­ schen Anwender im Rahmen der Implantation entspricht, weil die Porteinrichtung derart pla­ ziert wird, dass der Port mit der durch einen stirnseitigen Führungstrichter 8 (Fig. 4) versehe­ nen Vorderseite 6 voran in eine Gewebetasche eingeschoben wird, bis nur noch das hintere Drittel mit dem Katheteranschluß 25 sichtbar ist und somit auch nur der hintere, katheterseiti­ ge Bereich für die manuellen Arbeiten der Fixierung zugänglich ist. Durch diese Anwen­ dungsweise ergibt sich für den Patienten nur eine geringe Beeinträchtigung, die eine schnelle Heilung der Inzesion 33 zuläßt.
Fig. 21 bis 23 zeigen eine abgewandelte Ausführungsform der Porteinrichtung, bei der an dem Portgehäuse 1 auf beiden Seiten Stabilisationsbleche 4 angeformt sind, die in der Seiten­ ansicht der Fig. 22 die gleiche L-Form wie die Bügel 2 haben und auch in der Draufsicht und in der Stirnansicht eine etwa trapezförmige Außenkontur wie die der Bügel 2 ergeben. Mit 5 sind in diese Stabilisationsbleche eingebrachte Bohrungen bezeichnet, durch die ein Vernähen erleichtert wird, um die Porteinrichtung an zwei Stellen zu fixieren, wie dies anhand der Fig. 6 und 7 angedeutet ist, um die Porteinrichtung hinsichtlich Rotation und Translation zu si­ chern. Die Porteinrichtung nach den Fig. 21 bis 23 wird vorzugsweise durch Gießen herge­ stellt.
Fig. 8 bis 10 zeigen eine weitere Ausführungsform, bei der im Bereich des Vorderendes des Portgehäuses 1 etwa U-förmig gestaltete Bügel 2' angeformt oder angebracht sind, die sich in der Seitenansicht der Fig. 9 von der einen Seite des Portgehäuses zur gegenüberliegenden Seite quer zur Längsachse der Porteinrichtung erstrecken. An diese Bügel 2' ist auf den beiden Seiten jeweils ein in der Seitenansicht der Fig. 9 gerader Bügel 2 angeformt, der sich zum linken unteren Ende des verjüngten Abschnitts 1' des Portgehäuses 1 erstreckt.
Fig. 11 bis 13 zeigen eine doppelte Porteinrichtung mit zwei dicht nebeneinander angeordne­ ten durch Laserverschweißung mitinander verbundenen Portgehäusen 1, auf deren äußeren Seiten sich die Stabilisationsbügel 2 erstrecken. Vorzugsweise sind zwischen den beiden Portgehäusen 1 Bügelabschnitte 2" vorgesehen, die zur Stabilisierung der Duo- Porteinrichtung dienen und jeweils in Verlängerung der Enden der Stabilisationsbügel 2 an­ geordnet bzw. ausgebildet sind.
Durch diese Gestaltung der Porteinrichtung mit Stabilisationsbügeln 2 bzw. Stabilisationsflä­ chen 4 auf den gegenüberliegenden Seiten des Portgehäuses 1 ergibt sich eine der tatsächli­ chen Operationstechnik angepaßte Fixation der Porteinrichtung.
Die seitlichen Stabilisationsbügel oder -bleche ermöglichen, die Lage und Position der Porteinrichtung unter der Haut zu ertasten, und sie erleichern dem klinischen Anwender das manuelle Halten oder Schwenken der Porteinrichtung bei der Systempunktion. Die offenen Bereiche zwischen den Bügeln bzw. die Bohrungen in den Stabilisationsblechen ermöglichen des weiteren eine Portfixation gegen Rotations- und Translationsbewegungen durch subcuta­ ne Primärfixation beim Vernähen mit Gewebeteilen im hinteren Bereich auf der Seite des Kathederanschlusses und eine postoperative bindegewebige Einscheidung bzw. Kapselung durch Bindegewebe als Sekundärfixation.
Insgesamt ergibt sich durch die in sich geschlossenen Stabilisatoren am rotationssymmetri­ schen Portgehäuse eine tropfenförmige Gestaltung, durch die die Gewebelastung reduziert wird. Die Punktionsrichtung der Porteinrichtung ist seitlich und durch die Gestaltung der Porteinrichtung für den Anwender präoperativ selbsterklärend und erzeugt in Verbindung mit der Schwenkbarkeit der Porteinrichtung im subcutanen Gewebe ein außergewöhnlich großes Hauptpunktionsfeld.
Die beschriebene Ausgestaltung der Porteinrichtung eignet sich auch für weitere Anwendun­ gen bei andersartigen Portsystemen wie bspw. Infusionsportsysteme, die einen anderen inter­ nen Aufbau haben können. Das manuelle Verschwenken der Porteinrichtung zur Vergröße­ rung des Hauptpunktionsbereiches ist in einfacher Art möglich, da das Punktionsfeld hier­ durch dreieckig wird und nicht nur vor dem direkten Portzugang liegt. Durch die Positionie­ rung der subcutanen Fixationsmöglichkeit in der Nähe des Kathederanschlusses wird die Ar­ beitsweise bei der Implantation, bei der die Porteinrichtung durch einen Hautschnitt 33 in eine angelegte Tasche im subcutanen Gewebe mit der Membranseite voran eingeschoben wird, angepaßt.
Wie Fig. 1 und 2 deutlich zeigen, ist die vordere Stirnseite 6 des Portgehäuses 1 relativ zur Längsachse abgeschrägt, so dass der stirnseitige Portzugang 7 eines konkaven Führungs­ trichters 8 (Fig. 4) aus lotrechter Ansicht eine ovale Form hat. Durch diese Abschrägung wird die Gewebespannung der darüberliegenden Haut entlastet.
Fig. 4 zeigt in einem Längsschnitt durch das Portgehäuse 1 im Anschluß an den Führungs­ trichter 8 eine Zentrierungsbohrung 9 für eine Venenverweilkanüle 22, die über den Portzu­ gang 7 mit Führungstrichter 8 in das Portgehäuse 1 eingeführt wird, wie dies Fig. 5 zeigt. Im Bereich der Zentrierungsbohrung 9 ist ein Verschlußring 11 mit Titankapselung angeordnet, der als Ventilsitz für eine Verschlußkugel 15 dient, die in einer Konnektionskammer 18 des Portgehäuses 1 angeordnet ist. Mit 12 ist der dichte Ventilsitz für die Verschlußkugel 15 am Verschlußring 11 bezeichnet. Der Verschlußring 11 mit Titankapselung weist einen magneti­ schen Ringkern 13 auf. Die Titankapselung an der Verschlußkugel 15 und am Verschlußring 11 ist jeweils mit 14 bezeichnet. Die Verschlußkugel 11 besteht aus einer magnetisierbaren Metallkugel 16, die von der Titankapselung 14 umgeben ist.
Die Konnektionskammer 18 weist im Anschluß an den Verschlußring 11 einen zylindrischen Abschnitt auf, in dem sich in Fig. 4 die Verschlußkugel 15 befindet. Hieran schließt sich ein trichterförmiger Abschnitt 19 zur internen Führung der Braunüle 22 an, der in einen Adaptionskonus 20 mit flacherer Kegelform übergeht. Hieran schließt sich die Katheteranschlußboh­ rung 21 an.
Die Konnektionskammer 18 ist im Anschluß an den Verschlußring 11 seitlich erweitert, wo­ bei sich dieser erweiterte Bereich 17 bis in den Adaptionskonus 20 hinein erstreckt. Dieser erweiterte Bereich 17 weist auf beiden Seiten schräge Flächen auf, von denen die in Fig. 4 obere Schrägfläche als Führung für die Verschlußkugel 15 dient.
Fig. 5 zeigt eine in das Portgehäuse 1 eingeführte Braunüle 22, die aus einem verformbaren Kunststoffmaterial besteht und eine handelsübliche Form mit einem konischen Vorderende 23 hat. Der Führungstrichter 8 erleichtert das Einführen der Venenverweilkanüle bzw. Braunüle 22, wobei die Zentrierbohrung 9 ein geringfügiges Übermaß in Bezug auf den Außendurch­ messer der Braunüle 22 aufweist, um diese exakt auf die Achse 10 der Konnektionskammer 18 bzw. des Portgehäuses 1 zu positionieren.
Der Verschlußring 11 ist etwas exzentrisch zur Zentrierbohrung 9 angeordnet, wobei die durch den Verschlußring 11 gebildete Bohrung in Richtung auf die seitliche Erweiterung 17 der Konnektionskammer 18 versetzt ist, so dass die Verschlußkugel 15 in der Schließstellung nach Fig. 4 mit ihrer Mitte links von der Längsachse 10 der Konnektionskammer 18 liegt. Wenn die Braunüle 22 eingeführt wird, kommt deren Vorderende etwas seitlich versetzt an der Verschlußkugel 15 zum Anliegen, so dass diese in die seitliche Erweiterung 17 der Kon­ nektionskammer abgedrängt wird, wie dies Fig. 5 zeigt. Die Tiefe der seitlichen Erweiterung 17 ist derart bemessen, dass die Verschlußkugel 15 durch die eingeschobene Braunüle 22 nicht vollständig zur Seite geschoben werden kann bzw. ein Abschnitt der Verschlußkugel 15 in den Bereich ragt, der von der Braunüle 22 eingenommen wird, wenn diese mit dem Vorde­ rende in den Adaptionskonus 20 eingeschoben wird. Hierdurch wird die Braunüle 22 auf dem Außenumfang durch die Kugelkalotte eingedrückt, wie dies bei 24 in Fig. 5 angedeutet ist. Damit wird die Braunüle 22, die mit ihrem konischen Vorderende 23 in den Adaptionskonus 20 unter Reibschluß eingesetzt ist, zusätzlich fixiert durch Reibung zwischen Verschlußkugel 15 und Außenumfang der Braunüle 22 sowie durch Verformung der Braunüle durch die Ver­ schlußkugel.
Die Formgebung der als Führungskegel gestalteten seitlichen Erweiterung 17 der Konnekti­ onskammer 18 dient neben der Aufnahme der Verschlußkugel 15 auch der Vorbeugung gegen strömungstechnische Toträume. Durch die Schrägflächen wird eine vollständige Spülung der Konnektionskammer 18 nach der Dialyse mit einer Kochsalzlösung begünstigt und es werden ungewollte Ablagerungen in der Konnektionskammer 18 verhindert, die zu einem Systemver­ sagen führen könnten.
Wie Fig. 4 und 5 zeigen, kann das Portgehäuse 1 zweiteilig ausgebildet sein, wobei in dem in den Figuren unteren Teil die Konnektionskammer 18 mit seitlicher Erweiterung 17 ausgebil­ det ist und über diese das obere Gehäuseteil aufgesetzt ist, das mit dem Außenumfang die seitliche Erweiterung 17 abdeckt und mit dem unteren Gehäuseteil verschweißt ist, wie dies durch eine Schweißnaht in den Fig. 4 und 5 angedeutet ist. Am Verschlußring 11, der zwi­ schen die beiden Gehäuseteile eingesetzt wird, kann auf der Seite der seitlichen Erweiterung 17 ein keilförmiges Element aufgesetzt werden, das als Führungsfläche für die Verschlußku­ gel 15 dient, wie Fig. 5 zeigt.
Der geringe, selbstsichernde Winkel von vorzugsweise < 5° des Adaptionskonus 20 am unte­ ren Ende der Konnektionskammer 18 und der ebenfalls geringe Konuswinkel am Vorderende 23 der Braunüle 22 ermöglichen eine zuverlässige Fixation nach Eindrücken der Braunüle 22, die zusätzlich durch die Pressung und Reibung durch die Verschlußkugel 15 in ihrer Lage gesichert wird. Durch diese doppelte Lagesicherung der Braunüle und ein auf der Hautober­ fläche des Patienten aufgebrachtes Tape, das die Braunüle 22 klebend festlegt, können große Systemdrücke aufgenommen werden, die bei der Rückführung des gereinigten Blutes aus dem Dialysegerät entstehen und zu einer ungewollten Verschiebung und Loslösung der Braunüle 22 führen können, wodurch ein Systemversagen eintreten könnte. Die beschriebene Ausge­ staltung gewährleistet eine hohe Anwendungssicherheit und Dauerdichtigkeit der Dialyse­ porteinrichtung, wobei ein Medizinprodukt der Klasse III garantiert wird und durch die Ver­ wendung handelsüblicher und preisgünstiger Standardkanülen eine erhebliche Kostensenkung erreicht wird.
Der Katheteranschluß wird anhand der Fig. 14 bis 20 näher erläutert. Am unteren Ende des Portgehäuses 1 ist im Anschluß an den sich verjüngenden Abschnitt der Katheteranschluß 25 ausgebildet, wobei auf einem zylindrischen Abschnitt eine schraubenlinienförmige Nut 25' ausgebildet ist, die an einem Ende eine seitliche Erweiterung 28 aufweist, wie Fig. 18 zeigt. Von diesem zylindrischen Abschnitt steht ein Rohrabschnitt mit einem Wulst 36 auf dem Au­ ßenumfang vor. Auf dem zylindrischen Abschnitt des Katheteranschlusses 25 ist eine Kathetersicherungshülse 26 angeordnet, die in den Fig. 14 bis 16 wiedergegeben ist. Auf dem In­ nenumfang dieser Hülse 26 sind diametral gegenüberliegend nach innen vorstehende Zapfen 27 eingesetzt und gesichert, bspw. durch Verschweißen, die in die schraubenlinienförmige Nut des Katheteranschlusses 25 eingreifen. Bei 30 sind seitliche Kontrollbohrungen in die Hülse 26 eingebracht, durch die der Sitz des Katheters 31 kontrolliert werden kann. Am Vor­ derende weist die Hülse 26 einen konischen Abschnitt 26' auf, der dem Konus des Wulstes 36 im Wesentlichen entspricht.
Bei zurückgezogener Sicherungshülse 26 wird auf den Rohrabschnitt der in Fig. 5 wiederge­ gebene Katheter 31 über den Wulst bis an den Absatz 35 zwischen zylindrischem Abschnitt und Rohrabschnitt aufgeschoben, wobei dieser Absatz einen Anschlag für den Katheter beim Aufschieben bildet. Hierauf wird die Sicherungshülse 26 verdreht, so dass durch den Eingriff der Zapfen 27 mit der schraubenlinienförmigen Nut die Hülse 26 in Richtung auf den Wulst 36 vorgeschoben und der aus Silikonmaterial bestehende Katheter zwischen dem Konus 26' der Sicherungshülse und dem Wulst 36 eingeklemmt und elastisch verformt wird, wodurch die Zapfen 27 in die als Druckpunkt dienende Erweiterung 28 am Ende der Nut des Bajonett­ verschlusses einrasten.
Durch die intergrierte Kathedersicherung mittels der Sicherungshülse 26 auf dem Kathederan­ schluß 25 des Portgehäuses 1 kann ohne zusätzliche Einrichtungen der Katheder zuverlässig an der Porteinrichtung angeschlossen werden, wobei durch die Kontrollbohrungen 30 der Katheteranschluss bzw. die Kathetersicherung visuell kontrollierbar ist.
Zum Entriegeln bzw. zum Abnehmen des Katheters wird die Kathetersicherungshülse 26 in die Gegenrichtung um etwa 180° verdreht, wodurch die Sicherungshülse von dem Wulst 36 gelöst wird und der Katheter abgezogen werden kann.
Hierbei muß die Sicherungshülse mit einem gewissen Kraftaufwand verdreht werden, damit sich die Zapfen 27 aus den seitlichen Rastausbuchtungen 28 der schraubenlinienförmigen Nut lösen entgegen dem elastischen Druck des Kathedermaterials.
Wenn die Braunüle 22 aus dem Portgehäuse 1 herausgezogen wird, wird die Verschlußkugel 15 aus ihrer seitlichen Position in Fig. 5 durch Magnetkraft in die Verschlußposition nach Fig. 4 gezogen, um die Porteinrichtung zum Körpergewebe hin abzudichten. Der Verschluß­ ring weist einen geschliffenen Kugelsitz auf, der einen dichten Sitz der Verschlußkugel ge­ währleistet. Hierbei können die Magnetkräfte zwischen Verschlußkugel und Verschlußring entsprechend stark ausgelegt werden, um einen sicheren Ventilverschluß zu gewährleisten.
Bezeichnungsliste zu den Darstellungen der Fig. 1 bis 23
1
Portgehäuse
2
Stabilisationsbügel
3
Offenzellige Räume für sekundäre Bindegewebefixation im subcutanen Bereich
4
Stabilisationsbleche
5
Stabilisationsbleche-Bohrungen für Fixationsnähte
6
Abgeschrägte Stirnseite am Portzugang
7
Portzugang an der Stirnseite
8
Konkaver Führungstrichter am Portzugang
9
Zentrierungsbohrung für Venenverweilkanüle am Portzugang
10
Dialyseportachse
11
Verschlußring mit Titankappselung
12
Dichtsitz für Verschlußkugel am Verschlußring
13
Magnetischer Ringkern des Verschlußringes
14
Titankappselung
15
Verschlußkugel mit Titankappselung
16
Magnetisierbare Metallkugel in der Verschlußkugel
17
Führungskegel für die Verschlußkugel
18
Zylindrisch konische Konnektionskammer
19
Interner Führungstrichter zur internen Braunülenzentrierung
20
Adaptionskonus
21
Katheteranschlußbohrung
22
Braunüle
23
Braunülenkonus
24
Seitliche Braunülendeformation
25
Katheteranschluß mit drehbarem Bajonettverschluß (außen)
26
Kathetersicherungshülse mit drehbarem Bajonettverschluß (innen)
27
Bajonettverschlußstifte
28
Druckpunkt zum drehbaren Bajonettverschluß
29
Sicherungsposition der Bajonettverschlußes
30
Kontrollbohrungen
31
Katheter
32
Fixationsnähte am Portsystem
33
Inzesion für Gewebetasche zur Aufnahme des Portsystemes
34
Hautnaht
35
Umlaufender Wulst am Katheteranschluß
36
Katheteranschlag

Claims (8)

1. Subkutan implantierbare Porteinrichtung mit einem Portgehäuse (1), in dem eine Kon­ nektionskammer (18) mit einem Adaptionskonus (20) ausgebildet ist, dessen flacher Konuswinkel dem konischen Vorderende (23) einer Verweilkanüle (22) angepasst ist, sodaß durch Eindrücken der Kanüle (22) in den Adaptionskonus (20) die Verweilka­ nüle durch Reibschluss in dem Portgehäuse fixiert wird.
2. Porteinrichtung nach Anspruch 1, wobei die Konusfläche des Adaptionskonus aufgerauht ist, um in Verbindung mit ei­ nem Reibschluss in einem gewissen Umfang auch einen Formschluss mit dem Vorde­ rende der aus elastischem Kunststoffmaterial bestehenden Kanüle zu erzielen.
3. Porteinrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, wobei in dem Portgehäuse (1) exzentrisch zu einer Zentrierbohrung (9) für die Ver­ weilkanüle (22) ein magnetischer Verschlussring (11) angeordnet ist, der einen Ventil­ sitz für eine Verschlusskugel (15) bildet, wobei in der Konnektionskammer (18) seit­ lich eine Erweiterung (17) ausgebildet ist, in die die Verschlusskugel (15) durch Einschieben der Verweilkanüle (22) derart zur Seite gedrückt werden kann, dass ein Abschnitt der Kugel gegen den Außenumfang der Verweilkanüle (22) drückt und diese deformiert.
4. Porteinrichtung nach Anspruch 3, wobei die seitliche Erweiterung (17) der Konnektionskammer (18) mit abgeschrägten Wänden ausgebildet ist, um einerseits eine Führung für die Verschlußkugel zu bilden und andererseits Toträume in der Konnektionskammer zu vermeiden.
5. Porteinrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei auf gegenüberliegenden Seiten des Portgehäuses (1) Stabilisationsbügel (2) an­ geformt bzw. angebracht sind, die zur Fixation des Portgehäuses (1) im Gewebe die­ nen.
6. Porteinrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, wobei auf gegenüberliegenden Seiten des Portgehäuses (1) Stabilisationsflächen bzw. -bleche (4) mit Fixationsbohrungen (5) angeformt oder angebracht sind.
7. Porteinrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei an einem Ende des Portgehäuses (1) ein Kathederanschluss (25) ausgebildet ist, der eine Sicherungshülse (26) mit radial nach innen vorstehenden Zapfen (27) auf­ weist, die in eine schraubenlinienförmige Nut des Portgehäuses (1) eingreifen, wobei die Sicherungshülse (26) einen konischen Abschnitt (26') aufweist, der mit einem ent­ sprechend geformten Wulst (36) auf dem Anschlußrohr zum Einklemmen des Kathe­ ters (31) zusammenwirkt.
8. Porteinrichtung nach Anspruch 7, wobei am Ende der schraubenlinineförmigen Nut eine seitliche Ausbuchtung (28) zur Ausbildung eines Druckpunktes ausgebildet ist, in die die Zapfen (27) durch die elasti­ sche Verformung des Kathetermaterial einrasten.
DE10114768A 2001-03-26 2001-03-26 Subcutan implantierbare Dialyseporteinrichtung Withdrawn DE10114768A1 (de)

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