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DE29710517U1 - Medizinische Vorrichtung - Google Patents

Medizinische Vorrichtung

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DE29710517U1
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DE
Germany
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claws
locking means
sleeve
medical device
main axis
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Expired - Lifetime
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DE29710517U
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English (en)
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B Braun Medical SAS
Original Assignee
B Braun Celsa SA
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Publication date
Application filed by B Braun Celsa SA filed Critical B Braun Celsa SA
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M39/00Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use
    • A61M39/10Tube connectors; Tube couplings
    • A61M39/12Tube connectors; Tube couplings for joining a flexible tube to a rigid attachment
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61M39/02Access sites
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Description

B. BRAUN CELSA
Medizinische Vorrichtung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine medizinische Vorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Es sind verschiedene Vorrichtungen bekannt, bei denen ein starrer, widerstandsfähiger Schaft und ein biegsames Rohr lösbar miteinander verbunden sind, wobei das Rohr den Schaft aufnimmt, wie zum Beispiel bei einer Infusionsnadel und einem Katheter.
Obwohl die vorliegende Erfindung für das Aufstecken eines biegsamen Rohrs auf einen hohlen Schaft, der mindestens ebenso widerstandsfähig ist, wie das Rohr, verwendet werden kann, betrifft sie doch im engeren Sinn sichere und v zuverlässige Verbindungen zwischen Gegenständen zur subkutanen Verwendung an Patienten.
Es sind Vorrichtungen bekannt, die es auch bei unwillkürlichen Bewegungen verhindern, daß sich ein subkutan gelegter Katheter von einem Zugang trennt, der aus einem starren, in der Regel metallischen Teil besteht, das dazu geeignet ist, eine Injektions- oder Entnahmenadel zur Flüssigkeitszufuhr oder -entnahme aufzunehmen. Solche Vorrichtungen sind besonders für den Zugang zu Gefäßen bekannt, um diesen beispielsweise Medikamente zuzuführen oder Blut zu entnehmen. Solche Systeme werden häufig Zugang genannt und sind mit einem Katheter verbindbar, der sich wenigstens teilweise in dem betreffenden Gefäß erstrecken kann.
Beispiele sind aus der WO 91/12838, der US-A-54 17 656, oder der FR 96/00868 vom 25.01.96 bekannt.
Besonders für die Verbindung zwischen einem subkutan (insbesondere in ein Gefäß) implantierbaren Katheter und einem Zugang, d.h. allgemein für die Verbindung zwischen einem relativ widerstandsfähigen Hohlschaft und einem biegsamen Rohr ist aus der FR-A-27 03 593 eine starre, medizinische Verbindungsvorrichtung, die eine Hauptachse aufweist, bekannt, die aus
- einer ersten, äußeren Hülse, die in sich axial den von dem Rohr umgebenen Schaft aufnimmt, wobei die Hülse eine innere Führungsschräge aufweist, die sich zwischen einem ersten Innenabschnitt der Hülse mit größerem Querschnitt und einem zweiten Innenabschnitt der Hülse mit einem kleineren Querschnitt befindet,
- einer zweiten, inneren Hülse, die koaxial in der ersten Hülse gleiten kann und erste Klemmklauen aufweist, die radial elastisch deformierbar sind, um, geführt von der Schräge, die in Richtung der gemeinsamen Achse der Hülsen eine konvergierende Oberfläche bietet, nach einem bestimmten Gleitweg in der ersten Hülse den Katheter auf dem Schaft lösbar festzuklemmen,
- und ersten lösbaren Verschlußmitteln der Klemmklauen in deren Klemmstellung besteht.
Obwohl diese Vorrichtung von Interesse ist, weist die in der FR-A-27 03 593 vorgeschlagene Lösung dennoch gewisse Nachteile beim Zusammenfügen der beiden Hülsen auf, weil dieses Zusammenfügen nur gesichert ist, wenn die Klemmklauen das Rohr auf den Schaft pressen und sich die an den Enden der Klauen befindlichen Vorsprünge in Aufnahmedurchbrüchen befinden, die auf dem Boden der Schräge angeordnet sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, das Zusammenfügen der beiden Hülsen zu verbessern, um die Gebrauchssicherheit dieser Vorrichtung zu erhöhen, die der Benutzer für die einfache Anwendung benötigt, selbst wenn die Eingriffsbedingungen beengt sind, wie bei der subkutanen Implantation und der dabei sicher feststellen muß, ob sich
die Vorrichtung in Klemmposition oder gelöster Position der Klemmklauen befindet.
Diese Aufgabe wird mit den im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 genannten Merkmalen gelöst. Fortbildungen und vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen umfaßt.
Erfindungsgemäß besitzt eine starre Verbindungsvorrichtung der genannten Art zusätzlich zweite lösbare Verschlußmittel, um die Hülsen aneinander zu befestigen, wenn die Klemmklauen sich in Ruheposition und nicht in Klemmposition befinden.
Indem man so den Verschlußmitteln für die Klemmklauen in Klemmposition solche zweite, separate Verschlußmittel zuordnet, erhöht man die Sicherheit der Vorrichtung, ohne eine ihrer Funktionen zu beeinträchtigen. Man vermeidet außerdem, daß sich die beiden Hülsen in der ungeklemmten Stellung der Klemmklauen unglücklich voneinander lösen, wobei die Gefahr besteht, eine Hülse, oder zumindest Zeit für die Wiederherstellung der Verbindung zu verlieren.
Neben der Aufgabe, die geschilderte Verbindungsvorrichtung für die Verbindung eines subkutanen Katheters und eines Gefäßzugangs zu nutzen, hat sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe gestellt, die geschilderten lösbaren Verbindungsvorrichtungen zu verbessern, indem die Hülsen gesichert werden, wenn die Klemmklauen nicht in Klemmstellung sind.
Die vorgeschlagen Lösung liegt darin, daß
- zweite elastische Klauen vorhanden sind, die von einer der beiden Hülsen getragen werden und die im wesentlichen parallel zu der Hauptachse der Vorrichtung angeordnet sind und erste Verriegelungen aufweisen,
- zweite Verriegelungsmittel vorhanden sind, die komplimentär zu den ersten Verriegelungsmittel sind und von der jeweils anderen Hülse getragen werden,
- und die ersten und/oder zweiten Verriegelungen so ausgelegt sind, daß sie in der Klemm- und in der Ruhestellung zusammenwirken.
Um die Relativbewegung der beiden Hülsen zwischen der Klemm- und der Ruheposition zu erleichtern, ist es nach einer Ausführung der Erfindung vorgesehen, daß die ersten und zweiten Verriegelungsmittel strikt parallel zu der Hauptachse der Vorrichtung angeordnet sind, damit sich der Übergang von der einen in die andere Position ausschließlich durch eine Axialbewegung der Hülsen relativ zueinander ergibt.
Indem so jede Rotationsbewegung der Hülsen umeinander vermieden wird, wird es dem Benutzer erspart, herumzutasten.
Um eine einfache Herstellung und einen sicheren Gebrauch zu gewährleisten und dem Benutzer die Wirkungsweise sichtbar zu machen, sieht eine andere Ausfuhrungsform der Erfindung vor, daß
- die zweiten Klauen auf der inneren Hülse angeordnet sind,
- die ersten Verriegelungsmittel Vorsprünge der zweiten Klauen sind,
- die zweiten Verriegelungsmittel zwei Durchbrüche je Vorsprung sind, die im wesentlichen parallel zur Hauptachse der Vorrichtung angeordnet sind und sich durch die äußere Hülse erstrecken.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind, zur Vereinfachung der Herstellung und für den sicheren Gebrauch, die zweiten Klauen im Sinn der Hauptachse der Vorrichtung kürzer als die ersten.
Dadurch kann man den Klemmbereich der ersten Klauen von dem Verriegelungsmittelbereich der Hülsen miteinander trennen.
Aus gleichen Gründen erlaubt eine weitere Ausführungsform der Erfindung eine gleichmäßige Verteilung der zweiten
Verriegelungsmittel, indem mindestens zwei zweite Klauen vorhanden sind, die radial in regelmäßigem Winkel zueinander angeordnet sind und die sich zwischen mindestens zwei Klemmklauen befinden.
5
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen beispielhaft näher beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer implantierbaren Kammer mit einem Katheter von unten;
Fig. 2 einen Schnitt durch die Kammer von Fig. 1, wobei eine Injektion in die oder eine Punktierung der Kammer erfolgt;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der inneren Hülse; Fig. 4 eine Draufsicht auf die äußere Hülse; Fig. 5-8 einen Längsmittelschnitt der erfindungsgemäßen
Verbindungsvorrichtung mit den ineinandergreifenden Hülsen.
Aus Gründen der Klarheit beschränkt sich die folgende Beschreibung auf die Verbindung eines Anschlusses 3 eines subkutanen Gefäßzugangs 1 mit einem Katheter 5, der ebenfalls subkutan bis zu einem Gefäß gelegt sein kann, um eine Flüssigkeitszufuhr oder einen Flüssigkeitsentzug zu dem oder von dem Gefäß zu gewährleisten.
Fig. 1 zeigt eine implantierbare Kapsel 1, die an ihrem Ausgang 7 einen Katheter 5 zur Injektion in ein Gefäß oder Punktierung eines Gefässes aufweist. Bei 9 ist die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung zwischen dem Katheter und der Kapsel angeordnet, die, wie hier gezeigt, von dem in der FR-A-27 03 593 offenbarten oder dem in der WO-A-91/12838 gezeigten Typ sein kann.
Der Katheter 5 besteht vorteilhafterweise aus einem schneidbaren, biokompatiblen Material, wie Silikon oder Polyurethan. Er kann einen regelmäßigen Querschnitt
aufweisen, wobei der Außendurchmesser etwa 2 - 3 mm und der Innendurchmesser etwa 1 mm betragen kann.
Fig. 2 zeigt die Kapsel 1 deutlicher. Es ist erkennbar, daß sie subkutan in geringer Tiefe unter der Haut 11 eines Patienten einzusetzen ist. Bei 13 ist eine übliche Injektions- oder Punktierungsnadel dargestellt, um zum Beispiel eine Flüssigkeit in den Katheter 5 zu injizieren. Um ihren Innenraum 15, der als Flüssigkeitsspeicher dienen kann, abzuschließen, weist die Kapsel 1 eine obere Wand 17 auf, die von der Nadel 13 durchdrungen werden kann und selbstverschließend beispielsweise aus einem plastischen Silikon hergestellt ist. Auf der anderen Seite ist der Innenraum 15 von einem hohlen Metallkörper in Form einer Schale 19 abgeschlossen und von einer Schutzschicht 21 umhüllt, die aus einem starren Kunststoff bestehen kann. Der Innenraum 15 ist über den seitlichen Anschluß 3 (der eine ringförmige Wulst 23 aufweisen kann) mit dem Katheter 5 verbunden, wobei der Anschluß sich von dem Innenraum nach außen erstreckt und mit den erfindungsgemäßen Verbindungsmitteln 9 mit dem Katheter zusammengefügt werden kann, wie dies nachstehend beschrieben werden wird. Für weitere Details bezüglich der Kapsel wird auf die US-A-47 81 685 verwiesen.
In den Fig. 5-8 ist erkennbar, daß die Vorrichtung 9 eine erste, äußere Hülse 25 mit der Achse 27 aufweist, in der koaxial gleitend eine zweite Hülse 29 angeordnet ist, die beide lösbar miteinander verriegelbar sind.
Die äußere Hülse 25 weist einen Abschnitt 35 mit konstantem Querschnitt auf, der an seiner einen Seite durch einen äußeren Flansch 45 abgeschlossen wird und der nach seiner anderen Seite zu einem konisch zusammenlaufenden Abschnitt (siehe Fig. 4 und 7) verlängert ist. In dem Abschnitt 25 sind Durchgangsbohrungen 38, 39 angeordnet (Fig. 4). Die Durchgangsbohrungen, vorzugsweise paarweise vorhanden, sind
einander gegenüberliegend und parallel zu der Hauptachse 27 in der Hülse 25 angeordnet.
In einem Abstand L (s. Fig. 8) weist die Innenwand 30 der äußeren Hülse 25, die den axialen Durchgang 31 umschließt, einen konischen Abschnitt 33 auf, der eine innere ansteigende Schräge bildet und der sich zwischen einem ersten inneren Abschnitt 33a mit einem größeren Durchmesser und einem zweiten inneren Abschnitt 33b mit einem kleineren Durchmesser befindet.
Die Aufgabe der Schräge ist im wesentlichen die einer Führung der radial elastisch deformierbaren Klemmklauen 37, die je nach axialer Position zusammen- oder auseinandergehen.
Neben diesen ersten Klauen 37, von denen beispielsweise 4 vorhanden sein können, besitzt die Hülse 29 zweite Klauen 41, (beispielsweise 2), die radial elastisch deformierbar und im wesentlichen parallel zu den ersten Klauen (und damit parallel zur Hauptachse 27) angeordnet, jedoch kürzer als diese sind (s. Fig. 3 und 5).
Die zweiten Klauen 41 besitzen daher ausgehend von einem zylindrischen Körper 43 neben dem äußeren Flansch 51 eine Länge Ll, die geringer ist, als die Länge L2 der ersten Klauen 37 (s. Fig. 5), so daß, wenn die zweite Hülse vollständig in die erste Hülse eingeführt ist, die Klauen 41 nicht bis zur Schräge 33 reichen (s. Fig. 6).
An ihren freien Enden weisen die Klauen 41 jeweils einen äußeren Vorsprung 47 auf, der durch die radiale Elastizität der Klauen in die ersten oder zweiten Durchbrüche 38, 39 verschließend eingreifen kann (S. Fig. 5 und 6).
Vorzugsweise sind die Klauen 37 und 41 in regelmäßigen Winkeln um die Achse 27 angeordnet, wobei sich zwei Klauen 41 diametral gegenüberliegen und zwischen sich jeweils zwei Klauen 37 einschließen.
Um das erfindungsgemäße Verschlußsystem zu montieren, fügt man zunächst die beiden Hülsen in die Ruhestellung zusammen (s. Fig. 5 und 7). Dazu schiebt man die innere Hülse so in die äußere Hülse, daß die Vorsprünge 47 der Klauen 41 in die Durchbrüche 38 der äußeren Hülse greifen, die dem Flansch näher liegen. Die Halteklauen sind dann in Ruhestellung und werden nicht zusammengedrückt, da sie die Schräge 33 noch nicht erreicht haben. Ein Klickgeräusch signalisiert dem Benutzer, daß die richtige Position durch Eingriff der Vorsprünge 47 in die ersten Durchbrüche 38 erreicht ist.
Der Benutzer fädelt die zusammengefügten Hülsen auf den Katheter 5 auf und steckt diesen, ggf. über die Wulst 23, auf den seitlichen Ausgang 3 auf. Der Katheter wird hierdurch bereits fest gehalten, da sein Innendurchmesser kleiner ist, als der kleinste Außendurchmesser des Ausgangs.
Wenn die Vorrichtung 9 um den Schaft 3 geschlossen werden soll, um jedes Abreißen des Katheters 5 zu verhindern, drückt der Benutzer den Flansch 51 an die Kapsel 1 und schiebt die beiden Hülsen weiter zusammen, bis die Vorsprünge 47 in die zweiten Durchbrüche 39 einrasten (s. Fig. 6). Das Gleiten der Klemmklauen 37 auf der Schräge 33 und damit das Festklemmen des Katheters durch das Zusammendrücken der Klemmklauen auf dem Ausgang, erzeugt ein Geräusch (Fig. 8). Die beiden Flansche 45 und 51 stoßen aneinander.
Um die Hülsen wieder zu trennen, oder diese in Ruhestellung zu bringen, muß man diese gewaltsam auseinanderziehen, um die elastische Widerstandskraft der Verschlußmittel 39, 47 zu überwinden.
Statt einer Nut- und Federverbindung könnten die Verschlußmittel auch sonstige Rastmittel sein. Auch ihre Anbringung könnte, anders als beschrieben, entgegengesetzt sein. Es könnten auch jeweils zwei VorSprünge für die
Durchbrüche vorhanden sein. In jedem Fall würde die Funktion erfüllt.

Claims (7)

If # B. BRAUN CELSA Medizinische Vorrichtung Ansprüche
1. Medizinische Vorrichtung für die starre Verbindung zwischen einem hohlen, gegen Zerstörung widerstandsfähigen Schaft (3) und einem biegsamen Rohr (5) mit einem inneren Durchgang, der den Schaft aufnimmt, wobei die Vorrichtung, die in einer Hauptachse angeordnet ist, aus
- einer ersten, äußeren Hülse (25), die in sich durchgehend den Schaft (3) aufnimmt, der von dem Rohr (5) umgeben ist, wobei diese Hülse eine innere Führungsschräge (33) aufweist,
- einer zweiten, inneren Hülse (29), die koaxial gleitend in der ersten Hülse (25) angeordnet ist und erste, radial elastisch deformierbare Klemmklauen (37) aufweist, um den Katheter (5) nach einer bestimmten Relativbewegung gegenüber der ersten Hülse auf dem Schaft (3), geführt durch die Schräge (33), die axial in dieser Richtung ansteigt, festzuklemmen,
- sowie ersten lösbaren Verschlußmitteln (39, 37) der ersten Klemmklauen besteht,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie außerdem zweite lösbare Verschlußmittel (38, 47) aufweist, um die Hülsen gegeneinander festzuhalten, wenn sich die ersten Klemmklauen (37) in nicht klemmender Ruhestellung befinden.
2. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (3) ein vorspringender Ansatz eines Gefäßzugangs (1) ist, der subkutan in den Körper eines Patienten eingesetzt ist,
und daß das biegsame Rohr (5) ein Katheter ist, der ebenfalls subkutan bis an ein Gefäß legbar ist, um eine Flüssigkeit zu diesem oder von diesem Gefäß zu befördern.
3. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Verschlußmittel
- zweite elastische Klauen (41), die von der einen oder anderen Hülse getragen werden und sich im wesentlichen parallel zu der Hauptachse (27) der Vorrichtung erstrecken und erste Verriegelungsmittel (47) aufweisen,
- und zweite Verriegelungsmittel (38, 39) besitzen, die komplimentär zu den ersten Verriegelungsmittel ausgebildet sind und von der jeweils anderen Hülse, die die ersten Verriegelungsmittel nicht aufweisen, getragen werden,
- wobei sich die ersten und zweiten Verriegelungsmittel im wesentlichen parallel zur Hauptachse der Vorrichtung erstrecken, um zur Bildung einer Klemmposition und einer Ruheposition der ersten Klauen (37) zusammenzuwirken.
4. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten (47) und/oder zweiten Verriegelungsmittel (38, 39) parallel zu der Hauptachse (27) der Vorrichtung angeordnet sind, so daß sich der Weg aus der Ruheposition in die Klemmposition ausschließlich durch eine relative Axialverschiebung der Hülsen (25, 29) ergibt.
5. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Klauen (41) auf der inneren Hülse angeordnet sind,
daß die ersten Verriegelungsmittel eine Nase (47) aufweisen, die von den zweiten Klauen getragen wird,
und daß die zweiten Verriegelungsmittel zwei Durchbrüche (38, 39) je Nase aufweisen, wobei die Durchbrüche im wesentlichen parallel zu der Hauptachse der Vorrichtung angeordnet sind und durch die äußere Hülse reichen.
6. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß in Richtung der Hauptachse die zweiten Klauen (41) kürzer sind, als die ersten Klauen (37).
7. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens zwei zweite Klauen (41) vorhanden sind, die regelmäßig winkelversetzt um die Hauptachse (27) und zwischen wenigstens zwei ersten Klauen angeordnet sind.
DE29710517U 1996-06-20 1997-06-17 Medizinische Vorrichtung Expired - Lifetime DE29710517U1 (de)

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DE29710517U Expired - Lifetime DE29710517U1 (de) 1996-06-20 1997-06-17 Medizinische Vorrichtung

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