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DE10112305A1 - Gehörschutz und Verfahren zum Betrieb einer geräuschemittierenden Einrichtung - Google Patents

Gehörschutz und Verfahren zum Betrieb einer geräuschemittierenden Einrichtung

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DE10112305A1
DE10112305A1 DE10112305A DE10112305A DE10112305A1 DE 10112305 A1 DE10112305 A1 DE 10112305A1 DE 10112305 A DE10112305 A DE 10112305A DE 10112305 A DE10112305 A DE 10112305A DE 10112305 A1 DE10112305 A1 DE 10112305A1
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DE
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hearing protection
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hearing
noise
monitoring device
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DE10112305A
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English (en)
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DE10112305B4 (de
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Rainer Kuth
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Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Priority to US10/471,887 priority patent/US20040086138A1/en
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Abstract

Ein Gehörschutz umfasst eine Überwachungseinrichtung, die derart ausgebildet ist, dass bei Anwendung des Gehörschutzes seine Wirksamkeit kontinuierlich überwachbar ist. Des Weiteren wird bei einem Verfahren zum Betrieb einer geräuschemittierenden Einrichtung, in deren Geräuscheinflussbereich sich wenigstens eine Person mit dem Gehörschutz befindet, bei einem Überwachungsergebnis des Gehörschutzes, dass für ein Gehör der Person die Gefahr einer Schädigung besteht, die geräuschemittierende Einrichtung dahingehend gesteuert, dass ihre Geräuschemission entsprechend verringert wird.

Description

Die Erfindung betrifft einen Gehörschutz sowie ein Verfahren zum Betrieb einer geräuschemittierenden Einrichtung, in deren Geräuscheinflussbereich sich wenigstens eine Person mit dem Gehörschutz befindet.
Ein im Aufnahmebetrieb befindliches Magnetresonanzgerät stellt beispielsweise eine geräuschemittierende Einrichtung mit teilweise sehr großen Schalldruckpegeln dar. Dabei werden in einem Magnetresonanzgerät einem statischen Grundmagnet­ feld, das von einem Grundfeldmagnetsystem erzeugt wird, schnell geschaltete Gradientenfelder überlagert, die von ei­ nem Gradientenspulensystem erzeugt werden. Ferner umfasst das Magnetresonanzgerät ein Hochfrequenzsystem, das zum Auslösen von Magnetresonanzsignalen Hochfrequenzsignale in das Unter­ suchungsobjekt einstrahlt und die erzeugten Magnetresonanz­ signale aufnimmt, auf deren Basis Magnetresonanzbilder er­ stellt werden.
Zum Erzeugen von Gradientenfeldern sind in Gradientenspulen des Gradientenspulensystems entsprechende Ströme einzustel­ len. Dabei betragen die Amplituden der erforderlichen Ströme mehrere 100 A. Die Stromanstiegs- und -abfallraten betragen mehrere 100 kA/s. Auf diese sich zeitlich verändernden Ströme in den Gradientenspulen wirken bei vorhandenem Grundmagnet­ feld in der Größenordnung von 1 Tesla Lorentzkräfte, die zu Schwingungen des Gradientenspulensystems führen. Diese Schwingungen werden über verschiedene Ausbreitungswege an die Oberfläche des Geräts weitergegeben. Dort werden diese Mecha­ nikschwingungen in Schallschwingungen umgesetzt, die schließ­ lich zu einer an sich unerwünschten Geräuschemission führen.
Infolge einer über die letzten Jahre stark gestiegenen Leis­ tungsfähigkeit der Gradientenspulensysteme, insbesondere in Verbindung mit ebenfalls gestiegenen Stärken des Grundmagnet­ feldes, hat sich die Geräuschemissions-Problematik ver­ schärft. Bei heutigen Hochleistungs-Magnetresonanzgeräten erreichen die Geräuschemissionen Spitzenwerte von ca. 140 dB. Deswegen wird empfohlen, dass ein Patient während einer Un­ tersuchung im Magnetresonanzgerät einen doppelten Gehör­ schutz, bestehend aus Gehörschutzstöpseln und einem kopfhö­ rerartigen Gehörschutz, trägt.
Der Gehörschutzstöpsel ist dabei dadurch gekennzeichnet, dass er vor einem Einbringen in einen äußeren Gehörgang manuell elastisch verjüngt wird und so in den Gehörgang geschoben wird. Dort dehnt sich der Gehörschutzstöpsel elastisch aus, so dass von außen einwirkende Schalldruckpegel durch den Ge­ hörschutzstöpsel um typischerweise etwa 30 dB gedämpft wer­ den.
Bei Untersuchungsbeginn bekommt ein normal reaktionsfähiger Patient einen Drucktaster in die Hand gegeben, mit dessen Betätigen er während der Untersuchung einem Bediener des Mag­ netresonanzgeräts das Auftreten eines Problems signalisieren kann. Empfindet der Patient beispielsweise während der Unter­ suchung, dass aus welchen Gründen auch immer, die auf ihn einwirkenden Geräusche oberhalb einer gehörschädigenden Schwelle liegen, kann er den Drucktaster betätigen. Dabei kann bis zum Betätigen des Drucktasters bereits eine Schädi­ gung des Gehörs des Patienten stattgefunden haben. Bei se­ dierten Patienten, die nicht in der Lage sind, den Drucktas­ ter zu betätigen, verschärft sich vorgenannte Gefahr einer Gehörschädigung weiter.
Eine Aufgabe der Erfindung ist es, einen verbesserten Gehör­ schutz und ein verbessertes Verfahren zum Betrieb einer ge­ räuschemittierenden Einrichtung zu schaffen, mit dem unter anderem eine Gehörschädigung sicher unterbunden werden, kann.
Die Aufgabe wird hinsichtlich des Gehörschutzes durch den Gegenstand des Anspruchs 1 und hinsichtlich des Verfahrens durch den Gegenstand des Anspruchs 17 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Gemäß Anspruch 1 umfasst ein Gehörschutz eine Überwachungs­ einrichtung, die derart ausgebildet ist, dass bei Anwendung des Gehörschutzes seine Wirksamkeit kontinuierlich überwach­ bar ist. Dadurch ist jederzeit ein Schalldruckpegel, der auf ein durch den Gehörschutz geschütztes Gehör einwirkt, mittel­ bar oder unmittelbar bekannt, so dass beispielsweise bei ei­ nem Überschreiten eines vorgebbaren Grenzwertes entsprechende Gegenmaßnahmen vorzugsweise automatisch eingeleitet werden können, so dass eine Schädigung des Gehörs sicher ausge­ schlossen werden kann. Dabei ist das kontinuierliche Überwa­ chen nicht im Sinne einer strengen Zeitkontinuierlichkeit zu verstehen. Auch mit digitalen oder teildigitalen Realisierun­ gen der Überwachungseinrichtung, die bekanntlich auf einem Abtasten eines zeitkontinuierlichen Signals basieren, und/oder mit einem auf einer Änderungserfassung beruhenden Verfahren ist das kontinuierliche Überwachen durchführbar.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die Überwa­ chungseinrichtung Mittel zum Ausgeben eines Steuersignals. Mittels dem Steuersignal kann bei zu großen Schalldruckpegeln eine die Schalldruckpegel verursachende Quelle deaktiviert oder hinsichtlich ihrer Geräuschemissionen gedrosselt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungs­ beispielen anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen koronaren Schnitt durch einen menschlichen Kopf im Bereich des äußeren Gehörgangs,
Fig. 2 einen Gehörschutzstöpsel mit einem hydrostatischen Drucksensor,
Fig. 3 einen zuleitungslosen Gehörschutzstöpsel mit einem Drucksensor,
Fig. 4 einen Gehörschutzstöpsel mit einem Mikrofon,
Fig. 5 eine Gehörschutzkapsel mit Mitteln zum Ausbilden ei­ nes Unterdrucks,
Fig. 6 eine Gehörschutzkapsel mit einer Sendeeinheit und
Fig. 7 eine Skizze eines Magnetresonanzgeräts.
Die Fig. 1 zeigt als einen Ausschnitt einen koronaren Schnitt durch einen menschlichen Kopf 11 im Bereich des äuße­ ren Gehörgangs 13. Der äußere Gehörgang 13 ist dabei auf der einen Seite durch das Trommelfell 14 begrenzt. Des weiteren ist in den äußeren Gehörgang 13 ein Gehörschutzstöpsel 30, 40 oder 50 eingeführt.
Die Fig. 2 zeigt als ein erstes Ausführungsbeispiel der Er­ findung einen Gehörschutzstöpsel 30 mit einem hydrostatischen Drucksensor. Dabei umfasst der Gehörschutzstöpsel 30 ein e­ lastisch verformbares Innenteil 31, ein Außenteil 32 und ei­ nen sich über das Innen- und Außenteil 31 und 32 erstrecken­ den, länglich ausgebildeten Hohlraum 33. Dabei ist der Hohl­ raum 33 auf einer dem Innenteil 31 zugewandten Seite mit ei­ ner vorzugsweise dunkelfarbigen Flüssigkeit 34 gefüllt und auf einer dem Außenteil 32 zugewandten Seite bildet der Hohl­ raum 33 ein Reservoir für ein vorzugsweise durchsichtiges Gas 35. In einer Ausführungsform ist dabei das Gas 35 von der Flüssigkeit 34 durch eine flexible Membran getrennt. Im Be­ reich des Außenteils 32 sind an den Hohlraum 33 unmittelbar angrenzend eine Lichtsendeeinheit 38 sowie eine Lichtemp­ fangseinheit 39 angeordnet. Dabei sind die Lichtsendeeinheit 38 zum Versorgen mit einem Lichtsignal und die Lichtempfangs­ einheit 39 zum Abführen eines Lichtsignals mit je einem Lichtwellenleiter 36 bzw. 37 verbunden.
Beim Einführen des Gehörstöpsels 30 in den äußeren Gehörgang 13 wird das Innenteil 31 und damit der Hohlraum 33 im Bereich des Innenteils 31 entsprechend verformt, wodurch je nach ei­ nem Grad der Verformung sich die Grenzlinie zwischen der Flüssigkeit 34 und dem Gas 35 verschiebt. Dabei resultiert ein weites Verschieben der Grenzlinie in Richtung des Außen­ teils 32 aus einem hohen Druck auf das Innenteil 31, was für einen hohen Anpressdruck des Gehörschutzstöpsels 30 innerhalb des äußeren Gehörgangs 13 steht und auf eine gute geräusch­ dämpfende Wirkung des Gehörschutzstöpsels 30 hinweist. Vorge­ nannte Information wird über das Lichtsignal des an die Lichtempfangseinheit 39 angeschlossenen Lichtwellenleiters 37 abgeführt und kann beispielsweise zum Steuern einer Einrich­ tung verwendet werden, die die durch den Gehörschutzstöpsel 30 zu dämpfenden Geräusche emittiert.
In einer Ausführungsform wird dabei ein Lichtsignal abge­ führt, das zur Aussage, ob der Druck ober- oder unterhalb eines vorgebbaren Grenzwertes liegt, durch lediglich zwei Signalpegel, beispielsweise Licht an und Licht aus, gekenn­ zeichnet ist. In einer anderen Ausführung wird ein Lichtsig­ nal abgeführt, dessen Intensität fortlaufend ein Maß für den Druck darstellt. Dabei wird je nach Position der Grenzlinie mehr oder weniger Licht von der Lichtsendeeinheit 38 zur Lichtempfangseinheit 39 übertragen, womit eine geringe Inten­ sität einem hohen Druck auf das Innenteil 31 entspricht. Eine nicht dargestellte, an den Lichtwellenleiter 37 angeschlosse­ ne Auswerteeinrichtung rechnet fortlaufend die Intensität des Lichtsignals in eine entsprechende schalldruckpegeldämpfende Wirkung des Gehörschutzstöpsels 30 um.
Der Gehörschutzstöpsel 30 der Fig. 2 ist aufgrund seiner hydrostatischen Druckumsetzung und der sich daran anschließenden, rein optischen Druckerfassung in einfacher Weise frei von metallischen, insbesondere ferromagnetischen Bestandtei­ len ausbildbar, womit der Gehörschutzstöpsel 30 mit einer größt möglichen elektromagnetischen Verträglichkeit problem­ los auch innerhalb eines Magnetresonanzgeräts 20 eingesetzt werden kann.
Die Fig. 3 zeigt in einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung einen zuleitungslosen Gehörschutzstöpsel 40 mit einem Drucksensor 46. Dabei ist der Drucksensor 46 derart im Innenteil 41 des Gehörschutzstöpsels 40 angeordnet, dass er nach einem Einführen des Gehörschutzstöpsels 40 in den äuße­ ren Gehörgang 13 normalerweise gerade noch innerhalb des äu­ ßeren Gehörganges 13 zu liegen kommt. Der Drucksensor 46 ist dabei beispielsweise derart ausgebildet, dass er den auf sich wirkenden Druck fortlaufend in ein entsprechendes Signal wan­ delt. Unter anderem zum weiterleiten des Signals ist der Drucksensor 46 mit einer im Außenteil 42 des Gehörschutzstöp­ sels 40 angeordneten Zentraleinheit 43 verbunden. Des weite­ ren ist die Zentraleinheit 43 mit einer ebenfalls im Außen­ teil 42 angeordneten Sendeeinheit 48 zum nichtleitungsgebun­ denen Senden von Informationen verbunden. Dabei ist die Sen­ deeinheit 48 beispielsweise als eine Infrarot- oder Mikrowel­ len-Sendeeinheit ausgebildet. Zur Energieversorgung der Zent­ raleinheit 43, des Drucksensors 46 sowie der Sendeeinheit 48 beinhaltet die Zentraleinheit 43 eine Energieversorgungsein­ heit 44 mit einem Doppelschichtkondensator 45 hoher Kapazität und hoher Leistungsdichte. Zur genaueren Beschreibung der Energieversorgungseinheit 44 und der Sendeeinheit 48 wird auf entsprechende Ausführungen in der DE 199 35 915 A1 verwiesen, auf die hier vollinhaltlich Bezug genommen wird.
In einer Ausführungsform erfolgt in der Zentraleinheit 43 ein fortlaufendes Auswerten des Signals des Drucksensors 46, ob der Druck ober- oder unterhalb eines vorgebbaren Grenzwertes liegt, so dass von der Sendeeinheit 48 ein Signal zu senden ist, das entsprechend vorgenanntem Auswerten lediglich zwei voneinander unterscheidbare Signalzustände aufzuweisen braucht. In einer anderen Ausführung werden fortlaufend die vom Drucksensor 46 erfassten Werte des Drucks mit einem ent­ sprechend kodierten Signal zu einer vom Gehörschutzstöpsel 40 entfernt angeordneten, nicht dargestellten Auswerteeinrich­ tung gesendet. Dabei wird das Signal des Drucksensors 46 in der Zentraleinheit 43 für das Senden durch die Sendeeinheit 48 entsprechend aufbereitet.
Bei der Ausbildung der Sendeeinheit 48 als Mikrowellen-Sende­ einheit und Einsatz des Gehörschutzstöpsels 40 in oder an einem Magnetresonanzgerät 20 ist darauf zu achten, dass eine Übertragungsfrequenz der Mikrowellen-Sendeeinheit oberhalb einer Kernspinresonanzfrequenz des Magnetresonanzgeräts 20, vorzugsweise über 100 MHz, liegt. Damit können auch Ober­ schwingungen des gesendeten Signals keine Interferenzen mit der Kernspinresonanzfrequenz verursachen. Die Kernspinreso­ nanzfrequenz, die zu einer Grundmagnetfeldstärke proportional ist, beträgt bei einer Grundfeldmagnetstärke von beispiels­ weise 2 Tesla etwa 84 MHz. Bei der Wahl der Übertragungsfre­ quenz ist ferner darauf zu achten, dass diese jeweils von der zuständigen Genehmigungsbehörde freigegeben ist. In Deutsch­ land ist beispielsweise die Übertragungsfrequenz von 433,92 MHz freigegeben.
Die Fig. 4 zeigt als ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung einen Gehörschutzstöpsel 50 mit einem Mikrofon 56. Dabei ist das Mikrofon 56 zum fortlaufenden Aufnehmen eines auf das Trommelfell 14 wirkenden Schalldruckpegels unmittel­ bar an der dem Trommelfell 14 zugewandten Seite eines Innen­ teils 51 des Gehörschutzstöpsels 50 angeordnet. Unter anderem zum Weiterleiten der durch das Mikrofon 56 aufgenommenen Schalldruckpegel ist das Mikrofon 56 mit einer in einem Au­ ßenteil 52 des Gehörschutzstöpsels 50 angeordneten Zentral­ einheit 53 verbunden. Des weiteren ist die Zentraleinheit 53 mit einer ebenfalls im Außenteil 52 angeordneten Sendeeinheit 58 und Empfangseinheit 59 zum nichtleitungsgebundenen Senden bzw. Empfangen von Informationen verbunden. Zur Energiever­ sorgung der Zentraleinheit 53, des Mikrofons 56 sowie der Sende- und Empfangseinheit 58 und 59 beinhaltet die Zentral­ einheit 53 eine Energieversorgungseinheit 54 mit einem Dop­ pelschichtkondensator 55 hoher Kapazität und hoher Leistungs­ dichte. Zur weiteren Gestaltung und Betriebsweise des Mikro­ fons 56, der Zentraleinheit 53, inklusive ihrer Energiever­ sorgungseinheit 54, und der Sendeeinheit 58 gilt das dazu bei der Fig. 3 Beschriebene entsprechend. Über die Empfangsein­ heit 59 ist es des weiteren möglich, steuernd in einen Be­ trieb des Gehörschutzstöpsels 50, insbesondere der Zentral­ einheit 53, einzugreifen. In einer Ausführung, bei der neben dem Mikrophon 56 zusätzlich ein nicht dargestellter Lautspre­ cher angeordnet ist, ist des weiteren eine von außen steuer­ bare Ausgabe von Töne, Sprachmeldungen und/oder prospektiven Antischall realisierbar.
Die Fig. 5 zeigt als ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Hälfte eines koronar geschnittenen menschli­ chen Kopfes 11 mit einer Gehörschutzkapsel 61. Die Gehör­ schutzkapsel 61 ist dabei zum Bilden eines kopfhörerartigen Gehörschutzes 60 über einen Bügel 62 mit einer weiteren, nicht dargestellten Gehörschutzkapsel verbunden. Die Gehör­ schutzkapsel 61 ist mit einem ersten und einem zweiten Zulei­ tungsschlauch 68 und 69 verbunden, mit denen der vom Kopf 11 und der Gehörschutzkapsel 61 gebildete Raum mit einer vom Gehörschutz beabstandeten Steuereinrichtung 63 verbunden ist.
Der erste Zuleitungsschlauch 68 ist in der Steuereinrichtung 63 mit einer Pumpe 64 zum Herstellen eines Unterdrucks inner­ halb des Raums verbunden. Des weiteren ist der Raum über den ersten Zuleitungsschlauch 68 mit einem Gasdrucksensor 65 und einem Mikrofon 66 verbunden. Über den Gasdrucksensor 65 ist ein Messen des Unterdrucks innerhalb des Raums und darüber ein entsprechendes Ansteuern der Pumpe 64 durchführbar. Dabei wird beispielsweise ein für einen Menschen noch als angenehm empfundener Unterdruck von beispielsweise 200 mbar eingestellt. Der Unterdruck bewirkt dabei einen guten Sitz der Gehörschutzkapsel 61 am Kopf 11. Ein häufiges Betätigen der Pumpe 64 zum Aufrechterhalten des Unterdrucks deutet dabei auf einen schlechten Sitz der Gehörschutzkapsel 61 am Kopf 11 hin. Mit dem Mikrofon 66 ist ein Schalldruckpegel innerhalb des Raums kontinuierlich überwachbar.
Der zweite Zuleitungsschlauch 69 ist in der Steuereinrichtung 63 mit einem Druckkammerlautsprecher 67 verbunden. Der Druck­ kammerlautsprecher 67 ist bei einer entsprechenden Ansteue­ rung beispielsweise dazu nutzbar, innerhalb des Raums pro­ spektiven Antischall zu erzeugen. Bei Einsatz des Gehörschut­ zes 60 in oder an einem Magnetresonanzgerät 20 wird dabei für eine auszuführende Sequenz ein sich innerhalb der Sequenz wiederholendes, charakteristisches Muster mit reduzierten Amplitudenwerten einmal ausgeführt. Die daraus resultierenden Geräusche werden aufgezeichnet und zum Steuern des prospekti­ ven Antischalls beim Ausführen der Sequenz je Wiederholung des charakteristischen Musters entsprechend verwendet.
Die Fig. 6 zeigt als ein fünftes Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Gehörschutzkapsel 71 eines kopfhörerartig aus­ gebildeten Gehörschutzes 70 für einen menschlichen Kopf 11. Dabei umfasst die Gehörschutzkapsel 71 zum kontinuierlichen Überwachen eines Schalldruckpegels innerhalb des zwischen Kopf 11 und Innenseite der Gehörschutzkapsel 71 gebildeten Raums ein Mikrofon 76, eine Zentraleinheit 73, inklusive ei­ ner Energieversorgungseinheit 74, und eine Sendeeinheit 78. Zur weiteren Erläuterung vorgenannter Einheiten 73 bis 78 sowie deren Funktionsweise wird auf das bei der Fig. 4 Be­ schriebene verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Gehörschutzstöpseln 30 und 40 lediglich mittelbar über deren Anpressdruck im äu­ ßeren Gehörgang 13 deren relative schalldruckpegeldämpfende Wirkung und nicht der absolut am Trommelfell 14 auftretende Schalldruckpegel überwachbar ist. Dahingegen ist bei den Gehörschutzen 50, 60 und 70 der am Trommelfell 14 absolut auf­ tretende Schalldruckpegel überwachbar.
Die Fig. 7 zeigt eine Skizze eines Magnetresonanzgeräts 20. Dabei umfasst das Magnetresonanzgerät 20 zum Erzeugen eines Grundmagnetfeldes ein Grundfeldmagnetsystem 21 und zum Erzeu­ gen von Gradientenfeldern ein Gradientenspulensystem 22. Zum Einstrahlen von Hochfrequenzsignalen sowie zum Aufnehmen der dadurch erzeugten Magnetresonanzsignale umfasst das Magnetre­ sonanzgerät 20 ein Antennensystem 23. Zum Steuern von Strömen im Gradientenspulensystem 22 aufgrund einer ausgewählten Se­ quenz ist das Gradientenspulensystem 22 mit einem zentralen Steuersystem 24 verbunden. Zum Steuern der abzustrahlenden Hochfrequenzsignale gemäß der ausgewählten Sequenz sowie zum Weiterverarbeiten und Speichern der vom Antennensystem 23 aufgenommenen Magnetresonanzsignale ist das Antennensystem 23 ebenfalls mit dem zentralen Steuersystem 24 verbunden. Unter anderem zum Positionieren eines abzubildenden Bereichs eines zu untersuchenden Patienten 10 im Magnetresonanzgerät 20 um­ fasst das Magnetresonanzgerät 20 eine verfahrbare Lagerungs­ vorrichtung 26, auf der der Patient 10 gelagert wird. Das zentrale Steuersystem 24 ist mit einer Anzeige- und Bedien­ vorrichtung 25 verbunden, über die Eingaben eines Bedieners, beispielsweise der gewünschte Sequenztyp und Sequenzparame­ ter, dem zentralen Steuersystem 24 zugeführt werden. Des wei­ teren werden an der Anzeige- und Bedienvorrichtung 25 unter anderem die erzeugten Magnetresonanzbilder angezeigt.
Der auf der Lagerungsvorrichtung 26 gelagerte Patient 10 trägt beispielsweise den Gehörschutz 70 entsprechend Fig. 6. Das zentrale Steuersystem 24 des Magnetresonanzgeräts 20 ist dabei derart gestaltet, dass es vom Gehörschutz 70 kontinu­ ierlich gesendete Informationen bezüglich eines Schalldruck­ pegels an den Trommelfellen 14 des Patienten 10 empfängt und gegebenenfalls eine laufende Sequenz automatisch derart steu­ ert oder abbricht, dass ein Schalldruckpegel an den Trommel­ fellen 14 des Patienten 10 einen vorgebbaren Grenzwert von beispielsweise 80 dBA nicht überschreitet. Dadurch ist eine Gehörschädigung des Patienten 10 sicher ausgeschlossen. Dies gilt auch für sedierte Patienten.

Claims (19)

1. Gehörschutz, wobei der Gehörschutz eine Überwachungs­ einrichtung umfasst, die derart ausgebildet ist, dass bei Anwendung des Gehörschutzes seine Wirksamkeit kontinuierlich überwachbar ist.
2. Gehörschutz nach Anspruch 1, wobei die Überwachungsein­ richtung Mittel zum Aufnehmen eines Schalldruckpegels um­ fasst.
3. Gehörschutz nach Anspruch 2, wobei die Mittel derart angeordnet sind, dass ein an einem Trommelfell wirksamer Schalldruckpegel aufnehmbar ist.
4. Gehörschutz nach einem der Ansprüche 2 oder 3, wobei die Mittel ein Mikrofon umfassen.
5. Gehörschutz nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die Überwachungseinrichtung Mittel umfasst, mit denen der Schall­ druckpegel auf ein Überschreiten eines vorgebbaren Grenzwer­ tes überwachbar ist.
6. Gehörschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Überwachungseinrichtung Mittel zum Ausgeben eines Steuersig­ nals umfasst.
7. Gehörschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Überwachungseinrichtung eine Energieversorgungseinheit, vor­ zugsweise beinhaltend einen Doppelschichtkondensator, um­ fasst.
8. Gehörschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Gehörschutz frei von Zuleitungen ausgebildet ist.
9. Gehörschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei der Gehörschutz frei von metallischen und/oder ferromagnetischen Materialien ausgebildet ist.
10. Gehörschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der Gehörschutz ein elastisches Teil zum Einführen in einen Gehörgang umfasst.
11. Gehörschutz nach Anspruch 10, wobei wenigstens ein Teil der Überwachungseinrichtung im elastischen Teil angeord­ net ist.
12. Gehörschutz nach Anspruch 11, wobei der Teil der Über­ wachungseinrichtung Mittel zum Erfassen einer Verformung des elastischen Teils umfasst.
13. Gehörschutz nach Anspruch 12, wobei die Mittel einen Drucksensor umfassen.
14. Gehörschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei der Gehörschutz eine Gehörschutzkapsel zum Abdecken einer Gehörgangöffnung umfasst.
15. Gehörschutz nach Anspruch 14, wobei der Gehörschutz Mittel zum Erzeugen und/oder Überwachen eines Unterdrucks in einem von der Gehörschutzkapsel abgedeckten Raum umfasst.
16. Gehörschutz nach einem der Ansprüche 14 oder 15, wobei die Gehörschutzkapsel Teil eines kopfhörerartig ausgebildeten Gehörschutzes ist.
17. Verfahren zum Betrieb einer geräuschemittierenden Ein­ richtung, in deren Geräuscheinflussbereich sich wenigstens eine Person mit einem Gehörschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 16 befindet, wobei bei einem Überwachungsergebnis des Gehörschutzes, dass für ein Gehör der Person die Gefahr einer Schädigung besteht, die geräuschemittierende Einrichtung dahingehend gesteuert wird, dass ihre Geräuschemission entspre­ chend verringert wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei die geräuschemittie­ rende Einrichtung ein Magnetresonanzgerät ist.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 oder 18, wobei die Person ein Patient ist.
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