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DE10112603A1 - Straßenkreuzung in Form eines Kreisels - Google Patents

Straßenkreuzung in Form eines Kreisels

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Publication number
DE10112603A1
DE10112603A1 DE2001112603 DE10112603A DE10112603A1 DE 10112603 A1 DE10112603 A1 DE 10112603A1 DE 2001112603 DE2001112603 DE 2001112603 DE 10112603 A DE10112603 A DE 10112603A DE 10112603 A1 DE10112603 A1 DE 10112603A1
Authority
DE
Germany
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roundabout
lanes
lane
departing
directional
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2001112603
Other languages
English (en)
Inventor
Friedrich Krems
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE10112603A1 publication Critical patent/DE10112603A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C1/00Design or layout of roads, e.g. for noise abatement, for gas absorption
    • E01C1/02Crossings, junctions or interconnections between roads on the same level

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Navigation (AREA)

Abstract

Es wird eine Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs vorgestellt, deren Kreisel (1) einen Innendurchmesser (2) und einen Außendurchmesser (3) aufweist und bei der sich wenigstens zwei Straßen kreuzen, sodass mindestens drei Fahrbahnen (4) in den Kreisel (1) münden. Die Fahrbahnen (4) bestehen jeweils mindestens aus einer Richtungsfahrbahn (5) und einer dieser zugeordneten Gegenfahrbahn (6). Erfindungsgemäß sind in unmittelbarer Kreiselnähe die Richtungsfahrbahnen (5) von den Gegenfahrbahnen (6) getrennt. Zumindest die äußere Fahrbahnbegrenzung (7) der vom Kreisel wegführenden Gegenfahrbahnen (6) verlaufen tangential zum Außendurchmesser (3) des Kreisels (1).

Description

Die Erfindung betrifft eine Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Zur Regelung des Verkehrsflusses werden zumindest an Verkehrsknotenpunkten häufig Lichtsignalanlagen eingesetzt, weil sie sich als zuverlässig und sicher bewährt haben. Diese Technik bedingt allerdings recht hohe Investitions- und Wartungskosten. Zudem sind Lichtsignalanlagen vorwiegend für den innerstädtischen Bereich geeignet, da die Versorgung mit elektrischer Energie hier keine Schwierigkeiten oder erhöhte Aufwendungen erfordert. Diese Anlagen weisen jedoch den Nachteil auf, dass an einer Kreuzung auch dann angehalten werden muss, wenn die anderen Fahrspuren ungenutzt sind. Eine Verbesserung dieses Umstandes kann durch Induktionsschleifen in der Fahrbahn erreicht werden, die bei Herannahen eines Fahrzeuges ein Steuerungssignal an die Lichtsignalanlage weitergeben, sodass der Verkehrsfluss regelbar ist.
Aus den erwähnten Gründen wird gegenwärtig vielfach dazu übergegangen, die Lichtsignalanlagen durch Straßenkreuzungen zu ersetzen, die die Form eines Kreisverkehrs aufweisen. Die Investitionen für einen Kreisverkehr lohnen sich regelmäßig bei stark befahrenen Strecken, wenn sich wenigstens zwei Straßen kreuzen, also mindestens drei Fahrbahnen in den Kreisverkehr münden. Bekannte Ausführungen bestehen zunächst aus einem als Kreisel bezeichneten kreisförmigen Fahrbahnabschnitt, welcher einen Innendurchmesser und einen Außendurchmesser aufweist. Der Innendurchmesser und der Außendurchmesser sind abhängig von der Anzahl und der Breite der im Kreisel vorgesehenen Fahrspuren. Die in den Kreisel mündenden Fahrbahnen können hierbei in zum Kreisel hinführende Richtungsfahrbahnen und jeder Richtungsfahrbahn zugeordnete Gegenfahrbahnen unterteilt werden. Die Gegenfahrbahnen führen demnach vom Kreisel weg. Selbstverständlich sind auch mehrere parallele Richtungsfahrbahnen sowie diesen zugeordnet mehrere Gegenfahrbahnen, die zu einem Kreisverkehr hinführen oder von diesem wegführen, möglich.
Bei den bislang bekannten Straßenkreuzungen in Form eines Kreisverkehrs werden die Fahrbahnen überwiegend zentripedal an den Kreisel herangeführt, was bedeutet, dass die Fahrbahnen bezogen auf eine an den Kreisdurchmesser angelegte Tangente im rechten Winkel auf den Kreisel stoßen. Diese Fahrbahnverlegung hat mehrere Nachteile. Zunächst zwingt es einen auf den Kreisel zufahrenden Kraftfahrer, der den im Kreisverkehr befindlichen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren hat, dazu, auf jedes sich im Kreisverkehr befindende Fahrzeug zu warten. Dies ist dann besonders ärgerlich, wenn der betreffende Fahrzeugführer im Kreisel versäumt, vor dem beabsichtigten Ausfahren aus dem Kreisverkehr den Blinker zu betätigen. Diese Verhaltensweise behindert den zügigen Abfluss des Verkehrs.
Weiterhin sind die Sichtmöglichkeiten bei bekannten Kreisverkehren eingeschränkt. Insbesondere erweist sich die A-Säule in Personenkraftwagen als Sichthindernis, sodass hierdurch vor der Einfahrt in den Kreisel erhebliche Unsicherheiten und damit verbundene Unfallrisiken entstehen können. Bei alledem lässt sich feststellen, dass bisher bekannte Straßenkreuzungen in Form eines Kreisverkehrs zwar eine flüssige Verkehrsführung verbessern, jedoch noch nicht optimal ermöglichen.
Es ist technische Aufgabenstellung der Erfindung, eine Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs bereit zu stellen, die den Verkehrsfluss sowie die Verkehrssicherheit insgesamt verbessert.
Diese technische Aufgabenstellung wird für eine gattungsgemäße Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine erfindungsgemäße Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs zeichnet sich dadurch aus, dass die Richtungsfahrbahnen und die Gegenfahrbahnen in unmittelbarer Kreiselnähe voneinander getrennt verlaufen. Dabei ist jeweils zumindest die äußere Fahrbahnbegrenzung einer jeden vom Kreisel wegführenden Gegenfahrbahn tangential zum Außendurchmesser des Kreisels angeordnet.
Durch die tangentiale Abführung der vom Kreisel wegführenden Gegenfahrbahnen ist es für den auf der zugehörigen zum Kreisel hinführenden Richtungsfahrbahn ankommenden Fahrzeugführer möglich, sehr frühzeitig zu erkennen, ob ein Fahrzeug beabsichtigt, aus dem Kreisel heraus zu fahren oder in diesem zu verbleiben. Durch diese bereits beim Herannahen sichtbare und erkennbare Verhaltensweise des entgegenkommenden Verkehrs wird der Verkehrsfluss sowie die Verkehrssicherheit insgesamt in erheblichem Maße verbessert. Zudem ist eine erfindungsgemäße Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs wesentlich besser einzusehen und insgesamt überschaubarer gestaltet, als dies bei bekannten Ausführungen der Fall ist.
Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist die vom Kreisel wegführende Gegenfahrbahn bis zur Zusammenführung mit der ihr zugeordneten Richtungsfahrbahn geradlinig und tangential zum Außendurchmesser des Kreisels ausgerichtet.
Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, eine Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs mit bogenförmig gestalteten zum Kreisel hinführenden Richtungsfahrbahnen auszuführen. Dieser bogenförmige Verlauf wird vorzugsweise in Kreiselnähe vorgesehen.
Die bogenförmige Heranführung der Richtungsfahrbahnen an den Kreisel ermöglicht insgesamt eine Verbesserung des Verkehrsflusses. Es ist jedoch auch vorstellbar, dass ein sich auf der zum Kreisel führenden Richtungsfahrbahn näherndes Fahrzeug, welches beabsichtigt, an der in Fahrtrichtung gesehen nächsten Straße wieder abzubiegen, über den bogenförmigen Verlauf der zum Kreisel hinführenden Richtungsfahrbahn auf der äußersten rechten Spur fährt, um so den Kreisel über die von diesem wegführende Gegenfahrbahn zu verlassen, während die im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeuge beispielsweise auf den Innenspuren ihre Fahrt ungehindert fortsetzen können. Prinzipiell wäre ein Durchfahren in der zuvor beschriebenen Weise möglich, ohne dass ein Anhalten vor dem Kreisverkehr notwendig ist. Der bogenförmige Verlauf der zum Kreisel hinführenden Richtungsfahrbahn kann beliebige geschwungene Konturen annehmen.
Eine weitere Ausgestaltung wird jedoch darin gesehen, einen kreisbogenförmigen Verlauf vorzusehen.
Durch eine erfindungsgemäße Kombination der vom Kreisel wegführenden, tangential zum Außendurchmesser verlaufenden Gegenfahrbahnen mit den bogenförmig zum Kreisel hinführenden Richtungsfahrbahnen ergibt sich in Kreiselnähe zwischen den beiden Fahrbahnen eine Freifläche.
Diese Freifläche zwischen der Richtungsfahrbahn und der ihr zugeordneten Gegenfahrbahn einer jeden Fahrbahn kann beispielsweise dazu benutzt werden, eine Bepflanzung vorzunehmen oder Verkehrsleiteinrichtungen beziehungsweise Verkehrszeichen, Lichtsignaleinrichtungen oder Ähnliches anzubringen. Diese sind weithin und für jedermann sichtbar, ohne dass sie den Verkehr in irgendeiner Weise behindern.
Eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die zugehörige Zeichnung näher beschrieben.
Die Figur zeigt eine Straßenkreuzung von zwei sich kreuzenden Straßen, deren Kreuzungspunkt ein Kreisverkehr bildet. Die beiden sich kreuzenden Straßen weisen dementsprechend vier zur besseren Unterscheidung mit I bis IV bezeichnete Fahrbahnen 4 auf, welche sich in dem Kreisverkehr vereinigen. Der Kreisverkehr besteht aus einem Kreisel 1, dessen Innendurchmesser 2 die innere Abmessung der Fahrbahn des Kreisels 1 beschreibt, während der Außendurchmesser 3 des Kreisels 1 die äußere Randbegrenzung der Fahrbahn des Kreisels 1 ist. Eine jede Fahrbahn 4 besteht aus einer Richtungsfahrbahn 5 und einer dieser zugeordneten Gegenfahrbahn 6.
Betrachtet man in der Figur zur besseren Beschreibung der erfindungsgemäßen Ausführungsform eine einzelne Fahrbahn 4, so besteht diese aus einer zum Kreisel hinführenden Richtungsfahrbahn 5 und einer dieser entgegengesetzt gerichteten, vom Kreisel weg führenden Gegenfahrbahn 6. Beide verlaufen bis in die Nähe des Kreisels 1 als gemeinsame, in der Draufsicht annähernd S-förmige Straßenführung. Am Kreisel 1 trennen sich die Richtungsfahrbahn 5 und die Gegenfahrbahn 6, wobei die dadurch gebildete Freifläche 8 beispielsweise nutzbar ist, um Verkehrsleiteinrichtungen oder Verkehrszeichen aufzustellen. Die Richtungsfahrbahn 5 wird ausgehend von einer geradlinigen Führung in einen Bogen überführt, verläuft dann in Richtung zum Kreisel 1 hin, über eine kurze Strecke wiederum geradlinig und geht in Kreiselnähe in einen bogenförmigen, vorliegend einen kreisbogenförmigen Verlauf über. Verfolgt man diese Richtungsfahrbahn 5 weiter, so geht sie von dem Kreisbogen aus in den Kreisel 1 über, von dem aus sie in tangentialer Richtung bezogen auf einen Durchmesser des Kreisels als Gegenfahrbahn 6 wieder vom Kreisverkehr wegführt. Wird der Kreisel 1 demgemäß mit mehreren Fahrspuren ausgestattet, so wäre es nach dieser Ausführungsform möglich, über die Richtungsfahrbahn 5 in den Kreisel einzufahren und diesen, ohne den darin befindlichen fließenden Verkehr zu behindern, über die Gegenfahrbahn 6 wieder zu verlassen. Ein Anhalten kann damit unterbleiten, sodass der Verkehr insgesamt sehr flüssig fließen kann. Aus der Figur wird ersichtlich, dass die Fahrbahnbegrenzungen 7 der vom Kreisel 1 wegführenden Gegenfahrbahnen 6 eine tangentiale Anordnung zu Durchmessern des Kreisels 1 aufweisen. Die äußere Fahrbahnbegrenzung 7 einer jeden Gegenfahrbahn 6 entspricht dabei der Tangente an dem Außendurchmesser 3 des Kreisels. Derartige erfindungsgemäße Straßenkreuzungen in Form eines Kreisverkehrs sind sowohl für Links- als auch für Rechtsverkehr geeignet. Einzige Bedingung für den Einsatz in Ländern mit Linksverkehr ist lediglich eine zu der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform spiegelbildliche Anordnung der gesamten Straßenkreuzung.
Bezugszeichenliste
1
Kreisel
2
Innendurchmesser
3
Außendurchmesser
4
Fahrbahn
5
Richtungsfahrbahn
6
Gegenfahrbahn
7
Fahrbahnbegrenzung
8
Freifläche
9
Insel

Claims (6)

1. Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs, dessen Kreisel (1) einen Innendurchmesser (2) und einen Außendurchmesser (3) aufweist, mit wenigstens zwei sich kreuzenden Straßen, deren Fahrbahnen (4) jeweils mindestens aus einer Richtungsfahrbahn (5) und einer dieser zugeordneten Gegenfahrbahn (6) bestehen, dadurch gekennzeichnet, dass in unmittelbarer Kreiselnähe die Richtungsfahrbahnen (5) von den Gegenfahrbahnen (6) getrennt sind und zumindest die äußere Fahrbahnbegrenzung (7) der vom Kreisel wegführenden Gegenfahrbahnen (6) tangential zum Außendurchmessers (3) des Kreisels (1) angeordnet sind.
2. Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vom Kreisel (1) wegführende Gegenfahrbahn (6) bis zur Zusammenführung mit der Richtungsfahrbahn (5) einen geradlinigen Verlauf tangential zum Außendurchmesser (3) des Kreisels (1) aufweist.
3. Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Kreisel (1) führenden Richtungsfahrbahnen (5) in Kreiselnähe einen annähernd bogenförmigen Verlauf aufweisen.
4. Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Kreisel (1) führenden Richtungsfahrbahnen (5) in Kreiselnähe einen annähernd kreisbogenförmigen Verlauf aufweisen.
5. Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verlauf der Fahrbahnen (4) vor dem Kreisel (1) geschwungen, vorzugsweise annähernd S-förmig ist.
6. Straßenkreuzung in Form eines Kreisverkehrs nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den in Kreiselnähe voneinander getrennten Richtungsfahrbahnen (5) und Gegenfahrbahnen (6) einer jeden Fahrbahn (4) jeweils eine Freifläche (8) zur Bepflanzung oder Anbringung von Verkehrsleiteinrichtungen beziehungsweise zur Aufstellung von Verkehrszeichen vorhanden ist.
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