DE10110014B4 - Antriebsanordnung für ein zur Ablage in einen Stauraum in einem Fahrzeug schwenkbares Element eines Fahrzeugdaches - Google Patents
Antriebsanordnung für ein zur Ablage in einen Stauraum in einem Fahrzeug schwenkbares Element eines Fahrzeugdaches Download PDFInfo
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Abstract
Antriebsanordnung für ein Fahrzeugdach mit einem Dachteil (14), das mit einem Trägerelement (11; 111; 225) verbunden ist, welches mittels eines Antriebselements (5; 19; 220) entlang einer vorgegebenen Bewegungsbahn verstellbar ist,
wobei das Antriebselement (5; 19; 220) an einem relativ zum Trägerelement (11; 111; 225) schwenkbaren Zwischenhebel (12; 112; 221) angreift, welcher über einen Mitnehmer (6; 224) die von dem Antriebselement (5; 19; 220) vermittelte Antriebskraft in Abhängigkeit von der Schwenkstellung des Zwischenhebels (12; 112; 221) in das Trägerelement (11; 111; 225) einleitet, und
wobei die Antriebsanordnung so ausgebildet ist, dass die Schwenkstellung des Zwischenhebels (12; 112; 221) gegenüber dem Trägerelement (11; 111; 225) von der Position des Trägerelements (11; 111; 225) entlang seiner Bewegungsbahn bestimmt ist.
wobei das Antriebselement (5; 19; 220) an einem relativ zum Trägerelement (11; 111; 225) schwenkbaren Zwischenhebel (12; 112; 221) angreift, welcher über einen Mitnehmer (6; 224) die von dem Antriebselement (5; 19; 220) vermittelte Antriebskraft in Abhängigkeit von der Schwenkstellung des Zwischenhebels (12; 112; 221) in das Trägerelement (11; 111; 225) einleitet, und
wobei die Antriebsanordnung so ausgebildet ist, dass die Schwenkstellung des Zwischenhebels (12; 112; 221) gegenüber dem Trägerelement (11; 111; 225) von der Position des Trägerelements (11; 111; 225) entlang seiner Bewegungsbahn bestimmt ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Antriebsanordnung für ein zur Ablage in einen Stauraum in einem Fahrzeug schwenkbares Element eines Fahrzeugdaches, insbesondere für ein Verdeck.
- Aus der
DE 195 25 587 C1 ist eine Antriebsanordnung für ein in einen heckseitigen Verdeckkasten mittels eines Viergelenks absenkbares Verdeck bekannt, wobei einer der beiden Lenker der Viergelenksanordnung an seinem an der Karosserie fest angelenkten Ende mit einem Schneckenrad versehen ist, welches von einer von einem drucksteifen Antriebskabel angetriebenen Schnecke angetrieben wird, um die Schwenkbewegung des Verdecks in den bzw. aus dem Verdeckkasten zu bewirken. - Nachteilig bei dieser bekannten Antriebsanordnung ist die konstruktionsbedingte konstante Krafteinleitung während des Schwenkvorgangs.
- Die den nächstliegenden Stand der Technik bildende
EP 0 275 184 A2 offenbart eine Antriebsanordnung für ein Fahrzeugdach mit einem Dachteil, das mit einem Trägerelement fest verbunden ist, welches mittels eines Antriebselements entlang einer vorgegebenen und von Führungsschienen gebildeten Bewegungsbahn verstellbar ist. Das Antriebselement greift an dem mit dem Dachteil fest verbundenen Trägerelement an und leitet die Antriebskraft unmittelbar in das Trägerelement ein. Die Antriebsanordnung ist so ausgebildet, dass die Schwenkstellung des Antriebselements und damit des Dachteils von der Position des Antriebselements entlang seiner Bewegungsbahn bzw. den beiden Führungsschienen bestimmt ist, die unterschiedliche Abstände voneinander aufweisen können. - Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Antriebsanordnung zu schaffen, bei welcher die Krafteinleitung während des Verstellvorgangs mit einfachen Mitteln variabel gestaltet werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Antriebsanordnung, wie sie in Anspruch 1 definiert ist.
- Bei dieser erfindungsgemäßen Lösung ist vorteilhaft, dass auf einfache Weise, insbesondere mit wenig Bauteilen, die Krafteinleitung während des Verstellvorgangs variabel gestaltet werden kann, um beispielsweise in dem Bereich vor Erreichen der Endlage die Krafteinleitung zu erhöhen oder zu verringern.
- Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, wobei:
-
1 schematisch eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Antriebsanordnung gemäß einer ersten Ausführungsform zeigt; -
2 schematisch eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Antriebsanordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform zeigt; -
3 schematisch eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Antriebsanordnung gemäß einer dritten Ausführungsform zeigt; und -
4 die Ausführungsform von3 in einer anderen Stellung zeigt. - In
1 ist in schematischer Weise eine Antriebsanordnung für eine Dachkassette14 eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches gemäß einer ersten Ausführungsform gezeigt. Die Dachkassette14 dient dazu, ein (nicht gezeigtes) öffnungsfähiges Dachelement, wie beispielsweise ein Faltdach oder ein Lamellendach, aufzunehmen. Dabei wird das öffnungsfähige Dachelement, welches in seiner Schließstellung eine Dachöffnung flächig verschließt, mittels eines (nicht dargestellten) Antriebs entlang einer (nicht dargestellten) seitlichen Führung in die Dachkassette14 zusammengeschoben, um die Dachöffnung freizugeben, wobei dieser Vorgang auch im Fahrbetrieb möglich ist. Die Dachkassette14 kann nun ihrerseits mittels der nachfolgend beschriebenen Antriebsanordnung zur Ablage in einem rückwärtigen Stauraum des Fahrzeugs, insbesondere hinter den Sitzen, verschwenkt werden, um das Fahrzeugdach nach der Art eines Cabrios vollständig zu entfernen. Die Dachkassette14 ist über zwei schematisch dargestellte Befestigungselemente17 und18 (die über Gelenkpunkte3 und4 mit zwei Trägerelementen10 und11 verbunden, die ihrerseits jeweils über ein karosseriefest angebrachtes Gelenk2 bzw.1 schwenkbar gelagert sind) schwenkbar gelagert. Die Drehgelenke1 und4 bzw.2 und3 befinden sich dabei an gegenüberliegenden Enden der Trägerelemente11 bzw.10 . Das Trägerelement11 wirkt dabei als angetriebener Lenker. Die Trägerelemente10 und11 mit den Schwenkpunkten1 ,2 ,3 und4 bilden eine Viergelenkanordnung für die Dachkassette14 , mittels welcher diese in den Stauraum abgelegt werden kann. - Der Lenker
11 ist in Längsrichtung mit einer Kulissenbahn13 versehen, in welche ein Mitnehmerstift6 eingreift, der an einem Zwischenhebel12 ausgebildet ist. Der Zwischenhebel12 ist an seinen beiden Enden mit einem Gleiter5 bzw.7 versehen, der jeweils in eine karosseriefeste Führungsbahn8 bzw.9 eingreift und in dieser gleitend geführt ist. An dem bezüglich des Drehpunkts1 des Lenkers11 radial außenliegenden Gleiter5 greift ein drucksteifes Antriebskabel19 an, welches von einem in an sich bekannter Weise ausgebildeten Antrieb (über ein von einem Elektromotor angetriebenes Ritzel) angetrieben wird. Die radial außenliegende Führungsbahn8 für den Gleiter5 ist dabei im gezeigten Beispiel kreisförmig ausgebildet. Die radial innenliegende innere Führungsbahn9 für den Gleiter7 verläuft über weite Abschnitte im wesentlichen parallel zur äußeren Führungsbahn8 , d. h. sie ist über wesentliche Abschnitte ebenfalls kreisförmig ausgebildet. Im Endbereich20 der inneren Führungsbahn9 verringert sich jedoch deren Radius erheblich, so dass der Abstand zwischen den Führungsbahnen8 und9 in diesem Bereich stark zunimmt. - Wenn nun aus der in der
1 gezeigten Stellung mittels des Antriebskabels19 eine Krafteinleitung in den äußeren Gleiter5 in Pfeilrichtung erfolgt, wird der Len ker11 durch den Eingriff des Mitnehmers6 , welcher sich zwischen den beiden Gleitern5 und7 befindet, zu einer Schwenkbewegung im Uhrzeigersinn veranlasst, wobei dann die Gleiter5 und7 in den Führungsbahnen8 bzw.9 geführt werden. Solange der Abstand zwischen den Führungsbahnen8 und9 konstant ist, erfolgt die Krafteinleitung in den Lenker11 über den Mitnehmer6 immer an der gleichen Stelle, d. h. bei konstanter Antriebskraft des Antriebskabels19 ist die in den Lenker11 eingeleitete Antriebskraft ebenfalls konstant. In dem Bereich konstanten Abstands können die Führungsbahnen8 und9 auch so ausgebildet sein, dass sie übereinander liegen, d. h. gar keinen Abstand aufweisen. - Wenn jedoch der Gleiter
7 in den Endbereich20 der inneren Führungsbahn9 gelangt, in welcher deren Radius abnimmt, so vergrößert sich der Abstand zwischen den Führungsbahnen8 und9 und der Zwischenhebel12 führt zwangsweise eine Schwenk- bzw. Drehbewegung im Uhrzeigersinn aus, da sich der Gleiter7 entlang der inneren Führungsbahn9 nun nach innen bewegt. Dabei gleitet der Mitnehmer6 in der Kulissenbahn13 des Lenkers11 in radialer Richtung gesehen nach innen. Die Schwenk- bzw. Drehbewegung des Zwischenhebels12 führt bei gleichbleibender Antriebsgeschwindigkeit des angetriebenen Gleiters5 zu einer Verlangsamung der Schwenkbewegung des Lenkers11 . Entsprechend erhöht sich bei gleichbleibender Antriebskraft des Antriebskabels19 die in den Lenker11 eingeleitete Antriebskraft für die Dachkassette14 . Es findet also im Endbereich20 der inneren Führungsbahn9 eine Untersetzung der Antriebsbewegung statt. - Eine Übersetzung der Antriebsbewegung bzw. Verringerung der Antriebskraft kann erzielt werden, indem der Abstand zwischen den beiden Führungsbahnen
8 und9 verringert wird, indem beispielsweise der Radius der inneren Führungsbahn9 vergrößert wird. - Zwar ist es grundsätzlich möglich, da es für die Kraftübertragung nur auf den Abstand zwischen den beiden Führungsbahnen
8 und9 ankommt, statt der inneren Führungsbahn9 die äußere Führungsbahn8 mit variablem Radius zu gestalten. Da jedoch in dieser äußeren Führungsbahn8 das Antriebskabel19 verläuft, wird allgemein bevorzugt, dass, wie gezeigt, die innere Führungsbahn9 mit sich änderndem Radius gestaltet ist. - Eine Erhöhung bzw. Verringerung der Antriebskraft kann nicht nur im Bereich der Endlage der Dachkassette
14 wünschenswert sein, sondern unter Umständen auch in Zwischenstellungen. - In
2 ist schematisch eine zweite Ausführungsform der Erfindung gezeigt, wobei der wesentliche Unterschied darin besteht, dass im Gegensatz zu der Ausführungsform von1 auf die radial innenliegende Führungsbahn9 und den darin geführten inneren Gleiter7 des Zwischenhebels12 verzichtet wird. Die Abhängigkeit der radialen Lage des inneren, d. h. näher zu dem Drehpunkt1 des Lenkers111 liegenden Endes107 des Zwischenhebels112 von der Schwenkstellung des Lenkers111 wird mittels eines Riegels119 im Zusammenspiel mit einem karosseriefesten Anschlag118 und einer karosseriefesten Gleitkurve117 erzielt. - Der als Kniehebel ausgebildete Zwischenhebel
112 wird an seinem radial außenliegenden Gleiter5 von einem drucksteifen Antriebskabel19 in einer karosseriefesten kreisförmigen Führungsbahn8 angetrieben, welche als Mittelpunkt den Drehpunkt1 des Lenkers111 hat. Die Krafteinleitung in den Lenker111 erfolgt wie bei der obigen Ausführungsform mittels einem an dem Zwischenhebel112 ausgebildeten Mitnehmer6 , welcher in eine Führungsbahn113 eingreift, die in dem Lenker111 im wesentlichen in radialer Richtung ausgebildet ist. - Der Riegel
119 ist in dem Lenker111 in im wesentlichen tangentialer Richtung verschiebbar, wobei er mittels einer Druckfeder116 in eine Stellung vorgespannt ist (siehe2 ), in welcher er in radialer Richtung eine Anlagefläche120 für das innere Ende107 des Schwenkhebels112 bildet. Auf diese Weise wird in der in2 gezeigten Schwenkstellung des Lenkers111 das radial innere Ende107 des Zwischenhebels112 an einer Bewegung in radialer Richtung nach innen gehindert, was zusammen mit dem Eingriff des Mitnehmers6 in der Führungsbahn113 für eine Fixierung des Zwischenhebels112 relativ zu dem Lenker111 sorgt. In dieser Stellung erfolgt somit bei konstanter Antriebsgeschwindigkeit und Antriebskraft über das Antriebskabel19 und den äußeren Gleiter5 eine Bewegung des Lenkers111 mit konstanter Geschwindigkeit und konstanter Kraft. Dieser Zustand entspricht bei der Ausführungsform von1 dem Bereich, in welchem die beiden Führungsbahnen8 und9 mit konstantem Abstand, d. h. konzentrisch, verlaufen. - Die Gleitkurve
117 und der Anschlag118 liegen in unterschiedlichen Ebenen, wobei der Anschlag118 so angeordnet ist, dass bei entsprechender Winkelstellung des Lenkers111 der Riegel119 mit seiner Vorderseite121 gegen den Anschlag118 fährt und dann entsprechend gegen die Vorspannkraft der Druckfeder116 in tangentialer Richtung zurückgeschoben wird, wodurch die Anlage des radial innenliegenden Endes107 des Zwischenhebels112 an der radial nach außen weisenden Anlagefläche120 des Riegels119 beendet wird, wodurch das Ende107 freikommt. Die Gleitkurve bzw. das Gleitkurvenelement117 ist so angeordnet, dass nach dem Zurückschieben des Riegels119 durch den Anschlag118 das radial innenliegende Ende107 des Zwischenhebels112 zur Anlage auf der Anlagefläche122 des Gleitkurvenelements117 kommt, wodurch die radiale Lage des inneren Endes107 des Zwischenhebels112 nunmehr durch die Form der Anlagefläche122 bestimmt wird. Deren Form ist gemäß2 so ausgebildet, dass sich das innere Ende107 des Zwischenhebels112 bei fortgesetzter Schwenkbewegung des Lenkers111 um den Drehpunkt1 in Pfeilrichtung, d. h. im Uhrzeigersinn, radial nach innen bewegen kann, was im Zusammenwirken mit der Führung des Mitnehmers6 in der Kulissenbahn113 des Lenkers111 und der fortgesetzten konstanten Krafteinleitung in den Gleiter5 zu einer Schwenk- bzw. Drehbewegung des Zwischenhebels112 im Uhrzeigersinn führt. Die Form der Anlagefläche122 des Gleitkurvenelements117 entspricht der Form der inneren Führungsbahn9 von1 in deren Endbereich20 . - Die dadurch erzielte Schwenk- bzw. Drehbewegung des Zwischenhebels
112 hat bei der Ausführungsform gemäß2 die gleichen Auswirkungen wie bei der Ausführungsform gemäß1 , d. h. die Schwenkbewegung des Lenkers111 verlangsamt sich, während entsprechend die Kraft sich vergrößert, so dass eine Untersetzung der Antriebsbewegung des Lenkers111 im Endbereich des Schwenkbereichs erfolgt. - Ein Vorteil der Ausführungsform gemäß
2 liegt darin, dass die innere Führungsbahn der Ausführungsform gemäß1 größtenteils, d. h. mit Ausnahme des Gleitkurvenelements117 , entfallen kann, was zu Bauraumvorteilen und/oder Kostenvorteilen führen kann. - Obschon die Erfindung bisher unter Bezugnahme auf einen mit einem Antriebskabel versehenen Antrieb beschrieben wurde, ist die Antriebskrafteinleitung in den Zwischenhebel
12 bzw.112 grundsätzlich auch auf andere Weise möglich, beispielsweise mittels einer Antriebsstange. - Die vorliegende Erfindung ist nicht auf den Antrieb eines Lenkers, d. h. eines an einem Ende schwenkbar an der Karosserie angelenkten Hebel, beschränkt, sondern es können allgemein entlang einer vorgegebenen Bewegungsbahn verstellbare Dachteile angetrieben werden, wie dies in den
3 und4 für eine Gleiterplatte225 als angetriebenes Dachteil gezeigt ist. - Die Gleiterplatte
225 ist mittels einer nicht dargestellten Führungseinrichtung entlang einer karosseriefesten Führungsbahn, vorzugsweise einer Führungsschiene, auf einer vorgegebenen Bewegungsbahn (in3 und4 mit dem Pfeil219 bezeichnet) geführt. Bei dem dargestellten Beispiel handelt es sich dabei um eine geradlinige Strecke; die Bewegungsbahn könnte bei Bedarf jedoch auch gekrümmt sein. - Bei der Gleiterplatte
225 kann es sich beispielsweise um ein angetriebenes Element der Dachmechanik für ein Faltdach, ein Verdeck, ein Schiebedach, eine Schiebehebedach, ein Lamellendach oder ein Spoilerdach handeln. - Ein nicht dargestelltes und vorzugsweise über ein Ritzel von einem Elektromotor angetriebenes drucksteifes Antriebskabel läuft in einem Kabelkanal
228 und ist starr mit einem Gleiter220 verbunden, der in dem Kabelkanal228 geführt ist und über ein Gelenk222 mit einem Ende eines als Kniehebel221 ausgebildeten Zwischenhebel verbunden ist. Das andere Ende des Kniehebels221 ist über einen über ein Gelenk223 verbundenen Gleiter230 in einem Führungskanal229 geführt. Zwischen den Gelenken222 und223 weist der Kniehebel221 als Kulissenstift ausgebildeten Mitnehmer224 auf, der in einen Kulissenschlitz226 eingreift, der in der Gleiterplatte225 ausgebildet ist. Der Kulissenschlitz226 kann je nach Bedarf gerade oder gekrümmt ausgebildet sein. Im gezeigten Beispiel ist er gerade ausgebildet und verläuft senkrecht zur Bewegungsrichtung219 der Gleiterplatte. - Abgesehen von dem mit dem Bezugszeichen
227 bezeichneten Kurvenbereich verläuft der Führungskanal229 für den Gleiter230 gerade und parallel zu dem Führungskanal228 für den Gleiter220 . Der Führungskanal228 verläuft über seine gesamte dargestellte Länge gerade. Im parallelen Bereich verlaufen die Führungskanäle im wesentlichen übereinander, so dass der Kniehebel221 in diesem Bereich, wie in3 dargestellt, im wesentlichen horizontal liegt. In dem gekrümmten Abschnitt227 läuft der Führungskanal229 von dem Führungskanal228 weg, d. h. der Abstand zwischen den Führungskanälen228 und229 vergrößert sich. - Die Einleitung der von dem Antriebskabel vermittelten Antriebskraft in die Gleiterplatte
225 erfolgt über den Gleiter220 , den Kniehebel221 und letzlich den Mitnehmer224 . Bei der in3 gezeigten Stellung, in welcher sich die beiden Gleiter220 und230 im geraden Bereich der Führungskanäle228 bzw.229 befin den, ist die Krafteinleitung bei konstanter Antriebskraft des Antriebskabels konstant. - Sobald jedoch der Gleiter
230 in den gekrümmten Bereich227 des Führungskanals229 eintritt, wird der Kniehebel221 zu einer Schwenkbewegung um das Gelenk222 des Gleiters220 veranlasst, wodurch der Mitnehmer224 in dem Kulissenschlitz226 nach unten gleitet. Aufgrund dieser Schwenkbewegung des Kniehebels221 verlangsamt sich bei konstanter Geschwindigkeit des Gleiters220 die Bewegung des Mitnehmers224 (d. h. die entsprechende Bewegungskomponente verringert sich), und damit der Gleiterplatte225 in der Richtung219 , was mit einer entsprechenden Antriebskrafterhöhung bezüglich der Richtung219 einhergeht. Auf diese Weise wird eine Untersetzung der Antriebsbewegung in der Richtung210 im Bereich des gekrümmten Abschnitts227 des Führungskanals229 erzielt. - Das Übersetzungsverhältnis wird einerseits von der Dimensionierung des Kniehebels, d. h. dem Verhältnis zwischen dem Abstand b zwischen dem Gelenk
222 und dem Mitnehmer224 und dem Abstand a zwischen dem Mitnehmer224 und dem Gelenk223 , und andererseits von der Gestaltung des gekrümmten Abschnitts227 des Führungskanals229 bestimmt und ist über diese Parameter für die jeweilige Anwendung entsprechend einstellbar. - Die Einleitung der Antriebskraft in die Gleiterplatte
225 hängt von der Schwenkstellung des Kniehebels221 ab, die wiederum von der Position der Gleiterplatte225 entlang ihrer Bewegungsbahn abhängt. Dadurch wird auf einfache Weise eine bedarfsgerecht variable Antriebskrafteinleitung ermöglicht. - Statt mittels des Eingriffs des Gleiters
230 in den Führungskanal229 kann die Schwenkstellung des Kniehebels221 auch wie bei der Ausführungsform gemäß2 durch ein in Abhängigkeit von der Stellung der Gleiterplatte225 beispielsweise durch einen Anschlag betätigtes Riegelelement bestimmt sein, welches im nicht betätigten Zustand eine Anlagefläche für einen dem Gleiter230 entsprechenden Führungspunkt des Kniehebels221 bildet. Bei dieser Abwandlung kann der Führungskanal229 zumindest bezüglich seines geraden Abschnitts komplett eingespart werden, wobei der gekrümmte Abschnitt durch eine gekrümmte Anlagefläche wie in2 ersetzt werden kann. - Die vorliegende Erfindung ermöglicht eine im Prinzip beliebig einstellbare variable Einleitung bzw. Über-/Untersetzung der Antriebskraft bei zuverlässiger mechanischer Ausgestaltung und geringem Bauraumbedarf.
-
- 1
- Gelenk
- 2
- Gelenk
- 3
- Gelenk
- 4
- Gelenk
- 5
- Gleiter
- 6
- Mitnehmer
- 7
- Gleiter
- 8
- Führungsbahn
- 9
- Führungsbahn
- 10
- Trägerelement
- 11
- Lenker
- 12
- Zwischenhebel
- 13
- Kulissenbahn
- 14
- Dachkassette
- 17
- Befestigungselement
- 18
- Befestigungselement
- 19
- Antriebskabel
- 20
- Endbereich
- 107
- Führungspunkt
- 111
- Lenker
- 112
- Zwischenhebel
- 113
- Kulissenbahn
- 116
- Feder
- 117
- Gleitkurve
- 118
- Anschlag
- 119
- Riegelelement
- 120
- Anlagefläche an
119 - 121
- Vorderseite
von
119 - 122
- Gleitbahn
- 219
- Bewegungsrichtung
von
225 - 220
- Gleiter
- 221
- Kniehebel
- 222
- Gelenk
- 223
- Gelenk
- 224
- Mitnehmer
- 235
- Gleiterplatte
- 226
- Kulissenbahn
in
225 - 227
- gekrümmter Abschnitt
von
229 - 228
- Führungskanal
- 229
- Führungskanal
- 230
- Gleiter
Claims (32)
- Antriebsanordnung für ein Fahrzeugdach mit einem Dachteil (
14 ), das mit einem Trägerelement (11 ;111 ;225 ) verbunden ist, welches mittels eines Antriebselements (5 ;19 ;220 ) entlang einer vorgegebenen Bewegungsbahn verstellbar ist, wobei das Antriebselement (5 ;19 ;220 ) an einem relativ zum Trägerelement (11 ;111 ;225 ) schwenkbaren Zwischenhebel (12 ;112 ;221 ) angreift, welcher über einen Mitnehmer (6 ;224 ) die von dem Antriebselement (5 ;19 ;220 ) vermittelte Antriebskraft in Abhängigkeit von der Schwenkstellung des Zwischenhebels (12 ;112 ;221 ) in das Trägerelement (11 ;111 ;225 ) einleitet, und wobei die Antriebsanordnung so ausgebildet ist, dass die Schwenkstellung des Zwischenhebels (12 ;112 ;221 ) gegenüber dem Trägerelement (11 ;111 ;225 ) von der Position des Trägerelements (11 ;111 ;225 ) entlang seiner Bewegungsbahn bestimmt ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (
6 ,224 ) in einer Richtung senkrecht zu der Bewegungsrichtung (219 ) des Antriebselements (5 ,19 ,220 ) an dem Dachteil (11 ,111 ,225 ) verschiebbar geführt ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (
6 ,224 ) als Kulissenstift ausgebildet ist, der in eine Kulissenbahn (13 ,113 ,226 ) in dem Dachteil eingreift. - Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebselement (
5 ,19 ,220 ), vorzugsweise über einen Gleiter (5 ,220 ), an einem ersten Führungspunkt (222 ) des Zwischenhebels (12 ,112 ,221 ) angreift, der in einer ersten karosseriefesten Führungsbahn (8 ,228 ) geführt ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage eines zweiten Führungspunkts (
107 ,223 ) des Zwischenhebels (12 ,112 ,221 ) in einer Richtung senkrecht zu der Bewegungsrichtung (219 ) des Antriebselements (5 ,19 ,220 ) von der Position des Dachteils (11 ,111 ,225 ) entlang der Bewegungsbahn des Dachteils bestimmt ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenhebel (
12 ,221 ) an dem zweiten Führungspunkt (223 ) in einer zweiten karosseriefesten Führungsbahn (9 ,229 ) geführt ist, wobei die Führungsbahnen (8 ,228 ,9 ,229 ) die Schwenkbewegung des Zwischenhebels steuern. - Antriebsanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste (
8 ,228 ) und die zweite Führungsbahn (9 ,229 ) über einen Abschnitt parallel und über einen Abschnitt (227 ) divergent verlaufen. - Antriebsanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein an dem Dachteil (
111 ) angebrachtes Riegelelement (119 ) vorgesehen ist, das in einer Richtung senkrecht zu der Bewegungsrichtung des Antriebselements (5 ) eine Anlagefläche (120 ) für den zweiten Führungspunkt (107 ) des Zwischenhebels (112 ) bildet, wobei das Riegelelement in Abhängigkeit von der Position des Dachteils betätigt wird, um den Führungspunkt in einer Richtung senkrecht zu der Bewegungsrichtung des Antriebselements freizugeben. - Antriebsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (
119 ) mit einer Vorspannung in die den zweiten Führungspunkt (107 ) blockierende Stellung beaufschlagt ist, wobei die Betätigung des Riegelelements durch Verschieben des Riegelelements in der Bewegungsrichtung des Antriebselements (5 ) erfolgt. - Antriebsanordnung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (
119 ) im Endbereich der Bewegung des Dachteils (111 ) von einen karosseriefesten Anschlagselement (118 ) zur Freigabe des zweiten Führungspunkts (107 ) betätigt wird, wobei ferner eine karosseriefeste Führungskurve (122 ) für den zweiten Führungspunkt im Bereich des Anschlagselements vorgesehen ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungskurve für den zweiten Führungspunkt (
107 ) von einer entsprechend geformten Anlagefläche (122 ) gebildet wird. - Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (
6 ,224 ) zwischen den beiden Führungspunkten (222 ,223 ) liegt. - Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebselement von einem drucksteifen Antriebskabel (
19 ) gebildet wird. - Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachteil (
225 ) entlang einer Führungsschiene geführt ist. - Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Dachteil um einen Lenker (
11 ,111 ) handelt, welcher einerseits an einem karosseriefesten Punkt (1 ) angelenkt ist und andererseits an einem zur Ablage in einen Stauraum in den Fahrzeug schwenkbaren Element angelenkt ist, und es sich bei der vorgegebenen Bewegungsbahn des Lenkers um eine durch den karosseriefesten Anlenkpunkt vorgegebene Schwenkbahn handelt. - Antriebsanordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (
6 ) in radialer Richtung an dem Lenker (11 ,111 ) verschiebbar geführt ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmer (
6 ) als Kulissenstift ausgebildet ist, der in eine Kulissenbahn (13 ,113 ) in dem Lenker (11 ,111 ) eingreift. - Antriebsanordnung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die radiale Lage eines Führungspunkts (
7 ,107 ) des Zwischenhebels (12 ,112 ) von der Schwenkstellung des Lenkers (11 ,111 ) bestimmt ist, wobei der Mitnehmer (6 ) zwischen dem Angriffspunkt (5 ) des Antriebselements und dem Führungspunkt liegt. - Antriebsanordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der radiale Abstand des Angriffspunkts (
5 ) des Antriebselements (19 ) an dem Zwischenhebel (12 ,112 ) von dem karosseriefesten Anlenkpunkt (1 ) des Lenkers (11 ,111 ) über den Schwenkbereich des Lenkers konstant ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebselement (
19 ) über einen Gleiter (5 ) an dem Zwischenhebel (12 ,112 ) angreift, wobei der Gleiter in einer karosseriefesten kreisbogenförmigen Führungsbahn (8 ) geführt ist, deren Mittelpunkt der karosseriefeste Anlenkpunkt (1 ) des Lenkers (11 ,111 ) ist. - Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Angriffspunkt (
5 ) des Antriebselements (19 ) an dem Zwischenhebel (12 ,112 ) radial weiter außen liegt als der Mitnehmer (6 ). - Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der radiale Abstand des Führungspunkts (
7 ,107 ) des Zwischenhebels (12 ,112 ) von dem karosseriefesten Anlenkpunkt (1 ) des Lenkers (11 ,111 ) mit der Schwenkstellung des Lenkers variiert. - Antriebsanordnung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass sich der radiale Abstand des Führungspunkts (
7 ,107 ) des Zwischenhebels (12 ,112 ) von dem karosseriefesten Anlenkpunkt (1 ) des Lenkers (11 ,111 ) am Ende der Schwenkbewegung des Lenkers verringert und im übrigen Schwenkwinkelbereich vorzugsweise konstant ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungspunkt (
7 ) des Zwischenhebels (12 ) in einer karosseriefesten Führungsbahn (9 ) geführt ist, die um den karosseriefesten Anlenkpunkt (1 ) des Lenkers verläuft und deren Radius von dem Schwenkwinkel des Lenkers (11 ) abhängt. - Antriebsanordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass ein an dem Lenker (
111 ) angebrachtes Riegelelement (119 ) vorgesehen ist, das in radialer Richtung eine Anlagefläche (120 ) für den Führungspunkt (107 ) des Zwischenhebels (112 ) bildet, wobei das Riegelelement in Abhängigkeit von der Schwenkstellung des Lenkers betätigt wird, um den Führungspunkt in radialer Richtung freizugeben. - Antriebsanordnung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (
119 ) mit einer Vorspannung in die den Führungspunkt (107 ) blockierende Stellung beaufschlagt ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigung des Riegelelements (
119 ) durch Verschieben des Riegelelements in im wesentlichen tangentialer Richtung erfolgt. - Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement (
119 ) im Endbereich des Schwenkbereichs des Lenkers (111 ) von einen karosseriefesten Anschlagselement (118 ) zur Freigabe des Führungspunkts (107 ) betätigt wird, wobei ferner eine karosseriefeste Führungskurve (122 ) für den Führungspunkt (107 ) im Bereich des Anschlagselements vorgesehen ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungskurve (
122 ) für den Führungspunkt (107 ) mit abnehmendem Radius bzgl. des karosseriefesten Anlenkpunkts (1 ) des Lenkers (111 ) ausgebildet ist. - Antriebsanordnung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungskurve für den Führungspunkt (
107 ) von einer entsprechend geformten Anlagefläche (122 ) gebildet wird. - Antriebsanordnung nach einem der Ansprüche 15 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass ein Befestigungshebel (
10 ) vorgesehen ist, der einerseits an einem karosseriefesten Punkt (2 ) angelenkt ist und andererseits an dem schwenkbaren Element (14 ) angelenkt ist und zusammen mit dem Lenker (11 ,111 ) ein Viergelenkanordnung für das schwenkbare Element bildet. - Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 15 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem schwenkbaren Element um eine Dachkassette (
14 ) handelt, in welche ein öffnungsfähiges Dachelement aus einer das Fahrzeugdach verschließenden Stellung nach hinten zusammenschiebbar ist, um eine Dachöffnung freizugeben, wobei der Stauraum im Heckbereich des Fahrzeugs liegt.
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