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DE10109802A1 - Kontaktzunge zwischen Gehäuseteilen - Google Patents

Kontaktzunge zwischen Gehäuseteilen

Info

Publication number
DE10109802A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
contact tongue
contact
sheet
tongue
deformation
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10109802A
Other languages
English (en)
Inventor
Gianfranco Natali
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Faist Systeme 86836 Untermeitingen De GmbH
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE10109802A1 publication Critical patent/DE10109802A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/28Clamped connections, spring connections
    • H01R4/48Clamped connections, spring connections utilising a spring, clip, or other resilient member

Landscapes

  • Manufacturing Of Electrical Connectors (AREA)
  • Hybrid Cells (AREA)
  • Shielding Devices Or Components To Electric Or Magnetic Fields (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kontaktzunge (1), die aus einem Blech (2) vorspringt und in Längsrichtung eine Verstärkung aufweist, die an der Stelle angebracht ist, an der die Kontaktzunge aus dem Blech vorspringt, sowie, falls das Blech mit einer isolierenden Schutzschicht (25) überzogen ist, mit einem gezogenen Loch (14) oder einer Verformung durch Verstreckung und Kompression (20, 21) versehen ist, die sich am freien Ende der Kontaktzunge (1) befinden, welche die ungeschützte elektrische Kontaktfläche darstellt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kontaktzunge zwischen Gehäuseteilen, die aus dem Blech eines Gehäuseteils ausgestanzt ist, und einstückig elastisch mit dem Blech verbunden ist. Die Kontaktzunge kann insbesondere bei Gehäuseteilen gebildet sein, die Stromkreise und insbesondere Schaltkreise beherbergen sollen, sowie bei Gehäusen, die wie ein Faradayscher Käfig zur Abschirmung gegen elektromagnetische Strahlung wirken.
Es sind, besonders auf dem Gebiet elektronischer Apparaturen Blechgehäuse mit vorspringenden, fassonierten und elastischen Kontaktzungen zur Herstellung eines mechanischen Kontakts mit entsprechenden Kontaktzungen oder Oberflächen anderer Körper, die mit diesen verbunden werden sollen, bekannt. Normalerweise soll dieser mechanische Kontakt zusätzlich einen elektronischen Kontakt herstellen. Auf diese Weise werden die verbundenen Körper auf das gleiche elektrische Potential, z. B. Erde, gebracht, oder es wird das Fließen elektrischen Stroms ermöglicht, so dass die betreffenden Körper eine Art Faradayscher Käfig bilden. So wird sowohl eine Abstrahlung nach außen der im Inneren produzierten elektromagnetischen Felder verhindert als auch die in der Umwelt vorhandenen elektromagnetischen Felder daran gehindert, mit den Strom- und Schaltkreisen im Inneren zu interferieren.
Solche elastischen Kontaktzungen für elektrische Kontakte sind seit 1987 vom Antragsteller des vorliegenden Patentantrags bei der Herstellung von Metallgehäusen aus verzinktem oder jedenfalls unlackiertem Blech für Computer verwendet worden.
Diese Kontaktzungen - die aus dem Umriss des Bleches, aus dem sie bestehen, vorspringen oder in eine Öffnung in dem Blech, aus dem sie bestehen, hineinragen - gewährleisten den mechanischen Kontakt mit dem Teil oder Körper, der sie in Folge der Elastizität des Bleches, aus dem sie ausgeschnitten ist, herunterdrückt.
Wenn das Blech, aus dem sie bestehen, lackiert oder jedenfalls mit einem nicht leitenden Material beschichtet ist, wird der elektrische Kontakt verhindert.
Dieses Problem wurde bei einigen Anwendungen dadurch überwunden, dass man nur auf einer Seite beschichtete Bleche verwendete.
In diesem Fall ist die Kontaktzunge relativ lang und an ihrem freien Ende gebogen, so dass sie eine wellige Form annimmt und an besagtem Ende die nicht geschützte Oberfläche heraussteht, damit die Kontaktzunge auf diese Weise den gewünschten elektrischen Kontakt herstellen kann.
Die Elastizität, dank deren eine solche Kontaktzunge den mechanischen Kontakt mit der entsprechenden Oberfläche oder den entsprechenden Kontaktzungen des Teils oder der Struktur, die sie herunterdrückt, aufrechterhält, beruht normalerweise auf der Elastizität des Blechs, aus dem sie hergestellt ist.
Im Falle, dass man auf Kosten der Elastizität auf Bleche mit erhöhter Hämmerbarkeit zurückgreifen muss, kann erstere mit geeigneten Maßnahmen im gewünschten Maß erzeugt werden. Der Rückgriff auf begrenzt hämmerbare und daher elastische Bleche, die nur auf der einen Oberfläche beschichtet und daher geschützt sind, löst das Problem jedoch nur teilweise, da es manchmal, aus technischen und ästhetischen Gründen, notwendig sein kann, den elektrischen Kontakt auf der beschichteten Oberfläche zu haben.
Diese Einschränkungen wurden 1995 durch die flexible, beschichtete Kontaktzunge überwunden, die Gegenstand der deutschen Patentschrift DE 195 07 846 C1 war. In dieser Patentschrift ist die Kontaktzunge aus einem beschichteten Blech ausgeschnitten und ist in der Lage, einen elektrischen Kontakt mit einer anderen Kontaktzunge gleichen Typs oder mit einer nicht gegen Elektrizität isolierten Oberfläche herzustellen.
Normalerweise ist sie freistehend, d. h. sie befindet sich im Inneren einer Öffnung im Blech, aus dem sie ausgeschnitten ist. In Folge des Kaltquetschens eines Stücks ihrer Länge ist sie elastisch. Am Ende ist sie dann um 90° gebogen, um die leitende Oberfläche ihrer Schnittkante, die durch das Ausschneiden der Kontaktzunge aus dem Blech entstanden ist, dem elektrischen Kontaktpunkt zuzuführen.
Bei dieser Lösung hat die Kontaktzunge, als ungeschützteste Oberfläche - d. h. diejenige, auf der der mechanische/elektrische Kontakt mit einem anderen ungeschützten Blechkörper erfolgt - ihre Schnittkante, die genauso breit ist wie das Blech, aus dem die Kontaktzunge ausgeschnitten ist, dick ist. Besagte Oberfläche ist also nicht beschichtet und ermöglicht den gewünschten elektrischen Kontakt.
Diese Kontaktzunge stellt den herausstehenden Teil dar, auf dem der mechanische und der elektrische Kontakt erfolgt, und ist an ihrem Endstück um genau 90° gebogen, wodurch die Schnittkante der Kontaktzunge ungeschützt ist. Die so gebogenen hervorstehenden Teile bilden jedoch Vorsprünge, an denen es, bei der Handhabung der Gehäuse, die sie beinhalten, zu Stößen gegen andere Teile oder Körper kommen kann, die erstere verformen und beschädigen und sogar unbrauchbar machen können. Sie können außerdem zufällig mit Körperteilen desjenigen in Berührung kommen, der sie benutzt, und dabei Schnittwunden, Abschürfungen oder andere Verletzungen hervorrufen.
Ein weiterer Nachteil dieser Kontaktzungen ist bedingt durch die Tatsache, dass das Quetschen eines Stücks ihrer Länge, das nötig ist, um die Verfestigung zu bewirken, sie einerseits zwar flexibel und elastisch macht, sie andererseits aber auch mechanisch schwächt. Auf diese Weise werden permanente Verformungen gefördert, wenn die - normalerweise zufällige - Belastung höher ausfällt als erwartet.
Ein weiterer Nachteil basiert auf der Tatsache, dass das Biegen des Endstücks der Kontaktzunge ein komplexer Vorgang ist, der eine teure Ausrüstung erfordert, und zwar wegen der begrenzten Öffnung, der sie normalerweise in dem Blech, aus dem sie ausgeschnitten ist, umgibt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kontaktzunge der eingangs genannten Art zu schaffen, durch die ein sicherer dauerhafter elektrischer Kontakt mit einem anderen Gehäuseteil hergestellt werden kann.
Außerdem soll eine Kontaktzunge geschaffen werden, die aus einem Blech vorspringt und in Relation zu einer Vergleichsebene, normalerweise das Blech, aus dem die besagte Kontaktzunge ausgeschnitten ist, so heraussteht, dass sie auf eine entsprechende Kontaktzunge oder eine entsprechende Oberfläche eines Teils oder eines Körpers hin ausgerichtet ist, der mit dem, aus dem die Kontaktzunge ausgeschnitten ist, verbunden ist.
Des weiteren soll gemäß der Erfindung eine Kontaktzunge geschaffen werden, die sehr elastisch auf Druck reagieren kann, um langfristig die Aufrechterhaltung des mechanischen Kontakts mit der Oberfläche, die sie berühren soll, zu gewährleisten.
Ein weiteres Ziel ist es, dass die Kontaktzunge mechanisch belastbar sein soll, so dass sie nicht leicht beschädigt werden kann, wenn die Belastung im Vergleich zu der vorgesehenen anomal ausfällt.
Ein weiteres zu erreichendes Ziel ist es, falls das Blech, aus dem die Kontaktzunge ausgeschnitten ist, beschichtet ist, dass die Kontaktzunge an der Stelle, an der der mechanische Kontakt vorgesehen ist und die den herausstehendsten Teil oder die herausstehendsten Teile darstellt, unbeschichtet ist. Dies soll sicherstellen, dass neben dem mechanischen Kontakt auch der elektrische Kontakt zwischen den entsprechenden Teilen der verbundenen Teile oder Körper zustande kommt.
Noch ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, Kontaktpunkte zu erhalten, die den elektrischen Kontakt herstellen sollen und die in angemessenem Maße vom Körper der Kontaktzunge, aus dem sie hervorgehen, abstehen und die keine deutlichen Biegungen aufweisen. Dies soll verhindern, dass Teile, mit denen sie in Berührung kommen, sich verhaken oder verkratzt werden, und insbesondere, um Verletzungen und Abschürfungen beim Benutzer zu vermeiden.
Die vorstehend angegebene Aufgabe wird durch eine Kontaktzunge mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Kontaktzunge kann aus dem Umriss des Bleches, aus dem sie ausgestanzt ist, vorspringen oder in eine Öffnung in dem Blech, aus dem sie ausgestanzt ist, hineinragen und in Längsrichtung eine Verstärkung aufweisen, die an der Stelle angebracht ist, an der die Kontaktzunge aus dem Blech vorspringt. Wenn das Blech mit einer isolierenden Schutzschicht überzogen ist, kann die Kontaktzunge ein gezogenes Loch oder eine geeignete Verformung durch Verstreckung und/oder Kompression aufweisen, die sich am freien Ende der Kontaktzunge befindet und die eine ungeschützte, d. h. unbeschichtete elektrische Kontaktfläche darstellt.
Die Verstärkung in Längsrichtung wird durch eine plastische Verformung des Metalls erzeugt, die die Metallplatte und den "Fuß" bzw. das Anfangsstück der aus besagter Metallplatte vorspringenden Kontaktzunge betrifft.
Diese Verstärkung hat die Funktion eines oder mehrerer überstehender "Balken", die der Kontaktzunge, auf der sie sich befinden, Widerstandsfähigkeit und Elastizität verleihen, und kann, lediglich beispielhaft und nicht ausschließlich, bestehen aus:
  • - eine gezogene Verformung in Längsrichtung;
  • - einer Längsrippe;
  • - einer Wölbung in Längsrichtung;
  • - je eine gezogene Verformung in Längs- und Querrichtung, wobei letztere nur die Metallplatte betrifft, aus der die Kontaktzunge ausgestanzt ist.
In einer Ausführungsform ist die ungeschützte elektrische Kontaktfläche ein gezogenes Loch, durch das die Oberfläche an dem Punkt, an der der mechanische Kontakt stattfindet, leitend wird. Diese Lösung sieht ein kleines Loch vor, das sich am freien Ende der Kontaktzunge befindet, in dem dann durch Drücken mit einem Stempel und einem Gegenstück einer Matrize von geeigneter Form und angemessenem Durchmesser das Metall im Inneren des gezogenen Lochs gezogen und nach außen geschoben wird, wodurch sich ein Kegelstumpf bildet, der aus der Kontaktzunge emporragt und an dessen Spitze sich das durch Kriechdehnung übertragene Metall befindet. Dieses Metall hat also die isolierende Schutzschicht verloren und ist daher elektrisch leitend.
In einer weiterer Ausführungsform wird am Kontaktpunkt oder in der Kontaktzone durch Verstreckung und/oder Quetschen des Metalls eine Verformung erwirkt. Diese Verformung besteht in einem Fall aus einer gezogenen Verformung, bestehend aus einem oder mehreren kurzen Metallstreifen, die aus der Oberfläche der Kontaktzunge herausragen und sich durch Verstreckung und Quetschen dehnen, wodurch sich Risse bilden und sie sich von der Beschichtung lösen. Auf diese Weise erhält man an ihren Spitzen kleine elektrisch leitende Oberflächen.
In einem anderen Fall ist das Quetschen auf einen Punkt konzentriert, so dass sich ein Verschleiß der Beschichtung einstellt, gefolgt von einer gezogenen Verformung, die den Überstand bildet und punktuell die Isolierschicht abspringen lässt, wodurch die Oberfläche, deren Beschichtung abgesprungen ist, sichtbar wird und hervorsteht. Die betreffende Erfindung ist besonders vorteilhaft, denn:
  • - die Verstärkung in Längsrichtung, die an der Stelle angebracht ist, an der die Kontaktzunge aus dem Blech vorspringt, hat den doppelten Effekt, erstens die Widerstandskraft der Kontaktzunge gegen permanente Verformungen zu erhöhen, die in Folge von Stößen oder zufälligen anomalen Belastungen auftreten könnten, und lässt sie zweitens elastischer auf Druck reagieren. Zur Erreichung einer solchen Elastizität und Widerstandsfähigkeit tragen sowohl das Anfangsstück der Kontaktzunge als auch der Teil des Blechkörpers bei, aus dem sie ausgestanzt ist und der von der plastischen Verformung betroffen ist, durch die die Verstärkung erwirkt wurde;
  • - die Verstärkung in Längsrichtung kann leicht hergestellt werden und bringt keine Verformung des Randes der Kontaktzunge mit sich, wenn sie in einem Arbeitsschritt hergestellt wird, der dem des Ausschneidens der Kontaktzunge vorausgeht;
  • - die Verstärkung in Längsrichtung kann sich auf eine variierbare Länge der Kontaktzunge und der Metallplatte, aus der diese ausgestanzt ist, erstrecken. Sie kann sowohl durch die Länge der Verformung, durch die sie erwirkt wird, als auch durch das im Querschnitt gesehene Profil der Verformung oder durch ihre Tiefe variiert werden, unabhängig von der Form oder vom Umriss der Kontaktzunge, auf der sie sich teilweise befindet.
Alle diese Faktoren zusammengenommen, also die Länge und die Tiefe der Verstärkung, ihr Querschnittsprofil und Form und Umriss der Kontaktzunge, erhält man federnde Zungen von unterschiedlicher Elastizität und Widerstandsfähigkeit.
Im Falle von unbeschichteten Metallplatten bzw. Blechen ist die Kontaktzunge in ihrem Profil geformt und/oder liegt im Verhältnis zu der Metallplatte, aus der sie ausgestanzt ist, höher oder tiefer, so dass sie einen hervorstehenden Teil der Metallplatte bildet, der auf den Kontakt mit einer entsprechenden Kontaktzunge, einem entsprechenden Kontaktpunkt oder einer entsprechenden Metallplatte ausgerichtet ist.
Im Falle jedoch, dass die Metallplatte, aus der die Kontaktzunge ausgestanzt ist, beschichtet ist, ist die Kontaktzunge normalerweise gerade oder leicht gebogen und weist an ihrem freien Ende die Verformung auf, die die ungeschützte Metalloberfläche freilegt.
Im Falle, dass der elektrische Kontakt der beschichteten Kontaktzunge besonders aggressiv sein soll, sind die Verformung und die leitende Vorkragung normalerweise eher vieleckig, z. B. drei- oder viereckig, so dass man herausragende Kontaktecken oder -keile erhält.
Die Verformungen, aus denen die elektrischen Kontaktpunkte bestehen, sind, wie aus den nachfolgenden Ausführungen ersichtlich wird, leicht herstellbar, nur begrenzt hervorstehend und mit der Oberfläche, aus der sie gebildet sind, verbunden, so dass sowohl ein Verhaken mit anderen Teilen, die über die Kontaktzunge geschoben werden, als auch Abschürfungen oder Verletzungen beim Benutzer der Kontaktzungen unwahrscheinlich sind.
Die Erfindung wird in ihrem Aufbau leicht verständlich, wenn man der detaillierten Beschreibung und den Zeichnungen der beiliegenden Tafeln folgt. In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 die Draufsicht einer Kontaktzunge des bekannten Typs, die aus dem Rand der Metallplatte, aus der sie ausgestanzt ist, vorspringt, wobei ein Stück ihrer Länge gequetscht und dünner gemacht wird, so dass das Metall, und damit die Kontaktzunge, verfestigt und somit elastisch wird, während ihr Endstück um 90° gebogen wird, um die unlackierte Schnittkante in Kontaktposition zu bringen;
Fig. 2 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 1, die in ein Fenster in der Metallplatte, aus der sie ausgestanzt ist, hineinragt;
Fig. 3 eine Draufsicht der ausgeschnittenen Kontaktzunge des bekannten Typs;
Fig. 4 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 3;
Fig. 5 die Aufsicht einer erfindungsgemäßen Kontaktzunge, im Falle, dass die Verstärkung in Längsrichtung durch Ziehen in Längsrichtung auf einer als unbeschichtet angenommenen Metallplatte erwirkt wurde;
Fig. 6 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 5 ist, wobei das heruntergedrückte Endstück, das den hervorstehenden Teil für den elektrischen Kontakt darstellt, hervorgehoben ist;
Fig. 7 die Draufsicht einer erfindungsgemäßen Kontaktzunge, im Falle, dass die Verstärkung in Längsrichtung durch Ziehen in Längs- und Querrichtung auf einer unbeschichteten Metallplatte erwirkt wurde;
Fig. 8 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 7;
Fig. 9 die Aufsicht einer erfindungsgemäßen Kontaktzunge, im Falle, dass die Verstärkung in Längsrichtung durch eine Längsrippe mit Rille und Verdickungen auf einer unbeschichteten Metallplatte erwirkt wurde;
Fig. 10 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 9, wobei die Rille und eine der beiden Verdickungen hervorgehoben sind;
Fig. 11 die Aufsicht einer erfindungsgemäßen Kontaktzunge, im Falle, dass die Verstärkung in Längsrichtung durch eine Wölbung in Längsrichtung auf einer unbeschichteten Metallplatte erwirkt wird;
Fig. 12 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 11;
Fig. 13 die Aufsicht einer erfindungsgemäßen Kontaktzunge, im Falle, dass die Verstärkung in Längsrichtung durch eine Längsrippe auf einer ein- oder beidseitig beschichteten Metallplatte erwirkt wurde, wobei die Kontaktpunkte aus einem gezogenen Loch bestehen;
Fig. 14 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 11;
Fig. 15 und Fig. 16 jeweils die Aufsicht und die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 13 und Fig. 14, wobei das gezogene Loch ein vieleckiges Profil aufweist;
Fig. 17 die Aufsicht der erfindungsgemäßen Kontaktzunge, im Falle, dass die Verstärkung in Längsrichtung durch eine Längsrippe auf einer nur auf der Kontaktseite lackierten Metallplatte erwirkt wird und der elektrische Kontakt durch eine 180°- Biegung (in U-Form) des Endstücks der Kontaktzunge ermöglicht wird;
Fig. 18 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 17;
Fig. 19 die Aufsicht einer erfindungsgemäßen Kontaktzunge, im Falle, dass die Verstärkung in Längsrichtung durch eine Längsrippe auf einer ein- oder beidseitig beschichteten Metallplatte erwirkt wurde, wobei der elektrische Kontakt durch Verformung-Verstreckung zweier kurzer Streifen ermöglicht wird, die sich auf dem Endstück der Kontaktzunge befinden und zwei gedehnte und gewalkte Erhebungen bilden, die an halbe Kegel erinnern;
Fig. 20 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 19 entlang der Schnittlinie AA;
Fig. 21 die Aufsicht einer erfindungsgemäßen Kontaktzunge, im Falle, dass die Verstärkung in Längsrichtung durch eine Längsrippe auf einer ein- oder beidseitig beschichteten Metallplatte erwirkt wurde, wobei der elektrische Kontakt durch eine sphäroidische Verformung der Metallplatte unter Verstreckung und Kompression derselben, die einen nicht isolierten, hervorstehenden Punkt schafft, ermöglicht wird;
Fig. 22 die Seitenansicht im Querschnitt der Kontaktzunge aus Fig. 21 und
Fig. 23 verdeutlicht beispielhaft im Querschnitt das Ziehen eines Lochs am Endstück der Kontaktzunge, wobei der Stempel und die Matrize, mit denen das Ziehen erfolgt, hervorgehoben sind.
Die Zeichnungen dienen nur dem Zweck, das Verständnis zu erleichtern, ohne eine Einschränkung der Erfindung darzustellen.
In den Zeichnungen, die den aktuellen Stand der Technik wiedergeben, d. h. Fig. 1, 2,3, und 4, bezeichnen 1 die Kontaktzunge, 2 die Metallplatte, aus der sie ausgestanzt ist, 3 das Stück der Kontaktzunge, das gequetscht und dünner gemacht wurde und dann durch Verfestigung des Metalls elastisch geworden ist, und 4 die Spitze, die um 90° dem Punkt entgegengebogen ist, an dem der elektrische Kontakt stattfinden soll.
In den nachfolgenden Zeichnungen, die die Erfindung darstellen, bezeichnen 1 und 2 generell die Kontaktzunge und die Metallplatte bzw. das Blech, aus der bzw. dem diese ausgestanzt ist, 7 die gezogene Verstärkung in Längsrichtung, 8 die gezogene Verformung in Querrichtung, 9 das Loch neben der gezogenen Verformung in Querrichtung, 10 den durch Herunter- oder Hochdrücken hervorstehenden Teil der Kontaktzunge 1, im Falle, dass die Metallplatte zumindest auf der Kontaktseite unbeschichtet ist. 11 bezeichnet die Längsrippe, 12 die Verstärkung in Längsrichtung durch Wölbung, 14 die gezogene Erhebung, 15 das ungeschützte Metall an ihrer Spitze, 16 den Stempel, durch den letztere geformt werden, 17 die Kontrastmatrize und im wiedergegebenen Ausführungsbeispiel bezeichnet 18 das Ausgangsloch auf der Metallplatte 2 oder auf der aus dieser ausgestanzten Kontaktzunge, das dann gezogen wird. Dieses Ausgangsloch könnte auch fehlen und in diesem Fall wird die Metallplatte von dem Stempel 16 punktuell eingerissen.
Schließlich bezeichnet 20 die eingeschnittenen, verstreckten und komprimierten Verformungen, die in Fig. 19 und 20 beispielhaft dargestellt sind, während 21 die sphäroidische Verformung und 22 die Spitze der genannten Erhebung bezeichnen, die der Belastung ausgesetzt wurde, die zur Ablösung und Abtragung des isolierenden Überzugs 25 geführt hat, der in der vergrößerten Ansicht der Metallplatte in Fig. 23 dargestellt ist.
Im Wesentlichen betrifft die Erfindung also eine ausgestanzte, elastische Kontaktzunge 1, die sich allein oder in Kombination mit anderen auf einer Metallplatte oder einem Blechkörper 2 befindet. Diese Kontaktzunge weist Stellen auf, die den mechanischen und elektrischen Kontakt mit einer anderen Oberfläche einer anderen oder anderer Bleche oder Körper herstellen sollen, die im Allgemeinen schachtelartige Gehäuse bilden. Diese Teile sind, so miteinander kombiniert, elektrisch verbunden und sollen, in einigen Anwendungen, eine Vielzahl elektrischer Verbindungen herstellen, durch die sich die mehrteilige Struktur so verhält wie ein Faradayscher Käfig.
Die erfindungsgemäße Kontaktzunge 1 besteht also aus einem Körper, der aus einer Metallplatte 2 bzw. einem Blech eines Gehäuseteils vorspringt, aus der sie, normalerweise durch Ausschneiden und plastische Verformung des Metalls, gewonnen wurde. Die Kontaktzunge kann aus dem Rand der Metallplatte 2 vorspringen oder sich im Inneren einer aus der Metallplatte 2 ausgeschnittenen Öffnung befinden, in welchem Fall sie auf drei Seiten von einem freien Raum umgeben ist.
Besagte Kontaktzunge 1 ist durch ein Anfangsstück gekennzeichnet, auf dem sich, als Brücke über der Stelle, an der die Kontaktzunge aus der Metallplatte 2 vorspringt, eine Verstärkung befindet, sowie durch ein freistehendes Endstück, an dem sie so geformt und fassoniert ist, dass sie mechanische und elektrische Kontaktpunkte mit einer Metallplatte oder einem Metallkörper aufweist, wenn letztere(r) mit dem Blech oder dem Körper verbunden wird, zu dem die Kontaktzunge gehört.
Die Verstärkung, die sich als Brücke über der Stelle befindet, an der die Kontaktzunge 1 aus der Metallplatte 2 vorspringt, und die der Kontaktzunge 1 auch eine erhöhte Elastizität verleiht, wird durch eine plastische Verformung des Metalls an der betreffenden Stelle erwirkt, infolgedessen die besagte Stelle als ein überstehender Balken wirken kann. Diese Lösung ist besonders vorteilhaft, da sie an der elastischen Reaktion nicht nur den Körper der Kontaktzunge 1 beteiligt, sondern auch die Metallplatte 2, die die Stelle umgibt, an der die Kontaktzunge 1 beginnt.
Bei der in Fig. 5 und 6 beispielhaft dargestellten Ausführungsform wird die Verstärkung durch eine gezogene Verformung in Längsrichtung 7 erwirkt, deren Tiefe, Länge und Breite je nach gewünschter Steifheit und Elastizität variiert werden kann. Bei der in Fig. 7 und 8 beispielhaft dargestellten Lösungsvariante wird die Verstärkung wieder durch eine gezogene Verformung, genauer gesagt, durch eine gezogene Verformung 7 in Längs- und eine gezogene Verformung 8 in Querrichtung zur Achse der Kontaktzunge 1 erwirkt, wodurch man eine mehrteilige, T-förmige gezogene Verformung erhält. In dieser Lösungsvariante ist das neben der gezogenen Verformung 8 in Querrichtung auf der Metallplatte befindliche Loch 9 wiedergegeben, durch das die elastische Reaktion des Metalls am Anfangsstück der Kontaktzunge 1 und an den beiden Verbindungsstücken derselben mit der Metallplatte 2 begünstigt wird, wenn erstere belastet wird, so dass in die elastische Wirkung auch ein weitreichender Teil der Metallplatte 2 einbezogen wird, aus der die Kontaktzunge 1 ausgeschnitten ist.
Bei den in Fig. 9, 10, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 21 beispielhaft dargestellten Lösungsvarianten ist die Verstärkung durch eine Längsrippe 11 erwirkt, deren Länge, Breite und Tiefe variiert werden können und bei der eine mittlere Rille mit zwei seitlich angeordneten Verdickungen 26 des Metalls kombiniert ist. Letztere wirken als Verstärkungsbalken und führen zu einer großen Rückholelastizität, wenn die Kontaktzunge 1 einer Belastung nachgibt.
Bei der in Fig. 11 und 12 beispielhaft dargestellten Lösungsvariante wird die Verstärkung dagegen durch eine Wölbung 12 erwirkt, die in Länge, Breite und Tiefe variierbar ist und auch einen Teil der Kontaktzunge 1 und einen Teil der Metallplatte 2, aus der die Kontaktzunge hervorgeht, betrifft.
Die Verformungen 7, 11 und 12 sind also gleichwertige Lösungen für die Verstärkung der Kontaktzunge 1 und eine stärkere Rückholelastizität derselben, wenn sie einer Belastung nachgibt, und zwar unabhängig davon, ob die Kontaktzunge aus einer lackierten oder unlackierten Metallplatte 2 gewonnen wurde.
Im Falle, dass die Metallplatte 2 nicht lackiert oder mit irgendeiner isolierenden Beschichtung 25 versehen ist, wie in den in den Fig. 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12, hat der Körper der Kontaktzunge 1 nach der Verstärkung in Längsrichtung ein im Verhältnis zur Metallplatte 2, aus der die Kontaktzunge hervorgeht, anders geformtes Profil und weist mindestens einen hervorstehenden Teil 10 auf, der auf den Punkt ausgerichtet ist, an dem der mechanische und elektrische Kontakt mit einer anderen Kontaktzunge oder Metallplatte stattfinden soll. Dieser hervorstehende Teil kann auch, je nach den Erfordernissen der einzelnen Anwendung, unterschiedliche Formen annehmen.
Im Falle, dass die Metallplatte, zu der die Kontaktzunge 1 gehört, nur auf einer Seite mit einer isolierenden Schutzschicht 25 überzogen ist, wird die Kontaktzunge 1, wie in Fig. 17 und 18 beispielhaft verdeutlicht, an ihrem freien Ende um 180° (U-förmig) gebogen, so dass ihre beiden außen liegenden Oberflächen leitend sind und so den gewünschten elektrischen Kontakt ermöglichen. In diesem Fall kann der Körper der Kontaktzunge 1 außerdem fassoniert sein, d. h. erhöht in Relation zu der Metallplatte 2, aus der er ausgestanzt wurde.
Im Falle, dass beide Seiten der Metallplatte 2 mit einer nicht leitenden Schutzschicht 25 überzogen sind, ermöglichen die bisher beschriebenen Lösungen keinen elektrischen Kontakt. Zumindest in dieser Situation weist die Kontaktzunge 1 an ihrem freien Ende also eine Verformung des Metalls auf, durch die die isolierende Schutzschicht 25 entfernt wird und die ungeschützten Kontaktflächen entstehen.
Bei der in Fig. 13, 14, 1 S. 16 und 23 beispielhaft dargestellten Lösung weist die Kontaktzunge 1 an ihrem freien Ende das gezogene Loch 14 auf, dessen oberer Rand 15 aus völlig unisoliertem Metall besteht. Dieses gezogene Loch kann rund sein oder jede andere Form haben. Vorzugsweise ist es eher vieleckig, um seine Ecken griffiger zu gestalten und dadurch einen stärkeren elektrischen Kontakt zu erreichen.
Fig. 23 zeigt, rein beispielhaft und nicht ausschließlich, eine Methode, mit der ein solches gezogenes Loch hergestellt werden kann. In die Metallplatte 2 oder in die aus dieser ausgestanzten Kontaktzunge 1 wird das Loch 18 eingebracht, dass durch die von dem Zapfen 16 ausgehende Belastung und durch das Gegenstück der Matrize 17 "umgestülpt" wird. Der Zapfen 16 ist dicker als der Durchmesser des Lochs 18, so dass er bei seiner Vorwärtsbewegung eine Extrusion der Metallplatte 2 sowie eine Dehnung ihres Metalls bewirkt. Dadurch wird das Blech dünner und es wird eine Art Rollen- Dehnen-Schaben des Metalls um das gezogene Loch bewirkt. So entsteht der Kegelstumpf 14, der von der Kontaktzunge 1 emporragt, an dessen Spitze 15 das durch Dehnen aus dem Inneren nach außen transportierte Metall befindet, das ungeschützt und daher leitend ist.
In der lediglich beispielhaft in Fig. 19 und 20 dargestellten Lösung weist die Kontaktzunge 1 an ihrem freien Ende zumindest einen gestreckten und komprimierten Riss 20 auf, an dessen Spitze die Oberfläche elektrisch leitend ist. Bei dieser Lösung wird in die Kontaktzunge 1 schrittweise mindestens ein Schnitt eingebracht, wonach sie, auf der Seite des besagten Schnitts, der Kompression ausgesetzt wird. Also wird die Metallplatte eingeschnitten, verformt, verstreckt und komprimiert, bis man einen Halbkegel erhält. So bildet die verstreckte Metallplatte zuerst Risse an der Schnittkante der Beschichtung 25 und dann bewirkt weiteres Verstrecken und Komprimieren eine Verdünnung und schließlich die Ablösung der Beschichtung 25, wodurch die herausragendsten Teile der besagten Verformung elektrisch leitend werden. Es kann einen oder mehrere verstreckte und komprimierte Schnitte geben und diese können jede beliebige Form haben.
In noch einer weiteren Ausführungsform, die in den Fig. 21 und 22 beispielhaft dargestellt ist, weist die Kontaktzunge 1 an ihrem freien Ende eine konische oder sphäroidische Verformung des Blechs auf. Bei diesem Verformungsprozeß wird die Beschichtung beim Verstecken des Metalls gelockert und bildet Risse, woraufhin sie an ihrer Spitze gedehnt, verstreckt und/oder komprimiert wird. So wird ein punktuelles Ablösen der Beschichtung bewirkt, so dass die Oberfläche an besagter hervorstehender Stelle leitend ist.
Die beschriebenen Beispiele illustrieren einige Methoden, um die erfindungsgemäße Kontaktzunge 1 an ihrem freien Ende leitend wird und somit in der Lage ist, elektrischen Kontakt mit anderen Kontaktzungen oder metallischen Oberflächen herzustellen. In Bezug auf die Elastizität der Kontaktzungen, auf denen sich die elektrischen Kontakte befinden, weisen die Kontaktzungen gemäß einer der beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen eine Verformung zur Verstärkung des Metalls als Brücke über ihrem Anfangsteil sowie einen oder mehrere mechanische und elektrische Kontaktpunkte an ihrem freien Ende auf, wobei auch diese gemäß jeder beliebigen beschriebenen Methode ausgeführt sein können, und zwar je nach der einzelnen Anwendung bzw. den Ansprüchen, die an Teile oder Strukturen von, im Allgemeinen schachtelförmigen, Metallbehältern von elektronischen Geräten gestellt werden.
Die Verstärkung in Längsrichtung und die mechanischen und elektrischen Kontaktpunkte, die nach dem oben beschriebenen Prinzip hergestellt werden, können also untereinander frei kombiniert werden.

Claims (21)

1. Kontaktzunge (1) zwischen Gehäuseteilen, die einstückig, elastisch mit einem Gehäuseteil verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Verbindungsbereich der Kontaktzunge (1) mit dem Gehäuseteil eine Verstärkung ausgebildet ist.
2. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus dem Blech (2) eines Gehäuseteils ausgestanzt ist und dass sich die Verstärkung als Brücke über der Stelle befindet, an der die Kontaktzunge (1) aus dem Blech (2) vorspringt.
3. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Verstärkung in Längsrichtung der Kontaktzunge (1) erstreckt und sich in einer derartigen Position befindet, dass sie sowohl bei einem Teil der Kontaktzunge (1) als auch einem Teil des Blechs (2), aus dem die Kontaktzunge (1) vorspringt, gebildet ist.
4. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung eine gezogene Verformung (7) in Längsrichtung ist.
5. Kontaktzunge (1) gemäß einer der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung in Längsrichtung eine Längsrippe (11) ist.
6. Kontaktzunge (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung in Längsrichtung eine Längsrippe (11) ist und dass diese eine Kombination aus einer Mittelrille und zwei neben der dieser Rille entlanglaufenden Verdickungen (26) ist.
7. Kontaktzunge (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung eine Wölbung in Längsrichtung (12) ist.
8. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung der Kontaktzunge (1) aus einer gezogenen Verformung in Längsrichtung (7) und einer gezogenen Verformung (8) besteht, die quer zur Längserstreckung der Kontaktzunge (1) liegt und sich auf dem Blech (2) befindet.
9. Kontaktzunge (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkung eine gezogene Verformung (7) in Längsrichtung aufweist und eine quer dazu sich auf dem Blech (2) befindenden gezogenen Verformung (8) aufweist und dass neben der sich in Querrichtung erstreckenden gezogenen Verformung (8) in dem Blech (2) ein Loch (9) ausgebildet ist.
10. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Blech (2) und die Kontaktzunge (1) unbeschichtet sind und dass das Profil der Kontaktzunge (1) nach der Verstärkung in Längsrichtung ein in Relation zur Ebene des Blechs (2), aus der die Kontaktzunge (1) ausgestanzt ist, eine andere Form hat, wobei zumindest ein Teil (10) in Richtung auf den Punkt, an dem der elektrische Kontakt mit einer anderen Kontaktzunge oder Blech herstellbar ist, hervorsteht.
11. Kontaktzunge (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktzunge (1) und das Blech (2) eine elektrisch isolierende Beschichtung (25) auf nur einer Seite aufweisen und die Kontaktzunge (1) an ihrem freien Ende U-förmig um 180° gebogen ist, so dass beide außen liegenden Oberflächen leitend sind.
12. Kontaktzunge (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Kontaktzunge (1) und das Blech (2) eine isolierende Beschichtung (25) aufgebracht ist und dass durch eine Verformung des freien Endes der Kontaktzunge (1) unbeschichtete elektrische Kontaktpunkte gebildet sind.
13. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktzunge (1) an ihrem freien Ende ein gezogenes Loch (14) mit einem oberen Rand (15) aus Metall aufweist, das frei von jeglicher Isolierschicht (25) ist.
14. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (14) und der obere Rand (15) einen vieleckigen Umriss haben.
15. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktzunge (1) an ihrem freien Ende einen verstreckten und komprimierten Riss (20) aufweist, wobei die hervorstehendsten Teile der genannten Verformung elektrisch leitend sind.
16. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (14) und der verstreckte und komprimierte Riss (20) jeden beliebigen Umriss haben.
17. Kontaktzunge (1) gemäß Anspruch 11 ode 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktzunge (1) an ihrem freien Ende eine konische oder sphäroidische Verformung aufweist, wobei die Spitze gedehnt, verstreckt und/oder komprimiert ist, so dass die isolierende Beschichtung (25) punktuell abgelöst ist.
18. Kontaktzunge (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verformung des Blechs, die die Verstärkung in Längsrichtung der Kontaktzunge (1) bildet, und die Verformung, die am freien Ende der Kontaktzunge (1) elektrische Kontaktpunkte bildet, untereinander frei kombinierbar sind.
19. Kontaktzunge (1) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktzunge (1) im Verhältnis zu dem Blech (2), aus dem sie ausgeschnitten ist, heraussteht.
20. Kontaktzunge (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktzunge (1) aus der Kontur des Blechs (2), aus dem sie ausgeschnitten ist, vorspringt.
21. Kontaktzunge (1) gemäß einem der Ansprüche 2 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktzunge (1) sich im Inneren einer in dem Blech (2) eingebrachten Öffnung befindet und auf drei Seiten von einem Ausschnitt umgeben ist.
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