DE10109773A1 - Einrichtung zum Vernichten eines Kampfmittels - Google Patents
Einrichtung zum Vernichten eines KampfmittelsInfo
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Abstract
Es wird eine Einrichtung (10) zum Vernichten eines Kampfmittels (Blindgängers) mit einer in einer Gehäusehülse (14) befindlichen Vernichtungsladung (12) und mit einem Mehrbeingestell (32) zum berührungsfreien Anordnen der Einrichtung (10) über dem zu vernichtenden Kampfmittel beschrieben. Die Vernichtungsladung (12) weist ausgangsseitig eine Hohlladungsbelegung (16) auf. An die Vernichtungsladung (12) grenzt eingangsseitig ein Deckel (24) zur Aufnahme einer Sprengkapsel an. Zur punktgenauen Positionierung der Einrichtung (10) über dem zu vernichtenden Kampfmittel ist die Vernichtungsladung (12) mit einem zentralen Durchgangs-Sichtloch (30) ausgebildet. Die Vernichtungsladung (12) besteht vorzugsweise aus einer das Durchgangs-Sichtloch (30) aufweisenden Grundladung (44), gegebenenfalls mindestens einer Zwischenladung (48) und einer Abschlußladung (46), an der der Sprengkapsel-Deckel (24) angebracht ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Vernichten eines Kampfmittels
(Blindgängers).
Die DE 41 17 398 A1 beschreibt ein Verfahren und eine Einrichtung zum
Vernichten eines auch vollständig eingesandeten Kampfmittels durch Auslösen
einer Sprengstof-Detonation im Kampfmittel mittels eines Hohlladungsstrahles,
wobei das Kampfmittel von einem fernsteuerbaren Träger aus beschossen wird,
nachdem seine Lage lokalisiert worden ist. Der fernsteuerbare Träger ist dort mit
einer einfachen, schwenk-richtbaren Vorderlader-Kartusche für schlanke
Hohlladungs-Projektile mit Aufschlagzündern für ihre nur kleine Gefechtsladung
ausgestattet. Der Beschuß des Kampfmittels, d. h. der lokalisierten Zielposition,
erfolgt richtungsstabil auch durch Medienübergänge wie Luft/Wasser,
Wasser/Sand oder Luft/Sand mit einer linearen Schußbahn, weil die
Projektilspitze auf das Auftreten von Kavitationswirkungen im umgebenden
Medium ausgelegt ist. Hinter einer Stirn-Abreißkante bildet sich annähernd
konzentrisch zur Schußbahn und somit zur Projektil-Längsachse ein medienfreier
Hohlraum aus.
Aus dem oben genannten Stand der Technik ist es ferner bekannt, direkt oberhalb
eines beispielsweise magnetisch georteten, vollständig eingesandeten
großvolumigen Kampfmittels, wie etwa eines Bomben-Blindgängers oder einer
Mine ein Gestell auf den Grund, d. h. auf das Erdreich zu setzen, wobei das Gestell
in einem bestimmten Abstand vom Grund eine Hohlladung haltert. Eine
hinreichend groß ausgelegte Hohlladung dringt nach der Zündung dann mit dem
Hohlladungsstrahl in das Erdreich ein und führt zur Detonation des Kampfmittels.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Vernichten eines
Kampfmittels (Blindgängers) zu schaffen, die einfach ausgebildet zuverlässig
wirksam ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 und
insbesondere durch die Merkmale des Anspruches 8 gelöst. Bevorzugte Aus- bzw.
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Einrichtung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Einrichtung zum Vernichten eines Kampfmittels kann bei
einer relativ einfachen Ausbildung mit einer in einer mit einem Mehrbeingestell
kombinierbaren Gehäusehülse befindlichen Vernichtungsladung, die ausgangsseitig
eine Hohlladungsbelegung aufweist und an die eingangsseitig ein Deckel zur
Aufnahme einer Sprengkapsel angrenzt, ausgebildet sein, wobei die
Vernichtungsladung und die ausgangsseitige Hohlladungsbewegung zur
punktgenauen Positionierung der Einrichtung über dem zu vernichtenden
Kampfmittel mit einem Durchgangs-Sichtloch ausgebildet ist. Die
Vernichtungsladung bzw. die Hohlladungsbelegung kann einen Öffnungswinkel
von 60° besitzen. Die Vernichtungsladung kann mit Sprengstoff fertig gegossen
sein, es ist jedoch auch möglich, die Gehäusehülse individuell mit Sprengstoff zu
füllen. Bei dem besagten Sprengstoff kann es sich um PETN (Nitropenta formbar)
handeln. Der an die Vernichtungsladung eingangsseitig angrenzende Deckel kann
mit einer Gewindebohrung ausgebildet sein, die zur Aufnahme einer Sprengkapsel
beispielsweise des Typs DM11 oder DM12, elektrisch, dient.
Mit Hilfe des Mehrbeingestells, bei dem es sich insbesondere um ein Dreibeingestell
handelt, ist es möglich, die erfindungsgemäße Einrichtung berührungslos über dem
zu vernichtenden Kampfmittel zu plazieren. Bei dem zu vernichtenden
Kampfmittel kann es sich um einen Gefechtskopf, eine Mine, eine Handgranate,
eventuell eine Bombe o. dgl. handeln.
Dadurch, daß die Vernichtungsladung und die ausgangsseitige
Hohlladungsbelegung mit einem Durchgangs-Sichtloch ausgebildet sind, ist eine
punktgenaue Positionierung der Einrichtung über dem zu vernichtenden
Kampfmittel und somit ein punktgenaues Ansprengen desselben möglich. Daraus
resultiert außerdem eine Reduktion der Vemichtungsladungsmenge. Weitere
Vorteile bestehen darin, daß die erfindungsgemäße Einrichtung nach Ortung des zu
vernichtenden Kampfmittels eine berührungslose Vernichtung desselben
ermöglicht, daß die Handhabung der Einrichtung durch den Benutzer sehr einfach
ist, daß durch Kürzen und/oder Verbiegen der Beine des Mehrbeingestells eine
genaue Einstellung bzw. Positionierung der Einrichtung auch in schwierigem
Gelände problemlos möglich ist bzw. daß ein Einsatz auch bei Schräglage durch
Biegen und/oder Kürzen der Beine des Mehrbeingestelles möglich ist, daß die
Einrichtung auch ohne Mehrbeingestell z. B. liegend einsetzbar ist, und daß die
Einrichtung infolge ihres einfachen Aufbaus preisgünstig herstellbar ist. Bei der
erfindungsgemäßen Einrichtung der oben genannten Art kann die Gehäusehülse
aus Metall, aus Kunststoff oder aus formstabiler Pappe bestehen. Hierbei kann es
sich beispielsweise um eine hochdruckgepreßte Pappe handeln, wie sie
beispielsweise bei Verpackungscontainern für Munition zur Anwendung gelangt.
Das Mehrbeingestell der erfindungsgemäßen Einrichtung kann aus Metall oder aus
Kunststoffbestehen. Bei dem Metall handelt es sich beispielsweise um Messing,
wobei es sich versteht, daß auch andere Metalle zur Anwendung gelangen können.
Bei dem Kunststoff handelt es sich zweckmäßigerweise um ein Kunststoffmaterial,
das gegen statische Umwelteinflüsse unempfindlich, d. h. das elektrisch leitend, ist.
Erfindungsgemäß kann das Mehrbeingestell ein ringförmiges Halteteil mit einem
Montageloch aufweisen, in dem die Gehäusehülse mit ihrem Vorderrand
befestigbar ist, wobei vom Halteteil Standbeine wegstehen, die in Umfangsrichtung
des Halteteils voneinander gleichmäßig beabstandet sind. Dabei können die
Standbeine aus einem biegsamen Material bestehen und vom Halteteil zueinander
mindestens annähernd parallel wegstehen. Eine andere Möglichkeit besteht darin,
daß die Standbeine aus einem steifen Material bestehen und vom Halteteil
auseinandergespreizt wegstehen. Bei einer Ausbildung der zuletzt genannten Art
können die Standbeine verlängerbar ausgebildet sein. Zu diesem Zwecke können
die Standbeine an ihren voneinander abgewandten Enden mit Gewindeabschnitten
ausgebildet sein, um zur Einstellung einer bestimmten Standbeinlänge eine Anzahl
solcher Standbeinelemente miteinander zu verschrauben.
Eine besonders bevorzugte Ausbildung der erfindungsgemäßen Einrichtung ist
dadurch gekennzeichnet, daß die Vernichtungsladung eine Grundladung mit einer
Grundladungshülse, eine Abschlußladung mit einer Abschlußladungshülse und
zwischen der Grund- und der Abschlußladung mindestens eine Zwischenladung
mit einer Zwischenladungshülse aufweist, wobei die Grundladung ausgangsseitig
die Hohlladungsbelegung aufweist und mit dem Durchgangs-Sichtloch ausgebildet
ist, und an die Abschlußladung der zur Aufnahme der Sprengkapsel vorgesehene
Deckel angrenzt. Auf die mindestens eine Zwischenladung kann gegebenenfalls
auch verzichtet werden. Bei einer Einrichtung der oben genannten Art hat es sich
als vorteilhaft erwiesen, wenn die Grundladungshülse, die Abschlußladungshülse
und die mindestens eine Zwischenladungshülse miteinander formschlüssig zur
Gehäusehülse verbindbar sind. Desgleichen kann der zur Aufnahme der
Sprengkapsel vorgesehene Deckel mit der Abschlußladungshülse formschlüssig
verbindbar sein.
Eine solche Einrichtung wird beispielsweise wie folgt gehandhabt: Zuerst wird das
Mehrbeingestell, d. h. sein ringförmiges Halteteil, mit den Standbeinen
zusammengebaut. Anschließend wird die Grundladung am Mehrbeingestell
angebracht. Diese Einheit kann durch das Durchgangs-Sichtloch hindurch genau
passend über dem zu vernichtenden Kampfmittel positioniert werden. Danach wird
die Einrichtung komplettiert, d. h. auf der Grundladung gegebenenfalls die
mindestens eine Zwischenladung sowie die Abschlußladung angeordnet. Auf der
Abschlußladung wird der zur Aufnahme der Sprengkapsel vorgesehene Deckel
angeordnet. Der Deckel wird mit der Sprengkapsel assembliert. Danach ist ein
berührungsloses Sprengen, d. h. Vernichten des entsprechenden Kampfmittels, d. h.
Blindgängers bzw. Versagers im sogenannten High Order- oder Low Order-
Verfahren möglich. Weitere Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen
Einrichtung sind das berührungslose Vernichten von Minen sowie das Ansprengen
von in das Erdreich eingedrungenen Gefechtsköpfen o. dgl.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele der
erfindungsgemäßen Einrichtung zum Vernichten eines Kampfmittels. Es zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsdarstellung einer ersten Ausführungsform der
Einrichtung,
Fig. 2 eine zweite Ausbildung der Einrichtung in einer
Längsschnittdarstellung, wobei vom Mehrbeingestell nur ein
Standbein abgeschnitten verdeutlicht ist, und
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Schnittlinie III-III in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine erste Ausbildung der Einrichtung 10 zum Vernichten eines
Kampfmittels (Blindgängers). Die Einrichtung 10 weist eine Vernichtungsladung 12
auf, die in einer Gehäusehülse 14 vorgesehen ist. Bei der Vernichtungsladung 12
kann es sich um eine fertig gegossene oder um eine in die Gehäusehülse 14
individuell eingefüllte Vernichtungsladung handeln. Die Gehäusehülse 14 und die
Vernichtungsladung 12 sind in Fig. 1 teilweise längsgeschnitten verdeutlicht. Die
Vernichtungsladung 12 weist ausgangsseitig eine Hohlladungsbelegung 16 auf. Die
Hohlladungsbelegung 16 besteht beispielsweise aus Kupfer. Die Gehäusehülse 14
besteht z. B. aus einer stabilen hochdruckgepreßten Pappe, aus Aluminium oder aus
einem gegen statische Umwelteinflüsse unempfindlichen Kunststoff.
Die Gehäusehülse 14 steht an ihrem von der Hohlladungsbelegung 16 entfernten
Endabschnitt 18 über die eingangsseitige Stirnfläche 20 der Vernichtungsladung 12
definiert über. Auf diese Weise ergibt sich am rückseitigen Endabschnitt 18 im
Inneren der Gehäusehülse 14 ein Aufnahmeraum 22 für einen Deckel 24, der in
Fig. 1 halbseitig längsgeschnitten dargestellt ist. Der Deckel ist mit einer zentralen
Gewindebohrung 26 ausgebildet, die mit einem Sackloch 28 an der
eingangsseitigen Stirnfläche 20 der Vernichtungsladung 12 axial fluchtet. In die
Gewindebohrung 26 wird eine (nicht dargestellte) Sprengkapsel eingeschraubt.
Die Vernichtungsladung 12 der Einrichtung 10 ist mit einem zentralen Durchgangs-
Sichtloch 30 ausgebildet, das sich auch durch die Hohlladungsbelegung 16
hindurcherstreckt. Mit Hilfe des Durchgangs-Sichtloches 30 ist es möglich, die
Einrichtung 10 punktgenau in bezug auf das zu vernichtende Kampfmittel
auszurichten und zu positionieren.
Zum berührungslosen Anordnen der Vernichtungsladung 12 über dem zu
vernichtenden Kampfmittel weist die Einrichtung 10 ein Mehrbeingestell 32 mit
einem ringförmigen Halteteil 34 und mit vom Halteteil 34 mindestens annähernd
parallel wegstehenden Standbeinen 36 auf. Die Standbeine 36 sind in
Umfangsrichtung des ringförmigen Halteteiles 34 äquidistant angeordnet. Sie
bestehen aus einem biegsamen Material. Durch entsprechendes Biegen der
Standbeine 36 und/oder Kürzen derselben ist es einfach möglich, die
Vernichtungsladung 12 mit der Hohlladungsbelegung 16 punktgenau, d. h. exakt in
bezug auf das zu vernichtende Kampfmittel zu positionieren.
Zur Befestigung der Gehäusehülse 14 mit der Vernichtungsladung 12 und der
Hohlladungsbelegung 16 am ringförmigen Halteteil 34 ist das ringförmige Halteteil
34 mit einem durchgehenden Montageloch 38 und die Gehäusehülse 14 mit einem
an das Montageloch 38 angepaßten Befestigungsabschnitt 40 ausgebildet.
Entsprechend ist der zur Aufnahme einer Sprengkapsel vorgesehene Deckel 24 mit
einem Befestigungsabschnitt 42 ausgebildet, der an den Aufnahmeraum 22 im
Endabschnitt 18 der Gehäusehülse 14 angepaßt ist.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine andere bzw. bevorzugte Ausführungsform der
Einrichtung 10, wobei die Vernichtungsladung 12 eine Grundladung 44, eine
Abschlußladung 46 und zwischen diesen eine Zwischenladung 48 aufweist, die eng
aneinander angrenzen. Selbstverständlich kann auch mehr als eine Zwischenladung
48 vorgesehen sein. Gegebenenfalls kann auf eine Zwischenladung 48 auch
verzichtet werden.
Die Grundladung 44 ist ausgangsseitig mit einer Hohlladungsbelegung 16 versehen.
Die Hohlladungsbelegung 16 weist beispielsweise einen Öffnungswinkel von 60°
auf.
Durch die Grundladung 44 und die Hohlladungsbelegung 16 erstreckt sich zentral
ein Durchgangs-Sichtloch 30 hindurch.
Die Grundladung 44 weist eine Grundladungshülse 50, die Abschlußladung 46
weist eine Abschlußladungshülse 52 und die Zwischenladung 48 weist eine
Zwischenladungshülse 54 auf. Die Grundladungshülse 50, die
Abschlußladungshülse 52 und die/jede Zwischenladungshülse 54 sind miteinander
formschlüssig zur Gehäusehülse 14 verbindbar. Das kann durch umlaufende
Rippen 56 und daran angepaßte umlaufende Rinnen 58 realisiert sein.
An die Abschlußladung 46 grenzt der Deckel 24 an. Der Deckel 24 ist mit der
Abschlußladung 46 formschlüssig verbunden. Zu diesem Zweck ist der Deckel 24
beispielsweise ebenfalls mit einer umlaufenden Rippe 56 ausgebildet, die in eine
umlaufende Rinne 58 in der Abschlußladungshülse 52 eingerastet ist. Der Deckel
24 ist mit einer durchgehenden Gewindebohrung 26 ausgebildet. In die
Gewindebohrung 26, die mit einem Loch 28 in der Abschlußladung 46 axial
fluchtet, wird eine Sprengkapsel eingeschraubt.
Die Einrichtung 10 weist außerdem ein Mehrbeingestell 32 mit einem ringförmigen
Halteteil 34 auf, von dem Standbeine 36 wegstehen. In den Fig. 2 und 3 ist nur
eines dieser Standbeine abgeschnitten verdeutlicht. Die Standbeine 36 können aus
miteinander verschraubbaren Standbeinelementen aus einem formstabilen Material
bestehen. Die Standbeinelemente können miteinander verschraubbar sein, um die
jeweils gewünschte Gesamtlänge der einzelnen Standbeine 36 wunschgemäß
einzustellen. Zu diesem Zwecke können die Standbeinelemente mit
Gewindeabschnitten 62 am einen Ende des jeweiligen Standbeinelementes und mit
daran angepaßten Gewindebohrungen 64 am jeweils anderen Ende ausgebildet
sein.
Zur Montage der Vernichtungsladung 12 mit ihrer Gehäusehülse 14 am
Mehrbeingestell 32 ist auch bei dieser Ausbildung der Einrichtung 10 gemäß den
Fig. 2 und 3 die Gehäusehülse 14 bzw. die Grundladungshülse 50 mit einem
Befestigungsabschnitt 40 ausgebildet, der in das Montageloch 38 im ringförmigen
Halteteil 34 des Mehrbeingestelles 12 eingepaßt ist.
Die Einrichtung 10 gemäß den Fig. 2 und 3 kommt wie folgt zur Anwendung:
Zuerst wird die Grundladung 44 mit dem Mehrbeingestell 32 kombiniert, d. h. es
wird die Grundladung 44 mit ihrer Grundladungshülse 50 im Montageloch 38 im
ringförmigen Halteteil 34 befestigt. Dann werden die Standbeine 36 in bezug auf
das zu vernichtende Kampfmittel passend eingestellt, wobei eine punktgenaue
Ausrichtung der Grundladung 44 in bezug auf das zu vernichtende Kampfmittel
mittels des Durchgangs-Sichtloches 30 in der Grundladung 44 möglich ist. Nach
dieser durch das Durchgangs-Sichtloch 30 der Grundladung 44 hindurch
erfolgenden punktgenauen Positionierung der Grundladung 44 in bezug auf das zu
vernichtende Kampfmittel wird die Grundladung 44 gegebenenfalls mit mindestens
einer Zwischenladung 48 und mit der Abschlußladung 46 zur Vernichtungsladung
12 kombiniert und in die Gewindebohrung 26 im Deckel 24 der Einrichtung 10 eine
Sprengkapsel eingeschraubt. Anschließend kann die Vernichtungsladung 12
gezündet werden, um das Kampfmittel zu vernichten.
10
Einrichtung
12
Vernichtungsladung (von
10
)
14
Gehäusehülse (von
10
für
12
)
16
Hohlladungsbelegung (von
10
an
12
)
18
Endabschnitt (von
14
)
20
eingangsseitige Stirnfläche (von
12
)
22
Aufnahmeraum (für
24
)
24
Deckel (von
10
)
26
Gewindebohrung (in
24
)
28
Sackloch (in
12
)
30
Durchgangs-Sichtloch (in
12
bzw.
44
)
32
Mehrbeingestell (von
10
)
34
ringförmiges Halteteil (von
32
)
36
Standbeine (von
32
an
34
)
38
Montageloch (in
34
für
14
)
40
Befestigungsabschnitt (von
14
)
42
Befestigungsabschnitt von
24
)
44
Grundladung (von
12
)
46
Abschlußladung (von
12
)
48
Zwischenladung (von
12
)
50
Grundladungshülse (von
44
)
52
Abschlußladungshülse (von
46
)
54
Zwischenladungshülse (von
48
)
56
Rippen (von
52
,
54
,
24
)
58
Rinnen (in
50
,
52
,
54
)
62
Gewindeabschnitt (von
36
)
64
Gewindebohrung (in
36
)
Claims (10)
1. Einrichtung zum Vernichten eines Kampfmittels (Blindgängers) mit einer in
einer mit einem Mehrbeingestell (32) kombinierbaren Gehäusehülse (14)
befindlichen Vernichtungsladung (12), die ausgangsseitig eine
Hohlladungsbelegung (16) aufweist und an die eingangsseitig ein Deckel (24)
zur Aufnahme einer Sprengkapsel angrenzt, wobei die Vernichtungsladung (12)
und die ausgangsseitige Hohlladungsbelegung (16) zur genauen Positionierung
der Einrichtung (10) über dem zu vernichtenden Kampfmittel mit einem
Durchgangs-Sichtloch (30) ausgebildet sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gehäusehülse (14) aus Metall, aus Kunststoff oder aus formstabiler
Pappe besteht.
3. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Mehrbeingestell (32) aus Metall oder aus Kunststoff besteht.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Mehrbeingestell (32) ein ringförmiges Halteteil (34) mit einem
Montageloch (38) aufweist, in dem die Gehäusehülse (14) mit ihrem
Vorderrand (40) befestigbar ist, wobei vom Halteteil (34) Standbeine (36)
wegstehen, die in Umfangsrichtung des Halteteiles (34) voneinander
gleichmäßig beabstandet sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Standbeine (36) aus einem biegsamen Material bestehen und vom
Halteteil (34) zueinander mindestens annähernd parallel wegstehen.
6. Einrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Standbeine (36) aus einem steifen Material bestehen und vom Halteteil
(34) auseinandergespreizt wegstehen.
7. Einrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Standbeine (36) verlängerbar ausgebildet sind.
8. Einrichtung insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vernichtungsladung (12) eine Grundladung (44) mit einer
Grundladungshülse (50), eine Abschlußladung (46) mit einer
Abschlußladungshülse (52) und zwischen der Grund- und der Abschlußladung
(44 und 46) im Bedarfsfall mindestens eine Zwischenladung (48) mit einer
Zwischenladungshülse (54) aufweist, wobei die Grundladung (44)
ausgangsseitig die Hohlladungsbelegung (16) aufweist und mit dem
Durchgangs-Sichtloch (30) ausgebildet ist, und wobei an die Abschlußladung
(46) der zur Aufnahme der Sprengkapsel vorgesehene Deckel (24) angrenzt.
9. Einrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundladungshülse (50), die Abschlußladungshülse (52) und die
mindestens eine Zwischenladungshülse (54) miteinander formschlüssig zur
Gewindehülse (14) verbindbar sind.
10. Einrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der zur Aufnahme der Sprengkapsel vorgesehene Deckel (24) mit der
Abschlußladungshülse (52) formschlüssig verbindbar ist.
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN104897017A (zh) * | 2015-06-19 | 2015-09-09 | 江南工业集团有限公司 | 锥形装药销毁装置及销毁民爆器材的方法 |
-
2001
- 2001-03-01 DE DE2001109773 patent/DE10109773A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN104897017A (zh) * | 2015-06-19 | 2015-09-09 | 江南工业集团有限公司 | 锥形装药销毁装置及销毁民爆器材的方法 |
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