DE10109565A1 - Verfahren und Vorrichtung zur partiellen thermochemischen Vakuumbehandlung von metallischen Werkstücken - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur partiellen thermochemischen Vakuumbehandlung von metallischen WerkstückenInfo
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Abstract
Beim partiellen thermochemischen Vakuumbehandeln von metallischen Werkstücken (1), insbesondere beim Aufkohlen und Einsatzhärten von Werkstücken (1) aus Einsatzstahl in einer kohlenstoffhaltigen Atmosphäre, stoßen behandelte Oberflächenbereiche (3, 4, 5, 6) und unbehandelte Oberflächenbereiche aneinander. Um diese Oberflächenbereiche insbesondere solche in Hohlräumen (2) der Werkstücke (1) genau gegeneinander abzugrenzen, werden die nicht zu behandelnden Bereiche durch wiederverwendbare zerlegbare Formkörper (11) aus einem temperaturbeständigen Material mit einem Formhohlraum (15) abgedeckt. Dabei schließt der aus einem Unterteil (12) und einem Oberteil (13) mit Öffnungen (12b, 13b) bestehende Formkörper (11) mindestens ein Werkstück (1) derart ein, dass zwischen dem Formkörper (11) und dem mindestens einen Werkstück (1) keine Behandlung stattfindet. Ein elektrisch leitfähiger Formkörper (11) eignet sich insbesondere für eine thermochemische Behandlung unter Plasmaeinwirkung. Als Material für die Formkörper (11) wird Grafit oder CFC verwendet. In einem solchen Formkörper können die Werkstücke sowohl vor der Aufkohlung einem Aufheizvorgang als auch nach der Aufkohlung Vorgängen aus der Gruppe Diffusion, Gasabschreckung und ggf. Weiterbehandlungen wie Tiefkühlung und/oder Anlassen ausgesetzt werden.
Description
Auch die EP 0 818 555 A1 befaßt sich mit dem Aufkohlen von Hohlkörpern
mit Sackbohrungen, wobei jedoch das Aufkohlen wiederum bevorzugt auf
der äußeren Oberfläche der Hohlkörper stattfindet.
Die EP 0 695 813 A2 offenbart zum Aufkohlen die Verwendung eines
Plasmas mit pulsierender Spannung zwischen 200 und 2000 Volt. Auch
hierbei wird jedoch stets die gesamte Außenfläche der Werkstücke
aufgekohlt.
Die Firmendruckschrift der Anmelderin "Vakuumgestützte Kohlungsverfah
ren mit Hochdruck-Gasabschreckung", Impressum: W 2004d/9.97/2000/St.,
offenbart komplette Verfahrensabläufe sowohl in einem Einkammer-Va
kuumofen als auch in einer Mehrkammer-Durchlaufanlage. Beschrieben ist
speziell die Behandlung der äußeren Oberflächen von Getriebeteilen wie
Zahnrädern und Wellen. Die EP 0 313 888 B2 befaßt sich speziell mit der
Hochdruck-Gasabschreckung zum Härten von Werkstücken aus Stahl.
Es ist weiterhin bekannt, Werkstücke bei der konventionellen Gasaufkoh
lung dadurch partiell aufzukohlen, daß man nicht zu härtende äußere
Oberflächenbereiche mit einer Abdeckpaste "versiegelt". Solche Abdeck
pasten sind jedoch weder für Vakuumprozesse noch für Plasmaprozesse
geeignet, da die Abdeckpasten dem Ionenbeschuß des Plasmas nicht
standhalten. Man hat auch schon versucht, Gewinde durch Kapseln oder
Stopfen mechanisch abzudecken, aber auch dabei kommt es durch die
unterschiedlichen Ausdehnungen leicht zum "Unterkriechen" der Abdec
kungen, die oft nur mühsam und unter Verursachung von Zerstörungen
entfernt werden können
Keine der vorstehend genannten Schriften befaßt sich mit folgender
Problemstellung:
- 1. Das Abdecken unregelmäßiger und/oder rauher Oberflächen, die z. B., durch Guß- oder Schmiedeverfahren entstanden sind, gegen das Eindringen von z. B. Kohlungsgasen gestaltet sich schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
- 2. Beim Aufheizen auf die üblichen Temperaturen für Gasbehandlungen, die bei 900°C und darüber durchgeführt werden, kann durch Wärme verzug, unterschiedliche Ausdehnung etc. die Abdeckwirkung vermin dert oder aufgehoben werden.
- 3. Dünnwandige Fortsätze von ansonsten dickwandigen Werkstücken neigen erheblich stärker zum Verspröden.
- 4. Beim partiellen Abdecken von Werkstücken kann durch unterschied liche thermische Ausdehnungen die Grenze zwischen behandelten und unbehandelten Oberflächenbereichen während der Behandlung verschoben werden.
- 5. Werkstücke größerer Chargen sind in allen vorgegebenen Ober flächenbereichen identischen Verfahrensparametern auszusetzen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der ein
gangs beschriebenen Gattung anzugeben, mit dem einzelne Werkstücke
oder Chargen von vielen Werkstücken partiell, d. h. nur an genau vorgege
benen Oberflächenbereichen, insbesondere in definierten Hohlräumen von
Werkstücken, genau vorgegebenen und von Werkstück zu Werkstück
zumindest weitgehend identischen und über viele Behandlungszyklen
reproduzierbaren Verfahrensparametern ausgesetzt werden. Es geht also
nicht nur darum, das oder die Werkstücke einer Charge gleichmäßig
partiell zu behandeln, sondern auch das oder die Werkstücke nachfolgen
der Chargen.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei dem eingangs angegebenen
Verfahren erfindungsgemäß dadurch, daß die nicht zu behandelnden
Oberflächenbereiche während der Behandlung der übrigen Oberflächen
bereiche durch wiederverwendbare Formkörper aus einem temperatur
beständigen Material abgedeckt werden, und daß der Formkörper minde
stens ein Werkstück derart einschließt, daß zwischen dem Formkörper
und dem mindestens einen Werkstück (1) keine thermochemische
Behandlung stattfindet.
Durch die Erfindung wird die gestellte Aufgabe in vollem Umfange gelöst,
d. h. es wird ein Verfahren der eingangs beschriebenen Gattung dahin
gehend verbessert, daß mit ihm einzelne Werkstücke oder Chargen von
vielen Werkstücken partiell, d. h. nur an genau festgelegten Oberflächen
bereichen, insbesondere in Hohlräumen von Werkstücken, thermoche
misch behandelt werden können. Dies geschieht mit genau vorgegebenen
und von Werkstück zu Werkstück zumindest weitgehend identischen und
über viele Behandlungszyklen reproduzierbaren Verfahrensparametern. Es
geht insbesondere darum, nicht nur das oder die Werkstücke einer
Charge gleichmäßig und definiert partiell zu behandeln, sondern auch das
oder die Werkstücke nachfolgender Chargen, z. B. in kontinuierlichen oder
quasi-kontinuierlichen Prozessen.
Die Erfindung besteht gewissermaßen in einer Umkehrung der klassischen
Vorgehensweise: Es wird nicht mehr der größte Teil der Werkstückober
fläche der thermochemischen Gasbehandlung ausgesetzt, wobei kleinere
Teilbereiche der Oberfläche (n) gegen die Gasbehandlung abgedeckt bzw.
isoliert werden, sondern es wird durch den erfindungsgemäßen Form
körper das gesamte Werkstück, lediglich mit Ausnahme der zu behandeln
den Oberflächenbereiche, gegen die Gaseinwirkung geschützt. Dabei ist
es auch nicht unbedingt erforderlich, daß der erfindungsgemäße Form
körper das mindestens eine Werkstück in komplementärer Formgebung
spalt- und fugenfrei umgibt, sondern es genügt, z. B. beim Behandeln des
Innenraums von hohlen Werkstücken den besagten Formkörper gegen
über den Enden der Werkstücke abzudichten, ggf. unter Zwischenschal
tung von Hülsen, und zwischen den Dichtstellen, aber im Innern des
Formkörpers mindestens einen Formhohlraum frei zu lassen, der das
mindestens eine Werkstück umgibt und in dem keine Gasbehandlung
stattfinden kann.
Dadurch wird es möglich, Werkstücke nahezu jeder Geometrie und/oder
mit unregelmäßigen und/oder rauhen Oberflächen, die z. B., durch Guß-
oder Schmiedeverfahren entstanden sind, thermochemisch an genau
definierten Stellen zu behandeln und beim Aufheizen auf die üblichen
Temperaturen für Gasbehandlungen, die bei 800°C und darüber durch
geführt werden, die Einflüsse eines Wärmeverzugs, unterschiedlicher
Ausdehnungen etc. auf die Abdeckwirkung zu vermindern oder ganz
auszuschalten. Dünnwandige Fortsätze von ansonsten dickwandigen
Werkstücken werden gleichmäßiger abgekühlt und erhalten dadurch einen
günstigeren Eigenspannungszustand. Die Grenzen zwischen behandelten
und unbehandelten Oberflächenbereichen werden durch unterschiedliche
thermische Ausdehnungen während der Behandlung nicht mehr verscho
ben. Insbesondere sind auch Werkstücke größerer Chargen in allen
vorgegebenen Oberflächenbereichen identischen Verfahrensparametern
ausgesetzt.
Die erfindungsgemäße Verwendung der die Werkstücke einschließenden
Formkörper und die erfindungsgemäßen Formkörper selbst, die gewis
sermaßen Gehäuse darstellen, zu öffnen sind und auch als Schachteln,
Boxen o. dgl. bezeichnet werden können, ermöglichen nach ihrer Beschic
kung mit dem Werkstücken nicht nur den Transport in und durch eine
Behandlungsanlage mit mehreren Prozeßstufen, sondern überraschender
weise auch die unterschiedlichsten in der Praxis vorkommenden Behand
lungen wie Aufheizen, Aufkohlen (oder Aufsticken), Diffundieren, Abschrec
ken und Nachbehandeln in anderen Anlagen (z. B. Tiefkühlen und Anlas
sen), ohne daß die einzelnen Werkstücke "auspackt" und umgeladen
werden müßten. Dieser überraschende Effekt gilt insbesondere für den
Fall der in wenigen Sekunden durchzuführenden Hochdruck-Gasab
schreckung, wie sie z. B. in der EP 0 313 888 B2 und in der eingangs
genannten Firmendruckschrift der gleichen Anmelderin beschrieben ist.
Als thermochemische Gasbehandlung kann nicht nur eine Unterdruck-Gas
behandlung ohne Plasmaanregung bei Drücken bis zu 30.000 Pa einge
setzt werden, bei der die Formkörper und ggf. auch die zwischengeschal
teten Hülsenauch aus einem elektrisch nichtleitenden Material wie aus
Keramik bestehen können. Vielmehr ist es insbesondere auch möglich,
Verfahren der Plasmabehandlung anzuwenden, wobei die Formkörper für
diesen Fall bevorzugt aus einem elektrisch leitenden Werkstoff, bevorzugt
aus Grafit, bestehen können, so daß die Formkörper als Elektrode
(Katode) für die Plasmaanregung dienen. Weitere Einzelheiten und Vorteile
ergeben sich aus der Detailbeschreibung.
Es ist dabei im Zuge weiterer Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens besonders vorteilhaft, wenn - entweder einzeln oder in
Kombination:
- - die thermochemische Behandlung unter Plasmaeinwirkung durchge führt wird und wenn der Formkörper aus einem elektrisch leitfähigen Material besteht,
- - beim Behandeln von Werkstücken mit Hohlräumen, die der thermo chemischen Behandlung ausgesetzt werden, die Werkstücke in einem Formkörper mit mindestens einem Formhohlraum und mindestens einer Öffnung untergebracht werden, durch die die kohlenstoffhaltige Atmosphäre in den Hohlraum der Werkstücke eintritt,
- - ein Formkörper mit mehreren Formhohlräumen für die Aufnahme jeweils eines Werkstücks verwendet wird,
- - der Formkörper als Gehäuse mit einem Oberteil ausgebildet ist und wenn zumindest das Oberteil Öffnungen aufweist, die mit den Hohl räumen in den Werkstücken kommunizieren und durch die die kohlenstoffhaltige Atmosphäre in die Werkstücke eintritt,
- - zwischen nicht zu behandelnden Oberflächenbereichen der Werk stücke und dem Formkörper zur Abdichtung Hülsen eingesetzt werden,
- - mehrere Formkörper zu einer Charge vereinigt werden,
- - das Verfahren im Vakuumbereich zwischen 10 Pa und 3000 Pa, vorzugsweise zwischen 50 Pa und 1000 Pa, durchgeführt wird,
- - das Verfahren mit Plasmaspannungen zwischen 200 und 2000 Volt, vorzugsweise zwischen 300 und 1000 Volt, durchgeführt wird,
- - das Plasma impulsförmig eingesetzt wird, wobei vorzugsweise die Einschaltdauer zwischen 10 und 200 µs und die Pausendauer zwischen 10 und 500 µs gewählt werden,
- - als kohlenstoffhaltiges Gas mindestens ein Kohlenwasserstoff aus der Gruppe Methan, Ethan, Propan und Azethylen ausgewählt wird,
- - dem kohlenstoffhaltigen Gas mindestens ein Gas aus der Gruppe Argon, Stickstoff und Wasserstoff zugesetzt wird, wobei der Anteil des mindestens einen Kohlenwasserstoffes zwischen 10 und 90 Volu mens-% gewählt wird,
- - als Material für die Formkörper Grafit oder CFC verwendet wird, insbesondere wenn als Material für die Formkörper ein Werkstoff verwendet wird, der zumindest bis zu einer Temperatur von 1050°C, vorzugsweise bis 1200°C, keine Verzugserscheinungen aufweist,
- - die plasmaseitigen Enden des mindestens einen Formhohlraums der Formkörper gegenüber dem jeweiligen Werkstück plasmadicht ausgebildet werden, und/oder, wenn
- - die Werkstücke innerhalb des Formkörpers
- a) vor der Aufkohlung einem Aufheizvorgang,
- b) nach der Aufkohlung einem Diffusionsvorgang,
- c) nach dem Diffusionsvorgang einer Hochdruck-Gas abschreckung,
- d) nach der Hochdruck-Gasabschreckung einer Weiterbehandlung durch Tiefkühlung und Anlassen
ausgesetzt werden.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Verwendung in einer
Einkammeranlage oder in einer Mehrkammer-Durchlaufanlage zur
partiellen thermochemischen Vakuumbehandlung von metallischen
Werkstücken insbesondere zum Aufkohlen und Einsatzhärten von
Werkstücken aus Einsatzstahl in einer kohlenstoffhaltigen Atmosphäre,
wobei behandelte Oberflächenbereiche und unbehandelte Oberflächen
bereiche aneinanderstoßen.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei der vorstehend angegebe
nen Vorrichtung erfindungsgemäß dadurch, daß für eine Abdeckung nicht
zu behandelnder Oberflächenbereiche während der Behandlung der übri
gen Oberflächenbereiche ein wiederverwendbarer Formkörper vorgese
hen ist, der aus einem temperaturbeständigen Material besteht und in dem
mindestens ein Formhohlraum für das Einsetzen mindestens eines Werk
stücks vorgesehen ist, wobei das mindestens eine Werkstück im Form
hohlraum derart einschließbar ist, daß zwischen dem Formkörper und
dem mindestens einen Werkstück keine thermochemische Behandlung
stattfindet.
Es ist dabei im Zuge weiterer Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung besonders vorteilhaft, wenn - entweder einzeln oder in
Kombination:
- - der Formkörper aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff besteht und wenn das mindestens eine Werkstück im Formhohlraum derart einschließbar ist, daß sich zwischen dem Formkörper und dem mindestens einen Werkstück kein Plasma ausbildet,
- - der Formkörper zum Behandeln von Werkstücken mit Hohlräumen, die einer thermochemischen Vakuumbehandlung ausgesetzt werden, mindestens eine Öffnung besitzt, die mit dem Hohlraum des jeweils zugehörigen Werkstücks kommuniziert,
- - der Formkörper als Gehäuse mit einem Oberteil ausgebildet ist und wenn zumindest das Oberteil mindestens eine Öffnung aufweist, die mit dem Hohlraum in dem jeweils zugehörigen Werkstück kommuni ziert,
- - der Formkörper ein Unterteil aufweist, das mindestens eine Öffnung aufweist, und wenn die Achsen der Öffnungen im Oberteil und im Unterteil fluchten
- - zwischen Unterteil und Oberteil eine auf dem Umfang umlaufende Z-förmige Trennfuge angeordnet ist, die eine teleskopartige Bewe gung zwischen Unterteil und Oberteil ermöglicht,
- - die plasmaseitigen Enden der Öffnungen im Formkörper gegenüber dem jeweiligen Werkstück plasmadicht ausgebildet sind,
- - Hülsen aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff vorgesehen sind, die zwischen dem Werkstück und dem Unterteil einerseits und dem Werk stück und dem Oberteil andererseits einsetzbar und derart an das Werkstück angepaßt sind, daß nicht zu behandelnde Oberflächen bereiche der Werkstücke plasmadicht abgedeckt sind,
- - mehrere Formkörper durch ein Transportgestell zu einer Charge vereinigt sind, insbesondere, wenn das Transportgestell Traversen zur Aufstellung von Formkörpern mit Abständen nebeneinander und übereinander aufweist,
- - als Material für die Formkörper Grafit oder CFC verwendet wird, insbesondere wenn als Material für die Formkörper ein Werkstoff verwendet wird, der zumindest bis zu einer Temperatur von 1050°C, vorzugsweise bis 120000, keine Verzugserscheinungen aufweist, und/oder, wenn
- - der Formkörper innerhalb einer evakuierbaren Kammer mit einem Einlaß für mindestens einen Kohlenwasserstoff angeordnet und als Katode für eine Plasmaausbildung geschaltet ist.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes und seine Wir
kungsweise werden nachfolgend anhand der Fig. 1 bis 6 in Verbin
dung mit einer thermochemischen Plasmabehandlung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen halben Vertikalschnitt durch ein Werkstück innerhalb des
Formkörpers quer zu dessen Längsachse,
Fig. 2 eine Draufsicht auf ein Ende eines Formkörpers in verkleinertem
Maßstab,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Transportgestells mit einer Charge,
bestehend aus zwölf Formkörpern, in drei Etagen,
Fig. 4 eine weitere Seitenansicht des Gegenstandes nach Fig. 3 aus
einer um 90 Grad verdrehten Blickrichtung,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch eine Durchlaufanlage zur Behandlung
von Chargen nach den Fig. 3 und 4 in stark schematisierter
Darstellung und
Fig. 6 einen Ausschnitt aus Fig. 5 in vergrößertem Maßstab und mit
zusätzlichen Details.
In Fig. 1 ist ein hülsenförmiges Werkstück 1 mit einer Achse A-A darge
stellt, das einen Hohlraum 2 in Form einer Stufenbohrung besitzt, von der
die stark umrandeten inneren zylindrischen Oberflächenbereiche 3, 4 und
5 sowie der Oberflächenbereich 6, eine kreisringförmige Stirnseite,
aufgekohlt werden sollen, die übrigen Oberflächenbereiche hingegen
nicht. Die hervorgehobenen Oberflächenbereiche 3, 4, 5 und 6 sind bei
der Behandlung einem Plasma einer kohlenstoffhaltigen Atmosphäre
ausgesetzt.
Das Werkstück 1 besitzt einen rohrförmigen Fortsatz 1a, dessen Außen
seite 1b gegen den Plasmabeschuß geschützt werden muß. Dies
geschieht durch eine Hülse 7 mit einem Kragen 7a, die den Fortsatz 1a mit
kleinstmöglichem Spiel umschließt, um ein Eindringen des Plasmas zu
verhindern. Die Hülse 7 kann aus einem metallischen Werkstoff, aber auch
aus einem Nichtmetall bestehen, das keine Reaktion mit dem Werkstück 1
eingeht. In das obere Ende des Werkstücks 1, dessen Hohlraum 2 an
dieser Stelle einen größeren Durchmesser hat, ist eine weitere Hülse 8 mit
einem Kragen 8a eingesetzt, der gegenüber dem Werkstück einen Ring
spalt 9 frei läßt, um Toleranzen und/oder Wärmedehnungen auszugleichen.
Wichtig ist, daß in eine Trennfuge 10 kein Plasma eindringen kann. Auch
die Hülse 8 kann gleichfalls aus einem metallischen Werkstoff, aber auch
aus einem Nichtmetall bestehen, das keine Reaktion mit dem Werkstück 1
eingeht. Das Werkstück 1 und die Hülsen 7 und 8 bilden gewissermaßen
einen rotationssymmetrischen Stapel, der die nachstehend beschriebene
Funktion hat. Die Rotationssymmetrie ist aber nicht zwingend.
Der vorstehend beschriebene Stapel ist in einen zweiteiligen Formkörper
11 eingesetzt, der aus einem Unterteil 12 und einem Oberteil 13 besteht,
deren Zargen 12a und 13a sich an einer Z-förmigen Trennfuge 14 plasma
dicht und teleskopartig übergreifen. Das Unterteil 12 besitzt eine Öffnung
12b, in die die Hülse 7 - wiederum plasmadicht - eingesetzt ist, und das
Oberteil 13 besitzt eine Öffnung 13b, deren Rand den Kragen 8a der Hülse
8 - wiederum plasmadicht - übergreift. Die Achsen der Öffnungen 12a und
13a fluchten miteinander. Dadurch stützt sich das Oberteil 13, eine Art
Deckel, auf dem Stapel aus dem Werkstück 1 und den Hülsen 7 und 8 ab.
Das deutlich gezeigte Vertikalspiel an der Trennfuge 14 dient dazu, Tole
ranzen und/oder Wärmedehnungen auszugleichen. In dem das Werkstück
1 einschließenden Formhohlraum 15 kann sich infolgedessen kein Plasma
ausbilden. Der Formhohlraum 15 kann jedes Werkstück eng umschließen,
er kann aber auch Freiräume um das Werkstück bilden, sofern nur sicher
gestellt ist, daß zwischen den Öffnungen 12a und 13a und dem Werkstück
und/oder den Hülsen 7 und 8 kein Plasma eindringen kann. Freiräume
begünstigen das Einsetzen von Werkstücken mit unterschiedlichen
Geometrien.
Der Formkörper 11 besteht vorzugsweise aus Grafit oder CFC, das die
geforderten Eigenschaften hinsichtlich Lebensdauer, Wiederverwendbar
keit, Temperaturbeständigkeit, thermischem Ausdehnungskoeffizienten
und elektrischer Leitfähigkeit hat. Die Hülsen 7 und 8 sind nicht zwingend
erforderlich, können aber dann von Vorteil sein, wenn der Formkörper 11
aus Grafit besteht, der eine Aufkohlung an unerwünschten Stellen des
Werkstücks begünstigen könnte. Außerdem können die auswechselbaren
Hülsen 7 und/oder 8 als Adapter für das Einsetzen von Werkstücken mit
unterschiedlichen Geometrien dienen.
Die Fig. 2 zeigt nun eine Draufsicht auf ein Ende eines solchen Form
körpers 11 in verkleinertem Maßstab, und zwar auf das Oberteil 13 mit
einer Vielzahl solcher Öffnungen 13b, jedoch ohne Werkstücke, deren
Einsatz beim Gebrauch der Zahl der Öffnungen 13b entspricht. Der auch
hier vorhandene Formhohlraum 15 kann um jedes Werkstück herum
geschlossen sein, er kann aber auch um einige oder alle Werkstücke
herum durchgehend sein. Soll ein solcher Formkörper 11 nur teilweise mit
Werkstücken gefüllt werden, so genügt es, die ansonsten frei bleibenden
Öffnungen 12a und 13a durch Blindstopfen zu verschließen.
Die Fig. 3 und 4 zeigen Seitenansichten eines Transportgestells 16 mit
einer Charge 17, bestehend aus zwölf Formkörpern 11 in drei Etagen. Das
Transportgestell 16 besteht aus einem quaderförmigen Rahmengebilde,
dessen einzelne Rahmenelemente mit den Kanten des Quaders zusam
menfallen. Durch das Rahmengebilde erstreckt sich eine Vielzahl von
waagerechten Traversen 18, auf denen die Förmkörper 11 ruhen.
Die Fig. 5 zeigt einen Längsschnitt durch eine Durchlaufanlage 19 zur
Behandlung von Chargen 17 nach den Fig. 3 und 4 in stark schemati
sierter Darstellung. Die Durchlaufanlage 19 besitzt in einer Reihenanord
nung - in Arbeitsrichtung gezählt - ingesamt fünf Kammern 20, 21, 22, 23
und 24, die durch innere Schleusenschieber 25, 26, 27 und 28 voneinander
getrennt bzw. trennbar sind. Am Eingang der Durchlaufanlage 19 befindet
sich ein Einschleusschieber 29 und am Ausgang ein Ausschleusschieber
30. Durch die Schieber 28 und 30 dient die letzte Kammer 24, die
Abschreckkammer, gleichzeitig als Ausschleuskammer.
Die Kammer 20 ist eine Einschleuskammer und hat einen Stellplatz für eine
Charge 17. Die Kammer 21 ist eine Aufheizkammer und hat Stellplätze für
drei Chargen 17 sowie drei Umwälzgebläse 31. Die Kammer 22 ist eine
Aufkohlungskammer und hat einen Stellplatz für eine Charge 17. Die
Kammer 23 ist eine Diffusionskammer und hat Stellplätze für zwei Chargen
17. Die Kammer 24 ist eine kalte Hochdruck-Abschreckkammer und hat
einen Stellplatz für eine Charge 17, ein Umwälzgebläse 32 und einen
Gaskühler 33. Die Zahl der Chargen 17 in den Kammern 21, 22, 23 und 24
und die dadurch vorgegebenen Verweilzeiten und Kammerlängen sind auf
eine bestimmte Taktzeit von beispielsweise 30 Minuten eingestellt.
Der Aufheizvorgang in der Kammer 21 beträgt somit 90 Minuten, und
während dieser Zeit rücken die Chargen 17 taktweise alle 30 Minuten nach.
Der Aufkohlvorgang in der Kammer 22 beträgt somit maximal 30 Minuten,
kann aber innerhalb dieser Zeit und nach Erreichen der vorgegebenen
Aufkohltiefe durch Unterbrechung der Spannungsversorgung für die
Plasmaerzeugung abgebrochen werden. Der Diffusionsvorgang in der
Kammer 23 beträgt somit 60 Minuten, und während dieser Zeit rücken die
Chargen 17 taktweise alle 30 Minuten nach. Der Abschreckvorgang in der
Kammer 24 beträgt somit maximal 30 Minuten, ist aber erfahrungsgemäß
kurzzeitig beendet. Der Transport der Chargen 17 erfolgt durch ein an
sich bekanntes Hubbalkensystem, das aber der Einfachheit halber nicht
dargestellt ist.
Während aller Behandlungsvorgänge verbleiben die Werkstücke 1 in den
Formkörpern, sie müssen also nicht "ausgepackt" und umgeladen werden.
Es hat sich überraschend herausgestellt, daß die Kapselung in den Form
körpern auch keinen negativen Einfluß auf andere Vorgänge als das Auf
kohlen, insbesondere auf das Hochdruck-Gasabschrecken, hat. Vielmehr
können die Werkstücke auch nach vollendeter Abschreckung und für
weitere Nachbehandlungen in den Formkörpern verbleiben, wie beispiels
weise in einer weiteren Anlage für eine Tiefkühlung durch gasförmigen
Stickstoff von bis zu -150°C zur Restumwandlung des Austenits und
nachfolgendes Anlassen.
Die Fig. 6 zeigt einen Ausschnitt aus Fig. 5 in vergrößertem Maßstab
und mit zusätzlichen Details. Dargestellt sind in der Aufkohlkammer 22
eine Anordnung von Heizstäben 34, die auf beiden Seiten des Transport
weges angeordnet sind, und ein Ständer 35, der auf Isolatoren 36 ruht. An
diesen Ständer ist, was nicht dargestellt ist, der negative Pol einer Impuls-
Spannungsquelle für eine Plasmaerzeugung angeschlossen, während die
Kammerwände 22a sich auf Massepotential befinden. Auch die Gaszulei
tungen für die verschiedenen möglichen Kohlenwasserstoffe wie Methan,
Ethan, Propan und Azetylen und ggf. Inertgase wie Stickstoff und Argon
und ggf. ein Reduktionsgas wie Wasserstoff sowie Mischungen aus
diesen Gasen sind ebensowenig dargestellt wie der Saugstutzen eines
Vakuumpumpsatzes.
In einer Vakuum-Durchlaufanlage 19 nach den Fig. 5 und 6 wurden
Chargen 17 mit der in den Fig. 1 bis 3 beschriebenen Anordnung und
Ausbildung thermochemisch behandelt. Die quaderförmigen Formkörper
11 nach den Fig. 1 und 2 bestanden aus Grafit und hatten die Außen
abmessungen L = 500 mm, B = 100 mm und H = 60 mm. Die Raumver
teilung der hülsenförmigen Werkstücke 1, die aus einem üblichen Einsatz
stahl bestanden, und der Hülsen 7 und 8 entsprach Fig. 1 in Verbindung
mit Fig. 2. Der taktweise Betrieb der Anlage ist weiter oben beschrieben.
Die Taktzeit der Anlage betrug 30 Minuten. Die Gasatmosphäre in den
Kammern 21, 22 und 23 bestand aus 50 Volumensprozent Methan,
25 Volumensprozent Argon und 25 Volumensprozent Wasserstoff. Die
Drücke lagen bei etwa 100 Pa.
Die Chargen 17 wurden einzeln über die Kammer 20 einchargiert und
zunächst in der Kammer 21 innerhalb von 90 Minuten mittels der Heizstäbe
34 auf eine Temperatur von 960 0C aufgeheizt. Danach wurde die jeweils
letzte der Chargen 17 zum Aufkohlen bei gleichfalls 960°C in die Kammer
22 transportiert, und die Spannungsversorgung dieser Charge 17 wurde
für die Dauer von 20 Minuten eingeschaltet. Die pulsierende bzw. getaktete
Spannung betrug -700 Volt.
Anschließend wurde die aufgekohlte Charge 17 zur Diffusion des auf
genommenen Kohlenstoffs bei gleichfalls 960°C in die Kammer 23
transportiert, in der sie unter einmaligem Umsetzen vom ersten auf den
zweiten, durch Ausbringen der letzten Charge frei gewordenen, Stellplatz
60 Minuten verblieb. Anschließend wurde die jeweils letzte Charge 17 in
die Kammer 24 verbracht und dort unter Härtung der aufgekohlten
Teilbereiche unter Beachtung der üblichen Z-T-U-Diagramme abge
schreckt. Ein solcher Vorgang ist in der EP 0 313 888 B2 sehr ausführlich
beschrieben, so daß sich hier weitere Angaben erübrigen.
Nach dem anschließenden Tiefkühlen mit gasförmigem Stickstoff von bis
zu -150°C und dem üblichen Anlassen wurde an den aufgekohlten
Bereichen der Werkstücke 1 eine Härte HV von über 700 gemessen, und
an einem Schliffbild wurde eine sehr gleichmäßige Einhärtetiefe von 0,7 bis
0,8 mm ermittelt. Der Verzug der Werkstücke lag innerhalb vorgegebener
Toleranzen, und die Werkstücke 1 waren absolut rissfrei. Die Formkörper
11 konnten verzugsfrei beliebig oft wieder verwendet werden.
Soweit vorstehend "definierte" Hohlräume 2 innerhalb eines Werkstücks 1
beschrieben sind, handelt es sich um solche, die während der thermo
chemischen Behandlung an mindestens einer Stelle von außen für die
Ofenatmosphäre zugänglich sind, beispielsweise durch mindestens eine
der jeweils einem Werkstück zugeordneten Öffnungen 12b und/oder 13b.
1
Werkstück
1
a Fortsatz
1
b Außenseite
2
Hohlraum
3
Oberflächenbereich
4
Oberflächenbereich
5
Oberflächenbereich
6
Oberflächenbereich
7
Hülse
7
a Kragen
8
Hülse
8
a Kragen
9
Ringspalt
10
Trennfuge
11
Formkörper
12
Unterteil
12
a Zarge
12
b Öffnung
13
Oberteil
13
a Zarge
13
b Öffnung
14
Trennfuge
15
Formhohlraum
16
Transportgestell
17
Charge(n)
18
Traversen
19
Durchlaufanlage
20
Kammer
21
Kammer
22
Kammer
22
a Kammerwände
23
Kammer
24
Kammer
25
Schleusenschieber
26
Schleusenschieber
27
Schleusenschieber
28
Schleusenschieber
29
Einschleusschieber
30
Ausschleusschieber
31
Umwälzgebläse
32
Umwälzgebläse
33
Gaskühler
34
Heizstäbe
35
Ständer
36
Isolatoren
A-A Achse
A-A Achse
Claims (35)
1. Verfahren zur partiellen thermochemischen Vakuumbehandlung von
metallischen Werkstücken (1), insbesondere zum Aufkohlen und
Einsatzhärten von Werkstücken (1) aus Einsatzstahl in einer kohlen
stoffhaltigen Atmosphäre, wobei behandelte Oberflächenbereiche (3,
4, 5, 6) und unbehandelte Oberflächenbereiche aneinanderstoßen,
dadurch gekennzeichnet, daß die nicht zu behandelnden Oberflä
chenbereiche während der Behandlung der übrigen Oberflächen
bereiche (3, 4, 5, 6) durch wiederverwendbare Formkörper (11) aus
einem temperaturbeständigen Material abgedeckt werden, und daß
der Formkörper (11) mindestens ein Werkstück (1) derart ein
schließt, daß zwischen dem Formkörper (11) und dem mindestens
einen Werkstück (1) keine thermochemische Behandlung stattfindet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
thermochemische Behandlung unter Plasmaeinwirkung durchgeführt
wird und daß der Formkörper (11) aus einem elektrisch leitfähigen
Material besteht.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beim
Behandeln von Werkstücken (1) mit definierten Hohlräumen (2), die
der thermochemischen Behandlung ausgesetzt werden, die Werk
stücke (1) in einem Formkörper (11) mit mindestens einem Form
hohlraum (15) und mindestens einer Öffnung (12b, 13b) unterge
bracht werden, durch die die kohlenstoffhaltige Atmosphäre in den
Hohlraum (2) der Werkstücke (1) eintritt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Formkörper (11) mit mehreren Formhohlräumen (15) für die
Aufnahme jeweils eines Werkstücks (1) verwendet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Form
körper (11) als Gehäuse mit einem Oberteil (13) ausgebildet ist und
daß zumindest das Oberteil (13) Öffnungen (13b) aufweist, die mit
den Hohlräumen in den Werkstücken (1) kommunizieren und durch
die die kohlenstoffhaltige Atmosphäre in die Werkstücke (1) eintritt.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
nicht zu behandelnden Oberflächenbereichen der Werkstücke (1) und
dem Formkörper (11) zur Abdichtung Hülsen (7, 8) eingesetzt
werden.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
Formkörper (11) zu einer Charge (17) vereinigt werden.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verfahren im Vakuumbereich zwischen 10 Pa und 3000 Pa, vorzugs
weise zwischen 50 Pa und 1000 Pa, durchgeführt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verfahren mit Plasmaspannungen zwischen 200 und 2000 Volt,
vorzugsweise zwischen 300 und 1000 Volt, durchgeführt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Plasma impulsförmig eingesetzt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einschaltdauer zwischen 10 und 200 µs und die Pausendauer
zwischen 10 und 500 µs gewählt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
kohlenstoffhaltiges Gas mindestens ein Kohlenwasserstoff aus der
Gruppe Methan, Ethan, Propan und Azetylen ausgewählt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß dem
kohlenstoffhaltigen Gas mindestens ein Gas aus der Gruppe Argon,
Stickstoff und Wasserstoff zugesetzt wird, wobei der Anteil des
mindestens einen Kohlenwasserstoffes zwischen 10 und 90 Volu
mens-% gewählt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Material für die Formkörper (11) Grafit verwendet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Material für die Formkörper (11) CFC verwendet wird.
16. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Material für die Formkörper (11) ein Werkstoff verwendet wird, der
zumindest bis zu einer Temperatur von 1050°C, vorzugsweise bis
1200°C, keine Verzugserscheinungen aufweist.
17. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
plasmaseitigen Enden des mindestens einen Formhohlraums (15)
der Formkörper (11) gegenüber dem jeweiligen Werkstück (1)
plasmadicht ausgebildet werden.
18. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Werkstücke (1) innerhalb des Formkörpers (11) vor der Aufkohlung
einem Aufheizvorgang ausgesetzt werden.
19. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Werkstücke (1) innerhalb des Formkörpers (11) nach der
Aufkohlung einem Diffusionsvorgang ausgesetzt werden.
20. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Werkstücke (1) innerhalb des Formkörpers (11) nach dem
Diffusionsvorgang einer Hochdruck-Gasabschreckung ausgesetzt
werden.
21. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Werkstücke (1) innerhalb des Formkörpers (11) nach der Hoch
druck-Gasabschreckung mindestens einer Weiterbehandlung aus
der Gruppe Tiefkühlung und Anlassen ausgesetzt werden.
22. Vorrichtung zur Verwendung in einer Einkammeranlage oder in einer
Mehrkammer-Durchlaufanlage zur partiellen thermochemischen
Vakuumbehandlung von metallischen Werkstücken (1), insbeson
dere zum Aufkohlen und Einsatzhärten von Werkstücken (1) aus
Einsatzstahl in einer kohlenstoffhaltigen Atmosphäre, wobei
behandelte Oberflächenbereiche (3, 4, 5, 6) und unbehandelte
Oberflächenbereiche aneinanderstoßen, dadurch gekennzeichnet,
daß für eine Abdeckung nicht zu behandelnder Oberflächenbereiche
während der Behandlung der übrigen Oberflächenbereiche (3, 4, 5,
6) ein wiederverwendbarer Formkörper (11) vorgesehen ist, der
aus einem temperaturbeständigen Material besteht und in dem
mindestens ein Formhohlraum (15) für das Einsetzen mindestens
eines Werkstücks (1) vorgesehen ist, wobei das mindestens eine
Werkstück (1) im Formhohlraum (15) derart einschließbar ist, daß
zwischen dem Formkörper (11) und dem mindestens einen
Werkstück (1) keine thermochemische Behandlung stattfindet.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der
Formkörper (11) aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff besteht
und daß das mindestens eine Werkstück (1) im Formhohlraum (15)
derart einschließbar ist, daß sich zwischen dem Formkörper (11)
und dem mindestens einen Werkstück (1) kein Plasma ausbildet.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der
Formkörper (11) zum Behandeln von Werkstücken (1) mit Hohl
räumen (2), die einer thermochemischen Vakuumbehandlung
ausgesetzt werden, mindestens eine Öffnung (12b, 13b) besitzt, die
mit dem Hohlraum (2) des jeweils zugehörigen Werkstücks (1)
kommuniziert.
25. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der
Formkörper (11) als Gehäuse mit einem Oberteil (13) ausgebildet
ist und daß zumindest das Oberteil (13) mindestens eine Öffnung
(13b) aufweist, die mit dem Hohlraum (2) in dem jeweils zugehö
rigen Werkstück (1) kommuniziert.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der
Formkörper (11) ein Unterteil (12) aufweist, das mindestens eine
Öffnung (12b) aufweist, und daß die Achsen der Öffnungen (13a,
12a) im Oberteil (13) und im Unterteil (12) fluchten.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen Unterteil (12) und Oberteil (13) eine auf dem Umfang
umlaufende Z-förmige Trennfuge (14) angeordnet ist, die eine
teleskopartige Bewegung zwischen Unterteil (12) und Oberteil (13)
ermöglicht.
28. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
plasmaseitigen Enden der Öffnungen (12b, 13b) im Formkörper
(11) gegenüber dem jeweiligen Werkstück (1) plasmadicht ausge
bildet sind.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch Hülsen (7, 8)
aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff, die zwischen dem Werk
stück (1) und dem Unterteil (12) einerseits und dem Werkstück (1)
und dem Oberteil (13) andererseits einsetzbar und derart an das
Werkstück (1) angepaßt sind, daß nicht zu behandelnde Ober
flächenbereiche der Werkstücke (1) plasmadicht abgedeckt sind.
30. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere Formkörper (11) durch ein Transportgestell (16) zu einer
Charge (17) vereinigt sind.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das
Transportgestell (16) Traversen (18) zur Aufstellung von Formkörpern
(11) nebeneinander und übereinander aufweist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß als
Material für die Formkörper (11) Grafit verwendet wird.
33. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß als
Material für die Formkörper (11) CFC verwendet wird.
34. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß als
Material für die Formkörper (11) ein Werkstoff verwendet wird, der
zumindest bis zu einer Temperatur von 1050°C, vorzugsweise bis
120000, keine Verzugserscheinungen aufweist.
35. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der
Formkörper (11) innerhalb einer evakuierbaren Kammer (22) mit
einem Einlaß für mindestens einen Kohlenwasserstoff angeordnet
und als Katode für eine Plasmaausbildung geschaltet ist.
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