DE10108105A1 - Verfahren zur Herstellung eines korrosionsbeständigen Trennkörpers - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines korrosionsbeständigen TrennkörpersInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft Verfahren zur Herstellung eines Trennkörpers für einen Drucksensor mit einem Grundkörper (10) aus einem ersten metallischen Material; einer Trennmembran (20) aus einem zweiten metallischen Material, das nicht durch mit dem zweiten Material verschweißt werden kann; und einer ringförmigen Zwischenschicht (30), aufweisend ein metallisches Material, das mit dem zweiten metallischen Material verschweißbar ist. In einer Ausgestaltung wird die Zwischenschicht zunächst mit der Trennmembran verschweißt, bevor die Zwischenschicht mit dem Grundkörper verbunden wird. In einer anderen Ausführungsform wird die Zwischenschicht auf dem Grundkörper um einen Vorsprung aufgelötet, der als Lotmittelbarriere dient; anschließend wird der Vorsprung abgetragen, um ein Membranbett zu formen. In einer weiteren Alternative werden Trennmembran, Zwischenschicht und Grundkörper in einem einzigen Diffusionsschweißschritt miteinander verbunden.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines
Korrosionsbeständigen Trennkörpers für Drucksensoren.
Bei Drucksensoren wird der eigentlichen Druckmeßzelle, häufig ein
sogenannter Trennkörper vorgeschaltet, um die Meßzelle zu schützen. Ein
Trennkörper weist einen Grundkörper und eine Trennmembran auf, die mit
ihrem Rand druckdicht am Grundkörper über einem im Grundkörper
ausgebildeten Membranbett befestigt ist. Im Sensorbetrieb wird die
Trennmembran mit dem zu messenden Druck beaufschlagt, und der Druck
wird aufgrund der druckbedingten Verformung der Trennmembran hydraulisch
zur Druckmeßzelle übertragen.
Die Trennmembran besteht häufig aus einem korrosionsbeständigen Metall,
beispielsweise Tantal, oder einer korrosionsbeständigen Legierung, die an
dem Grundkörper aus Stahl zu befestigen ist. Insofern als
Schweißverbindungen zwischen Tantal und Stahl zu einer unerwünscht
spröden intermetallischen Phase führen, muß die Befestigung der
Trenmembran am Grundkörper auf anderem Wege erzielt werden.
Das Europäische Patent EP 0594 778 B1 offenbart einen
Differenzdrucksensor mit zwei Trennkörpern und ein Verfahren zu dessen
Montage, wobei zunächst ein relativ massiver Stützring aus einem
korrosionsbeständigen Material, beispielsweise aus Tantal oder einem
Material mit einem ähnlichen Schmelzpunkt wie Tantal, auf dem Grundkörper
mit einer Hartlotverbindung befestigt wird. Hierzu wird der Stützring bevorzugt
in einer entsprechend vorbereiteten Rille im Grundkörper eingesetzt, und das
Hartlot wird in die Rinne gegeben, so daß sich die Lotverbindung nicht nur
über die Unterseite des Stützrings sondern auch auf seine innere
Mantelfläche und seine äußere Mantelfläche erstreckt.
Danach wird der Stützring bearbeitet, soweit dies erforderlich ist, um die
benötigten Abmessungen zu erzielen. Schließlich wird die Trennmembran aus
Tantal auf den Stützring geschweißt. Der Stützring muß dabei so massiv sein,
daß die beim Schweißen in den Ring eingebrachte Wärmeenergie nicht zum
Aufschmelzen der Hartlotverbindung führt.
Das beschriebene Verfahren weist verscheidene Nachteile auf:
Die Montage des massiven Stützrings ist sehr aufwendig. Insbesondere die Rille in der Oberfläche des Grundkörpers zur Aufnahme der Lotverbindung vergrößert den Fertigungsaufwand, da zunächst in einem ersten Herstellungsschritt die Oberfläche des Grundkörpers mit einer Rille zu versehen ist und nach dem Löten ein zweiter Herstellungsschritt folgt, in dem der Stützring auf die erforderlichen Dimensionen gebracht wird.
Die Montage des massiven Stützrings ist sehr aufwendig. Insbesondere die Rille in der Oberfläche des Grundkörpers zur Aufnahme der Lotverbindung vergrößert den Fertigungsaufwand, da zunächst in einem ersten Herstellungsschritt die Oberfläche des Grundkörpers mit einer Rille zu versehen ist und nach dem Löten ein zweiter Herstellungsschritt folgt, in dem der Stützring auf die erforderlichen Dimensionen gebracht wird.
Zudem ist es unsicher, ob das Hartlot die Rille gleichmäßig und vollständig
ausfüllt. Dies kann zu Restvolumina führen, die eine erhöhte Menge an
Hydraulikflüssigkeit erfordern und somit die Sensorleistungen beeinträchtigen.
Um einen gleichmäßigen Lotfluß zu garantieren sollten daher niedrig
schmelzende Lotmittel gewählt werden. Dies ist jedoch unvereinbar mit dem
nachfolgenden Verschweißen der Membran.
Zudem erweist es sich insbesondere bei einem Differenzdrucksensor mit zwei
bezüglich des Gehäuses exzentrisch angeordneten Trennmembranen als
schwierig, die Schweißnaht der Trennmembran genau bezüglich der
Trennmembran zu zentrieren.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Herstellung eines Trennkörpers bereitzustellen, welches die
beschriebenen Nachteile und Schwierigkeiten überwindet bzw. reduziert:
Die Erfindung wird gelöst durch das Verfahren der unabhängigen Patentansprüche 1, 3 und 6.
Die Erfindung wird gelöst durch das Verfahren der unabhängigen Patentansprüche 1, 3 und 6.
Erfindungsgemäß werden verschiedene Verfahren zur Herstellung eines
Trennkörpers bereitgestellt, bei denen eine Trennmembran mit einem
Zwischenring verschweißt und der Zwischenring an einem Grundkörper
befestigt wird, wobei beim Verschweißen der Trennmembran keine Rücksicht
bzw weniger Rücksicht auf eine Lotverbindung genommen werden muß.
Dies wird in einer Verfahrensvariante dadurch erzielt, daß die Lotverbindung
zwischen dem Grundkörper und der Zwischenschicht erst nach dem
Verschweißen der Trennmembran mit der Zwischenschicht erzeugt wird;
in einer zweiten Verfahrensvariante dadurch, daß die Lotverbindung zwischen Grundkörper und Zwischenschicht flächig auf einer Stirnfläche des Grundkörpers ausgebildet wird, und die Zentrierung der Zwischenschicht vorzugsweise durch einen Vorsprung auf der Stirnfläche des Grundkörpers bewirkt wird, der zugleich eine Begrenzung für das Lotmittel bildet, wobei die Lotverbindung als dünne Schicht zudem einen sehr geringen Wärmewiderstand aufweist, wodurch die beim nachträglichen Anschweißen der Trennmembran auftretende Wärme leicht in den angrenzenden Grundkörper abgeleitet werden kann; und
in einer dritten Verfahrensvariante dadurch, daß die Verbindungen zwischen dem Grundkörper und der Zwischenschicht nicht mehr als Lotverbindung sondern durch Diffusionsschweißen erzielt wird.
in einer zweiten Verfahrensvariante dadurch, daß die Lotverbindung zwischen Grundkörper und Zwischenschicht flächig auf einer Stirnfläche des Grundkörpers ausgebildet wird, und die Zentrierung der Zwischenschicht vorzugsweise durch einen Vorsprung auf der Stirnfläche des Grundkörpers bewirkt wird, der zugleich eine Begrenzung für das Lotmittel bildet, wobei die Lotverbindung als dünne Schicht zudem einen sehr geringen Wärmewiderstand aufweist, wodurch die beim nachträglichen Anschweißen der Trennmembran auftretende Wärme leicht in den angrenzenden Grundkörper abgeleitet werden kann; und
in einer dritten Verfahrensvariante dadurch, daß die Verbindungen zwischen dem Grundkörper und der Zwischenschicht nicht mehr als Lotverbindung sondern durch Diffusionsschweißen erzielt wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Gesichtspunkte ergeben sich aus
den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Trennkörper bei der Abfolge der
Verfahrensschritte einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch einen Trennkörper bei der Abfolge der
Verfahrensschritte einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
und
Fig. 3 einen Längsschnitt durch einen Trennkörper bei der Abfolge der
Verfahrensschritte einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
Eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird nun
anhand von Fig. 1 beschrieben. Diese Ausführungsform weicht von der im
Stand der Technik üblichen Vorgehensweise ab, den Trennkörper auf dem
Grundkörper durch sequentielles Hinzufügen der einzelnen Komponenten
aufzubauen.
Der Trennkörper umfaßt einen Grundkörper 10 aus rostfreiem Stahl, eine
Tennmembran 20, die aus Tantal gefertigt ist, und eine ringförmige
Zwischenschicht 30 aus einem Material das mit Tantal verschweißbar ist. Hier
ist an erster Stelle Tantal selbst zu nennen. Andererseits sind insbesondere
ausgewählte Nickellegierungen geeignet, wenn zugleich ein Ausgleich der
Wärmeausdehnungsunterschiede zwischen Tantal und rostfreiem Stahl
gewünscht ist.
Wie in Fig. 1 dargestellt, wird zunächst die Trennmembran 10 mit der
Zwischenschicht 30 durch Verschweißen verbunden. Bei der Ausbildung der
Schweißverbindung 25 sind grundsätzlich alle Schweißtechniken geeignet,
denn zu diesem Zeitpunkt brauchen keinerlei Kompromisse aufgrund der
anderen Materialien und Fügestellen des Trennkörpers eingegangen werden.
Zudem ist die Trennmembran zusammen mit der Zwischenschicht, die
vorzugsweise die gleiche Symmetrie wie die Trennmembran aufweist und
konzentrisch mit dieser angeordnet ist, noch leicht zu handhaben, so daß die
Schweißverbindung mit geeigneten Vorrichtungen exakt bezüglich der
Trennmembran zentriert werden kann. Dies ist insofern von Vorteil, als ein
exzentrischer Verlauf der Schweißnaht bezüglich der Trennmembran die
Sensorleistung beeinträchtigen würde. Zudem können mit der beschriebenen
Vorgehensweise zwei Membranen einfach exzentrisch bezüglich des
Grundkörpers angeordnet werden.
Im nächsten Verfahrensschritt wird nun die Zwischenschicht 30 mit ihrer der
Trennmembran abgewandten Fläche auf der Stirnseite des Grundkörpers 10
befestigt. Die Befestigung erfolgt besonders bevorzugt mit einer
Lotverbindung 15, die insbesondere als Hartlotverbindung ausgestaltet ist. In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Lotverbindung 15
vollflächig unter Vakuum erzeugt.
Hinsichtlich der Auswahl des Hartlotmittels unterliegt der Fachmann nicht
mehr den Beschränkungen der Verfahren nach dem Stand der Technik, da
die Trennmembran bereits verschweißt wurde, und keine höheren
Temperaturen mehr zu erwarten sind. Somit kann auch auf Lotmittel
zurückgegriffen werden, die bereits bei niedrigeren Temperaturen schmelzen.
Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens ergibt sich daraus, daß die Zwischenschicht 30 bei der Ausbildung
der Schweißverbindung 25 nicht mehr als Wärmepuffer zur Lotverbindung 15
zu dienen hat. Daher braucht die Zwischenschicht 30 nicht mehr so massiv zu
sein, wie der im Stand der Technik beschriebene Stützring zwischen der
Trennmembran und dem Grundkörper. Die Zwischenschicht weist
vorzugsweise weniger als die achtfache, weiter vorzugsweise weniger als die
vierfache und besonders bevorzugt die einfache bis die doppelte Dicke der
Trennmembran auf.
Eine zweite Ausführungsform der Erfindung wird nun anhand von Fig. 2
beschrieben. Diese Ausführungsform stellt darauf ab, den Fertigungsaufwand
gegenüber dem Stand der Technik zu reduzieren.
Wie zuvor umfaßt der Trennkörper einen Grundkörper 110 aus rostfreiem
Stahl, eine Trennmembran 120 aus Tantal und eine ringförmige
Zwischenschicht 130 aus Tantal. Der Grundkörper 110, weist auf einer
Stirnfläche 111 einen vorzugsweise zylindrischen Vorsprung 112 auf, dessen
äußerer Rand eine senkrechte Stufe 113 auf der Stirnfläche 111 bildet.
In einem ersten Verfahrensschritt wird die Zwischenschicht 130 auf der
Stirnfläche 111 des Grundkörpers mittels einer Lotverbindung befestigt, wobei
die Lotverbindung 115 vorzugsweise vollflächig als Hartlotverbindung unter
Vakuum ausgebildet wird. Die Zwischenschicht umschließt den Vorsprung
112, und grenzt vorzugsweise unmittelbar an die Stufe 113, wobei die Stufe
113 einerseits eine Barriere für das Lotmittel bildet und andererseits die
Zwischenschicht 130 bei der Ausbildung der Lotverbindung 115 zentriert.
Die einfache planare Geometrie der zu verbindenden Flächen gewährleistet
eine gleichmäßige Verteilung des Lotmittels, die auch mit hochschmelzenden
Lotmitteln noch hinreichend homogen ist. Insofern als die Lotverbindung 115
vorzugsweise als dünne Schicht ausgebildet wird, weist sie einen sehr
geringen Wärmewiderstand auf, so daß die beim nachfolgenden
Verschweißen der Trennmembran auftretende Wärme ohne weiteres in den
Grundkörper abgeleitet werden kann. Im Ergebnis sind die Anforderungen an
das Lotmittel hier weniger strikt als dies bei der massiven Lotstelle nach dem
Stand der Technik der Fall ist.
In einem zweiten Verfahrensschritt wird der Grundkörper 110 mechanisch
bearbeitet, wobei der Vorsprung 112 abgetragen und vorzugsweise ein
Membranbett 114 für die Trennmembran 120 gebildet wird. Zudem kann ggf.
die Zwischenschicht 130 im gleichen Arbeitsgang bearbeitet, und eventuell
vorhandenes überschüssiges Lot kann ggf. abgetragen werden.
Schließlich wird in einem weiteren Verfahrensschritt die Trennmembran 120
auf der Zwischenschicht 130 aufgeschweißt. Dies erfolgt vorzugsweise mit
einem Strahlschweißverfahren, d. h. mittels LASER- oder
Elektronenstrahlschweißen.
Diese Vorgehensweise und Konstruktionsweise gemäß dieser
Ausührungsform zeichnet sich dadurch aus, daß keine Spalte, Rillen oder
Nuten erforderlich sind, um überschüssiges Lotmittel aufzunehmen. Somit
können keine undefinierten Kavitäten im Trennkörpervolumen verbleiben,
welche die Sensoreigenschaften beeinträchtigen würden.
Anhand von Fig. 3 wird nun eine dritte Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung beschrieben. Der Trennkörper dieser Ausführungsform weist einen
Grundkörper 210 aus rostfreiem Stahl, eine Trennmembran 220 aus Tantal
und eine Zwischenschicht 230 auf. Die Zwischenschicht umfaßt ein
metallisches Material, das geeignet ist, Wärmeausdehnungsunterschiede
zwischen dem Grundkörper 210 und der Trennmembran 220 auszugleichen.
Hierzu sind insbesondere ausgewählte Nickellegierungen geeignet. Zudem
sollte das Material durch Diffusionsschweißen einerseits mit Tantal und
andererseits mit rostfreiem Stahl verbindbar sein, auch diese Bedingung wird
von besagten ausgewählten Nickellegierungen erfüllt.
Zur Montage des Trennkörpers werden der Grundkörper 210, die ringförmige
Zwischenschicht 230 und die Trennmembran 220 in der genannten
Reihenfolge gestapelt und einem Diffusionsschweißverfahren ausgesetzt,
wodurch einerseits eine Diffusionsschweißverbindung 225 zwischen der
Trennmembran 220 und der Zwischenschicht 230 und andererseits eine
Diffusionsschweißverbindung 215 zwischen dem Grundkörper 210 und der
Zwischenschicht 230 gebildet wird. Das Diffusionsschweißverfahren erfolgt
unter hohem Druck bei Temperaturen die deutlich unter dem Schmelzpunkt
der beteiligten Materialien liegen, insbesondere zwischen der 0,7- bis 0,8-
fachen Schmelztemperatur. Die Auswahl der geeigneten Prozeßparameter
sind einem Fachmann auf Gebiet des Diffusionsschweißens geläufig.
10
Grundkörper
15
Hartlotverbindung
20
Trennmembran
25
Schweißverbindung
30
Zwischenschicht
110
Grundkörper
111
Stirnfläche
112
Vorsprung
113
Stufe
114
Membranbett
115
Hartlotverbindung
120
Trennmembran
125
Schweißverbindung
130
Zwischenschicht
210
Grundkörper
215
Diffusionsschweißverbindung
220
Trennmembran
225
Diffusionsschweißverbindung
230
Zwischenschicht
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung eines Trennkörpers für einen Drucksensor mit
einem Grundkörper (10) aus einem ersten metallischen Material; einer
Trennmembran (20) aus einem zweiten metallischen Material, das nicht
durch direktes Verschweißen mit dem zweiten Material verbunden werden
kann; und einer ringförmigen Zwischenschicht (30), aufweisend ein
metallisches Material, das verschieden ist von dem ersten metallischen
Material und mit dem zweiten metallischen Material verschweißbar ist;
umfassend die Schritte:
Verschweißen der Trennmembran mit der Zwischenschicht und Befestigen der Zwischenschicht an dem Grundkörper, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschweißen der Trennmembran mit der Zwischenschicht vor dem Befestigen der Zwischenschicht am Grundkörper erfolgt.
umfassend die Schritte:
Verschweißen der Trennmembran mit der Zwischenschicht und Befestigen der Zwischenschicht an dem Grundkörper, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschweißen der Trennmembran mit der Zwischenschicht vor dem Befestigen der Zwischenschicht am Grundkörper erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Zwischenschicht (30) am
Grundkörper mit einer Lotverbindung (15) befestigt wird.
3. Verfahren zur Herstellung eines Trennkörpers für einen Drucksensor mit
einem Grundkörper (210) aus einem ersten metallischen Material; einer
Trennmembran (220) aus einem zweiten metallischen Material, das nicht
durch direktes Verschweißen mit dem zweiten Material verbunden werden
kann; und einer ringförmigen Zwischenschicht (230), aufweisend ein
metallisches Material, das verschieden ist von dem ersten metallischen
Material und mit dem zweiten metallischen Material verschweißbar ist;
umfassend die Schritte:
Befestigen der Trennmembran (220) an der Zwischenschicht (230) und Befestigen der Zwischenschicht (230) an dem Grundkörper (210), dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigen der Trennmembran (220) an der Zwischenschicht (230) und das Befestigen der Zwischenschicht (230) am Grundkörper (210) durch Diffusionsschweißen erfolgt.
umfassend die Schritte:
Befestigen der Trennmembran (220) an der Zwischenschicht (230) und Befestigen der Zwischenschicht (230) an dem Grundkörper (210), dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigen der Trennmembran (220) an der Zwischenschicht (230) und das Befestigen der Zwischenschicht (230) am Grundkörper (210) durch Diffusionsschweißen erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei das Befestigen der Zwischenschicht
(230) am Grundkörper (210) gleichzeitig mit dem Befestigen der
Trennmembran (220) an der Zwischenschicht (230) in einem
Verfahrensschritt erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die Zwischenschicht
(230) eine Nickellegierung aufweist.
6. Verfahren zur Herstellung eines Trennkörpers für einen Drucksensor mit
einem im Grundkörper (110) aus einem ersten metallischen Material; einer
Trennmembran (120) aus einem zweiten metallischen Material, das nicht
durch direktes Verschweißen mit dem zweiten Material verbunden werden
kann; und einer ringförmigen Zwischenschicht (130), aufweisend ein
metallisches Material, das verschieden ist von dem ersten metallischen
Material und mit dem zweiten metallischen Material verschweißbar ist;
umfassend die Schritte:
Befestigen der Zwischenschicht (130) an einer Stirnfläche (111) des Grundkörpers (110) mit einer Hartlotverbindung (115) und Verbinden der Trennmembran (120) mit der Zwischenschicht, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (110) anfangs einen bezüglich der Stirnfläche (111) vorstehenden Bereich (112) aufweist, der von der Zwischenschicht (130) umschlossen wird, an die Zwischenschicht (130) grenzt und als Barriere für das Lotmittel beim Befestigen der Zwischenschicht (130) am Grundkörper (110) dient, wobei der vorstehende Bereich nach dem Befestigen der Zwischenschicht (130) am Grundkörper (110) und vor dem Befestigen der Trennmembran (120) an der Zwischenschicht (130) in einem Zwischenschritt entfernt wird.
umfassend die Schritte:
Befestigen der Zwischenschicht (130) an einer Stirnfläche (111) des Grundkörpers (110) mit einer Hartlotverbindung (115) und Verbinden der Trennmembran (120) mit der Zwischenschicht, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (110) anfangs einen bezüglich der Stirnfläche (111) vorstehenden Bereich (112) aufweist, der von der Zwischenschicht (130) umschlossen wird, an die Zwischenschicht (130) grenzt und als Barriere für das Lotmittel beim Befestigen der Zwischenschicht (130) am Grundkörper (110) dient, wobei der vorstehende Bereich nach dem Befestigen der Zwischenschicht (130) am Grundkörper (110) und vor dem Befestigen der Trennmembran (120) an der Zwischenschicht (130) in einem Zwischenschritt entfernt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, wobei der Zwischenschritt eine mechanische
Bearbeitung des hervorstehenden Bereiches umfaßt.
8. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, wobei das Entfernen des vorstehenden
Bereichs die Ausbildung eines Membranbetts für die Trennmembran (120)
umfaßt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 7, wobei der Zwischenschritt
weiterhin die mechanische Bearbeitung der Zwischenschicht umfaßt.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, wobei die Hartlotverbindung
zum Befestigen der Zwischenschicht (130) am Grundkörper (110)
vollflächig im Vakuum ausgebildet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 10, wobei die Trennmembran
(120) an der Zwischenschicht (130) mittels eines Strahlschweißverfahrens,
insbesondere LASER- oder Elektronenstrahlschweißen befestigt wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die
Trennmembran (120) aus Tantal hergestellt ist.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 12, wobei die Zwischenschicht
(130) aus Tantal hergestellt ist.
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| DE2001108105 DE10108105A1 (de) | 2001-02-20 | 2001-02-20 | Verfahren zur Herstellung eines korrosionsbeständigen Trennkörpers |
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Applications Claiming Priority (1)
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