DE10108643A1 - Katalysator zum Einsatz in der Epoxidherstellung, Verfahren zur Herstellung des Katalysators und Verfahren zur Herstellung von Epoxid - Google Patents
Katalysator zum Einsatz in der Epoxidherstellung, Verfahren zur Herstellung des Katalysators und Verfahren zur Herstellung von EpoxidInfo
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Abstract
Zur Bereitstellung eines Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysators, der zur Herstellung eines Epoxids durch Teiloxidation eines ungesättigten Kohlenwasserstoffs verwendbar ist, wird ein erfindungsgemäßer Katalysator durch Fixierung von Feinteilchen aus Gold auf einem Träger erhalten, welcher ein Oxid enthält, das wenigstens ein Element aus Titan und Zirconium enthält und welcher eine Säurestärke von nicht mehr als 0,1 mmol/g aufweist, wenn sie mittels NH¶3¶-TPD-Verfahren bestimmt wird. Ein solcher Katalysator zum Einsatz in der Epoxidherstellung kann zum Beispiel durch Fixieren von Feinteilchen aus Gold auf einem Träger mit einer Säurestärke von nicht mehr als 0,15 mmol/g hergestellt werden. Der wie vorstehend vorgesehene Katalysator zum Einsatz in der Epoxidherstellung wird bevorzugt als ein Katalysator in der Teiloxidation eines ungesättigten Kohlenwasserstoffs eingesetzt, um ein entsprechendes Epoxid zu erzeugen.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen
Katalysator, der zur Epoxidherstellung durch Teiloxidation
einer Olefinverbindung unter Einsatz von molekularem
Sauerstoff in Gegenwart einer reduzierenden Substanz wie
etwa molekularem Wasserstoff geeignet ist, auf ein
Verfahren zur Herstellung des vorhergehenden Katalysators
für die Verwendung in der Epoxidherstellung (hierin
nachstehend als Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator
bezeichnet) und auf ein Verfahren zur Herstellung eines
Epoxids durch Verwendung des Epoxidherstellungs-
Verwendungs-Katalysators.
Herkömmlicherweise ist ein Epoxidherstellungsverfahren
bekannt, in dem eine Olefinverbindung mit molekularem
Sauerstoff in Gegenwart einer reduzierenden Substanz wie
etwa molekularem Wasserstoff unter Einsatz eines
Katalysators, der aus einem titanhaltigen Oxid mit darauf
fixierten Feinteilchen aus Gold hergestellt worden ist,
teiloxidiert wird, um so ein der vorhergehenden
Olefinverbindung entsprechendes Epoxid herzustellen
(Offenlegungsschriften der japanischen Patentanmeldungen
mit den Nrn. JP-A-127550/1996 [Veröffentlichungsdatum: 21.
Mai 1996], Nr. JP-A-5590/1998 [Veröffentlichungsdatum: 13.
Januar 1998], Nr. JP-A-244156/1998 [Veröffentlichungsdatum:
14. September 1998] und Nr. JP-A-128743/1999
[Veröffentlichungsdatum: 18. Mai 1999] (Tokukaihei
JP-A-8-127550, JP-A-10-5590, JP-A-10-244156 und JP-A-11-128743)
und der US-A-5,939,569, usw.).
Der vorhergehende Katalysator weist einen bestimmten
Aktivitätsgrad am Anfang der Epoxidation auf, aber die
Aktivität verringert sich, wenn die Reaktionszeit
verstrichen ist. Deshalb stellt der Katalysator ein Problem
dar, nämlich dass seine Aktivität bei Erreichung eines
stationären Zustands der Reaktion ungenügend wird.
Weiterhin stellt auch ein Problem dar, dass die
Regeneration der Aktivität kaum erreicht wird, selbst wenn
eine Hochtemperatur-Wärmebehandlung in einem
sauerstoffhaltigen Gas zur Reaktivierung des Katalysators
bei dem Katalysator mit verringerter Aktivität angewendet
wird, dessen Aktivität verringert war. Die vorliegende
Erfindung wurde unter dem Gesichtspunkt des vorhergehenden
Problems im Stand der Technik getätigt, und eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator bereitzustellen,
der zum Beispiel geeigneter Weise in der Teiloxidation
eines ungesättigten Kohlenwasserstoffs eingesetzt wird, um
ein dem ungesättigten Kohlenwasserstoff entsprechendes
Epoxid herzustellen, ein Verfahren zur Herstellung des
Katalysators und ein Verfahren zur Herstellung eines
Epoxids unter Verwendung eines Katalysators zur
Epoxidherstellung vorzusehen.
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung studierten die
vorhergehenden herkömmlichen Katalysatoren hinsichtlich der
Lösung der vorstehend erwähnten Probleme. Als Folge fanden
sie heraus, dass ein Grund der Deaktivierung des
Katalysators, der durch Fixierung von Feinteilchen aus Gold
auf einem oxidhaltigem Träger gebildet ist, wobei das Oxid
wenigstens ein Element aus Titan und Zirconium enthält,
sich hauptsächlich auf die Eigenschaften der sauren Stellen
des Katalysators an sich bezieht.
Genauer gesagt wird ein durch Epoxidation eines Olefins
hergestelltes Epoxid leicht durch die sauren Stellen des
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysators isomerisiert,
und dadurch entsteht ein dazu entsprechender Aldehyd. Zum
Beispiel wird durch die vorhergehende Isomerisierung im
Falle der Herstellung von Propylenoxid Propionaldehyd
erzeugt. Weiterhin wurde ein Masseanstieg des
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysators an sich
beobachtet, wenn der aus der Isomerisierung resultierende
Propionaldehyd ausschließlich mit dem vorhergehenden
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator in Kontakt
gebracht wurde. Weiterhin wurde eine deutliche
Deaktivierung beobachtet, falls die Epoxidation von
Propylen unter Einsatz des Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysators durchgeführt wurde, der in Kontakt mit
Propionaldehyd gebracht worden war. Folglich wurde
gefunden, dass durch Isomerisierung erzeugte Aldehyde an
den sauren Stellen kondensierten oder polymerisierten, so
dass dadurch Kondensate oder Polymere entstanden, welche
die aktiven Stellen bedeckten und die Aktivität des
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysators
verschlechterten.
Die Erfinder der vorliegenden Anmeldung führten über den
vorhergehenden Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator
gewissenhafte Studien durch. Als ein Ergebnis wurde
gefunden, dass unter den die Eigenschaften der sauren
Stellen anzeigenden Kennziffern die "Säurestärke" (zur
detaillierten Erklärung siehe am Anfang des Abschnitts
"Beschreibung der Ausführungsformen"), die sich von dem
desorbierten Mengenanteil des auf dem vorhergehenden
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator adsorbierten
Ammoniums ableitet, besonders kennzeichnend für die
Beibehaltung der Katalysator-Aktivität und auch für die
Regeneration der Aktivität ist.
Genauer gesagt ist der erfindungsgemäße Epoxidherstellungs-
Verwendungs-Katalysator aus (i) einem oxidhaltigem Träger,
wobei das Oxid wenigstens ein Element aus Titan und
Zirconium enthält, und (ii) auf den Träger fixierten
Feinteilchen aus Gold zusammengesetzt und ist derart
ausgerichtet, dass er eine Säurestärke von nicht mehr als
0,1 mmol/g aufweist, wobei die Säurestärke sich von der
Ammoniummenge ableitet, die nach der Adsorbierung auf dem
Katalysator bei einer Temperatur von 50°C von dem
Katalysator während des Anstiegs der Temperatur von 50°C
auf 400°C desorbiert wird.
Der wie vorstehend vorgesehene Epoxidherstellungs-
Verwendungs-Katalysator ermöglicht die Herstellung eines
Epoxids mit einer hohen Ausbeute und einer hohen
Selektivität und weist weiterhin eine gute Katalysator-
Leistung wie etwa eine geringe Deaktivierung auf. In
anderen Worten ausgedrückt stellt die vorliegende Erfindung
sicher, dass ein Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator
bereitgestellt wird, der zur Teiloxidation eines
ungesättigten Kohlenwasserstoffs mit molekularem
Sauerstoffs in Gegenwart einer reduzierenden Substanz
verwendbar ist, um so ein Epoxid herzustellen, wobei dieser
eine hervorragende Aktivität und Selektivität aufweist und
welcher wenig Deaktivierung und eine einfache Regenerierung
der Aktivität zeigt. Weiterhin ist ein erfindungsgemäßes
Verfahren zur Herstellung des Epoxidherstellungs-
Verwendungs-Katalysators ein Verfahren, das den folgenden
Schritt einschließt: Fixierung von Feinteilchen aus Gold
auf einem Träger, wobei der Träger ein Oxid enthält, das
wenigstens ein Element aus Titan und Zirconium enthält und
eine Säurestärke von nicht mehr als 0,15 mmol/g aufweist,
wobei die Säurestärke sich von einer Ammoniummenge
ableitet, die nach der Adsorbierung auf dem Katalysator bei
einer Temperatur von 50°C von dem Katalysator während des
Anstiegs der Temperatur von 50°C auf 400°C desorbiert
wird. Dieses Verfahren ermöglicht die Herstellung des
Katalysators, der eine ausgezeichnete Leistung aufweist.
Weiterhin schließt ein erfindungsgemäßes Verfahren zur
Herstellung eines Epoxids den folgenden Schritt ein:
Teiloxidation eines ungesättigten Kohlenwasserstoffs mit
molekularem Sauerstoff in Gegenwart einer reduzierenden
Substanz unter Einsatz eines Katalysators, wobei der
Katalysator derart vorgesehen ist, dass er einen Träger
einschließt, der ein wenigstens ein Element aus Titan und
Zirconium enthaltendes Oxid sowie auf dem Träger fixierte
Feinteilchen aus Gold enthält, und dass er eine Säurestärke
von nicht mehr als 0,1 mmol/g aufweist, wobei die
Säurestärke sich von einer Ammoniummenge ableitet, die nach
der Adsorbierung auf dem Katalysator bei einer Temperatur
von 50°C von dem Katalysator während des Anstiegs der
Temperatur von 50°C auf 400°C desorbiert wird. Dieses
Verfahren ermöglicht die Herstellung eines Epoxids aus
einem ungesättigten Kohlenwasserstoff mit einer hohen
Ausbeute.
Für ein genaueres Verständnis der Beschaffenheit und der
Vorteile der Erfindung wird auf die nachfolgende
detaillierte Beschreibung Bezug genommen.
Ein erfindungsgemäßer Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysator (falls erforderlich, hierin
nachstehend vereinfacht als "erfindungsgemäßer Katalysator"
bezeichnet) ist ein Katalysator, der durch die Fixierung
von Feinteilchen aus Gold auf einem oxidhaltigen Träger,
wobei das Oxid wenigstens ein Element aus Titan und
Zirconium enthält, erhalten wird (falls erforderlich,
hierin nachstehend einfach als "Goldfeinteilchen
enthaltender Katalysator" bezeichnet), wobei der
Katalysator eine nachstehend beschriebene Säurestärke von
nicht mehr als 0,1 mmol/g aufweist. Zuallererst wird
nachstehend in der Erfindung die Definition der
"Säurestärke" und ein Messverfahren für diese beschrieben.
Die Messung der Säurestärke wurde unter Verwendung eines
TPD-70 (Marke, erhältlich von BEL JAPAN INC.) als Messgerät
in der folgenden Weise durchgeführt. Zuerst wurden 0,5 g
(W g) einer Probe für die Säurestärkemessung (hierin
nachfolgend als Messobjekt bezeichnet) genau abgewogen und
in das vorhergehende Messgerät gebracht. Anschließend wurde
die Probe auf 280°C für 30 Minuten gehalten, während
Heliumgas durch das Messgerät mit einer
Durchflussgeschwindigkeit von 50 ml/Min. floss, so dass auf
der Messprobe adsorbiertes Wasser entfernt wurde. Danach
wurde die Temperatur auf 50°C abgesenkt und Ammoniumgas
wurde auf der Messprobe unter Bedingungen von 50°C und
200 mmHg (ungefähr 0,263 atm) für 10 Minuten zur Adsorption
gebracht. Dann wurde nach der Evakuierung des inneren des
Messgeräts auf 10-3 mmHg (ungefähr 1,31 × 10-6 atm) die
Temperatur innerhalb des Messgeräts von 50°C auf 400°C
mit einer Rate von 10°C pro Minute erhöht, während
Heliumgas mit einer Durchflussgeschwindigkeit von 50 ml/min
dadurch hindurch floss, und es wurde die Ammoniummenge, die
von dem Messobjekt desorbiert wurde, mittels eines
Massenspektrometers bestimmt. Die "Säurestärke" ist in der
Erfindung als ein Wert der Molenzahl (mmol) von
desorbiertem Ammonium geteilt durch die Masse (M g) des
Messobjekts definiert. Übrigens wird das vorstehend
erwähnte Verfahren zur Messung der Menge an desorbiertem
Ammonium gelegentlich als "NH3-TPD-Verfahren" bezeichnet.
Falls die Säurestärke des vorhergehenden Goldfeinteilchen
enthaltenden Katalysators nicht höher als 0,1 mmol/g ist
(d. h. es liegt ein erfindungsgemäßer Katalysator vor). Das
bedeutet, dass die Katalysatoraktivität in der
Teiloxidation eines ungesättigten Kohlenwasserstoffs hoch
ist, ist die Herstellung eines Epoxids mit einer hohen
Ausbeute und einer hohen Selektivität möglich. Außerdem
kann eine gute Katalysatoraktivität für einen längeren
Zeitraum als herkömmlicher Weise aufrecht erhalten werden.
Weiterhin kann die einmal verringerte Katalysatoraktivität
leicht durch beispielsweise eine Hitzebehandlung unter
Einsatz eines sauerstoffhaltigen Gases regeneriert werden.
Wenn andererseits die Säurestärke des vorhergehenden
Goldfeinteilchen enthaltenden Katalysators 0,1 mmol/g
überschreitet, wird die Deaktivierung des Katalysators mit
der Zeit merklich beschleunigt. Weiterhin gilt, dass, wenn
der Goldfeinteilchen enthaltende Katalysator nach der
Verwendung in einer Epoxidationsreaktion über mehrere 100
Stunden einer Wärmebehandlung durch Erhöhung der Temperatur
von 100°C auf 500°C in Gegenwart eines sauerstoffhaltigen
Gases als ein Versuch zur Regenerierung der
Katalysatoraktivität ausgesetzt wird, die resultierende
Regenerierung der Aktivität merklich ungenügend ist.
Überdies schwankt der Grad der Deaktivierung des
Goldfeinteilchen enthaltenden Katalysators und der Grad der
Regenerierung von dessen Aktivität besonders mit der
Säurestärke, darunter mit den Eigenschaften der sauren
Stellen, und weiterhin schwankt er genauso auch mit "der
Stärke der sauren Stellen", was ein weiteres Kriterium der
sauren Stellen ist. Konkreter liegt die Spitzentemperatur
der Desorption von Ammonium (d. h. die Temperatur, bei der
eine vom Katalysator desorbierte Ammoniummenge pro
Zeiteinheit eine Spitze aufweist, wobei das Ammonium von
dem Katalysator bei 50°C absorbiert worden ist) durch das
vorhergehende NH3-TPD-Verfahren bevorzugt nicht höher als
150°C. Wenn die Spitzentemperatur 150°C überschreitet,
wird die Stärke der sauren Stellen übermäßig groß, und
dadurch wird das erzeugte Epoxid leicht polymerisiert oder
kondensiert. Da außerdem die Desorption einer einmal
polymerisierten oder kondensierten Substanz von dem
Goldfeinteilchen enthaltenden Katalysator erschwert ist,
wird die Regenerierung des Katalysators mit verringerter
Aktivität noch schwieriger.
Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren des Katalysators
ist nicht besonders beschränkt und kann ein Verfahren sein,
in dem Feinteilchen aus Gold auf einem oxidhaltigen Träger,
wobei das Oxid wenigstens eines der Elemente aus Titan und
Zirconium enthält, fixiert ist und eine wie vorstehend
beschriebene Säurestärke von nicht mehr als 0,15 mmol/g
aufweist.
Beispiele für Herstellungsverfahren eines Trägers, dessen
Säurestärke in dem vorhergehenden Bereich eingestellt ist
(der Träger vor dem Einstellen der Säurestärke ist
nachstehend im Detail beschrieben) schließen zum Beispiel
die Folgenden ein:
- 1. Herstellungsverfahren für einen Träger in der Weise, dass des weiteren wenigstens eine Sorte eines Elements darauf geträgert werden soll, wobei das Element aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Alkalimetallelementen, Erdalkalimetallelementen, Seltenerdmetallelementen und Thalliumelementen besteht (hierin nachstehend als Elementträgerungsverfahren zur Einstellung der Säurestärke bezeichnet),
- 2. Verfahren, in dem vor der Anhaftung oder der Bindung einer Goldverbindung auf einem Träger wenigstens eine Sorte einer organischen Verbindung, die aus der aus Alkoholen, Ketonen, Ethern, Estern und weiteren Verbindungen bestehenden Gruppe ausgewählt ist, mit dem Träger in Abwesenheit von Wasser und, falls erforderlich, in einer erwärmten Umgebung in Kontakt gebracht wird und anschließend eine Wärmebehandlung bei einer Temperatur von 150°C bis 450°C angewendet wird (hierin nachstehend als Kontaktwärmebehandlungsverfahren bezeichnet),
- 3. Verfahren, in dem ein Träger unter Anwendung eines Silylierungsreagens silyliert wird (hierin nachstehend als Silylierungsverfahren bezeichnet),
- 4. Verfahren, in dem ein Träger mit wenigstens einer Sorte einer Elektronendonorverbindung behandelt wird (hierin nachstehend als Verfahren unter Verwendung einer Elektronendonorverbindung bezeichnet), und
- 5. Verfahren, in dem ein Träger mit Wärme in einer Atmosphäre bei einer Temperatur von 500°C bis 1200°C, oder weiter bevorzugt von 750°C bis 1000°C behandelt wird (Hochtemperatur-Calcinierungsverfahren).
Bei jedem dieser Verfahren nimmt die Säurestärke ab,
wodurch sichergestellt wird, dass leicht ein Träger mit
einer Säurestärke von nicht mehr als 0,15 mmol/g
hergestellt wird.
Beispiele der in dem vorhergehenden Trägerungsverfahren zur
Einstellung der Säurestärke (1) eingesetzten
Alkalimetallelemente schließen Lithium, Natrium, Kalium,
Rubidium, Cäsium und Francium ein. Beispiele der
Erdalkalimetallelemente schließen Beryllium, Magnesium,
Calcium, Strontium, Barium und Radium ein. Beispiele der
Seltenerdelemente schließen Lanthan, Cer und Samarium ein.
Thallium ist ein Beispiel eines weiteren anwendbaren
Elements. Unter diesen vorstehend erwähnten Elementen sind
Natrium, Kalium, Rubidium, Cäsium, Magnesium, Calcium,
Strontium und Barium weiter bevorzugt. Übrigens ist der
Gehalt eines einzelnen Elements oder der Summe des Gleichen
in Kombination nicht beschränkt, so lange wie die
Säurestärke des mit dem gleichen Element hergestellten
Trägers nicht 0,15 mmol/g überschreitet, aber liegt
bevorzugt in einem Bereich von 0,001 Masseprozent (Masse-%)
bis 20 Masse-%, weiter bevorzugt in einem Bereich von 0,005
Masse-% bis 5 Masse-% und noch weiter bevorzugt in einem
Bereich von 0,01 Masse-% bis 2 Masse-%.
Übrigens ist es unnötig zu erwähnen, dass, falls ein
oxidhaltiger Träger, wobei das Oxid wenigstens ein Element
aus Titan und Zirconium enthält, aus dem vorhergehenden auf
einem Träger wie etwa Siliciumoxid fixiert vorgesehenem
(geträgertem) Oxid gebildet ist, das vorhergehende Element
auf dem Träger fixiert werden kann, bevor das Oxid darauf
geträgert wird, oder es gleichzeitig darauf geträgert
werden kann oder nachdem das vorgehende Oxid darauf
geträgert worden ist.
In den Kontaktwärmebehandlungsverfahren (2) ist die Art und
Weise wie der Träger in Kontakt mit einer organischen
Verbindung gebracht wird, nicht besonders beschränkt. Zum
Beispiel kann (a) ein Träger in die vorhergehende
organische Verbindung in einer flüssigen Phase eingetaucht
werden, (b) ein Träger mit der vorhergehenden organischen
Verbindung in einer flüssigen Phase gespült werden oder (c)
ein Träger der organischen Verbindung in Gasphase
ausgesetzt werden. Des weiteren schließen Beispiele der in
dem Kontaktwärmebehandlungsverfahren eingesetzten Alkohole
Methylalkohol, Ethylalkohol, Isopropylalkohol, n-
Butylalkohol, Octylalkohol und Ethylenglycol ein. Beispiele
der Ketone schließen Aceton, Methylethylketon und
Methylisobutylketon ein. Beispiele der Ether schließen
Tetrahydrofuran und Diisobutylether ein. Beispiele der
Ester schließen Ethylacetat, Butylacetat und
Methylpropionat ein.
Falls übrigens der Träger und die organische Verbindung in
einer erwärmten Umgebung in Kontakt gebracht werden, liegt
die Temperatur während des erwärmten Zustands bevorzugt
höher als Raumtemperatur und nicht höher als 1000°C oder
weiter bevorzugt in einem Bereich von 50°C bis 300°C. Die
anderen Bedingungen wie etwa die Verarbeitungszeit, die
Menge und die Sorte der organischen Verbindung, usw. können
derart festgelegt sein, dass die Säurestärke des Trägers
nach dem Kontakt und der Wärmebehandlung nicht mehr als
0,15 mmol/g sein sollte.
Beispiele des in dem vorhergehenden Silylierungsverfahren
eingesetzten Silylierungsreagens schließen organische
Silane, organische Silylamine und organische Silazane ein.
Die organischen Silane schließen Chlortrimethylsilan,
Dichlordimethylsilan, Chlorbromdimethylsilan,
Nitrotrimethylsilan, Chlortriethylsilan,
Chlordimethylphenylsilan, Dimethylpropylchlorsilan,
Dimethyloctylchlorsilan, Tributylchlorsilan,
Dimethoxymethylchlorsilan, Methoxytrimethylsilan,
Dimethoxydimethylsilan, Metyltrimethoxyphenylsilan,
Dimethoxydiphenylsilan, Trimethoxyphenylsilan,
Ethoxytrimethylsilan, Ethyltrimethoxysilan,
Diethoxydimethylsilan, Diethoxydiethylsilan,
Ethyltriethoxysilan, Trimethylisopropoxysilan,
Methoxytripropylsilan, Butyltrimethoxysilan,
Octyltrimethoxysilan und Acetoxytrimethylsilan.
Beispiele der organischen Silylamine schließen
Dimethylaminotrimethylsilan, Diethylaminotrimethylsilan,
N-Trimethylsilyldimethylamin,
Bis(dimethylamino)dimethylsilan, Methylsilatran,
N-Trimethylsilylimidazol und N-Trimethylsilylpyrrolidin
ein.
Beispiele der organischen Silazane schließen
Hexamethyldisilazan, Heptamethyldisilazan, 1,1,3,3-
Tetramethyldisilazan und 1,3-Diphenyltetramethyldisilazan
ein.
Beispiele von anderen Silanierungsmittel schließen
Tetramethoxysilan, Tetraethoxsilan, 3-Aminopropyl
trimethoxysilan, 3-Cyanopropyltrichlorsilan, 2-Cyano
ethyltrimethoxysilan, Mercaptomethyltrimethoxysilan,
Dimethoxy-3-mercaptopropylmethylsilan, 3-Mercapto
propyltrimethoxysilan, 3,3,4,4,5,5,6,6,6-Nonafluor
hexyltrichlorsilan, Trimethylsilyltrifluormethansulfonat,
N,O-Bistrimethylsilylacetamid, N-Trimethylsilylacetamid und
N,N'-Bistrimethylsilylharnstoff ein.
Übrigens kann die Behandlungszeit für die Silylierung, die
Menge und die Sorte des eingesetzten Silylierungsreagens,
usw. derart festgesetzt werden, dass die Säurestärke des
sich ergebenden Trägers nicht mehr als 0,15 mmol/g sein
sollte.
Beispiele der in dem Verfahren unter Verwendung einer
Elektronendonorverbindung (4) eingesetzten
Elektronendonorverbindungen schließen stickstoffhaltige
Verbindungen, schwefelhaltige Verbindungen und
phosphorhaltige Verbindungen ein. Stickstoffhaltige
Verbindungen schließen die Folgenden ein, obwohl sie nicht
besonders beschränkt sind: Aliphatische Amine wie etwa
Morpholin und dessen Derivate, aromatische Amine wie etwa
Anilin, Pyridin, Picolin, Lutidin, Chinolin, Pyrrol, Indol,
Carbazol und Derivate dieser Verbindungen. Die
vorhergehenden stickstoffhaltigen Verbindungen können jedes
primäre Amin, sekundäre Amin und tertiäre Amin sein. Die
schwefelhaltigen Verbindungen schließen die Folgenden ein,
obwohl sie nicht besonders eingeschränkt sind: Thiole wie
etwa Phenylmercaptan, Sulfide, Disulfide, Thiophene,
Benzothiophene und Derivate dieser Verbindungen. Die
phosphorhaltigen Verbindungen schließen primäre Phosphine,
sekundäre Phosphine, tertiäre Phosphine und Phosphinoxide
ein, obwohl sie nicht besonders beschränkt sind.
Übrigens kann die Behandlungszeit für die Behandlung mit
einer Elektronendonorverbindung, die Menge und die Sorte
der eingesetzten Elektronendonorverbindung, usw. derart
festgesetzt werden, dass die Säurestärke des sich
ergebenden Trägers nicht mehr als 0,15 mmol/g sein sollte.
Beispiele von Atmosphären in der Wärmebehandlung in dem
vorhergehenden Hochtemperatur-Calcinierungsverfahren (5)
schließen eine Sauerstoffgas enthaltende Atmosphäre, eine
Wasserstoffgas enthaltende Atmosphäre und eine ein inertes
Gas wie etwa Argon, Helium oder Stickstoff enthaltende
Atmosphäre ein. Übrigens kann die Behandlungszeit, usw. für
die Hochtemperatur-Calcinierung derart festgesetzt werden,
dass die Säurestärke des sich ergebenden Trägers nicht mehr
als 0,15 mmol/g sein sollte.
Diese Verfahren (1) bis (5) zur Einstellung der Säurestärke
des Trägers können einzeln eingesetzt werden oder können,
falls erforderlich, mehr als zwei der aus den gleichen
Verfahren ausgewählten in Kombination eingesetzt werden.
Der in der Erfindung eingesetzte "Träger", der durch das
vorhergehende Verfahren zur Einstellung der Säurestärke
derart behandelt worden ist, dass er eine Säurestärke von
nicht mehr als 0,15 mmol/g aufweist, ist nicht besonders
beschränkt, so lange er durch das Folgende gekennzeichnet
ist: (1) er enthält ein Oxid, das wenigstens ein Element
aus Titan und Zirconium enthält; (2) er kann mit
Feinteilchen aus Gold geträgert sein; und (3) er weist eine
Säurestärke auf, die vor der Behandlung 0,15 mmol/g
überschreitet.
Die Sorte des Oxids, das wenigstens ein Element aus Titan
und Zirconium enthält, (hierin nachstehend einfach als Oxid
wie es erforderlich ist bezeichnet) ist nicht besonders
beschränkt, aber Beispiele der titanhaltigen Oxide
(titanhaltige Oxide) schließen zum Beispiel Titanoxide,
titanhaltige Compositoxide und titanhaltige Silicate ein.
Unter diesen sind titanhaltige Oxide, die eine relativ
große spezifische Oberfläche aufweisen, besonders
bevorzugt. Anzumerken ist, dass die Form des titanhaltigen
Oxids nicht besonders beschränkt ist und das Oxid in
partikulärer Form eingesetzt werden kann.
Aus diesem vorhergehenden titanhaltigen Oxiden sind
Titanoxide mit einem primären Teilchendurchmesser in einem
Bereich von 10 nm bis 200 nm und einer relativ großen
spezifischen Oberfläche von nicht weniger 5 m2/g weiter
bevorzugt. Jedoch sind übrigens der primäre
Teilchendurchmesser und die spezifische Oberfläche des
Titanoxids nicht besonders auf die vorstehend beschriebenen
Bereiche beschränkt.
Das vorhergehende titanhaltige Compositoxid ist nicht
besonders beschränkt, so lange es ein Composit ist, das aus
Titan erzeugt wird, das chemisch an ein weiteres Element
wie etwa Silicium über Sauerstoffatome chemisch gebunden
ist. Genauer gesagt ist ein titanhaltiges Composit mit
einer relativ großen spezifischen Oberfläche wie etwa
Titanoxid-Siliciumoxid, Titanoxid-Aluminiumoxid oder
Titanoxid-Zirconiumoxid bevorzugt. Aus diesem titanhaltigen
Compositoxiden sind weiter bevorzugt solche anwendbar, die
aus einem Oxidträger erzeugt wurden, der eine spezifische
Oberfläche von nicht weniger als 50 m2/g aufweist und auf
dem ein Titanoxid in einer Dispersion mit hoher Dichte
geträgert ist.
Das vorhergehende titanhaltige Silicat ist nicht besonders
beschränkt, so lange es ein titanhaltiges Silicat ist. Ein
poröses Material, das Titan in einer Siliciumoxidmatrix
enthält, ist unter anderem besonders bevorzugt und es ist
weiter bevorzugt anwendbar, wenn es eine relativ große
spezifische Oberfläche aufweist und so angeordnet ist, dass
Titanatome (Ti4+) isoliert in dem Silicat mit einer hohen
Dichte dispergiert sind. Solche titanhaltigen Silicate sind
bekannt, wobei Beispiele die Folgenden einschließen: Ein
Material, in dem einige der ein Zeolithmaterial (X, Y-Typ,
ZSM-5, ZSM-48, usw.) aufbauenden Aluminiumatome durch
Titanatome derart substituiert sind, dass die Titanatome in
dem Zeolithgitter eingebaut sind; ein Material, in dem ein
Teil des mesoporösen Siliciumoxids (MCM-41, MCM-48, MCM-50,
usw.) mit Mesoporen durch Titanatome substituiert ist; und
Titanosilicalit (TS-1, TS-2, usw.), welches ein
mikroporöses Compositoxid aus Titan und Silicium ist. Es
ist ebenso möglich, ein Material einzusetzen, das durch
Trägerung irgendeines dieser titanhaltigen Silicate in
einer sehr kleinen Menge an Titanoxid in einer hohen
Dispersion hergestellt worden ist.
Das Atomverhältnis von Titan und Silicium (Ti/Si) in einem
titanhaltigen Silicat liegt bevorzugt in einem Bereich von
0,1/100 bis 20/100, oder weiter bevorzugt in einem Bereich
von 1/100 bis 10/100. Ein unter Einsatz eines titanhaltigen
Silicats erhaltener Katalysator, wobei in dem Silicat ein
kleineres Verhältnis von Titan als das vorstehend
beschriebene vorliegt, weist im wesentlichen eine
identische Katalysatorleistung zu solchen Katalysatoren
auf, in denen einfaches Siliciumoxid als ein Träger
verwendet wird. Dieser ist für eine selektive Teiloxidation
des Olefins nicht im Stande, wenn das Olefin ein
ungesättigter Kohlenwasserstoff ist, und ist deshalb ganz
und gar nicht vorzuziehen.
Andererseits schließen Beispiele des oxidhaltigen
Zirconiums (hierin nachstehend als zirconiumhaltiges Oxid
wie erforderlich beschrieben) Zirconiumoxide, Zirconate,
zirconiumhaltige Compositoxide, Silicate, die Zirconium
enthalten, und die eine poröse Struktur aufweisen
(bezeichnet als zirconiumhaltige Silicate wie
erforderlich). Aus diesen zirconiumhaltigen Oxiden sind
solche besonders vorzuziehen, die eine große spezifische
Oberfläche aufweisen. Übrigens ist die Form des
zirconiumhaltigen Oxids nicht besonders eingeschränkt und
kann in partikulärer Form eingesetzt werden.
Sowohl amorphe als auch kristalline Zirconiumoxide sind in
der Klassifizierung der vorhergehenden Zirconiumoxide
eingeschlossen. Nimmt man Zirconiumdioxid als ein Beispiel,
sind als kristalline Oxide solche eingeschlossen, die
Kristallphasen wie etwa monoklinische, rhombische und
tetragonale Phasen besitzen.
Die vorhergehenden Zirconate können ebenso amorph oder
kristallin sein. Beispiele der Zirconate schließen
Zirconate der Alkalimetalle, Erdalkalimetalle,
Lanthanoidmetalle und Actinoidmetalle ein. Konkreter können
Magnesiumzirconat und Natriumzirconat als Beispiele genannt
werden.
Das vorstehend erwähnte Zirconiumhaltige Compositoxid ist
nicht besonders beschränkt, so lange es ein Composit aus
Zirconium ist, das chemisch an ein weiteres Element, zum
Beispiel Silicium, über Sauerstoffatome gebunden ist.
Konkreter können als Beispiele Oxide genannt werden, die
durch Hochdispergieren von Zirconium über amorphes oder
kristallines Siliciumoxid hergestellt werden, sowie Oxide,
die durch Dispergierung von Zirconium über Magnesiumsilicat
oder Bariumsilicat hergestellt wurden.
Beispiele der vorherstehend erwähnten Silicate, die
Zirconium enthalten und die eine poröse Struktur aufweisen
(zirconiumhaltige Silicate) schließen amorphe und
kristalline Zirconosilicate ein. In Zirconosilicaten
enthaltene Zirconiumatome sind oft mit Siliciumatomen in
Silicaten substituiert. Konkret können Zeolith und
Zirconosilicate mit einer Molekularsieb-Struktur als
Beispiele genannt werden und unter Bezugnahme auf die Poren
können Zirconosilicate mit Mikroporen oder Mesoporen als
Beispiel genannt werden. Konkreter schließen die Beispiele
Zirconosilicate ein, die durch Inkorporieren von Zirconium
in ZSM-5, ZSM-11, beta-Zeolith und MCM-41 gebildet worden
sind.
Der erfindungsgemäße "Träger" kann sich nur aus einer
einzelnen Sorte zusammensetzen, die aus den vorstehend
erwähnten Oxiden, die wenigstens ein Element aus Titan und
Zirconium enthalten, ausgewählt sind, oder können sich aus
einer Vielzahl der gleichen Oxide in Kombination
zusammengesetzt sein. Zur Verbesserung der Aktivität des
letztendlich erhaltenen Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysators kann weiterhin zum Beispiel ein durch
Fixierung irgendeines der Oxide auf einem im voraus
geformten Trägermaterial (nachstehend beschrieben) als der
Träger verwendet werden.
Als das "Trägermaterial" ist der Einsatz eines Materials
möglich, das sich aus einem Metalloxid oder einem Metall
aus verschiedenen Sorten, das weder Titan noch Zirconium
enthält, zusammensetzt. Beispiele der Materialien des
Trägermaterials schließen die Folgenden ein: Siliciumoxid
(Siliciumdioxid), Aluminiumoxid, Magnesiumoxid, Cordierit,
Zirconiumoxid als ein Metalloxid und Keramiken als
Composits dieser Oxide; sowie geschäumte Substanzen,
wabenförmige Träger beziehungsweise Honeycombträger
(Trägermaterial) und aus verschiedenen Metallen
hergestellte Pellets. Irgendeines der vorhergehenden
Trägermaterialien kann eingesetzt werden, oder es kann,
falls erforderlich, eine Auswahl von zwei oder mehreren aus
diesen in Kombination eingesetzt werden.
Hinsichtlich der Verbesserung der Aktivität des
erfindungsgemäßen Katalysators sind unter den vorstehend
erwähnten Trägermaterialien solche bevorzugt, die
wenigstens eine Verbindung aus Aluminiumoxid und
Siliciumoxid enthalten, oder es sind solche besonders
bevorzugt, die Siliciumoxid enthalten. Übrigens schließen
die Fälle, die mit "aluminiumoxid- oder siliciumoxidhaltig"
gekennzeichnet sind, Fälle ein, in denen das Trägermaterial
Zeolith (Aluminosilicate) oder Siliciumoxid-Aluminiumoxid
enthält.
Weiterhin sind die vorhergehende kristalline Struktur, die
Form und die Größe des vorhergehenden Trägermaterials nicht
besonders beschränkt, aber dessen spezifische Oberfläche
beträgt bevorzugt nicht weniger als 50 m2/g, oder weiter
bevorzugt nicht weniger als 100 m2/g. Wenn die spezifische
Oberfläche in dem vorhergehenden Bereich liegt, ist die
Nebenreaktion wie etwa die nachfolgende Oxidation eines
Reaktionsproduktes weiter unterdrückt. In anderen Worten
ausgedrückt wird die Reaktion zur Erzeugung von nur einem
gewünschten Reaktionsprodukt durch Teiloxidation eines
Reaktanten selektiver und effektiver durchgeführt, wodurch
die Leistung des erfindungsgemäßen Katalysators weiter
gesteigert wird.
Das Verhältnis eines wenigstens ein Element aus Titan und
Zirconium enthaltenden Oxids zu einem Trägermaterial ist
nicht besonders eingeschränkt, wenn das Oxid auf dem
Trägermaterial fixiert ist, aber das Masseverhältnis des
Oxids zu dem Trägermaterial (Masse des Oxids. Masse des
Trägermaterials) liegt bevorzugt in einem Bereich von 1 : 100
bis 50 : 100.
Ein Verfahren zur Fixierung des Oxids auf dem
Trägermaterial (was dazu führt, dass das Oxid auf dem
Trägermaterial fixiert ist) ist nicht besonders beschränkt,
sondern ein herkömmlich bekanntes Verfahren ist anwendbar,
wie etwa das Sol-Gel-Verfahren, das Alkoxide verwendet, das
Kneten oder Beschichten, wenn als das vorhergehende
Trägermaterial irgendeines eingesetzt wird, das
Siliciumoxid oder Aluminiumoxid enthält. Ein solches
Verfahren ermöglicht eine hohe Dispersion des
vorhergehenden Oxids über das Trägermaterial in einer
Inselstruktur.
Hinsichtlich einer weiteren Verbesserung der Aktivität des
Katalysators ist die Trägerung des folgenden Elements auf
dem Trägermaterial (das Enthalten des folgenden Elements in
dem Trägermaterial) als eine Elementkomponente des
erfindungsgemäßen Katalysators möglich: Elemente der Gruppe
5A bis 7A, einschließlich Vanadium, Molybdän und Mangan;
Elemente der Gruppe 8, einschließlich Eisen, Cobalt und
Ruthenium; Elemente der Gruppen 1B bis 4B, einschließlich
Kupfer, Zink, Aluminium und Zinn; Elemente der Gruppen 5B
und 6B, einschließlich Phosphor und Schwefel; und Elemente
der Gruppe 7B, einschließlich Chlor. Selbst wenn zum
Beispiel ein saures Element wie etwa Aluminium oder
Molybdän enthalten ist, kann die "Säurestärke" des
erfindungsgemäßen Katalysators in dem vorhergehend
beschriebenen Bereich durch Anwenden der vorherstehend
erwähnten Behandlungsverfahrensschritte zur Erniedrigung
der Säurestärke ermöglicht werden.
Durch Fixierung von Feinteilchen aus Gold auf dem
vorhergehenden Träger, der so behandelt wurde, dass er eine
Säurestärke von nicht mehr als 0,15 mmol/g aufweist
(genauer gesagt, ein in dem Träger enthaltenes
titanhaltiges Oxid und/oder ein zirconiumhaltiges Oxid)
wird ein erfindungsgemäßer Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysator hergestellt. Die Größe der Feinteilchen aus
Gold ist nicht besonders beschränkt, aber so genannte
Ultrafeinteilchen mit einem mittleren Teilchendurchmesser
von nicht mehr als 10 Nanometer sind bevorzugt. Weiterhin
liegt das Verhältnis des auf dem Träger geträgerten Goldes
bei nicht weniger als 0,001 Masse-% bezüglich der
Gesamtmasse des titanhaltigen Oxids und des
zirconiumhaltigen Oxids, die in dem Träger enthalten sind,
weiter bevorzugt in einem Bereich von 0,01 Masse-% bis
20 Masse-% oder noch weiter bevorzugt in einem Bereich von
0,02 Masse-% bis 10 Masse-%. Eine Menge des geträgerten
Goldes von weniger als 0,001 Masse-% ist nicht bevorzugt,
da es die Aktivität des Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysators verringert. Andererseits ist eine Menge des
geträgerten Goldes von mehr als 20 Masse-% nicht bevorzugt,
da auch in einem solchen Fall kaum eine weitere
Verbesserung der Aktivität des Epoxidherstellungs-
Verwendungs-Katalysators angenommen wird, verglichen mit
dem Fall, in dem Gold bei einem Verhältnis in dem
vorhergehenden Bereich geträgert ist, und daraus folgt,
dass Gold verschwenderisch eingesetzt wird.
Zur Trägerung von Feinteilchen aus Gold auf dem
vorhergehenden Träger können Verfahren ohne besondere
Einschränkung gewählt werden, die verwendet werden, falls
Feinteilchen aus Gold auf dem Träger fixiert werden, der
ein Oxid enthält, das wenigstens ein Element aus Titan oder
Zirconium enthält. Genauer gesagt, sind die folgenden
Verfahren anwendbar:
- 1. Verfahren, in welchem eine goldhaltige feste Substanz durch Dampfabscheidung einer Goldverbindung auf einem Träger erhalten wird, und dann calciniert wird; und
- 2. Verfahren, das einen Schritt (Schritt A) zur Herstellung einer Lösung einer Goldverbindung, die in einem geeigneten Lösungsmittel gelöst ist, das Einbringen des Trägers in die Lösung und danach das Entfernen des Lösungsmittels aus der Lösung und einen Schritt (Schritt B) des Anwendens einer Wärmebehandlung (Calcinierung) einer nach Entfernung des Lösungsmittels zurückbleibenden, goldhaltigen festen Substanz einschließt, wobei die Schritte A und B in der genannten Reihenfolge durchgeführt werden. Durch ein solches Verfahren wird ein goldhaltiges Composit mit auf einem Träger fixierten Feinteilchen aus Gold, d. h. ein erfindungsgemäßer Epoxidherstellungs- Verwendungs-Katalysator, hergestellt. Übrigens sind als der Schritt A das Co-Präzipitierungsverfahren und das Abscheidungsverfahren sowie herkömmliche Verfahren wie etwa das Imprägnierungsverfahren, das Einweichverfahren, das Ionenaustauschverfahren usw. anwendbar.
In dem Imprägnierungsverfahren wird ein Träger in eine
Lösung eingetaucht, in der eine Goldverbindung homogen
gelöst ist, für eine bestimmte Zeitdauer belassen und
danach wird das Lösungsmittel durch Verdampfung entfernt,
wodurch ein Träger mit Oberflächen erhalten wird, auf denen
die Goldverbindung in der Lösung anhaftet oder mit denen
sie verbunden ist (goldhaltige feste Substanz). Die
Entfernung des Lösungsmittels kann zum Beispiel mittels
einer Vorrichtung wie etwa einer Verdampfungseinrichtung
unter reduziertem oder normalem Druck, wahlweise während
einer Erwärmung, durchgeführt werden.
In dem Einweichverfahren wird ein Träger in einer Lösung,
in der eine Goldverbindung homogen gelöst ist, eingeweicht,
dann wird die Lösung für eine bestimmte Zeitdauer stehen
gelassen oder gerührt und anschließend filtriert. Als Folge
wird ein Träger mit Oberflächen herausfiltriert, an die die
Goldverbindung in der Lösung anhaftet oder mit der sie
verbunden ist (goldhaltige feste Substanz). Die goldhaltige
feste Substanz kann, falls erforderlich, mit einem
geeigneten Lösungsmittel gewaschen werden. Die Temperatur,
bei der die Lösung mit dem Träger darin entweder stehen
gelassen wird oder gerührt wird, wird unter
Berücksichtigung der thermischen Stabilität der
eingesetzten Goldverbindung bestimmt, aber liegt im
Allgemeinen bevorzugt von 0 bis 150°C. Weiterhin ist die
Entnahmezeit oder die Rührzeit nicht besonders
eingeschränkt, aber sie liegt bevorzugt in einem Bereich
von 1 Sekunde bis 24 Stunden.
In dem Ionenaustauschverfahren wird ein zum Ionenaustausch
fähiger Träger in einer Lösung, in der eine Goldverbindung
einheitlich gelöst und in einer ionischen Form vorhanden
ist, eingebracht, dann wird die Lösung für eine bestimmte
Zeitdauer stehen gelassen oder gerührt und anschließend
wird die Lösung filtriert. Als Folge wird ein Träger mit
einer Oberfläche herausfiltriert, auf der die
Goldverbindung in der Lösung gebunden wurde (goldhaltige
feste Substanz). Die herausfiltrierte, goldhaltige feste
Substanz kann, falls erforderlich, mit einem geeigneten
Lösungsmittel gewaschen werden. Die Temperatur, bei der die
Lösung mit dem Träger darin entweder stehen gelassen oder
gerührt wird, wird unter Beachtung der thermischen
Stabilität der eingesetzten Goldverbindung bestimmt, liegt
im Allgemeinen aber bevorzugt in einem Bereich von 0°C bis
150°C. Weiterhin ist die Entnahmezeit oder die Rührzeit
nicht besonders eingeschränkt, liegt aber in einem Bereich
von 1 Sekunde bis 24 Stunden, Übrigens wird Wasser
bevorzugt als ein Lösungsmittel zur Lösung der
vorhergehenden Goldverbindung und als ein Lösungsmittel zum
Waschen der goldhaltigen festen Substanz eingesetzt.
Beispiele der in dem vorhergehenden Schritt A eingesetzten
Goldverbindungen schließen die Folgenden mit ein, obwohl
sie nicht besonders beschränkt sind: Chlorogoldsäuren wie
etwa Tetrachlorogold(III)-säure; Natriumchloroaurate wie
etwa Natriumtetrachloroaurat(III); Goldcyanide und
Kaliumcyanoaurate wie etwa Gold(I)-cyanid und
Kaliumdicyanoaurat(I); Diethylamingold(III)-trichlorid;
Goldchloridethylendiamintetraacetat; (CH3)2Au(CH3COCHCOCH3);
(CH3)2Au(CF3COCHCOCH3); (CH3)2Au(CF3COCHCOCF3);
(C2H5)2Au(CH3COCHCOCH3); (CH3)2Au(C6H5COCHCOCF3); CH3AuP (CH3)3;
AuP(CH3)3Cl; AuP(CH3)3NO3; Au(PPh3)NO3, AuCH3(PPh3);
AuCl(PPh3); Au2(CH3)6; Au(CH3)6(PPh3).
Das in Schritt A eingesetzte Lösungsmittel ist nicht
besonders Beschränkt, solange es die vorhergehenden
Goldverbindungen lösen kann. Konkreter schließen Beispiele
der Lösungsmittel Alkohole, Ketone, Ether, Ester und
Kohlenwasserstoffe ein. Beispiele der Alkohole schließen
Methylalkohol, Ethylalkohol, Isopropylalkohol, n-
Butylalkohol, Octylalkohol und Ethylenglycol mit ein.
Beispiele der Ketone schließen Aceton, Methylethylketon und
Methylisobutylketon ein. Beispiele der Ether schließen
Tetrahydrofuran und Diisobutylether mit ein. Beispiele der
Ester schließen Ethylacetat, Butylacetat und
Methylpropionat ein. Beispiele der Kohlenwasserstoffe
schließen Hexan, Toluol und Xylol ein.
Die Konzentration der Goldverbindung in der Lösung ist
nicht besonders Beschränkt, liegt aber bevorzugt in einem
Bereich von 0,01 mmol/l bis 100 mmol/l, wenn das
vorhergehende Imprägnierverfahren oder Einweichverfahren
angewendet wird.
In dem vorhergehenden Schritt B wird eine Wärmebehandlung
(Calcinierung) auf die durch den vorhergehenden Schritt A
erhaltene goldhaltige feste Substanz angewendet, und eine
an den Träger angehaftete oder mit dem Träger verbundene
Verbindung wird auf dem Träger als Feinteilchen aus Gold
fixiert. Als Ergebnis wird ein erfindungsgemäßer
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator hergestellt.
Die Calcinierungsbedingungen in Bezug auf die goldhaltige
feste Substanz sind nicht besonders beschränkt, aber die
Temperatur liegt bevorzugt in einem Bereich von 50°C bis
800°C, während die Calcinierungszeit in einem Bereich von
1 Stunde bis 24 Stunden liegt. Zur vollständigen Entfernung
des Lösungsmittels aus der durch den vorhergehenden Schritt
A erhaltenen goldhaltigen festen Substanz kann die feste
Verbindung vor Durchführung des Schrittes B getrocknet
werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung von
Epoxiden, d. h. die Reaktionsweise der Teiloxidation eines
ungesättigten Kohlenwasserstoffes unter Anwendung des wie
vorstehend vorgesehene Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysators (Epoxidierungsreaktion) ist nicht besonders
beschränkt und kann im Festbett, in der Wirbelschicht oder
im Fließbett stattfinden. Die vorhergehende Reaktion wird
bevorzugt in Gasphase durchgeführt, kann aber genauso in
flüssiger Phase durchgeführt werden. In der folgenden
Beschreibung wird ein Fall als ein Beispiel herausgestellt,
in dem die Reaktion in Gasphase durchgeführt wird.
Der in dem vorhergehenden Herstellungsverfahren als
Rohmaterial eingesetzte ungesättigte Kohlenwasserstoff ist
nicht besonders eingeschränkt, solange er eine chemische
Verbindung mit einer olefinischen Doppelbindung ist, aber
er ist bevorzugt eine Verbindung mit 3 bis 12
Kohlenstoffatomen. Beispiele von solchen ungesättigten
Kohlenwasserstoffen schließen Olefine wie etwa Propylen,
1-Buten, 2-Buten, Isobuten, 1-Penten, 2-Penten, 2-Methyl-
1-buten, 3-Methyl-1-buten, Cyclopenten, 1-Hexen, 2-Hexen,
3-Hexen, 2-Methyl-1-penten, 3-Methyl-1-penten, 4-Methyl-
1-penten, Cyclohexen, 1-Methyl-1-cyclopenten und 3-Methyl-
1-cyclopenten ein. Durch Teiloxidation der olefinischen
Doppelbindung eines ungesättigten Kohlenwasserstoffs wird
ein dem ungesättigten Kohlenwasserstoff entsprechendes
Epoxid hergestellt.
Die Verwendung des Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysators kann geeigneter Weise in Abhängigkeit der Menge
der darauf geträgerten Feinteilchen aus Gold, der Art des
ungesättigten Kohlenwasserstoffs und den Reaktionsbedingungen
festgelegt werden und ist nicht besonders beschränkt. Jedoch
ist sie bevorzugt so festgelegt, dass eine
Raumgeschwindigkeit (SV) des ungesättigten Kohlenwasserstoffs
bei Reaktion in einem Bereich von 500 h-1.ml/g.Kat. bis
10000 h-1.ml/g.Kat. (Raumgeschwindigkeit pro 1 g Katalysator)
liegt.
Die reduzierende Substanz ist bevorzugt wenigstens eine
Sorte, die aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus den
Folgenden besteht, obwohl sie nicht beschränkt ist:
Wasserstoff, Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffmonoxid, Distickstoffmonoxid, Alkohole, Aldehyde, Phenole, Ameisensäuren, Oxalsäuren und Cyclohexadiene. Wasserstoff ist besonders bevorzugt.
Wasserstoff, Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffmonoxid, Distickstoffmonoxid, Alkohole, Aldehyde, Phenole, Ameisensäuren, Oxalsäuren und Cyclohexadiene. Wasserstoff ist besonders bevorzugt.
Obwohl nicht besonders eingeschränkt, ist der Einsatz der
reduzierenden Substanz bevorzugt derart, dass ein
Volumenverhältnis der reduzierenden Substanz zu dem
ungesättigten Kohlenwasserstoff (reduzierende
Substanzungesättigter Kohlenwasserstoff) in einem Bereich
von 1/10 zu 100/1 liegen sollte. Da die
Reaktionsgeschwindigkeit ansteigt, wenn die Menge der
reduzierenden Substanz ansteigt, liegt das Volumenverhältnis,
falls möglich, bevorzugt bei ungefähr 100/1. Das
Vorhandensein der reduzierenden Substanz in dem
Reaktionssystem stellt sicher, dass die Epoxidbildung selbst
bei einer niedrigen Temperatur wie etwa nicht höher als 50°C
stattfindet. Übrigens tritt ohne das Vorhandensein einer
reduzierenden Substanz in dem Reaktionssystem eine Reaktion
des ungesättigten Kohlenwasserstoffs bei einer Temperatur von
nicht weniger von 200°C auf, wobei kaum Epoxid hergestellt
wird, sondern eine vollständige Oxidation zu
Kohlenstoffdioxid und Wasser eintritt. Obwohl nicht besonders
beschränkt, sollte die Verwendung von Sauerstoff bevorzugt
derart sein, dass ein Volumenverhältnis von Sauerstoff zu
einem ungesättigten Kohlenwasserstoff
(Sauerstoff/ungesättigter Kohlenwasserstoff) in einem Bereich
von 1/10 bis 10/1 liegen sollte. Ein Einsatz von Sauerstoff
in einem kleineren als dem vorhergehenden Bereich ist nicht
bevorzugt, da in einem solchen Fall die Ausbeute des Epoxids
sich verringert. Andererseits ist ein Ansteigen der
Verwendung von Sauerstoff in der Weise, dass der
vorhergehende Bereich überschritten wird, nicht bevorzugt, da
mit einem solchen Anstieg jegliche Verbesserung der Ausbeute
an Epoxid nicht erwartet werden kann, während die
Selektivität sinkt.
In dem erfindungsgemäßen Epoxidherstellungsverfahren wird die
Teiloxidation eines ungesättigten Kohlenwasserstoffs dadurch
verbessert, dass das Rohmaterialgas, welches den
ungesättigten Kohlenwasserstoff, eine reduzierende Substanz
wie etwa Wasserstoff und Sauerstoff einschließt, mit einem
erfindungsgemäßen Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator
in Kontakt gebracht wird. Deshalb ist als ein
Reaktionsverfahren ein Verfahren bevorzugt, in welchem der
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator in eine
Reaktionsvorrichtung gefüllt ist und das vorhergehende
Rohmaterialgas durch die vorhergehende Reaktionsvorrichtung
fließt. Durch das vorhergehende Verfahren wird ein Gas
erzeugt, welches das zu erzielende Epoxid enthält. Das
Rohmaterialgas kann, falls erforderlich, mit einem Inertgas
wie etwa Stickstoff, Helium, Argon oder Kohlenstoffdioxid
verdünnt sein. Die Verwendung von Inertgas ist nicht
besonders eingeschränkt. Übrigens ist die Reaktionsweise
nicht besonders eingeschränkt, aber eine kontinuierliche
Reaktionsweise ist bevorzugt, da die vorhergehende Reaktion
eine Gasphasenreaktion an einem heterogenen Katalysator ist.
Die Reaktionstemperatur kann gemäß der Art des ungesättigten
Kohlenwasserstoffs, seiner Kombination mit einem
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator usw. festgesetzt
sein und ist nicht besonders eingeschränkt. Jedoch wird sie
bevorzugt so festgesetzt, dass der ungesättigte
Kohlenwasserstoff und das Epoxid in Gasphase verbleiben, d. h.
zum Beispiel in einem Bereich von 0°C bis 350°C oder weiter
bevorzugt in einem Bereich von 20°C bis 280°C. Eine überaus
geringe Reaktionstemperatur ist nicht bevorzugt, da dadurch
die Ausbeute an Epoxid verringert wird. Andererseits ist eine
übermäßig hohe Reaktionstemperatur nicht bevorzugt, da sowohl
eine vollständige Oxidation des ungesättigten
Kohlenwasserstoffs als auch des Epoxids bewirkt wird, und
dadurch die Erzeugung von Kohlenstoffdioxid und Wasser, was
darin resultiert, dass sich die Selektivität bezüglich Epoxid
verringert und dass die Menge an reduzierender Substanz, die
bei der Verbrennung verbraucht wird, ansteigt.
Der Reaktionsdruck ist nicht besonders beschränkt und kann
gemäß den Reaktionsbedingungen wie etwa der
Reaktionstemperatur festgesetzt werden, aber er wird
bevorzugt derart festgesetzt, dass der ungesättigte
Kohlenwasserstoff und das Epoxid in Gasphase verbleiben
können, d. h. zum Beispiel in einem Bereich von 0,01 MPa bis
2 MPa. Ein übermäßig geringer Reaktionsdruck ist nicht
bevorzugt, da dadurch die Ausbeute an Epoxid verringert wird.
Andererseits ist ein übermäßig hoher Reaktionsdruck
(industriell) nicht praktikabel, obwohl dadurch die Ausbeute
an Epoxid ansteigen wird, da in einem solchen Fall eine
Apparatur wie etwa ein Kompressor erforderlich ist. Die
Reaktionszeit kann gemäß den Reaktionsbedingungen wie etwa
der Reaktionstemperatur oder dem Reaktionsdruck festgesetzt
werden und ist nicht besonders beschränkt.
In dem erfindungsgemäßen Epoxidherstellungsverfahren
erfordert die direkte Oxidation in Gasphase, d. h. die
Gasphasenoxidationsreaktion, nur einen einzelnen Schritt
(eine Stufe) des Reaktionsverfahrens. Dies erlaubt den Erhalt
eines Epoxids aus einem ungesättigten Kohlenwasserstoff mit
einer hohen Ausbeute und einer hohen Selektivität (hoher
Umsatz), sowie mit einem Sinken der Menge der so verbrannten
reduzierenden Substanz. Als Folge kann die verbrauchte Menge
an reduzierender Substanz verglichen mit dem Fall des
herkömmlichen Verfahrens verringert werden. Kurz gesagt kann
die Erfindung ein Verfahren vorsehen, durch das ein Epoxid
aus einem ungesättigten Kohlenwasserstoff mit einer hohen
Ausbeute und einer hohen Selektivität erhalten wird.
Falls übrigens die Reaktion der Teiloxidation eines
ungesättigten Kohlenwasserstoffs in flüssiger Phase
durchgeführt wird, sind verschiedene Arten von Reaktionen,
einschließlich dem absatzweisen Verfahren, dem
halbabsatzweisen Verfahren und dem Verfahren mit
kontinuierlichem Fluss, verwendbar. Die Reaktionstemperatur
und der Druck in der Flüssigphasenreaktion werden bevorzugt
so festgesetzt, dass der ungesättigte Kohlenwasserstoff und
das Epoxid in Gasphase verbleiben, d. h. nicht höher als
150°C in Bezug auf die Temperatur und in einem Bereich von
0,05 MPa bis 10 MPa in Bezug auf den Druck.
Alternativ dazu kann ein inertes Lösungsmittel bezüglich
der Reaktion derart eingesetzt werden, dass die
vorhergehende Reaktion in flüssiger Phase durchgeführt
werden sollte. Ein Reaktionsverfahren ist anwendbar, das
unter Einsatz eines Lösungsmittels als ein Verfahren in dem
das vorhergehend erwähnte Rohmaterialgas in eine
Suspension, die durch Suspendieren des erfindungsgemäßen
Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysators in einem
Lösungsmittel erhalten wird, eingeblasen wird. Beispiele
der vorhergehenden Lösungsmittel schließen aromatische
Kohlenwasserstoffe wie etwa Benzol, usw. und halogenierte
Kohlenwasserstoffe wie etwa Methylenchlorid, usw. ein,
obwohl sie nicht besonders beschränkt sind. Die Verwendung
des Lösungsmittels ist nicht besonders beschränkt.
Die folgende Beschreibung soll die Erfindung detaillierter
mit Beispielen und Vergleichsbeispielen erklären. Die
Erfindung ist jedoch nicht auf die folgende Beschreibung
alleine beschränkt.
60 g Siliciumoxid (SILICA Q-10 (Marke), erhältlich von Fuji
Silysia Chemical Ltd., mit einer spezifischen Oberfläche
von 326 m2/g, 10 mesh bis 20 mesh, einem
Teilchendurchmesser von 840 µm bis 1700 µm) wurde als ein
Trägermaterial in 500 ml Methylalkohollösung eingetaucht,
die 2,96 g Titan(II)oxidacetylacetonat, 0,36 g
30 Masse-%ige Kaliummethoxydmethylalkohollösung und 0,07 g
Natriummethoxid enthielt, und anschließend wurde der
Methylalkohol mittels einer Verdampfung entfernt.
Ein erhaltener fester Rückstand wurde bei 120°C für
12 Stunden getrocknet und bei 600°C für 3 Stunden in
Luftatmosphäre calciniert, wodurch ein Träger A (mit
Titanoxid geträgertes Siliciumoxid) in der vorliegenden
Erfindung erhalten wurde. Die Beladung an Titanoxid
(Titanoxid : titanhaltigem Oxid) auf dem Träger A (hierin
nachstehend als Menge der Beladung wie erforderlich
bezeichnet) betrug 1,5 Masse-% (Masse). Gemäß der Analyse
der Beladung an Natrium (Alkalimetallelement) und Kalium
(Alkalimetallelement) in dem Träger A mittels des
Fluoreszenz-Röntgenstrahlverfahrens betrugen die Mengen an
Natrium und Kalium 0,05 Masse-% beziehungsweise 0,1 Masse-%
im Vergleich zum Metall. Weiterhin betrug die Säurestärke
des Trägers A, die mittels dem vorstehend erwähnten NH3-
TPD-Verfahren gemessen wurde, 0,067 mmol/g, wodurch dem
Erfordernis entsprochen wurde, dass die Säurestärke nicht
größer als 0,15 mmol/g betragen sollte.
Als nächstes wurden 50 g des Trägers A in 100 ml
Methylalkohollösung, in der 0,0326 g (0,10 mmol)
Dimethylgoldacetylacetonat gelöst waren, eingetaucht und
Methylalkohol wurde mittels Verdampfung bei normalem Druck
entfernt. Nachfolgend wurde eine goldhaltige feste Substanz
bei 300°C für 3 Stunden in Luftatmosphäre calciniert, so
dass ein Katalysator (Au-Na-K-Ti-SiO2) erhalten wurde, in
dem Feinteilchen aus Gold auf dem Träger A geträgert (auf
diesem fixiert) waren. Die Menge der Beladung an Gold in
diesem Katalysator wurde mittels des Fluoreszenz-
Röntgenstrahlverfahrens analysiert, und es wurde gefunden,
dass sie 0,04 Masse-% bezüglich des Metalls betrug.
Weiterhin wurde die Säurestärke des Katalysators mittels
dem vorherstehenden erwähnten NH3-TPD-Verfahren gemessen
und betrug 0,043 mmol/g. Demgemäß wurde bestätigt, dass der
erhaltene Katalysator ein Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysator in Übereinstimmung mit der Erfindung war
(hierin nachfolgend als Katalysator A bezeichnet).
Nachfolgend wurden 2,5 ml (cc) des vorhergehenden
Katalysators A in einen Röhrenreaktor mit einem inneren
Durchmesser von 10 mm gefüllt und ein Rohmaterialgas wurde
mit einer Durchflussrate von 5000 h-1.ml/g.Kat.
(Äquivalentwert bei normaler Temperatur und normalem Druck)
dadurch hindurchgeströmt, während die Temperatur der
Katalysatorschicht bei 200°C gehalten wurde, so dass die
Epoxidation von Propylen durchgeführt wurde. Anzumerken
ist, dass das vorhergehende Rohmaterialgas ein Mischungsgas
war, das Wasserstoff, Sauerstoff, Propylen und Argon in
einem Volumenverhältnis
(Wasserstoff/Sauerstoff/Propylen/Argon) von 20/20/20/40
enthielt.
Dann wurde 0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und 500
Stunden nach dem Reaktionsstart eine Gasprobe bei einem
Auslass des Röhrenreaktors genommen und seine
Zusammensetzung wurde mittels Gaschromatografie analysiert,
so dass zeitliche Schwankungen der Ausbeute (Ausbeute A) an
Propylenoxid (Epoxid) untersucht wurden. Die Messergebnisse
der Säurestärke bezüglich des Katalysators A und der
Ausbeute A sind in Tabelle 1 gezeigt.
Getrennt davon wurde ein frischer Katalysator A hergestellt
und die Epoxidationsreaktion von Propylen wurde unter
Verwendung dieses Katalysators A unter den gleichen
Bedingungen wie die vorstehend beschriebenen zur
Fortführung durchgeführt. Nach der Reaktion wurde der
Katalysator A aus dem Reaktionssystem herausgenommen und
einer Wärmebehandlung (Regenerierungsverfahrensschritt) bei
280°C für 30 Minuten unter Anwendung eines Mischungsgases,
das Sauerstoff und Helium mit einem Volumenverhältnis von
9 : 91 enthielt, unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
erneut unter den gleichen Bedingungen wie die vorstehend
beschriebenen durchgeführt, außer dass der einer solchen
Wärmebehandlung unterzogene Katalysator A eingesetzt wurde.
Die Ausbeuten an Propylenoxid (Ausbeuten A') bei
0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und 500 Stunden nach
dem Reaktionsstart betrugen 3,3%, 2,7%, 2,3%
beziehungsweise 1,9%. Mit anderen Worten ausgedrückt lagen
alle Regenerationsraten des erfindungsgemäßen Katalysators
A (Ausbeute A'/Ausbeute A × 100 [%]) in einem Bereich von
80 bis 100%, und dies zeigt, dass es möglich ist, die
Katalysatoraktivität durch den
Regenerationsverfahrensschritt auf ein Niveau
wiederherzustellen, das für die praktische Anwendung
ausreicht.
Nachdem 60 g Siliciumoxid (das Gleiche wie in Beispiel 1)
in 500 ml Methylalkohollösung, die 2,96 g Titan(II)-
oxidacetylacetonat enthielt, eingetaucht worden waren,
wurde Methylalkohol mittels einer Verdampfung entfernt.
Der erhaltene feste Rückstand wurde bei 120°C für
12 Stunden getrocknet und bei 400°C für 3 Stunden in
Luftatmosphäre calciniert, wodurch ein Träger (1) erhalten
wurde. Die Menge der Beladung an Titanoxid (Titandioxid)
auf dem Träger (1) betrug 1,5 Masse-%. Weiterhin betrug die
Säurestärke des Trägers (1), die mittels dem vorstehend
erwähnten NH3-TPD-Verfahren gemessen wurde, 0,153 mmol/g,
wodurch dem Erfordernis entsprochen wurde, dass die
Säurestärke nicht mehr als 0,15 mmol/g betragen sollte.
Als nächstes wurden Feinteilchen aus Gold auf dem Träger
(1) auf die gleiche Weise fixiert, wie sie im Beispiel 1
eingesetzt wurde, außer dass der Träger (1) anstelle des
Trägers A eingesetzt wurde, und es wurde ein
Vergleichskatalysator (1) erhalten. Die Beladung an Gold,
Natrium und Kalium in dem Vergleichskatalysator (1) wurde
mittels des Fluoreszenz-Röntgenstrahlverfahrens analysiert,
und es wurde gefunden, dass die Menge an Gold 0,04 Masse-%
bezüglich des Metalls betrug, während kein Natrium und
Kalium detektiert wurde. Weiterhin betrug die mittels des
vorstehend erwähnten NH3-TPD-Verfahrens gemessene
Säurestärke des Vergleichskatalysators (1) 0,12 mmol/g,
wobei 0,1 mmol/g überschritten wurden.
Nachfolgend wurde die Epoxidierung von Propylen unter den
gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1 durchgeführt, außer
dass der Vergleichskatalysator (1) anstelle des
Katalysators A eingesetzt wurde, und die zeitliche Änderung
der Ausbeute an Propylenoxid wurde beobachtet. Die
Messergebnisse der Säurestärke des Vergleichskatalysators
(1) und die Ausbeute an Propylenoxid sind in Tabelle 1
gezeigt.
Getrennt davon wurde ein frischer Vergleichskatalysator (1)
hergestellt und die Epoxidierungsreaktion von Propylen
wurde für 500 Stunden unter Einsatz diese
Vergleichskatalysators (1) unter den gleichen Bedingungen
wie vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Vergleichskatalysator (1) aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmeanwendung bei 280°C für
30 Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das
Sauerstoff und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91
enthielt, unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Anschließend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der derart einer
Wärmebehandlung unterzogene Vergleichskatalysator (1)
eingesetzt wurde. Die Ausbeuten an Propylenoxid bei
0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und 500 Stunden nach
dem Reaktionsstart betrugen 2,7%, 1,8%, 1,3%
beziehungsweise 0,4%. In anderen Worten ausgedrückt
betrugen alle Recyclingraten des Vergleichskatalysators (1)
in etwa 60% und dies zeigt, dass es nicht möglich war, die
Katalysatoraktivität durch den Recyclingverfahrensschritt
auf ein Niveau zu bringen, das für die praktische Anwendung
ausreichend ist.
Ein Träger B in der Erfindung wurde auf die gleiche Weise
wie in Beispiel 1 hergestellt, außer dass 500 ml
Ethylalkohollösung, die 2,96 Titan(II)-oxidacetylacetonat,
0,47 g Zirconium(IV)-acetylacetonat, 0,36 g 30 Masse-%ige
Kaliummethoxydmethylalkohollösung und 0,07 g
Natriummethoxid enthielt, als die Lösung eingesetzt wurde,
in der Siliciumoxid eingetaucht wurde.
Die Menge der Beladung an Titanoxid (Titanoxid
titanhaltigem Oxid) auf dem Träger B betrug 1,5 Masse-%,
während die Menge der Beladung an Zirconiumoxid
(Zirconiumoxid : zirconiumhaltigem Oxid) auf dem Träger B
0,2 Masse-% betrug. Weiterhin betrug die Menge der Beladung
an Natrium (Alkalimetallelement) und Kalium
(Alkalimetallelement) auf dem Träger B 0,05 Masse-%
beziehungsweise 0,1 Masse-% bezüglich des Metalls.
Weiterhin betrug die Säurestärke des Trägers B, die durch
das vorstehend erwähnte NH3-TPD-Verfahren gemessen worden
war 0,143 mmol/g, wodurch dem Erfordernis entsprochen
wurde, dass die Säurestärke nicht mehr als 0,15 mmol/g
betragen sollte.
Als nächstes wurde ein Katalysator (Au-Na-K-Ti-Zr-SiO2), in
dem Feinteilchen aus Gold auf dem Träger B fixiert waren,
auf die gleiche Weise wie in Beispiel 1 erhalten, außer
dass der Träger B anstelle des Trägers A eingesetzt wurde.
Die Menge der Beladung an Gold in diesem Katalysator wurde
mittels des Fluoreszenz-Röntgenstrahlverfahrens analysiert
und es wurde gefunden, dass sie 0,04 Masse-% bezüglich des
Metalls betrug. Weiterhin wurde die Säurestärke des
Katalysators, die mittels dem vorstehend erwähnten NH3-TPD-
Verfahren gemessen wurde, 0,093 mmol/g. Demgemäß wurde
bestätigt, dass der erhaltene Epoxidherstellungs-
Verwendungs-Katalysator in Übereinstimmung mit der
Erfindung war (hierin nachfolgend als Katalysator B
bezeichnet).
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1
durchgeführt, außer dass der Katalysator B anstelle des
Katalysators A eingesetzt wurde, und die zeitliche Änderung
der Ausbeute an Propylenoxid wurde beobachtet. Die
Messergebnisse der Säurestärke des Katalysators B und der
Ausbeute sind in Tabelle 1 gezeigt.
Getrennt davon wurde frischer Katalysator B hergestellt und
die Epoxidierungsreaktion von Propylen wurde unter Einsatz
dieses Katalysators B unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben zur Fortsetzung für 500 Stunden
durchgeführt. Nach der Reaktion wurde der Katalysator B aus
dem Reaktionssystem herausgenommen und einer
Wärmebehandlung bei 280°C für 30 Minuten unter Einsatz
eines Mischungsgases, das Sauerstoff und Helium mit einem
Volumenverhältnis von 9 : 91 enthielt, unterzogen, so dass
die Katalysatoraktivität wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der derart einer
Wärmebehandlung unterzogene Katalysator 8 eingesetzt wurde.
Die Ausbeuten an Propylenoxid bei 0,5 Stunden, 50 Stunden,
100 Stunden und 500 Stunden nach dem Reaktionsstart
betrugen 2,7%, 2,3%, 1,9% beziehungsweise 1,6%. In
anderen Worten ausgedrückt lagen alle Recyclingraten des
Katalysators B im Bereich von 80% bis 100% und dies
zeigte, dass es möglich ist, die Katalysatoraktivität durch
den Recyclingverfahrensschritt auf ein Niveau
wiederherzustellen, das für die praktische Anwendung
genügt.
Ein Träger (2) wurde auf die gleiche Weise wie in Beispiel
1 hergestellt, außer dass 500 ml Methylalkohollösung, die
2,96 g Titan(II)-oxidacetylacetonat, 0,47 g Zirconium(IV)-
acetylacetonat enthielt, als die Lösung eingesetzt wurde,
in die Siliciumoxid eingetaucht wurde. Die Säurestärke des
Trägers (2), die mittels des vorstehend erwähnten NH3-TPD-
Verfahrens gemessen wurden, betrug 0,165 mmol/g, wodurch
dem Erfordernis nicht entsprochen wurde, dass die
Säurestärke nicht mehr als 0,15 mmol/g betragen sollte.
Als nächstes wurden Feinteilchen aus Gold auf dem Träger
(2) auf die gleiche Weise wie im Beispiel 1 fixiert, außer
dass der Träger (2) anstelle des Trägers A eingesetzt
wurde, und ein Vergleichskatalysator (2) wurde erhalten.
Die Säurestärke des Vergleichskatalysators (2) wurde mit
0,153 mmol/g gemessen, wobei 0,1 mmol/g überschritten
wurden.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1
durchgeführt, außer dass der Vergleichskatalysator (2)
anstelle des Katalysators A eingesetzt wurde, und die
zeitliche Änderung der Ausbeute an Propylenoxid wurde
beobachtet. Die Messergebnisse der Säurestärke des
Vergleichskatalysators (2) und die Ausbeute an Propylenoxid
sind in Tabelle 1 gezeigt.
Ein frischer Vergleichskatalysator (2) wurde getrennt davon
hergestellt und die Epoxidierungsreaktion von Propylen
wurde zur Fortführung für 500 Stunden unter Einsatz dieses
Vergleichskatalysators (2) unter den gleichen Bedingungen
wie vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Vergleichskatalysator (2) aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für 30
Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das Sauerstoff
und Helium mit einem Volumenverhältnis von 1 : 91 enthielt,
unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der
Vergleichskatalysator (2), der einer Wärmebehandlung
ausgesetzt worden war, eingesetzt wurde. Die Ausbeuten an
Propylenoxid bei 0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und
500 Stunden nach dem Reaktionsstart lagen bei 1,3%, 1,0%,
0,5% beziehungsweise 0,3%. In anderen Worten ausgedrückt
betrug die Recyclingrate des Vergleichskatalysators (2)
insbesondere nach 0,5 Stunden um die 50%, und dies zeigte,
dass es nicht möglich war, durch den
Recyclingverfahrensschritt die Katalysatoraktivität auf
ein Niveau wiederherzustellen, das für die praktische
Anwendung genügte.
Der Träger (2) in dem vorhergehenden Vergleichsbeispiel 2
wurde in Methylalkohol eingetaucht und bei 64°C unter
Reflux für 30 Minuten erwärmt. Nachfolgend wurde der so
verarbeitete Träger (2) bei 120°C getrocknet und dann
einer Wärmebehandlung bei 250°C für 30 Minuten in
Luftatmosphäre unterzogen, wodurch ein Träger C erhalten
wurde (Kontakt- und Wärmebehandlung). Die Säurestärke des
Trägers C, die mittels dem vorstehend erwähnten NH3-TPD-
Verfahren gemessen wurde, betrugt 0,13 mmol/g, wodurch dem
Erfordernis entsprochen wurde, dass die Säurestärke nicht
mehr als 0,15 mmol/g betragen sollte.
Als nächstes wurde ein Katalysator, in welchem Feinteilchen
aus Gold auf dem Träger C fixiert worden waren, auf die
gleiche Weise wie in Beispiel 1 erhalten, außer dass der
Träger C anstelle des Trägers A eingesetzt wurde. Die
Säurestärke des Katalysators, die mittels dem vorstehend
erwähnten NH3-TPD-Verfahren gemessen wurde, betrug
0,096 mmol/g. Folglich wurde bestätigt, dass der erhaltene
Katalysator ein Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator
in Übereinstimmung mit der Erfindung war (hierin
nachfolgend als Katalysator C bezeichnet).
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1
durchgeführt, außer dass der Katalysator C anstelle des
Katalysators A eingesetzt wurde, und die zeitliche Änderung
der Ausbeute an Propylenoxid wurde beobachtet. Die
Messergebnisse der Säurestärke des Katalysators C und die
Ausbeute an Propylenoxid sind in Tabelle 1 gezeigt.
Ein frischer Katalysator C wurde getrennt davon hergestellt
und die Epoxidierungsreaktion von Propylen wurde zur
Fortführung für 500 Stunden unter Einsatz dieses
Katalysators C unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Katalysator C aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für 30
Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das Sauerstoff
und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91 enthielt,
unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der Katalysator C, der
einer solchen Wärmebehandlung unterzogen worden war,
eingesetzt wurde. Die Ausbeuten an Propylenoxid bei
0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und 500 Stunden nach
dem Reaktionsstart lagen bei 2,3%, 2,0%, 1,2%
beziehungsweise 0,9%. In anderen Worten ausgedrückt lagen
die Recyclingraten des Katalysators C im Bereich von 80%
bis 100% und dies zeigte, dass es möglich war, die
Katalysatoraktivität durch den Recyclingverfahrensschritt
auf ein Niveau wiederherzustellen, das für die praktische
Anwendung genügte.
Nachdem 60 g Siliciumoxid (das gleiche wie in Beispiel 1)
in 250 ml Methylalkohollösung, die 3,94 g Titan(II)-
oxidacetylacetonat enthielt eingetaucht worden waren, wurde
Methylalkohol mittels Verdampfung entfernt.
Der erhaltene feste Rückstand wurde bei 120°C für 12
Stunden getrocknet und bei 400°C für 3 Stunden in
Luftatmosphäre calciniert, wodurch ein Träger vor
Einstellung der Säurestärke erhalten wurde. Die Menge der
Beladung an Titanoxid (Titanoxid : titanhaltigem Oxid) auf
dem Träger (1) betrug 2,0 Masse-%. Weiterhin betrug die
mittels des vorstehend erwähnten NH3-TPD-Verfahrens
gemessene Säurestärke des Trägers 0,17 mmol/g.
Nachfolgend wurden 20 g des vorhergehenden Trägers in eine
Röhre aus rostfreiem Stahl gefüllt, und Argongas, das
Methoxymethylsilandampf (Silylierungsreagens) mit einem
Verhältnis von etwa 10 Volumen-% (Vol.-%) enthielt, wurde
mit einer Durchflussrate von 5000 h-1.ml (pro 1 g
titanhaltiges Oxid) dadurch hindurchgeströmt, während die
Temperatur bei 200°C gehalten wurde, so dass eine
Silylierung des Trägers durchgeführt wurde. In dem Träger
wurde nach der Silylierung (Träger D in der Erfindung) ein
Masseanstieg von 2,6 Masse-% beobachtet. Er besaß eine
Säurestärke von 0,101 mmol/g, wodurch dem Erfordernis
entsprochen wurde, dass die Säurestärke nicht mehr als
0,15 mmol/g betragen sollte.
Dann wurden 150 ml der Methylalkohollösung, in der 0,326 g
(0,10 mmol) Dimethylgoldacetylacetonat als eine
Goldverbindung gelöst waren, bei 40°C gehalten, in die der
Träger D insgesamt eingeweicht wurde. Nachfolgend wurde die
Methylalkohollösung filtriert, so dass eine goldhaltige
feste Substanz herausfiltriert wurde.
Nachfolgend wurde die so erhaltene goldhaltige feste
Substanz bei 300°C für 3 Stunden in Luftatmosphäre
calciniert, wodurch ein Katalysator (Au-Ti-SiO2) erhalten
wurde, in dem Feinteilchen aus Gold auf dem Träger D
geträgert waren. Die Menge der Beladung an Gold in diesem
Katalysator wurde mittels des Fluoreszenz-
Röntgenstrahlverfahrens analysiert, und sie wurde mit
0,1 Masse-% bezüglich des Metalls gemessen. Weiterhin
betrug die Säurestärke des Katalysators, die mittels des
vorstehend erwähnten NH3-TPD-Verfahren gemessen wurden,
0,082 mmol/g. Folglich wurde bestätigt, dass der erhaltene
Katalysator ein Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator
in Übereinstimmung mit der Erfindung war (hierin
nachstehend als Katalysator D bezeichnet).
Als nächstes wurden 2,5 ml des vorhergehenden Katalysators
D in den Röhrenreaktor gefüllt und ein Rohmaterialgas wurde
dadurch mit einer Durchflussrate von 5000 h-1.ml/g.Kat.
(Äquivalentwert bei normaler Temperatur und unter normalem
Druck) für 10 Minuten dadurch hindurchgeströmt, während die
Temperatur der Katalysatorschicht bei 210°C gehalten
wurde, so dass die Epoxidierung von trans-2-Buten
durchgeführt wurde. Anzumerken ist, dass das vorhergehende
Rohmaterialgas ein Mischungsgas war, das Wasserstoff,
Sauerstoff, trans-2-Buten und Argon mit einem
Volumenverhältnis (Wasserstoff/Sauerstoff/trans-
2-Buten/Argon) von 20/20/20/40 enthielt.
Dann wurden 0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und
500 Stunden nach dem Reaktionsstart Gasproben an einem
Auslass des Röhrenreaktors genommen und ihre
Zusammensetzung wurde mittels Gaschromatografie analysiert,
so dass die zeitliche Änderung der Ausbeute (Ausbeute B) an
2,3-Epoxybutan (Epoxid) beobachtet wurde. Die
Messergebnisse der Säurestärke des Katalysators D und der
Ausbeute an 2,3-Epoxybutan sind in Tabelle 1 gezeigt.
Ein frischer Katalysator D wurde getrennt davon hergestellt
und die Epoxidierungsreaktion von trans-2-Buten wurde zur
Fortführung für 500 Stunden unter Einsatz dieses
Katalysators D unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Katalysator D aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für 30
Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das Sauerstoff
und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91 enthielt,
unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von trans-
2-Buten erneut unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben durchgeführt, außer dass der derart
einer Wärmebehandlung unterzogene Katalysator D eingesetzt
wurde. Die Ausbeuten an 2,3-Epoxybutan (Ausbeuten B') bei
0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und 500 Stunden nach
dem Reaktionsstart lagen bei 4,1%, 3,8%, 3,5%
beziehungsweise 2,9%. Mit anderen Worten ausgedrückt lagen
alle Recyclingraten des erfindungsgemäßen Katalysators D
(Ausbeute B'/Ausbeute B × 100 [%]) in einem Bereich von
90% bis 100%, und dies zeigte, dass es möglich war, die
Katalysatoraktivität durch den Recyclingverfahrensschritt
auf ein Niveau wiederherzustellen, das für die praktische
Anwendung genügte.
Ein Vergleichskatalysator (3) wurde auf die gleiche Weise
wie in Beispiel 4 erhalten, außer dass ein Träger vor der
Silylierung als Träger (3) eingesetzt wurde, auf dem
Feinteilchen aus Gold fixiert waren. Die Säurestärke des
Vergleichskatalysators (3) betrug 0,13 mmol/g, wobei
0,1 mmol/g überschritten wurden.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von trans-
2-Buten unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 4
durchgeführt, außer dass der Vergleichskatalysator (3)
anstelle des Katalysators D eingesetzt wurde, und die
zeitliche Änderung der Ausbeute an 2,3-Epoxybutan wurde
beobachtet. Die Messergebnisse der Säurestärke des
Vergleichskatalysators (3) und der Ausbeute an
2,3-Epoxybutan sind in Tabelle 1 gezeigt.
Ein frischer Vergleichskatalysator (3) wurde getrennt davon
hergestellt und die Epoxidierungsreaktion von trans-2-Buten
wurde für 500 Stunden unter Einsatz dieses Katalysators (3)
unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend beschrieben
durchgeführt. Nach der Reaktion wurde der
Vergleichskatalysator (3) aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für
30 Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das
Sauerstoff und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91
enthielt, unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von trans-2-
Buten erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der
Vergleichskatalysator (3), der einer solchen
Wärmebehandlung unterzogen worden war, eingesetzt wurde.
Die Ausbeuten an 2,3-Epoxybutan bei 0,5 Stunden,
50 Stunden, 100 Stunden und 500 Stunden nach dem
Reaktionsstart lagen bei 2,8%, 1,8%, 1,3%
beziehungsweise 0,8%. In anderen Worten ausgedrückt
verringerten sich die Recyclingraten des
Vergleichskatalysators (3) mit der Zeit, und insbesondere
auf weniger als 60% nach dem Einsatz über 500 Stunden.
Dies zeigte, dass es nicht möglich war, die
Katalysatoraktivität durch den Recyclingverfahrensschritt
auf ein Niveau wiederherzustellen, das für die praktische
Anwendung genügte.
Ein Träger wurde auf die gleiche Weise wie in Beispiel 4
hergestellt, außer dass der Träger vor Einstellung der
Säurestärke unter Einsatz von Pyridin als
Ladungszuführverbindung verarbeitet wurde, anstelle dass
sie silyliert wurde. Der vorhergehende
Behandlungsverfahrensschritt unter Einsatz von Pyridin
(Pyridinbehandlung) war ein Verfahrensschritt in welchem
20 g des vorhergehenden Trägers in eine Röhre aus
rostfreiem Stahl gefüllt wurden und bei 200°C gehalten
wurden, und Argongas, das Pyridindampf enthielt, mit einer
Rate von ungefähr 0,57 Vol.-% mit einer Durchflussrate von
5000 h-1.ml (pro 1 g titanhaltiges Oxid) für 10 Minuten
dadurch hindurchströmten (damit in Kontakt gebracht wurden.
Der Träger hatte nach dem vorhergehenden Verfahrensschritt
der Pyridinbehandlung (Träger E in der Erfindung) eine
Säurestärke von 0,09 mmol/g, wodurch dem Erfordernis
entsprochen wurde, dass die Säurestärke nicht mehr als
0,15 mmol/g betragen sollte.
Nachfolgend wurde ein Katalysator, in welchem Feinteilchen
aus Gold auf dem Träger E fixiert waren, auf die gleiche
Weise wie in Beispiel 4 erhalten, außer dass der Träger E
anstelle des Trägers D eingesetzt wurde. Die Säurestärke
des Katalysators, die mittels des vorstehend erwähnten NH3-
TPD-Verfahrens gemessen wurde, betrug 0,075 mmol/g.
Folglich wurde bestätigt, dass der erhaltene Katalysator
ein Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator in
Übereinstimmung mit der Erfindung war (hierin nachfolgend
als Katalysator E bezeichnet).
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von trans-
2-Buten unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 4
durchgeführt, außer dass der Katalysator E anstelle des
Katalysators D eingesetzt wurde, und die zeitliche Änderung
der Ausbeute an 2,3-Epoxybutan wurde beobachtet. Die
Messergebnisse der Säurestärke des Katalysators E und der
Ausbeute an 2,3-Epoxybutan sind in Tabelle 2 gezeigt.
Ein frischer Katalysator E wurde getrennt davon hergestellt
und die Epoxidierungsreaktion von trans-2-Buten wurde zur
Fortführung für 500 Stunden unter Einsatz dieses
Katalysators E unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Katalysator E aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für 30
Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das Sauerstoff
und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91 enthielt,
unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von trans-
2-Buten erneut unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben durchgeführt, außer dass der derart
einer Wärmebehandlung unterzogene Katalysator E eingesetzt
wurde. Die Ausbeuten an 2,3-Epoxybutan bei 0,5 Stunden,
50 Stunden, 100 Stunden und 500 Stunden nach dem
Reaktionsstart lagen bei 3,3%, 3,1%, 2,7%
beziehungsweise 2,0%. Mit anderen Worten ausgedrückt lagen
alle Recyclingraten des erfindungsgemäßen Katalysators E in
einem Bereich von 80% bis 100%, und dies zeigte, dass es
möglich war, die Katalysatoraktivität durch den
Recyclingverfahrensschritt auf ein Niveau
wiederherzustellen, das für die praktische Anwendung
genügte.
Der durch das Herstellungsverfahren für den Träger (1) des
vorstehend beschriebenen Vergleichsbeispiels 1 erhaltene
feste Rückstand wurde bei 120°C für 12 Stunden getrocknet
und unter Calcinierungsbedingungen von "einer Temperatur
von 950°C, einer Calcinierungsdauer von 3 Stunden und
einer Umgebung einer Luftatmosphäre" (Hochtemperatur-
Calcinierungsverfahren) getrocknet, wodurch ein Träger F
erhalten wurde. Die Menge der Beladung an Titanoxid
(Titanoxid : titanhaltigem Oxid) auf dem Träger F betrug
1,5 Masse-%. Weiterhin lag die durch das vorstehend
erwähnte NH3-TPD-Verfahren gemessene Säurestärke des
Trägers F bei 0,07 mmol/g, wodurch dem Erfordernis
entsprochen wurde, dass die Säurestärke nicht mehr als
0,15 mmol/g betragen sollte.
Nachfolgend wurde ein Katalysator, in welchem Feinteilchen
aus Gold auf den Träger F fixiert waren, auf die gleiche
Weise wie in Vergleichsbeispiel 1 erhalten, außer dass der
Träger F anstelle des Trägers (1) eingesetzt wurde. Die
Säurestärke des Katalysators, die mittels des vorstehend
erwähnten NH3-TPD-Verfahrens gemessen wurde, betrug
0,06 mmol/g. Folglich wurde bestätigt, dass der erhaltene
Katalysator ein Epoxidherstellungs-Verwendungs-Katalysator
in Übereinstimmung mit der Erfindung war.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1
durchgeführt, außer dass der Katalysator F anstelle des
Katalysators A eingesetzt wurde, und die zeitliche Änderung
der Ausbeute an Propylenoxid wurde beobachtet. Die
Messergebnisse der Säurestärke des Katalysators F und der
Ausbeute an Propylenoxid sind in Tabelle 2 gezeigt.
Ein frischer Katalysator F wurde getrennt davon hergestellt
und die Epoxidierungsreaktion von Propylen wurde zur
Fortführung für 500 Stunden unter Einsatz dieses
Katalysators F unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Katalysator F aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für
30 Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das
Sauerstoff und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91
enthielt, unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der derart einer
Wärmebehandlung unterzogene Katalysator F eingesetzt wurde.
Die Ausbeuten an Propylenoxid bei 0,5 Stunden, 50 Stunden,
100 Stunden und 500 Stunden nach dem Reaktionsstart lagen
bei 3,6%, 2,5%, 2,2% beziehungsweise 1,2%. Mit anderen
Worten ausgedrückt lagen alle Recyclingraten des
erfindungsgemäßen Katalysators F in einem Bereich von 90%
bis 100%, und dies zeigte, dass es möglich war, die
Katalysatoraktivität durch den Recyclingverfahrensschritt
auf ein Niveau wiederherzustellen, das für die praktische
Anwendung genügte.
60 g Siliciumoxid (das gleiche wie in Beispiel 1) wurden
für 10 Minuten in 50 ml einer Methylalkohollösung, die
1,06 g Tetraisopropyltitanat enthielt, 0,07 g
Natriummethoxid, 0,02 g Molybdänoxidacetylacetonat, 0,2 g
Vanadiumoxidacetylacetonat, 0,24 g Aluminiumacetylacetonat,
1,28 g Magnesiumacetylacetonat und 1,5 g Acetylacetonat
enthielt, eingetaucht und dann wurde Methylalkohol mittels
Verdampfung unter reduziertem Druck entfernt.
Der erhaltene feste Rückstand wurde bei 120°C für 12
Stunden getrocknet und bei 400°C für 6 Stunden in
Luftatmosphäre calciniert, wodurch ein erfindungsgemäßer
Träger G erhalten wurde. Die Menge (Menge der Beladung) an
Titanoxid (Titanoxid : titanhaltiges Oxid) auf dem Träger G
betrug 0,5 Masse-%. Die Menge der Beladung an Natrium
(Alkalimetallelement), Magnesium (Erdalkalielement),
Molybdän, Vanadium und Aluminium in dem Träger G wurde
mittels des Fluoreszenz-Röntgenstrahlverfahrens analysiert
und sie wurden mit 0,05 Masse-%, 0,2 Masse-%, 0,01 Masse-%,
0,06 Masse-% beziehungsweise 0,03 Masse-% bezüglich des
Metalls gemessen. Weiterhin betrug die Säurestärke des
Trägers G, die mittels dem vorstehend erwähnten NH3-TPD-
Verfahren gemessen wurde, 0,062 mmol/g, wodurch dem
Erfordernis nicht entsprochen wurde, dass die Säurestärke
nicht mehr als 0,15 mmol/g betragen sollte.
Nachfolgend wurde der Träger G in 100 ml einer
Methylalkohollösung eingetaucht, in der 0,0489 g (0,15 mmol)
Dimethylgoldacetylacetonat als eine Goldverbindung
gelöst waren, und Methylalkohol wurde mittels Verdampfung
mit Hilfe einer Verdampfungsvorrichtung unter Normaldruck
entfernt.
Nachfolgend wurde die so erhaltene goldhaltige Festsubstanz
bei 300°C für 3 Stunden in Luftatmosphäre calciniert,
wodurch ein Katalysator erhalten wurde, in dem Feinteilchen
aus Gold auf dem Träger G (Au-V-Al-Na-Mg-Ti-SiO2) geträgert
waren. Die Menge der Beladung an Gold in diesem Katalysator
wurde mittels des Fluoreszenz-Röntgenstrahlverfahrens
analysiert, und es wurde gefunden, dass sie bei
0,06 Masse-% im Vergleich zum Metall lag. Weiterhin betrug
die Säurestärke des Katalysators, die mittels dem
vorstehend erwähnten NH3-TPD-Verfahren gemessen worden war,
0,058 mmol/g. Folglich wurde bestätigt, dass der erhaltene
Katalysator ein erfindungsgemäßer Epoxidherstellungs-
Verwendungs-Katalysator war (hierin nachstehend als
Katalysator G bezeichnet).
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1
beschrieben durchgeführt, außer dass der Katalysator G
anstelle des Katalysators A eingesetzt wurde, und die
zeitliche Änderung der Ausbeute an Propylenoxid wurde
beobachtet. Die Messergebnisse der Säurestärke des
Katalysators G und der Ausbeute an Propylenoxid sind in
Tabelle 2 gezeigt.
Getrennt davon wurde ein frischer Katalysator G hergestellt
und die Epoxidierungsreaktion von Propylen wurde zur
Fortführung für 500 Stunden unter Einsatz dieses
Katalysators G unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Katalysator G aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für 30
Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das Sauerstoff
und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91 enthielt,
unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität regeneriert
sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der derart einer
Wärmebehandlung unterzogene Katalysator G eingesetzt wurde.
Die Ausbeuten an Propylenoxid bei 0,5 Stunden, 50 Stunden,
100 Stunden und 500 Stunden nach dem Reaktionsstart lagen
bei 2,9%, 2,6%, 1,7% beziehungsweise 1,1%. Mit anderen
Worten ausgedrückt lagen alle Recyclingraten des
erfindungsgemäßen Katalysators G in einem Bereich von 80%
bis 100%, und dies zeigte, dass es möglich war, die
Katalysatoraktivität durch den Recyclingverfahrensschritt
auf ein Niveau wiederherzustellen, das für die praktische
Anwendung genügte.
Ein Träger (4) wurde auf die gleiche Weise wie in Beispiel
7 hergestellt, außer dass 50 ml einer Methylalkohollösung,
die 1,06 g Tetraisobutyltitanat, 0,2 g
Molybdänoxidacetylacetonat, 0,02 g
Vanadiumoxidacetylacetonat, 0,24 g Aluminiumacetylacetonat
und 1,5 g Acetylaceton enthielt, als die Lösung eingesetzt,
in die Siliciumoxid eingetaucht wurde. Der Träger (4) hatte
eine Säurestärke von 0,18 mmol/g, wobei 0,15 mmol/g
überschritten wurden.
Als nächstes wurden Feinteilchen aus Gold auf dem Träger
(4) auf die gleiche Weise wie im Beispiel 7 fixiert, außer
dass der Träger (4) anstelle des Trägers G eingesetzt
wurde, und ein Vergleichskatalysator (4) wurde erhalten.
Die Säurestärke des Vergleichskatalysators (4) wurde mit
0,12 mmol/g gemessen, wobei 0,1 mmol/g überschritten
wurden.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 1
durchgeführt, außer dass der Vergleichskatalysator (4)
anstelle des Katalysators A eingesetzt wurde, und die
zeitliche Änderung der Ausbeute an Propylenoxid wurde
beobachtet. Die Messergebnisse der Säurestärke des
Vergleichskatalysators (4) und die Ausbeute an Propylenoxid
sind in Tabelle 2 gezeigt.
Ein frischer Vergleichskatalysator (4) wurde getrennt davon
hergestellt und die Epoxidierungsreaktion von Propylen
wurde zur Fortführung für 500 Stunden unter Einsatz dieses
Vergleichskatalysators (4) unter den gleichen Bedingungen
wie vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Vergleichskatalysator (4) aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für 30
Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das Sauerstoff
und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91 enthielt,
unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von Propylen
erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der derart einer
Wärmebehandlung unterzogene Vergleichskatalysator (4)
eingesetzt wurde. Die Ausbeuten an Propylenoxid bei
0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und 500 Stunden nach
dem Reaktionsstart lagen bei 1,8%, 1,2%, 0,5%
beziehungsweise 0,4%. Mit anderen Worten ausgedrückt lagen
alle Recyclingraten des Vergleichskatalysators (4) bei
weniger als 67%, und dies zeigte, dass es nicht möglich
war, durch den Recyclingverfahrensschritt die
Katalysatoraktivität auf ein Niveau wiederherzustellen, das
für die praktische Anwendung genügte.
60 g Siliciumoxid (das gleiche wie in Beispiel 1) wurden
für 10 Minuten in 50 ml einer Methylalkohollösung
eingetaucht, in der 1,06 g Tetraisopropyltitanat, 0,03 g
Eisenthiocyanat, 0,05 g Acetylacetonruthenium(III), 0,05 g
Zink(II)-acetylacetonat, 0,1 g
Tris(2,4-pentandinat)cer(III)-trihydrat und 1,5 g
Acetylaceton gelöst waren. Dann wurde Methylalkohol mittels
Verdampfung unter reduziertem Druck entfernt.
Der erhaltene feste Rückstand wurde bei 120°C für 12
Stunden getrocknet und bei 400°C für 6 Stunden in
Luftatmosphäre calciniert, wodurch ein erfindungsgemäßer
Träger H erhalten wurde. Die Menge der Beladung an
Titanoxid (Titanoxid : titanhaltigem Oxid) auf dem Träger H
betrug 0,5 Masse-%. Die Menge der Beladungen an Ruthenium,
Zink, Phosphor, Eisen und Cer (Seltenerdelement) in dem
Träger H wurde mittels des Fluoreszenz-
Röntgenstrahlverfahrens analysiert und sie wurden mit
0,02 Masse-%, 0,02 Masse-%, 0,019 Masse-%, 0,016 Masse-%
beziehungsweise 0,05 Masse-% bezüglich des Metalls
gemessen. Weiterhin betrug die Säurestärke des Trägers H,
die mittels des vorstehend erwähnten NH3-TPD-Verfahrens
gemessen wurde, 0,083 mmol/g, wodurch dem Erfordernis nicht
entsprochen wurde, dass die Säurestärke nicht mehr als
0,15 mmol/g betragen sollte.
Nachfolgend wurden die Feinteilchen aus Gold auf dem Träger
H auf die gleiche Weise wie in Beispiel 7 fixiert, außer
dass der Träger H anstelle des Trägers G eingesetzt wurde,
und ein Katalysator H wurde erhalten. Die Säurestärke des
Katalysators H, die mittels des vorstehend erwähnten NH3-
TPD-Verfahrens gemessen wurde, betrug 0,080 mmol/g.
Folglich wurde bestätigt, dass der erhaltene Katalysator
ein erfindungsgemäßer Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysator war. Die Menge der Beladung an Gold in diesem
Katalysator wurde mit 0,06 Masse-% bezüglich des Metalls
gemessen.
Als nächstes wurden 2,5 ml des vorhergehenden Katalysators
H in einen Röhrenreaktor mit einem inneren Durchmesser von
10 mm gefüllt und ein Rohmaterialgas wurde mit einer
Durchflussrate von 5000h-1.g.Kat. dadurch hindurch
geströmt (Äquivalentwert bei normaler Temperatur unter
normalem Druck), während die Temperatur der
Katalysatorschicht bei 200°C gehalten wurde, so dass die
Epoxidierung von cis-2-Buten durchgeführt wurde. Anzumerken
ist, dass das vorhergehende Rohmaterialgas ein Mischungsgas
war, das Wasserstoff, Sauerstoff, cis-2-But 05855 00070 552 001000280000000200012000285910574400040 0002010108643 00004 05736en und Argon mit
einem Volumenverhältnis (Wasserstoff/Sauerstoff/cis-2-
Buten/Argon) von 20/20/20/40 enthielt.
Dann wurden 0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und
500 Stunden nach dem Reaktionsstart Gasproben an einem
Auslass des Röhrenreaktors genommen und ihre
Zusammensetzung wurde mittels Gaschromatografie analysiert,
so dass die zeitliche Änderung der Ausbeute (Ausbeute B) an
2,3-Epoxybutan (Epoxid) beobachtet wurde. Die
Messergebnisse der Säurestärke des Katalysators H und der
Ausbeute an 2,3-Epoxybutan sind in Tabelle 2 gezeigt.
Getrennt davon wurde ein frischer Katalysator H hergestellt
und die Epoxidierungsreaktion von cis-2-Buten wurde zur
Fortführung für 500 Stunden unter Einsatz dieses
Katalysators H unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Katalysator H aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für 30
Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das Sauerstoff
und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91 enthielt,
unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von cis-2-Buten
erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der derart einer
Wärmebehandlung unterzogene Katalysator H eingesetzt wurde.
Die Ausbeuten an 2,3-Epoxybutan bei 0,5 Stunden,
50 Stunden, 100 Stunden und 500 Stunden nach dem
Reaktionsstart lagen bei 3,4%, 2,5%, 2,1%
beziehungsweise 1,1%, und dies zeigt, dass es möglich war,
die Katalysatoraktivität durch den
Recyclingverfahrensschritt auf ein Niveau
wiederherzustellen, das für die praktische Anwendung
genügte.
Ein Träger (5) wurde auf die gleiche Weise wie in Beispiel
8 hergestellt, außer dass 50 ml einer Methylalkohollösung,
die 1,06 g Tetraisopropyltitanat, 0,03 g Eisenthiocyanat,
0,05 g Acetylacetonruthenium(III), 0,5 g Zink(II)-
acetylacetonat und 1,5 g Acetylacetonat enthielt, als die
Lösung eingesetzt wurde, in die Siliciumoxid eingetaucht
wurde. Der Träger (5) hatte eine Säurestärke von
0,17 mmol/g, wobei 0,15 mmol/g überschritten wurden.
Nachfolgend wurden Feinteilchen aus Gold auf dem Träger
(5) auf die gleiche Weise wie im Beispiel 8 fixiert, außer
dass der Träger (5) anstelle des Trägers H eingesetzt
wurde, und ein Vergleichskatalysator (5) wurde erhalten.
Die Säurestärke des Vergleichskatalysators (5) wurde mit
0,17 mmol/g gemessen, wobei 0,1 mmol/g überschritten
wurden.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von cis-2-Buten
unter den gleichen Bedingungen wie in Beispiel 8
durchgeführt, außer dass der Vergleichskatalysator (5)
anstelle des Katalysators H eingesetzt wurde, und die
zeitliche Änderung der Ausbeute an 2,3-Epoxybutan wurde
beobachtet. Die Messergebnisse der Säurestärke des
Vergleichskatalysators (5) und der Ausbeute an
2,3-Epoxybutan sind in Tabelle 2 gezeigt.
Ein frischer Vergleichskatalysator (5) wurde getrennt davon
hergestellt und die Epoxidierungsreaktion von cis-2-Buten
wurde zur Fortführung für 500 Stunden unter Einsatz dieses
Katalysators (5) unter den gleichen Bedingungen wie
vorstehend beschrieben durchgeführt. Nach der Reaktion
wurde der Vergleichskatalysator (5) aus dem Reaktionssystem
herausgenommen und einer Wärmebehandlung bei 280°C für 30
Minuten unter Einsatz eines Mischungsgases, das Sauerstoff
und Helium mit einem Volumenverhältnis von 9 : 91 enthielt,
unterzogen, so dass die Katalysatoraktivität
wiederhergestellt sein sollte.
Nachfolgend wurde die Epoxidierungsreaktion von cis-2-Buten
erneut unter den gleichen Bedingungen wie vorstehend
beschrieben durchgeführt, außer dass der derart einer
Wärmebehandlung unterzogene Vergleichskatalysator (5)
eingesetzt wurde. Die Ausbeuten an 2,3-Epoxybutan bei
0,5 Stunden, 50 Stunden, 100 Stunden und 500 Stunden nach
dem Reaktionsstart lagen bei 1,7%, 1,4%, 1,0%
beziehungsweise 0,6%. Mit anderen Worten ausgedrückt
betrugen lagen Recyclingraten des Vergleichskatalysators
(5) etwa bei 50%.
Aus der derart beschriebenen Erfindung wird ersichtlich,
dass das Gleiche in vielfacher Art und Weise variiert
werden kann. Solche Änderungen werden nicht als eine
Abweichung vom Umfang der Erfindung angesehen und alle
solchen Modifikationen, die einem Fachmann offensichtlich
sein würden, sind beabsichtigter Weise im Umfang der
folgenden Ansprüche eingeschlossen.
Zur Bereitstellung eines Epoxidherstellungs-Verwendungs-
Katalysators, der zur Herstellung eines Epoxids durch
Teiloxidation eines ungesättigten Kohlenwasserstoffs
verwendbar ist, wird ein erfindungsgemäßer Katalysator
durch Fixierung von Feinteilchen aus Gold auf einem Träger
erhalten, welcher ein Oxid enthält, das wenigstens ein
Element aus Titan und Zirconium enthält und welcher eine
Säurestärke von nicht mehr als 0,1 mmol/g aufweist, wenn
sie mittels NH3-TPD-Verfahren bestimmt wird. Ein solcher
Katalysator zum Einsatz in der Epoxidherstellung kann zum
Beispiel durch Fixieren von Feinteilchen aus Gold auf einem
Träger mit einer Säurestärke von nicht mehr als 0,15 mmol/g
hergestellt werden. Der wie vorstehend vorgesehene
Katalysator zum Einsatz in der Epoxidherstellung wird
bevorzugt als ein Katalysator in der Teiloxidation eines
ungesättigten Kohlenwasserstoffs eingesetzt um ein
entsprechendes Epoxid zu erzeugen.
Claims (20)
1. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids, der folgendes umfasst:
einen oxidhaltigen Träger, wobei das Oxid wenigstens ein Element aus Titan und Zirconium enthält, und
Feinteilchen aus Gold, die auf dem Träger fixiert sind,
wobei der Katalysator eine Säurestärke von nicht mehr als 0,1 mmol/g aufweist, wobei sich die Säurestärke von einer Ammoniummenge ableitet, die nach der Absorption in dem Katalysator bei einer Temperatur von 50°C von dem Katalysator beim Anstieg der Temperatur von 50°C auf 400°C desorbiert wird.
einen oxidhaltigen Träger, wobei das Oxid wenigstens ein Element aus Titan und Zirconium enthält, und
Feinteilchen aus Gold, die auf dem Träger fixiert sind,
wobei der Katalysator eine Säurestärke von nicht mehr als 0,1 mmol/g aufweist, wobei sich die Säurestärke von einer Ammoniummenge ableitet, die nach der Absorption in dem Katalysator bei einer Temperatur von 50°C von dem Katalysator beim Anstieg der Temperatur von 50°C auf 400°C desorbiert wird.
2. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß Anspruch 1,
wobei die Feinteilchen aus Gold Ultrafeinteilchen mit
einem mittleren Durchmesser von nicht mehr als 10 Nanometer
sind.
3. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß Anspruch 1 oder 2,
wobei das Oxid wenigstens eine Oxidsorte ist, die aus
der Gruppe ausgewählt ist, die aus Titanoxiden,
titanhaltigen Compositoxiden, titanhaltigen
Compositsilicaten, Zirconiumoxiden, Zirconaten,
zirkoniumhaltigen Compositoxiden und zirconiumhaltigen
Compositsilicaten besteht.
4. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß Anspruch 3,
wobei das Oxid ein Titanoxid mit einem primären
Teilchendurchmesser in einem Bereich von 10 Nanometer bis
200 Nanometer und mit einer spezifischen Oberfläche von
nicht weniger als 5 m2/g ist.
5. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß Anspruch 3,
wobei das Oxid ein titanhaltiges Compositoxid ist, das
aus einem Oxidträger gebildet wird, der eine spezifische
Oberfläche von nicht mehr als 50 m2/g aufweist und auf dem
ein Titanoxid geträgert ist.
6. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß Anspruch 3,
wobei das Oxid ein titanhaltiges Silicat mit einem
Atomverhältnis von Titan zu Silicium (Ti/Si) in einem
Bereich von 0,1/100 bis 20/100 ist.
7. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß Anspruch 3,
wobei das Oxid wenigstens eine Zirconatsorte ist, die
aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus
Alkalimetallzirconaten, Erdalkalimetallzirconaten,
Lanthanoidmetallzirconaten und Actinoidmetallzirconaten
besteht.
8. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 7,
wobei der Träger durch Fixierung des Oxids gebildet
ist, das wenigstens ein Element aus Titan und Zirconium auf
einem Trägermaterial enthält.
9. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß Anspruch 8,
wobei das Trägermaterial wenigstens ein Element aus
Aluminiumoxid und Siliciumoxid enthält.
10. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9,
wobei die Spitzentemperatur, bei der die von dem
Katalysator pro Zeiteinheit desorbierte Ammoniummenge eine
Spitze aufweist, nicht höher als 150°C liegt, wobei das
Ammonium von dem Katalysator bei 50°C absorbiert worden
ist.
11. Katalysator zum Einsatz in der Herstellung eines
Epoxids gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10,
wobei die Menge an Feinteilchen aus Gold, die auf dem
Träger geträgert sind in einem Bereich von 0,01 Masse-% bis
20 Masse-% bezüglich der Gesamtmasse des Oxids liegt, wobei
das Oxid wenigstens ein Element aus Titan und Zirconium
enthält.
12. Verfahren zur Herstellung eines Katalysators zum
Einsatz in der Herstellung eines Epoxids, das den folgenden
Schritt umfasst:
Fixieren von Feinteilchen aus Gold auf einem Träger, wobei der Träger ein Oxid enthält, das wenigstens ein Element aus Titan und Zirconium enthält, und der wenigstens eine Säurestärke von nicht mehr als 0,15 mmol/g aufweist,
wobei die Säurestärke sich von der Ammoniummenge ableitet, die nach der Absorption in dem Katalysator bei einer Temperatur von 50°C von dem Katalysator beim Anstieg der Temperatur von 50°C auf 400°C desorbiert wird.
Fixieren von Feinteilchen aus Gold auf einem Träger, wobei der Träger ein Oxid enthält, das wenigstens ein Element aus Titan und Zirconium enthält, und der wenigstens eine Säurestärke von nicht mehr als 0,15 mmol/g aufweist,
wobei die Säurestärke sich von der Ammoniummenge ableitet, die nach der Absorption in dem Katalysator bei einer Temperatur von 50°C von dem Katalysator beim Anstieg der Temperatur von 50°C auf 400°C desorbiert wird.
13. Katalysator-Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 12,
das weiterhin den folgenden Schritt umfasst:
Herstellen des Trägers mit einer Säurestärke, die auf
nicht mehr als 0,15 mmol/g gedrückt worden ist, indem ein
Träger mit einer Säurestärke, die 0,15 mmol/g
überschreitet, mit einem Element, das aus der Gruppe
ausgewählt ist, die aus Alkalimetallelementen,
Erdalkalimetallelementen, Seltenerdelementen und einem
Thalliumelement besteht, geträgert wird.
14. Katalysator-Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 12,
das weiterhin den folgenden Schritt umfasst:
Herstellen des Trägers mit einer Säurestärke, die auf
nicht mehr als 0,15 mmol/g gedrückt worden ist, indem ein
Träger mit einer Säurestärke, die 0,15 mmol/g
überschreitet, mit einer organischen Verbindung in
Abwesenheit von Wasser in Kontakt gebracht wird und in dem
nachfolgend eine Wärmebehandlung bei einer Temperatur in
einem Bereich von 150°C bis 450°C angewendet wird.
15. Katalysator-Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 14,
wobei die organische Verbindung aus der Gruppe
ausgewählt ist, die aus Alkoholen, Ketonen, Ethern und
Estern besteht.
16. Katalysator-Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 12,
das weiterhin den folgenden Schritt umfasst:
Herstellen des Trägers mit einer Säurestärke, die
durch Silylierung eines Trägers mit einer Säurestärke, die
0,15 mmol/g überschreitet, auf nicht mehr als 0,15 mmol/g
gedrückt worden ist.
17. Katalysator-Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 12,
das weiterhin den folgenden Schritt umfasst:
Herstellen des Trägers mit einer Säurestärke, die
durch Behandeln eines Trägers mit einer Säurestärke, die
0,15 mmol/g überschreitet, mit wenigstens einer Sorte einer
Elektronendonorverbindung auf nicht mehr als 0,15 mmol/g
gedrückt worden ist.
18. Katalysator-Herstellungsverfahren gemäß Anspruch 12,
das weiterhin den folgenden Schritt umfasst:
Herstellen des Trägers mit einer Säurestärke, die
durch Anwenden einer Wärmebehandlung auf einem Träger mit
einer Säurestärke, die 0,15 mmol/g überschreitet, in einer
Atmosphäre mit einer Temperatur in einem Bereich von 500°C
bis 1200°C auf nicht mehr als 0,15 mmol/g gedrückt worden
ist.
19. Verfahren zur Herstellung eines Epoxids, das den
folgenden Schritt umfasst:
Teiloxidation eines ungesättigten Kohlenwasserstoffs
mit molekularem Sauerstoff in der Gegenwart einer
reduzierenden Substanz unter Einsatz eines Katalysators,
wobei der Katalysator derart vorgesehen ist, dass er einen
oxidhaltigen Träger einschließt, wobei das Oxid wenigstens
ein Element aus Titan und Zirconium enthält, und welcher
auf dem Träger fixierte Feinteilchen aus Gold enthält und
eine Säurestärke von nicht mehr als 0,1 mmol/g aufweist,
wobei die Säurestärke sich von der Ammoniummenge ableitet,
die nach der Absorption in dem Katalysator bei einer
Temperatur von 50°C von dem Katalysator beim Anstieg der
Temperatur von 50°C auf 400°C desorbiert wird.
20. Epoxidherstellungsverfahren gemäß Anspruch 19,
wobei die reduzierende Substanz wenigstens eine
Verbindungssorte ist, die aus Wasserstoff,
Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffmonoxid, Distickstoffmonoxid,
Alkoholen, Aldehyden, Phenolen, Ameisensäuren, Oxalsäuren
und Cyclohexadienen besteht.
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