DE10106722A1 - Spezielles Hohlfaser-Membranmodul für den Einsatz in stark durch fouling beeinträchtigten Prozessen und seine Herstellung - Google Patents
Spezielles Hohlfaser-Membranmodul für den Einsatz in stark durch fouling beeinträchtigten Prozessen und seine HerstellungInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft Hohlfasermembran-Module zur Verwendung als sogenannte "Tauchmodule" in Filtrations- und/oder Dialyse-Verfahren, insbesondere dann, wenn auf Grund des Einsatzes verschmutzter oder zu Ablagerungen führender Flüssigkeiten Beeinträchtigungen durch "fouling"-Effekte erwartet werden, sowie Verfahren zur Herstellung solcher Hohlfasermembran-Module.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Hohlfasermemb
ran-Module zur Verwendung als sogenannte "Tauchmo
dule" in Filtrations- und/oder Dialyse-Verfahren,
insbesondere dann, wenn auf Grund des Einsatzes
verschmutzter oder zu Ablagerungen führender Flüs
sigkeiten Beeinträchtigungen durch "fouling"-
Effekte erwartet werden, sowie Verfahren zur Her
stellung solcher Hohlfasermembran-Module.
Durch die erfindungsgemäßen Hohlfasermembran-Module
werden die Strömungsverhältnisse im Raum zwischen
den Hohlfasern, also im Außenraum der Hohlfasern
beeinflusst, nicht jedoch die Strömung im Lumen der
Hohlfasern.
In der Industrie werden seit einigen Jahren bei
spielsweise in der Abwasserreinigung oder in der
Biotechnologie synthetische Membranen zur Stoff
trennung eingesetzt. Dabei spielen insbesondere die
Aufarbeitung wässriger Systeme, aber auch die Tren
nung von Gasen oder Gemischen organischer Flüssig
keiten eine Rolle. Neben Membranen aus vorwiegend
organischen Materialien, beispielsweise Polysulfo
nen, gibt es auch Membranen, die aus anorganischen
Materialien, wie zum Beispiel Aluminiumoxid, Koh
lenstoff-Fasern und Zirkoniumoxid bestehen, und die
mit Temperaturen bis 400°C belastet werden können.
Unter Verwendung von Druck oder Unterdruck können
Membranfiltrationsverfahren sowohl kontinuierlich
als auch diskontinuierlich als Ultrafiltration oder
zusammen mit einer Konzentrationsdifferenz als Dia
filtration angewandt werden. Bei Filtrationsvolumi
na < 1000 ml werden Filterzellen oft mit Membran
flachfiltern ausgestattet, während man für größere
Volumina Kapillar- oder Hohlfasersysteme verwendet.
Von Kapillar- beziehungsweise Rohrmembranen spricht
man, wenn der Durchmesser der rohrförmigen Membra
nen < 1 mm ist, von Hohlfasermembranen, wenn der
Durchmesser < 1 mm ist, wobei der Durchmesser einer
Dialysemembran typischerweise 0,2 bis 0,5 mm be
trägt.
Membranen für Filtrations- oder Dialyseverfahren
stellen dünne, folienartige, entweder so genannte
"dichte" oder poröse Trennschichten dar. Die porö
sen Trennschichten sind je nach Porengröße nur für
bestimmte Molekular- oder Partikelgrößen durchläs
sig, während die so genannten "dichten" Trenn
schichten je nach Löslichkeit und Diffusivität der
zu trennenden Stoffe im Material der Trennschichten
die Stoffe schneller oder langsamer permeieren las
sen und so zu einer Trennung führen. Membranen ha
ben oft eine schaumartige Stützstruktur mit 60% bis
80% Hohlraum, welche die eigentliche Trennschicht
trägt. Asymmetrisch aufgebaute Membranen bestehen
aus einer hochporösen Stützschicht, bei der die
Größe der Hohlräume innerhalb der Stützstruktur zu
der Seite hin, welche die eigentliche Trennschicht
trägt, abnimmt.
Zur Aufarbeitung größerer Lösungs-Volumina werden
schlauchförmige Membranbündel aus Hohlfaser (hollow
fiber)- oder Kapillarmembranen, die aufgrund einer
großen Membranoberfläche einen größeren Durchlauf
von Lösungen ermöglichen, direkt in die zu bearbei
tende Lösung als so genannte Tauchmodule einge
bracht. Zum Schutz der Membranbündel vor mechani
schen Beschädigungen, die beispielsweise durch von
der Flüssigkeitsströmung hervorgerufene Kräfte be
wirkt werden können, werden die Membranbündel häu
fig in einem Gehäuse untergebracht, das den Hohlfa
sermembranen ausreichenden Schutz und nach außen
hin Stabilität verleiht. Das Gehäuse weist dabei
Öffnungen auf, die den Austausch von Lösungen zwi
schen dem Gehäuse-Inneren, also den Hohlfasermemb
ranen, und dem Medium, in welches das Hohlfaser
membran-Modul eingetaucht wurde, ermöglichen sol
len.
Bei der üblicherweise verwendeten Bauart eines
Membranmoduls, welches nicht als Tauchmodul be
zeichnet werden kann, haben die Wände des schützen
den Gehäuses keine Öffnungen, sind also undurchläs
sig, und das Gehäuse hat statt dessen zwei An
schlüsse, nämlich eine Zu- und eine Ableitung,
durch welche das zu bearbeitende Medium den Außen
flächen der Hohlfasern zu- und dann wieder von die
sen weggeführt wird.
Bei solchen üblicherweise verwendeten Modulen wird
eine möglichst hohe Packungsdichte angestrebt, was
bedeutet, dass so viel Hohlfasermembranen wie mög
lich parallel im Gehäuseinneren untergebracht sind
und das Gehäuse somit eine hohe Packungsdichte aufweist.
Unter dem Begriff "Packungsdichte" wird das
Verhältnis des Volumens aller Hohlfasermembranen
einschließlich ihres Wandvolumens zum Volumen des
Gehäuses, in dem die Hohlfasern angeordnet sind, in
Prozent verstanden. Eine hohe Packungsdichte bedeu
tet daher ein kleines Volumen der zwischen den tu
bulären Membranfasern gebildeten Hohl- oder Frei
räume innerhalb des Gehäuses. Eine naturgemäße obe
re Grenze der Packungsdichte von < 100% ergibt sich
dadurch, dass innerhalb des definierten Volumens
des Gehäuses nur eine solche Anzahl von tubulären
Membranen parallel angeordnet werden kann, die das
vorgegebene Volumen nicht ausschöpfen kann. Die Be
schränkung ergibt sich dadurch, dass bei Berührung
der tubulären Membranen Zwischenräume entstehen,
die keine tubuläre Form aufweisen, und somit selbst
bei idealster Anordnung einen Resthohlraum übrig
lassen. Die Packungsdichte wird jedoch noch durch
zwei weitere wichtige Faktoren begrenzt. Einerseits
muss beim Vergießen der Hohlfaserenden Dichtungsma
terial zwischen die Hohlfasern eingebracht werden
und andererseits sollen die Hohlfasern auch an ih
rer Außenfläche von den im Einsatz befindlichen Lö
sungen umströmt werden, damit je nach Betriebsweise
des Moduls entweder eine zu filtrierende Lösung in
Kontakt mit den Membranen gebracht werden kann oder
aber Filtrat abgeführt werden kann. Die Hohlfaser
bündel müssen an ihren Enden in ein sogenanntes
Vergussmaterial eingebettet werden, damit auf diese
Weise, ebenso wie bei Rohrbündelwärmeaustauschern,
an jedem Ende ein im Folgenden als "Pottung" be
zeichneter Rohrboden entsteht. Dadurch entstehen
zusammen mit dem Gehäuse, in welches das Bündel
eingebracht wird, zwei Räume, die durch die Membran
getrennt werden. Die so entstandenen, getrennten
Räume, können dann jeweils mit einer Zu- und einer
Abführungsleitung versehen werden, um in den einen
Raum das zu behandelnde Feed zuzuführen und als Re
tentat daraus abzuführen und aus dem anderen Raum
das aus dem Feed gewonnene Filtrat abzuführen.
Die Packungsdichte der üblicherweise verwendeten,
herkömmlichen Hohlfasermembran-Module liegt daher
bei etwa 25% bis 30%.
Herkömmliche Hohlfasermembran-Module sind vor allem
für den Einsatz in partikelfreien Lösungen, das
heißt nicht verschmutzten beziehungsweise nicht zu
Ablagerungen neigenden Lösungen oder Medien, konzi
piert. Solche herkömmlichen, dicht gepackten Memb
ranmodule mit einem perforierten Modulgehäuse wer
den jedoch häufig ebenfalls bei technischen Prozes
sen eingesetzt, in denen partikelhaltige Medien,
beispielsweise verschmutzte Flüssigkeiten bei der
Abwasserbehandlung, eingesetzt. Insbesondere bei
solchen partikelhaltigen Medien tritt im Verlauf
des Filtrationsprozesses ein sogenanntes "fouling"
auf, das heißt auf den Membranflächen bilden sich
im Lauf der Zeit zunehmend Ablagerungen, die die
Durchlässigkeit der Membranen für die abzutrennen
den Stoffe immer stärker herabsetzen. Dies kann so
weit führen, dass der konvektive Transport inner
halb des Hohlfasermembran-Moduls, das heißt zwi
schen den Hohlfäden, vollständig unterbunden wird
und die Transportleistung des gesamten Moduls um
Größenordnungen abnimmt, da nur noch ein geringer
Prozentsatz der im Modul untergebrachten Gesamt
membranfläche zur Stofftrennung zur Verfügung
steht. Werden beispielsweise Bündel von Hohlfasern
verwendet, können insbesondere nur noch die am äu
ßeren Umfang des Bündels angeordneten Hohlfasern am
konvektiven Transport des Außenraums teilhaben. Bei
den im Inneren des Moduls angeordneten Hohlfasern
erfolgen im äußersten Falle nur noch Diffusionpro
zesse, die jedoch aufgrund der Ablagerungen eben
falls stark beeinträchtigt werden.
Zur Beseitigung der Ablagerungen von "fouling"-
Prozessen werden üblicherweise chemische oder me
chanische Reinigungsverfahren, wie Rückspülung, me
chanisches Rütteln, Ultraschall-Verfahren usw. an
gewendet. Abgesehen davon, dass diese Reinigungs
verfahren mit einem hohen energetischen Aufwand
verbunden sind, bergen sie stets das Risiko einer
mechanischen Beschädigung der Hohlfasermembranen in
sich. Wenn diese üblichen Maßnahmen nicht mehr an
wendbar sind, bleibt als einzige Maßnahme eine ge
eignete Anströmung der Membranoberfläche durch die
Feed-Lösung.
Um "fouling"-Prozesse speziell bei Anwendungen in
Belebungsbecken in Kläranlagen zu unterbinden, wur
de ein Filtrationsverfahren (WO 99/29401; Zenon En
vironmental, Inc., Burlington, Ontario, CA) entwi
ckelt, bei dem Kapillarmembranen ohne schützendes
Gehäuse direkt in das Belebungsbecken eingebracht
werden. Um die Fasern von Ablagerungen frei zu hal
ten, werden sie mit einem gleichmäßigen Strom von
Luftblasen überspült. Diese Fasern weisen aller
dings einen teilweise erheblich größeren Durchmes
ser auf als die üblicherweise verwendeten Fasern,
die einen Durchmesser von weniger als 1 mm aufweisen.
Darüber hinaus besitzen sie dicke Stützstruk
turen. Außerdem lassen sich diese Hohlfasern nur an
solchen Stellen im Belebungsbecken einsetzen, an
denen die von der Strömung induzierten mechanischen
Kräfte sehr klein sind beziehungsweise sehr klein
gehalten werden können. Bei dieser speziellen An
wendung betragen die Abstände zwischen den einzel
nen Kapillarmembranen bis zu mehreren Millimetern.
Im Stand der Technik sind auch handelsübliche Hohl
faser-Systeme bekannt, bei denen in einem Gehäuse
mehrere einzelne, dicht gepackte Module, beispiels
weise mit einer Packungsdichte von 20 bis 35%, in
paralleler Verschaltung untergebracht sind. Auf
diese Weise ergeben sich im Prinzip vereinzelte
Stränge, zwischen denen ausreichend Platz vorhanden
ist, um eine bessere An- beziehungsweise Durchströ
mung der Einzelstränge zu gewährleisten und
"fouling"-Prozesse zu minimieren. Solche Systeme
erfordern jedoch ein technisch sehr aufwendiges Ge
häuse, dessen Herstellung entsprechend teuer ist.
Darüberhinaus ist bei Flachmembranen umfassenden
Wickelmodulen oder Elektrodialyse-Stacks die Ver
wendung so genannter Spacer bekannt. Die Spacer
sollen einerseits für gleichmäßige Abstände zwi
schen den einzelnen Membranen sorgen und anderer
seits die Strömung der Lösung in den jeweiligen
feed- oder permeatseitigen Kompartimenten des Memb
ranmoduls gleichmäßig verteilen, um so eine Über
strömung der gesamten Membran zu bewirken. Bei den
verwendeten Spacermaterialien handelt es sich um
netzartige Strukturen mit unterschiedlich großen
Maschenweiten. Diese herkömmlichen Spacermaterialien
führen jedoch zu einem zusätzlichen Druckab
fall der Flüssigkeitsströmung, der nur durch einen
zusätzlichen Energieaufwand ausgeglichen werden
kann. Herkömmliche Module mit Spacern erfordern da
her eine zwangsweise Durchströmung ihres Außen
raums.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher,
ein Hohlfasermembran-Modul zur Verfügung zu stel
len, das zur Verwendung als Tauchmodul in unter
schiedlichsten Membran-Stofftrennverfahren geeignet
ist und bei dem während des Trennverfahrens die
Bildung von Ablagerungen auf den Membranoberflä
chen, die durch zu geringe Anströmung der Membranen
verursacht wird, weitestgehend oder vollkommen be
seitigt ist, bei dem die zu Bündeln angeordneten
Hohlfasermembranen gut um- beziehungsweise ange
strömt werden und bei dem der Stofftransport vom
Feed- in den Permeatraum während des gesamten
Stofftrennprozesses nahezu konstant bleibt, wobei
das Hohlfasermembran-Modul sowohl in partikelfreien
Medien oder Lösungen als auch in partikelhaltigen
Medien oder Lösungen, insbesondere verschmutzten
Medien oder zu Ablagerungen neigenden Medien, ein
gesetzt werden kann.
Die vorliegende Erfindung löst dieses technische
Problem durch die Bereitstellung eines Hohlfaser
membran-Moduls gemäß Hauptanspruch, das besonders
für den Einsatz als Tauchmodul für biotechnische
Prozesse konzipiert ist und durch die folgenden we
sentlichen Merkmale charakterisiert ist:
Das Hohlfasermodul umfasst mindestens ein, vorzugs weise mit Öffnungen im Mantel versehenes und vor zugsweise zylinderförmiges, Gehäuse und eine Mehr zahl von in oder auf dem Gehäuse in einem Packungs raum untergebrachten Hohlfasermembranen mit einem gleichen oder unterschiedlichen Querschnitt, welche parallel zueinander, insbesondere unter Ausbildung von Freiräumen angeordnet sind, wobei das Verhält nis des Volumens von allen in dem Packungsraum an geordneten Hohlfasermembranen einschließlich ihrer Wände zum Volumen des Packungsraumes weniger als 20% beträgt.
Das Hohlfasermodul umfasst mindestens ein, vorzugs weise mit Öffnungen im Mantel versehenes und vor zugsweise zylinderförmiges, Gehäuse und eine Mehr zahl von in oder auf dem Gehäuse in einem Packungs raum untergebrachten Hohlfasermembranen mit einem gleichen oder unterschiedlichen Querschnitt, welche parallel zueinander, insbesondere unter Ausbildung von Freiräumen angeordnet sind, wobei das Verhält nis des Volumens von allen in dem Packungsraum an geordneten Hohlfasermembranen einschließlich ihrer Wände zum Volumen des Packungsraumes weniger als 20% beträgt.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird
unter dem Begriff Packungsraum der von dem Gehäuse
des Moduls umhüllte Gehäuseinnenraum verstanden,
sofern in diesem Hohlfasermembranen angeordnet
sind. Sofern Hohlfasermembranen außerhalb des Ge
häuses angeordnet sind, wird unter dem Begriff
Packungsraum der außerhalb des Gehäuses befindliche
Raum verstanden, in dem die Hohlfasermembranen an
geordnet sind und der nach innen hin durch die Au
ßenfläche des Gehäuses und nach außen hin durch ei
ne den die Membranhohlfasern enthaltenen Raum um
hüllende innere Mantelfläche eines zweiten radial
außen liegenden Gehäuses oder einer entsprechenden
gedachten Umhüllenden beziehungsweise Mantelfläche
gebildet wird. Diese Umhüllende kontaktiert in be
vorzugter Ausführung in dieser Ausführungsform vor
handene Segmentierelemente an deren peripher lie
genden Kanten. Diese Mantelfläche oder Umhüllende
ist die Innenfläche eines im Querschnitt gesehen
ringförmigen Kanals. Der Kanal hat insbesondere ei
nen kreisringförmigen Querschnitt. In bevorzugter
Ausführung ist das innen liegende Gehäuse im Quer
schnitt kreisrund, wobei der dieses Gehäuse umge
bende Ringkanal des äußeren Gehäuses oder der ge
dachten Mantelfläche konzentrisch zum Gehäuse ange
ordnet ist. Sofern Membranhohlfasern sowohl inner
halb als auch außerhalb des inneren Gehäuses ange
ordnet sind, stellt der Packungsraum sowohl den
Raum innerhalb als auch außerhalb des inneren Ge
häuses dar, mithin also den Raum, der von der äuße
ren Umhüllenden des Gesamtraums des Moduls, also
der Innenfläche des Ringkanals umfasst ist.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird
unter dem Begriff Packungsdichte das Verhältnis des
Volumens von allen in dem Packungsraum angeordneten
Hohlfasermembranen einschließlich des Volumens ih
rer Wände zu dem Volumen des Packungsraums, ausge
drückt in Prozent, verstanden.
Erfindungsgemäß ist also vorgesehen, dass die Pa
ckungsdichte des erfindungsgemäßen Hohlfasermem
bran-Module gering ist und weniger, bevorzugt viel
weniger als 20% beträgt.
In einer bevorzugten Ausgestaltung kann die Pa
ckungsdichte auch durch das Verhältnis der Summe
der Querschnitte aller Hohlfasern in dem Packungs
raum zu dem Querschnitt des Packungsraums beschrie
ben werden. Die Packungsdichte des erfindungsgemä
ßen Hohlfasermembran-Modul ist daher wesentlich
kleiner als die oder im Stand der Technik bekannten
Hohlfasermembran-Module, deren Packungsdichte bei
25% bis 30% liegt. Erfindungsgemäß weisen die Modu
le einen großen Anteil an Freiräumen, also an Packungsraum,
in dem über die gesamte Länge des Mo
duls keine Hohlfasermembranen angeordnet sind, auf.
Darüber hinaus ist der Mantel des Modulgehäuses mit
sehr großen Öffnungen versehen, so dass zwischen
den im Gehäuseinneren angeordneten Hohlfasern und
der Flüssigkeit oder dem Medium, in der/dem das Mo
dul untergebracht ist, ein ungehinderter Flüssig
keitsaustausch erfolgen kann, ohne dass die Stabi
lität des Gehäusemantels beeinträchtigt ist. Be
dingt durch die geringe Packungsdichte und die, be
zogen auf die Gesamtfläche des Gehäusemantels, sehr
große Fläche der Mantelöffnungen, kann die Strömung
der Flüssigkeit oder des Mediums das Modul besser
durchströmen und somit die Bildung von Ablagerungen
auf den Oberflächen der einzelnen Hohlfasern wirk
sam verhindern.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wer
den unter dem Begriff Hohlfaserbündel beziehungs
weise Hohlfasermembranbündel jeweils in einem durch
Segmentierelemente abgegrenzten Kompartiment ange
ordnete Hohlfasern beziehungsweise Hohlfasermembra
nen verstanden. Dabei können innerhalb der Anord
nungen die Hohlfasern untereinander durch verbin
dende Strukturen zusammengehalten werden, bei
spielsweise durch radial um die Bündel herumlaufen
de Elemente, oder sie können auch lose nebeneinan
der angeordnet sein, erfindungsgemäß jedoch mit ei
nem Abstand, der eine gute Umströmung der Fasern
zulässt.
Hohlfaserbündel erstrecken sich vorzugsweise über
die gesamte Länge des Modulgehäuses.
In weiteren bevorzugten Ausführungsformen der Er
findung ist vorgesehen, dass in oder auf dem mit
Öffnungen versehenen Gehäuse mehrere beabstandete
Hohlfaserbündel in relativ geringer Packungsdichte
angeordnet sind, wobei die einzelnen Hohlfaserbün
del durch am Gehäuse angebrachte Segmentierelemente
räumlich voneinander getrennt sind. Die Längsachse
der Segmentierelemente erstreckt sich parallel zur
Längsachse des Gehäuses und vorzugsweise über die
gesamte Länge des Gehäuses.
In einer Ausgestaltungsform sind die Segmentierele
mente an der Innenfläche des mit Öffnungen versehe
nen Gehäusemantels angebracht und ragen somit in
den Innenraum des Gehäuses hinein, wobei dadurch im
Innenraum des Gehäuses Kompartimente erhalten wer
den, die mit Hohlfasern gefüllt werden können. In
dieser Ausgestaltung sind die Hohlfaserbündel also
im Innenraum des Gehäuses angeordnet.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind
die Segmentierelemente an der Außenfläche eines
ersten, insbesondere Öffnungen im Mantel aufweisen
den, Gehäusezylinder befestigt. Die vorzugsweise an
den Segmentierelementen fixierten Hohlfasermembran-
Bündel sind daher auf der Außenseite des Mantels
des ersten Gehäusezylinders angeordnet. In dieser
Ausgestaltung wird das gesamte Modul aus Stabili
tätsgründen in einer weiteren bevorzugten Ausges
taltung der Erfindung in ein zweites zylinderförmi
ges Gehäuse, das im Querschnitt gesehen kreisförmig
ausgebildet sein kann, eingebracht. Das zweite Ge
häuse bildet gleichsam die Umhüllende des außerhalb
des inneren Gehäuses gelegenen Packungsraums und
kann zum Beispiel als Käfig ausgestaltet sein. Zu
sammen mit den Segmentierelementen bilden innerer
und äußerer Zylinder in bevorzugter Weise einen
segmentierten Ringkanal.
Die bei diesen beiden Ausgestaltungen verwendeten
erfindungsgemäßen Segmentierelemente unterscheiden
sich sowohl hinsichtlich ihrer Form als auch hin
sichtlich ihrer Anordnung im oder auf dem Gehäuse
von den im Stand der Technik beschriebenen Spacer-
Elementen. Die Segmentierelemente bestehen aus ei
nem Rahmenteil, das eine große freie Durchtritts
fläche umschließt. Durch die große Durchtrittsflä
che und auch durch die spezifische Anordnung dieser
Elemente im Modul, die eine spezifische Anordnung
der Hohlfasermembranbündel in oder auf dem Gehäuse
nach sich zieht, wird erreicht, dass im Vergleich
zu den im Stand der Technik beschriebenen Modulen
das Volumen der Freiräume innerhalb der erfindungs
gemäßen Module nochmals erheblich vergrößert wird
und somit die Packungsdichte in den erfindungsgemä
ßen Modulen wesentlich verringert wird. Bezogen auf
die Gesamtzahl der Hohlfasern aller Bündel eines
erfindungsgemäßen Hohlfasermembran-Moduls liegt die
Packungsdichte innerhalb des erfindungsgemäßen Mo
duls unter 10%, insbesondere unter 5%. Durch die
spezifische Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Segmentierelemente wird ebenfalls der Widerstand
gegenüber der Strömung der Lösung oder des Mediums
erheblich herabgesetzt, so dass die Strömung die im
Modul angeordneten Hohlfasern besser umströmen und
somit die Bildung von Ablagerungen auf den Oberflä
chen der einzelnen Hohlfasern wirksam verhindert
werden kann.
Durch die geringe Packungsdichte der erfindungsge
mäßen Hohlfasermodule innerhalb des Moduls, die
Verwendung von erfindungsgemäßen Segmentierelemen
ten mit sehr großen Durchtrittsflächen in bevorzug
ten Ausführungsformen und die Verwendung eines Mo
dulgehäuses mit sehr großen Öffnungen wird er
reicht, dass innerhalb des Moduls die Feed-Lösung
die einzelnen Hohlfasermembranen turbulent über
strömen kann. Auf diese Weise werden zwar einer
seits nicht die hohen Membranflächen der bisher im
Stand der Technik beschriebenen Hohlfasermodule er
reicht, aber während des gesamten Trennprozesses
verändern sich erfindungsgemäß die Transportkoeffi
zienten nur wenig, so dass im Gegensatz zu herkömm
lichen Hohlfasermembran-Modulen die für den Stoff
austausch entscheidende Größe, nämlich das Produkt
aus Membranfläche und Transportkoeffizient, während
des gesamten Prozesses nahezu konstant bleibt. Ge
genüber herkömmlichen Membranmodulen sind daher die
Stofftransferraten in dem erfindungsgemäßen Hohlfa
sermodul am Anfang des Filtrationsprozesses klei
ner, im zeitlichen Mittel sind sie jedoch wesent
lich größer als bei herkömmlichen Vorrichtungen,
bei denen im Verlauf der Zeit ein starkes Fouling
auftritt.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird
unter einer Hohlfasermembran oder tubulärer Hohlfa
sermembran eine technische Membran verstanden, be
sonders bevorzugt eine dünne, folienartige und po
röse Trennschicht. Eine derartige poröse Membran
kann auch eine homogene schaumartig ausgebildete
Stützschicht aufweisen, insbesondere dann, wenn sie
besonders dünn ist. Erfindungsgemäß ist der Einsatz
von Membranen mit einer homogen ausgebildeten
Stützschicht ebenso möglich wie der Einsatz von
Membranen mit einer asymmetrischen Stützschicht.
Bei dem erfindungsgemäßen Membranmodul handelt es
sich in bevorzugter Weise um ein Membranfilter,
dessen Membran in besonders bevorzugter Weise bei
spielsweise aus keramischen oder polymeren Materia
lien, wie zum Beispiel Cellulose-Derivaten, Polya
miden, Polyvinylchlorid, Polysulfon und/oder Teflon
hergestellt sein kann und aus diesem besteht oder
dieses in wesentlichen Teilen enthält, insbesondere
zu mehr als 50 Gew.-%. Das zur Herstellung der
Membran verwendete Material ist in besonders bevor
zugter Weise mit Heißdampf sterilisierbar. In be
vorzugter Weise weisen die Membranen eine Dicke von
50 bis 250 µm auf. Die erfindungsgemäß eingesetzten
Membranen sind vorzugsweise als Rohrmembran oder
tubuläre Membran ausgeführt.
Die Erfindung sieht in besonders bevorzugter Aus
führungsform vor, dass die Rohrmembran aus einem
polymeren Material besteht. Selbstverständlich kön
nen auch andere Rohrmembranen eingesetzt werden,
beispielsweise eine keramische Rohrmembran, solange
sie im wesentlichen tubuläre Formen sowie einen Po
rendurchmesser aufweisen, der entsprechend des je
weiligen Anwendungsgebietes eine entsprechende Se
lektionsgrenze, das heißt Trenngrenze, aufweist, so
dass bestimmte Partikel, beispielsweise Bakterien,
Viren, Zellen menschlicher, tierischer oder pflanz
licher Herkunft, Teile davon und/oder hochmolekula
re Substanzen, zurückgehalten werden, während ande
re Partikel geringeren Molekulargewichts die Memb
ran ungehindert passieren können. Es können auch
Filtrationshohlfasern, insbesondere Mikrofiltrati
onshohlfasern, eingesetzt werden. In besonders be
vorzugter Ausführungsform der vorliegenden Erfin
dung liegt der Innendurchmesser der tubulären Memb
ran in einem Bereich von 0,2 bis 2 mm.
Innerhalb des Modulgehäuses können die einzelnen
Hohlfasermembranen in beliebiger Anordnung vorlie
gen, sofern die Bewegungsfreiheit der einzelnen
Hohlfasern in der Strömung soweit eingeschränkt
ist, dass es nicht zum Bruch oder zum Zerreißen der
Hohlfasern kommt. Die Anordnung wird im wesentli
chen durch die Materialeigenschaften des zur Her
stellung der Hohlfasern verwendeten Werkstoffs be
ziehungsweise den speziellen Verwendungszweck des
fertigen Moduls bestimmt. Bestehen die Hohlfasern
beispielsweise aus einem relativ flexiblen Material
und soll das Hohlfasermodul in Medien bei relativ
starker Strömung eingesetzt werden, ist es von Vor
teil, die Hohlfasern zu einem Bündel beziehungswei
se Strang zusammenzufassen und dann in dem mit Öff
nungen versehenen Gehäuse zu integrieren, um so ei
ne zusätzliche Fixierung und/oder Stabilisierung
der Fasern zu erhalten.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung be
deutet der Begriff "gleicher oder unterschiedlicher
Querschnitt", dass die Querschnitte einzelner Hohl
fasermembranen, das heißt also die durch einen ebe
nen Schnitt senkrecht zur Längsachse tubulärer
Hohlfasern erhaltene Schnittflächen der Hohlfasern,
bezüglich der Form und bezüglich der Größe gleich
oder unterschiedlich sein können. Beispielsweise
können die Querschnitte die Form eines Kreises, die
Form einer Ellipse oder eine Übergangsform zwischen
Kreis und Ellipse aufweisen.
Im Zusammenhang mit der Erfindung bedeutet der Aus
druck "Hohlfasern, welche parallel zueinander unter
Ausbildung von Freiräumen angeordnet sind", dass
die innerhalb oder/und außerhalb des Modulgehäuses
befindlichen Hohlfasern in einer solchen Weise pa
rallel zueinander angeordnet sind, dass nicht nur
die Freiräume erhalten werden, die sich im Falle
einer theoretisch dichtestmöglichen Packung vorge
gebener zylinderförmiger Körper in einem größeren
Gehäuse definierten Volumens also des Packungsrau
mes natürlicherweise zwischen diesen Körpern erge
ben, sondern dass zusätzlicher Freiraum im
Packungsraum, zum Beispiel zwischen den Hohlfasern,
vorhanden ist. Auch ist zu berücksichtigen, dass es
sich insbesondere bei Hohlfasern aus polymeren Ma
terialien nicht um starre, ideal zylinderförmige
Fasern, sondern um flexible, im Kleinen oft stark
von der Zylinderform abweichende Gebilde handelt.
Insofern bedeutet parallele Anordnung die parallele
Ausrichtung der jeweils mittleren Richtung der
Hohlfasern.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das erste
und/oder zweite Gehäuse des Moduls vorzugsweise die
Form eines Zylinders oder eines so genannten Fil
terrohres aufweist. Das zylinderförmige Gehäuse
bietet in mehrfacher Hinsicht Vorteile. Einerseits
können Hohlfasern im Gehäuse so angeordnet werden,
dass optimale Bedingungen für ihre Funktion, näm
lich die Stofftrennung aus Lösungen, gegeben sind.
Andererseits bietet es den tubulären Hohlfasern in
besonderem Maße Schutz vor mechanischer Beschädi
gung, insbesondere vor einer zu starken mechani
schen Belastung durch die Flüssigkeitsströmung, die
ansonsten die in einigen Fällen äußerst empfindli
chen Hohlfasern brechen oder zerreißen könnte. Der
Querschnitt der zylinderförmigen Gehäuse kann bei
spielsweise die Form eines Kreises, einer Ellipse
oder eines regelmäßigen Vielecks, beispielsweise
eines Sechsecks oder eines Achtecks, aufweisen.
Damit auch ausreichend Flüssigkeit aus der Umgebung
durch das erste und/oder zweite Gehäuse hindurch in
das Gehäuseinnere strömen kann, ist der Mantel des
Gehäusezylinders vorzugsweise mit ausreichend gro
ßen Öffnungen versehen. Erfindungsgemäß ist insbe
sondere vorgesehen, dass die einzelnen Öffnungen
charakteristische Abmessungen von mehreren Millime
tern aufweisen. Handelt es sich beispielsweise in
der ebenen Projektion dieser Öffnungen um Quadrate,
so beträgt deren Seitenlänge in Abhängigkeit vom
Durchmesser des Gehäusezylinders vorzugsweise 3 mm
bis 20 mm, insbesondere 5 mm bis 15 mm, bevorzugt 7 mm
bis 12 mm. Das Verhältnis der Gesamtfläche der
Öffnungen zur Zylindermantelfläche liegt vorzugs
weise nicht über 0,7. Somit ist gewährleistet, dass
ausreichend Flüssigkeit durch das Gehäuse in das
Innere strömen kann. Andererseits liegt das Ver
hältnis der Gesamtfläche der Öffnungen zur Zylin
dermantelfläche vorzugsweise nicht unter 0,2, so
dass eine ausreichende mechanische Stabilität des
Gehäuses gewährleistet ist. Dies ist insbesondere
dann wichtig, wenn durch eine Temperaturerhöhung
während des Trennprozesses die üblicherweise zur
Herstellung des Modulgehäuses verwendeten Kunststoffe
weich werden. Die Wanddicke des Gehäusezy
linders richtet sich nach der erforderlichen mecha
nischen Festigkeit und kann, je nach Material, zwi
schen 0,7 und 10 mm, vorzugsweise zwischen 1 und
4 mm liegen.
Für das erste oder zweite Modulgehäuse können be
liebige Materialien verwendet werden, sofern diese
Materialien dem Modul ausreichende Stabilität ver
leihen können. Bezüglich der physikalischen Eigen
schaften kann es sich dabei sowohl um flexible als
auch um starre Materialien wie zum Beispiel Edel
stahl handeln. In besonders bevorzugter Weise ist
das zur Herstellung des Modulgehäuses verwendete
Material gegen eine Sterilisation mit Heißdampf be
ständig. Erfindungsgemäß ist die Verwendung von
Kunststoffen, insbesondere von Polypropylen, beson
ders bevorzugt, weil es einerseits als Thermoplast
gut zu verarbeiten ist, andererseits auch noch bei
121°C, der üblicherweise bei der Heißdampfsterili
sation angewandten Temperatur, noch ausreichende
mechanische Stabilität aufweist. Erfindungsgemäß
kann der Mantel des Modulgehäuses einstückig herge
stellt werden. Er kann jedoch auch aus mehreren
Einzelteilen bestehen, die beispielsweise über
Scharniere oder andere Verbindungselemente mitein
ander verbunden sind. Besteht das Modulgehäuse aus
mehreren Einzelteilen, können diese aus dem glei
chen Material oder aus unterschiedlichen Materia
lien bestehen. In einer bevorzugten Ausführungsform
bestehen die Einzelteile aus dem gleichen Material
und weisen auch die gleichen Abmessungen auf.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, dass das Hohlfasermembran-Modul zu
sätzlich einen ersten Gehäuse-Anschluß aufweist,
der der Zuleitung einer Lösung oder eines Mediums
zu dem Faserinnenraum des Hohlfasermembran-Bündel
dient und vorzugsweise an einem Ende des Gehäusezy
linders angebracht ist. Das Hohlfasermembran-Modul
ist darüber hinaus in einer vorteilhaften Ausges
taltung mit einem zweiten Gehäuse-Anschluss ausges
tattet, der der Ableitung der Lösung oder des Medi
ums oder einer filtrierten Lösung aus dem Faserin
nenraum, die nun durch den im Modul stattfindenden
Trennprozess in ihrer stofflichen Zusammensetzung
verändert ist, dient und vorzugsweise am anderen
Ende des Gehäusezylinders angebracht ist. Bei die
ser Ausführungsform wird der konvektive Stofftrans
port außerhalb der Fasern von der Strömung der Um
gebung, in welche das Modul eingetaucht ist, er
bracht. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass diese
erfindungsgemäße Ausführungsform des mit den zwei
Gehäuseanschlüssen versehenen Hohlfasermembran-
Moduls insbesondere in einem Rührkessel-Reaktor
verwendet wird.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, dass in einem, vorzugs
weise zylinderförmigen, Gehäuse eine Mehrzahl
beabstandeter Hohlfaserbündel in geringer Packungs
dichte angeordnet ist, wobei die Hohlfaserbündel
durch an der Innenfläche des Zylindermantels befes
tigte Segmentierelemente räumlich voneinander ge
trennt sind. Die erfindungsgemäßen Segmentierele
mente ragen also in den Innenraum des Gehäusezylin
ders hinein und führen zu einer Kompartimentierung
des Gehäuseinnenraums, wobei die Hohlfaserbündel in
den dadurch erzeugten Kompartimenten angeordnet
sind. Durch den Einbau der Segmentierelemente wird
dem Hohlfasermembran-Modul zusätzliche Stabilität
verliehen.
Die erfindungsgemäßen Segmentierelemente bilden ein
vorzugsweise rechteckiges Rahmenteil, das die äuße
ren Abmessungen der Segmentierelemente festlegt.
Das Rahmenteil umschließt eine freie Durchtritts
fläche. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfin
dung betrifft der Begriff "Durchtrittsfläche des
Rahmenteils", die von dem Rahmenteil umschlossene
materialfreie Fläche(n), die einen ungehinderten
Durchtritt von Flüssigkeiten zwischen zwei durch
das Segmentierelement voneinander getrennten be
nachbarten Kompartimenten in beiden Richtungen er
laubt. Die Durchtrittsfläche kann gegebenenfalls
durch innerhalb des Rahmenteils angeordnete Stabi
lisierungselemente, wie Querstreben oder Gitter
strukturen, unterbrochen sein, die zur Stabilisie
rung des Rahmenteils und damit des Segmentierungs
elementes dienen. In Abhängigkeit vom vorgesehenen
Einsatzgebiet des Hohlfasermoduls können diese Sta
bilisierungselemente, bezogen auf die Abmessungen
des Rahmenteils beziehungsweise der Durchtrittsflä
che, unterschiedlich breit sein, wobei die Stabili
sierungselemente in bevorzugter Weise relativ
schmal sind. Ebenso kann der Abstand zwischen den
Stabilisierungselementen unterschiedlich sein, wo
bei erfindungsgemäß relativ große Abstände bevor
zugt sind.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, die vom Rahmenteil
umfaßte Durchtrittsfläche, bezogen auf die Gesamt
fläche der Stabilisierungselemente, das heißt der
Querstreben oder der Gitterstruktur, unter 20%,
vorzugsweise unter 10%, besonders bevorzugt bei 2%
liegt.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Segmen
tierabschnitte aus einem beliebigen Material beste
hen, sofern dieses ausreichende Stabilitätseigen
schaften aufweist, so dass über längere Zeiträume
hinweg die Abstände zwischen den einzelnen Hohlfa
sermembranbündeln gewährleistet werden können und
dem Hohlfasermembran-Modul zusätzliche Stabilität
verliehen wird. Vorzugsweise werden zur Herstellung
der Segmentierelemente Materialien verwendet, die
gegen eine Sterilisation mit Heißdampf beständig
sind. Die Segmentierelemente können aus den glei
chen Werkstoffen hergestellt werden wie das zur
Bildung des Zylinders verwendete Material, können
jedoch auch aus anderen Werkstoffen bestehen.
Die innerhalb eines Moduls verwendeten einzelnen
Segmentierelemente können bezüglich ihrer Abmessun
gen gleich oder unterschiedlich sein. In einer be
vorzugten Ausführungsform besitzen alle Segmentier
elemente eine Länge, die gleich der Länge des Ge
häusezylinders ist, und eine Höhe, die zum Beispiel
gleich dem Radius des Querschnitts des Gehäusezy
linders oder kleiner als dieser ist. In einer wei
teren bevorzugten Ausführungsform sind die Segmen
tierelemente kürzer als das Gehäuse und sind mit
entsprechenden axialen Zwischenräumen über die Län
ge des Gehäuses verteilt, wobei innerhalb dieser
axialen Zwischenräume über den vollen Azimutwinkel
innerhalb des Gehäuses kein weiteres Segmentierele
ment angeordnet ist. In noch einer weiteren bevor
zugten Ausführungsform sind die Segmentierelemente
so lang wie die an den Enden des Gehäuses vorgese
henen Pottungen und sind an den Gehäuse-Enden ange
ordnet, so dass diese Pottungen segmentiert werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Höhe
der Segmentierelemente kleiner als der Radius des
Querschnitts und die Segmentierabschnitte weisen an
der der Innenseite des Gehäusezylinders abgewandten
Seite zusätzliche Elemente, insbesondere Abstand
halter, auf. Diese Abstandhalter sind beispielswei
se einseitig oder zweiseitig an der Gehäusewandung
abgewandten Längskante des Rahmenteils und im rech
ten Winkel zum Rahmenteil der Segmentierelemente
angebrachte Leisten. Die Abstandhalter aller Seg
mentierelemente bilden um die Längsachse des Gehäu
sezylinders herum einen Innenzylinder und bewirken
eine zusätzliche Fixierung der Segmentierelemente.
Die Abstandhalter können in bevorzugter Ausfüh
rungsform Öffnungen aufweisen.
Die spezifische Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Segmentierelemente, ebenso wie ihre spezifische An
ordnung innerhalb des erfindungsgemäßen Moduls, be
wirkt, dass das Gesamtvolumen der Freiräume zwi
schen den Hohlfasern nochmals erheblich vergrößert
wird und somit deutlich größer ist als bei den im
Stand der Technik beschriebenen Modulen. Das heißt,
in solchen erfindungsgemäßen Modulen wird durch den
Einbau der erfindungsgemäßen Segmentierelemente die
Packungsdichte nochmals erheblich verringert. In
den Segmentierelemente enthaltenden erfindungsgemäßen
Hohlfasermembran-Modulen liegt die Packungs
dichte der Hohlfasermembranen, bezogen auf alle
Hohlfasern eines Bündels eines erfindungsgemäßen
Hohlfasermembran-Moduls, bei höchstens 20%, vor
zugsweise höchstens 10%, während die Packungsdich
te, bezogen auf die Gesamtzahl aller Hohlfasern al
ler Bündel, unter 10%, bevorzugter unter 5% liegt.
Durch den Einbau der erfindungsgemäßen Segmentier
elemente in die Hohlfasermodule, insbesondere durch
die vom Rahmenteil umfaßte relativ große Durch
trittsfläche, wird im Unterschied zu herkömmlich
verwendetem Spacermaterial dafür gesorgt, dass zwi
schen den einzelnen Kompartimenten des Moduls und
damit zwischen den einzelnen Hohlfaserbündeln ein
nahezu ungehinderter Flüssigkeitsaustausch gewähr
leistet ist. Da der Widerstand des Moduls auf Grund
dieser Durchtrittsfläche gegenüber der Strömung der
Lösung oder des Mediums erheblich herabgesetzt ist,
kann die Strömung das Modul besser durchströmen und
somit die Bildung von Ablagerungen auf den Oberflä
chen der einzelnen Hohlfasern wirksamer verhindern.
Da gleichzeitig der Druckverlust der Strömung mini
miert wird, ist darüberhinaus kein zusätzlicher E
nergieaufwand für die Durchströmung des Moduls er
forderlich, wie dies bei den im Stand der Technik
bekannten Modulen, bei denen herkömmliche Spacer
eingesetzt werden, erforderlich ist.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestal
tung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Segmen
tierelemente an der Außenfläche eines ersten Gehäu
sezylinder befestigt sind, dessen Mantel vorzugs
weise Öffnungen aufweist. Die Hohlfasermembran-
Bündel sind dabei in den durch die beabstandeten
Segmentierelemente definierten Zwischenräumen oder
Kompartimenten auf der Außenseite des Mantels des
ersten Gehäusezylinders angeordnet, wobei sie vor
zugsweise zusätzlich fixiert sind, beispielsweise
durch Halteringe. Das gesamte Modul befindet sich
in bevorzugter Ausgestaltung innerhalb eines zwei
ten zylinderförmigen Gehäuses, das vorzugsweise als
Käfig ausgeführt ist, die äußere Begrenzung des Pa
ckungsraums bildet und hauptsächlich der Stabili
sierung des Hohlfasermembran-Moduls dient.
Selbstverständlich können erfindungsgemäße Membran
module auch Segmentierelemente innerhalb und außer
halb des ersten, also inneren, Gehäuses aufweisen.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass al
le Komponenten des erfindungemäßen Hohlfasermemb
ran-Moduls, das heißt Gehäuse, Hohlfasern und Seg
mentierelemente, aus solchen Werkstoffen bestehen,
die gegen eine Sterilisation mit Heißdampf bestän
dig sind.
Je nachdem, welche Membran in das Modul eingesetzt
wird, das heißt, ob es sich um eine Mikrofiltrati
ons-, Ultrafiltrations-, Nanofiltrations- oder Dia
lysemembran handelt, ist das erfindungsgemäße Hohl
fasermembran-Modul insbesondere zur Verwendung bei
der Filtration oder Dialyse von Medien geeignet,
die einen starken Fouling-Effekt bewirken. Bei
spielsweise kann das erfindungsgemäße Hohlfaser
membran-Modul als sogenanntes Reaktordialyse-
Membranmodul in Fermentern für die Entfernung von
Stoffwechselprodukten der fermentierten Zellen
und/oder für die Zuführung von Nährstoffen verwen
det werden. Eine weitere Verwendung kann in Bio-
Reaktoren erfolgen, im "feed and bleed"-Betrieb, um
Flüssigkeit mit Produkten aus dem Reaktor zu ent
fernen.
Die Erfindung betrifft auch Verfahren zur Herstel
lung von den vorgenannten Hohlfasermembran-Modulen,
insbesondere solcher Module, die aufgrund der Ver
wendung von Segmentierelementen mehrere Hohlfaser
membran-Bündel aufweisen. In einer bevorzugten Aus
führungsform wird dabei ein in der räumlichen Pro
jektion flaches, ebenes Material oder Formstück,
das den späteren Mantel des ersten beziehungsweise
einzigen, vorzugsweise zylinderförmigen Gehäuses
bilden soll, mit Segmentierelementen versehen. Die
Segmentierelemente können zum Beispiel am ebenen
Mantelmaterial mit Hilfe speziell dafür vorgesehe
ner Elemente, beispielsweise Noppen, aufgesteckt
oder angeklipst werden. Anschließend wird das Man
telmaterial zu einem kreisförmig oder anders ge
formten, zum Beispiel im Querschnitt rechteckigen
Zylinder zusammen- oder aufgerollt. Dabei kann das
Mantelmaterial so aufgerollt werden, das sich die
Segmentierelemente an der Innenfläche des Zylinders
befinden. Das Mantelmaterial kann jedoch auch so
aufgerollt werden, dass sich die Segmentierelemente
auf der Außenfläche des Zylinders befinden. In ei
ner Ausführungsform können die Hohlfasern vor dem
Aufrollen des Gehäusezylinder in die durch die be
festigten Segmentierelemente vorgegebenen Zwischen
räume oder Kompartimente in gewünschter Anordnung
und entsprechend der vorgesehenen Packungsdichte
eingefüllt werden, wobei die Hohlfasern gegebenen
falls vor dem Aufrollen fixiert werden können. In
diesem Fall wird der Gehäusezylinder nach dem Auf
rollen anschließend in üblicher Weise an den Zylin
derenden verschlossen und abgedichtet. In einer an
deren Ausführungsform können die Hohlfasern jedoch
auch nach dem Aufrollen des Gehäusezylinders in die
durch die Segmentierabschnitte definierten Kompar
timente eingefüllt werden. Das Modul kann vorzugs
weise in einen zweiten Gehäusezylinder eingeführt
werden, der in bevorzugter Form als Käfig ausge
führt ist.
Die Erfindung betrifft also einfach und kostengüns
tig durchzuführende Verfahren zur Herstellung von
Hohlfasermembran-Modulen. Das Verfahren ist unter
anderem dadurch gekennzeichnet, dass ein mit Öff
nungen versehenes, ebenes Formstück, das den späte
ren Mantel des zylinderförmigen Gehäuses bilden
soll, durch Aufrollen in eine Zylinderform gebracht
wird und Hohlfasermembranen in und/oder um das Ge
häuse angeordnet werden. Je nachdem, welche Eigen
schaften in der räumlichen Projektion das aufzurol
lende Material aufweist, beispielsweise ob es fle
xibel oder relativ starr ist, ob es einstückig aus
gebildet ist und zum Beispiel Einkerbungen, an de
nen das Material biegbar ist, enthält oder nicht,
oder ob es aus mehreren, vorzugsweise bezüglich der
Abmessungen identischen Teilen besteht, die zum
Beispiel über Scharniere oder ähnliche Elemente
miteinander verbunden sind, kann der Querschnitt
des dadurch erhaltenen Zylinders kreisförmig oder
vieleckig sein. Das Gehäusematerial kann als fle
xible Matte, flexibles Gitter, Matte mit scharnierähnlichem
Teil etc. ausgeführt sein. In den so er
haltenen Gehäusezylinder können auch danach die
vorgesehenen Hohlfasern in gewünschter Anordnung
und in gewünschter Packungsdichte eingebracht wer
den.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass auf dem
zur Bildung des Gehäusezylinders verwendeten ebenen
Formstück weitere Teile, insbesondere Segmentier
elemente, angebracht sind oder werden, die geeignet
sind, in dem späteren Gehäusezylinder einzelne
Hohlfaserbündel räumlich voneinander zu trennen
und/oder dem Gehäusezylinder zusätzliche Stabilität
zu verleihen. Diese Segmentierelemente können bei
spielsweise in einem Arbeitsgang mit dem zur Bil
dung des Gehäusezylinders verwendetem Material zu
sammen hergestellt worden sein, beispielsweise in
einem Spritz- oder Gußverfahren. Das heißt, das zur
Zylinderform aufzurollende, mit Segmentierelementen
versehene Material kann einstückig ausgebildet
sein. Die Segmentierelemente können aber auch sepa
rat hergestellt worden sein und nachträglich am o
der im Gehäusemantel an dafür vorgesehenen Elemen
ten, beispielsweise Noppen, aufgesteckt oder an
geklipst oder in ähnlicher Weise befestigt werden.
Anschließend wird das Mantelmaterial zu einem Zy
linder aufgerollt. Dabei kann das Mantelmaterial so
aufgerollt werden, das sich die Segmentierelemente
an der Innenfläche des Zylinders befinden, so dass
ein erfindungsgemäßes Hohlfasermembran-Modul erhal
ten wird, dessen Gehäuse-Innenraum durch die Seg
mentierelemente in Kompartimente unterteilt ist.
Das Mantelmaterial kann jedoch auch so aufgerollt
werden, dass sich die Segmentierelemente auf der
Außenfläche des Zylinders befinden. In diesem Fall
besteht jedoch insbesondere auch die Möglichkeit,
zunächst das Zylindermaterial zusammenzurollen und
dann die Segmentierelemente außen auf den so gebil
deten Zylinder aufzuklipsen oder in geeigneter Wei
se zu befestigen.
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ver
fahrens können die Hohlfasern vor dem Aufrollen des
Gehäusezylinders in die durch die befestigten Seg
mentierelemente vorgegebenen Zwischenräume oder
Kompartimente in gewünschter Anordnung und entspre
chend der vorgesehenen Packungsdichte eingefüllt
werden. Vorzugsweise werden die Hohlfasern vor dem
Aufrollen des Gehäusezylinders an den Segmentier
elementen fixiert, wobei insbesondere dünne Netze,
Kabelbinder oder ähnliche Elemente verwendet wer
den. In diesem Fall wird der Gehäusezylinder nach
dem Aufrollen anschließend in üblicher Weise an den
Zylinderenden verschlossen und abgedichtet, indem
die Faserenden auf übliche Weise vergossen werden.
In einer anderen Ausführungsform können die Hohlfa
sern jedoch auch nach dem Aufrollen des Gehäusezy
lindes in die durch die Segmentierabschnitte defi
nierten Kompartimente eingefüllt und in geeigneter
Weise innerhalb der Kompartimente fixiert werden.
Nach Befüllen des so erhaltenen Moduls mit den
Hohlfaserbündeln wird der Gehäusezylinder anschlie
ßend in üblicher Weise an den Zylinderenden ver
schlossen und abgedichtet, indem die Faserenden auf
übliche Weise vergossen werden. Danach wird das mit
den Hohlfasermembranbündeln bestückte Modul in einen
zweiten Gehäusezylinder eingeführt, der vor
zugsweise als Käfigs ausgeführt ist, und wird damit
stabilisiert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird durch die folgenden Figuren und
Beispiele näher erläutert.
Die Figuren zeigen:
Fig. 1 in schematischer Art und Weise einen Zwi
schenschritt bei der Herstellung des er
findungsgemäßen Hohlfasermembran-Moduls,
Fig. 2 eine Ausführungsform des erfindungsgemä
ßen Hohlfasermembran-Moduls in perspekti
vischer Ansicht und im Querschnitt sowie
eine andere Ausführungsform im Quer
schnitt,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform eines erfin
dungsgemäßen Hohlfasermembran-Moduls in
perspektivischer Ansicht mit verschiede
nen Ausführungsbeispielen von Segmentier
elementen,
Fig. 4 die Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Hohlfasermembran-Moduls aus der Fig. 3,
gefüllt mit Hohlfaserbündeln in perspek
tivischer Ansicht,
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel des er
findungsgemäßen Hohlfasermembran-Moduls,
welches aus Edelstahldraht ausgeführt
wurde, in seiner Abwicklung und im Quer
schnitt, und
Fig. 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel des er
findungsgemäßen Hohlfasermembran-Moduls,
aufbauend auf dem Ausführungsbeispiel in
Fig. 2 mit Segmentierelementen, die kür
zer sind als die Modullänge, in perspek
tivischer Ansicht.
Gleiche Bezugsziffern verweisen auf bau- oder/und
funktionsgleiche Vorrichtungen oder Elemente davon.
Fig. 1a) zeigt in schematischer Form den Gehäuse
mantel oder die Wandung 1 eines erfindungsgemäßen
Hohlfasermembran-Moduls 100, die durch Aufrollen in
die beispielsweise in Fig. 2a) dargestellte im
Querschnitt sechseckige Form eines Gehäuses 3 ge
bracht werden kann. An der Wandung 1 sind gleich
mäßig beabstandete rechteckige Segmentierelemente 5
mit der Länge LS und der Höhe HS angebracht. Die
Länge LS der Segmentierelemente entspricht der Län
ge LM des Gehäuses 3. Die Höhe HS entspricht in et
wa 90 bis 95% der halben Höhe des Gehäuses 3. In
dem Gehäusemantel 1 sind gleichmäßig beabstandet
und alternierend zu den Segmentierelementen 5
Schwächungslinien 39 ausgebildet, die das Umfalten
des Gehäusemantels 1 in die endgültige Form des Ge
häuses 3 erleichtern und die in der endgültigen
Form die Kanten des im Querschnitt sechseckigen Ge
häuses 3 der Fig. 2 bilden.
In Fig. 1b), c) und d) sind verschiedene Ausfüh
rungsformen von Segmentierelementen 5 gezeigt. Die
Segmentierelemente 5 umfassen jeweils ein recht
eckiges Rahmenteil 7, das die Durchtrittsfläche 9
umschließt. Die Durchtrittsfläche 9 wird durch die
als Stege oder Gitter ausgeführten Stabilisierungs
elemente 11 in kleinere Einzelflächen unterteilt.
Die Segmentierelemente 5 weisen darüber hinaus an
einer Längsseite jeweils endständig zwei fortsatz
artige Befestigungselemente 13 auf, die der Befes
tigung der Segmentierelemente 5 an der Wandung 1
dienen. Die Befestigungselemente 13 weisen zwei
Schenkel 35 und 37 auf, die einen rechten Winkel
einschließen. Der Schenkel 35 sitzt an der Längs
seite des Segmentierelementes 5 an, während der
zweite Schenkel 37 vom Segmentierelement 5 weg
weist.
Fig. 1a) zeigt darüber hinaus in schematischer
Form die Anordnung von Hohlfasern 33 zwischen zwei
benachbarten Segmentierelementen 5 und Hohlfaser-
Bündel 17 in Kompartimenten 21.
Fig. 2a) zeigt in perspektivischer Darstellung
die im Querschnitt gesehen sechseckige Form des Ge
häuses 3. Ausgehend von der Darstellung der Wandung
1 in Fig. 1a) erfolgt das Aufrollen der Wandung 1
zur Herstellung des Moduls 100 so, dass die Segmen
tierelemente 5 in den Innenraum 18 des Zylinders 3
hineinragen und diesen in die Kompartimente 21 un
terteilen. Die Höhe HS der Segmentierelemente 5
entspricht in etwa der halben Höhe des Gehäuses 3
des erfindungsgemäßen Moduls, so dass bei der dar
gestellten im Querschnitt gesehenen sechseckigen
Form mit jeweils zwei parallel zueinander angeord
neten gegenüberliegenden gleichlangen Seiten 70 die
mittig senkrecht auf den Seiten 70 angeordneten
Segmentierelemente 5 einander im Zentrum des Gehäu
ses 3 nahezu berühren. Der Innenraum oder Packungs
raum 18 des Gehäuses 3, also das Innenvolumen des
Gehäuses 3 wird daher nahezu vollständig komparti
mentiert. Dargestellt sind auch die Befestigungs
mittel 13 zur Befestigung der Segmentierelemente 5
am Mantel des Gehäuses 3. Der Querschnitt des er
findungsgemäßen Moduls nach Fig. 2a) ist in Fig.
2c) dargestellt. Zu erkennen ist deutlich, dass
die Kanten 41 der von der Gehäuseinnenfläche 22 ab
gewandten Längsseiten der Segmentierelemente 5 im
Zentrum des Packungsraumes 18 nahezu aneinander
stoßen und demgemäß voneinander oder nahezu vonein
ander abgeschlossene Kompartimente 21 bilden. Die
Abmessungen der Segmentierungselemente können dabei
so bemessen werden, dass sich alle Kanten in der
Mitte berühren oder nahezu berühren, wodurch sie
dann, wenn nötig, durch geeignete Elemente leicht
aneinander fixiert werden können, um die Stabilität
des gesamten Moduls zu erhöhen. Die Querschnitte
2b) und 2c) zeigen weitere unterschiedliche Ausfüh
rungsformen des Moduls 100. Die beiden Ausführungs
formen unterscheiden sich dadurch, dass in Quer
schnitt 2b) Segmentierelemente 5 verwendet werden,
die an der Innenfläche 22 des Gehäuses 3 abgewand
ten Kante 41 der von der Innenfläche 22 abgewandten
Längsseite der Segmentierelemente 5 angeordnete Ab
standshalter 29 aufweisen. Die Abstandshalter 29
können als Materialverstärkung der Längsseitenkante
41 des Segmentierelementes 5 ausgeführt sein. Es
kann auch vorgesehen sein, dass die zum Zentrum des
Packungsraums 18 gewandte Längsseitenkante 41 des
Segmentierelementes 5 beidseitig jeweils im rechten
Winkel eine Umbiegung, Verstärkung, einen Fortsatz
oder ähnliches aufweist. Die Abstandshalter 29 der
Segmentierelemente 5 umschließen dabei über die Ge
samtlänge des Gehäuses 3 einen zweiten Innenraum
31. Im Querschnitt gesehen weisen die Abstandshal
ter 29 als Verlängerung des Segmentierelementes 5
ein T-förmiges Profil auf, wobei die Schenkel 50,
51 des T im rechten Winkel vom Segmentierelement 5
abstehen, an die Schenkel eines benachbarten Ab
standshalters 29 stoßen und so einen im Querschnitt
gesehen sechseckigen Innenraum 31 bilden. Die Ab
standshalter 29 können hier nicht dargestellte Öff
nungen aufweisen. In einigen Kompartimenten 21 sind
lose aneinander liegende Hohlfasern 33 dargestellt.
Dargestellt ist auch der Freiraum 43 des Packungs
raums 18.
Die Fig. 3a) zeigt in perspektivischer Darstel
lung eine weitere Ausführungsform eines erfindungs
gemäßen Hohlfasermembran-Moduls 100. Dargestellt
ist ein zylindrisches Gehäuse 3, dessen Mantel 1
von zahlreichen Perforationen beziehungsweise Öff
nungen 25 durchbrochen ist. Die Segmentierelemente
5 sind auf der nach außen gewandten Fläche des Ge
häuses 3 angeordnet, zum Beispiel aufgesteckt. Dar
gestellt sind auch die als Querstege ausgeführten
Stabilisierungselemente 11 in den Segmentierelemen
ten 5. Schließlich zeigt die Fig. 3a) Halteringe
27, die konzentrisch um das Gehäuse 3 und um die
radial nach außen weisenden Segmentierelemente 5
sowie diese kontaktierend angeordnet sind und zur
Fixierung von hier nicht dargestellten in die Kompartimente
21 einzubringenden Hohlfasermembranen
dienen. Dargestellt ist ferner der Packungsraum 18,
der nach innen hin durch die Außenfläche des Gehäu
ses 3 und nach außen hin durch eine gedachte die
Segmentierelemente 5 umfassende und an deren Außen
kanten 60 kontaktierende sowie den Verlauf der Hal
teringe 27 folgende Mantelfläche 47 gebildet wird.
Diese gedachte Mantelfläche 47 ist konzentrisch im
Abstand der Höhe HS um das innere Gehäuse 3 ange
ordnet.
Die Fig. 3b), 3c) und 3d) zeigen verschiedene
Ausführungsformen erfindungsgemäß eingesetzter Seg
mentierelemente 5, wobei sich die Fig. 3b) und
3c) durch die Anzahl der Querstege 11 und die An
zahl der dadurch gebildeten einzelnen Durchtritts
flächen 45 unterscheiden. In der Fig. 3d) sind
als Matrix oder Gitter ausgeführte Stabilisierungs
elemente 11 dargestellt.
Die Fig. 4 zeigt in perspektivischer Ansicht ein
ähnliches Hohlfasermembran-Modul wie in Fig. 3a).
Dargestellt ist hier, dass in den einzelnen Kompar
timenten 21 Hohlfasermembran-Bündel 17 angeordnet
sind, deren Länge gleich der Länge des Moduls 100
ist. Auch hier definiert sich der Packungsraum 18
als das Volumen, das zwischen der Außenfläche des
Gehäuses 3 und der Innenfläche der gedachten die
Segmentierelemente 5 umfassenden und an deren Au
ßenkanten 60 kontaktierenden Mantelfläche 47 gebil
det wird, deren Verlauf durch den Verlauf der Hal
teringe 27 vorgegeben ist. Die umhüllende Mantel
fläche 47 ist die Fläche, die sich ergibt, wenn die
nach außen weisenden Längskanten 60 der Segmentierelemente
5 um den Umfang des Moduls 100 herum mit
einander verbunden werden, so dass die umhüllende
Mantelfläche 47 konzentrisch um das innere Gehäuse
3 angeordnet ist.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Moduls, welches aus Edelstahl
draht ausgeführt wurde. Bei dieser Ausführungsform
bilden je ein Segmentierelement und ein Teil der
Mantelfläche eine fest miteinander verbundene Ein
heit, die mit Ösen aneinander gebunden und somit
gegeneinander beweglich ist, so dass sie entspre
chend der schematischen Abb. 1 hintereinander
liegend in eine Ebene abgewickelt werden können.
Die Fläche des Segmentierelements ist gegen die
Mantelfläche um einen Winkel von circa 45 Grad ge
neigt. Fig. 5.a zeigt eine Abwicklung des Modulge
häuses, Fig. 5.b zeigt den Querschnitt des zusam
mengefalteten Moduls, ohne die in die Kompartimente
einzulegenden Hohlfasern.
Fig. 6 zeigt eine Variante des in Fig. 2 darge
stellten Ausführungsbeispiels. Bei dieser Variante
sind die Segmentierelemente nur so lang wie die
Pottung und sie sind jeweils in der Mitte und an
beiden Enden des Moduls angeordnet.
Claims (34)
1. Hohlfasermembran-Modul für Flitrations-, Dia
filtrations- und Dialyse-Verfahren, umfassend min
destens ein Gehäuse und eine Mehrzahl von tubulären
Hohlfasermembranen mit gleichem oder unterschiedli
chem Durchmesser, welche in dem und/oder um das Ge
häuse in einen Packungsraum parallel zueinander an
geordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Vo
lumenverhältnis von allen in dem Packungsraum (18)
angeordneten Hohlfasermembranen (33) zum Packungs
raum (18) weniger als 20% beträgt.
2. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 1, wobei
das Gehäuse (3) eine Zylinderform aufweist.
3. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 1 oder 2,
wobei der Mantel des Gehäuses (3) mit Öffnungen
(25) versehen ist.
4. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 3, wobei
die Öffnungen (25) in ebener Projektion Quadrate,
Rechtecke, Kreise oder andere symmetrische oder a
symmetrische Formen sein können.
5. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 4, wobei
die Öffnungen (25) Abmessungen von 3 bis 20 mm auf
weisen.
6. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 3, wobei
das Verhältnis der Gesamtfläche der Öffnungen (25)
zur Gesamtfläche des Gehäusemantels etwa 0,2 bis
etwa 0,9 beträgt.
7. Hohlfasermembran-Modul nach einem der vorherge
henden Ansprüche, wobei die Hohlfasermembranen (33)
aus einem keramischen und/oder polymeren Material
bestehen oder dieses in wesentlichen Anteilen ent
halten.
8. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 7, wobei
die Hohlfasermembranen (33) einschließlich der
Stützstruktur eine Dicke von etwa 5 µm bis etwa 300 µm
aufweisen.
9. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 7 oder 8,
wobei die Hohlfasermembranen (33) einen Innendurch
messer von maximal 2 mm, insbesondere 0,15 bis
0,8 mm aufweisen.
10. Hohlfasermembran-Modul nach einem der vorherge
henden Ansprüche, wobei die Hohlfasermembranen (33)
im Modul in Form von mindestens einem Bündel (17)
angeordnet sind.
11. Hohlfasermembran-Modul nach einem der vorherge
henden Ansprüche, wobei die Hohlfasern in Form von
Matten mit einem weiten Faserabstand als Bündel
aufgerollt werden, wobei vorzugsweise weniger als
10 Fasern pro cm vorliegen und wobei im Bereich der
Pottungen durch das Einwickeln herkömmlichen
Spacermaterials die Fasern auf einen der Packungs
dichte angepassten Abstand gebracht werden.
12. Hohlfasermembran-Modul nach einem der vorherge
henden Ansprüche, wobei mindestens zwei Hohlfaser
membranbündel durch mindestens ein am Mantel des
Gehäuses (3) angebrachtes Segmentierelement (5)
voneinander getrennt sind.
13. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 12, wobei
das mindestens eine Segmentierelement (5) aus einem
Rahmenteil (7) mit einer durch das Rahmenteil (7)
umfassten freien Durchtrittsfläche (9) besteht.
14. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 13, wobei
die freie Durchtrittsfläche (9) des Rahmenteils (7)
durch Stabilisierungselemente (11) unterteilt wird.
15. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 13 oder
14, wobei die Gesamtfläche der Stabilisierungsele
mente (11) bezogen auf die vom Rahmenteil (7) um
fasste freie Durchtrittsfläche (9) etwa 2% bis etwa
20% beträgt.
16. Hohlfasermembran-Modul nach einem der Ansprüche
13 bis 15, wobei das mindestens eine Segmentierele
ment (5) auf der Innenfläche des Gehäuses (3) ange
bracht ist und dessen Innenraum (18) in Komparti
mente (21) unterteilt.
17. Hohlfasermembran-Modul nach einem der Ansprüche
12 bis 16, wobei das mindestens eine Segmentierele
ment (5) auf der Außenfläche des Gehäuses (3) ange
bracht ist und den über der Außenfläche des Mantels
befindlichen Raum (18) in Kompartimente (21) unter
teilt.
18. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 17, wobei
das Gehäuse (3) mit dem mindestens einen, auf der
Außenfläche des Mantels angebrachten Segmentierele
ment (5) in einem zweiten käfigartigen Gehäuse un
tergebracht ist.
19. Hohlfasermembran-Modul nach einem der Ansprüche
12 bis 18, wobei die Länge der Segmentierelemente
der Länge des Gehäuses entspricht.
20. Hohlfasermembran-Modul nach einem der Ansprüche
12 bis 18, wobei die Segmentierelemente kürzer als
das Gehäuse sind und mit entsprechenden axialen
Zwischenräumen über die Länge des Gehäuses verteilt
sind, wobei innerhalb dieser axialen Zwischenräume
über den vollen Azimutwinkel innerhalb des Gehäuses
kein weiteres Segmentierelement angeordnet ist.
21. Hohlfasermembran-Modul nach einem der Ansprüche
12 bis 18, wobei die Segmentierelemente so lang
sind wie die an den Enden vorgesehenen Pottungen
und an den Enden des Gehäuses angeordnet sind, so
dass die Pottungen segmentiert werden.
22. Hohlfasermembran-Modul nach einem der Ansprüche
11 bis 17, wobei in den durch das mindestens eine
Segmentierelement (5) erzeugten Kompartimenten (21)
Hohlfasermembranen (33) angeordnet sind.
23. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 22, wobei
die in den Kompartimenten (21) angeordneten Hohlfa
sermembranen (33) an dem mindestens einen Segmen
tierelement (5) fixiert sind.
24. Hohlfasermembran-Modul nach Anspruch 23, wobei
die Packungsdichte aller Hohlfasermembranen (33)
kleiner als 20% ist.
25. Hohlfasermembran-Modul nach einem der vorherge
henden Ansprüche, das einen Gehäuseanschluß für die
Zuleitung einer Flüssigkeit in das Faserinnere der
Hohlfasermembranen (33) und einen Gehäuseanschluß
für die Ableitung einer Flüssigkeit aus dem Faser
innern aufweist.
26. Hohlfasermembran-Modul nach einem der vorherge
henden Ansprüche, wobei alle Bestandteile aus einem
gegen Wasserdampf-Sterilisation bei 121°C beständi
gen Material hergestellt sind.
27. Verfahren zur Herstellung eines Hohlfasermemb
ran-Moduls nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
wobei ein, vorzugsweise mit Öffnungen versehenes,
Formstück durch Zusammenrollen in eine Gehäuse-,
insbesondere Zylinderform gebracht wird und die
Hohlfasermembranen in einer Packungsdichte von we
niger als 20% in dem und/oder um das Gehäuse ange
ordnet werden.
28. Verfahren nach Anspruch 27, wobei vor oder nach
dem Zusammenrollen des Formstücks Segmentierelemen
te in Abständen auf dem Formstück angebracht wer
den, oder wobei die Segmentierelemente fester Be
standteil des zusammenrollbaren Formstücks sind.
29. Verfahren nach Anspruch 27 oder 28, wobei das
ebene Material so zusammengerollt wird, dass sich
die Segmentierelemente nach dem Zusammenrollen des
Formstücks auf dessen Innenfläche befinden.
30. Verfahren nach Anspruch 27 oder 28, wobei das
Formstück so zusammengerollt wird, dass sich die
Segmentierelemente nach dem Zusammenrollen des Zy
linders auf dessen Außenfläche befinden.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 30,
wobei vor dem Zusammenrollen des Formstücks mindes
tens ein Hohlfasermembran-Bündel auf dem Formstück,
gegebenenfalls in dem Kompartiment zwischen zwei
benachbarten Segmentierelementen, angeordnet und
gegebenenfalls fixiert wird.
32. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 31,
wobei nach dem Zusammenrollen des Zylinders mindes
tens ein Hohlfasermembran-Bündel in dem Gehäuse,
gegebenenfalls in dem von zwei benachbarten Segmen
tierelementen begrenzten Kompartiment, angeordnet
und gegebenenfalls fixiert wird.
33. Verfahren nach Anspruch 31 oder 32, wobei die
Enden der Hohlfasermembranen vergossen werden und
das Gehäuse an seinen Enden abgedichtet wird.
34. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 33,
wobei das Gehäuse in ein zweites, insbesondere kä
figartiges, Gehäuse eingeführt wird.
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