DE10105399A1 - Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem Schrank - Google Patents
Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem SchrankInfo
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Abstract
Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem Schrank, umfassend eine Aufnahmeeinheit mit einem Fassungsvolumen, wobei die Aufnahmeeinheit sich nur über einen Teil der Tiefe des Schranks erstreckt, wobei die Aufnahmeeinheit im oberen Bereich des Schranks angeordnet ist und wobei die Aufnahmeeinheit sich nach unten hin nur über einen Teil der Höhe des Schranks erstreckt, wobei die Aufnahmeeinheit (10) in dem Schrank (11) um eine feste Achse (12) schwenkbar untergebracht ist und das Fassungsvolumen der Aufnahmeeinheit (10) durch deren Kippen um die Achse (12) in eine Öffnungsposition zugänglich wird.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zur
Aufbewahrung von Gegenständen in einem Schrank oder einem
ähnlichen Möbelstück umfassend eine Aufnahmeeinheit mit einem
Fassungsvolumen, wobei die Aufnahmeeinheit sich nur über
einen Teil der Tiefe des Schranks erstreckt und wobei die
Aufnahmeeinheit sich nur über einen Teil der Höhe des
Schranks erstreckt.
Die Anordnung betrifft insbesondere Schränke, bei denen nur
ein Teil des Schrankvolumens noch für eine Aufnahmeeinheit
verfügbar ist. Dies ist beispielsweise der Fall bei
sogenannten Spülenunterschränken. Bei diesen Schränken ist in
dem Freiraum unterhalb der Spüle nur noch ein Teilvolumen
verfügbar, da dieser Raum z. B. die
Installationseinrichtungen für die Spüle wie Siphon,
Eckventile, Exzenter, Schläuche und auch notwendige
Elektroinstallationen wie z. B. für einen Aquastop mit
Steckdosen und dergleichen aufnimmt. Es besteht ein
Bedürfnis, den verbleibenden Freiraum noch für die
Unterbringung von Gegenständen zu nutzen. Es sind bereits
Lösungen bekannt, bei denen man Schubkästen mit geringer
Einbautiefe z. B. mit Teleskopschienenauszug in dem Schrank
unterbringt. Im vollständig eingeschobenen Zustand erstrecken
sich diese Schubkästen dann nur so weit, dass sie vor den
genannten Installationseinrichtungen enden. Eine andere
Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass man z. B. einen
Schubkasten im unteren Bereich des Schranks unterbringt, der
sich entweder in der Tiefe nur über einen Teil der
Gesamttiefe des Schranks erstreckt und/oder der sich auch in
der Höhe nur über einen Teil der Höhe des Schranks nach oben
hin erstreckt, so dass dieser Schubkasten entweder vor den
Installationen, z. B. für eine Spüle endet oder aber
unterhalb dieser endet.
Ein weiterer Anwendungsbereich der vorliegenden Erfindung
sind beispielsweise Einbaumöbel, insbesondere solche im
Küchenbereich, bei denen eine ähnliche Problematik besteht
wie bei den zuvor genannten Spülenunterschränken. Dies können
beispielsweise solche Einbaumöbel sein, welche eine
Herdeinheit aufnehmen. Bei diesen ist in der Regel noch ein
beschränkter verfügbarer Raum im Sockelbereich vorhanden. Die
Erfindung kommt aber auch für andere Möbelstücke sowohl im
Küchenbereich als auch in anderen Bereichen in Betracht, bei
denen es sinnvoll ist, einen begrenzten verfügbaren Raum zur
Unterbringung diverser Gegenstände zu nutzen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
konstruktiv einfach gestaltete alternative Lösung zur Nutzung
des noch vorhandenen Freiraums in einem Schrank oder einem
anderen Möbelstück zur Verfügung zu stellen.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße
Anordnung der eingangs genannten Gattung mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Die Erfindung
geht von dem Gedanken aus, dass man anstelle eines
Schubkastens eine Aufnahmeeinheit verwendet, die schwenkbar
in dem Schrank gelagert ist und zum Öffnen durch eine
Schwenkbewegung um diese Schwenkachse nach vorn hin gekippt
werden kann, so dass dann das Fassungsvolumen der
Aufnahmeeinheit zur Verfügung steht, um Gegenstände in diese
hineinzulegen oder zu entnehmen.
Die Erfindung umfasst sowohl den Gedanken eine einzige
Aufnahmeeinheit zu verwenden, die sich über die gesamte
Breite des Schranks erstreckt, oder aber mehrere
Aufnahmeeinheiten, die vorzugsweise nebeneinander liegen und
sich jeweils nur über einen Teil der Breite des Schranks
erstrecken. Diese schwenkbaren bzw. kippbaren
Aufnahmeeinheiten sind dabei so konstruiert, dass sie in dem
geschlossenen Zustand sich in Richtung der Tiefe nur über
einen Bruchteil der Tiefe des Gesamtschranks erstrecken, so
dass z. B. bei einem Küchenunterschrank die üblichen
Installationen unterhalb z. B. einer Spüle beim Schließen der
Aufnahmeeinheit nicht berührt werden. Außerdem befindet sich
die Aufnahmeeinheit oder die Aufnahmeeinheiten im oberen
Bereich des Schranks, so dass sie bequem erreichbar sind und
sich für die Unterbringung verschiedenster Utensilien eignen,
z. B. solcher, die im Küchenbereich benötigt werden und sonst
üblicherweise in Schubkästen aufbewahrt werden. Die
erfindungsgemäße Aufnahmeeinheit liefert damit einen
zusätzlichen Stauraum in einem Bereich, der sonst häufig
ungenutzt bleibt.
Eine alternative Variante der Erfindung sieht die
Unterbringung der Aufnahmeeinheit im Sockelbereich eines
Möbelstücks, z. B. eines Küchenunterschranks vor,
beispielsweise um verschiedene Gegenstände unterzubringen,
die man in einer Küche im Zusammenhang mit einem Herd oder
Backofen benötigt. Küchenherde sind heutzutage häufig so
angeordnet, dass sie sich in Arbeitshöhe erstrecken und
dadurch nicht mehr bis zum Boden reichen, so dass im
Sockelbereich Stauraum verfügbar ist, der durch eine
erfindungsgemäße Aufnahmeeinheit genutzt werden kann.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann der vordere noch
verfügbare Stauraum des Schranks, z. B. eines
Spülenunterschranks, der unterhalb der Aufnahmeeinheit oder
der Aufnahmeeinheiten liegt ebenfalls noch genutzt werden
durch einen Schubkasten, der sich nur über einen Teil der
Tiefe des Schranks im eingeschobenen Zustand erstreckt. Hier
kann man z. B. einen Schubkasten verwenden, der relativ groß
ist und ein oder mehrere Behälter aufnehmen kann, z. B.
Abfallsammler, die man auch bei herkömmlichen Schränken
häufig unterhalb einer Spüle unterbringt. Bei Unterbringung
der Abfallsammler in einem solchen Schubkasten hat man den
Vorteil, dass diese durch herausziehen des Schubkastens
bequem erreichbar sind. Im eingeschobenen Zustand endet ein
solcher Schubkasten vor den Installationseinrichtungen des
Spülenunterschranks, z. B. vor dem Siphon oder dergleichen.
Die Befestigung der Aufnahmeeinheit kann beispielsweise über
eine in dem Schrankseitenwänden unterbringbare Schwenkachse
erfolgen. Anschlagmittel, die vorzugsweise vorhanden sind, um
die Schwenkbewegung in der Öffnungsposition und/oder in der
geschlossenen Position der Aufnahmeeinheit zu begrenzen, sind
vorzugsweise in dem Schrank einerseits und an der
Aufnahmeeinheit andererseits vorhanden und korrespondieren
miteinander. Dabei können erste Anschlagmittel die
Öffnungsbewegung begrenzen und zweite Anschlagmittel die
geschlossene Position. Die festen Anschlagmittel im Bereich
des Schranks können sich beispielsweise an Beschlägen
befinden. Die Anschlagmittel an der Aufnahmeeinheit können
sich beispielsweise in deren stirnseitigem Bereich
beispielsweise an Seitenwänden der Aufnahmeeinheit befinden.
Es sind aber auch z. B. Stangen denkbar oder Bügel, die sich
in Querrichtung der Aufnahmeeinheit erstrecken und dann im
geöffneten bzw. geschlossenen Zustand an festen
Anschlagmitteln des Schranks anschlagen.
Eine Weiterentwicklung sieht vor, dass das Fassungsvolumen
der Aufnahmeeinheit in Querrichtung gesehen durch Fachteiler
unterteilt wird. Dazu kann man beispielsweise gemäß einer
bevorzugten konstruktiven Lösung mindestens die Vorderwand
der Aufnahmeeinheit mit einem Lochraster versehen und die
Fachteiler mit entsprechenden Rastelementen, so dass sie in
beliebiger Position in ein solches Lochraster eingerastet und
dadurch befestigt werden können.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung hat die
wenigstens eine Aufnahmeeinheit jeweils eine Vorderwand und
eine Rückwand und Seitenwände, wobei die Vorderwand und die
Rückwand annähernd parallel verlaufen können, so dass sich
ein etwa rechteckiges Fassungsvolumen der Aufnahmeeinheit
ergibt. Die Aufnahmeeinheit kann eine Rückwand aufweisen, die
niedriger ist als die Vorderwand. Eine erfindungsgemäße
Aufnahmeeinheit kann beispielsweise etwa die Form einer
Schütte aufweisen, welche um eine stationäre Achse in die
Öffnungsposition schwenkbar ist.
Erfindungsgemäße Aufnahmeeinheiten kommen für alle gängigen
Schrankgrößen in Betracht, z. B. Schränke mit den
Breitenmaßen 30, 40, 45, 50, 60, 80, 90, 120 cm usw.
Erfindungsgemäße Aufnahmeeinheiten können für Schränke mit
schwenkbaren Türen oder Drehtüren vorgesehen sein. Die
Erfindung betrifft vorzugsweise Küchenunterschränke, z. B.
Spülenunterschränke, ist aber grundsätzlich nicht auf diese
Anwendung beschränkt, sondern kommt für Schränke jeglicher
Art in Betracht, bei denen das Volumen in der Tiefe und/oder
in der Höhe nur teilweise nutzbar ist. Die Aufnahmeeinheiten
gemäß der Erfindung können in Schränken untergebracht sein,
die zusätzlich noch Schubkästen an anderer Stelle aufweisen.
Bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Aufgabenlösung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Detailbeschreibung.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen,
Fig. 1 eine Ansicht bei der man in einen üblichen
Spülenunterschrank hineinschaut;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften
erfindungsgemäßen Anordnung;
Fig. 3 eine weitere perspektivische Ansicht einer
Anordnung gemäß einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 4 eine schematisch vereinfachte Ansicht zur
Erläuterung der Funktion der Anordnung gemäß der
Variante von Fig. 2;
Fig. 5 eine Detailansicht der Anordnung von Fig. 2 in
Explosionsdarstellung;
Fig. 6 eine Detailansicht einer Variante der Anordnung
nach der Erfindung;
Fig. 7a eine schematische Ansicht zur Erläuterung der
Funktion der Anordnung nach der Variante von Fig.
6;
Fig. 7b eine entsprechende Ansicht wie in Fig. 7a jedoch
mit geöffneter Aufnahmeeinheit;
Fig. 8 eine Detailansicht gemäß einer alternativen
Variante der Erfindung.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Fig. 1 zeigt die
verschiedenen Installationseinrichtungen, die sich bei einem
Spülenunterschrank 11 in dem Raum unterhalb der Spüle 40
befinden. Dies sind wie man sieht beispielsweise Abflussrohre
41, 42, Siphons 43, Schläuche 44, Kabel 45, Armaturen 46 und
dergleichen mehr. Es wird aus der Ansicht ohne weiteres
sichtbar, dass in einem solchen Schrank 11, der als
Spülenunterschrank dient, nur noch ein begrenztes freies
Stauvolumen verfügbar ist. Es kann zum einen nur die Tiefe
des Schrankinneren zu einem Bruchteil genutzt werden, wobei
die verfügbare Tiefe aufgrund der unterschiedlichen
Einrichtungen von unten nach oben gesehen je nach Höhe
unterschiedlich ist. Anliegen der Erfindung ist es, im oberen
Bereich eines solchen Spülenunterschranks eine
Aufnahmeeinheit unterzubringen, in der man verschiedene
Gegenstände aufbewahren kann, die beispielsweise in einem
Küchenbereich benötigt werden. Der vordere obere Bereich
eines solchen Schranks 11 kann für den Einbau einer solchen
Aufnahmeeinheit genutzt werden, wenn diese sich maximal bis
zu der Spüle 40 hin erstreckt.
Eine solche erfindungsgemäße Aufnahmeeinheit 10 in einen
Schrank 11 eingebaut zeigt Fig. 2 in perspektivischer
Darstellung. Um die Zeichnung übersichtlicher zu gestalten,
sind hier sämtliche Installationseinrichtungen, die sich in
einem solchen Schrank befinden können, nicht dargestellt. Ein
solcher Schrank mit Installationseinrichtungen aber ohne die
erfindungsgemäße Aufnahmeeinheit ist zudem aus Fig. 1
ersichtlich.
Die Darstellung von Fig. 2 ist außerdem stark vereinfacht,
da ein rechteckiger Schrankkorpus 11 gezeigt wird, bei dem
technische Einzelheiten, die im Rahmen der vorliegenden
Erfindung nicht von Bedeutung sind, weggelassen wurden. Man
erkennt in Fig. 2 die Aufnahmeeinheit 10, die in der nach
vorn gekippten geöffneten Stellung dargestellt ist. Diese
Aufnahmeeinheit 10 umfasst eine Vorderwand 22 und eine
Rückwand 23 sowie einen Boden 31 und wird an den beiden
Stirnseiten über je eine Seitenwand 24, 25 begrenzt. Um das
Aufnahmevolumen im Innenraum der Aufnahmeeinheit 10 zu
unterteilen, weist diese außerdem parallel zu den beiden
Seitenwänden 24, 25 und mit Abstand zu diesen und
untereinander angeordnete Fachteiler 21 auf, die an einer
Seite Rastelemente 27 aufweisen und damit in den Löchern
eines Lochrasters 26 verrastet und so befestigt werden
können. Die schwenkbare Befestigung der Aufnahmeeinheit 10
geschieht über Bolzen, die in Fig. 2 nicht dargestellt sind,
die sich etwa im Scheitelbereich 32 befinden und an den
beiden Seitenwänden 33, 34 des Schranks befestigt werden, so
dass die Aufnahmeeinheit 10 schwenkbar ist. In Fig. 2 kann
man weiterhin erkennen, dass im Bereich der Innenseitenwände
des Schranks jeweils Beschläge 17 vorhanden sind, an denen
sich Anschlagmittel 13, 15 befinden. Die weiter innen
liegenden Anschlagmittel 13 bilden einen Anschlag für den
hinteren Endbereich der Aufnahmeeinheit 10 in der
Offenstellung, um ein weiteres Herausschwenken zu begrenzen.
Die weiter außenliegenden Anschlagmittel 15 bilden einen
entsprechenden Anschlag für den vorderen Endbereich der
Aufnahmeeinheit 10 in der einwärts geschwenkten geschlossenen
Stellung.
Die Anschlagmittel kann man auch in Fig. 4 gut erkennen.
Dort sieht man im Prinzip auf eine Seitenwand 33 eines
Schranks 11. Man erkennt einen der Beschläge 17 mit dem
innenliegenden Anschlagmittel 13 und dem außenliegenden
Anschlagmittel 15. Wird die Aufnahmeeinheit 10 in die
maximale Öffnungsposition geschwenkt, dann schlägt der
Anschlag 14 der Aufnahmeeinheit an dem stiftartigen
Anschlagmittel 13 des Beschlags 17 an. Wenn dagegen die
Aufnahmeeinheit 10 in die vollständig geschlossene Stellung
geschwenkt wird, dann schlägt der Anschlag 16 an dem
stiftförmigen Anschlagmittel 15 des Beschlags 17 an. Eine
alternative Variante einer erfindungsgemäßen Anordnung zur
Aufbewahrung von Gegenständen wird in Fig. 3 dargestellt.
Dort sind wie man sieht zwei der Aufnahmeeinheiten 10, 20
nebeneinander angeordnet und füllen dann gemeinsam die Breite
des Spülenunterschranks 11 aus. Die beiden Aufnahmeeinheiten
10, 20 haben im Prinzip eine ähnliche Querschnittsform wie
die zuvor anhand von Fig. 2 beschriebene Aufnahmeeinheit,
sind aber entsprechend schmaler. Die Aufnahmeeinheiten 10, 20
sind jeweils etwa wie Schütten geformt und lassen sich durch
Kippen in die in Fig. 3 gezeigte Öffnungsstellung schwenken.
Man erkennt in Fig. 3 außerdem, dass unterhalb der beiden
Aufnahmeeinheiten 10, 20 noch eine Schublade 28 angeordnet
ist, die eine solche Tiefe aufweist, dass sie bei maximal
eingeschobenem Zustand vor den Installationseinrichtungen
endet, die sich innerhalb des Spülenunterschranks befinden.
Diese Schublade 28 erstreckt sich über die Breite des
Küchenunterschranks aber nur über einen Teil der Tiefe.
Mittels dieser Schublade 28 lässt sich der Stauraum unter den
beiden Aufnahmeeinheiten 10, 20 zusätzlich nutzen.
Beispielsweise kann diese Schublade 28 ein oder mehrere
Behälter, insbesondere Abfallsammler 29, 30 aufnehmen, die
nebeneinander und/oder hintereinander angeordnet sein können.
Eine ähnliche Aufnahmeeinheit 10 wie zuvor in Fig. 3 gezeigt
wurde, ist in dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 6, 7a
und 7b dargestellt. Bei dieser Variante sind jedoch die
Anschlagmittel etwas anders ausgeführt. Man sieht in der
schematischen Darstellung gemäß den Fig. 7a und 7b die
Funktion der Anschlagmittel. In diesem Fall dient als
Anschlagmittel ein im Umriss rechteckiger Bügel mit zwei in
Querrichtung des Schranks verlaufenden Stangen 18, 19. Die
obere Stange 18 dient, wie man aus Fig. 7a erkennt, als
Anschlagmittel für einen Anschlag 16, der an der
Aufnahmeeinheit 10 angeformt ist in der geschlossenen
Stellung. Wie Fig. 7b zeigt, hat die Aufnahmeeinheit 10
außerdem im hinteren unteren Bereich an der Rückseite eine
weitere Anformung 14, die in der vollständig geöffneten
Stellung an der oberen Stange 18 anschlägt, so dass in beiden
Fällen die Stange 18 das Anschlagmittel bilden kann. Die
untere Stange 19 kann wie man aus Fig. 6 erkennt die
Schwenkachse bilden für die Aufnahmeeinheit 10, so dass
letztere z. B. über eine Aussparung an der Stange 19
schwenkbar gelagert ist.
Eine weitere Variante einer erfindungsgemäßen Anordnung ist
in Fig. 8 dargestellt. In diesem Fall hat die
Aufnahmeeinheit 10 im Prinzip die Form eines Behälters mit
von der Stirnseite her gesehen einem Viertelkreisumriss. Man
erkennt weiter aus Fig. 8, dass diese eine Vorderwand 50 und
eine Rückwand 51 aufweist, die im Prinzip einen 90° Winkel
miteinander einschließen. Außerdem sind viertelkreisförmige
Seitenwände 52, 53 vorhanden. Die Aufnahmeeinheit 10 ist
insgesamt schwenkbar gelagert an einem im Prinzip
rechteckigen Bügel mit zwei in Querrichtung verlaufenden
Stangen ähnlich wie bei dem zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiel. Dabei bildet die untere Stange 19 die
Schwenkachse. Es sind zwei Aufnahmeeinheiten 10, 20
vorhanden, von denen die rechte in der Öffnungsstellung
dargestellt ist und die linke in der geschlossenen Stellung.
Man erkennt, dass in der geschlossenen Stellung die
Vorderwand 50 der Aufnahmeeinheit 20 an dem oberen Bügel 18
anschlägt, da die Vorderwand 50 gegenüber der
viertelkreisförmigen Seitenwand 53 ein Stück vorsteht.
Umgekehrt schlägt in der geöffneten Stellung, wie in Fig. 8
in der rechten Hälfte für die Aufnahmeeinheit 10 dargestellt
ist, die Rückwand 51 an der Stange 18 an.
Fig. 5 zeigt eine Explosionsansicht einer Aufnahmeeinheit 10
gemäß der Erfindung, die in ihrem Aufbau im Prinzip ähnlich
ist wie nach der Variante von Fig. 6. Man erkennt die beiden
Seitenwände 24, 25, einen etwa rechteckigen Korpus mit
Vorderwand 22, Boden 31 und Rückwand 23, der im montierten
Zustand das die Gegenstände aufnehmende Behältnis der
Aufnahmeeinheit 10 bildet. Außerdem ist eine Stange 54
vorhanden, die jeweils in Aufnahmen an den Seitenwänden 24,
25 hineingeschoben wird um diese zu befestigen. Diese
Aufnahmen 55 befinden sich im Prinzip innerhalb der Anschläge
16. Über die Beschläge 56, 57 werden die Seitenwände 24, 25
schwenkbar in dem Küchenunterschrank befestigt.
Claims (16)
1. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank oder einem ähnlichen Möbelstück umfassend eine
Aufnahmeeinheit (10) mit einem Fassungsvolumen, wobei die
Aufnahmeeinheit (10) sich nur über einen Teil der Tiefe
des Schranks erstreckt und wobei die Aufnahmeeinheit (10)
sich nur über einen Teil der Höhe des Schranks erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinheit (10) in
dem Schrank (11) um eine feste Achse (12) schwenkbar
untergebracht ist und das Fassungsvolumen der
Aufnahmeeinheit (10) durch deren Kippen um die Achse (12)
in eine Öffnungsposition zugänglich wird.
2. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Aufnahmeeinheit (10) im oberen Bereich des Schranks
angeordnet ist und sich nach unten hin nur über einen
Teil der Höhe des Schranks erstreckt, oder dass die
Aufnahmeeinheit (10) im Sockelbereich des Schranks
angeordnet ist und sich nach oben hin nur über einen Teil
der Höhe des Schranks erstreckt.
3. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass erste feste Anschlagmittel (13) und diesen
zugeordnete Anschlagmittel (14) an der wenigstens einen
Aufnahmeeinheit (10) vorgesehen sind, die die
Schwenkbewegung der Aufnahmeeinheit in der
Öffnungsposition begrenzen.
4. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass zweite feste Anschlagmittel (15) am Schrank und
diesen zugeordnete zweite Anschlagmittel (16) an der
wenigstens einen Aufnahmeeinheit (10) vorgesehen sind,
die die Schwenkbewegung beim Zurückbewegen der
Aufnahmeeinheit in die geschlossene Position begrenzen.
5. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass sich die ersten festen
Anschlagmittel (13) und/oder die zweiten festen
Anschlagmittel (15) an in dem Schrank seitlich
befestigten Beschlägen (17) befinden.
6. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass sich die ersten festen
Anschlagmittel (13) und/oder die zweiten festen
Anschlagmittel (15) an wenigstens einer sich quer durch
den Schrank (11) erstreckenden Stange (18, 19) oder einem
Bügel befinden.
7. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens zwei in der Höhe und in
der Tiefe etwa gleiche Dimensionen aufweisende
Aufnahmeeinheiten (10, 20) in dem Schrank (11)
nebeneinander angeordnet sind.
8. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass im Innenraum der Aufnahmeeinheit
(10) wenigstens ein Fachteiler (21) oder dergleichen
vorgesehen ist, um das Fassungsvolumen in Querrichtung
des Schranks (11) (Breitenrichtung) zu unterteilen.
9. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens eine Aufnahmeeinheit (10)
um ihre Schwenkachse (12) in einem Schwenkwinkel von etwa
70° bis etwa 90° in die Öffnungsposition kippbar ist.
10. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass das Fassungsvolumen der
Aufnahmeeinheit (10) durch eine Vorderwand (22) und zu
dieser etwa parallele Rückwand (23) begrenzt wird, wobei
die Rückwand (23) vorzugsweise etwas niedriger ist als
die Vorderwand (22).
11. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass das Fassungsvolumen der
Aufnahmeeinheit (10) jeweils stirnseitig durch eine
Seitenwand (24, 25) begrenzt wird.
12. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens die Vorderwand (22) ein
Lochraster (26) aufweist, in das Rastelemente (27)
vorzugsweise von Fachteilern (21) einrastbar sind.
13. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass der Schrank (11) ein
Spülenunterschrank ist.
14. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass der Schrank ein Kücheneinbaumöbel
ist, welches auch eine Herdeinheit umfasst, und dass die
Aufnahmeeinheit (10) im Sockelbereich angeordnet ist.
15. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass in dem Stauraum unterhalb der
wenigstens einen Aufnahmeeinheit (10) in dem Schrank (11)
eine Schublade (28) angeordnet ist, die sich im
vollständig eingeschobenen Zustand nur über einen Teil
der Tiefe des Schranks (11) erstreckt.
16. Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem
Schrank nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schublade (28) ein oder mehrere
Behälter, insbesondere Abfallsammler (29, 30) aufnimmt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001105399 DE10105399C2 (de) | 2001-02-07 | 2001-02-07 | Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem Schrank |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE2001105399 DE10105399C2 (de) | 2001-02-07 | 2001-02-07 | Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem Schrank |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10105399A1 true DE10105399A1 (de) | 2002-08-14 |
| DE10105399C2 DE10105399C2 (de) | 2003-12-18 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001105399 Expired - Fee Related DE10105399C2 (de) | 2001-02-07 | 2001-02-07 | Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem Schrank |
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