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Die Erfindung betrifft eine Schublade zum Einbau in einen Installationsrahmen für ein Arbeitsmöbel, umfassend eine erste Ablageeinrichtung und eine Griffeinrichtung zum Betätigen der Schublade durch einen Nutzer.
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Die Erfindung betrifft weiter ein Rahmenelement zum Einbau in ein Arbeitsmöbel, insbesondere einen Sanitärunterschrank oder dergleichen, umfassend eine Schublade, welche ausziehbar am Rahmenelement angeordnet ist.
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Die Erfindung betrifft weiter ein Arbeitsmöbel, insbesondere einen Sanitärunterschrank oder dergleichen, umfassend eine Schublade und/oder ein Rahmenelement.
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Obwohl die vorliegende Erfindung allgemein auf beliebige Arbeitsmöbel anwendbar ist, wird die vorliegende Erfindung in Bezug auf Arbeitsmöbel in Form von Küchenunterschränken erläutert.
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Obwohl die vorliegende Erfindung allgemein auf beliebige Rahmenelemente anwendbar ist, wird die vorliegende Erfindung in Bezug auf Rahmenelemente zum Einbau in Küchenunterschränke erläutert.
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Obwohl die vorliegende Erfindung allgemein auf beliebige Schubladen anwendbar ist, wird die vorliegende Erfindung in Bezug auf Schubladen zum Einbau in Rahmenelemente und/oder Küchenunterschränke erläutert.
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Üblicherweise wird eine Spüle mit Spülbecken und Armatur in ein Spülmöbel eingebaut. Das Spülmöbel weist in bekannter Weise einen Unterschrank auf, in den unterschiedliche Einrichtungen, beispielsweise ein Abfalltrennsystem für einen Nutzer der Spüle als auch gegebenenfalls eine Wasseraufbereitungseinrichtung oder dergleichen, angeordnet werden. Da häufig individuelle Randbedingungen, wie Breite, Tiefe und Höhe des Arbeitsmöbels und damit auch des Unterschranks, die zudem noch durch einen Nutzer gegebenenfalls entsprechend kurzfristig geändert werden können, zu beachten sind, werden die einzelnen Einrichtungen direkt an dem Unterschrank oder dessen beweglicher Front, beispielsweise an einer Tür, festgelegt. Die einzelnen Einrichtungen weisen dabei unterschiedlichste Abmessungen auf und werden vor Ort direkt von einem Monteur an einer für ihn passenden Position im Unterschrank festgelegt. Dies führt bei einer entsprechenden Anzahl von Einrichtungen dazu, dass diese entweder nur sehr aufwendig oder gegebenenfalls auf Grund der Platzverhältnisse auch gar nicht einbaubar sind.
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Aus der
DE 10 2021 006 565 A1 ist ein Rahmenelement zum Einbau in ein Arbeitsmöbel oder dergleichen, insbesondere Sanitärmöbel, bekannt geworden, welches einen zumindest U-förmigen, insbesondere rechteckförmigen Querschnitt und eine definierte Erstreckung, zumindest in zwei Dimensionen aufweist, derart, dass entlang zumindest einer der definierten Erstreckungen Module anordenbar sind, wobei die Mehrzahl von Modulen Abmessungen entlang der zumindest einen Erstreckung aufweisen, die ein ganzzahliges Vielfaches der Erstreckung eines Grundmoduls sind und wobei in dem Rahmenelement zumindest ein horizontales und/oder vertikales Trennelement entsprechend den Abmessungen des Grundmoduls oder eines ganzzahligen Vielfachen desselben, insbesondere lösbar, festlegbar ist.
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Aus der
EP 4 088 617 A1 ist weiter eine Anordnung umfassend ein Möbel mit einer Möbelfront und ein Elektrogerät mit einer Geräteschublade bekannt geworden, wobei die Möbelfront in einem geschlossenen Zustand derselben die Geräteschublade verdeckt und in einem geöffneten Zustand derselben die Geräteschublade für ein Herausziehen freigibt.
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Aus der
DE 101 05 399 C2 ist darüber hinaus eine Anordnung zur Aufbewahrung von Gegenständen in einem Schrank bekannt geworden, umfassend eine Aufnahmeeinheit mit einem Fassungsvolumen, wobei die Aufnahmeeinheit sich nur über einen Teil der Tiefe des Schranks erstreckt, wobei die Aufnahmeeinheit im oberen Bereich des Schranks angeordnet ist und wobei die Aufnahmeeinheit sich nach unten hin nur über einen Teil der Höhe des Schranks erstreckt, wobei die Aufnahmeeinheit in dem Schrank um eine feste Achse schwenkbar untergebracht ist und das Fassungsvolumen der Aufnahmeeinheit durch deren Kippen um die Achse in eine Öffnungsposition zugänglich wird.
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Nachteilig dabei ist, dass lediglich durch eine Klappe das Fach zugänglich ist sowie die mangelnde Flexibilität der Schubladen im Hinblick auf den Zugriff auf die Ablage der Schublade.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine erhöhte Flexibilität der Schublade im Hinblick auf den Zugriff auf die Ablage der Schublade bereitzustellen.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine alternative Schublade, ein alternatives Rahmenelement und ein alternatives Arbeitsmöbel bereitzustellen.
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In einer Ausführungsform löst die vorliegende Erfindung die vorstehend genannten Aufgaben bei einer Schublade zum Einbau in einen Installationsrahmen für ein Arbeitsmöbel, umfassend eine erste Ablageeinrichtung und eine Griffeinrichtung zum Betätigen der Schublade durch einen Nutzer, dadurch, dass eine zweite Ablageeinrichtung getrennt von der ersten Ablageeinrichtung angeordnet ist, wobei die zweite Ablageeinrichtung in einer eingeschobenen Position in einem eingebauten Zustand der Schublade zugänglich für einen Nutzer ist und wobei die erste Ablageeinrichtung in dem eingebauten Zustand der Schublade unzugänglich für einen Nutzer ist.
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In einer Ausführungsform löst die vorliegende Erfindung die vorstehend genannten Aufgaben durch ein Rahmenelement zum Einbau in ein Arbeitsmöbel, insbesondere einen Sanitärunterschrank oder dergleichen, umfassend eine Schublade gemäß einem der Ansprüche 1-15, welche ausziehbar am Rahmenelement angeordnet ist.
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In einer Ausführungsform löst die vorliegende Erfindung die vorstehend genannten Aufgaben durch ein Arbeitsmöbel, insbesondere einen Sanitärunterschrank oder dergleichen, umfassend eine Schublade gemäß einem der Ansprüche 1-15 und/oder ein Rahmenelement gemäß Anspruch 16.
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Der Begriff „Sanitär“ ist im weitesten Sinne zu verstehen und bezieht sich, insbesondere in der Beschreibung, vorzugsweise in den Ansprüchen unter anderem auf jegliche Objekte, Anordnungen, Vorrichtungen, Einrichtungen und dergleichen im Zusammenhang mit Bädern, Küchen, Heizungen und dergleichen.
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Der Begriff „Auszugsrichtung“ ist im weitesten Sinne zu verstehen und bezieht sich, insbesondere in der Beschreibung, vorzugsweise in den Ansprüchen auf die Bewegungsrichtung, um eine Schublade von ihrem geschlossenen oder eingeschobenen Zustand in einen geöffneten oder ausgezogenen Zustand zu überführen.
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Einer der möglichen erzielbaren Vorteile ist, dass dem Nutzer zwei Ablagemöglichkeiten bereitgestellt werden, wovon eine direkt an der Schublade angeordnet ist und auch ohne Auszug der Schublade einen Zugriff darauf ermöglicht. Ein weiterer möglicher erzielbarer Vorteil ist, dass die Nutzererfahrung wesentlich verbessert wird. Darüber hinaus ist ein weiterer möglicher zu erzielender Vorteil, dass die Flexibilität hinsichtlich der möglichen Ablagen in der Schublade erhöht wird.
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Weitere Merkmale, Vorteile und weitere Ausführungsformen der Erfindung sind im Folgenden beschrieben oder werden dadurch offenbar.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die erste Ablageeinrichtung in einer Auszugsrichtung der Schublade hinter der zweiten Ablageeinrichtung angeordnet. Ein möglicher Vorteil dabei ist, dass eine einfache Anordnung der beiden Ablageeinrichtungen in der Schublade ermöglicht wird.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Griffeinrichtung an der zweiten Ablageeinrichtung angeordnet. Vorteil hiervon ist, dass eine einheitliche Handhabung für einen Nutzer für die Griffeinrichtung und die zweite Ablageeinrichtung bereitgestellt werden kann.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Griffeinrichtung als Vorsprung ausgebildet, insbesondere wobei sich der Vorsprung in vertikaler Richtung erstreckt. Damit wird eine einfache und kostengünstige Griffeinrichtung zur Verfügung gestellt, welche eine zuverlässige Betätigung der Schublade in Auszugsrichtung ermöglicht. Mittels des Vorsprungs kann zusätzlich auch eine Begrenzung der zweiten Ablageeinrichtung bereitgestellt werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die zweite Ablageeinrichtung einen Boden und eine Schräge auf, wobei die Schräge im zur ersten Ablageeinrichtung benachbarten Bereich angeordnet ist und sich bezogen auf die Ausziehrichtung der Schublade von hinten unten nach vorne oben erstreckt. Mittels der Schräge wird der Zugriff auf die zweite Ablageeinrichtung für einen Nutzer wesentlich vereinfacht, insbesondere, wenn die Schublade in einem Unterschrank angeordnet ist beziehungsweise wenn ein Nutzer schräg von oben auf die zweite Ablageeinrichtung in einer aufrechten Haltung zugreifen möchte.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die zweite Ablageeinrichtung zumindest eine Halterung, insbesondere in Form zumindest einer Stange, auf. Ein möglicher Vorteil hierbei ist, dass die Flexibilität hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der zweiten Ablageeinrichtung erhöht wird. Mittels einer Stange, Haken oder dergleichen kann beispielsweise ein Tuch oder dergleichen aufgehängt werden. Es ist denkbar, die Halterung beispielsweise zu beheizen oder zu kühlen, um daran aufgehängte Gegenstände zu trocknen oder auch zu kühlen. Hierzu kann im Bereich der ersten Ablagefläche beispielsweise eine entsprechende Heiz- oder Kühleinrichtung angeordnet sein. Ebenfalls denkbar ist, die Halterung mit einem Leuchtmittel zu versehen, was zum einen eine hohe optische Anmutung bereitstellt, gleichzeitig auch eine Beleuchtung einer Ablagefläche der Ablageeinrichtung ermöglicht.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die zweite Ablageeinrichtung einen Rücksprung auf, insbesondere wobei der Rücksprung in einer Schräge der zweiten Ablageeinrichtung angeordnet ist. Einer der damit möglichen Vorteile ist eine Erhöhung des Raums der zweiten Ablageeinrichtung für Ablagen durch einen Nutzer.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Halterung in dem Rücksprung angeordnet. Vorteil hiervon ist, dass die Halterung platzsparend in dem Rücksprung angeordnet werden kann.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die erste Ablageeinrichtung eine insbesondere mittig angeordnete Aussparung an ihrem hinteren Ende bezogen auf die Auszugsrichtung der Schublade auf, vorzugsweise wobei die Aussparung U-förmig ausgebildet ist. Ein damit erzielbarer Vorteil ist, dass so die Flexibilität beim Einsatz der Schublade in Unterschränken weiter verbessert wird. In der genannten Aussparung können dann Rohre, Leitungen oder dergleichen angeordnet werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist zumindest eine der Ablageeinrichtungen, insbesondere die erste Ablageeinrichtung, eine Mehrzahl von Festlegungseinrichtungen auf, insbesondere in Form von Löchern. Auf diese Weise kann beispielsweise ein Elektrikmodul oder dergleichen, insbesondere lösbar fest, auf flexible Weise in der ersten Ablageeinrichtung angeordnet werden. Gleichzeitig ist damit im Wartungsfall durch Ausziehen der Schublade eine hohe Wartungsfreundlichkeit der Module in der jeweiligen Ablageeinrichtung gegeben.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Mehrzahl der Festlegungseinrichtungen in regelmäßiger Weise in der ersten Ablageeinrichtung angeordnet. Damit kann auf einfache Weise ein Festlegungsraster bereitgestellt werden, sodass für einen Monteur vor Ort noch auf flexible Weise entsprechende Module in der ersten Ablageeinrichtung festlegbar sind.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist zumindest eine der Ablageeinrichtungen, insbesondere die erste Ablageeinrichtung, zumindest eine Öffnung auf, insbesondere wobei die Öffnung in einem Boden der Ablageeinrichtung angeordnet ist. Ein möglicher Vorteil hierbei ist, dass Kabel, Schläuche und dergleichen durch die Ablageeinrichtung hindurchführbar sind, was die Verlegbarkeit der Kabel, Schläuche, etc. verbessert.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die zumindest eine Öffnung länglich ausgebildet, insbesondere wobei der Rand der zumindest einen Öffnung Rückhaltevorrichtungen für Kabel und dergleichen aufweist, vorzugsweise wobei die Rückhaltevorrichtungen in Form eines wellenförmigen Profils des Randes ausgebildet sind. Damit können auf einfache und gleichzeitig zuverlässige Weise Kabel, Schläuche und dergleichen angeordnet werden.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind die erste und zweite Ablageeinrichtung mittels einer Verschwenkeinrichtung gegeneinander verschwenkbar. Vorteil hiervon ist, dass die Anordnung von Modulen oder dergleichen, deren Installation gegebenenfalls durch die zweite Ablageeinrichtung behindert werden, erleichtert wird.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Verschwenkeinrichtung derart ausgebildet, sodass bei Verschwenken der beiden Ablageeinrichtungen gegeneinander in einem eingeschobenen Zustand der Schublade ein zumindest teilweiser Zugang der ersten Ablageeinrichtung entgegen der Auszugsrichtung bereitstellbar ist. Vorteil hiervon ist eine erhöhte Flexibilität hinsichtlich des Zugangs des Nutzers zu der ersten Ablageeinrichtung auch im geschlossenen Zustand der Schublade an dem Rahmenelement beziehungsweise in einem Küchenunterschrank oder dergleichen.
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Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der dazugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte Ausführungen und Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile oder Elemente beziehen.
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Dabei zeigt in schematischer Form
- 1 ein Installationssystem mit einem Rahmenelement gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in dreidimensionaler Darstellung schräg von oben;
- 2 eine Schublade gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in dreidimensionaler Darstellung schräg von vorne;
- 3 die Schublade der 2 in dreidimensionaler Darstellung schräg von oben; und
- 4 eine Schublade gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in dreidimensionaler Darstellung schräg von der Seite.
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1 zeigt ein Installationssystem mit einem Rahmenelement gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in dreidimensionaler Darstellung schräg von oben.
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In 1 ist ein Installationssystem 100 gezeigt, welches ein Rahmenelement 2 aufweist. Das Rahmenelement 2 ist vertikal durch ein Vertikaltrennelement 2a unterteilt und horizontal durch ein Horizontaltrennelement 2b, welches oberhalb des Vertikaltrennelements 2a angeordnet ist. Insgesamt wird dadurch eine T-Förmige Trennung bereitgestellt. Auf der Oberseite des Horizontaltrennelements 2b ist eine Schublade 1 im ausgezogenen Zustand gezeigt. Diese ist mittels entsprechenden Auszügen (nicht dargestellt) an den Seitenflächen 2c, 2d des im Wesentlichen im Querschnitt U-förmigen Rahmenelements 2 ausziehbar festgelegt. Die Schublade 1 umfasst eine vordere Ablage 10 und eine hintere Ablage 12. Die hintere Ablage 12 ist durch eine vertikale Rückwand 10d von der vorderen Ablage 10 bestabstandet. Im eingebauten Zustand der Schublade 1 und, wenn diese geschlossen ist, kann so ein Nutzer lediglich auf die vordere Ablage 10 direkt zugreifen. An die vertikale Rückwand 10d schließt sich im oberen Bereich eine flache, in Richtung der Ausziehrichtung 3 der Schublade 1 verlaufende Schräge 11 an. Ein Zugriff eines Nutzers auf die hintere Ablage 12 der Schublade 1 kann lediglich im Fall der ausgezogenen Schublade 1 erfolgen. Die vordere Ablage 10 weist einen umlaufenden Rand 10a, 10b, 10c auf, der zumindest im unteren Bereich in Form eines verrundeten, vertikalen Vorsprungs 10a gebildet wird. Ebenso denkbar ist, dass zusätzlich oder alternativ auch der obere Rand 10c in Form eines verrundeten, vertikalen Vorsprungs gebildet wird. Mittels der so ausgebildeten Ränder 10a, 10c wird für den Nutzer ein Griff zum Betätigen der Schublade, also zum Ausziehen und Einschieben derselben zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus weist die vordere Ablage 10 einen Boden 10e auf, der in Ausziehrichtung 3 eine Mindesttiefe von 5 cm, insbesondere 7,5 cm, vorzugsweise 10 cm aufweist. Die gesamte Erstreckung der vorderen Ablage 10 von der Vorderseite des Randes 10a bis zur Rückwand 10d beträgt vorzugsweise 5 cm oder mehr, insbesondere zwischen 8 cm und 12 cm.
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Die hintere Ablage 12 ist nach oben offen und im Wesentlichen kastenförmig ausgebildet mit U-förmig angeordneten, vertikal nach oben ragenden Rändern 12a, 12b, 12c und einem Boden 12e.
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2 zeigt eine Schublade gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in dreidimensionaler Darstellung schräg von vorne und 3 die Schublade der 2 in dreidimensionaler Darstellung schräg von oben.
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In den 2 und 3 ist im Wesentlichen eine Schublade 1 gemäß 1 gezeigt. Im Unterschied zur Schublade 1 gemäß 1 ist bei der Schublade 1 gemäß den 2 und 3 nun im Bereich der Schräge 11 ein im Wesentlichen im Querschnitt dreieckförmiger Rücksprung 13 angeordnet. Dieser weist seine größte Erstreckung senkrecht zur Auszugsrichtung 3 parallel zu den beiden Rändern 10a, 10c auf. In diesem Rücksprung 13 ist eine Stange 14 parallel zur größten Erstreckung des Rücksprungs 13 angeordnet. An dieser Stange 14 kann beispielsweise ein Geschirrtuch oder dergleichen aufgehängt werden. Ebenso denkbar ist die Anordnung von Haken oder dergleichen.
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Die hintere Ablage 12 der Schublade 1 gemäß 3 weist im Gegensatz zu der hinteren Ablage 12 der Schublade 1 gemäß 1 nun eine U-förmige Aussparung 15 auf, die die Ablagefläche der hinteren Ablage 12 mittig in Ausziehrichtung 3 verkleinert. Damit können im eingeschobenen Zustand der Schublade 1 in dem Bereich der Aussparung 15 Rohre, Leitungen, Kabel oder dergleichen angeordnet werden.
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4 zeigt eine Schublade gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in dreidimensionaler Darstellung schräg von der Seite.
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In 4 ist im Wesentlichen eine Schublade 1 gemäß 1 gezeigt. Im Unterschied zur Schublade 1 gemäß 1 ist bei der Schublade 1 gemäß 4 nun auf dem Boden 12e der hinteren Ablage 12 ein Raster 16 von Löchern angeordnet. Darüber hinaus sind zwei zueinander parallele längliche Öffnungen 17 im Boden 12e angeordnet, die sich entlang der Ausziehrichtung 3 der Schublade 1 erstrecken und im vorderen Bereich abgerundet sind. Die Öffnungen 17 sind nach hinten hin offen, sodass sich ein U-förmiger Querschnitt für diese ergibt. Damit können Rohre, Leitungen oder dergleichen in die Öffnung 17 in Ausziehrichtung 3 in die jeweilige Öffnung 17 eingeschoben werden. Es ist dabei denkbar, dass ein in der Ebene des Bodens 12e wellenförmiges Profil auf der Innenseite der Öffnung 17 ausgebildet ist, welches zumindest teilweise eine Festlegung von Kabeln 19 in den Öffnungen 17 ermöglicht. Das Raster 16 von Löchern dient dazu, vorkonfektionierte Funktionsmodule 18 auf der hinteren Ablage 12 anzuordnen. Auf der hinteren Ablage 12 können so beispielsweise die folgenden Funktionsmodule angeordnet werden:
- - zumindest ein Elektronikmodul,
- - zumindest ein Aufbewahrungsmodul, insbesondere in Form eines Abfallbehälters,
- - ein Filtermodul zur Bereitstellung von gefiltertem Wasser,
- - ein Karbonisierungsmodul zur Bereitstellung von karbonisiertem Wasser,
- - ein Erwärm- und/oder Heizmodul zur Bereitstellung von Heißwasser,
- - ein Kühlwassermodul zur Bereitstellung von gekühltem Wasser,
- - ein Kühlmodul zur Kühlung zumindest eines Teils des Aufbewahrungsmoduls,
- - ein Zerkleinerungsmodul, welches mit dem Ablaufmodul und/oder dem Aufbewahrungsmodul verbunden ist,
- - ein lonisationsmodul zur Ionisierung von Wasser,
- - ein Anreichungsmodul zur Anreichung des Wassers mit zumindest einem Stoff, insbesondere Mineralstoff, Geschmacksstoff, Farbstoff oder dergleichen,
- - ein Zusatzmodul zum Zusatz von Konzentraten, insbesondere Fruchtsaftkonzentraten oder dergleichen,
- - ein Lichtmodul zur Beleuchtung zumindest eines der anderen Module, und/oder
- - zumindest ein Organisationsmodul zum geordneten Anordnen von Gegenständen, beispielsweise Spülmittel, Schwämme oder dergleichen.
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Weiterhin ist im Unterschied zur Schublade 1 gemäß 1 bei der Schublade 1 gemäß 4 nun die erste Ablage 10 kippbar beziehungsweise verschwenkbar mittels einer Abklappeinrichtung 20 um eine parallel zum Rand 10a und senkrecht zur Ausziehrichtung 3 der Schublade 1 verlaufenden Kippachse 21 an der zweiten Ablage 12 angeordnet. Mittels der Abklappeinrichtung 20 kann die vordere Ablage 10 nach vorne unten gekippt werden, sodass die zweite Ablage 12 entgegen der Ausziehrichtung 3 der Schublade 1 für einen Nutzer zumindest teilweise, insbesondere vollständig, zugänglich ist, auch wenn die Schublade 1 in ihrem nicht ausgezogenen, also eingeschobenen Zustand in einem Unterschrank angeordnet ist.
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Zusammenfassend kann zumindest eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zumindest eines der folgenden Merkmale aufweisen und/oder zumindest einen der folgenden Vorteile bereitstellen:
- - Einfache und schnelle Montage.
- - Kostengünstige Herstellung.
- - Einfache Nachrüstbarkeit in bestehende Schränke.
- - Große Flexibilität hinsichtlich der möglichen Ablagen.
- - Schnellzugriff für einen Nutzer auf eine Ablage.
- - Hohe Nutzerzufriedenheit.
- - Wartungsfreundlichkeit von Modulen wird erhöht.
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Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben wurde, ist sie nicht darauf beschränkt, sondern auf vielfältige Weise modifizierbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Schublade
- 2
- Installationsrahmen
- 2a
- Trennelement vertikal
- 2b
- Trennelement horizontal
- 2c, 2d
- Seitenwand
- 3
- Ausziehrichtung
- 10
- Ablage vorne
- 10a, 10b, 10c
- Rand
- 10d
- Rückwand
- 10e
- Boden
- 11
- Schräge
- 12
- Ablage hinten
- 12a, 12b, 12c
- Rand
- 12e
- Boden
- 13
- Rücksprung
- 14
- Haltestange
- 15
- Aussparung
- 16
- Lochraster
- 17
- Öffnung Boden Ablage
- 18
- Modul
- 19
- Anschlussleitung
- 20
- Abklappmechanismus
- 21
- Klappachse
- 22
- Klapprichtung
- 100
- Installationssystem
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102021006565 A1 [0008]
- EP 4088617 A1 [0009]
- DE 10105399 C2 [0010]