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DE10105827B4 - Vorrichtung zum spanlosen Umformen von langgestreckten Werkstücken - Google Patents

Vorrichtung zum spanlosen Umformen von langgestreckten Werkstücken Download PDF

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DE10105827B4
DE10105827B4 DE2001105827 DE10105827A DE10105827B4 DE 10105827 B4 DE10105827 B4 DE 10105827B4 DE 2001105827 DE2001105827 DE 2001105827 DE 10105827 A DE10105827 A DE 10105827A DE 10105827 B4 DE10105827 B4 DE 10105827B4
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Abstract

Vorrichtung zur spanlosen Umformung langgestreckter Werkstücke (1), bestehend zumindest aus einer in Durchlaufrichtung (2) der Werkstücke (1) gesehenen Hintereinanderanordnung einer zur unverdrehbaren Fixierung des Werkstücks (1) bestimmten Eingangsstation und einer gleichzeitig den Vorschub des Werkstücks (1) bewirkenden Bearbeitungsstation (4), dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsstation als Rollenstation (3) ausgebildet ist, die auf einem auf Führungen (12) aufgelagerten Schlitten (11) angeordnet ist, daß die Führungen (12) eine Bewegung des Schlittens (11) in Vorschubrichtung (2) bzw. in Gegenrichtung zu dieser ermöglichen und daß an den Enden der Führungen (12) Meßgeber angeordnet sind, die zur Generierung eines das Ende des Verschiebeweges oder eine Kraft beschreibenden elektrischen Signals bestimmt und eingerichtet sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es ist bekannt, rohrförmige Werkstücke in einem Kaltwalzverfahren außenseitig mit einer Profilierung, beispielsweise einem Gewinde zu versehen. Das Werkzeug einer zur Durchführung dieses Verfahrens bestimmten, bekannten Vorrichtung kann ein mit profilierten Walzen bestückter Werkzeugkopf sein, der um die Achse des Werkstücks antreibbar ist und der während der Bearbeitung nach Maßgabe der Steigung des herzustellenden Gewindes und seiner Drehzahl den Vorschub des Werkstücks in Richtung dieser Achse bestimmt. Der Werkzeugkopf ist als ringartiger, das Werkstück umgebender Grundkörper ausgebildet, in dem die ein Arbeitsprofil aufweisenden Walzen sich unter einem, von der Steigung des Gewindes abhängigen Winkel zu der genannten Achse erstrecken und in gleichförmiger Umfangsverteilung gelagert sind. Das Werkstück wird während der Bearbeitung verdrehfest eingespannt, wobei das dem Werkzeugkopf abgekehrte Ende des Werkstücks in einem entlang einer Führung geradlinig verschiebbaren Schlitten eingespannt ist, der somit entsprechend der Länge des Werkstücks einer Vorschubbewegung unterliegt. Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der DE 43 13 918 C2 bekannt.
  • Darüber hinaus sind der GB 2 019 281 A und der US 3 765 207 ähnliche Vorrichtungen zur spanlosen Umformung langgestreckter Werkstücke zu entnehmen, wobei bei diesen bekannten Ausbildungen jedoch die Eingangsstation ortsfest angeordnet ist.
  • In Abhängigkeit von der Länge der genannten Führung kann eine Vorrichtung der obengenannten Art jedoch ein beträchtliches Bauvolumen beanspruchen. Das Umformverfahren muß in Abhängigkeit von der Länge des zu bearbeitenden Werkstücks häufig diskontinuierlich durchgeführt werden, und zwar nach Maßgabe des maximalen Vorschubweges des Schlittens, welches jedoch aufgrund unvermeidbarer Stillstandszeiten des Werkzeugkopfes sowie der Verschiebezeiten des Schlittens zu beträchtlichen Verlustzeiten führt.
  • Verarbeitet werden mit derartigen Vorrichtungen unterschiedliche Stahlqualitäten, wobei das Werkstück bisweilen – über seine Länge gesehen – starke Eigenschaftsschwankungen aufweist. Diese Inhomogenitäten können insbesondere bei der Herstellung von Gewindeprofilen zu nicht mehr tolerierbaren Maßabweichungen führen.
  • Nachteilig wirkt sich bei der bekannten Vorrichtung aus, daß die zwischen dem Schlitten und dem Werkzeugkopf bestehende Einspannlänge sich während der Bearbeitung ändert. In Abhängigkeit von der Einspannlänge ändert sich jedoch die Torsionselastizität des Werkstücks, so daß sich bei gegebener Umformgeschwindigkeit die Torsionsbeanspruchung des Werkstücks in Richtung abnehmender Einspannlängen erhöht. Die Maßhaltigkeit des Werkstücks wird infolge dieser Gegebenheiten bei werkstofflichen Inhomogenitäten erheblich belastet.
  • Einer Steigerung der Arbeitsgeschwindigkeit sind durch die erreichbare Kühlung des Werkstücks und die sich mit steigender Temperatur ändernden werkstofflichen Eigenschaften des Werkstücks sowie mit Hinblick auf die Standzeit des Werkzeugs Grenzen gesetzt. Ein weiterer, durch die schlittenseitige Einspannung des Werkstücks bestimmter Nachteil besteht darin, daß aus Stabilitätsgründen extrem dünnwandige rohrförmige Werkstücke nicht bearbeitet werden können.
  • Diese bekannte Vorrichtung unterliegt somit bezüglich der Art der zu bearbeitenden Werkstücke als auch des erzielbaren Durchsatzes beträchtlichen Beschränkungen, wobei ferner ein kontinuierlicher Betrieb, beispielsweise eine Bearbeitung von auf einer Haspel aufgewickeltem Ausgangsmaterial infolge der taktweisen, durch den Vorschub des Schlittens bestimmten Arbeitsweise bei dieser bekannten Vorrichtung nicht möglich ist.
  • Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art dahingehend auszugestalten, daß sich bei einer Verminderung des Bauvolumens eine gegenüber dem Stand der Technik flexiblere Verwendung und ein durch eine verbesserte Maßhaltigkeit auch bei der Bearbeitung von Werkstücken mit starken werkstofflichen Eigenschaftsschwankungen charakterisiertes Arbeitsergebnis ergibt. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Vorrichtung durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
  • Erfindungsgemäß ist die Eingangsstation als Rollenstation ausgebildet, welche auf einem auf Führungen gelagerten Schlitten zur Ausübung einer Vorschubwirkung auf das Werkstück antreibbar ist. Die Eingangs- bzw. Rollenstation ist auf dem Schlitten angeordnet, der auf einer Führung beweglich aufgelagert ist, wobei sich an den beiden Enden der Führung Meßgeber befinden. Diese Maßnahmen dienen der Gewinnung von Informationen über das Verhältnis der über die Bearbeitungsstation einerseits und die Eingangsstation andererseits ausgeübten Vorschubwirkungen und bildet die Grundlage zur Regelung der Bewegung beider Stationen. Der Meßgeber kann im einfachsten Fall ein Endschalter sein, der lediglich das Erreichen des Endes der Führung signalisiert – in Betracht kommt jedoch auch ein Kraftmeßsensor, der geeignet ist, Unterschiede der beiden Vorschubwirkungen quantitativ zu erfassen. In jedem Fall ist die auf diesem Wege gegebene Verschiebbarkeit der Eingangsstation gering angelegt und lediglich dazu bestimmt, übliche, durch Inhomogenitäten bedingte Schwankungen auszugleichen. Nachdem der Abstand zwischen der Eingangsstation und der Bearbeitungsstation nach Maßgabe der Verschiebbarkeit des Schlittens einstellbar sein kann, kann auf diesem Wege unterschiedlicher Elastizitäten und sonstige Verformungseigenschaften der eingesetzten Werkstücke Rechnung getragen werden. Ein Wesensmerkmal der Erfindung ist in jedem Fall darin zu sehen, daß sich während der Bearbeitung zumindest nicht durch wechselnde Einspannlängen ändernde Torsionsbeanspruchungen des Werkstücks ergeben.
  • Es wird möglich, daß das Werkstück, welches in der Eingangsstation verdrehfest gehalten ist, faktisch einer konstanten Einspannlänge zwischen der Bearbeitungsstation und der Eingangsstation unterliegt, wodurch Probleme, die mit sich ändernden Einspannlängen, z.B. sich ändernden Torsionsbeanspruchungen zusammenhängen, vermieden werden können. Der Arbeitsprozeß kann somit über die gesamte Länge des Werkstücks kontinuierlich durchgeführt werden und es entfällt auf diesem Wege ein nach Maßgabe der absoluten Länge des Werkstücks ansonsten erforderliches taktweises, durch einen vorübergehenden Stillstand der Bearbeitungsstation und ein zyklisches Verfahren des die verdrehsichere Einspannung des Werkstücks bewirkenden Schlittens entlang einer Führung gekennzeichnetes Arbeitsverfahren. Dies führt bereits bei ansonsten unveränderten Verhältnissen zu einer Durchsatzsteigerung und eröffnet ferner auch eine sinnvolle Möglichkeit zur kontinuierlichen Bearbeitung von beispielsweise draht- oder bandstahlartigem, von einer Haspel während der Bearbeitung abgewickeltem Material, welches nach erfolgter Bearbeitung mittels einer der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Durchlaufrichtung nachgeordneten Trennvorrichtung nach Maßgabe diskreter, vorgebbarer Längen zugeschnitten wird.
  • Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 bis 4 ist in der Eingangsstation bzw. Rollenstation eine Rollenanordnung vorgesehen, wobei über wenigstens ein Paar achsparalleler Rollen, deren Achsen senkrecht zur Achse des langgestreckten Werkstücks verlaufen, ein Vorschub auf das Werkstück in Richtung auf die Bearbeitungsstation ausgeübt wird und dieses gleichzeitig verdrehsicher gehalten ist. Zumindest eine der beiden Rollen ist in Richtung auf die andere Rolle hin parallel verschiebbar und in jeder Verschiebeposition fixierbar. Die Rollen sind jeweils mit zumindest einer Ringnut versehen, wobei sich zwei gegenüberliegende Ringnuten der beiden Rollen einer Rollenanordnung zu einem Einspannprofil für das zu bearbeitende Werkstück komplettieren. Dieses Einspannprofil ist an die Abmessungen des Werkstücks angepaßt und mit der Maßgabe angelegt, daß einerseits eine unverdrehbare Fixierung des Werkstücks gegeben ist, andererseits infolge der Drehung der Rollen ein Vorschub auf das Werkstück übertragbar ist. Im einfachsten Fall ist eine Rollenanordnung lediglich durch ein Paar Ringnuten und demzufolge durch ein Einspannprofil gekennzeichnet – in Betracht kommen jedoch auch mehrere, nebeneinander befindliche, in dieser Weise gebildete Einspannprofile. Im Rahmen einer Rollenstation kann lediglich eine Rollenanordnung der oben beschriebenen Art vorgesehen sein – zur Verbesserung der Führungs- und Einspannwirkung können jedoch auch zwei oder mehr in Durchlaufrichtung geringfügig beabstandete Rollenanordnungen vorgesehen sein. Letztere Maßnahme ist insbesondere bei der Verarbeitung von drahtartigem, von einer Haspel abgewickeltem Ausgangsmaterial von großem Vorteil, wenn vor der Bearbeitung eine Richtwirkung auf dieses Material ausgeübt werden soll. Diese Art der Einspannung und Führung des Ausgangsmaterials ermöglicht eine Bearbeitung von Vollstabmaterial und von rohrförmigem Material, wobei sogar extrem dünnwandiges rohrförmiges Material verarbeitbar ist.
  • Die Eingangsstation bzw. Rollenstation kann mit einem Antrieb zur Bewirkung eines Vorschubs für das Werkstück ausgerüstet sein, wie dies Anspruch 5 entnehmbar ist. Ein solcher Antrieb ist von großem Vorteil mit Hinblick auf eine Entlastung der Lager der Antriebswalzen des Werkzeugkopfes, über welche ansonsten eine axiale Reaktionskraft aufgenommen werden müßte. In Abhängigkeit von den gestaltlich und/oder werkstofflich bedingten Umformeigenschaften des Werkstücks kann dieser Antrieb jedoch auch entfallen, so daß die Vorschubkraft auch alleine über dem Werkzeugkopf aufgebracht werden kann.
  • Gemäß den Merkmalen der Ansprüche 6 und 7 ist eine Steuerungseinrichtung vorgesehen, die zumindest mit dem Antrieb der Rollenstation und den Meßgebern in Wirkverbindung steht und die u.a. dazu bestimmt ist, den über die Eingangsstation entwickelten Vorschub an die sonstigen Anforderungen des Arbeitsprozesses anzupassen. Letzteres kann z.B. darin bestehen, die Vorschubwirkungen der Bearbeitungsstation und der Eingangsstation aneinander anzupassen.
  • Die Merkmale der Ansprüche 8 und 9 sind auf weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung gerichtet. Insbesondere kann hiernach ausgangsseitig eine weitere Rollenstation vorgesehen sein, die konstruktiv der eingangsseitigen Rollenstation entspricht. Ausgangsseitig kann jedoch auch eine beliebige sonstige zur Führung des bearbeitenden Werkstücks bestimmte, ortsfeste oder auch verschiebbare Station vorgesehen sein.
  • Die Achsen der mehrerer Rollenanordnungen der eingangs- und/oder ausgangsseitigen Rollenstationen können entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 10 und 11 jeweils eine gleiche horizontale oder vertikale Orientierung aufweisen. In Betracht kommen jedoch horizontale und/oder vertikale Achsanordnungen der Rollenanordnungen einer Rollenstation.
  • Es sind weitere Ausgestaltungen des Prinzips der Rollenstationen möglich. So können in einer Rollenstation gegebenenfalls mit geringfügigem Abstand hintereinander – in Durchlaufrichtung gesehen – Rollen nach Maßgabe beliebiger, lediglich in einer Vertikalebene gelegener Achsen gelagert sein, die mit Ringnuten versehen sind, die sich zu einem Einspannprofil für das Werkstück komplettieren.
  • Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 12 sind die Drehzahlen der Antriebe der Bearbeitungsstation und der Rollenstation nach Maßgabe eines wählbaren Verhältnisses angelegt. Über eine als SPS-Steuerung konzipierte Steuerungseinrichtung kann somit ein gleicher Vorschub beider Antriebe vorgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, durch Einstellung von Drehzahl- bzw. Vorschubdifferenzen das Werkstück unter Zug- bzw. Druckbeanspruchung zu setzen.
  • Mit der Erfindung wird somit eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt, die insbesondere in Verbindung mit dem im Verhältnis zu demjenigen der Bearbeitungsstation steuerbaren Vorschub der Eingangsstation vielfältige Anpassungsmöglichkeiten an stoffliche und gestaltliche Eigenschaften des Werkstücks eröffnet.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf das in den Zeichnungen schematisch wiedergegebene Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1: eine Prinzipdarstellung des globalen Aufbaus der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2: eine Darstellung des Werkzeugkopfes entsprechend einer Schnittebene II – II der 1;
  • 3. eine Darstellung der eingangsseitigen Rollenstation der Vorrichtung in einem Axialschnitt;
  • 4 eine Darstellung einer Ansicht der Rollenstation entsprechend einer Blickrichtung IV der 3;
  • 5 eine Teildarstellung der Auflagerung der eingangsseitigen Rollenstation in einer horizontalen Schnittebene entsprechend einer Blickrichtung V der 1.
  • Mit 1 ist in 1 ein spanlos zu bearbeitendes, langgestrecktes Werkstück bezeichnet, bei welchem es sich um ein Rohr handeln kann, welches zumindest außenseitig über seine gesamte Länge gleichförmig mit einer gewindeartigen Verformung zu versehen ist, beispielsweise in der Form eines Rundgewindes. Das Werkstück durchläuft die Vorrichtung während der Bearbeitung in Richtung des Pfeiles 2 und erfährt eingangs- und ausgangsseitig geeignete Unterstützungen, die grundsätzlich beliebig ausgebildet sein können, die jedoch abweichend von dem eingangs dargelegten Stand der Technik in keinerlei funktioneller, insbesondere in keinerlei Antriebsverbindung mit der gezeigten Vorrichtung stehen.
  • Die wesentlichen Komponenten der Vorrichtung sind eine eingangsseitige Rollenstation 3, eine Bearbeitungsstation 4 und eine ausgangsseitige Rollenstation 5, die sämtlich auf einem gemeinsamen Maschinengestell 6 aufgelagert sind. Die genannten Stationen sind auf dem Maschinengestell 6 in Durchlaufrichtung 2 des Werkstücks 1 unmittelbar hintereinander angeordnet, wobei die Bearbeitungsstation 4 fest und zumindest die eingangsseitige Rollenstation 3 geringfügig in Durchlaufrichtung bzw. in Gegenrichtung zu dieser Richtung geradlinig verschiebbar ist.
  • Mit 7 ist der Antrieb der Bearbeitungsstation bezeichnet, der in Wirkverbindung mit einem in 2 gezeigten Werkzeugkopf 8 steht. Dieser Werkzeugkopf 8 ist global als ringzylindrisches, um eine Achse 9 drehbar gelagertes Bauteil ausgebildet, welche Achse sich gleichachsig zu der Längsachse des zu bearbeitenden Werkstücks 1 erstreckt. Er dient der Lagerung von drei Arbeitswalzen 10, deren Achsen nach Maßgabe der Gewindesteigung zu der Achse 9 unter einem Winkel angestellt sind. Diese Arbeitswalzen 10 sind im Umfangsbereich ringartig nach Maßgabe des herzustellenden Gewindes profiliert, wobei dieses Profil mit der Außenseite des Werkstücks 1 im Eingriff steht.
  • Der Werkzeugkopf 8 ist außenseitig in ein Gehäuse eingebunden, in welches ferner eine zeichnerisch nicht wiedergegebene Kühleinrichtung integriert ist, die insbesondere im Bereich der Arbeitswalzen 10 eine Kühlwirkung entwickelt, nachdem es in Abhängigkeit von der Arbeitsgeschwindigkeit zu einer beträchtlichen Wärmeentwicklung kommt, die ohne Kühlung die Standzeit der Arbeitswalzen 10 verkürzen würde. Derartige Kühleinrichtungen sind als solche bekannt und es wird hierauf im Folgenden nicht näher eingegangen werden.
  • Das zu bearbeitende Werkstück 1 ist während der Bearbeitung koaxial zu dem Werkzeugkopf 8 gehalten und wird durch diesen hindurchgeführt. Demzufolge sind die Arbeitswalzen 10 in gleichförmiger Umfangsverteilung in dem Werkzeugkopf 8 gelagert. Die Zahl der Arbeitswalzen 10 – in peripherer Richtung gesehen – kann variieren und es können auch mehr als drei Walzen vorgese hen sein. Auch können – in Durchlaufrichtung 2 gesehen – mehrere Walzenanordnungen, bestehend jeweils aus drei oder mehr Arbeitswalzen 10 von der in 2 gezeigten Art vorgesehen sein, wobei die gesamte Umformarbeit stufenweise nach Maßgabe der Zahl der aufeinander folgenden Walzenanordnungen durchgeführt wird und wobei sich die Profilierungen der aufeinanderfolgenden Walzenanordnungen demzufolge voneinander unterscheiden.
  • Wie anhand der 1 und 5 erkennbar ist, ist die eingangsseitige Rollenstation 3 auf einem Schlitten 11 aufgelagert, der seinerseits entlang zweier sich parallel und mit Abstand zueinander in Vorschubrichtung 2 erstreckender schienenartiger Führungen 12 verschiebbar ist. Diese Verschiebbarkeit ist lediglich geringfügig und es sind an den Enden beider Führungen 12 jeweils Kraftmessgeber 13 angeordnet, die zumindest zur Generierung eines, das Anliegen des Schlittens an diesen Gebern beschreibenden elektrischen Signals eingerichtet sind. Auf die Zweckbestimmung dieser Kraftmessgeber 13 im Rahmen des Erfindungsgegenstands wird im Folgenden noch näher eingegangen werden.
  • Die Rollenstation 3 ist durch mehrere, in Durchlaufrichtung 2 hintereinander angeordnete, untereinander gleich beschaffene Rollenanordnungen 14 gekennzeichnet, wobei sich die Achsen der beiden jeweiligen Rollen 15,15' einer jeden Rollenanordnung senkrecht zur Vorschubrichtung 2 erstrecken. Sämtliche Rollen 15, 15' der Rollenstation 3 werden über einen Antrieb 16 mit Hinblick auf die Bewirkung eines Vorschubs bei dem Werkstück 1 angetrieben, wobei dieser Antrieb mit einer Steuerungseinrichtung 17 in Wirkverbindung steht. Als Antrieb 16 kann grundsätzlich jeder drehzahlregelbare Antrieb Verwendung finden. In der Zeichnung erstrecken sich die Achsen der Rollen 15, 15' horizontal – dies ist nicht unbedingt erforderlich und es kommt gleichermaßen auch eine vertikale Erstreckung der Rollen in Betracht. Ferner können mehr als drei Rollenanordnungen 14 in Durchlaufrichtung 2 hintereinander vorgesehen sein, wobei zusätzlich einzelne der Rollenanordnungen unterschiedliche Achsenorientierungen aufweisen können. Beispielsweise können die Achsen einer ersten Rollenanordnung sich horizontal und diejenigen einer zweiten Rollenanordnung sich vertikal erstrecken.
  • Die beiden Rollen 15,15' einer jeden Rollenanordnung 14 sind mit wenigstens einer Anordnung einander gegenüberliegender, im Querschnitt dreieckförmiger Ringnuten 18 versehen, die mit der Maßgabe dimensioniert sind, dass der Querschnitt des Werkstücks 1 von zwei derartigen Ringnuten 18 teilweise umfasst wird. Dementsprechend sind auch die Achsen der Rollen voneinander beabstandet. Zumindest eine der beiden Rollen 15,15' ist in Richtung auf die Achse der anderen Rolle hin sowie in Gegenrichtung hierzu parallel verschiebbar in der Rollenstation 3 gelagert, so dass jedenfalls die Möglichkeit einer Anpassung an unterschiedliche Durchmessermaße der zu bearbeitenden Werkstücke 1 gegeben ist. Aufgrund der dreieckförmigen Querschnittsgestaltung der Ringnuten 18 bsteht an den Stellen 19, 19' ein linienförmiger Kontakt zwischen den Flanken der Ringnuten einerseits und dem Werkstück 1 andererseits. Von wesentlicher Bedeutung ist, dass eine zentrierende Bewegung der Rollen 15,15' bzw. einer der beiden Rollen mit der Maßgabe eingerichtet ist, dass sich die zentrale Längsachse des auf diesem Wege gegebenen Einspannprofils der Rollenstation 3 stets gleichachsig mit der Längsachse des Werkzeugkopfes 8 erstreckt.
  • Die ausgangsseitige Rollenstation 5 kann zumindest hinsichtlich einer Unterbringung von Rollen, sowie der Anordnung der Rollen relativ zu dem Werkstück 1 einen gleichen konstruktiven Aufbau wie die eingangsseitige Rollenstation 3 aufweisen.
  • Wesentlich ist, dass das Werkstück 1 dadurch, dass die Rollen 15,15' der Rollenstation 3 aufeinander zu bewegt werden, das Werkstück in dem, durch die einander gegenüberliegenden, ein Einspannprofil bildenden Ringnuten 18 hinsichtlich seiner Längsachse unverdrehbar gehalten ist. In Abhängigkeit von der, über den Antrieb 7 vorgegebenen Drehzahl des Werkzeugkopfes 8 in Richtung des Pfeiles 21 sowie der durch das Profil der Arbeitswalzen 10 vorgegebenen Steigung des Gewindeprofils ergibt sich eine Vorschubbewegung des Werk stücks in Vorschubrichtung 2. Der Antrieb 16 der Rollenstation 3 ist dahingehend angelegt, dass die Rollen 15,15' sämtlicher Rollenanordnungen 14 synchron in den jeweiligen Umdrehungsrichtungen 20,20' angetrieben werden, und zwar mit der Maßgabe, dass ein gleichförmiger Vorschub des Werkstücks 1 in Richtung auf den Werkzeugkopf 8 hin erfolgt, so dass über den, durch den Antrieb 7 und den Werkzeugkopf vorgegebenen Vorschub auch die über den Antrieb 16 vorgegebene Umlaufgeschwindigkeit der Rollen 15,15' bestimmt wird. Die Position des Schlittens 11 und damit der Rollenstation 3 entlang der Führungen 12 ergibt sich somit in Abhängigkeit von dem Verhältnis der über die Antriebe der Bearbeitungsstation 4 bzw. der Rollenstation 3 ausgeübten Vorschubwirkungen.
  • Im einfachsten Fall kann die Eingangsstation bzw. die Rollenstation 3 auch fest bzw. entlang von Führungen 12 fest einstellbar angelegt sein, insbesondere dann, wenn kein Antrieb für die Eingangsstation vorgesehen ist.
  • Zu diesem Zweck wird eine eventuelle Bewegung der Rollenstation 3 auf den Führungen 12 über die dort befindlichen Kraftmessgeber 13 erfaßt und über die Steuerungseinrichtung 17 ausgewertet. Führt diese Auswertung zu einem Vor- oder einem Nachlauf der Umlaufgeschwindigkeit der Rollen 15, 15' gegenüber einer, über die Arbeitsstation vorgegebenen Sollgeschwindigkeit, wird über die Steuerungseinrichtung 17 der Antrieb 16 mit Hinblick auf einen Gleichlauf der Rollen 15, 15' hin ausgesteuert.
  • Das Werkstück 1 ist in der Rollenstation 3 unverdrehbar gehalten und erfährt gleichzeitig eine axial gerichtete Führungswirkung, ohne dass wie bei dem eingangs dargelegten Stand der Technik eine faktisch nach Maßgabe der Länge des Werkstücks notwendige Verfahrbarkeit eines die unverdrehbare Einspannung des Werkstücks bewirkenden Schlittens erforderlich ist. Der Abstand zwischen dem, die unverdrehbare Fixierung des Werkstücks 1 bewirkenden Einspannpunkts einerseits und der Arbeitsstation andererseits ist kurz und insbesondere im Vergleich zum Stand der Technik nahezu konstant. Dies bedeutet, dass sämtliche, mit einer sich während der Bearbeitung ändernden Einspannlänge ergebenden Probleme, die insbesondere bei solchen Stahlsorten auftreten, deren werkstoffliche Eigenschaften stark inhomogen sind, vermieden werden.
  • Die, in den Rollenstationen 4,5 benutzten Rollen können Arbeitswalzen 10 sein, in die die zur Bildung von Einspannprofilen bestimmten Ringnuten eingefräst oder in sonstiger Weise eingearbeitet sind. Auf diesem können Justierarbeiten, die ansonsten mit Hinblick auf die Einstellung einer axialen Ausrichtung von Rollen- und Bearbeitungsstation anfallen, vergleichsweise einfach durchgeführt werden, ein Vorteil, der insbesondere bei einem Übergang auf andere Dimensionen des Werkstücks 1 von Bedeutung ist.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur spanlosen Umformung langgestreckter Werkstücke (1), bestehend zumindest aus einer in Durchlaufrichtung (2) der Werkstücke (1) gesehenen Hintereinanderanordnung einer zur unverdrehbaren Fixierung des Werkstücks (1) bestimmten Eingangsstation und einer gleichzeitig den Vorschub des Werkstücks (1) bewirkenden Bearbeitungsstation (4), dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsstation als Rollenstation (3) ausgebildet ist, die auf einem auf Führungen (12) aufgelagerten Schlitten (11) angeordnet ist, daß die Führungen (12) eine Bewegung des Schlittens (11) in Vorschubrichtung (2) bzw. in Gegenrichtung zu dieser ermöglichen und daß an den Enden der Führungen (12) Meßgeber angeordnet sind, die zur Generierung eines das Ende des Verschiebeweges oder eine Kraft beschreibenden elektrischen Signals bestimmt und eingerichtet sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Rollenstation (3) zumindest eine Rollenanordnung (14), bestehend aus zwei, untereinander sich achsparallel und senkrecht zur Längsachse des Werkstücks (1) erstreckenden, aufeinander zu bewegbaren Rollen (15, 15') vorgesehen ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsstation (3) dahingehend angelegt ist, daß auf das Werkstück (1) eine Vorschubbewegung nach Maßgabe der über die Bearbeitungsstation (4) vorgegebenen Vorschubbewegung übertragbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Rollen (15, 15') einer Rollenanordnung (14) jeweils mit wenigstens einer Ringnut (18) versehen sind, deren jede sich mit einer Ringnut (18) der gegenüberliegenden Rolle (15, 15') zu einem zur unverdrehbaren Fixierung des Werkstücks bestimmten Einspannprofil komplettiert.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der/den Rollenanordnungen (14) der Rollenstation (3) ein Antrieb (16) zugeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (16) sowie die Meßgeber mit einer Steuerungseinrichtung (17) in Wirkverbindung stehen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung (17) mit der Maßgabe eingerichtet ist, daß der über den Antrieb (16) entwickelte und auf das Werkstück (1) ausgeübte Vorschub im wesentlichen an denjenigen angepaßt ist, der über die Bearbeitungsstation (4) entwickelt wird.
  8. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsstation (3) und die Bearbeitungsstation (4) auf einem gemeinsamen Maschinengestell (6) angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 1 bis 8, zusätzlich gekennzeichnet durch eine ausgangsseitige Rollenstation (5), die wie die eingangsseitige Rollenstation (3) durch Rollenanordnungen (14) charakterisiert ist, die zur Ausbildung eines Vorschubes auf das Werkstück (1) eingerichtet sind.
  10. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Rollenanordnungen (14) einer Rollenstation (3, 5) eine gleiche, insbesondere horizontale Anordnung der Achsen der Rollen (15, 15') aufweisen.
  11. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Rollenanordnungen (14) zumindest einer Rollenstation (3, 5) eine horizontale und ein anderer Teil eine vertikale Anordnung der Achsen der Rollen (15, 15') aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungseinrichtung (17) mit der Maßgabe eingerichtet ist, daß die Drehzahlen des Antriebs (7) der Bearbeitungsstation und des Antriebs (16) der Rollenstation (3) gemäß einem wählbaren Verhältnis angelegt sind.
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