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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Es
ist bekannt, rohrförmige
Werkstücke
in einem Kaltwalzverfahren außenseitig
mit einer Profilierung, beispielsweise einem Gewinde zu versehen. Das
Werkzeug einer zur Durchführung
dieses Verfahrens bestimmten, bekannten Vorrichtung kann ein mit
profilierten Walzen bestückter
Werkzeugkopf sein, der um die Achse des Werkstücks antreibbar ist und der
während
der Bearbeitung nach Maßgabe
der Steigung des herzustellenden Gewindes und seiner Drehzahl den
Vorschub des Werkstücks
in Richtung dieser Achse bestimmt. Der Werkzeugkopf ist als ringartiger,
das Werkstück
umgebender Grundkörper ausgebildet,
in dem die ein Arbeitsprofil aufweisenden Walzen sich unter einem,
von der Steigung des Gewindes abhängigen Winkel zu der genannten
Achse erstrecken und in gleichförmiger
Umfangsverteilung gelagert sind. Das Werkstück wird während der Bearbeitung verdrehfest
eingespannt, wobei das dem Werkzeugkopf abgekehrte Ende des Werkstücks in einem
entlang einer Führung
geradlinig verschiebbaren Schlitten eingespannt ist, der somit entsprechend
der Länge
des Werkstücks
einer Vorschubbewegung unterliegt. Eine derartige Vorrichtung ist
beispielsweise aus der
DE
43 13 918 C2 bekannt.
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Darüber hinaus
sind der
GB 2 019 281
A und der
US 3 765 207 ähnliche
Vorrichtungen zur spanlosen Umformung langgestreckter Werkstücke zu entnehmen,
wobei bei diesen bekannten Ausbildungen jedoch die Eingangsstation
ortsfest angeordnet ist.
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In
Abhängigkeit
von der Länge
der genannten Führung
kann eine Vorrichtung der obengenannten Art jedoch ein beträchtliches
Bauvolumen beanspruchen. Das Umformverfahren muß in Abhängigkeit von der Länge des
zu bearbeitenden Werkstücks häufig diskontinuierlich
durchgeführt
werden, und zwar nach Maßgabe
des maximalen Vorschubweges des Schlittens, welches jedoch aufgrund
unvermeidbarer Stillstandszeiten des Werkzeugkopfes sowie der Verschiebezeiten
des Schlittens zu beträchtlichen
Verlustzeiten führt.
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Verarbeitet
werden mit derartigen Vorrichtungen unterschiedliche Stahlqualitäten, wobei
das Werkstück
bisweilen – über seine
Länge gesehen – starke
Eigenschaftsschwankungen aufweist. Diese Inhomogenitäten können insbesondere
bei der Herstellung von Gewindeprofilen zu nicht mehr tolerierbaren
Maßabweichungen
führen.
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Nachteilig
wirkt sich bei der bekannten Vorrichtung aus, daß die zwischen dem Schlitten
und dem Werkzeugkopf bestehende Einspannlänge sich während der Bearbeitung ändert. In
Abhängigkeit von
der Einspannlänge ändert sich
jedoch die Torsionselastizität
des Werkstücks,
so daß sich
bei gegebener Umformgeschwindigkeit die Torsionsbeanspruchung des
Werkstücks
in Richtung abnehmender Einspannlängen erhöht. Die Maßhaltigkeit des Werkstücks wird
infolge dieser Gegebenheiten bei werkstofflichen Inhomogenitäten erheblich
belastet.
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Einer
Steigerung der Arbeitsgeschwindigkeit sind durch die erreichbare
Kühlung
des Werkstücks und
die sich mit steigender Temperatur ändernden werkstofflichen Eigenschaften
des Werkstücks
sowie mit Hinblick auf die Standzeit des Werkzeugs Grenzen gesetzt.
Ein weiterer, durch die schlittenseitige Einspannung des Werkstücks bestimmter
Nachteil besteht darin, daß aus
Stabilitätsgründen extrem dünnwandige
rohrförmige
Werkstücke
nicht bearbeitet werden können.
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Diese
bekannte Vorrichtung unterliegt somit bezüglich der Art der zu bearbeitenden
Werkstücke als
auch des erzielbaren Durchsatzes beträchtlichen Beschränkungen,
wobei ferner ein kontinuierlicher Betrieb, beispielsweise eine Bearbeitung
von auf einer Haspel aufgewickeltem Ausgangsmaterial infolge der
taktweisen, durch den Vorschub des Schlittens bestimmten Arbeitsweise
bei dieser bekannten Vorrichtung nicht möglich ist.
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Es
ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung
der eingangs bezeichneten Art dahingehend auszugestalten, daß sich bei
einer Verminderung des Bauvolumens eine gegenüber dem Stand der Technik flexiblere
Verwendung und ein durch eine verbesserte Maßhaltigkeit auch bei der Bearbeitung von
Werkstücken
mit starken werkstofflichen Eigenschaftsschwankungen charakterisiertes
Arbeitsergebnis ergibt. Gelöst
ist diese Aufgabe bei einer solchen Vorrichtung durch die Merkmale
des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
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Erfindungsgemäß ist die
Eingangsstation als Rollenstation ausgebildet, welche auf einem
auf Führungen
gelagerten Schlitten zur Ausübung
einer Vorschubwirkung auf das Werkstück antreibbar ist. Die Eingangs-
bzw. Rollenstation ist auf dem Schlitten angeordnet, der auf einer
Führung
beweglich aufgelagert ist, wobei sich an den beiden Enden der Führung Meßgeber befinden.
Diese Maßnahmen
dienen der Gewinnung von Informationen über das Verhältnis der über die
Bearbeitungsstation einerseits und die Eingangsstation andererseits
ausgeübten
Vorschubwirkungen und bildet die Grundlage zur Regelung der Bewegung
beider Stationen. Der Meßgeber kann
im einfachsten Fall ein Endschalter sein, der lediglich das Erreichen
des Endes der Führung
signalisiert – in
Betracht kommt jedoch auch ein Kraftmeßsensor, der geeignet ist,
Unterschiede der beiden Vorschubwirkungen quantitativ zu erfassen.
In jedem Fall ist die auf diesem Wege gegebene Verschiebbarkeit
der Eingangsstation gering angelegt und lediglich dazu bestimmt, übliche,
durch Inhomogenitäten bedingte
Schwankungen auszugleichen. Nachdem der Abstand zwischen der Eingangsstation
und der Bearbeitungsstation nach Maßgabe der Verschiebbarkeit
des Schlittens einstellbar sein kann, kann auf diesem Wege unterschiedlicher
Elastizitäten
und sonstige Verformungseigenschaften der eingesetzten Werkstücke Rechnung
getragen werden. Ein Wesensmerkmal der Erfindung ist in jedem Fall
darin zu sehen, daß sich
während
der Bearbeitung zumindest nicht durch wechselnde Einspannlängen ändernde Torsionsbeanspruchungen
des Werkstücks
ergeben.
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Es
wird möglich,
daß das
Werkstück,
welches in der Eingangsstation verdrehfest gehalten ist, faktisch
einer konstanten Einspannlänge
zwischen der Bearbeitungsstation und der Eingangsstation unterliegt,
wodurch Probleme, die mit sich ändernden Einspannlängen, z.B.
sich ändernden
Torsionsbeanspruchungen zusammenhängen, vermieden werden können. Der
Arbeitsprozeß kann
somit über
die gesamte Länge
des Werkstücks
kontinuierlich durchgeführt
werden und es entfällt
auf diesem Wege ein nach Maßgabe
der absoluten Länge
des Werkstücks ansonsten
erforderliches taktweises, durch einen vorübergehenden Stillstand der
Bearbeitungsstation und ein zyklisches Verfahren des die verdrehsichere Einspannung
des Werkstücks
bewirkenden Schlittens entlang einer Führung gekennzeichnetes Arbeitsverfahren.
Dies führt
bereits bei ansonsten unveränderten
Verhältnissen
zu einer Durchsatzsteigerung und eröffnet ferner auch eine sinnvolle
Möglichkeit
zur kontinuierlichen Bearbeitung von beispielsweise draht- oder
bandstahlartigem, von einer Haspel während der Bearbeitung abgewickeltem
Material, welches nach erfolgter Bearbeitung mittels einer der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in Durchlaufrichtung nachgeordneten Trennvorrichtung nach Maßgabe diskreter,
vorgebbarer Längen
zugeschnitten wird.
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Gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 2 bis 4 ist in der Eingangsstation bzw. Rollenstation
eine Rollenanordnung vorgesehen, wobei über wenigstens ein Paar achsparalleler
Rollen, deren Achsen senkrecht zur Achse des langgestreckten Werkstücks verlaufen,
ein Vorschub auf das Werkstück
in Richtung auf die Bearbeitungsstation ausgeübt wird und dieses gleichzeitig
verdrehsicher gehalten ist. Zumindest eine der beiden Rollen ist
in Richtung auf die andere Rolle hin parallel verschiebbar und in
jeder Verschiebeposition fixierbar. Die Rollen sind jeweils mit
zumindest einer Ringnut versehen, wobei sich zwei gegenüberliegende
Ringnuten der beiden Rollen einer Rollenanordnung zu einem Einspannprofil
für das
zu bearbeitende Werkstück
komplettieren. Dieses Einspannprofil ist an die Abmessungen des
Werkstücks
angepaßt
und mit der Maßgabe
angelegt, daß einerseits
eine unverdrehbare Fixierung des Werkstücks gegeben ist, andererseits
infolge der Drehung der Rollen ein Vorschub auf das Werkstück übertragbar
ist. Im einfachsten Fall ist eine Rollenanordnung lediglich durch
ein Paar Ringnuten und demzufolge durch ein Einspannprofil gekennzeichnet – in Betracht
kommen jedoch auch mehrere, nebeneinander befindliche, in dieser
Weise gebildete Einspannprofile. Im Rahmen einer Rollenstation kann
lediglich eine Rollenanordnung der oben beschriebenen Art vorgesehen
sein – zur
Verbesserung der Führungs-
und Einspannwirkung können
jedoch auch zwei oder mehr in Durchlaufrichtung geringfügig beabstandete
Rollenanordnungen vorgesehen sein. Letztere Maßnahme ist insbesondere bei
der Verarbeitung von drahtartigem, von einer Haspel abgewickeltem
Ausgangsmaterial von großem
Vorteil, wenn vor der Bearbeitung eine Richtwirkung auf dieses Material
ausgeübt
werden soll. Diese Art der Einspannung und Führung des Ausgangsmaterials
ermöglicht
eine Bearbeitung von Vollstabmaterial und von rohrförmigem Material,
wobei sogar extrem dünnwandiges rohrförmiges Material
verarbeitbar ist.
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Die
Eingangsstation bzw. Rollenstation kann mit einem Antrieb zur Bewirkung
eines Vorschubs für das
Werkstück
ausgerüstet
sein, wie dies Anspruch 5 entnehmbar ist. Ein solcher Antrieb ist
von großem Vorteil
mit Hinblick auf eine Entlastung der Lager der Antriebswalzen des
Werkzeugkopfes, über
welche ansonsten eine axiale Reaktionskraft aufgenommen werden müßte. In
Abhängigkeit
von den gestaltlich und/oder werkstofflich bedingten Umformeigenschaften
des Werkstücks
kann dieser Antrieb jedoch auch entfallen, so daß die Vorschubkraft auch alleine über dem
Werkzeugkopf aufgebracht werden kann.
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Gemäß den Merkmalen
der Ansprüche
6 und 7 ist eine Steuerungseinrichtung vorgesehen, die zumindest
mit dem Antrieb der Rollenstation und den Meßgebern in Wirkverbindung steht
und die u.a. dazu bestimmt ist, den über die Eingangsstation entwickelten
Vorschub an die sonstigen Anforderungen des Arbeitsprozesses anzupassen.
Letzteres kann z.B. darin bestehen, die Vorschubwirkungen der Bearbeitungsstation
und der Eingangsstation aneinander anzupassen.
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Die
Merkmale der Ansprüche
8 und 9 sind auf weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Vorrichtung
gerichtet. Insbesondere kann hiernach ausgangsseitig eine weitere
Rollenstation vorgesehen sein, die konstruktiv der eingangsseitigen
Rollenstation entspricht. Ausgangsseitig kann jedoch auch eine beliebige
sonstige zur Führung
des bearbeitenden Werkstücks
bestimmte, ortsfeste oder auch verschiebbare Station vorgesehen
sein.
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Die
Achsen der mehrerer Rollenanordnungen der eingangs- und/oder ausgangsseitigen
Rollenstationen können
entsprechend den Merkmalen der Ansprüche 10 und 11 jeweils eine
gleiche horizontale oder vertikale Orientierung aufweisen. In Betracht
kommen jedoch horizontale und/oder vertikale Achsanordnungen der
Rollenanordnungen einer Rollenstation.
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Es
sind weitere Ausgestaltungen des Prinzips der Rollenstationen möglich. So
können
in einer Rollenstation gegebenenfalls mit geringfügigem Abstand
hintereinander – in
Durchlaufrichtung gesehen – Rollen
nach Maßgabe
beliebiger, lediglich in einer Vertikalebene gelegener Achsen gelagert
sein, die mit Ringnuten versehen sind, die sich zu einem Einspannprofil
für das
Werkstück
komplettieren.
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Gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 12 sind die Drehzahlen der Antriebe der Bearbeitungsstation
und der Rollenstation nach Maßgabe
eines wählbaren
Verhältnisses
angelegt. Über
eine als SPS-Steuerung konzipierte Steuerungseinrichtung kann somit
ein gleicher Vorschub beider Antriebe vorgegeben werden. Es besteht
auch die Möglichkeit, durch
Einstellung von Drehzahl- bzw. Vorschubdifferenzen das Werkstück unter
Zug- bzw. Druckbeanspruchung zu setzen.
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Mit
der Erfindung wird somit eine Vorrichtung zur Verfügung gestellt,
die insbesondere in Verbindung mit dem im Verhältnis zu demjenigen der Bearbeitungsstation
steuerbaren Vorschub der Eingangsstation vielfältige Anpassungsmöglichkeiten
an stoffliche und gestaltliche Eigenschaften des Werkstücks eröffnet.
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Die
Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf das in den Zeichnungen
schematisch wiedergegebene Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden.
Es zeigen:
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1:
eine Prinzipdarstellung des globalen Aufbaus der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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2:
eine Darstellung des Werkzeugkopfes entsprechend einer Schnittebene
II – II
der 1;
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3.
eine Darstellung der eingangsseitigen Rollenstation der Vorrichtung
in einem Axialschnitt;
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4 eine
Darstellung einer Ansicht der Rollenstation entsprechend einer Blickrichtung
IV der 3;
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5 eine
Teildarstellung der Auflagerung der eingangsseitigen Rollenstation
in einer horizontalen Schnittebene entsprechend einer Blickrichtung
V der 1.
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Mit 1 ist
in 1 ein spanlos zu bearbeitendes, langgestrecktes
Werkstück
bezeichnet, bei welchem es sich um ein Rohr handeln kann, welches
zumindest außenseitig über seine
gesamte Länge gleichförmig mit
einer gewindeartigen Verformung zu versehen ist, beispielsweise
in der Form eines Rundgewindes. Das Werkstück durchläuft die Vorrichtung während der
Bearbeitung in Richtung des Pfeiles 2 und erfährt eingangs-
und ausgangsseitig geeignete Unterstützungen, die grundsätzlich beliebig
ausgebildet sein können,
die jedoch abweichend von dem eingangs dargelegten Stand der Technik
in keinerlei funktioneller, insbesondere in keinerlei Antriebsverbindung
mit der gezeigten Vorrichtung stehen.
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Die
wesentlichen Komponenten der Vorrichtung sind eine eingangsseitige
Rollenstation 3, eine Bearbeitungsstation 4 und
eine ausgangsseitige Rollenstation 5, die sämtlich auf
einem gemeinsamen Maschinengestell 6 aufgelagert sind.
Die genannten Stationen sind auf dem Maschinengestell 6 in
Durchlaufrichtung 2 des Werkstücks 1 unmittelbar
hintereinander angeordnet, wobei die Bearbeitungsstation 4 fest
und zumindest die eingangsseitige Rollenstation 3 geringfügig in Durchlaufrichtung
bzw. in Gegenrichtung zu dieser Richtung geradlinig verschiebbar ist.
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Mit 7 ist
der Antrieb der Bearbeitungsstation bezeichnet, der in Wirkverbindung
mit einem in 2 gezeigten Werkzeugkopf 8 steht.
Dieser Werkzeugkopf 8 ist global als ringzylindrisches,
um eine Achse 9 drehbar gelagertes Bauteil ausgebildet,
welche Achse sich gleichachsig zu der Längsachse des zu bearbeitenden
Werkstücks 1 erstreckt.
Er dient der Lagerung von drei Arbeitswalzen 10, deren
Achsen nach Maßgabe
der Gewindesteigung zu der Achse 9 unter einem Winkel angestellt
sind. Diese Arbeitswalzen 10 sind im Umfangsbereich ringartig
nach Maßgabe
des herzustellenden Gewindes profiliert, wobei dieses Profil mit
der Außenseite
des Werkstücks 1 im Eingriff
steht.
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Der
Werkzeugkopf 8 ist außenseitig
in ein Gehäuse
eingebunden, in welches ferner eine zeichnerisch nicht wiedergegebene
Kühleinrichtung
integriert ist, die insbesondere im Bereich der Arbeitswalzen 10 eine
Kühlwirkung
entwickelt, nachdem es in Abhängigkeit
von der Arbeitsgeschwindigkeit zu einer beträchtlichen Wärmeentwicklung kommt, die ohne
Kühlung
die Standzeit der Arbeitswalzen 10 verkürzen würde. Derartige Kühleinrichtungen
sind als solche bekannt und es wird hierauf im Folgenden nicht näher eingegangen
werden.
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Das
zu bearbeitende Werkstück 1 ist
während
der Bearbeitung koaxial zu dem Werkzeugkopf 8 gehalten
und wird durch diesen hindurchgeführt. Demzufolge sind die Arbeitswalzen 10 in
gleichförmiger
Umfangsverteilung in dem Werkzeugkopf 8 gelagert. Die Zahl
der Arbeitswalzen 10 – in
peripherer Richtung gesehen – kann
variieren und es können auch
mehr als drei Walzen vorgese hen sein. Auch können – in Durchlaufrichtung 2 gesehen – mehrere Walzenanordnungen,
bestehend jeweils aus drei oder mehr Arbeitswalzen 10 von
der in 2 gezeigten Art vorgesehen sein, wobei die gesamte
Umformarbeit stufenweise nach Maßgabe der Zahl der aufeinander
folgenden Walzenanordnungen durchgeführt wird und wobei sich die
Profilierungen der aufeinanderfolgenden Walzenanordnungen demzufolge voneinander
unterscheiden.
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Wie
anhand der 1 und 5 erkennbar ist,
ist die eingangsseitige Rollenstation 3 auf einem Schlitten 11 aufgelagert,
der seinerseits entlang zweier sich parallel und mit Abstand zueinander
in Vorschubrichtung 2 erstreckender schienenartiger Führungen 12 verschiebbar
ist. Diese Verschiebbarkeit ist lediglich geringfügig und
es sind an den Enden beider Führungen 12 jeweils
Kraftmessgeber 13 angeordnet, die zumindest zur Generierung
eines, das Anliegen des Schlittens an diesen Gebern beschreibenden
elektrischen Signals eingerichtet sind. Auf die Zweckbestimmung
dieser Kraftmessgeber 13 im Rahmen des Erfindungsgegenstands
wird im Folgenden noch näher
eingegangen werden.
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Die
Rollenstation 3 ist durch mehrere, in Durchlaufrichtung 2 hintereinander
angeordnete, untereinander gleich beschaffene Rollenanordnungen 14 gekennzeichnet,
wobei sich die Achsen der beiden jeweiligen Rollen 15,15' einer jeden
Rollenanordnung senkrecht zur Vorschubrichtung 2 erstrecken.
Sämtliche
Rollen 15, 15' der
Rollenstation 3 werden über
einen Antrieb 16 mit Hinblick auf die Bewirkung eines Vorschubs
bei dem Werkstück 1 angetrieben,
wobei dieser Antrieb mit einer Steuerungseinrichtung 17 in
Wirkverbindung steht. Als Antrieb 16 kann grundsätzlich jeder
drehzahlregelbare Antrieb Verwendung finden. In der Zeichnung erstrecken
sich die Achsen der Rollen 15, 15' horizontal – dies ist nicht unbedingt
erforderlich und es kommt gleichermaßen auch eine vertikale Erstreckung
der Rollen in Betracht. Ferner können
mehr als drei Rollenanordnungen 14 in Durchlaufrichtung 2 hintereinander
vorgesehen sein, wobei zusätzlich
einzelne der Rollenanordnungen unterschiedliche Achsenorientierungen
aufweisen können.
Beispielsweise können die
Achsen einer ersten Rollenanordnung sich horizontal und diejenigen
einer zweiten Rollenanordnung sich vertikal erstrecken.
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Die
beiden Rollen 15,15' einer
jeden Rollenanordnung 14 sind mit wenigstens einer Anordnung einander
gegenüberliegender,
im Querschnitt dreieckförmiger
Ringnuten 18 versehen, die mit der Maßgabe dimensioniert sind, dass
der Querschnitt des Werkstücks 1 von
zwei derartigen Ringnuten 18 teilweise umfasst wird. Dementsprechend
sind auch die Achsen der Rollen voneinander beabstandet. Zumindest
eine der beiden Rollen 15,15' ist in Richtung auf die Achse
der anderen Rolle hin sowie in Gegenrichtung hierzu parallel verschiebbar
in der Rollenstation 3 gelagert, so dass jedenfalls die
Möglichkeit
einer Anpassung an unterschiedliche Durchmessermaße der zu
bearbeitenden Werkstücke 1 gegeben
ist. Aufgrund der dreieckförmigen
Querschnittsgestaltung der Ringnuten 18 bsteht an den Stellen 19, 19' ein linienförmiger Kontakt
zwischen den Flanken der Ringnuten einerseits und dem Werkstück 1 andererseits.
Von wesentlicher Bedeutung ist, dass eine zentrierende Bewegung
der Rollen 15,15' bzw.
einer der beiden Rollen mit der Maßgabe eingerichtet ist, dass sich
die zentrale Längsachse
des auf diesem Wege gegebenen Einspannprofils der Rollenstation 3 stets gleichachsig
mit der Längsachse
des Werkzeugkopfes 8 erstreckt.
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Die
ausgangsseitige Rollenstation 5 kann zumindest hinsichtlich
einer Unterbringung von Rollen, sowie der Anordnung der Rollen relativ
zu dem Werkstück 1 einen
gleichen konstruktiven Aufbau wie die eingangsseitige Rollenstation 3 aufweisen.
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Wesentlich
ist, dass das Werkstück 1 dadurch,
dass die Rollen 15,15' der Rollenstation 3 aufeinander
zu bewegt werden, das Werkstück
in dem, durch die einander gegenüberliegenden,
ein Einspannprofil bildenden Ringnuten 18 hinsichtlich
seiner Längsachse
unverdrehbar gehalten ist. In Abhängigkeit von der, über den
Antrieb 7 vorgegebenen Drehzahl des Werkzeugkopfes 8 in
Richtung des Pfeiles 21 sowie der durch das Profil der
Arbeitswalzen 10 vorgegebenen Steigung des Gewindeprofils ergibt
sich eine Vorschubbewegung des Werk stücks in Vorschubrichtung 2.
Der Antrieb 16 der Rollenstation 3 ist dahingehend
angelegt, dass die Rollen 15,15' sämtlicher Rollenanordnungen 14 synchron
in den jeweiligen Umdrehungsrichtungen 20,20' angetrieben
werden, und zwar mit der Maßgabe,
dass ein gleichförmiger
Vorschub des Werkstücks 1 in
Richtung auf den Werkzeugkopf 8 hin erfolgt, so dass über den,
durch den Antrieb 7 und den Werkzeugkopf vorgegebenen Vorschub
auch die über
den Antrieb 16 vorgegebene Umlaufgeschwindigkeit der Rollen 15,15' bestimmt wird.
Die Position des Schlittens 11 und damit der Rollenstation 3 entlang
der Führungen 12 ergibt
sich somit in Abhängigkeit
von dem Verhältnis
der über
die Antriebe der Bearbeitungsstation 4 bzw. der Rollenstation 3 ausgeübten Vorschubwirkungen.
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Im
einfachsten Fall kann die Eingangsstation bzw. die Rollenstation 3 auch
fest bzw. entlang von Führungen 12 fest
einstellbar angelegt sein, insbesondere dann, wenn kein Antrieb
für die
Eingangsstation vorgesehen ist.
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Zu
diesem Zweck wird eine eventuelle Bewegung der Rollenstation 3 auf
den Führungen 12 über die
dort befindlichen Kraftmessgeber 13 erfaßt und über die
Steuerungseinrichtung 17 ausgewertet. Führt diese Auswertung zu einem
Vor- oder einem Nachlauf der Umlaufgeschwindigkeit der Rollen 15, 15' gegenüber einer, über die
Arbeitsstation vorgegebenen Sollgeschwindigkeit, wird über die
Steuerungseinrichtung 17 der Antrieb 16 mit Hinblick
auf einen Gleichlauf der Rollen 15, 15' hin ausgesteuert.
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Das
Werkstück 1 ist
in der Rollenstation 3 unverdrehbar gehalten und erfährt gleichzeitig
eine axial gerichtete Führungswirkung,
ohne dass wie bei dem eingangs dargelegten Stand der Technik eine faktisch
nach Maßgabe
der Länge
des Werkstücks notwendige
Verfahrbarkeit eines die unverdrehbare Einspannung des Werkstücks bewirkenden
Schlittens erforderlich ist. Der Abstand zwischen dem, die unverdrehbare
Fixierung des Werkstücks 1 bewirkenden
Einspannpunkts einerseits und der Arbeitsstation andererseits ist
kurz und insbesondere im Vergleich zum Stand der Technik nahezu
konstant. Dies bedeutet, dass sämtliche,
mit einer sich während
der Bearbeitung ändernden
Einspannlänge
ergebenden Probleme, die insbesondere bei solchen Stahlsorten auftreten,
deren werkstoffliche Eigenschaften stark inhomogen sind, vermieden
werden.
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Die,
in den Rollenstationen 4,5 benutzten Rollen können Arbeitswalzen 10 sein,
in die die zur Bildung von Einspannprofilen bestimmten Ringnuten eingefräst oder
in sonstiger Weise eingearbeitet sind. Auf diesem können Justierarbeiten,
die ansonsten mit Hinblick auf die Einstellung einer axialen Ausrichtung
von Rollen- und Bearbeitungsstation anfallen, vergleichsweise einfach
durchgeführt
werden, ein Vorteil, der insbesondere bei einem Übergang auf andere Dimensionen
des Werkstücks 1 von
Bedeutung ist.