DE1010578B - Schaltungsanordnung fuer Fernmeldeanlagen mit Waehlbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen Stellen aus bestimmte zugeordnete Stellen angewaehlt werden koennen - Google Patents
Schaltungsanordnung fuer Fernmeldeanlagen mit Waehlbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen Stellen aus bestimmte zugeordnete Stellen angewaehlt werden koennenInfo
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Description
DEUTSCHES
Schaltungsanordnungen, durch die es einem beliebigen Teilnehmer einer Fernmeldeanlage mit Wählbetrieb
möglich ist, durch Wahl einer Kennzahl eine nur dem betreffenden Teilnehmer zugeteilte Einrichtung
in der Wählvermittlungsstelle, z. B. eine Übertragung oder eine besondere Dienststelle, anzusteuern
und in ihr bestimmte Schaltvorgänge hervorzurufen, sind bekannt. Sie sehen aber bei der Teilnehmerstelle,
sei es eine Fernsprech- oder Fernschreibstelle, besondere zusätzliche Schaltungsmittel, wie z. B. Erdtasten
oder/und Überbrückungstasten, vor. Bevor also eine Sprechstelle zu einem besonderen Dienst zugelassen
werden kann, muß eine Zusatzeinrichtung bei der Sprechstelle des betreffenden Teilnehmers eingebaut
werden, um zu erzielen, daß nur diese Sprechstelle eine bestimmte Übertragung erreichen oder nicht erreichen
kann, je nachdem, was bezweckt werden soll.
Die Erfindung vermeidet diese Nachteile durch eine Schaltungsanordnung für Fernmeldeanlagen mit
Wählbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen dazu berechtigten Stellen A aus bestimmte, diesen einzeln
zugeordnete Stellen B angesteuert werden können, um dort Schaltvorgänge einzuleiten, wobei diese Stellen B
auch von beliebigen anderen Stellen aus ansteuerbar sind. Erfindungsgemäß wird unter Vermeidung besonderer
bei den anrufenden Stellen A oder deren Anschlußleitungen vorzusehender zusätzlicher Schaltmittel
zur Verhinderung der Einleitung von Schaltvorgängen bei der angesteuerten Stelle B durch eine
nicht berechtigte Teilnehmerendstelle ohne Prüfung der anrufenden Stelle A über die Leitungsschleife
eine Wechselspannung nur dann wirksam und die Stelle B belegungsfähig gemacht, wenn die Verbindung
zur angesteuerten Stelle B allein von der berechtigten Stelle A ausgeht.
Die Schaltungsanordnung kann vorteilhafterweise auch so ausgeführt werden, daß unter Vermeidung
besonderer bei der berechtigten Stelle A oder deren Anschlußleitung vorzusehender zusätzlicher Schaltmittel
die Einleitung von Schaltvorgängen bei der angesteuerten Stelle B durch eine nicht berechtigte
Stelle nur dann möglich ist, wenn der berechtigte Teilnehmer A eine abgehende Verbindung aufgebaut
oder den Hörer zur Herstellung einer abgehenden Verbindung abgenommen hat.
Der unbequeme und zeitraubende Einbau von Zusatzeinrichtungen
bei der Teilnehmerendstelle oder das Auswechseln des Teilnehmerapparates gegen einen
besonderen mit Zusatzeinrichtung versehenen Apparat entfällt, so daß Teilnehmer unverzüglich und auch nur
für wenige Tage lohnend zu besonderen Diensten zugelassen werden können. Trotzdem wird erreicht, daß
nicht berechtigten Teilnehmern das Betätigen einer besonderen Übertragung unmöglich gemacht oder so
Schaltungsanordnung für Fernmeldeanlagen mit Wählbetrieb, mit deren
Hilfe von beliebigen Stellen aus
bestimmte zugeordnete Stellen angewählt
werden können
Anmelder:
Deutsche Bundespost,
vertreten durch den Präsidenten
des Fernmeldetechnischen Zentralamts,
Darmstadt, Rheinstr. 110
Dr.-Ing. Hans Spülbeck, Dalheim-Rödgen,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
erschwert wird, daß es für den normalen Betrieb genügend unwahrscheinlich ist.
Der Einfachheit halber ist im folgenden nur von Teilnehmerfernsprechstellen und zu erreichenden
Übertragungen die Rede, obwohl die Erfindung sich auch auf Fernschreibteilnehmer und Teilnehmer sonstiger
Fernmeldeanlagen und nicht nur auf Übertragungen, sondern auch auf sonstige Einrichtungen
oder besondere Dienststellen bezieht.
An Hand der Abb. 1 bis 3 sind Ausführungsbeispiele für einige mögliche Schaltungsanordnungen
dieser Art dargestellt und im folgenden zur Erläuterung des Erfindungsgedankens kurz beschrieben.
In Abb. 1 sind den Sprechstellen Al und A2 über die Trennsteckverteiler Tl und T 2 je eine besondere Übertragung 51 und 52 zugeteilt. Jeder dieser Teilnehmer A kann die ihm zugeordnete Übertragung B nach Wahl einer nur ihm mitgeteilten geheimen Kennzahl erreichen und dadurch Umleitung von ankommenden Anrufen zur Dienststelle D, Zurückschaltung zu seiner Sprechstelle hin usw. selbst ohne Mitwirkung des Amtes beliebig oft und jederzeit veranlassen. Hat der Teilnehmer Al die nur ihm bekannte Kennzahl gewählt, so spricht in der ihm zugeteilten Übertragung51 das Relais Cl zn und legt mit seinen Kontakten 14 el und 15el eine Wechselspannung an die Leitungen 2 und 4 zum Trennsteckverteiler Tl. Der Wechselstrom gelangt über die aufgebaute Verbindung zum Wechselstromempfänger WE und bringt dort
In Abb. 1 sind den Sprechstellen Al und A2 über die Trennsteckverteiler Tl und T 2 je eine besondere Übertragung 51 und 52 zugeteilt. Jeder dieser Teilnehmer A kann die ihm zugeordnete Übertragung B nach Wahl einer nur ihm mitgeteilten geheimen Kennzahl erreichen und dadurch Umleitung von ankommenden Anrufen zur Dienststelle D, Zurückschaltung zu seiner Sprechstelle hin usw. selbst ohne Mitwirkung des Amtes beliebig oft und jederzeit veranlassen. Hat der Teilnehmer Al die nur ihm bekannte Kennzahl gewählt, so spricht in der ihm zugeteilten Übertragung51 das Relais Cl zn und legt mit seinen Kontakten 14 el und 15el eine Wechselspannung an die Leitungen 2 und 4 zum Trennsteckverteiler Tl. Der Wechselstrom gelangt über die aufgebaute Verbindung zum Wechselstromempfänger WE und bringt dort
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nach Durchlaufen des Verstärkers V und des Gleichrichters
G das Relais R zum Ansprechen. Relais R schaltet mit dem Kontakt 5r die gemeinsame Erde an
die Umsteuerübertragungen B an. Erst dadurch kann die angesteuerte Übertragung Bl wirksam werden.
Wenn ein anderer Teilnehmer, beispielsweise der Teilnehmer A 2, dem die Übertragung B 2 zugeteilt ist,
die dem Teilnehmer Al zugeteilte Übertragung Bl
ansteuert, kann der Wechselstromempfänger WE nicht ansprechen, weil die Wechselspannung durch die Kontakte
14c 1 und 15 el an die Leitungen 2 und 4 angelegt wird, jedoch nicht durch die Kontakte 16 c2
und 17c2 an die Leitungen 6 und 8, was notwendig
wäre, um den Wechselstromempfänger zu erreichen. Es kann keine Übertragung betätigt werden, weil der
Kontakt 5/· geöffnet bleibt. Wenn ein dritter Teilnehmer, dem keine Übertragung zugeteilt ist, die
Kennzahl einer Übertragung wählt, so werden zwar die Kontakte 14el und 15el umgelegt, aber die angelegte
Wechselspannung findet keinen Weg zum Wechselstromempfänger WE. Niemals können gleichzeitig
mehr als eine Übertragung belegt werden, weil das Prüfrelais P im Leitungswähler eine Selbstsperrung
in bekannter Weise vornimmt. Es genügt deshalb, für alle oder für eine größere Anzahl Übertragungen
einen gemeinsamen Wechselstromempfänger vorzusehen.
Durch die beschriebene Anordnung wird sichergestellt,
daß eine einem bestimmten Teilnehmer A zugeordnete Übertragung B nur von diesem und nicht
von einem anderen Teilnehmer erreichbar ist, wobei keine besonderen Schaltmittel außerhalb des Amtes
und keine Prüfung über die Leitungsschleife der anrufenden Stelle erforderlich sind.
Die Abb. 2 zeigt eine Ausführungsform des Erfindungsgedankens,
bei der die Ansteuerung einer Übertragung B durch einen nicht berechtigten Teilnehmer
zwar nicht unmöglich, aber weitgehend eingeschränkt und unwahrscheinlich ist.
Auch bei diesem Beispiel wird die zugelassene .Sprechstelle A und die Ausgänge α und b, die zum
Vielfach des zugehörigen L'eitungswählers LW gehören, im Trennsteckverteiler T- abgegriffen und über
die Leitungen 1 bis 4 zur zugeordneten Übertragung B geführt. Außerdem wird noch die c 3-Ader im Trenn-Steckverteiler
T über die Leitung 5 mit dem hochohmigen Relais D der Übertragung B verbunden.
Wollte man außer dem Schutz, der durch die Verwendung einer nur dem zugelassenen Teilnehmer A
mitgeteilten geheimen Kennzahl erreicht wird, weiter keinen Schutz gegen eine mißbräuchliche Benutzung
der Übertragung B vorsehen, so wäre das Relais C- in
der Übertragung B unmittelbar an Spannung zu legen. Nach Abb. 2 ist aber das Relais C in die
Leitung 2, die zum Trennsteckverteiler führt, eingeschleift. Zur besseren Sprachübertragung ist dieses
Relais durch einen Kondensator überbrückt. Bei dieser Anordnung findet das Relais C, wenn die geheime
Kennzahl gewählt worden ist, nur dann Spannung über den Kontakt t des I. Vorwählers /. VW,
wenn der /. VW in Ruhelage ist, d. h. wenn beim Teilnehmer A der Handapparat aufliegt. Wählt ein
nicht berechtigter Teilnehmer die Kennzahl, darf die Übertragung B nicht ansprechen. Dies wird durch
den Kontakt d des hochohmigen Relais D verhindert, das in der Ruhelage des I. Vorwählers /. VW über
das Relais Γ mit den Wicklungen Tl, T2 und TZ und
über die Leitung 5 unter Dauerstrom steht.
Ist Teilnehmer A gerade durch ein ankommendes Gespräch belegt, wenn ein anderer Teilnehmer die
diesem zugeordnete Kennzahl wählt, so findet das Relais C keine Spannung, weil bekanntlich bei einer
ankommenden Verbindung das Relais T im I. Vorwähler angezogen ist und damit der Kontakt t nicht
mehr an der Spannungsquelle liegt. Auch in diesem Fall kann die Übertragung B nicht mißbräuchlich betätigt
werden.
Nur wenn der Teilnehmer A selbst die geheime Kennzahl gewählt oder eine abgehende Verbindung
hergestellt bzw. den Hörer zur Einleitung einer abgehenden, nicht ankommenden Verbindung abgenommen
hat, findet das Relais C Spannung über den umgelegten Kontakt t und über das Relais Al im
I. Gruppenwähler I. GW. Eine irrtümliche bzw. mißbräuchliche
Belegung der Übertragung B ist damit nur möglich, wenn das Herstellen oder das Bestehen
einer abgehenden Verbindung durch den berechtigten Teilnehmer und das Anwählen der Übertragung durch
einen nicht berechtigten Teilnehmer zeitlich zusammenfallen, was allerdings höchst unwahrscheinlich
sein dürfte. In allen anderen Fällen kann die Übertragung nicht betätigt werden.
Eine weitere Möglichkeit, eine mißbräuchliche oder irrtümliche Betätigung einer Übertragung weitgehend
zu unterbinden, wobei wiederum keine besonderen Schaltmittel bei der berechtigten Stelle A erforderlich
sind, besteht darin, daß man zur Ansteuerung der Übertragung Folgen von Gleich- oder Wechselstromzeichen
verwendet, bei denen die Zahl der Zeichen (Elemente), die zum Aufbau einer Zeichenfolge
dienen, die Kombination einer wesentlich größeren Anzahl von Zeichenfolgen gestattet, als es der tatsächlich
vorhandenen Zahl von zu erreichenden Übertragungen entspricht. Aus dieser Zahl der möglichen
Zeichenfolgen wird die benötigte Anzahl beliebig herausgegriffen und den einzelnen Übertragungen zugeteilt.
Beispielsweise läßt sich dies dadurch erreichen, daß man in der zur Ansteuerung der Übertragungen
dienenden Schaltungsanordnung mehrere Drehwähler oder Hebdrehwähler hintereinanderschaltet. Die mißbräuchliche
Ansteuerung ist dann bei der großen Anzahl der möglichen und der geringen Anzahl der tatsächlichen
Kennzahlen wenn nicht unmöglich, so doch in hohem Maße unwahrscheinlich.
Abb. 3 zeigt ein Beispiel für eine derartige Schaltungsanordnung. Werden z. B. beim Dienstdrehwähler
/ DDW zwei und bei den //. DDW je zwei beliebige Ausgänge und bei den Dienstleitungswählern
DLW je fünfundzwanzig beliebige Ausgänge beschaltet, so können bei dieser Einteilung einhundert Kennzahlen
gebildet werden, die einschließlich der Verkehrsausscheidungsziffern, z. B. 111, siebenstellig
werden (z.B. 1 11 72 93). Die Sicherheit gegen unbefugte Wahl einer beliebigen Kennzahl ist in diesem
Fall 100:11 wobei die Kenntnis der Verkehrsausscheidungsziffern
111 als bekannt vorausgesetzt wird;
die Wahrscheinlichkeit, eine bestimmte geheime Kennzahl zu treffen ist 1 :10 000.
Selbstverständlich kann auch eine andere Anordnung ähnlicher Art angewandt werden, indem beispielsweise
die Hebdrehwähler DLW durch zwei nur mit Drehwählern besetzte Wahlstufen ersetzt werden
od. ä. Eine zwischen den einzelnen Wahlstufen der Dienstwähler einzufügende Freiwahl ist natürlich
hierbei nicht erforderlich.
Um bei den beiden zuletzt beschriebenen Ausführungsmöglichkeiten die Sicherheit gegen eine solche
unerwünschte Betätigung zu steigern, besteht eine weitere Möglichkeit darin, daß man die beiden zuletzt
beschriebenen Maßnahmen gleichzeitig anwendet.
In diesem Fall erfolgt beispielsweise die Ansteuerung der zugeordneten Übertragung B mit Hilfe einer nur
der berechtigten Stelle bekannten Zeichenfolge (Nummer) in der an Hand der Abb. 3 beschriebenen Weise,
wonach anschließend eine gleichstrommäßige Prüfung gemäß der Anordnung nach Abb. 2 vorgenommen
wird.
Alle vier Vorschläge hai>en gegenüber dem bisherigen
Stand der Technik den Vorteil, daß keine zusätzlichen Schaltmittel bei den berechtigten oder den
nicht berechtigten Sprechstellen anzubringen sind und daß keine Rückprüfung über die Anschluß leitung
stattfindet. Das erste Ausführungsbeispiel, bei dem das Betätigen der zugeordneten Übertragung B von
anderen Sprechstellen aus unmöglich gemacht ist, hat den durch die Aufgabenstellung bedingten Nachteil,
daß der berechtigte Teilnehmer nur von seiner Sprechstelle A aus die Umschaltungen in der Übertragung
bewirken kann. Das dritte Ausführungsbeispiel hat dagegen den Vorteil, daß der berechtigte Teilnehmer
von jeder beliebigen Sprechstelle aus die Umschaltungen in der ihm zugeordneten Übertragung einleiten
kann. Dies bedeutet t. B. in folgendem Fall einen großen Vorteil: Hat der Teilnehmer vor dem
Verlassen der Wohnung, in welcher sich die berechtigte Sprechstelle A befindet, vergessen, die Umschaltung
zu einer besonderen Dienststelle, z. B. zum Fernsprechauftragsdienst, durch die Betätigung seiner ihm
zugeordneten Übertragung vorzunehmen, so kann er nachträglich von jeder anderen Sprechstelle aus durch
Wahl der geheimen, »verschlüsselten« Kennzahl die Umschaltung noch vornehmen und ebenso-wieder rückgängig
machen. Bei dem zweiten und vierten Ausführungsbeispiel ist dies ebenfalls möglich, wenn der
Teilnehmer erst die berechtigte Sprechstelle A anruft und bittet, nach kurzem Auflegen des Hörers ihn anschließend
etwa 1 Minute lang wieder abzunehmen. In dieser Zeit wählt er dann von der Sprechstelle aus,
bei der er sich gerade befindet, die »verschlüsselte« Kennzahl.
Claims (6)
1. Schaltungsanordnung für Fernmeldeanlagen mit Wählbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen
dazu berechtigten Stellen (A) aus bestimmte diesen einzeln zugeordnete Stellen (B) angesteuert werden
können, um dort Schaltvorgänge einzuleiten, und diese Stellen (B) auch von beliebigen anderen
Stellen aus ansteuerbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß unter Vermeidung besonderer bei
den anrufenden Stellen (A) oder deren Anschlußleitungen vorzusehender zusätzlicher Schaltmittel
zur Verhinderung der Einleitung von Schaltvorgängen bei der angesteuerten Stelle (B) durch eine
nicht berechtigte Teilnehmerendstelle ohne Prüfung der anrufenden Stelle (A) über die Leitungsschleife eine Wechselspannung nur dann wirksam
wird und die Stelle (B) belegungsfähig macht, wenn die Verbindung zur angesteuerten Stelle
(B) allein von der berechtigten Stelle (A) ausgeht.
2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß unter Vermeidung besonderer
bei der berechtigten Stelle (A) oder deren Anschlußleitung vorzusehender zusätzlicher
Schaltmittel die Einleitung von Schaltvorgängen bei der angesteuerten Stelle (B) durch eine nicht
berechtigte Stelle nur dann möglich ist, wenn der berechtigte Teilnehmer (A) eine abgehende Verbindung
aufgebaut oder den Hörer zur Herstellung einer abgehenden Verbindung abgenommen hat.
3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ansteuerung der
Übertragung (B) Folgen von Gleich- oder Wechselstromzeichen verwendet werden, bei denen die
Zahl der Zeichen, die zum Aufbau der Zeichenfolge dienen, die Kombination einer wesentlich
größeren Anzahl von Zeichenfolgen gestattet, als der tatsächlich vorhandenen Zahl der Übertragungen
(B) entspricht, und daß die benötigte Anzahl von Zeichenfolgen beliebig herausgegriffen und
den einzelnen Übertragungen (B) zugeteilt wird.
4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansteuerung der
zugeordneten Stellen (B) über mehr Wahlstufen erfolgt, als zur Ausscheidung der insgesamt vorgesehenen
anzusteuernden Stellen (B) an sich erforderlich sind, und daß in jeder Wahlstufe nur
ein Bruchteil der zur Verfügung stehenden Ausgänge weitergeführt ist.
5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Maßnahmen nach
Anspruch 2 und 3 gleichzeitig angewandt werden.
6. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Maßnahmen nach
Anspruch 2 und 4 gleichzeitig angewendet werden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 645 061;
schweizerische Patentschrift Nr. 276 282.
Deutsche Patentschrift Nr. 645 061;
schweizerische Patentschrift Nr. 276 282.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 709 549/156 6.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DED22868A DE1010578B (de) | 1956-04-30 | 1956-04-30 | Schaltungsanordnung fuer Fernmeldeanlagen mit Waehlbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen Stellen aus bestimmte zugeordnete Stellen angewaehlt werden koennen |
Applications Claiming Priority (1)
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| DED22868A DE1010578B (de) | 1956-04-30 | 1956-04-30 | Schaltungsanordnung fuer Fernmeldeanlagen mit Waehlbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen Stellen aus bestimmte zugeordnete Stellen angewaehlt werden koennen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1010578B true DE1010578B (de) | 1957-06-19 |
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ID=7037612
Family Applications (1)
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| DED22868A Pending DE1010578B (de) | 1956-04-30 | 1956-04-30 | Schaltungsanordnung fuer Fernmeldeanlagen mit Waehlbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen Stellen aus bestimmte zugeordnete Stellen angewaehlt werden koennen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1010578B (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1081933B (de) * | 1959-06-03 | 1960-05-19 | Siemens Ag | Anordnung zur wahlweisen Anschaltung von Teilnehmerleitungen an den Fernsprechauftragsdienst und Bescheiddienst und Abschaltung von den Diensten |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE645061C (de) * | 1934-02-11 | 1937-05-20 | Int Standard Electric Corp | Schaltung fuer Fernsprechanlagen mit Waehlerbetrieb |
| CH276282A (de) * | 1943-06-07 | 1951-06-30 | Standard Telephon & Radio Ag | Fernmeldeamtsanlage. |
-
1956
- 1956-04-30 DE DED22868A patent/DE1010578B/de active Pending
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE645061C (de) * | 1934-02-11 | 1937-05-20 | Int Standard Electric Corp | Schaltung fuer Fernsprechanlagen mit Waehlerbetrieb |
| CH276282A (de) * | 1943-06-07 | 1951-06-30 | Standard Telephon & Radio Ag | Fernmeldeamtsanlage. |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1081933B (de) * | 1959-06-03 | 1960-05-19 | Siemens Ag | Anordnung zur wahlweisen Anschaltung von Teilnehmerleitungen an den Fernsprechauftragsdienst und Bescheiddienst und Abschaltung von den Diensten |
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