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DE1010578B - Schaltungsanordnung fuer Fernmeldeanlagen mit Waehlbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen Stellen aus bestimmte zugeordnete Stellen angewaehlt werden koennen - Google Patents

Schaltungsanordnung fuer Fernmeldeanlagen mit Waehlbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen Stellen aus bestimmte zugeordnete Stellen angewaehlt werden koennen

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Publication number
DE1010578B
DE1010578B DED22868A DED0022868A DE1010578B DE 1010578 B DE1010578 B DE 1010578B DE D22868 A DED22868 A DE D22868A DE D0022868 A DED0022868 A DE D0022868A DE 1010578 B DE1010578 B DE 1010578B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
circuit arrangement
controlled
authorized
points
point
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DED22868A
Other languages
English (en)
Inventor
Dr-Ing Hans Spuelbeck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Telekom AG filed Critical Deutsche Telekom AG
Priority to DED22868A priority Critical patent/DE1010578B/de
Publication of DE1010578B publication Critical patent/DE1010578B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04QSELECTING
    • H04Q3/00Selecting arrangements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Telephonic Communication Services (AREA)

Description

DEUTSCHES
Schaltungsanordnungen, durch die es einem beliebigen Teilnehmer einer Fernmeldeanlage mit Wählbetrieb möglich ist, durch Wahl einer Kennzahl eine nur dem betreffenden Teilnehmer zugeteilte Einrichtung in der Wählvermittlungsstelle, z. B. eine Übertragung oder eine besondere Dienststelle, anzusteuern und in ihr bestimmte Schaltvorgänge hervorzurufen, sind bekannt. Sie sehen aber bei der Teilnehmerstelle, sei es eine Fernsprech- oder Fernschreibstelle, besondere zusätzliche Schaltungsmittel, wie z. B. Erdtasten oder/und Überbrückungstasten, vor. Bevor also eine Sprechstelle zu einem besonderen Dienst zugelassen werden kann, muß eine Zusatzeinrichtung bei der Sprechstelle des betreffenden Teilnehmers eingebaut werden, um zu erzielen, daß nur diese Sprechstelle eine bestimmte Übertragung erreichen oder nicht erreichen kann, je nachdem, was bezweckt werden soll.
Die Erfindung vermeidet diese Nachteile durch eine Schaltungsanordnung für Fernmeldeanlagen mit Wählbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen dazu berechtigten Stellen A aus bestimmte, diesen einzeln zugeordnete Stellen B angesteuert werden können, um dort Schaltvorgänge einzuleiten, wobei diese Stellen B auch von beliebigen anderen Stellen aus ansteuerbar sind. Erfindungsgemäß wird unter Vermeidung besonderer bei den anrufenden Stellen A oder deren Anschlußleitungen vorzusehender zusätzlicher Schaltmittel zur Verhinderung der Einleitung von Schaltvorgängen bei der angesteuerten Stelle B durch eine nicht berechtigte Teilnehmerendstelle ohne Prüfung der anrufenden Stelle A über die Leitungsschleife eine Wechselspannung nur dann wirksam und die Stelle B belegungsfähig gemacht, wenn die Verbindung zur angesteuerten Stelle B allein von der berechtigten Stelle A ausgeht.
Die Schaltungsanordnung kann vorteilhafterweise auch so ausgeführt werden, daß unter Vermeidung besonderer bei der berechtigten Stelle A oder deren Anschlußleitung vorzusehender zusätzlicher Schaltmittel die Einleitung von Schaltvorgängen bei der angesteuerten Stelle B durch eine nicht berechtigte Stelle nur dann möglich ist, wenn der berechtigte Teilnehmer A eine abgehende Verbindung aufgebaut oder den Hörer zur Herstellung einer abgehenden Verbindung abgenommen hat.
Der unbequeme und zeitraubende Einbau von Zusatzeinrichtungen bei der Teilnehmerendstelle oder das Auswechseln des Teilnehmerapparates gegen einen besonderen mit Zusatzeinrichtung versehenen Apparat entfällt, so daß Teilnehmer unverzüglich und auch nur für wenige Tage lohnend zu besonderen Diensten zugelassen werden können. Trotzdem wird erreicht, daß nicht berechtigten Teilnehmern das Betätigen einer besonderen Übertragung unmöglich gemacht oder so Schaltungsanordnung für Fernmeldeanlagen mit Wählbetrieb, mit deren
Hilfe von beliebigen Stellen aus
bestimmte zugeordnete Stellen angewählt
werden können
Anmelder:
Deutsche Bundespost,
vertreten durch den Präsidenten
des Fernmeldetechnischen Zentralamts,
Darmstadt, Rheinstr. 110
Dr.-Ing. Hans Spülbeck, Dalheim-Rödgen,
ist als Erfinder genannt worden
erschwert wird, daß es für den normalen Betrieb genügend unwahrscheinlich ist.
Der Einfachheit halber ist im folgenden nur von Teilnehmerfernsprechstellen und zu erreichenden Übertragungen die Rede, obwohl die Erfindung sich auch auf Fernschreibteilnehmer und Teilnehmer sonstiger Fernmeldeanlagen und nicht nur auf Übertragungen, sondern auch auf sonstige Einrichtungen oder besondere Dienststellen bezieht.
An Hand der Abb. 1 bis 3 sind Ausführungsbeispiele für einige mögliche Schaltungsanordnungen dieser Art dargestellt und im folgenden zur Erläuterung des Erfindungsgedankens kurz beschrieben.
In Abb. 1 sind den Sprechstellen Al und A2 über die Trennsteckverteiler Tl und T 2 je eine besondere Übertragung 51 und 52 zugeteilt. Jeder dieser Teilnehmer A kann die ihm zugeordnete Übertragung B nach Wahl einer nur ihm mitgeteilten geheimen Kennzahl erreichen und dadurch Umleitung von ankommenden Anrufen zur Dienststelle D, Zurückschaltung zu seiner Sprechstelle hin usw. selbst ohne Mitwirkung des Amtes beliebig oft und jederzeit veranlassen. Hat der Teilnehmer Al die nur ihm bekannte Kennzahl gewählt, so spricht in der ihm zugeteilten Übertragung51 das Relais Cl zn und legt mit seinen Kontakten 14 el und 15el eine Wechselspannung an die Leitungen 2 und 4 zum Trennsteckverteiler Tl. Der Wechselstrom gelangt über die aufgebaute Verbindung zum Wechselstromempfänger WE und bringt dort
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nach Durchlaufen des Verstärkers V und des Gleichrichters G das Relais R zum Ansprechen. Relais R schaltet mit dem Kontakt 5r die gemeinsame Erde an die Umsteuerübertragungen B an. Erst dadurch kann die angesteuerte Übertragung Bl wirksam werden. Wenn ein anderer Teilnehmer, beispielsweise der Teilnehmer A 2, dem die Übertragung B 2 zugeteilt ist, die dem Teilnehmer Al zugeteilte Übertragung Bl ansteuert, kann der Wechselstromempfänger WE nicht ansprechen, weil die Wechselspannung durch die Kontakte 14c 1 und 15 el an die Leitungen 2 und 4 angelegt wird, jedoch nicht durch die Kontakte 16 c2 und 17c2 an die Leitungen 6 und 8, was notwendig wäre, um den Wechselstromempfänger zu erreichen. Es kann keine Übertragung betätigt werden, weil der Kontakt 5/· geöffnet bleibt. Wenn ein dritter Teilnehmer, dem keine Übertragung zugeteilt ist, die Kennzahl einer Übertragung wählt, so werden zwar die Kontakte 14el und 15el umgelegt, aber die angelegte Wechselspannung findet keinen Weg zum Wechselstromempfänger WE. Niemals können gleichzeitig mehr als eine Übertragung belegt werden, weil das Prüfrelais P im Leitungswähler eine Selbstsperrung in bekannter Weise vornimmt. Es genügt deshalb, für alle oder für eine größere Anzahl Übertragungen einen gemeinsamen Wechselstromempfänger vorzusehen.
Durch die beschriebene Anordnung wird sichergestellt, daß eine einem bestimmten Teilnehmer A zugeordnete Übertragung B nur von diesem und nicht von einem anderen Teilnehmer erreichbar ist, wobei keine besonderen Schaltmittel außerhalb des Amtes und keine Prüfung über die Leitungsschleife der anrufenden Stelle erforderlich sind.
Die Abb. 2 zeigt eine Ausführungsform des Erfindungsgedankens, bei der die Ansteuerung einer Übertragung B durch einen nicht berechtigten Teilnehmer zwar nicht unmöglich, aber weitgehend eingeschränkt und unwahrscheinlich ist.
Auch bei diesem Beispiel wird die zugelassene .Sprechstelle A und die Ausgänge α und b, die zum Vielfach des zugehörigen L'eitungswählers LW gehören, im Trennsteckverteiler T- abgegriffen und über die Leitungen 1 bis 4 zur zugeordneten Übertragung B geführt. Außerdem wird noch die c 3-Ader im Trenn-Steckverteiler T über die Leitung 5 mit dem hochohmigen Relais D der Übertragung B verbunden.
Wollte man außer dem Schutz, der durch die Verwendung einer nur dem zugelassenen Teilnehmer A mitgeteilten geheimen Kennzahl erreicht wird, weiter keinen Schutz gegen eine mißbräuchliche Benutzung der Übertragung B vorsehen, so wäre das Relais C- in der Übertragung B unmittelbar an Spannung zu legen. Nach Abb. 2 ist aber das Relais C in die Leitung 2, die zum Trennsteckverteiler führt, eingeschleift. Zur besseren Sprachübertragung ist dieses Relais durch einen Kondensator überbrückt. Bei dieser Anordnung findet das Relais C, wenn die geheime Kennzahl gewählt worden ist, nur dann Spannung über den Kontakt t des I. Vorwählers /. VW, wenn der /. VW in Ruhelage ist, d. h. wenn beim Teilnehmer A der Handapparat aufliegt. Wählt ein nicht berechtigter Teilnehmer die Kennzahl, darf die Übertragung B nicht ansprechen. Dies wird durch den Kontakt d des hochohmigen Relais D verhindert, das in der Ruhelage des I. Vorwählers /. VW über das Relais Γ mit den Wicklungen Tl, T2 und TZ und über die Leitung 5 unter Dauerstrom steht.
Ist Teilnehmer A gerade durch ein ankommendes Gespräch belegt, wenn ein anderer Teilnehmer die diesem zugeordnete Kennzahl wählt, so findet das Relais C keine Spannung, weil bekanntlich bei einer ankommenden Verbindung das Relais T im I. Vorwähler angezogen ist und damit der Kontakt t nicht mehr an der Spannungsquelle liegt. Auch in diesem Fall kann die Übertragung B nicht mißbräuchlich betätigt werden.
Nur wenn der Teilnehmer A selbst die geheime Kennzahl gewählt oder eine abgehende Verbindung hergestellt bzw. den Hörer zur Einleitung einer abgehenden, nicht ankommenden Verbindung abgenommen hat, findet das Relais C Spannung über den umgelegten Kontakt t und über das Relais Al im I. Gruppenwähler I. GW. Eine irrtümliche bzw. mißbräuchliche Belegung der Übertragung B ist damit nur möglich, wenn das Herstellen oder das Bestehen einer abgehenden Verbindung durch den berechtigten Teilnehmer und das Anwählen der Übertragung durch einen nicht berechtigten Teilnehmer zeitlich zusammenfallen, was allerdings höchst unwahrscheinlich sein dürfte. In allen anderen Fällen kann die Übertragung nicht betätigt werden.
Eine weitere Möglichkeit, eine mißbräuchliche oder irrtümliche Betätigung einer Übertragung weitgehend zu unterbinden, wobei wiederum keine besonderen Schaltmittel bei der berechtigten Stelle A erforderlich sind, besteht darin, daß man zur Ansteuerung der Übertragung Folgen von Gleich- oder Wechselstromzeichen verwendet, bei denen die Zahl der Zeichen (Elemente), die zum Aufbau einer Zeichenfolge dienen, die Kombination einer wesentlich größeren Anzahl von Zeichenfolgen gestattet, als es der tatsächlich vorhandenen Zahl von zu erreichenden Übertragungen entspricht. Aus dieser Zahl der möglichen Zeichenfolgen wird die benötigte Anzahl beliebig herausgegriffen und den einzelnen Übertragungen zugeteilt. Beispielsweise läßt sich dies dadurch erreichen, daß man in der zur Ansteuerung der Übertragungen dienenden Schaltungsanordnung mehrere Drehwähler oder Hebdrehwähler hintereinanderschaltet. Die mißbräuchliche Ansteuerung ist dann bei der großen Anzahl der möglichen und der geringen Anzahl der tatsächlichen Kennzahlen wenn nicht unmöglich, so doch in hohem Maße unwahrscheinlich.
Abb. 3 zeigt ein Beispiel für eine derartige Schaltungsanordnung. Werden z. B. beim Dienstdrehwähler / DDW zwei und bei den //. DDW je zwei beliebige Ausgänge und bei den Dienstleitungswählern DLW je fünfundzwanzig beliebige Ausgänge beschaltet, so können bei dieser Einteilung einhundert Kennzahlen gebildet werden, die einschließlich der Verkehrsausscheidungsziffern, z. B. 111, siebenstellig werden (z.B. 1 11 72 93). Die Sicherheit gegen unbefugte Wahl einer beliebigen Kennzahl ist in diesem Fall 100:11 wobei die Kenntnis der Verkehrsausscheidungsziffern 111 als bekannt vorausgesetzt wird; die Wahrscheinlichkeit, eine bestimmte geheime Kennzahl zu treffen ist 1 :10 000.
Selbstverständlich kann auch eine andere Anordnung ähnlicher Art angewandt werden, indem beispielsweise die Hebdrehwähler DLW durch zwei nur mit Drehwählern besetzte Wahlstufen ersetzt werden od. ä. Eine zwischen den einzelnen Wahlstufen der Dienstwähler einzufügende Freiwahl ist natürlich hierbei nicht erforderlich.
Um bei den beiden zuletzt beschriebenen Ausführungsmöglichkeiten die Sicherheit gegen eine solche unerwünschte Betätigung zu steigern, besteht eine weitere Möglichkeit darin, daß man die beiden zuletzt beschriebenen Maßnahmen gleichzeitig anwendet.
In diesem Fall erfolgt beispielsweise die Ansteuerung der zugeordneten Übertragung B mit Hilfe einer nur der berechtigten Stelle bekannten Zeichenfolge (Nummer) in der an Hand der Abb. 3 beschriebenen Weise, wonach anschließend eine gleichstrommäßige Prüfung gemäß der Anordnung nach Abb. 2 vorgenommen wird.
Alle vier Vorschläge hai>en gegenüber dem bisherigen Stand der Technik den Vorteil, daß keine zusätzlichen Schaltmittel bei den berechtigten oder den nicht berechtigten Sprechstellen anzubringen sind und daß keine Rückprüfung über die Anschluß leitung stattfindet. Das erste Ausführungsbeispiel, bei dem das Betätigen der zugeordneten Übertragung B von anderen Sprechstellen aus unmöglich gemacht ist, hat den durch die Aufgabenstellung bedingten Nachteil, daß der berechtigte Teilnehmer nur von seiner Sprechstelle A aus die Umschaltungen in der Übertragung bewirken kann. Das dritte Ausführungsbeispiel hat dagegen den Vorteil, daß der berechtigte Teilnehmer von jeder beliebigen Sprechstelle aus die Umschaltungen in der ihm zugeordneten Übertragung einleiten kann. Dies bedeutet t. B. in folgendem Fall einen großen Vorteil: Hat der Teilnehmer vor dem Verlassen der Wohnung, in welcher sich die berechtigte Sprechstelle A befindet, vergessen, die Umschaltung zu einer besonderen Dienststelle, z. B. zum Fernsprechauftragsdienst, durch die Betätigung seiner ihm zugeordneten Übertragung vorzunehmen, so kann er nachträglich von jeder anderen Sprechstelle aus durch Wahl der geheimen, »verschlüsselten« Kennzahl die Umschaltung noch vornehmen und ebenso-wieder rückgängig machen. Bei dem zweiten und vierten Ausführungsbeispiel ist dies ebenfalls möglich, wenn der Teilnehmer erst die berechtigte Sprechstelle A anruft und bittet, nach kurzem Auflegen des Hörers ihn anschließend etwa 1 Minute lang wieder abzunehmen. In dieser Zeit wählt er dann von der Sprechstelle aus, bei der er sich gerade befindet, die »verschlüsselte« Kennzahl.

Claims (6)

Patentansprüche: 40
1. Schaltungsanordnung für Fernmeldeanlagen mit Wählbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen dazu berechtigten Stellen (A) aus bestimmte diesen einzeln zugeordnete Stellen (B) angesteuert werden können, um dort Schaltvorgänge einzuleiten, und diese Stellen (B) auch von beliebigen anderen Stellen aus ansteuerbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß unter Vermeidung besonderer bei den anrufenden Stellen (A) oder deren Anschlußleitungen vorzusehender zusätzlicher Schaltmittel zur Verhinderung der Einleitung von Schaltvorgängen bei der angesteuerten Stelle (B) durch eine nicht berechtigte Teilnehmerendstelle ohne Prüfung der anrufenden Stelle (A) über die Leitungsschleife eine Wechselspannung nur dann wirksam wird und die Stelle (B) belegungsfähig macht, wenn die Verbindung zur angesteuerten Stelle (B) allein von der berechtigten Stelle (A) ausgeht.
2. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß unter Vermeidung besonderer bei der berechtigten Stelle (A) oder deren Anschlußleitung vorzusehender zusätzlicher Schaltmittel die Einleitung von Schaltvorgängen bei der angesteuerten Stelle (B) durch eine nicht berechtigte Stelle nur dann möglich ist, wenn der berechtigte Teilnehmer (A) eine abgehende Verbindung aufgebaut oder den Hörer zur Herstellung einer abgehenden Verbindung abgenommen hat.
3. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Ansteuerung der Übertragung (B) Folgen von Gleich- oder Wechselstromzeichen verwendet werden, bei denen die Zahl der Zeichen, die zum Aufbau der Zeichenfolge dienen, die Kombination einer wesentlich größeren Anzahl von Zeichenfolgen gestattet, als der tatsächlich vorhandenen Zahl der Übertragungen (B) entspricht, und daß die benötigte Anzahl von Zeichenfolgen beliebig herausgegriffen und den einzelnen Übertragungen (B) zugeteilt wird.
4. Schaltungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansteuerung der zugeordneten Stellen (B) über mehr Wahlstufen erfolgt, als zur Ausscheidung der insgesamt vorgesehenen anzusteuernden Stellen (B) an sich erforderlich sind, und daß in jeder Wahlstufe nur ein Bruchteil der zur Verfügung stehenden Ausgänge weitergeführt ist.
5. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Maßnahmen nach Anspruch 2 und 3 gleichzeitig angewandt werden.
6. Schaltungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Maßnahmen nach Anspruch 2 und 4 gleichzeitig angewendet werden.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 645 061;
schweizerische Patentschrift Nr. 276 282.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 709 549/156 6.
DED22868A 1956-04-30 1956-04-30 Schaltungsanordnung fuer Fernmeldeanlagen mit Waehlbetrieb, mit deren Hilfe von beliebigen Stellen aus bestimmte zugeordnete Stellen angewaehlt werden koennen Pending DE1010578B (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1081933B (de) * 1959-06-03 1960-05-19 Siemens Ag Anordnung zur wahlweisen Anschaltung von Teilnehmerleitungen an den Fernsprechauftragsdienst und Bescheiddienst und Abschaltung von den Diensten

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE645061C (de) * 1934-02-11 1937-05-20 Int Standard Electric Corp Schaltung fuer Fernsprechanlagen mit Waehlerbetrieb
CH276282A (de) * 1943-06-07 1951-06-30 Standard Telephon & Radio Ag Fernmeldeamtsanlage.

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