DE10105635A1 - Lenksäule für ein Kraftfahzeug - Google Patents
Lenksäule für ein KraftfahzeugInfo
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Abstract
Eine Lenksäule für ein Kraftfahrzeug umfaßt eine erste Welle (21) und eine zweite Welle (22) zur Übertragung eines Drehmoments zwischen einem Lenkrad (2) und einem Lenkgetriebe (4) sowie ein Verbindungsstück (5; 23), über welches die erste Welle (21) und die zweite Welle (22) in Längsrichtung drehfest miteinander verbunden sind. Die erste Welle (21) ist mit einem Kopplungsabschnitt (6; 24) an dem Verbindungsstück (23) axial gesichert und bei Überwindung einer Haltekraft gegenüber dem Verbindungsstück (5; 23) in Längsrichtung verschiebbar. Die zweite Welle (22) ist mit einem Kopplungsabschnitt (25) in Längsrichtung verschiebbar an dem Verbindungsstück (23) derart gelagert, um bei einer Relativverschiebung der Wellen (21, 22) in Längsrichtung aufeinander zu den Kopplungsabschnitt einer der Wellen (21, 22) mit dem Verbindungsstück unter Aufhebung der Axialsicherung der ersten Welle (21) außer Eingriff zu bringen. Damit wird eine Lenksäule mit einem wirksamen Ausklinkmechanismus geschaffen.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Lenksäule für ein Kraftfahrzeug und insbesondere
auf die unfallsichere Ausgestaltung einer solchen Lenksäule.
Aus dem Stand der Technik sind Lenksäulen bekannt, welche zwei ineinandergreifende
und gegeneinander axial verschiebbare Hohlprofilelemente aufweisen. Die
Hohlprofilelemente sind dazu teleskopartig ineinander gesteckt und miteinander zur
Übertragung eines Drehmoments sowie einer Axialkraft gekoppelt. Bei einer
unfallbedingten Axialkrafteinwirkung wird die Kopplung aufgehoben, so daß die beiden
Hohlprofilelemente in Axialrichtung zusammengeschoben werden. Dadurch wird
vermieden, daß insbesondere bei einem Frontalzusammenstoß des Kraftfahrzeugs die
Lenksäule aufgestellt und in die Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs verschoben wird.
Ein Beispiel für eine solche Sicherheitslenksäule ist in der DE 195 04 036 C1
beschrieben. Die Kopplung der beiden Hohlprofilelemente erfolgt dort mit Hilfe eines
zwischen die beiden Elemente eingebrachten Abscherwerkstoffes, der im Normalbetrieb
eine Kraft- und Drehmomentübertragung gewährleistet, bei einem bestimmten
Axialkraftniveau jedoch bricht, um das Teleskopieren der Hohlprofilelemente zu
ermöglichen. Ein seitliches Ausweichen oder Ausknicken kann hierbei nicht auftreten.
Vielmehr wird durch das Zusammenschieben der Hohlprofilelemente eine Versteifung
bewirkt, die mit einer Erhöhung der Knicksteifigkeit verbunden ist. Dieses
Sicherheitskonzept besitzt den Nachteil, daß insbesondere bei mehrfach
teleskopierbaren Lenksäulen der Durchmesser des äußersten Hohlprofilelements sehr
groß wird. Sind die Hohlprofilelemente vollständig zusammengeschoben oder werden
diese aufgrund weiterer, unfallbedingter Verformungen miteinander verkeilt, so können
über die zusammengeschobene oder verkeilte Lenksäule weiterhin Kräfte übertragen
werden, mit der Folge, daß der lenkradseitige Teil der Lenksäule tiefer in die
Fahrgastzelle eindringen kann.
Aus dem Stand der Technik ist ein weiteres Sicherheitskonzept bekannt, bei dem eine
solche Kraftübertragung bei einem Unfall durch eine vollständige Trennung von
Elementen der Lenksäule weitgehend ausgeschlossen wird. In diesem Zusammenhang
ist aus der DE 40 14 959 C2 eine Fahrzeuglenksäule bekannt, bei der zwei separate
Lenksäulenabschnitte miteinander lediglich verklemmt sind. Bei einer unfallbedingten
Krafteinwirkung werden die beiden Lenksäulenabschnitte zunächst axial gegeneinander
verschoben, wodurch die Klemmwirkung aufgehoben wird. Danach erfolgt die Trennung
der beiden Abschnitte. Diese sind hier als aneinander geführte, profilierte
Vollmaterialschienen ausgebildet. An einer der beiden Schienen sind zwei Haltestifte
vorgesehen, an denen im zusammengebauten Zustand eine Klemmplatte mit nach einer
Seite offenen Schlitzen eingerastet und gegen die andere Schiene gedrückt ist. Über die
Haltestifte ist die Klemmkraft eingestellt. Bei einer Axialkraftbeaufschlagung werden die
Haltestifte relativ zu den Schlitzen verschoben, wodurch die ursprünglich verrastete
Klemmplatte freigegeben wird, und die Schienen entkoppeln.
Weiterhin ist aus der DE 31 36 634 A1 eine zusammenschiebbare Fahrerlenksäule für
ein Kraftfahrzeug bekannt, bei der zwei separate Lenksäulenabschnitte aneinander
geführt und in einer ersten Position zur Übertragung eines Drehmoments formschlüssig
gehalten sind. In Axialrichtung erfolgt eine Sicherung gegen Verschieben durch eine
definiert eingestellte Haftreibung infolge einer Klemmkraft. Bei einer unfallbedingten
Axialkrafteinleitung wird die Haftreibung überwunden und nach einer axial Verschiebung
aus der ersten Position eine zweite Position erreicht, in der der Formschluß aufgehoben
ist, so daß die beiden Lenksäulenabschnitte voneinander getrennt werden.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das
Sicherheitskonzept einer auftrennbaren Lenksäule weiterzuentwickeln.
Hierzu wird eine Lenksäule für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, die eine erste Welle und
eine zweite Welle zur Übertragung eines Drehmoments zwischen einem Lenkrad und
einem Lenkgetriebe, sowie ein Verbindungsstück, über welches die erste Welle und die
zweite Welle in Längsrichtung drehfest miteinander verbunden sind, umfaßt, wobei die
erste Welle mit einem Kopplungsabschnitt an dem Verbindungsstück axial gesichert ist
und bei Überwindung einer Haltekraft gegenüber dem Verbindungsstück in
Längsrichtung verschiebbar ist, und die zweite Welle mit einem Kopplungsabschnitt in
Längsrichtung verschiebbar an dem Verbindungsstück derart gelagert ist, um bei einer
Relativverschiebung der Wellen in Längsrichtung aufeinanderzu den Kopplungsabschnitt
einer der Wellen mit dem Verbindungsstück unter Aufhebung der Axialsicherung der
ersten Welle außer Eingriff zu bringen.
Die erfindungsgemäße Lenksäule bildet einen Ausklinkmechanismus aus, der bei einem
Unfall mit starker Deformation eine vollständige mechanische Auftrennung der Lenksäule
erlaubt und damit den lenkradseitigen Teil der Lenksäule von dem lenkgetriebeseitigen
Teil der Lenksäule entkoppelt. Dabei gelangt, je nach Anordnung der ersten und zweiten
Welle, der Kopplungsabschnitt wenigstens einer der Wellen außer Eingriff mit dem
Verbindungsstück. Eine während des Deformationsvorgangs bei einem Unfall
erfolgende, weitere Verschiebung des Lenkgetriebes bleibt somit ohne Auswirkung auf
die Bewegung des lenkradsseitigen Teils der Lenksäule sowie des Lenkrads. Damit wird
insbesondere auch ein steiles Aufstellen der Lenksäule bei einem Unfall vermieden und
der Fahrer geschützt.
Im Normalbetrieb bewirkt das Verbindungsstück die Übertragung eines Drehmoments
zwischen der ersten Welle und der zweiten Welle. Über die erste Welle ist das
Verbindungsstück zudem in Axialrichtung gesichert, wohingegen die axiale Beweglichkeit
zwischen dem Verbindungsstück und der zweiten Welle dazu geeignet ist,
Verspannungen in der Lenksäule zu verhindern. Bei einem Unfall wird die Axialsicherung
aufgehoben, so daß eine Relativverschiebung zwischen beiden Wellen und dem
Verbindungsstück ermöglicht wird. Je nach Einbaulage stößt das Verbindungsstück
gegen einen Widerstand oder Anschlag, so daß der entsprechende Kopplungsabschnitt
außer Eingriff gelangt.
Prinzipiell kann die erste Welle mit dem Lenkrad und die zweite Welle mit dem
Lenkgetriebe verbunden werden. Es ist jedoch auch möglich, die erste Welle mit dem
Lenkgetriebe und die zweite Welle mit dem Lenkrad zu verbinden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen der ersten Welle und der
zweiten Welle in Längsrichtung ein Abstand vorgesehen, der bei einer
Relativverschiebung der ersten Welle und der zweiten Welle aufeinanderzu überwunden
wird, bevor die erste Welle und die zweite Welle in Anlage gelangen. Eine lediglich
geringfügige Verschiebung zwischen dem Lenkgetriebe und dem Lenkrad führt somit
nicht automatisch zu einer Entkopplung der ersten und zweiten Welle. Vielmehr tritt eine
Entkopplung erst bei großen Verformungen auf. Die Lenksäule wirkt somit in einer ersten
Phase wie eine teleskopierbare Lenksäule, die nach Beendigung eines bestimmten
Einschubwegs ein definiertes Ausknicken ermöglicht.
Zwischen den Stirnenden der Kopplungsabschnitte der Wellen kann weiterhin eine
Ausschiebestange derart angeordnet sein, um die Wellen nach einem erfolgten
Zusammenschieben in Längsrichtung gegeneinander abzustützen. Die
Ausschiebestange kann mit einer der beiden Wellen fest verbunden sein, jedoch auch
lose zwischen diesen gelagert werden.
Beispielsweise kann die Ausschiebestange an einem separaten Halter gelagert werden,
der eigens in das Verbindungsstück eingesetzt ist. Dies ermöglicht einen konstruktiv
einfachen und flexiblen Aufbau. So kann beispielsweise die Länge der Ausschiebestange
einfach an den jeweiligen Bedarfsfall angepaßt werden, um den Verschiebungsweg
genau einzustellen.
In einer weiteren, vorteilhaft Ausgestaltung der Erfindung ist die erste Welle auf der Seite
des Lenkrads und die zweite Welle auf der Seite des Lenkgetriebes angeordnet ist. Die
Kopplungsabschnitte sind dabei derart gelagert, daß bei einer Relativverschiebung der
Wellen aufeinanderzu der Kopplungsabschnitt der ersten Welle mit dem
Verbindungsstück außer Eingriff gebracht wird.
Grundsätzlich ist es möglich, das Verbindungsstück als stabförmiges Kopplungselement
auszubilden, dessen Enden in rohrartige Kopplungsabschnitte der ersten und zweiten
Welle eingesteckt sind. Es ist jedoch schwierig, ein solches Verbindungsstück zur
Ermöglichung einer Relativbewegung zwischen beiden Weilen einerseits und dem
Verbindungsstück andererseits gegen einen äußeren Festpunkt abzustützen.
Vorzugsweise wird daher das Verbindungsstück in Form einer Hülse ausgebildet, die mit
gegenüberliegenden Endabschnitten auf den Kopplungsabschnitt der ersten Welle und
den Kopplungsabschnitt der zweiten Welle aufgesteckt ist.
In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, die Ausschiebestange an dem
Verbindungsstück zu führen, wodurch bei Druckkrafteinwirkung ein Ausknicken der
Ausschiebestange verhindert wird. Dadurch kann gewährleistet werden, daß einer der
Kopplungsabschnitte sicher außer Eingriff mit dem Verbindungsstück gelangt.
Die Ausschiebestange kann beispielsweise an der ersten Welle vorgesehen werden. In
diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn die Ausschiebestange einen kleineren Durchmesser
aufweist, als die erste Welle. Gelangt bei einem Unfall der Kopplungsabschnitt der ersten
Welle außer Eingriff mit dem Verbindungsstück, so kann die Lenksäule unmittelbar
anschließend Ausknicken, da die dünne Ausschiebestange das Ausknicken der
Lenksäule nicht wesentlich beeinträchtigt.
In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die erste Welle mit der
Stirnseite des Kopplungsabschnittes gegen eine Zwischenwand des rohrförmigen
Verbindungsstückes axial abgestützt. Damit wird verhindert, daß durch stärkere
Druckbelastungen aus der Richtung der ersten Welle, das heißt in der Regel aus der
Richtung des Lenkrads, die feste Verbindung zwischen den Kopplungsabschnitt der
ersten Welle und dem Verbindungsstück aufgehoben bzw. die dort vorgesehene
Axialsicherung beschädigt wird. Um ein Ausschieben eines der Kopplungsabschnitte,
insbesondere des Kopplungsabschnittes der ersten Welle, zu gewährleisten, weist die
Zwischenwand eine Öffnung auf, durch welche sich die Ausschiebestange in Richtung
der zweiten Welle erstrecken kann.
Die Axialsicherung erfolgt vorzugsweise mittels eines Scherstiftes, der sich durch das
Verbindungsstück und die erste Welle erstreckt. Dieser Scherstift wird bei einer
unfallbedingten Verschiebung der Ausschiebestange relativ zu der Hülse abgeschert, um
den Kopplungsabschnitt der ersten Welle für eine Relativverschiebung gegenüber der
Hülse freizugeben. Bevorzugt ist der Scherstift quer zu der Längsrichtung angeordnet.
Alternativ oder in Ergänzung zu dem Scherstift ist es weiterhin möglich, den
Kopplungsabschnitt der ersten Welle durch Haftreibung fest mit dem Verbindungsstück
zu koppeln.
In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung ist der Kopplungsabschnitt der ersten
Welle mit dem Verbindungsstück über eine Klemmeinrichtung verklemmt, deren
Klemmkraft einstellbar ist. Damit kann das Niveau der Haltekraft sehr präzise
vorgegeben werden.
In jedem Fall ist dabei das Niveau der Haltekraft zwischen dem Verbindungsstück und
dem Kopplungsabschnitt der ersten Welle so gewählt, daß das Verbindungsstück im
Normalbetrieb fest mit der ersten Welle verbunden bleibt und erst bei deutlich höheren
Kräften, wie sie bei einem Unfall auftreten, eine Relativbewegung möglich ist.
Um ein besonders sicheres Ausschieben zu gewährleisten, werden die erste Welle und
die zweite Welle bevorzugt koaxial zueinander angeordnet.
In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltungsform weist die Lenksäule eine
Zwischenwelle mit einem Hohlwellenabschnitt auf. Zudem erstreckt sich die erste Welle
mit einem Endabschnitt in den Hohlwellenabschnitt der Zwischenwelle hinein, wobei die
Zwischenwelle gegen das Verbindungsstück anliegt. Dabei ist die Einstecktiefe der
ersten Welle in das Verbindungsstück kleiner als der freie Verschiebungsweg der ersten
Welle in Richtung des Hohlwellenabschnittes.
Nachfolgend wird Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 eine Schnittansicht einer schematischen Darstellung eines ersten
Ausführungsbeispiels eines Ausklinkmechanismus einer Lenksäule für ein
Kraftfahrzeug in einer Belastungssituation mit einer Krafteinwirkung aus
der Richtung einer axial beweglich gelagerten Welle,
Fig. 2 eine weitere Ansicht des Ausklinkmechanismus aus Fig. 1 in einer
Belastungssituation mit einer Krafteinwirkung aus Richtung einer axial
festgelegten Welle,
Fig. 3 eine Schnittansicht einer schematischen Darstellung eines zweiten
Ausführungsbeispiels eines Ausklinkmechanismus einer Lenksäule für ein
Kraftfahrzeug in einer Belastungssituation mit einer Krafteinwirkung aus
der Richtung einer axial beweglich gelagerten Welle,
Fig. 4 eine weitere Ansicht des Ausklinkmechanismus aus Fig. 3 in einer
Belastungssituation mit einer Krafteinwirkung aus Richtung einer axial
festgelegten Welle,
Fig. 5 eine Schnittansicht eines dritten Ausführungsbeispiels für einen
Ausklinkmechanismus einer Lenksäule in einem Kraftfahrzeug,
Fig. 6 eine Schnittansicht eines vierten Ausführungsbeispiels für einen
Ausklinkmechanismus einer Lenksäule in einem Kraftfahrzeug, und in
Fig. 7 eine Schnittansicht eines fünften Ausführungsbeispiels für einen
Ausklinkmechanismus einer Lenksäule in einem Kraftfahrzeug.
Das erste Ausführungsbeispiel zeigt einen Ausklinkmechanismus für eine hier nicht
näher dargestellte Lenksäule eines Kraftfahrzeugs. Die Lenksäule umfaßt unter anderem
eine erste Welle 1, die mit einem Lenkrad 2 verbunden ist, sowie eine zweite Welle 3, die
mit einem Lenkgetriebe 4 verbunden ist. Die beiden Wellen 1 und 3 sind über ein
Verbindungsstück 5 miteinander drehfest gekoppelt. Dabei ist das Verbindungsstück 5
als rohrförmige Hülse ausgebildet, in deren Endabschnitte 6 und 7 jeweils
Kopplungsabschnitte 8 und 9 der beiden Wellen 1 und 3 eingesteckt sind. Zwischen den
Endabschnitten 6 und 7 und den Kopplungsabschnitten 8 und 9 ist jeweils eine drehfeste
Verbindung, beispielsweise in Form einer Nut/Feder-Verbindung, einer
Keilwellenverbindung oder dergleichen vorgesehen. Auf diese Weise kann zwischen dem
Lenkrad 2 und dem Lenkgetriebe 4 ein Drehmoment übertragen werden.
Weiterhin sind die erste Welle 1 und das Verbindungsstück 5 gegen eine axiale
Relativverschiebung in Richtung der Längsachse A1 der ersten Welle 1 gesichert, so daß
das Verbindungsstück 5 fest an der ersten Welle 1 gehalten ist. Die Sicherung ist dabei
derart ausgebildet, daß der Kopplungsabschnitt 8 der ersten Welle 1 bei Überwindung
einer Haltekraft in Längsrichtung gegenüber dem Verbindungsstück 5 verschoben
werden kann. Zur Erzeugung der Haltekraft ist hier beispielhaft eine Klemmeinrichtung
10 dargestellt, deren Klemmkraft H einstellbar ist. Anstelle der Klemmeinrichtung 10
kann eine Haltekraft auch durch eine Preßpassung oder ein zusätzliches Haftmittel
zwischen dem Kopplungsabschnitt 8 und dem Endabschnitt 6 des Verbindungsstückes 5
bewirkt werden. Weiterhin ist es möglich, zur Axialsicherung alternativ oder ergänzend
einen Scherstift vorzusehen. Ein solcher wird weiter unten im Zusammenhang mit Fig. 5
noch näher erläutert.
Hingegen ist die zweite Welle 3 mit ihrem Kopplungsabschnitt 9 in Richtung ihrer
Längsachse A2 verschiebbar an dem Verbindungsstück 5 gelagert. Dabei ist die
Stirnseite 12 der zweiten Welle 3 von der Stirnseite 11 der ersten Welle 1 um den Weg
s1 beabstandet. Dieser Weg s1 ist bei einer Relativverschiebung der ersten und zweiten
Welle 1 und 3 zu überwinden, bevor deren Stirnseiten 11 und 12 aufeinandertreffen. Die
Längsachsen A1 und A2 der beiden Wellen 1 und 3 sind hierzu koaxial zueinander
angeordnet.
Fig. 1 zeigt den Fall einer Krafteinwirkung aus Richtung des Lenkgetriebes 4, wie er
beispielsweise bei einem Frontalzusammenstoß mit einem Hindernis oder einem
anderen Fahrzeug auftritt. Die Kraftrichtung ist dabei durch den Pfeil F angedeutet.
Infolge der Krafteinwirkung wird das Lenkgetriebe 4 und damit die zweite Welle 3 in
Richtung der ersten Welle 1 bewegt. Nach der Überwindung des Weges s1 trifft die
Stirnseite 12 der zweiten Welle 3 auf die Stirnseite 11 der ersten Welle 1, so daß diese
bei fortwährender Einwirkung der Kraft F in Richtung des Lenkrads 2 geschoben wird.
Gleichzeitig wird jedoch hierbei die Hülse 5 festgehalten, wie dies in Fig. 1 durch den
karosseriefesten Abschnitt 13 angedeutet ist. Anstelle gegen den karosseriefesten
Abschnitt 13 kann die Hülse 5 auch gegen eine die erste Welle 1 umgebende
Zwischenwelle der Lenksäule abgestützt werden. Damit aber wird unter Überwindung der
Haltekraft die Hülse 5 von dem Kopplungsabschnitt 8 der ersten Welle 1 abgestreift und
so die Kopplung zwischen der ersten Welle 1 unter zweiten Welle 3 aufgehoben.
Infolgedessen kann die Lenksäule im Bereich des Ausklinkmechanismus ausknicken, so
daß eine weitere Verschiebung des Lenkgetriebes 4 ohne größere Auswirkung für den
lenkradseitigen Teil der Lenksäule sowie für das Lenkrad bleibt. Dadurch wird der Fahrer
geschützt.
Fig. 2 zeigt den vorstehend erläuterten Ausklinkmechanismus bei einer Krafteinwirkung
aus Richtung der ersten Welle 1. Auch hier ist die Kraftrichtung wieder durch einen Pfeil
F angedeutet. In diesem Fall gelangt das Verbindungsstück 5, das zunächst zusammen
mit der ersten Welle 1 bewegt wird, in Anlage gegen einen auf der gegenüberliegenden
Seite befindlichen, karosseriefesten Abschnitt 14, der eine weitere Bewegung des
Verbindungsstückes 5 verhindert. Hierdurch wird die Haltekraft des ersten
Kopplungsabschnittes 8 überwunden, so daß sich die erste Welle 1 weiter in Richtung
der zweiten Welle 3 bewegt, um den Kopplungsabschnitt 9 der zweiten Welle 3 aus dem
Verbindungsstück 5 herauszuschieben. Nach dem vollständigen Ausschieben der
zweiten Welle 3 aus dem Verbindungsstück 5 kann auch hier wieder ein Ausknicken
einsetzen, wodurch die Nachgiebigkeit der Lenksäule im Crashfall erhöht wird.
Weiterhin ist es möglich, den vorstehend beschriebenen Ausklinkmechanismus in
umgekehrter Anordnung zwischen das Lenkrad 2 und das Lenkgetriebe 4 einzubauen.
Dies ist anhand eines zweiten Ausführungsbeispiels in den Fig. 3 und 4 dargestellt,
welche Belastungsfälle entsprechend den Fig. 1 und 2 zeigen. In dem zweiten
Ausführungsbeispiel ist demzufolge die erste Welle 1 mit dem Lenkgetriebe 4 und die
zweite Welle 3 mit dem Lenkrad 2 verbunden. Der Ausklinkvorgang von Fig. 3
entspricht folglich demjenigen von Fig. 2, wobei jedoch der lenkradseitige,
karosseriefeste Abschnitt 13 als Abstreifer für das Verbindungsstück 5 dient. Weiterhin
entspricht der Ausklinkvorgang von Fig. 4 demjenigen von Fig. 1, mit der Maßgabe,
daß der lenkgetriebeseitige, karosseriefeste Abschnitt 14 die Funktion des Abstreifers für
das Verbindungsstück 5 übernimmt.
Fig. 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel eines Ausklinkmechanismus für eine
Lenksäule eines Kraftfahrzeugs. Die Lenksäule umfaßt unter anderem eine erste Welle
21 zur Verbindung mit einem Lenkrad und eine zweite Welle 22 zur Verbindung mit
einem Lenkgetriebe. Die beiden Wellen 21 und 22 sind über ein Verbindungsstück 23 in
Form einer länglichen Hülse entlang einer Achse A3 miteinander fluchtend gekoppelt.
Jede Welle 21 bzw. 22 ist mit einem Kopplungsabschnitt 24 bzw. 25 in einen
Endabschnitt 26 bzw. 27 des Verbindungsstückes 23 eingesteckt. Dabei ist jeweils
zwischen einem Kopplungsabschnitt 24 bzw. 25 und dem zugehörigen Endabschnitt 26
bzw. 27 eine drehfeste Verbindung, beispielsweise in Form einer Nut/Federverbindung,
einer Keilwellenverbindung oder dergleichen vorgesehen, so daß zwischen den Wellen
21 und 22 über das Verbindungsstück 23 ein Drehmoment übertragen werden kann.
Die zweite Welle 21 ist mit ihrem Kopplungsabschnitt 25 in Richtung der Längsachse A3
verschiebbar in dem zugehörigen Endabschnitt 27 des Verbindungsstückes 23
aufgenommen.
Dagegen ist die erste Welle 21 mit ihrem Kopplungsabschnitt 24 an dem
Verbindungsstück 23 axial gesichert. Der Kopplungsabschnitt 24 und die Axialsicherung
ist dabei derart ausgebildet, daß bei Überwindung einer Haltekraft die erste Welle 21
gegenüber dem Verbindungsstück 23 verschoben werden kann. Zur Axialsicherung ist
ein Scherstift 28 vorgesehen, der sich quer zu der Achse A3 durch den
Kopplungsabschnitt 24 der ersten Welle 21 und durch den zugehörigen Endabschnitt 26
des Verbindungsstückes 23 erstreckt. Der Scherstift 28 ist in entsprechende Öffnungen
29 und 30 eingepreßt und dazu beispielsweise als Niet aus Kunststoff oder auch einem
anderen abscherfähigen Werkstoff ausgebildet. Anstelle einer Nietverbindung kann
jedoch auch eine Schraubverbindung vorgesehen werden, mit der sich die Haltekraft
über die Spannkraft der Schraube einstellen läßt.
Wie Fig. 5 entnommen werden kann, ist die erste Welle 21 weiterhin mit einer Stirnseite
31 ihres Kopplungsabschnittes 24 gegen eine Zwischenwand 32 axial abgestützt, die in
dem hülsenförmigen Verbindungsstück 23 ausgebildet ist.
Die Zwischenwand 32 weist eine Durchgangsöffnung 33 auf, in der eine
Ausschiebestange 34 axialbewegbar geführt und gelagert ist. Die Ausschiebestange 34
schließt mit einem Ende an die Stirnseite 31 der ersten Welle 21 an und ist in dem dritten
Ausführungsbeispiel mit der ersten Welle 21 verbunden. Das andere Ende der
Ausschiebestange 34 weist zu der Stirnseite 35 des Kopplungsabschnittes 25 der
zweiten Welle 22. Zwischen dem zu der zweiten Welle 22 weisenden Ende der
Ausschiebestange 34 und einer Stirnseite 35 der zweiten Welle 22 ist ein
Verschiebungsweg s1 vorgesehen. Dieser Weg s1 ist bei einer Relativverschiebung
zwischen der Welle 21 und der zweiten Welle 22 zu überwinden, bevor die Stirnseiten 31
und 35 über die Ausschiebestange 34 zum Zweck der Übertragung einer Druckkraft
zeitweilig miteinander gekoppelt werden.
In Abwandlung des dritten Ausführungsbeispiels kann die Ausschiebestange 34 auch
lose zwischen den beiden Wellen 21 und 22 angeordnet werden, wobei dann jedoch eine
Axialsicherung vorzusehen ist, die im Normalbetrieb ein Klappern der Ausschiebestange
34 unterbindet, andererseits im Crashfall die Verschiebung relativ zu dem
Verbindungsstück 23 nicht behindert. Dies kann beispielsweise durch eine geeignete
Passung zwischen der Ausschiebestange 34 und der Öffnung 33 der Zwischenwand 32
erzielt werden. Weiterhin ist es auch möglich, die Ausschiebestange an der zweiten
Welle 22 vorzusehen, wobei dann jedoch die Öffnung 33 etwas größer als in Fig. 5
gewählt wird, um eine sichere Kopplung der beiden Wellen 21 und 22 im Crashfall zu
gewährleisten.
Im Crashfall kommt es, wie bereits Zusammenhang mit in den Fig. 1 bis 4 erläutert,
zu einer Relativverschiebung der beiden Wellen 21 und 22. Bei kleineren
Verschiebungswegen werden lediglich die zweite Welle 22 und das Verschiebungsstück
23 zusammengeschoben. Hingegen wird einer starken Deformation in der Regel der
Verschiebungsweg s1 überschritten, so daß die Stirnseite 35 der zweiten Welle 22
gegen die Ausschiebestange 34 stößt. Die auf die zweite Welle 22 einwirkende Stoßkraft
F wird somit auf die erste Welle 21 übertragen, die hierdurch unter Aufhebung der
Axialsicherung, d. h. unter Abscheren des Scherstiftes 28, gegenüber dem
Verbindungsstück 23 verschoben wird. Dabei wird das Verbindungsstück 23, das gegen
einen karosserieseitigen Abschnitt anläuft, von dem Kopplungsabschnitt 24 der ersten
Welle 21 abgestreift. Die hierdurch bewirkte Entkopplung der ersten Welle 21 von dem
Verbindungsstück 23 erlaubt im Fortgang der weiteren unfallbedingten Verformung ein
seitliches Ausweichen der Lenksäule mit der Folge, daß eine weitere Verschiebung der
zweiten Welle 22 sich nicht an der ersten Welle 21 fortsetzt. Vielmehr wird der
lenkradseitige Teil der Lenksäule von der weiteren Verschiebung der zweiten Welle 22
nicht mehr wesentlichen beeinflußt. Damit wird ein Aufstellen insbesondere des
lenkradseitigen Teils der Lenksäule bei einem Unfall verhindert.
Das seitliche Ausweichen wird durch die hier mit der ersten Welle 21 verbundene
Ausschiebestange 34 nicht ernstlich behindert, da letztere einen deutlich kleineren
Durchmesser aufweist, als die erste Welle 21. Bei einem seitlichen Ausweichen bricht die
Ausschiebestange 34 ab oder wird verbogen. Im Falle einer losen Ausschiebestange 34
kann diese auch mit einem etwas größeren Durchmesser und damit knicksteifer
ausgebildet werden, da der Kopplungsabschnitt 24 der ersten Welle 21 nach dem
Verlassen des Endabschnittes 26 von der Ausschiebestange 34 getrennt wird.
Fig. 6 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel, das eine besondere Ausgestaltung des in
den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiels darstellt. Das vierte
Ausführungsbeispiel zeigt einen Ausschnitt eines Ausklinkmechanismus für eine
Lenksäule eines Kraftfahrzeugs. Die Lenksäule umfaßt unter anderem eine erste Welle
41, die zu einem Lenkrad weist, und eine zweite Welle 42, die zu einem Lenkgetriebe
weist. Die erste Welle 41 ist hier als eine Schiebewelle ausgebildet, die sich in eine
Zwischenwelle 48 der Lenksäule hineinerstreckt. Die Zwischenwelle 48 schließt
beispielsweise an eine Gelenkgabel 50 der Lenksäule an und weist einen
Hohlwellenabschnitt 49 auf. Die erste Welle 41 ist über den Hohlwellenabschnitt 49
drehfest mit der Zwischenwelle 48 gekoppelt, jedoch in einer Längsrichtung axial
verschiebbar axial geführt.
Weiterhin sind die beiden Wellen 41 und 42 über ein Verbindungsstück 43 in Form einer
länglichen Hülse entlang einer Achse A3 miteinander fluchtend gekoppelt. Das
Verbindungsstück 43 stößt dabei unmittelbar an die Zwischenwelle 48 an, ohne mit
dieser fest verbunden zu sein. Dabei fluchten der Hohlwellenabschnitt 49 und die in der
Hülse 43 ausgebildete Durchgangsöffnung miteinander.
Jede Welle 41 bzw. 42 ist mit einem Kopplungsabschnitt 44 bzw. 45 in einen
Endabschnitt 46 bzw. 47 des Verbindungsstückes 43 eingesteckt. Dabei ist jeweils
zwischen einem Kopplungsabschnitt 44 bzw. 45 und dem zugehörigen Endabschnitt 46
bzw. 47 eine drehfeste Verbindung, beispielsweise in Form einer Nut/Federverbindung,
einer Keilwellenverbindung oder dergleichen vorgesehen, so daß zwischen den Wellen
41 und 42 über das Verbindungsstück 43 ein Drehmoment übertragen werden kann. Das
Profil der drehfesten Verbindung entspricht dabei denjenigen in dem Hohlwellenabschnitt
49.
Die zweite Welle 41 ist mit ihrem Kopplungsabschnitt 45 in Richtung der Längsachse A3
verschiebbar in dem zugehörigen Endabschnitt 47 des Verbindungsstückes 43
aufgenommen.
Dagegen ist die erste Welle 41 bzw. Schiebewelle mit ihrem Kopplungsabschnitt 44 an
dem Verbindungsstück 43 axial gesichert, wie dies durch die Pfeile H in Fig. 6
angedeutet ist. Die Sicherung kann wie im Zusammenhang mit den vorherigen
Ausführungsbeispielen beschrieben erfolgen. Zudem kann eine entsprechende
Sicherung zwischen der ersten Welle 41 und der Zwischenwelle 48 vorgesehen werden.
Die Axialsicherung ist dabei derart ausgebildet, daß bei Überwindung einer Haltekraft die
erste Welle 41 gegenüber dem Verbindungsstück 43 und der Zwischenwelle 48
verschoben werden kann.
Wie Fig. 6 zeigt, ist die Stirnseite 55 der zweiten Welle 42 von der Stirnseite 51 der
ersten Welle 41 um den Weg s1 beabstandet. Dieser Weg s1 ist bei einer
Relativverschiebung der ersten und zweiten Welle zu überwinden, bevor deren
Stirnseiten 51 und 55 aufeinandertreffen. Bei einer Krafteinwirkung entgegen der
Fahrtrichtung, d. h. aus Richtung des Lenkgetriebes wird das Lenkgetriebe und damit die
zweite Welle 42 in Richtung der ersten Welle 41 bewegt. Nach der Überwindung des
Weges s1 trifft die Stirnseite 55 der zweiten Welle 42 auf die Stirnseite 51 der ersten
Welle 41, so daß diese bei fortwährender Einwirkung der Kraft F in Richtung des
Lenkrads geschoben wird. Gleichzeitig wird jedoch hierbei die Hülse 43 festgehalten, da
diese sich gegen die Zwischenwelle 48 abstützt. Damit aber wird unter Überwindung der
Haltekraft die Hülse 43 von dem Kopplungsabschnitt 44 der ersten Welle 41 abgestreift
und so die Kopplung zwischen der ersten Welle 41 unter zweiten Welle 42 aufgehoben.
Um dies sicher zu gewährleisten, ist der freie Verschiebungsweg s2 innerhalb des
Hohlwellenabschnittes 49 der Zwischenwelle 48 größer, als die Einstecktiefe der ersten
Welle 41 in die Hülse 43. Mit dem Abstreifen kann die Lenksäule im Bereich des
Ausklinkmechanismus in definierter Weise ausknicken, so daß eine weitere
Verschiebung des Lenkgetriebes 4 ohne größere Auswirkung für den lenkradseitigen Teil
der Lenksäule und das Lenkrad bleibt.
In Fig. 7 ist ein fünftes Ausführungsbeispiel dargestellt, das eine Abwandlung des
vierten Ausführungsbeispiels nach Fig. 6 darstellt. Gleiche Elemente sind daher mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
Das fünfte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich durch eine Ausschubstange 54, die
zwischen den Stirnseiten 51 und 55 der ersten und zweiten Welle 41 bzw. 42 angeordnet
ist. die Länge der Ausschiebestange 54 ist dabei so gewählt, daß zwischen den Wellen
wiederum ein freier Verschiebungsweg s1 bleibt, bevor diese mit der Ausschiebestange
in Anlage gelangen. Die Ausschiebestange 54 kann an der Stirnseite 51 bzw. 55 einer
der Wellen fest angebracht oder einstückig mit dieser ausgebildet werden. In dem
dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Ausschiebestange an einem separaten Halter
53 vorgesehen, der innerhalb der Hülse 43 axialverschiebbar gelagert ist. Es ist auch
möglich, den Halter 53 innerhalb der Hülse festzulegen und die axiale Verschiebbarkeit
zwischen der Ausschiebestange 54 und dem Halter 53 vorzusehen, der hierzu eine
zentrische Gleitführungsöffnung für die Ausschiebestange 54 aufweist. Der Halter 53
bzw. die Ausschiebestange 54 sind dabei klapperfrei fixiert, ohne daß hierdurch im
Bedarfsfall das Ausklinken der ersten Welle 41 behindert wird.
Die vorstehend beispielhaft beschriebenen Ausklinkmechanismen ermöglichen bei einem
Unfall mit starker Deformation des Vorderwagens eine vollständige mechanische
Auftrennung der Lenksäule. Damit wird der lenkradseitige Teil der Lenksäule von dem
lenkgetriebeseitigen Teil der Lenksäule entkoppelt. Eine während des
Deformationsvorgangs bei einem Unfall erfolgende, weitere Verschiebung des
Lenkgetriebes bleibt somit ohne Auswirkung auf die Bewegung des lenkradsseitigen
Teils der Lenksäule sowie des Lenkrads. Damit wird insbesondere auch ein steiles
Aufstellen der Lenksäule bei einem Unfall vermieden und der Fahrer geschützt. Bei
kleineren Deformationen verhindert der Weg s1 hingegen ein zu frühes Ausklinken.
1
erste Welle
2
Lenkrad
3
zweite Welle
4
Lenkgetriebe
5
Verbindungsstück
6
Kopplungsabschnitt der ersten Welle
7
Kopplungsabschnitt der zweiten Welle
8
Endabschnitt
9
Endabschnitt
10
Klemmeinrichtung
11
Stirnseite der ersten Welle
12
Stirnseite der zweiten Welle
13
karosseriefester Abschnitt
14
karosseriefester Abschnitt
21
erste Welle
22
zweite Welle
23
Verbindungsstück
24
Kopplungsabschnitt der ersten Welle
21
25
Kopplungsabschnitt der zweiten Welle
22
26
Endabschnitt des Verbindungsstückes
23
27
Endabschnitt des Verbindungsstückes
23
28
Scherstift
29
Öffnung
30
Öffnung
31
Stirnseite des Kopplungsabschnittes der ersten Welle
21
32
Zwischenwand
33
Öffnung der Zwischenwand
32
34
Ausschiebestange
35
Stirnseite des Kopplungsabschnittes der zweiten Welle
22
41
erste Welle
42
zweite Welle
43
Verbindungsstück
44
Kopplungsabschnitt der ersten Welle
41
45
Kopplungsabschnitt der zweiten Welle
42
46
Endabschnitt des Verbindungsstückes
43
47
Endabschnitt des Verbindungsstückes
43
48
Zwischenwelle
49
Hohlwellenabschnitt
50
Gelenkgabel
51
Stirnseite des Kopplungsabschnittes der ersten Welle
41
53
Halter
54
Ausschiebestange
55
Stirnseite des Kopplungsabschnittes der zweiten Welle
42
A1
Längsachse der ersten Welle
1
A2
Längsachse der zweiten Welle
3
A3
Längsachse
F Kraft
H Haltekraft
s1
F Kraft
H Haltekraft
s1
Verschiebungsweg
s2
s2
freier Verschiebungsweg
Claims (15)
1. Lenksäule für ein Kraftfahrzeug, umfassend eine erste Welle (1; 21; 41) und eine
zweite Welle (3; 22; 42) zur Übertragung eines Drehmoments zwischen einem
Lenkrad (2) und einem Lenkgetriebe (4), sowie ein Verbindungsstück (5; 23; 43),
über welches die erste Welle (1; 21; 41) und die zweite Welle (3; 22; 42) in
Längsrichtung drehfest miteinander verbunden sind, wobei die erste Welle (1; 21;
41) mit einem Kopplungsabschnitt (6; 24; 44) an dem Verbindungsstück (5; 23; 43)
axial gesichert ist und bei Überwindung einer Haltekraft gegenüber dem
Verbindungsstück (5; 23; 43) in Längsrichtung verschiebbar ist, und die zweite Welle
(3; 22; 42) mit einem Kopplungsabschnitt (7; 25; 45) in Längsrichtung verschiebbar
an dem Verbindungsstück (5; 23; 43) derart gelagert ist, um bei einer
Relativverschiebung der Wellen (1, 3; 21, 22; 41, 42) in Längsrichtung
aufeinanderzu den Kopplungsabschnitt einer der Wellen (1, 3; 21, 22; 41, 42) mit
dem Verbindungsstück (5; 23; 43) unter Aufhebung der Axialsicherung der ersten
Welle (1; 21; 41) außer Eingriff zu bringen.
2. Lenksäule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der ersten
Welle (1; 21; 41) und der zweiten Welle (3; 22; 42) in Längsrichtung ein Abstand (s1)
vorgesehen ist, der bei einer Relativverschiebung der ersten Welle (1; 21; 41) und
der zweiten Welle (3; 22; 42) aufeinanderzu überwunden wird, bevor die erste Welle
(1; 21; 41) und die zweite Welle (3; 22; 42) in Anlage gelangen.
3. Lenksäule nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Welle
(1; 21; 41) auf der Seite des Lenkrads (2) und die zweite Welle (3; 22; 42) auf der
Seite des Lenkgetriebes (4) angeordnet ist, und daß die Kopplungsabschnitte (6, 7;
24, 25; 44, 45) derart gelagert sind, daß bei einer Relativverschiebung der Wellen (1,
3; 21, 22; 41, 42) aufeinanderzu der Kopplungsabschnitt (6; 24; 44) der ersten Welle
(1; 21; 41) mit dem Verbindungsstück (5; 23; 43) außer Eingriff gebracht wird.
4. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den Stirnenden (31, 35; 51, 55) der Kopplungsabschnitte (24, 25; 44, 45)
der Wellen (21, 22; 41, 42) eine Ausschiebestange (34; 54) derart angeordnet ist,
um nach einem Zusammenschieben die Wellen (21, 22; 41, 42) in Längsrichtung
gegeneinander abzustützen.
5. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbindungsstück (5; 23; 43) als Hülse ausgebildet ist, die mit gegenüberliegenden
Endabschnitten (8, 9; 26, 27; 46, 47) auf die Kopplungsabschnitte (6, 7; 24, 25; 44,
45) der ersten Welle (1; 21; 41) und der zweiten Welle (3; 22; 42) aufgesteckt ist.
6. Lenksäule nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausschiebestange (34; 54) an dem Verbindungsstück (23; 43) geführt ist.
7. Lenksäule nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausschiebestange (34; 54) an der ersten Welle (21; 41) vorgesehen ist und einen
kleineren Durchmesser aufweist, als die erste Welle (21; 41).
8. Lenksäule nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbindungsstück (23) rohrförmig ausgebildet ist und eine Zwischenwand (32) mit
einer Öffnung (38) aufweist, die erste Welle (21) mit der Stirnseite (31) ihres
Kopplungsabschnittes (24) gegen die Zwischenwand (32) des rohrförmigen
Verbindungsstückes (23) axial abgestützt ist und die Ausschiebestange (34) sich
durch die Öffnung (33) in der Zwischenwand (32) in Richtung der zweiten Welle (22)
erstreckt.
9. Lenksäule nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in das
Verbindungsstück (43) ein separater Halter (53) eingesetzt ist, an dem die
Ausschiebestange (54) gelagert ist.
10. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Scherstift (28) vorgesehen ist, der sich durch das Verbindungsstück (23; 43) und die
erste Welle (21) erstreckt.
11. Lenksäule nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Scherstift (28)
quer zu der Längsrichtung verläuft.
12. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kopplungsabschnitt (6; 24; 44) der ersten Welle (1; 21; 41) durch Haftreibung fest
mit dem Verbindungsstück (5; 23; 43) verbunden ist.
13. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kopplungsabschnitt (6; 24; 44) der ersten Welle (1; 21; 41) mit dem
Verbindungsstück (5; 23; 43) über eine Klemmeinrichtung (10) verklemmt ist, deren
Klemmkraft einstellbar ist.
14. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Welle (1; 21; 41) und die zweite Welle (3; 22; 42) koaxial zueinander
angeordnet sind.
15. Lenksäule nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lenksäule eine Zwischenwelle (48) mit einem Hohlwellenabschnitt (49) aufweist, die
erste Welle (41) sich mit einem Endabschnitt in den Hohlwellenabschnitt (49) der
Zwischenwelle (49) hineinerstreckt, wobei die Zwischenwelle (49) gegen das
Verbindungsstück (43) anliegt, und daß die Einstecktiefe der ersten Welle (41) in
das Verbindungsstück (43) kleiner ist, als der freie Verschiebungsweg der ersten
Welle (41) in Richtung des Hohlwellenabschnittes (49).
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|---|---|---|---|
| DE2001105635 DE10105635B4 (de) | 2001-02-08 | 2001-02-08 | Lenksäule für ein Kraftfahzeug |
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