DE10105620A1 - Verfahren und Abdeckplatte zur Erzeugung einer Schlackeschicht auf der Oberfläche einer Metallschmelze - Google Patents
Verfahren und Abdeckplatte zur Erzeugung einer Schlackeschicht auf der Oberfläche einer MetallschmelzeInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erzeugen einer Schlackeschicht auf der Oberfläche einer sich in einem Zwischengefäß (3), wie einer Verteilerrinne, einer Stranggießanlage befindenden Metallschmelze (S), bei dem ein als Feststoff vorliegendes schlackebildendes Material in Kontakt mit der Oberfläche der Metallschmelze (S) gebracht wird und dadurch aufschmilzt. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht es, die Gefahr einer Verunreinigung der Schmelze durch Schlackerückstände zu minimieren. Dies wird dadurch erreicht, daß das schlackebildende Material in das Zwischengefäß (3) in Form mindestens eines sich flächig über die Metallschmelze erstreckenden festen Abdeckkörpers (10, 11) eingebracht wird, der bis zu seiner vollständigen Aufschmelzung auf der Metallschmelze (S) schwimmt. Ebenso betrifft die Erfindung einen Abdeckkörper, welcher insbesondere zur Durchführung des Verfahrens geeignet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erzeugen einer
Schlackeschicht auf der Oberfläche einer sich in einem
Zwischengefäß, wie einer Verteilerrinne, einer
Stranggießanlage befindenden Metallschmelze, bei dem ein
als Feststoff vorliegendes schlackebildendes Material in
Kontakt mit der Oberfläche der Metallschmelze gebracht
wird und dadurch aufschmilzt. Darüber hinaus betrifft die
Erfindung eine insbesondere für die Durchführung dieses
Verfahrens geeignete Abdeckplatte.
Beim Stranggießen von Metall, insbesondere von Stahl,
wird die Metallschmelze üblicherweise aus der Gießpfanne
über ein sogenanntes Schattenrohr in ein Zwischengefäß
gefüllt. Aus dem Zwischengefäß wird die Metallschmelze
über mindestens ein sogenanntes "Tauchausgußrohr" in eine
Kokille geleitet, in der die Schmelze erstarrt und sich
ein Strang bildet, welcher kontinuierlich abgezogen wird.
Zwischengefäße der in Rede stehenden Art werden in der
Fachsprache auch als "Tundish" oder "Verteilerrinne"
bezeichnet, wobei an eine "Verteilerrinne" in der Regel
mindestens zwei Tauchausgußrohre angeschlossen sind. Bei
solchen mehradrigen Stranggießanlagen münden die
nebeneinander angeordneten Tauchausgussrohre in
entsprechend nebeneinander angeordneten Kokillen.
Insbesondere bei mehradrigen Stranggießanlagen erstreckt
sich das Zwischengefäß daher über eine beträchtliche
Länge.
Das Zwischengefäß dient jedoch nicht nur zum bloßen
Verteilen der Metallschmelze, sondern stellt in der
metallurgischen Prozesskette von der Rohschmelze bis zum
gegossenen Strang das letzte metallurgische Aggregat dar,
in dem auf die Reinheit der Metallschmelze eingewirkt
werden kann. Zu diesem Zweck wird auf der Oberfläche der
in dem Zwischengefäß befindlichen Metallschmelze eine
flüssige, metallurgisch wirksame Schlackeschicht erzeugt.
Einerseits hat diese Schlackeschicht die Aufgabe, die
Metallschmelze von der Umgebungsatmosphäre abzuschirmen
und so eine Oxidation der Schmelze zu verhindern.
Andererseits dient die Schlackeschicht dazu, aus der
Metallschmelze Verunreinigungen wie spezifisch leichtere
Einschlüsse, die an die Oberfläche der Metallschmelze
aufsteigen, aufzunehmen und chemisch zu binden. Auf diese
Weise wird der Reinheitsgrad der Metallschmelze und damit
der des Gussstranges erhöht. Als Beispiel für
Einschlüsse, die von der Schlacke abgebunden werden
sollen, können im Fall von Stahlschmelzen Korundpartikel
(Al2O3) genannt werden, die insbesondere bei
aluminiumberuhigten Stählen in beträchtlicher Menge
vorliegen.
In der heute üblichen Praxis wird die metallurgisch
wirksame Schlackeschicht dadurch erzeugt, daß der
Metallschmelze stückig körniges schlackebildendes
Material zugegeben wird. Als schlackebildendes Material
wird häufig Calcium-Aluminat mit rund 50% CaO und 50%
Al2O3 verwendet, welches als Nebenprodukt bei der
Zementherstellung anfällt. Das schlackenbildende Material
liegt in feinkörniger Form zu Säcken abgepackt vor und
wird sackweise in die Metallschmelze geworfen.
Bei großen Stranggießanlagen ist es erforderlich, große
Mengen an schlackebildendem Material in die
Verteilerrinne einzubringen. So kann es z. B. notwendig
sein, beim Angießen einer mit einer neuen feuerfesten
Ausmauerung zugestellten Verteilerrinne bei einem
Füllstand von nur 20 bis 30% der gesamten
Aufnahmekapazität der Verteilerrinne etwa 600 kg
Schlackenbildner in Säcken zuzugeben, also 60 Säcke à
10 kg. Das in den Säcken enthaltene Material schmilzt bei
Kontakt mit der Metallschmelze auf und bildet auf der
Metallschmelze eine metallurgisch wirksame
Schlackeschicht.
Auf die so erzeugte Schlackeschicht wird in der Regel
zusätzlich eine Abdeckmasse aufgebracht. Die daraus
gebildete Abdeckschicht hat die Aufgabe, die
Metallschmelze und die Schlackeschicht thermisch
gegenüber der Umgebungsatmosphäre zu isolieren. Auch
diese Abdeckmasse liegt, ähnlich wie das schlackebildende
Material, in Form von in Säcken verpackten Partikeln vor.
Die Zugabe der Abdeckmasse erfolgt wiederum durch das
Hineinwerfen dieser Säcke in das Zwischengefäß.
Das Werfen von Säcken in die in das Zwischengefäß
gefüllte Schmelze bringt diverse Nachteile mit sich. So
führt der Impuls, mit dem die Säcke auf die
Schmelzenoberfläche auftreffen, zu einer starken
Vermischung der Schlacke mit der Metallschmelze. Dies hat
zur Folge, daß Verunreinigungen in die Schmelze
eingebracht werden und schließlich in den Gussstrang
gelangen, wodurch sich der Reinheitsgrad des Strangs
verschlechtert. Zum anderen besteht insbesondere im Fall
von nach oben hin offenen Zwischengefäßen eine erhöhte
Unfallgefahr für das Bedienungspersonal der
Stranggießanlage durch aus dem Zwischengefäß
herausspritzende Metallschmelze und/oder Schlacke.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Erzeugung einer Schlackeschicht auf der Oberfläche
einer Metallschmelze anzugeben, bei dem die Gefahr einer
Verunreinigung der Schmelze durch Schlackerückstände
minimiert ist. Darüber hinaus soll ein insbesondere zur
Durchführung dieses Verfahrens geeignetes Mittel
angegeben werden, welches die Erzeugung einer
Schlackeschicht auf der Oberfläche einer Metallschmelze
bei verminderter Vermischung von Metallschmelze und
Schlacke ermöglicht.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Verfahren der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß das
schlackebildende Material in das Zwischengefäß in Form
mindestens eines sich flächig über die Metallschmelze
erstreckenden festen Abdeckkörpers eingebracht wird, der
bis zu seiner vollständigen Aufschmelzung auf der
Metallschmelze schwimmt.
Die Erfindung sieht vor, mindestens einen massiven
Abdeckkörper auf die Schmelze aufzulegen, der, sobald er
mit der Schmelze in Kontakt kommt, zu schmelzen beginnt.
Das Volumen und die Form des Abdeckkörpers sind dabei so
ausgebildet, daß der Abdeckkörper bis zu seiner
vollständigen Aufschmelzung auf der Schmelze schwimmt.
Auf die Weise kommt der Kontakt zwischen der
Metallschmelze und dem Schlackebildner zustande, ohne daß
eine unerwünschte Vermischung von Schlacke und Schmelze
auftritt. Stattdessen schmilzt der Abdeckkörper von
seiner der Schmelze zugewandten Unterseite her auf, so
daß sich ohne die Gefahr eines Einziehens von größeren
Mengen von Schlacke eine flüssige, metallurgisch wirksame
Schlackeschicht auf der Schmelze bildet.
Der Abdeckkörper weist vorteilhaft die Form einer Platte
auf. Er kann aus einzelnen Teilkörpern gebildet sein, die
nebeneinander auf die Schmelze gelegt werden, so daß im
Ergebnis wie bei einem einzigen die Schmelze vollflächig
abdeckenden Abdeckkörper die Metallschmelze auf ihrer
gesamten freien Oberfläche abgedeckt ist. Dabei sollten
der Abdeckkörper oder die ihn bildenden Teilkörper eine
Ausnehmung aufweisen, durch die das Schattenrohr der
Gießpfanne geführt werden kann. Ebenso sollten
Ausnehmungen für eine Stopfenstange vorgesehen sein, mit
deren Hilfe der Ausfluß aus dem an das Zwischengefäß
angeschlossenen Tauchausgussrohr reguliert wird. Wird der
Abdeckkörper aus Teilkörpern gebildet, so können die
erforderlichen Ausnehmungen dadurch erzeugt werden, indem
die Abmessungen einzelner Teilkörper so dimensioniert
werden, daß nach dem Auflegen auf die Schmelze die
benötigten Öffnungen vorhanden sind.
Der Abdeckkörper bzw. die ihn bildenden Teilkörper können
beispielsweise durch Verpressen von schlackebildendem
pulvrig oder körnig vorliegendem Material hergestellt
sein. Eine alternative Herstellungsmöglichkeit ist das
Vergießen eines mit einem flüssigen oder pastösen
Bindemittel gemischten schlackebildenden Materials.
Die flächige Abdeckung des Innenraums des Zwischengefäßes
mit dem Abdeckkörper aus schlackebildendem Material macht
es möglich, die Abdeckmasse zur Wärmedämmung zusammen mit
dem Abdeckkörper der Metallschmelze zuzuführen. Dazu wird
die Abdeckmasse auf die der Schmelze abgewandten Seite
des Körpers aufgebracht. Hierdurch werden auch diejenigen
unerwünschten Impulse vermieden, die beim Stand der
Technik durch die Zugabe der Abdeckmasse in Säcken in die
Schmelze eingebracht werden. Auf diese Weise ist auch die
durch das Aufbringen der Abdeckmasse beim bisher üblichen
Vorgehen verursachte Gefahr der Vermischungen von
Schmelze und Schlacke oder der Entstehung gefährlicher
Schmelze- oder Schlackespritzer auf ein Minimum
reduziert. Ebenso kommt es nicht mehr zu unerwünschten
chemischen Reaktionen zwischen der Abdeckmasse und der
Schlacke, welche beim Stand der Technik aufgrund der
durch das Hineinwerfen der Säcke hervorgerufenen
Vermischung von Schlacke und Abdeckmasse zu einer
Verringerung des Wirkungsgrades der metallurgischen
Schlacke führen.
Erfindungsgemäß kann die Abdeckmasse eine
unterschiedliche stückige Form besitzen. Sie kann als
Pulver in definierter Kornfraktion oder als Granulat in
Säcken auf den Abdeckkörper aus schlackebildendem
Material aufgelegt werden, oder sie kann selbst als
fester plattenförmiger Körper vorliegen. Gemäß einer
weiteren Variante der Erfindung ist die Abdeckmasse als
Deckschicht in den Abdeckkörper aus schlackebildendem
Material integriert.
Besonders vorteilhaft ist das erfindungsgemäße Verfahren
einsetzbar beim Angießen eines mit feuerfester Masse neu
zugestellten Zwischengefäßes einer Stranggießanlage. Beim
Angießen eines neuen Zwischengefäßes wird der
Abdeckkörper schon bei einem geringen Füllstand der
Metallschmelze in das Zwischengefäß eingebracht, so daß
er entweder sofort auf der im Zwischengefäß befindlichen
Schmelze aufliegt oder aufgrund seiner an die Innenkontur
des Zwischengefäßes angepaßten Form über der
Metallschmelze in einen schmelzefreien Bereich des
Zwischengefäßes vertikal fixiert wird. Letztere Variante
ist insbesondere bei Zwischengefäßen günstig, deren
Innenraum sich zu ihrer Oberseite hin erweitert. Bei
einem oberhalb und anfangs mit Abstand zu der
Metallschmelze angeordneten Abdeckkörper wird nach dessen
Einsetzen in das Zwischengefäß der Füllstand der
Metallschmelze erhöht, bis der Abdeckkörper auf der
Metallschmelze aufschwimmt. Indem es zu einer
frühzeitigen und vollständigen Abdeckung der
Metallschmelze mit schlackebildendem Material kommt, wird
der unerwünschten Oxidation der Metallschmelze an der
Umgebungsatmosphäre wirksam begegnet. Außerdem kann die
Schlacke durch den frühzeitigen Kontakt mit der Schmelze
mehr Verunreinigungen aus der Schmelze an sich binden.
Beide Effekte führen zu einer Verbesserung der Reinheit
der Metallschmelze.
Es versteht sich, daß der Abdeckkörper auch in das leere
Zwischengefäß vor dem Einfüllen der Metallschmelze
eingebracht werden kann.
Im Hinblick auf das Mittel zur Erzeugung einer
Schlackeschicht auf der Oberfläche einer Metallschmelze
wird die voranstehend angegebene Aufgabe durch einen
Abdeckkörper für in einem Zwischengefäß, wie einer
Verteilerrinne, enthaltene Metallschmelze gelöst, welcher
aus einem festen schlackebildenden Material gebildet ist
und eine Form aufweist, die sich in auf die
Metallschmelze aufgesetztem Zustand flächig über die
Metallschmelze derart erstreckt, daß der Abdeckkörper auf
der Metallschmelze bis zu seiner vollständigen
Aufschmelzung schwimmt.
Ein solcher Abdeckkörper ist aus den bereits im
Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
erläuterten Gründen vorzugsweise plattenförmig
ausgebildet und weist die für die Durchführung des
Schattenrohres einer Gießpfanne und einer oder mehrerer
Stopfenstangen erforderlichen Ausnehmungen auf.
Die der Metallschmelze zugewandte Oberfläche des
Abdeckkörpers kann Erhebungen und Vertiefungen aufweisen.
Die hierdurch erzielte Vergrößerung der mit der
Metallschmelze in Kontakt tretenden Oberfläche führt zu
einem schnelleren Aufschmelzen des Körpers. Zu diesem
Zweck kann der Abdeckkörper auf der der Metallschmelze
zugewandten Seite beispielsweise eine wellige Oberfläche
aufweisen.
Um eine möglichst vollständige Abdeckung der
Metallschmelzenoberfläche zu erzielen, ist die
Außenkontur des Abdeckkörpers vorteilhaft so ausgebildet,
daß sie im wesentlichen der Umfangskontur entspricht,
welche der Innenraum eines die Metallschmelze
beinhaltenden Gefäßes in einer Horizontalebene aufweist,
in welcher der Körper in das Gefäß eingebracht werden
soll. Insbesondere Verteilerrinnen von Stranggießanlagen
besitzen an ihren Längsseiten schräge Wände, so daß sich
der Querschnitt eines solchen Zwischengefäßes nach unten
hin verjüngt bzw. nach oben hin erweitert. Einer solchen
Form sollte die Außenkontur des Abdeckkörpers angepaßt
sein, damit er beim Einsenken in das jeweilige
Zwischengefäß selbsttätig in Höhe der gewünschten
Horizontalebene ausgerichtet und formschlüssig gehalten
ist.
Der Abdeckkörper weist vorteilhaft Befestigungsmittel,
wie z. B. Ösen auf, über die er mit einer Trageinrichtung,
wie z. B. einem Tragbalken eines Krans, verbunden werden
kann. An dieser Trageinrichtung befestigt kann der Körper
in das die Metallschmelze beinhaltende Gefäß eingebracht
und auf der gewünschten Höhe vertikal fixiert werden.
Der Abdeckkörper kann zudem vorteilhaft aus mehreren
nebeneinander angeordneten Teilkörpern gebildet werden.
Die Herstellung der einzelnen kleineren Teilkörper ist
einfacher als die Herstellung eines einzigen großen
Körpers. Darüber hinaus können in dem Fall, daß der
Abdeckkörper aus verschiedenen Teilkörpern gebildet ist,
auch die für das Befüllen des Zwischengefäßes mit
Metallschmelze und das Abführen von Schmelze aus dem
Zwischengefäß erforderlichen Ausnehmungen auf einfache
Weise ausgebildet werden. Verzichtet man auf eine
vollflächige Abdeckung der Schmelzenoberfläche, so kann
sogar mit einfachen Körpern in Form von rechteckigen,
quaderförmigen Platten der erfindungsgemäße Effekt
erzielt werden. Ausnehmungen im oder am Körper sind in
dem Fall nicht erforderlich, da der benötigte Platz für
das Schattenrohr und die Stopfenstangen durch ausreichend
breite Spalten zwischen den Teilkörpern zur Verfügung
gestellt wird.
Ein kostengünstiges Herstellungsverfahren für
erfindungsgemäße Abdeckkörper aus schlackebildendem
Materials ist das mechanische Verpressen dieses pulvrig
oder körnig vorliegenden Materials in einer Presse, ggf.
in einer Heißpresse unter erhöhter Temperatur. Das
Material kann dabei mit einem Bindemittel gemischt sein,
das den Zusammenhalt des Materials nach dem Pressen
verbessert. Alternativ zu diesem Herstellungsweg können
erfindungsgemäße Abdeckkörper auch durch Vergießen von
mit einem flüssigen oder pastösen Bindemittel gemischtem
schlackebildenden Material hergestellt werden.
Als schlackebildendes Material wird in der Regel Calcium-
Aluminat verwendet, welches beispielsweise bei der
Zementherstellung als Nebenprodukt anfällt und als
solches ein immer gleiches Ca/Al-Verhältnis aufweist.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung wird bei der erfindungsgemäßen Herstellung
eines Körpers aus diesem Werkstoff das Ca/Al-Verhältnis
durch Zugabe von Kalk oder Tonerde variiert. Auf diese
Weise kann die metallurgische Wirksamkeit der sich aus
dem Abdeckkörper bildenden Schlacke so eingestellt
werden, wie es die Zusammensetzung der jeweiligen
Metallschmelze erfordert. So kann der Wirkungsgrad der
Schlacke bei gleicher Schlackenmenge erhöht werden und
mit der gleichen Menge an Schlacke eine größere Reinheit
der Schmelze und damit des Gußstrangs erreicht werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
in den abhängigen Ansprüchen angegeben und werden im
Zusammenhang mit dem nachfolgend anhand einer Zeichnung
beschriebenen Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es
zeigen schematisch:
Fig. 1 ein Zwischengefäß zum Vergießen von Stahl in einem
Längsschnitt,
Fig. 2 das Zwischengefäß in einem Querschnitt entlang der
in Fig. 1 eingezeichneten Linie X-X.
Das als Verteilerrinne zum Verteilen einer Stahlschmelze
S auf zwei Tauchrohre 1, 2 eingesetzte Zwischengefäß 3
weist eine längliche, trogartige Form auf, deren
Innenraum sich vom Boden 4 zur offenen Oberseite 5 hin im
Quer- und Längsschnitt trichterförmig erweitert. Mittig
auf dem Boden 4 des Zwischengefäßes 3 ist ein Topf 6
angeordnet. Mit geringem Abstand oberhalb des Topfes 6
ist die Mündung eines Schattenrohrs 7 positioniert, über
das die Schmelze S in das Zwischengefäß 3 gefüllt wird.
Jeweils eins der Tauchrohre 1, 2 ist an einem der
seitlichen Enden des Zwischengefäßes 3 über jeweils eine
in den Boden 4 eingeformte Einlauföffnung 8, 9 mit dem
Innenraum des Zwischengefäßes 3 verbunden. Dabei ist in
den Einlauföffnungen 8, 9 ein konischer Sitz für jeweils
einen an der Spitze einer hier nicht dargestellten
Stopfenstange befestigten Stopfen ausgebildet, welcher
zur Regulation des in die Tauchrohre 1, 2 einlaufenden
Schmelzflusses in die jeweilige Einlauföffnung 8, 9
gesenkt bzw. aus dieser gehoben wird.
In einer Höhe H über dem Boden 4 des Zwischengefäßes 3
sind zwei plattenförmig ausgebildete Abdeckkörper 10, 11
angeordnet, die sich jeweils flächig über eine Hälfte des
Innenraums des Zwischengefäßes 3 erstrecken. Die Breite
der Abdeckkörper 10, 11 entspricht dabei dem Abstand der
Längswände 12, 13 im Abstand H vom Boden 4 des
Zwischengefäßes 3. Dabei sind die Abdeckkörper 10, 11 an
ihren an den Längswänden 12, 13 anliegenden Rändern
entsprechend dem schrägen Verlauf dieser Längswände 12, 13
angeschrägt. In gleicher Weise sind die Abdeckkörper
10, 11 an ihrem jeweils an einer der schmalen Querwände
14, 15 des Zwischengefäßes 3 anliegenden Ende der schrägen
Ausrichtung dieser Querwände 14, 15 entsprechend
angeschrägt. Auf diese Weise sitzen die Abdeckkörper
10, 11 formschlüssig gehalten und im wesentlichen parallel
zum Boden 4 ausgerichtet im Innenraum des Zwischengefäßes
3.
Die Abdeckkörper 10, 11 sind jeweils aus drei
quaderförmigen Teilkörpern 10a, 10b, 10c bzw. 11a, 11b, 11c
zusammengesetzt, die nebeneinander angeordnet sind. Die
Teilkörper 10a-11c sind jeweils aus einer unteren, der
Schmelze S zugeordneten dickeren Schicht 16 eines
schlackebildenden Materials und einer darauf
aufgetragenen dünneren Deckschicht 17 gebildet, die aus
einer wärmedämmenden Masse besteht. Die aus
schlackebildendem Material gebildete Schicht 16 ist
beispielsweise durch Verpressen von schlackebildendem
Pulver oder durch Vergießen von durch ein Bindemittel
verbundenen schlackebildenden Partikeln hergestellt
worden.
In den der jeweiligen Querwand 14, 15 zugeordneten
Teilkörpern 10a, 11a ist jeweils eine Ausnehmung 18, 19
eingeformt, die oberhalb der jeweils benachbart zu der
betreffenden Querwand 14, 15 positionierten Einlauföffnung
8, 9 angeordnet ist. Durch die Ausnehmungen 18, 19 wird die
der jeweiligen Einlauföffnung 8, 9 zugeordnete, nicht
gezeigte Stopfenstange geführt.
In die der Mitte des Zwischengefäßes 3 zugeordneten
Teilkörper 10c, 11c sind in den dem Schattenrohr 7
zugeordneten jeweiligen Rand halbkreisförmige
Ausnehmungen in die Teilkörper 10c, 11c eingeformt, so daß
bei in das Zwischengefäß 3 eingesetzten Abdeckkörpern
10, 11 eine Öffnung gebildet ist, durch die das
Schattenrohr 7 geführt ist. Alternativ kann die Länge der
Teilkörper 10c, 11c so bemessen werden, daß zwischen ihnen
ein für die Durchführung des Schattenrohres 7
ausreichender freier Abstand verbleibt. In den
Eckbereichen der Teilkörper 10a-11c sind jeweils
ösenförmige Befestigungseinrichtungen 20 eingegossen. Zum
Einsetzen einer neuen Abdeckplatte 10, 11 in das
Zwischengefäß 3 werden die Abdeckkörper 10a-11c an den
Haken einer nicht dargestellten Transporteinrichtung
gehängt. Diese senkt die Teilkörper 10a-11c in das
Zwischengefäß 3, bis sie formschlüssig auf der Höhe H in
dem Zwischengefäß sitzen.
Beim Angießen des Zwischengefäßes 3 werden die Teilkörper
10a-11c schon bei einem geringen Füllstand der
Metallschmelze S in das Zwischengefäß 3 eingebracht.
Sobald der Pegel der Schmelze S die Höhe H erreicht hat,
schwimmen die aus den Teilkörpern 10a-11c gebildeten
Abdeckkörper 10, 11 auf der Schmelze S. Infolge des
Kontakts mit der Schmelze S beginnen die Abdeckkörper
10, 11 zu schmelzen, bis sie vollständig aufgelöst sind.
Die noch festen Teile der Abdeckkörper 10, 11 schwimmen
dabei weiterhin auf der Schmelze S bzw. der sich auf der
Schmelze S aus den abgeschmolzenen Teilen der
Abdeckkörper 10, 11 gebildeten Schlacke. Reicht die durch
die zuerst eingesetzten Abdeckkörper 10, 11 erzeugte
Schlackenmenge nicht aus, so werden in gleicher Weise
weitere Abdeckkörper 10, 11 auf die Schmelze S bzw. die
darauf befindliche Schlacke gesetzt.
1
,
2
Tauchrohre
3
Zwischengefäß
4
Boden des Zwischengefäßes
5
offene Oberseite des Zwischengefäßes
6
Topf
7
Schattenrohr
8
,
9
Einlauföffnungen
10
,
11
Abdeckkörper
12
,
13
Längswände
14
,
15
Querwände des Zwischengefäßes
3
10
a,
10
b,
10
c Teilkörper
11
a,
11
b,
11
c Teilkörper
16
Schicht aus schlackebildendem Material
17
Deckschicht aus wärmedämmender Masse
18
,
19
Ausnehmungen
20
Befestigungseinrichtungen
S Stahlschmelze
H Höhe über dem Boden
S Stahlschmelze
H Höhe über dem Boden
4
Claims (22)
1. Verfahren zum Erzeugen einer Schlackeschicht auf der
Oberfläche einer sich in einem Zwischengefäß (3), wie
einer Verteilerrinne, einer Stranggießanlage
befindenden Metallschmelze (S), bei dem ein als
Feststoff vorliegendes schlackebildendes Material in
Kontakt mit der Oberfläche der Metallschmelze (S)
gebracht wird und dadurch aufschmilzt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das schlackebildende Material in das
Zwischengefäß (3) in Form mindestens eines sich
flächig über die Metallschmelze erstreckenden festen
Abdeckkörpers (10, 11) eingebracht wird, der bis zu
seiner vollständigen Aufschmelzung auf der
Metallschmelze (S) schwimmt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der
Abdeckkörper (10, 11) im wesentlichen plattenförmig
ausgebildet ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der
Abdeckkörper (10, 11) aus mehreren nebeneinander
angeordneten Teilkörpern (10a-11c) besteht.
4. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abdeckkörper (10, 11) durch Verpressen von
schlackebildendem, pulvrig oder körnig vorliegendem
Material hergestellt ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abdeckkörper (10, 11) durch Vergießen von
mit einem flüssigen oder pastösen Bindemittel
gemischtem schlackebildenden Material hergestellt
ist.
6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Wärmedämmung auf der der Metallschmelze
(5) abgewandten Seite des Abdeckkörpers (10, 11) eine
Abdeckmasse aufgebracht ist.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Abdeckmasse in stückiger Form aufgebracht ist.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Abdeckmasse plattenförmig ausgebildet ist.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckmasse als Deckschicht (17) in den
Abdeckkörper (10, 11) integriert ist.
10. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Ca/Al-Verhältnis des schlackebildenden
Materials des Abdeckkörpers (10, 11) in Abhängigkeit
von der Zusammensetzung der jeweiligen Metallschmelze
(S) eingestellt ist.
11. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abdeckkörper (10, 11) über der
Metallschmelze (S) in einen schmelzefreien Bereich
des Zwischengefäßes (3) vertikal fixiert eingebracht
wird und daß anschließend der Füllstand der
Metallschmelze (S) in dem Zwischengefäß (3) erhöht
wird, bis der Abdeckkörper (10, 11) auf der
Metallschmelze (S) aufschwimmt.
12. Abdeckkörper für in einem Zwischengefäß (3), wie
einer Verteilerrinne, enthaltene Metallschmelze (S),
welcher aus einem festen schlackebildenden Material
gebildet ist und eine Form aufweist, die sich in auf
die Metallschmelze (S) aufgesetztem Zustand flächig
über die Metallschmelze (3) derart erstreckt, daß der
Abdeckkörper (10, 11) auf der Metallschmelze (S) bis
zu seiner vollständigen Aufschmelzung schwimmt.
13. Abdeckkörper nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß er im
wesentlichen die Form einer Platte besitzt.
14. Abdeckkörper nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß er auf seiner der Metallschmelze (S)
zugewandten Seite Erhebungen und Vertiefungen
aufweist.
15. Abdeckkörper nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß er mindestens eine Öffnung (17, 18) für die
Durchführung einer für den Betrieb einer Gießpfanne
erforderlichen Einrichtung (7) aufweist.
16. Abdeckörper nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß seine Außenkontur derart an die Innenform des
Zwischengefäßes (3) angepaßt ist, daß er im
wesentlichen formschlüssig in das Zwischengefäß (3)
einsetzbar ist.
17. Abdeckkörper nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erstreckung
des Abdeckkörpers (10, 11) derart bemessen ist, daß
der Formschluß beim Einsetzen in das Zwischengefäß
(3) in einer vorgegebenen Höhe (H) über dem Boden des
Zwischengefäßes (3) eintritt.
18. Abdeckkörper nach einem der Ansprüche 12 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß er Befestigungselemente (20) für eine
Trageinrichtung aufweist.
19. Abdeckkörper nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Befestigungselemente (20) als Ösen ausgebildet sind.
20. Abdeckkörper nach einem der Ansprüche 12 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß er aus mehreren einzelnen Teilstücken (10a-
11c) gebildet ist.
21. Abdeckkörper nach einem der Ansprüche 12 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß er durch Verpressen von schlackebildendem,
pulvrigem oder körnigem Material hergestellt ist.
22. Abdeckkörper nach einem der Ansprüche 12 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß er durch Vergießen von mit einem flüssigen
oder pastösen Bindemittel gemischtem
schlackebildenden Material hergestellt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001105620 DE10105620A1 (de) | 2001-02-08 | 2001-02-08 | Verfahren und Abdeckplatte zur Erzeugung einer Schlackeschicht auf der Oberfläche einer Metallschmelze |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001105620 DE10105620A1 (de) | 2001-02-08 | 2001-02-08 | Verfahren und Abdeckplatte zur Erzeugung einer Schlackeschicht auf der Oberfläche einer Metallschmelze |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10105620A1 true DE10105620A1 (de) | 2002-09-12 |
Family
ID=7673218
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001105620 Withdrawn DE10105620A1 (de) | 2001-02-08 | 2001-02-08 | Verfahren und Abdeckplatte zur Erzeugung einer Schlackeschicht auf der Oberfläche einer Metallschmelze |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10105620A1 (de) |
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|---|---|---|---|
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