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DE10105418B4 - Airbagmodul für ein Kraftfahrzeug sowie Verfahren und Vorrichtung zur Faltung eines Gassackes für ein solches Airbagmodul - Google Patents

Airbagmodul für ein Kraftfahrzeug sowie Verfahren und Vorrichtung zur Faltung eines Gassackes für ein solches Airbagmodul Download PDF

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DE10105418B4
DE10105418B4 DE10105418A DE10105418A DE10105418B4 DE 10105418 B4 DE10105418 B4 DE 10105418B4 DE 10105418 A DE10105418 A DE 10105418A DE 10105418 A DE10105418 A DE 10105418A DE 10105418 B4 DE10105418 B4 DE 10105418B4
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DE
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airbag
gas
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airbag module
module according
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Axel Heym
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Original Assignee
Takata Petri AG
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Publication date
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Abstract

Airbagmodul für ein Kraftfahrzeug mit
– einem Gassack,
– einem Gasgenerator zum Aufblasen des Gassackes und
– einer Gasleiteinrichtung zur Zufuhr der Gase aus dem Gasgenerator in den Gassack,
wobei der Gassack mindestens zwei Kammern aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die beiden Kammern (11, 16) des Gassackes (1) in dessen gefaltetem Zustand die Gasleiteinrichtung (2) jeweils ringsegmentartig umgreifen und dass sich die von den Kammern (11, 16) umschlossene Fläche (5) im Querschnitt im Wesentlichen senkrecht zu der Austrittsrichtung der Gase (G) aus der Gasleiteinrichtung (2) erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Airbagmodul für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Faltung eines Gassackes für ein solches Airbagmodul nach den Oberbegriffen der Ansprüche 23 bzw. 33.
  • Ein derartiges Airbagmodul umfasst einen Gassack, einen Gasgenerator zum Aufblasen des Gassackes, eine Gasleiteinrichtung zur Zufuhr von Gasen aus dem Gasgenerator in den Gassack und ein Modulgehäuse, wobei der Gassack zwei Kammern aufweist, die gemeinsam oder getrennt voneinander aufblasbar sind.
  • In der DE 195 19 998 A1 ist ein Beifahrerairbagmodul mit einem Gassack und einem Gassackgenerator beschrieben, wobei der Gassack mindestens einen gegenüber einem weiteren Bereich verengten Querschnitt aufweist. Mit einem solchen Gassack ist erreichbar, dass er sich ohne die Anordnung von Fangbändern gezielt in eine bestimmte Richtung aufbläst, da er sich in den Bereichen mit verengtem Querschnitt weniger ausbreiten kann als in den übrigen Bereichen. Hierbei entfalten sich allerdings die übrigen Bereiche des Gassackes auch in einem sogenannten "out of position"-Fall (oop-Fall), in dem sich der zu schützende Insasse (z.B. in vorgebeugter Stellung) zu dicht bei dem Airbagmodul befindet, von Anfang an in Richtung auf den Insassen.
  • Bei einem aus der EP 0 861 762 A1 bekannten Beifahrerairbagmodul dieser Art ist der Gassack in drei separat aufblasbare Kammern umfassende Kissenteile unterteilt, nämlich ein mittleres Kissenteil und zwei seitliche Kissenteile, wobei die Kammern der beiden seitlichen Kissenteile über Gasführungen zeitlich vor dem mittleren Kissenteil aufblasbar sind. Hierdurch soll erreicht werden, daß sich beim Aufblasen des Gassackes ein großer Teil des Füllvolumens nicht direkt auf den Fahrzeuginsassen zubewegt, sondern sich seitlich des Insassen entfaltet. Dies führt zu einer Verringerung der Verletzungsgefahr in einem oop-Fall, in dem sich der zu schützende Beifahrer in vorgebeugter Stellung zu dicht bei dem Airbagmodul befindet. Jedoch steht bei einem solchen Gassack auch für einen in normler Sitzposition befindlichen Fahrzeuginsassen stets nur ein entsprechend vermindertes Füllvolumen im mittleren Gassackbereich zur Verfügung.
  • Aus der DE 1 780 224 A1 ist eine Sicherheitsvorrichtung zum Schutz eines Insassen eines Fahrzeuges bei einem Zusammenstoß bekannt, bei der ein Zweikammerairbag verwendet wird.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Airbagmodul der eingangs genannten Art im Hinblick auf das Verhalten sowohl in einem oop-Fall als auch im Hinblick auf den Schutz eines in normaler Sitzposition befindlichen Fahrzeuginsassen zu optimieren.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung eines Airbagmodules mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Danach ist vorgesehen, dass die beiden aufblasbaren Kammern des Gassackes in dessen gefaltetem Zustand die Gasleiteinrichtung des Airbagmodules jeweils ringsegmentartig (d.h. entlang eines Teiles eines Ringes) umgreifen. Die Kammern verlaufen demnach jeweils ringförmig um einen Teil der Gasleiteinrichtung. Die von den ringartig gefalteten Kammern umschlossene Fläche (Querschnittsfläche) verläuft im Wesentlichen senkrecht zu der Austrittsrichtung der Gase aus der Gasleiteinrichtung. Hierunter soll auch eine gewisse Neigung der Austrittsrichtung (in einem spitzen Winkel) zur Normalen der Querschnittsfläche verstanden werden.
  • Hierzu können die gefalteten Kammern jeweils Flächen der Gasleiteinrichtung umschließen, die sich im Wesentlichen senkrecht zu einer Fläche der Gasleiteinrichtung erstrecken, durch die hindurch die Gase aus der Gasleiteinrichtung austreten.
  • Hierdurch wird erreicht, dass sich die Kammern des Gassackes beim Aufblasen zunächst jeweils seitlich nach außen entfalten, wobei sie von der Gasleiteinrichtung, um die sie herumgelegt sind, abheben. Im weiteren Verlauf schwenken die Kammern aufgrund der Straffung beim weiteren Aufblasen des Gassackes nach innen und der Gassack nimmt seine Arbeitsposition vor dem entsprechenden Fahrzeuginsassen ein.
  • Wenn der hierfür vorgesehene Platz innerhalb des Kraftfahrzeugs jedoch durch einen sehr dicht bei dem Airbagmodul befindlichen Fahrzeuginsassen belegt ist, dann bleibt es bei der im Wesentlichen seitlichen Entfaltung des Gassackes, wobei sich dessen Kammern seitlich an den Fahrzeuginsassen anlegen. Hierdurch wird ein frontales Anschießen eines in einer oop-Position befindlichen Fahrzeuginsassen durch den sich entfaltenden Gassack weitestgehend verhindert.
  • Bei einem in normaler Sitzposition befindlichen Fahrzeuginsassen stehen demgegenüber die beiden Kammern nach dem Erreichen ihrer Arbeitsposition in vollem Umfang als Schutzkissen zur Verfügung.
  • Aus der EP 0 829 396 A1 ist zwar ein Gassack bekannt, der sich im gefalteten Zustand ringähnlich um einen mit Gasaustrittsöffnungen versehenen Gasgenerator (Gasgenerator mit integrierter Gasleiteinrichtung) herum erstreckt. Jedoch weist dieser Gassack nur eine Kammer auf und bietet daher nicht die vorstehend genannten Vorteile.
  • Unter zwei Kammern des Gassackes werden vorliegend zwei Gassackbereiche verstanden, die sich beim Aufblasen des Gassackes von dem Airbagmodul ausgehend beidseits des Modules in unterschiedlichen Richtungen, insbesondere entlang entgegengesetzter Raumrichtungen entfalten, und die im vollständig entfalteten und aufgeblasenen Zustand beidseits des Airbagmodules dem Schutz unterschiedlicher Körperpartien eines Fahrzeuginsassen dienen. Die Kammern können dabei einerseits durch den Gassackzuschnitt selbst voneinander getrennt sein, z.B. durch eine zwischen den beiden Kammern vorgesehene Einschnürung des Gassackes und/oder durch eine (ggf. durchlässige) Trennwand. Alternativ oder ergänzend kann die Ünterscheidung zweier Kammern des Gassackes anhand der Lage der beiden entsprechenden Gassackbereiche im aufgeblasenen Zustand des Gassackes erfolgen, in dem sich die beiden Gassackbereiche beidseits des Modules (d.h. beidseits des Modulgehäuses bzw. der darin vorgesehenen Gasleiteinrichtung) vor unterschiedlichen Körperpartien des zu schützenden Fahrzeuginsassen befinden.
  • Im gefalteten Zustand des Gassackes erstrecken sich dessen Kammern vorzugsweise jeweils entlang eines Teiles einer ringförmigen Kontur, zum Beispiel indem die Kammern jeweils im Wesentlichen U-förmig um die Gasleiteinrichtung herumgelegt sind, ohne zu überlappen. Die offenen Bereiche der Kammern sind dabei einander zugewandt, so daß die Kammern gemeinsam einen die Gasleiteinrichtung vollständig umschließenden Ring bilden.
  • Die Gasleiteinrichtung kann dabei sowohl durch eine separate, mit dem Gasgenerator verbindbare Baugruppe als auch durch einen einstückigen Bestandteil des Gasgenerators gebildet werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist jeweils ein Ende der Kammern unmittelbar mindestens einer Austrittsöffnung der Gasleiteinrichtung nachgeordnet und dabei am Airbagmodul fixiert. Dementsprechend strömen beim Aufblasen des Gassackes die aus der Gasleiteinrichtung in den Gassack eintretenden Gase jeweils zuerst in das am Airbagmodul befestigte Ende der jeweiligen Kammer.
  • Das andere Ende der beiden Kammern ist jeweils als ein freies Ende ausgebildet, so dass es beim Aufblasen des Gassackes von der Gasleiteinrichtung abheben kann.
  • Die Gasleiteinrichtung ist vorzugsweise als Diffusor, insbesondere als Kamindiffusor mit einem gemeinsamen Kamin für beide Kammern des Gassackes oder mit einem separaten Kamin für jede der beiden Kammern, ausgebildet.
  • Das erfindungsgemäße Airbagmodul kann insbesondere vorteilhaft als Frontairbagmodul und vor allem als Beifahrerairbagmodul eingesetzt werden.
  • Hierbei ist das Airbagmodul vorzugsweise für einen derartigen Einbau in ein Kraftfahrzeug ausgebildet und vorgesehen, dass sich der Gassack beim Aufblasen zunächst im Wesentlichen senkrecht zu einer Verbindungslinie zwischen dem Airbagmodul und dem Oberkörper des zu schützenden Fahrzeuginsassen (also im wesentlichen quer zur Fahrzeuglängsachse bzw. Fahrtrichtung) entfaltet, wobei die ringsegmentartig gefalteten Kammern des Gassackes von der Gasleiteinrichtung abheben. Erst daran anschließend kommt es dann unter dem Druck der weiter in den Gassack einströmenden Gase zu einer Positionierung des Gassackes vor den entsprechenden Insassen.
  • In einem oop-Fall, in dem sich der Insasse beim Auslösen des Gasgenerators in einer Position sehr dicht bei dem Airbagmodul befindet, wird der Gassack durch den Insassen daran gehindert, seine Arbeitsposition einzunehmen und er entfaltet sich im Wesentlichen seitlich des Insassen. Hierdurch wird in einem oop-Fall ein frontales Anschießen des Insassen durch den sich entfaltenden Gassack verhindert und die hiermit verbundene erhebliche Verletzungsgefahr unterdrückt.
  • In einer konkreten Ausführung des vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiels der Erfindung ist das Airbagmodul für einen derartigen Einbau in ein Kraftfahrzeug ausgebildet und vorgesehen, dass die von den Kammern umschlossene Fläche (Querschnittsfläche) sich im Wesentlichen senkrecht zu einer Verbindungsstrecke erstreckt, die von dem Airbagmodul zum Kopf des zu schützenden Insassen verläuft.
  • Hierbei sind vorzugsweise die beiden Enden jeder Kammer des Gassackes im eingebauten Zustand des Moduls entlang der vertikalen Fahrzeugachse übereinander angeordnet. Dies bedeutet nicht zwingend, dass die beiden Enden der jeweiligen Kammer genau vertikal übereinander angeordnet sein müssten. Entscheidend ist vielmehr, dass die beiden Kammern in vertikaler Richtung voneinander beabstandet sind. Mit anderen Worten ausgedrückt, sind die beiden Enden jeder Kammer ober- bzw. unterhalb einer Ebene angeordnet, die bei einem Beifahrermodul durch die Modullängsachse und annähernd senkrecht zur Ebene der Gasaustrittsöffnung verläuft.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die den Austrittsöffnungen der Gasleiteinrichtung unmittelbar nachgeordneten und am Airbagmodul befestigten Enden der beiden Kammern im eingebauten Zustand des Moduls entlang der vertikalen Fahrzeugachse übereinander angeordnet sind. Mit anderen Worten ausgedrückt, sind die genannten Enden ebenfalls ober- bzw. unterhalb einer Ebene angeordnet, die bei einem Beifahrermodul durch die Modullängsachse und annähernd senkrecht zur Ebene der Gasaustrittsöffnung verläuft.
  • Die vorgenannten Maßnahmen sind ein konkretes Beispiel dafür, wie durch konstruktive Auslegung des Airbagmodules die Entfaltung der beiden Kammern des Gassackes zunächst seitlich neben dem Gassack und dann vor dem Oberkörper bzw. Kopf des zu schützenden Insassen (die vor allem durch die ringartige Faltung der beiden Kammern des Gassackes erreicht wird) unterstützt werden kann.
  • Von den beiden Kammern des Gassackes ist dabei vorzugsweise eine als Thoraxschutz und die andere als Kopfschutz vorgesehen. Die Kammern sind dann derart anzuordnen, dass sich nach dem anfänglichen seitlichen Entfalten der Thoraxschutz vor der Brust und der Kopfschutz vor dem Kopf des zu schützenden Insassen entfaltet. Dies wird dadurch erreicht, dass das an dem Airbagmodul befestigte Ende der dem Kopfschutz dienenden Kammer des Gassackes oberhalb des an dem Modul befestigten Endes der dem Thoraxschutz dienenden Kammer des Gassackes angeordnet ist.
  • Ein Verfahren zur Faltung eines mindestens zwei Kammern aufweisenden Gassackes für ein Airbagmodul der vorstehend beschriebenen Art ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 23 charakterisiert.
  • Danach werden die beiden Kammern des Gassackes jeweils mittels geeigneter Faltelemente um einen Körper herumgelegt, bei dem es sich insbesondere um eine Gasleiteinrichtung handeln kann. Es ist aber auch möglich, beim Falten des Gassackes anstelle der Gasleiteinrichtung selbst einen entsprechend geformten Körper als Platzhalter vorzusehen.
  • Der Gassack wird hierbei vorzugsweise innerhalb eines vorgegebenen Höhenprofils in einer Ebene zusammengerafft.
  • Insbesondere wirken die Faltelemente jeweils paarweise auf den Gassack ein, und zwar je ein Faltelement auf jede Kammer des Gassackes. Das Umlegen der beiden Kammern des Gassackes um den hierfür vorgesehenen Körper bzw. die Gasleiteinrichtung kann dabei dadurch bewirkt werden, dass die Raffelemente jeweils paarweise unter Erzeugung einer Scherbewegung auf den Gassack einwirken.
  • Bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann einerseits vorgesehen sein, dass der Gassack vor dem Raffen zwischen den entsprechenden Faltelementen flach ausgebreitet und unmittelbar im Anschluss daran gerafft wird.
  • Alternativ können dem Gassack vor dem Raffen mittels weiterer Faltelemente zusätzliche Faltlinien eingeprägt werden, die das Entfalten des Gassackes in einer definierten Weise beeinflussen.
  • Eine Vorrichtung zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 33 charakterisiert. Eine bevorzugte Weiterbildung der Vorrichtung ergibt sich aus Patentanspruch 34.
  • Weiter Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren deutlich werden.
  • Es zeigen:
  • 1a – ein Airbagmodul mit einem zwei Kammern aufweisenden Gassack am Beginn der Entfaltung vor einem in Normalposition befindlichen Insassen;
  • 1b – das Airbagmodul aus 1a mit einem vollständig aufgeblasenen Gassack;
  • 2a – ein Airbagmodul mit einem zwei Kammern aufweisenden Gassack beim Entfalten neben einem außerhalb seiner Normalposition befindlichen Beifahrer;
  • 2b – das Airbagmodul aus 2a mit einem vollständig entfalteten und aufgeblasenen Gassack;
  • 3a bis 3d – ein Verfahren zum Falten eines Gassackes für ein Airbagmodul gemäß den 1a bis 2b;
  • 4a – ein Schnitt durch ein Airbagmodul mit einem gemäß dem Verfahren aus den 3a bis 3d gefalteten Gassack;
  • 4b – eine Draufsicht auf das Airbagmodul gemäß 4a;
  • 5a und 5b – eine Abwandlung des Airbagmoduls aus den 4a und 4b;
  • 6 – eine weitere Abwandlung des Airbagmoduls aus den 4a und 4b;
  • 7a und 7b – eine Darstellung der Lage des Airbagmodules aus den 4a und 4b im eingebauten Zustand bezogen auf die verschiedenen Fahrzeugachsen.
  • In 1a ist ein zwei Kammern 11, 16 aufweisender Gassack 1 eines an der Armaturentafel 101 eines Kraftfahrzeugs angeordneten Airbagmodules erkennbar, der sich vor dem Oberkörper O, nämlich dem Kopf K und dem Brustbereich B eines Fahrzeuginsassen I (Beifahrers) unterhalb der Windschutzscheibe 102 des Kraftfahrzeugs entfaltet.
  • Die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 entfalten sich dabei zunächst beidseits des Airbagmodules einander entgegengesetzt im Wesentlichen in seitlicher Richtung E1 (vergl. 2a), das heißt entlang der Fahrzeugquerrichtung y (quer zur Fahrzeuglängs- bzw. Fahrtrichtung x) und senkrecht zu einer Verbindungsstrecke S zwischen dem Airbagmudul und dem Kopf K des Insassen I. Mit zunehmender Entfaltung des Gassackes 1 (hervorgerufen durch das Einströmen von Gas aus einem Gasgenerator des Airbagmodules in den Gassack 1) kommt es dann zu einer Schwenkbewegung E2 (vergl. 2a) der Kammern 11, 16 des Gassackes 1, wobei die eine Kammer 16 nach oben vor den Kopf K des Insassen I und die andere Kammer 11 nach unten vor den Brustbereich B des Oberkörpers O des Insassen I verschwenkt. Die eine Kammer 16 bildet somit beidseits einen Kopfschutz und die andere Kammer 11 einen Thoraxschutz für den Insassen I. In dieser Position (Arbeitsposition) des vollständig entfalteten und aufgeblasenen Gassackes 1 ist die gewünschte Rückhaltung des Insassen I gewährleistet.
  • 2a zeigt wiederum das Anfangsstadium bei der Entfaltung des Gassackes 1 (entsprechend der Darstellung in 1a), wobei sich hier jedoch der zu schützende Insasse I (Beifahrer) außerhalb seiner normalen Sitzposition befindet, da sein Oberkörper O stark nach vorne gebeugt ist, so dass der Insassen I sich in dem Bereich befindet, den der Gassack 1 in seiner üblichen Arbeitsposition (vergleiche 1b) einnehmen würde.
  • In diesem Fall werden die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1, die sich zunächst jeweils in Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) nach außen entfalten (angedeutet durch die Pfeile E1 in 2a) daran gehindert, anschließend eine Schwenkbewegung E2 nach innen zu vollziehen, wie es gemäß 1b bei einem in Normalposition befindlichen Insassen I der Fall wäre. Die Schwenkbewegung wird nämlich vorliegend durch den unmittelbar vor der Armaturentafel 101 befindlichen Kopf K des nach vorn gebeugten Insassen I verhindert. Hierdurch entfalten sich die beiden Kammern 11, 16 auch beim weiteren Aufblasen des Gassackes 1 im Wesentlichen seitlich des Insassen I, insbesondere seitlich von dessen Kopf K und Oberkörper O. So wird bei einem nach vorn gebeugten Insassen ein frontales Anschießen des Kopfes K und des Oberkörpers O (insbesondere Brustbereich) des Insassen I durch den sich entfaltenden Gassackes 1 verhindert und die Verletzungsgefahr in einem oop-Fall deutlich vermindert.
  • Ursache für die Entfaltung der beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 zunächst in seitlicher Richtung E1 nach außen (in Fahrzeugquerrichtung y) und die anschließende Schwenkbewegung vor den Kopf und Oberkörper eines Insassen (die in einem oop-Fall verhindert wird) ist eine spezielle Anordnung des Gassackes 1 innerhalb des Airbagmodules, die durch den anhand der 3a bis 3d dargestellten Faltprozess erreicht wird.
  • 3a zeigt einen flach ausgebreiteten, leeren Gassack 1, in dem eine Gasleiteinrichtung 2 vorgesehen ist und der zusammen mit einem Modulgehäuse 3 in einer Faltvorrichtung 5 angeordnet ist.
  • Der Gassack 1 bzw. dessen äußere Hülle 10 ist als 2d-Luftsack aus zwei Gewebeplatten in Form einer Acht bzw. in Form eines Knochens zugeschnitten und umfasst zwei separat aufblasbare Kammern 11, 16, die über einen verengten Mittelbereich 15 miteinander verbunden sind. Zur Trennung der beiden Kammern 11, 16 kann sich im Mittelbereich eine Trennwand 15a erstrecken. Es ist jedoch nicht erforder lich, dass die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 mittels einer Trennwand voneinander separiert sind. Es kann durchaus ein Gasaustausch zwischen den Kammern 11, 16 zugelassen sein.
  • Die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 müssen nicht symmetrisch zugeschnitten sein. Vielmehr ist die Form und Größe der Kammern 11, 16 unter Berücksichtigung der räumlichen Verhältnisse in dem Kraftfahrzeug, in dem das entsprechende Airbagmodul eingesetzt werden soll, im Hinblick auf eine optimale biomechanische Krafteinleitung in den Kopf- und Thoraxbereich eines Fahrzeuginsassen zu optimieren. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch zu entscheiden, ob zwischen den beiden Kammern 11, 16 Trennwände vorzusehen sind und inwieweit ein Austausch von Gasen zugelassen sein soll. Den beiden Kammern 11, 16 können dabei gegebenenfalls unterschiedlich gestaltete Austrittsöffnungen der Gasleiteinrichtung 2 zugeordnet sein, wenn eine unterschiedliche Befüllung der beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 gewünscht ist.
  • Die innerhalb des Gassackes 1 vorgesehene Gasleiteinrichtung 2 dient zur Verbindung des Gassackes 1 mit einem (in 3a nicht dargestellten, innerhalb der Gasleiteinrichtung 2 anordenbaren) Gasgenerator, so daß durch den Gasgenerator 2 freigesetzte Gase gezielt zum Aufblasen des Gassackes 1 in diesen eingeleitet werden können. Die Gasleiteinrichtung 2 ist hierzu vorliegend als Kamindiffusor mit zwei Gaskanälen 26, 27 ausgebildet, wobei jeder der Gaskanäle 26, 27 zum Einlassen von Gas in eine der Kammern 11, 16 vorgesehen ist (Gasdiffusor mit Doppelkamin) und hierzu an seinem Ende eine entsprechende Austrittsöffnung 26a, 27a aufweist. Die Gasleiteinrichtung 2 weist im Querschnitt eine rechteckige Form mit zwei einander gegenüberliegenden Längsseiten 21, 22 und zwei kürzeren Stirnseiten 23, 24 auf, die parallel zu entsprechenden Wänden 31, 32, 33, 34 des die Gasleiteinrichtung 2 umgebenden Modulgehäuses 3 verlaufen. Auf der oberen Deckfläche 25 der Gasleiteinrichtung 2 sind die beiden Kamine 26, 27 (Gaskanäle) der Gasleiteinrichtung 2 vorgesehen. (Alternativ können Gasgenerator und Gasleiteinrichtung auch zu einem Bauelement zusammengefaßt sein, z.B. indem das Gehäuse des Gasgenerators Austrittsöffnungen aufweist, die als Gasleiteinrichtung die im Gasgenerator erzeugten Gase in den Gassack leiten.) Der Gassack 1 ist an seinem verengten Verbindungsbereich 15 am Airbagmodul fixiert.
  • Zur Faltung des Luftsackes 1 ist eine Faltvorrichtung 50 vorgesehen, die drei paarweise Gruppen von Faltelementen 51, 55, 56 aufweist. Jede dieser Gruppen besteht aus einem Paar Faltelemente, die als Schieber ausgebildet sind, wobei von jedem Paar Faltelemente jeweils ein Faltelement zur Einwirkung auf die eine Kammer 11 und das andere Faltelement zur Einwirkung auf die andere Kammer 16 des Gassackes 1 vorgesehen ist.
  • Die Faltelemente 51, 55, 56 sind auf einer (in 3a nicht dargestellten) Grundplatte angeordnet, auf der sie mittels (in 3a ebenfalls nicht dargestellter) geeigneter Antriebe verschiebbar sind. Die Faltelemente 51, 55, 56 begrenzen den Faltraum in der Ausbreitungsebene des Gassackes 1 (horizontal). Quer zur Ausbreitungsebene des Gassackes 1 (also in vertikaler Richtung) wird der Faltraum einerseits durch die erwähnte Grundplatte und andererseits durch eine Oberplatte begrenzt, wobei letztere die Höhe des gefalteten Gassackes bestimmt. Die Höhe der Faltelemente ist so bemessen, dass diese gerade zwischen der Grund- und Deckplatte horizontal verfahrbar sind. Weitere Einzelheiten zu einer derartigen Faltvorrichtung, die das Falten eines Gassackes mittels Raffen (d.h. Zusammenraffen des Gassackes mittels geeigneter Faltelemente in Form von Schiebern) ermöglicht, sowie zur Ausführung einer Rafffaltung können der deutschen Patentanmeldung 195 35 564 entnommen werden, auf die diesbezüglich vollinhaltlich Bezug genommen wird.
  • In der Grundplatte der Faltvorrichtung ist außerdem eine Aufnahme vorgesehen, die eine Positionierung des Modulgehäuses 3 des Airbagmodules (ohne Abdeckkappe) unterhalb der Ausbreitungsebene des Gassackes 1 gestattet. In diesem Modulgehäuse ist der Gassack 1 zusammen mit der Gasleiteinrichtung 2 fixiert.
  • Oberhalb der Gaskanäle 26, 27 werden nach dem Ausbreiten des Gassackes Platzhalter 260, 270 (vergl. 3b) positioniert, die die Gaskanäle 26, 27 nach oben hin fortsetzen, wobei sich zwischen den Gaskanälen 26, 27 und den Platzhaltern 260, 270 eine Gassacklage befindet, da ja die Gasleiteinrichtung 2 mit den Gaskanälen 26, 27 innerhalb des Gassackes angeordnet ist. Die Platzhalter 260, 270 sind so bemessen, daß sie beim nachfolgenden Falten des Gassackes 1 einen dem Querschnitt der Gaskanäle 26, 27 entsprechenden Raum bis zur Oberplatte der Faltvorrichtung hin von Gassackgewebe freihalten. Dadurch wird beim abschließenden Packvorgang (Verstauen des gefalteten Gassackes im Modulgehäuse) ein Anorden des gefalteten, komprimierten Gassackpaketes um die Gaskanäle der Gasleiteinrichtun herum ermöglicht.
  • In den 3b, 3c und 3d wird nun nacheinander die Einwirkung jedes der Paare von Faltelementen 51, 55, 56 auf den Gassack 1 beschrieben.
  • Die Faltelemente 51 des ersten Paares weisen jeweils zwei in einem Winkel von 90° zueinander angeordnete längserstreckte Schenkel 52, 53 und einen mit einer Schrägfläche versehenen, die beiden Schenkel 52, 53 verbindenden Abschnitt 54 auf. Wie anhand 3b erkennbar ist, wirken diese Faltelemente 51 dadurch auf jeweils eine Kammer 11, 16 des Gassackes 1 ein, dass sie in entgegengesetzter Richtung R1, R1' gegen die jeweilige Kammer 11, 16 des Gassackes 1 geschoben werden. Die beiden Faltelemente 51 wirken dabei räumlich (senkrecht zu ihrer Bewegungsrichtung R1, R1') gegeneinander versetzt unter Erzeugung einer Scherkraft bzw. Scherbewegung auf den Gassack 1 ein.
  • Zur Einwirkung auf die Kammern 11, 16 des Gassackes 1 dient dabei zunächst jeweils ein Schenkel 52 der Faltelemente 51, der senkrecht zur Bewegungsrichtung R1 verläuft. Der jeweils andere Schenkel 53 der Faltelemente 51 dient als Begrenzungselement, durch das die Bewegung der Kammer 16 bzw. 11 begrenzt wird, auf die das jeweils andere Faltelement einwirkt.
  • Bei der Verschiebung der Faltelemente 51 bewegen sich diese auf die Gasleiteinrichtung 2 zu, bis ihre abgeschrägten Verbindungsabschnitte 54 annähernd deckungsgleich mit den längeren Seitenwänden 31, 32 des Modulgehäuses 3 verlaufen. Hierdurch werden die Kammern 11, 16 des Gassackes 1 im Uhrzeigersinn – bezüglich ihrer Ausgangslage um etwa 90° – um das Modulgehäuse herum verschoben.
  • In einem zweiten Verfahrensschritt wirkt dann ein zweites Paar Faltelemente 55, die jeweils einschenklig ausgebildet sind, auf den Gassack 1 ein, wobei jedes der Faltelemente 55 auf eine Kammer 11, 16 des Gassackes 1 einwirkt. Die Faltelemente 55 werden dabei in entgegengesetzter Richtung R2, R2' und senkrecht zur Bewegungsrichtung R1, R1' der ersten Faltelemente 51 verschoben.
  • Auch die zweiten Faltelemente 55 sind quer zu ihrer Verschieberichtung R2, R2' zueinander versetzt angeordnet, so dass sie beim Einwirken auf den Gassack eine Scherkraft bzw. Scherbewegung erzeugen. Unter der Wirkung der zweiten Faltelemente 55 werden die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 durch das Verschieben gegen die Schenkel 53 der nun feststehenden ersten Faltelemente 51 vorkomprimiert. Dabei ist die eine Kammer 11 des Gassackes im Wesentlichen vor der einen Längsseite 21 und der einen Stirnseite 24 der Gasleiteinrichtung 2 bzw. den entsprechenden Wänden 31, 34 des Modulgehäuses 3 positioniert und die andere Kammer 16 vor der anderen Längsseite 22 und der anderen Stirnseite 23 bzw. den entsprechenden anderen Wänden 32, 33 des Modulgehäuses 3.
  • In dem in 3d dargestellten, abschließenden dritten Verfahrensschritt wirkt schließlich auf jede der Kammern 11, 16 ein drittes Paar von Faltelementen 56 ein, die jeweils zwei senkrecht zueinander verlaufende Falt- bzw. Vorderflächen 57, 58 aufweisen. Diese dritten Faltelemente 56 werden derart in entgegengesetzter Richtung R3 in Richtung auf die Gasleiteinrichtung 2 verschoben, bis ihre Faltflächen 57, 58 annähernd deckungsgleich mit den jeweiligen kürzeren Querwänden 33, 34 und einem Teil der längeren Seitenwände 31, 32 des Modulgehäuses 3 verlaufen. Die Grundfläche des derart gefalteten Gassackpaketes mit den ringsegmentartig bzw. bogenförmig gefalteten Kammern 11, 16 entspricht somit annähernd der Querschnittsfläche des Modulgehäuses 3.
  • Nach Abschluss des letzten Verfahrensschrittes des Faltprozesses wird das gefaltete Gassackpaket durch einen senkrecht zur Ausbreitungsebene des Gassackes 1 verfahrbaren Stempel in das unterhalb der Ausbreitungsebene befindliche Modulgehäuse gedrückt und dort verstaut.
  • Hierdurch sind im Ergebnis die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 jeweils U-förmig um die Gaskanäle 26, 27 der Gasleiteinrichtung 2 herumgelegt worden, wobei die beiden Kammern 11, 16 zusammen einen Ring bilden, der die Gasleiteinrichtung 2 im Bereich der Gaskanäle 26, 27 umschließt. Weitere Einzelheiten hierzu werden weiter unten anhand der vergrößerten Darstellung gemäß den 4a und 4b erläutert werden.
  • Die 4a und 4b zeigen den mit einem Verfahren nach den 3a bis 3d gefalteten Gassack 1 nach dem Verstauen in einem den Gassack 1 zusammen mit der Gasleiteinrichtung 2 aufnehmenden Modulgehäuse 3.
  • Anhand der 4a und 4b ist erkennbar, dass sich die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 jeweils unter Bildung eines offenen Ringes U-förmig um die mit Austrittsöffnungen 26a, 27a versehenen Gaskanäle 26, 27 der Gasleiteinrichtung 2 herum erstrecken. Jede der beiden U-förmigen Kammern 11, 16 ist dabei im Bereich des Endes eines Schenkels 12 bzw. 17 an dem Modul fixiert, während der jeweils andere Schenkel 13 bzw 18 der entsprechenden Kammer 11, 16 als freier Schenkel ausgebildet ist. Die beiden Schenkel 12, 13 bzw. 17, 18 der jeweiligen Kammer 11, 16 sind dabei jeweils über einen Basisbereich 14, 19 des entsprechenden "U" miteinander verbunden. Gemeinsam bilden die beiden Kammern 11, 16 einen geschlossenen Ring, der die Gasleiteinrichtung 2 im Bereich der Gaskanäle 26, 27 vollständig umschließt.
  • In 4b ist durch Pfeile F angedeutet, entlang welcher Richtung die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 beim Falten um die Gaskanäle 26, 27 der Gasleiteinrichtung 2 herumgelegt worden sind. Die von den ringartig gefalteten Kammern 11, 16 umschlossene Fläche 5 erstreckt sich dabei im Wesentlichen senkrecht zu der Austrittsrichtung der Gase G aus der Gasleiteinrichtung 2 (vergl. 4a).
  • Beim Aufblasen des Gassackes 1 und somit der Kammern 11, 16 mittels eines Gasgenerators über die Gasleiteinrichtung 2 strömen die Gase entlang einer Richtung G durch die beiden Gaskanäle 26, 27, die leicht geneigt gegenüber einer Senkrechten von der Oberseite 25 der Gasleiteinrichtung 2 abstehen, in den Gassack 1 hinein. Hierdurch wird das Entfalten des Gassackes 1, das heißt der beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1, ausgelöst.
  • Hierbei heben die beiden Kammern 11, 16, die ringartig um die Gasleiteinrichtung 2 gelegt sind, zunächst mit ihren freien Enden 13 bzw. 18 von der Gasleiteinrichtung ab, wobei diese seitlich nach außen gestellt werden (vergleiche die Pfeile E1 in 4b). Dies entspricht der in den 1a und 2a erläuterten Entfaltung der beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 seitlich nach außen.
  • Beim weiteren Aufblasen des Gassackes 1 straffen sich die beiden Kammern 11, 16 und werden dadurch (entsprechend den in 1b bzw. 4b eingezeichneten Pfeilen E2) jeweils derart verdreht, dass sie oberhalb bzw. unterhalb des Modulgehäuses 3 positioniert werden. Die obere Kammer 16 des Luftsackes 1 dient dabei als Kopfschutz und die untere Kammer 11 des Luftsackes 1 als Thoraxschutz, vergleiche 1a und 1b.
  • Die Festlegung der oberen und unteren Kammer wird dabei dadurch erreicht, dass im eingebauten Zustand des Airbagmodules die dem Kopfschutz dienende obere Kammer 16 mit ihrem am Airbagmodul fixierten Schenkel 17 oberhalb des entsprechenden Schenkels 12 der anderen, als Thoraxschutz dienenden Kammer angeordnet ist. 4b zeigt dabei in etwa die Lage des Airbagmodules beim Einbau in die Armaturentafel eines Kraftfahrzeugs vom zu schützenden Beifahrer aus gesehen. Hierbei ist der am Modul fixierte Schenkel 17 der einen Kammer 16 oberhalb des am Modul fixierten Schenkels 12 der anderen Kammer 11 angeordnet.
  • Die beiden Schenkel 12, 13 bzw. 17, 18 jeder Kammer 11, 16 sind dabei wiederum übereinander angeordnet. Bei der dem Kopfschutz dienenden Kammer ist der freie Schenkel 18 unterhalb des am Modul fixierten Schenkels 17 vorgesehen und bei der dem Thoraxschutz dienenden Kammer ist es umgekehrt: das heißt der freie Schenkel 13 der entsprechenden Kammer 11 liegt oberhalb des am Modul fixierten Schenkels 11.
  • In den 5a und 5b ist eine Abwandlung des Airbagmodules aus den 4a und 4b dargestellt, wobei der einzige Unterschied darin besteht, dass die Gasleiteinrichtung als ein Gasdiffusor mit einem eine Austrittsöffnung 29a aufweisenden, im Querschnitt länglichen Einzelkamin 29 ausgebildet ist. Durch diesen hindurch strömen die Gase G in den Gassack 1 hinein, um diesen aufzublasen.
  • Die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 sind hierbei entsprechend der Darstellung gemäß 5b um den einzelnen Kamin 29 der Gasleiteinrichtung 2 herumgelegt, wobei wiederum die Pfeile F in 5b die Verdrehung des Gassackes bei dem Faltprozess gemäß den 3a bis 3d symbolisieren.
  • Im Übrigen stimmt das anhand der 5a und 5b dargestellte Ausführungsbeispiel eines Airbagmodules mit dem in den 4a und 4b gezeigten überein, so dass für weitere Einzelheiten auf die Ausführungen zu den letztgenannten Figuren Bezug genommen wird. Zur besseren Erkennbarkeit der Bezüge sind dabei jeweils übereinstimmende Bauteile mit identischen Bezugszeichen versehen.
  • In 6 ist eine weitere Abwandlung der Ausführungsbeispiele aus den 4a bis 5b dargestellt. Das in 6 gezeigte Airbagmodul weist ein Modulgehäuse 3 mit einer im Wesentlichen ovalen Außenwand 30 und eine Gasleiteinrichtung 2 mit einem einzelnen, im Querschnitt kreisförmigen Kamin 28 (Gaskanal) auf, der an seinem freien Ende eine Austrittsöffnung 28a für in den Gassack 1 strömendes Gas bildet.
  • Der wesentliche Unterschied zwischen dem Airbagmodul gemäß 6 und dem in den 5a und 5b dargestellten Ausführungsbeispiel liegt somit in der Form des Modulgehäuses (im Querschnitt rechteckig bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 5a und 5b bzw. im Querschnitt oval bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 6) sowie in der Form des Kamins der jeweiligen Gasleiteinrichtung 2 (ein im Querschnitt länglicher Kamin 29 gemäß den 5a und 5b bzw. ein im Querschnitt kreisförmiger Kamin 28 gemäß 6).
  • Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich der Anordnung des Gassackes 1, der sich mit zwei Kammern 11, 16 ringförmig um den Kamin 28 herum erstreckt, stimmt dieses Ausführungsbeispiel mit den anhand der 5a und 5b erläuterten Ausführungsbeispielen überein, so dass diesbezüglich auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.
  • Die 7a und 7b zeigen die Ausrichtung des in den 4a und 4b dargestellten Airbagmodules bezüglich zweier Fahrzeugebenen eines Kraftfahrzeugs bei einer typischen Einbaulage des Airbagmodules (Beifahrerairbagmodul mit einer längserstreckten Gasleiteinrichtung 2) im Armaturenbrett des Fahrzeugs.
  • Gemäß 7a erstrecken sich die beiden Kammern 11, 16 des Gassackes 1 im Bereich ihrer Enden 12, 13 bzw. 17, 18 jeweils im Wesentlichen senkrecht zu einer Ebene A, die parallel zu einer durch die Fahrzeuglängsachse x und die vertikale Fahrzeugachse z (vergleiche 1a bis 2b) aufgespannten Fahrzeugebene (xz-Ebene) verläuft. Dabei sind die beiden Kammern 11, 16 beidseits der Ebene A angeordnet, die das Modul in der Mitte bezüglich seiner Ausdehnung entlang der Fahrzeugquerrichtung y schneidet. Gleichzeitig verläuft die Längsachse L des Airbagmoduls, das ja als Beifahrermodul eine längserstreckte Gasleiteinrichtung 2 mit einem entsprechend längserstreckten Modulgehäuse 3 aufweist, im Wesentlichen senkrecht zu der genannten Ebene xz.
  • Anhand 7 ist ferner erkennbar, dass die beiden im Wesentlichen U-förmigen Kammern 11, 16 des Gassackes 1 mit ihren Schenkeln jeweils im Wesentlichen parallel zu einer Ebene B verlaufen, die durch die Längsachse L des Moduls sowie durch die Gasleiteinrichtungen 26, 27 bzw. deren Mittelachsen aufgespannt wird.

Claims (34)

  1. Airbagmodul für ein Kraftfahrzeug mit – einem Gassack, – einem Gasgenerator zum Aufblasen des Gassackes und – einer Gasleiteinrichtung zur Zufuhr der Gase aus dem Gasgenerator in den Gassack, wobei der Gassack mindestens zwei Kammern aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kammern (11, 16) des Gassackes (1) in dessen gefaltetem Zustand die Gasleiteinrichtung (2) jeweils ringsegmentartig umgreifen und dass sich die von den Kammern (11, 16) umschlossene Fläche (5) im Querschnitt im Wesentlichen senkrecht zu der Austrittsrichtung der Gase (G) aus der Gasleiteinrichtung (2) erstreckt.
  2. Airbagmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die beiden Kammern (11, 16) im gefalteten Zustand des Gassackes (1) jeweils entlang einer ringsegmentförmigen Kontur erstrecken.
  3. Airbagmodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kammern (11, 16) jeweils im Wesentlichen U-förmig um die Gasleiteinrichtung (2) herumgelegt sind.
  4. Airbagmodul nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kammern (11, 16) zusammen einen die Gasleiteinrichtung (2) umschließenden Ring bilden.
  5. Airbagmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsrichtung der Gase (G) aus der Gasleiteinrichtung (2) geringfügig zur Normalen auf die von den Kammern (11, 16) umschlossene Querschnittsfläche (5) geneigt ist.
  6. Airbagmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die von den Kammern (11, 16) umschlossene Fläche (5) im Querschnitt im Wesentlichen parallel zu der Ebene einer Austrittsöffnung der Gasleiteinrichtung (2) für die Gase erstreckt.
  7. Airbagmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Ende (12, 17) der Kammern (11, 16) unmittelbar mindestens einer Austrittsöffnung (26a, 27a, 28a, 29a) der Gasleiteinrichtung (2) nachgeordnet ist.
  8. Airbagmodul nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack im Bereich eines einer Austrittsöffnung (26a, 27a, 28a, 29a) nachgeordneten freien Endes (12, 17) der Kammern (11, 16) am Airbagmodul fixiert ist.
  9. Airbagmodul nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass beim Aufblasen des Gassackes (1) die Gase (G) aus der Leiteinrichtung (2) in das jeweils nachgeordnete Ende (12, 17) der Kammern (11, 16) einströmen.
  10. Airbagmodul nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Ende (13, 18) der Kammern (11, 16) beim Aufblasen des Gassackes (1) von der Gasleiteinrichtung (2) abhebt.
  11. Airbagmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasleiteinrichtung (2) als Diffusor, insbesondere als Kamindiffusor ausgebildet ist.
  12. Airbagmodul nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasleiteinrichtung (2) einen gemeinsamen Kamin (28, 29) für beide Kammern (11, 16) des Gassackes (1) oder für jede Kammer (11, 16) des Gassackes (1) einen separaten Gaskanal (26, 27) aufweist.
  13. Airbagmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul als Frontairbagmodul eines Kraftfahrzeugs, insbesondere als Beifahrermodul, ausgebildet ist.
  14. Airbagmodul nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul für einen derartigen Einbau in ein Kraftfahrzeug ausgebildet und vorgesehen ist, dass die von den Kammern (11, 16) umschlossene Fläche (5) sich im Wesentlichen senkrecht zu einer Verbindungslinie erstreckt, die von dem Modul zum Kopf (K) des zu schützenden Insassen (I) verläuft.
  15. Airbagmodul nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul für einen derartigen Einbau in ein Kraftfahrzeug ausgebildet und vorgesehen ist, dass sich die beiden Kammern (11, 16) im Bereich ihrer Enden (12, 13; 17, 18) jeweils im wesentlichen senkrecht zu der durch die Fahrzeuglängsachse (x) und die vertikale Fahrzeugachse (z) aufgespannten Fahrzeugebene erstrecken.
  16. Airbagmmodul nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul für einen derartigen Einbau in ein Kraftfahrzeug ausgebildet und vorgesehen ist, dass die beiden Kammern (11, 16) beidseits einer Ebene (A) angeordnet sind, die parallel zu der durch die Fahrzeuglängsachse (x) und die vertikale Fahrzeugachse (z) aufgespannten Fahrzeugebene verläuft.
  17. Airbagmmodul nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul für einen derartigen Einbau in ein Kraftfahrzeug ausgebildet und vorgesehen ist, dass eine Achse des Moduls entlang der Fahrzeugquerrichtung (y) verläuft.
  18. Airbagmodul nach einem der Ansprüche 13 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Enden (12, 13; 16, 17) jeder Kammer (11, 16) im eingebauten Zustand des Modules bezüglich der vertikalen Fahrzeugachse (z) übereinander angeordnet sind.
  19. Airbagmodul nach Anspruch 7 und einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die den Austrittsöffnungen (26a, 27a, 28a, 29a) der Gasleiteinrichtung (2) nachgeordneten Enden (12, 17) der Kammern (11, 16) im eingebauten Zustand des Modules bezüglich der vertikalen Fahrzeugachse (z) übereinander angeordnet sind.
  20. Airbagmodul nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Airbagmodul für einen derartigen Einbau in ein Kraftfahrzeug vorgesehen ist, dass sich der Gassack (1) beim Aufblasen zunächst im Wesentlichen senkrecht zur Fahrzeuglängsachse (x) entfaltet, wobei die Kammern (11, 16) des Gassackes (1) von der Gasleiteinrichtung (2) abheben.
  21. Airbagmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kammer (11) des Gassackes (1) als Thoraxschutz und die andere Kammer (16) des Gassackes (1) als Kopfschutz für einen Fahrzeuginsassen (I) dient.
  22. Airbagmodul nach Anspruch 20 und 21, dadurch gekennzeichnet, dass sich nach dem anfänglichen seitlichen Entfalten die eine Kammer (11) vor der Brust (B) und die andere Kammer (16) dem Kopf (K) des zu schützenden Insassen (I) entfaltet.
  23. Verfahren zur Faltung eines mindestens zwei Kammern aufweisenden Gassackes für ein Airbagmodul, wobei der Gassack mittels Faltelementen zusammengerafft wird, insbesondere für ein Airbagmodul nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kammern (11, 16) des Gassackes (1) mittels der Faltelemente (51, 55, 56) jeweils ringartig um einen im Gassack (1) angeordneten Körper herumgelegt werden.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) mittels der Faltelemente (51, 55, 56) in einer Ebene zusammengerafft wird.
  25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack (1) innerhalb eines vorgegebenen Höhenprofils zusammengerafft wird.
  26. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Faltelemente (51, 55, 56) die jeweilige Kammer (11, 16) des Gassackes (1) entlang einer Wand (31, 32, 23, 24) des Airbagmodules verschiebt.
  27. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Faltelemente (51, 55, 56) die jeweilige Kammer (11, 16) des Gassackes (1) auf einer gekrümmten Bahn um einen Teil der Gasleiteinrichtung (2) herum verschiebt.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltelemente (51, 55, 56) jeweils paarweise auf den Gassack (1) einwirken, wobei jedes Raffelement (51, 55, 56) auf eine Kammer (11, 16) des Gassackes (1) einwirkt.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Faltelemente (51, 55, 56) paarweise unter Erzeugung einer Scherbewegung auf den Gassack (1) einwirkt.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass als Körper, um den die Kammern (11, 16) des Gassackes (1) gelegt werden, eine Gasleiteinrichtung dient, mittels der zum Aufblasen des Gassackes (1) dienendes Gas in diesen einleitbar ist, oder ein Platzhalter für zumindest Teile (26, 27, 29) der Gasleiteinrichtung.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der flach ausgebreitete Gassack (1) mittels der Faltelemente (51, 55, 56) zusammengerafft wird.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass dem Gassack (1) vor dem Raffen mittels zusätzlicher Faltelemente Faltlinien eingeprägt werden.
  33. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 23 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Mehrzahl von Faltelementen (51, 55, 56) aufweist, die derart angeordnet und derart verschiebbar sind, dass sie zum Falten des Gassackes (1) jeweils paarweise eine Scherbewegung ausführen.
  34. Vorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Faltelemente (51, 55, 56) durch verschiebbare Elemente gebildet werden.
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