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DE10104583A1 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung - Google Patents

Seitenaufprall-Schutzeinrichtung

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DE10104583A1
DE10104583A1 DE2001104583 DE10104583A DE10104583A1 DE 10104583 A1 DE10104583 A1 DE 10104583A1 DE 2001104583 DE2001104583 DE 2001104583 DE 10104583 A DE10104583 A DE 10104583A DE 10104583 A1 DE10104583 A1 DE 10104583A1
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DE
Germany
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impact protection
protection device
side impact
gas bag
vehicle
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DE2001104583
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Steffen Rothweiler
Lothar Zink
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TRW Occupant Restraint Systems GmbH
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TRW Occupant Restraint Systems GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Seitenaufprall-Schutzeinrichtung mit einem aufblasbaren Gassack (10), der im aufgeblasenen Zustand wenigstens teilweise wenigstens eine Seitenscheibe (16, 18) eines Fahrzeugs abdeckt. Die Schutzeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gassack wenigstens eine Notöffnungsvorrichtung vorgesehen ist, mittels welcher der Gassack entlüftet werden kann.

Description

Die Erfindung betrifft eine Seitenaufprall-Schutzeinrichtung mit einem aufblasbaren Gassack, der in aufgeblasenem Zustand wenigstens teilweise wenigstens eine Seitenscheibe eines Fahrzeugs abdeckt.
Bei einer derartigen Schutzeinrichtung besteht das Problem, daß die Türöffnung nach einem Unfall durch den Gassack zumindest teilweise abgedeckt ist. Dabei wird der Gassack durch seine Steifigkeit, die er im aufgeblasenen Zustand erhält, in dieser Stellung gehalten. Dieses Problem betrifft insbesondere großflächige window bags, die sich von der A- bis zur C-Säule eines Fahrzeugs erstrecken. Im Gegensatz zu Front-Gassäcken ist bei einem Seitengassack auch erwünscht, daß der aufgeblasene Zustand länger erhalten bleibt, damit bei einem Fahrzeugüberschlag die Schutzfunktion gewährleistet ist. Die Schutzeinrichtung kann auch mit einem Spannband in ihrer Stellung gehalten werden, wodurch ebenfalls die Türöffnung versperrt wird. Insbesondere wenn die Fahrzeugtür klemmt, wie es nach einem Unfall gelegentlich der Fall ist, stellt die Fensteröffnung für den Fahrzeuginsassen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrzeug zu verlassen. Auch für die Rettungskräfte besteht über das Fenster oft der einzige Zugang zur Durchführung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Schutzeinrichtung dahingehend zu verbessern, daß der Gassack, insbesondere ein oben genannter window bag, nach dem Aufblasen schnell und einfach von der Türöffnung zu entfernen ist.
Zu diesem Zweck ist bei einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung der eingangs genannten Art an dem Gassack wenigstens eine Notöffnungsvorrichtung vorgesehen, mittels welcher der Gassack entlüftet werden kann. Durch das Entlüften verliert der Gassack seine Steifigkeit und kann dann vom Insassen oder von den Rettungskräften leicht zur Seite geschoben werden, so daß der Zugang oder das Verlassen des Fahrzeuginnenraums erleichtert wird.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht die Notöffnungsvorrichtung aus einer am Gassack angebrachten Abreißlasche. Mit dieser Abreißlasche kann die Notöffnungsvorrichtung bei Bedarf und ohne weitere Hilfsmittel betätigt werden.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß sowohl an der dem Fahrzeuginsassen zugewandten Innenseite des Gassackes als auch an der zur Fahrzeugseitenwand gewandten Außenseite des Gassackes eine Notöffnungsvorrichtung vorgesehen ist. Damit kann sowohl von außen, also von Rettungskräften, wie auch von innen, also vom Fahrzeuginsassen, eine Notöffnungsvorrichtung betätigt und damit der Gassack entlüftet werden.
Die Aufgabe wird weiterhin auch dadurch gelöst, daß bei einer Schutzeinrichtung der eingangs genannten Art mit einem Spannband, mittels welchem der Gassack am Fahrzeug befestigt ist, an dem Spannband eine Trennvorrichtung vorgesehen ist, mit der die Befestigung des Gassackes über das Spannband am Fahrzeug, gelöst werden kann. Wenn z. B. das Spannband geteilt wird, ist der Gassack nicht mehr vollständig am Fahrzeug befestigt und kann daher leichter zur Seite geschoben werden. Da die Trennvorrichtung vorzugsweise am Spannband vorgesehen ist, muß im Notfall kein zusätzliches Werkzeug herbeigeschafft werden, wodurch kostbare Zeit verloren ginge.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß das Spannband aus wenigstens zwei Abschnitten besteht, die von einem Verbindungsmittel zusammengehalten werden und mit der Trennvorrichtung getrennt werden können, wobei als Trennvorrichtung wenigstens eine Schlaufe vorgesehen ist, die an einem der beiden Abschnitte angebracht ist, und das Verbindungsmittel aus einem Klettverschluß besteht. Mit dem Klettverschluß kann einerseits die Zugkraft zwischen den beiden Abschnitten des Spannbandes gut übertragen werden, andererseits kann dieser aber auch mittels einer durch die Schlaufe aufgebrachten Querkraft leicht gelöst werden.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung sowie deren Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen, in welchen zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Detailansicht der Notöffnungsvorrichtung der Seitenaufprall-Schutzeinrichtung aus Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Notöffnungsvorrichtung aus Fig. 2 entlang der Linie III-III;
Fig. 4 eine Detailansicht einer Notöffnungsvorrichtung einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 5 einen Querschnitt durch die Notöffnungsvorrichtung aus Fig. 4 entlang der Linie V-V;
Fig. 6 eine Ansicht einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 7 einen Querschnitt durch das Verbindungsmittel des Spannbandes der Schutzeinrichtung aus Fig. 1;
Fig. 8 einen Querschnitt durch das Verbindungsmittel für das Spannband einer Schutzeinrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 9 einen Querschnitt durch das Verbindungsmittel für das Spannband einer Schutzeinrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform der Erfindung.
Die Seitenaufprall-Schutzeinrichtung in Fig. 1 besteht aus einem Gassack 10 mit mehreren aufblasbaren Kammern 11, 11', der von Gas aus einem Gasgenerator 12 über ein Verteilrohr 14 aufgeblasen werden kann. Fig. 1 zeigt den Gassack 10 in entfaltetem Zustand, in welchem er eine vordere Seitenscheibe 16 und eine hintere Seitenscheibe 18 eines Fahrzeuges wenigstens teilweise abdeckt. An seinem oberen Rand ist der Gassack 10 in einem Gehäuse 20 befestigt, welches am oberen Dachrahmen 22 des Fahrzeuges angebracht ist und den Gassack 10 im gefalteten Zustand aufnimmt. Am hinteren Ende des unteren Randes 24 des Gassackes 10 ist ein hinteres Spannband 26 und am vorderen Ende ein vorderes Spannband 28 angebracht. Mit dem hinteren Spannband 26 ist der Gassack 10 an der C-Säule des Fahrzeuges befestigt. Das vordere Spannband 28 verbindet das vordere Ende des Gassackes 10 mit einer an der A-Säule angebrachten Strammvorrichtung 30, mit welcher das Spannband 28 nach dem Aufblasen des Gassackes 10 gestrafft wird, so daß der Gassack infolge der Zugspannung zwischen hinterem 26 und vorderem Spannband 28 über die Seitenscheiben gespannt ist. Am vorderen Spannband 28 ist eine Trennvorrichtung angebracht, die weiter unten genauer beschrieben wird.
Der Gassack 10 ist weiterhin im Bereich einer Luftkammer 11 mit einer Notöffnungsvorrichtung in Form einer Lasche 38, welche eine Öffnung 40 im Gassackgewebe abdeckt, versehen. Die Notöffnungsvorrich­ tung ist in den Fig. 2 und 3 genauer zu sehen. Ein Schlitz im Gewebe des Gassackes 10 bildet die Öffnung 40. Die Lasche 38 ist auf das Gassackgewebe aufgenäht, wobei die Naht 42 (in Fig. 2 als gestrichelte Linie dargestellt) die Öffnung 40 umgibt. Die Lasche 38 kann selbstverständlich statt angenäht auch auf andere Weise angebracht, etwa angeklebt oder aufvulkanisiert sein. Zur besseren Handhabung ist die Lasche 38 mit einer Eingreiföffnung 44 ausgestattet. Für die Betätigung der Notöffnungsvorrichtung wird die Lasche 38 an der Eingreiföffnung 44 ergriffen und durch eine Kraft schräg nach unten vom Gassack abgerissen, wobei die Öffnung 40 freigegeben wird, durch die dann das Gas aus dem Gassack 10 entweichen kann. Auf die Öffnung 40 im Gassackgewebe kann verzichtet werden, wenn beispielsweise die Naht 42 mit einem stärkeren Faden ausgeführt und/oder das Gassackgewebe im Bereich der Naht 42 geschwächt ist, so daß beim Abreißen der Lasche 38 das Gewebe des Gassackes 10 aufgerissen wird.
Eine einfachere Variante der Notöffnungsvorrichtung zeigen die Fig. 4 und 5. Die Notöffnungsvorrichtung besteht hier aus einem in das Gas­ sackgewebe eingewebten Aufreißfaden 50. Der Faden 50 ist an einem Ende mit einer Schlaufe 52 versehen. Zur Betätigung dieser Notöffnungsvorrichtung wird die Schlaufe 52 ergriffen und damit der Faden 50 aus dem Gassack herausgezogen, wobei das Gewebe aufreißt. Bei dieser Variante entfällt gegenüber der oben vorgestellten Lösung die Lasche, so daß dieses Bauteil und der Arbeitsgang des Annähens dessel­ ben gespart werden kann.
In den Fig. 7 bis 9 ist die Trennvorrichtung am vorderen Spannband 28 des Gassackes 10 im Detail dargestellt. Das vordere Spannband 28 besteht aus einem hinteren Abschnitt 32, der an dem vorderen Ende des Gassackes 10 befestigt ist und aus einem vorderen Abschnitt 34, der mit der Strammvorrichtung 30 verbunden ist. An dem hinteren Abschnitt 32 ist eine Schlaufe 36 angebracht. Die Schlaufe 36 kann aber ebensogut am vorderen Abschnitt 34 angebracht sein. Vorteilhafterweise wird sie an dem Abschnitt angebracht, der an der Verbindungsstelle der beiden Abschnitte 32, 34 näher zur Fahrzeuginnenseite liegt, damit die Schlaufe 36 vom Fahrzeuginsassen leicht erfaßt werden kann. In besonders vorteilhafter Weise kann an beiden Abschnitten 32, 34 jeweils eine derartige Schlaufe 36, 36" angebracht sein, wie es in Fig. 9 gezeigt ist. Damit ist sowohl aus dem Fahrzeuginneren wie auch von außen eine der Schlaufen schnell ersichtlich und greifbar.
In Fig. 7 sind der vordere und der hintere Abschnitt 32, 34 durch eine Reißnaht 60 miteinander verbunden. Zum Trennen der beiden Abschnitte wird die Schlaufe 36 erfaßt und in Richtung des hinteren Abschnittes 32 gezogen, so daß die Reißnaht 60 reißt und die beiden Abschnitte 32, 34 getrennt werden. Anstelle der Reißnaht können vorderer und hinterer Abschnitt des Spannbandes 28 auch mittels eines Klettverschlusses 62 (siehe Fig. 8, 9) verbunden sein. Ein solcher Klettverschluss 62 gewährleistet einerseits eine gute Kraftübertragung in Längsrichtung des Bandes, läßt sich aber andererseits durch eine über die Schlaufe 36 aufgebrachte Querkraft leicht lösen.
In Fig. 6 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Seitenaufprall-Schutzeinrichtung zu sehen, bei der der hintere Abschnitt 32' des vorderen Spannbandes 28' Bestandteil des Gassackes 10 ist. In diesem Fall ist als Trennvorrichtung eine Schlaufe 36' am vorderen Abschnitt 34' des Spannbandes 28' befestigt. Bei dieser Ausführungsform ist für den hinteren Abschnitt 32' des Spannbandes 28' kein separates Band erforderlich. Auch die damit verbundenen Nähte zur Befestigung am Gassack 10 können eingespart werden.
Wie aus den Fig. 1 und 6 ersichtlich ist, kann nach Entlüften des Gassackes 10 durch die Notöffnungsvorrichtung bzw. nach dem Betätigen der Trennvorrichtung für das vordere Spannband 28, 28' der Gassack 10 soweit beiseite geschoben werden, daß die Fensteröffnung sowohl der vorderen Seitenscheibe 16 als auch der hinteren Seitenscheibe 18 ohne weiteres zugänglich wird.
Vorteilhafterweise kann bei einem Fahrzeug mit Rücksitzen auch am hinteren Spannband 26 eine Trennvorrichtung sowie im Bereich der hinteren Seitenscheibe 18 eine weitere Notöffnungsvorrichtung vorgesehen werden. Diese können dann von einem Insassen auf dem Rücksitz betätigt werden.
Selbstverständlich können vorteilhafterweise auch auf der zur Fahrzeugseitenwand gewandten Außenseite des Gassackes, die in den Fig. 1 und 6 nicht zu sehen ist, Notöffnungsvorrichtungen angebracht sein, so daß diese auch von außerhalb des Fahrzeuges, beispielsweise von Rettungskräften, betätigt werden können. Denkbar ist auch, eine Notöffnungsvorrichtung so anzubringen, daß sie vom Innenraum genausogut wie von außerhalb des Fahrzeuges betätigt werden kann, beispielsweise am unteren Rand 24 des Gassackes 10.
Außerdem ist es von Vorteil, wenn die Schlaufen 36, 36' der Trennvorrichtung bzw. die Laschen 38 der Notöffnungsvorrichtungen auffällig gestaltet sind, beispielsweise in einer Signalfarbe, so daß sie vom Insassen oder von den Helfern schnell erkannt werden.

Claims (17)

1. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung mit einem aufblasbaren Gassack (10), der im aufgeblasenen Zustand wenigstens teilweise wenigstens eine Seitenscheibe (16, 18) eines Fahrzeugs abdeckt, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gassack wenigstens eine Notöffnungsvorrichtung vorgesehen ist, mittels welcher der Gassack entlüftet werden kann.
2. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Notöffnungsvorrichtung aus einer am Gassack angebrachten, abreißbaren Lasche (38; 38') besteht.
3. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (38, 38') eine Öffnung (40) im Gassack (10) gasdicht abdeckt.
4. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Notöffnungsvorrichtung einen Bereich des Gassackes (10) umfaßt, in dem das Gassackgewebe geschwächt ist.
5. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gassackgewebe mittels der Lasche (38; 38') aufgerissen werden kann.
6. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Notöffnungsvorrichtung aus einem im Gassackgewebe angebrachten Aufreißfaden (50) besteht.
7. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl an der dem Fahrzeuginsassen zugewandten Innenseite des Gassackes (10) als auch an der zur Fahrzeugseitenwand gewandten Außenseite des Gassackes eine Notöffnungsvorrichtung vorgesehen ist.
8. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gassack (10) gasdicht ist.
9. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gassack (10) so gasdicht ist, daß er über mehr als 3 Sekunden aufgeblasen bleibt.
10. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung mit einem aufblasbaren Gassack (10), der im aufgeblasenen Zustand wenigstens teilweise wenigstens eine Seitenscheibe (16, 18) eines Fahrzeugs abdeckt, und einem Spannband (28; 28'), mittels welchem der Gassack am Fahrzeug befestigt ist, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Trennvorrichtung vorgesehen ist, mit der die Befestigung des Gassackes (10) am Fahrzeug über das Spannband (28; 28') gelöst werden kann.
11. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband (28; 28') aus wenigstens zwei Abschnitten (32, 34; 32', 34') besteht, die von einem Verbindungsmittel (60; 62) zusammengehalten werden, und daß die beiden von dem Verbindungsmittel zusammengehaltenen Abschnitte des Spannbandes mit der Trennvorrichtung getrennt werden können.
12. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß als Trennvorrichtung wenigstens eine Schlaufe (36; 36'; 36") vorgesehen ist, die an einem der beiden Abschnitte (32, 34; 32', 34') angebracht ist.
13. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Abschnitte (32') des Spannbandes (28; 28') Bestandteil des Gassackes (10) ist.
14. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel aus einem Klettverschluß (62) besteht.
15. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel aus einer Reißnaht (60) besteht.
16. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband (28; 28') am Gassack (10) und an einer Fahrzeugsäule befestigt ist.
17. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband (28; 28') im Bereich des unteren Randes (24) des Gassackes (10) an diesem befestigt ist.
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