DE10104583A1 - Seitenaufprall-Schutzeinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Seitenaufprall-Schutzeinrichtung mit einem aufblasbaren Gassack (10), der im aufgeblasenen Zustand wenigstens teilweise wenigstens eine Seitenscheibe (16, 18) eines Fahrzeugs abdeckt. Die Schutzeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gassack wenigstens eine Notöffnungsvorrichtung vorgesehen ist, mittels welcher der Gassack entlüftet werden kann.
Description
Die Erfindung betrifft eine Seitenaufprall-Schutzeinrichtung mit
einem aufblasbaren Gassack, der in aufgeblasenem Zustand wenigstens
teilweise wenigstens eine Seitenscheibe eines Fahrzeugs abdeckt.
Bei einer derartigen Schutzeinrichtung besteht das Problem, daß
die Türöffnung nach einem Unfall durch den Gassack zumindest teilweise
abgedeckt ist. Dabei wird der Gassack durch seine Steifigkeit, die er
im aufgeblasenen Zustand erhält, in dieser Stellung gehalten. Dieses
Problem betrifft insbesondere großflächige window bags, die sich von
der A- bis zur C-Säule eines Fahrzeugs erstrecken. Im Gegensatz zu
Front-Gassäcken ist bei einem Seitengassack auch erwünscht, daß der
aufgeblasene Zustand länger erhalten bleibt, damit bei einem
Fahrzeugüberschlag die Schutzfunktion gewährleistet ist. Die
Schutzeinrichtung kann auch mit einem Spannband in ihrer Stellung
gehalten werden, wodurch ebenfalls die Türöffnung versperrt wird.
Insbesondere wenn die Fahrzeugtür klemmt, wie es nach einem Unfall
gelegentlich der Fall ist, stellt die Fensteröffnung für den
Fahrzeuginsassen die einzige Möglichkeit dar, das Fahrzeug zu
verlassen. Auch für die Rettungskräfte besteht über das Fenster oft
der einzige Zugang zur Durchführung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine eingangs
genannte Schutzeinrichtung dahingehend zu verbessern, daß der Gassack,
insbesondere ein oben genannter window bag, nach dem Aufblasen schnell
und einfach von der Türöffnung zu entfernen ist.
Zu diesem Zweck ist bei einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung der
eingangs genannten Art an dem Gassack wenigstens eine
Notöffnungsvorrichtung vorgesehen, mittels welcher der Gassack
entlüftet werden kann. Durch das Entlüften verliert der Gassack seine
Steifigkeit und kann dann vom Insassen oder von den Rettungskräften
leicht zur Seite geschoben werden, so daß der Zugang oder das
Verlassen des Fahrzeuginnenraums erleichtert wird.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht die
Notöffnungsvorrichtung aus einer am Gassack angebrachten Abreißlasche.
Mit dieser Abreißlasche kann die Notöffnungsvorrichtung bei Bedarf und
ohne weitere Hilfsmittel betätigt werden.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß sowohl an der
dem Fahrzeuginsassen zugewandten Innenseite des Gassackes als auch an
der zur Fahrzeugseitenwand gewandten Außenseite des Gassackes eine
Notöffnungsvorrichtung vorgesehen ist. Damit kann sowohl von außen,
also von Rettungskräften, wie auch von innen, also vom
Fahrzeuginsassen, eine Notöffnungsvorrichtung betätigt und damit der
Gassack entlüftet werden.
Die Aufgabe wird weiterhin auch dadurch gelöst, daß bei einer
Schutzeinrichtung der eingangs genannten Art mit einem Spannband,
mittels welchem der Gassack am Fahrzeug befestigt ist, an dem
Spannband eine Trennvorrichtung vorgesehen ist, mit der die
Befestigung des Gassackes über das Spannband am Fahrzeug, gelöst
werden kann. Wenn z. B. das Spannband geteilt wird, ist der Gassack
nicht mehr vollständig am Fahrzeug befestigt und kann daher leichter
zur Seite geschoben werden. Da die Trennvorrichtung vorzugsweise am
Spannband vorgesehen ist, muß im Notfall kein zusätzliches Werkzeug
herbeigeschafft werden, wodurch kostbare Zeit verloren ginge.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß das
Spannband aus wenigstens zwei Abschnitten besteht, die von einem
Verbindungsmittel zusammengehalten werden und mit der Trennvorrichtung
getrennt werden können, wobei als Trennvorrichtung wenigstens eine
Schlaufe vorgesehen ist, die an einem der beiden Abschnitte angebracht
ist, und das Verbindungsmittel aus einem Klettverschluß besteht. Mit
dem Klettverschluß kann einerseits die Zugkraft zwischen den beiden
Abschnitten des Spannbandes gut übertragen werden, andererseits kann
dieser aber auch mittels einer durch die Schlaufe aufgebrachten
Querkraft leicht gelöst werden.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung sowie deren Vorteile
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezug auf die
beigefügten Zeichnungen, in welchen zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung gemäß
einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Detailansicht der Notöffnungsvorrichtung der
Seitenaufprall-Schutzeinrichtung aus Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Notöffnungsvorrichtung aus
Fig. 2 entlang der Linie III-III;
Fig. 4 eine Detailansicht einer Notöffnungsvorrichtung einer
Seitenaufprall-Schutzeinrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
Fig. 5 einen Querschnitt durch die Notöffnungsvorrichtung aus
Fig. 4 entlang der Linie V-V;
Fig. 6 eine Ansicht einer Seitenaufprall-Schutzeinrichtung gemäß
einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 7 einen Querschnitt durch das Verbindungsmittel des
Spannbandes der Schutzeinrichtung aus Fig. 1;
Fig. 8 einen Querschnitt durch das Verbindungsmittel für das
Spannband einer Schutzeinrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform
der Erfindung und
Fig. 9 einen Querschnitt durch das Verbindungsmittel für das
Spannband einer Schutzeinrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform
der Erfindung.
Die Seitenaufprall-Schutzeinrichtung in Fig. 1 besteht aus einem
Gassack 10 mit mehreren aufblasbaren Kammern 11, 11', der von Gas aus
einem Gasgenerator 12 über ein Verteilrohr 14 aufgeblasen werden kann.
Fig. 1 zeigt den Gassack 10 in entfaltetem Zustand, in welchem er eine
vordere Seitenscheibe 16 und eine hintere Seitenscheibe 18 eines
Fahrzeuges wenigstens teilweise abdeckt. An seinem oberen Rand ist der
Gassack 10 in einem Gehäuse 20 befestigt, welches am oberen Dachrahmen
22 des Fahrzeuges angebracht ist und den Gassack 10 im gefalteten
Zustand aufnimmt. Am hinteren Ende des unteren Randes 24 des Gassackes
10 ist ein hinteres Spannband 26 und am vorderen Ende ein vorderes
Spannband 28 angebracht. Mit dem hinteren Spannband 26 ist der Gassack
10 an der C-Säule des Fahrzeuges befestigt. Das vordere Spannband 28
verbindet das vordere Ende des Gassackes 10 mit einer an der A-Säule
angebrachten Strammvorrichtung 30, mit welcher das Spannband 28 nach
dem Aufblasen des Gassackes 10 gestrafft wird, so daß der Gassack
infolge der Zugspannung zwischen hinterem 26 und vorderem Spannband 28
über die Seitenscheiben gespannt ist. Am vorderen Spannband 28 ist
eine Trennvorrichtung angebracht, die weiter unten genauer beschrieben
wird.
Der Gassack 10 ist weiterhin im Bereich einer Luftkammer 11 mit
einer Notöffnungsvorrichtung in Form einer Lasche 38, welche eine
Öffnung 40 im Gassackgewebe abdeckt, versehen. Die Notöffnungsvorrich
tung ist in den Fig. 2 und 3 genauer zu sehen. Ein Schlitz im Gewebe
des Gassackes 10 bildet die Öffnung 40. Die Lasche 38 ist auf das
Gassackgewebe aufgenäht, wobei die Naht 42 (in Fig. 2 als gestrichelte
Linie dargestellt) die Öffnung 40 umgibt. Die Lasche 38 kann
selbstverständlich statt angenäht auch auf andere Weise angebracht,
etwa angeklebt oder aufvulkanisiert sein. Zur besseren Handhabung ist
die Lasche 38 mit einer Eingreiföffnung 44 ausgestattet. Für die
Betätigung der Notöffnungsvorrichtung wird die Lasche 38 an der
Eingreiföffnung 44 ergriffen und durch eine Kraft schräg nach unten
vom Gassack abgerissen, wobei die Öffnung 40 freigegeben wird, durch
die dann das Gas aus dem Gassack 10 entweichen kann. Auf die Öffnung
40 im Gassackgewebe kann verzichtet werden, wenn beispielsweise die
Naht 42 mit einem stärkeren Faden ausgeführt und/oder das
Gassackgewebe im Bereich der Naht 42 geschwächt ist, so daß beim
Abreißen der Lasche 38 das Gewebe des Gassackes 10 aufgerissen wird.
Eine einfachere Variante der Notöffnungsvorrichtung zeigen die Fig.
4 und 5. Die Notöffnungsvorrichtung besteht hier aus einem in das Gas
sackgewebe eingewebten Aufreißfaden 50. Der Faden 50 ist an einem Ende
mit einer Schlaufe 52 versehen. Zur Betätigung dieser
Notöffnungsvorrichtung wird die Schlaufe 52 ergriffen und damit der
Faden 50 aus dem Gassack herausgezogen, wobei das Gewebe aufreißt. Bei
dieser Variante entfällt gegenüber der oben vorgestellten Lösung die
Lasche, so daß dieses Bauteil und der Arbeitsgang des Annähens dessel
ben gespart werden kann.
In den Fig. 7 bis 9 ist die Trennvorrichtung am vorderen Spannband
28 des Gassackes 10 im Detail dargestellt. Das vordere Spannband 28
besteht aus einem hinteren Abschnitt 32, der an dem vorderen Ende des
Gassackes 10 befestigt ist und aus einem vorderen Abschnitt 34, der
mit der Strammvorrichtung 30 verbunden ist. An dem hinteren Abschnitt
32 ist eine Schlaufe 36 angebracht. Die Schlaufe 36 kann aber
ebensogut am vorderen Abschnitt 34 angebracht sein. Vorteilhafterweise
wird sie an dem Abschnitt angebracht, der an der Verbindungsstelle der
beiden Abschnitte 32, 34 näher zur Fahrzeuginnenseite liegt, damit die
Schlaufe 36 vom Fahrzeuginsassen leicht erfaßt werden kann. In
besonders vorteilhafter Weise kann an beiden Abschnitten 32, 34
jeweils eine derartige Schlaufe 36, 36" angebracht sein, wie es in
Fig. 9 gezeigt ist. Damit ist sowohl aus dem Fahrzeuginneren wie auch
von außen eine der Schlaufen schnell ersichtlich und greifbar.
In Fig. 7 sind der vordere und der hintere Abschnitt 32, 34 durch
eine Reißnaht 60 miteinander verbunden. Zum Trennen der beiden
Abschnitte wird die Schlaufe 36 erfaßt und in Richtung des hinteren
Abschnittes 32 gezogen, so daß die Reißnaht 60 reißt und die beiden
Abschnitte 32, 34 getrennt werden. Anstelle der Reißnaht können
vorderer und hinterer Abschnitt des Spannbandes 28 auch mittels eines
Klettverschlusses 62 (siehe Fig. 8, 9) verbunden sein. Ein solcher
Klettverschluss 62 gewährleistet einerseits eine gute Kraftübertragung
in Längsrichtung des Bandes, läßt sich aber andererseits durch eine
über die Schlaufe 36 aufgebrachte Querkraft leicht lösen.
In Fig. 6 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Seitenaufprall-Schutzeinrichtung zu sehen, bei der der hintere
Abschnitt 32' des vorderen Spannbandes 28' Bestandteil des Gassackes
10 ist. In diesem Fall ist als Trennvorrichtung eine Schlaufe 36' am
vorderen Abschnitt 34' des Spannbandes 28' befestigt. Bei dieser
Ausführungsform ist für den hinteren Abschnitt 32' des Spannbandes 28'
kein separates Band erforderlich. Auch die damit verbundenen Nähte zur
Befestigung am Gassack 10 können eingespart werden.
Wie aus den Fig. 1 und 6 ersichtlich ist, kann nach Entlüften des
Gassackes 10 durch die Notöffnungsvorrichtung bzw. nach dem Betätigen
der Trennvorrichtung für das vordere Spannband 28, 28' der Gassack 10
soweit beiseite geschoben werden, daß die Fensteröffnung sowohl der
vorderen Seitenscheibe 16 als auch der hinteren Seitenscheibe 18 ohne
weiteres zugänglich wird.
Vorteilhafterweise kann bei einem Fahrzeug mit Rücksitzen auch am
hinteren Spannband 26 eine Trennvorrichtung sowie im Bereich der
hinteren Seitenscheibe 18 eine weitere Notöffnungsvorrichtung
vorgesehen werden. Diese können dann von einem Insassen auf dem
Rücksitz betätigt werden.
Selbstverständlich können vorteilhafterweise auch auf der zur
Fahrzeugseitenwand gewandten Außenseite des Gassackes, die in den Fig.
1 und 6 nicht zu sehen ist, Notöffnungsvorrichtungen angebracht sein,
so daß diese auch von außerhalb des Fahrzeuges, beispielsweise von
Rettungskräften, betätigt werden können. Denkbar ist auch, eine
Notöffnungsvorrichtung so anzubringen, daß sie vom Innenraum
genausogut wie von außerhalb des Fahrzeuges betätigt werden kann,
beispielsweise am unteren Rand 24 des Gassackes 10.
Außerdem ist es von Vorteil, wenn die Schlaufen 36, 36' der
Trennvorrichtung bzw. die Laschen 38 der Notöffnungsvorrichtungen
auffällig gestaltet sind, beispielsweise in einer Signalfarbe, so daß
sie vom Insassen oder von den Helfern schnell erkannt werden.
Claims (17)
1. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung mit einem aufblasbaren Gassack
(10), der im aufgeblasenen Zustand wenigstens teilweise wenigstens
eine Seitenscheibe (16, 18) eines Fahrzeugs abdeckt, dadurch
gekennzeichnet,
daß an dem Gassack wenigstens eine Notöffnungsvorrichtung
vorgesehen ist, mittels welcher der Gassack entlüftet werden kann.
2. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Notöffnungsvorrichtung aus einer am Gassack angebrachten,
abreißbaren Lasche (38; 38') besteht.
3. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Lasche (38, 38') eine Öffnung (40) im Gassack (10)
gasdicht abdeckt.
4. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Notöffnungsvorrichtung einen Bereich des Gassackes (10)
umfaßt, in dem das Gassackgewebe geschwächt ist.
5. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet,
daß das Gassackgewebe mittels der Lasche (38; 38') aufgerissen
werden kann.
6. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Notöffnungsvorrichtung aus einem im Gassackgewebe
angebrachten Aufreißfaden (50) besteht.
7. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl an der dem Fahrzeuginsassen zugewandten Innenseite des
Gassackes (10) als auch an der zur Fahrzeugseitenwand gewandten
Außenseite des Gassackes eine Notöffnungsvorrichtung vorgesehen ist.
8. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gassack (10) gasdicht ist.
9. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gassack (10) so gasdicht ist, daß er über mehr als 3
Sekunden aufgeblasen bleibt.
10. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung mit einem aufblasbaren
Gassack (10), der im aufgeblasenen Zustand wenigstens teilweise
wenigstens eine Seitenscheibe (16, 18) eines Fahrzeugs abdeckt, und
einem Spannband (28; 28'), mittels welchem der Gassack am Fahrzeug
befestigt ist, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Trennvorrichtung vorgesehen ist, mit der die Befestigung
des Gassackes (10) am Fahrzeug über das Spannband (28; 28') gelöst
werden kann.
11. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet,
daß das Spannband (28; 28') aus wenigstens zwei Abschnitten (32,
34; 32', 34') besteht, die von einem Verbindungsmittel (60; 62)
zusammengehalten werden, und
daß die beiden von dem Verbindungsmittel zusammengehaltenen
Abschnitte des Spannbandes mit der Trennvorrichtung getrennt werden
können.
12. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Trennvorrichtung wenigstens eine Schlaufe (36; 36'; 36")
vorgesehen ist, die an einem der beiden Abschnitte (32, 34; 32', 34')
angebracht ist.
13. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß einer der Abschnitte (32') des Spannbandes (28; 28')
Bestandteil des Gassackes (10) ist.
14. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 11
bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsmittel aus einem Klettverschluß (62) besteht.
15. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 11
bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsmittel aus einer Reißnaht (60) besteht.
16. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 11
bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß das Spannband (28; 28') am Gassack (10) und an einer
Fahrzeugsäule befestigt ist.
17. Seitenaufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 11
bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das Spannband (28; 28') im Bereich des unteren Randes (24) des
Gassackes (10) an diesem befestigt ist.
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