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DE10103405A1 - Absaugeinrichtung für eine Küchenanordnung, Küchenanordnung sowie Verfahren zum Absaugen von Dämpfen und Gerüchen - Google Patents

Absaugeinrichtung für eine Küchenanordnung, Küchenanordnung sowie Verfahren zum Absaugen von Dämpfen und Gerüchen

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Publication number
DE10103405A1
DE10103405A1 DE10103405A DE10103405A DE10103405A1 DE 10103405 A1 DE10103405 A1 DE 10103405A1 DE 10103405 A DE10103405 A DE 10103405A DE 10103405 A DE10103405 A DE 10103405A DE 10103405 A1 DE10103405 A1 DE 10103405A1
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DE
Germany
Prior art keywords
suction
nozzle plate
suction device
kitchen
pipe
Prior art date
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Application number
DE10103405A
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English (en)
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DE10103405B4 (de
Inventor
Frank Lehnhaeuser
Volker Nobis
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kessler and Luch Entwicklungs- und Ingenieurgese De
Original Assignee
ThyssenKrupp HiServ GmbH
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Publication date
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Application filed by ThyssenKrupp HiServ GmbH filed Critical ThyssenKrupp HiServ GmbH
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Priority to DE10103405A priority patent/DE10103405B4/de
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Priority to ES02701248T priority patent/ES2244747T3/es
Priority to EP02701248A priority patent/EP1350066B1/de
Priority to DE50203450T priority patent/DE50203450D1/de
Priority to AT02701248T priority patent/ATE298410T1/de
Priority to DK02701248T priority patent/DK1350066T3/da
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Küchenanordnung (1) mit einem Koch- und/oder Warmhaltebereich (2) und mit einer Absaugeinrichtung (3), wobei die Absaugeinrichtung eine Düsenplatte (4) und wenigstens ein mit der Düsenplatte (4) verbundenes Absaugrohr (5) aufweist. Um in einfacher Weise eine effektive Absaugung zu erzielem, ohne das Blick- und Arbeitsfeld des Koches zu beeinträchtigen, besteht die Düsenplatte (4) zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Material und ist nahe an den Koch- und/oder Warmhaltebereich (2) herangeführt.

Description

Die Erfindung betrifft eine Absaugeinrichtung für eine Küchenanordnung, mit wenigstens einer Düsenplatte und mit wenigstens einem mit der Düsen­ platte verbundenen Absaugrohr. Des weiteren betrifft die vorliegende Erfin­ dung eine Küchenanordnung mit einem Koch- und/oder Warmhaltebereich und mit einer Absaugvorrichtung der vorgenannten Art. Schließlich betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Absaugen von Dämpfen und Gerüchen mit­ tels einer eine Düsenplatte aufweisenden Absaugeinrichtung bei einer einen Koch- und/oder Warmhaltebereich aufweisenden Küchenanordnung.
Küchenanordnungen mit eine Düsenplatte aufweisenden Absaugeinrichtun­ gen sind sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich bekannt. Bei einer Düsenplatte handelt es sich um eine Einrichtung, die wenigstens ein Rohr mit angeschlossener Einlaufdüse aufweist. An den radialen Auslauf der Einlaufdüse schließt sich in der Regel ebenbündig eine Platte an. Bei bekann­ ten Küchenanordnungen ist es so, daß die Düsenplatte in einer Höhe von 1,80 m bis 2,00 m über dem Fußboden oberhalb des jeweiligen Kochfeldes angeordnet ist. In die Düsenplatte integriert sind häufig Beleuchtungsele­ mente zur Beleuchtung des darunter angeordneten Kochfeldes bzw. des Warmhaltebereichs. Die Düsenplatte selbst besteht in der Regel aus Edel­ stahl.
Nachteilig bei den bekannten Absaugeinrichtungen mit Düsenplatte ist, daß die Effektivität der Absaugung vergleichsweise gering ist, da die Düsenplatte relativ weit oberhalb des Kochfeldes angeordnet ist. Zur Verbesserung der Effektivität der Absaugung sind daher Gebläse vorgesehen, die zum Teil eine relativ hohe Absaugleistung haben. Im Bedarfsfall wird das betreffende Ge­ bläse auf die höchste Stufe eingestellt, um ein gutes Absaugergebnis zu errei­ chen. Derartige Gebläse haben aber nicht nur einen relativ großen Platzbe­ darf, sondern sind auch vergleichsweise laut, was von der Bedienungsperson häufig als nachteilig und störend empfunden wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Absaugeinrichtung, eine Küchenanordnung sowie ein Verfahren jeweils der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, wobei in einfacher Weise eine effektive Absau­ gung vorgenommen werden kann.
Die vorgenannte Aufgabe ist bei einer Absaugeinrichtung der eingangs ge­ nannten Art erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß die Dü­ senplatte zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Material besteht. Die vorgenannte, auf den ersten Blick relativ naheliegend erscheinende Lösung bietet den enormen Vorteil, daß es möglich ist, die Düsenplatte näher an den Emissionsort, also den Koch- und Warmhaltebereich heranzuführen, ohne das Blickfeld des Kochs auf den Koch- und Warmhaltebereich einzuengen. Dies ist deshalb möglich, da die Düsenplatte zumindest teilweise aus einem durch­ sichtigen Material besteht, so daß der Koch durch die tiefhängende Düsen­ platte hindurch auf den Koch- und Warmhaltebereich blicken kann. Dement­ sprechend ist bei der erfindungsgemäßen Küchenanordnung der Abstand vom Koch- und/oder Warmhaltebereich zur Düsenplatte kleiner 65 cm, und beträgt insbesondere etwa 50 cm, wobei die Düsenplatte in einer Höhe zwi­ schen 1,2 m und 1,5 m über dem Fußboden angeordnet sein sollte, während der Koch- und Warmhaltebereich in einer Höhe zwischen 0,6 m und 0,9 m über dem Fußboden angeordnet sein sollte. Der vorgenannte Zwischenraum von weniger als 65 cm zwischen dem Koch- und Warmhaltebereich und der Düsenplatte ist hinreichend, um Töpfe und Pfannen im Koch- und/oder Warmhaltebereich gut handhaben zu können bzw. diese auf diesen Bereich aufzustellen oder von diesem Bereich zu entnehmen.
In Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist vorgesehen, daß die Düsenplatte in einem Abstand zum Koch- und/oder Warmhaltebereich kleiner 65 cm angeordnet ist und daß mit einer Absaugleistung zwischen 300 und 600 m3/h und vorzugsweise mit etwa 450 m3/h abgesaugt wird. Erfindungs­ gemäß ist festgestellt worden, daß bei dem vorgenannten Abstand des Koch- und Warmhaltebereichs zur Düsenplatte die genannte Absaugleistung aus­ reichend ist, um zu einer im wesentlichen vollständigen Absaugung der Dämpfe und Gerüche zu kommen. Die erfindungsgemäße Anordnung ermög­ licht also eine effiziente Abfuhr der freigesetzten Dämpfe und Gerüche bei einem sehr niedrigen Volumenstrom. Gleichzeitig wird der Arbeitsbereich des an der Küchenanordnung arbeitenden Kochs deutlich von der sogenannten latenten Wärme, z. B. durch Wasserdampf, entlastet. Das klimatische Umfeld verbessert sich damit fühlbar, wodurch sich auch die Transpiration des Kochs vermindert.
Vorzugsweise besteht die Düsenplatte zumindest im wesentlichen aus Glas, insbesondere Sicherheitsglas oder Verbundglas, oder aus einem durchsichti­ gen Kunststoff. Die Ausdrücke "Glas" und "Kunststoff" sind vorliegend sehr weit zu verstehen und umfassen alle zum - zum Teil rauhen - Einsatz in der Küche geeigneten Glas- und Kunststoffsorten, die durchsichtig sind. Im übri­ gen kann die Düsenplatte zumindest einseitig, d. h. außenseitig, mit einer durchsichtigen Beschichtung versehen sein, die verhindert, daß beim Bruch der Düsenplatte Bruchstücke herabfallen. Durch die vorgenannte Ausgestal­ tung ist es ohne weiteres möglich, die Düsenplatte als Ablage für Teller, De­ koration u. dgl. zu nutzen.
Im übrigen gestattet es die erfindungsgemäße Ausgestaltung mit der tiefhän­ genden Düsenplatte, die Küchenanordnung als Essensausgabeanordnung auszubilden. Damit ist es ohne weiteres bei einer Essensausgabe möglich, die Speisen für den jeweiligen Kunden zuzubereiten und über die Düsenplatte als Ablage hinweg dem Kunden zu reichen, während gleichzeitig über die Düsenplatte eine Absaugung erfolgt. Bei bekannten Essensausgabeanord­ nungen ist dies nicht möglich. Hierbei besteht die Essensausgabeanordnung zwar aus einer Glasablage mit darunter angeordnetem Warmhaltebereich, eine Absaugung von Dämpfen und Gerüchen kann jedoch nicht erfolgen.
In Verbindung mit der Verwendung der erfindungsgemäßen Düsenplatte als Ablage bei einer Essensausgabeanordnung bietet es sich an, daß die Düsen­ platte an ihrer einen Längsseite, die dem Kunden zugewandt ist, eine Ab­ schrägung oder Abwinklung als Hustenschutz aufweist, wobei die Abschrä­ gung oder Abwinklung dann ebenfalls zumindest teilweise aus einem durch­ sichtigen Material besteht, um dem Kunden den Blick auf den Koch- und/oder Warmhaltebereich zu ermöglichen.
Des weiteren ist nicht nur in Verbindung mit einer Essensausgabeanordnung, sondern an sich bei allen Küchenanordnungen der erfindungsgemäßen Art von besonderem Vorteil, daß die Düsenplatte ausschließlich an dem oder den Absaugrohren aufgehängt ist, soweit die Befestigung an der Decke betroffen ist. Dies ist nicht nur in ästhetischer Hinsicht ausgesprochen attraktiv, son­ dern kann gerade bei mehr als einem Absaugrohr auch einer optischen Seg­ mentierung des Koch- und/oder Warmhaltebereichs dienen. Zur weiteren La­ gerung bzw. Abstützung kann die Düsenplatte am Küchenbereich bzw. -block abgestützt sein.
Das Absaugrohr selbst, das neben der Saugfunktion die zuvor beschriebene Tragfunktion hat, geht an seinem oberen Ende in einen Sammelkanal über. Der Sammelkanal verläuft etwa in einem Winkel von 90° zum Absaugrohr, so daß das Absaugrohr vom Sammelkanal nach unten absteht.
Da das Absaugrohr vergleichsweise weit vom Sammelkanal nach unten in den Raum hineinragt, ist es günstig, dem Absaugrohr Abmaße zu geben, die optisch-ästhetisch ansprechend sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die Abmaße des Absaugrohrs beim Stand der Technik nicht ausschließ­ lich auf den abzusaugenden Volumenstrom ausgerichtet sind, sondern auch auf die Größe eines bei einer Absaugeinrichtung der gattungsgemäßen Art er­ forderlichen Fettfilters. Beim Stand der Technik, bei dem die Absaugrohre vergleichsweise kurz und für den Betrachter aufgrund der hochhängenden und nicht durchsichtigen Düsenplatte kaum erkennbar sind, spielt der auf­ grund des Filterelements erforderliche Durchmesser keine Rolle.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird nun ein neuer Weg beschritten. Im Gegensatz zum Stand der Technik ist der Fettfilter nicht mehr im Absaugrohr angeordnet, der jeweilige Fettfilter ist im Sammelkanal und zwar insbesondere am Übergang des Absaugrohrs zum Sammelkanal angeordnet. Es findet also eine räumliche Trennung der Funktionen Absaugen und Filtern statt. Dies ermöglicht es, die Abmaße der Absaugrohre ausschließlich auf den abzusau­ genden Volumenstrom abzustimmen. Der Durchmesser der Absaugrohre kann bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung daher vergleichsweise klein ge­ wählt werden.
Um den Fettfilter in einfacher Weise austauschen oder reinigen zu können, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der Fettfilter in einer aus dem Sammelkanal herausziehbaren Schublade angeord­ net ist. Statt dessen kann auch vorgesehen sein, daß der Fettfilter beispiels­ weise über eine mittels einer Klappe verschließbare Öffnung aus dem Sam­ melkanal entnehmbar ist. Beide Ausgestaltungen ermöglichen einen Zugang zum Fettfilter mit geringstem Aufwand.
Der Fettfilter selbst kann bei einer möglichen Ausgestaltung als ebenes Filter­ element ausgebildet sein, wie dies auch im Stand der Technik bekannt ist. Das ebene Filterelement befindet sich dann am Übergang Absaugrohr - Sammel­ kanal, d. h. im Bereich der Mündung des Absaugrohrs in den Sammelkanal. Bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, daß das Filterelement in der Ein­ baulage schräg angeordnet ist. Die schräge Einbaulage ist deshalb besonders günstig, um das in den Filterlamellen anfallende Fett nach unten ablaufen zu lassen. Bei einer alternativen Ausgestaltung ist der Fettfilter als rohrab­ schnitts- oder ringförmige Filterpatrone ausgebildet, in deren Innenraum das Absaugrohr mündet. Diese Ausgestaltung ist deshalb besonders vorteilhaft, da die Filterpatrone einen sehr geringen Platzbedarf hat, der es ermöglicht, den oberen Sammelkanal in seinen äußeren Abmessungen ausgesprochen klein zu gestalten. Im übrigen kann, da die Filterpatrone stehend angeordnet ist, das in den Filterlamellen anfallende Fett ebenfalls nach unten ablaufen.
Zum Auffangen und Abführen des vom Fettfilter abgeschiedenen Fettes ist vorzugsweise eine Sammelrinne vorgesehen, die dem Fettfilter zugeordnet ist. Günstigerweise geht die Sammelrinne in einen nach außen führenden Ablaß­ kanal über, wo das Fett aufgefangen wird. Zweckmäßigerweise sollte die Sammelrinne und vorzugsweise auch der Ablaßkanal auf bzw. in der Schublade angeordnet sein, um eine leichte Zugänglichkeit zu gewährleisten.
Um einerseits das aus dem Fettfilter ablaufende Fett und andererseits das eventuell an der Rohrinnenwandung des Absaugrohrs anfallende Kondensat aufzufangen und damit ein Abtropfen in den Koch- bzw. Warmhaltebereich zu vermeiden, ist im unteren Bereich des Absaugrohrs innenseitig eine umlau­ fende Sammelrinne vorgesehen. Die Sammelrinne befindet sich dabei vor­ zugsweise unmittelbar im Anschluß an die Einlaufdüse der Düsenplatte, so daß sie leicht von außen zugänglich und von daher gut zu reinigen ist.
In diesem Zusammenhang bietet es sich besonders an, die Sammelrinne lösbar mit dem Absaugrohr verbindbar auszugestalten. Die lösbare Verbindbarkeit und damit die Abnehmbarkeit der Sammelrinne kann beispielsweise durch Schnellverschlüsse, Bajonettverschlüsse oder Magnethalter realisiert werden. Die Abnehmbarkeit ermöglicht das einfache Reinigen der Sammelrinne, bei­ spielsweise in einer Geschirrspülmaschine. Hierdurch ergibt sich auch die schnelle und einfache Möglichkeit des Austausches einer verschmutzten durch eine saubere Sammelrinne.
Um in einfacher Weise eine Feuerlöschung vornehmen zu können, ohne da­ bei den optischästhetischen Eindruck der erfindungsgemäßen Anordnung zu beeinträchtigen, ist im Absaugrohr ein löschmittelführendes Rohr insbeson­ dere mit einem unteren Sprühkopf vorgesehen. Bedarfsweise kann dann über das löschmittelführende Rohr Löschmittel zugeführt und über den Sprüh­ kopf in Richtung auf den Koch- und/oder Warmhaltebereich versprüht wer­ den. Dabei versteht es sich, daß der Sprühkopf als unterer Abschluß des Ab­ saugrohrs möglichst nicht über die Düsenplatte überstehen sollte, so daß die Feuerlösch-Funktion über das löschmittelführende Rohr von außen nicht er­ kennbar ist.
Zum Rückhalt von Fett und Kondensat an dem löschmittelführenden Rohr ist es günstig, an diesem Rohr ebenfalls eine Sammelrinne vorzusehen, näm­ lich außenseitig und insbesondere am unteren Bereich. Um dabei eine leichte Austauschbarkeit dieser weiteren Sammelrinne gewährleisten und diese im übrigen gut reinigen zu können, kann auch in diesem Zusammenhang vorge­ sehen sein, daß die weitere Sammelrinne lösbar mit dem löschmittelführenden Rohr verbunden ist, und zwar in gleicher Weise wie dies in Verbindung mit der Sammelrinne am Absaugrohr beschrieben worden ist.
Zu Reinigungszwecken und zwar nicht nur des wasserführenden Rohres, sondern auch des Innenraums des Absaugrohres bietet es sich an, daß das wasserführende Rohr endseitig mit einer Löschmittelleitung lösbar verbind­ bar ist. Hierzu könnte beispielsweise eine Bajonettverschlußverbindung vor­ gesehen sein, so daß das löschmittelführende Rohr von unten aus leicht de­ montierbar ist. Die lösbare Verbindung sollte sich dabei im Bereich des Übergangs vom Absaugrohr zum Sammelkanal befinden, so daß die Reinigung des kompletten Innenraums des Absaugrohres so einfach wie möglich ist.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Dabei zeigt
Fig. 1 eine schematische Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Küchenanordnung,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Absaugeinrichtung,
Fig. 3 eine Querschnittsansicht in Draufsicht einer anderen Ausfüh­ rungsform einer erfindungsgemäßen Absaugeinrichtung und
Fig. 4 eine Seitenquerschnittsansicht der Absaugeinrichtung aus Fig. 3.
In Fig. 1 ist eine Küchenanordnung 1 mit einem Koch- und/oder Warmhalte­ bereich 2 dargestellt. Weiterhin weist die Küchenanordnung 1 eine Absaug­ einrichtung 3 auf. Die Absaugeinrichtung 3 ist mit einer Düsenplatte 4 und mit wenigstens einem, in der Regel mit einer Mehrzahl von mit der Düsenplat­ te 3 verbundenen Absaugrohren 5 verbunden. Weiterhin weist die Absaug­ einrichtung 3 eine im einzelnen nicht dargestellte Gebläse- oder Saugeinrich­ tung zur Absaugung der im Bereich der Küchenanordnung 1 anfallenden Dämpfe und Gerüche auf. Die Abmaße der Düsenplatte 4 entsprechen vorlie­ gend etwa der der Düsenplatte 4 zugewandten Fläche des Koch- und/oder Warmhaltebereichs.
Wesentlich ist nun, daß die Düsenplatte 4 zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Material besteht. Als Materialien eignen sich hier insbeson­ dere Glas oder aber Kunststoff. Da die Düsenplatte 4 durchsichtig ist, kann sie sehr nahe an den Koch- und Warmhaltebereich 2 herangeführt werden, ohne das Blickfeld auf den Koch- und Warmhaltebereich 2 zu beeinträchti­ gen. Der Abstand a von der der Düsenplatte 4 zugewandten Oberseite 6 des Koch- und/oder Warmhaltebereichs zur Unterseite 7 der Düsenplatte 4 ist kleiner als 65 cm und beträgt vorliegend etwa 50 cm. Die Düsenplatte selbst bzw. deren Unterseite befindet sich in einem Abstand von etwa 1,35 m ober­ halb des Fußbodens 8, während die Oberseite 6 des Koch- und/oder Warm­ haltebereichs 2 etwa 85 cm oberhalb des Fußbodens 8 angeordnet ist. Der Koch- und/oder Warmhaltebereich 2 weist vorliegend verschiedene Standge­ räte auf, die in eine entsprechende Ausnehmung 9 im Küchenbereich 10 oder -block vorgesehen ist. Der Abstand der Oberseite der Ausnehmung 9 zum Fußboden 8 beträgt vorliegend etwa 65 cm.
Im übrigen versteht es sich, daß statt der dargestellten Koch- und/oder Warmhaltegeräte auch in den Küchenbereich 10 eingebaute Kochfelder ver­ wendet werden können.
Aufgrund der niedrigen Anordnung der Düsenplatte 4 kann die Küchenan­ ordnung 1 als Essensausgabeanordnung verwendet werden, wobei die Ober­ seite 11 der Düsenplatte 4 dann als Ablagefläche für Teller, aber auch zu de­ korativen Zwecken genutzt werden kann. Im übrigen ist die Düsenplatte 4 an ihrer einen Längsseite mit einer ebenfalls aus einem durchsichtigen Mate­ rial bestehenden Abschrägung 12 versehen, die als Hustenschutz dient.
Weiterhin weist die Küchenanordnung 1, wie für Essensausgabeanordnun­ gen üblich, auf der Seite der Abwinklung 12 eine Tablettablage 13 auf, die am Küchenbereich 10 befestigt ist. Außerdem ist eine unterseitig an der Düsen­ platte 4 befestigte Wärmebrücke 14 oder auch eine andere Wärmeinrichtung vorgesehen.
Wie sich aus den einzelnen Figuren im übrigen ergibt, geht das Absaugrohr 5, das vorliegend aus Edelstahl besteht, in einen Sammelkanal 15 über. Der Sammelkanal 15 verläuft etwa horizontal, während das - oder soweit vor­ handen - die Absaugrohre 5 rechtwinklig nach unten vom Sammelkanal 15 abstehen. Vorliegend wird der abgesaugte Volumenstrom über eine aus dem Sammelkanal 15 herausführende Sammelleitung 16 abgeführt.
Wie sich im übrigen aus Fig. 1 ergibt, ist die Düsenplatte 4, was die Aufhän­ gung von der Decke her betrifft, ausschließlich an dem oder den Absaugroh­ ren 5 aufgehängt. Zusätzlich kann vorgesehen sein, daß entsprechende vom Küchenbereich 10 abstehende Stützen 28 zur Abstützung der Düsenplatte 4 vorgesehen sind. Die Stützen 28 sollten sich vorzugsweise an der dem Kun­ den zugewandten Längsseite der Düsenplatte 4 befinden.
Jedem der vorgesehenen Absaugrohre 5 ist ein Fettfilter 17 zugeordnet. Der Fettfilter 17, dessen Filterfläche um ein Mehrfaches größer ist als der Quer­ schnitt des zugehörigen Absaugrohres 5, ist nicht im Absaugrohr 5 selbst, sondern im Sammelkanal 15 im Bereich der Mündung des Absaugrohres 5 in den Sammelkanal 15 angeordnet. In den dargestellten Ausführungsbeispielen befindet sich der Fettfilter 17 dabei auf oder in einer Art Schublade 18, die in den Sammelkanal 15 hineingeführt und aus diesem herausziehbar ist. Wie sich aus Fig. 3 ergibt, weist die Schublade 18 vorderseitig Griffabschnitte 19 auf. Bei der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform ist der Fettfil­ ter 17 als ebenes Filterelement ausgebildet, das in der Einbaulage, die in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist, schräg angeordnet ist, um einen Fettablauf zu er­ möglichen. Im übrigen darf darauf hingewiesen werden, daß die Abmaße des Sammelkanals 15 und die Größe des jeweiligen Fettfilters 17 derart gewählt sind, daß lediglich der von dem betreffenden Absaugrohr 5 abgesaugte Vo­ lumenstrom über den jeweiligen Fettfilter 17 geführt wird und daß der bereits im Sammelkanal befindliche, schon filtrierte Volumenstrom nicht nochmal fil­ triert, sondern an etwaigen in Strömungsrichtung nachfolgenden Fettfiltern vorbeigeführt wird.
Nicht dargestellt ist, daß dem Fettfilter 17 eine Sammelrinne zur Abführung des abgeschiedenen Fetts zugeordnet ist, wobei die Sammelrinne in einen Ablaßkanal übergeht. Die Sammelrinne und der Ablaßkanal sind dabei auf oder in der Schublade angeordnet, wo sich ebenfalls ein Auffanggefäß befin­ det.
Bei der in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsform ist ein anderes Fil­ terelement für den Fettfilter 17 vorgesehen, nämlich eine rohrabschnitts- oder ringförmige Filterpatrone. Die Filterpatrone ist stehend im Sammelkanal 15 angeordnet, wobei das Absaugrohr 5 in den Innenraum 20 der Filterpatrone mündet. Es versteht sich, daß die Schublade 18 am Übergang vom Absaug­ rohr 5 zum Sammelkanal 15 ausgenommen ist, so daß der abgesaugte Volu­ menstrom über den Innenraum 20 durch den Fettfilter 17 hindurchgeführt werden kann. Im übrigen befinden sich auf der Schublade 18 strömungsfüh­ rende Wände 21, über die gewährleistet wird, daß der über ein vorgeschalte­ tes Absaugrohr stammende Volumenstrom nicht nochmals filtriert, sondern an dem Filterelement 17 vorbeigeführt wird, wie dies zuvor bereits erläutert worden ist.
Wie sich aus Fig. 2 ergibt, ist im unteren Bereich des Absaugrohrs 5 innensei­ tig eine umlaufende Sammelrinne 22 vorgesehen. Die Sammelrinne 22 dient zum Auffangen von Fett und Kondensat. Die Sammelrinne 22 schließt sich im übrigen unmittelbar an die Einlaufdüse 23 am Ende des Absaugrohres 5 bzw. am Übergang zur Düsenplatte 4 an. Nicht dargestellt ist, daß die Sammelrinne 22 lösbar mit dem Absaugrohr 5 verbunden ist, um die Sammelrinne 22 ein­ fach abnehmen zu können.
Wie sich weiter aus Fig. 2 ergibt, befindet sich im Absaugrohr 5 ein löschmit­ telführendes Rohr 24, das vorliegend einen unteren Sprühkopf 25 aufweist. Der Sprühkopf 25 ragt nicht über die Düsenplatte 4 hinaus, befindet sich aber etwa im Bereich bzw. am Ende der Einlaufdüse 23. Das löschmittelfüh­ rende Rohr 24 ist endseitig lösbar mit einer Löschmittelleitung 26 verbunden. Als lösbare Verbindung kann vorliegend eine Bajonettverschlußverbindung 27 vorgesehen sein. Das löschmittelführende Rohr 24 kann aber auch mit der Löschmittelleitung 26 verschraubt sein. Jedenfalls befindet sich die lösbare Verbindung im Bereich des Übergangs vom Absaugrohr 5 zum Sammelkanal 15, so daß das Absaugrohr 5 nach Entnahme des rohrmittelführenden Rohrs 24 per Hand einer vollständigen Innenreinigung zugänglich ist.
Nicht dargestellt ist, daß am unteren Ende des löschmittelführenden Rohrs 24 eine weitere Sammelrinne vorgesehen sein kann, die in gleicher Weise wie die zuvor bei der Sammelrinne 22 des Absaugrohrs 5 beschrieben worden ist, lösbar mit dem löschmittelführenden Rohr 24 verbunden ist, um eine leichte Reinigung und einen einfachen Austausch zu gewährleisten.
Aufgrund der gewählten Anordnung der einzelnen Bauteile der erfindungs­ gemäßen Küchenanordnung 1 zueinander ist es möglich, bereits mit einer Ab­ saugleistung von etwa 450 cm3/h eine im wesentlichen vollständige Absau­ gung von Dämpfen und Gerüchen zu erzielen.

Claims (24)

1. Absaugeinrichtung (3) für eine Küchenanordnung (1), mit wenigstens ei­ ner Düsenplatte (4) und mit wenigstens einem mit der Düsenplatte (4) ver­ bundenen Absaugrohr (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenplatte (4) zumindest teilweise aus einem durchsichtigen Material besteht.
2. Absaugeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenplatte (4) aus Glas, insbesondere Sicherheitsglas oder Verbundglas, oder einem Kunststoff besteht.
3. Absaugeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenplatte (4) zumindest einseitig mit einer durchsichtigen Be­ schichtung versehen ist.
4. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Absaugrohr (5) in einen Sammelkanal (15) übergeht und vom Sammelkanal (15) nach unten absteht.
5. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Absaugrohr (5) ein im Sammelkanal (15) ange­ ordneter Fettfilter (17) zugeordnet ist.
6. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fettfilter (17) in oder auf einer aus dem Sammelkanal (15) ausziehbaren Schublade (18) angeordnet ist oder daß der Fettfilter über eine verschließbare Öffnung aus dem Sammelkanal entnehmbar ist.
7. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fettfilter (17) als ebenes Filterelement ausgebildet ist und daß das ebene Filterelement in der Einbaulage schräg angeordnet ist.
8. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fettfilter (17) als rohrabschnitts- oder ringförmige Filterpatrone ausgebildet ist, in deren Innenraum (20) das Absaugrohr (5) mündet.
9. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Fettfilter (17) eine Sammelrinne zur Abführung des abgeschiedenen Fetts zugeordnet ist, daß, vorzugsweise, die Sammelrinne in einen Ablaßkanal übergeht und daß, vorzugsweise, die Sammelrinne in oder auf der Schunlade (18) angeordnet ist.
10. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im unteren Bereich des Absaugrohrs (5) innenseitig eine Sammelrinne (22) vorgesehen ist und daß, vorzugsweise die Sammelrinne (22) lösbar mit dem Absaugrohr (5) verbindbar ist.
11. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Absaugrohr (5) ein löschmittelführendes Rohr (24) mit einem unteren Sprühkopf (25) vorgesehen ist.
12. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das löschmittelführende Rohr (24) endseitig mit einer Löschmittelleitung (26) lösbar verbindbar ist und daß, vorzugsweise, die lös­ bare Verbindung im Bereich des Übergangs vom Absaugrohr (5) zum Sam­ melkanal (15) vorgesehen ist.
13. Absaugeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Bereich des löschmittelführenden Rohrs (24) außenseitig eine weitere Sammelrinne vorgesehen ist und daß, vorzugs­ weise die weitere Sammelrinne lösbar mit dem löschmittelführenden Rohr (24) verbindbar ist.
14. Küchenanordnung (1) mit einem Koch- und/oder Warmhaltebereich (2) und mit einer Absaugeinrichtung (3) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche.
15. Küchenanordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (a) vom Koch- und/oder Warmhaltebereich (2) zur Düsenplatte (3) kleiner 65 cm ist, insbesondere etwa 50 cm beträgt.
16. Küchenanordnung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenplatte (4) in einer Höhe zwischen 1,2 m und 1,5 m über dem Fußboden (8) angeordnet ist.
17. Küchenanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Koch- und/oder Warmhaltebereich (2) in einer Höhe zwischen 0,6 m und 0,9 m über dem Fußboden angeordnet ist.
18. Küchenanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Düsenplatte (4) als Ablage ausgebildet ist.
19. Küchenanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Küchenanordnung (1) als Essensausgabeanordnung ausgebildet ist.
20. Küchenanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Düsenplatte (4) an ihrer einen Längsseite eine Ab­ schrägung oder Abwinkelung (12) als Hustenschutz aufweist und daß die Abschrägung oder Abwinkelung (12) zumindest teilweise aus einem durch­ sichtigen Material besteht.
21. Küchenanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Düsenplatte (4) von der Decke her ausschließlich an dem oder den Absaugrohren (5) aufgehängt ist.
22. Küchenanordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Düsenplatte über Stützen (28) am Küchenbereich (10) der Küchenanordnung (1) abgestützt ist.
23. Verfahren zum Absaugen von Dämpfen und Gerüchen mittels einer eine Düsenplatte (4) aufweisenden Absaugeinrichtung (3) bei einer einen Koch- und/oder Warmhaltebereich (2) aufweisenden Küchenanordnung (1), dadurch gekennzeichnet, daß die Düsenplatte (4) in einem Abstand zum Koch- und/oder Warmhaltebereich (2) kleiner 65 cm angeordnet ist und daß mit ei­ ner Absaugleistung zwischen 300 m3/h und 600 m3/h abgesaugt wird.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß mit einer Ab­ saugleistung zwischen 400 m3/h und 500 m3/h, vorzugsweise mit etwa 450 m3/h abgesaugt wird.
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