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Maschine zum Rückführen oder Abtragen von Erz und ähnlichem Schüttgut
Die Erfindung betrifft Maschinen zum Rückführen oder Abtragen von Erz und ähnlichem
Schüttgut in der Bauart mit einer Brücke oder Laufbühne, die an jedem Ende von auf
einer oder mehreren Schienen laufenden Drehgestell- oder Wagenanordnungen getragen
wird, deren gegenseitiger Abstand größer als die Breite einer Materialhalde oder
eines Schüttguthaufens ist, gegen die bzw. den die Maschine arbeiten soll, und mit
einer Egge zum Durchrühren der Vorderfront der Halde zwecks Materiallockerung der
Vorderfront, so daß dieses Material auf einen in Längsrichtung der Brücke laufenden
Querförderer fällt, der das Material auf einen Längsförderer neben der Materialhalde
liefern kann, wobei die Egge und der Querförderer von der Brücke getragen werden.
Rückführungsmaschinen dieser Art sind in den britischen Patentschriften 534 034
und 572 039 beschrieben. In solchen Maschinen trägt die Brücke gewöhnlich eine Kraftantriebsvorrichtung
zum Antreiben der Wagenanordnungen, derart, daß die Egge und der Querförderer langsam
nach vorn gegen die Halde vorgeschoben werden, und zum Zurückziehen der Egge und
des Querförderers nach rückwärts etwa zu dem Ausgangspunkt, wenn der gesamte Materialhaufen
auf den Längsförderer umgeschichtet ist. In der erwähnten britischen Patentschrift
572 039 wird vorgeschlagen, daß die Egge und der Querförderer um eine waagerechte
Achse drehbar sind, so daß der Boden des Querförderers über die Stellung angehoben
werden kann, die er im normalen Betrieb einnimmt, so daß die Brücke rückwärts laufen
kann, ohne daß die Gefahr besteht, daß sich der Boden des Querförderers gegen das
Material verklemmt, das während des Vorwärtslaufes dahinter zurückgeblieben sein
kann.
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In der Rückführungsmaschine, die in der britischen Patentschrift
572 039 beschrieben ist, wird die Brücke von den Wagenanordnungen an jedem Ende
hinten von Scharnierbolzen getragen, um die sich die Brücke dreht. Außerdem sind
vorn Hebestempel mit einer Klemmvorrichtung versehen. die gewährleistet, daß die
Hebestempel nur verwendet werden können, wenn die Maschine außer Betrieb ist. Diese
Maschine besitzt einige Nachteile, wie z. B. eine unerwünschte Bewiegung des Brückenrahmens.
Eine Aufgabe der Erfindung ist deshalb die Schaffung einer Erzrückführungsmaschine,
die eine stabile Brücke aufweist.
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Eine andere Aufgabe ist die Herabsetzung der erforderlichen Anzahl
Antriebsmotoren auf der Brücke und die Entwicklung einer Maschine mit erhöhtem Wirkungsgrad
bei geringen Kosten.
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Erfindungsgemäß ist in einer Maschine der beschriehenen Art zum Rückführen
von Erz und ähnlichem Schüttgut die Brücke als eine einstückige oder feste Einheit
mit den Hinterrädern der Wagenanordnungen ausgebildet, und die Vorderräder der Wagenanordnungen
können sich relativ zu der Brücke bewegen, wobei die Anordnung so getroffen ist,
daß der Boden des Querförderers über seine normale Betriebslage hinaus durch Drehung
der Brücke um die Achse der Hinterräder der Wagenanordnungen angehoben werden kann.
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Die Wagenanordnungen an jedem Ende der Brücke können drei Räder aufweisen,
nämlich ein mit der Brücke einstückiges oder festes Hinterrad und zwei von einer
Ausgleichseinheit getragene Vorderräder, wobei die drei Räder ausgerichtet und zur
Bewegung auf einer einzelnen Schiene angeordnet sind.
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Der Antrieb von der Kraftantriebsvorrichtung auf der Brücke zum Vorwärts-
oder Rückwärtsbewegen der Maschine kann auf die Vorderradpaare der Wagenanordnungen
erfolgen und würde durch Kardankuppzungen verlaufen, um Relativbewegung zwischen
der Brücke und den Ausgleichseinheiten zu ermöglichen.
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Ein Einzelmotor kann den Querförderer und die Egge über ein geeignetes
Zahnradgetriebe antreiben.
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Ein getrennter Motor kann zum Heben und Senken der Egge vorhanden
sein, um den Winkel einzustellen, den die Egge mit der Horizontalen bildet. Ein
weiterer Motor zum Antrieb beider Ausgleichseinheiten zum Querbewegen der Brücke
kann auf dieser vorgesehen sein und treibt die Hauptwelle iiber einen Wechselgetriebekasten,
so daß die Brücke langsam nach vorn in eine Materialhalde hineingetrieben und mit
einer höheren Geschwindigkeit zurückgezogen wird.
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7um deutlichen Verständnis der Erfindung wird eine Aus führungs form
einer Rückführungsmaschine nach der Erfindung als Beispiel an Hand der Zeichnung
beschrieben. Es zeigt Fig. 1 einen Grundriß auf Bodenebene der Maschine mit einem
einzelnen feststehenden Längsförderer (obgleich die Maschine auch mit einem feststehenden
Längsförderer auf jeder Seite der Schüttguthalde arbeiten kann), Fig. 2 einen Schnitt
nach der Linie II-II der Fig. 1, Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III der
Fig. 1, Fig. 4 einen Einzelteil als Aufriß des Maschinenrahmens an seiner Verbindung
mit einer Wagenanordnung, Fig. 5 einen Grundriß, bei dem die Zahnradabdekkungen
des Vorder- oder Antriebsendes einer Wagenanordnung abgenommen sind, Fig. 6 einen
Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig.5, Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII
der Fig. 6, Fig. 8 und 9 Teilseitenansichten, teilweise im Schnitt, des Auslaufendes
einer abgeänderten Maschine, die so angeordnet ist, daß sie mit einer Materialhalde
in einer Lage arbeitet, in welcher der feststehende Längsförderer oberhalb des Erdbodenniveaus
liegt, wobei zur Vereinfachung die gleichen Bezugszeichen in diesen Figuren für
die Teile verwendet worden sind, die auch in den Fig. 1 bis 7 dargestellt sind.
Die beiden Fig. 8 und 9 sind, wie man erkennt, parallele Schnitte, die um ein kurzes
Stück gegeneinander versetzt sind.
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Mit Bezug auf die Fig. 1 bis 4 besteht die Rückführungsmaschine aus
einer Laufbühne oder Brücke 1, die an jedem Ende von einer Drehgestell- oder Wagenanordnung2
getragen wird. Diese weist drei Räder, nämlich ein einzelnes Hinterrad 3 (vgl. Fig.
4) und zwei Vorderräder 4 auf, die von einer Ausgleichseinheit 5 getragen werden.
Die Brücke 1 ist als einzige Einheit fest mit den Hinterrädern 3 ausgebildet, so
daß sie um eine waagerechte Achse drehbar ist, damit ein einen Längsförderer 34
beschickender Ouerförderer 39 gehoben und gesenkt werden kann. Wie man erkennt,
handelt es sich bei dieser Achse um die Achse der Hinterräder 3. Die beiden Vorderräder
4 an jedem Ende der Brücke i sind von ihrer Ausgleichseinheit 5 umschlossen, die
(vgl. Fig. 5 und 6) ebenfalls an der Brücke mit einem Ausgleichsbolzen 24 befestigt
ist, und die Ausgleichseinheiten 5 sind mit Führungsplatten 6 (Fig. 7) versehen,
die mit gleichartigen Platten 7 (Fig. 4) auf der Brücke 1 zusammenarbeiten.
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Der Antrieb der Ausgleichseinheiten 5 zum Querbewegen der Brücke
1 erfolgt mittels eines Einzelmotors 8 über ein Regelgetriebe 9 und ein Wechselgetriebe
10, das mit einer Langsamganguntersetzung zur Bewegung in die Halde und einer Schnellganguntersetztung
für die Rückbewegung ausgestattet ist.
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Das Getriebe oder der Räderkasten 10 ist mit geeigneten ineinandergreifenden,
ausrückbaren Kupplungen versehen, um die Bewegungsgeschwindigkeit wählen zu können.
Der Antrieb von dem Wechselgetriebekasten 10 erfolgt auf eine Hauptwelle 11 (Fig.
1), die in Längsrichtung der Brücke 1 verläuft. Wie dargestellt ist, kann jedes
Ende der Welle 11 direkt mit einer Welle 12 über Kardangelenke 13, 14 verbunden
sein. Das äußere Ende jeder Welle 12 ist unmittelbar mit einer Getrieheschnecke
15 (Fig. 5, 6 und 7) verbunden, die an der Ausgleichseinheit 5 angebracht ist
und
ein Schneckenrad 16 antreibt, das auf einer Welle 17 sitzt. Diese verläuft parallel
zu der die beiden Vorderräder enthaltenden Ebene und ist selbst mit zwei Getriebeschnecken
18 und 19 versehen. Jede Getriebeschnecke 18, 19 treibt ein Schneckenrad 20 bzw.
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21 an, das auf der Welle 22 bzw. 23 sitzt, die das eine bzw. das andere
Vorderrad trägt. Diese Antriebsanordnung für die Vorderräder 4 mittels der Kardangelenke
13, 14 ermöglicht, daß der Vorderteil der Brücke 1 gehoben und gesenkt werden kann,
ohne den Antrieb von dem Einzelmotor 8 zu den Wagenanordnungen zur Querbewegung
der Brücke zu beeinträchtigen.
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Zum Anheben des Vorderteils der Brücke 1, wenn diese von der Halde
wegbewegt werden soll, ist jedes Brückenende mit einer hydraulischen Kolben-Zylinder-Einheit
25 (Fig. 6) versehen, wobei der Kolben 26 an dem Ausgleichsbolzen 24 der zugeordneten
Ausgleichseinheit 5 und der Zylinder 27 an der Brückenkonstruktion mit einem Querzapfen
28 (vgl. auch Fig. 4) befestigt ist. Wie oben beschrieben wurde, ist jede Ausgleichseinheit
5 mit Führungsplatten 6 zwischen sich und der Brückenkonstruktion versehen. Das
Gesamtgewicht der Brücke 1 am vorderen Ende wird von den Ausgleichsbolzen 24 getragen,
welche die Festspannanordnungen unnötig machen. Außerdem werden bei angehobener
Brücke 1 die vollen Längen der Kolbenköpfe 26 in ihren Zylindern 27 gehalten, wodurch
Querstabilität erzielt wird. Die Ausgleichsbolzen 24 sind mit Querzapfen 29 verbunden,
die in Brückenverlängerungen 30 (Fig. 4) gelagert sind. Diese sind geschlitzt, um
Lager 31 für die Querzapfen 29 aufzunehmen, und sind so angeordnet, daß die Begrenzung
der Aufwärtsbewegung der Brücke 1 von den Bodenflächen der Schlitze in den Verlängerungen
30 bestimmt wird, die mit den Ausgleichslagern 31 in Berührung kommen. Wenn der
Vorderteil der Brücke 1 hochgehoben wird, dreht sich die gesamte Brücke 1 um die
Hinterräder 3 der Maschine relativ zu den Ausgleichseinheiten 5, welche die Vorderräder
4 tragen.
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Eine solche Bewegung beeinträchtigt nicht die Antriebsanordnungen
für die Ausgleichseinheiten 5. Jede hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit 25 wird
von einer gemeinsamen hydraulischen Pumpe 32 (Fig. 1) gespeist, die auf der Brücke
1 angeordnet ist und von einem Elektromotor 33 angetrieben wird. Für den Motor und
die Pumpe sind geeignete Regelvorrichtungen vorgesehen.
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Der Querförderer 39, der Material an einen Längsförderer 34 (Fig.
2) liefert und gewöhnlich als Pflugförderer bezeichnet wird, muß in beiden Richtungen
abhängig von der Lage des Längsförderers 34 arbeiten können. Wie oben erwähnt wurde,
kann ein Einzelmotor für den Pflugförderer und den Eggenantrieb vorgesehen werden.
Dieser Motor 35 (Fig. 1 und 2) ist angenähert in der Mitte der Brücke 1 angebracht
und mit einer weiteren längs der Brücke 1 verlaufenden Hauptwelle 36 über einen
Seil-, Ketten- oder anderen Zahnradtrieb 37 verbunden. Die Enden dieser weiteren
Hauptwelle 36 sind an jedem Ende mit Rädergetriebekästen 38 verbunden, die aus einer
Kombination von Stirnrädern und Getriebeschnecken bestehen, die ihrerseits mit Kettenrädern
40 des Querförderers 39 über Freilaufkupplungen 41 (Fig. 1) verbunden sind. Die
Kupplungen 41 treiben das gewünschte Kettenrad 40 gemäß der Umlaufrichtung des Motors
35 selbsttätig an und halten die Spannung in der unteren Länge des Pflug- oder Querförderers
39 aufrecht. Von dem Getriebekasten 38 am linken Ende der Fig. 1 wird eine weitere
Zahnraduntersetzung hinzugefügt, welche die
waagerechte Bewegung
einer Egge 42 über einen aus Kurbel, Scheibe, Kurbel und Pleuelstange bestehenden
Mecharmismus 43 betätigt, so daß der übliche getrennte Eggenantriebsmotor und die
Getriebeeinheit wegfallen. Ein Eggenhebemotor 55 ist vorhanden, und die allgemeine
Arbeitsweise der Maschine entspricht den Maschinen, die in der genannten Patentschrift
beschrieben sind.
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Fig. 8 und 9 zeigen das Auslaufende einer Maschine, die an einer
Schüttguthalde in einer Lage arbeiten kann, in der der feststehende Längsförderer
34 oberhalb des Erdbodenniveaus liegt. Verstrebte Abstandsstücke 44 sind zwischen
eine Drehgestell- oder Wageneinheit 5 und die Brückenkonstruktion eingefügt, so
daß eine geeignete Erhöhung des Querförderers 39 oberhalb der Bodenfläche erzielt
wird. In diesem Fall ist die längs der Brücke 1 verlaufende Querantriebswelle 11
mit einem Stirnzahnrad 45 (Fig. 9) versehen, das ein anderes Zahnrad 46 antreibt.
Dieses ist auf der Brücke 1 angebracht und mittels einer Welle 47, die an jedem
Ende Kardangelenke 48 hat, mit einer erhöhten Verlängerungswelle 49 verbunden, die
an der Ausgleichseinheit 5 befestigt ist. Ein Kettentrieb 50 liegt zwischen der
Verlängerungswelle 49 und der einzigen Getriebeschneckenwelle 51 einer Ausgleichseinheit
5, wobei der Kettentrieb 50 in Abhängigkeit von der Größe der Abstandsstücke 44
geeignet gewählt ist. Die Einführung des Kettentriebes 50 ermöglicht die Einstellung
einer Begrenzung der Bewegung, die von den Kardangelenken zugelassen wird.
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Bei dieser Maschine, die mit dem feststehenden Längsförderer 34 oberhalb
des Erdbodenniveaus arheitet, würden die Seitenstützen des Haufens oder der Halde
so angeordnet sein, daß das von dem Pflugförderer 39 gesammelte Schüttgut unmittelbar
auf den Längsförderer 34 über einen Schütttrichter 52 (vgl.
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Fig. 8) zugeführt wird, ohne die Notwendigkeit, das Schüttgut zu heben
oder in geschlossene Tröge zu richten. Verschleiß und Dehnung in dem Pflug- oder
Querförderer 39 können in bekannter Weise von einem Spaunketteurnd 53 an jedem Ende
der Maschine oder aber durch Einbau einer Bettplatte und Einstellschrauben für eine
Getriebeeinheit 38 aufgenommen werden, wie in Fig. 1 und 2 dargestellt ist, um zu
ermöglichen, daß die gesamte Einheit nach außen bewegt wird.
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In einem solchen Fall kann die Relativbewegung zwischen dem Rädergetriebekasten
und dem Motor 35 durch Verwendung einer Längskeilnutmluffenkupplu,ng erhalten werden.
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Wenn der Quer- oder Pflugförderer 39 nur in einer Richtung angetrieben
werden soll, um einen feststehenden Längsförderer 34 nur auf einer Seite der Halde
zu speisen, wobei sich der Längsförderer entweder unterhalb oder oberhalb des Erdbodens
befindet, wie vorher beschrieben wurde, dann kann die Anordnung der oben beschriebenen
Maschine dadurch vereinfacht werden, daß ein einziger Förderer und ein Eggengetriebekasten
an einem Ende vorgesehen wird und der Getriebekasten an dem anderen Ende für den
Pflug- oder Querförderer wegfällt. Die Freilaufkupplung, die erhöhten Spannkettenräder,
die Hauptwellenleitung und eine weitere diesem Rädergetriebekasten zugeordnete Vorrichtungen
sind ebenfalls nicht erforderlich. In diesem Beispiel wird die Dehnung oder Abnutzung
in dem Pflugförderer mittels einer Spannvorrichtung auf dem hinteren Pflugkettenrad
angepaßt.
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Aus der obigen Beschreibung ist zu entnehmen, daß eine Rückführungsmaschine
nach der Erfindung eine
Guerbewegungsausrüstung aufweist, die der in vorhandenen
Maschinen verwendeten beträchtlich überlegen ist, und daß eine einfache Vorrichtung
vorgesehen ist, um den Vorderteil der Maschinenbrücke anzuheben. Eine einfache Antriebsanordnung
für den Quer- oder Pflugförderer ist mit Einstellmitteln versehen, und die Maschine
kann entweder mit einem oder mehreren feststehenden Förderern unterhalb des Erdbodenniveaus
oder mit einem oder mehreren Längsförderern oberhalb des Erdbodenniveaus verwendet
werden. Ein wesentlicher Vorteil der Betätigung des oder der Längsförderer oberhalb
des normalen Erdbodenniveaus besteht darin, daß eine große Kostenersparnis bei Gründungen
oder Fundamenten im Vergleich zlu einer Rückführungsmaschine erzielt wird, bei der
der oder dieLängsförderer unterhalb des Erdbodenniveaus liegen.