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DE10100788B4 - Trockengutträger - Google Patents

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DE10100788B4
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Germany
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goods carrier
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Michael Schlosser
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Robert Thomas Metall und Elektrowerke GmbH and Co KG
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F26DRYING
    • F26BDRYING SOLID MATERIALS OR OBJECTS BY REMOVING LIQUID THEREFROM
    • F26B25/00Details of general application not covered by group F26B21/00 or F26B23/00
    • F26B25/06Chambers, containers, or receptacles
    • F26B25/14Chambers, containers, receptacles of simple construction
    • F26B25/18Chambers, containers, receptacles of simple construction mainly open, e.g. dish, tray, pan, rack

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Abstract

Trockengutträger (1; 21), insbesondere für keramische Formlinge mit mindestens zwei Kopfstücken (2; 22), zwischen denen mindestens ein Tragholm (3; 23) angeordnet ist, welcher mindestens eine Ablagestelle (4; 24) für die Formlinge trägt, wobei die Kopfstücke (2; 22) obere und untere Stützbereiche (7, 8; 27, 28) aufweisen, über welche die Trockengutträger (1; 21) stapelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstücke (2; 22) mindestens eine seitlich über die Stützbereiche (7, 8; 27, 28) hinaus auskragende, in Richtung vom Tragholm (3; 23) fort abgewinkelte Nase (11; 31) aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft Trockengutträger insbesondere für keramische Formlinge nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Derartige Trockengutträger werden in der Ziegelei-Industrie zur Aufnahme von Ziegeln verwendet. Mehrere dieser Trockengutträger werden üblicherweise in Etagenwagen eingeschoben. Es ist aber auch bekannt, stapelbare Trockengutträger zu verwenden, die auf Plateauwagen in Trockner eingefahren werden können.
  • Die EP 0 838 416 A1 offenbart für ein Keramikprodukt bereits stapelbare Stützen, die Füße besitzen, welche komplementär angeordnete Vorsprünge und Öffnungen aufweisen, die zur genauen Positionierung der Stützen auf einer Fördereinrichtung sowie der Stützen untereinander dienen. Bei der Herstellung derartiger Stützen müssen neben den Vorsprüngen aufwendige, exakt plazierte Öffnungen vorgesehen werden, damit eine Zentrierung der Stützen sicher erfolgen kann.
  • Die DE 77 01 132 U1 offenbart zwar stapelbare flache Tragbretter für keramische Fliesen, durch die gewählte Anordnung gradliniger Profilelemente an kastenförmigen Profilteilen ist zwar eine Justage der Tragbretter in Längsrichtung möglich, in Querrichtung sind die gestapelten Tragbretter jedoch frei beweglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Trockengutträger, insbesondere für keramische Formlinge so weiterzubilden, dass beim Stapeln von Trockengutträgern eine sichere Zentrierung auch ohne aufwendige zusätzliche Öffnungen problemlos möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Hier ist eine Nase, welche der Führung und Zentrierung der Trockengutträger dient, vorgeschlagen. Aufwendige, exakt auf die Nase abgestimmte Ausnehmungen entfallen jedoch. Die Nase umgreift die auch beim Stand der Technik notwendigen Stützbereiche bzw. Füße derart, dass ein einfaches Stapeln möglich ist, wobei die Nase gemäß Anspruch 2 und 3 so ausgebildet ist, dass beim Stapelvorgang eine Selbstzentrierung erfolgt.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen 4 bis 11.
  • Die Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 die Vorderansicht eines einseitig mit Ablagegestellen bestückten Trockengutträgers,
  • 2 ein Kopfstück des Trockengutträgers nach 1,
  • 3 die Vorderansicht eines mit doppelseitig angeordneten Ablagestellen versehenen Trockengutträgers und
  • 4 ein Kopfstück des Trockengutträgers nach 3.
  • 1 zeigt ein Trockengutträger 1 mit zwei Kopfstücken 2, 2', zwischen denen Tragholme 3 angeordnet sind, welche zwei Ablagestellen 4, 4' tragen. Auf den Ablagestellen 4, 4' sind Stützkörper 5 angeordnet, auf welche die keramischen Formlinge abgelegt werden können, wobei die Köpfe 6 der Stützkörper 5 von den Ablagestellen 4, 4' beabstandet sind, so dass ein Unterströmen des keramischen Formlings durch die Trockenluft in einem Trockner problemlos möglich ist.
  • Die Kopfstücke 2, 2' weisen Stützbereiche 7, 8 auf, die als Stützflächen 9, 10 ausgebildet sind. An den Stützflächen 9 sind Nasen 11 einstückig angeformt, die einen Winkel α < 90° einschließen, so dass beim Stapeln der Trockengutträger 1 die Stützfläche 10 problemlos über die schiefe Ebene 13 der Nase 11 auf die Stützfläche 9 gezogen wird. Damit ist eine Zentrierung sowie Justierung in X-Richtung gewährleistet.
  • 2 zeigt das Kopfstück 2 mit den Tragholmen 3. An der Stützfläche 9 ist die Nase 11 einstückig angeformt. Die Abmessungen der Nase 11 sind so gewählt, dass diese zwischen die Holms 3, 3' eines weiteren, nicht gezeigten Trockengutträgers 1 passen. Auch hier weist die Nase 11 eine schiefe Ebene 13' auf, die eine Zentrierung des auf das Kopfstück 2 zu stapelnden weiteren Kopfstücks 2 bewirkt. Bei aufeinander gestapelten Kopfstücken 2 bewirkt die Nase 11 zwischen den Holmen 3, 3' neben der Zentrierungswirkung und Justierungswirkung in X-Richtung somit auch eine Zentrierungswirkung und Justierungswirkung in Y-Richtung.
  • Das Kopfstück 2 weist weiterhin Greifhilfen 12 auf, in die Handhabungsgeräte einfahren können, um die Trockengutträger 1 zu manipulieren.
  • 3 zeigt einen stapel- und wendbaren Trockengutträger 21. Der Trockengutträger 21 weist Kopfstücke 22, 22' auf, die über Tragholme 23 miteinander verbunden sind. Beidseitig der Tragholme 23 sind Ablagestellen 24 bis 24''' mit entsprechenden Stützkörpern 25 angeordnet. Die nach oben gerichteten Köpfe 26 der Stützkörper 25 weisen andere Abstände zu den Ablagestellen 24, 24' auf als die nach unten gerichteten Köpfe 26 zu den Ablagestellen 24'', 24'''. Damit lassen sich auf der Unterseite nach Wenden der Trockengutträger 21 anders geformte keramische Formlinge ablegen als auf der Oberseite.
  • 4 zeigt das Kopfstück 22 sowie die Tragholme 23, 23'. Der Stützbereich 27 ist als Stützfläche 29 ausgebildet, während der Stützbereich 28 durch die Stützfläche 30 gebildet wird. An der Stützfläche 29 ist eine Nase 31 einstückig angeformt, welche in eine durch bereichsweises Abwinkeln der Stützfläche 30 entstandene Führung 33 einzugreifen vermag. An der Stützfläche 30 sind Nasen 31', 31'' angeordnet, welche in entsprechende Führungen 33', 33'' weiterer Trockengutträger 21 einzugreifen vermögen.
  • Über die Nasen 31 und Führungen 33 erfolgt beim Aufeinanderstapeln der Trockengutträger 21 eine Zentrierung und Justierung der Kopfstücke 22 übereinander.
  • Wird das Kopfstück 22 mit der mittig angeordneten Nase 31 nach oben weisend an dem Trockengutträger 21 vorgesehen und das Kopfstück 22' mit der Nase 31 nach unten weisend vorgesehen, so lassen sich die Trockengutträger 21 nicht nur um 180° um die X- bzw. Y-Achse drehen. Damit lassen sich auf Trockengutträger 21 mit nach oben gerichteten Stützkörpern 25 problemlos Trockengutträger 21 mit nach oben gerichteten Stützkörpern 25', d.h. gewendeten Trockengutträger stapeln, wenn diese um 180° um die Z-Achse gedreht werden.
  • Auch die Kopfstücke 22 weisen Greifhilfen 32 auf, mittels derer die Trockengutträger 21 manipuliert werden können.
  • 1
    Trockengutträger
    2
    Kopfstücke
    3
    Tragholme
    4
    Ablagestellen
    5
    Stützkörper
    6
    Köpfe
    7
    Stützbereich
    8
    Stützbereich
    9
    Stützfläche
    10
    Stützfläche
    11
    Nase
    12
    Greifhilfen
    13
    Schiefe Ebene
    21
    Trockengutträger
    22
    Kopfstücke
    23
    Tragholme
    24
    Ablagestellen
    25
    Stützkörper
    26
    Köpfe
    27
    Stützbereich
    28
    Stützbereich
    29
    Stützfläche
    30
    Stützfläche
    31
    Nase
    32
    Greifhilfen
    33
    Führung

Claims (11)

  1. Trockengutträger (1; 21), insbesondere für keramische Formlinge mit mindestens zwei Kopfstücken (2; 22), zwischen denen mindestens ein Tragholm (3; 23) angeordnet ist, welcher mindestens eine Ablagestelle (4; 24) für die Formlinge trägt, wobei die Kopfstücke (2; 22) obere und untere Stützbereiche (7, 8; 27, 28) aufweisen, über welche die Trockengutträger (1; 21) stapelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstücke (2; 22) mindestens eine seitlich über die Stützbereiche (7, 8; 27, 28) hinaus auskragende, in Richtung vom Tragholm (3; 23) fort abgewinkelte Nase (11; 31) aufweisen.
  2. Trockengutträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nase (11) im Bereich des oberen Stützbereiches (7) vorgesehen ist und beim Stapelvorgang den unteren Stützbereich (8) eines weiteren Trockengutträgers (1) zumindest bereichsweise zu umgreifen vermag.
  3. Trockengutträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nase (11) mindestens einen Zentrierbereich (13) aufweist, der mit dem unteren Stützbereich (8) und/oder den Tragholmen (3) eines weiteren Trockengutträgers (1) zusammenwirkt und so eine Zentrierung in Richtung der X- und/oder Y-Achse des Trockengutträgers (1) bewirkt.
  4. Trockengutträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass beide Stützbereiche (27, 28) jedes Kopfstückes (22) mindestens eine Nase (31, 31', 31'') aufweisen, die mit den jeweiligen Stützbereichen (28, 27) benachbarter weiterer Trockengutträger (21) zusammenwirken.
  5. Trockengutträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragholme (23) in Richtung zum oberen und unteren Stützbereich (27, 28) hin jeweils mindestens eine Ablagestelle (24 bis 24''') tragen und dass die Trockengutträger (21) um die X- bzw. Y-Achse um 180° gedreht stapelbar sind.
  6. Trockengutträger nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützbereich (27) eine mittig angebrachte Nase (31) und der Stützbereich (28) zwei außermittig angeordnete Nasen (31', 31'') aufweisen.
  7. Trockengutträger nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trockengutträger zwei jeweils um 180° um die X-Achse verdreht angeordnete Kopfteile (22, 22') aufweist.
  8. Trockengutträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstücke (2; 22) Greifhilfen (12; 32) aufweisen, über welche die Trockengutträger (1; 21) manipulierbar sind.
  9. Trockengutträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Kopfstücke (2; 22) aus Metall bestehen.
  10. Trockengutträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützbereiche (7, 8; 27, 28) als am Kopfstück (2; 22) angeordnete, von dessen Seitenwand abgewinkelte Stützflächen (9, 10; 29, 30) ausgebildet sind.
  11. Trockengutträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfstücke (2; 22) Versteifungen aufweisen.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE7701132U1 (de) * 1976-01-19 1977-05-05 System S N C Di Stefani Franco Flaches Tragbrett fuer die Entnahme Befoerderung und Lagerung von Erzeugnissen insbesondere keramischen Fliesen
EP0838416A1 (de) * 1996-10-28 1998-04-29 Ceric Halter für keramische Produkte

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