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Elektrisches Handbügeleisen Die Erfindung bezieht sich auf elektrische
Handbügeleisen und befaßt sich mit der Schaffung eines Bügeleisens mit einer zweckmäßigen
Form der einziehbaren Stütze, um die erhitzte Grundplatte von der Unterlage anzuheben,
wenn das Eisen nicht gebraucht wird.
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Bügeleisen mit einer an seinem hinteren Ende angelenkten Stütze sind
in verschiedenen Ausführungen bekanntgeworden. Mitunter war dabei eine Klinke vorgesehen,
um das Bügeleisen in der angehobenen Stellung zurückzuhalten, urrd dabei war auch
notwendig, das Bügeleisen von'##Hand in diese Stellung anzuheben.
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Bei einem anderen bekannten Bügeleisen war eine Feder vorgesehen,
um es in seine angehobene Stellung zu bringen, und eine komplizierte, von einem
Nockenmechanismus gesteuerte Drückereinrichtung diente dazu, die Stütze in der eingezogenen
Stellung zu halten.
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Bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung ist die Richtung der Wirkung
der Hauptgelenkfeder selbst im Verhältnis zu anderen Teilen des Kniegelenkes verschoben,
so daß die Hauptfeder die Stütze sowohl in der eingezogenen als in der ausgestreckten
Stellung zu halten sucht, zusätzlich zu dem Anheben des Bügeleisens in die angehobene
Stellung, ohne daß irgendein Drücker- oder Klinkenmechanismus erforderlich ist.
Die Beseitigung derartiger Teile bedeutet aber eine grundlegende Vereinfachung der
Vorrichtung.
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Die Erfindung bezieht sich auf ein elektrisches Handbügeleisen mit
einer vorzugsweise am hinteren Ende der Grundplatte des Bügeleisens angelenkten
aus- oder einschwenkbaren federbetätigten Stütze, deren als Zugfeder ausgebildete
Betätigungsfeder einerseits hinter dem Schwenkpunkt der Stütze an einer Verlängerung
dieser Stütze und andererseits vor dem Schwenkpunkt an einem von der Stütze unabhängigen
Punkt des Bügeleisens derart befestigt ist, daß sie mit ihrer Längsachse bei eingeschwenkter
Stütze unterhalb des Schwenkpunktes verläuft und dadurch die Stütze in der eingeschwenkten
Stellung festhält, bei ausgeschwenkter Stütze dagegen oberhalb des Schwenkpunktes
und so die Stütze in Ausschwenkrichtung zu drehen sucht. Das erfinderische Neue
besteht darin, daß mit Hilfe einer an sich bekannten Handbetätigung zum Steuern
des Ausschwenkens der Stütze die beiden Angriffspunkte der Feder und der Schwenkpunkt
der Stütze in ihrer Lage zueinander so verändern können, daß die Betätigungsfeder
für die Stütze deren Ausschwenken veranlaßt, wenn die Handbetätigung sich in der
einen Grenzlage befindet, dagegen die eingeschwenkte Stütze in ihrer Stellung festhält,
wenn die Handbetätigung ihre andere Grenzlage einnimmt. Die Erfindung kann in verschiedener
Weise in der Praxis ausgeführt werden. Vier besondere Ausführungsformen sollen beispielsweise
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben werden. Es zeigt Fig. 1 einen seitlichen
Aufriß, teilweise im Schnitt, eines Bügeleisens nach der Erfindung mit der ausgestreckten
Stütze, um die Grundplatte von der Unterlage anzuheben, Fig. 2 eine gleiche Ansicht
eines Teiles von Fig. 1 mit eingezogener Stütze, Fig. 3 eine Aufsicht, teilweise
im Schnitt, von dem Bügeleisen nach Fig. 1, Fig. 4, 5 und 6 Seitenaufrisse, teilweise
im Schnitt, einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mit den Teilen in drei
verschiedenen Stellungen, Fig. 7 einen Teilschnitt nach Linie 7-7 von Fig. 4, Fig.8
einen seitlichen Aufriß einer dritten Ausführungsform, Fig. 9, 10 und 11 seitliche
Aufrisse, teilweise im Schnitt, von einer weiteren Ausführungsform in drei verschiedenen
Stellungen, Fig. 12 einen Schnitt nach Linie 12-12 von Fig. 9. Die Ausführungsform
nach den Fig. 1 bis 3 zeigt ein Bügeleisen, welches eine mit einem nicht gezeigten
Heizelement versehene Grundplatte 10 und eine Druckplatte 11 besitzt. Die Grundplatte
ist von einem Schutzmantel 34 bedeckt und von einem Handgriff 30 überragt. Um das
Bügeleisen in seiner Ruhestellung, mit der Grundplatte von der Unterlage abgehoben,
zu stützen, ist das Bügeleisen mit einer Stütze 18 ausgerüstet.
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Auf der Druckplatte 11 sind ein Paar Ansätze 13 angeordnet, welche
Lager für eine gekröpfte Welle 14 mit gekröpften Armen 15 und Zapfen 16 an ihren
Enden bilden. Die Zapfen 16 gehen durch Bohrungen
17, welche an
einer aus Blech gestanzten Stütze 18 angeordnet sind. Die Stütze besitzt U-Form
und hat ein Paar sich nach vorn erstreckender Füße 19, welche in Ausnehmungen 20
der Grundplatte 10 bei Benutzung des Bügeleisens eingezogen werden. Eine sich nach
oben und hinten erstreckende Rippe 21 verbindet die Füße 19 an ihrem hinteren Ende,
und ihre Unterfläche ist glatt oder runzelig.
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An ihrem hinteren Ende ist die Stütze 18 mit einem Haken 22 ausgerüstet,
mit welchem ein Ende einer Zugfeder 23 verbunden ist, deren anderes Ende an einem
an der Druckplatte 11 befestigten Stift 24 befestigt ist.
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Um die Zapfen 16 der Stütze 18 zu heben oder zu senken, ist an der
gekröpften Welle 13 ein Arm 25 befestigt, welcher sich nach oben durch eine Ausnehmung
36 in dem hinteren Teil 33 des Handgriffs 30 erstreckt. Das obere Ende dieses Arms
ist zwischen einem Paar Zinken 26 und 27 aufgenommen, welche seitlich aus einem
Steuerhebel 28 hervorragen, der am Handgriff 30 mittels eines Zapfens 29 (Fig. 3)
angelenkt ist. Der Steuerhebel erstreckt sich nach vorn vom Zapfen 29 entlang des
Handgriffs, welcher an einer Seite eine Ausnehmung 32 zur Aufnahme des Hebels besitzt.
Eine Blattfeder 37 drückt den Hebel von dem Handgriff weg.
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Der Schutzmantel 34, 35 erstreckt sich nach dem hinteren Ende der
Grundplatte 10, und die nach unten gebördelten Ränder der Verlängerung 35 arbeiten
mit der Stütze 18 zusammen, um das Bügeleisen in seiner schrägen, in Fig. 1 gezeigten
Stellung zu tragen. Diese Ränder dienen auch als Anschlag, um das Aufwärtskippen
des Bügeleisens zu begrenzen. Zusätzlich, wenn das Bügeleisen nach oben gekippt
wird, kommt die Feder 23 in Berührung mit dem Innenende eines Schlitzes 31 im Schutzmantel
34. Dieser elastische Anschlag kann zusammen mit dem durch die Verlängerung 35 gegebenen
Anschlag oder als einzelner Anschlag zur Begrenzung des Anhebens des Bügeleisens
gebraucht werden.
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Aus Fig.2 ist ersichtlich, daß in der normalen Arbeitsstellung die
Mittellinie der Feder 23 fast genau in Linie mit der Mittellinie der Arme 15 und
der Achse der Zapfen 16 ist. Unter diesen Umständen übt die Feder kein Drehmoment
auf die Achse der Zapfen 16 aus. Auch übt sie kein Drehmoment auf die Achse der
Kurbelwelle 14 aus, um zu versuchen, die Arme 15 auf oder ab zu bewegen. Die Einrichtung
entspricht also einem Kniehebel in seinem nicht stabilen Totpunkt. Demgemäß reicht,
wenn der Steuerhebel 28 frei gelassen wird, die Kraft der Blattfeder 37 aus, den
Arm 25 nach vorn zu bewegen und die gekröpften Arme 15 nach oben zu drehen. Damit
kommen die Füße 19 in Berührung mit der Oberwand der Ausnehmungen 20 an deren hinteren
Enden, wodurch die Stütze rasch um die Zapfen 16 entgegengesetzt zur Uhrzeigerrichtung
geschwenkt wird. Dies hebt die Feder 23 über die Zapfen 16 an, so daß die Feder
ein entgegengesetzt zur Uhrzeigerrichtung wirkendes Drehmoment auf die Stütze 18
ausübt und das Eisen an seiner Spitze in die in Fig. 1 gezeigte Stellung anhebt.
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Um das Bügeleisen in die in Fig. 2 gezeigte Arbeitslage zurückzubringen,
braucht der Benutzer nur den Handgriff zu umfassen, dadurch den Steuerhebel gegen
ihn zu drücken und das Bügeleisen auf die Unterlage zu senken. Die Bewegung des
Steuerhebels zu dem Handgriff hin bringt die Zapfen 16 in ihre Ausgangsstellung
und die Stütze in die Ebene der Grundplatte und das Federsystem 23 in seine Ausgangslage,
wobei die Arme der Stütze in die Ausnehmungen 20 hinaufspringen und damit von der
Unterlage freikommen.
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Die in den Fig. 4 bis 7 gezeigte Bauart ist im allgemeinen gleich
der nach Fig. 1 bis 3, jedoch ist das gefederte Kniegelenk einfacher ausgebildet,
und der Steuerhebel bewegt sich bei der Auf- und Abwärtsbewegung aus einer Ausnehmung
in der Spitze des Handgriffs heraus und hinein.
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Bei dieser Bauart besteht die Stütze 18' aus einem Stanztei145 aus
Blech mit aufwärts gebogenen seitlichen Verstärkungsflanschen 46, welche an ihren
hinteren Enden verstärkt sind unter Bildung von Nasen 47, die zunächst senkrecht
nach oben und dann, wie in Fig. 7 gezeigt ist, zusammengeführt sind, um ein gemeinsames
Verbindungsgelenk zu dem Kniehebelgetriebe zu bilden. Der hintere Grundteil 48 der
Stütze ist nach oben in einem kleinen Winkel geneigt, um so oberhalb einer Schließplatte
49 zu liegen, wenn die Stütze in ihrer Arbeitslage ist. Die Schließplatte 49 bildet
einen Deckel für die rückwärtige Verlängerung des Schutzmantels 34' und ist bei
50 geschlitzt, so daß das hintere Ende der Stütze sich hindurch bewegen kann, wenn
die Stütze ausgestreckt oder eingezogen wird. In den Nasen 47 sind ein Paar T-förmiger
Schlitze 51 mit Kopfteilen 52 angebracht. Ein Paar Lagerzapfen 53 in Ansätzen 54
der Grundplatte, die nach hinten aus ihr hervorragen, greifen in diese T-Schlitze
ein. Dabei kann der Kopfteil 52
jedes T-Schlitzes zu einem sich um den Haken
22' am hinteren Ende der Feder 23' herumlegenden Bogen gekrümmt sein.
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Der Steuerhebel 28' entspricht oben der Form des Handgriffs
55 und liegt normalerweise in einer Ausnehinung 32' längs der Spitze des Griffs.
Der Hebel ist schwenkbar um einen Zapfen 56 und mit den Nasen 47 der Stütze durch
ein Gelenk 57 und einen Stift 58 verbunden.
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Eine Blattfeder 37' drückt den Hebel nach oben. Der untere hintere
Rand des Handgriffs ist mit einem Ansatz 59 versehen, gegen welchen der obere Rand
des Hakens 22' sich abstützt, um als Anschlag zur Begrenzung des Weges der Stütze
zu dienen.
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Die Arbeitsweise der Bauart nach Fig. 4 bis 7 entspricht der nach
Fig. 1 bis 3. In Arbeitsstellung nach Fig. 4 ist der Steuerhebel 28' herabgedrückt
und veranlaßt das Gelenk 57 sich auf die Nasen 47 zu senken. In dieser Lage sitzen
die Zapfen 53 in den Schlitzen 52 oberhalb der Mittellinie der Feder 23', so daß
die letztere ein leichtes Drehmoment in Uhrzeigerrichtung auf die Stütze ausübt
und sie in die Ausnehmung von der Unterlage weg einzieht. Sobald der Benutzer den
Steuerhebel 28' freigibt, hebt sich die Feder 37' in die Lage nach Fig. 5.
Das Gelenk 57 hebt dabei die Nasen 47 und das hintere Ende der Stütze. Das Heben
des Haltens 22' am hinteren Ende der Stütze hebt die Feder 23' über die Zapfen 53,
so daß die Feder jetzt ein Drehmoment entgegengesetzt zur Uhrzeigerrichtung auf
die Stütze ausübt. Die Feder ist stark genug, um das vordere Ende des Bügeleisens
von der Unterlage in die in Fig. 6 gezeigte Stellung anzuheben, in welcher der Haken
22' am hinteren Ende der Stütze mit einer Anschlagfläche 59 am hinteren Ende des
Handgriffs in Berührung kommt.
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Um die Stütze einzuziehen, braucht der Benutzer nur den Hebel 28 nach
unten in den Handgriff hinein und das Bügeleisen nach unten auf die Unterlage zu
drücken. Dies senkt die Nasen 47 und den hinteren Teil der Stütze, so daß die Zapfen
53 in die oberen Enden der Schlitze 52 eintreten.
Die in Fig. 8
gezeigte dritte Bauart entspricht der nach Fig. 4 bis 7, außer daß die Mittel für
das selbsttätige Anheben des Bügeleisens durch eine von Hand betätigte Steuerung
für das Heben und Senken des Bügeleisens ersetzt werden. Das Kniehebelgetriebe entspricht
dem nach Fig. 4 bis 7.
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Bei dieser Bauart besitzt ein von Hand betätigter Freigabehebel 60,
der am hinteren Teil des Handgriffs bei 56' angelenkt ist, einen mit ihm aus einem
Stück bestehenden Finger 61, welcher nach unten durch ein Loch im Handgriff greift,
so daß sein Ende aus der -Unterseite des Handgriffs herausragt.
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In gleicher Weise wie bei der Bauart nach Fig. 4 bis 7 ist der Hebel
60 durch ein Gelenk 57' mit Nasen 47' der Stütze verbunden. Daher drückt der Benutzer
bei der Betätigung zwecks Freigabe des Kniehebels auf den Finger 61, schwenkt so
den Hebel 60 um Zapfen 56' und hebt das Gelenk 57' in gleicher Weise wie bei der
Bauart nach Fig. 4 bis 7.
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Um das Bügeleisen in die Arbeitsstellung zurückzubringen, drückt der
Benutzer nach unten auf den Hebel 60 und zu gleicher Zeit auch das Bügeleisen
nach unten, um so die Stütze einzuziehen.
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Die Bauart nach Fig. 9 bis 12 entspricht ebenfalls der nach Fig. 1
bis 3 und 4 bis 6, jedoch dient in diesem Fall der Steuerhebel zum Verschieben des
vorderen Endes der Feder.
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Das Bügeleisen hat eine mit der mittleren Ausnehmung 66 zur Unterbringung
einer Stütze 67 versehene Grundplatte 65. Über der Grundplatte sitzen der Schutzmantel
68 und der Handgriff 69. Der Handgriff besitzt einen hohlen Hinterteil 70 und eine
Ausnehmung 71, welche sich entlang dem Oberteil zur Aufnahme eines Steuerhebels
72 erstreckt, welcher an dem Handgriff an seinem hinteren Ende mittels Zapfen 73
angelenkt ist.
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Der Kniehebel ist schwenkbar am Hinterteil des Bügeleisens auf Schwenkzapfen
75 tragenden Ansätzen 74 abgestützt. Die nach oben gerichteten Flansche 76 der Stütze
67 besitzen Schlitze 77, welche die Stifte 75 aufnehmen. Ein Paar U-förmiger Kniehebel
78 ist durch eine Rippe 79 miteinander verbunden und auf Stiften 75 gelagert. Nach
vorn erstrecken sich Arme 80, die miteinander durch einen Stift 81 verbunden sind,
welcher das vordere Lager für die Kniehebelfeder 82 bildet. Das hintere Ende der
Feder ist mit einem Haken 83 am hinteren Ende der Stütze 67 verbunden. Die Hebel
78 besitzen auch senkrechte Arme 84, welche einen Stift 85 tragen, welcher sich
durch einen Schlitz 86 in den nach unten verlängerten Seiten des Steuerhebels 72
erstreckt. Der Stift 85 kann aus Fiber od. dgl. bestehen, um die Leitung der Wärme
nach dem Steuerhebel zu verhindern. Eine U-förmige Blattfeder 87 drückt gegen den
Hebel 72.
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Die Arbeitsweise dieser Ausführungsform ist gleich derjenigen der
vorher beschriebenen Bauart. Wenn der Benutzer den Steuerhebel 72 freigibt,
hebt die Feder 87 ihn von der Lage nach Fig. 9 in die nach Fig. 10. Dabei wird über
den Schlitz 86 der Hebel 78 in Uhrzeigerrichtung geschwenkt und das vordere Ende
der Feder bis oberhalb der Stifte 75 gehoben. Damit wird die Stütze ausgeschwenkt
und das Bügeleisen in die in Fig. 11 gezeigte Lage angehoben.