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Sägemehl-Abräumvorrichtung, insbesondere für Gattersägen u. dgl. Die
Erfindung betrifft eine mechanische Sägemehl-Abräumvorrichtung zum Abräumen von
auf dem Schnittgut anfallenden Sägemehl, insbesondere für Gattersägen oder ähnliche
Maschinen.
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Beim Schneiden von Holzstämmen od. dgl., beispielsweise mittels einer
Gattersäge, ist es nicht zu vermeiden, daß beim Aufwärtshub der Sägeblätter Sägemehl
und Späne verschiedener Größe auf die obere Fläche des Schnittgutes gelangen.
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Dieses sich auf dem Schnittgut ansammelnde Abfallgut fällt beim Austreten
des Schnittgutes aus dem Gatter infolge der beim Sägen auftretenden Erschütterungen
größtenteils seitlich ab, so daß sich hinter dem Gatter größere Sägemehlanhäufungen
nicht vermeiden lassen. Durch diese Sägemehlanhäufungen werden die an das Gatter
anschließenden Geleise, auf denen ein Schnittgutabfahrkarren läuft, sehr schnell
verschmutzt und nicht zuletzt der Zugang zum Gatter, der im Falle einer Betriebsstörung
erforderlich sein kann, erschwert.
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Um solche Sägemehlanhäufungen zu vermeiden, ist es heute noch üblich,
das sich auf dem Schnittgut ansammelnde Sägemehl manuell abzukehren.
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Nachdem dieses manuelle Abkehren sehr umständlich und nicht gerade
billig ist, wurden schon verschiedene Sägemehl-Abräumvorrichtungen vorgeschlagen.
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So wurden beispielsweise Sägemehl-Abräumvorrichtungen bekannt, die
das Abführen des Sägemehls bzw. der Späne durch pneumatisches Absaugen vornehmen.
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Diese pneumatischen Absaugvorrichtungen haben jedoch den Nachteil,
daß leicht angefrorenes Sägemehl und Späne bestimmter Größe nicht mehr abgesaugt
werden können. Abgesehen von der notwendigen Wartung sind diese pneumatischen
Absaugvorrichtungen infolge der dazu erforderlichen Nebenaggregate, wie Motor, Absaugschläuche
@usw., sehr teuer und der ständigen Gefahr einer Zerstörung durch sich losreißende
Holzteile unterworfen. Ein Grund, warum sich diese pneumatischen Absaugvorrichtungen
in der Praxis nicht durchgesetzt haben, dürfte auch darin zu sehen sein, daß die
Anbringung derselben an einem Gatter meist große Schwierigkeiten mit sich bringt.
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Es wurden auch schon mechanische Sägemehl-Abräumer vorgeschlagen,
die zum Reinigen der sich an das Gatter anschließenden, obenerwähnten Schienen dienen.
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Diese Abräumer sind am Schnittgutabfahrkarren befestigt und räumen
lediglich das im Bereich der Schienen liegende Sägemehl ab. Daß dieses Abräumen
infolge des sich zwischen und neben den Schienen anhäufenden Sägemehls keine Ideallösung
darstellt, soll an dieser Stelle nicht näher erörtert werden. Die Erfindung hat
sich nun die Aufgabe gestellt, eine zuverlässig arbeitende, mechanische Sägemehl-Abräumvorrichtung
für Gattersägen u. dgl. zu schaffen, welche das sich auf dem Schnittgut ansammelnde
Sägemehl direkt hinter dem Gatter abräumt, billig in der Herstellung ist, leicht
an eine Gattersäge angebracht werden kann und auf Grund der Befestigung an der Gattersäge
kaum der Gefahr einer Zerstörung unterworfen ist.
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Demgemäß geht die Erfindung von einer Vorrichtung an Gattersä@gen
zum Abräumen von auf dem Schnittgut anfallenden Sägemehl aus und ist dadurch gekennzeichnet,
daß zwei an der Gattersäge, insbesondere an den zur Verstellung der oberen Vorschubwalze
dienenden Zahnstangen zu befestigende Gelenkarme vorgesehen sind, in deren am Zapfen
schwenkbarem und durch Anschläge in der Schwenkbarkeit nach unten und oben begrenzten
Endteilen eine Welle gelagert ist, die einen durch sein Eigengewicht auf dem Schnittgut
aufliegenden Abräumer trägt.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand eines Ausführungsbeispiels
erläutert, und zwar zeigt Fig. 1 eine perspektivische Ansicht, die die Einstellung
der erfindungsgemäßen, Vorrichtung beim Schneiden von Modeln darstellt, Fig. 2 eine
perspektivische Ansicht, die die Einstellung des Sägemehlabräumers beim Schneiden
von Rundstämmen darstellt und Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Gelenkes der
die Abräumvorrichtung tragenden Gelenkarme. Beschreibung Gemäß Fig. 1 ist an den.
zur Verstellung einer oberen Schnittgutvorschubwalze 10 dienenden Zahnstangen 11
einer Gattersäge der starre Teil je eines Gelenkarmes 12 befestigt. An den mittels
Zapfen 13 drehbar mit diesen starren Teilen verbundenen Endteilen der Gelenkarme
12 ist je eine Lagerbuchse 14, in denen eine
Welle 15 gelagert ist,
vorgesehen. Die Welle 15 ist durch zwei in die Buchsen 14 eingeschraubte Steilschrauben
16 gegen Verdrehung -und seitliche Verschiebung gesichert und trägt eingebogenes
Stahlblech 17, an dessen oberer Längskante ein konkav ausgenommenes Gummistück 18
befestigt ist.
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Die Anordnung der in den Gelenkarmen 12 vorgesehenen Gelenke wurde
gemäß Fig. 3 so getroffen, daß die Schwenkbarkeit der drehbaren Endteile nach unten
und oben begrenzt wird, und zwar durch zwei AnschlagfläcIlen 19 und 20. Die Anschlagflächen
19 und 20 sind an den starren Teilen der an den Zahnstangen 11 befestigten Gelenkarme
12 vorgesehen. Wirkungsweise Werden mit einem Gatter Model geschnitten, so wird
die Sägemehl-Abräumverrichtung, wie in Fig. 1 gezeigt, eingestellt. Das sich auf
dem Schnittgut ansammelnde Sägemehl wird in diesem Fall durch d'as Stahlblech 17,
welches durch das Eigengewicht dar Abräumvorrichtung an die Oberfläche des Schnittgutes
angedrückt wird, beim Austreten des Schnittgutes abgestreift.
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Sollen jedoch mit einem Gatter Rundstämme geschnitten werden, so müssen
die Stellschrauben 16 gelöst, die das Abräumblech 17 tragende Welle 15 geschwenkt
und die Sägemehl-Abräumvorrichtung, wie in Fig. 3 gezeigt, eingestellt werden. In
diesem Fall wird das sich auf .dem Schnittgut ansammelnde Sägemehl durch das an
dem Blech 17 befestigte, konkav ausgeschnittene Gummistück 18, welches sich durch
das Eigengewicht der Vorrichtung sauber an den Rundstamm anlegt, abgeräumt.
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Wie schon erwähnt, sind die Endteile der Gelenkarme 12 um die Zapfen
13 schwenkbar. Dadurch wird es dem Maschinenbediener ermöglicht, die Abräumvorrichtung
hochzuklappen, um so einen besseren Zutritt zum Gatter zu erreichen (Reinigung,
Reparatur usw.). Im hochgeklappten Zustand liegen die beweglichen Endteile der Vorrichtung
auf .der Fläche 20 der starren Gelenkarmteile auf. Die Anschlagflächen 19 für die
Endteile der Gelenkarme 12 wurden deshalb vorgesehen, um die Abräumvorrichtung nach
Auslauf des letzten Schnittgutes und bei hochgehaltener Vorschubeinrichtung 10,
11 in ihrer Bewegung nach unten zu begrenzen.
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Fällt die obere Vorschubeinrichtung 10, 11 durch Falschbedienung oder
Unachtsamkeit nach Austritt des Schnittgutes nach unten, so wird die Abräumvorrichtun:g,
die sich bei Austritt des Schnittgutes aus der Vorsch!ubeinrich.tung noch auf dem
Schnittgut befindet, infolge des plötzlichen Abfallens der Vorschubeinrichtung nach
oben geklappt (strichpunktierte Stellung in Fig. 3).
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Durch diese schwenkbare Anordnung der Abräumv orrichtung ist demnach
eine Zerstörung derselben, selbst beim Abfallen der Vorschubeinrichtung nicht möglich.