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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Trennen und/oder Perforieren von ein- oder mehrlagigem Tissuepapier,
um kleinere Elemente von einer verhältnismäßig dazu größeren Bahn zu separieren bzw.
um eine Perforation auf der Bahn einzubringen, sowie ein ein- oder
mehrlagiges Tissuepapier mit Perforationen oder einem oder mehreren
Schnitten.
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Tissuebahnen werden häufig in
Längsrichtung
oder Querrichtung durchtrennt, um kleinere Stücke zu erhalten. Dies ist erforderlich,
da das Tissuegewebe zweckmäßig in verhältnismäßig breiten
Bahnen hergestellt wird, deren Form und Größe dem jeweiligen Verwendungszweck
angepasst werden müssen.
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Bei anderen Anwendungen ist es wünschenswert,
eine oder mehrere Perforationen in die Tissuebahn Bahn einzubringen:
Dieser Fall tritt häufig
bei mehrlagigen Produkten auf, kann aber auch bei einlagigen Produkten
wünschenswert
sein.
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Sowohl das Durchtrennen als auch
das Perforieren der fortlaufenden Bahn soll mit einer verhältnismäßig hohen
Geschwindigkeit erfolgen, so dass ein rascher Durchfluss der zu
schneidenden bzw. perforierenden Bahn durch die Produktionslinien möglich ist
und durch den Schneide-, Trenn- oder Perforationsprozess
keine nennenswerte Verzögerung auftritt.
Die dabei verwendeten Schneidvorrichtungen müssen ferner sicherstellen,
dass die Linie möglichst
wenig Ausfall- bzw.
Stillstandszeiten hat, so dass die dadurch entstehenden Produktionseinbußen minimiert
werden. Dazu gehört
auch, dass ein Werkzeugwechsel, der aufgrund von Abnutzung bzw. geänderten
Schneid- oder Perforationsmustern notwendig wird, möglichst
vermieden wird.
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Gleichzeitig sollen die Werkzeuge
sicherstellen, dass der Bahnfluss möglichst unbeeinflusst durch
den Schneid- bzw. Perforationsprozess bleibt. Insbesondere ist unerwünschte Faltenbildung
aufgrund eines "Staus" der Bahn durch den
Schneidvorgang zu vermeiden.
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Die verwendeten Schneidvorrichtungen
stellen ferner sicher, dass auch Stoffe, die auf die Tissuebahnen
aufgebracht werden, mit durchtrennt werden können.
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Stand der
Technik
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Zum Trennen von im Produktionsprozess fortlaufenden
Bahnen werden gegenwärtig
Werkzeuge eingesetzt, die im wesentlichen auf dem Prinzip des Schneidens
beruhen. Die Funktionsweise ist dabei die, dass eine Klinge eines
Schneidwerkzeugs in Kontakt mit der zu durchtrennenden Bahn kommt
und diese, beispielsweise nach dem Prinzip des Scherenschnitts,
durchtrennt. Bei Schnitten in Produktionsflussrichtung werden auch
rotierende, scheibenförmige
Messer eingesetzt, die an einem ebenfalls rotierenden Amboss laufen
und dadurch einen Schnitt erzeugen können.
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Für
den Querschnitt von Bahnen sind auch Messer bekannt, die auf rotierenden
Zylindern angebracht sind. Durch eine leicht schräge Positionierung gegenüber dem
ebenfalls rotierenden Amboss kann ein Scherenschnitt in Querschnittsrichtung
der Bahnen erzeugt werden.
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Zum Perforieren von Tissuebahnen
oder ähnlichen
ein- und mehrlagigen bahnförmigen
Produkten wird ein einem Quetschschnitt ähnliches Verfahren verwendet.
Dieses unterscheidet sich von den Schneidverfahren insbesondere
dahingehend, dass andere Werkzeuge eingesetzt werden. So wird meist eine
Perforierwalze verwendet, die z.B. in Form einer Stahlwalze ausgebildet
ist, auf der die Perforierung positiv abgebildet ist. Diese Perforierwalze
rollt über eine
Gegenwalze ab. Das zwischen den Walzen geführte Material wird durch die
Abrollbewegung gequetscht. Dadurch wird das Muster, das auf der
Perforierwalze abgebildet ist, auf das dazwischen liegende Material übertragen.
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Aus der
US 4 118 619 A ist ein Verfahren zum
Perforieren eines sich bewegenden Papiers, insbesondere Zigarettenfilterpapieres
bekannt. Dabei wird ein optisches Laserstrahlmesser verwendet, um
einen kontinuierlichen Strahl in eine Reihe von Impulsen umzuwandeln,
die dazu verwendet werden, ein sich bewegendes Papier zu perforieren.
Das System verwendet eine kohärente
Lichtquelle, die einen Strahl erzeugt. Der Strahl wird durch ein
Drehmessersystem oder ein Klappensystem geführt, wobei das System eine
Anzahl von Drehscheiben umfasst, von denen jede ein oder mehrere
ringförmige
Elemente trägt,
die in Segmente unterteilt sind. Ausgewählte Segmente auf dem Ring
sind aus einem reflektierendem Material gebildet, so dass sie als
Spiegel für
den Laserstrahl wirken. Die verbleibenden Segmente sind in der Form
von Öffnungen,
die dem Laserstrahl ermöglichen,
durch die Scheibe zu treten. Dadurch, dass die verschiedenen Öffnungen
und reflektierenden Oberflächen
geeignet ausgerichtet werden, bewirkt eine Drehung der Scheiben,
dass der Strahl zyklisch entlang einer Vielzahl von Wegen durch
die Scheibenanordnung gelenkt wird, so dass periodisch ausgewählte Zielflächen auf
einem in der Nähe
befindlichen Ziel, wie einem Papier zur Produktion von Zigarettenfiltern,
getroffen werden.
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Die
US
4 864 098 beschreibt eine Vorrichtung zum Absorbieren eines
Energiestrahls und ein Verfahren zum Absorbieren der Leistung eines
Laserstrahls. Die Vorrichtung umfasst eine konische Oberfläche und
eine zylindrische Oberfläche.
Die zylindrische Oberfläche
arbeitet als Absorber und wird entsprechend der speziellen Wellenlänge des
zugehörigen
Lasers ausgewählt
so dass der Absorber gut geeignet für die entsprechende Wellenlänge ist.
Der Konus, der im Inneren des Zylinders angebracht ist, ist reflektierend
und reflektiert den eingehenden Laserstrahl in Richtung auf den
Absorber. Im Falle, dass der Laserstrahl durch den Absorber reflektiert
wird, wird er erneut auf die konische Oberfläche gerichtet und dort wiederum
in Richtung auf den Absorber reflektiert.
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Die
DE 41 22 273 A1 beschreibt eine Vorrichtung
zum Handhaben vom Blattmaterial. Das blattförmige Material wird mit Schnitten
oder Perforationen in der Richtung senkrecht zur Zuführrichtung
versehen. Das Blattmaterial wird durch eine Zuführwalze
11 mit Nuten
zugeführt,
um einen Laserstrahl oder einen elektronisch gepulsten Laserstrahl
zu absorbieren. Das Blattmaterial wird durch Saugmittel auf der Stützwalze
gehalten. Da die Nuten einen rechteckigen Querschnitt haben, wird
der Laserstrahl zurück zur
Quelle oder einem Spiegel reflektiert, was bedeutet, dass er nach
der Reflexion erneut durch das Blattmaterial geführt wird. Der Spiegel, der
den von einer Quelle kommenden Laserstrahl richtet, ist drehbar,
so dass Schnitte senkrecht zur Zuführrichtung durchgeführt werden.
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Darstellung
der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum Trennen und/oder Perforieren von ein- und mehrlagigen,
bahnenförmigen,
sich bewegenden Tissueprodukten, vorzuschlagen, die flexibel einsetzbar
ist und eine gleichbleibend gute Trenn- bzw. Perforationslinie über eine
längere
Zeitdauer mit geringem Wartungsaufwand sicherstellt.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, einen
Laserstrahl zum Schneiden der bahnförmigen ein- oder mehrlagigen
Tissuepapiere einzusetzen. Dadurch können durch eine einfache, geeignete
Lenkung des Laserstrahls, sowohl Schnittlinien oder Perforationen
in Längs-
als auch in Querrichtung bzw. in gekrümmter Form erzeugt werden,
ohne bei einem Wechsel des Trenn- oder Perforationsmusters einen Umbau
der gesamten Anlage bzw. Produktionslinie zu verlangen. Unter Längsrichtung
wird im Folgenden die Maschinenrichtung, unter Querrichtung eine Richtung
im Winkel zur Maschinenrichtung verstanden. Das Einsetzen eines
Lasers, dessen Strahl auf eine über
ein Stützelement
laufende zu bearbeitende ein- oder mehrlagige Bahn gelenkt wird,
bietet somit eine hohe Flexibilität der Anlage und damit für die Produktions-Linie.
Produktionseinbußen
durch Werkzeugwechsel für
neue Muster oder Schnittlinien, was bei herkömmlichen Vorrichtungen zu einem
Linienstillstand führt,
können
reduziert werden.
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Ferner wird dadurch, dass beim Trennverfahren
durch Anwendung des Lasers das Material, das zu trennen ist, durch
die zugeführte
Energie des Lasers an der Trennstelle verdampft wird, eine unerwünschte Faltenbildung
der Bahn, die bei herkömmlichen
Verfahren durch das Bilden von Spalten beim Schneiden auftreten
könne,
verringert. Dies resultiert insbesondere daher, dass die unter einer
bestimmten Spannung stehende Bahn nicht in ihrer Bewegung beeinflusst
wird. Somit kann durch den Einsatz eines Lasers beim Trennen von
Tissueprodukten auch die Qualität
des Produkts verbessert werden.
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Schließlich liegt ein Vorteil der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
darin, dass ein Wartungsaufwand verringert wird, der bei herkömmlichen
Anlagen durch die Abnutzung von Messern entsteht. Der Wartungsaufwand,
der wiederum zu einem Linienstillstand bei einem notwendigen Austausch
der Messer führen
kann, reduziert somit wiederum die Stillstandszeiten. Auch müssen für beschichtete
Tissuebahnen, die etwa mit Folien beschichtet sind, keine speziellen
Messer eingesetzt werden, da der Laserstrahl diese ebenfalls perforieren
bzw. trennen kann.
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Eine den Schnittprozess bzw. Trenn-
oder Perforationsvorgang beeinträchtigende
Staubentwicklung entfällt
zudem, da das Material an der Trenn- bzw. Perforationsstelle verdampft
wird. Die Staubentwicklung führt
bei herkömmlichen
Verfahren zu einer verringerten Beherrschbarkeit des Herstellungsprozesses.
Oftmals geht bei herkömmlichen, staubentwickelnden
Verfahren damit auch eine Produktqualitätsminderung einher.
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Vorteilhafte Ausführungsformen sind durch die übrigen Ansprüche gekennzeichnet.
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So ist nach einer bevorzugten Ausführungsform
das als Stützplatte
ausgeführte
Stützelement, über das
die bahnförmigen
Materialien geführt
werden, mit mindestens einer Absorptionsnut versehen. Diese Absorptionsnut
dient dazu, den das bahnförmige
Material durchdringenden Laserstrahl möglichst vollständig zu
absorbieren, so dass eine Reflexion des Strahls, möglicherweise
wiederum durch die Bahn, vermieden wird. Eine Reflexion des Strahles würde zu einer
Streuung führen.
Ein gestreuter Strahl jedoch hat nicht mehr genügend Energie, um die Bahn zu
schneiden. Dies könnte
unter Umständen
zu Versengungen führen.
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Die Absorptionsnut weist vorteilhafterweise eine
Abschrägung
auf, die den Laserstrahl auf eine ebenfalls in der Nut vorgesehene
Absorptionsfläche umlenkt.
Dies bedeutet, dass eine verhältnismäßig einfache
Geometrie vorliegt, die eine sichere Absorption des Laserstrahls
bei geeigneten Winkelverhältnissen
zwischen Abschrägung
und Absorptionsfläche
sowie Lasereinfallsrichtung sicherstellt.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Absorptionsfläche
stark strahlungsabsorbierend ausgeführt. Eine Möglichkeit dafür ist beispielsweise das
Ausführen
der Absorptionsfläche
tiefschwarz. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Reflexion des
Laserstrahls an der Absorptionsfläche auftritt.
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Bei einer einfachen Ausführungsform
ist dies beispielsweise durch eine Positionierung des Laserstrahls
und Lasers senkrecht über
der Stützplatte möglich. Alternativ
dazu können
selbstverständlich auch
Umlenkspiegel verwendet werden, um den Laserstrahl zu lenken.
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Vorteilhafterweise ist ein System
zur Kühlung
in der Stützplatte
integriert. Dadurch wird eine gute Wärmeabfuhr der absorbierten
Energie von der Stützplatte
sichergestellt. Dies trägt
wiederum dazu bei, dass ein Anbrennen des bahnförmigen Elements, das getrennt
bzw. perforiert werden soll, vermieden wird. Insbesondere wird bei
einer gleichzeitigen Reflexionsvermeidung bewirkt, dass tissueartige Materialien
nicht verbrannt oder verfärbt
entlang der Trennkante werden, was nebenbei zu einem unangenehmen
Geruch führt.
Wie bereits erwähnt
wurde, ist eine Reflexionsvermeidung insbesondere daher wünschenswert,
weil ein reflektierter Strahl nicht mehr exakt fokussiert ist und
somit nicht mehr ausreichend Energie aufbringt, um das Material
zu durchtrennen. Die Streuung des Strahls führt dann dazu, dass die Nachbarbereiche
der Trennkante zwar noch anbrennen aber nicht durchtrennt werden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform
ist mindestens ein Umlenkspiegel in der Anordnung vorgesehen. Durch
Anbringen eines Umlenkspiegels wird es möglich, den Laserkopf außerhalb der
eigentlichen Trenn- bzw. Perforationsanordnung zu positionieren.
Dies erleichtert beispielsweise die Wartung.
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Im einfachsten Fall ist der Umlenkspiegel nicht
durchlässig,
sondern leitet den eingehenden Strahl nur auf die Tissuebahn um
(oder ein entsprechendes bahnförmiges
Produkt).
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Nach einer vorteilhaften Ausführungsform
ist der Umlenkspiegel flexibel gelagert. Bei einer längs transportierten
Bahn beispielsweise kann durch eine flexible, rasch bewegbare Lagerung
des Umlenkspiegels ein nahezu beliebiges Muster als Perforation aufgebracht
werden. Auch kann ein Wechsel des Musters in der Produktionslinie
durch eine einfache Umstellung des Umlenkspiegels erzielt werden.
Dies vereinfacht den Verarbeitungsprozess, da eine große Freiheit
in der Form der Perforierung bzw. Trennung erreicht werden kann.
Durch eine einfache Ablenkung des Laserstrahls über einen Spiegel können nahezu
beliebige Perforationsmuster auf eine Bahn aufgebracht werden.
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Vorteilhafterweise sind mindestens
zwei Umlenkspiegel vorgesehen, von denen mindestens einer halbdurchlässig für Laserlicht
ist. Dies bedeutet, dass durch einen einzigen Laserstrahl bei geeigneter Anordnung
der Umlenkspiegel ein mehrbahniges Trennen bzw. Perforieren mit
einer einzigen Laserquelle durchgeführt werden kann. Vorteilhafterweise besitzt
die Stützplatte,
an den Stellen, an denen die umgelenkten Strahlen auf sie auftreffen,
jeweils ein Absorptionsnut. Alternativ dazu kann auch eine entsprechend
breite Absorptionsnut vorgesehen sein. Die halbdurchlässigen Umlenkspiegel
sind dabei vorteilhafterweise quer über die Bahn angeordnet.
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Bei einer Verwendung von Umlenkspiegeln, die
aufgrund ihre geringen Gewichts normalerweise sehr schnell lenkbar
sind, kann der Laserstrahl auf beliebige Konturen gelenkt werden, wodurch
eine flexible Trennung bzw. ein nahezu frei einstellbares Perforationsmuster
erzeugt werden kann.
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Bei allen beschriebenen Ausführungsformen ist
es ferner als besonders vorteilhaft hervorzuheben, dass die zu bearbeitende
Bahn in bezug auf die Bahnspannung frei den notwendigen Erfordernissen in
der Produktionslinie angepasst werden kann. Dies ist dadurch möglich, da
es sich beim Einsatz eines Lasers um eine kontaktfreie Bearbeitung
des Materials handelt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Nachfolgend wird die Erfindung rein
beispielhaft anhand der beigefügten
Figuren beschrieben, in denen:
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1 eine
schematische Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt, wobei
ein Laser ohne Umlenkspiegel zum Einsatz kommt;
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2 einen
Schnitt durch die Anordnung gemäß 1 zeigt;
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3 eine
Anordnung zeigt, die nicht Gegenstand der Erfindung ist, um die
Funktion eines Umlenkspiegels zum Umlenken des Laserstrahls zu verdeutlichen;
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4 eine
Anordnung ähnlich
zu 3 zeigt, wobei drei
Umlenkspiegel verwendet werden, und ein mehrbahniges Trennen durchgeführt wird; und
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5 eine
Anordnung ähnlich
zu 3 und 4 mit einem Umlenkspiegel zum Perforieren
von Bahnen zeigt.
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Wege zur Ausführung der
Erfindung
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10. 2 zeigt eine Seitenansicht
davon.
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Dabei ist ein Laserkopf 12,
der einen Laserstrahl 14 emittiert, senkrecht über einer
Stützplatte 32 positioniert. Über die
Stützplatte 32 wird
eine zu bearbeitende ein- oder mehrlagige Materialbahn 18 in Richtung
des Pfeils bewegt. Dazu werden herkömmliche Mittel (nicht gezeigt)
verwendet.
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In der dargestellten Ausführungsform
wird die Materialbahn 18 durch den Laserstrahl 14 in Längsrichtung
durchtrennt, so dass zwei schmälere Materialbahnen 18', 18'' erzeugt werden.
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In der Platte 32 befindet
sich ein Schlitz 33, in der der von der Lasereinrichtung 12 emittierte
Laserstrahl 14 einlaufen kann. Damit der Strahl im Schlitz
verläuft,
kann, wie aus 7 ersichtlich ist, eine
Absaugeinrichtung 36 an der Stützplatte 32 angebracht
sein. Diese Absaugeinrichtung wird benötigt, um etwaige Verschmutzungen
des Laserstrahls, der auf dem letzten Stück in einem Gas geführt wird, zu
vermeiden.
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Die Stützplatte 32 weist
abgerundete oder abgewinkelte Endbereiche 32a auf, um eine
Beschädigung
des Bahnmaterials zu vermeiden.
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Die Absorptionsfläche 22 ist bevorzugterweise
aus einem stark Strahlung absorbierenden Material gefertigt bzw.
mit einer entsprechenden Beschichtung versehen. Insbesondere ist
eine tiefschwarze Färbung
der Absorptionsfläche 22 besonders
geeignet. Dadurch wird sichergestellt, dass der einfallende und
durch die Reflexionsfläche 24 umgelenkte
Laserstrahl 14 in der Absorptionsfläche 22 vollständig absorbiert
wird und nicht teilweise wieder reflektiert wird, was zu einer gewissen,
unerwünschten
Streuung des Laserstrahls 14 führen würde.
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Die in den 1 und 2 schematisch
dargestellte Ausführungsform
kann auch mit den in 3 bis 5 gezeigten und im Folgenden
beschriebenen einfachen oder mehrfachen Spiegelmechanismen eingesetzt
werden.
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3 zeigt
eine Anordnung 10, die ebenfalls zum Durchtrennen von beispielsweise
einer Tissuebahn verwendet wird. Die Tissuebahn 18 wird
dabei ebenfalls in Längsrichtung,
also entsprechend der Bewegungsrichtung X durchtrennt. Die Verwendung des
Strahls 14 des Lasers 12 sorgt für eine staubfreie,
ortsgenaue Durchtrennung durch Verdampfen des Materials an der Trennkante 19.
Es sollte hier aber deutlich gemacht werden, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
nicht nur Perforationen oder Schnitte in Längsrichtung erzeugen kann,
sondern ebenfalls in beliebigen anderen Richtungen.
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Statt der in 1 und 2 dargestellten
Stützrolle 32 verwendet
diese Anordnung eine Stützrolle 12.
Ferner ist zusätzlich
zu der in 1 dargestellten Anordnung
ein Umlenkspiegel 26 vorgesehen. Der Umlenkspiegel 26 ist
in der dargestellten Ausführungsform
als Reflexionsspiegel lichtundurchlässig gestaltet. Das Vorsehen
des Umlenkspiegels 26 ermöglicht es, den Laser 12 etwas
außerhalb
der eigentlichen Trennanordnung zu positionieren. Somit wird die
Zugänglichkeit,
beispielsweise bei Wartungsarbeiten, sowohl zur Trennanordnung als
auch zum Laser erleichtert.
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Der Umlenkspiegel 26 kann
durch einen geeigneten Verstellmechanismus (nicht gezeigt) schwenkbar
und/oder bewegbar gelagert sein. Die flexible Lagerung des Umlenkspiegels
ermöglicht
es, auch andere Trennschnitte als geradlinige durchzuführen. Beispielsweise
können
kurvenförmige
Trennungen erzeugt werden. Allerdings ist dabei möglichst
sicherzustellen, dass der Laserstrahl 26 dennoch stets
auf die Absorptionsnut 20 der Stützrolle 16 auftrifft.
Dies kann, im Fall, dass der Reflexionsspiegel 26 geschwenkt
oder gekippt wird, durch eine breitere Absorptionsnut 26 bzw.
durch mehrere Absorptionsnuten realisiert sein.
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4 zeigt
eine Vorrichtung 10, bei der mehrere Umlenkspiegel vorgesehen
sind. Insbesondere sind drei Umlenkspiegel 26, 27, 28 in
der Anordnung angebracht. Die Umlenkspiegel 27 und 28 sind
als halbdurchlässige
Spiegel gestaltet. Dadurch wird ein Teil des Laserstrahls umgelenkt,
im dargestellten Fall um 90 °,
und ein weiterer Teil des Laserstrahls durchdringt die halbdurchlässigen Spiegel 27 bzw. 28 jeweils
hinsichtlich seiner Richtung unverändert. Dadurch können gleichzeitig
mehrere Trennungen einer Bahn 18 in Längsrichtung, also in Bewegungsrichtung
X der Bahn, durchgeführt
werden, wobei nur ein einziger Laserkopf 12 verwendet wird,
der einen einzigen Strahl 14 emittiert.
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Selbstverständlich können die Umlenkspiegel 26, 27 und 28 wiederum
beweglich und schwenkbar gelagert sein, so dass kurvenförmige Trennungen
ebenfalls möglich
sind. Der Umlenkspiegel 26 ist bei dieser Ausführungsform
ebenfalls Licht undurchlässig
gestaltet.
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Durch das Vorsehen der drei Umlenkspiegel 26, 27, 28 werden
drei Trennkanten 19, 19', 19'' erzeugt.
In der dargestellten Ausführungsform
sind diese parallel zueinander. Wie erwähnt, können jedoch bei schwenkbaren
oder kippbaren Umlenkspiegeln 26, 27, 28 auch
kurvenförmige
Bahnen erzeugt werden. Sind die Umlenkspiegel einzeln ansteuerbar,
so müssen
die Trennungen nicht notwendigerweise parallel sein.
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Vorteilhafterweise ist bei der dargestellten Anordnung
für jeden
der Teillaserstrahlen 14', 14'', 14''', die durch Aufteilung
des Laserstrahls 14 entstehen, eine Absorptionsnut in der
Stützwalze 16 vorgesehen.
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In 5 ist
gezeigt, wie bei einer Anordnung 10, die einen Laserkopf 12 und
einen Umlenkspiegel 26 umfasst, eine Perforation 30 in
die Bahn 18 eingebracht werden kann. Dazu wird der Umlenkspiegel 26 flexibel
gelagert und bewegt, so dass der Laserstrahl 14 entsprechend
abgelenkt wird. Dabei können
runde, ovale oder schlitzförmige
Perforationslöcher
erzeugt werden. Insbesondere wird dazu die Pulsfrequenz und die
Pulsdauer des Laserstrahls 14 entsprechend angepasst.
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Der wesentliche Aspekt der Erfindung
liegt darin, dass durch das Vorsehen eines Lasers zum Perforieren
bzw. Trennen von bahnähnlichen
Materialien, die ein- oder mehrlagig sein können, eine flexible Anordnung
erzielt wird, die ohne nennenswerte Umbaumaßnahmen das Durchtrennen bzw.
Perforieren der Bahn in nahezu beliebigen Trenn- oder Perforationsmustern
ermöglicht.
Insbesondere entfällt eine
Abnutzung des Werkzeugs und somit ein häufiger Wechsel der Einheit
aufgrund der Werkzeugabnutzung. Eine Staubentwicklung, die ebenfalls
unerwünscht
ist, bzw. eine Änderung
der Spannung der Bahn oder eine Beeinflussung der Bewegung der Bahn
wird ebenfalls verhindert.