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DE10066062A1 - Vorrichtung zum Trennen und/oder Perforieren - Google Patents

Vorrichtung zum Trennen und/oder Perforieren Download PDF

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DE10066062A1
DE10066062A1 DE10066062A DE10066062A DE10066062A1 DE 10066062 A1 DE10066062 A1 DE 10066062A1 DE 10066062 A DE10066062 A DE 10066062A DE 10066062 A DE10066062 A DE 10066062A DE 10066062 A1 DE10066062 A1 DE 10066062A1
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DE
Germany
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laser
contraption
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laser beam
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DE10066062A
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Heinz-Jürgen Müller
Gunnar Bredahl
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Essity Germany GmbH
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SCA Hygiene Products GmbH
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Abstract

Eine Vorrichtung (10) dient dem Trennen und/oder Perforieren von ein- oder mehrlagigem Tissuepapier. Die Vorrichtung umfasst eine Stützplatte (32) sowie eine Laseranordnung mit mindestens einem Laser (12), der einen Laserstrahl (14) emittiert. Weiterhin betrifft die Erfindung ein ein- oder mehrlagiges Tissuepapier mit Perforationen oder einem oder mehreren Schnitten, die durch eine Laseranordnung erzeugt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen und/oder Perforieren von ein- oder mehrlagigem Tissuepapier, um kleinere Elemente von einer verhältnismäßig dazu größeren Bahn zu separieren bzw. um eine Perforation auf der Bahn einzubringen, sowie ein ein- oder mehrlagiges Tissuepapier mit Perforationen oder einem oder mehreren Schnitten.
  • Tissuebahnen werden häufig in Längsrichtung oder Querrichtung durchtrennt, um kleinere Stücke zu erhalten. Dies ist erforderlich, da das Tissuegewebe zweckmäßig in verhältnismäßig breiten Bahnen hergestellt wird, deren Form und Größe dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst werden müssen.
  • Bei anderen Anwendungen ist es wünschenswert, eine oder mehrere Perforationen in die Tissuebahn Bahn einzubringen: Dieser Fall tritt häufig bei mehrlagigen Produkten auf, kann aber auch bei einlagigen Produkten wünschenswert sein.
  • Sowohl das Durchtrennen als auch das Perforieren der fortlaufenden Bahn soll mit einer verhältnismäßig hohen Geschwindigkeit erfolgen, so dass ein rascher Durchfluss der zu schneidenden bzw. perforierenden Bahn durch die Produktionslinien möglich ist und durch den Schneide-, Trenn- oder Perforationsprozess keine nennenswerte Verzögerung auftritt. Die dabei verwendeten Schneidvorrichtungen müssen ferner sicherstellen, dass die Linie möglichst wenig Ausfall- bzw. Stillstandszeiten hat, so dass die dadurch entstehenden Produktionseinbußen minimiert werden. Dazu gehört auch, dass ein Werkzeugwechsel, der aufgrund von Abnutzung bzw. geänderten Schneid- oder Perforationsmustern notwendig wird, möglichst vermieden wird.
  • Gleichzeitig sollen die Werkzeuge sicherstellen, dass der Bahnfluss möglichst unbeeinflusst durch den Schneid- bzw. Perforationsprozess bleibt. Insbesondere ist unerwünschte Faltenbildung aufgrund eines "Staus" der Bahn durch den Schneidvorgang zu vermeiden.
  • Die verwendeten Schneidvorrichtungen stellen ferner sicher, dass auch Stoffe, die auf die Tissuebahnen aufgebracht werden, mit durchtrennt werden können.
  • Stand der Technik
  • Zum Trennen von im Produktionsprozess fortlaufenden Bahnen werden gegenwärtig Werkzeuge eingesetzt, die im wesentlichen auf dem Prinzip des Schneidens beruhen. Die Funktionsweise ist dabei die, dass eine Klinge eines Schneidwerkzeugs in Kontakt mit der zu durchtrennenden Bahn kommt und diese, beispielsweise nach dem Prinzip des Scherenschnitts, durchtrennt. Bei Schnitten in Produktionsflussrichtung werden auch rotierende, scheibenförmige Messer eingesetzt, die an einem ebenfalls rotierenden Amboss laufen und dadurch einen Schnitt erzeugen können.
  • Für den Querschnitt von Bahnen sind auch Messer bekannt, die auf rotierenden Zylindern angebracht sind. Durch eine leicht schräge Positionierung gegenüber dem ebenfalls rotierenden Amboss kann ein Scherenschnitt in Querschnittsrichtung der Bahnen erzeugt werden.
  • Zum Perforieren von Tissuebahnen oder ähnlichen ein- und mehrlagigen bahnförmigen Produkten wird ein einem Quetschschnitt ähnliches Verfahren verwendet. Dieses unterscheidet sich von den Schneidverfahren insbesondere dahingehend, dass andere Werkzeuge eingesetzt werden. So wird meist eine Perforierwalze verwendet, die z.B. in Form einer Stahlwalze ausgebildet ist, auf der die Perforierung positiv abgebildet ist. Diese Perforierwalze rollt über eine Gegenwalze ab. Das zwischen den Walzen geführte Material wird durch die Abrollbewegung gequetscht. Dadurch wird das Muster, das auf der Perforierwalze abgebildet ist, auf das dazwischen liegende Material übertragen.
  • Aus der US 4 118 619 A ist ein Verfahren zum Perforieren eines sich bewegenden Papiers, insbesondere Zigarettenfilterpapieres bekannt. Dabei wird ein optisches Laserstrahlmesser verwendet, um einen kontinuierlichen Strahl in eine Reihe von Impulsen umzuwandeln, die dazu verwendet werden, ein sich bewegendes Papier zu perforieren. Das System verwendet eine kohärente Lichtquelle, die einen Strahl erzeugt. Der Strahl wird durch ein Drehmessersystem oder ein Klappensystem geführt, wobei das System eine Anzahl von Drehscheiben umfasst, von denen jede ein oder mehrere ringförmige Elemente trägt, die in Segmente unterteilt sind. Ausgewählte Segmente auf dem Ring sind aus einem reflektierendem Material gebildet, so dass sie als Spiegel für den Laserstrahl wirken. Die verbleibenden Segmente sind in der Form von Öffnungen, die dem Laserstrahl ermöglichen, durch die Scheibe zu treten. Dadurch, dass die verschiedenen Öffnungen und reflektierenden Oberflächen geeignet ausgerichtet werden, bewirkt eine Drehung der Scheiben, dass der Strahl zyklisch entlang einer Vielzahl von Wegen durch die Scheibenanordnung gelenkt wird, so dass periodisch ausgewählte Zielflächen auf einem in der Nähe befindlichen Ziel, wie einem Papier zur Produktion von Zigarettenfiltern, getroffen werden.
  • Die US 4 864 098 beschreibt eine Vorrichtung zum Absorbieren eines Energiestrahls und ein Verfahren zum Absorbieren der Leistung eines Laserstrahls. Die Vorrichtung umfasst eine konische Oberfläche und eine zylindrische Oberfläche. Die zylindrische Oberfläche arbeitet als Absorber und wird entsprechend der speziellen Wellenlänge des zugehörigen Lasers ausgewählt so dass der Absorber gut geeignet für die entsprechende Wellenlänge ist. Der Konus, der im Inneren des Zylinders angebracht ist, ist reflektierend und reflektiert den eingehenden Laserstrahl in Richtung auf den Absorber. Im Falle, dass der Laserstrahl durch den Absorber reflektiert wird, wird er erneut auf die konische Oberfläche gerichtet und dort wiederum in Richtung auf den Absorber reflektiert.
  • Die DE 41 22 273 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Handhaben vom Blattmaterial. Das blattförmige Material wird mit Schnitten oder Perforationen in der Richtung senkrecht zur Zuführrichtung versehen. Das Blattmaterial wird durch eine Zuführwalze 11 mit Nuten zugeführt, um einen Laserstrahl oder einen elektronisch gepulsten Laserstrahl zu absorbieren. Das Blattmaterial wird durch Saugmittel auf der Stützwalze gehalten. Da die Nuten einen rechteckigen Querschnitt haben, wird der Laserstrahl zurück zur Quelle oder einem Spiegel reflektiert, was bedeutet, dass er nach der Reflexion erneut durch das Blattmaterial geführt wird. Der Spiegel, der den von einer Quelle kommenden Laserstrahl richtet, ist drehbar, so dass Schnitte senkrecht zur Zuführrichtung durchgeführt werden.
  • Darstellung der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Trennen und/oder Perforieren von ein- und mehrlagigen, bahnenförmigen, sich bewegenden Tissueprodukten, vorzuschlagen, die flexibel einsetzbar ist und eine gleichbleibend gute Trenn- bzw. Perforationslinie über eine längere Zeitdauer mit geringem Wartungsaufwand sicherstellt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, einen Laserstrahl zum Schneiden der bahnförmigen ein- oder mehrlagigen Tissuepapiere einzusetzen. Dadurch können durch eine einfache, geeignete Lenkung des Laserstrahls, sowohl Schnittlinien oder Perforationen in Längs- als auch in Querrichtung bzw. in gekrümmter Form erzeugt werden, ohne bei einem Wechsel des Trenn- oder Perforationsmusters einen Umbau der gesamten Anlage bzw. Produktionslinie zu verlangen. Unter Längsrichtung wird im Folgenden die Maschinenrichtung, unter Querrichtung eine Richtung im Winkel zur Maschinenrichtung verstanden. Das Einsetzen eines Lasers, dessen Strahl auf eine über ein Stützelement laufende zu bearbeitende ein- oder mehrlagige Bahn gelenkt wird, bietet somit eine hohe Flexibilität der Anlage und damit für die Produktions-Linie. Produktionseinbußen durch Werkzeugwechsel für neue Muster oder Schnittlinien, was bei herkömmlichen Vorrichtungen zu einem Linienstillstand führt, können reduziert werden.
  • Ferner wird dadurch, dass beim Trennverfahren durch Anwendung des Lasers das Material, das zu trennen ist, durch die zugeführte Energie des Lasers an der Trennstelle verdampft wird, eine unerwünschte Faltenbildung der Bahn, die bei herkömmlichen Verfahren durch das Bilden von Spalten beim Schneiden auftreten könne, verringert. Dies resultiert insbesondere daher, dass die unter einer bestimmten Spannung stehende Bahn nicht in ihrer Bewegung beeinflusst wird. Somit kann durch den Einsatz eines Lasers beim Trennen von Tissueprodukten auch die Qualität des Produkts verbessert werden.
  • Schließlich liegt ein Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung darin, dass ein Wartungsaufwand verringert wird, der bei herkömmlichen Anlagen durch die Abnutzung von Messern entsteht. Der Wartungsaufwand, der wiederum zu einem Linienstillstand bei einem notwendigen Austausch der Messer führen kann, reduziert somit wiederum die Stillstandszeiten. Auch müssen für beschichtete Tissuebahnen, die etwa mit Folien beschichtet sind, keine speziellen Messer eingesetzt werden, da der Laserstrahl diese ebenfalls perforieren bzw. trennen kann.
  • Eine den Schnittprozess bzw. Trenn- oder Perforationsvorgang beeinträchtigende Staubentwicklung entfällt zudem, da das Material an der Trenn- bzw. Perforationsstelle verdampft wird. Die Staubentwicklung führt bei herkömmlichen Verfahren zu einer verringerten Beherrschbarkeit des Herstellungsprozesses. Oftmals geht bei herkömmlichen, staubentwickelnden Verfahren damit auch eine Produktqualitätsminderung einher.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen sind durch die übrigen Ansprüche gekennzeichnet.
  • So ist nach einer bevorzugten Ausführungsform das als Stützplatte ausgeführte Stützelement, über das die bahnförmigen Materialien geführt werden, mit mindestens einer Absorptionsnut versehen. Diese Absorptionsnut dient dazu, den das bahnförmige Material durchdringenden Laserstrahl möglichst vollständig zu absorbieren, so dass eine Reflexion des Strahls, möglicherweise wiederum durch die Bahn, vermieden wird. Eine Reflexion des Strahles würde zu einer Streuung führen. Ein gestreuter Strahl jedoch hat nicht mehr genügend Energie, um die Bahn zu schneiden. Dies könnte unter Umständen zu Versengungen führen.
  • Die Absorptionsnut weist vorteilhafterweise eine Abschrägung auf, die den Laserstrahl auf eine ebenfalls in der Nut vorgesehene Absorptionsfläche umlenkt. Dies bedeutet, dass eine verhältnismäßig einfache Geometrie vorliegt, die eine sichere Absorption des Laserstrahls bei geeigneten Winkelverhältnissen zwischen Abschrägung und Absorptionsfläche sowie Lasereinfallsrichtung sicherstellt.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die Absorptionsfläche stark strahlungsabsorbierend ausgeführt. Eine Möglichkeit dafür ist beispielsweise das Ausführen der Absorptionsfläche tiefschwarz. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Reflexion des Laserstrahls an der Absorptionsfläche auftritt.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform ist dies beispielsweise durch eine Positionierung des Laserstrahls und Lasers senkrecht über der Stützplatte möglich. Alternativ dazu können selbstverständlich auch Umlenkspiegel verwendet werden, um den Laserstrahl zu lenken.
  • Vorteilhafterweise ist ein System zur Kühlung in der Stützplatte integriert. Dadurch wird eine gute Wärmeabfuhr der absorbierten Energie von der Stützplatte sichergestellt. Dies trägt wiederum dazu bei, dass ein Anbrennen des bahnförmigen Elements, das getrennt bzw. perforiert werden soll, vermieden wird. Insbesondere wird bei einer gleichzeitigen Reflexionsvermeidung bewirkt, dass tissueartige Materialien nicht verbrannt oder verfärbt entlang der Trennkante werden, was nebenbei zu einem unangenehmen Geruch führt. Wie bereits erwähnt wurde, ist eine Reflexionsvermeidung insbesondere daher wünschenswert, weil ein reflektierter Strahl nicht mehr exakt fokussiert ist und somit nicht mehr ausreichend Energie aufbringt, um das Material zu durchtrennen. Die Streuung des Strahls führt dann dazu, dass die Nachbarbereiche der Trennkante zwar noch anbrennen aber nicht durchtrennt werden.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist mindestens ein Umlenkspiegel in der Anordnung vorgesehen. Durch Anbringen eines Umlenkspiegels wird es möglich, den Laserkopf außerhalb der eigentlichen Trenn- bzw. Perforationsanordnung zu positionieren. Dies erleichtert beispielsweise die Wartung.
  • Im einfachsten Fall ist der Umlenkspiegel nicht durchlässig, sondern leitet den eingehenden Strahl nur auf die Tissuebahn um (oder ein entsprechendes bahnförmiges Produkt).
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Umlenkspiegel flexibel gelagert. Bei einer längs transportierten Bahn beispielsweise kann durch eine flexible, rasch bewegbare Lagerung des Umlenkspiegels ein nahezu beliebiges Muster als Perforation aufgebracht werden. Auch kann ein Wechsel des Musters in der Produktionslinie durch eine einfache Umstellung des Umlenkspiegels erzielt werden. Dies vereinfacht den Verarbeitungsprozess, da eine große Freiheit in der Form der Perforierung bzw. Trennung erreicht werden kann. Durch eine einfache Ablenkung des Laserstrahls über einen Spiegel können nahezu beliebige Perforationsmuster auf eine Bahn aufgebracht werden.
  • Vorteilhafterweise sind mindestens zwei Umlenkspiegel vorgesehen, von denen mindestens einer halbdurchlässig für Laserlicht ist. Dies bedeutet, dass durch einen einzigen Laserstrahl bei geeigneter Anordnung der Umlenkspiegel ein mehrbahniges Trennen bzw. Perforieren mit einer einzigen Laserquelle durchgeführt werden kann. Vorteilhafterweise besitzt die Stützplatte, an den Stellen, an denen die umgelenkten Strahlen auf sie auftreffen, jeweils ein Absorptionsnut. Alternativ dazu kann auch eine entsprechend breite Absorptionsnut vorgesehen sein. Die halbdurchlässigen Umlenkspiegel sind dabei vorteilhafterweise quer über die Bahn angeordnet.
  • Bei einer Verwendung von Umlenkspiegeln, die aufgrund ihre geringen Gewichts normalerweise sehr schnell lenkbar sind, kann der Laserstrahl auf beliebige Konturen gelenkt werden, wodurch eine flexible Trennung bzw. ein nahezu frei einstellbares Perforationsmuster erzeugt werden kann.
  • Bei allen beschriebenen Ausführungsformen ist es ferner als besonders vorteilhaft hervorzuheben, dass die zu bearbeitende Bahn in bezug auf die Bahnspannung frei den notwendigen Erfordernissen in der Produktionslinie angepasst werden kann. Dies ist dadurch möglich, da es sich beim Einsatz eines Lasers um eine kontaktfreie Bearbeitung des Materials handelt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der beigefügten Figuren beschrieben, in denen:
  • 1 eine schematische Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigt, wobei ein Laser ohne Umlenkspiegel zum Einsatz kommt;
  • 2 einen Schnitt durch die Anordnung gemäß 1 zeigt;
  • 3 eine Anordnung zeigt, die nicht Gegenstand der Erfindung ist, um die Funktion eines Umlenkspiegels zum Umlenken des Laserstrahls zu verdeutlichen;
  • 4 eine Anordnung ähnlich zu 3 zeigt, wobei drei Umlenkspiegel verwendet werden, und ein mehrbahniges Trennen durchgeführt wird; und
  • 5 eine Anordnung ähnlich zu 3 und 4 mit einem Umlenkspiegel zum Perforieren von Bahnen zeigt.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10. 2 zeigt eine Seitenansicht davon.
  • Dabei ist ein Laserkopf 12, der einen Laserstrahl 14 emittiert, senkrecht über einer Stützplatte 32 positioniert. Über die Stützplatte 32 wird eine zu bearbeitende ein- oder mehrlagige Materialbahn 18 in Richtung des Pfeils bewegt. Dazu werden herkömmliche Mittel (nicht gezeigt) verwendet.
  • In der dargestellten Ausführungsform wird die Materialbahn 18 durch den Laserstrahl 14 in Längsrichtung durchtrennt, so dass zwei schmälere Materialbahnen 18', 18'' erzeugt werden.
  • In der Platte 32 befindet sich ein Schlitz 33, in der der von der Lasereinrichtung 12 emittierte Laserstrahl 14 einlaufen kann. Damit der Strahl im Schlitz verläuft, kann, wie aus 7 ersichtlich ist, eine Absaugeinrichtung 36 an der Stützplatte 32 angebracht sein. Diese Absaugeinrichtung wird benötigt, um etwaige Verschmutzungen des Laserstrahls, der auf dem letzten Stück in einem Gas geführt wird, zu vermeiden.
  • Die Stützplatte 32 weist abgerundete oder abgewinkelte Endbereiche 32a auf, um eine Beschädigung des Bahnmaterials zu vermeiden.
  • Die Absorptionsfläche 22 ist bevorzugterweise aus einem stark Strahlung absorbierenden Material gefertigt bzw. mit einer entsprechenden Beschichtung versehen. Insbesondere ist eine tiefschwarze Färbung der Absorptionsfläche 22 besonders geeignet. Dadurch wird sichergestellt, dass der einfallende und durch die Reflexionsfläche 24 umgelenkte Laserstrahl 14 in der Absorptionsfläche 22 vollständig absorbiert wird und nicht teilweise wieder reflektiert wird, was zu einer gewissen, unerwünschten Streuung des Laserstrahls 14 führen würde.
  • Die in den 1 und 2 schematisch dargestellte Ausführungsform kann auch mit den in 3 bis 5 gezeigten und im Folgenden beschriebenen einfachen oder mehrfachen Spiegelmechanismen eingesetzt werden.
  • 3 zeigt eine Anordnung 10, die ebenfalls zum Durchtrennen von beispielsweise einer Tissuebahn verwendet wird. Die Tissuebahn 18 wird dabei ebenfalls in Längsrichtung, also entsprechend der Bewegungsrichtung X durchtrennt. Die Verwendung des Strahls 14 des Lasers 12 sorgt für eine staubfreie, ortsgenaue Durchtrennung durch Verdampfen des Materials an der Trennkante 19. Es sollte hier aber deutlich gemacht werden, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur Perforationen oder Schnitte in Längsrichtung erzeugen kann, sondern ebenfalls in beliebigen anderen Richtungen.
  • Statt der in 1 und 2 dargestellten Stützrolle 32 verwendet diese Anordnung eine Stützrolle 12. Ferner ist zusätzlich zu der in 1 dargestellten Anordnung ein Umlenkspiegel 26 vorgesehen. Der Umlenkspiegel 26 ist in der dargestellten Ausführungsform als Reflexionsspiegel lichtundurchlässig gestaltet. Das Vorsehen des Umlenkspiegels 26 ermöglicht es, den Laser 12 etwas außerhalb der eigentlichen Trennanordnung zu positionieren. Somit wird die Zugänglichkeit, beispielsweise bei Wartungsarbeiten, sowohl zur Trennanordnung als auch zum Laser erleichtert.
  • Der Umlenkspiegel 26 kann durch einen geeigneten Verstellmechanismus (nicht gezeigt) schwenkbar und/oder bewegbar gelagert sein. Die flexible Lagerung des Umlenkspiegels ermöglicht es, auch andere Trennschnitte als geradlinige durchzuführen. Beispielsweise können kurvenförmige Trennungen erzeugt werden. Allerdings ist dabei möglichst sicherzustellen, dass der Laserstrahl 26 dennoch stets auf die Absorptionsnut 20 der Stützrolle 16 auftrifft. Dies kann, im Fall, dass der Reflexionsspiegel 26 geschwenkt oder gekippt wird, durch eine breitere Absorptionsnut 26 bzw. durch mehrere Absorptionsnuten realisiert sein.
  • 4 zeigt eine Vorrichtung 10, bei der mehrere Umlenkspiegel vorgesehen sind. Insbesondere sind drei Umlenkspiegel 26, 27, 28 in der Anordnung angebracht. Die Umlenkspiegel 27 und 28 sind als halbdurchlässige Spiegel gestaltet. Dadurch wird ein Teil des Laserstrahls umgelenkt, im dargestellten Fall um 90 °, und ein weiterer Teil des Laserstrahls durchdringt die halbdurchlässigen Spiegel 27 bzw. 28 jeweils hinsichtlich seiner Richtung unverändert. Dadurch können gleichzeitig mehrere Trennungen einer Bahn 18 in Längsrichtung, also in Bewegungsrichtung X der Bahn, durchgeführt werden, wobei nur ein einziger Laserkopf 12 verwendet wird, der einen einzigen Strahl 14 emittiert.
  • Selbstverständlich können die Umlenkspiegel 26, 27 und 28 wiederum beweglich und schwenkbar gelagert sein, so dass kurvenförmige Trennungen ebenfalls möglich sind. Der Umlenkspiegel 26 ist bei dieser Ausführungsform ebenfalls Licht undurchlässig gestaltet.
  • Durch das Vorsehen der drei Umlenkspiegel 26, 27, 28 werden drei Trennkanten 19, 19', 19'' erzeugt. In der dargestellten Ausführungsform sind diese parallel zueinander. Wie erwähnt, können jedoch bei schwenkbaren oder kippbaren Umlenkspiegeln 26, 27, 28 auch kurvenförmige Bahnen erzeugt werden. Sind die Umlenkspiegel einzeln ansteuerbar, so müssen die Trennungen nicht notwendigerweise parallel sein.
  • Vorteilhafterweise ist bei der dargestellten Anordnung für jeden der Teillaserstrahlen 14', 14'', 14''', die durch Aufteilung des Laserstrahls 14 entstehen, eine Absorptionsnut in der Stützwalze 16 vorgesehen.
  • In 5 ist gezeigt, wie bei einer Anordnung 10, die einen Laserkopf 12 und einen Umlenkspiegel 26 umfasst, eine Perforation 30 in die Bahn 18 eingebracht werden kann. Dazu wird der Umlenkspiegel 26 flexibel gelagert und bewegt, so dass der Laserstrahl 14 entsprechend abgelenkt wird. Dabei können runde, ovale oder schlitzförmige Perforationslöcher erzeugt werden. Insbesondere wird dazu die Pulsfrequenz und die Pulsdauer des Laserstrahls 14 entsprechend angepasst.
  • Der wesentliche Aspekt der Erfindung liegt darin, dass durch das Vorsehen eines Lasers zum Perforieren bzw. Trennen von bahnähnlichen Materialien, die ein- oder mehrlagig sein können, eine flexible Anordnung erzielt wird, die ohne nennenswerte Umbaumaßnahmen das Durchtrennen bzw. Perforieren der Bahn in nahezu beliebigen Trenn- oder Perforationsmustern ermöglicht. Insbesondere entfällt eine Abnutzung des Werkzeugs und somit ein häufiger Wechsel der Einheit aufgrund der Werkzeugabnutzung. Eine Staubentwicklung, die ebenfalls unerwünscht ist, bzw. eine Änderung der Spannung der Bahn oder eine Beeinflussung der Bewegung der Bahn wird ebenfalls verhindert.

Claims (11)

  1. Vorrichtung (10) zum Trennen und/oder Perforieren von ein- oder mehrlagigem Tissuepapier (18), umfassend eine Stützplatte (32) sowie eine Laseranordnung mit mindestens einem Laser (12), der einen Laserstrahl (14) emittiert.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützplatte (32) mit mindestens einer Absorptionsnut (33) versehen ist.
  3. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein System zur Kühlung der Stützplatte (32) vorgesehen ist.
  4. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Umlenkspiegel (26, 27, 28) vorgesehen ist.
  5. Vorrichtung (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkspiegel (20) den Laserstrahl (14) so lenkt, dass er im wesentlichen senkrecht auf die dem bahnförmigen Material zugewandten Fläche der Stützplatte (32) auftrifft.
  6. Vorrichtung (10) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkspiegel (26, 27, 28) flexibel gelagert ist.
  7. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Umlenkspiegel (26, 27, 28) vorgesehen sind, von denen mindestens einer (27, 28) halbdurchlässig für Laserlicht ist.
  8. Vorrichtung (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahl der Absorptionsnuten (20) in der Stützplatte (32) mit der Zahl der Umlenkspiegel (26, 27, 28), die das Licht auf die Stützplatte (32) lenken, identisch ist.
  9. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Absaugeinrichtung (36) an der Stützplatte (32) angebracht ist.
  10. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützplatte (32) abgerundete oder abgewinkelte Endbereiche (32a) aufweist.
  11. Ein- oder mehrlagiges Tissuepapier mit Perforationen, oder einem oder mehreren Schnitten die durch eine Laseranordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche erzeugt sind.
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