DE10038104C2 - Vorrichtung zum Trennen und/oder Perforieren - Google Patents
Vorrichtung zum Trennen und/oder PerforierenInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung (10) dient dem Brennen und/oder Perforieren von bahnförmigen Materialien (18), insbesondere von ein- oder mehrlagigem Tissuepapier. Die Vorrichtung umfasst ein Stützelement (16) sowie eine Laseranordnung mit mindestens einem Laser (12), der einen Laserstrahl (14) imitiert. Weiterhin betrifft die Erfindung ein ein- oder mehrlagiges Tissuepapier mit Perforationen oder einem oder mehreren Schnitten, die durch eine Laseranordnung erzeugt sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen und/oder
Perforieren von bahnförmigen Materialien, um kleinere
Elemente von einer verhältnismäßig dazu größeren Bahn zu
separieren bzw. um eine Perforation auf der Bahn
einzubringen, sowie ein ein- oder mehrlagiges Tissuepapier
mit Perforationen oder einem oder mehreren Schnitten.
Bahnenförmige Materialien, wie Tissuebahnen, werden häufig in
Längsrichtung oder Querrichtung durchtrennt, um kleinere
Stücke zu erhalten. Dies ist erforderlich, da das
Tissuegewebe zweckmäßig in verhältnismäßig breiten Bahnen
hergestellt wird, deren Form und Größe dem jeweiligen
Verwendungszweck angepasst werden müssen.
Bei anderen Anwendungen ist es wünschenswert, eine oder
mehrere Perforationen in die Tissuebahn oder andere
fortlaufende Bahn einzubringen: Dieser Fall tritt häufig bei
mehrlagigen Produkten auf, kann aber auch bei einlagigen
Produkten wünschenswert sein.
Sowohl das Durchtrennen als auch das Perforieren der
fortlaufenden Bahn soll mit einer verhältnismäßig hohen
Geschwindigkeit erfolgen, so dass ein rascher Durchfluss der
zu schneidenden bzw. perforierenden Bahn durch die
Produktionslinien möglich ist und durch den Schneide-, Trenn-
oder Perforationsprozess keine nennenswerte Verzögerung
auftritt. Die dabei verwendeten Schneidvorrichtungen müssen
ferner sicherstellen, dass die Linie möglichst wenig Ausfall-
bzw. Stillstandszeiten hat, so dass die dadurch entstehenden
Produktionseinbußen minimiert werden. Dazu gehört auch, dass
ein Werkzeugwechsel, der aufgrund von Abnutzung bzw.
geänderten Schneid- oder Perforationsmustern notwendig wird,
möglichst vermieden wird.
Gleichzeitig sollen die Werkzeuge sicherstellen, dass der
Bahnfluss möglichst unbeeinflusst durch den Schneid- bzw.
Perforationsprozess bleibt. Insbesondere ist unerwünschte
Faltenbildung aufgrund eines "Staus" der Bahn durch den
Schneidvorgang zu vermeiden.
Die verwendeten Schneidvorrichtungen stellen ferner sicher,
dass auch Stoffe, die auf die Tissuebahnen oder anderen
Bahnen aufgebracht werden, mit durchtrennt werden können.
Zum Trennen von im Produktionsprozess fortlaufenden Bahnen
werden gegenwärtig Werkzeuge eingesetzt, die im wesentlichen
auf dem Prinzip des Schneidens beruhen. Die Funktionsweise
ist dabei die, dass eine Klinge eines Schneidwerkzeugs in
Kontakt mit der zu durchtrennenden Bahn kommt und diese,
beispielsweise nach dem Prinzip des Scherenschnitts,
durchtrennt. Bei Schnitten in Produktionsflussrichtung werden
auch rotierende, scheibenförmige Messer eingesetzt, die an
einem ebenfalls rotierenden Amboss laufen und dadurch einen
Schnitt erzeugen können.
Für den Querschnitt von Bahnen sind auch Messer bekannt, die
auf rotierenden Zylindern angebracht sind. Durch eine leicht
schräge Positionierung gegenüber dem ebenfalls rotierenden
Amboss kann ein Scherenschnitt in Querschnittsrichtung der
Bahnen erzeugt werden.
Zum Perforieren von Tissuebahnen oder ähnlichen ein- und
mehrlagigen bahnförmigen Produkten wird ein einem
Quetschschnitt ähnliches Verfahren verwendet. Dieses
unterscheidet sich von den Schneidverfahren insbesondere
dahingehend, dass andere Werkzeuge eingesetzt werden. So wird
meist eine Perforierwalze verwendet, die z. B. in Form einer
Stahlwalze ausgebildet ist, auf der die Perforierung positiv
abgebildet ist. Diese Perforierwalze rollt über eine
Gegenwalze ab. Das zwischen den Walzen geführte Material wird
durch die Abrollbewegung gequetscht. Dadurch wird das Muster,
das auf der Perforierwalze abgebildet ist, auf das dazwischen
liegende Material übertragen.
Aus der US 4 118 619 A ist ein Verfahren zum Perforieren
eines sich bewegenden Papiers, insbesondere
Zigarettenfilterpapieres bekannt. Dabei wird ein optisches
Laserstrahlmesser verwendet, um einen kontinuierlichen Strahl
in eine Reihe von Impulsen umzuwandeln, die dazu verwendet
werden, ein sich bewegendes Papier zu perforieren. Das System
verwendet eine kohärente Lichtquelle, die einen Strahl
erzeugt. Der Strahl wird durch ein System von Drehscheiben
geführt, von denen jede ein oder mehrere ringförmige Elemente
trägt, die in Segmente unterteilt sind. Ausgewählte Segmente
auf dem Ring sind aus einem reflektierendem Material
gebildet, so dass sie als Spiegel für den Laserstrahl wirken.
Die verbleibenden Segmente sind in der Form von Öffnungen,
die dem Laserstrahl ermöglichen, durch die Scheibe zu treten.
Dadurch, dass die verschiedenen Öffnungen und reflektierenden
Oberflächen geeignet ausgerichtet werden, bewirkt eine
Drehung der Scheiben, dass der Strahl zyklisch entlang einer
Vielzahl von Wegen durch die Scheibenanordnung gelenkt wird,
so dass periodisch ausgewählte Zielflächen auf einem in der
Nähe befindlichen Ziel, wie einem Papier zur Produktion von
Zigarettenfiltern, getroffen werden.
Die US 4 864 098 beschreibt eine Vorrichtung zum Absorbieren
eines Energiestrahls und ein Verfahren zum Absorbieren der
Leistung eines Laserstrahls. Die Vorrichtung umfasst eine
konische Oberfläche und eine zylindrische Oberfläche. Die
zylindrische Oberfläche arbeitet als Absorber und wird
entsprechend der speziellen Wellenlänge des zugehörigen
Lasers ausgewählt so dass der Absorber gut geeignet für die
entsprechende Wellenlänge ist. Der Konus, der im Inneren des
Zylinders angebracht ist, ist reflektierend und reflektiert
den eingehenden Laserstrahl in Richtung auf den Absorber. Im
Falle, dass der Laserstrahl durch den Absorber reflektiert
wird, wird er erneut auf die konische Oberfläche gerichtet
und dort wiederum in Richtung auf den Absorber reflektiert.
Die DE 41 22 273 A1 beschreibt eine Vorrichtung zum Handhaben
vom Blattmaterial. Das blattförmige Material wird mit
Schnitten oder Perforationen in der Richtung senkrecht zur
Zuführrichtung versehen. Das Blattmaterial wird durch eine
Zuführwalze 11 mit Nuten zugeführt, um einen Laserstrahl oder
einen elektronisch gepulsten Laserstrahl zu absorbieren. Das
Blattmaterial wird durch Saugmittel auf der Stützwalze
gehalten. Da die Nuten einen rechteckigen Querschnitt haben,
wird der Laserstrahl zurück zur Quelle oder einem Spiegel
reflektiert, was bedeutet, dass er nach der Reflexion erneut
durch das Blattmaterial geführt wird. Der Spiegel, der den
von einer Quelle kommenden Laserstrahl richtet, ist drehbar,
so dass Schnitte senkrecht zur Zuführrichtung durchgeführt
werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Trennen und/oder Perforieren von ein- und mehrlagigen,
bahnenförmigen, sich bewegenden Materialien, wie
Tissueprodukten, vorzuschlagen, die flexibel einsetzbar ist
und eine gleichbleibend gute Trenn- bzw. Perforationslinie
über eine längere Zeitdauer mit geringem Wartungsaufwand
sicherstellt.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
So ist das als Stützrolle ausgeführte Stützelement, über das
die bahnförmigen Materialien geführt werden, mit mindestens
einer Absorptionsnut versehen. Diese Absorptionsnut dient
dazu, den das bahnförmige Material durchdringenden
Laserstrahl möglichst vollständig zu absorbieren, so dass
eine Reflexion des Strahls, möglicherweise wiederum durch die
Bahn, vermieden wird. Eine Reflexion des Strahles würde zu
einer Streuung führen. Ein gestreuter Strahl jedoch hat nicht
mehr genügend Energie, um die Bahn zu schneiden. Dies könnte
unter Umständen zu Versengungen führen.
Dabei ist die Stützrolle im wesentlichen zylindrisch. Dadurch
können die Bahnen gut und problemlos über die Stützrolle
gelenkt und geführt werden.
Die Absorptionsnut weist eine Abschrägung auf, die den
Laserstrahl auf eine ebenfalls in der Nut vorgesehene
Absorptionsfläche umlenkt. Dies bedeutet, dass eine
verhältnismäßig einfache Geometrie vorliegt, die eine sichere
Absorption des Laserstrahls bei geeigneten
Winkelverhältnissen zwischen Abschrägung und
Absorptionsfläche sowie Lasereinfallsrichtung sicherstellt.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, einen Laserstrahl
zum Schneiden der bahnförmigen ein- oder mehrlagigen Produkte
einzusetzen. Dadurch können durch eine einfache, geeignete
Lenkung des Laserstrahls, sowohl Schnittlinien oder
Perforationen in Längs- als auch in Querrichtung bzw. in
gekrümmter Form erzeugt werden, ohne bei einem Wechsel des
Trenn- oder Perforationsmusters einen Umbau der gesamten
Anlage bzw. Produktionslinie zu verlangen. Unter
Längsrichtung wird im Folgenden die Maschinenrichtung, unter
Querrichtung eine Richtung im Winkel zur Maschinenrichtung
verstanden. Das Einsetzen eines Lasers, dessen Strahl auf
eine über ein Stützelement laufende zu bearbeitende ein- oder
mehrlagige Bahn gelenkt wird, bietet somit eine hohe
Flexibilität der Anlage und damit für die Produktions-Linie.
Produktionseinbußen durch Werkzeugwechsel für neue Muster
oder Schnittlinien, was bei herkömmlichen Vorrichtungen zu
einem Linienstillstand führt, können reduziert werden.
Ferner wird dadurch, dass beim Trennverfahren durch Anwendung
des Lasers das Material, das zu trennen ist, durch die
zugeführte Energie des Lasers an der Trennstelle verdampft
wird, eine unerwünschte Faltenbildung der Bahn, die bei
herkömmlichen Verfahren durch das Bilden von Spalten beim
Schneiden auftreten könne, verringert. Dies resultiert
insbesondere daher, dass die unter einer bestimmten Spannung
stehende Bahn nicht in ihrer Bewegung beeinflusst wird. Somit
kann durch den Einsatz eines Lasers beim Trennen von
bahnförmigen Produkten, insbesondere Tissueprodukten, auch
die Qualität des Produkts verbessert werden.
Schließlich liegt ein Vorteil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung darin, dass ein Wartungsaufwand verringert wird,
der bei herkömmlichen Anlagen durch die Abnutzung von Messern
entsteht. Der Wartungsaufwand, der wiederum zu einem
Linienstillstand bei einem notwendigen Austausch der Messer
führen kann, reduziert somit wiederum die Stillstandszeiten.
Auch müssen für beschichtete Tissuebahnen beispielsweise, die
etwa mit Folien beschichtet sind, keine speziellen Messer
eingesetzt werden, da der Laserstrahl diese ebenfalls
perforieren bzw. trennen kann.
Eine den Schnittprozess bzw. Trenn- oder Perforationsvorgang
beeinträchtigende Staubentwicklung entfällt zudem, da das
Material an der Trenn- bzw. Perforationsstelle verdampft
wird. Die Staubentwicklung führt bei herkömmlichen Verfahren
zu einer verringerten Beherrschbarkeit des
Herstellungsprozesses. Oftmals geht bei herkömmlichen,
staubentwickelnden Verfahren damit auch eine
Produktqualitätsminderung einher.
Vorteilhafte Ausführungsformen sind durch die übrigen
Ansprüche gekennzeichnet.
Vorteilhafterweise, insbesondere wenn der Laserstrahl im
wesentlichen radial auf die Stützrolle trifft, bildet die
Abschrägung der Absorptionsnut zur Zylinderfläche einen
Winkel von etwa 45° und ist die Absorptionsfläche zur
Zylinderfläche im wesentlichen senkrecht. Dadurch wird ein
Laserstrahl, der senkrecht auf die abgeschrägte Fläche
auftrifft, um 90° umgelenkt und trifft senkrecht auf die
Absorptionsfläche und radial auf die Stützrolle auf. Selbst
bei einer etwaigen Reflexion an der Absorptionsfläche, die
selbstverständlich nicht erwünscht ist, wird der Laserstrahl
somit wieder auf dem gleichen Weg zurückgeführt, auf dem er
eintrifft. Eine unerwünschte Trennung bzw. Perforation der
Bahn wird dadurch vermieden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist die
Absorptionsfläche stark strahlungsabsorbierend ausgeführt.
Eine Möglichkeit dafür ist beispielsweise das Ausführen der
Absorptionsfläche tiefschwarz. Dadurch wird sichergestellt,
dass keine Reflexion des Laserstrahls an der
Absorptionsfläche auftritt.
Bei einer beschriebenen Ausführungsform der Stützrolle ist
die Vorrichtung bevorzugterweise so gestaltet, dass der
Laserstrahl im wesentlichen in radialer Richtung auf die
Stützrolle im Bereich der Absorptionsnut auftrifft. Dies
hilft wiederum, eine vollständige Absorption des Strahls zu
erzielen.
Bei einer einfachen Ausführungsform ist dies beispielsweise
durch eine Positionierung des Laserstrahls und Lasers
senkrecht über der Stützrolle und radial zu dieser möglich.
Alternativ dazu können selbstverständlich auch Umlenkspiegel
verwendet werden, um den Laserstrahl zu lenken.
Vorteilhafterweise ist ein System zur Kühlung in der
Stützrolle integriert. Dadurch wird eine gute Wärmeabfuhr der
absorbierten Energie von der Stützrolle sichergestellt. Dies
trägt wiederum dazu bei, dass ein Anbrennen des bahnförmigen
Elements, das getrennt bzw. perforiert werden soll, vermieden
wird. Insbesondere wird bei einer gleichzeitigen
Reflexionsvermeidung bewirkt, dass tissueartige Materialien
nicht verbrannt oder verfärbt entlang der Trennkante werden,
was nebenbei zu einem unangenehmen Geruch führt. Wie bereits
erwähnt wurde, ist eine Reflexionsvermeidung insbesondere
daher wünschenswert, weil ein reflektierter Strahl nicht
mehr exakt fokussiert ist und somit nicht mehr ausreichend
Energie aufbringt, um das Material zu durchtrennen. Die
Streuung des Strahls führt dann dazu, dass die
Nachbarbereiche der Trennkante zwar noch anbrennen aber nicht
durchtrennt werden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist mindestens ein
Umlenkspiegel in der Anordnung vorgesehen. Durch Anbringen
eines Umlenkspiegels wird es möglich, den Laserkopf außerhalb
der eigentlichen Trenn- bzw. Perforationsanordnung zu
positionieren. Dies erleichtert beispielsweise die Wartung.
Im einfachsten Fall ist der Umlenkspiegel nicht durchlässig,
sondern leitet den eingehenden Strahl nur auf die Tissuebahn
um (oder ein entsprechendes bahnförmiges Produkt).
Beispielsweise kann der Laser so positioniert werden, dass
der Strahl im wesentlichen horizontal emittiert wird, durch
den Umlenkspiegel vertikal gerichtet wird und schließlich in
radialer Richtung auf die Stützrolle und insbesondere deren
Absorptionsnut auftrifft.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist der
Umlenkspiegel flexibel gelagert. Bei einer längs
transportierten Bahn beispielsweise kann durch eine flexible,
rasch bewegbare Lagerung des Umlenkspiegels ein nahezu
beliebiges Muster als Perforation aufgebracht werden. Auch
kann ein Wechsel des Musters in der Produktionslinie durch
eine einfache Umstellung des Umlenkspiegels erzielt werden.
Dies vereinfacht den Verarbeitungsprozess, da eine große
Freiheit in der Form der Perforierung bzw. Trennung erreicht
werden kann. Durch eine einfache Ablenkung des Laserstrahls
über einen Spiegel können nahezu beliebige Perforationsmuster
auf eine Bahn aufgebracht werden.
Vorteilhafterweise sind mindestens zwei Umlenkspiegel
vorgesehen, von denen mindestens einer halbdurchlässig für
Laserlicht ist. Dies bedeutet, dass durch einen einzigen
Laserstrahl bei geeigneter Anordnung der Umlenkspiegel ein
mehrbahniges Trennen bzw. Perforieren mit einer einzigen
Laserquelle durchgeführt werden kann. Vorteilhafterweise
besitzt die Stützrolle, an den Stellen, an denen die
umgelenkten Strahlen auf sie auftreffen, jeweils ein
Absorptionsnut. Alternative dazu kann auch eine entsprechend
breite Ansorptionsnut vorgesehen sein. Die halbdurchlässigen
Umlenkspiegel sind dabei vorteilhafterweise quer über die
Bahn angeordnet.
Bei einer Verwendung von Umlenkspiegeln, die aufgrund ihres
geringen Gewichts normalerweise sehr schnell lenkbar sind,
kann der Laserstrahl auf beliebige Konturen gelenkt werden,
wodurch eine flexible Trennung bzw. ein nahezu frei
einstellbares Perforationsmuster erzeugt werden kann.
Bei allen beschriebenen Ausführungsformen ist es ferner als
besonders vorteilhaft hervorzuheben, dass die zu bearbeitende
Bahn in bezug auf die Bahnspannung frei den notwendigen
Erfordernissen in der Produktionslinie angepasst werden kann.
Dies ist dadurch möglich, da es sich beim Einsatz eines
Lasers um eine kontaktfreie Bearbeitung des Materials
handelt.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der
beigefügten Figuren beschrieben, in denen:
Fig. 1 eine schematische Anordnung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zeigt, wobei ein Laser ohne
Umlenkspiegel zum Einsatz kommt;
Fig. 2 die Stützrolle im Detail zeigt;
Fig. 3 eine erfindungsgemäße Anordnung der Vorrichtung
zeigt, wobei ein Umlenkspiegel zum Umlenken des
Laserstrahls verwendet wird;
Fig. 4 eine Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zeigt, wobei drei Umlenkspiegel verwendet werden,
und ein mehrbahniges Trennen durchgeführt wird; und
Fig. 5 eine Anordnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit einem Umlenkspiegel zum Perforieren von Bahnen
zeigt.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 10.
Dabei ist ein Laserkopf 12, der einen Laserstrahl 14
emittiert, senkrecht über einer Stützwalze 16 und in radialer
Richtung r in Bezug auf die Stützwalze 16 positioniert. Der
Laserstrahl 14 ist so gerichtet, dass er im wesentlichen
radial auf die Stützwalze 16 auftrifft. Über die Stützwalze
16 wird eine zu bearbeitende ein- oder mehrlagige
Materialbahn 18 in Richtung des Pfeils x bewegt. Dazu werden
herkömmliche Mittel (nicht gezeigt) verwendet.
In der dargestellten Ausführungsform wird die Materialbahn 18
durch den Laserstrahl 14 in Längsrichtung durchtrennt, so
dass zwei schmälere Materialbahnen 18', 18" erzeugt werden.
Dabei trifft der Laserstrahl 14 auf die Bahn und anschließend
auf die Stützwalze 16 vorzugsweise im Bereich einer
Absorptionsnut 20 der Stützwalze 16 auf.
In Fig. 2 ist eine Stützwalze 16 im Detail gezeigt. Die
Stützwalze 16 ist dabei als hauptsächlich zylindrische Walze
ausgeführt, die in einem Gebiet, in dem der vom Laser 12
emitierte Laserstrahl 14 auf sie auftrifft, eine
Absorptionsnut 20 hat. Die Absorptionsnut 20 besteht in der
dargestellten Ausführungsform aus einer Einkerbung, deren
eine Kerbfläche 22 senkrecht zur Zylinderfläche der
Stützwalze 16 verläuft. Damit ist die Absorptionsfläche 22
parallel zum Laserstrahl 14, wenn der Laserstrahl die zu
bearbeitende Bahn durchdringt. Die Absorptionsnut 20 hat eine
zweite Fläche, die zur Zylinderfläche einen Winkel α von
vorzugsweise 45° einnimmt. Diese zweite Fläche 24 ist als
Reflexionsfläche bzw.
Umlenkfläche gestaltet. Der einfallende Laserstrahl 14 trifft
auf sie auf und wird um 90° umgelenkt, so dass er senkrecht
auf die Absorptionsfläche 22 trifft. Dabei ist hervorzuheben,
dass das Verhältnis der Winkel der abgeschrägten Fläche 24
und der Absorptionsfläche 22 vor allem auf den Einfallswinkel
des Laserstrahls 14 anzupassen sind. Die genannten
Winkelverhältnisse sollten also bei geändertem Einfallswinkel
ebenfalls angepasst werden.
Die Absorptionsfläche 22 ist bevorzugterweise aus einem stark
Strahlung absorbierenden Material gefertigt bzw. mit einer
entsprechenden Beschichtung versehen. Insbesondere ist eine
tiefschwarze Färbung der Absorptionsfläche 22 besonders
geeignet. Dadurch wird sichergestellt, dass der einfallende
und durch die Reflexionsfläche 24 umgelenkte Laserstrahl 14
in der Absorptionsfläche 22 vollständig absorbiert wird und
nicht teilweise wieder reflektiert wird, was zu einer
gewissen, unerwünschten Streuung des Laserstrahls 14 führen
würde.
Fig. 3 zeigt eine Anordnung 10, die ebenfalls zum
Durchtrennen von beispielsweise einer Tissuebahn verwendet
wird. Die Tissuebahn 18 wird dabei ebenfalls in
Längsrichtung, also entsprechend der Bewegungsrichtung X
durchtrennt. Die Verwendung des Strahls 14 des Lasers 12
sorgt für eine staubfreie, ortsgenaue Durchtrennung durch
Verdampfen des Materials an der Trennkante 19. Es sollte hier
aber deutlich gemacht werden, dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung nicht nur Perforationen oder Schnitte in
Längsrichtung erzeugen kann, sondern ebenfalls in beliebigen
anderen Richtungen.
Zusätzlich zu der in Fig. 1 dargestellten Anordnung ist ein
Umlenkspiegel 26 vorgesehen. Der Umlenkspiegel 26 ist in der
dargestellten Ausführungsform als Reflexionsspiegel
lichtundurchlässig gestaltet. Das Vorsehen des Umlenkspiegels
26 ermöglicht es, den Laser 12 etwas außerhalb der
eigentlichen Trennanordnung zu positionieren. Somit wird die
Zugänglichkeit, beispielsweise bei Wartungsarbeiten, sowohl
zur Trennanordnung als auch zum Laser erleichtert.
Der Umlenkspiegel 26 kann durch einen geeigneten
Verstellmechanismus (nicht gezeigt) schwenkbar und/oder
bewegbar gelagert sein. Die flexible Lagerung des
Umlenkspiegels ermöglicht es, auch andere Trennschnitte als
geradlinige durchzuführen. Beispielsweise können
kurvenförmige Trennungen erzeugt werden. Allerdings ist dabei
möglichst sicherzustellen, dass der Laserstrahl 26 dennoch
stets auf die Absorptionsnut 20 der Stützrolle 16 auftrifft.
Dies kann, im Fall, dass der Reflexionsspiegel 26 geschwenkt
oder gekippt wird, durch eine breitere Absorptionsnut 26 bzw.
durch mehrere Absorptionsnuten realisiert sein.
Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10, bei der
mehrere Umlenkspiegel vorgesehen sind. Insbesondere sind drei
Umlenkspiegel 26, 27, 28 in der Anordnung angebracht. Die
Umlenkspiegel 27 und 28 sind als halbdurchlässige Spiegel
gestaltet. Dadurch wird ein Teil des Laserstrahls umgelenkt,
im dargestellten Fall um 90°, und ein weiterer Teil des
Laserstrahls durchdringt die halbdurchlässigen Spiegel 27
bzw. 28 jeweils hinsichtlich seiner Richtung unverändert.
Dadurch können gleichzeitig mehrere Trennungen einer Bahn 18
in Längsrichtung, also in Bewegungsrichtung X der Bahn,
durchgeführt werden, wobei nur ein einziger Laserkopf 12
verwendet wird, der einen einzigen Strahl 14 emittiert.
Selbstverständlich können die Umlenkspiegel 26, 27 und 28
wiederum beweglich und schwenkbar gelagert sein, so dass
kurvenförmige Trennungen ebenfalls möglich sind. Der
Umlenkspiegel 26 ist bei dieser Ausführungsform ebenfalls
Licht undurchlässig gestaltet.
Durch das Vorsehen der drei Umlenkspiegel 26, 27, 28 werden
drei Trennkanten 19, 19', 19" erzeugt. In der dargestellten
Ausführungsform sind diese parallel zueinander. Wie erwähnt,
können jedoch bei schwenkbaren oder kippbaren Umlenkspiegeln
26, 27, 28 auch kurvenförmige Bahnen erzeugt werden. Sind die
Umlenkspiegel einzeln ansteuerbar, so müssen die Trennungen
nicht notwendigerweise parallel sein.
Vorteilhafterweise ist bei der dargestellten Ausführungsform
für jeden der Teillaserstrahlen 14', 14", 14''', die durch
Aufteilung des Laserstrahls 14 entstehen, eine Absorptionsnut
in der Stützwalze 16 vorgesehen.
In Fig. 5 ist gezeigt, wie bei einer Anordnung 10, die einen
Laserkopf 12 und einen Umlenkspiegel 26 umfasst, eine
Perforation 30 in die Bahn 18 eingebracht werden kann. Dazu
wird der Umlenkspiegel 26 flexibel gelagert und bewegt, so
dass der Laserstrahl 14 entsprechend abgelenkt wird. Dabei
können runde, ovale oder schlitzförmige Perforationslöcher
erzeugt werden. Insbesondere wird dazu die Pulsfrequenz und
die Pulsdauer des Laserstrahls 14 entsprechend angepasst.
Der wesentliche Aspekt der Erfindung liegt darin, dass durch
das Vorsehen eines Lasers zum Perforieren bzw. Trennen von
bahnähnlichen Materialien, die ein- oder mehrlagig sein
können, eine flexible Anordnung erzielt wird, die ohne
nennenswerte Umbaumaßnahmen das Durchtrennen bzw. Perforieren
der Bahn in nahezu beliebigen Trenn- oder Perforationsmustern
ermöglicht. Insbesondere entfällt eine Abnutzung des
Werkzeugs und somit ein häufiger Wechsel der Einheit aufgrund
der Werkzeugabnutzung. Eine Staubentwicklung, die ebenfalls
unerwünscht ist, bzw. eine Änderung der Spannung der Bahn
oder eine Beeinflussung der Bewegung der Bahn wird ebenfalls
verhindert.
Claims (11)
1. Vorrichtung (10) zum Trennen und/oder Perforieren von
bahnförmigen Materialien (18), insbesondere ein- oder
mehrlagigem Tissuepapier, umfassend ein Stützelement
(16) sowie eine Laseranordnung mit mindestens einem
Laser (12), der einen Laserstrahl (14) emittiert,
dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement eine im
wesentlichen zylindrische Stützrolle (16) ist, die mit
mindestens einer Absorptionsnut (20) mit einer
Abschrägung (24) zum Umlenken des Laserstrahls (14) auf
eine Absorptionsfläche (22) an der Stützrolle (16)
versehen ist.
2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Abschrägung (24) zur
Zylinderfläche einen Winkel (α) von etwa 45 Grad bildet
und die Absorptionsfläche (22) zur Zylinderfläche im
wesentlichen senkrecht ist.
3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Absorptionsfläche (22) stark
strahlungsabsorbierend ausgeführt ist, so dass keine
Reflexion des Laserstrahls (14) an der
Absorptionsfläche (22) auftritt.
4. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass der Laserstrahl (14) im
Wesentlichen in radialer Richtung auf die Stützrolle
(16) im Bereich der Absorptionsnut (20) auftrifft.
5. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein System zur
Kühlung des Stützelements (16) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein
Umlenkspiegel (26, 27, 28) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung (10) nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der Umlenkspiegel (20) den
Laserstrahl (14) so lenkt, dass er im wesentlichen
senkrecht auf die dem bahnförmigen Material zugewandten
Fläche des Stützelements (16) auftrifft.
8. Vorrichtung (10) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass der Umlenkspiegel (26, 27, 28)
flexibel gelagert ist.
9. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei
Umlenkspiegel (26, 27, 28) vorgesehen sind, von denen
mindestens einer ((27, 28) halbdurchlässig für Laserlicht
ist.
10. Vorrichtung (10) nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zahl der Absorptionsnuten (20)
in der Stützrolle (16) mit der Zahl der Umlenkspiegel
(26, 27, 28), die das Licht auf die Stützrolle (16)
lenken, identisch ist.
11. Ein- oder mehrlagiges Tissuepapier mit Perforationen,
oder einem oder mehreren Schnitten, die durch eine
Laseranordnung erzeugt sind.
Priority Applications (10)
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|---|---|---|---|
| DE10066062A DE10066062A1 (de) | 2000-08-04 | 2000-08-04 | Vorrichtung zum Trennen und/oder Perforieren |
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2000
- 2000-08-04 DE DE10038104A patent/DE10038104C2/de not_active Expired - Fee Related
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