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DE10065985A1 - Toilettenschüssel - Google Patents

Toilettenschüssel

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DE10065985A1
DE10065985A1 DE10065985A DE10065985A DE10065985A1 DE 10065985 A1 DE10065985 A1 DE 10065985A1 DE 10065985 A DE10065985 A DE 10065985A DE 10065985 A DE10065985 A DE 10065985A DE 10065985 A1 DE10065985 A1 DE 10065985A1
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Lothar Galler
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Roediger Vakuum und Haustechnik GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E03D11/00Other component parts of water-closets, e.g. noise-reducing means in the flushing system, flushing pipes mounted in the bowl, seals for the bowl outlet, devices preventing overflow of the bowl contents; devices forming a water seal in the bowl after flushing, devices eliminating obstructions in the bowl outlet or preventing backflow of water and excrements from the waterpipe
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Toilettenschüssel (10) mit im oberen Rand angeordneter Düse (22, 23) zum Abgeben von Flüssigkeit. Um mit wenigen Düsen ein vollständiges Bespülen der Toilettenschüsselinnenfläche (24) zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, dass ein der Toilettenschüsselinnenfläche zugewandter Austrittschlitz (50) der Düse (22, 23) in seinem jeweiligen Endbereich in eine Austrittsöffnung übergeht, deren Durchmesser D größer als der Austrittschlitz in seiner Breite S ist.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Toilettenschüssel, insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, mit im oberen Rand der Toilettenschüssel angeordneter Düse zum Abgeben von die Toilettenschüssel innenflächig besprühender bzw. bespülender Flüssigkeit, wobei die Düse einen scheibenförmigen sich entlang der Toilettenschüsselinnenfläche sich erstreckenden ersten Abschnitt mit einem Austrittschlitz bogenförmigen Verlaufs sowie einen in einer Aufnahme der Toilettenschüssel sich erstreckenden bzw. fixierten einen Kanal aufweisenden zweiten Abschnitt umfasst, über den die Flüssigkeit zu dem Austrittschlitz strömt.
Dem DE 297 00 985 U1 ist eine Vakuum-Toilette zu entnehmen. Dabei geht vom unteren Schüsselbereich eine Rohrleitung aus, die außerhalb der Schüssel in einer bestimmten Höhe unterhalb der Spüldüsen offen endet. Im oberen Randbereich sind des Weiteren eine Vielzahl von Düsen angeordnet, um die Toiletteninnenschüssel auszuspülen. Dabei ist der Nachteil gegeben, dass ein Teil des Mittenbereichs zwischen zwei aufeinanderfolgenden Düsen selbst nicht bespült werden kann.
Aus der DE 25 29 169 ist eine Vorrichtung zur Verteilung von Spülwasser in einer Klo­ settschüssel bekannt, die aus einem im oberen Klosettschüsselrand verlaufenden eine gegen die Innenwand der Klosettschüssel gerichteten Längskanal aufweist. Dabei besteht die Vor­ richtung aus elastischem Material wie Kunststoff oder Gummi.
In der EP 0 019 449 A1 sind zum Spülen einer Toilettenschüssel im oberen Rand aus elastischem Material bestehende stopfenförmige Buchsen vorgesehen, die toilettenschüsselsei­ tig zwei Austrittsöffnungen aufweisen, um Spülflüssigkeit abzugeben.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Toilettenschüssel, insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass mit wenigen Düsen sichergestellt ist, dass die Toilettenschüssel umfassend gesäubert werden kann, so dass folglich gegebenenfalls nur geringe Flächen verbleiben, die nicht über­ spült werden.
Erfindungsgemäß wird das Problem dadurch gelöst, dass der Austrittschlitz der Düse in seinem jeweiligen Endbereich in eine Austrittsöffnung übergeht, deren Durchmesser größer als der Austrittschlitz in seiner Breite ist. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Austrittsöff­ nung durch eine von dem den zweiten Abschnitt durchsetzenden Kanal ausgehende Bohrung gebildet ist. Dabei bilden die Bohrungen Randbegrenzungen des bogenförmig verlaufenden Austrittschlitzes, wobei die Bohrungen einen Winkel α mit insbesondere 140° ≦ α ≦ 180°, insbesondere 160° ≦ β ≦ 165° einschließen. Durch diese Erstreckung ist sichergestellt, dass einerseits ein Überspritzen von Spülwasser über den Rand der Toilettenschüssel unterbunden wird und andererseits die Toilettenschüsselinnenfläche fast vollständig benetzt wird.
Der Durchmesser D der Bohrung und die Breite S des Austrittschlitzes betragen vorzugs­ weise 1,5 S < D < 2,5 S. vorzugsweise D in etwa 1,8 S.
Des Weiteren sollten die Bohrungen den den zweiten Abschnitt durchsetzenden Kanal außer­ mittig schneiden, wobei insbesondere vorgesehen ist, dass die Bohrungen den Kanal in dessen schlitzabgewandtem Randbereich schneiden.
Der erste Abschnitt der Düse spannt mit seiner Innenfläche eine erste Ebene und der von dem Kanal ausgehende Austrittschlitz eine zweite Ebene auf, wobei die erste und die zweite Ebene zueinander geneigt verlaufen. Insbesondere ist vorgesehen, dass die von dem Aus­ trittschlitz aufgespannte Ebene in Richtung der Innenfläche der Toilettenschüssel geneigt verläuft. Vorzugsweise beschreiben die erste und die zweite Ebene einen Winkel β mit 4° < β < 8°, vorzugsweise 6° < β < 6,5°.
Durch die Ausbildung der die Geometrie eines Pilzes aufweisenden Düsen ergibt sich der Vorteil, dass zwei Düsen ausreichen, um die Toilettenschüssel innenflächig im erforderlichen Umfang mit Flüssigkeit zu besprühen. Dabei sind die Düsen insbesondere diametral und vorzugsweise mittig in einem Seitenbereich der Toilettenschüssel angeordnet.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Toilettenschüssel bestimmt für eine Vakuum- Toilettenanlage,
Fig. 2 die der Fig. 1 zu entnehmende Toilettenschüssel ohne Vakuum-Ventil,
Fig. 3 eine Ansicht A in Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt B-B in Fig. 2,
Fig. 5 einen Schnitt C-C in Fig. 2,
Fig. 6 die Toilettenschüssel nach Fig. 2 mit überlaufender Flüssigkeit,
Fig. 7 die Toilettenschüssel nach Fig. 6 in Rückansicht,
Fig. 8 die Toilettenschüssel gemäß Fig. 6 in Seitenansicht,
Fig. 9 einen Längsschnitt durch in einen Randbereich einer Toilettenschüssel einge­ lassene Düse und
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Düse gemäß Fig. 9.
In den Figur ist rein prinzipiell und vom Aufbau jeweils gleiche Toilettenschüssel 10 bestimmt für eine Toiletten-Vakuumanlage dargestellt. Die Toilettenschüssel 10 besteht aus einem doppelwandigen Körper 11 und weist in ihrem Tiefstpunkt, also im Bodenbereich 12, einen Anschluss zu einer Vakuum-Leitung 14 auf, in der sich ein Absperrventil 16 befindet, das in gewohnter Weise dann eine Verbindung zu der Toilettenschüssel 10, also dessen Innenbereich 18 herstellt, wenn angesammelte Flüssigkeit und Feststoffe abgesaugt werden sollen. Insoweit wird auf hinlänglich bekannte und der Vakuum-Technik zu entnehmende Steuereinrichtungen verwiesen. Im Bereich des oberen Randes 20 der Toilettenschüssel 10 beabstandet zu diesem sind Düsen 22, 23 angeordnet, um die Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10 ausspülen zu können.
Um sicherzustellen, dass dann, wenn das Absperrventil 16 nicht öffnet oder bei geöffnetem Absperrventil 16 die Toilettenschüssel 10 über die Absaugleitung 14 nicht entleert werden kann, in der Schüssel, also in dem Innenbereich 18 sich ansammelnde Flüssigkeiten nicht bis zu den Düsen 22, 23 ansteigen kann, so dass diese nicht mit Schmutzwasser in Berührung gelangen können, ist im rückseitigen Bereich 26 der Schüssel 10 ein Überlauf 28 vorgesehen, der durch einen kammer- bzw. kanalförmigen Abschnitt bzw. eine Aussparung 30 gebildet wird, der seitlich in Taschen wie Befestigungstaschen 32, 34 übergeht, über die Flüssigkeit zwangsgeführt in den Sanitärraum läuft, in dem sich die Toilettenschüssel 10 befindet. Dabei weist der Überlauf 28 eine Öffnung 36 auf, deren oberer Rand 38 im Abstand H unterhalb der Düsen 22 verläuft. Der Abstand H beläuft sich vorzugsweise auf in etwa 20 mm.
Der kanal- bzw. kammerförmige Abschnitt 30 der Toilettenschüssel weist einen von der Öffnung 36 ausgehenden ansteigenden rinnenförmigen Boden 40 auf, wodurch sichergestellt wird, dass dann, wenn unbeabsichtigt Flüssigkeit in den Abschnitt 30 strömt, diese in den Bereich 18 der Toilettenschüssel 10 zurückströmen kann. Hierdurch erfolgt eine Art Selbst­ reinigung. Ferner sind die zu den seitlichen Taschen 30, 32 führenden Öffnungen der Aussparung 30 querschnittsmäßig derart ausgebildet, dass eine Reinigung des Kanals bzw. der Kammer, d. h. des Überlaufs 28 von Hand erfolgen kann. Die im Ausführungsbeispiel zu den Befestigungstaschen 32, 34 führenden Auslässe erstrecken sich dabei oberhalb des rinnenförmig ausgebildeten Bodens 40.
Oberhalb der Öffnung 36 des Überlaufs 28 ist die Toilettenwandung 42 im Vergleich zu dem unterhalb der Öffnung 36 verlaufenden Bereich 44 vorspringend ausgebildet, wie insbesonde­ re die Ansicht A in Fig. 3 verdeutlicht.
Wie sich insbesondere aus den Fig. 6, 8 ergibt, ist durch die Geometrie und Höhenanordnung des Überlaufs 28 sichergestellt, dass dann, wenn die Toilettenschüssel 10 unzulässig mit Flüssigkeit gefüllt sein sollte, diese gezielt aus der Toilettenschüssel über den Überlauf 28 zu den Befestigungstaschen 32, 34 zum Bodenbereich des Sanitätsraums geführt wird, in dem die Toilettenschüssel 10 angeordnet ist. Somit ist sichergestellt, dass die Düsen 22, 23 nicht mit dem Abwasser in Berührung kommen können.
Durch die Zwangsführung des überlaufenden Wassers in den Sanitärraum hinein kann keine Flüssigkeit hinter eine Vorwandinstallation oder in einen Hohlraum der Toilettenschüssel 10 bzw. dessen Körpers gelangen, so dass nach erfolgtem Überlauf und Säuberung des Sanitär­ raums eine Geruchsbelästigung ausgeschlossen ist.
Wie insbesondere aus der Ansicht A in Fig. 3 erkennbar ist, sind im oberen Randbereich des Toilettenkörpers 11 allein zwei Düsen 22, 23 vorgesehen, um über diese Reinigungsflüssig­ keit zum Säubern der Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10, d. h. dessen Körper 11 zu ver­ sprühen. Dabei sind die Düsen 22, 23 diametral gegenüber und etwa mittig jeweils in jeder Längsseite angeordnet.
Ungeachtet dessen ist jedoch sichergestellt, dass die Innenfläche 24 nahezu vollständig besprüht und damit gereinigt werden kann. Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen. Jede Düse 22, 23 besteht aus einem pilzförmigen Körper, der sich aus einem sich entlang der Innenfläche 24 im oberen Rand 20 der Toilettenschüssel 10 erstreckenden ersten Abschnitt 44 und einem zweiten sich in den Körper 11 hinein erstreckenden Abschnitt 46 zusammen­ setzt. Der zweite Abschnitt 46 wird von einem zentralen Kanal 48 durchsetzt, über den Spülflüssigkeit zuleitbar ist. Von dem Kanal 48 geht ein einen bogenförmigen Verlauf aufweisender Schlitz 50 aus, der im Umfangsrand 52 des ersten Abschnitts 44 mündet. Dabei erstreckt sich der Austrittsschlitz 50 über einen Bogen, der dem Bodenbereich der Schüssel 10 zugewandt ist. Die Erstreckung des Austrittsschlitzes über vorzugsweise einen Bogen im Bereich von 160° bis 165° erfolgt dabei symmetrisch zur Vertikalachse 54, die senkrecht oder in etwa senkrecht zu einer Ebene verläuft, die von den Düsen 22, 23 aufgespannt wird und parallel zum oberen Rand 20 der Toilettenschüssel 10 verläuft.
Der Schlitz 50 geht in seinem jeweiligen Ende in eine Bohrung 56, 58 über, dessen Durch­ messer D größer als der Schlitz 50 in seiner Breite 5 ist. Dabei beträgt der Durchmesser in etwa das 1,8fache der Breite S des Schlitzes 50.
Die Bohrungen 56, 58 gehen - wie der Austrittschlitz 50 - von dem Kanal 48 aus, über den die Reinigungsflüssigkeit den Düsen 22, 23 zugeführt wird.
Da die Bohrungen 56, 58 den Austrittschlitz 52 in seiner jeweiligen radialen Begrenzung - also an seinem jeweiligen Ende - durchsetzen, schließen die Bohrungen 56, 58 einen Winkel a von in etwa 160 bis 165° ein, ausgehend vom Mittelpunkt des Kreisabschnitts, entlang dem sich der Austrittsschlitz 52 peripher erstreckt.
Der Schlitz 50 spannt eine Ebene auf, die geneigt zur Außen- bzw. Innenfläche 60, 62 des ersten Abschnittes 44 der Düse 22, 23 verläuft. Dabei wird ein Winkel β von in etwa 6° bis 7° eingeschlossen, wodurch sich der Schlitz 50 bei eingebauter Düse 22, 23 in Richtung der Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10 erstreckt.
Die Bohrungen 56, 58 werden vorzugsweise durch Bohren ausgbildet, wobei der Schlitz 50 bis zu den Querbohrungen 56, 58 gefräst wird.
Dadurch, dass der Schlitz 50 zu der Fläche 60 geneigt verläuft, tritt ersterer sehr nah an der inneren Begrenzungsfläche 60 aus, die ihrerseits zumindest abschnittsweise flächig an der Innenfläche 24 der Toilettenschüssel 10 anliegt. Hierdurch und durch die Bohrungen 56, 58 ergibt sich ein gutes Spülverhalten, das sicherstellt, dass die Toilettenschüssel 10 bzw. dessen Innenfläche 24 im gewünschten Umfang gereinigt wird, also auch im erforderlichen Umfang am Randbereich zwischen den Düsen 22, 23.
Aus der Darstellung nach Fig. 10 wird des Weiteren ersichtlich, dass die Bohrungen 56, 58 nicht mittig von dem Kanal 48 ausgehen, sondern in etwa von dessen dem Schlitz 50 fernliegenden Randbereich 64.

Claims (14)

1. Toilettenschüssel (10), insbesondere bestimmt für eine Vakuum-Toilettenanlage, mit im oberen Rand der Toilettenschüssel angeordneter Düse (22, 23) zum Abgeben von die Toilettenschüssel innenflächig besprühender bzw. bespülender Flüssigkeit, wobei die Düse (22, 23) einen scheibenförmigen sich entlang der Toilettenschüsselinnen­ fläche (24) sich erstreckenden ersten Abschnitt (44) mit einem Austrittschlitz (50) bogenförmigen Verlaufs sowie einen in einer Aufnahme der Toilettenschüssel sich erstreckenden bzw. fixierten einen Kanal (48) aufweisenden zweiten Abschnitt (46) umfasst, über den die Flüssigkeit zu dem Austrittschlitz strömt, dadurch gekennzeichnet, dass der Austrittschlitz (50) der Düse (22, 23) in seinem jeweiligen Endbereich in eine Austrittsöffnung übergeht, deren Durchmesser D größer als der Austrittschlitz in seiner Breite S ist.
2. Toilettenschüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung durch eine von dem den zweiten Abschnitt (46) durch­ setzenden Kanal (48) ausgehende Bohrung (56, 58) gebildet ist.
3. Toilettenschüssel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die die Austrittsöffnungen bildenden Bohrungen (56, 58) einen Winkel α mit 140° ≦ α ≦ 180°, insbesondere 160° ≦ α ≦ 165° einschließen.
4. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser D der Bohrung (56, 58) und die Breite S des Austrittschlitzes (50) mit 1,5 S < D < 2,5 S, insbesondere D in etwa 1,8 S ist.
5. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (56, 58) den in dem zweiten Abschnitt (46) verlaufenden Kanal (48) außermittig schneiden.
6. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (56, 58) den in dem zweiten Abschnitt (46) verlaufenden Kanal (48) in dessen schlitzabgewandten Randbereich (64) schneiden.
7. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (44) der Düse (22, 23) mit seiner Innenfläche (40) zumindest bereichsweise an einer Innenfläche (24) der Toilettenschüssel (10) anliegt.
8. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (44) der Düse (22, 23) bzw. dessen Innenfläche (60) eine erste Ebene aufspannt, dass der von dem Kanal (48) ausgehende Austrittschlitz (50) eine zweite Ebene aufspannt und dass die erste und die zweite Ebene geneigt zuein­ ander verlaufen.
9. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die von dem Austrittschlitz (50) aufgespannte zweite Ebene in Richtung der Innenfläche (24) der Toilettenschüssel (10) geneigt verläuft.
10. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Ebene einen Winkel β mit 4° < β < 8°, insbesondere 6° < β < 6,5° einschließen.
11. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Düse (22, 23) eine Pilzform aufweist, dessen Querschenkel der erste Ab­ schnitt (44) und dessen Mittelschenkel der zweite Abschnitt (46) ist.
12. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Toilettenschüsselrand (20) insgesamt zwei Düsen (22, 23) angeordnet sind.
13. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Düsen (22, 23) diametral zueinander angeordnet sind.
14. Toilettenschüssel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine Düse (22, 23) mitig in einem Seitenrandbereich der Toilettenschüs­ sel (10) angeordnet ist.
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